Sachlicher Theil. (continued 11)
Reading edition
Fracturen der Lendenwirbelsäule.
Fracturen der Lendenwirbelsäule und des Beckens kommen nach Sturz von einer Höhe, bei Verschütteten und Ueberfahrenen sehr gewöhnlich vor, und lassen ihrer Natur nach immer auf das Stattgehabthaben einer grossen, mit einem stumpfen Werkzeuge ausgeübten Gewalt schliessen.
Hernien in Folge von Misshandlungen.
Verhältnissmässig häufig begegnen wir in der forensischen Praxis der Angabe, dass ein Individuum in Folge einer Misshandlung eine Hernie davongetragen habe. Die gerichtsärztliche Beurtheilung solcher Fälle hat zunächst von dem, von sämmtlichen Chirurgen der Neuzeit anerkannten Grundsatze auszugehen, dass bei einem normal gebauten Individuum eine Hernie nicht plötzlich entstehen könne, ausgenommen, es wären Rupturen der betreffenden Stelle der Bauchwand durch die Verletzung entstanden, sondern dass sich eine solche nur dort zu bilden vermöge, wo bereits ein Bruchsack durch angeborene Anlage[324] oder durch später erfolgte allmälige Entstehung (trichterförmiges Hervorgezogenwerden des Bauchfells durch Fettklümpchen und Erweiterung des Bruchsackes durch das Nachdrängen der Eingeweide, Cloquet, Emmert, Nussbaum, u. A.) vorgebildet sei, in welchem Falle allerdings das Heben schwerer Lasten, Fusstritte gegen den Unterleib, Knieen auf demselben und ähnliche Misshandlungen das Austreten einer Darmschlinge in die bereits vorhandene Bauchfellausstülpung veranlassen können. Es setzt demnach die Möglichkeit der Entstehung einer Hernie durch solche Misshandlungen immer eine bereits vorhandene Disposition des betreffenden Individuums zum Acquiriren eines solchen Leidens voraus, die zweifelsohne in die Kategorie der „eigenthümlichen Leibesbeschaffenheit“ gehört und als solche in dem gerichtsärztlichen Gutachten jedesmal hervorgehoben werden müsste.
Die weitere Beurtheilung würde die Erwägung erfordern, ob thatsächlich erst die betreffende Misshandlung das Eintreten einer Darmschlinge in den bereits vorgebildeten Bruchsack bewirkt habe oder nicht. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass einestheils Jemand erst durch eine Misshandlung auf einen Bruch aufmerksam gemacht worden sein konnte, der bereits früher bestand, aber weil er klein war und keine Beschwerden veranlasste, von ihm übersehen wurde, und dass anderseits die Möglichkeit besteht, dass Jemand einen Bruch erst durch eine Misshandlung acquirirt zu haben behauptet, während er ihn schon lange besass und von seinem Vorhandensein auch Kenntniss hatte. Entstand ein Bruch erst durch eine Misshandlung, so ist nicht gut denkbar, dass die Bildung desselben, respective das Eintreten einer schon äusserlich merkbaren Darmschlinge in den vorgebildeten Bruchsack ohne subjective Symptome, namentlich ohne Schmerz an der betreffenden Stelle, erfolgt sein konnte. Auch objective Symptome, wie Erbrechen und Reactionserscheinungen am Bruche selbst, werden sich bemerkbar machen. Ergibt demnach die Anamnese solche Erscheinungen, dann unterstützen sie die Angabe des Verletzten, dass erst durch die Misshandlung der Bruch hervorgetreten sei, während anderseits eine solche Angabe keinen Glauben verdient, wenn erwiesen wird, dass der Betreffende unmittelbar nach der Misshandlung keine solchen Symptome darbot, sondern sich in einer Weise benahm, aus welcher hervorgeht, dass er keine Beschwerden gehabt haben konnte, oder wenn er gar angibt, dass erst einige Zeit nach der Misshandlung das Bestehen eines Bruches von ihm bemerkt worden sei. Auch die Grösse des Bruches muss in Betracht gezogen werden, da es natürlich ist, dass in Folge einer Misshandlung nur kleine Hernien entstehen werden, die sich, wie jede andere, erst nachträglich vergrössern können. Wenn demnach etwa bei Jemandem, der seine Hernie von einer Misshandlung herleitet, kurz nach letzterer eine Hernie gefunden wird, die bereits eine beträchtliche Grösse besitzt, eventuell schon in’s Scrotum herabsteigt, so kann nicht blos von einem causalen Zusammenhang zwischen Misshandlung und Hernie nicht die Rede sein, sondern es ist damit auch die Angabe widerlegt, dass der Betreffende früher das Vorhandensein eines Bruches nicht bemerkt habe.
Liesse sich constatiren, dass eine Misshandlung wirklich die Bildung einer Hernie, wenn auch nur wegen der „eigenthümlichen Leibesbeschaffenheit“ des Verletzten, zur Folge gehabt habe, so wäre eine solche Verletzung wegen der grossen Belästigung, die das Bestehen einer Hernie sowohl für sich, als durch das Tragen eines Bruchbandes bewirkt, und weil ein solches Leiden anstrengende Arbeiten contraindicirt und den Betroffenen den Gefahren einer zufällig eintretenden Brucheinklemmung aussetzt, im Sinne des gegenwärtigen österr. St. G. nicht blos als eine „schwere Verletzung“, sondern auch als eine solche zu bezeichnen, die eine „unheilbare Krankheit“ (vide pag. 335) im Sinne des §. 156b nach sich gezogen hatte. Würde aber eine solche Verletzung im Sinne des österr. St. G.-Entwurfes oder im Sinne des deutschen St. G. zu begutachten sein, so könnte dieselbe nicht als „schwere Körperverletzung“ erklärt werden, da keine der Folgen, die der §. 232 des österr. St. G.-Entwurfes, beziehungsweise der §. 224 des deutschen St. G. erwähnt, hier als vorhanden angenommen werden könnte. Es sind nur zwei Ausdrücke in diesen Paragraphen, die in einem solchen Falle in Frage kommen könnten: die Entstellung und der Verfall in Siechthum. Von einer Entstellung kann aber nicht die Rede sein, da eine Hernie einestheils verhältnissmässig leicht verborgen werden kann und anderseits im bekleideten Zustande nicht auffällt; was aber den Verfall in Siechthum betrifft, so würde die Annahme einer solchen Verletzungsfolge mit der allgemeinen Erfahrung im Widerspruche stehen, welche lehrt, dass eine grosse Zahl von Individuen, die Hernien besitzen, durchaus nicht als Sieche gelten, sondern, wenn sie gute Bruchbänder tragen, sich in den meisten Dingen wie Gesunde verhalten und blos gewisse ungewöhnliche Anstrengungen vermeiden müssen. Daher könnte auch von einer bleibenden Berufsunfähigkeit (§. 156c des österr. St. G.) nur bei Individuen die Rede sein, deren Beruf schwere Körperarbeit, insbesondere starke Anstrengung der Bauchmusculatur, erfordert. In diesem Sinne hat sich auch anlässlich eines bestimmten Falles das Münchener Medicinal-Comité ausgesprochen[325] und es wurde in diesem Gutachten auch bemerkt, dass die Lebensversicherungs-Gesellschaften das Leben Bruchleidender, wenn dieselben nur passende Bruchbänder tragen, zu normaler Prämie versichern, woraus hervorgeht, dass die Lebensdauer solcher Individuen, wenn sie sonst das richtige Verhalten beobachten, durch das Bruchleiden erfahrungsgemäss nicht wesentlich verkürzt werde.
Dass bei einer bestehenden Hernie durch eine Quetschung des Bauches oder ähnliche Gewalten der Eintritt einer Incarceration veranlasst werden kann, kann wohl nicht bezweifelt werden. Eine solche Einklemmung wäre nach dem österr. Gesetz nur dann als „schwere“, eventuell lebensgefährlich gewordene Verletzung zu beurtheilen, wenn die Reposition nicht leicht und bald gelingt, doch wäre unter allen Umständen das Moment der „eigenthümlichen“, respective „krankhaften“ Leibesbeschaffenheit zu betonen.
Hernien im Sinne d. Unfallversichg.-G.
Was die Beurtheilung der Hernien im Sinne des Unfall-Versicherungsgesetzes betrifft, so hat das deutsche Reichsversicherungsamt zu dieser häufigen Frage in wiederholten Entscheidungen eine grundsätzliche Stellung genommen. Hiernach muss einerseits ein Unfall im gesetzlichen Sinne vorliegen; der Bruchaustritt muss also ein zeitlich bestimmtes, in plötzlicher Entwicklung sich vollziehendes Ereigniss darstellen. Anderseits darf dieser Unfall nicht lediglich zeitlich oder örtlich, sondern er muss ursächlich mit einem versicherungspflichtigen Betriebe in Zusammenhang stehen, und zwar dergestalt, dass der Bruchaustritt im Anschluss an eine schwere körperliche Anstrengung erfolgt, welche zugleich über den Rahmen der gewöhnlichen Betriebsarbeit hinausgeht. „Es hiesse,“ sagt das Reichs-Versicherungsamt, „den Berufsgenossenschaften ein ungebührliches Risico aufbürden, wenn ihnen Hernien, die bei natürlich erweiterter Bruchpforte schon im Anschlusse an die geringeren Anstrengungen des täglichen Lebens auszutreten geneigt sind, stets dann zur Entschädigung zugewiesen würden, wenn der Bruch in Folge einer nicht grösseren Anstrengung im Betriebe oder zwar in Folge einer schweren Arbeit, die aber dem mit der Bruchanlage behafteten Arbeiter geläufig ist, hervortritt.“ (Zeitschr. f. Medicinalb. 1892, Nr. 15, Beilage.) Bei Einklemmung einer Hernie als „Unfall“ würde wohl nur dann eine dauernde Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit angenommen werden können, wenn durch die Einklemmung und deren Consequenzen das Bruchleiden wesentlich verschlechtert oder besondere Folgen, z. B. Anus praeternaturalis, zurückgeblieben wäre.
Penetrirende Bauchwunden.
Penetrirende Bauchwunden können Lebensgefahr theils durch innere Verblutung, theils durch secundäre entzündliche Vorgänge bedingen. Im ersten Falle, wenn grosse Gefässe oder blutreiche Organe (Leber, Milz) getroffen werden, kann der Tod sehr bald nach der Verletzung eintreten. Secundär entzündliche Processe werden insbesondere durch Verletzungen des Magens oder des Darmes veranlasst in Folge von Austritt des betreffenden meist putriden Inhaltes in den Bauchfellsack, und machen in der Regel erst nach einigen Tagen, mitunter jedoch schon nach einigen (in einem unserer Fälle, der einen Stich in den Magen betraf, schon nach 8) Stunden unter Erscheinungen der Perforations-Peritonitis dem Leben ein Ende. Heilungen von Stich- oder Schussverletzungen des Magens sowohl als des Darmes sind schon in vorantiseptischer Zeit vorgekommen, gegenwärtig gelingen sie, wenn rechtzeitig eingeschritten wird, immer häufiger.
Verletzungen des Rectums.
Absichtliche Verletzungen des Mastdarmes kommen nur äusserst selten vor. Uns ist nur ein solcher Fall bekannt, in welchem einem Manne, der einem Bauernweibe nachgestiegen war, von dem Gatten der Letzteren und mehreren Anderen aufgelauert und dann mit Hilfe eines Steines ein Holzpflock in den After eingetrieben worden war, welcher, da der Verletzte das Geschehniss verheimlichte, erst nach einigen Tagen durch einen Chirurgen, nicht ohne Mühe entfernt werden konnte, ohne dass schwere Erscheinungen aufgetreten wären. Der König Eduard II. von England wurde bekanntlich durch Einführung eines glühenden Eisens in den Mastdarm ermordet. Verletzungen des Mastdarmes durch ungeschickt gesetzte Klysmen sind nicht gar selten. Ein forensischer Fall dieser Art, in welchem der Tod einer Wöchnerin durch eine solche Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit erzeugt wurde, indem die Hebamme mit der Spitze der Spritze die Mastdarmwand durchbohrt und dann die Flüssigkeit eingetrieben hatte, findet sich in der Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1866, pag. 104 u. ff., ein anderer in Schmidt’s Jahrb. 1870, 182. Auch wir sahen einen solchen Fall, der durch die Ungeschicklichkeit eines Wärters veranlasst wurde, jedoch glücklicher Weise günstig verlief, während in den früher genannten Fällen Verjauchung der Beckenweichtheile und letale Peritonitis die Folge gewesen war.[326] Nordmann (Baseler Diss. 1887) hat zahlreiche solche Fälle zusammengestellt. Nach Esmarch (Krankh. des Mastdarmes und des Afters. 1887, pag. 47) kommen auch spontane Zerreissungen des Mastdarmes vor.
D. Verletzungen der Genitalien.
A. Männliche Genitalien. Attentate auf diese kommen verhältnissmässig selten vor und bestehen dann meist nur in Zerrungen oder Quetschungen derselben. Solche können, wenn sie die Hoden betreffen, Entzündungen dieser und Atrophie zur Folge haben, die, wenn beide Hoden auf diese Weise verletzt wurden oder der andere bereits früher functionsuntüchtig war, Zeugungs- (Befruchtungs-) Unfähigkeit zu bedingen vermögen. Ob auch ohne Atrophie der Hoden durch Quetschung derselben Aspermatozie entstehen kann, ist vorläufig noch fraglich. Auch Gangrän des Penis[327] sowohl als der Hoden kann nach bedeutenden Quetschungen eintreten und in ihren Folgen Beischlafs-, beziehungsweise Befruchtungsunfähigkeit bedingen. Castration oder Verlust des Penis durch Traumen würden bezüglich ihrer gerichtsärztlichen Beurtheilung keinen Schwierigkeiten unterliegen, namentlich was die Frage des Verlustes der Zeugungsfähigkeit betrifft, bezüglich welcher wir auf das an anderen Orten Gesagte verweisen.
Die ohne ärztliche Indication ausgeführte Castration und die Abtragung des Penis hat in neuerer Zeit eine ganz specifische forensische Bedeutung erhalten durch die in Russland aufgetauchte Secte der Skopzen, deren Adepten in Folge religiös-fanatischer Verblendung ihre Genitalien auf mannigfache Weise verstümmeln. Wir verdanken die nähere Kenntniss dieser merkwürdigen Secte Pelikan’s ausgezeichneter Arbeit: „Gerichtlich-medicinische Untersuchungen über das Skopzenthum in Russland“, Giessen 1876, in welcher eine ganze Reihe forensisch-medicinischer Fragen besprochen werden, die aus Anlass der strafrechtlichen Verfolgung dieser Secte sich ergeben haben, und die insbesondere um die Unterscheidung derartiger absichtlicher Verletzungen von durch chirurgische Operation oder durch pathologische Processe verursachten Defecten, sowie um Bestimmung der Zeit, wann und die Art, wie die Operation vorgenommen wurde, sich drehen und um die Folgen, die daraus für die Zeugungsfähigkeit entstehen. Wir verweisen bezüglich dieser hochinteressanten Fragen auf das genannte Werk und unsere Besprechung desselben in der Wiener med. Wochenschr. 1876, Nr. 50 u. ff. Vorläufig ist nicht anzunehmen, dass auch an unsere Gerichtsärzte die Nothwendigkeit herantreten werde, auf die erstgenannten Unterscheidungen Rücksicht zu nehmen; was jedoch die Erfahrungen betrifft, die aus Anlass der Beobachtungen an den Skopzen für die Lehre der Zeugungsfähigkeit gewonnen wurden, so haben wir nicht unterlassen, dieselben bei der Besprechung der Fortpflanzungsfähigkeit zu verwerthen.
Bei der Beurtheilung der Verletzungen an den männlichen Genitalien ist auch die bekannte Empfindlichkeit dieser Theile und der Blutverlust zu erwägen, der gewöhnlich mit solchen Verletzungen einherzugehen pflegt. Namentlich sind es die Verletzungen des Penis, bei welchen die Blutung, die theils aus den durchtrennten grösseren Gefässen (Dorsalgefässen), theils aus den cavernösen Körpern entsteht, selbst einen lebensgefährlichen Charakter erhalten kann.
Isolirte Verletzungen der männlichen Harnröhre, die sowohl durch schneidende Instrumente als auf andere Art, z. B. durch Strangulation des Penis, entstehen können, vermögen traumatische Hypospadie zu bewirken, die in der Regel noch weniger leicht eine Zeugungsunfähigkeit bedingen wird, als die angeborene Hypospadie, welche bekanntlich häufig mit einer Verkümmerung des Penis und hakenförmigen Krümmung desselben nach abwärts verbunden ist. Auch ist die traumatische Hypospadie gewöhnlich leicht durch Operation zu beseitigen, was von der angeborenen nicht immer gesagt werden kann.
Circumcision.
Fahrlässige Verletzungen des Penis können auch durch die rituelle Circumcision erzeugt werden, und zwar entweder dadurch, dass mit der Vorhaut auch ein Theil der Eichel abgekappt oder dass durch unreine Instrumente Tuberculose oder Syphilis übertragen wird. Bei der Beurtheilung des letzteren Vorkommnisses, sowie wenn der weitere schlechte Verlauf einer Beschneidung in Folge von Erysipel, Gangrän etc. dem Beschneider zugeschoben wird, ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass entzündliche Infiltrationen in der Eichelfurche und am Frenulum syphilitische Sklerosen vortäuschen können und dass Erysipel etc. auch nach richtig ausgeführter Circumcision durch anderweitig hinzugekommene Schädlichkeiten hervorgerufen worden sein konnte.
Verletzungen der weiblichen Genitalien.
B. Weibliche Genitalien. Wir sehen hier, sowie wir dies auch bei den männlichen Genitalien und bei der Besprechung der Verletzungen des Afters und Mastdarmes gethan haben, von jenen Beschädigungen ab, die diese Theile in Folge unzüchtiger Attentate erleiden können, da wir diese bei der Behandlung der gesetzwidrigen Befriedigung des Geschlechtstriebes ausführlich erörtert haben.
Vorfall des Uterus und der Scheide nach Misshandlung.
Von den Folgen, welche durch contundirende Gewalten, wenn sie entweder den Bauch oder die Scham selbst getroffen hatten, an den weiblichen Genitalien auftreten können, verdient nur die Entstehung von Vorfällen des Uterus oder der Scheide eine besondere Besprechung, da derartige Verletzungsfolgen nicht gar selten angegeben werden und deren Beurtheilung keineswegs immer eine leichte ist. Die Erfahrung lehrt, dass solche Vorfälle in der Regel allmälig sich bilden und sich somit analog verhalten, wie die Hernien. Ferner lehrt die Erfahrung, dass ihrer Entstehung gewöhnlich Momente vorausgehen, welche eine Erschlaffung des ganzen Genitalapparates, insbesondere aber eine Insufficienz derjenigen Apparate bedingen, die in normalem Zustande bestimmt sind, Uterus und Scheide in ihrer physiologischen Lage zu erhalten.[328] Hierher gehören insbesondere vorausgegangene, namentlich wiederholte Entbindungen, Dammrisse, vorzeitiges Verlassen des Wochenbettes u. dergl. Am häufigsten ist die Senkung der vorderen Scheidenwand die Folge von Schwangerschaft. Seltener ist die Senkung der hinteren Scheidenwand das Primäre und wird dann meist bedingt durch Dammriss und Schrumpfung der entstandenen Narbe. Die Senkung führt in ihrer weiteren Entwicklung zum Vorfall und nach und nach wird auch der Uterus hervorgezerrt (Martin). Dass, wenn einmal die Disposition zur Entstehung solcher Dislocationen der Scheide und des Uterus in Folge der genannten Momente gegeben ist, gewisse Misshandlungen, insbesondere Insulte, die den Bauch treffen und dessen Inhalt nach abwärts drängen, die Bildung eines Vorfalles oder, vielleicht häufiger, das stärkere Vortreten eines bereits in seinen Anfängen vorhandenen Vorfalles bewirken können, unterliegt keinem Zweifel. Aber es wäre in einem solchen Falle ebenso die „eigenthümliche Leibesbeschaffenheit“ hervorzuheben, wie dies bei der gerichtsärztlichen Beurtheilung von aus ähnlichen Anlässen entstandenen Hernien angezeigt ist.[329] Ob auch bei einem Weibe, dessen Geschlechtsorgane normale Verhältnisse bieten, derartige Misshandlungen die Entstehung, insbesondere die plötzliche Entstehung von Senkungen oder Vorfällen der Scheide und des Uterus bewirken können, muss vorläufig noch fraglich erscheinen, dagegen ist nicht zu zweifeln, dass es gewisse Verletzungen gibt, die, wie z. B. jene des Dammes, des Scheideneinganges oder der Scheide selbst, theils indem sie die normalen Stützen der Scheide und des Uterus lädiren, theils durch den Zug der entstehenden Narben zur Bildung von Senkungen und Vorfällen die veranlassende Ursache werden können.
Auch in anderen Beziehungen wird bei der gerichtsärztlichen Beurtheilung solcher Verletzungsfolgen wie bei jener der Hernien vorzugehen sein. So werden die Natur und Gewalt der betreffenden Misshandlung und die eventuellen Spuren, die sie zurückliess, in Erwägung kommen müssen. Ferner ob und welche Erscheinungen sofort nach der Misshandlung im Allgemeinen sowohl, als besonders an den Genitalien auftraten und ob der betreffende Vorfall in seinen Eigenschaften die Behauptung der Misshandelten unterstützt, dass er thatsächlich zu jener Zeit, in welcher die Misshandlung stattfand, erst entstand, oder ob eben dieser Eigenschaften wegen geschlossen werden muss, dass die Betreffende schon früher und vielleicht schon seit Langem damit behaftet war. Zu letzteren Eigenschaften gehört der Abgang jeder Reaction, die leichte Reponirbarkeit, sowie die Grösse des Vorfalles, dann besonders die Beschaffenheit der Schleimhaut desselben, da bekanntlich bei Vorfällen, die aus der Schamspalte ausgetreten und den Einflüssen der Luft ausgesetzt sind, der Schleimhautüberzug vertrocknet und das Epithel einen epidermisartigen Charakter erhält.
Liesse sich der ursächliche Zusammenhang zwischen einer Senkung oder einem Vorfall der genannten Theile und einer Misshandlung nachweisen, so müsste der bleibende Nachtheil, den die Verletzte dadurch erlitt, nach gleichen Grundsätzen beurtheilt werden, wie wir sie bezüglich der Hernien angeführt haben. Dass solche Senkungen und Vorfälle einen Verlust der Zeugungsfähigkeit nicht bedingen, haben wir an einer anderen Stelle bereits erwähnt.
Die Verwundungen der äusseren Genitalien haben eine grosse forensische Bedeutung der schweren und selbst lebensgefährlichen Blutungen wegen, die sie veranlassen können.
Verletzungen der äusseren und inneren Genitalien des Weibes.
Die Zahl der in der Literatur verzeichneten Fälle von hochgradiger und selbst tödtlicher Verblutung aus verhältnissmässig unbedeutenden Verletzungen der äusseren Genitalien ist eine beträchtliche. Die von Müller und von Klapproth mitgetheilten Fälle haben wir bereits (pag. 121) angeführt. Eine Reihe anderer findet sich zusammengestellt in Schmidt’s Jahrb. 1872, CLIII, pag. 310, und 1873, CLVII, pag. 67. Wir selbst besitzen das Genitale einer Frau, welche im schwangeren Zustande auf eine Bettleiste auffiel, dabei sich einen 2 Cm. langen Schleimhautriss zwischen Clitoris und Harnröhrenmündung zuzog, welcher, da ärztliche Hilfe zu spät gesucht wurde, noch am selben Tage den Tod durch Verblutung zur Folge hatte. Wir verdanken das Präparat der Güte des Herrn Prof. Heschl. Ebenso obducirten wir vor einigen Jahren eine kräftige, nach der Entbindung an Verblutung gestorbene Frau, bei welcher ein Querriss der Schleimhaut an der Basis der Clitoris als Ursache der profusen Blutung nachgewiesen wurde. Sowohl unsere, als die meisten anderen Fälle betrafen Schleimhautrisse der Clitorisgegend und die Verblutung erklärt sich aus dem Gefässreichthum dieser Partie, vielleicht auch aus der klappenlosen Beschaffenheit der dortigen Venen (Parvin, Schmidt’s Jahrb. 1873, l. c.). In vielen Fällen, aber keineswegs in allen, waren es Schwangere, die auf solche Weise in Lebensgefahr kamen, so dass Grund vorhanden ist zur Annahme, dass die während der Schwangerschaft bestehende grössere Turgescenz jener Theile eine wichtige Rolle bei solchen Vorkommnissen spielt. Weltrubsky (Wiener med. Blätter. 1883, pag. 291) erwähnt eines Falles von Cramer, in welchem bei einer 35jährigen Schwangeren nach dem Coitus mit einem fremden Manne Genitalblutung und Tod eintrat in Folge eines geborstenen Varix der Clitorisgegend. Auch in dem Falle von Müller sprachen die Umstände dafür, dass der betreffende Schleimhautriss durch sexuelle Excesse (Manipulationen) veranlasst worden war.
Nicht immer sind es zufällige Verletzungen, um die es sich handelt. Niemann (Gerichtliche Leichenöffnung, drittes Hundert. Henke’s Zeitschr. XXXIX, 2, pag. 310 u. ff.) berichtet über eine absichtliche Tödtung einer Frau durch einen Schnitt in die äusseren Genitalien, welchen sie von ihrem eifersüchtigen Ehemann erhalten und der unmittelbar hinter der inneren linken Schamlefze 1" unter der Clitoris in der Länge von 1" die Schleimhaut bis in das Untergewebe durchschnitten hatte. Einen ähnlichen Fall hat Draper (Boston med. and surg. Journ. 1884, pag. 217) begutachtet, in welchem der Mann glauben machen wollte, dass sich sein Weib die Verletzung selbst bei einem Fruchtabtreibungsversuch zugefügt habe. Es fand sich jedoch ein leerer Uterus. Ferner sahen Watton und Mitchell Hill (Schauenstein, l. c. pag. 446) in kurzer Zeit nach einander zwei Ermordungen der Gattin durch den Ehegatten durch Schnitte in die Nymphen und die Scheide. In beiden Fällen hatten sich die Thäter durch die verborgene Stelle der Verletzung so sicher gefühlt, dass sie, als ihre Opfer im Sterben lagen, ärztliche Hilfe für diese gesucht hatten, um die Sache als natürliche Blutung hinzustellen. — Ueber Verletzungen der Genitalien bei weiblichen Skopzen berichten Pelikan (l. c.) und Lapin (Arch. f. Gyn. XVI, pag. 143).
Verletzungen der inneren Genitalien kommen ausser durch seltene Zufälligkeiten, wie Auffallen auf spitze und lange Gegenstände, verhältnissmässig noch am häufigsten bei der Fruchtabtreibung durch mechanische Mittel vor, wie wir bereits erwähnt haben. Absichtliche Verletzungen dieser Theile gelangen nur sehr selten zur Beobachtung.
Schauenstein (l. c. pag. 447) erwähnt eines Mordes, der an einer durch einen Schlag betäubten Frau dadurch ausgeübt wurde, dass man ihr einen Holzkeil in die Scheide eintrieb, der das Scheidengewölbe durchriss und in die Bauchhöhle gelangte. Ebenso ist muthwilliges oder boshaftes Einbringen fremder Körper in die weiblichen Genitalien mit mehr weniger schweren nachfolgenden Erscheinungen beobachtet worden. So findet sich in Maschka’s Gutachten I ein Fall, in welchem einem Weibe nach dem Coitus ein Schilfrohr in die Genitalien gesteckt wurde, das nachträglich zur Bildung einer Blasenscheidenfistel Veranlassung gab. Hierher gehört auch der Fall des von Casper erwähnten Mädchens, welchem die Scheide mit Steinchen ausgestopft und dabei vielfach verletzt worden war. Ueber beim Coitus entstandene Scheidenverletzung wurde oben (pag. 127) gesprochen. Bei einer von uns obducirten Prostituirten, welche nach einem Coitus Blutungen bekam und im Spitale einige Tage darnach starb, fanden wir septische von einem 4 Cm. langen bis unter das Bauchfell sich vertiefenden Riss des rechten Scheidengewölbes ausgehende Erscheinungen. Das Mädchen und der Angeklagte gaben an, dass von letzterem zuerst der Finger eingeführt und dann der Coitus ausgeübt wurde. Offenbar war Verletzung durch brutales Einbohren des ersteren entstanden, wofür auch die trichterförmige Vertiefung der Wunde und ein deutlich halbmondförmiger, zweifellos von einem Fingernagel herrührender oberflächlicher Schleimhautriss in der Nachbarschaft sprach. Ueber Beschädigungen der inneren Genitalien durch Kunstfehler, namentlich durch ungeschicktes Anlegen der Zange oder bei der Wendung, s. den trefflichen Vortrag von Fritsch „Uterusruptur in foro“. Virchow’s Jahrb. 1891, I, 527.
Ausser der Lebensgefahr, die einzelne der genannten Verletzungen, insbesondere die perforirenden, zu bewirken pflegen[330], können andere bleibende und schwere Nachtheile zurücklassen. Insbesondere wären unheilbare Harn- und Kothfisteln zweifellos als „Siechthum“ im Sinne der Gesetze aufzufassen, da bei solchen Leiden alle jene Bedingungen zutreffen, unter denen von Siechthum gesprochen werden kann. Dass solche Verletzungen auch Zeugungsunfähigkeit, und zwar nicht blos Beischlafsunfähigkeit nach sich ziehen können, wurde bei Besprechung dieser erörtert.
Abortus nach Misshandlungen. Fehlgeburt nach Traumen.
Verhältnissmässig häufig wird ein Abortus mit erlittenen Misshandlungen in ursächlichen Zusammenhang gebracht, und es wurde mit Entscheidung des obersten Gerichtshofes vom 4. Juli 1855 ausgesprochen, dass eine „schwere Verletzung“ im Sinne des §. 152 des österr. St. G. unzweifelhaft auch dann vorhanden sei, wenn die Misshandlung einer Schwangeren eine Fehlgeburt zur Folge hatte. Dass direct den Unterleib, beziehungsweise den Uterus treffende intensive, namentlich wiederholte Insulte, wie Stösse, Fusstritte und Quetschungen der verschiedensten Art, Abortus bewirken können, unterliegt keinem Zweifel. Es kann dies geschehen durch Sprengung des Eies, durch Ablösung desselben von der Uteruswand, sowohl durch die directe Erschütterung als durch die consecutive Blutung zwischen Uterus und Placenta; vielleicht auch durch unmittelbare Tödtung der Frucht oder durch Uteruscontractionen, die durch die mechanische Irritation ausgelöst wurden. Auch der allgemeinen Gefäss- und Nervenaufregung, die mit Misshandlungen verbunden zu sein pflegt, kann ein Einfluss auf das Eintreten einer Fehlgeburt nicht abgesprochen werden. Bei Verwundungen der Genitalien sowohl als auch anderer Organe muss eine solche Möglichkeit noch eher zugegeben werden, da zu der unmittelbaren Wirkung der Verletzung auch die secundären Zufälle hinzukommen, die sie veranlassen kann.
Trotzdem lehrt die Erfahrung, dass sowohl die erst erwähnten Misshandlungen als auch Verwundungen der Genitalien oder anderer Körpertheile, die an Schwangeren geschehen, verhältnissmässig selten Abortus bewirken. So berichtet Thomann (Wiener med. Presse. 1867, Nr. 39 und „Schwangerschaft und Trauma“. Wien 1889) von einer ausgebreiteten Zerreissung des Dammes und des Mastdarmes, die sich ein im sechsten Monate schwangeres Weib durch Fall auf einen Gartenzaun zugezogen hatte, und die mit Heilung endete, ohne dass die Schwangerschaft unterbrochen worden wäre. Eine Reihe solcher Fälle, in welchen schwere Verletzungen der Genitalien, die durch Auffallen auf Zaunpflöcke, Stuhlbeine etc. entstanden waren, keine Fehl- oder Frühgeburt bewirkten, wird von Magacz im gleichen Blatte, 1872, 189, mitgetheilt.
Ueber den Einfluss grösserer chirurgischer Operationen auf den Verlauf der Schwangerschaft wurden von Cohnstein (Med. Centralbl. 1874, pag. 192) und von Massat in Paris (Schmidt’s Jahrb. 1874, CLXIV, pag. 265) Beobachtungen in grosser Zahl angestellt, welche lehrten, dass in mehr als der Hälfte der Fälle (54·5%, Cohnstein) die Schwangerschaft regelmässig verlief, dass aber der Ort der Operation sich insoferne bemerkbar mache, als die Fälle, an welchen an den Harn- und Geschlechtsorganen operirt wurde, das Hauptcontingent jener lieferten, die mit vorzeitiger Unterbrechung der Schwangerschaft endeten (von den 54·5% Cohnstein’s nicht weniger als 32%), Schröder und Veit (Virchow’s Jahrb. 1876, II, 558) sahen die Schwangerschaft ungestört normal verlaufen, trotz im siebenten Monat vorgenommener Ovariotomie, und nach Olshausen (Prager med. Wochenschr. 1878, pag. 352) trat bei 14 in der Schwangerschaft Ovariotomirten nur 4mal Unterbrechung der Schwangerschaft ein.
Es wäre in einem solchen Falle Aufgabe des Gerichtsarztes, die Art der Misshandlung zu erwägen, ferner die Erscheinungen, die unmittelbar nach dieser sich eingestellt hatten, sowie jene, die in der Zwischenzeit zwischen der Misshandlung und dem Abortus eingetreten waren, wobei insbesondere zu erheben wäre, ob die Erscheinungen in ihrer zeitlichen Aufeinanderfolge sich so gestalten, dass schon daraus ein causaler Zusammenhang zwischen Misshandlung und Abortus entnommen werden kann. Bezüglich der Zeit, wann nach einer Misshandlung ein Abortus erfolgen muss, um überhaupt noch auf erstere bezogen werden zu können, dürfte es wohl für die meisten Fälle gelten, dass, wenn der Abortus thatsächlich durch eine Misshandlung veranlasst wurde, derselbe entweder kurz nach dieser oder mindestens in den ersten Tagen eintreten werde; es ist jedoch ganz wohl denkbar, dass durch solche Insulte zwar der Anstoss zur Fehlgeburt gegeben wird, dass aber dieselbe erst einige Zeit darnach erfolgt. Dies kann besonders dann geschehen, wenn durch den Insult zunächst die Frucht zum Absterben gebracht wurde, da die abgestorbene Frucht bekanntlich längere Zeit im Uterus getragen werden kann. In einem solchen Falle würde die Frucht macerirt geboren werden, und es wäre dann zu erwägen, ob der Grad der Maceration mit der Zeit übereinstimmt, die zwischen Verletzung und Abortus verflossen ist. Ist durch eine Misshandlung zuerst eine Erkrankung der Schwangeren veranlasst worden, in Folge welcher erst der Abortus sich einstellte, dann würde es auch von der Natur und dem Verlaufe dieser Erkrankung abhängen, ob der Abgang des Eies früher oder später erfolgt.
G. Verletzungen der Extremitäten.
Die forensische Bedeutung der Verletzungen der Gliedmassen beruht vorzugsweise in dem Einflusse derselben auf die Brauchbarkeit der betreffenden Extremität und in dem Umstande, dass sowohl die immerwährende Unbrauchbarkeit einer Gliedmasse als ihr vollständiger Verlust von allen Gesetzen als besonders schwere Verletzungsfolgen ausdrücklich hervorgehoben werden.
Von den Verletzungen der Weichtheile erwähnen wir zunächst die der grossen Gefässe, welche einerseits zu lebensgefährlichen und selbst tödtlichen Blutungen, andererseits zu secundären Processen und selbst zum Absterben ganzer Gliedmassen führen können. In ersterer Beziehung sind wir allerdings häufig in der Lage, zu erklären, dass, wenn sofort zweckmässige Hilfe bei der Hand gewesen wäre, die Verblutung hätte verhindert werden können, aber wir haben bei Besprechung des Absatzes 2, lit. e des §. 129 der österr. St. P. O. erwähnt, dass dieser Umstand nur dann in Betracht kommen könnte, wenn die Herbeiziehung sachverständiger Hilfe möglich gewesen, aber unterlassen worden wäre, während es selbstverständlich ist, dass, wenn grosse Gefässe durch Stich, Schnitt oder Schuss verletzt wurden, meist die Verblutung so schnell eintritt, dass jede Hilfe in der Regel zu spät kommt.
Verletzungen von Nerven können Lähmungen, beziehungsweise Anästhesien ganzer Gliedmassen oder einzelner Theile derselben bewirken, und es wird von der Ausdehnung und Intensität der letzteren abhängen, ob und in welchem Grade dieselben die Brauchbarkeit der Gliedmassen beeinträchtigen, und ob sie als „Verfall in Lähmung“ im Sinne des österr. Entwurfes und des deutschen St. G. aufgefasst werden können. Bei der Beurtheilung solcher Lähmungen wird zu berücksichtigen sein, dass, wenn Nerven nur einfach, theilweise oder auch ganz durchtrennt wurden, die durchtrennten Enden wieder verheilen können und damit auch die Leistungsfähigkeit der betreffenden Nerven wieder hergestellt werden kann, obgleich die vollständige Restitutio ad integrum meist längere Zeit erfordert.
Was die Verletzungen der übrigen Weichtheile, insbesondere der Muskeln und Sehnen, betrifft, so können diese theils als solche temporär oder bleibend die betreffenden Muskeln oder Muskelgruppen ausser Function setzen, oder durch die mannigfachen secundären Processe, die sich nach solchen Verletzungen nicht selten einzustellen pflegen. Im letzteren Falle wäre im Gutachten darauf Rücksicht zu nehmen, ob der betreffende secundäre Process in der allgemeinen Natur der Verletzung begründet war, oder nur zufällig hinzugekommen ist oder durch äussere Schädlichkeiten veranlasst wurde. Die Gangrän bildet ein Beispiel aller dieser drei Möglichkeiten.
Fracturen und Luxationen der Extremitäten.
Bei den Verletzungen der Knochen sind Luxationen und Fracturen zu unterscheiden. Bei beiden kommt insbesondere die Dauer der durch die Verletzung bedingten Unbrauchbarkeit der Extremität in Betracht. Luxationen, namentlich der grösseren Knochen, erfordern, selbst wenn sie sofort eingerichtet werden, mehrwöchentliche Schonung der betreffenden Gliedmassen, und es kann daher leicht von einer 20- bis 30tägigen Berufsunfähigkeit im Sinne des §. 152 und §. 155 b des österr. St. G. die Rede sein, jedenfalls aber von einer über eine Woche anhaltenden Berufsunfähigkeit im Sinne des §. 231, 1, des österr. St. G.-Entwurfes, vorausgesetzt, dass die Ausübung des Berufes des Betreffenden thatsächlich an die Functionsfähigkeit der betreffenden Gliedmasse geknüpft ist.
Bei der Beurtheilung von Luxationen ist auch darauf Rücksicht zu nehmen, dass bei einem luxirt gewesenen Gelenke leicht eine Disposition zur Entstehung neuer Luxationen zurückbleibt, was auch insoferne wichtig ist, als, wenn ein Individuum wiederholt ein und dasselbe Gelenk luxirt gehabt hatte, einer neuerlichen Luxation, die etwa durch eine Misshandlung veranlasst wurde, eine wesentlich geringere und selbst gar keine Bedeutung zukommen kann. So berichtet Hyrtl von einem Lastträger, der sich den Humerus so oft luxirt gehabt hatte, dass er schliesslich, wenn die Luxation wieder entstand, durch eine gewisse Bewegung des Armes selbst im Stande war, sie wieder zu reponiren; und in der Prager Siechenanstalt befand sich ein epileptisches Mädchen, das sich fast jedesmal während des Anfalles eine Luxation des rechten Oberarmkopfes zuzog, die wir mindestens 30mal zu reponiren in der Lage waren, was jedesmal durch einfachen Handgriff leicht gelang. Es ist selbstverständlich, dass sowohl bei dem Lastträger als bei unserem Mädchen der Entstehung der betreffenden Luxation durch Misshandlung eine gerichtsärztliche Bedeutung nicht zugeschrieben werden könnte.
Knochenbrüche. Verkürzung von Extremitäten.
Knochenbrüche veranlassen Unbrauchbarkeit der betreffenden Extremität bis zur Verheilung derselben durch festen Callus. Hierzu sind bei einfachen Knochenbrüchen nach Gurlt durchschnittlich erforderlich: bei Bruch eines Fingergliedes zwei Wochen, eines Mittelhand- oder Mittelfussknochens drei Wochen, des Vorderarmes fünf Wochen, des Oberarmes sechs Wochen, des Oberarmhalses sieben Wochen, des Unterschenkels acht Wochen, des Schienbeines sieben Wochen, des Wadenbeines sechs Wochen, des Oberschenkels zehn Wochen, des Schenkelhalses zwölf Wochen. Auch nach fester Vereinigung der Bruchenden ist häufig die Brauchbarkeit der Extremität noch nicht vollkommen vorhanden, insbesondere bedarf es längerer Zeit, bis die durch die lange Unthätigkeit geschwächte Musculatur wieder ihre frühere Kraft gewinnt. Solche lähmungsartige Zustände können aber auch von Zerrung von Nerven herrühren, mit welcher die Fractur (Luxation) verbunden war. Nach Golebiewski’s Erfahrungen bei Unfällen (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VII, pag. 122) konnte keiner seiner 70 Fälle von Radiusfracturen vor der 13. Woche für erwerbsfähig erklärt werden und die Zeit bis zur völlig erlangten Erwerbsfähigkeit erreichte die enorme Höhe von durchschnittlich 3–4 Monaten, während sie de norma gewöhnlich 6 Wochen beträgt. Die Ursache hiervon ist vielfach in Verkennen der Fractur zu suchen, die für Verstauchung u. dergl. gehalten wird, ferner im allzulangen Liegenlassen der Verbände oder Vernachlässigung.
Dass comminutive oder complicirte Fracturen eine ungleich längere Heilungsdauer erfordern und häufig einen ungünstigen Verlauf nehmen, ist bekannt. Aber auch bei einfachen Fracturen kann die Heilung ungünstig verlaufen, und es können Pseudarthrosen, Verkürzungen oder Verkrümmungen der Extremitäten u. s. w. zurückbleiben. In solchen Fällen wäre zu erheben, ob derartige Folgen nicht etwa in einer unzweckmässigen Behandlung oder in Vernachlässigung der Verletzung ihren Grund haben, dies umsomehr, als bei keiner Art von Verletzungen so häufig die Hilfe von verschiedenen Curpfuschern, Natur- und Beinbruchärzten in Anspruch genommen wird, als bei Verletzungen der Extremitäten überhaupt und bei Knochenbrüchen insbesondere.
Unheilbare Pseudarthrosen können hochgradige Unbrauchbarkeit der betreffenden Extremität bedingen und dieselbe wäre eventuell als „Lähmung“ aufzufassen. Bei Verkrümmungen der Extremitäten nach schlecht (unter einem Winkel) geheilten Fracturen und ebenso bei starken Verkürzungen besonders der unteren Extremitäten mit consecutivem Hinken müsste erwogen werden, ob diese Formveränderungen derart in die Augen springen, dass sie als auffallende Verunstaltung (erhebliche Entstellung) angesehen werden müssen.
Verlust von Extremitäten..
Den Verlust von ganzen Extremitäten, sowie der Hand und des Fusses nennen die Gesetze ausdrücklich. Ob jener von Fingern oder Fingergliedern als Verunstaltung oder erhebliche Entstellung aufzufassen wäre, müssten die concreten Verhältnisse entscheiden. Der Umstand, dass im Gesetze blos vom Verlust des Armes, der Hand, eines Fusses etc. die Rede ist, schliesst die Möglichkeit nicht aus, dass auch der Verlust kleinerer Theile einer Extremität unter Umständen als erhebliche Entstellung (Verunstaltung) erklärt werden könnte.
II. Der Tod durch Erstickung.
Gewöhnlich versteht man unter Erstickung den durch mechanische Behinderung der Aspiration der atmosphärischen Luft veranlassten Tod, indem man dann unterscheidet: Erstickung durch Verschluss der Respirationsöffnungen durch feste Körper oder durch ein flüssiges Medium; Erstickung durch Verschluss der grösseren Respirationscanäle durch feste oder flüssige Körper oder durch von aussen wirkenden Druck (Strangulation), ferner Erstickung durch Behinderung der Excursionsfähigkeit der Brustwände (Erdrückt- und Verschüttetwerden) und endlich die Erstickung durch traumatischen Pneumothorax.
Es ist nicht zu leugnen, dass diese Erstickungsformen viel Eigenthümliches besitzen und dass man allen Grund hat, sie für sich zu behandeln; aber das Eigenthümliche liegt nicht in der letzten Todesursache, in der Erstickung, sondern in den specifischen äusseren, mechanischen Vorgängen, durch welche diese veranlasst wurde. Dies folgt aus der Thatsache, dass eine grosse Reihe anderer, von den erwähnten ganz verschiedener Vorgänge den Tod ebenfalls durch Sistirung des respiratorischen Gasaustausches, somit durch Erstickung herbeiführt.
So kann in gleich letaler Weise die Aspiration von Luft dadurch sistirt werden, dass der Respirationsmechanismus durch innere Vorgänge, so durch acutes Lungenödem, Pneumothorax oder durch Störungen der Innervation, ausser Thätigkeit gesetzt wird. In letzterer Weise äussert sich die Wirkung vieler Gifte, die entweder, wie z. B. das Curare, die Respirationsmuskeln lähmen, oder, wie das Strychnin, dieselben tetanisiren, oder die, wie fast alle sogenannten cerebrospinalen Gifte, das automatische Athmungscentrum mit oder ohne vorausgegangene Reizung in Lähmung versetzen.
Auch der Tod durch vasomotorischen Krampf (Epilepsie) und durch directe Reizung oder traumatische Lähmung der Medulla oblongata gehört hierher.
Ausserdem gibt es eine Reihe von Processen, welche durch Sistirung der sogenannten „inneren Athmung“ den Tod durch Erstickung bewirken. Diese wird, wie bekannt, durch das circulirende Blut vermittelt, welches den Sauerstoff in den Lungen aufnimmt und den einzelnen Organen zuträgt, und es ergibt sich daraus, dass ebenfalls Erstickung erfolgen wird, wenn entweder die Blutcirculation sistirt, oder wenn die Quantität des die Lungen passirenden Blutes sich in einem solchen Grade verringert, dass die durch dieses aufgenommene Sauerstoffmenge nicht mehr genügt, um den Sauerstoffbedarf des Körpers zu decken, oder endlich, wenn das Blut die Fähigkeit verliert, Sauerstoff in den Lungen aufzunehmen und an die einzelnen Organe abzugeben. In ersterwähnter Weise erfolgt der Tod durch Erstickung bei Herzlähmung, möge nun diese durch Giftwirkung oder durch Shock oder fettige Degeneration der Herzmusculatur (eine sehr häufige Ursache des plötzlichen Todes) oder durch andere Herzkrankheiten bewirkt worden sein, ferner nach Embolie der Pulmonalarterienstämme; in zweiter Art sehen wir den Tod eintreten bei der Verblutung und für die dritte bietet uns die Kohlenoxydvergiftung ein ausgezeichnetes Beispiel, welche dadurch tödtet, dass das Kohlenoxyd sich mit dem Hämoglobin des Blutes verbindet und diesem so die Fähigkeit entzieht, den respiratorischen Gasaustausch zu vermitteln.
Es folgt daraus, dass wir unter Erstickung nur den Tod durch Aufhebung der Respiration überhaupt bezeichnen können und dass, wenn man, wie gewöhnlich, die Erstickung als den durch Behinderung der Aspiration der atmosphärischen Luft bewirkten Tod definirt, diese Definition nicht richtig ist, weil sie nicht für die Erstickung im Allgemeinen, sondern nur für gewisse, allerdings wohl charakterisirte Erstickungsformen zutrifft. Eine solche allzu enge Auffassung des Begriffes der Erstickung muss umsomehr aufgelassen werden, als in dem Festhalten an ihr der Hauptgrund liegt, weshalb bis in die neueste Zeit den einzelnen, die Diagnose der Erstickung zusammensetzenden Symptomen nicht immer die richtige Deutung zu Theil geworden ist.
Mechanische und anderweitige Erstickungsformen.
Trotzdem wollen wir hier vorzugsweise nur die sogenannten mechanischen Erstickungsformen im Auge behalten, weil wir die anderweitig, insbesondere die durch Gift veranlassten, an einer anderen Stelle behandeln werden und weil die mechanischen Erstickungsformen nicht blos durch die Vorgänge, die sie bewirken, und die Spuren, die letztere zurücklassen, viel Specifisches bieten, sondern auch als Typus des Erstickungstodes überhaupt gelten können, da bei ihnen ausschliesslich die Entziehung der atmosphärischen Luft den Tod bewirkt, während bei den übrigen Erstickungsformen noch andere Momente im Spiele sind, oder mit anderen Worten, weil in den ersteren Fällen der Tod primär, in den letzteren secundär durch Erstickung veranlasst wird.
Die Erscheinungen, welche die Erstickung während des Lebens erzeugt, sind zwar vorzugsweise nur an Thieren studirt, trotzdem nicht minder werthvoll für die Beurtheilung des Ganges der Dinge bei der Erstickung des Menschen. Wir wollen die wichtigsten derselben kurz besprechen.
Dyspnoe. Symptome der Erstickung während des Lebens.
Wird bei unbehindertem Respirationsmechanismus der Zutritt der atmosphärischen Luft zu den Lungen abgesperrt, so stellt sich nach wenigen Augenblicken Athemnoth ein, welche sich durch angestrengte, rasch auf einander folgende stürmische Athembewegungen äussert und als Dyspnoe bezeichnet wird. Ihr Ursache liegt in dem Reiz, welchen Erstickungsblut, respective nach Pflüger gewisse, sonst durch den Respirationsact oxydirte Stoffe auf das in der Medulla oblongata gelegene automatische Athmungscentrum ausüben.
Die dyspnoischen Athembewegungen zeigen in der ersten Minute nach erfolgter Suspension der Athmung vorwiegend inspiratorischen Charakter, während im Anfang der zweiten Minute, zusammenfallend mit dem Auftreten der Bewusstlosigkeit und der Convulsionen, der exspiratorische prävalirt, welches Stadium gewöhnlich in der Mitte der zweiten Minute mit einem secundenlangen Exspirationskrampf und darauffolgender tiefer Inspiration endigt. Hierauf kann man in den meisten Fällen einen mitunter minutenlangen Stillstand der Respiration beobachten, wonach die Respirationsbewegungen als sogenannte terminale Athembewegungen wiederkehren, welche aus tiefen, aber kurzen, wie schnappenden, meist mit weitem Oeffnen des Mundes einhergehenden Inspirationen bestehen, die in immer länger werdenden, bei jungen Thieren selbst 1–3 Minuten dauernden Zwischenpausen auftreten, in abnehmender Intensität 5–10mal und selbst noch öfters erfolgen, um dann dauernd zu sistiren.
Symptome der Erstickung.
Die Reihenfolge dieser Erscheinungen ist eine sehr constante, ihre Dauer aber zeigt manche Abweichungen. Am constantesten ist das eigentliche dyspnoische Stadium, während die Dauer und Intensität der sogenannten terminalen Athembewegungen variirt, ebenso auch die Dauer des Intervalls, welches zwischen der eigentlichen Dyspnoe und dem Auftreten der letzterwähnten nachträglichen Inspirationen liegt. Es scheint hierbei weniger die Erstickungsform, als vielmehr die Individualität von Einfluss zu sein, insbesondere die grössere oder geringere Schnelligkeit, mit welcher das betreffende automatische Respirationscentrum seine Erregbarkeit einbüsst. Letzteres Moment scheint besonders vom Alter und Ernährungszustande abzuhängen, da wir im Allgemeinen an jüngeren und kräftigeren Thieren viel deutlicher die erwähnten Stadien unterscheiden können und durchschnittlich länger dauern sehen als bei alten und herabgekommenen, ebenso wie Versuche lehren, dass bei durch frühere Insulte oder Erstickungsversuche ermatteten Thieren die Respirationsbewegungen viel früher aufhören als unter sonst normalen Verhältnissen. Aus gleichem Grunde ist der Verlauf der Erscheinungen am Respirationsapparat bei allmälig erfolgender Erstickung ein anderer als bei acuter und wir sehen z. B. bei einem Thiere, das wir unter hermetisch abgeschlossener Glasglocke in seiner eigenen Exspirationsluft ersticken lassen, die Respirationsbewegungen allmälig anstrengender und schneller, dann ebenso allmälig seltener und flacher werden und schliesslich ganz sistiren, ohne dass sich ein Stadium „terminaler“ Athembewegungen oder eine zwischen diesem und der eigentlichen Dyspnoe auftretende Pause bemerken liesse. Auch bei Erstickung Narcotisirter (Berauschter) dürfte sich das gewöhnliche Erstickungsbild anders gestalten, wenigstens fand Leontjew („Ueber den Einfluss gewisser Substanzen auf den Verlauf des Erstickungstodes.“ Virchow’s Jahrb. 1888, I, 423), dass die Anwesenheit von Alkohol im thierischen Organismus die Erstickung durch Verlängerung der Athmung verzögere, was er nicht allein der Fähigkeit des Alkohols, die Desoxydation des Blutes aufzuhalten und die Kohlensäurebildung zu vermindern, zuschreibt, sondern auch dem Einfluss auf das Nervensystem gleich dem des Morphin.
Convulsionen.
Die Bewusstlosigkeit tritt nach plötzlicher Unterbrechung der Respiration sehr bald, meist schon vor Beendigung der ersten Minute, auf und ihr Eintreten fällt zusammen mit dem der allgemeinen Convulsionen und des Exspirationskrampfes, welche in der ersten Hälfte der zweiten Minute ihre Höhe zu erreichen pflegen.
Auch in dieser Beziehung werden sich unzweifelhaft individuelle Unterschiede geltend machen. Bekanntlich ist nicht Jedermann im Stande, gleich lange den Athem einzuhalten, die Meisten kaum länger als 30–40 Secunden, und es ist bekannt, dass selbst geübte Taucher niemals länger als 50 Secunden unter Wasser auszuhalten vermögen. Unter den aufregenden Einflüssen einer wirklichen Erstickung wird diese Frist noch kürzer ausfallen und die Bewusstlosigkeit, die dann eintritt, wird durch den Ausfall der Oxydationsvorgänge im Grosshirn veranlasst, welches bekanntlich auf solche Störungen ungemein rasch und empfindlich reagirt. Die von Rosenthal und Czermak hervorgehobene Thatsache, dass man ungleich länger den Athem einzuhalten vermag, wenn man durch vorhergegangene, rasch sich folgende und tiefe Inspirationen einen Ueberschuss von Sauerstoff dem Blute zugeführt hatte, als wenn dies nicht geschehen war, ist in forensischen Fällen vielleicht belanglos, mag aber immerhin als Beweis dienen, dass die Erstickungsnoth und die alsbald folgende Bewusstlosigkeit nicht immer gleich schnell eintreten muss.
Die Convulsionen sind sehr constante Begleiter des Erstickungstodes. Ihr Charakter ist ein vorwiegend clonischer, doch treten nicht selten in der Acme der Erstickung Anfälle von Opisthotonus auf, mit welchen das convulsive Stadium meist abschliesst. Die Intensität und Dauer der Convulsionen ist ebenfalls nicht immer gleich, wird vielmehr entschieden von individuellen Verhältnissen beeinflusst, namentlich wieder vom Alter und vom Kräftezustand. Bei sehr erschöpften Thieren können sie ganz ausfallen; ebenso haben wir den Tod ohne Convulsionen auftreten sehen, wenn wir Thiere früher narcotisirten oder in ihrer eigenen Exspirationsluft ersticken liessen. Somit lässt sich erwarten, dass auch bei der Erstickung von Berauschten oder anderweitig Betäubten oder bei allmälig, z. B. in irrespirablen Gasen, sich vollziehender Erstickung die Convulsionen ausbleiben oder nur schwach ausfallen können.[331]
Asphyxie.
Auf die Störungen, welche der Kreislauf während des Erstickens erleidet, insbesondere auf die Erhöhung des Blutdruckes und die Stauung im venösen Kreislauf, werden wir bei Besprechung der an der Leiche sich ergebenden Symptome zurückkommen; hier wollen wir zunächst nur erwähnen, dass in Folge der Reizung und nachträglichen Lähmung des Vaguskernes durch das Erstickungsblut die Herzbewegungen während der Höhe der Erstickung verlangsamt sind, hierauf etwas frequenter werden, um dann allmälig an Zahl und Intensität abzunehmen bis zum vollständigen Erlöschen. Letzteres erfolgt jedoch keineswegs gleichzeitig mit der Sistirung der Athembewegungen, sondern in der Regel erst einige, und zwar mitunter ziemlich lange Zeit nach dieser. Bei Thieren ist es nichts Seltenes, das Herz noch ¼½ Stunde nach der Erstickung schlagen zu sehen, und auch für den Menschen existiren solche Beobachtungen, die sich namentlich auf asphyktisch geborene Kinder beziehen, von denen einzelne, wie wir beim Kindesmorde erwähnen werden, mitunter überraschend lange Zeit den Herzschlag darbieten, ein Vorkommniss, auf welches wahrscheinlich die meisten Fälle von sogenanntem „Leben ohne Athmen“ zu beziehen sind. Bei einer Justification durch den Strang, über welche wir in der Wiener med. Wochenschr., 1876, Nr. 52, berichteten, schlug das Herz noch 3 Minuten nach der Suspension deutlich und seine Pulsationen konnten noch durch weitere 5 Minuten durch Auscultation, freilich immer schwächer werdend, nachgewiesen werden.[332]
Der Leichenbefund bei Erstickten.
Wir haben hier zunächst nur jene Befunde im Auge, welche durch die Erstickung im Allgemeinen veranlasst, nicht aber jene, die nur durch bestimmte Erstickungsformen erzeugt werden, da letztere eine besondere Behandlung finden sollen.
Wir können äussere und innere Befunde unterscheiden.
A. Aeussere Befunde. Von untergeordnetem Werthe ist die bereits von Casper-Liman hervorgehobene Thatsache, dass die Leichen Erstickter langsamer erkalten als andere, eine Thatsache, die sich ungezwungen aus dem Umstande, dass es sich meist um ganz gesunde und gut genährte Individuen handelt, in deren Körper die ganze Blutmenge zurückbleibt, erklärt.
Nicht unwichtig ist das frühzeitige Auftreten und die intensive Ausbildung der Todtenflecke. Da bei fast allen Erstickungsformen (ausgenommen die mit Verblutung sich combinirenden) die ganze Blutmenge im Körper zurückbleibt und das Blut überdies in der Regel seine flüssige Beschaffenheit behält, so sind zur Bildung der Senkungserscheinungen überhaupt, insbesondere aber jener in der Haut, die wir als äussere Leichenhypostasen (Todtenflecke) bezeichnen, die günstigsten Bedingungen gegeben. Da aber die volle Blutmenge und die flüssige Beschaffenheit des Blutes auch bei anderen, nicht durch Erstickung veranlassten Todesarten sich finden kann, so hat der Befund frühzeitig und intensiv entwickelter Hypostasen nur einen unterstützenden Werth, wobei überdies nicht vergessen werden darf, dass eine Erstickung auch eine anämische oder herabgekommene Person treffen kann.
Durch dieselbe Ursache, wie das frühzeitige und intensive Erscheinen der Todtenflecke, ist der frühzeitige Eintritt und rasche Verlauf der Fäulniss bedingt. Auch diese Erscheinung hat nur einen unterstützenden Werth und verlangt Berücksichtigung aller anderen, äusseren sowohl als inneren Umstände, die die Fäulniss zu befördern vermögen.
Cyanose des Gesichtes.
Seit jeher wurden die Cyanose des Gesichtes, die vorgetriebenen Augen und die injicirten Conjunctiven als Symptome des Erstickungstodes angeführt. Wer aber Gelegenheit hat, eine grössere Zahl von durch Erstickung Gestorbenen zu sehen, wird sich überzeugen, dass gerade bei den gewaltsam Erstickten solche Befunde nur ausnahmsweise vorkommen und das Gesicht in der Regel die gleiche Beschaffenheit zeigt, wie bei den meisten anderen Leichen. Der Grund dieser Erscheinung liegt einerseits darin, dass die während des Erstickens bestandene Cyanose schon während der Agone in Folge der Erlahmung der die Circulation unterhaltenden Kräfte, noch mehr aber nach dem Tode durch Senkung des Blutes in die abwärtigen Partien zum grossen Theile oder vollständig verschwindet, andererseits in dem Umstande, dass die während der Erstickung eintretende Cyanose keineswegs immer einen gleich hohen Grad erreicht. Bei Erstickungsversuchen kann man sehen, dass die Cyanose des Gesichtes, die starke Injection der Conjunctiven und der Exophthalmus mit dem convulsiven Stadium der Erstickung zusammenfallen, und es ist offenbar besonders der exspiratorische Krampf des Thorax, welcher, indem er den Rückfluss des Blutes zum rechten Herzen hindert, diese Erscheinungen erzeugt. Da nun aber, wie bereits erwähnt, gerade das convulsive Stadium des Erstickungstodes nicht immer gleiche Dauer und gleiche Intensität zeigt, so ergibt sich daraus, dass auch der Grad der Cyanose sich verschieden gestalten kann. Beim Erhängen verhindert die Compression der Halsgefässe das Zustandekommen einer Cyanose des Gesichtes desto mehr, je vollständiger sie sich gestaltet. Bei zwei durch den Strang Justificirten, bei welchen wir die sich einstellenden Erscheinungen aus unmittelbarer Nähe verfolgten, war die Cyanose des Gesichtes jedesmal nur eine unbedeutende und beschränkte sich eigentlich blos darauf, dass das Gesicht eine bleigraue, die Lippen eine blaue Farbe annahmen, eine Erscheinung, die um so mehr auch nur auf das Hypervenöswerden des Blutes bezogen werden kann, als ein Aufgedunsenwerden des Gesichtes nicht zu bemerken war.
Aeussere Ecchymosen bei Erstickten.
Aus gleicher Quelle wie die Cyanose selbst stammen die Ecchymosen der Bindehäute, die sich nicht selten an der Leiche von Erstickten finden und denen eine ungleich höhere Bedeutung zukommt als der Cyanose, da sie, wenn einmal gebildet, sich erhalten und durch Hypostase nicht verschwinden können. Man kann bei Versuchen an Thieren leicht constatiren, dass diese Ecchymosen ebenfalls während des convulsiven Stadiums des Erstickens entstehen in Folge des gesteigerten Blutdruckes, der schliesslich Rupturen der Capillaren und dadurch jene capillaren Hämorrhagien veranlasst, die wir eben als Ecchymosen bezeichnen. Ihr Befund ist von grosser Wichtigkeit, da er beweist, dass zur Zeit des Todes eine bedeutende Blutstauung in den Gefässbezirken des Kopfes bestand, und dies noch zu einer Zeit, nachdem alle anderen Erscheinungen der Blutstauung gewöhnlich bereits verschwunden sind. Der Werth eines solchen Befundes ist um so grösser, wenn er sich auf blassen Bindehäuten findet, da in diesem Falle der in manchen Fällen berechtigte Einwand entfällt, dass die Ecchymosen erst postmortal als Theilerscheinung einer durch die abhängige Lage des Kopfes bedingten Leichenhypostase entstanden seien. Auch an der Schleimhaut der Lippen findet man mitunter Ecchymosen. In der Nasenschleimhaut scheinen sie häufig vorzukommen.
Ausser an den sichtbaren Schleimhäuten, insbesondere in den Conjunctiven, können sich kleine Ecchymosen in der Gesichtshaut selbst finden, namentlich an den Augenlidern. Sie erscheinen da meist nur als flohstichförmige, häufig dichtgestellte subepidermoidale Blutaustretungen und entsprechen offenbar Rupturen, welche die in den Papillarspitzen der Haut verlaufenden Capillarschlingen erlitten haben. Ausnahmsweise ist auch Hals und oberer Theil des Brustkorbes mehr weniger mit ihnen besetzt.
Auch an anderen Hautstellen scheinen Ecchymosen häufiger vorzukommen, als man gewöhnlich meint, doch fallen sie hier wegen grösserer Dicke der Haut, insbesondere der Epidermis, weniger in’s Auge. Wir haben schon in den früheren Auflagen dieses Buches auf Hautecchymosen aufmerksam gemacht, die sich bei Erstickten an abhängigen Körperstellen finden. Wir haben dieselben bis dahin als eine blosse Leichenerscheinung aufgefasst, welche durch Senkung des Blutes in die abhängigen Partien und durch Ruptur der durch beginnende Fäulniss bereits morsch gewordenen Hautcapillaren in Folge des Druckes der über ihnen lastenden Blutsäule entstehen. Seitdem haben wir uns jedoch durch systematische Verfolgung der Erscheinung und mikroskopische Untersuchung der betreffenden Hautstellen überzeugt, dass es sich um wirklich vital entstandene Ecchymosen handelt, die jedoch, ursprünglich klein und unscheinbar, erst post mortem durch Nachsickerung des Blutes und später durch Imbibition der Nachbarschaft sich vergrössern und dann als stecknadelkopf- bis linsengrosse, im Bereiche der Todtenflecke liegende, doch von diesen sich durch ihre bedeutend dunklere Farbe abhebende violette Stellen sich präsentiren. An Stellen, wo die Haut und das Unterhautgewebe ein lockeres Gefüge besitzt, wie im Gesichte, am Vorderhals und an der Vorderfläche des Brustkorbes, können bei abhängiger und länger andauernder Lage dieser Körperpartien die in vivo entstandenen Ecchymosen durch postmortale Nachsickerung des Blutes eine viel bedeutendere Grösse erreichen. Diese forensisch sehr beachtenswerthe Erscheinung haben wir wiederholt bei Leichen plötzlich eines suffocatorischen Todes Verstorbener constatirt, namentlich aber in ganz exquisiter Weise bei solchen, die in Bauchlage, mit aus dem Bette heraushängendem Oberkörper gefunden worden waren.
Verhalten der Pupillen und Spermaaustritt bei Erstickten.
Das Verhalten der Pupillen an der Leiche von Erstickten zeigt keine Constanz. Am häufigsten finden sie sich mässig erweitert und beiderseits gleich. Nicht selten finden sich aber auch stark erweiterte oder mehr als gewöhnlich verengte Pupillen. Ungleichheit der Pupillen haben wir ebenfalls, obwohl nur in vereinzelten Fällen, beobachtet. Während des Erstickens von Thieren bemerkt man anfangs eine rasch vorübergehende Verengerung, dann während der Dyspnoe eine meist auffallende Erweiterung, die sich während der Asphyxie wieder ausgleicht, so dass an der Leiche die Pupillen das gewöhnliche Verhalten zeigen.
Der Austritt von Sperma aus der männlichen Harnröhre ist eine bei Erstickten häufige, aber auch bei den mannigfachsten anderen, sowohl gewaltsamen als natürlichen Todesarten keineswegs seltene Erscheinung. Sie beruht nicht auf einer förmlichen Ejaculation, die etwa während des Sterbens stattfand, sondern auf mechanischem Austritt des Sperma aus den Samenblasen nach Erschlaffung der betreffenden Sphincteren, weshalb sich auch Spermatozoiden häufiger im hinteren Theile der Harnröhre und selbst in der Harnblase nachweisen lassen, als an der Harnröhrenmündung. Bemerkenswerth ist die Thatsache, dass die Spermatozoiden, sowohl des in den Samenblasen befindlichen, als des in die Harnröhre ausgetretenen Spermas noch durch 36–70 Stunden nach dem Tode ihre Beweglichkeit erhalten können.[333] Sehr gewöhnlich ist bei Erstickten, ebenso wie bei vielen anderen acuten Todesarten die Entleerung der Excremente in der Agone, die auf einem Krampf der Blase, beziehungsweise der Darmmusculatur, zu beruhen scheint, da sie, wie Versuche an Thieren lehren, mit dem convulsiven Stadium zusammenfällt.
B. Die inneren Befunde. Drei von diesen sind es, denen seit jeher eine hohe Bedeutung für die Diagnose des Erstickungstodes zugeschrieben wird: 1. Die dunkelflüssige Beschaffenheit des Blutes; 2. die Stauungshyperämien in den inneren Organen, besonders in den Lungen, und 3. die Ecchymosen, insbesondere die der Brustorgane.
Beschaffenheit des Blutes Erstickter.
Ad 1. Die dunkelflüssige Beschaffenheit des Blutes ist in den Leichen Erstickter ein sehr constanter und diagnostisch werthvoller Befund, bedarf jedoch einer anderen Auffassung, als ihm bis jetzt zu Theil geworden ist. Was zunächst die dunkle Farbe des Erstickungsblutes anbelangt, so muss festgehalten werden, dass diese Farbe keineswegs ausschliesslich dem Erstickungstode zukommt, sondern dass dieselbe als die normale Farbe des Leichenblutes überhaupt aufgefasst werden muss. Bekanntlich hängt die Farbe des Blutes, wenn wir von pathologischen Färbungen, wie z. B. bei der Kohlenoxydvergiftung, absehen, von dem Sauerstoffgehalt desselben ab, und es erscheint desto dunkler, je weniger Sauerstoff dasselbe enthält oder mit anderen Worten, die dunkle Farbe ist die des reducirten, die hellrothe jene des sauerstoffhältigen Hämoglobins. Da aber bei jeder Todesart schon während der Agone die Aufnahme von Sauerstoff durch die Athmung immer schwächer wird und schliesslich ganz aufhört, während die Gewebe nicht blos während der Agone, sondern, wie durch Versuche nachgewiesen ist, auch noch nach dem Tode den Sauerstoff dem Blute entziehen und der etwa noch übrig bleibende durch die im Blute zuerst auftretenden Zersetzungsprocesse aufgezehrt wird, so muss jedes Leichenblut nur reducirtes Hämoglobin enthalten und daher die gleich dunkle (hypervenöse) Farbe zeigen wie Erstickungsblut, eine Thatsache, deren Beweis nicht blos makroskopisch, sondern auch dadurch geführt werden kann, dass man das Blut unter solchen Vorsichtsmassregeln der Leiche entnimmt, dass von aussen kein Sauerstoff in dasselbe zu gelangen vermag, in welchem Falle man sich dann durch sofortige spectrale Untersuchung überzeugt, dass jedes Leichenblut, wenn es nicht anderweitige chemische Veränderungen erlitten hat, nur reducirtes Hämoglobin enthält.[334]
Flüssigkeit des Blutes.
Die flüssige Beschaffenheit des Blutes ist bei den acuten Erstickungsformen ein sehr constanter Befund. Auch dieser Befund ist für den Erstickungstod nicht absolut charakteristisch, kommt vielmehr fast allen plötzlichen Todesarten zu, möge die primäre Todesursache Sistirung der Respiration oder eine andere gewesen sein. Dieses Flüssigbleiben des Blutes bei plötzlichen Todesarten bezieht sich blos auf das in den Gefässen verbleibende Blut, während jenes, welches mit der Luft in Contact kommt oder in Körperhöhlen oder zwischen Gewebe (als Sugillation) sich ergiesst, gerinnt.
Ueber die eigentliche Ursache des Flüssigbleibens des Blutes in der Leiche nach plötzlichen Todesarten, insbesondere nach Erstickung, wissen wir vorläufig nichts Positives. Da das aus den Gefässen, sowohl während des Lebens, als auch nach dem Tode gelassene Blut gerinnt (allerdings das erstere rascher und intensiver) und ebenso eine Gerinnung erfolgt, wenn das Blut innerhalb des Körpers in die Körperhöhlen[335] oder in das Zwischengewebe sich ergiesst, so liegt die Annahme nahe, dass erst durch das Hinzutreten eines äusseren Momentes die Gerinnung veranlasst wird, während unter sonst normalen Verhältnissen, wie auch neuere Versuche von Baumgarten (Med. Centralbl. 1877, pag. 131) lehren, das Blut dadurch, dass es in den Gefässen eingeschlossen ist, vor der Einwirkung jenes Momentes geschützt und daher flüssig bleibt. In der That hat Alexander Schmidt durch seine bekannten Untersuchungen über die Blutgerinnung nachgewiesen, dass zwar im Blute zwei Eiweisskörper vorhanden sind, welche das Material darstellen, aus dem sich der Faserstoff bildet, die fibrinogene und die fibrinoplastische Substanz, dass jedoch zum Zustandekommen der Gerinnung noch ein dritter Körper nothwendig sei, der die beiden Fibringeneratoren zum Zusammentritt zu Fibrin veranlasst, und er meint, dass dieses Ferment, welches erst nach Entfernung aus dem Körper sich im Blute bildet, beim Zerfall der Blutkörperchen, insbesondere der weissen, entsteht. Da dieser Zerfall auch in der Leiche, und zwar sehr bald, eintritt, so spricht eben das Flüssigbleiben des Blutes nach plötzlichem Tode dafür, dass nicht dieser Zerfall der Blutkörperchen allein, sondern noch ein anderes Etwas das „Ferment“ sein müsse.
Brücke (Vorlesungen. I, 82) legt das Hauptgewicht auf die auch noch einige Zeit nach dem Tode wirksamen Lebenseigenschaften der Gefässwände, die das Blut am Gerinnen verhindern. Diese Ansicht kann nur für die erste Zeit nach dem Tode gelten, nicht aber noch nach Tagen, wo von vitalen Eigenschaften der Gefässwände nicht mehr die Rede sein kann. Aeltere Anschauungen, darunter auch die frühere von A. Schmidt, gingen dahin, dass die im Erstickungsblute angehäufte Kohlensäure einen der Fibringeneratoren, nämlich die fibrinoplastische Substanz oder das Paraglobulin, ausfälle und dadurch das Gerinnen verhindere. Diese Anschauung wird zunächst dadurch hinfällig, dass zufolge der Gasanalysen, die Pflüger (Arch., „Ueber Dyspnoe“, 1869) sowohl während des Erstickens, als auch nach demselben anstellte, der Kohlensäuregehalt des Blutes keineswegs so auffallend sich vermehrt, wie man gewöhnlich annimmt, sondern dass die CO2-Menge zwar in der Regel etwas vermehrt, häufig jedoch nicht grösser als im gewöhnlichen Venenblut, ja sogar in einzelnen Fällen kleiner als in diesem gefunden wird. Weiter wird dieselbe aber widerlegt durch Versuche, die wir, um über diese Frage in’s Klare zu kommen, in der Weise anstellten, dass wir Thiere unter einer Glasglocke in ihrer eigenen Respirationsluft ersticken liessen, wo dann, trotzdem das Thier schliesslich eine mit Kohlensäure hochgradig gesättigte Luft athmete, dennoch das Blut im Herzen und den grossen Gefässen nicht flüssig, sondern coagulirt gefunden wurde. Dieser letztere, mehrere Stunden beanspruchende Versuch, sowie eine Reihe anderer, die wir an diesen anschlossen, ferner die Beobachtungen an einer grossen Zahl von Leichen Erstickter oder an anderen, meist gewaltsamen Todesarten Verstorbener brachte uns die Ueberzeugung bei, dass die bereits von älteren Beobachtern ausgesprochene, aber in Vergessenheit gerathene Ansicht, dass der Grad, in welchem das Blut in der Leiche geronnen sich findet, mit der Länge des Todeskampfes in geradem Verhältnisse stehe, die richtige sein dürfte. Daraus erklärt sich die Thatsache, dass, während in einzelnen Fällen von Erstickung das Blut vollkommen flüssig bleibt, in anderen, und zwar die gleiche Erstickungsform betreffenden Fällen sich mitunter gar nicht unbedeutende Blutgerinnsel im Herzen und auch in den grossen Gefässen finden können.
Der Grund dieser Erscheinung bedarf noch weiterer Studien, vorläufig erklären wir uns die Sache so, dass das Blut durch einen länger dauernden Erstickungsprocess oder überhaupt durch eine länger dauernde Agone sehr bald gewisse Veränderungen erleidet, die offenbar als Vorstadien jenes pathologischen Verhaltens des Blutes anzusehen sind, welche wir in vielen, namentlich in entzündlichen Krankheiten beobachten, bei welchen dann in der Leiche, sowohl im Herzen als in den grossen Gefässen, meist massenhafte Fibrinausscheidungen gefunden werden. Vielleicht hängt die Erscheinung mit der von Litten („Zur Pathologie des Blutes.“ Berliner klin. Wochenschr. 1883, Nr. 27) constatirten agonalen Leukocytose zusammen, die seinen Beobachtungen nach ein constantes, gewissermassen physiologisches präagonales und agonales Phänomen sein soll, von dem insbesondere die Fälle sehr kurzer Agonie eine Ausnahme bilden. Es kann auch vorkommen, dass während des Bestehens einer entzündlichen Erkrankung entweder durch diese (z. B. Bronchitis) oder auf gewaltsame Weise Erstickung erfolgt (z. B. Selbstmord im Fieberdelirium), und es ist begreiflich, dass sich in solchen Fällen der bestehenden Hyperinose wegen auch bei ganz acuter Erstickung mehr weniger mächtige Fibringerinnsel finden können.[336]
Erstickungsblut.
Die flüssige Beschaffenheit des Erstickungsblutes befördert, wie schon erwähnt, die Bildung der Hypostasen, sowie den Eintritt und Verlauf der Fäulniss. Beides gilt nicht blos bezüglich der äusseren, durch die erwähnten Vorgänge bewirkten Veränderungen, sondern auch von den inneren Hypostasen und den an diese sich anschliessenden Processen, wie Imbibitionen, Transsudationen und den bereits der Fäulniss angehörenden Vorgängen, eine Thatsache, welche sowohl bei der Beurtheilung von Leichen Erstickter als der meisten plötzlichen Todesfälle alle Beachtung verdient.
Venöse Hyperämien bei Erstickten.
Ad 2. Was die venösen Hyperämien in den verschiedenen Organen, insbesondere aber in den Lungen, betrifft, so ergeben sich diese allerdings sehr häufig, doch wussten schon ältere Beobachter, dass sie nicht constant zur Entwicklung kommen, und man half sich gegenüber dieser Thatsache dadurch, dass man, wenn Lungen und Hirn gleichzeitig hyperämisch gefunden wurden, von Stickschlagfluss, wenn blos die Lungen oder blos das Gehirn eine Blutüberfüllung zeigten, von Stick-, beziehungsweise von Schlagfluss sprach, wenn jedoch nirgends eine ausgesprochene Hyperämie vorhanden war, das Individuum am Nervenschlag gestorben sein liess.
Am constantesten findet sich venöse Hyperämie der Lungen, auf deren Zustandekommen die Dyspnoe und die dabei stattfindenden heftigen Inspirationsbewegungen des Thorax den Haupteinfluss zu nehmen scheinen. Donders hat vorzugsweise diese Ansicht aufgestellt, indem er darauf hinwies, dass während des Erstickungstodes durch Verschluss der Respirationswege die Circulation des Blutes in den Lungen durch Luftdruck, unter welchen normal die Lungengefässe stehen, vermindert werde, wodurch es nothwendig zur Verminderung der Widerstände in denselben und folgerichtig zum stärkeren Blutzufluss gegen die Lunge kommen muss. Dieselbe Ursache aber, welche so bedeutend den Zufluss des Blutes erleichtert, erschwert auch den Abfluss desselben, da das Blut in den erschlafften Gefässen an Bewegungsgrösse verliert und nicht mit der nöthigen Schnelligkeit dem linken Herzen zuzuströmen vermag. Es muss unter solchen Umständen zur Ausbildung einer Hyperämie in den Lungen kommen, und zwar unter sonst gleichen Verhältnissen in desto höherem Grade, je länger die Dyspnoe dauert und je intensiver sich die fruchtlosen Excursionen des Thorax gestalten. Die Dauer und Intensität der Dyspnoe ist aber, wie wir oben bemerkt haben, keineswegs immer gleich, und es mag schon dieser Umstand die Differenzen in der Intensität der Lungenhyperämie, selbst bei einer und derselben Erstickungsform, erklären.
Ausserdem wird aber auch dem Umstande, ob der Verschluss der Respirationswege unmittelbar nach einer Inspiration oder Exspiration erfolgte, ein Einfluss zugeschrieben werden müssen; denn es ist klar, dass, wenn die Donders’sche Ansicht richtig ist, im letzten Falle eine bedeutendere Relaxation der Lungengefässe und daher eine stärkere Hyperämie entstehen wird, als wenn der Verschluss unmittelbar nach einer stattgefundenen Inspiration effectuirt wurde. Ferner ist es einleuchtend, dass, wenn, wie z. B. beim Erdrücktwerden, der Thorax an seinen Excursionen gehindert ist, die Bedingung ganz entfällt, welche nach der Donders’schen Anschauung bei Erstickung durch Verschluss der Respirationsöffnungen oder der Trachea die Lungenhyperämie veranlasst, und ebenso, wenn die Erstickung in einem irrespirablen (indifferenten) Gase erfolgt. Wurde aber der Verschluss der Respirationswege durch ein flüssiges Medium bewirkt, so müsste, wie schon Krahmer hervorhob, der Blutgehalt der Lungen im verkehrten Verhältnisse stehen zu dem Grade, in welchem das aspirirte Medium die sich ausdehnenden Lungen zu füllen im Stande ist, d. h. die Hyperämie wäre desto intensiver, je weniger beweglich das betreffende Medium gewesen ist, daher z. B. nach Ersticken in dickem Schlamm, Abtrittskoth etc. grösser, als nach Ertrinken im Wasser.
So plausibel die Donders’sche Theorie über die Entstehung der Lungenhyperämien beim Erstickungstode zu sein scheint und sich auch bei von Patenko (Annal. d’hygiène publ. 1885, pag. 209) angestellten Thierversuchen bestätigte, so stimmt sie doch nicht vollkommen mit den am Sectionstisch sich ergebenden Beobachtungen, welche lehren, dass selbst unter Umständen, wo die von Donders hervorgehobenen Bedingungen zur Entstehung von Lungenhyperämien scheinbar die günstigsten sind, wie z. B. beim Tode durch Erhängen, keine besonders blutreichen, sondern im Gegentheil entschieden anämische Lungen gefunden werden, wie wir uns ausser wiederholt bei Sectionen erhängter Selbstmörder, so auch bei zwei durch den Strang justificirten kräftigen, jungen, vollkommen gesunden Männern, die wir 3–4 Stunden nach dem Tode zu obduciren Gelegenheit hatten, überzeugten. Wahrscheinlich erklärt sich dies daraus, dass der äussere Atmosphärendruck auf die Lungen nicht so vollständig entfällt, wie Donders annimmt, sondern vom Bauche aus ausgeglichen wird, indem letzterer in dem Masse einsinkt, als die seitlichen Brustwände sich erweitern und den äusseren Luftdruck überwinden.
Oedem der Lungen.
Ist die Hyperämie in den Lungen stark entwickelt, so erscheinen dieselben nicht blos dunkler gefärbt, sondern auch succulenter. Letztere Erscheinung wird häufig als Oedem der Lungen aufgefasst, jedoch mit Unrecht, da jede blutreiche Lunge auch stärker durchfeuchtet erscheinen muss. Bei einer rasch verlaufenden Erstickung fehlt ein eigentliches Oedem, zu dessen Entwicklung es auch an Zeit gebricht, da sich ja die ganze Scene in wenigen Minuten abspielt. Wohl kommt aber ein echtes, d. h. durch während des Lebens erfolgte Transsudation von Serum durch die Gefässwandungen in das Zwischengewebe und auf die innere Lungenoberfläche, entstandenes Oedem (zu unterscheiden von Leichenödem) zur Entwicklung, wenn der Process nicht ganz acut verlief und die Agone lange dauerte. In solchen Fällen kommt es auch zur Bildung reichlichen Schaumes in den Bronchien, und wir finden denselben nicht blos in der Trachea, sondern in manchen Fällen auch im Rachen und vor dem Munde, ein Befund, der von einzelnen Beobachtern als bei Leichen Erstickter häufig vorkommend angegeben wird, während er unserer Erfahrung nach (vom Ertrinkungstode abgesehen) nur ausgesprochen ist, wenn das Individuum nicht sofort, sondern erst nach längerer Erstickungsnoth gestorben war.[337]
Venöse Stauung im Herzen, Gehirn etc.
Eine weitere Consequenz der beim Erstickungstode meist sich einstellenden venösen Stase in den Lungen ist eine Stauung des Blutes im rechten Herzen und den zu und von diesem führenden grossen Gefässen. Bei der Beurtheilung dieses Befundes ist nicht zu übersehen, dass es zur Norm gehört, dass schon während der Agone und theilweise noch nach derselben[338] das Blut aus den Arterien in die Venen sich entleert, und dass bei jenen Erstickungsformen, in denen das Herz primär gelähmt wird, häufig gerade das linke Herz die grössere Blutmenge zu enthalten pflegt.[339]
Ebenfalls als Theilerscheinung der Stauung des Blutes in den Lungen ist die Injection der Schleimhaut der Trachea aufzufassen, auf welche Casper aufmerksam machte, die aber in ihrer Intensität ebenso verschieden sich gestaltet, wie die Lungenhyperämie selbst.
Was die venösen Hyperämien in entfernteren Organen, namentlich im Gehirn und in den Unterleibsorganen, betrifft, so hat man diese ebenfalls einfach als Theilerscheinung, respective Folge der Stase in den Lungen und im rechten Herzen aufgefasst. Zweifellos sind aber bezüglich des Blutgehaltes dieser Organe noch andere Einflüsse im Spiele, die vorzugsweise auf einen vasomotorischen Krampf zu beziehen sind, der während der Erstickung fast regelmässig aufzutreten und namentlich durch lebhafte Verengerung der kleinen Arterien peripherer Gefässbezirke sich kundzugeben pflegt.
Blutstauung im Gehirn.
Ueber den Blutgehalt des Gehirnes und seiner Häute während der Erstickung existiren insbesondere zwei Reihen directer, bei geschlossenem Schädel angestellter Beobachtungen, die von Donders (Schmidt’s Jahrb. 1851, LXIX, 16) und die von Ackermann (Virchow’s Archiv. XV), welche Beide ihre Studien an Kaninchen anstellten, denen sie eine kleine Glasscheibe in den trepanirten Schädel eingeheilt hatten. Leider stimmen die Resultate dieser beiderseitigen Beobachtungen nicht überein. Während Donders schon 10 Secunden nach der Behinderung der Respiration eine stärkere Röthung der Pia beobachtete, die über 2 Minuten lang anhielt, sah Ackermann nach Unterbrechung der Athmung manchmal, jedoch nicht immer, eine kurz andauernde Cyanose, aber 10–20 Secunden vor dem Tode durchaus constant ein auffallendes Erblassen der Pia eintreten, so dass er den Satz aufstellte, dass bei der Erstickung jedesmal mit dem Eintritte des Todes eine deutliche Anämie des Gehirns zusammenfalle.
Die praktische Erfahrung an den Leichen erstickter Menschen scheint mehr die Beobachtung Donders’ zu bestätigen, denn Hyperämien des Gehirns und seiner Häute sind ein ziemlich häufiger Befund, obwohl keineswegs constant und durchaus nicht so häufig, wie gewöhnlich angenommen wird, während ausgesprochene Anämien verhältnissmässig selten zu beobachten sind. Trotzdem ist an der Richtigkeit der Angabe Ackermann’s nicht zu zweifeln, da auch die Beobachtung mit dem Augenspiegel lehrt, dass während der Dyspnoe in der That die Retinalgefässe regelmässig an Füllung abnehmen, eine Erscheinung, die ebenso wie die Verengerung der Piagefässe auf vasomotorischen Krampf zurückgeführt wird.
Darm und Milz bei Erstickten.
Ein gleicher Vorgang lässt sich, und zwar viel leichter, an den Organen des Unterleibes beobachten. Wenn man zunächst an curarisirten Thieren den Bauch eröffnet und die künstliche Respiration aussetzt, so sieht man die Gefässe der Darmwandungen durch einige Augenblicke stärker sich füllen, auf der Höhe der Dyspnoe jedoch sichtlich anämisch werden und bleiben, bis die gleichzeitig vermehrten peristaltischen Bewegungen sich wieder beruhigen, worauf, zusammenfallend mit dem Beginn der Asphyxie, die Gefässe sich wieder etwas füllen, ohne dass jedoch die Injection einen solchen Grad erreichen würde, dass man von Hyperämie sprechen könnte. Wenn trotzdem die Gedärme cyanotisch erscheinen, so wird dieses nicht durch stärkere Blutfüllung, sondern durch die hypervenöse Beschaffenheit des Blutes bedingt. Ebenso wie die Gedärme, sieht man, wie schon Szabinsky (1865) hervorhob, auch die Milz auf der Höhe der Erstickung ganz constant anämisch werden, sich ausserdem verkleinern und an der Oberfläche sich runzeln, und man kann weiter bemerken, wie, selbst nachdem die Contraction der Gefässe in Erschlaffung übergegangen ist, die Milz doch blass bleibt und auch jene glatte Oberfläche nicht mehr vollständig erhält, die sie früher besessen hatte. Es ergibt sich daraus, dass schon bei Erstickung durch Behinderung der Excursionsfähigkeit des Thorax eher ein verminderter als ein vermehrter Blutgehalt der Eingeweide zu erwarten ist. Noch mehr muss sich aber der Blutgehalt in diesen Organen vermindern, wenn während des Erstickungsactes die Excursionsfähigkeit des Thorax nicht behindert war; denn es ist natürlich, dass, wenn unter diesen Umständen durch die dyspnoischen Athembewegungen grössere Blutmengen in die Lungen geworfen werden, die ausserhalb des Thorax gelegenen Organe, auch jene des Unterleibes, eine Verminderung ihres Blutgehaltes erfahren müssen.
Subpleurale und subpericardiale Ecchymosen.
Ad 3. Als subpleurale, beziehungsweise als subpericardiale Ecchymosen bezeichnet man kleine Blutaustretungen unter der Pleura und unter dem Pericardium, die, wenn sie gut entwickelt sind, den betreffenden Organen ein geflecktes, wie mit Blut bespritztes Aussehen verleihen. Ihre Grösse schwankt von jener eines Flohstiches bis zur Hanfkorn- und selbst Linsengrösse. Sie entstehen durch Rupturen der Capillaren in dem subserösen Bindegewebe der Pleura und des Pericardiums und finden sich meistens unter den visceralen, seltener unter den parietalen Blättern, besonders an den äusseren und hinteren Partien der Lungen und in den zwischen den einzelnen Lungenlappen gelegenen Spalten; am Herzen ist ihr Hauptsitz an der Herzkrone, besonders an der Hinterfläche. Auch in der Adventitia der grossen Gefässe innerhalb des Herzbeutels sind sie häufig und nicht selten in dem Bindegewebe des Mediastinums, insbesondere in dem um die Brustaorta, wo sie theils des lockeren Gewebes, theils der postmortalen Nachsickerung des Blutes wegen eine beträchtliche, mitunter Suffusionen vortäuschende Grösse erreichen können.[340] Die postmortale Nachsickerung des Blutes ist auch der Grund, warum die Ecchymosen an den hinteren Partien der Lunge und des Herzens in der Regel grösser sind als an den vorderen.
Seit in Deutschland zuerst Röderer[341] (1753), später Bernt (1828), Weber, Elsässer und Casper, in Frankreich Bayard (1841), Caussé (1842) und Tardieu (1853) auf diesen Befund in den Leichen Erstickter aufmerksam gemacht hatten, wurde derselbe in der Regel als Theilerscheinung der venösen Stauung in der Lunge und im rechten Herzen aufgefasst, indem man annahm, dass, wenn die Stauung einen gewissen Grad übersteigt, einzelne Capillargefässe dem Drucke nicht zu widerstehen vermögen und bersten. Von Anderen wurde wieder im Sinne der Donders’schen Theorie über das Entstehen der Lungenhyperämie der aspiratorische Zug hervorgehoben, den der Thorax bei seinen fruchtlosen inspiratorischen Excursionen auf die Lungenoberfläche ausübt und die Entstehung der Ecchymosen von dieser, mit jener eines aufgesetzten Schröpfkopfes ähnlichen Wirkung der Thoraxwand abgeleitet (Krahmer). Wenn auch diesen zwei Momenten eine Mitwirkung bei der Entstehung der Ecchymosen nicht abgesprochen werden kann, so spielen sie doch nicht die Hauptrolle; diese fällt vielmehr dem auf der Höhe der Erstickung sich einstellenden vasomotorischen Krampf zu und der bedeutenden Vermehrung des Seitendruckes, den dadurch die Gefässwandungen auszuhalten haben, der um so leichter zur Berstung von feinen Gefässästchen führen kann, als gleichzeitig eine Stauung im Kreislaufe besteht, die nicht blos durch den vasomotorischen Krampf selbst und die oben erwähnten anderen Momente, sondern auch durch die allgemeinen Convulsionen und den Krampf der Exspirationsmusculatur veranlasst wird. Thatsächlich kann man sich, wie wir dies schon bezüglich der subconjunctivalen Ecchymosen angegeben haben, durch entsprechend eingerichtete Versuche überzeugen, dass die Bildung der subpleuralen und subpericardialen Ecchymosen in das convulsive Stadium des Erstickungstodes fällt, also in eine Zeit, in welcher auch die Dyspnoe weniger durch tiefe Inspirationen, als durch krampfhafte Exspirationen sich zu äussern pflegt. Unterbricht man die Erstickung vor dem Eintritte dieses Stadiums, so findet man keine oder nur vereinzelte Ecchymosen. Ebenso findet man die Ecchymosen nicht, wenn der Erstickungstod ohne Krämpfe verlief, was allerdings nur ausnahmsweise geschieht.
Nach Corin[342], der die Entstehung der Erstickungsecchymosen an Thieren mit künstlich, durch Peptoneinspritzungen, flüssiger gemachtem Blute studirte, bilden sich dieselben zu der Zeit, wo die Erhöhung des Blutdruckes in den Pulmonalarterien mit Stillstand der Respiration und Immobilisirung der Lunge zusammenfällt. Muskelkrämpfe seien hierbei nicht von wesentlichem Einflusse, da die Ecchymosen sich auch bei (nicht zu tief) curarisirten und narcotisirten Thieren bildeten. Die Entstehung der von uns oben (pag. 514) erwähnten Ecchymosen in dem Bindegewebe um die Brustaorta erklärt sich Kratter (Tagblatt der Wiener Naturforscherversammlung, pag. 244) aus der mechanischen Zerrung und der mechanischen Zerreissung der kleinen Gefässe um die Aorta während der Dyspnoe besonders bei kräftigen Individuen. Dieser rein mechanische Vorgang ist immerhin möglich und findet vielleicht auch bei der Bildung der Ecchymosen entlang der Intercostalgefässe statt. Der Angabe jedoch, dass sich dieselben nur bei erstickten Erwachsenen, aber nicht bei Kindern der ersten Lebensperiode finden, können wir nicht beistimmen, doch sind diese Ecchymosen bei Kindern begreiflicher Weise kleiner als bei Erwachsenen.
Die genannten Ecchymosen sind keineswegs nur bestimmten Erstickungsformen eigen, sondern können bei allen möglichen vorkommen, weil die Convulsionen überhaupt und der vasomotorische Krampf insbesondere zum typischen Bilde der Erstickung gehören und nur unter besonderen mehr exceptionellen Verhältnissen nicht eintreten.
Daher können wir sie nicht blos beim sogenannten mechanischen Erstickungstod, sondern auch bei dem aus inneren Ursachen, z. B. Epilepsie, entstandenen, sowie auch bei demjenigen finden, der durch Giftwirkung eingetreten ist, und im letzteren Falle besonders nach solchen Vergiftungen, die mit Convulsionen einhergegangen sind. Damit fällt auch die von Tardieu aufgestellte, von Liman und Anderen mit Recht angefochtene Behauptung, dass die Lungenecchymosen nur der „Erstickung im engeren Sinne“, nämlich der durch Verschluss der Respirationsöffnungen bewirken, eigenthümlich zukommen. Dagegen unterliegt es keinem Zweifel, dass diese Ecchymosen in ihrem Auftreten ausser von den genannten Momenten auch von gewissen individuellen Bedingungen beeinflusst werden. Zu diesen gehört insbesondere eine gewisse Zerreisslichkeit, respective Zartheit der Gewebe und Gefässe, und dies ist der Grund, warum sich die subpleuralen Ecchymosen so häufig und fast regelmässig in den Leichen erstickter Neugeborener oder Säuglinge finden, im Knaben- und Jünglingsalter seltener werden und im Mannesalter am seltensten vorkommen, um dann im höheren Alter, in welchem aus pathologischen Gründen die Gefässe brüchiger werden, wieder häufiger auftreten. Subpericardiale Ecchymosen dagegen, sowie solche auf Schleimhäuten und im hinteren Mediastinalgewebe sind bei Erwachsenen nicht wesentlich seltener als bei Kindern.
Ausser an den Lungen, dem Herzen und in den Conjunctiven und bei Kindern, besonders neugeborenen, an der Thymusdrüse, können sich die Ecchymosen noch an anderen Stellen finden. So an der Schleimhaut der Respirationsorgane, an der Epiglottis, im Kehlkopf und in der Trachea. Ferner in der Nasenschleimhaut, in der Schleimhaut der Paukenhöhlen, an beiden Flächen des Trommelfelles und selbst in der Cutisauskleidung der hinteren Partien des äusseren Gehörganges. Häufig sind sie zwischen den weichen Schädeldecken und an der Magenschleimhaut, seltener in jener des Darmes. Der vasomotorische Krampf in den Gedärmen und besonders in der Milz scheint zur Stauung in den Magengefässen und zur Entstehung dieser Ecchymosen Veranlassung zu geben.
Am Peritoneum haben wir nur ganz ausnahmsweise und nur isolirte Ecchymosen beobachtet, dagegen bereits zweimal bei Erhängten, darunter bei einem durch den Strang Hingerichteten, solche in der Dura an der Innenfläche derselben, in der mittleren Schädelgrube, entsprechend den Verästlungen der Art. meningea media. Legroux (l. c.) und Tammasia („Della morte nel vuoto.“ Rivista sperim. di med. legale. IV, 451, und Virchow’s Jahresb. 1881, I, pag. 560) sahen Ecchymosen an der Retina von erstickten Thieren. Vom Erwachsenen sind solche Befunde nicht bekannt und Maschka (Handbuch, I, 570) fand bei seinen allein und gemeinschaftlich mit Hasner vorgenommenen Untersuchungen von Augen Erstickter blos zweimal bei Erhängten ein linsengrosses Extravasat im retrobulbären Bindegewebe, niemals aber Blutaustritt im Auge selbst. Bei erstickten Neugeborenen finden sich nach Nobiling (Aerztliches Intelligenzblatt für Bayern, 1884, Nr. 38–40) häufig Ecchymosen in der Retina. Unter günstigen Bedingungen (besonders intensive und plötzliche Blutstauung, Zartheit des Ueberzuges) können die den subepithelialen Ecchymosen zu Grunde liegenden Extravasate zum Durchbruch des Epithelüberzuges und dadurch zu Blutungen auf die freie Fläche der betreffenden Schleimhaut führen. Dieses scheint häufig an der Nasenschleimhaut zu geschehen, aber auch, besonders bei Kindern. an der Schleimhaut der Bronchien, woher der nicht seltene blutige Ausfluss aus der Nase, beziehungsweise die blutige Tingirung des Schaums in der Luftröhre und in exquisiten Fällen der Befund von aspirirtem Blut in einzelnen Lungenacinis sich erklärt. Häufig kommt es auch zu Blutungen in den Paukenhöhlen und in einzelnen Fällen, besonders bei Erdrückten und hier und da bei Strangulirten, zu Blutungen aus dem äusseren Gehörgang, wie wir sowohl bei Erhängten („Blutung aus den Ohren eines Erhängten, nebst Mittheilungen über analoge Befunde.“ Wiener med. Presse, 1880, pag. 202) als bei Selbsterdrosslung wiederholt beobachtet haben. Maschka (l. c. 592) sah einmal eine Blutung aus den Ohren, und zwar bei einer Selbsterdrosslung, ebenso Schleissner (Virchow’s Jahresb. 1887, II, 522). Auch im interstitiellen Gewebe der Lungen und der Thymus können Ecchymosen zu Stande kommen, wie wir, insbesondere bei erstickten Kindern, wiederholt gesehen haben. Patenko (l. c.) hat bei erstickten Hunden auch im verlängerten Mark mikroskopische Blutaustritte gefunden.
Ecchymosen u. Blutungen bei Erstickten u. bei anderen Todesarten.
Die Ecchymosen sind kein dem Erstickungstode ausschliesslich zukommender Befund, sondern können auch bei anderen Todesarten vorkommen, bei welchen irgend eine der Ursachen gegeben ist, welche zur Ruptur kleiner Gefässe und consecutiver Bildung der bezeichneten Extravasate führen kann. So finden sich häufig in der Nähe durch heftige Gewalten entstandener Verletzungen kleine Extravasate verschiedener Grösse, die offenbar nicht durch directe Gewalt, sondern durch Erschütterung entstanden sind; hierher gehören unter Anderem die Ecchymosen der Conjunctiva, die sich nicht selten bei Selbstmördern finden, die sich durch einen Schuss in den Kopf getödtet haben. Auch bei der pag. 312 erwähnten, durch Explosion von Knallquecksilber Umgekommenen fanden wir massenhafte punktförmige Ecchymosen in der Gesichtshaut, insbesondere der Augenlider, und zahlreiche bis linsengrosse in den Conjunctiven. Ebenso können bei Verschütteten oder Herabgestürzten an den verschiedensten Organen durch blosse Erschütterung Ecchymosen entstehen. Auch die so gewöhnlichen Ecchymosen in den weichen Schädeldecken Neugeborener sind traumatischen Ursprunges. Massenhaft können sich bei durch plötzliche Compression des Thorax und Zerquetschung innerer Organe Getödteten Ecchymosen oberhalb der comprimirten Stelle finden, welche rein mechanisch durch plötzlichen Rückstoss der Blutwelle entstanden sind. Ferner ergibt sich dieser Befund nach Processen, bei welchen die Widerstandsfähigkeit der Gefässwandungen pathologisch herabgesetzt ist, so bei Scorbut, Hämophilie, bei Septikämie und anderen infectiösen Processen (z. B. Variola haemorrhagica), nach Verbrennungen, insbesondere aber bei der Phosphorvergiftung, bei welcher mit der allgemeinen Verfettung der Organe auch eine fettige Degeneration der Gefässe einhergeht und aus dieser Ursache Rupturen der peripheren, insbesondere der subserösen und submucösen Gefässe und die consecutiven Ecchymosen zum Gesammtbilde des Leichenbefundes gehören. Auch die Ecchymosen, wie sie bei frischer Entzündung der Pleura und anderer seröser Häute gefunden werden, gehören hierher.
Der Tod durch Strangulation.
Unter Strangulation (constringere gulam) versteht man die Erstickung durch Compression der Luftwege am Halse. Man unterscheidet durch Hauptformen der Strangulation: das Erhängen, das Erdrosseln und das Erwürgen. Bei der ersten und zweiten Strangulationsart geschieht die Compression durch ein strangartiges Werkzeug; beim Erwürgen durch die Hand. Erhängen und Erdrosseln aber unterscheiden sich dadurch, dass beim ersteren das um den Hals gelegte Band durch die eigene Schwere des Körpers, beim letzteren durch eine andere Kraft zusammengezogen wird.
1. Der Tod durch Erhängen.
Das Erhängen erfolgt in der Weise, dass der Betreffende, nachdem er sich eine mit ihren Enden irgendwo befestigte Schlinge um den Hals gelegt, die Schwere des Körpers wirken lässt, wodurch der Vorderhals von dem Strange eingeschnürt wird, sofort oder in wenigen Augenblicken Bewusstlosigkeit und hierauf der Tod erfolgt.
Erhängen. Verschluss der Athemwege und der Halsgefässe.
Die auf solche Art bewerkstelligte Einschnürung des Halses hat den Verschluss der Respirationswege, ausserdem aber auch die Compression anderer am Halse gelegener wichtiger Organe zur Folge. Da, wie wir später hören werden und wie sich auch aus localen Gründen leicht begreift, die Schlinge fast immer über dem Kehlkopf, zwischen diesem und dem Zungenbein zu liegen kommt, so kann der Verschluss der Respirationswege nicht oder nur ausnahmsweise durch Compression des Kehlkopfes oder gar der Trachea geschehen, sondern muss auf andere Weise stattfinden, und zwar so, dass der Zungengrund gegen die hintere Rachenwand angepresst wird, wobei die Theile gleichzeitig nach oben gezerrt und verschoben werden, ein Sachverhalt, von welchem man sich leicht an sagittalen Durchschnitten gefrorener Cadaver von Erhängten überzeugen kann (Fig. 90). Langreuter (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLV, pag. 294) hat diesen Verschlussmechanismus direct beobachtet, indem er Leichen suspendirte und die von der Schädelbasis aus eröffnete Rachenhöhle mit dem Reflector eines Kehlkopfspiegels beleuchtete, wobei er fand, dass schon bei geringem Anziehen der Schlinge der Zungengrund nach oben und gegen die Wirbelsäule gedrückt wird und den Nasen- und Rachenraum tamponirt. Ausserdem wird beim typischen Erhängen, wie Haumeder[343] in unserem Institute durch Präparation des Halses suspendirter Leichen während der Suspension sich überzeugte, durch den Druck auf das Lig. hyothyreoideum der Kehlkopf je nach seiner Consistenz in seinem oberen Antheil mehr weniger plattgedrückt, wobei die Schildknorpelplatten nach auswärts ausweichen und mit ihren Hörnern zwischen Wirbelsäule und die grossen Halsgefässe sich hineindrängen und der Kehlkopf, indem die oberen Ränder der Schildknorpel an die Wirbelsäule angepresst werden, eine Drehung um seine Querachse erfährt, die eine Prominenz der Spange des Ringknorpels bedingt.[344] Dieser Verschluss der Respirationswege am Halse ist für sich allein im Stande, alsbald Erstickungserscheinungen und den Tod zu bewirken. Trotzdem muss auch der Compression anderer am Halse gelegener Organe, insbesondere der grossen Halsgefässe, eine Rolle bei dieser Todesart zugeschrieben werden.
Fig. 90.

Sagittaler Durchschnitt durch Kopf und Hals eines gefrorenen Erhängten. (
Ecker
in Virchow’s Arch., 49. Bd., pag. 920.)
S
Strangfurche.
H
Zungenbein.
Z
Zunge, zwischen den Zähnen eingeklemmt.
V
weicher Gaumen, in den Nasenrachenraum hinaufgedrängt.
P
hintere Rachenwand.
A
Atlas.
D
Epistropheus.
Dass beim Erhängen die grossen Gefässe am Halse, insbesondere die Carotiden, eine Compression erfahren, muss schon aus der anatomischen Lage derselben und aus den beim Erhängen obwaltenden mechanischen Verhältnissen geschlossen werden. Ausserdem spricht dafür die manchmal entsprechend der Strangulationsrinne zu findende Ruptur der Intima carotis und endlich der directe, von uns wiederholt und immer mit dem gleichen Resultate angestellte und neuerdings mit Rücksicht auf von Ignatowski (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1893, VI, pag. 250) erhobene Einwände von Haberda und Reiner (Ibid. 1894, VIII. Suppl., pag. 126) in erweiterter Weise ausgeführte Versuch[345], welcher lehrt, dass man bei in typischer Weise suspendirten Leichen nicht im Stande ist, Flüssigkeit durch die Carotiden durchzutreiben, es sei denn, dass man, wie z. B. bei Kindesleichen möglich ist, einen Druck anwendet, der das Gewicht des Körpers überwindet und daher den Blutdruck weit übersteigt. Die Stelle, an welcher die Carotis comprimirt wird, liegt in der Regel unmittelbar vor ihrer Bifurcation, ist somit dieselbe, an welcher die Ruptur der Intima carotis vorzugsweise beobachtet wurde. Dass unter solchen Umständen auch die Jugularvenen bis zur Undurchgängigkeit comprimirt werden, kann nicht gut bezweifelt werden. Ist aber erwiesen, dass beim Erhängen die Gefässe am Halse comprimirt werden, so müssen wir nothwendig dieser Compression einen wichtigen Einfluss bei dieser Todesart zuschreiben, da wir wissen, dass dieselbe schon für sich allein schwere Symptome zu bewirken im Stande ist.
Schon Aristoteles erwähnt, dass: „quibus in collo venae apprehenduntur insensibiles fiunt.“ Von neueren Aerzten (Parry, Lewis, Romberg, Trousseau) wurde die Compression der Carotiden zur Coupirung des epileptischen Anfalles empfohlen und angewendet. Man beobachtete dabei Verdunklung des Gesichtes, Schwindel, Betäubung, Ohnmacht, endlich Bewusstlosigkeit und Zusammensinken. Gleiche Erscheinungen sahen Kussmaul und Tenner nach Compression der Carotiden auftreten. Flemming (Vulpian, l. c. 146) constatirte an sich und an anderen Personen, dass die Compression der Halspulsadern einen schlafartigen Zustand herbeiführe. Ferner fand Schiff (Med. Centralbl. 1873, pag. 18), dass die durch die Compression der Carotiden erzeugte Gehirnanämie als starker Reiz auf das Gefässsystem wirke und sowohl Blutdruck als Pulsfrequenz vermehre, und Filehne (Ibid. 1875, 810) sah nach Compression der Carotiden das Cheyne-Stokes’sche Athemphänomen auftreten. Pilz (Langenbeck’s Archiv. IX) bemerkt, dass unter 600 Fällen von Unterbindung der Carotis auf einer oder beiden Seiten bei 32% Hirnerscheinungen auftraten und die Mortalitätsziffer 33½% betrug. Auch Bergmann (Kopfverletzungen, 1880, pag. 337) erwähnt solcher Folgen der plötzlichen Sistirung des Kreislaufes in der Schädelhöhle. Bei diesen Beobachtungen sehen wir schon nach Abschluss der Carotiden allein Hirnsymptome auftreten, noch mehr sind solche zu erwarten, wenn, wie bei der Suspension, gleichzeitig auch die Jugularvenen comprimirt werden. Zufluss sowohl als Abfluss des Blutes zum und vom Gehirn wird dadurch mit einem Schlage unterbrochen, und es ist dann, da das Gehirn bekanntlich ungemein fein auf Ernährungs- (Oxydations-)Störungen reagirt, natürlich und wohl begreiflich, dass alsbald Hirnerscheinungen, insbesondere Bewusstlosigkeit, auftreten müssen, und zwar früher, als sie bei einfachem Verschluss der Respirationswege eingetreten wären, da bei letzterem die Oxydationsprocesse im Gehirn secundär, hier aber primär aufgehoben werden. Dies würde, selbst wenn die Vertebralarterien und Vertebralvenen wegsam blieben, der Fall sein, denn es ist klar, dass, wenn bei Compression der Carotiden gleichzeitig der Abfluss des Blutes aus den Jugularvenen gehemmt wird, ein Collateralkreislauf durch die im Caliber unverhältnissmässig schwächeren Vertebralgefässe nicht sofort sich etabliren kann, da ja früher das im Gehirn plötzlich abgesperrte und schnell hypervenös werdende Blut verdrängt werden müsste. Es haben aber überdies die Untersuchungen und Experimente von Haberda und Reiner (l. c.) ergeben, dass beim typischen Erhängen auch die Vertebralarterien, und zwar in dem zwischen erstem und zweitem Halswirbel gelegenen Stücke comprimirt werden, so dass dann eine vollständige Unterbrechung des Kreislaufes im Gehirne stattfindet.
Compression des Vagus beim Erhängen.
Auch die Möglichkeit einer Compression des Vagus, der ja mit der Carotis und Jugularis interna in einer Scheide liegt, ist nicht zu übersehen. Dass eine solche nicht gleichgiltig sein wird, ist bei der Bedeutung dieses Nerven, namentlich als Hemmungsnerv des Herzens, begreiflich, und es ist in dieser Beziehung bemerkenswerth, dass Waller (Prager Vierteljahrschr. 1871, III, 88) die Compression des Vagus als Anästheticum anwandte, da die Betreffenden „nach mässigem Druck auf den Vagus wie vom Blitze getroffen zu Boden fielen“, und dass Professor Thanhofer in Budapest (Med. Centralbl. 1875: „Die beiderseitige mechanische Reizung des Vagus beim Menschen“) einen Studenten, der sich zu physiologischen Zwecken in seiner Gegenwart wiederholt einen Vagus mit dem Fingernagel comprimirt und es darin zu einer gewissen Fertigkeit gebracht hatte (ähnlich wie wir dies bei dem verstorbenen Professor Czermak gesehen haben), bewusst- und pulslos werden sah, als derselbe eines Tages sich beide Vagi comprimirt gehabt hatte.[346] Ferner haben Tamassia (Virchow’s Jahresb. 1881, I, 560) und Misuraca (ibidem 1888, I, 478) den Gegenstand an Thieren experimentell geprüft und gefunden, dass intensive Compression beider Vagi dieselben Erscheinungen bedingt, wie die Durchschneidung derselben, nämlich Herabsetzung der Athemfrequenz und Vermehrung und Schwäche der Herzpulsationen, und dass durch dieselbe der Eintritt des Todes bei der Strangulation beschleunigt wird. Den Untersuchungen von Ignatowski, Haberda und Reiner zufolge ist mehr die mechanische Reizung des Vagus und consecutiver Herzstillstand in der Diastole im Spiele, die den Vagusstamm entweder direct oder, wie Ignatowski findet, wahrscheinlich vom Laryngeus und seinen Verzweigungen aus reflectorisch trifft.
Symptome beim Erhängen.
Es folgt aus dem Gesagten, dass der Tod durch Erhängen keineswegs blos als eine durch Verschluss der Respirationswege bewirkte Erstickung angesehen werden kann, sondern dass bei dieser Todesart jedenfalls der durch die Compression der Halsgefässe gesetzten plötzlichen Unterbrechung der Circulation im Gehirn und möglicherweise auch der durch gleichzeitigen Druck bewirkten Reizung und in den höheren Graden Lähmung des N. vagus und der dadurch bedingten Störungen der Herzbewegungen ein Einfluss zugeschrieben werden muss. Aus demselben Grunde werden wir festhalten, dass beim Erhängen Bewusstlosigkeit und der Tod viel rascher erfolgen, als durchschnittlich bei anderen mechanischen Erstickungsarten, und dass insbesondere erstere, wenigstens bei typischer Lage des Stranges, sich wahrscheinlich sofort in dem Momente einstellt, in welchem die Zusammenschnürung der um den Hals gelegten Schlinge erfolgt.
Schneller Eintritt der Bewusstlosigkeit.
Das schnelle Eintreten der Bewusstlosigkeit beweisen zunächst die Aussagen der Geretteten, die übereinstimmend dahin gehen, dass sofort nach der Zuschnürung des Halses das Bewusstsein schwand, so dass sie sich von diesem Augenblicke an an nichts mehr zu erinnern wissen. Ferner spricht hierfür auch die Thatsache, dass, obwohl sehr viele und vielleicht die meisten Individuen sich in der Art aufhängen, dass der Körper nicht frei hängt, sondern meist in einer Entfernung vom Boden, die geringer ist als die des Halses von letzterem, doch bis jetzt kein Fall bekannt ist, dass ein solcher Selbstmörder sich selbst aus der Schlinge befreit hätte, während, wenn die Bewusstlosigkeit nicht alsbald eintreten möchte, doch vielleicht hier und da ein Fall vorkäme, dass, wie wir dies bei anderen Selbstmordarten gar nicht selten sehen, das Individuum von Angst, Schmerz etc. bewogen, den bereits begonnenen Selbstmord unterbrechen würde, da, um dieses zu effectuiren, blos nothwendig wäre, sich wieder auf die Füsse zu stellen, wozu dem Individuum bei der erwähnten Hängungsart die physische Möglichkeit, und bei dem Umstande, als man die Unterbrechung der Respiration durch 30–40 Secunden ertragen kann, ohne das Bewusstsein zu verlieren, auch die Zeit geboten wäre. Interessant in dieser Beziehung ist eine von Laurent (Virchow’s Jahresb. 1888, I, 463) mitgetheilte Simulation von Selbstmord, da der Betreffende trotz raffinirter Vorsichtsmassregeln doch das Bewusstsein verlor. Auch ist im August 1888 in Wien ein Fall vorgekommen, in welchem der Erhängte einen scharf geladenen Revolver in der Hand hielt. Offenbar wollte er sich gleichzeitig erschiessen, konnte jedoch der plötzlich eingetretenen Bewusstlosigkeit wegen diesen Plan nicht mehr ausführen.
Die sonstigen Erscheinungen, welche während des Erhängens auftreten, weichen im Wesentlichen nicht ab von denjenigen, die wir beim Erstickungstode überhaupt kennen gelernt haben. Wir haben dieselben bei zwei Justificationen durch den Strang aus unmittelbarer Nähe verfolgt, und in beiden Fällen sowohl die Dyspnoe als auch die Convulsionen in gewöhnlicher Weise auftreten gesehen. Ueber die Intensität der letzteren konnten wir uns kein Urtheil bilden, da in beiden Fällen die oberen Extremitäten gebunden waren, die unteren aber gehalten und angezogen wurden. Eine auffallende Cyanose des Gesichtes konnten wir nicht beobachten und zum Eintritt derselben fehlen bei vollständiger Compression der Halsgefässe auch die Bedingungen. Dagegen muss es zu hochgradigen Stauungs-Erscheinungen (Cyanose, Ecchymosen) im Gesichte kommen, wenn, wie bei asymmetrischer Lage des Stranges, namentlich bei weit nach vorne liegendem Knoten möglich, nur die Gefässe der einen Seite oder mehr und früher die Venen als die Arterien comprimirt worden sind.
Der Leichenbefund bei Erhängten.
Das äussere Aussehen der Leichen Erhängter ist, wenn man von den localen Befunden am Halse absieht, in der überwiegenden Zahl der Fälle kein anderes als das der meisten anderen Leichen. Das Gesicht zeigt in der Regel die gewöhnliche Leichenblässe und auch die Conjunctiven sind nicht ecchymosirt. In einzelnen Fällen, besonders bei asymmetrischer Lage des Stranges, findet sich mehr weniger ausgesprochene Cyanose der Gesichtshaut, sowie Ecchymosirung derselben und der Conjunctiven. In seltenen Fällen wird Blutung aus den Ohren beobachtet, die aber nicht, wie ältere Beobachter meinen, von einer Ruptur des Trommelfelles herrührt, sondern, wie bereits oben erwähnt, von subepidermoidaler Gefässberstung und Durchbruch des extravasirten Blutes durch den dünnen und meist macerirten Epidermisüberzug des Trommelfelles, beziehungsweise der hintersten Partien des äusseren Gehörganges. Das Verhalten der Pupillen zeigt nichts Charakteristisches. Die Lippen sind in der Regel bleich, häufig mit eingetrocknetem oder feuchtem Schleim bedeckt, der aus der Mundhöhle kommt. Derselbe besteht, wie wir uns auch bei den zwei Gehenkten überzeugten, aus Speichel, der mechanisch aus den Speicheldrüsen ausgedrückt wird und zum Munde herausfliesst. Die Zunge ist meist etwas vorgefallen und zwischen den Kiefern eingeklemmt, ein Befund, dessen Zustandekommen sich aus rein mechanischen Gründen zur Genüge erklärt, aber nicht dem Erhängungstode allein zukommt, sondern bei den verschiedensten Todesarten, und zwar gar nicht selten, beobachtet wird.
Wird die Leiche in den ersten Stunden nach erfolgter Suspension abgenommen und in der gewöhnlichen Weise gelagert, so ist die Vertheilung der Todtenflecke die gleiche, wie wir sie an anderen Leichen beobachten können; blieb jedoch der Körper durch längere Zeit suspendirt, so senkt sich das Blut gegen die untere Körperhälfte und wir finden dann letztere, insbesondere die unteren Extremitäten, desto livider verfärbt, je länger die Leiche gehangen, ausserdem manchmal mit subepidermoidalen Ecchymosen besetzt, die sich entweder postmortal durch Ruptur der Capillaren des Papillarkörpers der Haut bilden oder wenigstens aus früher unscheinbar gewesenen, aber in vivo entstandenen Ecchymosen durch postmortale Nachsickerung des Blutes zu grösseren und grossen sich entwickeln und deren wir bereits oben Erwähnung gethan haben. Ein solcher Befund, der, wenn die Leiche abgenommen wird, sich trotzdem erhält, berechtigt zum Schlusse, dass die Leiche nicht etwa nur einige Augenblicke oder nur wenige Stunden, sondern längere Zeit gehangen haben musste, ein Umstand, dessen Constatirung in einzelnen Fällen wichtig sein kann. In einem solchen Falle bekommen auch die Hände eine livide Farbe, indem sich das Blut aus den oberen Theilen der betreffenden Extremitäten in die Hände herabsenkt.
Strangfurche.
Der wichtigste äussere Befund bei Erhängten ist die Strangfurche am Halse. Wie schon der Name ausdrückt, ist dies jener um den Hals verlaufende, furchenartig vertiefte Eindruck, der als Spur des den Hals zusammenschnürenden Stranges zurückgeblieben ist.
In der Regel verläuft dieselbe quer über den Vorderhals, steigt beiderseits ziemlich steil hinter den Ohren, und zwar meist hinter den warzenförmigen Fortsätzen gegen den Nacken auf, woselbst die Enden der Furche entweder in der Mittellinie des Nackens zusammentreffen, oder noch bevor sie diese erreichen, sich in der behaarten Kopfhaut verlieren.
Lage des Stranges bei Erhängten.
Am Vorderhalse kommt der Strang so hoch zu liegen, als es die anatomischen Verhältnisse gestatten, respective bis die hinaufgeschobene Schlinge hinter den Unterkieferwinkeln ihren Halt findet. Sie verläuft dann gerade zwischen Kehlkopf und Zungenbein, seltener über dem letzteren. Nur ganz ausnahmsweise kann der Strang auf den Kehlkopf selbst oder noch tiefer zu liegen kommen. Es könnte dies dann geschehen, wenn die Schlinge, bevor die Schwere des Körpers zur Wirkung kam, fest um den Hals gelegt und so das Hinaufrutschen derselben verhindert wurde. Auch das stärkere Prominiren des Kehlkopfes, namentlich des verknöcherten, kann letzteres bewirken. Endlich kann die Schlinge auf den Kehlkopf zu liegen kommen, wenn ein sehr breites Strangwerkzeug genommen wurde oder wenn dasselbe nicht um den blossen, sondern, wie hier und da vorkommt, um den mit einem Tuche umwundenen oder durch einen dichten Bart geschützten Hals gelegt und eben durch diese Unterlage die Verschiebung der Schlinge nach aufwärts behindert worden war; am leichtesten aber, wenn Tumoren am Halse eine tiefere Lagerung der Schlinge bedingten.
Wir haben zwei Fälle letzterer Art obducirt. Der eine betraf ein altes, mit einem starken Cystenkropfe behaftetes Weib, welches sich den Strick unter dem Kropf angelegt hatte, der andere einen vierzigjährigen, an einem Riemen suspendirt gefundenen Mann mit einer fast strausseneigrossen Dermoidcyste unter dem linken Unterkiefer. Bei dem Manne verlief die Strangfurche quer über die Mitte des Kehlkopfes, bei dem Weibe sogar unter dem Kehlkopfe über die Trachea. Auch bei dem in Raab durch den Strang hingerichteten und nach der Abnahme wieder belebten Mörder Takács bestanden grosse Drüsentumoren am Halse (Wiener med. Wochenschr. 1880, Nr. 17), und es ist möglich, dass dieselben den genügend intensiven Verschluss der Luftwege, sowie der Gefässe am Halse behindert und dadurch die Wiederbelebung des allerdings schon nach 10 Minuten abgenommenen Justificirten ermöglicht hatten.
Fig. 91. Lehrling, der sich an einer schiefen Leiter in der Weise aufgehängt hatte, dass der Knoten der durchlaufenden Schlinge auf die Mitte des linken Unterkiefers zu liegen kam. Fig. 92. Selbstmord durch Erhängen; Knoten am linken Unterkiefer nahe am Kinn (Tardieu).


Fig. 93.

Doppelselbstmord durch Erhängen an
einem
über einen offenen Thürflügel gelegten Strangulationsband. Gewöhnliche Lagerung des letzteren beim Manne, atypische bei dem Mädchen.
Bei der Bestimmung der Lage der Strangfurche am Vorderhalse ist aber niemals zu übersehen, dass letztere an der horizontal gelagerten Leiche immer tiefer liegt, als sie während des Hängens gelegen war. Man findet sie daher ungemein häufig quer auf dem Kehlkopf liegend, während man, wenn man den Strang in situ sich denkt, sich sofort überzeugt, dass die Furche viel höher gelegen sein musste. Auf diesen ganz natürlichen Vorgang ist umsomehr Rücksicht zu nehmen, je weniger ein localer Grund nachweisbar ist, der die Schlinge verhindert haben konnte, die höchst mögliche Lage einzunehmen.
Verlauf der Strangfurche bei Erhängten.
Der weitere Verlauf der Strangfurche verhält sich in typischen Fällen in der Art, dass dieselbe beiderseits unter den Warzenfortsätzen gegen den Nacken zu aufsteigt und in der Mittellinie desselben, beziehungsweise des Hinterhauptes, zu einem mit dem Scheitel nach oben gerichteten Winkel sich vereinigt. Dies ist wenigstens bei einer sogenannten durchlaufenden Schlinge oder wenn ein Knoten geknüpft wurde, der Fall, während bei einer sogenannten offenen Schlinge die Enden der Strangfurchen sich nicht vereinigen, sondern blos mehr weniger hinter den Warzenfortsätzen convergiren. Ebenso häufig und vielleicht noch häufiger ist der asymmetrische Verlauf der Strangfurche, indem die Enden derselben nicht gegen die Mittellinie des Nackens, sondern seitwärts von dieser convergiren, respective zu einem Winkel zusammentreten. Sehr gewöhnlich findet letzteres hinter einem Ohr statt, und zwischen diesem Verlaufe der Strangfurche und dem typischen gibt es vielfache Uebergänge. In einzelnen, nicht gerade sehr seltenen Fällen kann der Knoten der Schlinge, respective der Winkel der Strangfurche, vor dem einen Ohre und sogar nahe am Kinn zu liegen kommen. Wir haben wiederholt solche Fälle beobachtet, von denen wir einen vom Polizeiarzt Dr. v. Britto aufgenommenen in Fig. 91, einen andern, der mit liegender Stellung combinirt war, an späterer Stelle abbilden. Einen weiteren (Fig. 92) entlehnen wir einer Publication Tardieu’s (Ann. d’hyg. publ. 1870, pag. 94) und den in Fig. 93 abgebildeten, der wohl ein Unicum darstellen dürfte, verdanken wir Herrn Dr. v. Rosen in Odessa, welcher die Güte hatte, uns die betreffende, beim Localaugenscheine aufgenommene Photographie zur Verfügung zu stellen. Der Fall betrifft einen 21jährigen Mann und ein 17jähriges Mädchen, welche sich in einem Hôtel gemeinschaftlich durch Erhängen an einem Strangulationsbande das Leben genommen haben. Ein Sessel war zum geöffneten Flügel einer Doppelthüre gerückt und über diesen das aus einem Bettlacken und einem schwarzen Wolltuche geknüpfte Strangulationsband hinübergeworfen, an dessen beiden zu einer Schlinge zusammengebundenen Enden je eine Leiche hing. Bei dem Manne lag der Knoten im Nacken, bei dem Mädchen aber unter dem Kinn und dem entsprechend war der Kopf bei jenem nach vorn, bei diesem aber stark nach rückwärts gebeugt. Einem hinterlassenen Zettel zufolge hatten Beide zuerst mit Kupferspähnen und Phosphorzündhölzchen in starkem Essig und dann durch Kohlendunst sich zu tödten versucht und erst als diese Versuche misslungen, sich aufgehängt! Deininger (Friedreich’s Blätter. 1884, pag. 47) sah einen hierher gehörigen Fall. Die 61jährige Frau war in halb liegender Stellung mit dem Gesicht nach oben hängend gefunden worden. Der Knoten war gerade unter dem Kinn, der Kopf nach rückwärts gestreckt, Vorderhals und Kehlkopfgegend frei, die Strangfurche am stärksten im Nacken ausgebildet. Versuche, die Deininger an Lebenden und an Leichen anstellte, ergaben, dass bei einer solchen Stranglage die Luftwege zwar seitlich verengt, doch nicht vollkommen verschlossen werden, wohl aber die grossen Halsgefässe. Diese Fälle haben auch deshalb eine specielle Bedeutung, weil die Strangmarke auch den Nacken quer durchfurcht und daher, wie dies in zweien unserer Fälle wirklich geschehen ist, für eine Erdrosselungsspur gehalten werden kann.[347]
Ausprägung der Strangfurche. Strangwerkzeuge.
Die Strangfurche ist in der Regel an den dem Knoten gegenüber liegenden Halspartien, und zwar desto mehr ausgeprägt, je mehr das Strangulationsband geeignet war, den Hals einzuschnüren, d. h. in die Haut einzuschneiden. Dies ist desto mehr der Fall, je dünner und gleichmässiger dasselbe gewesen ist. In der überwiegenden Zahl der Fälle werden zum Erhängen Stricke (meist sogenannte Rebschnüre) verwendet und die Strangfurche stellt dann eine von parallelen Rändern scharf begrenzte, schmale, rinnenartige Furche dar, welche sich in auffallender Weise von ihrer Umgebung abhebt. Je dünner und daher je einschneidender der Strick, desto schmäler, aber auch desto tiefer und schärfer markirt ist die zurückbleibende Furche. Schulze sah einen Selbstmörder, der sich an einem Eisendraht erhängt hatte, und in Wien kam im Laufe des Jahres 1876 ein Fall vor, in welchem das Erhängen an einem Messingdrahte geschah. Leider wurde uns nicht Gelegenheit geboten, letzteren Fall selbst zu untersuchen, es ist jedoch kein Zweifel, dass unter allen Strangulationswerkzeugen ein Draht besonders geeignet ist, eine sehr tiefe und schmale Strangfurche zu erzeugen, und es wäre wohl denkbar, dass bei dieser Gelegenheit sogar die Haut durchschnitten und dadurch eine anderweitig entstandene Schnittwunde vorgetäuscht werden könnte.