Sachlicher Theil. (continued 2)
Reading edition
Selbstverständlich ist der Nachweis der Spermatozoiden am Lebenden nur möglich, wenn nicht blos mindestens ein Hode vollkommen normal zur Entwicklung gelangte, sondern wenn auch das Vas deferens mit dem betreffenden Hoden normal sich verbindet, ferner durchgängig ist und schliesslich nach aussen ausmündet. Ein Blick jedoch auf die bisher bekannten Fälle von anatomisch untersuchten Hermaphrodisien belehrt uns, dass in den meisten derselben die männliche Keimdrüse verkümmert ist, überdies das Vas deferens entweder ganz fehlt, oder kein Lumen besitzt, oder blind endet. Da, wie der Fall De Crecchio’s und der unsrige darthut, auch bei weiblichen derartigen Individuen die Ovarien verkümmert sind, so erscheint es gerechtfertigt, anzunehmen, dass hermaphroditische Bildung der Genitalien gewöhnlich mit Verkümmerung der Keimdrüsen Hand in Hand geht, und es folgt daraus, dass gerade in den exquisitesten Fällen von Hermaphrodisie, trotz Vorhandenseins männlicher Keimdrüsen, selten eine Bildung und noch seltener eine Ausscheidung von normalem, d. h. Spermatozoiden enthaltenden Samen erwartet werden kann.
Menses bei Zwittern.
Das Bestehen menstrualer Blutungen beweist nicht so absolut das weibliche Geschlecht des betreffenden Individuums, wie es auf den ersten Blick erscheinen dürfte. Seitdem man weiss, dass die Menstruation nicht unbedingt an die Gegenwart von Ovarien geknüpft ist, was insbesondere aus der Thatsache erhellt, dass bereits wiederholt Fortdauer der Menstruation trotz beiderseitiger Ovariotomie beobachtet wurde (v. Aufsatz von Beigel, Wiener med. Wochenschr. 1873, Nr. 27 und 28, und 1878, pag. 162), ist man nicht unbedingt berechtigt, aus dem Vorhandensein einer solchen Erscheinung bei einem „Zwitter“ auf die Existenz von Ovarien, noch weniger aber auf die Nichtexistenz von Hoden zu schliessen.
Die Katharina Hohmann soll in früheren Jahren regelmässig menstruirt haben, und diese Thatsache soll klinisch constatirt worden sein (Schultze l. c.). In dem Falle von Tortual sollen bei dem männlichen „Zwitter“ menstruale Blutungen seit dem 19. Lebensjahre erschienen sein, ebenso gab die später zu erwähnende, unsittlicher Attentate auf Weiber angeklagte und von den Aerzten als Mann erkannte Hebamme an, periodische Blutungen aus den Genitalien gehabt zu haben, und auch die Rosina Göttlich behauptete, dass sie vom 20. Jahre an unregelmässig menstruirt gewesen (Vierteljahrschr. für ger. Med. XIX, pag. 317), obgleich sie bei der 1857 angestellten Obduction als Mann erkannt wurde. In dem Falle von Blackmann (Heppner, l. c., pag. 700) soll das betreffende, männlichen Habitus zeigende Individuum alle Monate Blutungen aus dem Penis gehabt haben, war auch während einer solchen gestorben und es fand sich eine, Menstrualblut enthaltende, in den Blasenhals mündende Scheide, Uterus, Tuben und Ovarien, aber auch zwei Hoden mit normalen Ausführungsgängen. Leider ist dieser Fall nicht zweifellos klargestellt. Anderseits liefert sowohl der Fall De Creechio’s als der unsere den Beweis, dass trotz entschieden weiblicher Bildung der inneren Genitalien menstruale Blutungen vollkommen fehlen können.
Aus dem Gesagten ist zu entnehmen, dass bei den „Hermaphroditen“ nach der Pubertät die Geschlechtsbestimmung häufig nicht minder schwierig sich gestaltet, als bei den Kindern, und die bekannten Fälle erwachsener „Zwitter“, die sich an den medicinischen Facultäten sehen liessen und von wissenschaftlich hochstehenden Männern untersucht wurden, illustriren diese Schwierigkeit am deutlichsten; denn während des Lebens wurden die meisten ebenso oft für männliche als für weibliche Individuen gehalten, und auch mit dem letzten derartigen Falle, dem der Katharina Hohmann, ist es ebenso gegangen. Dabei hatte man überdies immer nur ein Geschlecht im Auge, während wir gegenwärtig seit den so wichtigen Forschungen Waldeyer’s und seit den von Meyer und von Heppner veröffentlichten Beobachtungen zugeben müssen, dass in der That auch beim Menschen ein wahrer Hermaphroditismus vorkommen könne, durch welchen Umstand die Diagnose in den einzelnen Fällen noch mehr erschwert wird.
Zwitter betreffende Gesetze.
Das preussische Landrecht, Titel I, Theil 1, enthält bezüglich der Zwitter folgende Bestimmungen:
§. 19. Wenn Zwitter geboren werden, so bestimmen die Eltern, zu welchem Geschlecht sie erzogen werden sollen.
§. 20. Jedoch steht einem solchen Menschen nach zurückgelegtem achtzehnten Jahre die Wahl frei, zu welchem Geschlecht er sich halten will.
§. 21. Nach dieser Wahl werden seine Rechte künftig beurtheilt.
§. 22. Sind aber die Rechte eines Dritten von dem Geschlechte eines vermeintlichen Zwitters abhängig, so kann Ersterer auf eine Untersuchung durch Sachverständige antragen.
§. 23. Der Befund der Sachverständigen entscheidet auch gegen die Wahl des Zwitters und seiner Eltern.
Gegen die ersten dieser Paragraphe ist nicht viel einzuwenden, der letzte jedoch setzt offenbar voraus, dass die Sachverständigen jedesmal in der Lage sind, das eigentliche Geschlecht eines Zwitters zu erkennen.
Wie irrig diese Voraussetzung ist, geht aus dem Gesagten zur Genüge hervor.
Im römischen Rechte L. 10, D. 1, 5, heisst es:
Quaeritur hermaphroditum cui comparamus? et magis puto ejus sexus aestimandum, qui in eo praevalet.
Welchen Täuschungen man sich bei der Befolgung dieses Grundsatzes aussetzen kann, ist aus Obigem ebenfalls ersichtlich, obgleich, so lange das Individuum lebt, kaum etwas Anderes übrig bleiben dürfte, als sich nach diesem Grundsatz zu richten.[46]
Doch könnte, wenn in einem Falle wichtige Rechte Anderer von dem Geschlechte eines Hermaphroditen abhängen, gesetzlich dafür Sorge getragen werden, dass nach erfolgtem Tode das Verhalten der inneren Genitalien durch eine Legalobduction constatirt werde. Denn nur die Section ist im Stande, die Erkennung des eigentlichen Geschlechtes eines solchen Wesens zu ermöglichen, insbesondere, worauf es doch schliesslich in rechtlicher Beziehung ankommt, den Nachweis zu liefern, dass in der That Hoden, wenn auch nur verkümmerte, vorhanden sind.
Gesetzliche Stellung der Zwitter. Unsittliche Handlungen derselben.
Ein forensisches Interesse kommt der Hermaphrodisie noch insoferne zu, als auch von solchen Individuen gesetzwidrige geschlechtliche Handlungen unternommen werden können. Eine solche Möglichkeit muss a priori zugegeben werden, da, wie bereits oben ausgeführt, die Betreffenden des Geschlechtstriebes nicht nur nicht entbehren, sondern auch davon Gebrauch machen.
In der That enthält die Literatur zwei Fälle, in welchen Zwitter wegen gesetzwidriger Befriedigung des Geschlechtstriebes in strafgerichtliche Untersuchung gezogen und auch verurtheilt wurden. So zunächst den von Martini publicirten („Ein männlicher Scheinzwitter“. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XIX, pag. 303), der eine Hebamme (!) betraf, die verheiratet war und mit Wöchnerinnen und anderen Weibern Unzucht getrieben hatte, bis sie als ein angeblich männlicher Zwitter erkannt wurde[47], und den schrecklichen Fall der Institutsvorsteherin Wilhelmine Möller, welche in Kopenhagen einen der ihrer Obhut anvertrauten Knaben wiederholt geschlechtlich missbraucht und dann mit Chloral vergiftet hatte. Sie war als Mädchen getauft und erzogen worden, wurde jedoch bei der Untersuchung als Mann mit hermaphroditisch verbildeten Genitalien erkannt und im Juni 1894 wegen Mord zum Tode verurtheilt!
Es unterliegt keinem Zweifel, dass ein solcher Fall von Seite des Gerichtes nur dann als „Nothzucht“ aufgefasst werden könnte, wenn das männliche Geschlecht des betreffenden Zwitters durch ärztliche Untersuchung sichergestellt wäre. Diesen Beweis scheint im ersten Falle das Gericht als nicht erbracht betrachtet zu haben, da es das Verbrechen nur als „widernatürliche Unzucht“ qualificirte. In der That muss dem Gesagten zufolge dahingestellt bleiben, ob das betreffende Individuum wirklich ein männliches gewesen ist, wie die Gerichtsärzte positiv behaupteten.
Wenn Giuseppe Marzo (so hiess der von De Crecchio beschriebene Zwitter) oder unser Kutscher ein derartiges Attentat begangen hätten, würde man gewiss mehr Gründe für die Annahme des männlichen Geschlechtes dieser Individuen gehabt und würde sich doch vollkommen getäuscht haben, wenn man sie für Männer erklärt haben würde.
Auch die Qualification des Delictes als „widernatürliche Unzucht“ setzt ein bestimmtes Geschlecht des Beschuldigten, und zwar hier das weibliche, voraus, welches ebenso wenig erwiesen war wie das männliche.
Es würde bei solchen Fällen Aufgabe des Gerichtsarztes sein, offen zu erklären, dass das eigentliche Geschlecht des Individuums sich nicht mit der nöthigen Sicherheit bestimmen lasse, und wir zweifeln nicht, dass auf Grundlage eines solchen Gutachtens das Gericht Anstand nehmen würde, die betreffende Handlung in die Kategorie jener Verbrechensqualitäten zu rangiren, bei welchen das Gesetz zum Thatbestande ein bestimmtes Geschlecht des Thäters gegenüber dem Objecte seiner That erfordert.
Zeugungsfähigkeit bei Zwittern.
Weiter können Hermaphroditen wegen fraglicher Zeugungsfähigkeit Object einer gerichtsärztlichen Untersuchung werden.
Da erfahrungsgemäss die meisten solchen Individuen als Mädchen getauft und erzogen werden, und auch als solche heiraten, so dürfte am ehesten die weibliche Potentia coëundi in Frage kommen. Trotzdem sind die Fälle, in welchen wegen derartiger Missbildungen Ehescheidungen oder Eheauflösungen angesucht wurden, verhältnissmässig selten.
Meistens wurde, wie sich nachträglich herausstellte, durch ein solches Verhältniss das eheliche Zusammenleben nicht gestört, entweder weil sich die betreffenden Ehemänner accommodirten, oder indem die vorhandene Genitalspalte theils als solche, theils nachdem sie durch fortgesetzten Impetus erweitert worden war, den Coitus in genügender Weise gestattete. In einzelnen Fällen, wie z. B. in dem von Leopold beschriebenen, hatte der Ehemann keine Ahnung von dem Bestehen einer Missbildung an den Genitalien seiner Frau.
Würde sich bei der Untersuchung eines solchen Zwitters das männliche Geschlecht desselben herausstellen, so ergäbe sich die Nichtigkeit der betreffenden Ehe von selbst. Wäre dies nicht der Fall, dann hätte die Begutachtung nichts Specifisches an sich, sondern würde nach denselben Principien erfolgen müssen wie die einer durch andere Ursachen gesetzten Impotentia coëundi beim Weibe.
Bei der Beurtheilung der männlichen Potenz von Hermaphroditen wäre zunächst zu erwägen, dass die gewöhnlich vorhandene Verkümmerung und Verkürzung des Penis und die gleichzeitige Hypospadie für sich kein absolutes Hinderniss der sexuellen Copulation und bei normaler Beschaffenheit mindestens eines Hodens und seiner Ausführungsgänge auch nicht der Befruchtungsfähigkeit bildet, wie wir oben ausgeführt haben.
Doch wird im Allgemeinen bei dem bereits berührten Umstande, dass bei hermaphroditischer Bildung der äusseren Genitalien die Keimdrüsen, speciell die Hoden, in der Regel verkümmert waren und die Vasa deferentia entweder mangelten oder obliterirt sich fanden, oder an vom Perineum weit entfernten Stellen, so namentlich an den Ecken des gleichzeitig vorhandenen Uterus, mündeten, die Befruchtungsfähigkeit bei Zwittern nur ausnahmsweise anzunehmen sein.
Dass je beim Menschen eine vollkommene Hermaphrodisie mit nach beiden Geschlechtsrichtungen functionsfähigen Genitalien vorkommen werde, ist wohl, obgleich eine solche Bildung entwicklungsgeschichtlich sich erklären liesse, nicht zu befürchten, und man kann nicht umhin, den Vorschlag Teichmeyer’s zu belächeln, welcher dahin geht, dass man solchen Zwittern zwar das Heiraten gestatten, sie aber schwören lassen sollte, ihre Genitalien nur nach einer Richtung zu gebrauchen.
Psychisches Verhalten der Zwitter.
Im hohen Grade interessant wäre es, das psychische Verhalten der „Zwitter“ verfolgen zu können. Da bekanntlich schon die im Kindesalter vorgenommene Castration einen hemmenden Einfluss auf die psychische Entwicklung ausübt, so ist zu erwarten, dass eine schon im Fötus erfolgende Verkümmerung der Keimdrüsen, wie sie gewöhnlich als Theilerscheinung der Hermaphrodisie eintritt, noch intensiver in jener Richtung sich äussern werde. Bei den orientalischen Eunuchen und anderen Castraten findet sich als wichtigste Abweichung ihres psychischen Verhaltens von der Norm ein Mangel an geistiger Energie und productiver Kraft, insbesondere aber ein mangelhaftes moralisches Fühlen[48], und es ist wahrscheinlich, dass ähnliche psychische Defecte auch bei Zwittern zu Tage treten können. Auch kann Zwitterbildung als Degenerationszeichen und mit anderen combinirt vorkommen, ebenso mit infantilem Habitus und damit verbundenem Schwachsinn. Doch erklärt sich das bei den meisten Zwittern zu beobachtende Darniederliegen der psychischen Energie, das mehr passive Verhalten, sowie das scheue, zurückgezogene Wesen auch daraus, dass dieselben sich des Charakters und der Bedeutung der Missbildung offenbar wohl bewusst sind, da sie letztere sorgfältig zu verbergen sich bemühen, und dass dieser Umstand für sich genügt, eine deprimirte Gemüthsstimmung zu schaffen und damit das eigenthümliche Verhalten zu motiviren. Jedenfalls wäre dieser Umstand zu beachten, wenn ein derartiges Individuum sich eines Delictes schuldig machen würde.
Zweiter Hauptabschnitt. Die gesetzwidrige Befriedigung des Geschlechtstriebes.
Oesterr. St. G. B.
§. 125. Wer eine Frauensperson durch gefährliche Bedrohung, wirklich ausgeübte Gewaltthätigkeit oder durch arglistige Betäubung ihrer Sinne ausser Stand setzt, ihm Widerstand zu thun, und sie in diesem Zustande zu ausserehelichem Beischlafe missbraucht, begeht das Verbrechen der Nothzucht.
§. 126. Die Strafe der Nothzucht ist schwerer Kerker zwischen 5 und 10 Jahren. Hat die Gewaltthätigkeit einen wichtigen Nachtheil der Beleidigten an ihrer Gesundheit oder gar am Leben zur Folge gehabt, so soll die Strafe auf eine Dauer zwischen 10 und 20 Jahren verlängert werden. Hat das Verbrechen den Tod der Beleidigten verursacht, so tritt lebenslanger schwerer Kerker ein.
§. 127. Der an einer Frauensperson, die sich ohne Zuthun des Thäters im Zustande der Wehr- oder Bewusstlosigkeit befindet, oder die noch nicht das vierzehnte Lebensjahr zurückgelegt hat, unternommene aussereheliche Beischlaf ist gleichfalls als Nothzucht anzusehen und nach §. 126 zu bestrafen.
§. 128. Wer einen Knaben oder ein Mädchen unter 14 Jahren oder eine im Zustande der Wehr- oder Bewusstlosigkeit befindliche Person zur Befriedigung seiner Lüste auf eine andere als die im §. 127 bezeichnete Weise geschlechtlich missbraucht, begeht, wenn diese Handlung nicht das im §. 129, lit. b) bezeichnete Verbrechen bildet, das Verbrechen der Schändung und soll mit schwerem Kerker von 1 bis zu 5 Jahren, bei sehr erschwerenden Umständen bis zu 10, und wenn eine der im §. 126 erwähnten Folgen eintritt, bis zu 20 Jahren bestraft werden.
§. 129. Als Verbrechen werden auch nachstehende Arten der Unzucht bestraft: I. Unzucht wider die Natur, das ist a) mit Thieren, b) mit Personen desselben Geschlechtes.
§. 130. Die Strafe ist schwerer Kerker von 1 bis zu 5 Jahren. Wenn sich aber im Falle der lit. b) eines der im §. 125 erwähnten Mittel bedient wurde, so ist die Strafe von 5 bis 10 Jahren, und wenn einer der Umstände des §. 126 eintritt, auch die dort bestimmte Strafe zu verhängen.
§. 131. II. Blutschande, welche zwischen Verwandten in auf- und absteigender Linie, ihre Verwandtschaft mag von ehelicher oder unehelicher Geburt herrühren, begangen wird. Die Strafe ist Kerker von 6 Monaten bis zu 1 Jahr.
§. 132. III. Verführung, wodurch Jemand eine seiner Aufsicht oder Erziehung oder seinem Unterrichte anvertraute Person zur Begehung oder Duldung einer unzüchtigen Handlung verleitet. IV. Kuppelei, woferne dadurch eine unschuldige Person verführt wurde, oder wenn sich Eltern, Vormünder, Erzieher oder Lehrer derselben gegen ihre Kinder, Mündel oder die ihnen zur Erziehung oder zum Unterrichte anvertrauten Personen schuldig machen.
§. 133. Die Strafe ist schwerer Kerker von 1 bis zu 5 Jahren.
Ausser vorstehenden Paragraphen gehören hierher auch die §§. 500, 501, 504–506 und der §. 516, welche von jenen Verletzungen der öffentlichen Sittlichkeit und von jenen Unzuchtsformen handeln, die nur als Vergehen oder Uebertretungen qualificirt werden, denen keine besondere gerichtsärztliche Bedeutung zufällt, und die auch thatsächlich nur sehr selten und unter besonderen Umständen zur gerichtsärztlichen Untersuchung gelangen.
Oesterr. St. G. Entwurf:
§. 184. Der Beischlaf zwischen Verwandten auf- und absteigender Linie (Blutschande) wird an den ersteren mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren oder mit Gefängniss nicht unter einem Jahre, an den letzteren mit Gefängniss bis zu 2 Jahren bestraft.
Der Beischlaf zwischen Verschwägerten auf- und absteigender Linie, sowie zwischen voll- und halbbürtigen Geschwistern ist mit Gefängniss bis zu 2 Jahren zu bestrafen.
§. 185. Mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren oder Gefängniss nicht unter drei Monaten werden bestraft:
1. Eltern, Adoptiv- und Pflegeeltern, welche mit ihren Kindern, Vormünder oder Mitvormünder, welche mit ihren Pflegebefohlenen, Lehrer und Erzieher, welche mit ihren minderjährigen Schülern oder Zöglingen, Geistliche, welche bei ihren Verrichtungen als Seelsorger oder aus Anlass derselben mit den ihrer geistlichen Obhut unterstehenden Personen, oder Beichtväter, welche mit ihren Beichtkindern unzüchtige Handlungen vornehmen;
2. Beamte, die mit Personen, gegen welche sie eine Untersuchung zu führen haben, oder welche dienstlich ihrer Obhut anvertraut sind, unzüchtige Handlungen vornehmen;
3. Beamte und andere Bedienstete, Aerzte und andere Medicinalpersonen, welche in Gefängnissen, Zwangsarbeitshäusern oder anderen Detentionsanstalten, oder in zur Pflege von Kranken, Armen oder anderen Hilfslosen bestimmten Anstalten beschäftigt und angestellt sind, wenn sie mit den in die Anstalt aufgenommenen Personen unzüchtige Handlungen vornehmen.
§. 186. Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen desselben Geschlechtes oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängniss zu bestrafen.
§. 187. Mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren oder mit Gefängniss nicht unter 6 Monaten wird bestraft, wer
1. eine Frauensperson, die sich im Zustande der Wehr- oder Willenslosigkeit befindet, zum ausserehelichen Beischlafe missbraucht; oder
2. mit Personen unter 14 Jahren unzüchtige Handlungen vornimmt, oder dieselben zur Verübung oder Duldung unzüchtiger Handlungen verleitet.
Ist durch die Handlung eine der in den §§. 231, Z. 1, und 232 bezeichneten Folgen[49] verursacht worden, so tritt Zuchthaus bis zu 10 Jahren, und wenn dadurch der Tod der Verletzten verursacht wurde, Zuchthaus bis zu 15 Jahren ein.
§. 188. Mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren oder mit Gefängniss wird bestraft, wer eine Person durch Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Duldung unzüchtiger Handlungen nöthigt, oder solche Handlungen an einer Person vornimmt, welche sich in einem Zustande der Wehr- oder Willenslosigkeit befindet.
Der zweite Absatz des §. 187 findet auch für diese Fälle Anwendung.
§. 189. Wegen Nothzucht wird mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren oder mit Gefängniss nicht unter einem Jahre bestraft: wer durch Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine Frauensperson zur Duldung des ausserehelichen Beischlafes nöthigt, oder wer eine Frauensperson zum ausserehelichen Beischlafe missbraucht, nachdem er sie zu diesem Zwecke in einen Zustand der Wehr- und Willenslosigkeit versetzt hat.
Wird die Nothzucht an einer Frauensperson, welche mit ihrem Körper unzüchtiges Gewerbe treibt, verübt, so tritt Gefängniss nicht unter einem Jahre ein.
Ist durch die Handlung eine der in den §§. 231, Z. 1, und 232 bezeichneten Folgen oder der Tod der Verletzten verursacht worden, so tritt Zuchthausstrafe bis zu 20 Jahren ein.
§. 190. Wer eine Frauensperson zur Gestattung des Beischlafes dadurch verleitet, dass er eine Trauung vorspiegelt oder einen anderen Irrthum in ihr erregt oder benutzt, in welchem sie den Beischlaf für einen ehelichen hielt, wird mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren oder mit Gefängniss nicht unter 6 Monaten bestraft.
Die Bestrafung erfolgt nur auf Grund einer Privatanklage.
§. 192. Wer ein geschlechtlich unbescholtenes Mädchen, welches das sechzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, zum Beischlaf verführt, wird mit Gefängniss bis zu einem Jahre bestraft. Die Bestrafung erfolgt nur auf Privatanklage der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters der Verführten.
Deutsches Strafgesetz:
§. 173. Der Beischlaf zwischen Verwandten in auf- und absteigender Linie wird an den ersteren mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren, an den letzteren mit Gefängniss bis zu 2 Jahren bestraft.
Der Beischlaf zwischen Verschwägerten auf- und absteigender Linie, sowie zwischen Geschwistern wird mit Gefängniss bis zu 2 Jahren bestraft.
§. 174. Mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren werden bestraft:
1. Vormünder u. s. f.
2. Beamte u. s. f.
3. Beamte, Aerzte oder andere Medicinalpersonen, welche in Gefängnissen oder in öffentlichen, zur Pflege von Kranken, Armen oder anderen Hilflosen bestimmten Anstalten beschäftigt oder angestellt sind, wenn sie mit den in das Gefängniss oder in die Anstalt aufgenommenen Personen unzüchtige Handlungen vornehmen.
Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnisstrafe nicht unter 6 Monaten ein.
§. 175. Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechtes oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängniss zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.
§. 176. Mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren wird bestraft, wer
1. mit Gewalt unzüchtige Handlungen an einer Frauensperson vornimmt oder dieselbe durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Duldung unzüchtiger Handlungen nöthigt;
2. eine in einem willenlosen oder bewusstlosen Zustande befindliche oder geisteskranke Frauensperson zum ausserehelichen Beischlafe missbraucht, oder
3. mit Personen unter 14 Jahren unzüchtige Handlungen vornimmt, oder dieselben zur Verübung oder Duldung unzüchtiger Handlungen verleitet.
Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnissstrafe nicht unter 6 Monaten ein.
Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein, welcher jedoch, nachdem die förmliche Anklage bei Gericht erhoben worden, nicht mehr zurückgenommen werden kann.
§. 177. Mit Zuchthaus wird bestraft, wer durch Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine Frauensperson zur Duldung des ausserehelichen Beischlafes nöthigt, oder wer eine Frauensperson zum ausserehelichen Beischlaf missbraucht, nachdem er sie zu diesem Zwecke in einen willenlosen oder bewusstlosen Zustand versetzt hat.
Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnissstrafe nicht unter einem Jahre ein.
Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein, welcher jedoch, nachdem die förmliche Anklage bei Gericht erhoben worden, nicht mehr zurückgenommen werden kann.
§. 178. Ist durch eine der in den §§. 176 bis 177 bezeichneten Handlungen der Tod der verletzten Person verursacht worden, so tritt Zuchthausstrafe nicht unter 10 Jahren oder lebenslängliche Zuchthausstrafe ein.
Eines Antrages auf Verfolgung bedarf es nicht.
§. 179. Wer eine Frauensperson zur Gestattung des Beischlafes dadurch verleitet, dass er eine Trauung vorspiegelt, oder einen anderen Irrthum in ihr erregt oder benutzt, in welchem sie den Beischlaf für einen ehelichen hielt, wird mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnissstrafe nicht unter 6 Monaten ein. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein.
§. 182. Wer ein unbescholtenes Mädchen, welches das sechzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, zum Beischlafe verführt, wird mit Gefängniss bis zu einem Jahre bestraft.
Die Verfolgung tritt nur auf Antrag der Eltern oder des Vormundes der Verführten ein.
Preuss. Gesetz vom 24. April 1854, §. 1. Eine Frauensperson, welche 1. durch Nothzucht, 2. im bewusstlosen oder willenslosen Zustande geschwängert worden, — — — ist zu verlangen berechtigt, dass ihr das im Allgemeinen Landrecht, Theil II, Tit. 1, §. 785, vorgeschriebene höchste Maass der Abfindung zugesprochen werde.
Aus vorstehenden gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich, dass sowohl das gegenwärtig in Oesterreich geltende Strafgesetz als der österr. Strafgesetzentwurf und das deutsche Strafgesetz nicht nur den Beischlaf, sondern auch andere „unzüchtige Handlungen“ ahnden, wenn sie unter bestimmten, im Gesetze ausdrücklich angegebenen Umständen ausgeübt worden sind; dass ferner diese Gesetze je nach den Umständen, unter welchen der Beischlaf oder die unzüchtigen Handlungen verübt wurden, die That verschieden qualificiren, beziehungsweise mit niederen oder höheren Strafen belegen, und dass bei einzelnen dieser Delicte die Höhe der auszumessenden Strafe auch abhängig gemacht wird von den Folgen, welche eventuell durch die betreffende Handlung veranlasst worden sind.
Aus diesen Verhältnissen ergeben sich die dem Gerichtsarzte in solchen Fällen zufallenden Aufgaben von selbst. Er hat, so weit dies durch ärztliche Untersuchung möglich, zu constatiren:
1. ob ein Beischlaf oder eine andere unzüchtige Handlung stattgefunden;
2. ob der Beischlaf oder eine andere unzüchtige Handlung unter Umständen stattfand, unter welchen solche Acte als gesetzwidrige betrachtet werden; und
3. ob und welche Folgen durch eine derartige Handlung etwa verursacht worden sind.
Es empfiehlt sich, die wegen gesetzwidrigen Beischlafes sich ergebenden gerichtsärztlichen Untersuchungen als die häufigeren und vieles Specifische darbietenden, von denen wegen anderer unzüchtiger Handlungen getrennt zu behandeln, um so mehr, als die Besprechung letzterer dann kürzer gefasst werden kann.
Vom gesetzwidrigen Beischlafe.
Das gegenwärtige österr. Strafgesetz unterscheidet folgende als Verbrechen zu strafende Formen des gesetzwidrigen Beischlafes: die Nothzucht, die Blutschande, die Verführung und die Kuppelei. Im Entwurf des neuen Strafgesetzes findet sich der Ausdruck Blutschande in fast unveränderter Bedeutung wieder, während der strafrechtliche Begriff der Nothzucht insoferne eingeengt erscheint, als unter demselben nur der mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung erzwungene aussereheliche Beischlaf, sowie derjenige subsumirt wird, welcher an einer Frauensperson verübt wurde, die vom Thäter zu diesem Zweck in einen Zustand der Wehr- oder Willenslosigkeit versetzt worden ist.
Das deutsche Strafgesetz gebraucht keinen der erwähntes Ausdrücke mehr, obgleich es schwer halten dürfte, dieselben in der Praxis zu umgehen.
Diese Aenderungen sind für die gerichtsärztliche Beurtheilung der betreffenden Fälle ohne alle Bedeutung, da es niemals die Aufgabe des Gerichtsarztes war, noch ist, einen Beischlafsact im Sinne des Strafgesetzes zu qualificiren, sondern nur mit seinem ärztlichen Wissen zur Sicherstellung des betreffenden Thatbestandes mitzuwirken.
In vielen Fällen ist mit dem Nachweis eines stattgehabten Beischlafes die Aufgabe des Gerichtsarztes beendet; in anderen kommt ihm zu, die Umstände, unter welchen der Beischlaf ausgeübt wurde, zu untersuchen und zu begutachten, und in wieder anderen ausserdem die aus dem Acte etwa entstandenen Folgen zu beurtheilen.
1. Die Diagnose des stattgehabten Beischlafes.
Zum physiologischen Begriffe des Beischlafes gehört die Immissio penis und die Immissio seminis. Es ist jedoch selbstverständlich, dass im strafrechtlichen Sinne schon die Immissio penis genügt, um den Thatbestand des Beischlafes zu ergeben.
Allerdings ist von älteren Criminalisten die Immissio seminis als nothwendig zur vollendeten Nothzucht betrachtet worden, zur Zeit der Geltung der peinlichen Halsgerichtsordnung Carl V., vielleicht nur deshalb, um so selten als möglich die auf Nothzucht gesetzte Todesstrafe eintreten zu lassen[50], und auch Feuerbach hat diese Ansicht vertreten.[51] Neuere Juristen jedoch halten schon den Nachweis der erfolgten Vereinigung der Genitalien für genügend, und das englische Gesetz[52] verlangt ausdrücklich in solchen Fällen nur den Nachweis der stattgehabten Immissio penis (Penetration), nicht aber jenen der Immissio seminis. In gleicher Weise hat sich bezüglich des Thatbestandes des Beischlafes das preussische Obertribunal in einer Entscheidung vom 3. März 1869 und das deutsche Reichsgericht mit 17. März 1881[53] geäussert.
In der That liegt es auf der Hand, dass, wenn man bei der strafrechtlichen Verfolgung des gesetzwidrigen Beischlafes auf der Forderung eines vollendeten, d. h. bis zur Ejaculatio in vaginam gelangten Beischlafes bestehen wollte, nicht blos die Sicherstellung des Thatbestandes in überflüssiger Weise erschwert, sondern auch der schmählichsten Umgehung des Gesetzes Thür und Thor geöffnet werden möchte. Es ist auch gewiss weniger die Gefahr der Conception, als der Schutz der Geschlechtsehre, wodurch die Gesetzgeber bestimmt wurden, den erzwungenen Beischlaf als Verbrechen zu bestrafen, und es geht dies schon daraus hervor, dass der Beischlaf auch dann als Verbrechen qualificirt wird, wenn er, wie dies z. B. in der Regel bei der Nothzucht mit Mädchen unter 14 Jahren der Fall ist, unter Umständen verübt wurde, welche die Gefahr einer Schwängerung vollkommen ausschliessen.
Der Thatsache, dass trotz stattgehabter Vereinigung der Genitalien eine vollständige Immission des Gliedes verhindert worden sein konnte, z. B. durch ein festes Hymen oder, wie bei Kindern, durch unverhältnissmässige Enge der weiblichen Genitalien, trägt das gegenwärtige österr. Strafgesetz dadurch Rechnung, dass es, wenigstens im §. 127, nicht einen vollendeten, sondern nur einen „unternommenen“ Beischlaf fordert, und der österr. Entwurf, sowie das deutsche Strafgesetz dadurch, dass in den auf geschlechtlichen Missbrauch von Kindern sich beziehenden Paragraphen (§. 187, 2. österr. Entwurf, §. 176, 3. deutsches Strafgesetz) der Ausdruck „Beischlaf“ nicht mehr vorkommt, sondern unter den Begriff der „unzüchtigen Handlungen“ überhaupt subsumirt und mit gleicher Strafe belegt wird.
Wenn wir nun auch diese Bemerkungen vorausschicken und sie der Berücksichtigung empfehlen, so werden wir doch bei der Besprechung der Diagnose eines stattgehabten Beischlafes den vollendeten Coitus in erster Linie in Betracht ziehen, wobei wir selbstverständlich nur das weibliche Individuum im Auge behalten, da die Untersuchung des Mannes, wenn nicht etwa eine specifische Affection vorliegt, wohl nur ganz ausnahmsweise irgend ein für die vorliegende Frage verwerthbares Ergebniss liefern wird.
Es sind im Allgemeinen drei Anhaltspunkte, welche behufs einer solchen Diagnose herangezogen werden können:
a) Die Veränderung der anatomischen Verhältnisse der Genitalien durch den (ersten) Coitus.
b) Der Nachweis einer stattgehabten Ejaculation von Sperma an den weiblichen Genitalien selbst, oder in ihrer Nähe.
c) Die etwaige virulente Affection.
A. Anatomische Veränderungen.
Diese lassen sich begreiflicherweise an den weiblichen Genitalien in der Regel nur dann erwarten, wenn der betreffende Coitus an einem bis dahin jungfräulichen Individuum verübt wurde, d. h. mit Defloration verbunden war. War dies nicht der Fall, so dürften wohl nur unter ganz besonderen Umständen durch den Coitus selbst Veränderungen zu Stande kommen, und ihre Entstehung wird desto weniger leicht möglich, je mehr die weiblichen Genitalien durch vorausgegangene Cohabitationen oder gar Geburten erweitert worden sind.
In der bei weitem grössten Zahl der zur forensischen Untersuchung gelangenden Fälle sind es angeblich bis dahin geschlechtlich unberührt gewesene weibliche Individuen, von denen behauptet wird, dass sie in gesetzwidriger Weise gebraucht worden seien, und es wird sich unter diesen Umständen zunächst darum handeln, zu untersuchen, ob die Genitalien des betreffenden Mädchens noch jene Eigenschaften darbieten, wie sie dem jungfräulichen Status zukommen, oder ob sie Veränderungen zeigen, die auf bereits stattgehabte Defloration schliessen lassen.
Signa virginitatis.
Als Zeichen noch jungfräulicher Genitalien werden angegeben: pralle, einander eng anliegende grosse Schamlippen, durch letztere bedeckte rosenrothe Nymphen, enges Vestibulum, unverletzter Hymen und enge, stark gerunzelte Vagina.
Das Zusammentreffen aller dieser Befunde berechtigt allerdings in der überwiegenden Anzahl der Fälle zur Annahme, dass die betreffenden Genitalien sich noch im jungfräulichen Zustande befinden, doch ist bezüglich der einzelnen Befunde Folgendes zu bemerken:
Verhalten der Schamlippen.
Die pralle und feste Beschaffenheit der grossen Schamlippen wird nur durch eine genügende Unterpolsterung derselben mit Fett bedingt, sie kann demnach bei entschieden jungfräulichen Individuen fehlen, wenn diese von Haus aus mager oder durch Krankheiten in der Ernährung herabgekommen sind; sie kann aber auch bei Individuen vorkommen, die selbst wiederholt den Coitus zugelassen haben, wenn sie im guten Ernährungszustande sich befinden. Im Allgemeinen ist die pralle und feste Beschaffenheit der Labien als Jugendzustand aufzufassen und als Theilerscheinung der im jugendlichen Alter bestehenden Turgescenz der Gewebe, sowie der Geneigtheit zur Bildung körnigen und festen Fettes im Unterhautzellgewebe. Sie geht daher im vorgerückteren Alter in dem Masse verloren, in welchem der Ernährungszustand abnimmt, die Faser erschlafft und das Fett aus dem Unterhautzellgewebe entweder verschwindet oder seine feste körnige Beschaffenheit verliert.
Von eben diesen Verhältnissen hängt es auch ab, ob die Labien mehr oder weniger einander anliegen und so die Schamspalte mehr oder weniger vollständig schliessen, und es ist daher begreiflich, dass dieser Befund bei entschiedenen Jungfrauen fehlen und ebenso bei entjungferten Personen vorhanden sein kann.
Ueberdies ist zu bemerken, dass auch bei jungfräulichen und pralle, anliegende Labien besitzenden Individuen die letzteren auseinander weichen, wenn die Oberschenkel weit auseinander gezogen werden, und dass daher das Kriterium des Anliegens der Labien eigentlich nur bei mässiger Abduction der Oberschenkel gelten kann.
Das Bedecktsein der Nymphen von den grossen Schamlippen oder das Prominiren derselben zwischen letzteren ist in vielen Fällen auch nur durch den Zustand der grossen Labien bedingt. Ebenso, wie wir bei frühzeitig geborenen Früchten die Nymphen vorstehend finden, weil die Haut überhaupt und jene der Labien insbesondere noch nicht in jenem Grade mit Fett unterpolstert ist wie bei ausgetragenen Kindern, ebenso und aus gleichem Grunde sehen wir manchmal auch bei älteren, aber abgemagerten Mädchen die Nymphen unvollständig von den Labien bedeckt, selbst wenn der jungfräuliche Zustand nicht in Zweifel gezogen werden kann. Da aber die Nymphen nur so lange den Charakter einer Schleimhaut bewahren, als sie durch die sie bedeckenden Labien vor der Einwirkung der Luft geschützt und feucht erhalten werden, so können sich bei entschieden jungfräulichen Individuen mehr weniger braun verfärbte und trockenen, epidermisartigen Ueberzug zeigende Nymphen finden, ein Befund, der bei alten, insbesondere in der Ernährung herabgekommenen Jungfrauen verhältnissmässig häufig ist, wobei allerdings die mit dem Alter sich vollziehende Erschlaffung und daher Verlängerung dieser Schleimhautduplicaturen auch in Betracht gezogen werden muss. Auch durch wiederholtes Zupfen und Ziehen an den Labien, also durch Onanie, können die Labien verlängert werden.
Anderseits aber ist die Angabe irrig, dass bei Individuen, die den Coitus zugelassen haben, die kleinen Labien gewöhnlich prominiren, eine welke Beschaffenheit erhalten u. dergl. Dies ist allerdings häufig der Fall; Jeder aber, der eine grössere Anzahl von deflorirten Personen zu untersuchen Gelegenheit hat, wird sich überzeugen können, dass bei diesen die Nymphen häufig von den Labien bedeckt sind und jene Beschaffenheit zeigen, wie sie eine der Luft nicht ausgesetzte Schleimhaut darbietet, und dass man dieses Verhalten auch bei Prostituirten und selbst bei Personen, die geboren haben, finden kann.
Das individuelle Verhalten der Nymphen ist daher ein verschiedenes, und mit dieser Thatsache stimmt auch die Beobachtung überein, dass unter sonst gleichen Verhältnissen die Höhe der die Nymphen bildenden Schleimhautfalte sehr variirt und dass namentlich die Fälle nicht selten sind, wo die Nymphen einen ganz niedrigen Saum bilden, der auch trotz wiederholt geübtem Coitus und trotz stattgehabter Entbindung niedrig bleibt. Auch bezüglich der Pigmentirung herrschen vielfache individuelle Verschiedenheiten.
Hymen.
Das Vorhandensein des unverletzten Hymen wurde seit jeher für das wichtigste Kennzeichen noch bestehender Jungfräulichkeit gehalten, und es ist nicht zu leugnen, dass das Verhalten dieses Gebildes für die Beantwortung der Frage, ob eine Defloration bereits stattgefunden habe oder nicht, die hauptsächlichsten Anhaltspunkte gewährt, bei deren Verwerthung es jedoch zunächst angezeigt ist, sich von jenen schablonenhaften Anschauungen frei zu machen, die bezüglich des Verhaltens des Hymen überhaupt und beim ersten Coitus insbesondere noch immer gang und gäbe sind.
Es gibt keine irrigere Anschauung als die, dass der Hymen im Allgemeinen so ziemlich immer die gleiche Beschaffenheit zeige und dass daher sein Verhalten beim ersten Beischlafe ebenfalls sich in der Regel gleich gestalte. Zunächst überzeugt sich Jeder, der das Verhalten des Hymen systematisch untersucht — und bei Kindern ist solches verhältnissmässig leicht durchführbar — dass letzterer sowohl in der Form als in seinen sonstigen Eigenschaften vielfach variirt.
Form und Grösse der Hymenöffnung.
Im Allgemeinen kann man den ringförmigen Hymen als die Grundform ansehen, aus welcher sich die übrigen construiren lassen. In seiner typischen Erscheinung stellt derselbe eine am Ostium vaginae ringförmig vorspringende Schleimhautfalte dar, welche überall gleich breit eine runde centrale Oeffnung umschliesst. Eine solche vollkommene Ringform des Hymen ist sehr selten (Fig. 9), in der Regel liegt die Oeffnung excentrisch (Fig. 10), und zwar immer der oberen Peripherie des Scheideneinganges näher als der unteren. Ein umgekehrtes Verhalten haben wir bis jetzt noch niemals beobachtet. Durch diese excentrische Lage der Oeffnung ist bereits der Uebergang zum halbmondförmigen Hymen (Fig. 11) gegeben, welches in seiner vollkommenen Ausbildung sich als eine halbmondförmig von der unteren Peripherie des Introitus sich abhebende Falte darstellt, deren beide Enden, sich allmälig verschmälernd, oben nicht zusammenstossen, sondern mehr weniger weit von einander entfernt bleiben. Zwischen diesen zwei Hauptformen gibt es eine Menge Uebergänge, die theils durch die Grösse der Hymenalöffnung, theils durch ihre Form bedingt werden. — Erstere variirt ungemein. Mitunter findet man Oeffnungen, die kaum für eine Sonde durchgängig sind, so dass nicht viel fehlt zur vollständigen Atresie. In anderen extremen Fällen ist die Oeffnung wieder so gross, dass man schon bei ganz kleinen Kindern mit der Spitze des kleinen Fingers in die Scheide eindringen kann, ohne den Hymen zu zerreissen, welcher dann nur einen niedrigen Saum bildet, der halbmondförmig oder ringförmig von der Peripherie des Scheideneinganges sich abhebt.
Fig. 9. Ringförmiger Hymen. Fig. 10. Ringförmiger Hymen.


Die Form des Foramen hymenaeum ist nicht immer rundlich, sondern häufig oval, und dann fast ausnahmslos im sagittalen Durchmesser länger als im queren, ausserdem nicht selten durch lappenförmiges Vorstehen der einen oder der anderen Randpartie asymmetrisch. Prävalirt der sagittale Durchmesser bedeutend über den queren, so dass der obere und untere Theil des Hymen nur einen schmalen Saum bildet, während die seitlichen Theile verhältnissmässig breite Lappen darstellen, dann heisst ein solcher Hymen ein lippenförmiger Hymen, H. labiiformis, welcher, wenn der obere Saum ganz fehlt und der untere nur angedeutet ist (vollkommen fehlt letzterer nie), sich beim Auseinanderziehen der Vulva gleichsam wie ein drittes Paar Schamlippen präsentiren kann.
Angeborene Kerben an Hymen.
Ausserdem ist von wesentlichem Einfluss auf die Gestalt der Hymenöffnung die Beschaffenheit der sie begrenzenden Ränder, und diese bietet grosse Verschiedenheiten. Bei einer grossen Zahl von Fällen stellt allerdings der freie Hymenrand, wenn der Hymen gespannt wird, eine kreisförmige oder elliptische oder halbmondförmige Linie dar; in einer mindestens ebenso grossen Zahl der Fälle ist aber dieser Rand eingekerbt oder mehr weniger ausgezackt, eine Thatsache, die forensisch besonders wichtig ist, da solche von ursprünglicher Bildung herrührende Einkerbungen und Zacken für traumatische Producte genommen werden können.
Fig. 11. Halbmondförmiger Hymen. Fig. 12. Ringförmiger Hymen mit angeborenen symmetrischen Kerben.


Blosse Einkerbungen des freien Hymenrandes kommen häufig vor, meist an der oberen Hälfte des Hymen, seltener an der unteren (Fig. 12). Durch eine grosse Zahl von an Kindesleichen gemachten Beobachtungen haben wir uns überzeugt, dass insbesondere jene Stelle des Hymen, an welcher das mittlere Drittel desselben in das obere übergeht, sehr gewöhnlich den Sitz von angeborenen Einkerbungen bildet, und dass diese dann in den meisten Fällen, indem an jeder Seite eine Kerbe sich befindet, symmetrisch gestellt sind. Diese Lage und Stellung der angeborenen Kerben wird daher bei der Unterscheidung derselben von verheilten Einrissen zu beachten sein. Die Tiefe solcher Kerben ist verschieden. Mitunter betreffen sie blos den freien Rand des Hymen, sie können jedoch, und zwar nicht selten, die ganze Breite desselben bis zur Insertionsstelle einnehmen, in welchem Falle wir dann eine häufige Form, den sogenannten gelappten Hymen, vor uns haben, welche meist darin besteht, dass die oberen Drittel des Hymen beiderseits gesonderte Lappen darstellen. Wenn zugleich die untere und obere mittlere Peripherie des Hymen nur einen niedrigen Saum bildet, oder mit anderen Worten, wenn so tiefe Einkerbungen an einem lippenförmigen Hymen sich finden, dann sehen wir letzteren aus vier abgerundeten Lappen bestehen, welche symmetrisch angeordnet sind und von denen die unteren fast immer grösser sind als die oberen.
Fig. 13. Hymen fimbriatus. Fig. 14. Deflorirter Hymen fimbriatus.


Angeborene Einkerbungen und Fimbrienbildung am Hymen.
Abgesehen von solchen grösseren Einkerbungen findet sich der freie Hymenrand nicht selten in seiner ganzen Ausdehnung gleichmässig fein gekerbt und in einzelnen Fällen wie mit stärkeren, jedoch weichen, meist kurzen Wimpern besetzt — Hymen fimbriatus. Letztere Hymenform hat Luschka[54] zuerst beschrieben und abgebildet (Fig. 13). Einen ebenso schönen Fall aus unserer Sammlung zeigt Fig. 14, der dadurch noch interessanter ist, dass er von einer jungen Frau stammt, die zwei Tage nach der Brautnacht an Ulcus ventriculi perforans gestorben war. Die Fimbrienbildung ist hier besonders ausgezeichnet, und in der linken Hälfte der unteren Peripherie findet sich ein seichter Einriss. Geringere Grade von Fimbrienbildung am Hymenrande sind häufig (v. Fig. 10), und wir haben uns überzeugt, dass eine derartig gewimperte und auch die gleichmässig gekerbte Beschaffenheit des Hymenrandes vorzugsweise am gelappten Hymen sich findet, wodurch dieses, wie Luschka richtig bemerkt, eine gewisse Aehnlichkeit mit einer Blumenkorolle erhält.
Fig. 15.

Ringförmiger Hymen septus.
Hymen lobatus.
In einzelnen Fällen findet man eine noch complicirtere Lappung, die dadurch gebildet wird, dass gewisse, und zwar fast ausnahmslos die oberen Partien der Scheidenklappe aus mehreren hintereinander liegenden, manchmal vollkommen getrennten, häufiger stellenweise mit einander verwachsenen und dann taschenartige Einstülpungen bildenden Blättern bestehen, von denen die hinteren sich mitunter deutlich als lappenförmige Ausbreitungen der Längsrunzeln der Vagina erkennen lassen.
Dabei sieht man dann häufig auch ein System von Läppchen im Kreise um die Harnröhrenmündung angeordnet, ebenfalls eine Art kleiner Korolle bildend, wie dies auch bei den hier abgebildeten Beispielen von Hymen fimbriatus der Fall ist.
Fig. 16. Halbmondförmiger Hymen septus. Fig. 17. Ringförmiger sehr fester Hymen mit schief verlaufendem Septum.


Fig. 18. Hymen septus mit ungleichen Oeffnungen. Fig. 19. Hymen septus mit ungleich grossen Oeffnungen.


Hymen septus. Hymen partim septus.
Eine eigenthümliche und interessante Form des Hymen ist jene, die wir schon vor mehreren Jahren als überbrückten Hymen beschrieben haben.[55] Sie entspricht dem Foramen hymenaeum bipartitum älterer Autoren und besteht darin, dass ein Band von derselben Structur wie die Scheidenklappe sich über die Oeffnung derselben, und zwar fast immer in sagittaler, nur ausnahmsweise in etwas schiefer Richtung, hinwegspannt, und auf diese Weise dieselbe in zwei seitliche abtheilt (Fig. 15, 16 und 17). Diese Hymenform (Hymen septus) ist keineswegs selten. Wir hatten sie, als wir unseren Aufsatz schrieben, bereits fünfmal beobachtet und seitdem sowohl an Lebenden als an Leichen wiederholt gefunden. Ausserdem ist dieselbe seitdem auch von anderen Beobachtern, so von H. Paschkis, Delens, Heitzmann, Dohrn und Fehling, gesehen und beschrieben worden. Wir haben dieses Band als den unteren Saum des in frühen Perioden der embryonalen Entwicklung bestehenden, den Genitalcanal in zwei Hälften theilenden Septums gedeutet, somit als den niedrigsten Grad jener Hemmungsbildung, welche in den höheren Graden als Uterus septus und vagina septa erscheint. Wir wurden in dieser Anschauung bestärkt durch mehrmals beobachtete Fälle, in welchen sich die Hymenbrücke thatsächlich in ein in die Vagina aufsteigendes kurzes und in einem Falle sogar in ein die ganze Länge des Genitalschlauches durchsetzendes Septum fortsetzte, sowie dadurch, dass wir zweimal ein solches Hymen bei Uterus unicornis fanden; da jedoch einzelne Autoren, wie Schröder[56] und insbesondere Dohrn[57], das Hymen als eine erst später (in der 19. Woche) sich bildende Klappe auffassen, so wäre es möglich, dass der Entstehung dieser Hymenform weniger eine Bildungshemmung, als vielmehr eine excessive Entwicklung der Hymenanlage zu Grunde liegen könnte.
Fig. 20. Hymen mit unterem Septumrudiment. Fig. 21. Hymen mit unterem Septumrudiment.


Fig. 22. Gelappter Hymen mit unterem Septumrudiment. Fig. 23. Hymen mit oberem Septumrudiment.


Eine derartige Brücke kann bei allen Hymenformen vorkommen, und die Grösse der seitlichen Hymenöffnungen kann sich verschieden gestalten. Sind dieselben sehr klein, so bilden sie den Uebergang zur vollständigen Atresie des Hymen, doch können bei dieser die betreffenden Oeffnungen noch durch stärker vorgetriebene und dünnere Stellen angedeutet sein, wie Patin (Schmidt’s Jahrb. 1858, Bd. 100, pag. 308) einen solchen Fall beschreibt und Dohrn (l. c.) einen abbildet. Auch ist es möglich, dass bei einer derartigen Brückenbildung die eine Oeffnung mehr weniger klein ist als die andere (Fig. 18 und 19), oder dass nur die eine seitliche Oeffnung ausgebildet, die andere aber verwachsen ist, woraus sich die manchmal zu beobachtende seitlich excentrische Lage des Foramen hymenaeum erklärt.
Fig. 24. Hymen mit oberem stachelartig vorragendem Septumrudiment. Fig. 25. Hymen mit oberem und unterem Septumrudiment.


Auch niedere Grade einer solchen Ueberbrückung der Hymenöffnung kommen zur Beobachtung. So haben wir mehrmals Fälle gefunden und in unserem Museum aufgestellt, bei welchen entweder von dem unteren (Fig. 20, 21 und 22) oder vom oberen (Fig. 23 und 24) Hymensaum zapfenartige Fortsätze in das Lumen der Hymenöffnung hineinragten[58], während in anderen sowohl von der oberen als von der unteren Hymenperipherie ein solcher Zapfen abging (Fig. 25). Den Uebergang zu letzterer Hymenform bilden die Fälle, wo das Septum zwar vollständig, aber in der Mitte sanduhrförmig verdünnt ist. In einem unserer Präparate ragt von oben und von unten ein konischer Zapfen in das Lumen der Hymenöffnung und die Spitzen beider sind durch einen dünnen Faden verbunden. Dass solche Rudimente eines Hymenseptums mitunter zu langen polypenartigen Bildungen auswachsen können, zeigt Fig. 26, welche wir einer interessanten russischen Arbeit über die Hymenformen von L. Mierzejewski[59] entnehmen.
Noch niedere Reste der Brücke finden sich an den meisten Scheidenklappen und wir betrachten als solche einen dreieckigen mit der Basis von der hinteren Columna rugarum des Scheideneinganges abgehenden Pfeiler, welcher, mit der hinteren Wand des unteren Hymentheiles verwachsen, letzterem gleichsam als Stütze dient. Nicht selten gabelt sich die Columna rugarum an ihrem untersten Ende und gibt dann zwei, unter einem spitzen Winkel abgehende Pfeiler an die Hinterfläche des Hymen ab.
Fig. 26. Hymen mit fadenförmigem, von dem oberen Rand ausgehendem Fortsatz. Fig. 27. Hymen mit rareficirten symmetrisch gelegenen Stellen, wovon die linke durchbrochen.


Resistenzfähigkeit des Hymen. Hymen cribriformis. Mehrfache Oeffnungen.
Das bisher Gesagte bezieht sich blos auf das verschiedene Verhalten der Form der Scheidenklappe. Aber auch in anderen Beziehungen kommen vielfache Varietäten vor. So zunächst bezüglich der Festigkeit und daher Resistenzfähigkeit der betreffenden Schleimhautfalte. In einzelnen Fällen kommen ungewöhnlich feste, fleischige und selbst sehnige (Velpeau) Hymen vor, und diese sind es, welche schon öfters operative Eingriffe nothwendig machten, damit die Begattung und selbst die Geburt erfolgen konnte. Fig. 17 gibt ein Beispiel eines solchen theils durch die fleischige Substanz, theils durch das fast sehnige kurze und dicke Septum ungewöhnlich festen Hymens. In anderen Fällen wieder ist der Hymen sehr dünn, selbst durchscheinend. Diese Rarefaction kann bis zur Lückenbildung sich steigern, wodurch dann der von älteren Autoren, Picolhominus, Berengar carpensis, Riolan und auch von Velpeau (Gaz. des hôp. 31, 1851) vielfach erwähnte „siebförmige“ Hymen (H. cribriformis) zu Stande kommt. Wir selbst haben ein eigentliches „siebförmiges“ Hymen bis jetzt noch nicht gesehen, dagegen ein solches, bei welchem an einem halbmondförmigen Hymen ausser der gewöhnlichen Oeffnung noch eine andere in der linken Hälfte des betreffenden Halbmondes sich fand, die, wie die durchscheinende Beschaffenheit der Randpartien derselben, sowie eine auffallend verdünnte, ebenso grosse Stelle in der anderen Hälfte des Halbmondes erkennen liess, offenbar durch Rarefaction zu Stande gekommen war (Fig. 27). Wäre ein solcher Vorgang auch auf der anderen Seite erfolgt, so würde sich ein Hymen mit drei Oeffnungen ergeben haben, wie Delens (l. c., ebenso bei Tardieu: Attent. aux moeurs, 1878) thatsächlich einen solchen abbildet. Auch in unserer Sammlung befindet sich ein von einem Säugling stammender Hymen mit drei Oeffnungen (Fig. 28), doch ist derselbe kein rareficirter, sondern ein sehr fester. Die Oeffnungen führen sämmtlich in blinde Taschen, während die Vagina darüber vollkommen fehlt, statt welcher sich ein dünner, zum Uterus hinaufziehender ganz solider Strang findet.
Fig. 28.

Hymen mit drei Oeffnungen bei Defect der Vagina.
Bl
Blase.
Ut
Uterus.
V St
Obliterirte Vagina.
Dehnbarkeit des Hymen.
Die Dehnbarkeit der Scheidenklappe ist von dem Baue derselben abhängig. Die sehnenförmigen sind nicht dehnbar, dafür sehr widerstandsfähig; die sehr dünnen, zartwandigen reissen sehr leicht, dagegen ist der gewöhnlich vorkommende, nicht eine einfache Schleimhautduplicatur darstellende, sondern auch eine bindegewebige und selbst musculöse Structur besitzende Hymen (Velpeau, Luschka, Dohrn) sehr dehnbar, wovon man sich sowohl an der Leiche als am Lebenden oft genug zu überzeugen in der Lage ist, da man, wenn die Hymenöffnung nicht sehr klein ist, mit einiger Vorsicht nicht blos mit dem Finger, sondern manchmal selbst mit einem dünnen Speculum in die Scheide gelangen kann, ohne den Hymen zu verletzen.
Zusammenlegung des Hymen.
Wenig beachtet wird die Thatsache, dass der Hymen, wenn die Organe sich in ihrem normalen Situs befinden, niemals eine straffgespannte Membran bildet, sondern, da die Vagina kein starres Rohr darstellt, entsprechend den gegebenen beengten Raumverhältnissen, zusammengelegt sein muss. Diese Zusammenlegung geschieht einestheils in der Richtung der Raphe perinaei, indem die beiden seitlichen Hymenhälften entsprechend der Verlängerung dieser sich in eine vorspringende Falte legen, andererseits indem der so zusammengelegte Hymen einen Conus bildet, dessen abgestumpfte Spitze gegen den Scheidenausgang gerichtet ist.
Erstere Faltung zeigt sich am schönsten beim halbmondförmigen Hymen, welches nach leichtem Auseinanderziehen der Schamlippen schiffskielförmig oder wie das „Schiffchen“ einer Schmetterlingsblüthe hervortritt, wobei man bemerkt, dass, wenn man auch den Hymen anspannt, doch noch in der Regel eine Art Raphe entsprechend der früher bestandenen Falte zurückbleibt, welche wie eine Verlängerung der Raphe perinaei erscheint. Eine solche Raphe findet sich, wie auch an einzelnen der hier abgebildeten Hymen zu erkennen, an den meisten Hymenformen und ihr entspricht auch häufig eine Verdickung der Substanz der Scheidenklappe, die sich in den oben erwähnten Stützpfeiler an der hinteren Fläche derselben fortsetzt.
Am ringförmigen Hymen tritt wieder die Conusbildung deutlicher hervor, wobei der Hymen wie ein Hühnersteiss (cul de poule, Tardieu) sich präsentirt, weshalb Einzelne auch von einem „bürzelförmigen“ Hymen sprechen (Schröder). Dabei ist entsprechend der äusseren Fläche des Conus eine Zahl von Längsfalten bemerkbar, die, wenn sie nicht durch Spannung ausgeglichen werden, dem freien Hymenrande eine eingekerbte Beschaffenheit verleihen können (Fig. 29).
Beim gelappten Hymen erfolgt die Zusammenfaltung ausserdem in der Art, dass sich die einzelnen Lappen theilweise dachziegelförmig über einander legen, wie auch Liman erwähnt.
Fig. 29.

Bürzelförmig zusammengelegter Hymen.
Sowohl die seitliche Zusammenlegung als die Conusbildung wird bei geschlechtsreifen Mädchen in der Regel schon durch geringe Anspannung des Introitus vaginae ausgeglichen und der Hymen bildet dann in der That meistens eine quer über den Introitus vaginae hinweggespannte Membran. Bei kleinen Kindern gelingt das Anspannen der Scheidenklappe nicht immer so leicht und so vollständig, aus dem Grunde, weil der Hymen häufig verhältnissmässig zum Scheideneingange grössere Dimensionen besitzt als bei Erwachsenen. Daher kommt es, dass man namentlich bei Säuglingen mitunter Hymen begegnet, welche einen so langen Conus darstellen, dass, wie wir wiederholt sahen, die Spitze desselben aus der Schamspalte etwas hervorragt. Diese Thatsache ist von Tardieu, Scrzeczka u. A. hervorgehoben worden, und es wurde deshalb der sogenannte „bürzelförmige Hymen“ als die kindliche Form des Hymen überhaupt bezeichnet. Letztere Anschauung ist aber insofern nicht ganz richtig, als, wie oben erwähnt, eine Conusbildung auch den Hymen geschlechtsreifer Mädchen mehr weniger zukommt und als auch bei diesen manchmal der Conus verhältnissmässig länger ist als in der Regel, und weil das erwähnte Verhalten auch bei kleinen Kindern keineswegs ganz constant vorkommt, sondern nur häufiger als bei Erwachsenen.
Trotz Coitus erhaltener Hymen.
Der Befund eines vollkommen unverletzten Hymens ist allerdings eines der werthvollsten Zeichen noch bestehender Virginität, keineswegs jedoch ein absolutes.
Zunächst kann der Hymen trotz stattgefundenem Coitus intact bleiben, wenn bei diesem Acte das erigirte Glied gar nicht in die Vagina eindrang, sondern die geschlechtliche Befriedigung nur im Vestibulum erfolgte. Dies kann einestheils geschehen, wenn die Festigkeit des Hymen eine Penetration des Penis nicht gestattete, wie dies ja auch bei verheirateten Frauen und trotz wiederholtem Beischlaf gefunden wurde; oder weil, wie z. B. ganz gewöhnlich bei kleinen Kindern, wegen unverhältnissmässiger Enge der noch unentwickelten Genitalien eine Einbringung des Gliedes in die Scheide gar nicht möglich war, so dass sich der Act nur in der Vulva abspielte, wobei der Hymen nicht zerrissen, sondern höchstens nach einwärts gestülpt wurde. Dieser Umstand erklärt es, warum in den meisten Nothzuchtsfällen, die Kinder betreffen, der Hymen unverletzt gefunden wird.
In einer weiteren Kategorie von Fällen kann sich jedoch die Scheidenklappe vollkommen unverletzt finden, obzwar ein vollständiger, d. h. mit Penetration in die Scheide verbundener Coitus stattgefunden hatte. Ob dieses möglich, wird theils von den allgemeinen Raumverhältnissen der betreffenden weiblichen Genitalien, theils und zwar vorzugsweise, von der ursprünglichen Beschaffenheit des Hymen abhängen. In ersterer Beziehung ist es klar, dass bei sehr jugendlichen, namentlich noch nicht geschlechtsreifen Individuen eine solche Eventualität ungleich schwieriger erfolgen kann als bei erwachsenen und geschlechtlich vollkommen entwickelten Mädchen, da bei ersteren der Introitus vaginae seiner kindlichen Enge wegen kaum ohne Zerreissung des wie immer beschaffenen Hymen zu passiren sein wird, während bei erwachsenen Mädchen als Theilerscheinung der bereits eingetretenen Geschlechtsreife grössere Weite der Genitalien und grössere Dehnbarkeit derselben besteht, welche eingebrachten fremden Körpern ungleich leichter den Zutritt gestattet, als dies vor erlangter Geschlechtsreife der Fall gewesen war.
Dehnbarkeit des Hymen. Defloration.
Bei geschlechtlich ausgebildeten Individuen wird es aber vorzugsweise von der Beschaffenheit des Hymens abhängen, ob dasselbe trotz stattgehabten vollständigen Beischlafes unverletzt bleiben kann oder nicht. Form und Structur der Scheidenklappe müssen in dieser Beziehung erwogen werden. So werden wir, wenn sich ein unverletzter ring- oder halbmondförmiger Hymen mit kleiner Oeffnung findet, nicht zugeben, dass eine Penetration stattgefunden haben könne, und selbst bei grösserem Foramen hymenaeum werden wir dies negiren, wenn die Scheidenklappe von zarter, insbesondere an den Rändern leicht zerreisslicher Structur sich erweist und trotzdem keine Spur eines Einrisses oder einer Einkerbung darbietet. Dagegen wird sich einer solchen Möglichkeit nichts entgegenstellen, wenn der Hymen eine schlaffe, dehnbare Beschaffenheit zeigt, einen niedrigen Saum darstellt und eine so grosse Oeffnung besitzt, dass man anstandslos mit dem untersuchenden Finger oder gar mit einem Speculum in die Scheide einzudringen im Stande ist. Ganz besonders begreiflich und fast selbstverständlich wird das Intactbleiben des Hymen beim Coitus erscheinen, wenn letzteres überhaupt kein sich spannendes Diaphragma darstellt, sondern ein lappenförmiges ist, welches seinem Baue nach dem Eindringen des männlichen Gliedes gar keinen Widerstand entgegensetzt, da die Lappen, aus welchen es besteht, einfach bei Seite geschoben werden, um so leichter, als ausser der günstigen Form auch die erwähnte Dehnbarkeit dieser Theile sich geltend machen wird.
Letztere wird vielfach unterschätzt, obgleich sie bei der Bestimmung dieser Organe verständlich ist und noch begreiflicher wird, wenn man erwägt, in welch überraschender Weise viel engere Canäle, z. B. weibliche Harnröhre und Mastdarm, eine forcirte Erweiterung ohne Zerreissung zulassen, eine Thatsache, die ja, wie bekannt, von der modernen Chirurgie vielfach ausgenützt wird.
Wenn man bedenkt, dass ausserdem die Dehnbarkeit des Hymen und Scheideneinganges individuell eine erhöhtere sein kann und während der Menstruation, insbesondere aber bei den, auch bei intacten Jungfrauen nicht seltenen, blennorrhoischen Zuständen der Genitalien sich steigert, so wird man nicht überrascht sein durch die in der Literatur zahlreich niedergelegten und auch von uns wiederholt gemachten Beobachtungen von unverletztem Hymen bei Prostituirten[60] und selbst bei Erstgeschwängerten[61], und wird begreifen, warum schon die Alten dem Vorhandensein einer Scheidenklappe keine absolute Beweiskraft für noch bestehende Jungfrauschaft zuschreiben wollten.
Trotzdem gilt das Einreissen des Hymen beim ersten Coitus als Regel, und man wird daher vor Allem nach etwaigen Läsionen des Hymen suchen, wenn es sich um die Beantwortung der Frage handelt, ob ein Beischlaf stattgefunden habe oder nicht.
Fig. 30.

Halbmondförmiger Hymen mit vernarbtem Einrisse des freien Bandes.
Wie zerreisst der Hymen bei der Defloration?
Das Einreissen des Hymen erfolgt fast ausnahmslos vom freien Rande aus und beschränkt sich entweder, und zwar häufiger, nur auf letzteren (Fig. 30) oder dringt durch die ganze Duplicatur bis zu ihrer Ausgangsstelle von der Peripherie des Introitus vaginae. Ob nur ein Riss entsteht oder mehrere und an welcher Stelle und bis zu welcher Tiefe, wird von der ursprünglichen Beschaffenheit der Scheidenklappe abhängen. Nach Tardieu, l. c. pag. 51, zerreisst der lippenförmige Hymen an der unteren Brücke, so dass zwei verticale Lappen entstehen: der Hymen semilunaris an zwei seitlichen Stellen, wodurch ein mittlerer dreieckiger Lappen abgetrennt wird, der Hymen annularis aber in vier oder mehrere mehr weniger unregelmässige Lappen. Dieser Gang der Dinge wird jedoch zweifellos alterirt durch die Structur des Hymen, die keineswegs eine überall gleiche, sondern an manchen Stellen eine festere ist als an anderen. Zu ersteren gehören insbesondere jene Partien des Hymen, die durch auf die Hinterwand desselben sich fortsetzende Vaginalfalten eine Verdickung der Substanz und zugleich eine Art Stütze erhalten, und da, wie oben erwähnt, ein solcher dreieckiger Pfeiler sich sehr häufig hinter dem unteren und mittleren Theile des Hymensaumes befindet, so erklärt sich daraus die nach Tardieu häufige Beobachtung, dass nach Laceration des Hymen, insbesondere des halbmondförmigen, ein mittlerer dreieckiger Lappen stehen bleibt. Fig. 31 gibt ein Beispiel eines derartigen deflorirten und vernarbten Hymen aus unserer Sammlung, während Fig. 32 einen unregelmässig eingerissenen ringförmigen Hymen zeigt.
Deflorationsformen.
Beim überbrückten Hymen kommt, wie wir uns nicht blos an Lebenden, sondern auch an Museumpräparaten zu überzeugen Gelegenheit hatten, verhältnissmässig häufig eine sit venia verbo partielle Defloration vor, insoferne als durch den ersten Coitus nur die eine Hälfte der Scheidenklappe eingerissen wird, während die Brücke und die andere Hälfte des Hymen sich erhält und, da der Coitus in der Regel auch weiter immer auf demselben Wege ausgeübt wird, auch später erhalten bleibt. Drei Fälle dieser Art beschreibt Paschkis (Wiener med. Presse. 1877, Nr. 1). Der eine derselben, eine 18jährige Prostituirte betreffend, ist in Fig. 33 abgebildet. Der Coitus wurde offenbar durch die rechte Hälfte des Scheideneinganges ausgeübt, da diese ungleich weiter ist als die linke und auch die Einführung eines mittleren Röhrenspeculums gestattete, während die linke eben nur den Finger durchdringen liess.
Doch sahen wir auch Fälle, in denen beide Hymenhälften Einrisse zeigten, während die Brücke erhalten war. Letztere scheint ein besondere Resistenz, beziehungsweise Dehnbarkeit, zu besitzen, denn es finden sich in der Literatur öfter Angaben über ein verticales fleischiges Band, das den Scheideneingang in zwei seitliche Hälften theilte und das sowohl bei verheirateten Frauen als selbst bei Gebärenden gefunden wurde[62], und Mende[63] gibt sogar an, dass in der Sammlung der Göttinger Gebäranstalt sich ein ganzes Fläschchen voll solcher fleischiger Bänder findet, die im Laufe der Zeit bei Gebärenden constatirt und ausgeschnitten wurden.
Fig. 31. Deflorirter halbmondförmiger Hymen mit seitlichen symmetrischen Einrissen. Fig. 32. Deflorirter ringförmiger Hymen mit mehrfachen vernarbten Einrissen.


Auch in Fig. 34 war der Hymen ursprünglich ein Hymen septus mit schief verlaufender Brücke, welche bei der Defloration zerrissen wurde, wobei zugleich ein Einriss in der linken Hälfte der unteren Peripherie des Hymensaums entstand.
Blutung aus Hymeneinrissen.
In frischen Fällen sind Verletzungen des Hymen unschwer zu erkennen, da sie sich nicht blos durch die Zusammenhangstrennung, sondern auch durch gewisse Reactionserscheinungen bemerkbar machen werden.
Zu diesen gehört zunächst die mit der Laceration verbundene Blutung. Auf das Eintreten dieser in der Brautnacht wurde bekanntlich und wird noch ein grosses Gewicht gelegt und dasselbe als vollgiltiges Kennzeichen noch bestandener Jungfrauschaft betrachtet, von dessen Vorhandensein bei den alten Israeliten sogar die Giltigkeit der Ehe abhängig gemacht wurde. Da jedoch, wie oben erwähnt wurde, der Hymen beim Coitus nicht immer zerreissen muss, so wird schon durch diese Thatsache der Beweiswerth dieser Erscheinung, respective des Ausbleibens der Blutung, sehr eingeschränkt. Es wird aber bei thatsächlich erfolgter Verletzung des Hymen einerseits von der Ausdehnung der Läsion, anderseits von dem Gefässreichthum der verletzten Partie abhängen, in welchem Grade sich bei einer Defloration die Blutung bemerkbar machen kann. Im Allgemeinen lehrt die Erfahrung, dass heftigere Blutungen nach dem ersten Coitus ungemein selten sind, obgleich in einzelnen Fällen die Blutung einen so starken Charakter annehmen kann, dass chirurgische Hilfe nothwendig wird. Zeiss (Centralbl. f. Gyn. 1885, Nr. 8), Mundé (Boston med. and surg. Journ. 1885, Nr. 20) und Dworak (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1885, XLIII, pag. 36) haben über solche Fälle berichtet, von denen wir den letzteren mit beobachtet haben.
Fig. 33.

A
Einseitig deflorirter Hymen septus.
U
Urethra.
Cl
Clitoris.
H
Vernarbter Hymenrand.
C
Hymenseptum.
B
Seitliche Ansicht desselben.
Bordmann (Tardieu, l. c., pag. 55) erwähnt sogar eines Falles von Verblutung in der Brautnacht aus den Hymeneinrissen bei einer aus einer Bluterfamilie stammenden Frau, und Borelli (Ibid.) berichtet von einer hochgradigen Blutung, die aus derselben Quelle bei einem 11jährigen genothzüchtigten Mädchen eingetreten war.
Die Seltenheit profuserer Blutungen bei solchen Gelegenheiten erklärt sich theils aus dem geringen Reichthum des Hymen an grösseren Gefässen, besonders aber aus dem Umstande, dass die durch den Coitus entstehenden Continuitätstrennungen ungleich häufiger blosse Einrisse des freien, dünnen und daher gefässarmen Hymenrandes als förmliche Lacerationen darstellen. In den Fällen von Zeiss und Dworak reichte der Hymeneinriss bis in die hintere Vaginalwand, und dies scheint der Hauptgrund der profusen Blutung gewesen zu sein. In einem von Cercha (Wiener med. Wochenschr. 1889, Nr. 19) mitgetheilten Falle betraf der Riss die hintere Partie eines Septums der Vagina, und auch Frank (Prager med. Wochenschr. 1889, Nr. 48) berichtet über bei doppelter Vagina zu Stande gekommene Scheidenverletzungen.
Fig. 34.

Deflorirter Hymen septus.
Auch bei operativen, wegen Atresie oder bei der Entbindung nothwendig gewordenen Eingriffen am Hymen wurden in der Regel nur unbedeutende Blutungen beobachtet, obgleich in solchen Fällen auch die manchmal sehnige Beschaffenheit der Scheidenklappe in Betracht zu ziehen ist. Doch haben Chiari und Habit[64] je einen Fall von namhafter Blutung bei einer derartigen Operation beobachtet.
Selbstverständlich wird in jedem einzelnen Falle, bevor man die an den Genitalien zu beobachtende Blutung auf einen Hymenriss bezieht, jede andere Quelle einer solchen auszuschliessen sein. Zunächst die Menstrualblutung, deren frühzeitiges Eintreten in einem uns bekannten Falle den Verdacht erweckt hatte, dass an dem betreffenden Kinde ein Nothzuchtsact verübt worden sei. Ebenso Blutungen aus anderen Verletzungen der Genitalien, insbesondere der gefässreichen Clitorisgegend[65], des Frenulum oder anderer Stellen des Vestibulums und selbst der Vagina, denen allerdings die gleiche Bedeutung vindicirt werden müsste wie den Beschädigungen des Hymen selbst. Auch die, zufolge den Angaben Schlesinger’s und Wernich’s[66] nicht ganz seltenen, aber stets geringen und rasch vorübergehenden „Cohabitationsblutungen“, welche auf der Zerreissung der congestionirten Cervicalgefässe beruhen, sind nicht unbeachtet zu lassen.
Verheilte Hymeneinrisse.
Die Verheilung der Rissstellen erfolgt in wenigen, zwei bis drei Tagen, und zwar desto früher und unter desto geringfügigeren Erscheinungen, je weniger eine eigentliche Laceration, als vielmehr nur ein Einriss des freien Randes stattgehabt hatte. Die in der ersten Zeit bestehende Schwellung und Röthung der Wundränder, die Verklebung derselben durch Exsudat etc. wird nicht blos das Auffinden der Rissstelle erleichtern, sondern auch den Schluss gestatten, dass eben nur ganz kurze Zeit seit der Zufügung derselben verflossen ist.
Ist einmal die Verheilung der Rissstellen erfolgt, dann ist es mitunter nicht leicht, dieselben zu erkennen. Eine vollkommene Verheilung eines solchen Risses per primam und ohne Narbenbildung, wie Devergie sie als möglich annahm, erfolgt zwar allerdings nicht, aber die verheilten Stellen sind häufig, da sie gewöhnlich nur aus seichten Verletzungen sich gebildet haben und nur sehr feine und zarte Narben zurücklassen, nur bei sehr sorgfältiger Untersuchung als solche zu unterscheiden. Behufs differentieller Diagnose ist es wichtig, einestheils die oben angeführten Stellen im Auge zu behalten, an welchen sich häufiger angeborene Kerben finden, sowie die gewöhnlich symmetrische Lage derselben, anderseits zu erwägen, ob, wenn man sich den Hymen an der betreffenden Stelle nicht unterbrochen vorstellt, dieselbe derart gelegen und beschaffen ist, dass aus mechanischen Gründen beim Coitus ebendort leichter ein Einreissen erfolgen konnte als an anderen.
Es liegt nahe, zur Unterscheidung zu empfehlen, dahin zu untersuchen, ob der betreffenden Stelle eine Narbe oder eine von normaler Schleimhaut überkleidete Einsenkung entspricht. Allerdings wird in jedem einzelnen Falle ein solcher Nachweis anzustreben sein, allein, es wäre irrig, zu glauben, dass, wenn die betreffende Einkerbung thatsächlich einem Einriss ihre Entstehung verdankt, jedesmal eine ausgesprochene Narbe sich finden muss. Nur in selteneren Fällen und bei tiefen Einrissen finden sich weissliche Narben von festerer Consistenz oder gar sehniger Beschaffenheit, in der Regel ist die betreffende Stelle zart überhäutet und durch Härte und Consistenz nicht auffällig unterschieden von der umgebenden Schleimhaut, so dass es manchmal selbst dem Geübteren schwer fällt, sich für einen verheilten Einriss oder für eine congenitale Einkerbung auszusprechen. Es ist dann angezeigt, ausser den bereits erwähnten Verhältnissen die ganze Configuration der Stelle und das Verhalten der Ränder und Ecken derselben in Erwägung zu ziehen; letzteres insoferne, weil eine gleichartige Abrundung derselben mehr für einen angeborenen Befund sprechen wird. Auch wird, was wir besonders empfehlen möchten, die hintere Fläche des Hymen, soweit diese zugänglich ist, zu untersuchen sein, und zwar mit Rücksicht darauf, dass, wie bereits oben gesagt wurde, bei angeborener Lappung des Hymen die einzelnen Lappen gewissermassen als Fortsetzungen der Scheidenschleimhautfalten sich verfolgen lassen.
Untersuchung des Hymen.
Aus dem Gesagten ist zu ersehen, dass solche Untersuchungen keineswegs zu den leichten gehören, sondern alle Aufmerksamkeit des betreffenden Arztes erfordern. Dazu kommt noch, dass insbesondere bei Kindern durch die Unruhe dieser, sowie durch die Enge der Genitalien die Untersuchung erschwert wird, in anderen Fällen wieder durch die eben bestehende Menstruation, durch blennorrhoische und andere Affectionen. Unter solchen Umständen wird es mitunter geboten sein, wiederholt zu untersuchen, und die Beachtung dieses Rathes wird den Neuling am ehesten vor Irrthümern schützen, die, wie die Erfahrung lehrt, bei keiner gerichtsärztlichen Untersuchung so häufig vorkommen, wie bei jenen, welche den Zustand des Hymen zum Gegenstande haben.
Bezüglich des Vorganges bei der Untersuchung sei erwähnt, dass in allen Fällen, in denen die betreffende Person gerade menstruirt oder an blennorrhoischen oder anderen Ausflüssen leidet, eine entsprechende Reinigung der Genitalien der Untersuchung vorauszuschicken ist; dass ferner auf zweckmässige Lage und gute Beleuchtung geachtet und dahin gewirkt werden soll, dass der Hymen so weit als möglich gespannt und dadurch einestheils Faltungen ausgeglichen, andererseits etwaige Einkerbungen deutlicher sichtbar gemacht werden. Ist wegen relativer Höhe des Hymensaumes, wie z. B. bei Kindern, ein vollkommenes Anspannen der Scheidenklappe nicht zu bewirken, dann ist durch Einführung einer Sonde oder dergleichen durch die Hymenöffnung der Hymenrand vorsichtig vorzudrängen, und indem man dieselbe hinter dem Hymen herumführt, von Stelle zu Stelle anzuspannen und zu besichtigen. Bei kleinen Kindern gelingt es nach Maschka am besten, den Hymen zu sehen, wenn man das Kind mit an den Leib angezogenen und von einander entfernten Oberschenkeln am Rücken liegen lässt, die grossen Schamlippen mit der linken Hand auseinanderhält und mittelst einer Sonde oder eines ähnlichen dünnen Gegenstandes die Harnröhrenmündung emporhebt, wodurch die Theile gespannt werden und der Hymen deutlich zum Vorschein kommt.
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass bei derartigen Untersuchungen der Arzt sich hüten muss, durch ungeschickte oder rohe Exploration selbst einen Einriss des Hymen zu erzeugen. Thatsächlich bringt Liman (l. c. I, 153) einen Fall, in welchem eines derartigen unsachgemässen Verfahrens wegen es dahingestellt bleiben musste, ob der fragliche Hymenriss bereits früher bestand oder durch den Finger des Arztes erzeugt worden war.
Haben wir einen Einriss des Hymen als solchen constatirt, so werden wir die Entstehung desselben nicht ohne Weiteres auf einen stattgehabten Coitus beziehen, sondern auch andere Möglichkeiten im Auge behalten, durch welche ebenfalls eine Verletzung des Hymen erfolgen kann.
Verletzung des Hymen durch Sturz.
Die von älteren Autoren vertretene Anschauung, dass der Hymen auch durch plötzliches Auseinanderziehen oder Zerren der Schenkel einreissen kann, ist als ganz unbegründet bei Seite zu lassen.[67] Dagegen sind Verletzungen des Hymen durch Auffallen des Körpers mit den Genitalien auf harte und entsprechend geformte Gegenstände thatsächlich beobachtet worden und auch begreiflich; doch ist natürlich eine derartige Entstehungsweise eines Hymenrisses nur dann in Betracht zu ziehen, wenn die ganz besonderen Umstände eines speciellen Falles an eine solche Möglichkeit denken lassen.
Am 20. December 1876 Abends wurde das 15 Jahre alte Dienstmädchen R. K. in einem zwei Klafter tiefen Eiskeller unter einer unverwahrten Fallthüre auf einer Sandschichte bewusstlos gefunden, nachdem sie kaum eine Viertelstunde vermisst worden war, und starb wenige Augenblicke darauf. Die Obduction ergab keine äusserlich sichtbare Verletzung, dagegen eine handflächengrosse Blutaustretung unter der Kopfhaut über der linken Lambdanaht, Contusion des linken Stirnlappens des Grosshirns mit mässigem Blutaustritt an die Schädelbasis ohne Spur einer Verletzung der Kopfknochen. An den äusseren Genitalien kein Blut zu bemerken. Der Hymen halbmondförmig mit scharfem Rand, im unteren Theile 1 Cm. hoch, ziemlich dickwandig, mit weiter Oeffnung. Entsprechend der tiefsten Stelle des unteren Segmentes desselben ein die ganze Höhe des Hymen durchsetzender, vom freien Rande senkrecht nach abwärts bis zur Insertionsstelle desselben dringender, frisch blutender Einriss mit feingezackten Rändern, welche, ebenso wie die Basis des Risses im unteren Theile desselben, deutlich, doch in ganz geringem Grade suffundirt erscheinen. Ausserdem findet sich eine linsengrosse Ecchymose 3 Millimeter nach rechts von dieser Stelle in der Uebergangsfalte zwischen Hymen und Vestibulum. In der Scheide blasser Schleim, ebenso im jungfräulichen Uterus. Trotz sorgfältigster Untersuchung dieses Schleimes konnte keine Spur von Samenfäden gefunden werden.
In dem Gutachten wurde auseinandergesetzt, dass die Hymenverletzung bei dem Sturze allerdings hätte geschehen können, jedoch nicht durch die blosse Erschütterung des Körpers beim Aufschlagen desselben auf den Boden, sondern nur dann, wenn die R. K. mit den Genitalien auf einen vorspringenden Körper aufgefallen wäre. Letzteres sei jedoch aus dem Localaugenschein nicht ersichtlich und bei dem Umstande, als nicht die geringste Verletzung an den äusseren Genitalien bemerkt wurde, auch nicht wahrscheinlich. Es liege daher viel näher die Annahme, dass jener Riss kurz vor dem Sturze durch einen in den Scheideneingang eingedrungenen festen Körper entstanden ist, der trotz des nicht gelungenen Auffindens von Samenfäden ein gesteiftes männliches Glied, aber auch ein Finger gewesen sein konnte.
Im weiteren Verlaufe der Untersuchung tauchte zwar gegen einen jungen Burschen der Verdacht auf, dass er an jenem Abende mit dem Mädchen in dem betreffenden dunklen Gange zu thun gehabt hätte, wobei diese in den offenen Keller gestürzt sei, doch wurde die Sache wegen Abgang von beweiskräftigen Anhaltspunkten von Seite des Gerichtes nicht weiter verfolgt.
Läsionen des Hymen durch Trauma, Onanie etc.
Eine Zerreissung der Commissur, Fossa navicularis und des Hymen mit nachfolgender Pyämie fanden wir bei einem Kinde, unter welchem der irdene Nachttopf zusammengebrochen war, und wiederholt Rupturen der Fossa navicularis bei kleinen Mädchen, welche durch Ueberfahren um’s Leben gekommen waren; einmal sogar eine vollständige Abreissung der Scheide sammt dem Hymen von der Vulva ohne Verletzung der letzteren.
Postmortale bis auf den Hymen übergreifende Rupturen des Dammes können nach Verbrennungen höherer Grade entstehen und bei den nicht selten vorkommenden Fällen von Tod durch Feuerfangen der Kleider haben wir wiederholt solche Sprengungen des wie gebratenen Mittelfleisches gefunden oder konnten sie leicht durch Auseinanderziehen der Oberschenkel erzeugen.
Seit jeher wird die Möglichkeit betont, dass auch durch masturbatorische Manipulationen der Hymen verletzt werden könne; man hat jedoch dieser Möglichkeit entschieden eine viel höhere Bedeutung zugeschrieben, als ihr thatsächlich zukommt.
Die Onanie ist zwar unter jungen Mädchen sehr verbreitet, doch wird dieselbe selten in solcher Weise ausgeübt, dass daraus eine Verletzung des Hymen resultiren könnte. In der Regel besteht die Onanie blos in Frictionen der Clitoris und der Innenfläche der Labien, und es ist bekannt, dass behufs Heilung von aus habitueller Masturbation zur Entwicklung gekommenen Erkrankungen die Amputation der Clitoris, sowie der Nymphen empfohlen und auch ausgeführt worden ist. Seltener wird bei der Selbstbefleckung der Finger in die Scheide selbst eingeführt und dies nur in Fällen, wo die Weite der Oeffnung des Hymen dies gestattet, was allerdings, dem oben Gesagten zufolge, in den wenigsten Fällen einer besonderen Schwierigkeit unterliegen dürfte. Ist die Hymenöffnung für den Finger des betreffenden Individuums nicht passirbar, dann muss wohl zugegeben werden, dass durch wiederholt geübte masturbatorische Manipulationen dieselbe erweitert werden kann, was dann aber allmälig und ohne Zerreissung des Hymen geschieht; auch wäre es nicht ganz unmöglich, dass bei solcher Gelegenheit seichte Einrisse des Randes eines zarten Hymens entstehen könnten, aber es ist nicht anzunehmen, dass die Masturbation je mit solcher Gewalt geübt werden möchte, dass es zu ausgedehnten oder gar mehrfachen Einrissen der Scheidenklappe kommen würde, da die betreffenden Individuen sich hüten werden, sich selbst Schmerzen zuzufügen. Wir hatten in unserer früheren Stellung wiederholt Gelegenheit gehabt, Kinder, insbesondere blödsinnige und epileptische, zu beobachten, die mitunter excessiv der Selbststupration ergeben waren, und haben in solchen Fällen sehr gewöhnlich eine Erschlaffung und welke Beschaffenheit des Präputiums, der Clitoris, der Nymphen und auch des Hymen beobachtet, mitunter auch ausgesprochene acute oder chronische Reizungszustände, niemals aber Einrisse oder gar ausgedehnte Zerreissungen der Scheidenklappe. Damit stimmen auch die Beobachtungen Anderer überein. J. Behrend[68] bemerkt in einem Aufsatze „Ueber die Reizung der Geschlechtstheile durch Onanie bei kleinen Kindern“, anschliessend an eine einschlägige Schrift von A. W. Johnson[69], dass Hymenverletzung durch Onanie selten vorkommt. G. Braun[70] berichtet über Fälle von Nymphomanie, die die Amputation der Clitoris nothwendig machten, und in welchen trotzdem der Hymen zwar sehr schlaff, jedoch ohne Einriss gefunden wurde. Ein Fall von langjähriger Onanie und unverletztem Hymen findet sich im Jahresberichte der chirurgischen Klinik von Dumreicher pro 1869–1870[71] und ein weiterer, eine 35jährige, an conträrer Sexualempfindung leidende Onanistin betreffender Fall wird von Westphal im Arch. f. Psych. u. Nervenkh., 1869, II, 73, mitgetheilt. Ebenso hat Liman[72] durch eigene Beobachtungen die von dem Arzte des grossen Berliner Waisenhauses, Ideler, gemachte Angabe bestätigen können, dass bei unzweifelhafter Onanie in der Regel vollkommen normal beschaffene Genitalien gefunden werden. Auch ist es begreiflich, dass, wenn es bei der Onanie so leicht zu Läsionen des Hymen kommen würde, solche Ereignisse sich durch, wenn auch vielleicht minimale Blutungen aus den Genitalien verrathen möchten, die bei kleinen Kindern den sorgsamen Eltern u. s. w. kaum entgehen würden, während thatsächlich über solche Vorkommnisse so gut wie gar keine Beobachtungen existiren, was bei der Häufigkeit der Onanie bei Kindern gewiss nur geeignet ist, weiter die Behauptung zu rechtfertigen, dass Verletzungen der Scheidenklappe durch Selbstbefleckung zu den seltensten Vorkommnissen gehören. Am ehesten könnten solche vorkommen in Fällen, wo die Mädchen durch Pruritus vulvae oder Würmer (Oxyuris vermicularis) veranlasst werden, sich an den Genitalien zu reiben und zu kratzen, und es ist gewiss auf die Möglichkeit einer Onanie aus solchen pathologischen Ursachen zu achten.
Von der mit anderen Körpern als mit dem Finger geübten Onanie, die, wie bekannt, ebenfalls häufig vorkommt, gilt dasselbe wie von der gewöhnlichen Onanie. Secundäre, mitunter heftige Erscheinungen wurden zwar bei kleinen Kindern nach Einführung von Nadeln und ähnlichen Gegenständen in die Harnröhre oder in die Scheide oft genug beobachtet, niemals aber directe Verletzungen. Was aber die Masturbation mit voluminösen Körpern betrifft, wie sie bei geschlechtsreifen Individuen zur Beobachtung kommt, so wird sie geübt, nachdem bereits früher durch habituelle Onanie oder durch normale geschlechtliche Acte die Geschlechtstheile erweitert worden sind, und hat demnach für die vorliegende Frage so gut wie keine Bedeutung.
Läsionen des Hymen durch fremde Finger und durch ulceröse Processe.
Viel wichtiger ist der Umstand, dass ganz gleiche Läsionen des Hymen, wie wir sie nach dem ersten Coitus finden, auch durch gewaltsames Einbohren eines fremden Fingers entstehen können. Diese Möglichkeit ist insbesondere bei der Untersuchung kleiner Kinder im Auge zu behalten; denn bei diesen liegt letztere Entstehungsweise des eventuell constatirten Einrisses des Hymen desto näher, je weniger die räumlichen Verhältnisse der kindlichen Genitalien noch eine Immissio penis gestattet haben konnten. Eine derartige Erwägung ist auch deshalb jedesmal angezeigt, weil zufolge des österr. Strafgesetzes der Beischlaf mit Kindern von anderen mit diesen verübten unzüchtigen Handlungen ausdrücklich unterschieden wird, indem letztere als „Schändung“ qualificirt und im Allgemeinen milder bestraft werden als die Nothzucht mit Mädchen unter 14 Jahren. Wir werden auf den Gegenstand später zurückkommen.
Es ist endlich zu beachten, dass Narben am Hymen auch durch diphtheritische Processe[73], durch Noma, sowie durch Variola[74] veranlasst werden können, in welchen Fällen jedoch, namentlich nach Diphtherie und Noma, die Grösse der Narbe und die Ausbreitung derselben auf andere Partien, insbesondere der äusseren Genitalien, im Zusammenhange mit der Anamnese die Diagnose ergeben wird.
Zerstörungen des Hymen durch venerische und syphilitische Geschwüre gehören besonders bei Kindern zu den ebenfalls in Erwägung zu ziehenden Möglichkeiten, da solche auch zu Stande kommen können, ohne dass bei der Uebertragung des Virus eine Läsion der Scheidenklappe erfolgt sein müsste. Die Angaben Hohl’s und Devergie’s, dass der Hymen auch von innen aus durch Blutklumpen bei Metrorrhagien zerrissen werden könne, haben blos historisches Interesse. Wurde ja schon oben erwähnt, dass der Hymen selbst einen Abortus überdauern könne, und es ist in dieser Beziehung bezeichnend, dass in der Zeitschrift für Geburtsh., 1877, pag. 123 über ein 15 Jahre altes, noch nicht menstruirtes Mädchen berichtet wird, bei welchem trotz eines Gebärmuttervorfalles der Hymen erhalten, jedoch stark dilatirt sich fand. Einen analogen, einen Säugling (!) betreffenden Fall besitzt unsere Sammlung. Auch Schaeffer (Virchow’s Jahresb. 1890, I, pag. 250) erwähnt eine solche Beobachtung.
Angeborenes Fehlen des Hymen.
Dass der Hymen angeborener Weise vollständig fehlen könne, ist mindestens bei sonst normalen Genitalien kaum anzunehmen, doch erwähnt Maschka bei Besprechung der ersten Auflage dieses Buches (Wiener med. Wochenschr. 1877, pag. 756) eines Falles aus seiner Sammlung, in welchem der Hymen fehlt und nur durch eine sehr kleine, ganz unbedeutende, überall gleichförmige und platte Leiste angedeutet ist. Das betreffende und ein zweites ebenso gestaltetes Genitale findet sich abgebildet in Maschka’s Handb. der gerichtl. Med. III, pag. 91. Hyrtl behauptet, dass bei Vagina duplex der Hymen immer fehle. Wir haben im Gegentheil in jedem Falle von Vagina duplex auch ein Hymen gefunden, und zwar ein einfaches ringförmiges, hinter welchem erst die Scheidewand der Vagina begann, oder ein „überbrücktes Hymen“, dessen Brücke, wie bereits oben erwähnt, eben von dem unteren Rande des Vaginaseptums gebildet wurde. Heitzmann (Wiener med. Presse, 1884, pag. 367) hat ein vollständiges Fehlen des Hymen bei einem 21jährigen, mit angeborener Verwachsung der Scheide behafteten Mädchen beobachtet.
Zerreissungen der Genitalien.
Ausser Zerreissungen der Scheidenklappe können in Folge des ersten Beischlafes auch andere Beschädigungen der Genitalien zur Entwicklung kommen. Von diesen wurden am häufigsten Einrisse des Schambändchens, seltener der Nymphen oder gar des Dammes, beobachtet. Letztere sah Toulmouche (Ann. d’hyg. publ. Juli 1856), und zwar fast ausschliesslich bei Kindern von 2–14 Jahren. Je enger die Geschlechtstheile des betreffenden weiblichen Individuums sind, desto leichter werden derartige Beschädigungen sich bilden können, daher dieselben vorzugsweise nach an kleinen Kindern vorgenommenen Nothzuchtsattentaten zur Beobachtung gelangen. Allerdings kann jedoch auch bei geschlechtsreifen Individuen, wenn der Act mit einer gewissen Brutalität vollzogen wurde, Gleiches sich ereignen. So sah Toulmouche einen Dammriss bei einem 25jährigen genothzüchtigten Mädchen, ebenso Liman (l. c. I, 124) und Ascher (Prager med. Wochenschr. 1889, Nr. 3) eine schwere Blutung in der Brautnacht, die durch einen Schleimhautriss in der Fossa navicularis veranlasst war. Bandl (Virchow’s Jahrb. 1881, II, pag. 577) sah eine Verletzung des Blasenhalses, die wahrscheinlich durch Coitus entstanden war, und Dorffmeister (Friedreich’s Blätter, 1887, pag. 3) einen totalen Prolapsus der Harnröhrenschleimhaut.[75]
Finden sich ausgebreitete Zerreissungen der Genitalien, insbesondere Rupturen der Vagina, so ist viel eher daran zu denken, dass dieselben auf andere Weise, namentlich durch gewaltsames Einbohren der Finger, als durch den Penis entstanden sind, da letzterem eine solche Kraftleistung nicht gut zugemuthet werden kann. In der That haben Casper-Liman (l. c.) trotz der grossen Zahl von einschlägigen Untersuchungen, die sie zu machen Gelegenheit hatten, niemals solche Zerreissungen gesehen. Maschka (Handb. III, pag. 104) constatirte unter 248 Fällen von Nothzucht derartige Verletzungen nur 5mal und erklärt sie ebenfalls aus gewaltsamer Nachhilfe des Thäters mit dem Finger. Bei besonderer Brutalität und grossem Missverhältniss der Geschlechtstheile kann jedoch eine solche Möglichkeit nicht ganz bestritten werden, wofür auch einzelne in der Literatur verzeichnete Beobachtungen sprechen.
So die von Taylor (l. c. II, 443) erwähnten Fälle; ferner ein von Albert[76] berichteter Fall. Ein 16jähriger Araber heiratete ein 11jähriges, noch nicht mannbares Mädchen. Sie starb in der Brautnacht, anscheinend erwürgt durch den Mann über den Lärm, den sie vor Schmerz machte. Man fand die Commissur auf 8 Mm. weit eingerissen, die Fossa navicularis zerstört und die Scheide in ihrem hinteren und oberen Theil transversal in einer Länge von 4·9 Cm. durchrissen und mit dem Abdomen communicirend.
Cadwick (Med. Centralbl. 1885, pag. 912) erzählt einen Fall von Scheidenverletzung durch Coitus, der bei einer 48jährigen sterilen Frau eines Seemannes entstand, als dieser nach viermonatlicher Abwesenheit zum ersten Male wieder Umgang mit ihr pflog. Unter heftigen Schmerzen entstand eine abundante Blutung. Die Scheide war senil atrophisch und zeigte im oberen Drittel rechts einen tiefen, 1 Zoll langen Riss. — Munde (Ibid.) berichtet über einen in der Hochzeitsnacht entstandenen Riss der Vagina, welcher aber ausserhalb des Introitus lag und sich bis in das Scheidengewölbe erstreckte. — Zeiss in Erfurt (Centralbl. f. Gyn. v. 21. Februar 1885) fand einen 4 Cm. langen Riss im rechten hinteren Scheidengewölbe bei einer 25jährigen Frau, welcher während des Coitus entstanden war, den der Ehemann bald nach der Entbindung in angeheiterter Stimmung, à la vache, vollzogen hatte. Wir selbst bewahren das Genitale eines 23jährigen Mädchens auf, welches an Sepsis in Folge eines Längsrisses der Vagina gestorben ist, welcher sich links von der Mittellinie vom Hymen bis zum Fornix erstreckt. Das Mädchen war mit starken Blutungen, die angeblich nach einem ersten Coitus eingetreten waren, in’s Spital gekommen. Es wurde jedoch constatirt, dass der Coitus schon früher wiederholt ausgeübt worden war, auch fand sich vom Hymen nur ein niedriger, vielfach vernarbter Saum. Der Liebhaber bestätigte, dass der Riss während eines sexuellen Actes entstanden sei, man konnte jedoch keine Klarheit darüber erhalten, ob er während des Coitus oder durch Manipulationen erfolgte. Die Scheide war auffallend kurz, was die Entstehung der Ruptur begünstigt haben konnte. Ueber weitere solche Fälle berichten Frank (Prager med. Wochenschr. 1890, 6), Hofmokl (blind endende Scheide, angebliche Nothzucht [Internationale klin. Rundschau, 1890, Nr. 39]) und Späth (Zeitschr. f. Geburtsh. XIX, pag. 277).
Auch sahen wir auf Albert’s Klinik eine grosse Vulvorectalfistel, die zufolge der Anamnese und ihres ganzen Verhaltens beim Coitus durch Einreissen der Fossa navicularis unmittelbar an der hinteren Insertion des sehr festen und eine enge Oeffnung besitzenden, fast noch völlig erhaltenen Hymen entstanden war. Der Mann hatte Jahre lang den Coitus durch die betreffende Fistel ausgeführt. Dieser Fall ist ein Analogon zu den von Reverdin (Virchow’s Jahrb. 1883, II, 582), Delens und Dohrn (l. c.) mitgetheilten Fällen von Abreissung des ganzen Hymen von seiner hinteren Insertion.
Verletzungen und sonstiges Verhalten der Vagina.
Je gröber die durch den geschlechtlichen Act gesetzten Verletzungen an den Genitalien sind, desto intensiver gestalten sich die Reactionserscheinungen, und da diese auch ihrer Natur nach länger dauernde Processe darstellen und in der Regel bleibende und auffallendere Veränderungen (Narben) an den Genitalien zurücklassen, so ist in solchen Fällen die Diagnose im Allgemeinen viel leichter als unter gewöhnlichen Verhältnissen.
Die sonstige Beschaffenheit der Vagina gewährt im Allgemeinen wenig Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage, ob eine Immissio penis in dieselbe stattgefunden habe oder nicht. Am ehesten lassen sich noch bei sehr jungen Individuen brauchbare Befunde erwarten, da bei diesen wegen der Enge der Vagina die Einführung des Penis nur mit einiger Gewalt und mit mehr weniger starker Dehnung der betreffenden Theile erfolgen kann, deren Spuren man in frischen Fällen nachzuweisen im Stande sein wird.
Bei geschlechtsreifen Mädchen ist die Weite der Vagina, ihrem physiologischen Zwecke entsprechend, normaler Weise eine solche, dass von ihr aus, sobald einmal der Introitus vaginae, insbesondere der Hymen, überwunden ist, kein weiteres Hinderniss dem Eindringen des erigirten Gliedes sich entgegenstellt, und es ist aus diesem Grunde, sowie aus der Elasticität des Vaginalschlauches begreiflich, dass eine einmalige oder nur wenige Male stattgefundene Immissio penis weder eine auffallende Aenderung in der Weite der Scheide, noch in dem Verhalten der Runzeln der Scheidenschleimhaut bewirken wird. Dagegen muss zugegeben werden, dass habituell ausgeübter Coitus eine bleibende und sich steigernde Ausweitung des Genitalschlauches, sowie eine Erschlaffung desselben, insbesondere der Constrictoren der Vagina, erzeugen und ein theilweises Verstreichen der Scheiden-Schleimhautrunzeln bewirken kann, und dass sich auch die ursprüngliche Turgescenz der Schleimhaut, sowie die zarte Beschaffenheit des epithelialen Ueberzuges derselben mehr weniger verliert, wie man namentlich bei Prostituirten beobachten kann.
Carunculae myrtiformes.
Am meisten wird selbstverständlich die ursprüngliche Beschaffenheit der Vagina durch stattgehabte Entbindungen verändert, wovon an einer anderen Stelle die Rede sein soll. Hier sei nur erwähnt, dass in der bei weitem überwiegendsten Zahl der Fälle erst bei der Entbindung eine vollständige Zerreissung des Hymen, respective der nach der Defloration zurückgebliebenen Reste, erfolgt, und dass, wie schon Mende (l. c. pag. 443) aussprach und später wieder die Untersuchungen von Lazarewitsch und Bellien in Charkow[77] ergaben, erst aus diesen Einrissen die charakteristischen, dicken, auf breiter Basis aufsitzenden Carunculae myrtiformes sich entwickeln, während nach der Defloration, auch nach tieferer Laceration der Scheidenklappe, nur Lappen zurückbleiben, deren Form und Zahl von der Zahl und dem Sitze der betreffenden Einrisse bedingt wird.
Subjective Symptome.
Ausser den besprochenen objectiven Symptomen werden bei einschlägigen Untersuchungen allerdings auch die subjectiven in Betracht zu ziehen sein; doch ist es klar, dass gegenüber subjectiven Angaben die grösste Vorsicht zu beobachten und denselben nur dann ein gewisser Werth zuzuschreiben sein wird, wenn sie im Einklange stehen mit der allgemeinen Erfahrung und mit den speciellen objectiven Befunden. So werden Angaben über bei dem betreffenden Acte empfundenen Schmerz dann glaubwürdig erscheinen, wenn ein Missverhältniss zwischen den beiderseitigen Geschlechtstheilen bestand und Spuren stärkerer Zerrung, Einrisse u. dergl. gefunden wurden. Unter normalen Verhältnissen, d. h. bei geschlechtsreifen Mädchen, ist die Defloration, wie die Erfahrung lehrt, nur ausnahmsweise mit besonderen Schmerzen verbunden, was aus dem oben über das Verhalten des Hymen Gesagten sich wohl begreift. Dagegen lässt es sich nicht leugnen, dass, wenn grössere Gewalt zur Sprengung des Hymen erfordert worden ist, dabei selbst erhebliche Schmerzen sich einstellen können. Gleiche Erwägungen werden bei der Beurtheilung von Angaben über die bei dem angeblichen Attentat eingetretene Blutung platzgreifen müssen; ebenso bezüglich subjectiver Symptome, die, wie ziemlich häufig angegeben wird, noch in den nächsten Tagen bestanden haben sollen, z. B. erschwertes Gehen, Schmerz beim Koth- und Urinlassen u. dergl.
B. Nachweis von Sperma.
Nur ausnahmsweise kommen Fälle, in denen es sich um Constatirung eines stattgehabten Beischlafes handelt, so frühzeitig zur Untersuchung, dass noch von der Untersuchung des Scheiden-, beziehungsweise, des Uterusschleimes auf Spermatozoiden ein Resultat erwartet werden kann. Bei der grossen Beweiskraft eines solchen Befundes ist selbstverständlich in frischen Fällen eine solche Untersuchung niemals zu unterlassen, zu diesem Behufe der Scheidenschleim und unter Umständen selbst der Uterusschleim hervorzuholen und behufs nachträglicher, durch den betreffenden Gerichtsarzt selbst oder durch einen anderen Sachverständigen vorzunehmender mikroskopischer Untersuchung aufzubewahren, was am einfachsten in der Weise geschieht, dass man den betreffenden Schleim zwischen zwei Glasplatten (Objectträgern) einschliesst und entsprechend verpackt.
An der Leiche haben wir bereits wiederholt Gelegenheit gehabt, Spermatozoiden im Scheidenschleim nachzuweisen, und zwar zweimal bei Prostituirten, welche nach vollbrachtem Coitus von ihren Liebhabern, die Eine durch Erwürgen und gleichzeitige Stiche in die Brust, die Andere durch einen Revolverschuss in den Kopf ermordet worden sind. Im letzteren Falle fanden sich massenhaft Spermatozoiden, obgleich das Individuum mit einer profusen Blennorrhoe behaftet war[78], ebenso in einem Falle von Lustmord.
In derartigen frischen Fällen kann auch die mikroskopische Untersuchung des an den äusseren Genitalien, insbesondere an den Schamhaaren, eingetrockneten Schleimes ein positives Resultat ergeben, wie Pfaff[79] einen solchen Fall beschreibt und abbildet.
Bei weitem häufiger kommen Flecke in der Wäsche angeblich genothzüchtigter Personen zur Untersuchung, bezüglich welcher der Verdacht besteht, dass sie vom Samen herrühren. Begreiflicherweise sind es vorzugsweise Hemden und an diesen meistens die unteren und inneren Theile desselben, an welchen derartige verdächtige Flecke sich ergeben.
Das äussere Aussehen solcher Flecke kann niemals genügen, um sie als Samenflecke zu bezeichnen. Denn das bei thatsächlichen Samenflecken zu findende Verhalten: landkartenartige Contouren, graue Farbe mit häufig dunklerer Nuance an den Rändern, eigenthümlicher Reflex bei auffallendem Lichte, wie gestärkte Beschaffenheit der betreffenden Stelle des Wäschestückes, sowie der bekannte, namentlich beim Reiben mit dem befeuchteten Fingern stärker hervortretende Geruch (nach Kastanienblüthe, Toulmouche) kann sich theils bei anderen Dingen, insbesondere bei von blennorrhoischem Secret und selbst von Harn herrührenden Flecken ergeben, theils ist dasselbe, wie z. B. der Geruch, von allzu subjectiver und Täuschungen unterliegender Natur, als dass demselben ein Beweiswerth zugeschrieben werden könnte.
Samenfäden.
Der Beweis, dass wirklich ein Samenfleck vorliegt, kann nur durch mikroskopische Untersuchung geführt werden, und zwar nur dann, wenn letztere das Vorhandensein von Spermatozoiden ergibt. Es findet sich zwar im Sperma ausser den Samenfäden eine grosse Menge anderer morphotischer Elemente: Epithelien aus den Samenwegen, lymphoide Zellen und Elementarkörnchen in grosser Zahl, auch colloide, aus den Samenblasen stammende Körper, aber blos die Samenfäden sind für das Sperma charakteristisch. Auch den von Böttcher[80] beschriebenen, im eingetrockneten Samen zu findenden und einem Eiweisskörper angehörenden „Spermatinkrystallen“ kann eine diagnostische Bedeutung nicht zugeschrieben werden, da sich ähnliche und vielleicht gleiche krystallinische Bildungen auch in anderen eiweisshältigen Secreten finden, wobei übrigens bemerkt werden muss, dass solche Krystalle nicht verwechselt werden dürfen mit Tripelphosphat-Krystallen, die sich im eingetrockneten Sperma häufig in grossen Mengen nachweisen lassen. Fürbringer’s Untersuchungen zufolge (Virchow’s Jahrb. 1881, I, pag. 240) stammen die Spermakrystalle aus dem Prostatasecret und dieses ist auch der Träger des specifischen Samengeruches.
Fig. 35.

Spermatozoiden aus einem älteren Samenfleck.
Die Gestalt der Samenfäden muss als bekannt vorausgesetzt werden (Fig. 35). Ihre Länge beträgt 0·033 bis 0·050 Mm., wovon durchschnittlich 0·05 Mm. auf den birnförmigen Kopf und das Uebrige auf den linienförmigen Schwanz entfallen. Im frischen ejaculirten Samen finden sich dieselben bekanntlich in lebhafter Bewegung, welche, wenn der Same nicht eintrocknet und keine sonstigen Schädlichkeiten, wie Harn oder saure Flüssigkeiten, auch Wasser, eingewirkt haben, sich durch mehrere Stunden erhalten kann. In einem auf einer Glasplatte und unter Glasglocke aufbewahrten Spermatropfen haben wir in einem Falle noch nach 72 Stunden schwache Bewegungen der Spermatozoiden wahrnehmen können. Durch Eintrocknen, welches desto rascher erfolgt, in je dünnerer Schichte das Sperma aufgetragen war, erlischt die Beweglichkeit der Samenfäden. Im saueren Secret der Vagina hören die Bewegungen ebenfalls sehr bald auf, während der alkalische Schleim des Cervix und des Uterus den Spermatozoiden besonders günstige Lebensbedingungen bietet (Scanzoni, Kölliker, Küchenmeister), worauf bei der Untersuchung frischer Fälle wohl zu achten ist.
Vorgang bei der Untersuchung auf Spermatozoiden.
Im eingetrockneten Samen halten sich die Samenfäden, wenn keine Schädlichkeiten[81] einwirken, jahrelang und können demnach unter günstigen Bedingungen noch nach langer Zeit durch mikroskopische Untersuchung nachgewiesen werden. Um diesen Nachweis zu führen, muss der betreffende Fleck zunächst aufgeweicht werden. Ist die der Unterlage anhaftende Substanz in stärkerer Schichte aufgetragen, so dass sich feine Splitter oder Schüppchen ablösen lassen, was uns wiederholt vorgekommen ist, dann sind solche mit einer Nadel oder mit der Spitze des Scalpells abzuheben, was bei der Sprödigkeit der Substanz einige Vorsicht erfordert, sofort auf einen Objectträger zu bringen und mit einem Tropfen destillirten Wassers aufzuweichen, wobei man den Process durch Auseinanderzupfen des Splitters mit zwei Nadeln befördern kann. Das Aufweichen und Zerzupfen des Objectes ist so lange fortzusetzen, bis dasselbe entweder sich gelöst oder in möglichst fein vertheiltem Zustande sich befindet. Hierauf wird der Tropfen mit einem Deckgläschen bedeckt und unter dem Mikroskope durchmustert.
Dieses Verfahren ist immer einzuschlagen, wenn es möglich ist, Splitter oder Schüppchen von der eingetrockneten Substanz abzulösen, weil erstens in solchen dicken Schichten zahlreichere Samenfäden zu erwarten sind, und weil man die fragliche Substanz für sich allein und ohne störende Beimengungen zu untersuchen in der Lage ist.
Aufsuchung und Erkennung von Samenfäden.
In den meisten Fällen ist die Substanz in die Unterlage eingesogen, in der Art, dass eine makroskopische Trennung derselben nicht möglich erscheint. Es empfehlen sich dann folgende zwei Verfahren, von denen jedes zum Ziele führen kann. Man schneidet entweder ein kleines Stückchen des zu untersuchenden Fleckes aus, wozu man am besten die Stellen aussucht, die am meisten gesteift und von der Substanz gesättigt erscheinen, bringt dieses Stückchen auf ein Uhrschälchen, befeuchtet dasselbe mit ein paar Tropfen destillirten Wassers und lässt nun das letztere, am besten unter einer Glasglocke, so lange einwirken, bis das Wasser sich eingesogen und die dem Gewebe anhaftende Substanz macerirt hat, wobei man wieder durch Zerzupfen des Gewebes mit Nadeln nachhelfen kann. Je älter und dichter der Fleck, desto länger hat man das Aufweichen fortzusetzen, und es ist deshalb angezeigt, jedesmal, nachdem man das wie erwähnt behandelte Object auf ein Uhrglas gebracht, einige Stunden verstreichen zu lassen, bevor man die weiteren Untersuchungen vornimmt. Das entsprechend aufgeweichte Gewebe gibt beim Ausdrücken in der Regel eine molkige Flüssigkeit, welche ohne Weiteres unter das Mikroskop gebracht und nach Spermatozoiden durchsucht wird.
Das zweite Verfahren besteht darin, dass man aus dem betreffenden Flecke ein kleines Stückchen ausschneidet und einzelne aus letzterem ausgezogene Fäden unmittelbar oder nach vorhergeschickter Maceration auf die Objectträger bringt, unter Zusatz eines Tropfen Wassers mit Nadeln zerzupft und mikroskopisch untersucht wird.
Selbstverständlich kann man bei der Untersuchung eines und desselben verdächtigen Fleckes alle drei Methoden zur Anwendung bringen, und es empfiehlt sich insbesondere dann, es mit einer anderen Methode zu versuchen, wenn die eine oder die andere kein sicheres Resultat ergeben hat. Mag man die eine oder die andere Methode anwenden, stets ist darauf zu achten, dass die betreffende Substanz genügend lange aufgeweicht werde. Viele Untersuchungen, namentlich alter und fest eingetrockneter Spermaflecken, missglücken nur deshalb, weil man dem Macerationsprocess nicht die nöthige Zeit gönnt. Weiter ist nicht zu unterlassen, verschiedene Stellen einer und derselben verdächtigen Spur wiederholter Untersuchung zu unterziehen, denn Jeder, der mit derartigen Untersuchungen sich zu beschäftigen Gelegenheit hatte, weiss, dass, während in einzelnen Partien eines notorischen Samenfleckes massenhaft Spermatozoiden vorkommen, in anderen nur spärliche oder gar keine gefunden werden können. Ausserdem ist es bekannt, dass der Gehalt des Spermas an Spermatozoiden bei verschiedenen Menschen verschieden sein kann, und auch bei einem und demselben Individuum zu verschiedenen Zeiten wechselt.
Untersuchung von Spermaflecken.
Ferner ist es angezeigt, immer mit stärkeren Vergrösserungen zu untersuchen. Schwächere können bei der Kleinheit und linearen Beschaffenheit der Samenfäden, namentlich bei Ungeübten, leicht zu Täuschungen führen. Jedesmal ist das Auffinden vollständiger und morphologisch wohl charakterisirter Spermatozoiden anzustreben, denn nur wenn dieses gelingt, kann der betreffende Fleck als zweifellos von Samen herrührend erklärt werden, und es genügt begreiflicher Weise schon der Nachweis eines einzigen Samenfadens, um eine solche Erklärung abzugeben. Der Nachweis isolirter, den Köpfen oder Schwänzen der Spermatozoiden ähnlicher Elemente kann niemals eine sichere Diagnose ergeben, da in dieser Beziehung Irrungen allzu nahe liegen, und man kann sich häufig genug überzeugen, wie namentlich Anfänger geneigt sind, alle möglichen linienförmigen Gebilde, die meistens von den zerzupften Geweben herrühren, für Samenfäden oder mindestens für Schwänze von diesen zu halten.
Vollkommene Spermatozoiden mit anderen Dingen, z. B. den von Fränkl und Pfeiffer sogenannten Trommelschlägelbacterien, zu verwechseln, ist wohl nur bei einem ganz Ungeübten möglich, und von einem solchen sollen derartige wichtige Untersuchungen überhaupt gar nicht übernommen werden.
Statt des Wassers andere Flüssigkeiten bei der Untersuchung auf Samenfäden anzuwenden, ist im Allgemeinen nicht nothwendig. Am ehesten empfiehlt sich noch ein Zusatz von Glycerin, einestheils der Aufhellung wegen, anderseits, um das schnelle Eintrocknen des Präparates zu verhüten. Zur Aufhellung kann auch verdünnte Essigsäure benützt werden, sowie, wenn viele Epithelien beigemengt sind, zur Zerstörung dieser Kalilauge in Anwendung gezogen werden kann, gegen welche ebenso wie gegen Säuren sich die Samenfäden ungemein resistent erweisen.
Roussin (Ann. d’hyg. publ. 1867) hat zur Erleichterung des Nachweises von Samenfäden die Anwendung einer Lösung von 1 Theil Jod und 4 Theilen Jodkalium auf 100 Theile Wasser empfohlen, die jedoch keine besonderen Vortheile bietet.
Ungar (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1887, XLVI) verwendet zur Färbung der Spermatozoiden die von Koch für den Nachweis von Mikrozymen eingeführten Trocken-, respective Deckglaspräparate. Er erhielt Doppelfärbungen durch Combination von Eosin- und Hämatoxylinfärbung durch Carminalaun und Eosin, sowie durch Vesuvin und Eosin, empfiehlt aber als besonders einfach die Färbung der Samenfäden durch eine mit 3–6 Tropfen Salzsäure versetzte Methylgrünlösung (0·15–0·3 auf 100·0 Aq. destill.), die uns ebenfalls gute Resultate gegeben hat.
Pinkus[82] und Liman haben darauf aufmerksam gemacht, dass, wenn man ein mit Wasser bereitetes Präparat eintrocknen lässt, die Samenfäden in den eingetrockneten Netzen unter dem Deckgläschen auffallend vergrössert hervortreten. Wir können aus eigener Erfahrung dieses Verhalten bestätigen, das einestheils aus der grossen Resistenz der Samenfäden, anderseits aus der durch die zwischen Objectträger und Deckgläschen eingeschlossene Luftschichte veranlassten stärkeren Brechung sich erklärt. Da jedoch durch dieselben Ursachen das mikroskopische Bild gleichzeitig verzerrt wird, können wir im obigen Vorgange keine besondere Methode für den Nachweis von Samenfäden erblicken.
Spermaflecke.
Wenn trotz sorgfältiger Untersuchung eines verdächtigen Fleckes der Nachweis von Samenfäden nicht gelungen ist, so geht daraus allerdings nicht mit absoluter Gewissheit hervor, dass der Fleck nicht von Sperma herrühren könne, da wir ja oben dargethan haben, dass der Same mitunter, namentlich nach überstandener gonorrhoischer Epididymitis, keine Spermatozoiden enthalte, wir sind jedoch mit Rücksicht auf die verhältnissmässige Seltenheit solcher Fälle berechtigt zu erklären, dass, da keine Spermatozoiden gefunden wurden, die allergrösste Wahrscheinlichkeit vorliege, dass der fragliche Fleck nicht von Sperma herrühre, noch mehr aber, wenn wir durch die mikroskopische Untersuchung nicht blos die vollkommene Abwesenheit von Samenfäden dargethan, sondern auch Formelemente gefunden haben, welche für eine anderweitige Provenienz des Fleckes sprechen, so durch Koth, Scheidenschleim u. dergl. Dagegen werden wir uns hüten, in einem Falle, wo vielleicht schon makroskopisch der betreffende Fleck Eigenschaften zeigt, die auf letzterwähnte Provenienz hinweisen, schon in Folge dieses Umstandes jede weitere Nachforschung nach Samenfäden aufzugeben, wir werden vielmehr nicht vergessen, dass ein und derselbe Fleck sowohl durch Sperma, als durch irgend eine andere Substanz, und zwar sowohl gleichzeitig, als in verschiedener Aufeinanderfolge, entstanden sein konnte. Dieses gilt speciell von Blutspuren, die einestheils durch Menstrualblut und Sperma erzeugt worden sein konnten, aber auch durch letzteres und das bei der Defloration aus den Hymeneinrissen geflossene Blut.
Im Allgemeinen ist die Untersuchung nach den genannten Richtungen ungleich leichter, wenn die verdächtigen Flecke auf reiner Wäsche sitzen, als wenn lange getragene, schmutzige und vielfach besudelte Hemden u. dergl. vorliegen. Dass aber gerade letzteres häufiger der Fall ist, ist begreiflich, da ungleich seltener Individuen aus besseren Ständen, als solche aus niederen und meistens niedersten, Objecte von Nothzuchtsattentaten werden, wie schon Casper ganz richtig hervorgehoben hat.
C. Nachweis virulenter Affection.
Nicht selten sind die Fälle, in denen durch den gesetzwidrig ausgeübten Beischlaf eine virulente Infection des betreffenden weiblichen Individuums veranlasst wurde, und es bedarf keiner weiteren Auseinandersetzung, welcher Werth einem solchen Nachweis für die Diagnose eines stattgefundenen Beischlafes zukommt.[83]
In den meisten Fällen sind es locale catarrhalische oder ulceröse Processe, welche den Verdacht erwecken, dass sie mit einer virulenten Infection in ursächlicher Beziehung stehen. Es handelt sich dann immer zunächst um die Frage, ob die betreffende Affection thatsächlich eine virulente sei oder ob sie nicht vielleicht anderweitig, insbesondere etwa nur durch die mechanische Irritation oder durch Verletzung, sich entwickelt habe. Die Beantwortung dieser Frage ist keineswegs eine leichte und es ist in dieser Richtung ganz besondere Vorsicht zu beobachten.
Virulente Blennorrhoe.
Dies gilt schon gegenüber blennorrhoischen Zuständen. Zunächst ist festzuhalten, dass catarrhalisch-entzündliche Processe, insbesondere bei Kindern, auch durch mechanische Reizung sowohl durch Coitusacte als mit den eigenen oder fremden Fingern entstehen können. Sie können auch zu Simulationszwecken künstlich hervorgebracht werden, wovon Fournier (Virchow’s Jahrb. 1880, I, pag. 647) zwei Beispiele anführt. In einem dieser Fälle hatte die Mutter eines Kindes die Affection durch wiederholtes Reiben mit einer alten Schuhbürste erzeugt und dann gegen einen vermögenden Mann die Anklage wegen Missbrauch des Kindes erhoben; im zweiten war sie durch Einstopfen schmutziger Fetzen erzeugt worden, um darauf die Nothzuchtsanklage gegen einen Arbeiter, welcher der Pflegerin des Kindes untreu geworden war, basiren zu können.
Es handelt sich in diesen Fällen in der Regel nur um Irritationserscheinungen an der Vulva, die bei gehöriger Behandlung, insbesondere schon bei einfacher Reinigung und Aussetzung der mechanischen Insulte, binnen wenigen Tagen zu heilen pflegen.
Differentialdiagnose der Blennorrhoe. Gonokokken.
Ungleich wichtiger ist die Thatsache, dass catarrhalische Zustände der wirklichen Genitalien auch aus anderen Ursachen vorkommen und eine mehr weniger grosse Aehnlichkeit mit dem gonorrhoischen Catarrh aufweisen können. Bekanntlich sind bei geschlechtsreifen Mädchen, noch mehr aber bei Frauen, die bereits geboren haben, Schleimflüsse häufig, die auf gewöhnliche chronisch-catarrhalische Erkrankungen der Uterusschleimhaut beruhen und mitunter mit constitutionellen Erkrankungen, wie Tuberculose, lymphatischer Constitution, Chlorose u. dgl., im ursächlichen Zusammenhange stehen. Aber auch bei Kindern finden sich solche chronische Affectionen nicht selten. Ausserdem kommen aber, und zwar mitunter epidemisch, acute Vulvovaginitiden vor, die, obgleich anderweitigen, wahrscheinlich ebenfalls infectiösen Ursprungs, doch nicht durch gonorrhoische Ansteckung veranlasst worden sind.[84]
Es bedarf mitunter einer sehr sorgfältigen Beobachtung und einer sehr genauen Erwägung aller Umstände des Falles, um eine solche Erkrankung von wirklicher Blennorrhoe zu unterscheiden, umsomehr, als weder die Dauer der Incubation, noch die Menge und Beschaffenheit des Secretes, noch die Intensität der Entzündungserscheinungen, die Mitbetheiligung der Urethra oder die Dauer des Processes sichere Unterscheidungsmerkmale liefern.
Nachdem A. Neisser in seinen Gonokokken den specifischen Erreger der virulenten Blennorrhoe gefunden hatte, der gegenwärtig fast allgemein als solcher anerkannt wird, lag es nahe, den Nachweis von Gonokokken in verdächtigen Secreten auch für forensische Zwecke zu fordern und für die Unterscheidung der gonorrhoischen Affectionen von anderen heranzuziehen. In der That wurde durch Lober (1887), Aubert (1888) und Kratter (1890) der Nachweis von Gonokokken für forensische Zwecke empfohlen und in der That angewendet. Da jedoch von mehreren Autoren, wie Bockhardt, Mannaberg, Lustgarten, Legrain, Oberländer, Zeissl und Combry, in der gesunden sowohl als kranken Urethra Diplokokkenarten gefunden wurden, die den Neisser’schen ähnelten, ja theilweise sogar in Form (die zweier mit ihren flachen aneinander gelegten Kaffeebohnen), in ihrem Vorkommen im Protoplasma der Eiterkörperchen und in ihrem tinctoriellen Verhalten (Entfärbung der durch Gram’sche Lösung tingirten Kokken durch Alkohol) sich wie die echten Gonokokken verhalten haben sollen, so konnte man diesem Nachweis nicht jene Sicherheit vindiciren, die bei gerichtsärztlichen Gutachten gefordert wird.
Nachweis von Gonokokken.
Seitdem es jedoch Wertheim[85] gelungen ist, eine leichte, aber sichere Methode der Reinzüchtung (auf aus menschlichem Blutserum und Agar gemischtem Nährboden) aufzufinden, ist auch die Erkennung der gonorrhoischen Affection insofern eine sichere geworden, als, wenn die Reinzüchtung gelingt, über die specifische Natur des Leidens kein Zweifel bestehen kann. Nach Haberda[86] gibt die Reinzüchtung selbst noch in jenen Fällen ein positives Resultat, wo die Untersuchung im Deckglaspräparate, aus welchem Grunde immer, besonders aber in chronischen Fällen oder überhaupt bei spärlichem Gonokokkengehalt des Secretes, selbst nach langem Suchen oft nur unsichere Resultate liefert.