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Reisen in den Philippinen

Note 4 — ANHANG.

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Die Gemeindeverfassung der Philippinen4, welche die Spanier bei ihrer Ankunft schon vorgebildet fanden und geschickt abänderten, indem sie die erblichen Häuptlinge mehr und mehr durch einen Adel ersetzten, der nur im Regierungsdienst erworben werden kann, dessen Mitglieder zwar von den Eingeborenen, aber doch nur nach den Wünschen der Regierung gewählt werden, ist gewiss im Ganzen als eine glückliche Umgestaltung vorgefundener Verhältnisse zu betrachten. Die Regierung verkehrt nur mittelbar durch diesen unbesoldeten Adel mit den Eingeborenen; ihm liegt die Gemeindeverwaltung, die Polizei, die Eintreibung der Steuern ob. Das von Manchen übermässig gepriesene System hat aber auch grosse Nachtheile: die von ihren Genossen gewählten inländischen Beamten, welche von der spanischen Regierung keine Besoldung erhalten, keine Dienstbeförderung, zu erwarten haben, stehn dieser sehr unabhängig gegenüber und der Verband ist um so loser, als die spanischen Beamten so schnell wechseln, dass es ihnen, wenn nicht an den übrigen Eigenschaften, schon an Zeit mangelt, um das Vertrauen, die Zuneigung und Achtung der Eingeborenen zu erwerben. Da die unbesoldeten Cabezas überdies mit ihrem Vermögen für die Kopfsteuer ihrer Barangays haften, so werden sie leicht verleitet, sich durch Unterschleife gegen mögliche Ausfälle vorweg reichlich zu decken. Ein noch grösserer Uebelstand ist es, dass die Polizei während der Amtsdauer zwar von Kopfsteuer und Frohnden befreit bleibt, übrigens aber weder von der Gemeinde, noch von der Regierung besoldet wird, und daher freigebigen Uebertretern des Gesetzes sehr zugänglich ist.

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