Note 65 — Sachlicher Theil. (continued 2)
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Einen Fall von letaler Blutung in Folge eines wahrscheinlich beim Coitus entstandenen, 2 Cm. langen, ziemlich seichten Risses zwischen Clitoris und der Harnröhre und einschlägige früher beobachtete Fälle theilt Müller mit (Verh. der phys.-med. Gesellsch. in Würzburg. N. F., V, 1873, pag. 178). Einen ähnlichen Klapproth, Monatsschr. f. Geburtskunde. 1859, XIII, 1.