Sachlicher Theil. (continued 18)
Reading edition
Vorzeitige Lösung der Placenta.
Eine andere, auch bei heimlichen Geburten mögliche Ursache der vorzeitigen Unterbrechung der fötalen Athmung ist die vorzeitige Lösung der Placenta. Die Gefahr für das Kind ist desto grösser, je vollständiger diese Lösung ist, d. h. je grösser die Fläche des Mutterkuchens war, die ihrer respiratorischen Function vorzeitig entzogen wurde, und je länger darauf die Ausstossung der Frucht sich verzögert. Stärkere Blutungen, welche schon während der Geburt sich einstellen, werden auf eine vorzeitige Lösung der Placenta den Schluss gestatten.
Schliesslich ist nicht zu vergessen, dass durch die Wehenthätigkeit selbst die Placentarrespiration in’s Gedränge gebracht wird, da bei jeder Contraction des Uterus die Gefässe desselben verengert und dadurch die Zufuhr sauerstoffhaltigen mütterlichen Blutes zur Placenta verringert wird, da ferner die Placenta selbst und ihre Gefässe eine Compression erleiden und überdies mit jeder Wehe die Lösung des Mutterkuchens vorwärts schreitet. Unter normalen Verhältnissen erreicht die während einer Wehe erfolgende Sauerstoffverarmung des fötalen Blutes keinen so hohen Grad, dass dadurch der Fötus in Erstickungsgefahr gerathen würde, wohl kann dies aber geschehen durch längere Dauer der einzelnen Wehen (Krampfwehen) oder durch verzögerte Ausstossung der Frucht.
Wird durch eine der erwähnten Ursachen die fötale Respiration vorzeitig und dauernd unterbrochen, so treten, indem das sauerstoffarme Blut die Medulla oblongata erregt, Athembewegungen (wahrscheinlich auch Convulsionen) auf, deren Dauer und Intensität von der Entwicklung des Körpers abhängen dürfte, worauf suffocatorische Asphyxie und, wenn die Geburt sich nicht noch rechtzeitig beendet, der Tod erfolgt. Jene „vorzeitigen Athembewegungen“[498] haben im Allgemeinen einen analogen Effect, wie wir ihn bei der normalen extrauterinen Athmung geschildert haben, nämlich die Aspiration des vor den Respirationsöffnungen des Fötus befindlichen Mediums und die Entfaltung des Lungenkreislaufes, respective die Vermehrung des Blutgehaltes der Lungen, und die dadurch entstehenden Veränderungen sind es, welche uns gestatten, an der Leiche mit grosser Sicherheit die Diagnose zu stellen, dass das betreffende Kind an „fötaler Erstickung“, d. h. in Folge vorzeitiger Unterbrechung der Placentarathmung gestorben ist.
Sectionsbefund nach fötaler Erstickung. Vorzeitige Athembewegungen. Fruchtwasser. Meconium.
Das Medium, dessen Aspiration unter solchen Umständen erfolgt, ist das Fruchtwasser oder der sogenannte Fruchtschleim mit oder ohne Beimengung von Blut oder Meconium. Letztere Beimengung ist häufig, namentlich bei Kopflagen, da das Meconium, welches die Frucht während der Erstickungsnoth entleert, sich sofort herabsenkt und dadurch zu den Respirationsöffnungen derselben gelangt. Wahrscheinlich werden diese Stoffe vorzugsweise erst durch die sogenannten terminalen, tiefen Inspirationen eingeathmet, wie wir dies auch beim Erstickungstode, mit welchem die „fötale Erstickung“ eine grosse Aehnlichkeit besitzt, gesehen haben. Je kräftiger und tiefer diese Inspirationen gewesen und je länger sie gedauert haben, desto mehr von den genannten Stoffen wird aspirirt und desto tiefer dringen sie ein, so dass man manchmal in der Lage ist, dieselben bis in die kleinsten Bronchien zu verfolgen. In der Regel gelangen sie aber blos in die grösseren Bronchien, da die zähe und meist dickliche Beschaffenheit der Substanzen ein tieferes Eindringen nicht gestattet. Mitunter finden sie sich nur in den Choanen und im Rachen, woselbst sie, namentlich der fadenziehende Fruchtschleim, den Eingang zum Kehlkopf verlegen. Aspirirte Fruchtwasserstoffe sind häufig schon makroskopisch als solche zu erkennen, insbesondere durch die beigemengten Bröckchen von Vernix caseosa und die besonders auf dunkler Unterlage mit blossem Auge zu erkennenden Wollhaare. Ist Meconium[499] beigemengt, so erscheinen die Stoffe mehr weniger grünlich und fallen mehr in die Augen. Doch ist zu bemerken, dass eine derartige Färbung auch andere, auf minder unschuldige Weise in die Luftwege gerathene Substanzen zeigen können, z. B. Cloakenstoffe. Entscheidend ist natürlich nur die mikroskopische Untersuchung, die daher niemals zu unterlassen ist. Man findet dann, wenn Fruchtwasserstoffe vorliegen, die Hauptbestandtheile der käsigen Schmiere, grosse, meist in Fetzen zusammenhängende Epidermiszellen, Fett und Fettkrystalle (Cholesterin) und Wollhaare, welche durch ihre Dünne und Kürze, sowie durch das Fehlen der Marksubstanz sich charakterisiren. Ist Meconium beigemengt, so findet man ausserdem Gallenpigment, meistens in Schollen, seltener in Form von Bilirubin- (Cholepyrrhin-) Krystallen, ausserdem einzelne zellige Elemente gallig imbibirt, ferner Cholesterinkrystalle in vermehrter Menge und auch Darmepithelien. Manchmal ist Blut beigemischt, namentlich wenn vorzeitige Placentarlösung die Ursache des fötalen Erstickungstodes gewesen war. Eine Verwechslung dieser Stoffe mit extrauterin in die Luftwege gerathenen Stoffen kann bei sachgemässer Untersuchung nicht wohl vorkommen. Namentlich wird sich Abtrittsinhalt, der einige Aehnlichkeit mit meconiumhaltigen Fruchtwässern besitzt, bei der mikroskopischen Untersuchung leicht unterscheiden lassen, insbesondere durch die heterogenen Bestandtheile (Reste pflanzlicher und thierischer Nahrung, sandige und kohlige Beimengungen, Tripelphosphate etc.), aus denen er zusammengesetzt ist.
Lungen nach fötaler Erstickung. Diagnose.
Da, wie bereits an einer anderen Stelle erwähnt wurde, der Blutgehalt der Lungen im verkehrten Verhältnisse steht zu der Leichtigkeit, mit welcher das aspirirte Medium die Lungen zu füllen vermag, so ist es begreiflich, dass in Folge vorzeitiger Athembewegungen die Lungen desto blutreicher werden, je weniger die aspirirten Substanzen ihrer schleimigen und dicklichen Consistenz wegen einzudringen vermochten. In dem Falle, in welchem die betreffenden Substanzen nur in den Kehlkopf eindrangen, oder noch mehr dann, wenn trotz vorzeitiger Athembewegungen gar kein Medium aspirirt werden konnte (z. B. weil die Respirationsöffnungen durch die Wände der Geburtswege oder durch Eihäute verlegt, oder weil die Luftröhre durch starke Streckung des Halses [Gesichtslage], oder feste Umschlingung desselben durch die Nabelschnur undurchgängig war), muss natürlich die Blutüberfüllung in den Lungen den höchsten Grad erreichen, da unter solchen Umständen die Aufgabe, den Brustraum auszufüllen, dem Blute allein zufällt. Daher kommt es, dass die Lungen der während des Geburtsactes suffocatorisch gestorbenen Früchte dunkel von Farbe, schwer und etwas vergrössert erscheinen, und am Durchschnitt viel Blut entleeren, eine Thatsache, die am besten beweist, wie wenig von der angeführten Ploucquet’schen Lungenblutprobe zu halten ist.
Von anderen Erscheinungen, die sich bei während der Geburt in Folge vorzeitiger Unterbrechung der fötalen Athmung gestorbenen Kindern finden, erwähnen wir insbesondere die Ecchymosen in den Lungen und am Herzen, die zu den fast constanten Sectionsbefunden gehören und deren reiche Entwicklung sich einestheils aus der hochgradigen Blutstauung in den Brustorganen, anderseits aus der grossen Zartheit der kindlichen Gefässe erklärt, in Folge welcher diese, sowohl bei der ungeborenen, als bei der neugeborenen Frucht weniger leicht eine Steigerung des Blutdruckes auszuhalten vermögen, als dies später der Fall ist. Cyanose des Gesichtes, Injection und selbst Ecchymosirung der Conjunctiva sind ebenfalls häufige Befunde. Nobiling (Bayr. Aerztl. Intell.-Bl. 1884, Nr. 38), hat auch an anderen Stellen, insbesondere auch im peribulbären Fettgewebe und in der Retina, häufig Ecchymosen gefunden. Dass bei dieser Todesart Fruchtwasserbestandtheile, eventuell Meconium, auch in den Magen und in die Paukenhöhlen gelangen können, wurde bereits erwähnt. Häufig erscheint die Nabelschnur solcher Kinder gallig imbibirt, ein Befund, dessen schon Zittmann (Mende, I, 200), als den todtgeborenen Kindern eigenthümlich zukommend, erwähnt. Diese Verfärbung rührt vom entleerten Meconium her, kommt, wie wir uns durch Versuche überzeugt haben, sehr bald zu Stande und ist daher diagnostisch verwerthbar. Doch kann sie sich selbstverständlich auch bilden, wenn das bereits geborene Kind in meconiumhaltiges Fruchtwasser oder gallige Stoffe enthaltenden Abtrittsinhalt zu liegen kam.
Finden sich die genannten Erscheinungen, dabei luftleere Lungen und ein luftleerer Verdauungstractus, und fehlen zugleich alle Spuren einer Maceration, so kann man mit grösster Wahrscheinlichkeit sich dahin aussprechen, dass das untersuchte Kind schon während der Geburt an „fötaler Erstickung“ gestorben ist. Mit voller Bestimmtheit die Todtgeburt zu erklären, geht nicht an, da das Kind auch nur scheintodt zur Welt gekommen sein konnte.
Es liegt der Einwurf nahe, dass ein ähnlicher Befund, wie der beschriebene, auch durch extrauterine Erstickung in Fruchtwässern zu Stande kommen kann. In dieser Beziehung muss bemerkt werden, dass ein Ertrinken des bereits geborenen Kindes in Fruchtwässern zwar nicht unmöglich ist, dass jedoch an einen solchen Vorgang nur bei einem besonderen Verlaufe der Geburt gedacht werden könnte, so z. B. wenn dieselbe über einem schon Fruchtwässer enthaltenden Gefässe geschah, oder wenn in ein solches gleichzeitig mit dem Kinde auch die Fruchtwässer hineinstürzten, dass jedoch auch in einem solchen Falle meist Gelegenheit geboten ist, dass das Kind durch die extrauterinen Athembewegungen, die es macht, auch Luft in seine Lungen bekommen kann.
2. Die Compression des Kopfes.
Indem der kindliche Kopf durch den Beckencanal durchgepresst wird, erleidet er eine Compression, die sowohl zu einer vorübergehenden Verkleinerung des Kindesschädels als zu einer Formveränderung desselben führt. Diese Veränderung, welche in der Geburtshilfe als Configuration oder Modellirung des Schädels bezeichnet wird, geschieht vorzugsweise dadurch, dass das Hinterhauptbein und die Stirnbeine unter die Scheitelbeine und diese übereinander sich schieben, wobei sich die Kopfhaut mehr weniger faltet und der Mentooccipitaldurchmesser sich verlängert. Auch eine Abplattung der dem Promontorium anliegenden Stelle des Kopfes findet statt. Das Schädelvolumen wird hierbei absolut verkleinert, indem Cerebrospinalflüssigkeit verdrängt wird.[500] Für die gleichzeitig stattfindende Compression des Gehirns spricht die Verlangsamung des Fötalpulses während jeder Wehe, welche zwar von Schwartz von der durch die Wehe veranlassten Störung des Placentargasaustausches abgeleitet wurde, neueren Anschauungen und insbesondere den Experimenten von Leyden[501] zufolge aber auf Hirndruck bezogen werden muss.
Kopfgeschwulst.
Der Druck, den der Kindskopf während der Geburt erleidet, bewirkt, selbst wenn er die Grenzen des normalen nicht überschreitet, gewisse Veränderungen, denen eine gerichtsärztliche Bedeutung zukommt. Es gehört hierher die Kopfgeschwulst und die Ecchymosenbildung in den weichen Schädeldecken.
Das Caput succedaneum präsentirt sich als eine teigige, mehr weniger sich vorwölbende Geschwulst über jenem Theil des Schädels, welcher vorgelegen hatte, daher in der Regel über der kleinen Fontanelle oder über der hinteren und inneren Partie eines Scheitelbeines, der beim Einschneiden eine sulzige, seröse Infiltration des Zellgewebes der Schädeldecken entspricht, in welcher häufig kleinere oder grössere Extravasate eingebettet sind. Die Kopfgeschwulst gestattet nicht blos einen Schluss darauf, dass das Kind in einer Kopflage geboren wurde, sondern auch auf die Dauer des Geburtsactes, insoferne als der Mangel der Kopfgeschwulst auf einen raschen Verlauf der Entbindung hinweist. Je kleiner der Schädel des Kindes und je weiter das Becken, desto weniger ist die Kopfgeschwulst entwickelt. Daher fand Elsässer bei 340 in der Hinterhauptslage geborenen frühzeitigen Kindern nur 74mal eine Kopfgeschwulst, bei 3789 zeitigen aber 1502mal. Bei Beckenendlagen ist die Schwellung und seröse, mitunter auch hämorrhagische Infiltration des Scrotums, beziehungsweise der Labien oder des Gesässes eine analoge Erscheinung, die von Elsässer unter 130 Fällen 46mal constatirt wurde. Doch müssen wir bemerken, dass sich Oedeme des Scrotums verhältnissmässig häufig auch bei Kindern finden, die in der Kopflage geboren worden sind. Auch an anderen vorgelagerten Körperpartien entstehen analoge Veränderungen, die mitunter irrige Deutungen veranlassen können. So obducirten wir ein 8monatliches Kind, dessen linker Arm in der Ellenbogengegend blauroth geschwollen und theils serös, theils hämorrhagisch infiltrirt war. Dieses Befundes und der abnormen Beweglichkeit des Gelenkes wegen war die Sache für eine Fractur gehalten worden. Das Gesicht war stark cyanotisch, rechts am Kopfe ein starker Vorkopf und nach aussen am linken Scheitelhöcker eine bohnengrosse Hautvertrocknung mit thalergrosser Suffusion. Quetschungserscheinungen an der Sichel und am Promontorium. Offenbar war der Arm vorgelegen und die Geburt eine schwere, was auch durch die weiteren Erhebungen bestätigt wurde.
Extra- und intracranielle Blutungen.
Ecchymosen in den Schädeldecken gehören zu den ganz gewöhnlichen Befunden, auch nach leichten Entbindungen. In der Regel sind es linsen- bis bohnengrosse Sugillationen, die entweder im Zellgewebe unter der Galea oder noch häufiger zwischen Pericranium und Knochen sitzen, namentlich in der Nähe der Nähte. Nicht selten kommen grössere Sugillationen vor und wir haben wiederholt auch nach leichten Entbindungen solche gesehen, die sich über grosse Strecken der Schädeloberfläche verbreiteten. Sie entstehen weniger durch directen Druck als durch Zerrung der Gefässe in Folge der Verschiebung, die die Theile bei der Modellirung des Schädels erleiden.[502] Ihre Bedeutung liegt einestheils darin, dass ihr Befund beweist, dass das Kind unter der Geburt noch lebte, andererseits darin, dass solche durch den Geburtsdruck entstandene Suffusionen für Effecte einer Gewalt angesehen werden könnten, die erst nach der Geburt den Kopf des Kindes getroffen hatte. Zeigen weder die Kopfhaut, noch die Schädelknochen Spuren von Verletzung, dann wird man nicht berechtigt sein, Suffusionen der Schädeldecken, selbst wenn sie über grössere Strecken sich ausbreiten, von extrauterin stattgehabten Gewalteinwirkungen herzuleiten. Das Cephalhämatom ist unserer Ansicht nach nur eine Blutaustretung zwischen Pericranium und Knochen, die nicht immer aus letzterem stammt, sich ursprünglich von einer gewöhnlichen Suffusion nicht unterscheidet, sondern erst später durch ihren eigenthümlichen Verlauf, welcher vielleicht nur von Zufälligkeiten veranlasst wird.
Blutungen durch d. Geburtsdruck.
Ueberschreitet die Compression des Kindskopfes während des Geburtsactes ihre normale Grenze, dann können schwerere Erscheinungen eintreten. Zunächst kann die durch den Hirndruck veranlasste Hemmung der Herzbewegung einen solchen Grad erreichen, dass dadurch der respiratorische Gasaustausch erschwert und Sauerstoffverarmung des Blutes herbeigeführt wird. In diesem Falle kommt es ebenfalls zu vorzeitigen Athembewegungen, wie wir sie nach Unterbrechung des Placentarverkehres eintreten sahen. Ferner können durch allzu starke Uebereinanderschiebung der Schädeldeckknochen intermeningeale Extravasate entstehen, am häufigsten durch Zerreissung der zu den Sinus ziehenden Piagefässe, aber auch der Sinus selbst. Kundrat (Wiener klin. Wochenschr. 1890, Nr. 46) erklärt sich die Entstehung solcher Extravasate durch Compression des Sinus falciformis und consecutive Stauung des Blutes in den zuführenden Venen. Bei schweren Geburten sind solche Befunde häufig, werden aber auch bei leichten nicht gar selten beobachtet, und es scheint, dass sie insbesondere bei stürmischen Entbindungen, bei welchen die Configuration des Schädels nicht allmälig, sondern plötzlich sich vollzieht, leichter entstehen können. Solche Extravasate bewirken dauernden Hirndruck und können auch durch Verlangsamung der Herzpulsationen vorzeitige Athembewegungen auslösen; doch lehrt die Erfahrung, dass Kinder solche während des Geburtsactes erlittene Extravasate verhältnissmässig leichter ertragen als später, insbesondere dieselben tagelang überleben können. Ausheilungen sind offenbar häufig, da man Residuen derselben, insbesondere rostfarbigen Auflagerungen an der Innenfläche der Dura bei den Sectionen von Säuglingen öfter begegnet. Die insbesondere bei unreifen Früchten häufigen Blutungen in die Ventrikel aus zerrissenen Gefässen des Plexus chorioideus stammen offenbar von derselben Ursache, obgleich auch suffocatorische Stauung sie bewirken kann.
Beschädigungen d. Schädelknochen.
Beschädigungen der Schädelknochen während der Geburt, durch die Expulsionskraft des Uterus, sind wiederholt beobachtet worden, und zwar sowohl blosse Eindrücke oder Einbiegungen einzelner Schädelknochen, als wirkliche Continuitätstrennungen. Erstere präsentiren sich meist unter dem Bilde der sogenannten „löffelförmigen Eindrücke“ und betreffen zumeist das eine Scheitelbein oder das eine Stirnbein, welche entweder gegen das Promontorium oder gegen die vorspringende Symphyse ausgedrückt worden waren. Bei normalen Entbindungen kommen sie gewiss nur ganz ausnahmsweise vor, wohl aber leichter, wenn ein Missverhältniss zwischen dem Kindskopf und dem Beckencanal bestand, daher insbesondere bei engem Becken oder ungünstiger Kopflage. An der tiefsten Stelle des Eindruckes, sowie an den vom Tuber des Knochens abgehenden Rändern desselben sind sie gewöhnlich mit einer Infraction oder einer wirklichen Fractur des Knochens verbunden (Fig. 120). Am leichtesten können sich solche Eindrücke bilden, wenn der hochstehende, besonders der nachfolgende Kopf gewaltsam über das Promontorium herabgezogen oder beim Wigand-Martin’schen Handgriff von den Bauchdecken aus durch das Becken durchgepresst wird. Sie werden dann mitunter für Zangeneindrücke gehalten. Nähere Angaben über derartige Verletzungen haben Dittrich (Wiener klin. Wochenschr. 1892, Nr. 33–35) und Rosinski (Zeitschr. f. Geburtsh. 1893, XXVI, pag. 255) gebracht. Unter letzteren Fällen findet sich ein tiefer, trichterförmiger Eindruck am linken Scheitelbein mit mehrfachen Fissuren, der bei einem spontan geborenen Kinde sich ergab. Aehnliche Eindrücke können aber, wie von uns angestellte Versuche ergaben (Wiener med. Presse. 1885, Nr. 18–28), auch nach der Geburt durch Druck, z. B. mit dem zwischen Tuber und Nahtrand aufgesetzten Daumen oder durch einen Stiefelabsatz u. dergl. und selbst durch Auffallen eines eine umschriebene Angriffsfläche besitzenden Gegenstandes, oder durch Sturz mit dem Kopfe auf einen solchen erzeugt werden. Dieses ist insoferne wichtig, als schon Passauer (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXX, 260) über einen Fall berichtet, wo es sich darum handelte, ob eine Schädelimpression bei einem Neugeborenen vom Geburtsact oder von einem Eingriffe der Mutter herrührte, und als auch wir ein aus dem Abort gezogenes Kind untersuchten, das neben einer winkligen Fissur des einen Scheitelbeines eine löffelförmige Impression am anderen besass und daher zu erwägen war, ob letztere beim Geburtsact oder nachträglich durch Druck oder beim Durchzwängen durch den Abortstrichter oder durch den Sturz in den Canal entstanden war. Mit Rücksicht auf die Umstände musste man zugeben, dass die Impression gleichzeitig mit der Winkelfissur blos durch den Sturz auf einen vorspringenden Gegenstand veranlasst worden sein konnte.
Fig. 120.

Löffelförmiger Eindruck des rechten Stirnbeins durch Druck gegen das Promontorium erzeugt, mit Infractionen an der unteren Partie.
Von Zusammenhangstrennungen der Kopfknochen, die blos durch den Geburtsact veranlasst worden waren, hat Gurlt 10 Fälle zusammengestellt. Meist bestanden dieselben in zwischen den Ossificationsstrahlen verlaufenden Fissuren, die am häufigsten vom Pfeilnahtrande des Scheitelbeines ausgingen, doch wurden in einzelnen Fällen auch Fracturen beobachtet, welche besonders den Nahtrand eines Knochens betrafen und offenbar durch allzustarke Uebereinanderschiebung der Knochen entstanden waren. Es waren durchaus verzögerte, zum Theile schwere Geburten, bei denen sich solche Befunde ergaben, obgleich sie alle ohne Kunsthilfe beendet wurden. Wir selbst haben bei ähnlichen Geburten zweimal eine 3 Cm. lange Fissur des Scheitelbeines beobachtet, die vom Pfeilnahtrande zwischen den Ossificationsstrahlen zum Scheitelhöcker hinzog. Ausserdem bei einem heimlich geborenen Kinde einen Knochensprung, der hinter der Mitte der Pfeilnaht, 0·5 Cm. links neben derselben, aus einer papierdünnen Stelle des Knochens entsprang und durch ähnlich verdünnte Partien bis fast zum Scheitelhöcker sich hinzog, von welchem wir zugeben mussten, dass er wegen der durch Ossificationsdefect bedingten abnormen Dünne der betreffenden Stelle des Scheitelbeines auch schon während der Geburt durch die starke Krümmung des Knochens entstanden sein konnte, wobei wir bemerkten, dass eben die einfache Beschaffenheit der Fissur und die geringfügige Ausdehnung derselben bei der grösseren Brüchigkeit der betreffenden Stelle des Knochens beweisen, dass dieselbe keiner directen und grösseren Gewalt ihre Entstehung verdanke und darauf hinwiesen, dass die Scheitelbeine und namentlich die mittleren Partien der Pfeilnahtränder durch die Compression des Kopfes im Becken stark vorgewölbt werden, wobei ein Auseinanderweichen des Knochens entlang der Ossificationsstrahlen hier leichter möglich ist, als an anderen Stellen.
Bei leichten Entbindungen können wir, ausgenommen wenn, wie im oben erwähnten Falle, Ossificationsdefecte und deshalb abnorm brüchige Stellen an den Schädelknochen sich fanden, nicht wohl zugeben, dass Fissuren oder gar Fracturen, die wir am Schädel eines Neugeborenen nachwiesen, durch den Geburtsdruck entstanden sein sollten. Nach schweren Geburten, namentlich bei engem Becken, werden wir mit Rücksicht auf obige Beobachtungen einfache Fissuren oder (an den Nahträndern) einfache Fracturen, die an solchen Stellen sitzen, die bei der Modellirung des Schädels eine grössere Spannung oder, wie die Nahtränder, eine stärkere Zerrung erleiden, vom Geburtsdruck ableiten können, weshalb Dittrich (l. c.) mit Recht behufs Differentialdiagnose von später entstandenen Brüchen die Erwägung empfiehlt, ob am Schädel sonstige Spuren einer stattgehabten grösseren Compression, besonders stärkere Uebereinanderschiebung der Nahtränder, zu bemerken sind. Dagegen werden wir mit einer solchen Annahme zögern, wenn ausgebreitete oder mehrfache Fracturen sich finden, oder wenn gleichzeitig ausgebreitete Quetschungen oder Continuitätstrennungen der weichen Schädeldecken sich ergeben. Losser (Bericht der Berliner gynäk. Gesellschaft. December 1883) hat auf Brüche der Orbitaldächer bei Zangengeburten aufmerksam gemacht. Bei der Dünnheit der Orbitaldächer wäre es nicht unmöglich, dass Fissuren derselben auch bei spontanen Geburten sich bilden könnten. Subperiostale Ecchymosen daselbst sind unseren Erfahrungen nach nicht selten, auch haben wir bei einem in Steisslage ohne Zange todtgeborenen Kinde, dem bei der Entwicklung der rechten oberen Extremität der Oberarm gebrochen wurde, suffundirte Fissuren beider Orbitaldächer gefunden.
Verblutung.
Während der Geburt kann die Frucht auch an Verblutung zu Grunde gehen. Dies kann zunächst geschehen bei der keineswegs seltenen Insertio velamentosa der Nabelschnur, wenn der vorrückende Kindstheil das „Velamentum“ zerreisst. Hüter hat 12 solche Fälle zusammengestellt, wovon 10 schon während der Geburt starben. Einen anderen Fall bringt Valenta, Memorabilien, 1874, Nr. 5, und einen weiteren Langerhans (Arch. f. Gyn. XIII, 304). Nach Mironoff (Deutsche med. Wochenschr. 1882, Nr. 28) wurde in Dresden die Insertio velamentosa bei 0·46–0·57% der Schwangeren beobachtet. Doch wurde dadurch eine das Leben des Kindes bedrohende Blutung niemals bedingt. Ebenso kann Verblutung eintreten, wenn eine allzu kurze Nabelschnur abreisst. Es wurden Fälle beobachtet, in welchen die Nabelschnur blos 10 Mm. lang war (Sclafer) und solche, wo sie ganz fehlte (Stute, Monatsschr. f. Geb. 1856, VII, 1). Solch abnorme Kürze kann auch vorzeitige Lösung der Placenta bewirken. Endlich kann bei gemeinschaftlicher Placenta ein Zwilling nach Geburt des ersten sich verbluten, wenn dessen Nabelschnur nicht doppelt unterbunden wurde. Einen derartigen Fall hat Brachet in Lyon beobachtet. Ueber zwei Fälle von Verletzung der Nabelschnur während des Geburtsactes mit Blutung berichtet Westphalen (Arch. f. Gyn. 1893, XLV, pag. 94).
Tod des Kindes nach der Geburt.
1. Tod durch Lebensunfähigkeit.
Ein Kind kann nach der Geburt zunächst deshalb sterben, weil es nicht die Fähigkeit besitzt, selbständig weiter zu leben. Die österr. St. P. O. vom Jahre 1853 (§. 90) forderte bei Verdacht auf Kindestödtung ausdrücklich die Erforschung der Lebensfähigkeit. Die neue St. P. O. enthält keine solche Bestimmung, dagegen verlangt der §. 90 der deutschen St. P. O., dass bei Oeffnung der Leiche eines neugeborenen Kindes die Untersuchung insbesondere auch darauf gerichtet werde, ob es reif oder wenigstens fähig gewesen sei, das Leben ausserhalb des Mutterleibes fortzusetzen.
Letzterer Ausdrucksweise hatte sich auch die frühere österr. St. P. O. bedient, und es scheint daraus hervorzugehen, dass die Gesetzgeber hierbei vorzugsweise nur solche Früchte im Auge hatten, welche, weil sie zu früh geboren wurden, entweder sofort oder kurze Zeit nach der Geburt sterben müssen. Da jedoch eine Unfähigkeit zum selbstständigen Leben auch bei vollkommen reifen Kindern bestehen kann und sowohl diese, als auch wegen vorzeitiger Geburt lebensunfähige Kinder, obgleich sie den Keim des Todes in sich tragen, doch nicht immer sofort oder kurze Zeit nach der Geburt sterben müssen, so ist der Begriff der Lebensfähigkeit, respective Lebensunfähigkeit, selbst in der angegebenen Fassung, ein sehr verschwommener. Soviel steht jedoch sicher, dass auch ein Kind, welches binnen Kurzem wegen Unreife oder anderweitig bedingter Lebensunfähigkeit von selbst gestorben wäre, getödtet werden kann. Wie ein solcher Fall richterlicherseits aufgefasst werden würde, ist weder aus dem Strafgesetz, noch aus der St. P. O. zu ersehen. Doch lässt die Bestimmung des §. 23 des preussischen Regulativs: „dass, wenn sich aus der Beschaffenheit der Frucht ergibt, dass dieselbe vor Vollendung der 30. Woche geboren ist, von der Obduction Abstand genommen werden kann, wenn dieselbe nicht von dem Richter ausdrücklich gefordert wird“, darauf schliessen, dass eventuell auch bei zweifellos lebensunfähigen Früchten nach anderweitiger Todesursache geforscht und der absichtlich bewirkte Tod geahndet werden kann. Zweifellos könnte in einem solchen Falle die bestandene Lebensunfähigkeit den Thatbestand der Kindestödtung nicht alteriren, würde jedoch als Milderungsumstand in Betracht gezogen werden, wie dies einzelne ältere Strafgesetzbücher ausdrücklich bestimmten.
Die Lebensfähigkeit des Kindes kann zunächst bedingt sein durch mangelnde Reife desselben. Der Zeitpunkt der Schwangerschaft, von welchem an die Frucht bereits geeignet ist, selbstständig weiter zu leben, lässt sich nicht genau präcisiren, doch lehrt die Erfahrung, dass erst von der vollendeten 30. Woche angefangen die Früchte als lebensfähig angesehen werden können, eine Erfahrung, von welcher auch das oben erwähnte Regulativ ausgegangen ist.
Auch jüngere Früchte werden von der 20. Woche angefangen und selbst noch vor dieser meist lebend geboren (nach Kleinwächter 23·58%), wenn sie auch in der Regel sofort sterben. Ausnahmsweise wurden sogar Früchte aus der 25. Woche (D’Outrepont) und wiederholt solche aus der 27.-29. Woche (Ahlfeld, Arch. f. Gyn. 1875, VIII, 194) am Leben erhalten. Anderseits tritt auch nach Vollendung der 30. Woche die Lebensfähigkeit nicht mit einem Schlage und vollständig auf, sondern ist anfangs eine noch geringe, ebenso wie die Resistenzfähigkeit der Frucht gegen äussere Schädlichkeiten, und beide nehmen desto mehr zu, je mehr sich die Frucht ihrer vollkommenen Reife nähert. Daher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind eines natürlichen Todes (an Lebensschwäche) gestorben sei, desto grösser, je früher dasselbe vor dem normalen Ende der Schwangerschaft geboren worden ist.
Früchte aus der 30. bis 40. Woche.
Dass eine Frucht bereits die 30. Woche vollendet habe, schliessen wir zunächst aus der Länge, welche um diese Zeit mindestens 40 Cm. zu betragen pflegt. Früchte, die weniger als 40 Cm. messen, kann man schon aus diesem Grunde in der Regel für lebensunfähig erklären, selbst wenn andere Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die Frucht die 30. Schwangerschaftswoche bereits überschritten habe. Das Gewicht beträgt 1500–2000 Grm. Die Haut ist stark mit Wollhaaren bedeckt, beginnt sich mit Fett zu unterpolstern, wodurch sie dicker und gegen früher weniger geröthet und die Formen des Körpers mehr abgerundet erscheinen; das Kopfhaar ist noch spärlich und kurz und die Pupillarmembran ist entweder vollständig verschwunden oder nur in Resten vorhanden.[503] Bei männlichen Kindern sind die Hoden bereits aus dem Leistencanal ausgetreten oder wenigstens im Durchpassiren desselben begriffen und der Hodensack ist stärker gerunzelt; bei weiblichen Kindern beginnen die Labien durch Fettbildung sich stärker vorzuwölben. Die Nägel erreichen fast die Fingerspitzen und fangen an härter zu werden. Das Gehirn besitzt bereits ausgebildete Windungen und im Dickdarm findet sich reichliches dunkelgrünes Meconium. Im Fersenbein findet sich gewöhnlich ein Knochenkern von etwa 5 Mm. Durchmesser (Toldt, „Ueber die Altersbest. menschl. Embryonen“. Prager med. Wochenschr. 1879, pag. 121), im Sprungbein ein etwa um die Hälfte kleinerer. Das mittlere Gewicht des Mutterkuchens beträgt 451 Grm., die mittlere Nabelschnurlänge 46 Cm.
Am Ende des neunten Monates (36. Woche) hat das Kind eine Länge von 42–44 Cm. und ein mittleres Gewicht von 2000 Grm. Die Fettbildung hat zugenommen, das Gesicht ist weniger gerunzelt und bekommt ein volleres, freundlicheres Aussehen. Die Haut hat bereits das blassröthliche Aussehen wie bei reifen Neugeborenen. Die Wollhaare fangen an sich etwas zu verlieren. Im Sprungbein findet sich ein Ossificationskern von 5–6 Mm. (Toldt). Durchschnittliches Gewicht der Placenta 461 Grm., durchschnittliche Länge der Nabelschnur 47 Cm.
Eigenschaften reifer Kinder.
Das am Ende des 10. Monates geborene, also reife Kind ist durchschnittlich 50 Cm. lang und hat ein Gewicht von etwa 3000 Grm. Die Haut ist mit Fett reichlich unterpolstert, das Gesicht und die Gliedmassen sind voll und gerundet, die Gelenksbeugen tief, die Wollhaare an den Schultern meist noch ziemlich reichlich, sonst spärlich. Das Kopfhaar ist dicht, 1·5–2 Cm. lang. Die Kopfdurchmesser betragen nach Casper-Liman’s zahlreichen Messungen durchschnittlich: bei Knaben der quere 8·5, der gerade 10·8, der diagonale 12·6; bei Mädchen der quere 8·3, der gerade 10·0, der diagonale 12·0 Cm. Die Weite der Stirnfontanelle, d. h. den kürzesten Abstand der parallelen Seiten des Rhomboids berechnet Fehling[504] bei reifen Früchten auf etwa 2 Cm., den Occipitofrontalkopfumfang auf 34–35 Cm. Die Knorpel der Nase und der Ohren sind fest und elastisch. Die Schulterbreite beträgt durchschnittlich 12·5, der Trochanterenabstand 8 Cm. Die Entfernung des Nabels von der Symphyse schwankt nach Hecker zwischen 3 und 5·2, die von dem Schwertfortsatz zwischen 5·8 und 8·7 Cm. Die Hoden finden sich im gerunzelten Scrotum; bei Mädchen ist die Schamspalte geschlossen. Die Nägel sind hornig und überragen die Fingerspitzen, nicht aber die Spitzen der Zehen. Die unteren Epiphysen der Oberschenkelknochen enthalten in der Regel einen etwa 5 Mm. breiten Knochenkern. Häufig findet sich auch in der oberen Epiphyse der Tibia und im Würfelbein, ausnahmsweise auch schon in der Epiphyse des Humerus ein Ossificationspunkt (Toldt, l. c., auch Barkow, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XVI, 328). Das durchschnittliche Gewicht der Placenta beträgt 500 Grm., die durchschnittliche Länge der Nabelschnur 50 Cm.
Fig. 121.

Knochenkern am Durchschnitt der unteren Epiphyse des Oberschenkelknochens eines reifen Neugeborenen.
Länge. Knochenkerne. Gewicht reifer Kinder.
Von diesen Zeichen der Reife sind am constantesten und daher verlässlichsten die Körperlänge und der Knochenkern in den unteren Epiphysen der Oberschenkelknochen. Doch auch diese zeigen selbst unter normalen Verhältnissen Differenzen. So fanden Casper-Liman als Minimum der Körperlänge 41·8, als Maximum bei Mädchen 56·6, bei Knaben sogar 62·4 Cm. Neugeborene Mädchen zeigen in der Regel eine geringere Länge als Knaben. Auch der Ernährungszustand der Mutter sowohl als des Kindes, sowie eventuelle Krankheiten machen sich in dieser Richtung bemerkbar. Ebenso zeigen Mehrlinge kürzere Längen als ebenso alte Einlinge. Der erwähnte Knochenkern ist eine erbsenförmige Ossification im Centrum der betreffenden Epiphyse, die aus faulen Epiphysen als rundlicher Körper ausgeschält werden kann. Er wird in der Weise aufgesucht, dass man das betreffende Kniegelenk durch einen Querschnitt eröffnet und, indem man die Weichtheile mit der einen Hand zurückzieht, mit der anderen den Epiphysenknorpel des Femur durch senkrecht auf die Längsachse des Knochens geführte Schnitte in dünne Scheiben zerlegt. Ist der Knochenkern vorhanden, so präsentirt er sich am Durchschnitt als eine kreisrunde, netzförmig ossificirte, blutreiche Scheibe von Fliegenkopf- bis Linsengrösse (Fig. 121), die bei frischen Leichen scharf von weissem Knorpel sich abhebt, weniger, wenn dieser in Folge von Fäulniss blutig imbibirt erscheint. Der Knochenkern tritt nur ausnahmsweise schon am Ende des 8. Monates (einmal fanden wir einen 4 Mm. breiten schon bei einem blos 45 Cm. und Hassenstein [Zeitschr. f. Medicinalb. 1892, pag. 129] sogar bei einem blos 40 Cm. langen Kind), häufiger im 9. und am häufigsten erst im 10. Schwangerschaftsmonate auf, so dass sein Vorhandensein mit grosser Sicherheit die Erklärung gestattet, dass die Frucht entweder reif oder dem Zeitpunkt der Reife auf 4–6 Wochen nahegerückt sei. Doch ist man nicht berechtigt, aus dem Fehlen des Knochenkernes allein die Reife der Frucht zu bestreiten, da es nicht gar selten ist, dass auch bei entschieden ausgetragenen Kindern der Knochenkern noch vollständig fehlt. Hartmann (Beitr. zur Osteol. der Neugeb. Tübinger Dissert. 1869) vermisste ihn bei 102 reifen Neugeborenen 12mal, Liman (l. c. 848) unter 413 Fällen 14mal. Wir haben ähnliche Erfahrungen gemacht und noch häufiger beobachtet, dass bei entschieden reifen Kindern der Knochenkern nicht wie gewöhnlich 5 Mm., sondern nur 2–3 Mm. im Durchmesser betrug, was keineswegs nur bei schwächlichen, sondern auch, ebenso wie das vollständige Fehlen, bei ganz gut genährten und gesunden Kindern vorkam. Als äusserste Grösse des Knochenkernes bei Neugeborenen wird von Liman 9 Mm. angegeben. Letztere ist selten, doch haben wir bereits einmal einen Knochenkern von 9·5 Mm. gefunden. Das Gewicht neugeborener reifer Kinder variirt vielfach je nach dem Ernährungs- und Gesundheitszustande der Mutter sowohl, als des Kindes selbst. Als geringstes Gewicht fanden Casper-Liman 1750 und als höchstes 5250 Grm. Hecker fand unter 1096 Kindern nur zwei mit einem Gewichte von 5000–5500 Grm. Ein ganz ungewöhnliches Gewicht zeigte ein von A. Martin entbundenes Kind, welches noch nach der Enthirnung 7470 Grm. wog! (Virchow’s Jahresb. 1876, II, 591.) Unter vielen Tausenden Geburten auf G. Braun’s Klinik kamen nach dem Berichte von C. Fürst (Wiener med. Wochenschr. 1883, Nr. 12) nur zwei Fälle vor, in denen das Gewicht 5000 und etwas darüber (5300) betrug. Das erste Kind war 55½, das zweite 57 Cm. lang. Ein von uns untersuchtes, durch Ruptur des Cervix in die Bauchhöhle ausgetretenes Kind wog 5060 Grm., hatte eine Länge von 60 Cm. und einen 7·5 Cm. breiten Knochenkern in der unteren Epiphyse des Femur.[505] Die schon von Chaussier gemachte und neuerdings von Andern bestätigte Beobachtung, dass das neugeborene Kind in den ersten 2–5 Tagen nach der Geburt an Gewicht abnimmt (in Folge Wasserverdunstung und Fettschwund), verdient auch in forensischer Beziehung Beachtung[506], noch mehr aber die Thatsache, dass nicht blos durch Benagungen von Ratten u. dergl., sondern auch durch Fäulniss und Maceration, sowie durch Mumification, sich das ursprüngliche Gewicht bedeutend vermindern kann. Dupont („De la perte de poids des cadavres dans l’air atmosphérique“. Pariser These, 1889) und Ipsen („Ueber postmortale Gewichtsverluste bei menschlichen Früchten“, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VII, pag. 2), fanden, dass bei an der Luft liegenden Leichen besonders Neugeborener, die Gewichtsabnahme schon am ersten Tage beginnt, anfangs gering ist und mit eintretender Fäulniss rapid vorwärtsschreitet. Bei unreifen Früchten erfolgt die Gewichtsabnahme rascher. Verletzungen vermindern durch den Blut-, eventuell Substanzverlust, aber auch durch raschere Verdunstung und Transsudation das Eigengewicht.
Die Lebensunfähigkeit kann ferner bedingt sein durch Mangel oder Verbildung oder angeborene Erkrankung der zum Leben unumgänglich nothwendigen Organe.
Lebensfähigkeit monströser und kranker Früchte. Angeborene Erkrankungen.
Es gehören hierher zunächst die Monstrositäten im engeren Sinne, welche schon äusserlich als solche auffallen. Dass auch diese nicht augenblicklich nach der Geburt absterben müssen, beweisen zwei Fälle von Taylor, in deren einem ein Kind mit zwei Köpfen, in dem anderen ein Hemicephalus lebend geboren und beidemal von den assistirenden Frauen — getödtet wurde. Ebenso berichtet Thompson (Schmidt’s Jahrb. 1875, II, 214) über ein Kind mit monströser Cyklopie, das noch 1½ Stunden lebte, und in Wien wurde ein auf Prof. G. Braun’s Klinik geborener Hemicephalus 7 Tage am Leben erhalten (Wiener med. Wochenschr. 1879, pag. 1290). Bei einem aus einem Abort gezogenen, ausgetragenen frischen Kinde fanden wir eine auffallende Mikrocephalie mit Verkümmerung des Grosshirns und Encephalocele anterior duplex. Das Kind dürfte kaum im gewöhnlichen Sinne lebensfähig gewesen sein. Trotzdem hatte dasselbe nach der Geburt gelebt und war eines gewaltsamen Todes durch Ertrinken gestorben, da Lungen und Magen lufthältig waren und Abortstoffe im Lungenparenchym, im Magen und 15 Cm. weit im Dünndarm gefunden wurden. Die Mutter wurde leider nicht eruirt, so dass dem Gerichte die seltene Gelegenheit entging, über einen an einem nicht lebensfähigen Neugeborenen begangenen Kindesmord zu verhandeln. Die Siamesischen Zwillinge, sowie die mit dem Rücken verwachsenen Misses Millie und Christine, die sich gegenwärtig zeigen, sind Beispiele, dass auffallende Monstrosität keineswegs identisch ist mit Lebensunfähigkeit. Anderseits gibt es eine Reihe angeborener Hemmungsbildungen und Verbildungen innerer Organe, die häufig äusserlich gar nicht auffallen und doch Lebensunfähigkeit bedingen, obgleich auch mit diesen das Kind nicht sofort nach der Geburt sterben muss. Hierher gehören u. A. die angeborenen Defecte des Herzens, namentlich jene des Septums, die wir, verbunden mit einer Transposition der Gefässe, bei einem 11tägigen und sogar bei einem 6monatlichen Kinde antrafen. Ferner die bereits erwähnten angeborenen Atresien des Duodenums, mit denen die betreffenden Kinder ebenfalls noch tagelang fortleben können. Ebenso gehören hierher viele Zwerchfellhernien und die bereits erwähnte angeborene Cystenniere höheren Grades, endlich die angeborenen meist syphilitischen Hepatisationen der Lunge (Pneumonia alba) und gewiss noch viele andere Erkrankungen, die die Frucht mit sich zur Welt bringt. Einen interessanten Fall dieser Art bringt Hecker (Friedreich’s Blätter. 1874, pag. 289), der eine hochgradig hydrocephalische Frucht betrifft, bei welcher es unentschieden bleiben musste, ob sie in Folge des Hydrocephalus eines natürlichen oder in Folge von Verletzungen eines gewaltsamen Todes gestorben war, wobei überdies auch die Möglichkeit sich nicht ableugnen liess, dass gewisse Fissuren der mangelhaft ossificirten Scheitelbeine nicht extrauterin, sondern während der Geburt durch den Geburtsdruck entstanden sein konnten. In unserem Institute wurde ein am 11. Tage nach der Geburt an Peritonitis verstorbenes Kind obducirt, welches bei annähernd normalem Schädel einen so hochgradigen Hydrocephalus congenitus zeigte, dass das Grosshirn fast vollständig fehlte (Zillner, Wiener med. Wochenschrift, 1880). Auch intermeningeale Extravasate, die die Frucht während der Geburt acquirirte, können den Tod erst nach der Geburt bewirken, also im weiteren Sinne Lebensunfähigkeit bedingen, ebenso die Encephalitis interstitialis, auf welche schon früher Rokitansky (Pathol. Anat. 3. Aufl., II, 436 und 462), ferner Virchow (Archiv. XLIV, 4. Heft, ebenso Arch. f. Psychiatrie. 1870, pag. 65 und Sitzung der Berliner med. Gesellsch. vom 17. October 1883, Wiener med. Blätter, 1883, Nr. 44), Jastrovitz (Prager Vierteljahrschr. 1871, III, 16) und Parrot (Schmidt’s Jahrb. 1871, CL, 55) aufmerksam machten und die wir wiederholt, wenn auch bisher noch nicht wie Virchow bei Neugeborenen, so doch bei Säuglingen aus den ersten Lebenstagen und Wochen beobachtet haben und die sich in Form blassgelblicher Herde in der weissen Substanz präsentirt und unter dem Mikroskope zahlreiche sogenannte Körnchenzellen ergibt. Ferner kann ein Kind durch vorzeitige Athembewegungen, die es gethan, in Folge der dadurch bewirkten Verstopfung der Luftwege mit Fruchtschleim etc., selbst wenn es noch lebend geboren wird, unfähig sein, weiter zu leben.
2. Tod durch extrauterine Vorgänge.
Es gibt zunächst eine Reihe von Vorgängen, die ohne Verschulden der Mutter den gewaltsamen Tod des Neugeborenen herbeiführen können. Von diesen verdient die Sturzgeburt und die Verblutung aus der Nabelschnur eine besondere Besprechung.
Die Sturzgeburt.
Die Möglichkeit, dass eine Schwangere in der Weise von der Geburt überrascht wird, dass das Kind, während sie sitzt, kniet oder steht, aus ihren Genitalien herausstürzt, wird gegenwärtig sowohl von den Geburtshelfern, als Gerichtsärzten allgemein zugegeben, da die Zahl der zweifellosen und unter unverdächtigen Umständen vorgekommenen Beobachtungen eines solchen Geburtsverlaufes, den man gewöhnlich als Sturzgeburt bezeichnet, eine beträchtliche ist und immer durch neue vermehrt wird.
Geburt im Sitzen, Knieen, Stehen etc.
Von älteren Aerzten, die sich um die Lehre von der Sturzgeburt Verdienste erwarben, verdient insbesondere Klein Erwähnung, der, um über die betreffende, immer wieder angezweifelte Möglichkeit in’s Reine zu kommen, im Jahre 1813 die Regierung von Württemberg bewog, im ganzen Reiche an die Medicinalpersonen eine Anfrage zu richten, ob ihnen bei unverdächtigen Personen Fälle von Geburt im Stehen oder Sitzen vorgekommen seien. Auf dieses Rescript wurden 183 Fälle erwiesener Sturzgeburt berichtet, von denen 155 im Stehen, 22 im Sitzen und 6 im Knien verliefen (Mende, l. c. I, 228). Ebenso hat Cohen van Baren (Schmidt’s Jahrb. 1845, XLV, 84) und Schütz (ibid. 1852, LXXIII, 113) eine beträchtliche Zahl von solchen Fällen zusammengestellt; dagegen hat Hohl (l. c. 573) die Möglichkeit der Geburt im Stehen gänzlich geleugnet, indem er behauptete, dass Nichts die Schwangere hindere, im letzten Momente sich zu legen, und sich darauf berief, dass, obgleich er einen Preis dafür ausgeschrieben hatte, doch nur eine einzige von seinen Wöchnerinnen die Geburt im Stehen zu vollenden im Stande war.[507] Casper (l. c. 935) hat mit Recht auf die verschiedenen Verhältnisse hingewiesen, die in dieser Beziehung bei heimlich Gebärenden vorhanden sind, und war überdies in der Lage, 4 Fälle aus seiner eigenen Erfahrung mitzutheilen, in denen die Geburt vor Zeugen im Stehen und einmal beim Einsteigen in’s Bett geschah. In der Naturforscherversammlung zu Speyer (1861) wurde von Kuby über ein 16jähriges Mädchen referirt, das im Stehen entband, und Hecker, Lange und Spiegelberg fügten ähnliche von ihnen selbst beobachtete Fälle hinzu. Ebenso haben Klusemann (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1861, XX, 235), Olshausen (Monatschrift f. Geburtsk. 1860, XVI, 33), Reinhard (23 Fälle von präcipitirten, sogenannten Gassengeburten, darunter 6 Sturzgeburten, Marburger Dissert. 1871) und Kondratowicz (Virchow’s Jahresb. 1874, II, 806) über Entbindungen in aufrechter Stellung berichtet. Wir selbst haben in unserer Gegenwart die Entbindung einer verheirateten Frau so rasch verlaufen sehen, dass in dem Momente, als sie in’s Bett gebracht wurde, das Kind von ihr schoss. Ebenso kennen wir eine Frau, die während der Fahrt im Wagen gebar, wobei das Kind zu Boden fiel, und haben ein Kind gesehen, welches von seiner Mutter in dem Augenblicke geboren wurde, als sie vor dem Thore der Gebäranstalt aus dem Wagen stieg, so dass das Kind in den Schnee stürzte, der gerade in dicker Lage gefallen war, ohne sich hierbei zu beschädigen, ferner 1878 ein anderes obducirt, welches vor dem Wiener Gebärhause im Stehen geboren worden und auf den Boden gefallen war.
Die Geburten in sitzender, kauernder oder kniender Stellung haben nichts Ueberraschendes an sich, da es noch fraglich ist, ob nicht diese Stellungen, wenigstens für den Verlauf der Austreibungsperiode, zweckmässiger sind, als die Rücken- oder Seitenlage, in welcher man die Entbindung gewöhnlich verlaufen lässt (vide Schröder, Lehrb. 1871, pag. 151; Ploss: „Ueber die Lage und Stellung der Frau während der Geburt bei verschiedenen Völkern“, 1872, mit 6 Holzschnitten und Wiener med. Blätter, 1883, Nr. 42, und die Dissertation von Felkin, Marburg 1885, über denselben Gegenstand). Neuere, auch forensisch werthvolle Arbeiten über präcipitirte Geburten haben Winckel (München 1884, Festschrift) und G. Koch (Arch. f. Gyn. 1886, XXIX, 271) geliefert. Ersterer liegt ein Material von 216, letzterer von 37 Fällen zu Grunde, welches einem Procentsatz von 0·9 sämmtlicher Geburten entspricht.
Untersuchung der Mutter und des Kindes bei angebl. Sturzgeburt.
Eine Sturzgeburt kann für das Kind fatal werden entweder durch den Sturz selbst und die Beschädigungen, die das Kind, insbesondere dessen Kopf, dabei erleidet, oder dadurch, dass, wie namentlich bei der Geburt am Abtritt, das Kind in Flüssigkeiten hineinfällt[508], oder durch beide diese Momente zusammen. Die Gefahr der Verblutung aus der durchrissenen Nabelschnur kommt nur ausnahmsweise in Betracht.
Kommt eine Sturzgeburt in Frage, so sind die Befunde an der betreffenden Mutter, ferner jene am Kinde und endlich die Umstände des Falles zu erwägen.
Was die Mutter betrifft, so begegnet man häufig der Ansicht, dass bei Mehrgebärenden wegen der Weite ihrer Genitalien eine Sturzgeburt leichter stattfinden könne als bei Erstgebärenden. Dem entgegen lehrt die Erfahrung, dass die meisten Fälle von Sturzgeburt Erstgebärende betreffen, was sich vorzugsweise daraus erklärt, dass letztere die Zeichen bevorstehender Entbindung, die sie noch nicht kennen, leichter zu übersehen und zu verkennen vermögen als Mehrgebärende, die eine solche bereits durchgemacht haben. So ist es nichts Seltenes, dass die ersten Wehen von Erstgebärenden als Darmkolik, Stuhldrang u. s. w. aufgefasst werden, was sie veranlasst, sich auf den Abort etc. zu begeben, woselbst dann die Sturzgeburt erfolgen kann. Ueberdies gehört Drang zum Stuhl- und Harnlassen zu den Erscheinungen, die in der Regel den Geburtsact begleiten. Ferner muss festgehalten werden, dass es zwei Formen von Sturzgeburten gibt; die eine, bei welcher der ganze Geburtsact ungewöhnlich schnell verläuft, die präcipitirte Geburt im engeren Sinne, und die andere, bei welcher nur die Austreibung des Kindes plötzlich und unerwartet erfolgt. Die erstere Form der Sturzgeburt kann bei Missverhältniss zwischen den Dimensionen des Beckens und jenen der Frucht nicht zugegeben werden, während die zweite Form, obgleich leichter bei kleinen Früchten (Winckel, Koch), so doch auch bei grossen Kindern oder verhältnissmässiger Enge der Geburtswege sich ereignen kann und unserer Erfahrung zufolge bei heimlichen Geburten ungleich häufiger sich ereignet als die eigentliche überstürzte Geburt.
Verhalten der Nabelschnur.
Am Kinde ist, ausser dessen Grösse, zunächst das Verhalten der Nabelschnur zu beachten. Erfolgt die Geburt derart, dass die Nabelschnur beim Sturze des Kindes gespannt wird, und hierzu ist begreiflicher Weise besonders bei der Geburt am Abtritt oder im Stehen Gelegenheit geboten, so wird entweder die Nabelschnur zerreissen oder es wird gleichzeitig die Placenta mitgerissen, wobei die Nabelschnur undurchtrennt bleibt. Beide Befunde sind geeignet, die Angabe, dass eine Sturzgeburt stattfand, zu unterstützen, sind aber keineswegs hinreichend, für sich allein das Stattgehabthaben einer solchen zu beweisen, da die Schnur auch von der Mutter abgerissen worden sein konnte und weil die Geburt des Kindes sammt der Placenta auch bei einer gewöhnlichen Entbindung sich ereignen kann.
Fig. 122.

Mit einer Scheere quer und glatt abgeschnittene Nabelschnur. Unmittelbar unter der oberen Trennungsfläche zwei mit ihr und unter einander parallele scharfrandige Einschnitte. Nat. Gr. Kindesmord.
Zerreissung der Nabelschnur.
Dass bei einer Sturzgeburt die Nabelschnur verhältnissmässig leicht zerreissen kann, unterliegt keinem Zweifel. Zwar haben Négrier (Annal d’hygiène publ. XXV, 126), Späth (Wiener med. Wochenschrift, 8. Nov. 1851), Schatz (Arch. f. Gyn. IX, 28), sowie Neville (Dublin Journ. of med. Sciences. Febr. 1883) gefunden, dass die Nabelschnur bei allmäliger Belastung im Mittel ein ungleich höheres Gewicht (durchschnittlich 4000 bis 5000 Grm.) zu ertragen vermöge, als das des reifen Neugeborenen beträgt, doch ist es selbstverständlich, dass es sich bei einer Sturzgeburt nicht um eine allmälige Dehnung der Nabelschnur, sondern um einen plötzlichen Ruck handelt, den dieselbe theils durch die Fallkraft des Kindes, theils durch die Gewalt erleidet, mit welcher das Kind ausgetrieben wird, und dass unter diesen Umständen nach physikalischen Gesetzen ein ungleich geringeres Gewicht genügt, um den Nabelstrang zum Zerreissen zu bringen. In der That haben sehr exacte Versuche, die von Pfannkuch (Arch. f. Gyn. 1875, VII, pag. 28) angestellt wurden, gezeigt, dass schon 1000 Grm. und weniger (2mal schon 500 Grm.) genügten, um durch ihre Fallkraft Zerreissung der Nabelschnur zu bewirken, womit auch die Resultate unserer eigenen Versuche, die wir jedes Jahr vor unseren Hörern anstellen, übereinstimmen, bei welchen die Nabelschnur nur ausnahmsweise das fallende Gewicht eines Kilo auszuhalten vermochte. Je länger die Nabelschnur ist, d. h. je grössere Fallgeschwindigkeit das Kind erreicht, desto leichter zerreisst die Schnur. Doch hat Pfannkuch gefunden, dass auch bei halber Länge der Nabelschnur (durchschnittlich 21 Cm.) in der Regel 1000 Grm. genügten, um Zerreissung derselben zu bewirken. Gewöhnlich erfolgt die Zerreissung im fötalen Theile der Nabelschnur, mitunter ganz nahe am Nabel und es kann die Schnur selbst ganz aus dem Nabel ausgerissen werden.[509] Die Zerreissung der Nabelschnur mit den Händen erfordert zwar an der Leiche immerhin einige Anstrengung, doch genügt ein kräftiger Ruck, um, wenn die Schnur fest gepackt wurde, sie zum Zerreissen zu bringen. Das Zerreissen einer lebenden, turgescirenden Nabelschnur muss zweifellos ungleich leichter gelingen, um so mehr, als die eine Hand der Mutter am Körper des Kindes eine Stütze findet. Auch in diesem Falle wird die Schnur in der Regel nahe am Körper des Kindes durchrissen und kann auch aus dem Nabel ausgerissen werden Bei sehr dünner Nabelschnur, wie sie sich z. B. bei unreifen Früchten findet, kann das Zerreissen der Schnur auch spontan oder beim Aufheben des Kindes oder bei Selbsthilfe oder durch sonstigen geringen Zug unabsichtlich erfolgen. Aber selbst bei reifen Früchten ist dies nicht ganz unmöglich. Koch (l. c. 283) hat drei, Budin (Virchow’s Jahrb. 1887, I, 518) zwei und Darène (ibid. 1888, I, 485) einen solchen Fall beobachtet, und auch auf Breisky’s Klinik in Wien sind kurz hintereinander zwei derartige Fälle vorgekommen. Auch beim Aufstehen der Entbundenen bei noch haftender Placenta könnte ausnahmsweise die Schnur reissen, ein Vorgang, der bei Thieren häufig vorkommen soll.
Abgeschnittene Nabelschnur.
Die Frage, ob eine Nabelschnur durchrissen oder abgeschnitten wurde, lässt sich aus der Beschaffenheit des peripheren Endes derselben in der Regel leicht erkennen. Bei der durchschnittenen Nabelschnur zeigt nicht blos die Amnionscheide scharfe Trennungsränder, sondern es lässt sich auch constatiren, dass die übrigen Bestandtheile der Nabelschnur in einer Ebene durchtrennt worden sind, welche allerdings nicht mehr quer, sondern auch schief auf der Längsachse der Nabelschnur stehen kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Strang mit einem Zug durchschnitten worden ist. Wurde mehrmals zugeschnitten, dann bildet allerdings die Trennungsfläche nicht eine Ebene, aber in der Scheide sind mehrere Einschnitte zu bemerken, die sich meist sehr deutlich präsentiren (Fig. 122). Wir konnten in einem Falle 5 solche scharfrandige und parallele Einschnitte, die wahrscheinlich von einer kurzen Scheere herrührten, constatiren; trotzdem blieb die Angeklagte hartnäckig dabei, dass das Kind, welches keine Spur einer Verletzung, wohl aber Zeichen von Erstickung zeigte, von ihr im Stehen geboren wurde, wobei die Schnur zerrissen sei. War die Schnur abgerissen, so zeigt die Amnionscheide fetzige, meist schräge, häufig in einen centripetalen Längsriss sich fortsetzende Ränder, während die Gefässe in ungleicher Höhe abgetrennt erscheinen. Die ausgezogenen Arterien ragen nicht selten, eine oder beide aus der Wunde heraus (Fig. 123). In der Regel reisst der Nabelstrang an der Concavität einer Windung, woselbst die Amnionscheide wie die Sehne eines Bogens beim Zuge sich spannt und auch zuerst einreisst, worauf zuerst Dehnung und hierauf Zerreissung der Gefässe und des übrigen Theiles der Nabelschnur erfolgt. Nur selten erfolgt der Riss quer, zeigt aber auch dann fetzige Ränder und unebene Trennungsfläche. Anderweitige Durchtrennungen der Nabelschnur, z. B. Durchquetschung derselben, kommen gewiss nur ausnahmsweise vor, schon deshalb, weil sie längere Zeit erfordern. Dagegen kann es, wie Huber (Friedreich’s Bl. 1884, pag. 391) mit Recht hervorhebt, geschehen, dass die Nabelschnur nur angeschnitten und der Rest durchrissen wird.
Im frischen Zustande ist die Beschaffenheit des Trennungsendes leicht zu erkennen. Ist die Nabelschnur mumificirt, so muss sie früher aufgeweicht werden, wozu kurze Zeit genügt. Auch weit gediehene Fäulniss macht die ursprüngliche Beschaffenheit des Endes unkenntlich, ebenso kann sie bei Leichen, die in Aborten lagen, durch Benagung von Ratten verändert werden.
Befund am Kopfe.
Das Fehlen eines Vorkopfes unterstützt die Angabe, dass eine Sturzgeburt stattgefunden habe. Das Vorhandensein desselben spricht jedoch nicht dagegen, da, wie oben bemerkt, die Austreibungsperiode auch plötzlich verlaufen kann, obgleich der Kopf einige Zeit im Beckenring eingeklemmt gewesen war. Bei Beckenendlagen können präcipitirte Geburten, weil der nachfolgende Kopf in der Regel, wenn auch nur vielleicht für ganz kurze Zeit, stecken bleibt, nicht leicht vorkommen, doch wurden einzelne solche Fälle von Winckel (l. c.) thatsächlich beobachtet und auch uns ist ein solcher bei einer 22jährigen verheirateten (!) Primipara vorgekommen.
Fig. 123.

Placentarende einer bei einer Sturzgeburt gerissenen Nabelschnur. Nat. Gr.
Kopfverletzungen durch Sturzgeburt.
Verletzungen, insbesondere Kopfverletzungen, entstehen nicht immer; namentlich wird bei einer Geburt über einem Eimer oder sonstigen Gefäss es nicht auffällig sein, dass keine Verletzungen sich finden. Auch bei der Geburt im Stehen können sie ausbleiben, während sie sich beim Sturz in einen Abort desto leichter bilden werden, je tiefer derselbe war und je weniger Flüssigkeit etc. er gerade enthielt. In allen diesen Fällen wird es sich vorzugsweise darum handeln, zu erwägen, ob die Kopfverletzungen thatsächlich solche sind, wie sie durch einen einfachen Sturz entstehen können, oder ob sie Eigenschaften an sich tragen, die auf eine andere Gewalteinwirkung schliessen lassen. Die Fissuren und Fracturen des Schädels, welche durch einfachen Sturz eines neugeborenen Kindes sich bilden, betreffen, wie man sich durch Versuche leicht überzeugen kann, wenn auch nicht ausschliesslich, so doch vorzugsweise die Scheitelbeine, und zwar ebenso häufig nur eins als beide Scheitelbeine. Am häufigsten findet man einen Sprung, der vom Pfeilnahtrande meist gegen die Mitte zu beginnt, zwischen den Ossificationsstrahlen radiär zum Scheitelhöcker hinzieht und von da aus unter einem nahezu rechten Winkel abermals radiär entweder gegen die Kranznaht oder gegen die Lambdanaht sich fortsetzt. Auch nur eine einfache solche Fissur kann sich bilden. Seltener sahen wir wirkliche zackige Fracturen entstehen, indem der Knochensprung schräg über die Ossificationsstrahlen hinwegzog, immer den inneren Theil des Seitenwandbeines betreffend. Manchmal fanden wir in dem einen Scheitelbein eine winklige Fissur, im anderen eine zackige Fractur, aber in allen Fällen hatten die betreffenden Schädelbrüche eine solche Beschaffenheit, dass sie deutlich ihre Entstehung aus plötzlicher Compression der Scheitelwölbung des Schädels erkennen liessen. Geschah der Sturz von einer bedeutenden Höhe und auf hartem Boden, so können entlang der Fissur nicht blos die Meningen, sondern auch die Schädeldecken, letztere durch die scharfen Knochenkanten, einreissen, wobei aus dem Risse Gehirn austreten kann. Eine unregelmässige oder mehrfache Zertrümmerung der Schädelknochen kann sich nur bei Sturz aus grossen Höhen bilden, während solche Beschädigungen bei absichtlicher Tödtung des Kindes leicht vorkommen können, da sich die betreffende Mutter, wenn sie ihr Kind durch eine gegen dessen Kopf gerichtete, mit stumpfen oder stumpfkantigen Werkzeugen ausgeübte Gewalt tödtet, kaum mit einem einzigen Schlag oder Hieb, Tritt u. s. w. begnügt, sondern, um sicher zu gehen, diese Gewaltacte wiederholt. Wiederholt sahen wir bei den in den Abort gestürzten Neugeborenen ausser einfachen Fissuren der Scheitelbeine Fracturen des Orbitaldaches. Intermeningeale Blutungen, sowie Quetschungen des Gehirns können auch ohne Fissuren oder Fracturen geschehen. Bei einem von Koch untersuchten, im Stehen geborenen und nach 11 Tagen gestorbenen, 42 Cm. langen Kinde fand sich eine walnussgrosse Zertrümmerung des rechten Stirnlappens.
Verhalten der Lungen nach Sturzgeburt.
Endlich muss auch das Verhalten der Lungen herangezogen werden. Handelt es sich um eine Geburt am Abort, oder über einem mit Flüssigkeit genügend gefüllten Gefässe, so ist es begreiflich, dass, wenn thatsächlich eine Sturzgeburt stattfand und das Kind sofort aus den Genitalien der Mutter in eine Flüssigkeit fiel, die es vollständig bedecken musste, eine Luftathmung gar nicht oder nur unvollständig erfolgen kann, und dass wir daher, wenn wir die Lungen vollständig mit Luft aufgebläht, oder namentlich, wenn wir nicht blos den Magen, sondern auch einen Theil der Gedärme lufthaltig finden, berechtigt sind, eine Sturzgeburt auszuschliessen. Doch muss bemerkt werden, dass, wenn in den betreffenden Orten nur flache Schichten von Flüssigkeit angesammelt waren, oder dicker Koth u. dergl., welcher das sofortige Untersinken des Körpers nicht gestattete, das Kind auch noch nach dem Sturze Luft zu athmen im Stande sein kann. Dafür sprechen wiederholt beobachtete Fälle, in denen Neugeborene noch lebend aus dem Abort herausgezogen worden sind. Dass besonders zu erheben sein wird, ob das Kind noch lebend in die betreffende Flüssigkeit gelangte und darin ertrunken ist oder nicht, ist selbstverständlich, in welcher Beziehung wir auf das beim Ertrinkungstode Gesagte verweisen.
Handelt es sich um eine Sturzgeburt, wobei das Kind auf festen Boden gefallen sein und dabei sich tödtlich beschädigt haben soll, so wäre es irrig, aus dem Nachweis einer vollständig erfolgten Athmung zu schliessen, dass der angegebene Vorgang nicht stattgehabt haben konnte, da Neugeborene selbst nach beträchtlichen Schädelverletzungen nicht sofort sterben, sondern noch einige Zeit fortathmen können.
Dies beweisen insbesondere jene Fälle, in denen Kinder nach vorgenommener Perforation und Kephalotripsie noch lebend und athmend zur Welt gekommen sind. Einen solchen Fall beschreibt Wisbrand (Schmidt’s Jahrb., 3. Supplementbd., pag. 331), ferner Laborie (ibid. 1845, XLV, 191, das Kind lebte noch über eine Stunde) und wir selbst hatten zweimal Gelegenheit, solche Fälle zu obduciren, in denen die kephalotribirten Kinder nach der Geburt noch einige Athemzüge gemacht hatten und auch lufthaltige Lungen zeigten. Ebenso fanden wir bei der Obduction eines in der Hausflur todt gefundenen neugeborenen Kindes den Schädel in Stücke zerschmettert, das Gehirn zum grössten Theile zerstört und sämmtliche Weichtheile in so ausgedehnter Weise suffundirt, dass kein Zweifel bezüglich der vitalen Entstehung dieser Verletzungen bestehen konnte. Trotzdem fanden sich im Magen zwei Camillenblüthenköpfchen in einer trüben, wie die mikroskopische Untersuchung erwies, aus Spülicht bestehenden Flüssigkeit und eben diese nebst zwei Blüthenblättern der Camille in den Bronchien. Da nicht angenommen werden konnte, dass das Kind früher in das betreffende Spülicht gebracht und dann erst durch Schädelzerschmetterung getödtet wurde, so erschien es plausibel, dass die Mutter dem Kinde zuerst den Schädel zerschmettert und dasselbe dann erst in das Spülicht und die Reste eines kurz zuvor genommenen Camillenthees enthaltende Gefäss geworfen hatte, woselbst das Kind noch einige Schluck- und Athembewegungen zu machen im Stande war.
Umstände des Falles bei angebl. Sturzgeburt.
Die Erwägung der Umstände des Falles ist bei der gerichtsärztlichen Beurtheilung von angeblichen Sturzgeburten von grösster Wichtigkeit, und meistens geben diese nach der einen oder der anderen Richtung den Ausschlag. Es gehört hierher nicht blos eine genaue Prüfung der Angaben der betreffenden Mutter über Schwangerschaftsdauer und Geburtsverlauf, sondern insbesondere eine sorgfältige Erwägung der localen Verhältnisse, deren Erhebung namentlich bei angeblich am Abtritt stattgefundenen Sturzgeburten niemals umgangen werden sollte. Inwiefern Blutspuren verschiedene Aufschlüsse über den Ort, wo die Geburt stattgefunden, geben können, bedarf keiner besonderen Erörterung, ebenso wie es klar ist, dass von einer Sturzgeburt auf einem Abort nicht gut die Rede sein kann, wenn an demselben unmittelbar nach der Geburt von Zeugen nicht die geringsten Blutspuren bemerkt worden sind, und wenn auch die Annahme, dass solche etwa vertilgt wurden, entfällt. Noch wichtiger ist die Erhebung der Beschaffenheit, insbesondere der Weite der Abtrittsbrille, eventuell des darunter befindlichen Trichters oder der von ersterer oder von letzterem abgehenden Röhre. Je grösser die Weite dieser Oeffnungen und Canäle ist, desto eher kann eine Sturzgeburt zugegeben werden, zuweilen ergibt aber eine einfache Besichtigung derselben, dass theils der Enge, theils der Krümmung wegen ein einfaches Durchfallen des Kindes nicht angenommen werden kann, sondern letzteres durchgeschoben worden sein musste.
So betrug in einem unserer Fälle, in welchem die Angeklagte angab, über dem Abortsbrette hockend eine Sturzgeburt erlitten zu haben, der Durchmesser der runden Brillenöffnung blos 14 Cm. und die der unteren Apertur des etwas gebogenen darunter befindlichen Trichters blos 11 Cm. Da nun das Kind ein offenbar ausgetragenes war und die Schulterbreite desselben 12 Cm. betrug, so konnte nicht angenommen werden, dass das Kind einfach aus den Geburtswegen der Mutter in den Abort herabgefallen sei, und das Gutachten, dass es durchgeschoben worden ist, war um so gerechtfertigter, als sich an demselben eine handflächenbreite Hautaufschürfung am linken Schulterblatt fand, welche sich gegen das Gesäss zu verschmälerte und die, weil das Kind beim Fall in den Abortsraum nirgends anstossen konnte und in eine starke Schichte dicker Abortsstoffe gerathen war, offenbar nur beim Durchzwängen durch die untere Oeffnung des Aborttrichters entstanden sein musste. — In einem anderen Falle wurde ein ausgetragenes Kind in einem Topfe vergraben aufgefunden, und die sofort eruirte Mutter gab an, über diesem Topfe mit auseinandergespreizten Beinen stehend geboren zu haben, wobei das Kind sofort in den Topf fiel und daselbst blieb, worauf sie es als todt vergrub. Dieser Topf hatte aber eine Höhe von 30 Cm. und seine Oeffnung einen Durchmesser von blos 14 Cm., während die Länge des an der Leiche gefundenen abgerissenen Nabelschnurrestes zusammengenommen mit jenem an der, an einem anderen Orte gefundenen Placenta 60 Cm. betrug, und es musste unter diesen Umständen erklärt werden, dass es ein besonders merkwürdiger Zufall oder geradezu ein Kunststück gewesen wäre, bei einer Geburt in der von der Mutter angegebenen, an und für sich unwahrscheinlichen Stellung das Kind gerade in die verhältnissmässig enge Oeffnung des Topfes hineinzugebären, und dass, dies selbst zugegeben, bei der geringen Entfernung der Oeffnung des Topfes von den Genitalien und bei der Länge der Nabelschnur (wozu noch die halbe Länge der Frucht gerechnet werden muss) eine Zerreissung derselben umsoweniger hat erfolgen können, als der fallende Kindskörper jedenfalls beim Passiren der engen Oeffnung des Topfes aufgehalten worden wäre. — In einem dritten Falle sollte die Geburt in sitzender Stellung auf dem Abort erfolgt sein. Aus den Aussagen zweier Zeugen, die gerade vor dem betreffenden Abort standen, ging jedoch hervor, dass, während die Angeklagte sich im Abort befand, plötzlich an der Thüre gerüttelt wurde, wie wenn Jemand an der Klinke sich festhalten würde, und unmittelbar darnach ein Geschrei „wie von jungen Katzen“ zu hören war, das jedoch sofort verstummte, worauf nach einigen Augenblicken die Angeklagte heraustrat, wobei man sah, wie sie ihre blutigen Hände an der Schürze abwischte. Das aus dem Abort gezogene Kind zeigte eine winklige Fissur des rechten Scheitelbeins, vollkommen lufthaltige Lungen, Erstickungserscheinungen, ferner Abortsinhalt in der Luftröhre und eine knapp am Nabel abgerissene Nabelschnur. Im Gutachten wurde erklärt, dass, wenn auch bei einer Sturzgeburt ein Athmen des Kindes während des Falles nicht unmöglich erscheint doch ein Schreien desselben nicht zugegeben werden könne, dass also schon aus diesem Grunde und weil die Lungen vollständig aufgebläht waren, eine Sturzgeburt nicht angenommen werden kann. Noch mehr musste diese Annahme entfallen mit Rücksicht auf das Ergebniss der Localbesichtigung, da sich herausstellte, dass der vordere Rand des Abtrittssitzes von der Thüre 1·47 Meter entfernt war, weshalb die Angeklagte unmöglich zu der Zeit, wo sie auf der Abortsbrille sass, zugleich an der Thür gerüttelt haben konnte, während, wie das gleichzeitig vernommene Schreien des Kindes beweist, die Geburt offenbar in letzterem Momente vor sich gegangen war. — Bei Waterclosets ist auch die treibende Kraft des Wasserstrahles zu berücksichtigen, besonders in Fällen, wo die Angeklagten angeben, dass sie erst, als sie die Klappe öffneten, das Kind bemerkten, welches eben in dem selben Momente verschwand. Dass ein unwillkürliches Entschlüpfen der Frucht unter solchen Umständen möglich ist, lehrte der folgende Fall: Eine hochgradig tuberculöse, verheiratete Patientin eines hiesigen Spitales hatte am Abort unerwartet entbunden. Auf ihr Geschrei kam die barmherzige Schwester aus dem anstossenden Krankenzimmer herbei, hob die Kranke, von der sie meinte, sie sei unwohl geworden, vom Abort und sah in diesem Moment ein sich regendes Kind im Abortstrichter liegen. In ihrer Verwirrung ergriff sie die Handhabe der Klappe, die sich sofort öffnete, worauf im selben Augenblick das Kind hinabgespült wurde und verschwand, bevor die Nonne es erfassen konnte. Das mit der Placenta in Verbindung stehende Kind wurde mit zerschmettertem Kopfe aus dem zwei Stockwerke tiefen Abort hervorgeholt. In einem anderen Falle gab die Angeklagte an, sie hätte die Klappe geöffnet, um das Kind vom Blut zu reinigen, wobei ihr dasselbe entschlüpfte.
Die Verblutung aus der Nabelschnur.
Ueber die Frage, ob eine Verblutung aus der nicht unterbundenen Nabelschnur überhaupt, oder wenigstens leicht möglich sei, oder nur ausnahmsweise erfolgen könne, ist ungemein viel geschrieben worden. Gegenwärtig sind sowohl die Geburtshelfer, als die Gerichtsärzte darüber einig, dass sie nur sehr selten eintrete. Namentlich sprechen gerichtsärztliche Erfahrungen für diese Thatsache, welche lehren, dass, obgleich bei heimlichen Geburten die Nabelschnur in der Regel sofort durchtrennt und fast niemals unterbunden wird, doch nur ausnahmsweise Kinder vorkommen, bei welchen eine Verblutung aus der nicht unterbundenen Nabelschnur angenommen werden kann.
Die Ursache, warum eine Verblutung aus der durchtrennten Nabelschnur für gewöhnlich nicht erfolgt, ist in erster Linie in der lebhaften Contraction der Nabelarterien zu suchen, deren mächtige Längs- und Quermuskelschichte bei geringer Entwicklung der elastischen Fasern sie besonders befähigt, sich sowohl zu verengern, als ein centripetales Verkürzungsbestreben zu äussern (Strawinski, „Ueber den Bau der Nabelgefässe und über ihr Verhalten nach der Geburt“. Sitzungsb. d. Akad. d. Wissensch. 1874, LXX, 3. Abth., Juliheft). Ausserdem scheint eine grössere Reizbarkeit dieser Gefässe zu bestehen, welche bewirkt, dass schon der Contact der äusseren Luft, vielleicht auch der mechanische Reiz bei der Trennung der Nabelschnur lebhafte und dauernde Contraction derselben zur Folge hat. Ob die Temperatur des umgebenden Mediums von Einfluss ist, ist fraglich, wenigstens sahen wir, wenn neugeborenen oder lebend aus dem Uterus herausgeschnittenen Hunden die Nabelschnur durchtrennt wurde, die Blutung aus dieser in wenigen Augenblicken sistiren, ob nun der Unterleib des Thieres früher in kaltes oder warmes Wasser getaucht worden war. Dagegen verengerten sich die Arterien lebhaft, wenn in dieselben eine Borste eingeführt wurde. Ein wesentlicher Einfluss auf den Stillstand der Blutung aus der durchtrennten Nabelschnur wird dem Beginn des kleinen Kreislaufes zugeschrieben, wodurch der Aorta descendens eine grosse Blutmasse entzogen und deshalb und weil der Druck der rechten Kammer entfällt, der Druck in sämmtlichen Gefässen des Aortensystems vermindert wird, welche Druckverminderung sich vorzugsweise peripher bemerkbar macht. Der Einfluss dieser Verminderung des Blutdruckes ist nicht zu unterschätzen, noch weniger die verhältnissmässige Schwäche des erst nach der Geburt hypertrophirenden linken Ventrikels, die bewirkt, dass auch andere Gefässe und selbst die Carotiden, wenn sie bei neugeborenen Thieren durchschnitten werden, nicht wie später, im starken Strahle spritzen, sondern ihr Blut mehr sprudelnd entleeren, wie wir uns durch directe Beobachtung an neugeborenen Hunden überzeugt haben, wobei wir zugleich fanden, dass die Nabelarterien in der Bauchhöhle noch einige Zeit (in dem einen Falle noch nach einer halben Stunde) fortpulsiren, nachdem Puls und Blutung im Nabelschnurreste bereits aufgehört haben und die Respiration in vollen Gang gekommen ist (Oesterr. Jahrb. f. Pädiatr. 1887, pag. 188).
Letztere Beobachtung, sowie die geburtshilfliche Erfahrung, dass die Nabelschnur auch noch nach der Geburt einige Augenblicke, manchmal auch durch längere Zeit, fortpulsirt (Mende, l. c. III, 289; Hohl, l. c. 454), machen es ganz wohl möglich, dass in einzelnen Fällen eine Verblutung aus der nicht unterbundenen Nabelschnur erfolgen kann, und diese Möglichkeit wird durch wiederholt gemachte Beobachtungen dieser Art bewiesen.[511] Die Ursache, warum die Blutung aus der durchtrennten Nabelschnur nicht wie gewöhnlich still stand oder nachträglich wieder auftrat, lässt sich nicht immer eruiren. Unvollkommene oder behinderte Respiration scheint den Eintritt einer Nabelschnurverblutung zu begünstigen, da der kleine Kreislauf sich nicht vollkommen entfaltet und daher der Blutdruck im Aortensystem nicht blos nicht sinkt, sondern im Gegentheil wie bei jeder Erstickung steigt. Ob ein warmes Medium, in welches die Frucht geräth, die Verblutung aus der Nabelschnur fördere, die Kälte aber diese verzögere, muss obigen Beobachtungen zufolge dahingestellt bleiben. Dass aus einer durchrissenen oder durchquetschten Nabelschnur weniger leicht eine letale Blutung erfolgen kann, als aus einer durchschnittenen, muss aus der Analogie mit anderen Wunden zugegeben werden. Die Stelle, wo der Nabelstrang durchtrennt wurde, ist nicht gleichgiltig, insoferne, als aus einem langen Nabelschnurrest weniger leicht ein starker Blutverlust zu befürchten ist, als aus einem kurzen, obgleich, wie zahlreiche Fälle lehren, selbst wenn die Nabelschnur aus dem Nabel ausgerissen wurde, nicht nothwendig Verblutung erfolgen muss. Ein anormaler Ursprung der Nabelarterien wäre ebenfalls zu beachten.
Nach Rokitansky (Path. Anat. 3. Aufl., III, 547) ist gar nicht selten nur eine Nabelarterie zugegen als unmittelbare Fortsetzung der Abdominalaorta. Wir selbst haben wiederholt nur eine Nabelarterie gefunden, die aber stets normal aus der Hypogastrica entsprang, jedoch noch einmal so stark war als gewöhnlich.
Die meisten in der Literatur enthaltenen Fälle von Verblutung aus den Nabelgefässen sind solche, in welchen die Verblutung erst nachträglich, und zwar während der Abstossung des mortificirten Nabelstranges oder bald darnach eingetreten war. Einzelnen dieser Fälle liegt ein anormaler Verlauf der Obliteration der Nabelgefässe zu Grunde, meistens aber ist die Blutung durch septische Processe am Nabel oder in den Nabelgefässen bedingt (Klebs, v. Ritter, Eppinger).
An eine Verblutung aus der nicht unterbundenen Nabelschnur kann bei der Untersuchung einer Kindesleiche selbstverständlich nur dann gedacht werden, wenn letztere ausgesprochene Zeichen der Anämie darbietet. Findet sich aber eine solche, so werden wir sie nur dann auf eine Verblutung aus der Nabelschnur beziehen, wenn andere Ursachen der Anämie, insbesondere Verletzungen grösserer Gefässe oder blutreicher Organe, sich nicht nachweisen lassen. Dabei ist der Umstand, dass der Nabelschnurrest etwa unterbunden gefunden wird, für sich allein nicht genügend, um eine Verblutung aus dieser Quelle auszuschliessen, da die Ligatur auch erst nachträglich angelegt worden sein konnte, und weil einzelne Fälle bekannt sind, in welchen trotz erfolgter Unterbindung, weil die Schlinge von selbst oder wegen Schwund der Sulze sich gelockert hätte, Verblutung eingetreten war.
Absichtliche Tödtung des Neugeborenen.
Der §. 139 des österr. St. P. unterscheidet eine Tödtung des Neugeborenen durch activen Eingriff der Mutter und eine solche durch Unterlassung des bei der Geburt nöthigen Beistandes. Der österr. Entwurf (§. 222) enthält die gleiche Unterscheidung, ohne jedoch auf die Tödtung durch Unterlassung des bei der Geburt nöthigen Beistandes eine geringere Strafe festzusetzen, wie dies merkwürdiger Weise im gegenwärtigen St. G. geschieht. Das deutsche St. G. spricht nur von „Tödtung“ schlechtweg, ohne die Art und Weise näher zu berühren, durch welche dieselbe bewirkt werden kann.
Von den activen Tödtungsarten, die bei Neugeborenen zur Anwendung kommen, ist die durch Verletzung des Schädels mit stumpfen oder stumpfkantigen Werkzeugen eine der häufigeren, wobei die betreffenden Werkzeuge entweder gegen den Kopf des Kindes geführt werden oder dieser gegen harte Körper geschleudert wird. Die Folgen solcher Gewalteinwirkungen sind meist Continuitätstrennungen der Schädelknochen mit Extravasat in die Schädelhöhle. Die Beurtheilung dieser kann im Allgemeinen nach keinen anderen Grundsätzen geschehen, als die jener bei Erwachsenen. Doch bieten die Continuitätstrennungen am Schädel Neugeborener manches Eigenthümliche dar, und zwar, abgesehen davon, dass sie auch schon, wie bereits besprochen wurde, während des Geburtsactes und sogar vor demselben entstehen können, auch insoferne, als eine Verwechslung mit Ossificationslücken denkbar ist, und auch die Möglichkeit, dass die constatirten Läsionen erst nach dem Tode entstanden sein konnten, wegen der grossen Fragilität der Schädelknochen des Neugeborenen ganz besonders in Betracht gezogen werden muss.
Ossificationsspalten am Schädel des Neugeborenen.
Die Ossificationslücken zerfallen in spaltförmige oder anderweitig, d. h. rundlich oder unregelmässig geformte.
Erstere kommen mit grosser Constanz an der Hinterhauptsschuppe vor und stehen wahrscheinlich mit der Anordnung der Vasa Santorini in einem ursächlichen Zusammenhang, während sie früher als Rest der ursprünglich paarigen Trennung der Ossificationskerne betrachtet wurden, aus denen sich die Hinterhauptsschuppe angeblich aufbaut. Man unterscheidet hier eine senkrechte und zwei seitliche Spalten (Fig. 124). Die senkrechte zieht von der Spitze der Hinterhauptsschuppe senkrecht herab zum Hinterhauptshöcker und ist selten länger als 1·5 Cm. Die seitlichen Spalten springen symmetrisch von beiden Seitenfontanellen in die Hinterhauptsschuppe ein, schief nach innen und oben in der Weise verlaufend, dass sie meist in der Höhe des Hinterhaupthöckers 1–1·5 Cm. von diesem entfernt enden. Ihre Länge beträgt selten weniger als 2 Cm. und ihr Verlauf ist nicht immer ein geradliniger, sondern häufig ein wellenförmiger. Ausserdem zeigt der untere Rand der Hinterhauptsschuppe fast immer eine Einkerbung gerade in seiner Mitte, welche zuweilen in eine nach aufwärts ziehende Spalte sich verlängert und in sehr seltenen Fällen sogar, mit der von oben kommenden Spalte sich vereinigend, eine Theilung der Schuppe in 2 seitliche Hälften bewirkt. Häufiger vereinigen sich die beiden seitlichen Spalten, wovon wir zwei Beispiele in unserer Sammlung besitzen (Fig. 125).
Fig. 124. Embryonale Spalten an der Hinterhauptsschuppe des Neugeborenen. Fig. 125. Durch Vereinigung der zwei seitlichen embryonalen Spalten quergetheilte Hinterhauptsschuppe eines Neugeborenen.


Auch die Scheitelbeine zeigen sehr gewöhnlich, wenn auch nicht so constant wie die Hinterhauptsschuppe, derartige „embryonale Spalten“. Am häufigsten sieht man solche im hinteren Drittel des Pfeilnahtrandes, und zwar jederseits ganz symmetrisch je eine, selten mehr als 1·5 Cm. lange, zwischen den Ossificationsstrahlen sich nach aussen ziehende Spalte, welche der Stelle entspricht, wo sich später die Foramina parietalia bilden. Indem die inneren Enden dieser Spalten häufig auseinanderweichen, bilden sie eine rhombische oder ovale Lücke in der Pfeilnaht, die man als „accessorische Fontanelle“ bezeichnet (Fig. 126). Ebenfalls häufig sieht man an der Uebergangsstelle des mittleren in das obere Drittel der Lambdanaht symmetrisch gelegene Spalten in die Scheitelbeine einspringen und nach vorn und aussen gegen das Tuber parietale verlaufen. Dieselben sind in der Regel nur kurz, können aber auch, wie wir einen solchen Fall beschrieben haben[512], bis nahe zum Scheitelhöcker verlaufen und dann eine überraschende Aehnlichkeit mit traumatischen Fissuren erhalten (Fig. 127).
Die Verwechslung solcher angeborener Spalten mit traumatischen Fissuren ist thatsächlich vorgekommen und wir haben einige solche Fälle in der eben citirten Arbeit zusammengestellt.[513] Die Unterscheidung ergibt sich zunächst aus dem stets constanten Sitze der Spalten und ihrer symmetrischen Anordnung, ferner aus der zugeschärften oder abgerundeten Beschaffenheit der Ränder derselben, die jedoch nicht immer gerade, sondern auch wellen- und selbst zickzackförmig verlaufen können, und bei frischen Schädeln ausserdem dadurch, dass der zwischen den Spalträndern bestehende Raum mit embryonalem Knorpel ausgefüllt ist, mit welchem, wie an den Nähten, einestheils das Pericranium, anderseits die Dura ziemlich fest verwachsen sind.
Fig. 126. Schädeldach eines Neugeborenen mit a) accessorischer Fontanelle und Spaltbildungen im hinteren Drittel der Pfeilnaht und b) symmetrischen embryonalen Spalten im Lambdanahtrande beider Scheitelbeine. Fig. 127. Hochgradige symmetrische Spaltbildung im hinteren Theile beider Scheitelbeine bei einem Neugeborenen.


Die rundlichen oder unregelmässig geformten Ossificationslücken, welche nicht selten an den Schädelknochen Neugeborener vorkommen, verdanken einer mangelhaften Ossification ihre Entstehung und werden daher als Ossificationsdefecte schlechtweg bezeichnet (Fig. 128). Der häufigste Ort, wo dieselben vorkommen, ist das Scheitelbein, seltener das Stirnbein und nur ganz ausnahmsweise das Hinterhauptsbein. An den Scheitelbeinen sitzen die Defecte fast immer zwischen der Pfeilnaht und dem Tuber, näher der ersteren. Häufig ist dann der Defect beiderseitig, ohne deshalb einen gleichen Grad der Ausbildung zeigen zu müssen. Auch an dem Stirn- und Hinterhauptsbein sitzen die Ossificationsdefecte, wenn sie dort vorkommen, niemals im Tuber, sondern stets in den peripheren Partien des Knochens. Sie präsentiren sich entweder als rundliche oder unregelmässige Lücken im Knochen, gegen welche zu letzterer sich allmälig verdünnt, oder als papierdünne, durchsichtige Stellen, oder noch häufiger als Combinationen beider dieser Erscheinungsformen. Sie sind häufig schon durch die Kopfhaut als eindrückbare, manchmal wie crepitirende Stellen zu fühlen, und lassen sich am blossgelegten Schädelknochen am besten dann deutlich als solche erkennen, wenn man denselben nach Ablösung des Pericranium und der Dura gegen das Licht hält, wo man dann die durchscheinenden Partien des Knochens, sowie die allmälig gegen das Lumen sich verdünnenden Ränder der Lücken sehr gut erkennen kann. Dieses Verhalten, sowie die die Lücke ausfüllende, mit dem Pericranium und der Dura mater verwachsene Primordialmembran unterscheiden solche Oeffnungen von anderweitig (durch Trauma) erzeugten. Trotzdem sind Fälle vorgekommen, in denen eine solche, kaum zu entschuldigende Verwechslung stattgefunden hat. Eine andere forensisch wichtige Bedeutung solcher Ossificationsdefecte liegt in der Leichtigkeit, mit welcher an solchen Partien des Knochens der abnormen Dünne und Brüchigkeit wegen Fracturen und Fissuren entstehen können. Letztere können, wie bereits erwähnt, schon während des Geburtsactes entstehen, aber auch nach der Geburt reichen schon geringfügige Gewalten hin, um an solchen Stellen Continuitätstrennungen zu erzeugen, und es ist klar, dass sich dann die mit solchen Einwirkungen verbundene Erschütterung leichter durch das abnorm verdünnte oder durchbrochene Schädeldach auf das Gehirn fortpflanzen wird, als wenn dieses die normale Dicke und Festigkeit besessen hätte. Es ist dies ein Umstand, der insbesondere bei Beurtheilung des Effectes einer Sturzgeburt in Betracht zu ziehen ist.
Fig. 128.

Ossificationsdefecte an den Scheitelbeinen eines Neugeborenen.
Rachitis foetalis.
Die Ossificationsdefecte können bei sonst ganz gesunden Kindern vorkommen, mitunter aber sind sie eine Theilerscheinung des Hydrocephalus, was ebenfalls Beachtung verdient. Erwähnung verdienen auch die als Rachitis congenita oder Osteogenesis imperfecta (Vrolik) beschriebenen Fälle, in welchen, als Theilerscheinung einer allgemein mangelhaften Ossification, die Schädeldeckknochen aus einer grossen Zahl kleiner und dünner, meist sternförmiger Knochenplatten bestehen, die entweder von einander getrennt sind oder die mannigfachsten Stadien der gegenseitigen Verschmelzung darbieten (Fig. 129). Solche Schädel können sich von aussen anfühlen, wie wenn sie in mehrere Stücke gebrochen wären. In der Regel bestehen auch die übrigen Knochen, insbesondere die Diaphysen der Extremitätenknochen, aus unregelmässig ossificirten Stücken (Fig. 130), welche ebenfalls Fracturen vortäuschen können, wie dies in dem abgebildeten Falle thatsächlich geschehen ist. Dabei ist zu bemerken, dass solche Knochen sehr spröde sind und daher ungemein leicht brechen, wie denn auch an dem abgebildeten Schädel wirkliche Fracturen sind, die wahrscheinlich während des Geburtsactes und durch diesen, vielleicht aber auch nachträglich durch die mit dem Kinde vorgenommenen gewöhnlichen Manipulationen entstanden sind.
Fig. 129.

Rachitis foetalis des Schädels für traumatische Zertrümmerung gehalten.
Postmortale Schädelverletzungen.
Dass Fissuren oder Fracturen, die sich an einem Kindesschädel finden, möglicherweise erst nach dem Tode entstanden sein konnten, ist immer im Auge zu behalten, einestheils wegen der bereits erwähnten Leichtigkeit, mit welcher solche Continuitätstrennungen an den kindlichen Schädelknochen entstehen, anderseits deshalb, weil bei der Beseitigung oder Verbergung der Leichen Neugeborener häufig in einer Weise verfahren wird, dass ausgiebige Gelegenheit geboten ist zur Bildung solcher Verletzungen. So z. B. wenn die Leichen in Aborte, Gruben oder über Mauern geworfen, vergraben, mit Steinen beschwert, in enge Verstecke eingezwängt werden u. dergl. Es muss in solchen Fällen zunächst der Ort erwogen werden, wo die Leiche gefunden wurde, und ob das Gelangen dieser an jenen mit einer gewissen Gewalteinwirkung verbunden gewesen sein musste, ebenso eventuelle nachträgliche Gewalten, die namentlich beim Herausbefördern der Leiche eingewirkt haben konnten. So fanden wir an einem offenbar todtgeborenen, aus dem Abort herausgezogenen Kinde zahlreiche Hautaufschürfungen am Körper und mehrfache reactionslose Fissuren und Fracturen der Scheitelbeine, welche umsomehr als postmortal entstandene erklärt werden mussten, als sich herausstellte, dass die Kindesleiche in der Abortsröhre stecken geblieben war und dass man, um die Verstopfung der Röhre, deren Grund man nicht ahnte, zu beseitigen, das Hinderniss mit einer Stange herabgestossen hatte, was erst nach längerer Anstrengung gelang. In einem anderen ähnlichen Falle ergab sich ein schmaler Stichcanal, welcher den ganzen Rumpf schief durchdrang und von einem langen Drahte herrührte, mit welchem die Abortröhre, wo die Kindesleiche stak, sondirt worden war. Ausser solchen Erwägungen können nur der Befund oder das Fehlen vitaler Reactionserscheinungen entscheiden, ob es sich um eine während des Lebens oder erst postmortal entstandene Verletzung handelt.
Fig. 130.

Rachitis foetalis. Becken, Ober- und Unterschenkel für fracturirt gehalten.
Leberrupturen etc.
Tödtungen des Kindes durch gegen andere Körpertheile gerichtete Schläge, Stösse, Tritte u. dergl., kommen nur ausnahmsweise und dann in der Regel combinirt mit Verletzungen des Schädels vor. Fälle von Tödtung Neugeborener durch Erzeugung von Leberrupturen haben Pincus, Bittner und Koehler (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1875. XXII, pag. 1, XXIII, pag. 33 und 1877, XXVI, pag. 71), sowie Merner (ibid. 1882, XXXVI, 226) und neuestens Lindner (ibid. 242) beschrieben. Diese Fälle sind, abgesehen von ihrer Seltenheit, deshalb interessant, weil aus Anlass derselben die Frage angeregt wurde, ob eine Leberruptur auch beim Abreissen der Nabelschnur entstehen könne. Es kann dies wohl nicht leicht vorkommen, denn auch dann, wenn die Mutter, ihre Hand an dem Kinde stützend, die Nabelschnur abreisst, kann eine Ruptur durch den Druck der Hand nicht gut erfolgen, da die Zerreissung der Nabelschnur, wie bereits erwähnt, keine besondere Gewalt erfordert. Doch haben wir bei einem kurz vor Ankunft der zur (unehelichen) Entbindung gerufenen Hebamme geborenen Kinde die Nabelschnur aus dem Nabel und aus der Placenta ausgerissen und an der Convexität des rechten Leberlappens eine seichte Ruptur gefunden und in einem Falle von Sturzgeburt eine Abreissung der Nabelvene innerhalb der Bauchhöhle (pag. 799). Dagegen sind heftige Quetschungen der Lebergegend, wie sie beim Treten des Kindes und bei ähnlichen activen Gewalten stattfinden, ebenso aber auch ein Sturz von beträchtlicher Höhe auf harten Boden geeignet, solche Rupturen zu erzeugen, und es ist bei der unverhältnissmässigen Grösse der kindlichen Leber, dem Blutreichthum und der grösseren Zartheit der Gewebe zu verwundern, dass sie z. B. bei den aus Aborten gezogenen Kindern nicht häufiger beobachtet werden.
Tödtung Neugeborener durch Schnitt, Stich und Erstickung.
Sehr selten sind die Tödtungen Neugeborener durch schneidende oder stechende Werkzeuge. Doch haben wir mehrmals Gelegenheit gehabt, Fälle zu begutachten, in welchen die Mutter ihr neugeborenes Kind durch Halsabschneiden getödtet hatte, und einen, in welchem das Kind durch eine eiserne Schaufel tödtlich verletzt worden war. Erstechen ist uns bisher nicht vorgekommen.
Selbsthilfe.
Erstickung ist häufig. Wurde sie mit einigem Raffinement, z. B. durch Verschluss der Respirationsöffnungen mit weichen Gegenständen, Tüchern, Betten u. dergl., vorgenommen, dann können äussere Merkmale der Todesart vollkommen fehlen. Die Tödtung durch Zuhalten des Mundes oder der Nase mit den Händen könnten Fingernägeleindrücke und andere Hautaufschürfungen in der Nähe der Respirationsöffnungen verrathen. Doch wäre zu beachten, dass Hautkratzer im Gesichte durch Selbsthilfe entstehen können. Nicht gar selten sind die Tödtungen durch Verstopfung der Mund- und Rachenhöhle mit den Fingern oder anderen fremden Körpern, in welchen Fällen sich entweder letztere noch vorfinden oder mehr weniger ausgebreitete Quetschungen oder Zerreissungen des Rachens oder Gaumens den Vorgang verrathen. Wir haben eine beträchtliche Zahl solcher Fälle untersucht. Da in zweien derjenigen, wo kein fremder Körper vorgefunden wurde, auch am Vorderhalse Druckspuren sich fanden, haben wir auch die Möglichkeit erwogen, ob solche Zerreissungen des Rachens nicht auch durch brutales Würgen entstehen können und in dieser Richtung einige Versuche angestellt, jedoch mit negativem Resultate. Haberda (Wiener klin. Wochenschr. 1893, Nr. 45–47) hat die in unserem Institute vorgekommenen derartigen Fälle (im Ganzen 17) näher beschrieben und theilweise abgebildet und erörtert ausführlich die Differentialdiagnose solcher von blos zufällig entstandenen Verletzungen. Bezüglich der Spuren, die am Halse des Neugeborenen nach Erwürgen zurückbleiben können, verweisen wir auf die Besprechung dieser Todesart bei Erwachsenen. Jedoch muss bemerkt werden, dass Sugillationen zwischen den Weichtheilen des Halses, insbesondere in der Scheide des Sternocleidomastoideus (Haematoma st. cl. m.), sich auch bei Selbsthilfe in Folge heftiger Zerrung, respective Streckung des Halses, sowohl bei zuerst geborenem, als bei nachfolgendem Kopfe bilden können, wie durch wichtige Beobachtungen von Hirschsprung (Virchow’s Jahresb. 1869, II, 662), Skrzeczka (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1869, X, 129) und Fassbender (ibidem, 1874, XXI, 176) sichergestellt worden ist[514], wie denn auch forensisch nicht unbeachtet bleiben kann, dass bei Anwendung des sogenannten Prager Handgriffes zur Extraction des zuletzt kommenden Kopfes, von Schröder zweimal eine Lossprengung des Partes condyl. von der Hinterhauptsschuppe beobachtet wurde, ebenso einmal von Winckel bei gewöhnlicher Schädellage (Bergmann, Pitha-Billroth’s Handb. 1873, III, pag. 46). Aehnliche Beobachtungen von Sassen an 33 durch Extraction geborenen Kindern vide Virchow’s Jahresb. 1874, II, 803. Ueber Zerreissungen des Mundes und sogar Fracturen des Unterkiefers bei der Selbsthilfe, insbesondere beim nachfolgenden Kopf, respective durch Einführen der Finger in den Mund und Zug am Unterkiefer haben Skrzeczka (Maschka’s Handb. I, 956), Braxton-Hicks (Virchow’s Jahresb. 1885, I, 498) und Kop (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1886, XLV, pag. 87) berichtet. Bei Strangulationen mit einem Würgband können sich Sugillationen im Unterhautgewebe und in den tieferen Weichtheilen bei Neugeborenen, der grösseren Zartheit und Zerreisslichkeit der Gewebe wegen, leichter bilden, als bei Erwachsenen. In einem Falle, in welchem das Kind mit einem Kleiderärmel erdrosselt worden war, haben wir sie sehr deutlich ausgebildet gefunden. Dass eine (weiche) Strangfurche auch durch Umschlingung der Nabelschnur um den Hals entstehen und dass gut genährten Kindern der anämische Grund von Querfalten der Haut am Halse eine Strangfurche vortäuschen könne, wurde bereits erwähnt.
Anderweitige Tödtungsarten, die überdies ausser dem Ertränken nur ganz ausnahmsweise vorkommen, bieten keine specifischen Seiten und sind nach denselben Grundsätzen zu beurtheilen, die bei Besprechung der betreffenden Arten des gewaltsamen Todes bereits an anderer Stelle ihre Auseinandersetzung gefunden haben.
Unterlassung d. Beistandes.
Die Tödtung des Neugeborenen durch Unterlassung des bei der Geburt nöthigen Beistandes könnte geschehen durch absichtliche Unterlassung der Unterbindung der Nabelschnur, ferner durch absichtliche Unterlassung der Beseitigung von Respirationshindernissen und endlich durch Nichtbeschützen des Kindes gegen äussere schädliche Einflüsse.
Ohnmacht bei der Geburt.
Es ist selbstverständlich, dass, wenn es auch gelang, zu constatiren, dass das betreffende neugeborene Kind an Verblutung aus der nicht unterbundenen Nabelschnur gestorben ist, doch nur in den seltensten Fällen Anhaltspunkte gegeben sein werden, um den Nachweis zu führen, dass die Unterbindung absichtlich unterlassen wurde, umsoweniger, als man wenigstens bei Erstgebärenden, und um diese handelt es sich meistens, nur selten in der Lage sein wird, zu behaupten, dass die betreffende die Nothwendigkeit einer Unterbindung der Nabelschnur kennen musste, sowie auch, wie dieselbe vorzunehmen sei. Ebenso wird man, falls ein Kind in unverletzten Eihäuten oder mit durch Eihautstücke oder durch Fruchtschleim verlegten Respirationsöffnungen zur Welt kommt, es begreiflich finden, wenn die Mutter die Gefahr, in welcher das Kind schwebt, nicht erkennt und daher die Respirationshindernisse zu entfernen versäumt. Würde es sich um eine Sturzgeburt auf einem Gefässe, oder um eine Entbindung unter Betten u. dgl. handeln, dann muss man allerdings annehmen, dass der natürliche Verstand der Entbundenen sagen musste, dass das Kind aus der betreffenden Lage zu entfernen sei, wenn es am Leben erhalten werden solle. Hier begegnet man aber häufig der Angabe der Angeklagten, dass sie im Momente der Entbindung bewusstlos wurde, oder wegen Erschöpfung nicht im Stande war, dem Kinde Hilfe zu leisten. Die Möglichkeit einer Bewusstlosigkeit, insbesondere einer Ohnmacht während oder unmittelbar nach dem Geburtsacte, kann gegenwärtig nicht mehr bestritten werden. M. Freyer („Die Ohnmacht bei der Geburt vom gerichtsärztlichen Standpunkt.“ Berlin 1887) gebührt das Verdienst, jeden Zweifel in dieser Richtung beseitigt zu haben, indem es ihm gelang, in der Literatur 3 unantastbare, von Mende, Schmitt und Wildberg mitgetheilte Beispiele nachzuweisen, ferner bei streng kritischer Durchsicht einer grossen Zahl seit 1879 vorgekommenen, Kindsmord betreffenden Kriminalfällen 5 zu eruiren, in welchen die Angeklagten zur Zeit des Gebäractes von Zeugen im Ohnmachtszustande angetroffen wurden und 10 andere, in welchen die Angeklagten das Vorhandengewesensein einer Ohnmacht aufrecht erhielten, obgleich sie die Mordthat eingestanden. Ein einschlägiger Fall wird auch von Kornfeld (Friedreich’s Bl. 1888, pag. 64) berichtet. Aufrechte Körperstellung, grosser Schmerz, heftige Gemüthsbewegung, plötzliche Entleerung der Frucht und starke Blutung begünstigen das Eintreten einer Ohnmacht und diese Bedingungen können bei einer heimlichen Entbindung leichter in verschiedenen Combinationen vorkommen als bei gewöhnlichen Geburten. Man kann daher Angaben von heimlich Entbundenen, dass sie im Momente der Geburt das Bewusstsein verloren hätten, nicht ohne weiteres als Lüge oder Uebertreibung bezeichnen. Gleiches gilt gegenüber von Angaben, dass die Betreffenden wegen Erschöpfung für einige Zeit unfähig gewesen wären, dem Kinde zu helfen. Trotzdem werden wir in jedem einzelnen Falle nicht blos die allgemeine Möglichkeit der erwähnten Vorgänge im Auge behalten, sondern auch prüfen, ob die übrigen Umstände des Falles sich mit einer solchen Möglichkeit im Einklang befinden.[515] Eine Tödtung des Kindes durch Nichtbeschützung desselben vor äusseren schädlichen Einflüssen könnte vorzugsweise dadurch geschehen, wenn das Kind am Orte der Entbindung liegen gelassen worden und etwa durch die gerade herrschende Kälte umgekommen wäre. Wir haben bereits an einem anderen Orte erwähnt, dass bei Neugeborenen nicht gerade Gefrierkälte nöthig ist, um den Tod herbeizuführen, und zugleich auf die Schwierigkeit hingewiesen, die die Diagnose einer solchen Todesart bietet. Den Nachweis zu führen, dass das Kind absichtlich der Kälte ausgesetzt gelassen wurde, fällt begreiflicher Weise in einem solchen Falle weniger dem Arzte, als dem Untersuchungsrichter zu, da nur die äusseren Verhältnisse des Falles im Stande sind, in dieser Richtung Aufklärung zu geben. Auch verhungern kann ein Kind unter solchen Umständen. Diese Möglichkeit war bei einem von uns obducirten Kinde vorhanden, welches seine Mutter eingestandenermassen, trotzdem es schrie, im Keller liegen gelassen, dort, als sie erst nach 3 Tagen nachsah, todt gefunden und dann vergraben hatte.
Verstümmelte Kindesleichen.
Schliesslich sei noch bemerkt, dass nicht immer ganze Kindesleichen zur Obduction gelangen, sondern manchmal nur Theile derselben, während andere, sei es durch absichtliche Zerstücklung („Seltener Fall von grosser Verstümmelung eines neugeborenen Kindes; fehlender Kopf, fehlende Lungen, Schnitte in den Extremitäten.“ Meyer, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XII, 87. Ein anderer Fall, wo nur die untere Körperhälfte gefunden wurde, wird von Raimond mitgetheilt. Virchow’s Jahrb. 1889, 1) oder, was häufiger vorkommt, weil sie von Ratten oder anderen Thieren gefressen wurden, fehlen. In solchen Fällen wird es von der Natur der noch erhaltenen Theile abhängen, welche von den bei der Untersuchung Neugeborener sich ergebenden Fragen noch beantwortet werden können. Am ehesten lässt sich eruiren, ob das betreffende Kind ein neugeborenes war und ob es bereits die vollständige Reife besass oder nicht. Die Frage, ob dasselbe lebend geboren wurde, wird nur dann mit mehr weniger Sicherheit beantwortet werden können, wenn sich noch die Lungen oder der Verdauungstractus finden. Würde blos der Kopf vorliegen, so wären auch die Paukenhöhlen in der oben angegebenen Richtung zu untersuchen. Diese könnten, wenn sie fremde Substanzen enthielten, auch über die Todesart des Kindes Aufschluss geben, ebenso andere Körpertheile, wenn an ihnen Verletzungen sich fänden, die als während des Lebens entstandene sich erkennen lassen.
Gefundene Nachgeburt.
Es kann ferner vorkommen, dass sich gar kein Kind, sondern nur die Nachgeburt findet. In diesem Falle würde ausser der Untersuchung, der Mutter, die auch in den eben erwähnten Fällen nicht versäumt werden dürfte, die Grösse und das Gewicht der Placenta in Betracht zu ziehen sein, um daraus annäherungsweise das Fruchtalter zu bestimmen. Deshalb haben wir bei Beschreibung der Früchte aus den einzelnen Schwangerschaftsmonaten auch jedesmal das durchschnittliche Gewicht und den Durchmesser des Mutterkuchens angegeben. Würde sich eine doppelte Placenta finden, so wäre daraus nicht sofort auf eine Zwillingsgeburt zu schliessen, da bereits wiederholt auch bei einfacher Frucht ein doppelter Mutterkuchen beobachtet wurde, wobei allerdings jeder in der Regel nur halb so gross war, als der normale (Fälle vide Schmidt’s Jahrb., 1844, XLIII, pag. 44. 1851, II, 209 und 1854, LXXXIII, pag. 323). Der Nabelstrang theilt sich in solchen Fällen entweder unmittelbar vor der Placenta in zwei Hauptstämme, oder er bildet eine sogenannte Insertio velamentosa.
Fälle, in denen die Früchte von Schweinen vollkommen aufgefressen wurden und nur die Nachgeburt und die Mutter Gegenstand der Untersuchung war, finden sich u. A. in Autenrieth’s Aufsätzen, pag. 341 und in Friedreich’s Bl. 1871, pag. 436.
Die Leichenerscheinungen.
Es ist für den Gerichtsarzt unumgänglich nothwendig, jene Veränderungen zu kennen, welche nach dem Tode und in Folge desselben an der Leiche geschehen, einestheils, weil der Grad, in welchem sich diese Veränderungen ergeben, für die Bestimmung der Zeit, welche seit dem Tode verflossen ist, verwerthet werden kann, andererseits, weil die Kenntniss dieser Veränderungen der in forensen Fällen nicht genug zu vermeidenden Möglichkeit vorbeugt, dass einfache Leichenerscheinungen für pathologische Befunde genommen werden.
Locale Lebenssymptome.
Ein Individuum ist todt von dem Momente, in welchem Respiration und Herzthätigkeit dauernd sistiren. Die dauernde Sistirung dieser beiden wichtigsten Lebenserscheinungen erfolgt keineswegs immer gleichzeitig. In der Regel überdauert der Herzschlag den Stillstand der Respiration um einige Augenblicke, manchmal, besonders bei Neugeborenen, selbst um längere Zeit (vide pag. 757). Seltener überdauern die Athembewegungen, so nach grösseren Herzverletzungen, oder nach dem Tode durch Herzlähmung. Bei decapitirten Thieren kann man ein schnappendes, in Pausen erfolgendes Oeffnen des Mundes durch längere Zeit beobachten, und Vezin hat solche Bewegungen an zwei abgeschlagenen Köpfen Hingerichteter 10 Minuten lang verfolgt; Gad (Med. Centralbl. 1885, 724) an einem anderen durch 1½ Minuten. Nach erfolgtem Stillstand des Herzens und der Respiration erhalten sich noch gewisse Lebensäusserungen in den Geweben durch einige Zeit. Hierher gehört die elektro-musculäre Reizbarkeit, die von Eppinger an Spitalsleichen noch 2–6 Stunden p. m., von Jeanselme und Drasche an Choleraleichen noch ½-2 Stunden und von älteren Beobachtern bei Hingerichteten noch nach längerer Zeit constatirt werden konnte; die Reizbarkeit der glatten Hautmuskeln, welche die postmortale Erzeugung einer Gänsehaut gestattet, die Reactionsfähigkeit der Pupille, welche nach Marschall (The Lancet, 1885, pag. 286) auf Atropin in den ersten 4, auf Eserin in den ersten 2 Stunden nach dem Tode noch reagirt, und nach Regnard und Loye (Progrès méd. 1885, pag. 33) bei Guillotinirten, bei Lichteinfall sich noch durch einige Zeit contrahirt[516], ferner die Fortdauer der Flimmerbewegung und die der Spermatozoen, die bei plötzlich Verstorbenen nicht selten noch 24–28 Stunden nach dem Tod und manchmal noch später beobachtet werden kann, endlich die bereits a. a. O. (pag. 506) erwähnte reducirende Kraft der Gewebe.
Von den Veränderungen, die unmittelbar oder schon in den ersten Stunden nach dem Tode an der Leiche vor sich gehen, sind als in forensischer Beziehung wichtig zu erwähnen: das Erkalten der Leiche, die Bildung von Hypostasen und die Todtenstarre.
Erkalten der Leiche.
Das Erkalten der Leichen erfolgt an der Oberfläche und blos für das Gefühl durchschnittlich in 8–17 Stunden (Casper); mit dem Thermometer gemessen erfordert die vollständige Abkühlung nach Seydeler durchschnittlich 23 Stunden. Ob das Erkalten der Leiche früher oder später erfolgt, hängt theils von individuellen, theils von anderen Verhältnissen ab. Leichen kleiner Kinder erkalten rascher als die von Erwachsenen und magere früher als fette. Von äusseren Momenten ist insbesondere die Temperatur des umgebenden Mediums von Einfluss, so die durch die Jahreszeit modificirte Temperatur der Luft im Freien sowohl, als in geschlossenen Localen. Im kühlen Wasser erfolgt das Erkalten sehr rasch, langsam dagegen in Abtrittsgruben u. dergl. Ausserdem wird zu berücksichtigen sein, ob die Leiche nackt oder bekleidet war, oder ob durch Betten, Heu, Stroh u. dergl., mit welchen die Leiche bedeckt war, der Wärmeverlust verzögert wurde. Die Temperatur einer Leiche gleicht sich nicht einfach mit jener der umgebenden Luft aus, sondern sinkt unter letztere in Folge der an der Oberfläche stattfindenden Verdunstung und der dadurch bewirkten Wärmebindung, weshalb sich die Leichen in der Regel mehr weniger kalt anfühlen.
Prä- und postmortale Wärmesteigerung.
Die früher allgemein geltende Ansicht, dass die Körperwärme schon während des Sterbens, noch mehr aber nach dem Tode gleichmässig sinke, bis sich die Temperatur der Leiche mit der des umgebenden Mediums ausgeglichen hat, ist durch den von Wunderlich und Anderen geführten Nachweis der prä- und postmortalen Temperatursteigerungen bei einzelnen Todesarten bedeutend alterirt worden. Bekanntlich wurden diese besonders nach infectiösen Krankheiten (Cholera), sowie nach Tetanus und nach Krankheiten des centralen Nervensystems beobachtet, und zwar bis 44 und mehr Grad C., mitunter 15–20 Minuten nach dem Tode anhaltend. Ob auch einzelne und welche acute gewaltsame Todesarten mit prä- oder postmortalen Temperatursteigerungen einhergehen, ist vorläufig noch nicht genügend sichergestellt, doch scheint dieselbe beim Erstickungstode, sowie bei gewissen unter Erstickungserscheinungen oder unter Convulsionen verlaufenden Vergiftungen, sowie nach Verletzungen des Gehirns und des oberen Theiles des Rückenmarkes aufzutreten, während bei Verblutung, beim Ertrinken und Erfrieren, sowie vielleicht nach Verbrennungen oder Verbrühungen (wenn wegen Abgang der Epidermis starke Wärmeverluste stattfinden) niedere Temperaturen sich erwarten lassen.[517]
Todtenflecke. Déplacement und abnorme Lage derselben.
Schon während des Sterbens ändert sich, wie das Blasswerden der Haut beweist, die Blutvertheilung theils in Folge der Erlahmung der die Circulation unterhaltenden activen Kräfte, theils weil die Schwere des Blutes sich zu äussern beginnt. Letztere kommt insbesondere nach dem Tode zur vollsten Geltung und bewirkt, dass das Blut aus den oberen Partien des Körpers in die abhängigen sich senkt. Daraus resultirt einestheils ein weiteres Erblassen der Haut an den höher gelegenen Körpertheilen und andererseits die Bildung von Senkungshyperämien in den tiefer situirten. Von letzteren oder den sogenannten Hypostasen unterscheidet man äussere und innere, indem man erstere mit dem vulgären Namen Todtenflecke bezeichnet. Je mehr Blut die Leiche enthält und je flüssiger dasselbe nach dem Tode geblieben ist, desto frühzeitiger treten die Todtenflecke auf. Durchschnittlich finden wir sie schon 3–10 Stunden nach dem Tode deutlich ausgebildet. Später werden sie desto intensiver, je mehr Blut sich in die betreffenden Hautpartien senkt und je mehr zu der anfänglichen Senkungshyperämie eine weitere Erscheinung, die Imbibition, das heisst die Durchtränkung der Gewebe mit blutigem Serum, hinzutritt. Bevor letztere eintritt, können die Todtenflecke durch Veränderung der Körperlage wieder zum Verschwinden gebracht werden und bilden sich dann anderwärts später, aber desto weniger, je mehr bereits die Imbibition ausgebildet ist. Tourdes (Dictionnaire encyclopédique des scienes médicales) fand, dass die Todtenflecke noch nach 4 Stunden durch Veränderung der Körperlage zum Verschwinden gebracht werden können und dann an einer anderen Stelle auftauchen. Nach 12–15 Stunden erblassen sie blos, ohne ganz zu verschwinden, nach 30 Stunden werden sie ebenfalls blässer, bilden sich aber nicht mehr von Neuem. Aehnliche Versuche wurden auch aus Anlass des Falles Bernay in Brüssel angestellt (Virchow’s Jahrb. 1884, I, 462), wobei sich ergab, dass, wenn eine Leiche nach 4, 6 und 12 Stunden aus der Rückenlage in eine andere gebracht wurde, noch ein „Déplacement“ der Todtenflecke stattfand, nicht mehr aber nach 23–28 Stunden. Auch beim Verblutungstode bilden sich in der Regel Todtenflecke, die dann meist spärlich und blass ausfallen und in seltenen Fällen sogar vollständig fehlen können, wie wir bereits wiederholt zu beobachten Gelegenheit hatten. Bei gewöhnlicher Lage der Leiche finden sich die Todtenflecke vorzugsweise an der Rückenfläche und den Seitentheilen des Körpers. Befand sich aber die Leiche längere Zeit nach dem Tode in einer anderen Lage, dann werden sich natürlich die Hypostasen an anderen Stellen entwickeln und es lassen sich demnach aus der Lage der Todtenflecke Schlüsse ziehen auf die Stellung, in welcher die Leiche längere Zeit nach dem Tode belassen wurde. Am häufigsten kommt eine andere Lage der Todtenflecke bei Erhängten zur Beobachtung, deren untere Körperhälfte eine desto lividere Färbung zeigt, je länger der Körper gehangen hatte. Zweimal obducirten wir Leichen von Personen, die in sitzender Stellung vom plötzlichen Tode ereilt wurden und die Nacht über in dieser Stellung verblieben waren. Die Todtenflecke waren vorzugsweise am Unterkörper entwickelt. In beiden Fällen war der eine Arm heruntergehangen und in Folge dessen auffallend livid und ecchymosirt. War die Leiche auf dem Gesichte liegen geblieben, so wird dieses und die Vorderfläche des Körpers die Todtenflecke bieten, die Rückenfläche aber die gewöhnliche Leichenfarbe. Sehr gewöhnlich ist es, die eine Gesichtshälfte livid und die Conjunctiva des betreffenden Auges injicirt zu finden, während die andere Gesichtshälfte und die Bindehaut des anderen Auges blass erscheinen. Dieser Befund entsteht bei dauernder Seitenlage des Kopfes und ist eine einfache Leichenerscheinung, die jedoch leicht zu Täuschungen Veranlassung geben kann. Dafür spricht namentlich eine Mittheilung Maschka’s Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1883, XXXVIII, pag. 77), wonach bei einer alten, an Haemorrhagia cerebri verstorbenen Frau, deren Leiche im Bette auf der rechten Seite liegend gefunden worden war, die livide Verfärbung und Ecchymosirung der rechten Seite des Gesichtes, Halses und der Brust auf Erwürgen bezogen wurde.
Aus begreiflichen Gründen werden die Hypostasen an solchen Stellen der Haut fehlen oder weniger sich entwickeln, die einem Drucke ausgesetzt gewesen waren, sei es durch die Schwere des Körpers selbst oder durch andere Vorgänge. Zu den ersten Stellen gehören bei gewöhnlicher Rückenlage die Gegend der Schulterblätter, der Gesässbacken und die Waden, sowie alle den Kleiderfalten aufliegende Hautstellen; zu den letzteren Hautpartien, die durch ein Kleidungsstück, Band etc. comprimirt waren, z. B. die Taille oder die durch die Strumpfbänder gedrückte Haut. Am Halse kann eine solche Compression durch ein Würgeband, aber auch durch enganliegende Kleidungsstücke (Hemdkrägen) und selbst, wie bei fetten Personen, namentlich bei kleinen Kindern, in den, zwischen den natürlichen Hautfalten gelegenen Furchen zu Stande kommen. Derartige Stellen stechen durch ihre blasse Farbe von der Umgebung ab und können, besonders am Halse, zu falschen Deutungen Veranlassung geben. Auch kann sich über einer solchen comprimirten Stelle das sich herabsenkende Blut stauen, einen lividen Saum bilden, der dann für eine Sugillation gehalten werden kann (vide pag. 532).
Die gewöhnliche Farbe der Todtenflecke ist die bekannte livide in desto dunklerer Nuance, je länger sie bestehen und je reichlicher und flüssiger das Blut ist, welches in der Leiche zurückgeblieben war, also besonders bei Erstickten. Hat das Blut der Leiche eine andere als die gewöhnliche (hyper-) venöse Farbe, dann erhalten natürlich auch die Hauthypostasen ein anderes Colorit, so z. B. ein hellrothes bei der Kohlenoxydvergiftung, ein graues bei der durch chlorsaures Kali. Dass die Todtenflecke auch durch Kälte und stärkere Durchfeuchtung der Haut ein hellrothes Aussehen erhalten können, wurde beim Ertrinkungs- und Erfrierungstode erwähnt.
Ausser in den angedeuteten Beziehungen kommt den Todtenflecken auch insoferne eine gerichtsärztliche Bedeutung zu, als die durch sie bedingten Verfärbungen für Cyanose oder gar für Sugillation gehalten werden könnten. Ueber letztere Möglichkeit und über den behufs Unterscheidung einzuschlagenden und auch vorgeschriebenen Vorgang wurde bereits an anderen Orten (pag. 275) gesprochen. Die Unterscheidung einer durch Hypostase entstandenen Verfärbung von einer cyanotischen wird sich ausser durch den erwähnten Vorgang insbesondere aus der Erwägung der Lage und Ausbreitung, sowie aus der nach aufwärts allmälig abnehmenden Intensität der Verfärbung ergeben.
Innere Hypostasen.
Gleichzeitig mit den „Todtenflecken“ und nach denselben Gesetzen bilden sich auch Hypostasen in den inneren Organen, die hier eine besondere gerichtsärztliche Bedeutung deshalb besitzen, weil sie pathologische Processe vortäuschen können. Ein gewöhnlicher Befund dieser Art ist am Kopfe schon der stärkere Blutreichthum und die stärkere Succulenz der abwärtigen Partien der Kopfschwarte und der darunter liegenden Bindegewebsschichten, ein Befund, der bei stark abhängiger Lage des Kopfes einen sehr hohen und, wie die Versuche Engel’s gezeigt haben, bis zur Ecchymosenbildung gehenden Grad erreichen kann. Noch häufiger, und zwar auch an der Körperoberfläche, kommt es vor, dass schon vital entstandene, jedoch ursprünglich klein gewesene Ecchymosen an den tief liegenden Partien des Körpers durch Nachsickern des Blutes sich vergrössern. Ferner gehört hierher die stärkere Füllung der abwärtigen Sinus der Dura mater mit Blut, insbesondere aber die intensivere Injection der Gefässnetze der Pia an ihren tiefer gelegenen Partien, die eine intra vitam entstandene Hyperämie vortäuschen kann. Am Halse machen sich die Hypostasen besonders in den abwärtigen, lockeren Zellgewebslagen unter der äusseren Haut und zwischen der Musculatur, ferner an der hinteren Rachenwand bemerkbar, ebenso an der hinteren Wand der Luftwege und des Oesophagus und dem zwischen diesem und der Wirbelsäule gelegenen Bindegewebe. In der Brusthöhle sind namentlich die Hypostasen in den Lungen von Wichtigkeit. Der Gefässreichthum der Lungen einerseits und die lockere, grossmaschige Beschaffenheit des Lungengewebes andererseits liefern ganz besonders günstige Bedingungen für die Entstehung von Senkungshyperämien, und es gehören daher mehr oder weniger ausgebildete Grade von Hypostasen in den Lungen zum regelmässigen, in keiner Leiche fehlenden Befund. In Folge derselben erscheinen auch ganz gesunde Lungen an ihrer Oberfläche in den abwärtigen Partien dunkler gefärbt als in den oberen, und diese Färbung geht nach aufwärts allmälig in eine lichtere über. Für das Gefühl erscheinen diese Partien derber und sind beim Einschneiden blutreicher, succulenter und weniger lufthältig als die anderen. Täuschungen mit Infarcten, Pneumonien und bei Kindern mit Atelectasen liegen hier nahe.[518] Wieder wird insbesondere die Lage der betreffenden Partie und der allmälig und immer in bestimmter Richtung, d. h. nach aufwärts sich vollziehende Uebergang des blutreichen, succulenten und weniger lufthaltigen Gewebes in normale Partien, nöthigenfalls die mikroskopische Untersuchung, die Unterscheidung bieten. Die geringere Lufthältigkeit solcher durch Hypostase veränderter Stellen ist namentlich bei Neugeborenen zu beachten. Es ist wohl möglich, dass unter Umständen durch blosse Senkung des Blutes tiefer gelegene, früher lufthältig gewesene Lungenpartien vollständig luftleer werden können. Weniger leicht wird dies bei erst nach dem Tode entstandenen Hypostasen sich ereignen, als bei solchen, deren Bildung bereits in der Agonie begonnen hat. Im Unterleibe sind insbesondere die Hypostasen an der hinteren Magenwand und an den abhängigen Stellen des Darmcanals, sowie an den im kleinen Becken gelagerten Schlingen zu berücksichtigen. Namentlich sind die Hypostasen im Magen von anderweitig entstandenen Hyperämien wohl zu unterscheiden. Auch die Nieren sind Hypostasen unterworfen und ihre tiefe Lage begünstigt die Entstehung derselben. An der hinteren Körperseite findet sich bei gewöhnlicher Rückenlage der Leiche sowohl das Unterhautbindegewebe als die betreffende Musculatur succulenter und mehr weniger auffallend blutreich. In einem unserer Fälle wurde dieser Befund als Congestionserscheinung aufgefasst und von Stockschlägen abgeleitet. Aus gleichem Grunde zeigen sich die spinalen Venenplexus in der Regel strotzend mit Blut gefüllt, und ebenso ist die Hypostase in den Venen der Pia mater des Rückenmarkes entwickelt. Eine falsche Deutung dieser Verhältnisse kann hier um so leichter erfolgen, als, wie Casper-Liman richtig bemerken, der Rückenmarkscanal nur sehr selten geöffnet wird und daher vielen Obducenten dieses ganz gewöhnliche Verhalten weniger bekannt ist.