ANHANG.
Reading edition
KOPFSTEUER UND FROHNDEN.
(Tributo, Polos y servicios.)
Der Tribut ist eine ehemals auch in Amerika bestehende Kopfsteuer, welche die der spanischen Herrschaft unterworfenen Eingeborenen zahlen. Die gleich nach der Eroberung eingeführte Steuer hatte ursprünglich einen doppelten Zweck: 1. Dotirung von Encomiendas zu Gunsten von Spaniern, denen für hervorragende Verdienste um die Krone eine Anzahl Indier überwiesen wurde, die ihnen Tribut zahlen mussten; 2. Bildung eines Fonds zur Bestreitung der Kolonial-Verwaltung.
Ein ganzer Tribut umfasst immer zwei Personen, gewöhnlich Mann und Frau, und ist daher ziemlich gleichbedeutend mit Familiensteuer. Die Einwohnerzahl der Ortschaften wird nach Tributen angegeben; früher wurden auf einen Tribut (wohl zu niedrig) 4½ Seelen gerechnet, gegenwärtig 6 Seelen, was eher zu hoch sein dürfte. Ein Einzelner bezahlt einen halben Tribut.
Seit 1852 beträgt ein Tribut 12 r. (in einigen Distrikten gelten besondre Bestimmungen). Dazu kommen noch: Sanctorum 3 r., Comunidad 1 r., Recargo ½ r, so dass die Gesammtabgabe 16½ r. oder für den Einzelnen 1 Dollar + ¼ r. beträgt.
Sanctorum ist für den Kultus, wird aber an die Regierung entrichtet, welche die Pfarrer nach dem Maassstabe von 180 Dollar für 500 Tributos besoldet.
Comunidad ist ein Zuschlag zum Gemeindefond (s. unten, Bürgerliche Einrichtungen).
Recargo ist ein seit Aufhebung des Brantweinmonopols eingeführter Zuschlag zur Deckung des dadurch veranlassten Ausfalls. — In Mindanao und den Bisayas wird kein Zuschlag erhoben.
Nach Agius (Memoria, Documento 5) steuert der einzelne Tributant jetzt 6.25 r. + 0.55 r. Recargo, zusammen 6.s, abgesehen von Sanctorum und Comunidad. Die Bewohner von Abra, Ilocos, Union, zahlen ausserdem noch 1½ bis 2¼ r. für die Bewilligung ihren Tabak ausserhalb des Estanco’s kaufen zu dürfen.
Jeder Eingeborene ohne Unterschied des Geschlechts ist tributpflichtig vom zurückgelegten 18. Jahre an, wenn unter väterlicher Gewalt, vom 16. falls selbstständig.
Ausgenommen sind die Nachkommen der ersten Christen auf Cebu, Neubekehrte (letztere gänzlich oder für eine Reihe von Jahren), Gobernadorcillos und ihre Frauen, Barangay-Vorsteher, ihre Frauen und »Erstgeborene«. So heissen die vom Barangay-Vorsteher erwählten Assistenten, die zur Annahme des Amtes gezwungen und gleichfalls mit ihrem Vermögen haftbar sind, weshalb auch ihr Eigenthum jährlich inventarisirt wird (s. S. 181). »Manche ziehn sechs Monate und selbst ein Jahr Gefängniss solchem Ehrenamte vor«. (Barrantes 51. Anm.)
Ferner sind befreit Beamte mit festem Solde nebst Frau und Kindern unter väterlicher Gewalt; Mestizen und Abkömmlinge von Spaniern; Indierinnen die sich mit Chinesen verheirathen, weil sie auch als Wittwen wie Mestizinnen bezahlen, und verschiedene Andre; endlich Eingeborene die über 60 Jahre alt sind; arbeitsunfähige Krüppel; Kranke bis zu ihrer Wiederherstellung.
Reservados: Die durch Privilegium (spanische Mestizen), durch Alter oder Krankheit von der Kopfsteuer Befreiten zahlen ½ Realen per Kopf an die Regierung, wofür diese die Unkosten für ihr Seelenheil übernimmt, angeblich mit einem Schaden von ½ r. für den Kopf, da der Pfarrer für die Seele des Reservado dieselben Sporteln erhält, wie für die des Tributanten.
Mestizen von einem Chinesen und einer Indierin zahlen seit 1852 jährlich 3 Dollar an Tribut, früher weniger.
Die mit einem solchen Mestizen verheirathete Indierin steuert wie dieser während der Ehe, als Wittwe aber nur wie eine Indierin. Mestizen, die wie Eingeborene eigenhändig Feldbau treiben, zahlen auch nur wie diese. Die Mestizen bilden eigene Barangays, wenn ihrer 25 bis 30 Tributos zusammenwohnen, andernfalls gehören sie zu dem nächst gelegenen Barangay der Eingeborenen.
Der Gesammtertrag der Kopfsteuer ergab
1862 1867
Indier 1,740,637 Dollar 1,814,850 Dollar
Mestizen 141,206 - 149,900 -
Chinesen 100,356 - 117,550 -
Ungläubige 11,998 - 11,750 -
1,994,197 Dollar 2,094,050 Dollar
Der Tribut wird von den Alkalden oder Guvernören der Provinzen durch die Barangay-Vorsteher erhoben, »unter der wirksamen Mithülfe des frommen und fiskalischen Eifers der Pfarrer«, die ein direktes Interesse an der Zunahme der Kopfsteuer haben, da ihre Stipendien sich danach beziffern.
Jeder Barangay-Vorsteher hat in der Regel 45 bis 50 Tribute einzuziehn und in die Hauptkasse der Provinz abzuliefern. Für Erhebung der Kopfsteuer erhält er 1½%, der Gobernadorcillo ½% und der Deputirte der Hacienda (d. h. der Alkalde oder Provinzial-Guvernör) 3%.
Die Barangay-Hauptmannschaften sind erblich und wählbar, bedürfen aber in beiden Fällen der Bestätigung der Hacienda, die nur den zuverlässigsten und wohlhabendsten Leuten ertheilt wird. Die Amtsdauer ist drei Jahre, nach deren Ablauf dasselbe Individuum wieder gewählt, aber niemals, ausser in Folge gesetzlich begründeter Ursachen, abgesetzt werden kann. In Wirklichkeit ist das Amt freilich oft ein gezwungenes, (s. oben). Der Cabeza wird von der Regierung ernannt und wählt sich einen »Erstgeborenen«. Den Cabeza liegt ausser Eintreibung der Kopfsteuer das Aufrechthalten der guten Ordnung unter den Tributanten ihres Barangay ob. Sie haben auch alle Leistungen, welche die Gemeinschaft treffen, unter die Mitglieder derselben zu vertheilen und diese gesetzlich zu vertreten. Der Tribut wird jährlich in drei Raten entrichtet, es finden dabei grosse Unterschleife, Ungerechtigkeiten und Bedrückungen seitens der Einnehmer statt.
Die Tanoría besteht in einer Woche Dienst im Tribunal, der sich in der Regel auf Reinhaltung des Gebäudes, Bewachung der Gefangenen und ähnliche leichte Leistungen beschränkt. Die Semanéros müssen aber eine Woche im Gemeindehause anwesend und verfügbar sein. Auch von der Tanoría kann man sich loskaufen für 3 r.; von den Nachtwachen für 1¾ r.
Von allen persönlichen Leistungen befreit sind die Principales (und ihre Familien) nämlich Ex-Gobernadorcillos, Juéces-mayores und Cabezas von wenigstens 10 Jahren Amtsthätigkeit. Sie bilden einen inländischen Adel und werden »Don« titulirt.
Ein Gesetz vom 3. Novbr. 1863 (L. ult. III.) bestimmt zwar, dass alle männlichen Einwohner der Philippinen, Europäer oder Eingeborene, Spanier oder Ausländer, jährlich vier und zwanzig Tage persönliche Dienste zu verrichten oder deren Ablösung in Geld zu bewirken haben. Dieses Gesetz ist aber nicht zur Ausführung gekommen; Europäer sind von allen Abgaben frei. Mestizen von einem Spanier und einer Indierin gleichfalls, zahlen aber 7 r. Sanctorum und ½ r. Diezmo für die Regierung. Mit der Zahlung der Mestizen, namentlich der Mestizinnen wird es indessen nicht genau genommen.
Noch grössere Missbräuche als bei Einziehung des Tributes finden bei Vertheilung der Frohnden und ihrer Ablösung in Geld statt; da hierbei eine genaue Kontrolle um so weniger möglich ist, als die Vertheilung und Ueberwachung der Arbeit gänzlich von den inländischen Ortsbehörden, die immer zusammenhalten, abhängt. Ueberdies wagt ein Plebejer nicht leicht gegen seinen Cabeza zu klagen. Häufig sollen auch spanische Beamte sich an jenen Unterschleifen und ihren Erträgen betheiligen. Sehr allgemein ist die missbräuchliche Verwendung der Polistas zu Privatdiensten.
Als der Tribut bei Gründung der Kolonie eingeführt wurde, um zur Deckung der Verwaltungskosten beizutragen, war in den Philippinen kein besteuerbares Eigenthum vorhanden; seine Beibehaltung unter den gegenwärtigen Verhältnissen erscheint weder geschickt noch gerecht. Die Steuer nimmt keine Rücksicht auf die Erwerbsfähigkeit, ja sie trifft nicht einmal den Armen und den Reichen gleich, sondern lässt Letztern gewöhnlich frei.
Nur diejenigen Europäer, die Ländereien besitzen, zahlen davon eine dem Zehnten des angeblichen Bruttoertrages entsprechende Abgabe (diezmos prediales). Der Gesammtertrag dieser Abgabe übersteigt nicht 7000 Dollar jährlich! Andrerseits berechnet Herr Agius (General-Intendant der Hacienda) die Summe, welche der Staat den Krüppeln, Altersschwachen und andern auf die öffentliche Wohlthätigkeit angewiesenen Individuen abpresst, auf 12,600 Dollar.
Schon lange wünschen die einsichtsvolleren Beamten den Tribut durch eine Steuer auf Grundbesitz und Gewerbe zu ersetzen, und alle davon Betroffenen vom Tribut zu befreien. Die Ausführung einer so heilsamen Maassregel ist aber unmöglich, so lange die Verhältnisse des Grundbesitzes nicht geordneter sind. Auch fehlen nicht nur alle statistischen Daten, sondern auch die Personen, von denen das mangelnde Material in irgend zuverlässiger Weise beschafft werden könnte. Die Schwierigkeit wird noch bedeutend dadurch vermehrt, dass wenige Spanier die Landessprachen, wenige Eingeborene spanisch verstehn, dass letztere im höchsten Grade misstrauisch sind und sich der Lüge fast instinktmässig als einer immer bereiten Schutzwehr gegen Jeden bedienen, der sie ausfragen will. Um so schwieriger würde es sein, richtige Angaben zu erlangen, wenn es sich um ihren Geldbeutel handelt.
Ein Hinderniss sonderbarer Art, für eine Volkszählung in den Philippinen ist das fast gänzliche Fehlen aller Familiennamen und die geringe Manchfaltigkeit der angenommenen Namen. Früher scheint das Uebel noch grösser gewesen zu sein, wie aus folgendem Dekret des General-Kapitäns vom Novbr. 1849 (Leg. ult. I. 449) hervorgeht:
»Die Indier haben gewöhnlich keine Familiennamen, nehmen beliebige Namen meist von Heiligen an, wodurch die Polizei-Kontrolle und das Einsammeln des Tributes erschwert werden. Es werden daher an die Provinzialbehörden Verzeichnisse passender Namen geschickt, auch solcher aus dem Mineral-, Pflanzen- und Thierreich damit jeder Familie eines Pueblo ein Name ertheilt werde, den sie zu führen und zu behalten hat. Die Eingeborenen welche bereits Familiennamen besitzen, behalten dieselben. Solche, die schon vier Generationen hindurch einen Heiligennamen geführt haben, können ihn behalten, ausgenommen sind aber Namen wie Sa. Cruz und los Santos u. s. w., die wegen ihrer grossen Häufigkeit Anlass zu Verwirrungen geben.«
BÜRGERLICHE EINRICHTUNGEN.
(Nach einem handschriftlichen Aufsatz im Ultramar-Ministerium.)
Es würde eine sehr eingehende Durchforschung der im Kolonial-Ministerium vorhandenen Präjudizien nöthig sein, um alle diejenigen, welche sich L. ult. III. 64.auf die bürgerlichen Einrichtungen der Philippinen beziehen, vor Augen zu haben, und selbst dann würde man vielleicht nicht dazu gelangen, sie vollständig kennen zu lernen, da die provinzielle Einheit kaum besteht und die städtische, mit der alleinigen Ausnahme von Manila, gänzlich unbekannt ist. Da aber diese Notizen nur zum Zweck haben in grossen Zügen zu schildern, welche Einrichtungen dort in Bezug auf lokale Fonds sowohl in ihrem Bestande, als in ihrer Verwaltung und Verwendung gelten, so soll hier nur summarisch besprochen werden, aus welchen Elementen das Ayuntamiento (Gemeinderath) der Hauptstadt besteht und durch welche Beamten in den übrigen Ortschaften (pueblos) der Mangel städtischer Körperschaften ersetzt wird. Das Ayuntamiento von Manila besteht aus zwei Alkalden und zwölf Regidoren, welche letztere unabsetzbar waren, bis durch R. C. 3. Dez. 1677 verfügt wurde, dass sie aus der freien Wahl der abtretenden Kapitulare (d. h. Regidoren) hervorgehn sollten. Diese am 1. Januar unter dem Vorsitz eines K. Rathes des obersten Gerichtshofes vereinigt, ernennen auch die beiden Alkalden, den Einen aus zwölf im Voraus bezeichneten Eingesessenen, nach Bestätigung ihrer Befähigung durch eine von der Ober-Zivilbehörde genehmigte Ausfertigung, den Andern aus den Regidoren, die den neuen Gemeinderath bilden sollen. Falls sich bis Mitternacht die Regidoren nicht über die Ernennung der Alkalden einigen können, so L. ult. III. 129.erfolgt dieselbe durch die Ober-Zivilbehörde; wenn letztere aus triftigen Gründen glauben sollte, den zu ihrer Kenntniss gebrachten Ernennungen die Bestätigung versagen zu müssen, so setzt sie ihre Gründe dem Ayuntamiento auseinander, damit dasselbe beschliesse, was ihm sachgemäss scheint.
Zur besseren Verwaltung der verschiedenen städtischen Geschäfte und Leistungen werden diese unter die Regidoren vertheilt; drei der letzteren versehn die Aemter des Alferez real, Procurador und Obrero mayor. Zwei sind deputirt für öffentliche Feste, zwei für die Polizei, zwei andre für die Verproviantirung. Es würde natürlich erscheinen, dass das Ayuntamiento über alle Angelegenheiten der Stadtgemeinde zu erkennen hätte: dies ist indessen nicht der Fall, denn nur die Angelegenheiten innerhalb der Stadtmauern gehören zu seinem Wirkungskreise, die übrigen zu dem des Ober-Alkalden von Tondo (jetzt Provinz Manila). Der Gobernador-Corregidor von Manila (ein durch R. D. Sept. 1859 gestiftetes Amt) führt den Vorsitz im Ayuntamiento, die Friedensrichter der Vorstädte handeln hinsichtlich der Zivilverwaltung als seine Abgeordnete. Er führt die Beschlüsse besagter Körperschaft aus, und sorgt für Alles was sich auf städtische Polizei, Zufuhren, städtische Anlagen bezieht, ernennt auf Vorschlag des Ayuntamiento die Beamten desselben, vertritt es vor Gericht und bringt dessen Vorlagen an die Oberbehörde. Seine Befugnisse darf er auf einen der Alkalden oder Regidoren übertragen. Als Zivil-Guvernör führt er die Anordnungen der Oberbehörde aus, ordnet den Gesetzen entsprechend alle Maasregeln an, welche die persönliche Sicherheit, das Eigenthum und die Erhaltung der öffentlichen Ordnung betreffen, ertheilt Pässe und Erlaubnisscheine zur Führung von Waffen, unterstützt mit allen Kräften die Einziehung des Tributes und vollstreckt die in der Polizei-Ordnung festgesetzten Strafen. Diese Strafen dürfen nach R. D. 29. Sept. 1862 im Einzelfalle nicht übersteigen 600 Esc., wenn sie die Ober-Zivilbehörde, 300 Esc., wenn sie die Guvernöre von Manila, Bisaya, Mindanao, und 100 Esc. wenn sie die politisch-militärischen Guvernöre der Provinzen oder die Ober-Alkalden verhängen. Das Maximum der Arrest- oder Gefängnissstrafe soll 2 Monate sein, wenn sie von den obersten Behörden, einen Monat, wenn sie von den zweiten, 15 Tage, wenn sie von den dritten verfügt wird.
Ursprung der Lokalfonds. Zur Bestreitung der örtlichen Bedürfnisse in den Philippinen dienen die Leg. ult. III. 136.Fondos de Propios, Arbitrios y Comunidad, Gemeinde- Eigenthum- und Gefälle-Gelder. Die ersteren bestehn aus jeder Art beweglicher und unbeweglicher Güter und Gerechtsame, deren Eigenthum oder Niessbrauch den Städten, Ortschaften und Weilern gehört. Sie zerfallen je nach ihrem Ursprung in provinzielle und örtliche und werden demnach zu den Lasten einer Provinz oder einer bestimmten Oertlichkeit verwendet. Arbitrios nennt man das Produkt der Abgaben für Schlachtvieh, Stempel, Wagen, Reitpferde, Wege und Brücken, Fähren, Billards u. s. w. Von diesen Abgaben sind einige zur Bildung eines Provinzialfonds bestimmt, andre, wie der Loskauf von den persönlichen Leistungen (Polos y servicios), Wege- und Fährgelder und andre kleine Einnahmen, werden besondern Ortschaften oder Oertlichkeiten überwiesen. Früher hatten auch einige Abgaben den Zweck, ausschliesslich zur Deckung bestimmter Leistungen zu dienen, sie hiessen especiales; aber durch R. O. 21. Oct. 1858 wurde ihre Einzahlung in die k. Kassen angeordnet. Seitdem fällt ihre Erhebung sowohl, als die Leistungen, zu welchen sie bestimmt waren, der Verwaltungsbehörde zur Last. Zu dieser Klasse gehörten die Gebühren für Lagerhäuser, Reinigung des Hafens, Haverei, Leuchtthurm, der Aufschlag auf Reis u. s. w.
Die Fondos de comunidad (Gemeinde-Fonds) entspringen aus dem Zuschlag zum Tribut, welchen die k. Kassen erheben. Dieser Zuschlag beträgt ½ Real für Eingeborene und Mestizen von Chinesen, und 2 r. für Chinesen. Aus den Fonds der Propios und Arbitrios wird eine einzige Masse gebildet, die ohne Unterschied zur Bestreitung der Ausgaben der lokalen, allgemeinen oder provinzialen Verwaltung, oder der der Pueblos dient, so weit das Kapital eines jeden dieser Verbände reicht.
Die Fonds der Gemeindekassen dagegen sind von denen der Propios und Arbitrios gänzlich getrennt und haben eine besondere Verwendung; sie tragen mit dem Staate (hier so viel als k. Kasse) und den Propios und Arbitrios je zu einem Drittheil die Kosten der Erbauung und Instandhaltung der Casas reales (R. O. 24. Mai 1855), betheiligen sich an der Unterhaltung der allgemeinen Asyle und Krankenhäuser, kommen den Steuerzahlern bei allgemeinen Nothständen zu Hülfe und entrichten für dieselben den Tribut, wenn diese ihn aus eben dieser Ursache nicht zahlen können. Sollte indessen die Kasse der Propios und Arbitrios einer Provinz oder einer Ortschaft zur Bestreitung ihrer Ausgaben nicht hinreichen, so ergänzt die General-Kasse des Verwaltungszweiges das Fehlende; eben so wie diese, wenn sie nicht hinreichendes Kapital besitzt, um ihre Ausgaben zu decken, von den Gemeindekassen unter Bedingung der Rückzahlung unterstützt wird.
Die General-Kasse, welcher, wie erwähnt, die allgemeinen Ausgaben der Verwaltung zur Last fallen, besteht aus zwei Theilen: erstens dem Kapital der Gemeindekassen, deren Verpflichtungen angeführt worden sind, zweitens aus den Erträgen dieses Kapitals und der zwei Prozente von den jährlichen Einnahmen der drei Zweige.
Obgleich in der Regel die Lokal-Kassen ⅔ der Unkosten für die Wohnungen Leg. ult. III. 480, I. 219.der Provinzial-Guvernöre trugen, wurde durch R. O. 4. und 21. Januar 1863 verfügt, dass genannte Beamte diese Unkosten aus den 2 Prozenten zu bestreiten hätten, welche sie für Erhebung der Abgaben erhalten.
Verwaltung der lokalen Fonds. Seit Publikation der R. O. 2. April 1846 galt in der Verwaltung der Grundsatz, dass die Fonds der Propios, Arbitrios und Comunidad auf die lokalen Bedürfnisse verwendet werden und eine von den Staatsfonds getrennte, der Verwaltungsbehörde anvertraute Masse bilden. Folge davon war die Bildung (R. O. 17. März 1854 und 1. August 1856) einer Sektion für Propios und Arbitrios in der Verwaltung der Tribute und einer Sektion in der Kanzlei der Ober-Zivil-Regierung, indem zugleich vorläufige Bestimmungen für die gute Verwaltung dieser Fonds erlassen wurden.
Leg. ult. III. 135.Später gingen laut Verfügung vom 30. Aug. 1858 sowohl die Propios y arbitrios als die Gemeindefonds in die Verwaltung der Ober-Zivilbehörde über; es wurde eine dirigirende Junta der lokalen Verwaltung gebildet, welche unter dem Vorsitze jener Behörde, aus dem Staatsanwalt und einem Rath des obersten Gerichtshofes, dem General-Administrator des Tributes und dem Direktor der Lokalverwaltung bestand, mit dem zuerst genannten Beamten als Schriftführer. Zugleich wurde das Personal des Letzteren und eine Rechenkammer für die Lokalverwaltung, durch Umformen der im Sekretariat der Ober-Zivilbehörde und der General-Verwaltung des Tributs vorhandenen Sektionen geschaffen.
Leg. ult. III. 137.Die Obliegenheiten dieser Direktion bestehn in Ermittelung der Propios und Arbitrios der einzelnen Ortschaften und Provinzen, der Abgaben für den Gemeindefonds, und der auf diesen Fonds ruhenden Lasten; in Erforschung angemessener Veränderungen in diesen Abgaben, Revision der veranschlagten Einnahmen und Ausgaben, welche die Ortschaften und Chefs der Provinzen nach diesen Voranschlägen entwerfen und endlich in Ausarbeitung und Einreichung eines allgemeinen Planes (formar los generales) an die Zivil-Regierung, damit diese nach erfolgter Bestätigung durch die dirigirende Junta der lokalen Verwaltung, der obersten Behörde Abschrift davon ertheile. Die Bestätigung ist der Rechenkammer (tribunal de cuentas) der Inseln vorzulegen, welcher die monatlichen (halbjährlichen laut R. O. 5. Okt. 1863) und die jährlichen Rechnungen zur Prüfung einzureichen sind, auf dass sie mit beiden gemäss Instruktion vom 31. Okt. 1859 (bestätigt durch R. O. 19. Mai 1861) verfahre.
Desgleichen hat die genannte Direktion die Versteigerung der verpachtungsfähigen Abgaben zu verfügen, welche die Ober-Zivilbehörde bestätigen oder verwerfen kann. Auch wird diese Behörde der höchsten Regierung die Einführung neuer Abgaben oder die Abänderung bestehender, wenn es angemessen erscheint, vortragen indem sie einstweilen den Ausfall einiger Provinzen, vorbehaltlich der gelegentlichen Rückgewähr, aus den Ueberschüssen anderer deckt. Nach R. O. 29. April 1860 muss, so oft ein Werk mit den lokalen Fonds ausgeführt werden soll, vorher der betreffende Anschlag gemacht werden, und wird die Ober-Zivilbehörde durch R. O. 23. Juli 1861 und 6. Juli 1863 ermächtigt, nach Vernehmung des Verwaltungsrathes Ausgaben zu bewilligen, welche 20,000 Dollar für Einmal und 10,000 Dollar, wenn es sich um wiederkehrende Anweisungen handelt, nicht übersteigen, und sollen die Arbeiten in derselben Form wie die aus Staatsgeldern bezahlten, in öffentlicher Lizitation vergeben und die Regierung davon in Kenntniss gesetzt werden, jedoch ohne die Akten einzusenden, wie R. O. 24. Juli 1862 vorschrieb. Falls diese Behörde von dem Ermessen der dirigirenden Lokalbehörde abweicht, bleibt die Ausgabe bis zur Erlangung der k. Genehmigung, welche ebenfalls nöthig ist für Alles was eine fortdauernde Belastung dieser lokalen Fonds herbeiführt, schweben.
Leg. ult. I. 164.Durch andre R. O. 1. Aug. 1861 wurde die Bildung einer von der Regierungs-Kanzlei abhängigen Sektion genehmigt, welche in Angelegenheiten der Verwaltung der Propios und Arbitrios und der Ueberschüsse der General-Kasse befindet, und ward ihr aufgetragen eine Verordnung für die gute Verwaltung besagter Gelder zu entwerfen. In der Absicht diese zu sichern, und da die Kassen der Ortschaften, wo sie aufbewahrt wurden, keine Gewähr boten, verfügte die Leg. ult. III. 224.oberste Zivilbehörde (19. April 1858) ihre Zentralisirung in den Hauptstädten der Provinzen zu Lasten der Ober-Alkalden und politischen Militär-Guvernöre. Leg. ult. III. 215.(Der Alkalde mayor sammelt die Gelder und schickt sie an die Haupt-Kasse in Manila.) Später (R. O. 21. Oct. 1858) ward verfügt, dass die Einnahmen aus den Zweigen der sogenannten Agenos und der Propios und Arbitrios in den öffentlichen Schatz flössen. Für diese Dienstleistung behält der Staat 20 % von den Propios (der Staat erhebt auch in Spanien 20 % von jedem Verkauf eines Gemeinde-Grundstücks oder andern Propios) und 10 % von den Arbitrios und Gemeindegeldern der Ortschaften und Provinzen.
Ausserdem beziehn die Chefs der Provinzen, welche Bürgschaft geleistet haben, (R. O. 21. Dez. 1860) 2 % und die Gobernadorcillos ½ % für die Mühe der Erhebung. In Folge dieser Maasregel trägt der Staatsschatz die Unkosten für die Direktion und die Rechenkammer der lokalen Verwaltung.
Leg. ult. III. 256.Voranschläge. Damit die Veranschlagung der Einnahmen und Ausgaben nach festen Regeln erfolge, sind solche durch R. O. 18. Mai 1861 aufgestellt und sollen jene nach den einzelnen Provinzen, und zwar die für die Propios und Arbitrios getrennt von denen für die Gemeindekassen entworfen werden. Letztere Fonds sind für die besonderen Erfordernisse der Ortschaften bestimmt, die der Propios und Arbitrios für die der Provinzen und Distrikte. Die Einnahmen zerfallen in ordentliche und ausserodentliche je nach ihrer Art; die Ausgaben in nothwendige und freiwillige. Zunächst bestimmte die oberste Zivilbehörde über die Klassifikation der ersteren, unbeschadet der einzuholenden Bestätigung Ihrer Majestät und der jährlichen Einsendung ihrer Voranschläge (im Monat Juli) zur Kenntnissnahme der höchsten Regierung. Später wurde angeordnet, dass die Veranschlagungen klar und in’s Einzelne gehend abgefasst sein, dass die Ausgaben die Einnahmen nicht übersteigen, und dass am Schluss jedes Geschäftsjahres die Ueberschüsse der Gemeinde-, Propios und Arbitrios-Gelder in die betreffende Zentralkasse des Zweiges fliessen sollen.
Die Verordnung des Intendanten von 1786 verfügt (Art. 47), dass jede Ortschaft ihre jährlichen Ueberschüsse aus den Propios und Arbitrios oder Gemeindegütern zum Ankauf von Immobilien und zinsbaren Anlagen verwende, um unnöthige Gefälle (Arbitrios) zu beseitigen oder, falls keine vorhanden, genannte Ueberschüsse zur Förderung nützlicher Anstalten für den Ort oder die Provinz zu benutzen.
UEBER DEN BODENKREDIT.
(Nach Aufsätzen im Diario de Manila, Dezember 1866.)
Ausgenommen einige grosse, durch Schenkungen in früherer Zeit erworbene Besitzungen ist das Grundeigenthum meist durch das Recht der Besitzergreifung und Urbarmachung entstanden, welches noch jetzt durch die Gesetze von Indien (Leyes de India) zu Gunsten der Eingeborenen anerkanntes Gemeinderecht ist. In Ausübung dieses Gemeinderechts nimmt der Eingeborene das zu seiner Wohnung und zum Feldbau benöthigte unbenutzte Land in Besitz und verliert es nur dann, wenn er es zwei Jahre lang nicht bearbeitet. Abgesehn von diesen geborenen und trotzdem sehr armen Grundeigenthümern, ist Grundbesitz gesetzlich auf folgende Weise zu erwerben: durch Kauf eines bestimmten Flächenraumes unbenutzten Kronlandes vom Staat; durch wirklichen Kauf von den Eingeborenen welche Ländereien besitzen; durch Verträge, pactos de retro genannt, die mit den Eingeborenen geschlossen werden; durch Verpfändung oder Hypothezirung von Schuldverschreibungen, welche eben diese Eingeborenen besonders bei Handelsgeschäften einzugehn pflegen.
Das erste Mittel sollte eine Quelle von Reichthümern sein, ist es aber aus verschiedenen Gründen nicht. Nur Wenige sind heut mit der Gesetzgebung über unbebautes Kronland vertraut, die aus einer Unzahl einzelner Beschlüsse besteht und ein kasuistisches, unzusammenhängendes verwirrtes Durcheinander bildet. Es wurde daher durch R. O. 1864 der Entwurf einer Verordnung für den Verkauf unbenutzter Ländereien befohlen, und müssen wir annehmen, dass diese Arbeit ziemlich weit vorgeschritten sei ... Nach einer Beschreibung der dabei stattfindenden Weitläufigkeiten heisst es weiter: das Ergebniss war, dass nach Verlauf von 2 oder 3 Jahren, wenn es gelang den Widerstand der Ortschaft zu besiegen, in deren Gerichtsbezirk das beanspruchte (pedido) Land lag, die betreffende Person einen Besitztitel darüber ausgefertigt erhielt, gegen Erlegung der unbedeutenden Summe von 4 r. für den Quiñon (weniger als 2 sgr. für den Morgen), einer Summe die nicht sowohl die Bedeutung eines Kaufpreises, als einer Anerkennung des Besitzes hatte. Diese Bestimmung war in Anbetracht der grossen Unkosten erlassen, welche das Ausroden und Urbarmachen in den Philippinen verursacht. Durch R. O. 1857 würde das Angebot für unbebautes Kronland auf 50 Doll. per Quiñon festgesetzt, und konnte der Zuschlag (concesion) nicht ohne vorhergehende öffentliche Lizitation erfolgen. Von jener Zeit an hielten sich Privatleute von derartigen Gesuchen fern: zu den alten Uebelständen gesellte sich der hohe Preis und die Gefahr überboten zu werden und dadurch Mühe und Kosten für Untersuchung des Terrains zu verlieren. 1859 wurde das Dekret abgeändert, der alte Preis von 4 r. per Quiñon als Angebot wieder eingeführt; dieses Dekret ist aber noch nicht publizirt.
Damit dem Ackerbau Kapitalien zufliessen, ohne welche er sich unmöglich entfalten, Korn und Kolonialwaaren für die Ausfuhr erzeugen kann, ist es durchaus nöthig alle Hindernisse zu beseitigen, die Vermögende abschrecken. Unter diesen Hindernissen stehn in erster Reihe die Lokalgerichtsbarkeit bei Bewilligung unbebauter Kronländer; in zweiter die Hindernisse, welche Nationalen sowohl als Ausländern, die in Landgemeinden Niederlassungs- und Bürgerrecht (radicacion y vecindad) erwerben wollen, in den Weg gelegt werden. Ausser der Schwierigkeit grosse Besitzungen zu erwerben, sind noch andre vorhanden. Der Pflanzer kann leicht Arbeiter finden, denen er bedeutende Vorschüsse an Kleidern, Korn, Vieh und Geld machen muss; aber die Indier halten ihre Kontrakte schlecht; die dem Pflanzer zu Gebot stehenden gesetzlichen Mittel, um sie zur Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen zu zwingen, sind so schwerfällig und so verderblich wie das Aufgeben des Rechtes selbst. Wenn der Alkalde nicht thätig ist und guten Willen zeigt, so ziehn die Pflanzer gewöhnlich vor, ihre Ansprüche nicht geltend zu machen; sie tragen den Verlust und manche werden dadurch bewogen ihre Unternehmungen aufzugeben. Dieser Krebsschaden der Landwirtschaft wird verschwinden, sobald jeder Indier einen Bürgerbrief (cedula de vecindad) besitzt. Ist das erste Jahr überstanden, so sind später Stürme, Heuschrecken, Handelskrisen, die den Preis der Produkte herabdrücken, zu gewärtigen. In solchen Fällen wird es für den Pflanzer zum grossen Uebelstand, dass kein Kredit vorhanden. Hypotheken giebt es nicht, wenigstens keine obligatorische Hypothekenregister; daher wagt Niemand sein Geld auf dergleichen Grundstücke auszuleihn, oder thut es nur gegen erdrückende Wucherzinsen. Eine Besserung in dieser Beziehung wird in den Philippinen von der grossen und kleinen Landwirthschaft, vom Handelsstand, vom grossen und kleinen Besitz dringend verlangt; sie würde dem Pacto de retro so wie den wucherischen Verträgen, die in Luzon tacalanan, in Bisaya alili heissen (Darlehn auf den Ertrag der nächsten Ernte) und denen an vielen Orten das herrschende Elend, das Zurückbleiben zugeschrieben werden muss, für immer ein Ziel setzen.
Es müssen klare, schnell ausführbare Bestimmungen erlassen werden, durch welche die mit den Kolonen geschlossenen Verträge zur Wahrheit werden; den Eigenthümern muss durch Eintragung ihrer Grundstücke in ein Hypothekenbuch die Möglichkeit gegeben werden, Darlehen ohne andre Sicherheit unter mässigen Bedingungen zu erlangen.
Pacto de retro ist eine der gebräuchlichsten Formen durch welche ländliche Besitzungen aus den Händen der Eingeborenen an Andre übergehn. Ein beträchtlicher Theil von Pampánga, Bataán, Manila, Laguna, Batángas und anderen Provinzen hat innerhalb weniger Jahre auf diese Weise die Besitzer gewechselt. Auf diese Weise erwerben gewöhnlich die unbeschreiblich schlauen und sparsamen Mestizen ihre Ländereien, deren Kultur sie dann verbessern; was aber nicht hindert dass dieser Gebrauch für den Volkswohlstand verderblich ist.
Der Eingeborene, der ein Stück Land durch Urbarmachung und Besitzergreifung, aber fast nie oder sehr selten durch Kauf von einem andern Eigenthümer inne hat, bietet, wenn er sich in drückender Geldnoth befindet, sein Land zum Pfande für ein vom Kapitalisten begehrtes Darlehn, da er aber keine Urkunde besitzt, um sein gutes Recht zu beweisen und zu zeigen, dass es von allen Lasten und Verpflichtungen frei ist, so ist keine Grundlage für ein hypothekarisches Darlehn unter billigen Bedingungen vorhanden.
Der Kapitalist sucht daher seine Sicherheit im unmittelbaren Besitz. Die Hypothek verwandelt sich in ein antichretisches Pfand (prenda pretoria), und da es sehr schwer ist, oder wenigstens sehr selten vorkommt, dass der Indier, der das Geld empfängt, es freiwillig zur festgesetzten Zeit zurückzahlt, und es nicht im Interesse des Darleihers liegt, ihn zur Zahlung zu zwingen, so geschieht es, dass für die einem hypothekarischen Darlehn entsprechende Summe, d. h. für den halben oder drittel Werth des Pfandes, das Grundstück definitiv den Besitzer wechselt; nicht selten geschieht es, dass der ehemalige Eigenthümer dann als Kolon (Arbeiter, thatsächlich Schuldsklave) auf dem Grundstück verbleibt. Häufig wird der Indier in Folge seiner Sucht für Hahnenkämpfe und Hasardspiele zu dergleichen Kontrakten verleitet.
Die Landesgesetze verlangen, dass die Indier in Ortschaften leben, ihre Gehöfte zu Dörfern vereinigen, damit sie überwacht und ihre Leistungen erhoben werden können. Unter gewöhnlichen Umständen baut sich der Indier eine Hütte auf seinem Acker, wo er zur Zeit der Feldarbeiten wohnt, und geht Samstag Abend nach dem Dorf um am Sonntag die Messe zu hören. Sein Feld hat für ihn keinen grossen Werth, da er immer wieder ein andres Stück urbar machen kann; so gross ist der Ueberfluss an Land bei allen von der Hauptstadt entfernten Ortschaften. Die Leichtigkeit, mit der ein Grundstück aufgegeben, ein andres in Besitz genommen werden kann, ist der Entwicklung des Landbaus sehr schädlich. Ein kleiner Grundbesitzer, der ohne Jemand um Erlaubniss zu fragen ein wüstes Stückchen Land mit Reis oder Bataten bepflanzt hat, erhebt ein Geschrei, wenn es von einer Kuh oder einem Pferde, das seit Jahren dort graste, betreten wird, und lässt sich, da das Gesetz zu seinen Gunsten lautet, vom Eigenthümer des Viehs einen oftmals imaginären Schadenersatz zahlen, während doch der Schaden von demjenigen getragen werden sollte, der sein Feld baut, ohne es einzuhegen.
Derselbe kleine Eigenthümer macht zu seinen Gunsten alle Vorrechte und Gerechtsame eines ganzen Dorfes voll Indier geltend, wenn ein vermögender Mann in seiner Nachbarschaft eine Pflanzung anlegen will. Oft findet der zu solcher Anlage entschlossene Kapitalist, dass in dem vorher völlig unbebauten oder wüsten, gegen Zahlung einer gewissen Summe nach langen Weitläufigkeiten von der Hacienda erworbenen Gebiete einige Indier ein Saatfeld angelegt haben und durch Zeugnisse, die mit Unterschriften bedeckt aus dem Tribunal kommen, bekräftigen, dass sie dieselben von ihren Vätern geerbt und nie unterlassen haben, sie zu bearbeiten.
Eine Abhülfe dieser Missbräuche würde in der Begrenzung des Gebietes und der Gerichtsbarkeit der Gemeinden liegen, so dass zum Behuf der Vermehrung des ländlichen Eigenthums, für die Insassen eines Pueblo so viel Land frei bliebe, als sie gegenwärtig vernünftiger Weise beanspruchen können; mehr oder weniger, als die sogenannte Gemeinde-Feldmark (legua comunal), deren übrigens kein Gesetz Erwähnung thut. Alles übrige im Gerichtsbezirk belegene Land müsste aber für Kronland erklärt, alle gegenwärtig ausserhalb des Gemeindegebiets belegene Besitzungen für rechtsgültig erworben; in der Folge aber alles nicht nach den vorgeschriebenen Regeln Besessene für ungültig erklärt werden; innerhalb des Gemeindebezirkes oder rechtmässigen Eigenthums der Ortschaften, welches nicht über die Schallweite der Kirchenglocke hinausreichen darf, muss dem einheimischen Bauer gestattet sein, ausserhalb des Pueblo in Mitten des von ihm bebauten Landes zu wohnen; und nur falls er letzteres veräussert oder aufgiebt, muss er gezwungen sein, im Pueblo zu leben; die Eingeborenen müssen innerhalb des Gemeindegebietes neue Grundstücke urbar machen und erwerben können, indem sie einen kleinen Erbzins an die Gemeinde-Kasse, oder eine mässige Summe für Einmal erlegen.
Dergleichen Beleihungen müssen von der Gesammtheit der Dorfältesten (Principales) mit voller Oeffentlichkeit, unter Mitwirkung des Pfarrers erfolgen und in ein von jedem Pueblo zu haltendes Buch eingetragen werden; sie dürfen nie mehr Raum umfassen, als der Bewerber mit seinen eignen Büffeln bearbeiten kann.
Wenn solche Beleihungen von Staatsländereien nicht über ein Quiñon betragen, so sollen sie nach vorgeschriebenen Formen vom Alkalden der Provinz, wenn von grösserem Umfange, in der Hauptstadt der Kolonie ausgefertigt werden. Alle aber müssen in das Grundbuch der betreffenden Provinz und des betreffenden Pueblo eingetragen werden. Die zur Begünstigung der Eingeborenen und zur Förderung der Viehzucht erlassenen, aber das Gegentheil bewirkenden Bestimmungen müssen aufgehoben werden.
Der Landbau bedarf, wie jedes andre Gewerbe keines Schutzes, als Klarheit und Sicherheit in seinen Lebensbedingungen. —
DIE GEMEINNÜTZIGE GESELLSCHAFT DER LANDESFREUNDE.
(Sociedád de los Amígos del país.)
Der Schöpfer des Tabakmonopols Basco y Vargas, der durch künstliche Reizmittel die Trägheit der Kolonisten zu überwinden und Sinn für das Gemeinwohl zu erwecken hoffte, gründete 1781 die Sociedád económica de los Amígos del país zur Förderung des Ackerbaus und der Gewerbe. Die von der Gesellschaft selbst 1860 veröffentlichten Akten über ihren Ursprung und ihre denkwürdigen Thaten (hechos notables) sind so bezeichnend für die Erfolglosigkeit derartiger Bestrebungen in einer Kolonie, wo es gänzlich an Gemeinsinn fehlt, dass ein Auszug gerechtfertigt scheint.
Bald nachdem die Gesellschaft ihre Statuten entworfen, gerieth ihr Eifer in’s Stocken und 1797 fasste ihr Präsident auf eigene Hand den Beschluss, die Sitzungen einzustellen und das 6000 Dollar betragende Gesellschaftsvermögen dem Handelsgericht zu übergeben. Erst 1820 gelang es einem Generalkapitän, sie wieder in’s Leben zu rufen. Bei ihrer Stiftung war der Gesellschaft das Vorrecht eingeräumt worden, in der Nao von Acapulco (siehe S. 14) bis zum Betrage von 2 Tonnen Handel zu treiben oder dieses Privilegium zu verkaufen. Der daraus erzielte Gewinn war bei der Wiedereröffnung auf 41,749 Dollar, beinahe 60,000 Thaler, angewachsen. Die wiederentstandene Gesellschaft revidirte ihre Statuten, theilte sich in 4 Sektionen: Naturgeschichte, Ackerbau, Gewerbe, Handel, jede mit Vizedirektor, Vizezensor, Vizeschatzmeister, und stellte abermals ihre Thätigkeit ein. 1822 ermunterte sie sich noch einmal und gab auch während einer Reihe von Jahren fast alljährlich einige Lebenszeichen s. S. 219. Neuerdings ist sie indessen wiederum müde geworden, denn in ihrer Sitzung vom 24. August 1866 beschloss sie, ihr Vermögen als patriotisches Geschenk den von der Bombardirung Callao’s zurückkehrenden Schiffen darzubringen, und »diese besonders günstige Gelegenheit zu benutzen, um einen Akt patriotischer Aufopferung zu begehn und dem Staate einen Dienst zu leisten«.
Die Gesellschaft besitzt 25 bis 30,000 Dollar; aber Reichthum macht Sorgen. »Von diesem Vermögen, dessen genauer Betrag den Mitgliedern unbekannt, ist seit vielen Jahren nicht die geringste Summe auf Förderung des Gemeinwohls verwendet worden, obgleich die Gesellschaft nur zu diesem Zweck besteht. Der grösste Theil der für die Sitzungen bestimmten Zeit geht gewöhnlich mit Fragen, betreffend die Anlage und Einziehung dieser Kapitalien, verloren. Förmlichkeiten und Rechnungsführung haben Jahre lang die ganze Aufmerksamkeit der Gesellschaft beschäftigt. Auch ist es vorgekommen, dass einige mit dem Zensorenamte beehrte Mitglieder die Schlüssel der Kasse nicht annehmen wollten, welche letztere seit vielen Jahren nicht geöffnet werden konnte wegen der Schwierigkeit, die übrigen Inhaber der Schlüssel (conclaveros) zu vereinigen.«
Der damalige eifrige Generalkapitän Don Jose de la Gandara tadelte die Gesellschaft in einer Ansprache vom 17. Januar 1867 für ihren patriotischen Beschluss und forderte sie auf, ihr Geld zur Gründung eines botanischen Gartens verbunden mit einer Ackerbauschule zu verwenden und eine zur Verbreitung im Auslande bestimmte Denkschrift auszuarbeiten, worin die Fruchtbarkeit der Philippinen, die Leichtigkeit mit welcher dort Pflanzungen angelegt werden könnten, hervorgehoben werde, um Familien, welche das nöthige Kapital und praktische Kenntnisse besitzen, zur Einwanderung zu veranlassen.
Die wahrscheinlich aus einem sehr ausgebildeten Schicklichkeitsgefühl hervorgegangene Kunst, für etwas, das man zu thun oder zu unterlassen entschlossen, einen schönen Beweggrund aufzufinden, offenbart sich öfter in amtlichen spanischen Dokumenten. Auch das folgende Stück über Einführung der Opium-Regie kann als Beispiel dienen.
EINFÜHRUNG DER OPIUM-REGIE.
In der Antwort des Generalkapitäns auf diesen Bericht heisst es unter Anderem ... Beim Abwägen der Gründe für und gegen die Zulassung des Opiums hat der Rath die Zeugnisse gegen diese Maasregel angeführt und ihnen andere, wenigstens so achtbare aber »amtlichere« gegenübergestellt ... Sicherlich, wenn das Opium gegen die Religion, die Moral, die Humanität verstiesse, so würden Nationen wie Frankreich und England, die einen so hohen Rang in der allgemeinen Zivilisation einnehmen, es nicht gestatten; da aber das Gegentheil stattfindet, so müsse man natürlich zu dem Schluss kommen, dass jene aller wichtigsten und heiligsten Dinge nicht, wie Manche andeuten möchten, davon betroffen werden; der Türkei und China’s solle hier gar nicht gedacht werden ...
Weiter heisst es: »Da keine Statistik vorhanden ist, welche nachweist, dass Chinesen in Singapore vom Opiumgebrauch gestorben sind, so müssen die Gründe der Opiumgegner offenbar übertrieben sein, und kann man ihre, der Renta nachtheilige Meinung nicht gelten lassen. Wäre das Opium so giftig, wie sie sagen, so müssten die Chinesen daran zu Dutzenden sterben, was jedoch nicht zutrifft« ... »Es sind aber auch wichtige politische Gründe für die Gestattung vorhanden: Die Chinesen sind jedenfalls in unsern Archipel gekommen in der Voraussetzung, dass sie hier Opium rauchen dürfen; wollte man nun das Opium plötzlich verbieten, wie in den früheren Eingaben vorgeschlagen worden, und die Uebertreter mit Geld- und Gefängnissstrafen belegen, wie dies vor Einführung dieser Renta geschehn, so würden die meisten Chinesen in die Gefängnisse kommen oder auswandern, was gewiss nicht recht und billig wäre und auf keinen Fall geschehen darf. Eine so unzweckmässige Maasregel wäre gerade gegenwärtig höchst unpolitisch. Wir wollen mit China Verträge schliessen zur Erleichterung des Handels; was würde die chinesische Regierung sagen, wenn wir mit ihren Unterthanen also umgingen? ... Für unsere Kassen ist die Opiumrente unentbehrlich. Dennoch tritt diese Erwägung ganz in den Hintergrund gegen die volkswirthschaftliche und politische Frage, betreffend die Einwanderung der Chinesen, für welche der Opiumgebrauch eine Lebensnothwendigkeit ist ..«
Durch Gesetz vom 29. September 1864 wird die Beibehaltung der Opium-Regie genehmigt. Mestizen und Indier dürfen nicht Opium rauchen.
In einer vertraulichen »Comunicacion« des Generalkapitäns de la Gandara an den Kolonial-Minister, Februar 1867, die mir im Ultramar-Ministerium vorgelegt worden, klagt derselbe, dass das Opiumrauchen sehr zugenommen habe, was grossentheils den ungeschickten Maasregeln oder der Unehrlichkeit der Beamten zuzuschreiben sei. Entweder um die Einnahmen aus dieser unlautern Steuerquelle zu vermehren, oder aus Eigennutz haben jene Beamten ausser den 478 öffentlichen Opiumläden (Fumaderos) »wahren Heerden der Immoralität und immer mit Chinesen angefüllt«, Hunderten von chinesischen Privaten die Erlaubniss verkauft, zu Hause Opium zu rauchen, was durchaus dem Gesetz und den Absichten der Regierung widerspricht.
Nach dem Presupuesto betrug die Einnahme der Opium-Regie 1860 98,000 Esc., 1865/66 140,000 Esc. und 1866/67 207,000 Esc. Wie wenig Opium die Chinesen brauchten, bevor es ihnen von den Engländern aufgedrungen wurde, zeigt folgende Stelle aus dem Briefe des Pater Parennin v. 20. Sept. 1740: »Was die indischen Gummi betrifft, so machen die chinesischen Aerzte und Chirurgen fast keinen Gebrauch davon. Ich glaube nicht, dass in Pekin in einem ganzen Jahre ein halbes Pfund Yapien (Opium) verwendet wird.« (Lettres édifiantes).
BESCHREIBUNG DER SCHIFFE, BARANGAY GENANNT, DIE BEI ANKUNFT DER SPANIER IN GEBRAUCH WAREN.
Nach Morga 128 v.
Ihre Schiffe und Fahrzeuge sind von vielerlei Art, denn in den Flüssen und ihren Mündungen gebrauchen sie sehr grosse Kähne aus Einem Baumstamm und Bancas von Planken mit einem Kiel, und Vireyes und Barangayes welches schnelle, leichte Schiffe sind, niedrig von Bord, mit hölzernen Bolzen zusammengefügt, hinten so spitz wie vorn, zu beiden Seiten viele Ruderer fassend, die mit Paddeln und Rudern ausserhalb Bord rudern und den Schlag nach dem Schall einiger andern regeln, welche in ihrer Sprache passende Dinge singen, wodurch sie sich verständigen ob das Rudern beschleunigt oder verlangsamt werden soll. Ueber den Ruderern ist eine Gallerie aus Bambus welche die streitbaren Männer trägt, ohne jene zu belästigen, und auf welche eine, der Grösse des Fahrzeuges entsprechende Schiffsmannschaft steigt. Von da wird das Segel, welches viereckig und von Segeltuch ist, an einem Krahn aufgezogen, der aus zwei grossen Bambusen besteht, und als Mast dient. Wenn das Schiff gross ist, hat es auch einen Vormast von derselben Gestalt; und beide Krähne haben ihr Takelwerk, um die Masten auf die Gallerie niederzulassen, wenn der Wind entgegen ist, und Steuermänner auf dem Hintertheil um es zu lenken. Es trägt noch ein Gerüst von Bambus auf der Gallerie, über welches wenn die Sonne scheint oder wenn es regnet, ein Zelt von Matten, Kayanes genannt, gespannt wird, die aus Palmenblättern sehr dick und dicht geflochten sind, wodurch das ganze Schiff und die Mannschaft desselben bedeckt und geschützt wird. Es ist noch ein andres Gestell aus dicken Bambusen auf beiden Seiten des Schiffes in seiner ganzen Länge angebracht, und stark befestigt, welches das Wasser eben berührt ohne im Rudern zu hindern und als Gegengewicht dient, damit das Schiff nicht kentern oder scheitern kann, wie hoch auch die See gehe, und wie stark der Wind in das Segel blase. Es kommt vor, dass sich das Schiff mit Wasser füllt, sein ganzer Rumpf, (denn sie sind ohne Verdeck) und bis es ausgeschöpft ist zwischen zwei Wassern schwimmt, ohne unterzugehn, wegen der Gegengewichte (Ausrigger).
DAS TAGALISCHE VATER UNSER.
Ama
Vater
namin
unser
sung
der
ma
bist
sa
im
langit
Himmel
ca,
du,
sambahin
werde geheiligt
ang
der
ng̃ala
Name
mo,
dein,
napa
komme
sa
zu
amin
uns
ang
das
cahavian
Reich
mo.
dein.
sundin
geschehe
ang
der
loob
Wille
mo
dein
aqui
desgleichen
sa
auf
lupa
Erden
para
so
nang
wie
sa
im
langit,
Himmel,
Bigyan
werde gegeben
mo
von dir
cami
uns
ng̃aion
jetzt
nang
von
amin
unserem
canin
Brod
sa
von
arao
Tag (für)
arao
Tag
at
und
patavarin
werden vergeben
mo
von dir
cami
wir
nang
von
aming
unseren
manga otang
Schulden
pava
ebenso
nang
wie
pagpapatravar
vergeben
namin
wir
sa
denen
nang̃ag
welche
caca
haben
otang
Schulden
sa
an
amin
uns
at
und
hovag
nicht
mo
von dir
caming
wir
ipahintolot
werden gelassen fallen
sa
in
tocso
Versuchung
at
und
iadya
werden erlöst
mo
von dir
cami
wir
sa
von
dilan
allen
masama.
Uebeln.
Amen.
DAS NEUE ZOLLDEKRET.
Zu S. 9.
Das Seite 9 gepriesene freisinnige Zolldekret ist bereits durch ein anderes ersetzt, das wiederum Differenzialzölle einführt und die wichtigsten Erzeugnisse der Kolonie mit Ausfuhrabgaben beschwert. Gegen die alte Zollordnung ist die neue am 1. Juli 1872 in Kraft getretene immerhin ein bedeutender Fortschritt. Ihre Hauptzüge sind: Vereinfachte Nomenklatur; statt 766 zählt der Tarif nur noch 122 zollpflichtige Artikel auf. — Erhebung des Zolles vom Gewicht statt vom Taxwerth der Waaren (für einige Artikel sind ad valorem Zölle beibehalten). — Zollfreiheit spanischer Waaren, in spanischen Schiffen, — Zollrabatt für fremde Waaren in spanischen Schiffen. Der Rabatt beträgt 25%, soll nach je 2 Jahren um 5% ermässigt werden und Juli 1879 aufhören (vorausgesetzt natürlich, dass bis dahin der Einfluss der spanischen Rheder aufgehört hat). — Baumwollengarne ohne Unterschied der Nummern, der Zahl der Drähte (und der Farbe) zahlen 10 Cents per Kg. — Eiserne sowohl als hölzerne Fahrzeuge können gegen Erlegung einer Abgabe eingeführt werden. — Zollfreiheit für allen Bedarf zu Schiffbau- und -Ausbesserung, wogegen die Prämie für grössere in Manila gebaute Schiffe wegfällt. — Die wichtigsten Ausfuhrzölle sind: Zucker 14 Cents, Abaca 20 Cents, Indigo 100 Cents, flüssiger desgl. 10 Cents, Reis 5 Cents, Kaffee 30 Cents, Farbehölzer 4 Cents per 100 Kg. (durchschnittlich etwa 2% vom Werth.) —
Alle Abgaben für Leuchtthurm, Hafenreinigung u. s. w. werden in eine einzige, nach dem Tonnengehalte der ausgeladenen Güter zu entrichtende Ausladegebühr umgewandelt. Schiffe in Noth und solche die ihre Fracht in andere Fahrzeuge umladen, oder löschen um sie wieder einzunehmen, sind frei, Dampfboote die periodisch verkehren gleichfalls. Die Einfuhr hölzerner und eiserner Schiffe ist gegen Erlegung eines Eingangszolles gestattet. Jedes spanische Schiff kann in jedem fremden Platz frei gekielholt und besichtigt werden.
Einige Erläuterungen werden die Wichtigkeit der im neuen Tarif enthaltenen Reformen deutlicher machen:
Der Zoll auf weisse, schwarze und rosa Baumwollengarne betrug 40 Proz. vom Werth in spanischen, 50 Prozent in Schiffen fremder Flagge. Dieser hohe Zoll war vor mehr als 30 Jahren eingeführt worden zum Schutz einer kaum vorhandenen, später aber durch Zuckerpflanzungen fast ganz verdrängten Baumwollenkultur und einer, von einem Mestizen eingerichteten Maschinenspinnerei, die aber bald darauf wieder einging. Der Zoll blieb fortbestehn und traf gerade den blühendsten Gewerbzweig der Philippinen, die Weberei; er würde ihn vernichtet haben, wenn die Kaufleute nicht Mittel gefunden hätten, die Zölle zu umgehen. Das spanische Sprichwort sagt: »Quien hizo la ley, hizo la trampa« (wer das Gesetz macht, macht auch das Schlupfloch). Garne von gewissen Farben zahlten nur den allgemeinen Zoll von 7, beziehungsweise 14 Prozent. Man färbte daher die Garne in England so, dass die Farbe leicht auszuwaschen war, oder umgab einen Ballen weisser Garne mit einer Kruste gefärbter, oder webte Stoffe mit so losem, spärlichem Einschlag, dass die Kettenfäden leicht herausgezogen und als Garn benutzt werden konnten. 50 Prozent Steuer konnten die Garne nicht tragen, daher wurde fast nicht ein Stück zu diesem Satz eingeführt. Schon Dampier bemerkt: »die Spanier können und wollen schmuggeln so gut als irgend eine Nation, die ich kenne.« (Pinkerton XI. 3).
Ein anderer Uebelstand war, dass die Zölle nicht nach dem jeweiligen Werthe der Waaren, sondern nach einem vor mehr als 30 Jahren festgesetzten, in den meisten Fällen höheren Werth, als heut, berechnet wurden. Auch hiervon hatte die Regierung keinen Vortheil, denn da solche Gegenstände, für welche im Tarif keine Werthbestimmung enthalten war, wirklich abgeschätzt wurden, so benutzten die Kaufleute diesen Umstand, um zu hohe Schätzungen zu umgehen. Waren z. B. feste Werthe für Shirting von 36″ und 37″ Breite angegeben, so wurden solche von 36½″ eingeführt, deren Zoll nach den wirklich geltenden Marktpreisen viel geringer ausfiel.
Zum Schutz des ganz unbedeutenden, einheimischen Schiffsbaues durfte kein hölzerner Dampfer von weniger als 400 Tonnen eingeführt werden, ein sehr schlimmes Gesetz für eine Kolonie, in welcher fast der ganze Verkehr zu Wasser stattfindet, deren schmale Meeresstrassen das Kreuzen gegen den Wind sehr erschweren; es kam einem Verbot gleich da grosse Dampfer den gegenwärtigen Bedürfnissen des Verkehrs nicht entsprechen. Die kleinen aber können in unzählige Flussmündungen und Buchten dringen, um Produkte zu holen oder vor einem plötzlichen Sturm Schutz zu suchen. Eiserne Dampfschiffe mussten eine hohe Summe zahlen für das Recht, die spanische Flagge zu führen.
Sehr verderblich für den Wohlstand der Kolonie ist die Wiedereinführung der durch R. D. 5. April 1869 aufgehobenen Differenzial- und Ausfuhrzölle. Von ersteren hat ausser den spanischen und kolonialen Rhedern Niemand Vortheil. Handel zwischen den Philippinen und dem Mutterlande ist kaum vorhanden. Nach der Balanza mercantil betrug 1863 zwischen Spanien und den Ländern östlich vom Kap, die Einfuhr in Spanien 650,000 Doll., die Ausfuhr weniger als 500,000 Doll., zusammen 1,150,000 Doll., wovon 61,000 Doll. nach englischen und holländischen Besitzungen. Nach den Philippinen gehen vorzüglich Bücher und Papier 150,000 Doll., Gemüse, Früchte, Eingemachtes 168,000 Doll., Spirituosen 125,000 Doll. (Diario 23. 7. 66.)
Die überwiegende Menge der Einfuhren kommt aus England, aber ein beträchtlicher Theil derselben (von Einigen wird er auf die Hälfte geschätzt) ist deutschen und schweizer Ursprunges. Unmittelbar aus deutschen Häfen wird nichts verschifft, da die spanischen Schiffe, denen bis jetzt allein die Einfuhr zufällt, nur in England laden.
Die Differenzialzölle waren es, welche die Peninsular- und Oriental-Company veranlassten, den Postdienst, den sie so regelmässig im Anschluss an die grosse Ueberland-Post besorgt hatte, trotz des Zuschusses von der Kolonial-Regierung, aufzugeben. Aus demselben Grunde weigerten sich die Messageries impériales den Dienst zu übernehmen. Die Regierung übertrug ihn ihren eignen Dampfern, die denselben aber, wenigstens im Anfange, auf eine Weise versahen, dass die Kaufleute vorzogen, sogar ihre Briefe mit Segelschiffen zu senden. Packete, ja selbst Muster, wurden gar nicht befördert; häufig auch keine Passagiere. Damals kam es auch vor, dass ein Kapitän, der mehrere Tage in Hongkong auf eine verspätete Ueberland-Post gewartet hatte, in dem Augenblicke wo sie eintraf, als stolzer Castilier nach Hause dampfte, ohne die Briefe und den übrigen geschäftlichen Plunder mitzunehmen.
Die Ausfuhrzölle hätten längst aufgehoben werden sollen. Schon wegen der durch die Differenzialzölle verteuerten Manilafrachten konnten die Landeserzeugnisse nur schwer mit denen anderer Kolonien konkurriren, welche durch Kapital, verbesserte Produktionsmethoden, westlichere Lage und freisinnigere Handelspolitik bevorzugt waren.
Mehr aber als die Ausfuhrzölle wirkte vielleicht die ärgerliche Art ihrer Erhebung nachtheilig auf den Verkehr. Dieser Umstand wurde im Vergleich zur Schnelligkeit und Leichtigkeit, mit der die Schiffer in Singapore und China abgefertigt werden, doppelt empfunden und hat den Hafen von Manila in Verruf gebracht.
HANDEL MIT CHINA VOR ANKUNFT DER SPANIER.
Zu S. 9.
Vor Ankunft der Spanier scheint der Handel zwischen Manila und China unbedeutend gewesen zu sein. Alonzo Barrera (Sevilla 1574; Hakluyt Morga 390) berichtet aus Manila: »seit einem Jahre wo das Lager auf der Insel Luzon aufgeschlagen, sind drei Schiffe aus China angekommen, welche einige Güter von dort brachten wie ihre Gewohnheit ist . . da sie alle Jahre nach diesen Inseln kommen um zu handeln« . . sie brachten aber nur Kleinigkeiten in geringer Menge; denn die Moren gebrauchen hauptsächlich grosse Krüge, grobe Thonwaaren, Eisen und Kupfer, dieses in Fülle; die Häuptlinge einige Stück Seide, feines Porzellan, feine Thonwaaren.
HANDEL MIT CHINA NACH ANKUNFT DER SPANIER.
Zu S. 10.
Morga (Bl. 161 v.) giebt folgendes interessante Verzeichniss der zu seiner Zeit von den Chinesen eingeführten Waaren:
Haupt-Ausfuhr-Artikel aus den Häfen Manila, Cebu und Yloilo, 1871.
Atlantische Häfen der Ver. Staaten. Gross-Britanien. Californien. Kontinent von Europa. Australien. Singapore. China, Japan, Molucken und Habana. Total.
1871 1871 1871 1871 1871 1871 1871 1871 1870
Abacá Picos 285112 143498 22500 640 6716 2992 2294 463752 488560
Zucker Picos ,, 545929 555907 99844 57476 139787 ” 491 1399434 1251416
Sapanholz Picos ,, 10520 5301 320 660 ” 1631 58050 76482 176924
Zigarren Tausende 1453 10080 378 13 2930 35089 26849 76792 77526
Kaffee Picos 1451 31434 3700 10653 ” 1415 4717 53370 34120
Tauwerk Picos ,, ” 220 484 87 114 2640 8389 11934 11307
Indigo Quintales 3390 1715 ” ” ” 186 ” 5291 5662
Blätter-Tabak Picos ” 27773 ” 25775 ” ” ” 53548 136680
Perlmutter Picos ,, 2037 503 ” ” ” ” 45 2585 3022
Schildpatt Kattis ” 100 ” ” ” ” 902 1002 1043
Häute Picos 777 1053 ” ” ” 325 971 3126 3859
Desgl. Abfälle Picos ,, 5833 ” ” ” ” ” 1908 7741 4303
Almáciga-Harz Picos ,, ” 9506 ” ” ” 309 ” 9815 11028
Cowries (Cypraea moneta) Picos ,, ” 1577 ” ” ” ” ” 1577 3887
Reis Cabans ” ” 1805 6370 ” 130 28522 36807 28560
Flüssiger Indigo Quintales ” ” ” ” ” 416 19328 19744 14262
Uebersicht der Ausfuhr von Abaca. 1869 293692 94568 22000 60 13458 2396 174 426348
1868 294728 130060 14200 200 21144 3646 1102 465080
1867 287570 113030 17602 1318 12100 2398 786 435804
1866 278888 96432 15120 1614 12244 1250 1156 406704
1865 289444 79316 13600 3342 9550 1100 1445 397797
Zucker 1869 343959 512578 120741 6992 115239 136 1436 1101081
1868 185613 819462 44050 10559 96980 ” 28627 1185291
1867 98502 507432 81783 28610 121871 ” 194758 1032956
1866 85842 470676 131749 10959 57709 88 120444 877467
1865 68640 324676 131235 15026 184686 ” 158568 882826
Zu S. 39.
1867 ÜBERSICHTS-TABELLE DER METEOROLOGISCHEN VERHÄLTNISSE
zu S. 41.
Luftdruck: Mittel 755 ,50 Millimeter.
Maximum 760 ,75 Millimeter. ,, (13. Dez.)
Minimum 746 ,77 Millimeter. ,, (24. Sept.)
Aeusserster Unterschied 13 ,96 Millimeter. ,,
Luftwärme: Mittel 27°.9 C.
Maximum 37°.7 C. ,, (15. Apr.)
Minimum 19°.4 C. ,, (14. Dez. 30. Jan.)
Aeusserster Unterschied 18°.3 C. ,,
Feuchtigkeit der Luft: Mittel 63,93%
Maximum 97,81% (21. Aug.)
Minimum 22,12% (16. Mai).
Aeusserster Unterschied 75,69%.
Regenmenge 3072,8mm
Regentage 168
Mittlere Verdunstung in 24 Stunden 6,3mm.
Gesammt-Verdunstung 2307,3mm.
Heitere Tage 49
theilweis heitere 144
bedeckt 172
Winde NO 554
Winde ,, SO 561
Winde ,, SW 512
Winde ,, NW 453
Mittlere Geschwindigkeit der Winde in der Sekunde
NO 2,1 Meter.
SO 3,1 Meter. ,,
SW 3,6 Meter. ,,
NW 2,8 Meter. ,,
Mittel der Jahre 1865/1869.
Januar. Februar. März. April. Mai. Juni. Juli. August. September. Oktober. November. Dezember.
mm. mm. mm. mm. mm. mm. mm. mm. mm. mm. mm. mm.
Barometer: 757 ,19 756 ,78 756 ,58 755 ,30 751 ,5 753 ,95 753 ,50 753 ,07 752 ,02 754 ,78 755 ,75 756 ,37
Spannkraft der Dämpfe: 14 ,71 14 ,27 15 ,53 16 ,25 18 ,48 20 ,42 20 ,70 20 ,92 21 ,77 18 ,53 17 ,41 15 ,24
Trockene Luft. (Barometerstand minus Spannkraft der Dämpfe): 742 ,48 742 ,51 741 ,05 739 ,05 734 ,69 734 ,32 733 ,33 732 ,89 729 ,75 733 ,08 736 ,25 738 ,87
Regen: 24 ,2 13 ,46 14 ,56 16 ,46 110 ,3 243 ,08 255 ,08 281 ,22 723 ,42 236 ,9 143 ,97 11 ,47 2074,84 (1867: 3072,8).
Verdunstung: 17 ,18 18 ,25 250 ,35 273 ,32 217 ,67 243 ,33 171 ,27 186 ,77 163 ,53 196 ,7 189 ,0 201 ,35 2402,14.
° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° °
Temperatur °C. 26 ,39 27 ,02 28 ,6 30 ,1 29 ,25 27 ,85 27 ,38 27 ,95 27 ,48 28 ,1 26 ,83 26 ,33
UEBERSICHT DER VOLKSMENGE, DER ORTSCHAFTEN U. S. W. IN DEN PHILIPPINEN.
Vergl. S. 43.
(Nach den neuesten amtlichen Erhebungen mitgetheilt von Dr. A. B. Meyer.)
Unter den Ortschaften sind 81 Rancherien (Ansiedelungen) Neubekehrter mitgezählt. Die Seelenzahl ist (abgesehn von Schreibfehlern), = 6 mal Zahl der Tribute angenommen. Früher galt 4 mal Zahl der Tribute = Seelenzahl. (S. 43).
Ein Plan zur bessern Eintheilung der Philippinen liegt der Madrider Regierung vor. Er lautet: §. 1. Das Gebiet der philippinischen Inseln wird in 18 Provinzen getheilt, die nach ihrer Wichtigkeit in drei Rangstufen zerfallen. Die Inseln Mindanao, Basilan, Iolo, Samales, Balabac werden nach besondern Gesetzen regiert und sind in obiger Eintheilung nicht einbegriffen (die spanische Herrschaft ist nämlich in jenen Gebieten, mit Ausnahme einiger Distrikte Mindanao’s, nichts weniger als begründet). §. 2. Provinzen I. Klasse sind: Manila, Yloilo, Cebú, Ilócos und Cagayán. II. Klasse: Pangasinán, Pampánga, Lagúna, Cavíte, Batángas, Albáy, Neu-Écija. III. Klasse: Bulacán, Camarínes, Cápiz, Négros, Leyte und Mariánas. §. 3. Die heut bestehenden, im vorgehenden § nicht aufgeführten Provinzen werden mit den neu zu errichtenden verschmolzen. §. 4. Die Provinzen können in so viele Distrikte getheilt werden als ihre zweckmässige Verwaltung erfordert.
Insel Luzon.
Namen der Provinzen. Zahl
der Ortschaften (Pueblos.) der Frohnarbeiter (polistas.) der Tribute. der Seelen.
Abra 8 4678 6211 37266
Albáy 38 44050 56915 ½ 341493
Bataán 12 10865 11227 67362
Batángas 21 64482 72084 432504
Bulacán 24 45783 57719 ½ 346317
Cagayán 19 19059 19066 114396
Camarínes Norte 9 6327 7087 ½ 42525
Camarínes Sur 34 29558 72336 434016
Cavíte 19 26031 28865 ½ 173193
Ilócos Norte 15 30449 36673 220038
Ilócos Sur 21 38821 44205 ½ 265233
Isabéla 9 5461 7844 ½ 47067
Lagúna 28 29921 36072 ½ 216435
Lepánto 81 9384 . . 56088
Manila 29 44138 59058 354348
Moróng 12 11333 12180 73080
Nueva Écija 23 28780 27887 ½ 167325
Nueva Vizcáya 6 3399 3578 ½ 21471
Pampánga 29 36409 50094 ½ 300567
Pangasinán 30 65036 71948 ½ 431691
Tayábas 17 20856 25880 155280
Unión 13 18885 22242 133452
Zambáles 23 16284 18174 109044
Inseln zwischen Luzon und Mindanao.
Antíque 19 15231 21981 131886
Bojól 36 18853 47252 ½ 283515
Burías 1 420 405 2430
Cápiz 32 29780 45382 272292
Cebú 51 35369 71226 427356
Iloílo 41 80325 108068 648408
Leyte 43 46069 47582 ½ 285495
Masbáte und Ticáo 9 2573 2865 17190
Mindóro 18 9630 11821 10926
Négros 43 32204 42645 ½ 255873
Romblón 9 4909 5689 ½ 34137
Sámar 35 41363 41677 250062
Mindanao.
Cotabatú 1 200 200 1200
Misámis 32 12574 16733 100398
Surigáo 28 12295 12295 73770
Zamboánga 2 2303 2429 14574
Daváo 1 332 310 1860
Basilán 1 95 100 600
Fernere Inseln.
Batánes 6 2000 2000 12000
Calamiánes 5 940 4531 ½ 27189
933 957,427 1,232,544 7,451,352
Von den S. 43 genannten Distrikten sind einige in vorstehender Liste als Provinzen erwähnt, andre scheinen ihre Selbstständigkeit verloren zu haben. Bei Mindanao ist die kleine Insel Basilan selbstständig aufgeführt, die früher zur Verwaltung von Zamboánga gehörte. Unter den Ferneren Inseln fehlt die Bevölkerung der Mariannen; in einer Anmerkung wird sie auf 8 bis 9000 geschätzt, indem man wahrscheinlich die Zahl der Tribute mit 6 statt mit 4 multiplizirte.
BEVÖLKERUNG VON MINDANAO.
Die folgenden Angaben sind noch weniger verlässlich, als die obigen, aus amtlicher Quelle stammenden, auch nicht mehr ganz neu.
1) Ungläubige:
Negritos, zerstreut in den Wäldern (unsicher ob unvermischt) etwa 10,000
Manobos, in der Nähe von Butuan etwa ,, 10,000
Manguangas, von Tingog bis Misámis und in den Wäldern bis an den See von Buhayen oder Maguindanao etwa ,, 80,000
Mandayas, von Linao bis an die Seen von Liguasin und Butuan etwa ,, 40,000
Mischlinge aus den beiden letzten in der Nähe des Meerbusens von Davao etwa ,, 7000
Guiangas und Bagobos, vom Vulkan Apo (?) bis an die Ebenen des Meerbusens von Davao etwa ,, 12,000
Tagacaolos, Sanguiles, Bilanes, vom Vulkan Apo bis an die SO.-Küste etwa ,, 76,000
Subanos, von Mísamis bis Zamboanga etwa ,, 70,000
etwa 305,000
2) Moros (Mohamedaner):
Meerbusen von Davao 6000; Meerbusen von Sarangani 15,000 etwa ,, 21,000
Am Fluss Painan und an den Seen im Süden etwa ,, 45,000
Bay von Illana bis Sibugnay 30,000; Bay von Sindangan und Iligan 40,000 etwa ,, 70,000
Misamis nach Osten 10,000; See v. Buhayen und an den aus dems. fliessenden Flüssen 60,000 in 30 Orten etwa ,, 70,000
Im Innern, im Süden der Prov. Misamis viele Ungläubige welche zum Islam hinneigen etwa ,, 30,000
etwa 541,000
3) Christen in 64 Ortschaften: etwa ,, 191,802
Zusammen etwa 732,802
GLEICHZEITIGER AUSBRUCH DREIER VULKANE 1641.
(Zu S. 110.)
Die über dieses Ereigniss vorhandenen Angaben sind sehr ungenügend. A. Perrey giebt S. 53 eine ausführliche Beschreibung nach J. E. Nierembergius, dessen Obras filosoficas einen Abdruck des amtlichen Originalberichtes enthalten. Da letzterer äusserst selten (ich verdanke seine Mittheilung dem Professor Don P. de Gayangos), und auch Perrey’s Documents (Mém. Acad. Dijon) wenig verbreitet sind, so lasse ich eine genaue Uebersetzung der wesentlichen Stellen jenes interessanten Schriftstückes folgen; das Nebensächliche ist abgekürzt oder ausgelassen. Wo Perrey’s Uebersetzung nicht mit dem Originaltexte übereinstimmt (unwesentliche Abweichungen sind nicht hervorgehoben), ist der spanische Text sowohl als der französische in [] beigefügt.
Der Titel lautet:
Succeso raro de tres Volcanes dos de fuego, y uno de agua, que rebentaron a 4 de Enero deste año de 641 a un mismo tiempo, en diferentes partes de estas islas Filipinas, con grande estruendo por los ayres, como de artilleria y mosquetaria.
Averiguado por orden y comission del Señor Don Fray Pedro Arçe obispo de Zebu y Gobernador del Arçobispaso de Manila JHS en la compañia de Jesus. Manila Año MDCXXXXI por Raymundo Magisa.
Ende Dezember 1640 fiel zweimal Asche bei Zamboanga und bedeckte die Felder leicht wie Reif. Am 1. Januar legte ein von Manila nach Ternate bestimmtes Geschwader mit Hülfstruppen dort an. Am 3. Januar um 7 Uhr Nachm. vernahm man plötzlich in Zamboanga ein anscheinend ½ Stunde entferntes Geräusch, das Besorgniss erregte. Es klang wie Arkebusier- und Artilleriefeuer, man glaubte ein Feind wolle die Küste beunruhigen, und bereitete sich darauf vor. Der General der Ruderflotte sandte ein leichtes Boot aus um zu sehn ob es etwa eines der Schiffe des Hülfsgeschwaders sei, das zu Grunde ginge: es fand nichts.
Am folgenden Tage, dem 4. gegen 9 Uhr Vm. [el dia siguiente a 4, como a las 9 de la mañana — le lendemain à quatre heures et à neuf heures du matin] nahm das (vermeintliche) Geschützfeuer so zu, dass man fürchtete das Hülfsgeschwader sei auf holländische Galeonen gestossen. Es dauerte etwa eine halbe Stunde. — Aber bald überzeugte man sich, dass das Geräusch von einem Vulkan herrühre, der sich aufgethan; denn gegen Mittag sah man von Süden her eine grosse Finsterniss hereinbrechen, die sich allmälig über jene Hemisphäre verbreitete und das ganze Gesichtsfeld verdeckte, so dass man sich um 1 Uhr NM. in wahrer Nacht, und um 2 Uhr in so dichter Finsterniss befand, dass man nicht die Hand vor Augen sehn konnte . . . grosse Bestürzung, Alles läuft in die Kirchen, betet und beichtet, zündet Kerzen an.
Diese Finsterniss, während welcher im ganzen Gesichtskreis kein Licht wahrzunehmen, dauerte bis 2 Uhr Morgens, als sich etwas Mondschein blicken liess [se commenzo a descubrir alguna claridad de la luna — ce ne fut qu’alors qu’on commença à découvrir la Laguna] zur grossen Freude der Spanier und Indier die befürchtet hatten, unter der Menge von Asche begraben zu werden, welche seit 2 Uhr [que desde las dos — qui dès le deux] begonnen hatte auf sie herabzufallen. Dieselbe Nacht brachte zur selben Stunde auch das Geschwader in Verwirrung, welches der Küste von Mindanao folgend, sich bereits unfern Cap San Agustin befand, in der Nähe einer Insel Sanguil genannt (Pater Nieremberger schreibt Sanguiz) wo der Vulkan [el volcan — un volcan] ausgebrochen war. Für sie wurde es früher Nacht als in Zamboánga, denn um 10 Uhr Vormittags befanden sie sich in so dichter Dunkelheit und schrecklicher Finsterniss, dass sie den Tag des jüngsten Gerichts gekommen glaubten. Es begann so viele Steine, Erde und Asche zu regnen, dass sich die Schiffe in Gefahr sahen und genöthigt waren Licht anzuzünden, und sich schnell der schweren Last von Erde und Asche zu entledigen; und die Galera nahm ihr Zelt ab und zündete Laternen an, als ob es Nacht wäre. Man beobachtete geraume Zeit von den Schiffen aus, wie aus besagter Insel Sanguil schnell nach einander feurige Federbüsche und Säulen hervorbrachen die sich gen Himmel erhoben und im Herabfallen die benachbarten Wälder in Brand steckten. Die Finsterniss verbreitete sich über den grössten Theil besagter Insel Mindanao, welche sehr gross ist, die Asche flog bis nach Zebu, Panay und andern umliegenden Inseln, und besonders nach der von Jolo, die wohl mehr als vierzig Leguas von Sanguil, wo der Vulkan ausgebrochen, entfernt sein mag; und obgleich man zur Zeit wegen der Finsterniss und des Aufruhrs des Wetters, in Jolo nicht wahrnahm, wo das was vom Himmel herabstürzte, herkam, so bemerkte man, als es hell wurde, dass um dieselbe Zeit wo in Mindanao und Sanguil der erste Vulkan ausgebrochen [y aunque entonces por la escuridad y revolucion del tiempo, no repararon en Jolo de donde les venia lo, que el cielo arrojava, despues de sereno advertieron que al mismo tiempo que en Mindanao y Sanguil avia rebentado el primer volcan — quoique l’obscurité eut empêché les navires d’observer ce qui se passait alors à l’île d’ Jolo (die Schiffe waren ja über 100 Leguas von Jolo entfernt!) au dessus de laquelle le ciel paraissait tout rouge, ils ont appris depuis, que dans le même moment, où le premier volcan faisait éruption à Sanguiz et lançait ses cendres jusqu’ á Mindanao] sich auch dort die Elemente empört, und noch ein zweiter Vulkan aufgethan hatte, auf einer kleinen Insel, welche der Barre des Hauptflusses von Jolo, wo sich unser Presidio befindet, gegenüber liegt. Dort öffnete sich (wie später festgestellt) die Erde unter grossen Erschütterungen und spie feurige Flammen aus und dazwischen Bäume und grosse Steine [Llamas de fuego y entre ellas — des flammes de feu, qui entraînèrent avec elles des arbres]. So gross war der Aufruhr der Elemente, dass er, durch die Eingeweide der Erde bis in die des Meeres dringend, durch eben den Mund, der sich auf dem Lande aufgethan, eine Menge grosser Muscheln und verschiedene andre Dinge ausspie, die das Meer auf seinem Boden erzeugt. Heute steht die Mündung dieses Vulkans offen; sie ist sehr weit, und hat die ganze Umgebung jener Insel verbrannt.
Aber was am meisten Bewunderung erregt, ist, dass in der Provinz Ilocos, auf der Insel Manila, die wenigstens 150 Leguas in gerader Linie von der Stelle entfernt ist, an demselben Tage und zur selben Stunde, wo die erwähnten beiden Feuervulkane ausbrachen, in einigen Ortschaften der Igoloten, welche letztere noch ungläubig sind, ein anderer Sturm stattfand und der dritte Vulkan ausbrach, welcher von Wasser war und so furchtbar, wie man aus einem Kapitel des Briefes von Fray Gonzalo de Palma, General Procurators der Augustiner, ersehn wird, welches im Wesentlichen lautet: Bei den Igoloten, die in Bezug auf die Ilocos fünf Tagereisen weiter östlich landeinwärts wohnen, erlitt die Erde am 4. Januar ein so furchtbares und erschreckliches Erdbeben wie der vorausgegangene wüthende Orkan es angekündigt. Die Erde verschlang 3 Berge von denen einer, an dessen Abhang drei Ortschaften lagen, unzugänglich war. Diese ganze aus ihren Grundfesten gerissene Masse flog in die Luft zugleich mit vielem Wasser, so dass die Lücke einen weiten See bildete ohne irgend ein Zeichen zurückzulassen, weder der Ortschaften noch der hohen Berge, die dort gestanden hatten. Wind und Wasser zersprengten die Eingeweide der Erde mit so ausserordentlicher Wuth, dass Bäume und Berge (montes) in Bruchstücken zwölf Piken hoch geschleudert wurden und bei dem Aneinanderstossen in der Luft und im Herabfallen ein so furchtbares Geräusch machten, dass es viele Stunden weit gehört wurde.
Nach langen religiös-abergläubischen Erörterungen heisst es weiter:
Das letzte ausserordentlichste und allgemeinste Wunder dieses 4. Januartages ist das in diesem Briefe hervorgehobene Getöse, welches zwischen 9 und 10 Uhr in der Luft entstand und nicht nur in Manila und den wohl 130 Leguas entfernten Provinzen Ilocos und Cagayan, sondern auch in sämmtlichen philippinischen Inseln und den Molukken gehört wurde. Und es drang bis in das Festland von Asien, in die Reiche von Cochinchina, Champa, Cambodia, wie durch verschiedene Geistliche und andre glaubwürdige Personen, die aus diesen Reichen nach Manila gekommen, kund wurde. Eine Entfernung die wohl einen Kreis von mehr als 300 Leguas Durchmesser und 900 Leguas Umfang bildet, und in dieser ganzen Entfernung hörte man das Geräusch gleichmässig an demselben Punkte und demselben Orte. Alle vermutheten, dass es starkes Artillerie- und Gewehrfeuer sei, und glaubwürdige Leute fügen hinzu, dass sie einen Schall wie von Trommeln unterschieden [discernieron sonido como de caxas de guerra — distingaient le son comme celui de boîtes d’artifice] und alle hörten es solcher Art, und in solcher Entfernung, dass sie meinten es sei 2 oder 3 Leguas von der Stelle wo sie sich befanden. In Manila wähnten sie, es sei im Hafen von Cavite, und in Cavite, dass es in Manila sei, . . . und es wurden Depeschen von einem Ort zum andern gesandt. . . . Und so geschah es in allen Inseln, Städten und Ortschaften innerhalb des Umkreises von 900 Leguas, eine wunderbare Sache, die, wie es scheint die Grenzen der Natur überschreitet und den Grundsätzen der Philosophie widerstrebt . . .
Es folgen wieder abergläubische Betrachtungen, darunter eine von chronologischem Interesse: Da nämlich Malacca, das am 13. Januar von den Holländern erobert wurde, am 4. schon hart bedrängt war, so meinten viele, als sie später die Kunde erhielten, der Himmel habe durch die Vulkane Lärm schlagen lassen, um die Spanier auf den grossen Schaden aufmerksam zu machen den der Verlust dieser vornehmen Stadt allen jenen Archipelen, Küsten und davorliegenden Inseln bringen würde. Auch wird angeführt dass der 5. Januar in Macao dem 4. in Manila entspricht, weil die Portugiesen von W. nach O., die Spanier von O. nach W. nach ihren indischen Kolonien gehn. Die Missionäre von Cochinchina gaben nämlich den 5. Januar als Datum der Ausbrüche.
Perrey kommt zu dem Schluss, dass Nieremberg’s Sanguiz ident sei mit Sanguil oder Sanguir (man findet auch Sangin, Sangi, Sanghir, Sangir, Sangil, Sanguili) und dass derjenige der drei Ausbrüche der das Geschwader in Gefahr brachte, auf der Insel Sanguir stattfand, die etwa 36 Leguas S. von Mindanao liegt. Die erste Annahme wird durch den Originalbericht bestätigt, gegen die zweite aber erheben sich manche Bedenken. Dafür scheint der Name der Insel zu sprechen und ihre Lage zwischen Zamboanga und Ternate.
Aber nur gar zu häufig sind in jenen Ländern verschiedene Oertlichkeiten mit demselben Namen benannt, wodurch grosse Verwirrung entsteht. (Ein auffallendes Beispiel davon wird am Schluss dieses Artikels mitgetheilt.) Auch auf der Insel Mindanao ist zweifellos wenigstens ein Vulkan Sanguil vorhanden den indessen verschiedene Schriftsteller an verschiedene Stellen versetzen. Im Originaltext heisst es nicht, wie in der Uebersetzung, dass der erste Vulkan in Sanguil ausbrach und seine Asche bis Mindanao schleuderte, sondern dass er in Mindanao und Sanguil ausbrach, eine schwer zu verstehende Stelle, die aber nach Ansicht spanischer Autoritäten nur bedeuten kann: »in Mindanao und zwar in Sanguil«. Der Umstand, dass unter den Bewohnern von Mindanao Sanguiles aufgeführt werden (s. unten), lässt vermuthen, dass noch heut ein Gebiet Sanguil dort vorhanden ist.
Nach Berghaus (Hydro-geog. Mem. 62) liegt der Vulkan Sanguili auf der Halbinsel Sarangani, der Südspitze Mindanao’s; auf einer M. S. Karte aus Forster’s Nachlass (Neue berichtigte und verbesserte Karte der Philippinischen Inseln 1772, K. Bibliothek Berlin) ist ein Vulkan Sanguil ungefähr an der Stelle eingetragen wo Berghaus den Gunong Tibangan setzt, etwa 6° 30′ N., 124° 30′ O. Gr. Nach Magisa liegt der Vulkan auf einer Insel (?) Sanguil bei Kap San Agustin, welches nach Allg. Historie (s. unten) Kap Serangani sein kann; nach Perrey auf der Insel Gross-Sangir. Nach Combes im Gerichtsbezirk von Mindanao (was sich nach Semper nicht auf den südlichen Theil der Insel beziehen kann), der Vulkan aber, der (1641) den furchtbaren Ausbruch hatte, im Gerichtsbezirk von Buhayen, 60 Leguas von Zamboanga, was recht gut auf den der Südspitze Mindanaos, Kap Sarangani passt. Nach Murillo Velarde S. 124 giebt es in Sanguil, welches im Süden von Mindanao liegt, einen Vulkan. Prof. Semper identifizirt S. 5 und auf seiner Karte den Sanguil mit dem Serangani, bezweifelt aber die Identität in einer Anmerkung S. 92.
Gegen Perreys zweite Annahme spricht ferner der Umstand, dass sich das Geschwader längs der Küste bewegte. Befand es sich wirklich bei Kap S. Agustin so war es sehr aus seinem Kurs gekommen, wofür kein Grund ersichtlich ist, da Stürme vor dem Ausbruch nicht gemeldet werden. Dem angegebenen Kurse würde es besser entsprechen, dass sich das Geschwader zur Zeit des Ausbruches an der Südspitze von Mindanao bei Kap Sarangani in unmittelbarer Nähe des dortigen Vulkanes befand und dass die Namen der Kaps verwechselt sind. Auch in der Allgemeinen Historie der Reisen, XVIII, 391 ist zu lesen, dass das unter 5° 30′ N. liegende Kap den Namen Sarangan oder des heiligen Augustin trage. Indessen weder in dem einen, noch in dem andern Fall konnte sich das Geschwader gleichzeitig in solcher Nähe der 52, bezüglich 36 Leguas entfernten Insel Gross-Sanguir und der über 100 Leguas entlegenen Insel Jolo befinden um von ersterer aus mit Erde und Steinen beschüttet zu werden und wahrnehmen zu können was auf letzterer vorging.
Perrey führt zwar auch noch einen dritten Grund an, den Umstand nämlich, dass sich in Zamboanga die Finsterniss von Süden aus verbreitete; die Insel Gross-Sanguir liegt aber SO. Wahrscheinlicher ist es, dass der in Zamboanga beobachtete Aschenregen von Jolo kam, wo gleichzeitig ein Ausbruch stattfand. Dr. Neumayer macht mich darauf aufmerksam, dass der Januar in jenen Meeren frei von Stürmen ist, dass in den Berichten nur lokale Stürme und Unwetter erwähnt werden, das zur Zeit herrschende Windsystem, der NO.-Monsun, also wohl nicht allgemein gestört war. Die Asche des Joloausbruches konnte also wie solches bei andern gewaltigen Eruptionen vorgekommen, durch den untern Luftstrom in den darüber SW. oder WSW. wehenden Aequatorialstrom geschleudert und von diesem nach Zamboanga und den Bisayas getragen werden.
Gegen Perrey’s Annahme muss es auch Bedenken erregen, dass Valentyn Beschrijving der Moluccos S. 2 in Oud en Nieuw Oost Indie der eine ausführliche Beschreibung der Insel Gross-Sanguir giebt, und alle späteren holländischen Schriftsteller keinen früheren Ausbruch dort erwähnen als den von 1711. Doch war die Insel den Holländern lange bekannt: 1625 hatten sie das Schiff Trouw daselbst verloren, 1664, nur 23 Jahre nach den drei gleichzeitigen Ausbrüchen kam überdies Ternate und damit auch die Insel Sanguir in ihren Besitz.
Am wahrscheinlichsten ist wohl der Vulkan auf der südlichsten Spitze Mindanao’s (Halbinsel Sarangani) als der Heerd des Ausbruchs anzunehmen, doch ist es nach dem Bericht des Jesuiten Magisa nicht möglich den Ort mit Bestimmtheit festzustellen. Die Position des Geschwaders ist unklar, die Richtung in welcher es die Erscheinungen beobachtete nicht angegeben. Die angeführten Entfernungen bekannter Punkte, meist um die Hälfte zu gering, zeigen nur dass diese Angaben werthlos sind. Der Verfasser berichtet vom Hörensagen, seinem Stande und seiner Zeit entsprechend, nicht geologisch sondern theologisch.
Durch eine ähnliche Betrachtung muss man sich trösten wenn in der sechsbändigen Historia de los P. P. Dominicos en las islas filipinas (Madrid 1870) mit Stolz hervorgehoben wird, dass allein Aduarte (der Dominikaner war) ein am 30. November stattgefundenes grosses Erdbeben beschreibe und dann seine Schilderung abgedruckt wird, jedoch mit der Jahrszahl 1619 statt 1610 (s. S. 6).
In Geschichten von Mönchsorden sind solche Irrthümer häufig und ziemlich unschädlich. Schlimmer ist es wenn sehr gelesene Zeitungen falsche Angaben in einer Form verbreiten, die den Stempel höchster Zuverlässigkeit trägt.
Die Illustrated London News 7. Oktober 1871 giebt die Abbildung eines neuen auf der Insel Camiguin in den Philippinen entstandenen Vulkanes und dazu folgende Erläuterung: »Der ehrenwerthe F. C. P. Vereker, Lieutenant zur See, Kommandör des zu hydrographischen Aufnahmen detachirten K. Grossbrit. Schiffes Nassau erfreut uns mit einer Skizze des vulkanischen Ausbruchs auf der kleinen Insel Camiguin, einer der nördlichsten der Philippinen in 19° N. und etwa 122° O. Gr.
Darauf folgt eine kurze Beschreibung des Ausbruches vom 1. Mai 1871 ohne Angabe des Datums . . Als der Nassau den Vulkan im Juli besuchte war er noch thätig, grosse Massen Dampf und Rauch drangen aus den Seiten und dem Gipfel, hin und wieder wurden auch Steine ausgeworfen. Zwei Offiziere die den Vulkan ersteigen wollten, mussten es wegen der Hitze des Bodens aufgeben.
Der Bericht hat einen fast amtlichen Klang, ist aber dennoch falsch; denn die gesperrt gedruckte Stelle ist vom Redaktör nach eigenem Ermessen eingeschoben, die vom Nassau besuchte und skizzirte Insel Camiguin liegt 9° N. 124° 20′ O. Gr., d. h. über 200 Leguas von der gleichnamigen Insel der Babuyanesgruppe entfernt, nach welcher der Redaktör das Ereigniss verlegt.
Nach Berichten aus Manila besteht sie aus drei Bergrücken: Catarman, Sigay und Maginog. Schon am 17. Februar wurden heftige Erdstösse mit starkem unterirdischen Geräusch wahrgenommen. Am 1. Mai 1871 bemerkten die Bewohner des kleinen Bergdorfes Catarman eine aus dem Boden aufsteigende Rauchsäule; um 7 Uhr NM. desselben Tages hörten sie plötzlich einen lauten Knall, und sahen sich von einer Wolke von Feuer und Steinen umgeben. Einige die sich in grösserer Entfernung befanden, wurden von dieser Wolke erreicht und an verschiedenen Stellen des Körpers verbrüht und verbrannt. Alles flüchtete an die Küste um die Insel zu verlassen, es waren aber nur wenige Fahrzeuge vorhanden. Die Zahl der Opfer muss sehr beträchtlich gewesen sein. Noch am 12. spie der Vulkan aus fünf Oeffnungen Rauch und Flammen aus.
Es scheint auf dem Gipfel des Berges von Catarman ein Kratersee vorhanden gewesen zu sein, dessen Wasserstand grossen Schwankungen unterlag. Zuweilen trocknete der See ein, einigemale floss er über und überschwemmte die Umgebung, so namentlich in den Jahren 1827 und 1862. Häufig wurde er durch Gasausströmungen in Wallung versetzt. Ein eigentlicher Ausbruch hatte in geschichtlicher Zeit nicht statt gefunden.
ZUSÄTZE UND BERICHTIGUNGEN
nach Dr. A. B. Meyer und einigen andern kürzlich aus den Philippinen zurückgekehrten Freunden.
Zu S. 4. Es existirt jetzt direkte Dampfschiffahrt zwischen Spanien und Manila, die Gesellschaft ist eine englische, die Schiffe gehn von Liverpool nach Spanien und durch den Suezkanal nach Manila; es sind grosse Dampfer von 2–3000 Tons. Diese Linie wird jetzt meist zu Aus- und Heimreisen von den spanischen Beamten benutzt.
Zu S. 4 Anm. 5. Auch zwischen Singapore und Manila ist jetzt eine direkte Dampfschiffverbindung vorhanden. Alle 14 Tage trägt ein Schiff die Post von Manila nach Singapore und bringt die europäische zurück. Dieses ist jetzt auch die meist benutzte Passagierlinie: Die Ueberfahrt soll in 6 Tagen gemacht werden. Die Regierung zahlt der Gesellschaft 5000 Doll. für jede Reise, übt aber kein Aufsichtsrecht. Die Schiffe sind oft nicht seetüchtig. Dr. A. B. M. war 13 Tage statt 6 unterwegs. Sein Schiff musste zwei Tage in den Cuyo-Inseln Schutz suchen und wurde auf der nächsten Fahrt im Hafen von Labuan, den es mit Mühe erreichte, kondemnirt. Ausserdem gehn noch von Zeit zu Zeit Handelsdampfschiffe zwischen verschiedenen Häfen Chinas (Amoy, Hongkong etc.) und Manila. Die Passagierbeförderung mit spanischen Kriegsschiffen hat daher ganz aufgehört.
S. 5 unten. Noch 1872 sieht man sehr viele Trümmerhaufen an den verschiedensten Orten in Manila und Vorstädten, herrührend von dem Erdbeben von 1863. Der Hauptplatz ist noch in demselben Zustande, wie auch die Brücke »an deren Herstellung (s. Anm. S. 19) ich zweifle«.
Zu Seite 6. Erdbeben in den Philippinen von Oktober 1871 bis März 1872.
1871: 8–9. Oktober Mindanao, Pollok; es entstanden neue Schwefelquellen.
1871: ,, 8–14. Dezember Mindanao, Cotabatu zerstört.
1871: ,, Dezember Provinz Albay, Ausbrüche des Mayon.
1872: Januar Provinz ,, Albay, desgleichen.
1872: ,, 29. Januar Provinz ,, Manila 7 Uhr Nm. O. W. schwach.
1872: ,, 29. ,, Januar ,, Provinz ,, Zambales O. ,, W. ,, stark.
1872: ,, 7. Februar Provinz ,, Camarines sur 2 Mal.
1872: ,, 5. März Provinz ,, Manila 9 Uhr Vm.
1872: ,, 6. März ,, Provinz ,, Laguna 9 Uhr Vm. (vielleicht auch am 5.)
1872: ,, 22. März ,, Provinz ,, Manila, stark.
1872: ,, 22. ,, März ,, Provinz ,, Batangas.
In der Epoca vom 20. und 21. März 1872 werden die Erdbeben von Pollok und Cotabatu als furchtbar in ihren Wirkungen geschildert. Am 8. Dezember 1871 um 6 Uhr 10 Minuten Nachm. war Cotabatu ein fröhliches Dorf, um 6 Uhr 20 Minuten ein Schutthaufen. Ein viel heftigeres Erdbeben fand am 9. um 7½ Uhr Vorm. statt, die Erde schien zu kochen; dies wiederholte sich noch 5 Mal.
Zu S. 23. Botanischer Garten. »Er ist in demselben Zustand wie Sie ihn sahen. Der Direktor bekommt zwar 2000 Dollar Gehalt oder mehr, aber seine einzige Thätigkeit besteht darin, Blumen zu Sträussen zu ziehen. Der grössere Theil des Bodens ist mit Mais und Bananen bestanden. Wieder ein Beweis für den Mangel an Kontrolle«.
Zu S. 59. »Die Strasse zwischen Majaijai und Lucban und zwischen Lucban und Mauban ist jetzt in so schlechtem Zustande, dass ich sie nur mit Lebensgefahr passirte, und dennoch herrscht zwischen Mauban und St. Cruz sehr viel Handel und Verkehr«.
Zu S. 61. »Der Wasserfall ist zwischen Lucban und Majaijai, nicht zwischen Mauban und Lucban. — Ich machte eine grosse Anzahl von Versuchen dort um durch Herabwerfen von Steinen die Höhe des Falles zu messen und fand das Mittel von 5 Secunden. Darnach würde die Höhe 390′5 betragen«.
Zu S. 76. »Die Philippinen produziren jetzt mehr Cacao und genügend für ihren eignen Gebrauch, so dass die Sendungen von Ternate sehr schlechte Preise erzielen. Nur durch die Rückfracht von Zigarren können die Kaufleute sich bezahlt machen. Der Cacao muss aber auf Celebes und Batjan fast ebenso theuer eingekauft werden, wie er in Manila verkauft wird. Von Ternate kommt er nur indirekt; Kaufleute von Ternate senden Schiffe nach Batjan, nach der Bucht von Tomini (Celebes) und nach den Togian oder Schildpattinseln in der Bucht von Tomini und tauschen dort Cacao ein, den sie entweder direkt nach Manila schicken oder an Manilahändler in Ternate oder Menado verkaufen. Die Anpflanzungen in der Bucht von Tomini und auf den Togianinseln sah ich, sie sind in sehr schlechtem Zustand und die Ausfuhr dürfte in kurzer Zeit ganz aufhören, wenn die Verhältnisse sich nicht ändern. Der Celebes-Cacao ist von besonderer Güte, leidet aber seit Jahren ebenfalls an einer Krankheit«.
Zu S. 123. Hammelfleisch ist in Manila nicht täglich zu haben, sondern nur wenn jemand Hammel aus Shanghai kommen lässt.
Zu S. 251. Das Vorschuss-System schleicht sich wieder ein und wird schwerlich dauernd zu beseitigen sein, so lange es an regelmäßiger, stätiger Lohnarbeit mangelt. Daran wird es aber wohl immer fehlen so lange jedermann Eigenthümer sein kann.
ABGEKÜRZT ZITIRTE SCHRIFTEN.
Aduarte Historia de la provincia del S. Rosario de Filipinas, Zaragoza 1693.
Albo in Navarrete.
Anson R. Walter, A Voyage round the world in the years 1740–1744 by G. Anson. London 1748.
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Ueber die geologische Beschaffenheit der Philippinen
von J. Roth.
Als einem Stück des grossen Vulkangürtels des stillen Meeres hat sich schon früh die Aufmerksamkeit den Vulkanen der Philippinen zugewandt, dem Verbindungsgliede der Reihe Kurilen-Japan-Formosa und der Reihe, welche über Mindanao und die Sangirinseln in die Molucken fortsetzend dort einen Zweig westlich nach Java hinsendet, einen anderen nach Osten, die seit L. von Buch sogenannte westaustralische, bis nach Neuseeland sich erstreckende Reihe. Viel geringer ist die Kenntniss der auf den Philippinen vorhandenen neptunischen Ablagerungen, und auch hier werden nur wenige Beiträge dazu geliefert.
Es ergiebt sich als Resultat des bisher Bekannten, dass in den Philippinen auf einen Grundstock krystallinischer Schiefer junge, z. Th. sicher tertiäre (eocäne) und reichlich noch jüngere Ablagerungen folgen, gehobene Küstenbänke und Korallenriffe mit den noch heut im stillen Ocean lebenden Mollusken. Die gehobenen Korallenriffe schliessen sich den lebenden vollständig an und reichen zu beträchtlichen Höhen, nach Dana’s Angabe bei Punta S. Diego, S. von Manila, bis zu 600 Fuss Meereshöhe. Dass die Hebung noch jetzt fortdauert, ist zwar nicht durch genaue Messungen sicher gestellt, erscheint aber höchst wahrscheinlich. Nach von Richthofen ist ein Theil der vulkanischen Gesteine jünger als der Nummulitenkalk, welcher mit den »Trachyten« grobe Breccien bildet und von ihnen eingeschlossen wird. In und auf den vulkanischen Gebilden liegen jüngere Sedimente, deren Bildung ebenso wie die vulkanische Thätigkeit bis jetzt fortdauert. Die letztere äussert sich in heftigen und häufigen Erdbeben. Im grossen Ganzen eine gute Parallele zu dem Bau der Insel Java.
Wie überall, wo die vulkanische Thätigkeit noch heut in grösserem Maassstabe auftritt, wo also Ausbrüche von Lava aus den Feuerbergen stattfinden, sieht man daneben auch auf den Philippinen erloschene Vulkane, entweder ganz unthätig oder in dem Zwischenzustande der Solfatara verharrend. Man darf annehmen, was sich aus den Gesteinsproben und den Angaben nicht ausmachen lässt, dass es an modernen Eruptivgesteinen nicht gefehlt hat, an Auftreten von Trachyten — diesen Ausdruck im weitesten Sinne genommen — und Doleriten in der Weise der alten Eruptivgesteine, also ohne vulkanisches Gerüst, wofür namentlich einzelstehende Kegelberge zu sprechen scheinen. Bei manchen der erloschenen Vulkane ist es schwer Sicherheit zu gewinnen über die Zeit und die Grösse der Ausbrüche, ja über die Thatsache, ob in historischen Zeiten Eruptionen stattfanden.
Ein Versuch, die Vulkane, die thätigen wie die erloschenen, auf ein oder mehrere Spaltensysteme zurückzuführen, scheitert an der mangelnden Kenntniss, nicht nur von Luzon, sondern namentlich der übrigen Inseln. Dass die Nord-Südrichtung vorwiegend erscheint, folgt aus der topographischen Configuration der gesammten Inselkette.
Im Gegensatz dazu liefert der 7000 Fuss hohe Albay oder Mayon nicht nur Aschenausbrüche und die sie begleitenden zerstörenden Schlammströme, sondern auch Ströme von Lava. Seine Hauptausbrüche fallen in die Jahre 1766, 1800 und 1814. Er warf 1857 viel Asche aus, 1858 war der Krater voll Dampf, Herr Dr. Jagor fand ihn 1859 erfüllt mit heissen schwefligsauren Dämpfen.
Wie überall mit thätigen und erloschenen Vulkanen stehen auch hier mit ihnen Tuffe in Verbindung. Weiter unten ist ihr Vorkommen genauer erwähnt. Von ihrer grossen Verbreitung um Manila war schon die Rede. Diese graugrünen Tuffe, fest genug um als Baustein zu dienen, bilden am Flussufer des Pasig nach der Laguna de Bay hin an manchen Stellen 40 bis 60 Fuss mächtige Ablagerungen. Es sind nach G. Rose (Meyen Reise II. 202) Bimsteinconglomerate, die in rauher, grauer, leicht ritzbarer Grundmasse eckige, bräunlich-graue Bimsteinstücke umschliessen. Sie fuhren nach Dana Blattabdrücke und verkieselte Hölzer, meist Palmen und zwar lebende Arten. In der Nähe der thätigen Vulkane treten lose vulkanische Sande auf, in der Umgebung der erloschenen sind sie verkittet zu mehr oder minder festen Massen, hie und da auch umgelagert und mit der Unterlage gemengt oder am Meeresstrande durch Kalk, den Muschelschalen entnommen, cementirt. Das Korn wechselt in hohem Maasse, ebenso die Zahl und die Grösse der eingeschlossenen Gesteinstrümmer. Wo sie und die Tuffe durch Verwitterung oder Fumarolenwirkung gelitten haben, werden aus ihnen Thone ausgewaschen, die, im nächsten Verband stehend, bisweilen mächtige Ablagerungen bilden.
Unter den sehr zahlreichen vulkanischen Gesteinen, die vom südlichen Luzon, Samar und Leyte vorliegen, und in den zu ihnen gehörigen Tuffen sind, mit sehr geringen Ausnahmen, nur zwei und noch dazu einander sehr nahe stehende Gesteinstypen vertreten: beide mit triklinem Feldspath, einer mit Hornblende, einer mit Augit, Hornblendeandesit und Augitandesit oder Dolerit. Die Analyse der Feldspäthe wird zeigen, ob man in manchen Gesteinen, wie man nach dem Habitus und der Aehnlichkeit mit Aetnalaven schliessen darf, Labrador oder einen kieselsäurereicheren Feldspath vor sich hat. In den Amphibolandesiten ist noch Magneteisen und meist Olivin vorhanden, bisweilen tritt noch sparsamer grüner Augit dazu. Diese Gesteine finden sich in der Berggruppe des Labo, Colasi, Ysarog, auf der Insel S. Miguel, am Dagami und Danaan auf Leyte und zwar meist mit sehr ähnlichem, porphyrischem Habitus. Zu den Doleriten gehören die Laven des Albay, Yriga, Mazaraga, Malinao und der ganzen Umgebung der Laguna de Bay. Neben dem Augit treten in ihnen Olivin und Magneteisen, seltener noch dunkle Glimmerblättchen auf. In den entsprechenden Tuffen und Sanden kehren die Mineralien der Gesteine wieder. Wenn auch einzelne Bimsteinstücke in jenen sich finden, so gehören doch grössere Ablagerungen rein aus Bimstein bestehend zu den Ausnahmen. Ebenso ist Mandelsteinbildung und Auftreten von Zeolithen sehr sparsam vorhanden. Glasige Gesteine kommen kaum vor; v. Hochstetter sah an der in die Laguna de Bay hineinragenden Halbinsel Binangonan säulig zerklüftete Obsidianströme. Ob überhaupt in dem genannten Gebiet ächte Sanidintrachyte auftreten, erscheint zweifelhaft. Ueber das relative Alter der beiden Andesite lässt sich ebensowenig eine Vermuthung aussprechen als über die chronologische Folge der einzelnen vulkanischen Berge.
Auch hier ergiebt sich eine gute Parallele mit Java, in so fern die Andesite dort reichlich, wenn nicht ausschliesslich, vertreten sind. Es liegen jedoch von Luzon, Samar und Leyte dichte basaltische Gesteine, die in Java so häufig sind, nur von einer Stelle vor, und zwar, wie die Uebergänge beweisen, von Amphibolandesit.
Als höchst bezeichnend ist ferner hervorzuheben, dass bei der häufigen Fumarolenthätigkeit nur Einwirkungen von Schwefelwasserstoff, resp. schwefliger Säure und Sublimation von Schwefel beobachtet sind; daneben die diesen Agentien entsprechende Bildung von Gyps, Alaun, Alunogen, Bianchetto; je nach der Stärke und der Dauer der Einwirkung die vollständige Entfernung der Thonerde oder ihre Umwandlung in schwefelsaure Salze. Die reiche Gypsbildung erklärt sich aus dem Kalkgehalt der Hornblende, des Augites und des Feldspathes. Ebenso wenig fehlt die Bildung basischschwefelsaurer Eisenoxyde, und die Röthung des Rückstandes durch Eisenoxyde, endlich die durch Bunsen’s schöne Versuche erläuterte Bildung von Schwefelkies, dessen Verwitterung die Zerstörung der Gebirsgsarten unterstützt. Dagegen mangelt jede Spur salzsaurer Fumarolen. Wenn auch der Absatz leicht löslicher Chlorverbindungen nicht zu erwarten war, so erscheint doch keine Spur von sublimirtem und zu Eisenglanz zersetztem Chloreisen. Auch Bildung von Palagonit ist nirgend beobachtet, wozu die (freilich oft grobkörnigen) Tuffe Gelegenheit zu bieten scheinen. Zahlreich dagegen sind Absätze von Kieselsinter, Opal und Hyalith aus der letzten Phase der vulkanischen Thätigkeit, aus Kohlensäure und Alkalibikarbonat enthaltenden Quellen, ähnlich wie in Island, Madeira, Neuseeland, Californien, Nevada, Montana-Wyoming u. s. w., Absätze, die ihre Erläuterung in den Arbeiten Bunsen’s über Island finden. Auf denselben Ursprung müssen auch die Jaspisvorkommen der vulkanischen Gegenden zurückgeführt werden. Geisirähnliche Erscheinungen wurden nicht beobachtet.
Der Antheil der vulkanischen Bildungen an dem Aufbau der Philippinen darf jedoch nicht zu hoch angeschlagen werden, räumlich sind sie untergeordnet gegenüber den krystallinischen Schiefern und den Sedimenten. Gneiss, Glimmerschiefer, Hornblendeschiefer, Hornblendegneiss, Talk- und Chloritschiefer, Serpentin sind von den ersteren beobachtet. Im nördlichen Theil von Luzon sind sie verbreitet. Meyen beobachtete in S. Mateo und bei Balate (N. von S. Mateo) feinkörnigen Hornblendeschiefer, auf dem der Kalk von S. Mateo aufliegt. Die von Semper erwähnten Goldwäschen im Flussthal des Agno grande im Land der Ygoroten deuten ebenfalls auf krystallinische Schiefer, ähnlich wie die Eisenerze bei Angat (Provinz Bulacan); nach Chevalier giebt es Serpentin in der Provinz Bataan (W. der Bai von Manila). Die Nordostküste der Provinz Camarines norte zwischen Paracali, Mambulao und Lungos wird von Gneissen und den dazu gehörigen Hornblendeschiefern, Talkschiefern und Serpentinen gebildet, welche bis nach Indang und Labo fortsetzen, wahrscheinlich auch die jenseits der Bai von S. Miguel gelegenen Sierra de Caramuan zusammensetzen. An der Südküste derselben Provinz bei Pasacao treten Hornblendegneisse und Hornblendeschiefer auf. Im Nordwesttheile der Insel Samar, ferner bei Loquilocun, bei Basey und auf der Insel Leyte bei Tanauan (Ostküste) sind sie ebenfalls beobachtet.
Nach Sainz de Baranda tritt Serpentin auf in Mindanao bei Camahat, Provinz Caraga und bei Pigtao, Provinz Misamis. Am Westende bei la Caldera (NW. von Zamboanga) sah Dana Geschiebe von Hornblende und Talkschiefer, auf der Insel Lubang (SW. von Manila) Talk- und Chloritschiefer, die nach der Insel Mindoro fortsetzen und dort in Serpentin übergehen. In S. José, Westküste von Panay, sah Dana Geschiebe von Talkschiefer und Quarz. Nach Meyen (l. c. 245) ist Talkschiefer auf Cebu besonders häufig.
Nach ihrer Zertrümmerung und Verwitterung gaben die krystallinischen Schiefer das Material zu sedimentären Absätzen, welche, mehr oder minder sandig und thonig, und petrographisch zwischen Thonlagern und Sandsteinen schwankend, die Mineralien der ursprünglichen Gesteine, zunächst Quarz, Feldspath, Glimmer, Magneteisen erkennen lassen.
Von den auf den Philippinen vorkommenden Erzen gehören die Eisenerze den krystallinischen Schiefern an: das Magneteisen am Fuss der Sierra de Bacacay (S. von Paracali) und die Eisenerze in der Nähe von Angat-Kupang, Provinz Bulacan. Ueber das reiche Vorkommen von Kupfererzen in Nordluzon ist nichts Genaueres bekannt. Sehr beträchtliche Lagerstätten von Kupfererzen liegen dort bei Mancayan im Distrikt Lepanto zwischen Cagayan und Ylocos. Nach Zerrenner (Berg- und Hüttenm. Zeit. 28. 105 und 113. 1869) kommt dort auf Quarzgängen in Trachytporphyr Kupferkies mit Enargit vor. In Spanischen Schriften wird das Gestein als Trapp bezeichnet. Auf der Insel Lubang (SW. von Manila) enthalten nach Dana die Talk- und Chloritschiefer Kupferkies. Quarzgänge, die in den krystallinischen Schiefern, zumeist in Talkschiefer und Serpentin auftreten, führen neben Schwefelkies, Bleiglanz und Kupferkies gediegen Gold und Chrombleispath. So wenigstens ist das Vorkommen bei Mambulao und Paracali (Provinz Camarines norte, Luzon). Das Vorkommen entspricht also ganz dem uralischen von Beresowsk.
Nach dieser allgemeinen Uebersicht ist in dem Folgenden die specielle Beschreibung der von Herrn Dr. Jagor gesammelten Gesteine gegeben.
I. Luzon.
Provinz Bulacan.
Das Ufer des Rio Quingoa bei Angat (N. von Bulacan) bilden feste, gelbgraue, conglomeratische Tuffe mit grösseren grauweissen Bimsteinstücken, kleineren dunklen Schlacken- und Lavastückchen, einzelnen triklinen Feldspathen, Augiten und Magneteisen. Sie sind bisweilen fest genug um als Bausteine zu dienen und werden bei Tubagan und Buenavista (zwischen Balinag und Angat) gebrochen. An einzelnen Stellen wird das Gestein etwas dunkler durch Zunahme der Schlacken- und Lavastücke.
An den Uferbänken des Rio Quingoa bei Calumpit (W. von Angat) lässt sich auf lange Strecken hin ein Thonabsatz mit Cyrena verfolgen.
Provinz Bataan.
Die grossen Blöcke, welche an der Küste von Mariveles südlich vom Dorf liegen, sind Doleritlaven, äusserst ähnlich den jüngsten Laven des Aetna und der Insel Stromboli. In etwas poröser, feinkörniger, bläulichgrauer Grundmasse sind trikline Feldspathe, Augit, Magneteisen und Olivin ausgeschieden. Vorzugsweise sind die Augite von bedeutender Grösse. Ein Quarzkorn wurde als Einschluss beobachtet.
Man darf wohl annehmen, dass die ganze Gebirgskette, zu welcher der Pico Butilao, die Sierra de Mariveles, die Insel Corregidor und der südlich gelegene Pico de Loro gehören, aus demselben Gesteine besteht.
Nach Chevalier (l. c. 222) findet sich bei Mariveles eine Bank faserigen, röthlichen Aragonites über den Laven.
Provinz Laguna.
Das Südende der Halbinsel Jalajala, welche in die Laguna de Bay hineinragt, wird von festen gelbgrauen Tuffen gebildet, welche graue Bimstein- und Lavastücke einschliessen. Die grösseren Lavastücke enthalten in matter, feinkörniger, von Parallelrissen durchzogener Grundmasse trikline Feldspathe und wenige grüne, durch Verwitterung braun gewordene Augite. Magneteisen ist nur sparsam vorhanden, Olivin auch unter dem Mikroskop nicht zu finden. Diese Tuffe streichen h. 12 und fallen 20° W.
Der Westabhang des in Nordsüdrichtung durch die Halbinsel fortlaufenden Bergrückens wird von ähnlichen Tuffen und durch Schwefelwasserstoff zersetzten Doleriten gebildet, ähnlich denen der nahen Insel Talim. In den Tuffen kommen an beiden Punkten bis ¾ Zoll grosse, mandel- bis kugelförmige, concentrisch schalige Gebilde vor, welche ganz aus denselben hellgelbgrauen Tuffen bestehen und keinen festen Kern zeigen. Die auf der Höhe des Joches frischen, dunkelblaugrauen, Feldspath, Augit und Magneteisen führenden Dolerite sind weiter abwärts an vielen Punkten durch Schwefelwasserstoff zersetzt und bisweilen mit rothen, durch Eisenoxyd gefärbten Bändern durchzogen. Schliesslich werden sie vollständig gebleicht und in eine thonige Masse umgeändert, aus welcher Natronkarbonat reichlich Kieselsäure löset. In den ersten Stadien der Zersetzung lassen sich bisweilen noch einzelne kleine frische Feldspäthe und grössere grüne Augite erkennen oder man sieht einen unzersetzten Augitkern in weicher gelber Hülle; endlich sind die Augite vollständig in eine gelbe, weiche Masse umgewandelt. In den gebleichten und zersetzten Gesteinen findet sich Schwefelkies in feinen Pünktchen, oder in den Spalten dünne, bisweilen faserige Gypslagen, deren Bildung aus dem Kalkgehalt der Augite und des Feldspathes sich erklärt. Die aus diesen zersetzten Gesteinen ablaufenden Gewässer setzen reichlich Vitriolocker (basisch schwefelsaures wasserhaltiges Eisenoxyd) ab, und das Wasser des Baches schmeckt adstringirend. Aus diesen Gesteinen hat spätere Einwirkung von Alkalibikarbonat enthaltenden Lösungen Eisenkiesel geliefert, welche aus einem Gemenge von gelben und blutrothem Quarz bestehen, aber auch noch etwas Opal führen. Ebenso kommen grosse Blöcke grauweissen dichten Quarzes mit Schwefelkiespartien vor, deren Drusen Quarzkrystalle enthalten. Weiter abwärts findet sich rothbrauner Jaspis mit Drusen und Adern, welche mit Quarzkrystallen erfüllt sind.
Man sieht ¼ Meile ONO. von der Hacienda auf dem Tuff grobes vulkanisches Geröll 3–4 Fuss mächtig lagern, darüber folgt 5 Fuss Dammerde. Das ist die Formation der Strandebene, zwischen der Hügelkette und der Laguna. Endlich sieht man auf der Westseite der Südspitze der Halbinsel Muschelbänke, und zwar 15 Fuss über das jetzige Niveau der Laguna gehoben. Von den Arten, welche alle den lebenden angehören, und von Dr. von Martens bestimmt wurden, ist neben Tapes virgineus L. Phil. Cerithium moniliferum Kien. sehr häufig. Am Strande der Insel Talim erhebt sich eine 20 Fuss hohe Tuffbank, auf dem Plateau wurden nur Tuffe gesehen. Am Strande liegen grosse vulkanische Blöcke gereihet. Diese Dolerite enthalten in dichter blaugrauer Grundmasse triklinen glasigen Feldspath, grünen Augit und Magneteisen. Das keineswegs frische Gestein führt zahlreiche grosse rundliche Hohlräume, welche theilweise mit Eisenoxydhydrat (aus ausgelaugtem Eisenkarbonat entstanden) erfüllt sind. Spuren von Schwefelkies, den auch G. Rose in den Gesteinen von Talim beobachtete, deuten auf Einwirkung von Schwefelwasserstoff hin und erklären den Absatz von Eisenverbindungen; von Hochstetter beobachtete auf der nur durch einen schmalen Canal von der Insel Talim getrennten Halbinsel von Binangonan säulenförmig zerklüftete Obsidianströme.
Der Dolerit, welcher ¼ Meile südlich von los Baños (Südufer der Laguna) als Geröll im Bach Malauin vorkommt, also weiter oben ansteht, enthält in feinkörniger, dunkelblaugrauer, mit feinen Parallelrissen durchzogener Grundmasse glasigen triklinen Feldspath, grünen Augit, einige dunkle z. Th. sechsseitige Glimmerblättchen, etwas Magneteisen und Olivin. Die Längsaxe der 3–4 Millimeter langen Feldspathe ist meist nach derselben Richtung orientirt. Der zugehörige, graugelbe, wenig feste, feinkörnige Tuff, welcher die Uferbank des Baches Malauin bildet, enthält neben erbsengrossen, rundlichen, grauen Bimsteinstücken sparsam rundum krystallisirte grüne Augite, zahlreiche Augittrümmer, triklinen Feldspath, Olivin, Glimmer und Magneteisen.
Die frischen Dolerite des Schlammvulkans Nataños, 2½ Leguas S. von Los Baños, sind von derselben Beschaffenheit wie die von dort erwähnten, nur etwas dunkler gefärbt, wohl eine Wirkung des etwas grösseren Gehaltes an Magneteisen. Wie die z. Th. vollständig gebleichten Gesteine bezeugen, wurde die Zersetzung durch Schwefelwasserstoff bewirkt. An manchen Stellen ist das Gestein in eine bröckliche, thonige, gelbgraue oder auch durch Eisenoxyd braun gefärbte Masse umgewandelt, in deren Hohlräumen und Klüften Opal sich findet. Auf dem Gestein hat das Wasser rindenförmigen Sinter abgesetzt, dessen Oberfläche wellig ist. Die blaugrauen Lagen des zunächst aus löslicher, wasserhaltiger Kieselsäure und geringen Mengen basisch schwefelsauren Eisenoxydes bestehenden Sinters wechsellagern mit eisenreicheren rothgelben Lagen. Die blaugraue Farbe rührt von feinem eingemengtem Gesteinsstaub her, wie man sich durch Behandlung mit Säure und Alkali überzeugt. Der Sinter ist demnach ähnlich zusammengesetzt wie der von Bickell untersuchte Kieseltuff von Island; eine weitere Bestätigung für die an beiden Orten ähnlich vor sich gehenden Prozesse. Das eben erwähnte gelbgraue zersetzte Gestein giebt an Wasser Gyps, das rothbraune Gestein an Salzsäure eine reichliche Menge Schwefelsäure ab, das Eisen ist also als basisch schwefelsaure Verbindung vorhanden.
Nördlich vom Schlammsee von Nataños bildet graublauer, etwas rissiger Dolerit die Ufer des Baches Malauin. Die Risse sind mit gelbbraunem, kurzfaserigem Bimstein ausgekleidet. In der feinkörnigen Grundmasse ist glasiger trikliner Feldspath, grüner Augit, etwas Olivin und Magneteisen ausgeschieden.
Den Rand des kleinen Kesselsees Dagatan bei los Baños bildet ein lockerer, grauer, grobkörniger Tuff, der neben kleinen Doleritstücken Feldspath und Augit führt. Grosse, lose, wahrscheinlich vom Berge Maquiling herabgerollte Doleritblöcke, zusammengesetzt wie die von Nataños, sind durch Schwefelwasserstoff gebleicht und enthalten Hyalith in den Klüften.