Note 5 — ANHANG.
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Desgleichen wurde verordnet, dass sowohl der Unterhalt als der Transport armer Gefangener aus den Munizipal-Fonds bestritten werde (R. O. 2. Oct. 1859); Leg. ult. II. 11 & 113.durch eine andre bereits angeführte R. O. 24. März 1855 wird verfügt, dass die Leg. ult. IV. 260.Ausgaben für Erbauung und Instandhaltung der Gefängnisse von den Ortschaften aus den Fonds der Propios und Arbitrios bestritten werden, und in Ermangelung solcher aus den Gemeindekassen; durch R. D. 20. Dec. 1863 wird befohlen, dass die Normalschule von Manila aus der Zentralkasse der Propios und Arbitrios und die Provinzialschulen aus dem Lokalbudget erhalten werden.5