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Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Note 515 — Sachlicher Theil. (continued 18)

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Auch die Verwirrung kann die Mutter mitunter verhindern, das richtige zu thun. So unterliess dieselbe in einem unserer Fälle, das Kind aus einem Schaff, in welches dasselbe gefallen war, herauszuziehen und rief statt dessen um Hilfe. Die Anklage behauptete, dass die Mutter absichtlich unterlassen habe, das Kind zu retten, es kam aber hervor, dass auch eine Zeugin, welche herbeigeeilt war und das Kind in der Flüssigkeit liegen sah, statt dasselbe herauszuziehen, erschreckt aus der Stube lief, um noch eine andere Frau herbeizuholen. Siehe auch den auf pag. 805 mitgetheilten Fall.

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