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Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Sachlicher Theil. (continued 12)

Reading edition

Nicht selten wird der Strick doppelt oder mehrfach genommen und man findet dann eine doppelte oder mehrfache Strangfurche. In der Regel liegen die Touren des Strickes enge aneinander und daher auch die ihnen entsprechenden Strangfurchen, so zwar, dass diese nur durch eine schmale kammartige Hautleiste von einander getrennt sind. Diese Leiste verläuft, wenn die Stricktouren neben einander lagen, mit den Rändern der rinnenförmigen Strangfurchen parallel, kreuzt sich aber mit diesen, wenn dies auch mit den Stricktouren der Fall war. Nur ausnahmsweise liegen bei doppelt oder mehrfach genommenem Strick die Touren weiter auseinander, so dass zwischen den einzelnen Strangfurchen bandartige Hautstreifen sich finden. Letztere sind dann begreiflicherweise wulstig vorgetrieben und ebenso wie die oben erwähnten Hautkämme mehr weniger injicirt und selbst punktförmig ecchymosirt. In seltenen Fällen kann es in Folge der seitlichen Compression zu bläschenförmigen, mit blassem oder bluthältigem Serum gefüllten Abhebungen der Epidermis kommen. Wir haben einen einzigen solchen Fall gesehen und Riecke (Ann. der Staatsarzneikunde, 1838, III, pag. 537) beschreibt einen zweiten. Verhältnissmässig häufiger scheint, was wir gleich hier erwähnen wollen, diese Erscheinung beim Erdrosseln vorzukommen, denn Liman (Handb. 7. Aufl., II, 70 und 682) sah dieselbe zweimal und wir einmal nach Selbsterdrosslung. Ein Oedem der eingeklemmten Hautpartie haben wir bis jetzt nicht beobachtet, vielleicht nur deshalb, weil es nach Abnahme der Leiche sich wieder durch Senkung verliert. Lesser (Vierteljahrschr. für gerichtl. Med. XXXII, pag. 9) sah ein solches einmal bei einem erdrosselten Neugeborenen.

Wurde ein Riemen benützt, so findet man eine entsprechend breite, glatte, parallelrandige Strangfurche, innerhalb welcher die Haut excavirt und blass erscheint, ausgenommen an jenen Stellen, die etwa den Riemenlöchern oder der Schnalle entsprechen, die vorgetrieben, stark injicirt und meistens auch ecchymosirt sind.

Geschah das Erhängen an einem Tuche (Halstuch, Sacktuch, Handtuch, zusammengebundene Servietten etc.), so ist die Strangfurche desto breiter und flacher, und desto weniger scharf begrenzt, je breiter, weicher und je weniger gleichmässig das Würgeband war. Hatte das Tuch Knoten, Nähte oder andere theils vorspringende, theils weniger nachgiebige Stellen, so erscheinen diese in der Strangfurche mehr weniger ausgeprägt. Gleiches gilt bezüglich der Windungen, wenn das Tuch strickartig zusammengedreht gewesen war. Auch wenn Stricke, besonders neue, zur Anwendung kamen, lassen sich in der Strangfurche häufig, und zwar häufiger als bei zusammengedrehten Tüchern, die Windungen als parallele schiefe Leistchen erkennen, welche jenen Hautpartien entsprechen, die zwischen je zwei vorspringende und daher comprimirende Windungen des Strickes zu liegen kamen. Da nicht selten zusammengebundene Stricke zum Erhängen genommen werden, oder das eine Ende des Strickes zu einer Schlinge geknüpft ist, durch welche das andere Ende hindurchläuft, so werden auch die betreffenden Knoten an der Strangfurche sich ausprägen, beziehungsweise das gleichmässige Verhalten derselben unterbrechen. In einem von Tardieu beschriebenen Falle war das eine Ende des Stranges durch einen am anderen befestigten Metallring durchgezogen und der Abdruck dieses Ringes an der Leiche deutlich erkennbar.

Nähere Beschaffenheit der Strangfurche.

Ausser von den genannten Umständen hängt das mehr weniger deutliche Ausgeprägtsein der Strangfurche auch von dem Körpergewichte des Erhängten ab, ferner davon, ob dieses, wie beim freien Hängen, vollständig zur Geltung hat kommen können, oder ob der Körper, nachdem der Tod eingetreten war, eine Stütze irgendwo gefunden hatte, was namentlich in jenen häufigen Fällen geschieht, wo die Betreffenden an niedrigen Gegenständen (Thürdrückern u. s. w.) sich aufgehängt hatten. Auch der Umstand, ob die Leiche kürzer oder länger hängen blieb, ist von Einfluss, und schliesslich ist nicht zu übersehen, dass die Strangfurche immer an der dem Knoten entgegengesetzten Stelle des Halses am deutlichsten ausgeprägt sein muss, weil hier die Compression am grössten ist, dass aber diese Stelle eine verschiedene ist, je nachdem das Erhängen in typischer Weise oder so geschah, dass der Knoten hinter dem einen Ohre oder gar vor dasselbe zu liegen kam.

An der Leiche erscheint die Strangfurche entweder lederartig (pergamentartig) vertrocknet und dann mehr weniger braungelb bis braunroth verfärbt, oder weich, in diesem Falle entweder eine schmutzig-bläuliche oder die gewöhnliche, nur etwas blässere Hautfarbe bietend. Die lederartige oder mumificirte Beschaffenheit der Strangfurche bildet sich erst an der Leiche, ist demnach eine sogenannte Leichenerscheinung; ihr Zustandekommen setzt aber gewisse Bedingungen voraus, die ein derartiges postmortales Vertrocknen ermöglichen.

Zu diesen Bedingungen gehört in erster Linie eine genügend starke Compression des betreffenden Hautstreifens. Durch eine solche Compression wird nämlich der Hautstreif nicht blos anämisch, sondern es wird auch jede andere Feuchtigkeit aus demselben herausgepresst, was zur Folge hat, dass dieser Hautstreif, der seine comprimirte Beschaffenheit auch nach dem Tode behält, an der Leiche früher eintrocknet als die umgebende Haut. Da bei schmalen Strangulationsbändern die Compression des Halses am intensivsten ist, so begreift es sich auch aus diesem Grunde, warum besonders, wenn ein Strick benützt wurde, die pergamentartige Strangfurche gefunden zu werden pflegt. Ausserdem spielt die Aufschürfung der Haut in der Strangfurche eine Rolle, indem das Corium mehr weniger blossgelegt wird und an der Leiche ebenso eintrocknet, wie dies bekanntlich bei den Hautaufschürfungen geschieht (pag. 270). Je rauher und einschneidender das betreffende Strangulationsband war, desto leichter kann eine Abschindung der Epidermis zu Stande kommen, daher besonders häufig, wenn das Erhängen mit einem Stricke, namentlich einem neuen, geschah.

Die lederartige und die weiche Strangfurche. Fehlen derselben.

Die weiche Strangfurche präsentirt sich entweder als ein bläulicher, vertiefter, oder als ein mehr flacher anämischer Hautstreifen. Beide kommen zu Stande, wenn die Entstehung der Strangfurche weder mit Hautabschindung, noch mit besonders starker Compression der betreffenden Hautpartie verbunden war, daher vorzugsweise, wenn breite und weiche Strangwerkzeuge, wie Tücher u. dergl., benützt worden sind. Die blasse Farbe der Strangfurche rührt von der Anämie her, die durch die Compression des betreffenden Hautstreifens veranlasst wurde; die blaue Verfärbung ist nur ein höherer Grad dieser Compressionserscheinung und kommt theils zu Stande, indem die Haut durch den Druck verdünnt wird und die Musculatur durchscheint, theils dadurch, dass die comprimirte und dadurch verdichtete Haut selbst, wie man sich durch Versuche leicht überzeugen kann, eine blaugraue Farbe anzunehmen pflegt.

Da die pergamentartige Vertrocknung der Strangfurche eine blosse Leichenerscheinung ist und zu ihrer Entstehung einige Zeit erfordert, so folgt daraus, dass wir selbst aufgeschürfte oder hochgradig comprimirte Strangfurchen noch weich finden können, wenn wir die Untersuchung bald nach der Suspension vornehmen, oder wenn die Eintrocknung durch äussere Verhältnisse verlangsamt oder verhindert worden war. Verzögert kann die Eintrocknung werden schon durch das Hängenbleiben selbst, indem der Strang die betreffende Furche deckt und dadurch die Einwirkung der äusseren Luft für einige Zeit abhält. Ebenso wird in feuchter Luft oder im Wasser die Vertrocknung nicht erfolgen und es wird sogar eine schon lederartig vertrocknet gewesene Strangfurche wieder weich, wenn sie der Einwirkung von Wasser oder anderen Feuchtigkeiten ausgesetzt wird. Diese Umstände dürften bei Wasserleichen nicht übersehen werden.

Zwischen der weichen und pergamentartig vertrockneten Strangfurche gibt es eine Menge Combinationen und Uebergänge, und es kommt ungemein häufig vor, namentlich wenn nicht Stricke, sondern zusammengedrehte Tücher, Leibriemen, Hosenträger, Gurten, Vorhangschnüre und derartige Strangwerkzeuge benützt worden waren, dass eine und dieselbe Strangfurche sowohl weiche als vertrocknete Stellen zeigt, so dass sie wie unterbrochen erscheint.

Eine mit Hautaufschürfung oder starker und gleichmässiger Compression der Haut verbundene Strangfurche tritt deutlich am Halse hervor und verschwindet auch bei längerem Liegen der Leiche nicht, und selbst an faulen Leichen ist sie, wie wir uns wiederholt überzeugt haben, meist noch sehr deutlich zu erkennen. Jene weichen und undeutlich begrenzten Strangfurchen aber, wie sie durch Tücher, namentlich durch dicke wollene Tücher (Shawls), entstehen, sind häufig sehr undeutlich ausgeprägt und der flache, blos anämische Eindruck, den sie veranlassen, kann sich an der abgenommenen Leiche sogar so vollkommen ausgleichen, dass nachträglich keine Spur mehr von einer Strangfurche zu sehen ist.

Undeutliche oder fehlende Strangfurche.

Hatte sich der Betreffende an niedrigen Gegenständen aufgehängt, so dass nach dem Tode der Körper Unterstützung fand und daher dessen Schwere nicht zur vollen Geltung kommen konnte, dann kann sich die bezeichnete Eventualität noch leichter ereignen.

Ein Mann wurde im Walde mit seinem Sacktuch an einem Aste so hängend gefunden, dass er nicht blos mit den ausgestreckten Füssen den Boden berührte, sondern auch mit dem Gesässe auf einer Moosbank theilweise aufruhte, welche sich am Fusse des betreffenden Baumes befand. Das Abnehmen der Leiche geschah unter Intervention eines Arztes, der in seinem Berichte die Strangfurche als flachen blassen Eindruck beschrieb. Bei der Obduction wurde keine Spur einer Strangfurche gefunden, weshalb die Obducenten nicht blos den Tod durch Erhängen ausschlossen, sondern auch den erstuntersuchenden Arzt beschuldigten, schlecht gesehen zu haben. Das Fehlen der Strangfurche liess sich aber, wie in dem Facultätsgutachten auseinandergesetzt wurde, ungezwungen aus den Verhältnisses erklären, unter welchen der Betreffende erhängt gefunden wurde und die wir oben erwähnt haben. — Ebenso fanden wir keine Strangfurche bei einem Manne, der in ähnlicher Stellung wie der Vorige an einem alten Traggurt sich erhängt hatte, und Casper-Liman (l. c. 667) erwähnen mehrerer solcher Fälle.

Ein theilweises Fehlen der Strangfurche ist noch häufiger und kommt namentlich dann wieder vor, wenn zusammengelegte oder zusammengedrehte Tücher das Würgeband gebildet hatten.

Die Strangfurche kann auch dann fehlen oder undeutlich ausgeprägt sein, wenn das Würgeband nicht über den blossen Hals gelegt wurde, sondern zwischen diesem und dem Strangwerkzeug weiche Gegenstände sich befanden. So werden wir unten eines Falles erwähnen, wo Abdrücke von Hemdknöpfen für Würgespuren genommen wurden und der Erhängungstod deshalb ausgeschlossen wurde, weil eine Strangfurche fehlte. Dieses Fehlen liess sich aber ungezwungen daraus erklären, dass der Betreffende den dicken Zugstrang, an dem er sich erhängte, über ein mehrfach gefaltetes Tuch gelegt hatte, das noch am Halse gefunden worden war. — Auch ein dichter Bart am Vorderhalse kann die deutliche Ausbildung einer Strangfurche verhindern. Schliesslich kann sie durch Liegen im Wasser oder durch Fäulniss mehr weniger unkenntlich werden. Bei einer Frau, die sich an einem Stricke erhängt hatte und nach 2 Monaten exhumirt wurde, weil das (unbegründete) Gerede entstand, dass sie von ihrem Manne umgebracht und dann aufgehängt worden sei, fand sich keine Spur der bei der ersten Todtenbeschau sehr deutlich gewesenen Strangfurche, wohl aber eine Fractur beider oberer Kehlkopfhörner.

Innere Befunde am Halse.

Von den inneren Befunden wollen wir die localen am Halse als die wichtigsten zunächst besprechen.

Die Haut der Strangfurche und das Unterhautgewebe daselbst erscheinen comprimirt, blutleer und trocken. Suffusionen im Unterhautbindegewebe unter der Strangfurche gehören zu den seltensten Befunden, sind uns jedoch bereits mehrmals vorgekommen, darunter einmal im Nacken und zwischen den Nackenmuskeln, in einem Falle, wo der Knoten fast unter dem Kinne lag.[348] Die Seltenheit derselben erklärt sich daraus, dass in der Regel die Gefässe in und unmittelbar neben der Strangfurche nur eine Compression, respective mässige Zerrung erleiden, aber nicht zerrissen werden, woraus sich auch begreift, warum auch bei Wiederbelebten in der Regel nur reactive Röthung und Schwellung der strangulirten Hautpartie und nur ausnahmsweise Suffusion beobachtet wird. Wenn in älteren Büchern von blutrünstigen Strangfurchen gesprochen wird, so liegt der Grund darin, dass entweder die manchmal blaue Färbung der Strangfurche, deren Erklärung wir oben gegeben haben, für eine Suffusion gehalten wurde oder, was noch wahrscheinlicher ist, dass man jenen lividen Saum dafür nahm, der sich nicht selten, namentlich wenn die Leiche lange gehangen hatte, am oberen Rande der durch den Strang veranlassten Einschnürung zu finden pflegt, der aber eine sehr erklärliche Leichenerscheinung, eine Hypostase, darstellt, die dadurch entsteht, dass das aus dem Kopfe sich herabsenkende Blut über der eingeschnürten Stelle sich ansammelt und dort jene Verfärbung der Haut veranlasst, die wir an „Todtenflecken“ überhaupt zu sehen gewohnt sind.

Ecchymosen unter der Strangfurche.

Häufiger, obwohl im Grossen und Ganzen doch nur ausnahmsweise, kommen Ecchymosen in anderen Theilen des Zellgewebes, in oder neben der Strangulationsebene des Halses vor, verhältnissmässig am häufigsten in den Scheiden der tiefen Halsgefässe und im intermusculären Bindegewebe, sehr selten in oder unter den Schleimhäuten. Eine beträchtlichere Grösse erreichen dieselben niemals, da einestheils der Tod rasch eintritt und anderseits, wenigstens in typischen Fällen, die plötzliche und gleichzeitige Compression der grossen, sowohl venösen, als arteriellen Gefässe am Halse den Kreislauf fast vollständig sistirt, woraus sich erklärt, warum selbst grössere Läsionen, die mitunter beim Erhängen entstehen, wie z. B. die Fracturen der Kehlkopf- und Zungenbeinhörner, meist ganz unbedeutend suffundirt erscheinen.

Muskelrupturen.

Zerreissungen der Muskeln am Halse haben wir wiederholt gesehen; meist war der Kopfnicker, und zwar entweder beiderseits oder bei asymmetrisch angelegter Schlinge an der dem Knoten entgegengesetzten Stelle, einmal ein Musculus thyreohyoideus zerrissen, respective in den äusseren Portionen eingerissen und in einem Falle (Fig. 94), in welchem der Strick quer auf dem Ligamentum cricothyreoideum gelegen war, ergab sich ausser einem Doppelbruch der Spange des Ringknorpels eine partielle Zerreissung beider Kopfnicker und ein furchenartiger Eindruck beiderseits an den Brust- und Zungenbeinmuskeln. Lesser[349] fand bei 50 Erhängten 11 Mal Muskelrupturen, und zwar 7 Mal eines, 3 Mal beider Kopfnicker, 5 Mal des Platysma, 2 Mal der Musculi sternohyoidei und thyreoidei und 1 Mal des Omohyoideus. Diese Muskelrupturen können, doch nur selten, in vivo entstehen und sind dann mehr weniger suffundirt, in der Regel sind sie ganz reactionslos und sind dann offenbar erst postmortal, und zwar meistens erst bei der Section durch das Strecken und Drehen des todtenstarren Halses, wie es insbesondere beim Eröffnen des Schädels und den diesem vorangegangenen Manipulationen stattfindet, künstlich an den eingeschnürt gewesenen Stellen erzeugt worden. Auch bei suffundirten solchen Rupturen ist die Möglichkeit einer postmortalen Entstehung nicht sofort ausgeschlossen, da auch letztere, wenn gleichzeitig bluthältige Gefässe zerrissen sind und dem Austritte des Blutes einige Zeit gegönnt war, wie suffundirt erscheinen können.[350]

Fig. 94.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Partielle Ruptur beider Kopfnicker bei einem erhängten Selbstmörder. Rinnenförmige Querfurchen in beiden Brustzungenbeinmuskeln. Doppelbruch der Spange des Ringknorpels.

Fracturen des Zungenbeins und des Kehlkopfes.

Auch bei den zwei mehrfach erwähnten Justificirten fanden wir die Kehlkopf-Zungenbeinmusculatur rechterseits zerquetscht, was aber durch einen Knoten erzeugt worden war, den der Scharfrichter an dieser Stelle des Stranges angebracht und während des Hängens mit aller Kraft gegen den Kehlkopf gedrückt hatte. Diese Scharfrichterpraxis scheint sehr alt zu sein, denn schon Morgagni (l. c. Epist. XIX) berichtet, dass bei einer solchen Hinrichtung: Carnificis laqueus musculos, qui os hyoides cum larynge proximisque partibus connectunt, disruperat, ut illud os ab larynge esset separatum. Muskelzerreissungen bei 4 Hinrichtungen beschreibt auch Maschka (l. c. 602) und bemerkt, dass er solche bei Selbstmördern niemals beobachtet habe.

Fig. 95. Typische Fractur der Kehlkopf- und Zungenbeinhörner bei Erhängten. Fig. 96. Kehlkopf allein von Fig. 94; zeigt die Details der Doppelfractur des Ringknorpels.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Fracturen der Zungenbeinhörner trifft man häufig, meist nahe an ihren hinteren Enden. Ebenfalls häufig sind, wie wir bereits in der zweiten Auflage dieses Buches (1881, pag. 482) hervorhoben, die Fracturen der oberen Kehlkopfhörner, besonders wenn sie bereits verknöchert sind, und zwar entweder vor ihrem peripheren Ende oder an der Basis (Fig. 95). Diese Fracturen entstehen wenigstens beim typischen Erhängen nicht, wie man meinen könnte, durch directen Druck des Stranges, sondern, wie in unserem Institute, insbesondere durch Haumeder (l. c.), nachgewiesen wurde, indirect, d. h. als Theilerscheinung und Folge des oben erwähnten Angedrücktwerdens des Ligamentum thyreohyoideum medium an die Wirbelsäule und consecutive Zerrung der Ligamenta hyothyreoidea lateralia, die sich bekanntlich an den Enden des Zungenbeines einerseits und der Kehlkopfhörner andererseits inseriren. Daher sind auch die Oeffnungen der Fracturwinkel bei letzteren stets nach oben, beim ersteren in der Regel nach unten gekehrt.

Kehlkopffracturen und Rupturen der Carotis bei Erhängten.

Beschädigungen des eigentlichen Kehlkopfes sind beim typischen Erhängen sehr selten, doch ist ihr Zustandekommen aus dem erwähnten Angedrücktwerden des oberen Kehlkopfrandes an die Wirbelsäule und consecutivem Auseinanderweichen der Schildknorpelplatten begreiflich, besonders bei fragilen (älteren) Kehlköpfen. Wir selbst haben noch keinen solchen Fall beobachtet, Lesser dagegen sah zweimal Infractionen der Schildknorpelplatten.

Am günstigsten ist die Gelegenheit für Entstehung von Kehlkopfbrüchen dann, wenn der Strang direct auf den Kehlkopf, insbesondere auf die Membrana crico-thyreoidea, zu liegen kommt. In diesem Falle werden nicht blos die Schildknorpel direct gequetscht, sondern die vordere Spange des Ringknorpels nach rückwärts gezerrt, so dass leicht Fracturen, namentlich des letzteren, entstehen können. Lesser bildet eine so entstandene Doppelfractur des Ringknorpels ab und eine gleiche von uns beobachtete zeigt Fig. 94 und 96.

Ruptur der Intima carotis.

Zu den localen Befunden, die sich bei Erhängten an den Weichtheilen des Halses ergeben können, gehört auch die Ruptur der Intima carotis. Amussat hat zuerst auf diese Ruptur aufmerksam gemacht und seitdem wurde sie nicht blos bei Erhängten beobachtet, sondern auch bei Erhängungsversuchen mit Leichen künstlich erzeugt.[351] Nach der Zusammenstellung von Peham („Ueber Carotisrupturen bei Erhängten.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII, Suppl. pag. 176) fanden sich in unserem Institute solche Rupturen in 8·06 Procent, bei Justificirten unter 7 Fällen 5mal. Im Ganzen gehören sie demnach bei Selbstmördern nicht zu den häufigen Befunden, obgleich Simon sie bei sechs Erhängten zwei Mal und Lesser in 50 Fällen sieben Mal gesehen hat. In sämmtlichen unserer Fälle, sowie in fast allen der von Anderen beobachteten befand sich die Ruptur unmittelbar unter der Theilungsstelle der Carotis, also dort, wo, wie wir uns durch die oben erwähnten Versuche überzeugt haben, die Carotiden durch das Würgeband bis zur Undurchgängigkeit comprimirt und gegen die Wirbelsäule angepresst werden, doch kann sie auch in den Aesten der Carotis vorkommen. Dieser Druck und die gleichzeitige Zerrung des Gefässrohrs nach oben bewirkt die Ruptur. Ignatowski (l. c.) legt das Hauptgewicht auf die Zerrung, während den Versuchen Peham’s zufolge diesem Moment nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt. Die Ruptur ist immer quergestellt, einfach oder mehrfach, und betrifft in der Regel nur einen Theil der Peripherie des Gefässlumens (Fig. 97), selten die ganze. In den meisten unserer Fälle war der betreffende Riss etwas, doch immer nur unbedeutend, sugillirt. Es scheint, dass namentlich dünne und daher stark einschnürende Strangwerkzeuge solche Rupturen bewirken können; denn in allen unseren Fällen, mit Ausnahme eines einzigen, wo ein Riemen in Anwendung kam, hatten sich die Betreffenden an einem Strick aufgehängt. Dass eine gewisse Rigidität der Arterien, insbesondere ein bestehender atheromatöser Process, das Zustandekommen der Ruptur erleichtere, können wir nicht bestätigen, denn die meisten Individuen, bei denen wir sie sahen, befanden sich noch im jüngeren Alter. Auch können wir nicht behaupten, dass die grössere oder geringere Stärke des Halses dabei von wesentlichem Einfluss sei. Leicht können solche Rupturen beim unvorsichtigen Aufschlitzen der Carotiden entstehen, worauf zu achten wäre.

Fig. 97.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Einfache Querruptur der Intima carotis eines erhängten Selbstmörders unmittelbar vor der Bifurcation. Nat. Gr.

Verletzungen der Wirbelsäule.

Fracturen, Luxationen oder Zerreissungen der Wirbelsäule gehören beim Selbstmord durch Erhängen zu den allergrössten Seltenheiten und kommen wohl nur bei ganz besonderen Verhältnissen vor. Lesser fand einmal eine partielle Zerreissung der vierten Zwischenwirbelscheibe mit Fractur der darüber befindlichen periostitischen Osteophyten bei einer 61jährigen Frau und wir eine Abreissung der Bandscheibe zwischen dem 3. und 4. Halswirbel vom letzteren zugleich mit der angrenzenden Corticalis des sehr porotischen Wirbelkörpers bei einem 83jährigen marastischen Manne, den wir als Leiche aufgehängt hatten.[352] Doch können, wie wir bereits oben (pag. 360) bemerkten, bei so brüchigen Knochen die Fracturen der Halswirbelsäule auch erst am Obductionstisch geschehen. Auch bei der gewöhnlichen Justification durch den Strang kommen Beschädigungen der Halswirbelsäule wohl nur ausnahmsweise vor. Dagegen wurden, wie Kinkead (Virchow’s Jahrb. 1885, I, pag. 527) und Pellereau (Annal. d’hygiène publ. 1886, XVI, pag. 108) berichten, bei der englischen Hängemethode, bei welcher der Delinquent aus bedeutender Höhe an einem langen dicken, unter dem Kinn geknüpften Strick plötzlich fallen gelassen wird, vollständige Abreissungen der Halswirbelsäule beobachtet. In einem Falle war sogar fast der ganze Kopf abgerissen.[353]

In einem zur Prager Facultät gelangten Falle wurde ein hochschwangeres Bauernmädchen in einem Glockenthurme zwischen dem Glockenstuhl und dem Boden des Thurmes an einem Glockenseil frei hängend gefunden, und es bestand der Verdacht, dass sie von ihrem Schwängerer auf die Art umgebracht worden sei, dass er ihr die Schlinge unversehens um den Hals geworfen und sie dann vom Glockenstuhl in die Tiefe herabgestossen hatte. Der Fall war höchst wahrscheinlich nur ein Selbstmord und das Gutachten der Facultät wurde auch in diesem Sinne abgegeben. Wir erwähnen ihn aber deshalb, weil hier gewiss die günstigsten Bedingungen zur Entstehung einer Zerreissung der Wirbelsäule gegeben waren. Leider hatten die Obducenten unterlassen, letztere zu untersuchen, so dass dadurch eine der interessantesten und für die Lehre vom Erhängungstode ungemein wichtigen Beobachtungen der Wissenschaft entgangen ist.

Auch wenn Jemand, selbst bei kurzem Sturz mit der Schlinge um den Hals von einer Höhe herabspringt, kann es zu Beschädigungen der Halswirbelsäule kommen. So fand Liman eine solche bei einem Manne, der mit um den Hals gelegten Riemen von einem Stiegengeländer herabgesprungen war, allerdings aber nach dem Abschneiden aus einer Höhe von 12 Fuss auf den gepflasterten Hof gestürzt war. Einen anderen Fall von Zerreissung der Lig. intervertebralia bei Selbstmord durch Erhängen soll Ansiaux in Lüttich beobachtet haben (Schmidt’s Jahrb. 1843, XL, 370). Ferner wird über solche, nichts weniger als sichergestellte Fälle berichtet: in den Annalen der Staatsarzneikunde, X, 701, und in der Zeitschrift für Staatsarzneikunde, 1851, N. F., IX, 153. Aeltere Literaturangaben über den Gegenstand, sowie Berichte über in dieser Beziehung angestellte Versuche finden sich in Orfila’s Lehrb. d. gerichtl. Med., übers. v. Krupp, 1849, II, 380 u. s. f.

Innere Befunde.

Die übrigen Sectionsbefunde sind die dem acuten Erstickungstode überhaupt zukommenden. Hyperämien des Gehirns und seiner Häute sind keineswegs constant, obzwar man sie, da die Halsgefässe comprimirt werden, jene der Wirbelsäule aber offen bleiben, erwarten sollte. Ecchymosen der harten Hirnhaut haben wir zweimal beobachtet. Ueber die Inconstanz des Befundes von Hyperämie in den Lungen haben wir uns bereits oben ausgesprochen. Ecchymosen an den Lungen sind bei Erwachsenen verhältnissmässig selten. Die Unterleibsorgane zeigen, wenn die Leiche bald nach der Suspension abgenommen und in die gewöhnliche Rückenlage gebracht wurde, ein ganz gewöhnliches Verhalten. Je länger jedoch die Leiche hing, desto blutreicher erweisen sich diese Organe, ein Befund, der nur als Leichenhypostase aufgefasst werden darf.

Eine stärkere Hyperämie der Nieren, wie sie Casper bei Erhängten angibt, haben wir ebenfalls nur bei Leichen gefunden, die länger gehangen hatten. Ebenso fanden wir auffallende Hyperämie der Darmschleimhaut, selbst mit (wahrscheinlich postmortalen) Extravasaten auf dieser, wie sie Samson-Himmelstiern (Schmidt’s Jahrb. 1885, 7 Heft) und schon früher Hölder (Prager Vierteljahrschr. XXXVI, Annal. 80) beschrieben, nur unter den erwähnten Umständen. Dagegen constatirten wir wiederholt stärkere Injection der Magenschleimhaut und Ecchymosirung des Fundus auch unter Umständen, wo an eine blosse Hypostase nicht zu denken war, so dass dieselben mit dem während der Erstickung erfolgenden vasomotorischen Krampf, namentlich mit jenem im Bereiche der Gefässe des Darms und der Milz, in ursächlichen Zusammenhang gebracht werden müssen.[354] Auch Pancreasblutungen wurden beobachtet (pag. 356).

Selbsterhängen oder Mord?

Entsteht in irgend einem Falle die Frage, ob Selbstmord oder Tödtung durch fremde Hand vorliegt, so wird man sich zunächst erinnern, dass, wie schon bei der Besprechung des Selbstmordes hervorgehoben wurde, jener durch Erhängen zu den häufigsten Selbstmordarten gehört, so dass in der überwiegendsten Zahl der Fälle schon dieser Umstand die Annahme des Selbstmordes nahe legt. Da es ferner nur unter besonders günstigen Umständen (wie z. B. bei dem im Glockenthurme erhängt gefundenen Mädchen), bei Kindern oder Bewusstlosen oder bei Intervention mehrerer Personen gelingen könnte, ein Individuum ohne heftige Gegenwehr von dessen Seite durch Erhängen zu tödten, so sind wir, wenn die erwähnten Umstände sich nicht constatiren lassen und wenn keine Zeichen einer geleisteten Gegenwehr oder einer anderen Todesart an der Leiche gefunden werden, nicht berechtigt, den Tod von der Einwirkung fremder Hand herzuleiten.[355]

Im April 1875 hatte ein Schneider in Wien seine fünf Kinder im Alter von 8 Monaten, 2, 6, 8 und 9 Jahren und dann sich selbst durch Erhängen getödtet. Eine gleiche That hatte im April 1877 ein geisteskranker Schuldiener an seinen 13 und 6 Jahre alten Kindern (Mädchen) vollbracht, die er höchst wahrscheinlich im Schlafe überfallen hatte. Die von einem Strick herrührende Strangfurche zeigte bei beiden Kindern den gewöhnlich bei Erhängten zu findenden Verlauf. Es fand sich jedoch bei beiden Kindern eine kreuzergrosse Blutaustretung unter der Galea über der Hinterhauptsschuppe und bei dem älteren Mädchen ausserdem eine bohnengrosse Hautaufschürfung am vorderen Rande des rechtes Kopfnickers in der Höhe des Kehlkopfes, ferner eine ebenso grosse Hautvertrocknung an der Stirne und an der Nasenwurzel und endlich eine erbsengrosse Blutaustretung unter der Haut der rechten Wange, woraus zu ersehen, dass wenigstens bei dem älteren Kinde die Tödtung nicht ohne Zurücklassung anderer, als blos von der Strangfurche herrührender Spuren gelungen ist. — Ueber einen an einem alten, sehr herabgekommenen und durch Misshandlungen geschwächten Mann begangenen Mord durch Erhängen berichtet Rehm (Friedreich’s Bl. 1884, pag. 322). — In einem unlängst von der Wiener med. Facultät begutachteten Falle stand ein Mann im Verdacht, sein Weib aufgehängt zu haben, da die Frau an jenem Tage schwer betrunken war, in halb knieender Stellung erhängt gefunden wurde und eine Tour des sehr langen, dicken, an einem Dachsparren befestigten und doppelt genommenen Strickes quer durch den Mund verlief. Da nicht erwiesen werden konnte, dass die Frau auch zur Zeit der That betrunken war, da ferner keine Verletzungen gefunden wurden und die eine Tour der Doppelschlinge auch nur zufällig beim hastigen Erhängen in den Mund gerathen sein konnte, so vermochte die Facultät die Möglichkeit des Selbstmordes nicht auszuschliessen.

Postmortale Suspension.

Häufiger dagegen kommt es vor, dass anderweitig Umgebrachte aufgehängt werden, um den Todesfall als Selbstmord erscheinen zu lassen.

Ist die Tödtung durch eine mechanische Verletzung bewirkt worden, so ist die Diagnose eine verhältnissmässig leichte, da ja das Auffinden der Verletzung und ihrer Folgen (z. B. der Verblutung) den Fall meist sofort klarstellen wird.

So wurde, wie Casper erzählt, ein Matrose in einem Bordell durch einen Messerstich getödtet, seine Leiche aber von den Mädchen, die den Fall vertuschen wollten, gewaschen, mit einem frischen Hemd bekleidet und aufgehängt. In den Maschka’schen Gutachten findet sich ein Fall, wo ein Bursche auf einem Weidenbaum, mehrere Fuss von der Erde entfernt, hängend gefunden wurde, während die Untersuchung der mit Vorsicht abgenommenen Leiche eine Fractur des Schädels mit beträchtlichem Blutaustritt ergab. Ein 64jähriger Bienenzüchter, über welchen Lafargue (Annal. d’hygiène publ. 1885, XIII, pag. 455) berichtet, wurde auf einer Eiche in nahezu sitzender Stellung hängend gefunden, mit einer Maske am Kopfe, wie sie die Bienenzüchter benützen, jedoch so, dass das Visir den Scheitel und die Leinwand das Gesicht bedeckte; der Strick, an welchem die Leiche hing, war ebenso wie der Baumstamm mit Blut befleckt, doppelt genommen und verlief über das Gesicht, respective die dasselbe bedeckende Leinwand, quer durch den Mund (!). Hinter dem linken Ohre fand sich eine suffundirte Quetschwunde und darunter eine Zertrümmerung des Schädels mit Eintreibung der Bruchstücke in das Gehirn und hochgradigem intra- und extracraniellem Extravasat. In diesen Fällen konnte an der Tödtung durch fremde Hand und nachträglicher Aufknüpfung nicht gezweifelt werden.

Verletzungen bei Erhängten.

Bei der Beurtheilung solcher Befunde an Leichen Erhängter ist jedoch wohl zu beachten, dass sich Verletzungen verschiedener Art auch bei zweifellosen Selbstmördern finden können.

Es können zunächst Verletzungen schon vor dem Erhängen bestanden haben, und diese können sowohl durch Zufall, als durch fremde und selbst durch des Selbstmörders eigene Hand beigebracht worden sei.

Bei einem Alkoholiker, der sich erhängt hatte, fanden wir die ganze rechte Augengegend geschwollen und sugillirt; es wurde jedoch sichergestellt, dass der Betreffende zwei Tage früher im betrunkenen Zustande von einer Stiege herabgefallen und dabei sich die erwähnte Verletzung zugezogen hatte. — In einem anderen Falle hatte sich ein Lehrjunge aus Verdruss über eine von seinem Lehrherrn erhaltene Züchtigung aufgehängt, und es wurden an seiner Leiche mehrere Striemen am Rücken und an den Extremitäten gefunden, die von Stockschlägen herrührten, ausserdem zwei kreuzergrosse Extravasate in der behaarten Kopfhaut. Sämmtliche Verletzungen rührten zweifellos von der kurz vor dem Erhängen stattgefundenen Züchtigung her. — Ein Mann (Säufer) hatte acht Tage früher, bevor er sich erhängte, von seinem Weibe einen Schlag über den Kopf mit dem Rücken eines Küchenbeiles erhalten und hatte dabei stark geblutet. Da die Meinung ausgesprochen wurde, dass dieser Schlag eine Gemüthskrankheit beim Manne hervorgerufen und auf diese Weise zur Begehung des zweifellos sichergestellten Selbstmordes Veranlassung gegeben haben konnte, wurde die gerichtliche Obduction veranlasst. Es fand sich eine 2 Cm. lange, mit missfärbigem Eiter belegte Trennung der Kopfhaut hinter dem linken Ohre mit beträchtlicher Suffusion, beide rechte Augenlider mit Blut unterlaufen und ausserdem eine thalergrosse flache Blutaustretung ober der Mitte des Brustbeingriffes. — Ein Wirth erhing sich zwei Tage später, nachdem er von seinem Hausherrn einen Schlag mit einem Schlüssel auf die Stirne erhalten hatte. Der Selbstmord wurde von der angeblichen Hirnerschütterung abgeleitet. Die Obduction ergab blos eine bohnengrosse, nicht suffundirte Borke auf der Stirne. — Einen analogen Fall bringt Maschka (Gutachten. IV, 20), wo, allerdings erst fünf Monate nach über den Kopf erhaltenen Hieben mit einer Sense, der Selbstmord verübt wurde, aber ebenfalls die seltene Frage vorgelegt wurde, ob die betreffende Verletzung eine Geistesstörung und dadurch den Selbstmord veranlasst habe? Sowohl in diesem, als in unseren Fällen wurde erklärt, dass sich dieses weder mit Bestimmtheit, noch mit Wahrscheinlichkeit behaupten lasse. — Liman (Handbuch. II, 7. Aufl., 758) berichtet über Selbsterhängen eines von Jägern angeschossenen Holzdiebes.

Verletzungen vor und während der Suspension.

Von eigener Hand des Entleibten können Verletzungen herrühren, wenn derselbe früher auf eine andere Art sich umzubringen versuchte, da ihm aber dieses misslang, erst zum Stricke griff. So fand Casper (l. c. 718) bei einer alten Jungfer, die sich an ihrem wollenen Shawl erhängt hatte, zwei Stichwunden in der linken Brustgegend, welche bis in den Herzbeutel eingedrungen waren und von denen die eine die Fettschichte des Herzens oberflächlich durchtrennt hatte. Die Wunde hatte sich die Betreffende mit einen Tischmesser beigebracht, sich dann gewaschen und hierauf erst aufgehängt. — Bei einem offenbar dem Arbeiterstande angehörigen Unbekannten, der im Prater erhängt gefunden wurde, ergab sich an der rechten Hand eine ausgedehnte, ganz frische, unverbundene Rissquetschwunde. Es handelte sich entweder um eine Maschinenverletzung, die den Mann zum Tode getrieben hatte, oder um einen vorausgegangenen Selbstmordversuch durch Erschiessen, wobei die Waffe gesprungen war. Erhängen mit gleichzeitigem Erschiessen ist uns einmal vorgekommen. Die Rebschnur war doppelt genommen und dementsprechend fanden sich zwei Strangfurchen mit einer stark injicirten Hautleiste dazwischen. Die rechte Schläfe war durch einen Pistolenschuss zertrümmert und ebenso wie die rechte Hand von Pulver geschwärzt. — Oben haben wir einen Fall von Taylor mitgetheilt, in welchem ein Mann sich früher den Hals zu durchschneiden versuchte und dann erst durch Suspension sich tödtete. — Ein interessanter Fall dieser Art kam 1874 in Wien vor und wurde uns vom Polizeiarzte Dr. v. Britto mitgetheilt. Er betraf einen älteren Mann, der in seinem von innen versperrten Zimmer am Thürpfosten hängend und todt gefunden wurde, mit den Fussspitzen den Boden berührend. Der Strick lief durch eine quere Hautschnittwunde hindurch, die jedoch die Luftwege nicht eröffnet hatte. In der linken (!) Ellenbeuge fand sich eine quere Hautschnittwunde und in der Magengrube eine schlitzförmige, ½ Zoll lange Wunde, welche, wie es schien, in die Bauchhöhle eindrang. Das Zimmer war über und über mit Blut bedeckt. Eine grössere Blutlache vor dem Spiegel und daselbst ein blutiges Taschenmesser auf dem Boden. An den Möbeln zahlreiche Blutspuren, selbst hinter dem Ofen Abdrücke blutiger Hände und Füsse. Eine Obduction wurde leider nicht veranlasst, da der Selbstmord ausser Zweifel stand. — Haumeder berichtet sogar (Wiener med. Wochenschrift. 1882, Nr. 18) über eine Combination von Selbstmord durch Erhängen mit zahlreichen, selbst zugefügten Hiebwunden am Kopfe bei einem mit Typhus ambulatorius Behafteten. — Weiter obducirten wir einen sehr kräftigen, erst nachträglich agnoscirten, etwa 24jährigen Mann, der sich in einem Hôtel an der Thüre mit einer Rebschnur erhängt hatte, bei welchem sich am Rücken des rechten Zeigefingers zwei schief und parallel verlaufende, frisch blutende Hautschnitte und als Fortsetzung des einen ein dritter am Rücken des rechten Mittelfingers ergaben. Die Provenienz dieser Schnitte blieb unaufgeklärt. Wahrscheinlich dürfte sich der Mann dieselben beim Zurichten (Abschneiden) des Strickes zugefügt haben.

Verletzungen bei Erhängten. Herabfallen.

Dass während des Erhängens, insbesondere durch die mit dieser Todesart verbundenen Convulsionen und durch Anschlagen des Körpers an harte, namentlich vorspringende Gegenstände Verletzungen entstehen können, ist im Allgemeinen nicht unmöglich, doch zweifellos sehr selten, wenigstens haben wir nur einen Fall dieser Art gesehen, in welchem eine Hautaufschürfung mit unbedeutender Sugillation über dem einen Schulterblatte offenbar durch den vorspringenden Theil eines eisernen Gitters entstanden war, an welchem sich der Betreffende erhängt hatte. Gröbere Verletzungen können auf diese Art nicht entstehen.

Viel mehr Beachtung verdient der Umstand, dass erst postmortal verschiedene Verletzungen entstehen können, namentlich durch unvorsichtiges Abnehmen oder überhaupt durch ungeschicktes Behandeln der Leiche oder des Scheintodten.

In einem unserer Fälle wurde in einer Winternacht ein Mann an dem Fenstergitter des Parterre eines im Bau begriffenen Hauses von zufällig Vorübergehenden hängend gefunden. In übertriebenem Rettungseifer zog der Eine ein Messer und schnitt den Strick durch. In demselben Momente verschwand die Leiche, und es zeigte sich, dass sie in ein unter dem Fenster befindliches offenes Kellerloch gestürzt war. Bei der Obduction wurde ausser einer wohlausgeprägten Strangfurche und den Symptomen des Erstickungstodes eine Diastase der rechten Lambdanaht gefunden, welche sich in einem bis zum Foramen lacerum derselben Seite ziehenden Knochensprung fortsetzte und mit mässiger Sugillation der Kopfhaut am Hinterhaupt und nicht unbedeutendem Blutaustritt in die hinteren Schädelgruben verbunden war. Es unterlag keinem Zweifel, dass dieser Sprung erst nachträglich durch den Sturz des Erhängten in den ziemlich tiefen Keller entstanden war.

In einem zweiten uns bekannten Falle wurde bei der Obduction eines erhängten Unbekannten ausgetretenes Blut in der Bauchhöhle gefunden, welches aus einer ziemlich tiefen Leberruptur stammte. Die nachträglichen Erhebungen ergaben, dass ein Wachmann die Leiche in einer ansehnlichen Höhe an einem Baumaste hängend fand, und dass er hierauf mit seinem Säbel den Strang durchhieb, worauf die Leiche mit grosser Gewalt heruntergefallen war. Die Leberruptur war offenbar durch diesen Sturz entstanden und ebenso der consecutive Blutaustritt in die Bauchhöhle, der bei dem Blutreichthum, den die Leber auch postmortal zeigt, und bei der allgemein flüssigen Beschaffenheit des Erstickungsblutes wohl begreiflich erscheint und geeignet ist, das, was wir an einer anderen Stelle über postmortale Verletzungen gesagt haben, weiter zu illustriren.

In dem oben erwähnten Casper-Liman’schen Falle ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass der Bruch der Wirbelsäule erst durch den Sturz auf das Hofpflaster aus der Höhe von 12 Fuss entstanden war.

Als Beweis, wie mitunter mit Leichen Erhängter verfahren wird, möge ein in Friedreich’s Centralarchiv f. Staatsarzneikunde. 1845, pag. 442, mitgetheilter Fall dienen, in welchem Jemand erhängt auf dem Dachboden gefunden und, da das Heruntertragen der Leiche beschwerlich war, einfach aus der Dachlucke — herabgeworfen wurde, wobei bedeutende Verletzungen entstanden.

Auch die Möglichkeit ist zu erwägen, dass der Strang unter der Last des Körpers gerissen und letzterer beim Sturze sich beschädigt haben konnte. Dies kann sowohl unmittelbar nach dem Erhängen, als nachträglich geschehen. Ein Fall erster Art kam in Wien vor und betraf eine geisteskranke Frau, die mit einer Schlinge um den Hals soporös am Boden liegend gefunden wurde, während über ihr ein Stück eines abgerissenen Strickes an einem Nagel befestigt war. Die Frau starb am selben Tage und die Obduction ergab eine Diastase der Lambdanaht, die sich beiderseits in eine Fractur der Felsenbeine fortsetzte, welche in der Sella turcica sich vereinigte und offenbar beim Sturze in Folge des Reissens des Strickes, an welchem sich die Betreffende erhängen wollte, zu Stande gekommen war. — Ebenso ist es vorgekommen, dass, wenn die Fäulniss bis zu einem gewissen Grade gediehen war, der Kopf vom Rumpfe abriss und die Schlinge hängen blieb. Eines Falles dieser Art erwähnt Schauenstein (l. c. 579). Einen anderen haben wir obducirt. Die Ablösung war zwischen dem 6. und 7. Halswirbel erfolgt, die übrigen sammt dem Kehlkopfskelet befanden sich noch am Kopfe. Am ersteren waren die Kehlkopfhörner gebrochen. Der Schädel selbst war unverletzt.

Suspension anderweitig Erstickter.

Schwieriger kann sich die Beurtheilung gestalten, wenn das betreffende Individuum früher auf eine andere Weise gewaltsam erstickt und dann erst aufgehängt wurde, da insbesondere der allgemeine innere Befund der gleiche sein könnte, wie er bei Erhängten gewöhnlich getroffen wird. Es wäre in solchen Fällen vorzugsweise auf die Zeichen von Ueberwältigung, geleisteter Gegenwehr, namentlich aber auf das Vorhandensein von localen Spuren zu reagiren, die anderen Erstickungsformen, besonders dem Erdrosseln und Erwürgen, zukommen, die wir später ausführlich besprechen werden. Doch ist im Auge zu behalten, dass auch bei Selbstmördern ausser der Strangfurche noch andere Druckspuren sich bilden können, so z. B. durch Knoten oder durch zwischen den Strang und den Hals gerathene Gegenstände, so z. B. Hemdknöpfe, oder auch durch Verschiebung des Stranges während des Erhängens und dadurch bewirkte Aufschindung der Haut.

Ein interessanter Fall ersterer Art wird von Tardieu (Annal. d’hygiène publ. 1865, XXIII, 341) beschrieben und abgebildet. Er betraf eine Frau, die auf einem Speicher sitzend und an die Wand gelehnt todt gefunden wurde, während über ihr eine gerissene Schlinge (Strick) hing. Um den Hals verlief eine deutliche Strangfurche und unter derselben, entsprechend einer etwas nach oben ausgebauchten Stelle der letzteren, fand sich an der linken Halsseite eine Doppelreihe von 8 rundlichen, nahe bei einander, respective untereinander stehenden Eindrücken, die den Verdacht auf Erwürgung durch fremde Hand erweckte, während sie, wie Tardieu ausführt, offenbar von den Fingerknöcheln der linken Hand herrührten, die, im Moment des Erhängens zwischen Strick und Hals gelagert, durch das nachträgliche Reissen des Strickes aber wieder freigeworden war, eine Möglichkeit, die Tardieu noch plausibler macht durch die Abbildung eines Sträflings, der im Gefängniss hängend und todt gefunden wurde, während die rechte Hand noch zwischen Strick und Hals eingeklemmt war (Fig. 98) und wo an letzterem ähnliche Druckspuren wie bei der erwähnten Frau gefunden wurden.

Stellungen erhängter Selbstmörder.

Der Umstand, ob Jemand freihängend gefunden wurde oder mit den Füssen oder einem anderen Körpertheil irgendwo Unterstützung fand, kann für die Frage, ob Selbstmord oder Tödtung durch fremde Hand vorliegt, nicht verwerthet werden, da unzählige Erfahrungen lehren, dass der Selbstmord durch Suspension keineswegs immer in der Weise geschieht, dass dann der Körper frei an dem Strange hängt, sondern, dass ungemein viele Selbstmörder sich an Gegenständen erhängen, die viel niedriger angebracht sind, als die Entfernung des Halses vom Boden beträgt, so dass ihre Leichen in den verschiedenartigsten Stellungen gefunden werden, wobei sie mit den Füssen oder mit den Knien oder mit dem Gesässe auf dem Boden aufruhen.

Die hier angeschlossenen Abbildungen, welche wir theils einer älteren Arbeit von Marc (Annal. d’hygiène publ. 1830, V), theils einer neueren von Tardieu (Ibid. 1870 und Étude sur la pendaison, la strangulation et la suffocation. Paris 1879, 2. édit.), theils unserer eigenen Erfahrung entnahmen, mögen das Gesagte illustriren.

Fig. 98.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Erhängter Sträfling mit zwischen Hals und Strang eingeklemmter rechter Hand.

Fig. 99 (Marc) betrifft den Prinzen von Condé, welcher sich 1830 in Paris durch Erhängen das Leben nahm und dessen Selbstmord, weil die Leiche nicht frei suspendirt gefunden wurde, anfangs Verdacht auf Einwirkung fremder Hand erweckte und deshalb zu der Marc’schen Arbeit Anstoss gab. Der Prinz wurde eines Morgens an dem Riegel eines geschlossenen Fensterladens seines Schlafzimmers hängend und todt gefunden. Die Leiche war halb angekleidet und das Strangwerkzeug war die Cravatte, welche der Prinz gewöhnlich zu tragen pflegte, die mit einem zusammengedrehten Sacktuch verknüpft war. Der Körper hing nicht frei, sondern stand mit den Fussspitzen auf dem Boden, während die Beine leicht gebeugt waren. Neben der Leiche stand ein Sessel. Keine Spur von Verletzungen wurde gefunden, ebenso nichts Verdächtiges an den Kleidern oder im Zimmer, so dass die 5 Aerzte, die mit der gerichtlichen Untersuchung der Leiche betraut wurden, sich sämmtlich für Selbstmord aussprachen.

In Fig. 100 (Marc) sehen wir ein 40jähriges Weib an einem Stricke hängend, der an einem Topfgestelle befestigt ist. Die Stellung der Leiche ist eine besonders groteske, da die Beine weit auseinandergespreizt sind, wobei der rechte vollkommen ausgestreckte Fuss mit der Ferse, der halb im Knie gebogene linke aber mit den Zehenspitzen den Boden berührt.

Fig. 101 (Tardieu) zeigt einen erhängten Mann, dessen rechter Fuss auf einem Stuhle aufruht, während der andere frei in der Luft schwebt, so dass man den Eindruck erhält, wie wenn der Betreffende eben im Begriffe wäre, vom Stuhle herabzusteigen.

Fig. 102 (Marc) stellt einen Gefangenen dar, der sich am Fenstergitter seiner Zelle mittelst eines Shawls erhängt hatte. Die Stellung ist eine halbknieende, wobei nicht blos die Spitzen beider Füsse den Boden berühren, sondern auch das rechte Gesäss theilweise am Fensterbrette aufruht. Ausserdem sind die Hände mit einem Sacktuch gebunden, ein Befund, der bei Selbstmördern sehr selten vorkommt, dem wir aber auch in Fig. 109 begegnen.[356]

Fig. 99.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Selbstmord durch Erhängen in stehender Stellung.

Fig. 103 (eigene Beobachtung) zeigt einen Mann, der an einem Wandnagel in hockender Stellung hängend gefunden wurde, in der Art, dass beide Fusssohlen vollständig am Boden aufstanden.

Fig. 104 (Marc) zeigt einen 18jährigen Stallpagen, welcher sich auf einem Heuboden erhängt hatte, und zwar an einem dicken Seil, welches zwischen den Dachsparren hinweggespannt war. Ueber dieses hatte er ein Tuch hinüber geworfen und die Enden desselben unter dem Kinn zusammengeknüpft. In dieser einfachen, gewissermassen ein um die Ohren gebundenes Tuch darstellenden Schlinge hing er in der Weise, dass die Knie etwa einen Schuh von dem am Boden liegenden Heu abstanden, die Fussspitzen aber den Boden berührten.

Eine ähnliche knieende Stellung, jedoch mit noch mehr gebeugten Knieen, zeigt Fig. 105 (Marc), auf welcher ein Mann dargestellt ist, der in seinem Bette die Suspension vorgenommen hatte mittelst eines Strickes, der um einen oberhalb des Bettes eingeschlagenen und zur Befestigung der Bettvorhänge dienenden Nagel geschlungen war.

Fig. 100. Selbstmord durch Erhängen. Weit auseinander gespreizte, den Boden berührende Füsse. Fig. 101. Selbstmord durch Erhängen. Der eine Fuss frei hängend, der andere auf einem Stuhle aufruhend.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

In Fig. 106 (Marc) hängt die Leiche eines Mannes an einem Stricke, der an einem in der Decke eines gewölbten Gefängnisses angebrachten Fenstergitter befestigt ist. In Folge der geringen Höhe des letzteren einerseits und der bedeutenden Länge des Strickes anderseits ist das Gesäss kaum ein Schuh vom Boden entfernt und die Leiche scheint auf diesem mit ausgestreckten Beinen zu sitzen.

Fig. 107 (Tardieu) betrifft einen Gefangenen, der sich an einem Gashahn in der Art erhängt hatte, dass er, auf dem Boden des betreffenden Locales vollkommen sitzend, mit ausgestreckten Füssen gefunden wurde. Der Fall bot auch insoferne ein besonderes Interesse, als aus dem Munde ein Leinwandtampon hervorragte, welchen sich der Betreffende, offenbar in der Absicht, um den Tod zu befördern, hineingepresst hatte. Ein solcher Befund ist eine grosse Seltenheit und wurde von uns erst einmal beobachtet, und zwar bei einer Geisteskranken, die sich in der Irrenanstalt aufgehängt hatte. Von aussen war ausser der Strangfurche nichts zu bemerken, beim Herausnehmen der Zunge aber fand man tief im Hals einen hühnereigrossen und ebenso geformten Tampon, der aus einem Stückchen Holz bestand, um welches Charpie und verschiedene Fetzen herumgewickelt und mit einem Faden befestigt waren. Die betreffende Frau hatte bereits zweimal versucht, sich das Leben zu nehmen, das erste Mal durch einen Messerschnitt in die rechte Hüfte, das zweite Mal dadurch, dass sie sich das vordere Drittel der Zunge mit einem von einer Sardinenbüchse herrührenden Stück Blech abgeschnitten hatte. Ausser dem ist uns ein Fall vorgekommen, wo der betreffende Selbstmörder ein alter Herr, mit durch ein Sacktuch verhülltem Kopfe und Gesichte hängend gefunden wurde.

Fig. 102. Selbstmord durch Erhängen. Halbknieende Stellung. Gebundene Hände. Fig. 103. Erhängen in hockender Stellung.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Fig. 108 (eigene Beobachtung) ist ein interessantes Beispiel von Erhängen in sitzender Stellung. Er betrifft einen 73jährigen Mann, der mit seiner Frau und seiner erwachsenen Tochter im gemeinschaftlichen Haushalt lebte. Eines Vormittags wurde er von Letzterer auf der Kante einer 56 Cm. hohen Kiste in der Küche sitzend bewusstlos gefunden, mit dem Rücken an einen Thürpfosten gelehnt. Die Tochter war der Meinung, dem Vater sei übel geworden, rief die Mutter herbei und beide bemühten sich, ihn mittelst Essigwaschungen zu sich zu bringen. Erst während dieser Manipulation bemerkten sie, dass er an einem Tuche hänge, welches beiläufig 35 Cm. über dem Halse an einem Haken befestigt war. Das Tuch war mit seiner Mitte über den Haken gelegt und die Enden unter dem Kinn zusammengeknüpft, und dieser Verlauf hatte den Eindruck gemacht, wie wenn das Tuch nur zufällig an dem betreffenden Haken hinge und dadurch das Uebersehen der Sachlage veranlasst.

Fig. 109 (Tardieu) zeigt die Abbildung eines Gefangenen, der sich an einem niedrigen Gashahn in liegender Stellung in der Art aufgehängt hatte, dass das Gesicht nach abwärts gerichtet war und der Vorderhals der Schlinge auflag, wodurch, wie begreiflich, ein von dem gewöhnlichen ganz abweichender Verlauf der Strangfurche zu Stande kommen musste, indem dieselbe quer über den Kehlkopf oder die Trachea verlaufen konnte und nicht gegen den Nacken aufstieg, sondern horizontal den Hals, wenigstens dessen Vorder- und Seitenfläche, umkreisen musste. Auch hier hatte sich der Mann früher die Hände gebunden, und zwar, was den Fall noch interessanter macht, am Rücken.

Fig. 104. Erhängen in halbknieender Stellung. Eigenthümlicher Suspensionsapparat. Fig. 105. Erhängen in knieender Stellung.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
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Fig. 110 (eigene Beobachtung) betrifft eine dem Trunke ergebene 51 Jahre alte Lumpensammlerin, die am Geländer einer der Eingangsstiegen in den Alserbach-Hauptcanal erhängt gefunden wurde. Die Leiche befand sich in halbliegender Stellung, indem der ganze Unterkörper der leiterartigen, steilen Stiege auflag. Der Hals hing in der Schlinge eines alten Strickes, der an den Nagel des Stiegengeländers geknüpft war und deren Knoten vor dem linken Ohre sich befand, so dass die Strangfurche auch den Nacken umkreiste. Diese Umstände, sowie durch Ratten veranlasste Abnagungen der Haut an den ineinander gefaltenen Händen, die anfangs für vital entstandene Wunden gehalten wurden, hatten zur Einleitung der gerichtlichen Obduction geführt.

Fig. 106. Erhängen in halbsitzender Stellung. Fig. 107. Erhängen in sitzender Stellung. Knebel im Mund. Fig. 108. Erhängen in sitzender Stellung. Fig. 109. Selbstmord durch Erhängen in liegender Stellung. Auf dem Rücken gebundene Hände.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
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Fig. 111 (eigene Beobachtung) betrifft einen Fall von Erhängen in liegender Stellung, über welchen ein Facultätsgutachten eingeholt wurde. Im Juli 1877 erstattete ein Gensdarm die Anzeige, dass die Bäuerin F. N. am Morgen desselben Tages in ihrem Bette halbliegend todt gefunden worden sei, wobei sich herausstellte, dass sie ein Tuch um das Genick geschlungen hatte, welches mit dem Bettvorhange verknotet war, als ob sie sich erhängt hätte. Da jedoch die Athmungsorgane hierdurch nicht beeinträchtigt und ganz frei waren und der Unterleib sehr angeschwollen war, sprach der Gensdarmeriebericht die Vermuthung aus, dass die Verstorbene auf eine andere Weise um’s Leben kam und erst später in jene Stellung gebracht wurde. Die Betreffende hatte zwei Tage vor ihrem Tode ein schwächliches Kind geboren, welches schon nach 24 Stunden starb. Am Abend vor ihrem Tode klagte die Frau über Frösteln und Kopfschmerzen, war in deprimirter Stimmung und soll sich geäussert haben: sie wisse ganz genau, dass sie nicht wieder gesund werde. Ihre Krankheit könne lange dauern, aber gesund werde sie nicht mehr. Die gerichtsärztliche Untersuchung ergab ausser den Zeichen einer vor wenigen Tagen überstandenen Entbindung und einer starken Vergrösserung der rechten Schilddrüse eine um den Hals verlaufende tiefe Furche, welche auch den Nacken quer durchzog, besonders rechterseits ausgeprägt war und linkerseits am unteren Rande des Unterkiefers, entsprechend seiner Mitte, in eine grubenförmig vertiefte Ausbreitung überging. Von Verletzungen, Zeichen geleisteter Gegenwehr u. s. w. wurde keine Spur vorgefunden. Da das Gutachten der Obducenten nicht ganz bestimmt lautete und ein anderer Arzt sich geäussert haben sollte, dass wegen der eigenthümlichen Stellung, in welcher die Leiche gefunden wurde, ein Selbstmord nicht angenommen werden könne, beschloss das Gericht die Einholung des Facultätsgutachtens, indem es zugleich das Würgeband und eine rohe Zeichnung der Stellung, in welcher die F. N. gefunden wurde, beischloss. Zufolge dieser und der gegebenen Beschreibungen war die Situation eine solche, wie sie Fig. 111 darstellt, und der Fall zeigt somit zwei vom Gewöhnlichen abweichende Eigenthümlichkeiten, und zwar dieselben, wie wir sie auch bei dem in Fig. 110 abgebildeten Falle treffen, nämlich erstens die liegende Stellung und zweitens den Umstand, dass der Knoten der Schlinge nicht im Nacken oder, wie häufig, hinter dem Ohre, sondern vor letzterem an der Mitte des linken Unterkiefers lag. Da aber letztere Lagerung der Schlinge, wie wir oben erwähnten, bei Selbstmördern thatsächlich vorkommt und, wie von uns unternommene Versuche an Leichen lehren, eine vollkommene Verschliessung der Luftwege und auch an der dem Knoten entgegengesetzten Seite eine Compression der Halsgefässe zu bewirken vermag und schon, wie ebenfalls Versuche zeigten, das Gewicht des halbliegenden Körpers genügt, um diese zu bewirken, somit ganz wohl auf diese Art ein Selbstmord geschehen konnte, da ferner die F. N. ganz wohl im Stande war, sich den betreffenden Hängeapparat selbst herzurichten und weiter keine Spur einer anderen, insbesondere gewaltsamen Todesart gefunden wurde, überdies die Untersuchte sich eben im Wochenbette befand, also in einem Zustande, in welchem Antriebe zum Selbstmord entstehen und in That übergehen können, ausserdem das Tags zuvor erfolgte Absterben ihres Kindes den Entschluss, sich das Leben zu nehmen, geweckt und bestärkt haben konnte und die deprimirte Gemüthsstimmung aus den an jenem Tage gemachten Aeusserungen deutlich hervorgeht, so wurde das Gutachten dahin abgegeben, dass nichts der Annahme widerspreche, dass die F. N. sich selbst durch Erhängen das Leben genommen habe.

Fig. 112 (Mittheilung von Dr. Pontoni). Beamter, der sich 1884 in der eigenthümlichen Weise erhängte, dass er sich, auf einem Schemmel stehend, die Füsse mit dem einen Ende eines Strickes zusammenband, das andere, mit einer Schlinge versehene Ende über den Querbalken einer Thüre warf und um den Hals befestigte und dann den Schemel umstiess, so dass sein Körper in eine fast gondelartig hängende Stellung zu liegen kam.

Fig. 110. Erhängen in liegender Stellung auf einer steilen Treppe. Knoten der Schlinge vor dem linken Ohre. Fig. 111. Selbstmord durch Erhängen in liegender Stellung. Eigenthümlicher Suspensions-Apparat. Knoten der Schlinge am linken Unterkiefer.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Obgleich dem Gesagten zufolge zugegeben werden muss, dass ein Selbsterhängen selbst an ganz niedrigen Gegenständen möglich ist, so muss doch anderseits bedacht werden, dass, während das Aufhängen der Leiche eines Erwachsenen in grösserer Höhe nicht so leicht ausführbar ist, jenes an niedrigen Gegenständen ohne besondere Schwierigkeiten effectuirt werden kann, so dass, wenn noch anderweitige Befunde sich ergeben, die den Verdacht wecken, dass fremde Hand bei der Tödtung des Betreffenden mitgespielt habe, eine solche Stellung mit dazu beitragen kann, um diesen Verdacht zu bestärken. So kam vor einigen Jahren in Wien ein Fall vor, wo ein Mann seine Frau auf einem Grasplatz erdrosselt und dann die Schlinge, offenbar in der Absicht, einen Selbstmord vorzutäuschen, an die biegsamen Zweige eines niedrigen Strauches angebunden hatte, so dass die Leiche liegend gefunden wurde.

Ebenso bildet Taylor (l. c. II, 72) eine Frau ab, deren Leiche am Boden, mit dem Rücken an die Wand angelehnt, mit ausgestreckten Füssen sitzt und um deren Hals eine Schlinge gelegt ist, die schief und in beträchtlicher Länge zu einem hoch in der Mauer angebrachten Haken führt. Bei dieser Frau fanden sich nicht blos mehrfache Sugillationen und blutige Hautkratzer, sondern auch bei der inneren Untersuchung ein 1½ Zoll langer Riss in der Trachea, so dass der Fall als Mord sofort klargestellt worden ist.

Fig. 112.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Selbstmord durch Erhängen an einem langen, um die Fussknöchel gebundenen und über einen Querbalken zum Halse geleiteten Strick. Gondelartige Stellung.

Vitale und postmortale Strangfurche.

Gegenüber der Möglichkeit, dass Jemand erst als Leiche aufgehängt worden sein konnte, liegt die Frage nahe, ob nicht aus der Beschaffenheit der Strangfurche erkannt werden könne, ob Jemand während des Lebens oder erst nach dem Tode an den Strang gekommen sei? Leider ist von dieser Seite nur in seltenen Fällen eine Aufklärung zu erwarten, da eine grosse Zahl von Versuchen, die sowohl von Anderen, namentlich von Casper (l. c. II, 657), als von uns angestellt wurden, das übereinstimmende Resultat ergaben, dass die zwei Hauptformen der Strangfurche, wie wir sie als bei Selbstmördern vorkommend beschrieben haben, auch an der Leiche erzeugt werden können, und dies ist leicht begreiflich, da die Strangfurche nur einen durch Compression erzeugten Eindruck darstellt, der, wie wir gehört haben, nur ganz ausnahmsweise Reactionserscheinungen, insbesondere Sugillation des Unterhautgewebes, darbietet, und da die übrigen Bedingungen, die, wie erörtert wurde, bei Selbstmördern einmal eine lederartig vertrocknete, harte, das anderemal eine weiche Strangfurche erzeugen, an der Leiche Gleiches bewirken können, umsomehr, als die mumificirte Strangfurche überhaupt erst an der Leiche durch Vertrocknung zur vollen Entwicklung kommt.

Neyding (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1870, XII, 341) hat die Strangfurche von erhängten Selbstmördern mikroskopisch untersucht und bei 25 von 30 Fällen winzige Extravasate in derselben gefunden, denen er, als während des Lebens entstehenden Erscheinungen, einen grossen diagnostischen Werth zuschreibt. Später hat Bremme (ibidem, XIII, 247) ähnliche Untersuchungen unter Leitung Liman’s und Skrzeczka’s angestellt und gefunden, dass solche mikroskopische Extravasate keineswegs immer in der Strangfurche lebend Erhängter sich finden, und dass sie sich auch dann in dieser ergeben können, wenn die Strangfurche erst postmortal erzeugt wurde. Zu ähnlichen Resultaten ist auch Obtulowicz (Virchow’s Jahrb. 1877, I, 487) und Maschka (l. c. 599) gekommen.

Auch wir haben solche Untersuchungen angestellt und schliessen uns der Ansicht Bremme’s an, dass der Befund solcher mikroskopischer Extravasate für die Unterscheidung, ob die Strangfurche während des Lebens oder erst nach dem Tode entstanden sei, nicht unbedingt verwerthet werden könne. Dagegen sahen wir wiederholt bei aufgeschürften Strangfurchen an der freien Oberfläche derselben kleine, offenbar aus der Verletzung der Gefässe der Hautpapillen entstandene angetrocknete Extravasate und können die Beobachtung Neyding’s bestätigen, dass, wenn eine durch einen doppelten oder mehrfachen Strick erzeugte Strangfurche vorliegt, die in der Regel auffällig injicirte und häufig punktförmig ecchymosirte Beschaffenheit des zwischen den Strangtouren gelegenen, meist nur kammartigen, seltener breiteren Hautwulstes (v. pag. 528) für die Diagnose, dass die Suspension während des Lebens geschah, verwerthet werden kann. Allerdings ist der der Erscheinung zu Grunde liegende Vorgang ein rein mechanischer, der auch an der Leiche stattfindet, aber eine intensivere Entwicklung der Erscheinung setzt einen gewissen Grad der Blutfüllung der Gefässe voraus, der an der Leiche deshalb in der Regel nicht gegeben ist, weil ein Blasswerden der Haut bekanntlich eines der ersten Symptome des eintretenden Todes bildet und auch im Gesichte und am Halse von Erhängten gewöhnlich eintritt, da ja, wie oben erwähnt, die Cyanose zu den Ausnahmen gehört. Dagegen kann Injection sowohl als Ecchymosenbildung auch an der Leiche in intensivem Grade zu Stande kommen, wenn die Haut des Vorderhalses der Leiche zur Zeit der Suspension durch Cyanose oder durch Hypostase stark bluthältig gewesen war. Daher stimmen wir im Allgemeinen mit der von Lesser (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXXII, 2) ausgesprochenen Ansicht überein, dass Hyperämie und Ecchymosirung des zwischen zwei Strangtouren eingeklemmten Hautstreifens bei Blässe der Umgebung die Diagnose gestatte, dass die Suspension während des Lebens geschehen sei, wobei wir hinzufügen, dass die so entstandene Hyperämie, wenn die Leiche nicht allzufrüh abgenommen wurde, sich auch bei längerer Rückenlage der Leiche gut erhält, da das in der Hautfalte eingeklemmte Blut aus derselben nicht leicht durch Hypostase sich verlieren kann.[357] Auch der oben beschriebene, allerdings seltene Befund von Blasenbildung an dem Hautwulst kann wohl nur während des Lebens zu Stande kommen.

Wichtigere Aufschlüsse als von der Strangfurche allein sind eventuell von den inneren Befunden am Halse zu erwarten. Da nämlich bei erhängten Selbstmördern sich in der grössten Zahl der Fälle ein negativer Befund ergibt, so ist ein solcher geeignet, die Annahme, dass nur ein Selbstmord vorliegt, zu unterstützen, während, wenn sich Läsionen der inneren Organe ergeben, desto mehr an eine andere Gewalt gedacht werden muss, je weniger dieselben sowohl zufolge der allgemeinen Erfahrung, als bei den Umständen des concreten Falles durch einfaches Erhängen entstehen konnten. Dies gilt insbesondere von den Läsionen des Kehlkopfes, die verhältnissmässig häufig beim Erwürgen, aber ausgenommen jene der oberen Hörner des Schildknorpels, nur unter ganz besonderen und in jedem einzelnen Falle sicherzustellenden Umständen beim Erhängen sich ereignen können.

2. Das Erdrosseln.

Bei dieser Todesart wird der Hals durch ein Würgeband comprimirt, welches jedoch nicht, oder wenigstens nicht ausschliesslich, durch die eigene Schwere des Körpers, sondern auf eine andere Weise zugeschnürt wird. Es kann dies, um nur einige von den mannigfachen Möglichkeiten zu erwähnen, entweder dadurch geschehen, dass die gekreuzten Enden eines um den Hals gelegten Stranges in entgegengesetzter Richtung angezogen oder zusammengeknotet werden, oder dadurch, dass ein zu diesem Zwecke um den Hals gelegtes oder schon früher dort befindliches, als Strang dienendes Werkzeug (Strick, Halstuch etc.) mittelst der Hand oder mittelst eines Knebels zugedreht wird, aber auch in der Weise, dass Jemand, dem eine Schlinge um den Hals geworfen wurde, an dieser emporgehoben wird. Letztere Methode, die gewissermassen eine Combination von Erhängen und Erdrosseln darstellt, ist von den berüchtigten Garotters geübt worden, die vor nicht gar langer Zeit in England ihr Wesen trieben.

In Spanien werden die Hinrichtungen durch Erdrosseln mit der sogenannten Garotte vollzogen, indem ein um den Hals gelegtes (eisernes) Band mittelst einer Schraube gegen einen hinter dem Delinquenten aufsteigenden Pfahl angezogen wird.

Auch bei dieser Todesart erfolgt der Tod nicht immer ausschliesslich durch Verschluss der Respirationswege am Halse, sondern es muss auch der Compression der Halsgefässe und vielleicht auch der beim Erwürgen näher zu besprechenden traumatischen Reizung der Kehlkopfnerven eine Rolle zugeschrieben werden. Damit stimmen auch die Angaben der wenigen Personen überein, welche bei den sogenannten „Garotte robberies“ mit dem Leben davongekommen waren, welche dahin gehen, dass sie sofort bewusstlos wurden, als ihnen die Schlinge um den Hals zusammengezogen worden war. Auch haben wir uns durch Versuche an Leichen überzeugt, dass es in der That, wenn ein Würgeband mit der Hand oder noch besser mit einem Knebel um den Hals zugeschnürt wird, gelingt, die Carotiden bis zur Undurchgängigkeit zu comprimiren.

Verlauf der Strangfurche nach Erdrosselung.

An der Leiche ist der wichtigste Befund die Strangfurche am Halse. Der Verlauf derselben wird, wie begreiflich, von der Art und Weise abhängen, wie die Strangulation vorgenommen wurde. Geschah dies in der Art, wie man sich das typische Erdrosseln vorstellt, d. h. durch horizontales Zusammenziehen einer um den Hals gelegten Schlinge oder durch Anwendung eines Knebels, so wird eine Marke zurückbleiben, die mehr weniger ausgeprägt horizontal um den ganzen Hals verläuft, somit nicht blos den Vorderhals, sondern auch den Nacken durchfurcht, wobei eine Ausbreitung der Strangmarke die Stelle bezeichnen kann, wo der Knoten oder der Knebel einen Druck ausgeübt hatte. Eine solche Marke würde über die stattgefundene Erdrosselung keinen Zweifel aufkommen lassen. Denn obgleich beim Erhängen, wie wir oben bemerkt haben, bei stark seitlicher Lage des Knotens, insbesondere vor dem Ohre, die Strangfurche auch den Nacken durchfurchen kann, so verläuft sie doch niemals, ausser beim Erhängen im Liegen, horizontal, sondern steigt gegen den Nacken oder die Seitentheile des Halses deutlich auf, woselbst sich die beiden Enden der Furche zu einem nach unten offenen Winkel vereinigen, wobei man bemerkt, dass, weil der Druck der Schlinge an der dem Knoten entgegengesetzten Stelle am grössten ist und gegen die Seiten an Intensität abnimmt, auch die zurückbleibende Marke gegen den Knoten zu weniger ausgeprägt zu sein pflegt, als an den ihm gegenüber liegenden Partien des Halses, während beim typischen Erdrosseln die Schlinge den Hals in der Regel gleichmässiger comprimirt und daher auch eine entsprechend ausgebildete Strangmarke zurücklässt. Endlich ist zu bemerken, dass bei der bezeichneten Methode des Erdrosselns der Strang leicht auf den Kehlkopf und selbst auf die Trachea fallen kann, während, wie wir gehört haben, beim Erhängen der Strang fast immer über dem Kehlkopf, zwischen diesem und dem Zungenbein, verläuft.

Locale Befunde nach Erdrosselung.

Wäre das Erdrosseln mit einer nach hinten offenen Schlinge verübt worden, dann wäre der Fall allerdings als solcher klar, wenn die Strangfurche vorne über den Hals, dann aber nach rückwärts nicht aufsteigend, sondern entweder horizontal oder gar nach abwärts ziehend verlaufen würde, wie dies z. B. geschehen könnte, wenn einem sitzenden oder stehenden Individuum eine Schlinge um den Hals geworfen und dasselbe mit dieser zu Boden gerissen oder etwa über die Lehne eines Stuhles oder Sophas u. dergl. herabgezogen worden wäre, da ein ähnlicher Verlauf höchstens bei so seltenen Fällen von Erhängen vorkommen könnte, wie ein solcher in Fig. 109 abgebildet ist. Wäre aber die Schlinge nach aufwärts gezogen, d. h. der Körper an derselben emporgehoben worden, dann könnte die Strangfurche ganz den gleichen Verlauf nehmen, wie er nach dem Erhängen gefunden wird.

Einen solchen Verlauf haben wir zweimal beobachtet, einmal bei dem (pag. 382) erwähnten Briefträger, den der Thäter zuerst durch einen Revolverschuss in den Kopf niedergestreckt hatte, dann zu erdrosseln versuchte und schliesslich durch Halsabschneiden tödtete. Ebenso bei einer alten Frau, die von ihrem eigenen Sohne in der Weise ermordet wurde, dass er der auf einem Stuhle Sitzenden eine doppelte Schlinge um den Hals warf, sie zu Boden riss und, indem er mit den Füssen auf die angezogenen Enden der Schlinge trat, die Frau ausserdem mit den Händen so lange würgte, bis sie todt war. Doch ergab sich in letzterem Falle ein Befund, der sofort erkennen liess, dass die Strangfurche nicht vom Erhängen, sondern vom Erdrosseln herrührte. Während nämlich die obere Strangfurche zwischen Kehlkopf und Zungenbein in der bei Erhängten gewöhnliches Weise verlief, bildete die andere einen nach abwärts gewölbten Bogen an der rechten Halsseite, dessen grösste Wölbung von der darüberliegenden 6 Cm. weit entfernt war, an den Enden aber mit der oberen Strangmarke sich vereinigte. Wir erklärten in unserem Gutachten, dass dieser Befund entweder dadurch entstand, dass eine doppelte, jedoch in ungleicher Länge genommene Schnur der Frau um den Hals geworfen wurde, oder dass ein einfacher Strang zu zwei verschiedenen Momenten und jedesmal an einer anderen Stelle des Halses angelegt und immer in gleicher Richtung angezogen worden war. Erstere Vermuthung hat sich durch das Geständniss des Thäters als richtig erwiesen.[358]

Mord durch Erdrosseln.

Die sonstige Beschaffenheit der Strangfurche bei Erdrosselten ist die gleiche, wie sie sich bei Erhängten je nach dem Grade der Compression, der Beschaffenheit des Stranges u. s. w. ergeben kann. Suffusionen sind, ausgenommen bei Kindern, ebenfalls selten und haben sowohl in den meisten unseren, als in den zahlreichen von Casper und Liman beobachteten Fällen gefehlt. Auch Verletzungen tieferer Organe des Halses wurden beim Erdrosseln nur ausnahmsweise beobachtet, obwohl zugestanden werden muss, dass sie beim Erdrosseln häufiger entstehen können als beim Erhängen, da der Strang leichter auf den Kehlkopf oder auf die Trachea zu liegen kommt, als bei letzterer Todesart, und weil die Zerrung der Theile im Allgemeinen eine stärkere und weniger gleichmässig und in einem Moment sich vollziehende ist als beim Erhängen.

Der Mord durch Erdrosseln ist nicht gar selten, bei Kindern, besonders neugeborenen, sogar verhältnissmässig häufig und zweifellos auch bei Erwachsenen nicht besonders schwierig auszuführen, da, wie insbesondere die Erfahrungen bei den „Garotte robberies“ gelehrt haben, und auch aus der Analogie dieser Todesart mit dem Erhängen geschlossen werden kann, die Bewusstlosigkeit und daher Hilflosigkeit der Betreffenden, wenn die Schlinge rasch und mit Kraft zugezogen wurde, in wenigen Augenblicken eintritt. Daher kann eine solche Tödtung ganz wohl erfolgen, ohne dass Spuren einer anderen Gewalt oder Zeichen geleisteter Gegenwehr sich finden müssen, namentlich dann, wenn die Betreffenden im Schlafe oder während eines Rausches oder dadurch erdrosselt wurden, dass ihnen die Schlinge unversehens von rückwärts über den Hals geworfen und sofort zusammengezogen worden war. Die meisten der bisher beobachteten Fälle haben gelehrt, dass der Thäter sich meist mit dem einfachen Erdrosseln nicht begnügt, sondern dasselbe mit Würgen combinirt, wodurch in der Regel Befunde entstehen, die für sich geeignet sind, die Einwirkung fremder Hand zu verrathen.[359]

Selbsterdrosselung.

Selbstmord durch Erdrosseln kommt nur ganz ausnahmsweise vor. Casper-Liman beschreiben vier Fälle, und mehrere hat Maschka (Wiener med. Wochenschr. 1879, Nr. 22–26) publicirt. Wir selbst haben drei solche Fälle obducirt, die wir unten näher beschreiben. Einen vierten hat Haberda (Vierteljahrschr. für gerichtl. Med. 1893, V, 229) mitgetheilt. Die Seltenheit derselben ist vielleicht nur eine zufällige; denn es scheint uns, dass es verhältnissmässig leicht ist, durch eigenhändiges Zusammenschnüren des Halses mit einem Würgeband die Luftwege und wenigstens die venösen Gefässe bis zur Undurchgängigkeit zu comprimiren und rasch Bewusstlosigkeit zu bewirken, worauf, wenn die Zusammenschnürung mittelst eines Knotens oder Knebels oder überhaupt auf solche Art geschah, dass sie durch den Eintritt der Bewusstlosigkeit nicht unterbrochen wurde, nothwendig der Tod erfolgen muss. Damit stimmt auch die Ansicht Jacquier’s[360] überein, welcher 17 Fälle von Selbsterdrosselung beschreibt und dazu bemerkt, dass die Seltenheit dieser Selbstmordart nicht von wirklicher, sondern von eingebildeter Schwierigkeit herrühre, was dadurch erwiesen wird, dass die Zahl der sich selbst Erdrosselnden in jenen Ländern eine viel grössere ist, wo die Todesstrafe durch Erdrosseln (garrot) dazu die Idee und sozusagen das Beispiel gibt.

Der erste der von uns obducirten Fälle von Selbsterdrosselung betraf ein 20jähriges, erst nachträglich agnoscirtes Dienstmädchen, welches am 15. April 1878 in eine öffentliche Badeanstalt gekommen war und sich in der ihr zugewiesenen Cabine eingeschlossen hatte. Nachdem sie nach Verlauf einer halben Stunde auf Klopfen und Rufen nicht antwortete, wurde die Cabine gewaltsam eröffnet und die Unbekannte nackt in der Badewanne gefunden, in der Art, dass der Kopf unter Wasser sich befand und das Gesäss aus letzterem hervorragte. Der Hals war mit einem dicken, in drei Touren herumgeschlungenen und vorn am Halse zweimal geknoteten Zuckerspagat so fest zusammengeschnürt, dass die Haut wulstartig über denselben hervorragte und mit Mühe ein Messer zwischen den Spagat und die Haut zu bringen war. Das Gesicht war blauroth angeschwollen und, wie der Polizeibericht angab, dadurch bis zur Unkenntlichkeit entstellt.

Bei der Obduction fand sich eine auffallende Cyanose des Gesichtes und der oberen Hälfte des Halses, die an der Strangfurche sich scharf abgrenzte. Die Augenlider gedunsen, mit punktförmigen Ecchymosen dicht besetzt. Die Bindehaut injicirt und stark ecchymosirt. Rings um den Hals verlief in der Höhe des unteren Endes der Kehlkopfkante eine mehrfache, der Dicke einer Rebschnur entsprechende Strangfurche, von theils blasser, theils pergamentartig vertrockneter Beschaffenheit, deren äusserer Verlauf aus Fig. 113 und 114 zu ersehen ist. Die weichen Schädeldecken waren sehr blutreich, mit Ecchymosen durchsetzt. Hirn und Hirnhäute sind blutreich. Im Unterhautzellgewebe und im Bindegewebe zwischen den Muskeln, entsprechend der lividen Verfärbung des Halses, zerstreute mohnkorn- bis hanfkorngrosse Ecchymosen (auch im Nacken), ferner eine bohnengrosse, entsprechend dem oberen Theile des rechten M. hyothyreoideus unter dessen Scheide, der Muskel selbst an dieser Stelle gequetscht und mit Blut infiltrirt. Je eine linsengrosse Ecchymose zwischen den beiden M. cricothyreoidei und dem unteren Rande des Schildknorpels, die Spange des Ringknorpels rechts von der Mitte leicht nach einwärts geknickt. Zahlreiche Ecchymosen in der Adventitia und im umgebenden Bindegewebe der Carotiden entsprechend ihrer Bifurcation. Zungenbein unverletzt, Schleimhäute des Halses ecchymosirt. Sonst ausgesprochener Erstickungsbefund. (Nähere Beschreibung des Falles nebst Bemerkungen über Selbsterdrosselung in der „Wiener med. Presse“, 1879, Nr. 1–6.)

Fig. 113.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Fall von Selbsterdrosselung. Seitenansicht.

Der zweite unserer Fälle betraf eine 33jährige, verwitwete Wirthin M. K., welche am Morgen des 20. März 1880 in ihrem Schanklocale auf der Erde liegend todt aufgefunden wurde. Die Leiche lag auf dem Rücken und war halb bekleidet. Im Munde befand sich ein aus einer kleinen Serviette gebildeter Knebel, von welchem ein nur etwa 3 Zoll langes Stück herausragte. Um den Hals war ein seidenes Tuch ziemlich fest geknüpft, und nach dessen Entfernung fand man darunter eine zweimal horizontal um den Hals geschlungene und am Kehlkopf zu einem Knoten gebundene Zuckerschnur, von deren herabhängenden Enden das eine eine 4–5 Cm. weite Schlinge bildete. Das Gesicht war gedunsen, stark cyanotisch und aus beiden Ohren war eine ziemlich starke Blutung bemerkbar. Die M. K. hatte eben menstruirt, war nach Aussage von Zeugen in der letzten Zeit trübsinnig gewesen und soll sich wiederholt geäussert haben: „dass man etwas erleben werde“. Auch war sie mit ihrer nicht im Hause wohnenden Schwiegermutter im Streite, weil diese sie zu einer Ehe zwingen wollte. Im Wäschkasten fand sich ein von der Verstorbenen selbst geschriebener Brief folgenden Inhalts: „Wertheste Frau Schwiegermutter! Die Vorwürfe, die Sie mir machten, konnte mein Herz nicht länger ertragen, weil ich sie mir nicht verdiente und schmerzte mich bis zu diesem Schritte. Der liebe Gott wird mir verzeihen und mein armes, armes unschuldiges Kind zu einer guten Christin werden lassen. O, Du armes, unvernünftiges Kind, zürne Deiner unglücklichen Mutter nicht, aber sie konnte keinen anderen Schritt thun. Gott segne Dich noch einmal, aber ich konnte mir nicht helfen.“ Der Selbstmord war sonach zweifellos.

Fig. 114.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Fall von Selbsterdrosselung. Ansicht von vorne.

Die Obduction ergab einen kräftigen Körper mit starkem Fettpolster, Gesicht cyanotisch, durch punktförmige Ecchymosen wie gestichelt. Die Bindehaut injicirt, zahlreiche bis linsengrosse und rechts eine fast bohnengrosse Ecchymose enthaltend. In der Aushöhlung beider Ohrmuscheln etwa ein Kaffeelöffel theils flüssigen, theils geronnenen frischen Blutes, mit welchem auch beide Gehörgänge gefüllt sind. Hals fett. An der Vorderfläche desselben eine zwischen Kehlkopf und Zungenbein quer verlaufende, 2–3 Mm. breite, blasse Furche, welche am vorderen Rande beider Kopfnicker sich verliert. Am oberen Rande dieser Furche findet sich links neben der Mittellinie eine quergestellte, 3 Mm. lange, 1 Mm. breite, braunroth vertrocknete Stelle und einen Querfinger davon nach aussen, ebenfalls dem oberen Rande der Furche entsprechend, eine gleiche, mit einem linsengrossen, sugillirten Hofe umgeben. Rechts erscheint der untere Saum der Furche vom vorderen Rande des Kopfnickers beginnend in einer Länge von 3 Cm. und einer Breite von 1–2 Mm. schmutzig violett verfärbt und die Oberhaut daselbst in mehrere, in einer der Furche parallelen Reihe nebeneinander gestellte, mit klarem Serum gefüllte Bläschen abgehoben, von denen zwei mittlere wickenkorngross, die seitlichen hirsekorngross sind. Am rechten Ellenbogen 3 Cm. lang eine schwach sugillirte Hautaufschürfung. In der rechten Ellenbeuge zwei linienförmige, lange Hautkratzer. An der Streckseite des linken Oberarmes neben und unter der Achselfalte eine kreuzergrosse, bläuliche sugillirte Stelle. Schädeldecke blutreich, stark ecchymosirt, ebenso beide Schläfemuskeln durch bis linsengrosse Ecchymosen wie getigert. Hirn und Hirnhäute blutreich. Die Schleimhaut beider Paukenhöhlen ecchymosirt, im Lumen der rechten flüssiges Blut. Trommelfelle unverletzt, doch jederseits ein kleiner Riss im Epidermisüberzuge. Die Epidermis der hintersten Partien beider äusserer Gehörgänge durch flüssiges Blut blasig abgehoben, stellenweise geborsten. Im Unterhautzellgewebe unter der Strangfurche keine Blutaustritte, wohl aber ein linsengrosser am vorderen Rande des linken Kopfnickers unter dessen Scheide, sowie je ein bohnengrosser in den Nackentheilen des M. cucullaris unterhalb dessen äusserer Scheide. Im Rachen und Kehlkopf blutiger Schleim. Die Schleimhaut dunkelviolett. Kehlkopf und Zungenbein unverletzt. Lungen angewachsen, blutreich. Herz contrahirt mit punktförmigen Ecchymosen.

Bemerkenswerth ist in beiden Fällen die hochgradige Blutstauung am Kopfe, die durch besonders starke Cyanose, Ecchymosenbildung und im zweiten Falle sogar durch Blutung aus den Ohren sich kundgab und sich daraus erklärt, dass durch das Würgeband vorzugsweise die Venen des Halses und weniger oder vielleicht gar nicht die Carotiden comprimirt worden sind.

Einen instructiven Fall von Selbsterdrosselung enthält Henke’s Zeitschrift, 1843, pag. 135, der sich an den bekannten des General Pichegru anschliesst.

Die Leiche eines Corporals, der wegen Dienstvergehen Bestrafung zu fürchten hatte, wurde in einem Gebüsche unter einem Baume auf dem Gesichte liegend gefunden. Zu beiden Seiten des Vorderhalses standen die Enden eines gewöhnlichen Soldatensäbels vor. Fünf Fuss von dem Kopfe der Leiche stand ein Baum mit einem in der Höhe von 10 Fuss abgehenden horizontalen starken Aste. An diesem war das eine Bein einer leinenen Hose fest angebunden, während das andere bis auf den Boden herabhing. Die Hosennaht war im Spalt auf 1½ Fuss eingerissen. Die Kleider der Leiche waren geordnet. Als man die Leiche umdrehte, fand man um den Hals ein baumwollenes Tuch fest zugeschnürt, aus welchem nach vorn eine Schlinge gebildet war, in welcher ein Militärsäbel mit der Scheide steckte. Rechts neben dem Kehlkopf war das Tuch zu einem festen Knoten geknüpft. Der unter das Tuch gesteckte Säbel war offenbar mehrmals herumgedreht worden, und stak so fest, dass er erst herausgezogen werden konnte, nachdem man die Klinge aus der Scheide entfernt hatte. Nach mühsamer Lösung des Knotens des Tuches fand sich am Halse eine horizontal um den Hals und gerade über den Kehlkopf ziehende, tief eingedrückte, ¾ Zoll breite Rinne, mit einer Ausbreitung, die dem Knoten des Tuches entsprach. Die Leiche war bereits stark faul und wurde nicht secirt, so dass über das weitere Verhalten der inneren Organe am Halse nichts zu ersehen ist. Offenbar hatte sich der Mann früher an seiner Hose zu erhängen versucht, und da diese die nöthige Tragkraft nicht besass, sondern im Schlitz zerriss, mit dem um den Hals gelegten und durch den Säbel als Knebel zusammengeschnürten Tuch sich erdrosselt, wobei der vorspringende Unterkiefer das Zurückschnellen des Säbels verhindert hatte.

Ein anderer, nicht minder instructiver Fall wird von Benetsch in der Vierteljahrsschr. f. gerichtl. Med. 1862, XXI, pag. 351 mitgetheilt,

Fälle von Selbsterdrosselung.

der in einigen Beziehungen an den zweiten der von uns obducirten Fälle erinnert. Ein Matrose kam in ein Gasthaus, verlangte den Schlüssel vom Abort und wurde dort nach einer halben Stunde sitzend und todt gefunden. Er hatte früher versucht, mit einem Federmesser sich die Adern zu durchschneiden und hatte sich 7 Schnitte am linken Handgelenk beigebracht. Um den Hals war ein halbseidener Matrosenshawl mit einem Knoten fest zugebunden und fest um den Hals zugezogen. Das eine Ende des Shawls war in der Länge von 2 Fuss in den Mund hineingestopft und die Zähne hielten dasselbe so fest, dass es nur mit Mühe entfernt werden konnte. Um den Hals fand man 30 Stunden nach dem Tode eine Strangfurche horizontal verlaufend, welche unter dem Kehlkopfe verlief, daselbst 2½ Zoll breit und lederartig vertrocknet war, gegen den Nacken zu sich aber in einen blos ½ Zoll breiten Streifen verschmälerte.

Ein interessanter Fall von Selbsterdrosselung nach Selbstmordversuch durch Halsabschneiden wird von Schönfeld in Brüssel (Annal. d’hygiène publ. 1879, pag. 257) mitgetheilt. Der Strick fand sich noch in den Händen der Leiche und davon Eindrücke am Rücken der linken Hand. Auch verdient ein von Tardieu (l. c. 206) mitgetheilter Fall Rendu’s Erwähnung, weil bei der betreffenden Person (Frau) an der rechten Hand 4 Finger fehlten und diese trotzdem im Stande war, sich mit einem seidenen Halstuch zu erdrosseln. In Friedreich’s Blättern 1889 wird von Bollinger nebst einem interessanten Fall von Erhängen im Liegen auch eine Selbsterdrosselung in liegender Stellung abgebildet. Die um den Hals gelegte und mit dem einen Ende am Bettpfosten befestigte lange Schlinge war durch Anstemmen der Füsse gegen letzteren zugezogen worden.

Zufällige Strangulation.

An die Lehre von der Strangulation mittelst eines Würgebandes wollen wir noch anschliessen, dass sowohl Erhängen als Erdrosseln auch zufällig vorkommen kann.

Taylor erwähnt eines Knaben, der sich erhängte, als er, von einer Hinrichtung kommend, den Gang derselben versuchen wollte; ebenso eines anderen, der beim Spielen zufällig in eine Schlinge gerieth und hängen blieb, dann einen ähnlichen Fall von einem Manne, der in seinem Zimmer Turnübungen an einem Seile anzustellen pflegte. Man fand ihn hängend, das Seil nicht blos um den Hals, sondern auch mehrfach um den Körper geschlungen. Nach Tardieu (Annal. d’hygiène publ. 1870, XXXIII, pag. 98) soll Bacon einen Versuch, den er anstellte, um den Vorgang beim Erhängen zu studiren, fast mit dem Tode bezahlt haben, da er nur durch zufällige Hinzukunft eines Freundes gerettet wurde.

Von Zülch (Zeitschr. f. Medicinalb. 1894, pag. 190) werden zwei bemerkenswerthe Fälle von zufälligem Erhängen mitgetheilt. Der eine betraf einen 13jährigen Knaben, der, um nach seinem Vater auszuschauen, mit stark benützten, daher sehr glatte Sohlen besitzenden Schlappen auf eine Leiter gestiegen, ausgerutscht und mit seinem Shawl an einem Haken hängen geblieben war; der zweite betraf einen Knecht, der in betrunkenem Zustand von einer steilen Bodentreppe herabgefallen war, und in dem Winkel, welchen die geländerlose Treppe mit einem Pfahl bildete, am Halse hängend und todt gefunden wurde. Auch zufällige Erdrosselungen sind wiederholt vorgekommen.

Zufällige u. simulirte Strangulation.

So berichtet Taylor von einem Knaben, der sich damit unterhielt, dass er ein schweres Gewicht im Zimmer an einer um den Hals gelegten Schlinge herumtrug. Man fand ihn auf einem Stuhle sitzend todt. Das Gewicht war hinter die Stuhllehne gerutscht und hatte den Hals zugeschnürt. Ferner von einem Mädchen, welches einen Korb mit Fischen mittelst eines um den Hals geschlungenen Riemens trug. Man fand sie an einer niedrigen Mauer sitzend und todt. Der Riemen ging um den Hals und war durch die Schwere des Korbes zugeschnürt, welcher über die Mauer nach hinten zu heruntergefallen war. Wir obducirten ein 7 Monate altes, kräftiges Kind, welches von seinem Bettchen herabgerutscht war und mit dem Kopfe zwischen zwei Sprossen eines angestellten Stuhles steckend und mit dem Vorderhalse auf dessen Querleiste liegend todt gefunden wurde. Die Obduction ergab eine schwache Furche am Halse und Erstickungsbefunde. Andere Beispiele von zufälliger Strangulation finden sich bei Casper-Liman (l. c. 729) und Maschka (l. c. 608 und 623). — Auch Simulationen von Erhängen oder Erdrosseln kommen vor. Ein Fall letzterer Art war der von Roux in Montpellier (Maschka’s Handb. I, 627) und über einen Inculpaten, der, um die simulirte Geisteskrankheit glaublicher zu machen, Selbsterhängen vorzutäuschen versuchte, dabei aber trotz allem Raffinement das Bewusstsein verlor, berichtet Laurent (Virchow’s Jahrb. 1888, I, pag. 463).

Zufällige Druckstreifen am Halse.

Noch sei erwähnt, dass etwas fester am Halse anliegende Gegenstände, wie Hemdkrägen, Bänder, Schnüre, ebenfalls einen streifenförmig um den Hals verlaufenden Eindruck hinterlassen können. Es ist dies dann ein blasser, weicher, meist flacher Streif, der aber auch, wenn der Hals durch Fäulniss anschwillt und das Band nicht nachgibt, sich rinnenartig vertiefen kann. Bei faulen Wasserleichen hat man nicht selten Gelegenheit, dies zu beobachten. Die Provenienz eines solchen Streifens wird sich bei einiger Aufmerksamkeit leicht constatiren lassen.

Auch jene anämischen Streifen am Halse, die der Tiefe gewisser querer Hautfalten, namentlich bei wohlgenährten Personen, insbesondere aber bei Kindern, entsprechen, sind unschwer als solche zu erkennen, da man beim Strecken und Beugen des Halses sich überzeugen kann, dass sie einer solchen Hautfalte ihre Entstehung verdanken. Diese Streifen sind in der Regel weich und blass, anämisch; war jedoch die Stelle, wie bei kleinen Kindern häufig, nässelnd (Intertrigo), so kann sie nach dem Tode eintrocknen und mumificirt erscheinen, worauf sehr zu achten ist, da uns thatsächlich ein Fall vorkam, wo eben der lederartigen Beschaffenheit wegen eine solche natürliche Furche für eine Strangfurche gehalten wurde.

Furchenartige Eindrücke am Halse.

Auch durch Umschlingung der Nabelschnur um den Hals eines Kindes kann eine Strangfurche entstehen, entspricht aber dann der Breite der Nabelschnur, ist weich und lässt sich leicht ausgleichen; auch konnten wir in einem solchen Falle deutlich einen vom Halse über die Brust gegen den Nabel zu verlaufenden blassen Streifen unterscheiden, der die Provenienz der Furche am Halse aufgeklärt hätte, wenn auch nicht die Schnur noch um den Hals geschlungen gefunden worden wäre.

Auf eine andere Möglichkeit der Entstehung von Strangfurchen, ohne dass eine Strangulation in vivo stattgefunden hätte, werden wir beim Ertrinkungstod aufmerksam machen.

3. Das Erwürgen.

Das Erwürgen geschieht durch Compression des Vorderhalses, insbesondere der Kehlkopfgegend mit der Hand, entweder in der Weise, dass die betreffende Hand um den Kehlkopf sich zusammenkrallt und diesen seitlich comprimirt, wobei, wie Langreuter bei seinen oben erwähnten Beobachtungen mit dem Kehlkopfspiegel constatirte, schon ein äusserst geringer Druck zum vollkommenen Verschluss der Stimmritze genügt, oder indem derselbe, oder der Zungengrund, gegen die Wirbelsäule angedrückt oder nach oben gedrängt wird. Beide Vorgänge verbinden sich in der Regel gleichzeitig, wobei meistens Kopf und Nacken gegen eine feste Unterlage angepresst oder mit der anderen Hand der würgenden entgegengedrückt werden.

Erscheinungen nach Compression des Kehlkopfs.

Ein solcher Verschluss genügt natürlich für sich allein, um in wenigen Augenblicken Erstickung zu bewirken. Trotzdem kann noch ein anderes Moment beim Erwürgen eine Rolle spielen, und zwar weniger die Compression der Gefässe am Halse, die meist gar nicht oder nur einseitig und keineswegs gleichmässig erfolgt, wohl aber die traumatische Reizung peripherer Vagusendigungen, insbesondere jener des N. laryngeus superior. Letzteren hat bereits J. Rosenthal als respiratorischen Hemmungsnerv bezeichnet und Claude-Bernard hat gefunden, dass thatsächlich durch traumatische Reizung des N. laryng. super. plötzlicher Athemstillstand erzeugt werden könne. Solche Versuche hat später F. Falk[361] mit gleichem Erfolge wiederholt und auch wir haben ebenfalls solche Resultate erzielt, wenn wir bei tracheotomirten Hunden den Kehlkopf mit dem Finger zusammenpressten, wobei wir allerdings, ebenso wie Falk, fanden, dass, wenn mit dem Druck sofort nachgelassen wurde, der Athemstillstand nur einige Augenblicke dauerte, indem die Respiration wiederkehrte, dass aber, wenn der Druck fortgesetzt wurde, nach kurzem Athemstillstand Dyspnoe sich einstellte, die dann aber meist kürzer dauerte als bei einfachem Verschluss der Trachea. Auch nach Reizung der Endigungen des N. recurrens beobachtete Falk Aehnliches, ebenso konnte Bert, wie wir bereits oben erwähnt haben, bei Thieren (Enten) sofortigen Tod hervorrufen, wenn er die Luftröhre zusammenschnürte, und schreibt dieses der centripetal fortgeleiteten Erregung der Nervenendigungen zu. Dass auch Fischer den Shock nach Contusion des Kehlkopfes hervorhob, haben wir bei Besprechung der Kehlkopfverletzungen angeführt.

Von diesen Beobachtungen ist bei der Beurtheilung des Erwürgungstodes beim Menschen jedenfalls Notiz zu nehmen, umsomehr, als mit Rücksicht auf die Angaben von Angeklagten die Frage, ob schon ein einmaliges Zufassen an den Hals eines Individuums, respective ein plötzliches, aber vorübergehendes Zusammendrücken des Kehlkopfs den Tod bewirken könne, bereits durch Casper (l. c. II, 653) ventilirt und dahin beantwortet worden ist, dass ein solcher Hergang zwar möglich, aber nicht wahrscheinlich sei. Gegenwärtig müssen wir mit Rücksicht auf die erwähnten experimentellen Beobachtungen die schon von Casper zugestandene Möglichkeit noch mehr zugeben, und wenn wir auch gegenüber der Angabe, dass schon durch ein einmaliges Zudrücken des Kehlkopfes der Tod herbeigeführt wurde, höchst vorsichtig sein werden, so müssen wir doch zugestehen, dass eine sofortige Bewusstlosigkeit nach einem solchen Insult eintreten kann.

Für diese Möglichkeit spricht folgender Fall: Im Winter 1877 wurde eine Frau in ihrem Laden von einem Manne überfallen, der sie plötzlich beim Halse packte und, als sie sofort zu Boden stürzte, das Geld aus dem Pulte raubte und entfloh. Die Frau wurde nach einigen Augenblicken bewusstlos aufgefunden und zu sich gebracht. Sie wusste alle Details des Vorganges bis zum Momente, wo sie plötzlich am Halse gepackt wurde und erklärte, dass sie in demselben Augenblicke, in welchem sie die Hand des Mannes an ihrem Halse fühlte, sofort das Bewusstsein verlor, so dass sie weder Athemnoth, noch Schmerz gefühlt habe. An ihrem Halse fanden sich auch keine Spuren eines fortgesetzten Druckes, so dass in diesem Falle offenbar das plötzliche Zusammenpressen des Kehlkopfes und nicht die Erstickung das sofortige Zusammenstürzen und die Bewusstlosigkeit herbeigeführt hatte. Allerdings konnte in diesem, sowie in ähnlichen Fällen auch eine plötzliche Compression beider Carotiden und dadurch die Bewusstlosigkeit erzeugt worden sein.

Selbstmord durch Erwürgung ist nicht wohl denkbar; denn wenn auch zugegeben werden muss, dass Jemand im Stande sein kann, sich selbst bis zum Eintritte der Bewusstlosigkeit zu würgen, so muss doch zugestanden werden, dass letztere sofort den Erwürgungsact unterbrechen muss und dann die unbehinderte Respiration sich wieder einstellen wird. Doch berichtet Binner (Zeitschr. f. Medicinalb. 1888, pag. 364) über eine Geisteskranke, der es, nachdem sie sich schon einmal bis zur schweren Bewusstlosigkeit gewürgt hatte, das zweitemal gelungen ist, sich auf diese Weise zu tödten. Sie wurde neben einem Bette in hockender Stellung gefunden, beide Hände am Halse haltend. Die Ellenbogen waren auf die Knie gestützt und der Kopf war nach vorne über gefallen, so dass das Gesicht auf dem Bette lag. In Folge dieser Lage hatte die Athmungsbehinderung auch nach dem Eintritte der Bewusstlosigkeit fortgedauert und so den Tod bewirkt.

Mord durch Erwürgen. Aeussere Befunde.

Dagegen ist die gewaltsame Tödtung Anderer durch Erwürgen ein verhältnissmässig häufiges Vorkommniss. Die localen Befunde, welche nach einer solchen That am Halse zurückbleiben, bestehen äusserlich vorzugsweise aus Hautaufschürfungen am Vorderhalse, welche schon durch ihre Lage zu beiden Seiten des Kehlkopfes auffallen und nicht selten durch ihre Anordnung und ihre den Fingerkuppen oder Fingernägeln entsprechende Form ihre Entstehung durch eine würgende Hand deutlich erkennen lassen. Da das Würgen meist mit der rechten Hand ausgeführt wird, so finden wir in der Regel links am Halse zahlreichere Hautabschürfungen als rechts, wo nur der Daumen auflag, und es könnte ein gegentheiliges Verhalten den Schluss erlauben, dass mit der linken Hand gewürgt worden ist, was bezüglich der Eruirung des Thäters von Wichtigkeit wäre, wie aus einem von Taylor (l. c. II, 74) erwähnten Fall hervorgeht. In den von uns untersuchten Fällen von Ermordung durch Erwürgen entsprachen die Würgespuren meistens einer rechten Hand und es liessen sich jedesmal ausser verschiedenen unregelmässigen Hautaufschürfungen auch solche erkennen, die nach oben zu scharf begrenzt mit einem nach aufwärts convexen Bogen begannen und nach unten und innen zu wie verwischt endeten, sowie auch sehr charakteristische halbmondförmige, nach oben convexe Hautkratzer, die deutlich dem Abdruck von Fingernägeln entsprachen. Meist sassen sämmtliche Spuren am hinteren Rande der Schildknorpel zwischen diesem und den Kopfnickern und in den meisten Fällen in der Höhe der oberen Kehlkopfapertur und selbst unter dem unteren Rande des Unterkiefers nahe bei den Unterkieferwinkeln. Da der Thäter selten sich mit einem einzigen und dann continuirlich fortgesetzten Griffe begnügen und auch das Opfer sich durch Bewegung der Hand des Thäters zu entziehen trachten wird, so ist begreiflich, dass wir selten einen einfachen (sit venia verbo) Abdruck der Hand am Halse erwarten können, als vielmehr zahlreiche Hautaufschürfungen verschiedenster Art, die selbst an vom Kehlkopf entfernteren Stellen sich bemerkbar machen. Die Befunde, welche sich an der erwürgten Prostituirten fanden, über welche wir in der Wiener med. Wochenschr., 1882, Nr. 29 u. ff., berichteten, haben wir dort dargestellt. Bei kleinen Kindern, insbesondere neugeborenen, kann die erwürgende Hand eines Erwachsenen den ganzen Hals umfassen, was die Lage und Anordnung der Fingernägelabdrücke beeinflusst, welche sich, je nachdem der Hals von hinten, von der Seite oder von vorn umfasst wurde, vorn oder seitlich am Halse oder im Nacken sich finden können. Fig. 115 zeigt einen solchen Fall.

Fig. 115.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Befunde, insbesondere Fingernägelabdrücke, am Halse eines eingestandenermassen erwürgten Neugeborenen.

Die ungleichmässige und zugleich heftige Compression des Halses bewirkt fast immer tiefere Läsionen am Halse. So fanden wir in allen unseren Fällen Suffusionen im Unterhautgewebe unter einzelnen der Hautaufschürfungen, ebenso wiederholt Suffusionen in den tieferen Weichtheilen, so am Unterkieferrande, über dem Lig. thyreohyoideum und in der Scheide der Vorderhalsmuskeln.[362] Zweimal fanden wir Bruch des Kehlkopfes und einmal einen Bruch des Zungenbeins; in einem neueren Falle, wo der Thäter nachträglich noch auf den Hals getreten war, Fractur beider Kehlkopfhörner, des Adamsapfels entlang seiner Kante und einen Doppelbruch der Spange des Ringknorpels. Dass beim Würgen auch die Kopfschlagadern comprimirt und verletzt werden können, beweisen zwei interessante Fälle H. Friedberg’s („Ueber ein neues Zeichen des Erwürgungsversuches“, Virchow’s Arch. 1880, LXXIX), in deren einem bei der betreffenden erwürgten Person ein Bluterguss in der Wand der einen Carotis unterhalb ihrer Theilung, in dem anderen ausserdem eine Ruptur der Intima gefunden wurde. F. Falk („Zur Casuistik des Strangulationstodes.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1883, pag. 279) fand bei einem durch Erdrosseln und Erwürgen getödteten Manne ein 5 Pfennig grosses Extravasat im linken Musculus geniohyoideus und eine hämorrhagische Infiltration der linken Tonsille.

Das Würgen ist die bei weitem häufigste Entstehungsursache von Kehlkopfbrüchen. Sie betreffen entweder die Schildknorpel oder deren Hörner oder den Ringknorpel, den wir in zwei Fällen doppelt gebrochen fanden, oder auch nur die Aryknorpel; wie Schnitzler einen solchen Fall beschreibt. Dass aber solche Fracturen, insbesondere der Kehlkopfhörner, wenn der Kehlkopf seine jugendliche Elasticität verloren hat, auch durch verschiedene andere Gewalten und zwar auch indirect, z. B. durch Sturz auf den Kopf oder beim Halsabschneiden entstehen können, haben wir oben (pag. 471) erwähnt und wurde auch von Patenko (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLI, 192) dargethan.

Ecchymosen in den Conjunctiven und in der Gesichtshaut, namentlich in jener der Haut der Augenlider, finden sich bei Erwürgten sehr häufig, und es sind für die Entstehung derselben günstige Bedingungen gegeben, da es sich um eine Erstickung handelt, die, ausgenommen, wenn Shock erfolgt, durch keine anderweitigen Processe complicirt, daher besonders geeignet ist, das typische Bild des Erstickungstodes zu erzeugen.

Ausser den durch das Würgen selbst veranlassten Befunden können sich bei Erwürgten noch andere Verletzungen finden, die theils vom Niederwerfen des Körpers oder Andrücken desselben gegen eine feste Unterlage, Knien auf der Brust oder von anderen gleichzeitig erfolgten Misshandlungen herrühren können.

In dem einen unserer Fälle fanden wir bei der 83 Jahre alten erwürgten Frau ausser den Würgeeffecten das linke Auge sugillirt, Hautkratzer an beiden Händen und rechterseits die zweite, vierte und fünfte Rippe gebrochen. In einem anderen, ebenfalls eine alte Frau betreffenden Falle wurden zahlreiche Sugillationen der Kopfhaut, ein Einriss am rechten Ohrläppchen, eine Hautaufschürfung am rechten Schulterblatt, eine Blutunterlaufung am linken Handrücken und endlich zwei ausgeschlagene Schneidezähne gefunden, welche sammt einem quadratischen Holzspan tief im Rachen steckten und, wie sich aus dem Geständnisse des Angeklagten ergab, dorthin dadurch gerathen waren, dass er, als er die am Boden Liegende würgte, ihr gleichzeitig ein Stück Holz in den Mund eingestossen hatte; endlich in einem dritten ausser zahlreich zerkratzten Stellen im Gesichte und am Vorderhalse, an beiden Oberarmen und am linken Unterarme bohnengrosse Sugillationen, die zufolge ihrer Gruppirung und Zahl als Abdrücke einer fremden Hand nicht zu verkennen waren. Der Fall bot insoferne noch ein besonderes Interesse, als die Leiche, als sie aufgefunden wurde, mit dem Gesichte auf dem Rande eines blechernen Wassergefässes lag und deshalb anfangs daran gedacht wurde, dass die Hautaufschürfungen im Gesichte nur durch zufälliges Auffallen auf das betreffende Gefäss entstanden seien.

Scheinb. Würgespuren.

Dass auch anderweitig entstandene Hautaufschürfungen und Eindrücke am Halse Würgespuren vortäuschen können, beweist ein von Liman und auch von uns begutachteter Fall, in welchem bei einem Individuum, welches von seinem Vater an einem dicken, über das Halstuch gelegten Zugstrange hängend gefunden und abgenommen worden war, sich keine Strangfurche, aber auf dem Kehlkopf eine Gruppe von drei rundlichen, durch einen schmalen, über die Kehlkopfkante verlaufenden Streifen verbundenen Eindrücken fand, die als Würgespuren aufgefasst wurden, während sie, wie die Untersuchung des Hemdes ergab, von 3 Knöpfen herrührten, die am Hemdkragen angebracht waren und gerade auf den Kehlkopf zu liegen kamen. Auch die symmetrische Anordnung und regelmässige Beschaffenheit der Eindrücke, sowie besonders ihre Lage nahe der Kehlkopfkante musste die Provenienz der Eindrücke noch weiter klarstellen, und es gelang auch bei Hängeversuchen, die mit Leichen gemacht wurden, denen man ein gleiches Hemd angezogen hatte, ganz gleiche und ebenso angeordnete Marken zu erzeugen.

Erscheinungen bei wiederbelebten Strangulirten.

Die Erscheinungen, welche bei wiederbelebten Strangulirten oder bei solchen sich finden, die nur unvollständig gewürgt oder gedrosselt worden sind, können theils locale, theils allgemeine sein.

Die Strangfurche präsentirt sich in der Regel als excoriirter oder durch reactive Hyperämie gerötheter und geschwellter Streif, dessen Intensität und Dauer mit der Intensität der Strangulation, insbesondere mit dem Grade des „Einschneidens“ des Stranges, proportional zu sein pflegt. Wenn weiche Stränge benützt wurden, so können die betreffenden Druckmarken ganz unscheinbar ausfallen und selbst ganz fehlen. Nachträgliches Auftreten von Suffusionen in oder unter der Strangfurche wurde nach Erdrosseln beobachtet. Nach Erhängen bilden sich dieselben, soweit unsere Erfahrung reicht, nur ausnahmsweise. Schmerzhaftigkeit des Halses besteht gewöhnlich und kann, wenn Läsionen der Kehlkopf- oder Zungenbeinhörner entstanden waren, längere Zeit andauernd und insbesondere beim Schlucken sich äussern. Schwere Symptome, wie entzündliche Schwellungen, Glottisödem etc., treten wohl nur ausnahmsweise auf, leicht kann dies bei Verletzungen des eigentlichen Kehlkopfes geschehen und aus dieser Quelle noch nachträglich der Tod erfolgen, namentlich somit nach Drosseln und Würgen, bei welchen Strangulationsformen derartige Beschädigungen verhältnissmässig häufiger vorkommen, als beim Erhängen. Bei Gurlt (Lehre von den Knochenbrüchen. 1865, pag. 352) finden sich einige solche Fälle. C. Majer (Friedreich’s Bl. 1882, pag. 460) berichtet über einen Retropharyngealabscess, der bei einer Frau durch intensives Würgen entstand. Die Schlingbeschwerden waren für Hysterie gehalten worden. In einem von Pellier (Virchow’s Jahrb. 1883, I, pag. 525) mitgetheilten Falle blieb der Gerettete 4 Tage lang stimmlos, bekam eine heftige Bronchitis und weiter einen so fötid riechenden Ausfluss, dass er in’s Freie gelegt werden musste. Die Strangfurche war 15 Tage lang sichtbar. In einem Falle Maschka’s (ibidem) wurde eine letal verlaufende sphacelöse Parotitis und in einem von der Wiener Facultät begutachteten eine diffuse Halsphlegmone von stattgehabtem Würgen abgeleitet, ohne dass ein solcher Zusammenhang als erwiesen angenommen werden konnte. Dass sich aus Muskelrupturen, insbesondere aber aus Rupturen der Intima carotis, schwere Erscheinungen entwickeln können, muss zugestanden werden, obgleich die Literatur unseres Wissens keine einschlägige Beobachtung enthält.

Das Bewusstsein kehrt in vielen Fällen rasch zurück, in anderen Fällen besteht Sopor, der Stunden und Tage andauern und schliesslich selbst nach partiellem Erwachen des Bewusstseins dennoch zum Tode führen kann[363], wie insbesondere bei dem in Raab hingerichteten, nach der nach 10 Minuten vorgenommenen Abnahme wieder zum Leben zurückgekommenen und am anderen Tage gestorbenen Raubmörder (Wr. med. Wochenschr. 1880, Nr. 17) beobachtet wurde, ebenso an einem von uns auf Meynert’s Klinik gesehenen Manne, der erst nach 30 Tagen starb, ohne aus dem Sopor erwacht zu sein. („Zur Kenntniss der Befunde am Halse von Erhängten.“ Wr. med. Pr. 1881, Nr. 48 u. s. f., woselbst auch Literaturangaben über wiederbelebte Erhängte.) Convulsionen während des Sopors, insbesondere epileptiforme, wurden wiederholt beobachtet. Interessant ist das Auftreten von Geistesstörungen im engeren Sinne bei Wiederbelebten. Wir sahen unlängst auf Schrötter’s Klinik einen 14jährigen Knaben, der bewusstlos vom Strange abgeschnitten und wiederbelebt wurde und der unmittelbar nach dem Erwachen aus dem Sopor in einen tobsüchtigen Anfall verfiel, so dass er gebunden in’s Spital gebracht werden musste, woselbst er sich rasch beruhigte. Drei Tage darauf fanden wir eine breite, vielfach excoriirte, schwach geröthete, nicht sugillirte Strangfurche und Schmerzhaftigkeit in der Gegend der Basis des rechten Kehlkopfhornes beim Druck, woselbst auch eine Unebenheit zu fühlen war. Bei einem 25jährigen Mann, über welchen Griesinger (Patholog. u. Ther. d. psych. Krankh. 3. Aufl., pag. 325) berichtet, kehrte das Bewusstsein nach dem Abschneiden rasch zurück. Am folgenden Tage ist er still und wortkarg, am dritten verstummt er. Stierer Blick, injicirte rollende Augen, Krämpfe der Gesichtsmuskeln. Kein sinnlicher Eindruck scheint percipirt zu werden, der Kranke geht herum und isst, ohne Empfinden und Begehren auszudrücken. Erst nach mehreren Wochen kehrt das Bewusstsein plötzlich zurück. In einem anderen von Moreaud (Virchow’s Jahrb. 1880, I, pag. 648) verblieb der 21jährige Mann nahezu 3 Tage in Sopor mit intercurrirenden, epileptiformen Anfällen, erhob sich dann plötzlich, begann im Zimmer herumzulaufen, sprach verwirrt und aufgeregt, verfiel nach 2 Tagen in einen deprimirten, schweigsamen Zustand, der sich allmälig verlor. — Tardieu (Pendaison etc. 1879, pag. 14) beobachtete bei einem wiederbelebten Erhängten zweitägigen Sopor, hierauf Blasen- und Mastdarmlähmung mit Zuckungen und Schmerzen in den unteren Extremitäten, und in einem zweiten Fall zwar rasche Wiederkehr des Bewusstseins, doch durch 8 Tage zurückbleibendes Gefühl von Völle und Kälte der rechten Kopf- und Halsseite mit lancinirenden Schmerzen an verschiedenen Punkten des Gesichtes. — Petřina (Prager med. Wochenschr. 1880, Nr. 39) fand einen 57jährigen Mann, der sich mit einer Rebschnur zu erdrosseln versucht hatte, bewusstlos mit stark markirter, rother Strangfurche und Ecchymosen in der Conjunctiva. Die Bewusstlosigkeit hielt an bis zum nächsten Morgen, mit intercurrirenden, klonischen Krämpfen. Hierauf rechtsseitige Facialisparalyse und linksseitige Rumpflähmung und Empfindungslähmung, sowie Coordinationsstörungen, somit Erscheinungen, die auf eine Hämorrhagie im Pons Varoli schliessen lassen. — Vielleicht sind capilläre Hämorrhagien im Gehirn Erstickter nicht gar selten. Im Streifenhügel des gehängten Präsidentenmörders Guiteau wurden solche gefunden (Virchow’s Jahrb. 1883, I, 507) und bei einem ertrunkenen, sehr fetten, im Februar 1887 obducirten Manne haben wir den Kopf des rechten Streifenhügels in bohnengrosser Ausdehnung von zahlreichen punktförmigen Blutaustritten durchsetzt gesehen, so dass die Stelle wie eine Contusion aussah. Es war aber keine Spur einer sonstigen Verletzung vorhanden. Es wäre nicht unmöglich, dass sich nach langer Asphyxie ähnliche symmetrische Necrosen im Linsenkern entwickeln, wie sie nach protrahirter Kohlenoxydvergiftung wiederholt beobachtet wurden. Neuere Beobachtungen über Erscheinungen im Bereiche des Centralnervensystems bei wiederbelebten Erhängten bringt J. Wagner (Jahrb. f. Psych. 1889, VIII, und Wiener klin. Wochenschr. 1891, Nr. 53). Er betont namentlich die Häufigkeit des Auftretens von Convulsionen vor Wiederkehr des Bewusstseins und der Amnesie (unter 17 Fällen 11mal), welche retroactiv ist, da sie sich mehr oder weniger auf die Zeit vor dem Selbstmordversuche erstreckt.[364] In der letzterwähnten Publication berichtet Wagner über einen jungen Mann, der unmittelbar, nachdem er seinen Vater schwer verletzt hatte, sich erhängte, aber abgeschnitten und zum Leben gebracht wurde. Er zeigte darauf durch mehrere Tage ausgesprochene Zeichen von Geistesstörung, Unbesinnlichkeit und Amnesie. Da er wegen der schweren Verletzung des Vaters in Anklagestand versetzt wurde, entstand die Frage, ob der junge Mann nicht schon vor dem Selbstmordversuch geistesgestört war, was jedoch Wagner ausschliessen konnte.

Tod durch Ertrinken.

Wird der Zutritt der atmosphärischen Luft zu den Respirationsöffnungen durch ein flüssiges Medium abgesperrt, so dass Erstickung erfolgt, so spricht man von Tod durch Ertrinken. Damit dieser erfolge, ist es nicht nothwendig, dass der ganze Körper in die betreffende Flüssigkeit hineingerathe, sondern es genügt selbstverständlich, wenn nur der Kopf, ja selbst nur das Gesicht in dieselbe zu liegen kommen. Allerdings ist erstere Art des Ertrinkens die häufigste, aber auch letztere keineswegs selten, namentlich bei Kindern, aber auch bei Erwachsenen, die, wie z. B. Berauschte, oder vom epileptischen Anfall Ergriffene oder anderweitig Hilf- oder Bewusstlose, selbst in ganz seichten Lacken u. dergl. ertrinken können. Das Ertrinken kann ausser wie gewöhnlich im Wasser, in allen möglichen anderen Flüssigkeiten geschehen, von denen insbesondere die Abortjauche zu nennen ist, in welcher zwar seltener Erwachsene, desto häufiger aber Kinder, namentlich Neugeborene, ihren Tod zu finden pflegen.

Den Vorgang beim Ertrinkungstode haben insbesondere F. Falk[365] und Bert[366] experimentell geprüft. Diesen sowohl als unseren eigenen Beobachtungen zufolge können wir bei dieser Todesart drei Stadien unterscheiden. Im ersten hält das Versuchsthier den Athem durch wenige Augenblicke ein, das zweite ist das Stadium der Dyspnoe und das dritte jenes der Asphyxie.

Das Einhalten des Athems im ersten Stadium geschieht wohl meistens instinctiv, doch fand F. Falk, dass auch der durch die plötzliche Einwirkung des Wassers veranlasste Hautreiz eine reflectorische Respirationslähmung bewirke, die, wenn das Thier bereits durch frühere Versuche erschöpft war, in andauernden Respirationsstillstand übergehen konnte, woraus Falk schliesst, dass Aehnliches auch beim Menschen, wenn Ermattung, psychische Aufregung u. dergl. Einflüsse dem Gerathen in’s Wasser vorhergingen, oder auch bei Neugeborenen sich ereignen könne. Im zweiten Stadium tritt Dyspnoe ein, bei welcher anfangs tiefe, jedoch kurze und von sofortigen Exspirationen gefolgte Inspirationen eintreten, während später krampfhafte Exspirationen sich einstellten, ein Verhalten, das analog ist demjenigen, das man bei der Dyspnoe anderer Erstickungsformen ebenfalls beobachtet. Im Anfang der Dyspnoe sind sowohl Bewusstsein als Reflexe erhalten und die kurzen stossweisen Exspirationen, die den ersten Inspirationen folgen, geschehen offenbar reflectorisch durch den Reiz des die Stimmritze berührenden Wassers. Das exspiratorische Stadium der Dyspnoe lässt sich beim Ertrinken ungleich deutlicher unterscheiden, als bei anderen Erstickungsformen, da der jedesmalige Exspirationskrampf durch Ausstossen von feinblasigem Schaum markirt wird. Convulsionen treten fast immer auf, doch sind sie von verschiedener Heftigkeit. Wir haben sowohl klonische als Streckkrämpfe beobachtet. Im dritten oder asphyctischen Stadium finden wir Bewusstlosigkeit und Darniederliegen der Reflexe, und begegnen im Anfang desselben jenen tiefen, in langen Intervallen sich wiederholenden Inspirationen, die mit Aufreissen des Mundes und Zusammenkrümmen des Körpers verbunden sind, die wir oben als terminale Athembewegungen bezeichnet haben. Letztere lassen sich beim Ertrinkungstode besonders deutlich verfolgen und treten in der Mehrzahl der Fälle auf, dauern jedoch nicht immer gleich lange und bleiben mitunter ganz aus, ohne dass man andere als innere (individuelle) Bedingungen dieser Differenzen annehmen kann.

Notes in this chapter

Note 1 · Casper und Liman haben niemals eine sugillirte Strangfurche gesehen, dagegen hat sie Neyding (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1871, XII, Note 2 · „Ueber die localen Befunde beim Selbstmord durch Erhängen.“ Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1881, XXXV, pag. 201 (mit 2 Tafeln). Auch NNote 3 · E. Hofmann, Ueber postmortale Rupturen des Sternocleidomastoideus. Wiener med. Wochenschr. 1888, Nr. 39.Note 4 · Literatur vide bei Simon: „Ueber die Zerreissung der Intima carotis bei Erhängten.“ Virchow’s Archiv. XI; ferner: Faber, Deutsche Zeitschr. Note 5 · „Zur Kenntniss der Befunde am Halse von Erhängten.“ Wiener med. Presse. 1882, Nr. 48 u. ff.Note 6 · Näheres über die verschiedenen Hängemethoden v. G. Hammond: „On the proper method of executing the sentence of death by hanging.“ The New YoNote 7 · Aehnlicher Befunde bei durch den Strang Hingerichteten erwähnt Taylor, l. c. II, 40.Note 8 · Ganz unmöglich ist die Sache nicht. Beweis dessen die sensationelle Affaire Gouffet (Virchow’s Jahresber. 1890, I, pag. 496), der in der WohNote 9 · Literatur über solche Fälle nebst Mittheilung eines Falles von Selbstmord, bei welchem Hände und Füsse gebunden waren und der Strick zwischeNote 10 · F. Strassmann (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLVI, 97) gelang es, postmortal einen hyperämischen Hautstreifen zu erzeugen, obgleich dieNote 11 · Seitdem haben wir aber wiederholt auch bei einem notorischen Selbstmörder einen ähnlichen Verlauf der doppelten Strangfurche beobachtet. DocNote 12 · Da bekanntlich in verschiedenen Gewerben verschiedene Methoden der Knoten- und Schlingenbildung üblich sind (Seilerknoten, Matrosenknoten etNote 13 · „Du suicide par strangulation sans suspension.“ Troyes 1851; Schmidt’s Jahrb. 1852, LXXV, 264.Note 14 · Zur experimentellen Pathologie des zehnten Gehirnnerven. Arch. f. experim. Path. 1883, VII. Siehe auch: Alpiger-Störck, „Shock nach KehlkopfNote 15 · Bei Neugeborenen können Hämatome unter der Scheide der Kopfnicker durch Torsion des Kopfes bei Selbsthilfe oder durch den Geburtsact als solNote 16 · Ch. T. Hiecke, De suspensorum in vitam restitutorum morte subitanea ejusque causa, Jena 1799, hat bereits diese häufige Thatsache besprochenNote 17 · Moebius (Münchener med. Wochenschr. 1892, Nr. 36 und 1893, Nr. 127) hält die Krämpfe und die Amnesie für hysterische Symptome, die auch bei Note 18 · „Zur Lehre vom Ertrinkungstode.“ Virchow’s Archiv. XLVII.Note 19 · Leçons sur la Physiol. comparée de la respiration. Paris 1870; ausserdem Cerardini, „Della morte da sommersione“. Firenze 1873 und Bergeron
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