Sachlicher Theil. (continued 16)
Reading edition
Die Kohlenoxydvergiftung.
Dieselbe kann erfolgen durch Einathmen entweder von Kohlendunst oder von Leuchtgas.
Kohlendunst.
Die Vergiftungen durch Kohlendunst kommen vorzugsweise durch vorzeitiges Schliessen der Ofenklappe zu Stande, ebenso durch unvorsichtiges Umgehen mit glühenden Kohlen in geschlossenen Räumen, wie namentlich beim sogenannten Ausheizen von Neubauten oder überhaupt beim Heizen oder sonstigen Gebahren mit offenen Kohlenbecken in kleinen Räumen, z. B. beim Aufthauen von Wasserleitungen oder beim Löthen in Closets. Letzteren gleich zu achten ist die Heizung mit den sogenannten Carbonnatronöfen, welche wegen ihrer Gefährlichkeit sowohl in Deutschland als in Oesterreich verboten worden sind. Vergiftungen durch solche oder ähnliche, meist mit Briquets geheizte, keinen Abzug in’s Freie besitzenden kleinen Oefen sind namentlich in Badezimmern, aber auch in geheizten Fiakern vorgekommen, worüber Motet (Annal. d’hygiène publ. 1894, XXXI, pag. 258) berichtet. Ausserdem findet sich CO in der Atmosphäre von Darrhäusern, Kohlenmeilern, Kalk- und Ziegelöfen, ferner in Giessereien und Hütten, wo Metalloxyde durch Kohle reducirt werden, und auch beim Ersticken im Rauche, z. B. bei Bränden, spielt das Kohlenoxyd eine grosse Rolle. Ferner bildet dasselbe einen Bestandtheil der Gruben- und Minengase. Der Kohlendunst enthält nach Eulenberg (Die Lehre von den giftigen Gasen. 1865, pag. 108) 2·54% Kohlenoxyd und 24·68% Kohlensäure nebst geringen Mengen schweren Kohlenwasserstoffs, doch ist selbstverständlich, dass der Kohlenoxydgehalt je nach dem Brennmaterial variiren und ein desto grösserer sein wird, je mehr der Zutritt der atmosphärischen Luft zu den glühenden Stoffen erschwert und die vollständige Verbrennung des Kohlenstoffes zu Kohlensäure verhindert ist. Das Kohlenoxyd sowohl, als der reine Kohlendunst sind vollkommen geruchlos, es können daher reichliche Mengen davon in einem Raume angesammelt sein, ohne dass dies durch den Geruch zu merken ist. In vielen Fällen verräth sich allerdings die Anwesenheit von Kohlendunst durch gleichzeitige Beimischung von Rauch oder brenzlichen Stoffen.
Die Quelle des Kohlendunstes muss nicht immer in demselben Raume sich finden, in welchem die Vergiftung geschah, derselbe kann vielmehr auch von anderwärts eingedrungen sein, so z. B. aus einer Nachbarwohnung oder indem er aus tiefer gelegenen Localitäten in höhere gestiegen war.[450] Auch ist es möglich, dass, obgleich die Klappe eines Ofens nicht geschlossen war, doch die Verbrennungsgase in das Zimmer gedrungen sein konnten, weil entweder der Heizapparat schadhaft oder unzweckmässig construirt war, oder die Rauchröhren durch Russ etc. verlegt oder der genügende Abzug der Verbrennungsgase anderweitig, z. B. durch heftigen Wind, behindert war. Unglücksfälle letzterer Art, aber auch die früher genannten, können namentlich leicht bei der Heizung mit Coaks sich ereignen, weil dieses Brennmaterial besonders reich an Kohlenstoff ist und zur vollständigen Verbrennung sehr gut ziehender Oefen bedarf, und weil die Rauchentwicklung dabei im Allgemeinen geringer ist als bei Steinkohlenfeuerung und deshalb weniger auffällt oder beachtet wird. Die Behauptung, dass die glühenden Wände eiserner Oefen CO durchlassen oder entwickeln, ist durch Versuche insoferne widerlegt worden, als sich ergab, dass die aus unmittelbarer Nähe glühender Oefen durch Blut durchgesaugte Luft keine wesentlichen Veränderungen in diesem bewirkt.
Die grösste Zahl der Kohlendunstvergiftungen kommt zufällig zu Stande. Selbstmord ist bei uns so gut wie unbekannt, kommt dagegen in Frankreich häufig vor und nimmt an Häufigkeit beständig zu. Nach Quetelet kamen in den Jahren 1838 bis 1844 1886 solcher Selbstmorde vor. Im Jahre 1871 allein 215. Morde durch Kohlendunst gehören zu den grössten Seltenheiten. Ein Fall, in welchem eine Frau sich und ihrem 6jährigen Kinde durch Kohlendunst das Leben nehmen wollte, findet sich in Casper-Liman’s Handbuch (l. c. 587).
Leuchtgasvergiftung.
Die Giftigkeit des Leuchtgases ist vorzugsweise, wenn auch nicht ausschliesslich, durch dessen Gehalt an Kohlenoxyd bedingt. Letzterer wechselt jedoch je nach der Bereitungsart und den dazu benützten Materialien. Nach Wagner fanden sich in 100 Raumtheilen des Heidelberger Steinkohlengases 5·56–5·73, des Bonner 4·66, in jenem von Chemnitz 4·45–5·02 und des Londoner Gases 6·8–7·5 Raumtheile Kohlenoxyd, während vier Analysen von gereinigtem Holzgas einen Kohlenoxydgehalt von 22·30–40·28% ergaben.
Auch die Leuchtgasvergiftungen sind fast ausschliesslich zufällige Vergiftungen. Doch sind auch Selbstmorde nicht selten. Wir haben deren bereits eine ansehnliche Zahl untersucht. Der eine betraf einen Lampenanzünder des Opernhauses; dieser hatte sich eines Abends in die sogenannte „Batteriekammer“ eingesperrt, hatte den Hahn eines Gasometers geöffnet und von diesem einen Schlauch in ein grosses, fassartiges Gefäss, eine sogenannte „Trommel“, die zur Bereitung des Drumond’schen Lichtes benützt wurde, geleitet, war dann in diese gekrochen und hatte den Deckel geschlossen. Hier wurde er dann am nächsten Tage todt aufgefunden. In 4 Fällen hatten die Betreffenden die Gashähne aufgedreht (3mal in einem kleinen Laden, 1mal am Abort) und in 3 weiteren das Gas unmittelbar aus dem Schlauche einer Gaslampe eingeathmet, der bei dem einen Selbstmörder um den Hals geschlungen und am Ende mit einem maskenartigen Recipienten versehen war, der mittelst eines Gummibandes am Gesichte festgehalten wurde. Ueber durch absichtlich herbeigeführte Leuchtgasausströmung bewirkte Morde ist uns vorläufig nichts bekannt, begreiflicherweise liegen aber solche keineswegs ausserhalb des Bereiches der Möglichkeit. Im Jahre 1893 kam in Wien ein simulirtes Raubmordattentat durch Leuchtgas vor, indem ein junger Bursche, nachdem er in der Nacht die Casse seines Vaters eröffnet und beraubt hatte, die Gashähne aufdrehte und als man auf sein Stöhnen erwachte, die Sache als ein durch Hausleute herbeigeführtes Attentat hinstellen wollte. In der That fiel der Verdacht auf eine Magd, die auch mehrere Tage in Untersuchungshaft blieb, bis die Wahrheit herauskam.
Die zufälligen Leuchtgasvergiftungen geschehen selten dadurch, dass Gashähne aufgedreht wurden oder offen geblieben waren, sondern am häufigsten durch das Ausströmen des Gases aus Lücken der Leitungsröhren, meist aus Undichten, die durch Lockerung der Verbindungsstellen zweier Röhren oder durch Bruch eines hohlgelegenen oder grossem Drucke von oben ausgesetzt gewesenen Rohres entstanden waren. In einem von Taylor beobachteten Falle war die Gasausströmung aus einer kleinen Oeffnung erfolgt, die durch das Einschlagen eines Nagels in den Fussboden und durch diesen in ein unter den Dielen verlaufendes Gasrohr entstand. Einen ähnlichen Fall aus Cöln, wo durch einen in die Wand eingeschlagenen Nagel eine Gasröhre getroffen und dadurch eine Leuchtgasvergiftung einer Magd veranlasst wurde, berichtet Eulenberg („Giftige Gase“, pag. 186).
Ueberaus wichtig ist die Thatsache, dass von einer solchen Undichte das Gas nicht unmittelbar nach aussen ausströmen muss, sondern dass es unter der Erde weite Strecken durchdringen und schliesslich an Orten nach aussen gelangen und seine deletäre Wirkung äussern kann, die mitunter in bedeutender Entfernung von jenem Orte liegen, wo die Undichte in der Leitung geschah. So lehrt die Erfahrung, dass bei den meisten in Wohn-, besonders Schlafräumen erfolgten Leuchtgasvergiftungen die Gasausströmung von Rohrbrüchen und anderen Undichten ausgegangen war, die in der auf der Gasse unterirdisch verlaufenden Leitung zu Stande gekommen waren. Es zeigt sich dann in der Regel, dass das Gas wegen des dichten Strassenpflasters oder wegen geringer Durchlässigkeit der über der Leitung gelegenen Erdschichten, oder weil der Boden gefroren war, nicht ohneweiters nach aufwärts entweichen konnte und deshalb in den seitwärts gelegenen Erdschichten sich einen anderen Ausweg gesucht hatte. Wenn man dazu bedenkt, dass das Gas, besonders zur Nachtzeit, unter ziemlich starkem Drucke ausströmt, und dass durch geheizte Wohnräume auch eine Aspiration des Gases erfolgen kann[451], so werden uns solche Fälle verständlich, und es wird auch begreiflich, warum die meisten Leuchtgasvergiftungen im Winter geschehen.
Leuchtgasgeruch.
Bekanntlich verrathen sich sehr kleine Mengen von Leuchtgas durch den eigenthümlichen Geruch. Trotzdem geschieht es nicht selten, dass dieser Geruch, wenn er nicht besonders intensiv ist, nicht beachtet wird. In einem von Pettenkofer mitgetheilten Falle wurde ein junger Mann am Typhus behandelt, während die betreffenden Symptome durch in den Schlafraum entweichendes Leuchtgas veranlasst worden waren. In einem anderen, von Wallisch (Deutsche Klinik. 1868, 128) publicirten Falle wurde der Tod von einer Kopfverletzung abgeleitet, obgleich eine Vergiftung durch Leuchtgas vorlag. In dieser Beziehung hat unseres Wissens zuerst Wesche (Schmidt’s Jahrb. December 1880) darauf aufmerksam gemacht, dass Leuchtgas beim Durchdringen von Erdschichten seinen charakteristischen Geruch verliert. Mit Rücksicht auf diese Angabe haben Biefel und Poleck („Ueber Kohlendunst- und Leuchtgasvergiftung.“ Zeitschr. f. Biologie. 1880) entsprechende Versuche angestellt und gefunden, dass in Folge des Durchströmens durch eine 3·35 Meter starke Erdschichte circa 75 Procent der schweren Kohlenwasserstoffe und mit ihnen die im Gase befindlichen riechenden Theerbestandtheile zurückbehalten werden.
Uebergang von CO aus Gasheizapparaten in die Luft von Wohnräumen wurde von Vlemingkx u. A. aus Anlass des Falles Peltzer constatirt (Virchow’s Jahrb. 1884, I, 461), wo in einem Zimmer der Gasofen durch volle 7 Tage fortgebrannt hatte und dadurch das in einem Lavoir befindliche, mit Wasser verdünnte Blut CO-hältig geworden war. Versuche in demselben Raume und mit demselben Ofen ergaben, dass das Blut schon nach 3 Tagen die spectrale CO-Reaction ergab. Im Jahre 1885 kam in Wien ein Fall vor, wo der CO-Tod eines Kutschers von einem Gasofen hergeleitet wurde. Hier war jedoch die Vergiftung wahrscheinlich durch „Zurückschlagen“ und Erlöschen der Gasflammen des Ofens und einfache Leuchtgasausströmung erfolgt.
Giftigkeit des CO. Verlauf der CO-Vergiftung.
Zufolge zahlreicher Versuche an Thieren, die namentlich von Eulenberg und Pokrowsky (Virchow’s Archiv. XXX) angestellt wurden, genügen schon ½-1% Kohlenoxyd, der Respirationsluft beigemengt, um den Tod zu bewirken, ebenso schon 10% Kohlendunst und 5% Leuchtgas. Nach den bisherigen Erfahrungen scheinen auch beim Menschen ebenso geringe Mengen zum letalen Ausgang zu genügen.[452] Die giftige Wirkung des Kohlenoxyds und daher auch der dasselbe enthaltenden Gasgemenge beruht darauf, dass dasselbe an Stelle des Sauerstoffes mit dem Hämoglobin des Blutes sich verbindet und dadurch dessen Fähigkeit, den respiratorischen Gasaustausch zu vermitteln, beeinträchtigt oder vollständig aufhebt. Diese Verbindung ist eine festere, als die des Sauerstoffes mit dem Hämoglobin, obgleich man durch längeres Schütteln mit atmosphärischer Luft das Kohlenoxyd theils auszutreiben, theils in Kohlensäure zu verwandeln vermag. Das Kohlenoxyd tödtet demnach durch Erstickung, indem es die Sauerstoffathmung unmöglich macht. Die Erscheinungen, welche während des Lebens eintreten, sind daher im Allgemeinen diejenigen, die wir auch bei anderen Erstickungen beobachten können, und sie treten desto schneller auf, je grössere Mengen von Kohlenoxydgas die betreffende Respirationsluft enthielt, und zwar auch dann, wenn noch genügende Mengen von Sauerstoff in letzterer vorhanden waren. Ist der Kohlenoxydgehalt der Luft kein grosser, so kann es längere Zeit dauern, bevor so viel CO in’s Blut aufgenommen wird, dass sich Athemnoth bemerkbar macht, und der Verlauf der Vergiftung ist ein anderer, als in acuten Fällen. Es tritt zuerst Kopfschmerz, Schwindel, Mattigkeit, Unvermögen, sich aufrecht zu erhalten, Betäubung und hierauf Bewusstlosigkeit ein. Erbrechen wird in der Regel und schon frühzeitig beobachtet. Der anfänglichen Athembeklemmung folgt röchelndes angestrengtes Athmen, welches desto länger währt, je allmäliger die Vergiftung erfolgt. In diesem Falle kann der Tod auch ohne Convulsionen eintreten (Pokrowsky). Da in der Regel die Einathmung des giftigen Gases während des Schlafes erfolgt, so kommen die Individuen entweder gar nicht wieder zum Bewusstsein, oder sie erwachen in bereits betäubtem Zustande, in welchem sie allerdings sich zu erheben und weiter zu taumeln, aber nicht mehr sich zu retten vermögen. Es geschieht häufig, dass von mehreren Personen, die in einem und demselben Raume und durch gleich lange Zeit der Einwirkung von Kohlendunst oder Leuchtgas ausgesetzt waren, die einen todt, andere nur betäubt gefunden werden. Manchmal sind dabei individuelle Verhältnisse im Spiel und es scheint mit Rücksicht auf wiederholt vorgekommene Fälle, dass namentlich Kinder eine grössere Resistenz zeigen; häufiger erklärt sich das Verhalten daraus, dass die Geretteten in der Nähe der Thüre oder des Fensters gelegen waren oder an einer Stelle, die von der Quelle, aus welcher das giftige Gas ausströmte, weiter entfernt gewesen war. Diese Fälle gewinnen dadurch an Wichtigkeit, weil es, wie Zenker, Rokitansky und auch Skrzecka mitgetheilt haben, vorgekommen ist, dass der Ueberlebende in Verdacht kam, seinen oder seine todt aufgefundenen Zimmergenossen umgebracht zu haben.
Lehrreich ist in dieser Beziehung ein von Brouardel, Descoust und Ogier (Annal. d’hygiène publ. 1894, XXXI, pag. 376) mitgetheilter Fall. Im Jahre 1887 wurden Passanten von einer Frau aus dem Fenster einer Kellerwohnung angerufen, welche angab, dass ihr Mann im Sterben liege. Man fand den Mann todt und die Leiche eines zweiten Mannes an der Eingangsthür. Die Frau schien betrunken zu sein. Bei der Obduction wurde die Schleimhaut des Magens und der Gedärme auffallend geröthet gefunden und daraus, obgleich die chemische Untersuchung negativ ausfiel, auf eine Vergiftung durch ein irritatives Gift geschlossen. Der Verdacht fiel auf die erwähnte Frau, welche zu lebenslänglicher Zwangsarbeit verurtheilt wurde. Erst nachdem im Laufe der Jahre mehrere analoge Todes-, respective Erkrankungsfälle in dieser Wohnung vorkamen, wurde herausgebracht, dass dieselben durch Emanationen eines anstossenden Kalkofens hervorgebracht wurden und es wurde durch die Untersuchung festgestellt, dass auch die ersten Fälle auf zufälliger Kohlengasvergiftung beruhten und dass daher die Frau, welche seit mehreren Jahren im Kerker schmachtete, unschuldig verurtheilt worden war. Ebenso berichtet Landgraf (Friedreich’s Blätter. 1894, pag. 172) über einen Fall, in welchem in einer Stube eine Frau todt und ihr Mann in einem verwirrten Zustand gefunden wurde, der anfänglich angab, seine Frau erschlagen zu haben, während sich an dieser keine Verletzungen ergaben und sich herausstellte, dass offenbar eine Kohlendunstvergiftung vorlag und die Angabe des Mannes theils durch seine Verwirrung, theils durch Suggestivfragen, die zu dieser Zeit an ihn gestellt wurden, veranlasst worden war.
Sectionsbefund. Verhalten kohlenoxydhältigen Blutes.
Die Befunde an der Leiche sind in den meisten Fällen von Kohlenoxydvergiftung sehr charakteristisch und werden durch die eigenthümliche Veränderung bedingt, welche das Blut in Folge der Aufnahme von Kohlenoxyd erleidet. Da nämlich das Kohlenoxydhämoglobin eine hellrothe Farbe besitzt und diese auch nach dem Tode sich erhält, so fallen die Leichen der im Kohlenoxydgas Umgekommenen in der Regel durch die hellrothe Farbe der Todtenflecke, noch mehr aber durch die hellrothe Farbe des Blutes und der inneren Organe auf, umsomehr, als wir an einer anderen Stelle gehört haben, dass als die normale Farbe des Leichenblutes die venöse, dunkle angesehen werden muss. Die Organe zeigen schon oberflächlich eine hellrothe Farbe, die an den membranösen Organen sogar in’s Rosenrothe geht, wie wir an der Dura, an den serösen Häuten und unter diesen besonders am Peritoneum, sowie an den Schleimhäuten bemerken können. Beim Einschneiden entleert sich flüssiges, in dickeren Schichten kirschsaftähnliches, in dünneren hellrothes Blut. Letzteres fällt besonders dort durch seine Farbe auf, wo es auf weissem Grunde hervortritt, wie z. B. an Durchschnitten des Gehirnes, auf welchen die hervortretenden Blutpunkte fast zinnoberroth erscheinen.
Das spectrale Verhalten dieses in seiner Farbe so veränderten Blutes ist ebenfalls ein anderes als das des normalen, und dies ist besonders charakteristisch und daher diagnostisch wichtig. Bringt man nämlich das mit Wasser entsprechend verdünnte Kohlenoxydblut vor den Spectralapparat, so bemerkt man allerdings Absorptionserscheinungen, die von jenen des normalen Blutes sich nicht wesentlich unterscheiden. Während jedoch bei letzterem, wie bekannt, die zwei dem Oxyhämoglobin zukommenden Absorptionsbänder im Gelbgrün nach Zusatz reducirender Mittel (Schwefelammonium) zu einem einzigen Bande verschmelzen, welches dem reducirten Hämoglobin entspricht, bleiben, wenn Kohlenoxydhämoglobin vorliegt, die zwei Absorptionsbänder unverändert. Kohlenoxydhaltiges Blut zeigt ferner, wie Hoppe-Seyler zuerst angab, beim Behandeln mit Natronlauge ein anderes Verhalten als gewöhnliches Blut. Gibt man nämlich einige Tropfen gewöhnlichen Blutes auf eine Porzellanschale und fügt dazu das gleiche oder das doppelte Volum von concentrirter Natronlauge, so erhält man eine missfärbige Masse, die in dünner Schicht schmutzig-braungrün erscheint. Stellt man jedoch dieselbe Probe — die sogenannte Natronprobe — mit Kohlenoxydblut an, so erhält man eine rothe, wie geronnene Masse, welche auch in dünner Schichte eine zinnoberrothe Farbe zeigt. Auch nach Zusatz von Schwefelwasserstoffwasser behält, wie Salkowski angab, Kohlenoxydblut seine hellrothe Farbe, während gewöhnliches Blut sich dunkelgrün färbt. Versetzt man CO-hältiges Blut mit der Lösung eines Kupfersalzes, so entsteht nach Zaleski (Virchow’s Jahrb. 1885, I, 112) eine ziegelrothe, dicke, flockige Masse, während gewöhnliches Blut chocoladebraun wird. Die Farbenunterschiede halten sich bei den letztgenannten zwei Proben, besonders bei der Schwefelwasserstoffprobe, in offenen Röhren tagelang, in zugeschmolzenen durch mehrere Wochen. Nach Kunkel und Wetzel (Würzburger Sitzungsber. 1888, 28. April und XXIII, Nr. 3) geben verschiedene Substanzen, insbesondere Tannin und Ferrocyankalium, nach Rubner (1890) auch Bleizucker rothe Fällungen, während die vom gewöhnlichen Blut braun sind. Nach Katayama (Virchow’s Archiv. CXIV, pag. 53) erhält kohlenoxydhältiges Blut nach Zusatz von orangefarbenem Schwefelammonium und Essigsäure eine schön hellrothe, gewöhnliches Blut aber eine grünliche oder röthlich-graue Farbe. Szigeti (Wiener klin. Wochenschr. 1893, Nr. 17) empfiehlt aus dem mit Alkalien und Schwefelammonium versetzten Blut das CO durch Erwärmen auszutreiben und in eine Hämochromogenlösung zu leiten, die sich nun in CO-Hämoglobin verwandelt. Landois (Deutsche med. Wochenschr. 1893, Nr. 44) versetzt drei Theile des Blutes mit 100 Theilen Aq. dest., gibt einige Tropfen verdünnter Kalilauge und dann wässerige Pyrogallollösung hinzu und schüttelt einmal um. Beim Stehen wird normales Blut schnell missfärbig-braun, CO-Blut bleibt roth.
Die hellrothe Farbe, das spectrale Verhalten, sowie jenes gegen Natronlauge etc. sind für Kohlenoxydblut ungemein charakteristisch, doch sind diese Erscheinungen keineswegs in allen Fällen in gleich exquisiter Weise entwickelt und können sogar vollkommen fehlen, obwohl zweifellos eine Kohlenoxydvergiftung vorliegt. Es ist zunächst ein wesentlicher Unterschied, ob das Individuum in der Kohlenoxydatmosphäre gestorben ist, oder erst nachträglich, nachdem, wie z. B. bei Kohlendunstvergiftung geschehen kann, die Kohlenoxydbildung im Locale wieder aufgehört hatte, oder nachdem der Betäubte aus dem betreffenden Raume entfernt worden war. In letzterem Falle wird das Blut desto weniger CO-Hämoglobin enthalten, je länger das Individuum noch gelebt und kohlenoxydfreie Luft geathmet hat. Bestimmtes über die Zeit, welche erforderlich ist, damit durch blosses Luftathmen das CO wieder aus dem Blut verschwinde, ist leider nicht bekannt. In einem schweren Falle von Leuchtgasvergiftung waren wir im Stande, in dem zwei Stunden nach der Auffindung des Betreffenden, respective nach dessen Uebertragung in das Innsbrucker Krankenhaus entnommenen Blute noch CO durch den Spectralapparat deutlich nachzuweisen. Pouchet (Virchow’s Jahrb. 1888, I, pag. 482) soll dieses sogar noch nach 60 (!?) und Koch („Zur Encephalomalacie nach CO-Vergiftung.“ Diss. Greifswald 1892) nach 10 Stunden gelungen sein. Wesche dagegen (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1876, XXV, pag. 276) konnte bei einer Frau, die, nachdem sie in einer Leuchtgasatmosphäre betäubt gefunden und höchstens zwei Stunden darnach gestorben war, nur undeutlich die spectrale Reaction des CO-Hämoglobin constatiren und fand bei Versuchen mit Kaninchen, die er durch drei Minuten lang dauerndes Einleiten von Leuchtgas unter einer Glasglocke betäubt hatte, dass, wenn die Thiere nur 15 Minuten reine Luft geathmet haben, die spectroskopische Untersuchung schon kein genaues Resultat ergab. Diese Beobachtung, sowie die Thatsache, dass kohlenoxydhaltiges Blut durch blosses Schütteln mit atmosphärischer Luft in gewöhnliches verwandelt werden kann (Liman, Med. Centralbl. 1876, pag. 353), lässt darauf schliessen, dass auch bei durch CO betäubten Menschen schon ein verhältnissmässig kurz dauerndes Athmen von frischer Luft genügt, um das CO aus dem Blut verschwinden zu machen, ein Umstand, der zugleich zeigt, dass wir in der Zuleitung frischer Luft und in energischer Einleitung der künstlichen Athmung die wichtigsten und ausgiebigsten Mittel zu erblicken haben, um solche Verunglückte zu retten.
Nachweisbarkeit des CO im Blute.
Aber auch wenn die Individuen in der betreffenden Atmosphäre selbst umgekommen sind, wird der Befund modificirt durch die Menge des Kohlenoxyds, welches in das Blut aufgenommen wurde, respective durch die Menge des Hämoglobins, welches unverändert geblieben ist. Auch der Umstand, ob ausser dem CO noch andere giftige Gase der Atmosphäre beigemengt waren, ist sowohl bezüglich der Schnelligkeit, mit welcher der Tod eintritt, als bezüglich des Verhaltens des Blutes von Einfluss. Die exquisitesten Befunde liefert die Leuchtgasvergiftung, weil es sich dabei um grössere Kohlenoxydmengen handelt und vorzugsweise nur diese den Tod bedingen, während bei der Kohlendunstvergiftung, noch mehr aber bei der Erstickung im Rauch auch grosse Mengen von Kohlensäure mitwirken, die für sich allein den Tod bewirken können. Auch kann es geschehen, dass eine genügende Sättigung des Blutes mit CO deshalb nicht zu Stande kam, weil das Individuum in Folge Aspiration erbrochener Substanzen schon in früheren Perioden der Vergiftung gestorben ist. Enthält das Blut aus einem der angeführten Gründe nur wenig CO, so kann das spectrale Bild der wässerigen Blutlösung ein combinirtes sein, indem ein Theil des Blutes durch Schwefelammonium reducirt wird, ein anderer (das Kohlenoxydhämoglobin) aber nicht. Man sieht dann die ursprünglichen Absorptionsbänder sich erhalten, den Zwischenraum zwischen denselben aber sich desto mehr verdunkeln, je mehr Oxyhämoglobin in der Lösung gewesen war. Nach F. Falk (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. II, 260) hält sich das CO in den Muskeln länger als im Blute, ebenso in Extravasaten länger als im circulirenden Blut. So war in einem von uns secirten, und von Szigeti (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1893, VI, 64) publicirten Falle ein Laternenanzünder, welcher beim Durchblasen des Brenners einer Gaslaterne betäubt von der Leiter herabgestürzt war, nach 5 Stunden gestorben. Die Obduction ergab eine Schädelfissur und intermeningeales Extravasat als Todesursache. Im Blute konnte kein CO nachgewiesen werden, wohl aber in dem Extravasat und in den Suffusionen über der Fissur.
Der Fäulniss widersteht das Kohlenoxydhämoglobin lange. Wir waren wiederholt im Stande, wenn wir das Blut von in Leuchtgas oder Kohlendunst Umgekommenen in Reagensgläschen aufbewahrten, noch nach 2–3 Monaten zu bemerken, dass das Blut sowohl die rothe Farbe, als das dem Kohlenoxydhämoglobin zukommende spectrale Verhalten zeigte. In einem von Sarkawski (Virchow’s Jahrb. 1874, I, 576) mitgetheilten Falle konnte Blumenstok noch nach 51 Tagen Kohlenoxyd im Blute nachweisen. Die Nachweisbarkeit hat jedoch ihre Grenze, und wir möchten insbesondere davor warnen, dann, wenn das Blut bereits missfärbig geworden ist, aus dem Persistiren zweier Absorptionsstreifen nach Zusatz von Schwefelammonium auf die Anwesenheit von Kohlenoxydhämoglobin zu schliessen, da das durch Fäulniss, namentlich bei reichlicherer Gegenwart von Ammoniak, sich zersetzende Blut nach einiger Zeit in Hämatin umgewandelt wird, welches ein ähnliches spectrales Verhalten zeigt. Ein solches Blut ist jedoch missfärbig, trübt sich stark bei Verdünnung mit Wasser und zeigt anfangs entweder nur undeutliche Absorptionsbänder oder blos eine Schattirung von Grün und lässt erst nach Zusatz von Schwefelammonium zwei deutliche Absorptionsbänder erkennen, von denen besonders das zu Roth näher liegende durch seine Schwärze und seine scharfe Abgrenzung sich auszeichnet.
Differentialdiagnose zwischen Kohlendunst- und Leuchtgasvergiftung.
Noch wenig ventilirt ist die Frage, ob und inwieferne eine Differentialdiagnose zwischen Kohlendunst- und Leuchtgasvergiftung möglich ist. Zum ersten Male trat an uns die Frage heran aus Anlass eines schrecklichen Falles von Vergiftung von 19 Arbeitern durch Leuchtgas, da man von geklagter Seite die Möglichkeit plausibel machen wollte, dass die Genannten überhaupt nicht durch Leuchtgas, sondern durch Kohlendunst umgekommen seien. Diese Angabe erwies sich aber als gänzlich unhaltbar, denn es sprachen dagegen ausser den sonstigen Umständen einestheils die Erhebungen bezüglich der betreffenden Heizapparate, anderntheils der Obductionsbefund.
In ersterer Beziehung gingen die Aussagen der Geretteten dahin, dass am Mittag vor der Unglücksnacht zum letzten Male in den zwei in der betreffenden Kellerwohnung befindlichen englischen Oefen gekocht wurde, und dass spätestens um 2 Uhr Nachmittags in beiden Herden das Feuer erloschen und nicht mehr angefacht worden war. Unter diesen Umständen konnte nicht zugegeben werden, dass die erst zwischen 7 und 8 Uhr Abends begonnenen Erscheinungen der CO-Vergiftung von der zur Bereitung des Mittagmahles eingeleiteten Feuerung hergerührt haben konnten, da bis dahin der in die Respirationsluft etwa gekommene Kohlendunst schon lange wieder verschwunden sein musste. Da ausserdem ausdrücklich angegeben wurde, dass mehrere der Verunglückten noch Abends in den Herden nachschauten, ob der ihnen aufgefallene Geruch nicht etwa von Kohlendunst herrühre, die Oefen aber kalt und die Kohlen darin erloschen fanden, und dass sie sogar aus Vorsicht die Klappe in dem einen Ofen öffneten, während der andere überhaupt gar keinen Vorschieber besass, so folgt daraus, dass selbst, wenn später als Mittag noch Feuer in den Herden gewesen wäre, doch daraus keine Kohlendunstvergiftung resultiren konnte, weil der Abzug der Verbrennungsgase gar nicht gehindert war.
Was den Obductionsbefund betrifft, so ergab derselbe bei den acht Leichen hellrothe Todtenflecke, rosenrothe Schleimhäute, sowie eine auffallend hellrothe Farbe des Blutes und consecutiv lebhaft rothe Färbung sämmtlicher Organe. Die Kohlenoxydvergiftung stand somit ausser Zweifel, obgleich keine weitere Untersuchung des Blutes vorgenommen worden war. Aber es musste auch eben aus dem exquisiten Vorhandensein der genannten Erscheinungen bei so vielen Leichen und bei dem Umstande, dass noch zehn andere Personen hochgradige Vergiftungserscheinungen darboten, geschlossen werden, dass sehr grosse Mengen von CO im Spiele waren, wie sie ganz wohl und leicht durch die Leuchtgasausströmung, nicht aber unter den erwähnten Umständen und bei der geringen Menge der in den Oefen gefundenen Kohlen- und Aschenreste durch unvorsichtige Heizung der Oefen in die Kellerluft hineingelangt sein konnten.
Ueberhaupt ist festzuhalten, dass im Allgemeinen die Leuchtgasvergiftungen viel gefährlicher sind, als jene durch Kohlendunst, weil das Leuchtgas mehr CO enthält als letzterer, und weil das Zuströmen des Leuchtgases continuirlich erfolgt, beim Kohlendunst aber nur so lange, als die Kohle glüht, wobei ausserdem nicht zu übersehen ist, dass das Leuchtgas mit einem gewissen Drucke ausströmt, der, wie bekannt, gerade in der Nacht, also zur gefährlichsten Zeit, stärker ist, als am Tage. Daher bieten auch die Leichen der im Leuchtgas umgekommenen Personen in der Regel exquisitere Befunde dar, als jene der durch Kohlendunst Vergifteten, und es ist begreiflich, dass die oben erwähnte Möglichkeit, dass ein Individuum in einem bestimmten Raume an Kohlenoxydvergiftung gestorben sein konnte, ohne dass die Leiche die charakteristischen Erscheinungen der letzteren bietet, überhaupt nur bei der Kohlendunstvergiftung, kaum aber bei der Leuchtgasvergiftung vorkommen kann.[453]
Verrussung der Respirationsöffnungen, insbesondere der Nasenöffnungen, bei der Kohlendunstvergiftung, sowie russige Niederschläge auf der Schleimhaut der Respirationswege können selbstverständlich nur vorkommen, wenn die Erstickung in Rauch geschah, nicht aber bei der Kohlendunstvergiftung im engeren Sinne. Immerhin müsste man auf einen solchen Befund reagiren, der geeignet wäre, gegen eine Leuchtgasvergiftung zu sprechen. Einen Geruch nach Leuchtgas in den Lungen oder sonst im Körper haben wir in unseren Fällen niemals beobachtet.
In den meisten Fällen wird man bezüglich der Differentialdiagnose zwischen Leuchtgas- und Kohlendunstvergiftung blos auf die Erwägung der Umstände des Falles angewiesen sein, und diese sind auch in der Regel derart, dass sie ohne besondere Schwierigkeit die Entscheidung gestatten.
Interessant war in dem von uns begutachteten Falle der Umstand, dass laut Aussage einzelner Zeugen, welche den betreffenden Kellerraum am Morgen nach der Katastrophe betraten, eine kleine Nachtlampe in einer Fensternische noch gebrannt haben soll und von geklagter Seite behauptet wurde, dass dieser Umstand gegen eine Leuchtgasvergiftung spreche, da es bei einer Leuchtgaseinströmung zu einer Explosion gekommen wäre. Dagegen musste jedoch eingewendet werden, dass das Zustandekommen einer Explosion die Anhäufung sehr grosser Gasmengen erfordert, zu welcher es bei der Entfernung des Locales von der Quelle der Ausströmung und bei der Ventilation desselben durch zwei Schlote, vier nicht hermetisch geschlossene Fenster und die Thüre nicht kommen konnte, dass aber eine weit unter der zur Explosion erforderlichen stehende Gasmenge genügte, um sämmtliche im Locale befindliche Individuen zu vergiften. In einem mehrere Personen betreffenden Vergiftungsfalle durch Leuchtgas war, wie Guillié (Annal. d’hygiène publ. 1893, XXIX, 364) berichtet, sogar eine Lampe, während mehrere Personen theils schon betäubt waren, theils Uebligkeiten zeigten, angezündet worden, ohne dass eine Explosion erfolgte.
Nachkrankheiten nach CO-Vergiftung.
Von den Nachkrankheiten, die nach CO-Vergiftung zurückbleiben können, wurden besonders croupöse Processe im Rachen beschrieben. Wir fanden die Anfänge derselben bereits bei einem Individuum, welches 17 Stunden nach seinem Auffinden in einer Kohlendunstatmosphäre gestorben war, ebenso bei einem kleinen Mädchen, das nach einem Zimmerbrande bewusstlos gefunden wurde (während sein Schwesterchen bereits todt war) und erst nach mehreren Tagen starb. In einem auch von Rochelt (Wiener med. Presse. 1875, Nr. 49) beschriebenen Falle sahen wir nach Leuchtgasvergiftung bei einem kräftigen Manne primären Blödsinn mit gleichzeitigem Verlust der Sensibilität der Haut und mit Parese zurückbleiben, der erst nach vielen Monaten in Genesung überging. Vorübergehende Glycosurie scheint zum typischen Bilde der Kohlenoxydvergiftung zu gehören, wie zuerst Hasse, dann H. Friedberg u. A., sowie Kahler (l. c.) und R. Jaksch (Prager med. Wochenschr. 1882, Nr. 17) nachgewiesen haben. Ueber einen Anfall von Mania transitoria im Kohlenoxydrausche hat Casper berichtet; ein anderer solcher Fall, einen im Leuchtgas betäubten Arbeiter betreffend, findet sich im Jahrbuch f. Pharmacie. 1870, pag. 540. Interessant ist die retrograde Amnesie, welche nach Kohlenoxydvergiftungen von Briand, Azam, Barthelemi etc. und neuestens von Fallot (Annal. d’hygiène publ. 1892, XXVII, pag. 244) beobachtet wurde. Im letzteren Falle konnte sich die Frau weder an den Selbstmord, noch an die Ereignisse der drei diesem vorangegangenen Tage erinnern. In schweren und protrahirten Fällen kommt es, wie Klebs (Virchow’s Archiv. XXXII) nachwies, zu vasomotorischen und trophischen Störungen der Haut verschiedener Art und verschiedenen Grades und daher leicht zur Entstehung von Hautnecrosen, insbesondere von Drucknecrosen (Kahler, Prager med. Wochenschr. 1881, Nr. 48) und zu symmetrischen Erweichungsherden in der inneren Kapsel und in den inneren Linsenkerngliedern. Zwei Fälle letzterer Art sah Klebs, ein anderer wird von Lesser (Atlas III) beschrieben und abgebildet, und einen ganz gleichen mit Dermatitis bullosa an beiden Händen verbundenen Befund constatirten wir bei einer im März 1885 obducirten Frau, welche an Kohlendunstvergiftung nach 5tägiger Asphyxie gestorben war. Einen weiteren (Tod nach 8 Tagen) beobachtete Poelchen (Virchow’s Archiv. CXII, pag. 26). Die Erweichung war beiderseits im mittleren Gliede des Linsenkernes hart an der inneren Kapsel. Es fand sich isolirte fettige Degeneration und Verkalkung der zuführenden Gefässe, deren Grund Poelchen darin sieht, dass letztere gleich an ihrem Ursprung sehr eng, ausserdem unverhältnissmässig lang, ohne Anastomosen, ohne Vasa vasorum und allein auf die Ernährung durch das kreisende Blut beschränkt sind. Die Degeneration dieser Gefässe ist das Primäre, die Erweichung in den Linsenkernen das Secundäre. Kolisko[454] findet die Ursache dieser Necrosen, von welchen Koch (Diss. Greifswald 1892) zwei neue Fälle mittheilt, in dem endarterienartigen Verlaufe der die Grosshirnganglien versorgenden Gefässäste (Centralarterien, deren Verschluss und schon die Schwächung des Blutstromes in ihnen zu Encephalomalacien führen kann. Vielleicht kommen solche Necrosen nach protrahirten anderweitigen Asphyxien auch vor. Sie können auch an sich zur Aufklärung gewisser Todesfälle beitragen. In einem unserer Fälle wurden 2 Arbeiter eines Morgens im April bewusstlos in einer Kammer gefunden. Es wurde aus äusseren Gründen an eine Ptomain- (Wurst-) Vergiftung gedacht und, da der eine nach 2 Tagen, ohne das Bewusstsein wieder erlangt zu haben, starb, die gerichtliche Obduction eingeleitet. Da diese ausser leichtem Icterus und beginnender parenchymatöser Degeneration der Organe symmetrische Necrosen in den vorderen Partien beider Linsenkerne ergab und uns ausserdem mitgetheilt wurde, dass bei dem anderen Arbeiter eine brandblasenartige Dermatose am Rücken beider Hände und Füsse eingetreten sei, habe ich eine Kohlenoxydvergiftung diagnosticirt, die sich auch wirklich durch die Erhebungen bestätigte. — Die oben erwähnte nach CO-Vergiftung auftretende retrograde Amnesie kann auch nach anderen schweren Asphyxien vorkommen.
Kohlensäurevergiftung.
Vergiftung mit Kohlensäure kann geschehen in geschlossenen Räumen, in welchen organische Substanzen faulen (Grüfte) oder gähren (Bier- und Weinkeller), an Orten, wo Kohlensäure durch Selbstzersetzung von Kohlensäureverbindungen, besonders von kohlensaurem Kalk, sich bildet, wie z. B. in Brunnen[455], ferner in der Nähe von Kalk- und Ziegelöfen, Kohlenmeilern und in Localen, wo Individuen ihre eigene Exspirationsluft athmen müssen. Letzteres kann geschehen durch Einschliessen von Individuen, z. B. Kindern, in enge Räume (Kisten, Koffer) oder in geschlossenen Localen, wo unverhältnissmässig viele Menschen angesammelt sind. Entsetzliche solche Fälle finden sich in Husemann’s Toxikologie. So wurden im Fort William in Calcutta 146 Personen in einem blos 20 Quadratfuss messenden geschlossenen Raum eingesperrt. Bis zum Morgen fand man 123 todt. Im Jahre 1742 wurden in das Wachtzimmer von St. Martin in London, welches 6 Quadratfuss mass und blos 6 Fuss hoch war, 28 Personen gesperrt, von denen am anderen Tage 4 todt gefunden wurden. Auch im Kohlendunst und im sogenannten Cloakengas bildet die Kohlensäure einen wesentlichen Bestandtheil. Der Tod erfolgt unter den Erscheinungen der Erstickung, und zwar je nach dem Kohlensäuregehalt der Luft entweder plötzlich oder allmälig. Die Sectionsbefunde sind dieselben wie beim Erstickungstod. In den meisten solchen Fällen dürfte der Tod überhaupt weniger durch die Kohlensäure, als vielmehr durch den Mangel an Sauerstoff erfolgen, da nach Bert u. A. Thiere, wenn genügend Sauerstoff vorhanden ist, erst bei einem Gehalte von 30 bis 40% der Athmungsluft an Kohlensäure zu Grunde gehen und da Demarquay durch 10 Minuten eine Luft ohne Schaden athmen konnte, welche 12·5% CO2 enthielt. Dies haben auch Beobachtungen Körber’s (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLII, 49) bestätigt.
Schwefelwasserstoffvergiftung.
Vergiftungen mit Schwefelwasserstoff, von welchem nach Eulenberg 0·12%, nach Smirnow (Med. Centralbl. 1884, Nr. 37) ½%, der Atmosphäre beigemengt, Hunde zu tödten im Stande sind, kommen besonders durch sogenanntes Cloakengas beim Ausräumen lange verschlossen gewesener Abtrittsgruben vor, namentlich im Sommer. Dasselbe ist vorzugsweise ein Gemisch von Kohlensäure, Schwefelwasserstoff und atmosphärischer Luft, welches bis zu 8% Schwefelwasserstoff enthalten kann. Ferner bildet der Schwefelwasserstoff einen Hauptbestandtheil des sogenannten Lohgrubengases (bis 16%), neben grossen Mengen von Kohlensäure. Auch im Steinkohlenleuchtgas, sowie in den Pulver- (Minen-) Gasen ist dasselbe enthalten. Das Zusammenstürzen tritt in solchen Gasgemischen in der Regel plötzlich ein unter suffocatorischen Erscheinungen. Auch der Leichenbefund ist analog dem beim Erstickungstode, so dass wohl in der Regel das Zusammenstürzen, respective der Tod weniger durch die giftigen Gase als solche, sondern in Folge der durch ihre Ansammlung veranlassten Sauerstoffverdrängung aus den betreffenden Räumen zu erfolgen scheint. Als besonderes Symptom wird von Casper eine auffallend schwarze (tintenschwarze), von Anderen eine schmutziggrünliche Färbung des Blutes angegeben. In den von uns obducirten Fällen zeigte das Blut, wenn die Leichen frisch zur Obduction kamen, nur das Verhalten des gewöhnlichen Erstickungsblutes; auch eine Zerstörung der Blutkörperchen, wie sie von Einzelnen hervorgehoben wurde, fand sich nicht. Gleicher Befund ergab sich auch bei mehreren von uns angestellten Thierversuchen. Dagegen tritt die Fäulniss bei derartigen Leichen sehr rasch ein, nicht aber etwa wegen der Einwirkung des Schwefelwasserstoffes, denn dieser hat, wie Tamassia (Virchow’s Jahrb. 1880, I, 667), Froschauer (Wiener med. Presse. 1882, pag. 271) und Cantani (Med. Centralbl. 1882, pag. 277) nachweisen, an und für sich eine antiseptische Wirkung, sondern wegen der anderweitigen Verhältnisse, unter welchen solche Vergiftungen geschehen.[456] Bei den Unglücksfällen in Abortgruben kann auch der Tod zunächst durch Ertrinken in der Abortflüssigkeit erfolgen, in welche die durch das Cloakengas bewusstlos Gewordenen hineingerathen sind. Man findet dann meist in den Luftwegen aspirirte Cloakenstoffe und ebensolche verschluckt im Magen.
Die Vergiftung mit Blausäure.
In forensischer Beziehung kommen die Blausäure als solche und die metallischen Cyanide in Betracht.
Die österreichische officinelle Blausäure enthält 2% wasserfreie Säure (Maximaldosis in Einzelngaben 0·05 Grm. oder gutt. 2, und 0·2 oder gutt. 8 pro die). Von der wasserfreien Blausäure werden 5–6 Cgrm. als letale Dosis für einen Erwachsenen angegeben. Die Blausäure bildet einen Bestandtheil der Aqua amygd. amararum (0·1%), der Aqua laurocerasi (0·07–0·1%) und der Aqua cerasorum nigr. (0·04%). Der Blausäuregehalt dieser Arzneistoffe stammt aus dem Amygdalin der betreffenden Pflanzentheile, welches bei Gegenwart von Wasser durch das in demselben ebenfalls enthaltene Emulsin in Blausäure, Bittermandelöl und Zucker gespalten wird. Aus diesem Grunde können auch die betreffenden Pflanzentheile selbst giftig werden, darunter namentlich die bitteren Mandeln, von denen nach Husemann 4–6 Stück hinreichen, um ein Kind zu vergiften. Ein von uns obducirter 3jähriger Knabe hatte 7–10 Stück bittere Mandeln eines im Freien wachsenden Baumes gegessen, war kurz darnach erkrankt und in 2 Stunden ohne ärztliche Behandlung gestorben. Im Magen fand sich eine reichliche Menge zerkauter Mandeln, aber kein Blausäuregeruch. Auch wurde keine Blausäure chemisch nachgewiesen und selbst die Guajacharzprobe ergab ein negatives Resultat. Ueber eine Vergiftung eines Erwachsenen mit 2 handvoll bitterer Mandeln berichtet Daker (Virchow’s Jahrb. 1881, I, 457). Der Mann wurde gerettet und im ausgepumpten Mageninhalte Blausäure nachgewiesen. Auch Selbstmorde mit bitteren Mandeln sind vorgekommen. Maschka (Wiener med. Wochenschr. 1869, pag. 838) berichtet über einen solchen und einen zweiten haben wir im Jahre 1885 obducirt. Er betraf eine in misslichen Verhältnissen befindliche Frau, bei welcher Unmassen zerkauter Mandeln und starker Blausäuregeruch im Magen gefunden wurden. Das im Handel vorkommende Bittermandelöl enthält in der Regel ebenfalls Blausäure und ist deshalb im hohen Grade giftig, während reines Bittermandelöl nur nach Art ätherischer Oele und nur in grösserer Dosis schädlich wirkt. Blausäurehaltig sind auch gewisse Liqueure, wie Persico, Marasquino etc., zu deren Bereitung Kerne von Kirschen, Pfirsichen etc. genommen werden. Eine Vergiftung mit reichlich genossenen Pflaumenkernen hat Seferowitz (Wiener med. Blätter 1882, Nr. 13) beobachtet.
Cyankalium.
Von den metallischen Cyaniden sind vorzugsweise diejenigen giftig, welche schon in der Kälte mit Säuren Cyanwasserstoff entwickeln, und unter diesen nimmt das jetzt so verbreitete Cyankalium die erste Stelle ein. Das Ferrocyankalium (gelbe Blutlaugensalz) und ähnliche Doppelsalze werden in der Regel für ungiftig gehalten, weil sie angeblich nur beim Erhitzen mit Säuren Blausäure liefern. Es scheint jedoch, dass sie unter gewissen Umständen, namentlich wenn gelbes Blutlaugensalz mit Säuren genommen wurde, doch giftig wirken können, da Sonnenschein (l. c. 170), Jirusch (Zeitschr. d. böhmischen Aerzte, 1875, pag. 399), Volz (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1877, XXVI, pag. 57) und Landgraf (Friedreich’s Blätter, 1885, pag. 201) über solche Fälle berichten. Von Wichtigkeit ist die aus Anlass eines in Wien an einem Briefträger begangenen Giftmordes mit Cyankalium, durch Ludwig und Mauthner (Wiener med. Blätter, 1880, Nr. 44) gemachte Beobachtung, dass einzelne Sorten von Cyankalium gelbes Blutlaugensalz enthalten[457], worauf bei Untersuchung auf Blausäure insoferne Rücksicht genommen werden muss, als auch dieses Salz nicht blos mit stärkeren, sondern schon mit verdünnten Mineralsäuren und selbst mit Weinsäure destillirt ein blausäurehaltiges Destillat liefert. Es ist demnach bei Untersuchung auf Blausäure auf die etwaige Anwesenheit von gelbem Blutlaugensalz Rücksicht zu nehmen, beziehungsweise dieses vor der Destillation auszufällen.
Cyankaliumvergiftung. Verlauf der Blausäurevergiftung.
Die Häufigkeit der Selbstmorde mit Cyankalium ist bekannt. In Wien allein kamen im Jahre 1874 32 und im Jahre 1875 27 solche Fälle vor, dagegen nur einmal, und zwar im Jahre 1875, eine Selbstvergiftung mit Blausäure. Diese Häufigkeit ist nicht blos in der auch dem Laien bekannten Thatsache begründet, dass das Gift ungemein rasch und sicher den Tod herbeiführt, sondern besonders darin, dass die Beischaffung desselben keinen Schwierigkeiten unterliegt, da Cyankalium gegenwärtig in der Industrie häufig, so namentlich in der Galvanoplastik und zu photographischen Zwecken, benützt wird. Die genannten Momente sind es aber, welche zugleich die Anwendung dieses Giftes zu verbrecherischen Zwecken ungemein erleichtern, umsomehr, als dasselbe ohne besondere Schwierigkeiten, so in Spirituosen und noch mehr in sauren Flüssigkeiten, heimlich beigebracht werden kann. In der That ist die Zahl der damit verübten Giftmorde eine ziemlich bedeutende, und zwar nicht blos einzelner Personen, sondern ganzer Familien. Von beiden haben wir je zwei Fälle untersucht, ebenso zwei andere, wo Verdacht auf Giftmord bestand, während wahrscheinlich nur Selbstmord vorlag. Auch gehört hierher der pag. 653 erwähnte Fall, wo der Mörder vor dem Erwürgen versucht hatte, seinem schlafenden Opfer Cyankalium in den Mund zu stecken. Zufällige Vergiftungen, die mit blausäurehaltigen Medicamenten oder Genussmitteln (Liqueuren) wiederholt geschahen, sind mit Cyankalium verhältnissmässig selten. Zu diesen gehört unter anderen auch der von Tardieu erwähnte Fall, einen Photographen betreffend, der, um Lapisflecke von seinen Fingern wegzubringen, Cyankalium in Substanz benützte und, da ihm dann ein Stückchen hinter den Nagel kam und die Haut daselbst aufschürfte, unter Erscheinungen der Blausäurevergiftung zusammenstürzte und 8 Stunden in Lebensgefahr sich befand.
Nach Husemann entsprechen 2½ Gran (18 Cgrm.) Cyankalium etwa 1 Gran (0·073 Grm.) Blausäure, müssen daher als Dosis letalis angesehen werden. (Als Normaleinzelgabe wird von Falck 0·003 bis 0·03 und als Tagesgabe 0·1 Grm. angegeben.) Das Cyankalium kommt gewöhnlich in jenen des Kali causticum ähnlichen[458] Stangen oder in Platten ausgegossen oder in unregelmässigen Stücken vor. Es ist weiss oder schmutzigweiss, von krystallinischer Structur und riecht stark nach Blausäure. Dieser Geruch rührt davon her, dass bereits die Kohlensäure der Luft das Salz zersetzt und Blausäure frei macht. Ebenso machen schon die schwächsten Säuren, z. B. jene des Weins, Essig, und noch mehr die Säure des Magens die Blausäure mit grosser Leichtigkeit frei, woraus sich die schnelle Wirkung erklärt. Der Geschmack ist scharf alkalisch. Es ist zerfliesslich, im Wasser sehr leicht, im schwachen Weingeist leicht löslich. Die wässerige Lösung zersetzt sich bei Gegenwart organischer Stoffe (Staub, Kork) sehr bald und wird braun, wobei sich Ammoniak und ameisensaures Kalium bildet.
Die Symptome, welche nach Blausäurevergiftung eintreten, sind jenen, die wir beim Ersticken beobachten, sehr ähnlich und treten in der Regel ebenso fulminant und mit ebenso raschem Verlaufe auf, wie dies nach Unterbrechung der Respiration geschieht. In der Regel stürzt das Individuum wenige Augenblicke nach dem Verschlucken des Giftes zusammen, wird dyspnoisch und bewusstlos, bekommt heftige clonische Krämpfe und stirbt nach wenigen Minuten. Terminale Athembewegungen und durch einige Zeit fortdauernden Herzschlag haben wir bei Thierversuchen fast immer beobachtet, ebenso in der Regel Würgebewegungen und häufig Erbrechen unmittelbar nach dem Zusammenstürzen, namentlich nach Vergiftung mit Cyankalium. Doch verlaufen Blausäure- (Cyankalium-) Vergiftungen keineswegs immer so fulminant, es wurden vielmehr wiederholt Fälle beobachtet, in denen nicht blos mehrere Secunden, sondern selbst mehrere Minuten verflossen, bevor die ersten Vergiftungserscheinungen auftraten, so dass die Betreffenden noch im Stande waren, verschiedene Handlungen zu unternehmen, ebenso mehrere, in welchen der Tod nicht gleich nach dem Auftreten der ersten Vergiftungserscheinungen, sondern erst einige Zeit, z. B. erst auf dem Transport in’s Spital oder in letzterem, erfolgte.
In einem von Casper mitgetheilten Falle war eine Frau, die (höchst wahrscheinlich bereits theilweise zersetztes) blausäurehaltiges Bittermandelöl getrunken hatte, noch im Stande, das Fläschchen in einen Secretär zu verschliessen; in einem anderen[459] konnte ein Gefangener, der sich in der Nacht vor seiner Hinrichtung vergiftet hatte, das Fläschchen mit Blausäure noch in seinem Stiefel verbergen, und in einem dritten ein Mann, in dessen Leiche die enorme Quantität von 7·24 Grm. Cyankalium gefunden wurde, nach vollbrachter That noch in das Schlafzimmer seiner Frau sich begeben und von ihr Abschied nehmen. In einem von Taylor mitgetheilten Falle vermochte sogar ein Individuum, das sogenannten Bittermandelgeist (1 Theil Bittermandelöl, 7 Theile Alkohol) verschluckt hatte, noch in den Hof zu gehen, Wasser zu pumpen und zwei Treppen hoch zu steigen, worauf es erst zusammenstürzte und nach 20 Minuten starb. Eine Reihe ähnlicher Beobachtungen haben wir in der Wiener med. Wochenschrift, 1880, Nr. 2, aus Anlass der Publication eines hier vorgekommenen Falles von Mord durch Cyankalium veröffentlicht, in welchem u. A. auch die Möglichkeit eines Selbstmordes herangezogen und in dieser Richtung betont wurde, dass der abscheulich caustische Geschmack des mit Cyankalium versetzten Liqueurs die Frau vom unwillkürlichen Austrinken desselben abgehalten haben würde. Es wurde jedoch erwidert, dass die Betreffende keine Ahnung von der giftigen Beimischung hatte und unter diesen Umständen schon ungleich schärfere und ätzendere Flüssigkeiten, z. B. Laugenessenz, getrunken worden sind, und dass der ekelhafte Geschmack erst nach erfolgtem Austrinken sich bemerkbar gemacht haben konnte. Durch Einathmen von Blausäure sind nicht blos acute, sondern auch chronische Vergiftungen vorgekommen. Bemerkenswerth ist in dieser Beziehung je ein von Martin (Friedreich’s Blätter. 1888, pag. 3) und Mittenzweig (Zeitschr. f. Medicinalb. 1888, pag. 97) mitgetheilter Fall von chronischem Siechthum nach längerer Einathmung von Blausäure.
Ursache der Giftigkeit der Blausäure.
Die Ursache der so eminenten Giftigkeit der Blausäure ist noch nicht aufgeklärt. Die auffallende Aehnlichkeit der Erscheinungen, unter welchen der Tod bei Blausäurevergiftung auftritt, mit jenen des Erstickungstodes lässt darauf schliessen, dass der Blausäure entweder eine reizende und dann sofort lähmende Wirkung auf das verlängerte Mark zukommt, oder dass schon Spuren derselben, wenn sie in’s Blut gelangen, die respiratorischen Vorgänge im Organismus erschweren oder aufheben. Letztere Vermuthung erhält eine Stütze in der von Schönbein gemachten Beobachtung, dass schon ganz geringe Mengen von Blausäure, dem Blute zugesetzt, im Stande sind, dessen katalysirende Wirkung auf Wasserstoffsuperoxyd aufzuheben, so dass letzteres eine Bräunung des Blutes bewirkt, dessen spectrale Absorptionserscheinungen verschwinden. Nach Hoppe-Seyler und Preyer geht die Blausäure mit dem Hämoglobin des Blutes eine chemische Verbindung ein, ähnlich wie das Kohlenoxyd, doch ist dieser Vorgang vorläufig noch nicht sichergestellt, und selbst wenn er es wäre, so ist es bei der ausserordentlichen Schnelligkeit, mit welcher schon ganz geringe Mengen von Blausäure den Tod bewirken, nicht wahrscheinlich, dass diesem Umstand die Hauptrolle bei der Blausäurevergiftung zukomme, da die Zeit fehlt, damit das Hämoglobin zahlreicher Blutkörperchen eine Verbindung mit der Blausäure eingehe. Ueberdies zeigt sich die fulminante Wirkung der Blausäure auch bei Fröschen, die bekanntlich eine Aufhebung der Function des Blutes lange Zeit zu vertragen vermögen.[460] Mehr plausibel ist die Ansicht Geppert’s, wonach die Blausäure den Geweben die Fähigkeit nimmt, dem Blute das O. zu entziehen. Auch ergaben die Untersuchungen von Corin und Ansiaux (Bull. de l’Acad. Belgique. 1893), dass sich die Blutdruckcurven bei dieser Vergiftung analog verhalten wie bei der Erstickung.
Leichenbefund.
Bezüglich des Leichenbefundes ist zunächst die Blausäurevergiftung als solche und die Cyankaliumvergiftung auseinanderzuhalten. Erstere gibt in der Regel ausser dem nicht immer nachweisbaren, beim längeren Einathmen Halskratzen verursachenden Blausäuregeruch im Magen[461] und mitunter auch in anderen Organen und den Zeichen des Erstickungstodes meist negative Befunde, insbesondere zeigt die Magenschleimhaut ausser etwa stärkerer Injection und manchmal Ecchymosirung, die auch nur als Theilerscheinung der Erstickung gedeutet werden kann, keine Veränderungen, und dies ist auch, selbst wenn der Blausäure eine local reizende Wirkung zugeschrieben werden könnte, bei der grossen Schnelligkeit, mit welcher in der Regel der Tod eintritt, wohl begreiflich. Anders ist der Befund bei Cyankaliumvergiftung. In exquisiten Fällen derselben finden wir ausser dem charakteristischen Geruch die Magenschleimhaut allenthalben, besonders aber im Fundus und auf der Höhe der Falten, blutroth gefärbt, gewulstet und in dem Grade gequollen, dass die Faltenkämme stellenweise selbst transparent erscheinen können. Dabei sehen wir die Schleimhaut mit reichlichem, hellroth oder hellbraunroth tingirtem, fadenziehendem Schleim bedeckt, und wenn sonstiger Mageninhalt vorhanden ist, auch diesen blutig gefärbt und von limpider fadenziehender Beschaffenheit. Dabei reagirt der Mageninhalt stark alkalisch, ist seifenartig-schlüpfrig zum Anfühlen und verbreitet einen mehr weniger auffallenden Blausäuregeruch, der sich auch in anderen Organen, so im Gehirn und in den Lungen, bemerkbar zu machen pflegt. Meist ist zugleich ein Geruch nach Ammoniak bemerkbar, welches entweder schon in der Giftsubstanz vorhanden war oder erst im Magen durch Zersetzung der Blausäure sich bilden kann (Lacassagne). Die auffallende Röthung und Wulstung der Schleimhaut entwickelt sich durch das Zusammenwirken dreier Factoren, nämlich der reactiven Injection und Ecchymosirung der Magenschleimhaut, der Quellung des Schleimhautgewebes durch das Cyankalium und der Imbibition der oberen Schichten mit von Cyankalium gelöstem Blutfarbstoff. Von diesen Factoren bildet sich nur der erste während des Lebens und ist bedingt durch die stark alkalischen, jener des Kali causticum wenig nachstehenden, irritirenden und selbst ätzenden Eigenschaften des Cyankaliums, die schon in den wenigen Augenblicken, die bei dieser Todesart gegeben sind, Injectionsröthe und Ecchymosenbildung bewirken können. Die beiden anderen Factoren treten erst nach dem Tode in Wirksamkeit, da zum Zustandekommen der durch sie erzeugten Befunde, nämlich der Quellung und blutigen Imbibition der Magenschleimhaut, die, ähnlich wie bei der Laugenvergiftung, durch die stark alkalische Wirkung des Cyankaliums erzeugt werden, längere Zeit erforderlich ist. Dies lässt sich auch experimentell sicherstellen, da man bei Versuchsthieren, die man mit Cyankalium vergiftet, wenn sie sofort nach dem Tode untersucht werden, nichts von Quellung und blutiger Imbibition der Magenschleimhaut bemerkt, wohl aber, wenn die Section erst nach mehreren Stunden gemacht wird, und da man ähnliche Befunde auch erzeugen kann, wenn man in hyperämische Leichenmägen Cyankaliumlösung bringt und diese durch einige Stunden einwirken lässt.
Aus dem Gesagten ist begreiflich, dass die blutige Imbibition und Wulstung der Magenschleimhaut desto weniger entwickelt sein wird, je weniger von dem Gifte genommen wurde, und wir haben wiederholt Fälle obducirt, bei welchen eben der geringen Dosis wegen jene Befunde nur unbedeutend entwickelt waren. Dies ist namentlich bei Giftmorden zu beobachten, da bei diesen kaum so grosse Dosen zur Anwendung kommen, wie sie gewöhnlich von Selbstmördern benützt zu werden pflegen. Ferner ist es begreiflich dass die quellende und blutauflösende Wirkung, die doch nur dem starken Alkali zukommt, dann entfallen wird, wenn durch ein saueres Vehikel (sauren Wein, Limonade etc.), in welchem das Gift gereicht wurde, oder durch sauren Mageninhalt das Kali gebunden und in dieser Richtung unwirksam gemacht wurde. In solchen Fällen entzieht sich, wenn nicht etwa der Blausäuregeruch deutlich hervortritt, auch eine Cyankaliumvergiftung der anatomischen Diagnose und letztere kann nur durch chemische Untersuchung gestellt werden.
Eine ähnliche Quellung und blutrothe Durchtränkung der Magenschleimhaut kann ausser im Zwölffingerdarm, auch im Rachen und im Oesophagus, im Kehlkopf und in der Luftröhre und selbst in den Lungen vorkommen, dann nämlich, wenn durch Erbrechen oder vielleicht postmortal cyankaliumhaltige Stoffe in diese Organe geriethen, beziehungsweise aspirirt worden sind und daher dort nachträglich ihre quellende und blutauflösende Wirkung zur Geltung bringen konnten. In manchen Fällen sind die Kämme einzelner Schleimhautfalten des Magens schmutzig weissgrau verfärbt und getrübt, von zäherer Consistenz, während die Nachbarschaft in gewöhnlicher Weise blutig imbibirt und gequollen erscheint. Diese Veränderung ist eine secundäre und entsteht an jenen Faltenkämmen, die der quellenden und klärenden Wirkung des alkalischen Mageninhaltes weniger ausgesetzt waren, respective aus demselben hervorragten. Insbesondere finden sich solche Stellen dann, wenn der Mageninhalt neutral oder nur sehr schwach alkalich oder gar schon schwach sauer reagirt. Es handelt sich somit um eine nachträgliche Ausfällung der früher durch das Alkali gelöst erhaltenen Eiweisskörper, die man auch unmittelbar beobachten kann, wenn man die gequollenen und transparenten Partien neutralisirt oder schwach ansäuert oder auch nur auswässert. Auf dieselbe Weise sind die epithelialen Trübungen zu erklären, die sich mitunter in den Schlingorganen finden.
Blut nach Blausäure- und Cyankaliumvergiftung.
Das Blut zeigt sowohl bei der Blausäure als bei der Cyankaliumvergiftung die Eigenschaften des gewöhnlichen Erstickungsblutes, ist nämlich dunkelflüssig. Doch haben wir bereits wiederholt bei Cyankaliumvergiftung eine auffallend hellrothe Farbe des Blutes gefunden, so dass der Sectionsbefund eine grosse Aehnlichkeit mit jenem hatte, den wir nach Kohlenoxydvergiftung beobachten können. Derartige Fälle sind auch von Anderen beobachtet worden. Die Ursache dieser Erscheinung ist vorläufig unbekannt, namentlich ist es noch nicht sichergestellt, ob derselben eine Verbindung der Blausäure mit dem Hämoglobin (Hämatin) zu Grunde liegt oder ob, wie Hoppe-Seyler und mit ihm Gäthgens annimmt (Med.-chem. Unters. 1866 bis 1871, pag. 140, 258, 325 u. s. f.), die hellrothe Farbe des Blutes davon herrührt, dass nach Aufnahme von Blausäure in das Blut das Hämoglobin des letzteren seinen lose gebundenen Sauerstoff viel schwerer hergibt als im normalen Zustande. Wir haben bisher die hellrothe Farbe des Blutes, respective der Todtenflecke nur bei Cyankaliumvergiftungen beobachtet und meinen, dass vielleicht diese Färbung von der Hyperalkalescenz des Blutes herrührt, die namentlich leicht und schnell durch das Ammoniak bewirkt werden kann, welches jedes, insbesondere aber älteres, Cyankalium enthält. Dafür scheint uns auch die bekannte Thatsache zu sprechen, dass Spuren von Ammoniak Blutlösungen sofort hellroth färben und trüb gewesene gleichzeitig aufhellen (vgl. pag. 435). Die spectrale Untersuchung des Leichenblutes ergibt keine Abweichungen vom Normalen. Dagegen zeigt der blutige Mageninhalt häufig das Spectrum des Hämatins, d. h. ein dunkles schlecht contourirtes Band oder auch nur eine Schattirung in Grün, welche sich nach Zusatz von Schwefelammonium sofort in zwei Absorptionsstreifen im Gelbgrün auflöst, von denen namentlich der dem Roth nähere sehr dunkel und scharf ausgeprägt erscheint — Spectrum des reducirten Hämatins. Dieses spectrale Verhalten des Magenblutes ist keineswegs für die Cyankaliumvergiftung charakteristisch, ergibt sich vielmehr auch häufig bei anderen Vergiftungen mit Säuren oder Alkalien und auch bei anderen Todesarten, bei denen sich ein blutiger Mageninhalt findet, da das betreffende Blut schon durch die Magensäure theilweise oder vollständig zu Hämatin zersetzt wird. Kobert (Dorpater Ber. 1888. pag. 442) leitet die hellrothe Farbe des Blutes von der Bildung von Cyanwasserstoffhämoglobin her, welches ein dem des reducirten Hämoglobins ähnliches Spectrum gibt. Ausserdem empfiehlt er („Ueber Cyanmethämoglobin und den Nachweis von Blausäure.“ 1892) eine, seiner Angabe nach charakteristische Reaction, die auf Cyanmethämoglobinbildung beruht. Gibt man nämlich zu einer verdünnten Lösung gewöhnlichen Blutes einige Tropfen von Ferridcyankalium (rothen Blutlaugensalz) hinzu, so ändert sich die rothe Blutfarbe sofort in’s Braune und im Spectrum erscheinen der Methämoglobinstreif, fügt man jedoch eine Spur Blausäure oder Cyankalium hinzu, oder macht man die Reaction mit blausäurehältigem Blute, so wird die Lösung schön roth und gibt ein breites Band in Grün, welches nach Zusatz von Schwefelammonium in 2 sich auflöst. Die Untersuchungen von Becker, Szigeti, Richter und Wachholz bestätigen dieses Verhalten von Methämoglobinlösungen zu Cyan, finden jedoch, dass die so entstehende Röthung der Lösung nicht durch Bildung von Cyanmethämoglobin, sondern von Cyanhämatin bedingt sei.
Nitrobenzol.
Der Blausäurevergiftung, was den Geruch anbelangt, ähnlich ist jene mit Nitrobenzol. Dieses, auch unter dem Namen Mirbanöl oder falsches Bittermandelöl bekannt, kommt gegenwärtig häufig statt des echten Bittermandelöls in der Parfümerie, aber auch in der Conditorei, Liqueurfabrication etc. in Anwendung. Es ist eine ölige, gelbliche Flüssigkeit von auffallendem Geruch nach bitteren Mandeln. Ueber die letale Dosis ist wenig bekannt. Doch haben in einem von Bahrdt (Arch. f. Heilk. 1871, pag. 320) mitgetheilten Falle schon 20 Tropfen den Tod eines 19jährigen Mannes herbeigeführt. Aus den bisher beobachteten Fällen von Nitrobenzolvergiftung (Literatur v. in Filehne’s „Ueber die Giftwirkungen des Nitrobenzols“. Archiv f. experim. Path. IX, 329) ergibt sich, dass die Vergiftungserscheinungen manchmal erst nach 1–2 Stunden auftreten können und dass schon in dieser Periode eine eigenthümliche graublaue Hautverfärbung sich einstellt, die von Einzelnen (Letheby) von einer Reduction des Nitrobenzols zu Anilin hergeleitet wird, während Andere (Filehne) sie aus der behinderten Oxydation und braunen Verfärbung des Blutes durch Nitrobenzol erklären. Hierauf folgt in der Regel Leibschmerz und Erbrechen, Zusammenstürzen und Bewusstlosigkeit, Zuckungen, Dilatation der Pupillen, Tod unter Sopor. In einzelnen Fällen wurde vorübergehende Besserung, namentlich Wiederkehr des Bewusstseins, beobachtet (Bahrdt). Bei der Section wurde dunkelbraunes, flüssiges Blut gefunden (diese Farbe bot im Bahrdt’schen Falle schon das aus der Ader gelassene Blut), braune Verfärbung der Musculatur, Injection und Ecchymosirung der Magenschleimhaut und ein auffallender Bittermandelgeruch im Magen und in den übrigen Organen. Dieser Geruch ist intensiver und hält sich auch in der Leiche ungleich länger als der nach Blausäure. In einem von uns obducirten Falle von Nitrobenzolvergiftung (2jähriges Kind, welches von vergossenem Mirbanöl genascht hatte; erste Symptome nach 2 Stunden, Tod nach 9 Stunden) war der Geruch in den Lungen und im Magen auffallend und das Blut bräunlich. Sonst fand sich nichts Auffälliges. In einem zweiten Falle (Tod nach 3 Stunden) ergab sich derselbe Befund. Der Mann hatte gemeinschaftlich mit drei anderen Personen aus einer gefundenen, mit „Rum“ bezeichneten, aber Nitrobenzol enthaltenden Flasche getrunken. Seine Gefährten zeigten schwere Vergiftungssymptome, kamen aber mit dem Leben davon. Eine Vergiftung mit anilinhaltigem Nitrobenzol, bei welcher, trotzdem circa 16·0 genommen wurden, der Tod nicht eintrat, beschreibt Litten (Berliner klin. Wochenschr. 1881, pag. 23). Die Haut war blau bis graublau gefärbt, ebenso die Schleimhäute, namentlich der Conjunctiven. Dieser Befund bestand durch 3 Tage, während welcher Zeit die Exspirationsluft und der Harn Bittermandelgeruch zeigten. Aehnliche Fälle haben Mehrer (Wiener med. Presse. 1885, Nr. 1) und Müller (Med. Centralbl. 1887, pag. 301) beobachtet. In letzterem war der Obductionsbefund ähnlich wie nach Vergiftung mit chlorsaurem Kali. Auch fanden sich die Methämoglobininfarcte in den Nieren.
Nitroglycerinvergiftung.
Die bereits wiederholt vorgekommenen Vergiftungen mit Nitroglycerin veranlassen uns auch dessen zu erwähnen. Sie geschehen theils mit flüssigem Nitroglycerin, welches eine klare, ölige, hellgelbe, süss und gewürzhaft schmeckende Substanz darstellt, oder mit dem gegenwärtig als Sprengmittel so verbreiteten Dynamit und Dualin. Ersteres ist Nitroglycerin mit ein Viertel seines Gewichtes Infusorienerde (Kieselguhr) gemischt, letzteres ein durch Tränkung von Sägespänen mit Nitroglycerin erzeugtes Präparat. Die Mehrzahl der Vergiftungen geschah zufällig (vgl. Zusammenstellung der Literatur bis 1868 von Husemann in Virchow’s Jahrb.; weitere Fälle ibidem, 1870, I, pag. 352 und 436; Bruel, „Rech. exp. sur les effets toxiques de la nitroglycérine et la dynamite“. Paris 1876; Eulenberg, Gewerbehygiene. 482), doch sind auch Morde und Mordversuche vorgekommen. Einen solchen Fall hat Husemann (Deutsche Klinik. 1867, Nr. 18) mitgetheilt, ein zweiter mit Dynamit unternommener findet sich in Maschka’s Gutachten, 1873, IV, 257, und einen dritten (Doppelmord durch Vergiftung mit Dynamit) hat Wolff publicirt (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXVIII, 1). Die Dosis toxica letalis ist noch unbestimmt. Es wird angegeben, dass schon ⅒–⅕ Gran reinen Nitroglycerins Vergiftungserscheinungen bewirken können. Ein tödtlicher Ausgang wurde nach dem Genusse von 1 Unze und ein anderer (Holst) nach 2 Mundvoll Sprengöl beobachtet. Doch ist es zweifellos, dass schon viel geringere Mengen letalen Ausgang herbeiführen können, da schon 2–3 Tropfen im Stande sind, einen Hund zu tödten. Die Erscheinungen, welche während des Lebens beobachtet wurden, waren Kopfschmerz, Leibschmerzen, Erbrechen und Diarrhöe, Geruch des Erbrochenen nach Nitroglycerin, starke Beschleunigung des Athmens, Frostanfälle, Schwindel, schlafartiger Zustand, Lähmung. In dem Falle von Holst starb der Mann 6½ Stunden nach Beginn der ersten Vergiftungserscheinungen, im Wolff’schen Fall die Frau 3, der Mann 4 Tage nach der Ingestion. Die Section ergab in diesen Fällen Injection und Ecchymosirung der Magenschleimhaut, sonst einen negativen Befund. Bei Vergiftungen mit Dynamit oder Dualin wäre nach dem charakteristischen Kieselguhr oder nach Sägespänen zu forschen. Ersteren in den gereichten Speisen nachzuweisen, war in dem von Maschka mitgetheilten Falle gelungen.
Strychninvergiftung.
Von den strychninhaltigen Pflanzentheilen haben die Ignatiusbohnen und namentlich die sogenannten Krähenaugen — Nux vomica — die zur Vergiftung schädlicher Thiere von Jägern etc. angewendet werden, zu meist zufälligen Vergiftungen Veranlassung gegeben. Ueber einen, an einem kaum zwei Tage alten Kinde mittelst Krähenaugenpulver verübten Giftmord hat Führer (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1876, XXV, 290) berichtet. Als letale Dosis des Brechnusspulvers werden für Erwachsene 4–12 Grm. angegeben (Husemann). Die Maximaldose der deutschen Pharmakopöe beträgt einzeln 0·20, pro die 0·60.
Selbstmorde mit Strychnin oder Strychninsalzen sind in grosser Zahl in der Literatur verzeichnet; zufällige Vergiftungen sind des enorm bitteren Geschmackes wegen, der sich schon in den stärksten Verdünnungen bemerkbar macht, nicht häufig. Aus gleichem Grunde scheint es schwierig, ausgenommen etwa in Medicamenten, Jemandem Strychnin heimlich beizubringen. Trotzdem ist Giftmord durch Strychnin wiederholt vorgekommen. Bekannt sind in dieser Beziehung die Processe Palmer und Demme-Trümpy. Auch in Prag ist vor mehreren Jahren ein Fall vorgekommen, wo ein Apotheker seine Frau mit strychninhaltigem Malagawein vergiftete, den er ihr als ein Mittel gegen Epilepsie bereitet hatte. Als letale Dosis für Erwachsene werden 4–8 Cgrm., für Kinder schon 7–8 Mgrm. angesehen. Die Maximaldose für Erwachsene wird von der österr. Pharmakopöe einzeln mit 7 Mgrm. und pro die mit 2 Cgrm. angegeben, von der deutschen dagegen in der Einzelngabe mit 0·001 und in der Gesammttagesgabe mit 0·03; zur subcutanen Injection nach Falck mit 0·0015–0·006. Doch sind Fälle beobachtet worden, in denen Genesung noch nach 24–50 Cgrm. eingetreten ist.[462]
Die ersten Vergiftungserscheinungen treten in der Regel erst 15–20 Minuten nach der Einverleibung auf, können jedoch auch eine Stunde und selbst noch länger auf sich warten lassen. Ein verzögertes Eintreten der ersten Erscheinungen ist besonders dann zu erwarten, wenn Strychninum purum genommen wurde, da dieses so schwer löslich ist, dass nach Pelletier erst 6667 Theile kalten und 2500 Theile kochenden Wassers einen Theil Strychnin zu lösen vermögen, während die Salze leicht löslich sind. Die Erscheinungen beginnen mit Unwohlsein, Unruhe, Ziehen in den Muskeln, Steifwerden derselben, Suffocationsgefühl, Trismus und endlich Tetanus (meist Opisthotonus). Nur ganz ausnahmsweise, wenn die Gabe besonders gross und die Bedingungen zur raschen Resorption besonders günstig waren, kann schon im ersten und einzigen Anfalle der Tod eintreten. In der Regel lässt der Anfall nach 2–5 Minuten nach und es folgt eine Ruhepause, welche nach kürzerer oder längerer Dauer abermals in den Paroxysmus übergeht, welcher auch, in Folge der bedeutend gesteigerten Reflexerregbarkeit, schon nach geringen Erschütterungen oder anderweitigen Reizungen peripherer sensibler Nerven sofort hervorgerufen werden kann. Das Bewusstsein ist in der Regel intact, besonders in den Ruhepausen. Ausnahmsweise wurde Stupor oder gar complete Bewusstlosigkeit beobachtet.[463] Während des Anfalles ist die Respiration in Folge des Tetanus der Respirationsmusculatur mehr weniger sistirt, auch erfolgt der Tod in der Regel während eines Anfalles suffocatorisch, manchmal nach Sistirung oder Abschwächung der Paroxysmen unter Erscheinungen der Lähmung der Medulla oblongata und des Rückenmarks. Die Zeit, binnen welcher nach dem Auftreten des ersten Paroxysmus der Tod eintritt, ist desto kürzer, je grösser die Gabe und je günstiger die Resorptionsbedingungen gewesen waren. Es kann dann der Tod schon in der ersten Viertelstunde und nach wenigen tetanischen Anfällen erfolgen, während unter anderen Verhältnissen selbst zwei und mehr Stunden vergehen können.
Sectionsbefund nach Strychninvergiftung.
Der Sectionsbefund bietet nichts Charakteristisches. Frühzeitiges Auftreten (Wachholz 1894), intensive Entwicklung und auffallend lange Persistenz der Todtenstarre wird angegeben. Ebenso eine krampfhafte Verdrehung der Glieder. Eine auffallende Einwärtskehrung der Fusssohlen bei gleichzeitiger starker Streckung der Füsse haben wir in zwei Fällen von Strychninvergiftung beobachtet, aber auch keineswegs selten bei anderen gewaltsamen Todesarten. Es ist noch fraglich, ob die durch den Tetanus bewirkte Contractur den Tod so lange überdauern kann, dass sie durch die eintretende Todtenstarre fixirt wird, ebenso wie das sofortige Eintreten der letzteren im Momente des Todes weder für die Strychninvergiftung, noch für andere Todesarten sichergestellt ist. Versuche an Thieren zeigen, dass auch, wenn der Tod im heftigsten Strychninparoxysmus erfolgt, doch nach dem Tode die Musculatur erschlafft und erst später durch die Todtenstarre wieder ersteift. Die übrigen Sectionsbefunde sind im Allgemeinen jene des Erstickungstodes, dunkelflüssiges Blut, venöse Hyperämien im Gehirn und in den Lungen und Ecchymosen. Die Entstehung letzterer erklärt sich nicht blos aus den Muskelkrämpfen, sondern auch aus der besonders heftigen Reizung des in der Medulla oblongata gelegenen vasomotorischen Centrums und den dadurch bedingten heftigen Gefässkrampf, welcher der Strychninvergiftung charakteristisch zukommt. Zur Erkennung etwa aufgefundener Strychninkrystalle kann das sehr charakteristische Verhalten des in concentrirter Schwefelsäure gelösten Strychnins gegen doppeltchromsaures Kali benützt werden. Man bringt zu diesem Zwecke den zu untersuchenden Krystall mit 1–2 Tropfen concentrirter Schwefelsäure auf ein Porzellanschälchen und fügt, wenn die Lösung vollständig oder auch nur theilweise erfolgt ist, ein kleines Stückchen doppeltchromsauren Kalis hinzu, worauf man bemerkt, dass sich die Umgebung desselben blau oder violett verfärbt und schön violette Streifen sich bilden, wenn man das Stückchen chromsauren Kali mit einem Glasstabe verschiebt.
Brucin.
Aehnlich in seiner Wirkung mit dem Strychnin ist das Brucin, welches durch Salpetersäure schön roth sich färbt und neben Strychnin auch in Strychnos Nux vomica vorkommt.
Picrotoxin.
Die Früchte von Menispermum coculus L., die sogenannten Kockelskörner, welche hier und da zur Betäubung der Fische, aber auch zur Bierverfälschung benützt werden und das in ihnen enthaltene Picrotoxin bewirken, letzteres in Dosen von 0·2 Grm. und mehr, Erbrechen und Convulsionen, sowohl tetanische als clonische, doch haben diese keinen reflectorischen Charakter, wie jene nach Strychnin.
Nicotin.
Vergiftungen mit reinem Nicotin, welches eine ölige, nach einiger Zeit sich gelblich färbende Flüssigkeit darstellt und in den Tabakblättern zu 2–7% enthalten ist, sind ausserordentlich selten. Bekannt ist der 1850 vorgekommene Fall des Grafen Bocarmé, der seinen Schwager Fourgnies mit selbstbereitetem Nicotin vergiftete. Die letale Dosis für Erwachsene wird mit 8–16 Cgrm. angegeben. Nach Schroff bewirken schon ¹⁄₃₂–¹⁄₁₆ Gran bedeutende Vergiftungserscheinungen. Vergiftungen mit den äusserlich angewendeten Blättern sind wiederholt vorgekommen, ebenso mit Flüssigkeiten, in denen Tabakblätter macerirt wurden. Am häufigsten sind Vergiftungen mit Tabakrauch und Tabaksaft vorgekommen. Die Erscheinungen, welche nach den ersten Rauchversuchen einzutreten pflegen, sind bekannt. Doch wurden schwere und selbst tödtliche Vergiftungen auch bei Gewohnheitsrauchern beobachtet, namentlich nach Rauchwetten. Hellwig sah den Tod nach 18, respective 17 Pfeifen, die unmittelbar hintereinander geraucht wurden, eintreten. Der Fall betraf 2 Brüder, die eine Rauchwette eingegangen waren. Bezüglich des Tabaksaftes (Schmergel) wird von Brodis angegeben, dass schon 1 Tropfen davon Katzen zu tödten im Stande ist; auch Le Bon (Virchow’s Jahrb. 1880, I, 471) fand, dass schon 2–3 Tropfen für kleine Thiere tödtlich sind, doch sah Deutsch (Schmidt’s Jahrb. 1851, LXX, 27) bei einem kräftigen Manne, der 1 Unze Tabaksaft als Mittel gegen Bandwurm genommen hatte, Genesung, allerdings nach sehr heftigen Intoxicationserscheinungen, erfolgen. Ein Fall von letaler Vergiftung eines kleinen Knaben mit muthwilliger Weise in einen Erdapfel gegebenem Tabakssaft ist vor einigen Jahren in Böhmen vorgekommen und wurde von Matouschek beschrieben. Nach Vohl und Eulenberg (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1871, XIV, 249) ist weder im Tabakrauch, noch im Tabaksaft Nicotin vorhanden, da dasselbe sich beim Rauchen zersetzt, dagegen finden sich in letzterem gewisse, den Anilinbasen homologe Picolin-, respective Pyridinbasen, welche in hohem Grade giftig sind. E. Ludwig (Arch. f. klin. Chir. XX, 363) fand im Tabakrauch neben grossen Mengen kohlensauren Ammoniaks auch essigsaures Ammoniak und Carbolsäure, dagegen weder Blausäure, noch SH. Die Vergiftungserscheinungen treten sehr bald auf und bestehen in Kratzen und Brennen im Schlund, vermehrter Speichelsecretion, Ueblichkeiten, Schmerzen in der Magengegend, Erbrechen, Blässe und Kühle der Haut, Kopfschmerz, in höherem Grade Betäubung und Bewusstlosigkeit und clonischen Convulsionen. Von physiologisch nachgewiesenen Wirkungen ist die Herabsetzung der Reflexerregbarkeit des Rückenmarks, heftiger Gefässkrampf und die Reizung der Centra für Darm- und Uterusbewegung zu erwähnen. Der Sectionsbefund bietet, wenn nicht etwa der Tabakgeruch im Magen auffällt, nichts Charakteristisches. Doch wurden in einzelnen Fällen, so im Falle Bocarmé, Befunde constatirt, die auf eine heftige Irritation der Schleimhaut der Schlingorgane und des Magens schliessen lassen.
Atropinvergiftung.
Vergiftungen mit Atropin geschehen in der Regel entweder mit den Belladonnabeeren oder mit den in der Augenheilkunde vielfach gebrauchten und daher verbreiteten Lösungen des Alkaloids. Die Mehrzahl dieser Vergiftungen ist zufälliger oder fahrlässiger Natur, doch sind Giftmorde damit wiederholt vorgekommen. Berüchtigt ist der Fall der Jeanerett, welche als Krankenwärterin mehrere ihrer Patienten mit Atropin vergiftete. Ein versuchter Raubmord mit Atropin kam in Wien vor wenigen Jahren zu strafrechtlicher Untersuchung. Als letale Dosis von Atropin können 7–8 Cgrm. gelten. Die Maximaldose der österr. Pharm. beträgt einzeln 0·002, pro die 0·006, die der deutschen 0·001 und 0·003 Grm. Für subcutane Injectionen 0·001. Von den Beeren sollen schon, insbesondere bei Kindern, 3–10 Beeren, den Tod bringen können (van Hasselt). Apoiger hat an sich selbst nach 4 Beeren heftige Intoxicationserscheinungen beobachtet. Kauders (Wiener med. Wochenschr. 1881, Nr. 45) sah nach dem Genusse von 13 Stück Tollkirschen furibunde Delirien, dann aber Genesung eintreten. Die Vergiftungserscheinungen treten nach wenigen Minuten ein, bestehen in Muskelzittern, Betäubung, einem rauschartigen Zustand mit heiteren Delirien, Pulsbeschleunigung, Röthung des Gesichtes, enormer Pupillenerweiterung, anfangs Convulsionen, selbst Trismus, später örtlicher Muskelunthätigkeit, Unvermögen zu schlucken, schwacher Respiration, Tod unter allgemeiner Lähmung. In einem von Gross in Philadelphia (Friedreich’s Blätter. 1870, pag. 457) beschriebenen Falle trat bei einer Frau, die irrthümlich 3 Gran Atropin in einer Pille genommen hatte, der Tod unter den erwähnten Erscheinungen erst nach 15 Stunden ein. Die Section zeigt nach Vergiftung mit Atropin oder seinen Salzen ausser Pupillenerweiterung keinen diagnostisch verwerthbaren Befund. Nach Vergiftung mit Belladonnabeeren fand Kratter (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLIV, pag. 1) die Pharynxschleimhaut dunkelviolett, die des Oesophagus im unteren Drittel, sowie die Magenschleimhaut der Cardiahälfte entzündet und mit croupösem, bluthältigem Exsudate belegt, mit beginnender Geschwürsbildung an einzelnen Stellen der kleinen Curvatur. Auch in den oberen Partien des Dünndarms fanden sich Irritationserscheinungen in Form von Ecchymosen. Ausserdem fanden sich Reste von Tollkirschen im Dickdarm. Kratter schliesst aus seiner Beobachtung, dass den Belladonnabeeren, besonders im frischen Zustande, auch eine irritirende Wirkung zukommt, die dem Atropin und seinen Salzen gänzlich abgeht. A. Paltauf (Wiener klin. Wochenschr. 1888, pag. 113) hebt die differentialdiagnostische Bedeutung des in den Belladonnabeeren enthaltenen eigenthümlichen Schillerstoffes hervor, dessen Nachweis ihm in den Dejectis eines Mannes gelang, der Tollkirschen irrthümlich für Brombeeren gegessen hatte. Auch fand er übereinstimmend mit Pellacani, dass sich das Atropin in faulenden Substanzen noch nach längerer Zeit nachweisen lasse.
Daturin. Hyosciamin.
Die Pflanzentheile, besonders die Samen von Datura stramonium und Hyosciamus niger, sowie das aus ihnen gewonnene Alkaloid Daturin und Hyosciamin bewirken ähnliche Erscheinungen wie Atropin. Von den Samen haben 15–20 Stück bei Kindern bedenkliche Erscheinungen und selbst den Tod herbeigeführt.
Digitalin.
Die Vergiftung mit Digitalin, dem wirksamen Bestandtheil des Fingerhuts (Digitalis purpurea L.), ist namentlich durch den von dem Arzte La Pommerais begangenen Giftmord Gegenstand besonderer Untersuchungen geworden. Medicinale Vergiftungen mit Digitalisblättern sind ebenfalls beobachtet worden. Neuestens hat Köhnborn[464] über die Vergiftung zweier Männer durch Digitalispulver berichtet, wovon die eine letal endete. Beide Männer hatten die Digitalis in Pillen genommen, die sie von einem Individuum gekauft hatten, um durch sie zu erkranken und dadurch vom Militärdienste frei zu werden, und die weitere Untersuchung hat herausgestellt, dass jenes Individuum bereits seit einem Jahrzehnt das Freimachen von Militärpflichtigen gewerbsmässig betrieben habe und als „Freimacher“ in der Gegend bekannt war, aber erst in den letzten Jahren Digitalispillen zu diesem Zwecke benützt hatte. Die Maximaleinzeldose von Pulv. fol. digit. für Erwachsene beträgt nach der österr. Pharm. 0·2, jene pro die 0·6, nach der deutschen Pharm. die erstere 0·3, die letztere 1·0 Grm. Vom Digitalin, von welchem mehrere Sorten im Handel vorkommen, beträgt die Maximaleinzeldose nach der österr. Pharm. 0·002, nach Falck 0·005, die pro die nach der österr. Pharm. 0·01, nach Falck 0·02 Grm. Die Vergiftungserscheinungen bestehen in Ueblichkeiten, Verlust des Appetites, Erbrechen, auch in Durchfällen, Herabsetzen der Pulsfrequenz, grosser Muskelschwäche, Benommenheit des Kopfes, später Ohnmachten, Schwindel, Sehstörungen (Dunkelsehen, Pupillenerweiterung ist nicht constant), auch Bewusstlosigkeit und schliesslich Herzlähmung. Die pulsverlangsamende Wirkung der Digitalis beruht auf Lähmung der intracardialen motorischen Herzcentren, die schliesslich diastolischen Herzstillstand herbeiführt. Bemerkenswerth ist die cumulative Wirkung der Digitalis, so dass fortgesetzte, einzeln unschädliche Dosen Vergiftungen bewirken können. Nach Vergiftungen mit Digitalin ergeben sich keine charakteristischen Befunde in der Leiche. In Köhnborn’s Falle fanden sich Zeichen eines Magencatarrhs, Injection und Ecchymosirung der Schleimhaut, ausserdem im Mageninhalt grünliche Partikelchen, welche unter dem Mikroskope sich als Theilchen von Digitalisblättern erwiesen und insbesondere an den für Digitalisblätter charakteristischen gegliederten Haaren als solche erkannt wurden.
Vergiftung mit Helleborus etc.
Auch den Theilen von Helleborus, Veratrum, Aconitum und Colchicum und ihren Alkaloiden scheint eine gleiche oder ähnliche Wirkung zuzukommen wie dem Digitalin.
Vergiftung mit Extr. filicis maris.
Das als Bandwurmmittel und gegen Anchylostomum duodenale so häufig in Dosen von 2–10 Grm. in 2–4 Partien gebrauchte Extractum filicis maris aethereum hat sich als ein Mittel erwiesen, bei dessen Anwendung einige Vorsicht geboten ist. Aus den Zusammenstellungen von A. Paltauf („Zur gerichtsärztlichen Beurtheilung von Vergiftungen durch Wurmfarnextract.“ Prager med. Wochenschr. 1892, Nr. 5 u. 6) und denen von K. Katayama und Okamato („Studien über die Filix-Amaurose.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII. Suppl., pag. 148) ergibt sich, dass bereits mehr als 40 mehr weniger schwere Vergiftungsfälle durch dieses Mittel, darunter 5 mit letalem Ausgang, vorgekommen sind, wozu noch ein weiterer (der dritte) in unserem Institute secirter hinzuzurechnen ist. In den letalen Fällen traten mit oder ohne gastroenteritischen Erscheinungen Bewusstseinsstörungen und Convulsionen (klonische sowohl als tonische) auf und der Tod erfolgt unter Sopor. Auch in den nicht letal abgelaufenen Fällen waren die Vergiftungssymptome weniger localer als centraler Natur und bestanden in Schwindel, Kopfschmerzen, Bewusstseinsstörungen, Convulsionen und Collapserscheinungen. In 25 Fällen waren Sehstörungen eingetreten, darunter 14 Amaurosen, und 8 Fälle von Amblyopie. Hierbei scheint weniger das sonst ohne allen Schaden und so häufig angewendete Präparat, als individuelle Verhältnisse von Einfluss zu sein, da die Vergiftungen vorzugsweise bei schwächlichen Kindern und in ihrem Kräftezustand herabgekommenen Erwachsenen vorgekommen sind, und es ist in dieser Beziehung bezeichnend, dass nach Katayama die Mehrzahl der Sehstörungen bei Anchylostomakranken zur Beobachtung kamen, da diese gewöhnlich in mehr weniger hohem Grade anämisch und schwächlich sind. Auch wurden die Sehstörungen nach tagelang fortgesetztem Gebrauch häufiger beobachtet, als bei nur ein- oder zweimaliger Anwendung. Das wirksame und zugleich giftige Princip ist nach Poulsson die Filixsäure. Da diese in fetten Oelen löslich ist, widerräth Poulsson, hinter oder neben dem Extract Ricinusöl zu geben, wie dies allgemein üblich ist. Kobert (l. c. 669) empfiehlt die Mitverwendung des ätherischen Oeles der Farnwurzel, welches den Bandwurm tödtet, für den Menschen aber unschädlich ist. Grawitz (Berliner klin. Wochenschr. 1894, Nr. 52) hat nach Gebrauch des Extractes Icterus und Lebercirrhose beobachtet und schreibt demselben eine schädigende Wirkung auf das Lebergewebe zu.
Giftige Schwämme.
Giftige Schwämme. Als wirksames Princip des Fliegenpilzes (Amanita muscaria) haben Schmiedeberg und Koppe[465] das Muscarin nachgewiesen, ein krystallisirendes, in Wasser und Alkohol leicht lösliches, zerfliessliches Alkaloid, durch welches Tanninsolution aus saueren Lösungen nicht ausgefällt wird. Das Muscarin, welches Katzen schon in Gaben von 0·002–0·004 Grm. tödtet, ist ein Herzgift und bewirkt Herzstillstand durch Erregung der im Herzen selbst gelegenen Hemmungsapparate. Es sind dies dieselben Apparate, die durch Atropin gelähmt werden, da Atropin den Muscarinherzstillstand beseitigt (L. Herrmann, l. c. 344). Ueber Vergiftungen mit Lorcheln (Morcheln, Helvella esculenta Kr.) liegen Beobachtungen von Boström (Med. Centralbl. 1881, pag. 396), Maurer (Bayer. Intelligenzbl. 1881, 1) und Ponfick (Virchow’s Arch. LXXXVIII, pag. 445) vor. Nach diesen durch Versuche an Hunden vervollständigten Untersuchungen ist das Morchelgift schwer löslich im kalten, leichter löslich in lauem und leicht löslich in heissem Wasser. Die heiss genommene Brühe ist daher besonders giftig, während die abgebrühten Schwämme unschädlich sind. Durch Eintrocknen der Schwämme, sowie durch Eindampfen der Brühe geht das giftige Princip verloren, ebenso scheint es nach Ponfick durch längeres Maceriren der Pilze zerstört oder wenigstens abgeschwächt zu werden.[466] Die Symptome der Vergiftung beginnen einige (nach Maurer 4–7 Stunden) nach der Mahlzeit und bestehen in Erbrechen, Diarrhöen, Schwäche, bald (in 10–12 Stunden) eintretendem Icterus, Hämoglobinurie und meist Delirien mit Trismus und Tetanus und Tod unter Coma. Die Section ergibt Icterus, fibrinarmes Blut, Ecchymosen in der Cutis (Maurer), Hyperämie in den Nieren, Hämoglobinurie, somit Befunde, die eine Aehnlichkeit mit jenen nach Phosphorvergiftung haben. Solche mit acuter fettiger Degeneration der Leber, der Nieren und der Musculatur verbundene Befunde, jedoch ohne Icterus, constatirten auch Sahli und Schaerer bei durch Amonita phalloides vergifteten Personen (Virchow’s Jahrb. 1885, I, 435). Als wahrscheinlich wirksames Princip fanden Böhm und Külz (Arch. f. exp. Path. XIX, 403) eine Säure, die Helvellasäure, ausserdem auch reichliche Mengen von Cholin, welches auch in Amanites vorkommt und curareähnliche Wirkung besitzt und nach Gram (ibid. XX, 125) leicht in die stark giftige Vinylbase übergeht. Im Magen wäre nach Resten der genossenen Pilze zu forschen und deren botanische Bestimmung anzustreben. Bemerkenswerth ist ein von Taylor mitgetheilter Fall, in welchem eine Arsenikvergiftung für eine Vergiftung mit giftigen Schwämmen angesehen wurde.
Der §. 240 des ersten österr. St. G. E. und der §. 229 des deutschen St. G. spricht ausser von Giften auch von anderen Stoffen, die die Gesundheit zu zerstören im Stande sind. Das Gesetz versteht darunter einestheils Substanzen, die erst in grossen Gaben gesundheitsschädliche Wirkungen äussern und daher im gewöhnlichen Sinne nicht als „Gifte“ aufgefasst werden, anderseits aber offenbar auch die sogenannten mechanischen und endlich die organisirten Gifte.
Mechanische Gifte.
Die mechanischen Gifte haben in älteren Toxikologien eine eigene Abtheilung gebildet. Man rechnete dazu Substanzen, die, innerlich beigebracht, auf mechanische Weise schädlich werden können. Unter diesen Substanzen spielt seit jeher gepulvertes Glas eine Rolle und dasselbe scheint thatsächlich beim Volke im Rufe giftiger Eigenschaften zu stehen, da es wiederholt in verbrecherischer Absicht namentlich Kindern beigebracht worden ist. Es ist in solchen Fällen zu unterscheiden, ob das Glas als sehr feines, mehlartiges, oder als gröberes Pulver gegeben wurde. Ersteres hält Husemann (l. c. 4) für unschädlich. Gröberes Glaspulver kann heftige Irritationserscheinungen an der Magen- und Darmschleimhaut hervorrufen. Solche Erscheinungen traten in einem von Maschka (Gutachten. II, 213) beschriebenen Falle bei einer 76jährigen Frau auf, der mehrmals gestossenes Glas theils in Suppe, theils in Kaffee beigebracht worden war. Einen ähnlichen Fall bringt Bronowski (Virchow’s Jahresb. 1893, I, pag. 505) und über einen an einem Kinde angeblich durch Beibringung von Nadeln und Stahlfederspitzen begangenen Mord hat die k. wissenschaftliche Deputation in Berlin ein Gutachten abgegeben (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, XLII, pag. 195).
Organisirte Gifte. Trichinen.
Was die organisirten Gifte anbelangt, so wären darunter die den zymotischen Krankheiten zu Grunde liegenden Krankheitserreger und gewisse Entozoen und Parasiten zu rechnen. Es ist kaum anzunehmen, dass absichtliche Uebertragungen solcher Substanzen stattfinden würden, dagegen können fahrlässige, auf diese Weise bewirkte Gesundheitsschädigungen allerdings Gegenstand der gerichtlichen Verfolgung werden. So erwähnt Oesterlen (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1875, XXIII, 265) eines Falles, in welchem gegen mehrere Individuen die Anklage wegen fahrlässiger Verbreitung der Pockenkrankheit erhoben wurde, die zur Verurtheilung sämmtlicher Beschuldigten führte. Von den Entozoen sind insbesondere die Trichinen zu erwähnen, da die Häufigkeit der Trichinenübertragung das deutsche St. G. zu specieller Erwähnung derselben veranlasste, und zwar im §. 367, welcher lautet: „Mit Geldbusse bis zu 50 Thalern oder mit Haft wird bestraft ... 7. wer verfälschte oder verdorbene Esswaaren oder Getränke, insbesondere trichinenhaltiges Fleisch, feilhält oder verkauft.“ Auch der §. 22 des Regulativs (vide pag. 617) nimmt auf die Trichinenvergiftung ausdrücklich Rücksicht. Bei der grossen Zahl und allgemeinen Verbreitung der Publicationen über Trichinose beschränken wir uns blos darauf, zu erwähnen, dass die Trichinen, sobald sie mit dem halbverdauten Fleisch aus dem Magen in den Darm gekommen sind, aus ihrer Umhüllung ausschlüpfen und sich sofort mit erstaunlicher Schnelligkeit vermehren, indem eine einzige Muskeltrichine an 1000 lebende Junge zu gebären im Stande ist. Die neugeborenen Trichinen beginnen schon in der ersten Woche auszuwandern, indem sie die Darmwände durchdringen und von da aus die fleischigen Theile (Muskeln) aufsuchen, in welchen sie sich festsetzen, sich, wenn sie ausgewachsen sind, einrollen und später einkapseln. Die Auswanderung der Trichinen ist in der ersten bis zweiten Woche am lebhaftesten, kann jedoch bis vier Wochen und darüber andauern. In Folge dieser Vorgänge entwickeln sich bei den betreffenden Menschen in den ersten Wochen Erscheinungen der Darmreizung, später Fieber, reissende Schmerzen in den Gliedern mit Anschwellung derselben, Oedeme und Respirationsbeschwerden. Rupprecht[467] unterscheidet daher 3 Perioden: 1. die der Ingressionserscheinungen, 1. Woche bis zum 10. Tage (choleroides Stadium); 2. die Periode der Digressionserscheinungen, 3. bis 4. Woche (typhoides Stadium) und 3. das Regressions- oder rheumatoide Stadium von der 5. bis 6. Woche. Die Krankheit endet entweder mit dem Tode und dann meist im acuten Stadium der Erkrankung, oder in Genesung nach langwieriger Krankheit, indem sich die in die Muskeln eingewanderten Trichinen einkapseln und dort durch’s ganze Leben (fortpflanzungsfähig) verbleiben. Die Zahl der bis zum Jahre 1872 beim Menschen nachgewiesenen Trichinenerkrankungen beträgt 1500, wovon 300 tödtlich endeten. In derartigen Fällen wären der Inhalt des Magens und des oberen Dünndarmes und die Musculatur, insbesondere Zwerchfell, Brust- und Halsmuskeln mikroskopisch zu untersuchen und namentlich auf die Entwicklungsstadien der gefundenen Trichinen zu achten, welche, zusammengehalten mit der Ausbreitung der letzteren und mit der Zeit und Dauer der dem Tode vorausgegangenen Erkrankung, für die Beantwortung der Frage verwerthet werden müssen, ob die Trichinose mit dem Genusse eines bestimmten Fleisches im ursächlichen Zusammenhange stehe oder nicht.
Fleischvergiftungen.
Ferner gehören hierher die sogenannten Fleischvergiftungen, von welchen insbesondere in den letzten Jahren mehrere schreckliche Fälle vorgekommen sind. So die Kalbstyphus-Epidemie nach dem Sängerfest in Kloten (Wiener med. Blätter. 1878, pag. 730), sowie jene in Birmensdorf (ibid. 1879, pag. 823), die Fleischvergiftung im Bezirke Bregenz (Prager med. Wochenschr. 1877, 320) und die Erkrankung zahlreicher Personen in Wurzen (Sachsen) in Folge des Genusses milzbrandkranken Fleisches (ibid. 878), wegen dessen Verkaufes sowohl der betreffende Gutsbesitzer, als die betreffenden Fleischer zu empfindlichen Geldstrafen verurtheilt worden sind. Fast jedes Jahr bringt weitere solche Fälle.
Ueber den 1885 in Lauterbach vorgekommenen, welcher durch das Fleisch einer nothgeschlachteten, wahrscheinlich milzbrandkranken Kuh veranlasst wurde und etwa 50 Personen mit 3 Todesfällen betraf, hat C. Spamer berichtet, über jenen von Frankenhausen (1888, 59 Erkrankungen mit 1 Todesfall) Gärtner, welcher sowohl in dem Fleischsaft der betreffenden Kuh, als in der Milz des verstorbenen Mannes einen eigenen Bacillus fand, der Mäuse, Kaninchen und Meerschweinchen unter Erscheinungen der Enteritis tödtete und den er Bacillus enteritidis nennt.
In dem von Poels (Med. Centralbl. 1893, pag. 752) genannten Falle waren nach dem Genusse des Fleisches einer mit hämorrhagischer Enteritis behafteten Kuh 92 Personen unter choleraähnlichen Erscheinungen erkrankt; selbst solche, die das Fleisch in gebratenem Zustand gegessen hatten. Zahlreiche andere Personen, die von demselben Fleisch genossen hatten, blieben gesund. Die chemische und bacteriologische Untersuchung ergab kein positives Resultat.
Merkwürdig war es in den Fällen von Spamer, dass die Infection überall durch wohlausgekochtes Fleisch, in einigen Fällen sogar nur durch Fleischbrühe veranlasst wurde und dass in keinem einzigen Falle Carbunkelbildung vorkam. Berüchtigt sind ferner die durch verdorbene Selchwaaren, insbesondere Würste, veranlassten Vergiftungen mit sogenanntem Wurstgift (Botulismus). — In unserem Institute kommen jedes Jahr Fälle von angeblicher Wurstvergiftung vor. Haberda (Zeitschr. f. Medicinalb. 1893) hat deren 20 zusammengestellt. In 8 derselben ergab die Obduction eine natürliche Erkrankung als Todesursache, in je einem Phosphor- und Kohlenoxydvergiftung, in 2 Infection durch Milzbrand in Folge Berührens der Speise mit durch Milzbrandgift verunreinigten Händen (einen dieser Fälle hat Dittrich in der Wiener klin. Wochenschr. 1891, pag. 880 näher beschrieben), während in den übrigen, namentlich in einem eine ganze Familie betreffenden Falle die Möglichkeit einer Wurstvergiftung nicht ausgeschlossen, aber auch nicht sicher bewiesen werden konnte. Ueber eine Vergiftung von 4 Personen durch schimmeligen Schinken und eine andere von 5 Personen durch verdorbenen Speck hat Roth (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1883, XXXIX, pag. 240) berichtet. In allen Fällen, von denen zwei letal verliefen, traten ausser gastrischen Erscheinungen auch Sehstörungen, Pupillenerweiterung, Trockenheit und Röthung im Halse auf, so dass an Atropinvergiftung gedacht werden konnte. Die Reconvalescenz war eine protrahirte. In einem von Wiedner (Zeitschr. f. Medicinalb. 1890, 409) publicirten Falle erkrankte etwa die Hälfte von 180 Personen, die bei einem Feste Gänsebraten gegessen hatten, an krampfartigen Schmerzen, Erbrechen und Diarrhoe. Alle genasen. Fünfzehn der Gänse waren frisch geschlachtet durch 12 Stunden in einer Kiste verpackt gewesen und hatten sich wahrscheinlich Mikroben an der feuchten Haut angesiedelt. Aehnliche Vergiftungen wurden nach dem Genusse von verdorbenen Fischen (J. Schreiber, Berliner klin. Wochenschr. 1884, Nr. 11; Béranger-Féraud, Annal. d’hygiène publ. 1885, 331; Hirschfeld, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1885, LIII) und faulem Käse u. A. (Vaugham, Med. Centralblatt, 1886, 653) beobachtet. Dass auch sonst essbare, frische und nicht kranke Thiere mitunter giftige Eigenschaften annehmen können, zeigen die Erfahrungen an gewissen Fischen (Barben, Neunaugen u. a.; v. Knoch u. Kobert, Virchow’s Jahrb. 1885, I, 661) und insbesondere die in Wilhelmshaven 1885 vorgekommene Massenerkrankung (19 Personen, 5 Todesfälle) durch Miesmuscheln, die den Untersuchungen von Virchow, Salkowski, Brieger, Wolff u. A. zufolge wahrscheinlich durch ein Toxin veranlasst wurde, welches sich in den lebenden Thieren unter bisher noch unbekannten Umständen gebildet hatte. Gelegenheitlich könnten analoge Vergiftungen durch medicamentöse und anderweitige Intoxicationen der Schlacht- und anderer Thiere veranlasst werden. Möglichst frühzeitige chemische und bacteriologische Untersuchung ist in allen solchen Fällen dringend angezeigt.
VI. Gesundheitsbeschädigungen und Tod durch psychische Insulte.
Es unterliegt keinem Zweifel, dass heftige, namentlich plötzliche psychische Insulte, wie Angst, Schreck und andere Affecte, Gesundheitsbeschädigungen erzeugen können. Wir haben bereits an einer anderen Stelle (pag. 162) die neuro- und psychopathischen Zustände besprochen, die in Folge der mit Nothzuchtsattentaten verbundenen intensiven Gemüthserregungen zur Ausbildung gelangen können; ferner (pag. 321) darauf hingewiesen, dass psychopathische Zustände nicht blos in Folge wirklicher Verletzungen, sondern auch in Folge des mit einer Misshandlung verbundenen psychischen Insultes sich zu entwickeln vermögen, und haben auch bei Besprechung des „Verlustes der Sprache als Misshandlungsfolge“ (pag. 331) darauf aufmerksam gemacht, dass derselbe auch durch plötzlichen Schreck u. dergl. veranlasst werden kann. Es handelt sich in solchen Fällen entweder um rein psychische Insulte, Angst, plötzlichen Schreck u. s. w., oder um eine Combination dieser mit Verletzungen im engeren Sinne, oder mit anderweitigen Misshandlungen, die wieder entweder blos in Schmerzzufügung oder in anderen Insulten, z. B., wie erwähnt, in unsittlichen Attentaten oder in Begiessen mit kaltem Wasser u. dergl. bestehen können.[468]
In Maschka’s Gutachten (IV, 17) findet sich ein interessanter Fall ersterer Art, in welchem ein früher gesunder, aber sehr furchtsamer 32jähriger Mann beim Anblick von drei Männern, die ihm Nachts im Walde begegneten, trotzdem zwei andere Männer ihn begleiteten, so erschrak, dass er heftig zu zittern anfing und, als erstere im Spass einen Ueberfall fingirten, davonlief, bei einem Baume ohnmächtig zusammenstürzte und nach Wiederkehr des Bewusstseins in einen Zustand der Exaltation gerieth, in welchem er sich wie rasend geberdete und erst nach drei Stunden sich beruhigte. Auch blieb Schlaflosigkeit, Zittern und Schwäche noch durch einige Tage zurück. Von den Aerzten wurde die Gesundheitsstörung für eine schwere Verletzung im Sinne des §. 152 des österr. St. G., von der Prager Facultät jedoch nur als „leichte Verletzung“ erklärt, die individuelle Disposition des Mannes hervorgehoben und bemerkt, dass der betreffende rohe Scherz nicht für eine solche Handlungsweise erklärt werden könne, welche schon nach ihren natürlichen, für Jedermann leicht erkennbaren Folgen eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines Menschen im Sinne des §. 335 St. G. herbeizuführen geeignet wäre.
Gesundheitsbeschädigung und Tod nach Schreck.
Der Fälle, in denen neuro- und psychopathische Zustände nach plötzlichem Schreck etc. auftraten, ohne dass deshalb eine strafrechtliche Verfolgung eingetreten wäre, gibt es eine Menge, und es ist bekannt, dass seit jeher und mit Recht solche psychische Insulte mit der Entstehung von Geisteskrankheiten, namentlich aber mit convulsiven (epileptischen) Zuständen, in ursächliche Verbindung gebracht werden. Leidesdorf legte in einem am 26. Februar 1875 in der k. k. Gesellschaft der Aerzte gehaltenen Vortrage Tabellen über Epilepsie vor, woraus sich ergab, dass Schreck und Trauma auf den Kopf die häufigsten Ursachen waren. Krafft-Ebing hat nach heftigem Gemüthsaffect einen länger andauernden Zustand von Stupor beobachtet und Binswanger (Charité-Annalen, VI) berichtet über einen letal abgelaufenen Fall von Delirium acutum nach Schreck in Folge eines Selbstmordfalles. Allgemeine Betrachtungen über den Einfluss von Gemüthsaffecten auf die Entstehung von Psychosen bringt aus Anlass der Ringtheaterkatastrophe Schlager (Wiener med. Ztg. 1882, Nr. 1–3). Sehr interessant sind in vorliegender Beziehung die Beobachtungen von Kohts über den Einfluss des Schreckens beim Bombardement von Strassburg auf die Entstehung von Krankheiten (Berliner klin. Wochenschr. 1873, Nr. 24–27; Med. Centralbl. 1873, pag. 826). Die mannigfaltigsten Krankheiten wurden in evidenter Weise durch plötzlichen Schreck (Einschlagen von Granaten in unmittelbarer Nähe etc.) entweder erzeugt oder erheblich verschlimmert. Unter den Affectionen des Centralnervensystems wurde 3mal Paralysis agitans und 5mal Paraplegie, auch plötzliche Lähmung einzelner Extremitäten[469], sowie heftiges Zittern und durch mehrere Stunden andauernde Sprachlosigkeit beobachtet. Von Affectionen des Genitalsystems beobachtete Kohts einmal Suppressio mensium mit consecutiven hysterischen Erscheinungen, viele Abortuse und einmal ein Aussetzen der Wehenthätigkeit durch volle 24 Stunden, nachdem der Kopf schon im Einschneiden begriffen war.[470] Bei einem bisher ganz gesunden Manne trat Unregelmässigkeit der Herzcontraction ein und am nächsten Tage Herzpalpitationen, ohne dass eine weitere Abnormität am Herzen entdeckt werden konnte. Endlich wurde das Auftreten von Hämoptoë und bei drei Frauen das eines Icterus constatirt, der bei allen dreien fast unmittelbar nach heftigem Schreck in einem Zeitraum von nur wenigen Stunden sich ausgebildet hatte.
Von anderen Umständen, die in Folge von Schreck beobachtet wurden, erwähnen wir die nervöse Dysphagie (Schlingkrämpfe), worunter auch die Hydrophobie aus Furcht gehört (Lorinser), ferner Anästhesien, darunter auch vorübergehende Anästhesie der Retina (Hirschler, Wiener med. Wochenschr. 1874, Nr. 42–44). Möglicherweise gehören auch gewisse „hypnotische“ Zustände hierher, die bereits Kirchner 1646 bei Thieren nach Angst und Schreck auftreten sah und dessen „Experimentum mirabile“ von Czermak (Pflüger’s Archiv. 1873, VII, 107) wiederholt und als „Hypnose“ gedeutet, von Preyer jedoch (Med. Centralbl. 1873, pag. 177) auf eine durch Angst bewirkte und bewusste Regungslosigkeit zurückgeführt wurde. Ueber eine Paraplegie, die bei einem Matrosen nach Erblicken eines Haifisches entstand, hat Pel (Berliner klin. Wochenschr. 1881, Nr. 23) berichtet. Anderweitige Literatur des Gegenstandes findet sich in Schauenstein’s Arbeit: „Ueber die Schädigung der Gesundheit und den Tod durch psychische Insulte“ in Maschka’s Handbuch.
Plötzlicher Tod in Folge von Schreck ist ebenfalls beobachtet worden. Kohts (l. c.) hat mehrere solche Fälle aus der Literatur zusammengestellt. Andere finden sich in Schmidt’s Jahrb. 1849, LXIII, pag. 97 und 1852, LXXIV, pag. 80. Taylor (l. c. I, 566) erzählt einen Fall, in welchem ein Mann des Todtschlages angeklagt wurde, weil er, indem er einem Knaben als Gespenst erschien, dessen Tod durch Schreck veranlasst hatte. Wir haben einen Mann obducirt, der Nachts von einem Wachmanne angetroffen wurde, als er auf offener Strasse den Stuhl absetzte und in dem Momente todt zusammenstürzte, als ihn der Wachmann verhaften wollte; ferner eine Frau, die todt hinfiel, als sie von einem sie attaquirenden Betrunkenen davonlief. In beiden Fällen fand sich excentrische Hypertrophie und parenchymatöse Degeneration des Herzens nach Endarteritis deformans. Bei derartigen Herzkranken können die verschiedensten, die Herzaction steigernden Gelegenheitsursachen, daher auch Schreck, plötzlichen Herzstillstand (Herzlähmung) bewirken.
Ueber die Art und Weise, in welcher psychische Insulte die erwähnten neuro- und psychopathischen Zustände, sowie Erkrankungen überhaupt und selbst den Tod bewirken können, wissen wir nicht viel Positives. Vorläufig müssen wir uns Gemüthsaffecte als Reize vorstellen, die bei plötzlicher oder intensiver Einwirkung im Stande sind, gewisse Nervencentren direct oder reflectorisch in abnorme Erregung zu versetzen, oder zu lähmen, oder die Leitungsvorgänge in den Nervenbahnen in Unordnung zu bringen. Ausser den psychischen Centren scheinen besonders jene in der Medulla oblongata und die vasomotorischen Apparate auf plötzliche Gemüthserschütterungen heftig zu reagiren, woraus sich erklärt, dass nach psychischen Insulten am häufigsten Psychosen, convulsive Zustände und Störungen der Herz- und Gefässaction zur Beobachtung gelangen. Dass psychische Vorgänge zu den Reflexerscheinungen in naher Beziehung stehen und besonders „Reflexhemmung“ erzeugen können, ist eine bekannte Thatsache. auf welche bei der Beurtheilung einschlägiger Fälle specielle Rücksicht genommen werden müsste.
Obzwar die Möglichkeit nicht bestritten werden kann, dass auch bei bis dahin vollkommen gesunden Personen in Folge psychischer Insulte die bezeichneten Gesundheitsstörungen und selbst der Tod eintreten können, so lehrt doch die Erfahrung, dass es vorzugsweise zu Neurosen oder Psychopathien disponirte oder bereits anderweitig kranke, insbesondere herzkranke Individuen sind, die in so ungewöhnlicher Weise auf Schreck u. dergl. reagiren, weshalb niemals zu unterlassen wäre, die Anamnese in dieser Richtung zu erheben und die eventuell bestehende „eigenthümliche Leibesbeschaffenheit“ im Sinne des Gesetzes desto mehr zu betonen, je geringfügiger der betreffende psychische Insult, beziehungsweise die damit verbundene Misshandlung gewesen war. Auch die Möglichkeit einer Simulation wäre im Auge zu behalten, da es bekannt ist, dass Ohnmachten und Krämpfe zu den Zuständen gehören, welche am häufigsten, und zwar namentlich von Frauen, simulirt zu werden pflegen, obgleich man anderseits weiss, dass gerade das weibliche Geschlecht eine grössere Geneigtheit zu solchen Erkrankungen zeigt, und dass namentlich während gewisser physiologischer Zustände, wie Menstruation, Schwangerschaft, vielleicht auch im Climacterium, diese Geneigtheit eine höhere ist, als ausserhalb derselben.
Vom Kindesmorde.
Oesterr. Strafgesetz. §. 139. Gegen eine Mutter, die ihr Kind bei der Geburt tödtet oder durch absichtliche Unterlassung des bei der Geburt nöthigen Beistandes umkommen lässt, ist, wenn der Mord an einem ehelichen Kinde geschehen, lebenslanger, schwerer Kerker zu verhängen. War das Kind unehelich, so hat im Falle der Tödtung 10–20jährige, wenn aber das Kind durch Unterlassung des nöthigen Beistandes umkam, 5–10jährige schwere Kerkerstrafe statt.
§. 339. Eine unverehelichte Frauensperson, die sich schwanger befindet, muss bei der Niederkunft eine Hebamme, einen Geburtshelfer oder sonst eine ehrbare Frau zum Beistande rufen. Wäre sie aber von der Niederkunft übereilt oder Beistand zu rufen verhindert worden und sie hätte entweder eine Fehlgeburt gethan, oder das lebendig geborene Kind wäre binnen 24 Stunden von der Zeit der Geburt an gestorben, so ist sie verbunden, einer zur Geburtshilfe berechtigten Person, oder wo eine solche nicht zur Hand ist, einer obrigkeitlichen Person von ihrer Niederkunft die Anzeige zu machen und derselben die unzeitige Geburt oder das todte Kind vorzuzeigen.
Oesterr. Strafprocessordnung. §. 130. Bei Verdacht einer Kindestödtung ist nebst den nach §. 129 zu pflegenden Erhebungen auch zu erforschen, ob das Kind lebendig geboren sei.
Oesterr. Strafgesetz-Entwurf. §. 222. Eine Mutter, welche während oder gleich nach der Geburt ihr Kind tödtet oder zur Tödtung desselben mitwirkt oder es durch absichtliche Unterlassung des bei der Geburt nöthigen Beistandes um das Leben kommen lässt, wird mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren oder mit Gefängniss nicht unter einem Jahre bestraft. Theilnehmer werden nach den Bestimmungen über Mord und Todtschlag bestraft.
§. 458. Eine unverehelichte oder von ihrem Manne gerichtlich geschiedene Frauensperson, welche ein todtes Kind zur Welt bringt oder deren Kind binnen 24 Stunden nach der Geburt stirbt, ist, wenn sie die Anzeige hiervon einer zur Geburtshilfe berechtigten oder obrigkeitlichen Person zu machen unterlässt, oder derselben auf Verlangen das todte Kind nicht vorzeigt, mit Haft zu bestrafen.
Deutsches Strafgesetz. §. 217. Eine Mutter, welche ihr uneheliches Kind in oder gleich nach der Geburt vorsätzlich tödtet, wird mit Zuchthaus nicht unter 3 Jahren bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnissstrafe nicht unter 2 Jahren ein.
Deutsche Strafprocessordnung. §. 90. Bei Oeffnung der Leiche eines neugeborenen Kindes ist die Untersuchung insbesondere auch darauf zu richten, ob dasselbe nach oder während der Geburt gelebt habe, und ob es reif oder wenigstens fähig gewesen sei, das Leben ausserhalb des Mutterleibes fortzusetzen.
Unter Kindesmord (Kindestödtung) versteht man im strafrechtlichen Sinne die Tödtung eines Kindes durch die eigene Mutter während oder gleich nach der Geburt. Der Kindesmord ist eine specielle Art des Mordes überhaupt und wird fast von allen Gesetzgebungen als solche besonders erwähnt und ungleich milder bestraft, als dies bei anderen Mordarten der Fall ist. Die mildere Auffassung dieses Verbrechens hat ihren Grund theils in der Erwägung der Motive des Kindesmordes, die doch von jenen anderer Mordthaten sich wesentlich unterscheiden, besonders aber in der Berücksichtigung des somatischen und psychischen Ausnahmszustandes, in denen sich eine Gebärende oder eben Entbundene befindet. Da alle diese Momente vorzugsweise bei unehelichen und ohne Zeugen sich abspielenden Entbindungen sich geltend machen, so ist es begreiflich, wenn das gegenwärtige österr. Strafgesetz die Tödtung eines ehelichen Kindes bei der Geburt durch die eigene Mutter schwerer ahndet, als jene eines unehelichen, und dass das deutsche Strafgesetz die mildere Qualification der Kindestödtung nur auf jene unehelicher Kinder ausdrücklich beschränkt. Trotzdem hat der österr. Strafgesetz-Entwurf die Unterscheidung zwischen Tödtung des ehelichen und unehelichen Kindes ganz fallen gelassen und spricht nur von Tödtung des Kindes überhaupt.
Bei wegen Verdacht auf Kindesmord veranlassten Obductionen ergeben sich folgende Hauptfragen:
A. Ist das untersuchte Kind lebend geboren worden?
B. Wie lange hat dasselbe nach der Geburt gelebt?
C. Was war die Todesursache?
A. Ist das Kind lebend geboren worden?
Beginn des extrauterinen Lebens.
Diese Frage ist eine so cardinale, dass es in der Regel schon von ihrer Beantwortung abhängt, ob eine weitere strafrechtliche Verfolgung wegen Kindesmord stattfindet oder nicht, und dass insbesondere die Verfolgung wegen des genannten Verbrechens dann eingestellt wird, wenn das ärztliche Gutachten dahin geht, dass das Kind bereits todt zur Welt gekommen ist. Eine Ausnahme würde nur dann statthaben, wenn sich constatiren liesse, dass von der Gebärenden, eventuell mit ihrem Wissen und Willen von einem Dritten, schon in oder während der Geburt die Frucht getödtet worden ist. Auf diese Möglichkeit nimmt das Gesetz ausdrücklich Rücksicht, da es nicht blos die Tödtung des Kindes gleich nach der Geburt, sondern auch in (während) derselben als Verbrechen der Kindestödtung qualificirt. Es liegt jedoch auf der Hand, dass nur in ganz seltenen Fällen ein Grund vorhanden sein wird, an eine Tödtung während der Geburt zu denken, am allerwenigsten aber, wenn die Mutter allein ohne Intervention einer dritten Person gebar. Am ehesten wäre ein solcher Vorgang denkbar, wenn bereits Theile der Frucht vor die äusseren Genitalien ausgetreten wären und, während das Kind entweder mit den Schultern oder mit dem nachfolgenden Kopfe stecken blieb, der Mutter Zeit und Gelegenheit gegeben war, gewaltthätige Handlungen gegen diese zu unternehmen. Von Bellot wird ein solcher Fall mitgetheilt, der eine Person betraf, die heimlich Zwillinge gebar, den Erstgeborenen durch Schläge mit einem Holzschuh gegen den Kopf tödtete, beim zweiten jedoch die Vollendung der Geburt nicht abwartete, sondern demselben sofort nach Entwicklung des Kopfes den letzteren zerschmetterte (Schauenstein, l. c. 293). Douterpont (Friedreich’s Bl. 1887, pag. 403) berichtet über einen anderen, der eine rachitische Person betraf, die den vorgefallenen Arm abgeschnitten und dem Kinde einen Stich mit einem Messer versetzt hatte. Es musste aber dennoch die Wendung gemacht werden, die ein todtes Kind mit den entsprechenden Verletzungen zu Tage förderte. Ebenso ist es klar, dass, wenn thatsächlich eine solche Tödtung vorkommen würde, wir zwar im Stande sein könnten, durch den Sectionsbefund zu constatiren, dass die tödtende Handlung dem Kinde noch während es lebte zugefügt wurde, gewiss aber nur ausnahmsweise, dass diese schon vor vollendeter Geburt geschah.
Wenn wir das Verhalten eben geborener Kinder verfolgen, so bemerken wir unter normalen Verhältnissen sofort, nachdem das Kind zur Welt kommt, Aufschlagen der Augen, zuckende Bewegungen der Muskeln um Mund und Nase, sowie ein Zusammenziehen des Gesichtes wie zum Weinen, worauf zugleich die erste Inspiration folgt, wobei der Mund sich öffnet und Brust und Bauch sich hervorwölbt. Die ersten Inspirationen sind mitunter dyspnoeisch, nehmen jedoch bald den Rhythmus an, der ihnen de norma zukommt. Schon nach den ersten Inspirationen beginnt das Kind gewöhnlich zu schreien und gleichzeitig Harn und Meconium zu entleeren.
Erster Athemzug.
Als Ursache des ersten Athemzuges ist die Unterbrechung, beziehungsweise Aufhebung der Placentarrespiration anzusehen, welche theils durch die Contraction des von der Frucht entlasteten Uterus und durch die consecutive Verengerung der Uteringefässe, theils durch die Compression und Ablösung der Placenta veranlasst wird. Das nun hypervenös werdende Blut wirkt erregend auf das automatische Athmungscentrum in der Medulla oblongata und löst die erste Athembewegung aus, welcher dann, nachdem die Athemnoth, mit welcher die meisten Früchte geboren werden (Schwartz, Pflüger), sich gelegt hat, die normale, rhythmische Athmung folgt. Die ältere Physiologie war der Ansicht, dass insbesondere thermische und mechanische Hautreize, die auf das Kind bei der Geburt unmittelbar nach derselben einwirken, den ersten Athemzug auslösen. Ob jedoch solche Reize thatsächlich einen wesentlichen Einfluss in dieser Richtung ausüben, ist noch Gegenstand der Frage (vide Schwartz, Hirndruck und Hautreize. Arch. f. Gyn. I, 361). Während Einzelne (Poppel, Kehrer) der Meinung sind, dass Hautreize schon für sich Athembewegungen auslösen können, und auch Schwartz fand, dass bei Asphyktischen der Wiedereintritt der Inspirationen durch Hautreize gefördert werde, will Falk die Hautnervenreizung durch die kältere Atmosphäre nicht als ein adjutorisches, sondern vielmehr als ein hemmendes Moment für die erste Athmung des Neugeborenen betrachtet wissen. Neuere Untersuchungen über diesen Gegenstand von Cohnstein und Zuntz s. Pflüger’s Archiv. 1888, XLII, von Engström, Med. Centralbl. 1890, pag. 547. Ahlfeld, ibid. 1892, Nr. 6 und M. Runge, Arch. f. Gyn. 1894, XLVI, pag. 512, welcher die Angaben von Schwartz vollkommen bestätigt.
Schreien der Neugeborenen.
Auf das Geschrei des eben geborenen Kindes, als Beweis des Gelebthabens, wurde früher in civilrechtlicher Beziehung ein hohes Gewicht gelegt. So forderte das altgermanische Recht in Fällen, wo es sich um die Succession eines bald nach der Geburt verstorbenen Kindes handelte: „ut vox ejus audita sil intra quatuor parietes domus, in qua natus est.“ Bei Anklagen wegen Kindesmord kommt das Schreien des neugeborenen Kindes sehr häufig zur Sprache, entweder weil es von Zeugen gehört wurde, oder weil gefragt wird, ob, wenn die Mutter an einem bestimmten Orte gebar, das Geschrei desselben von nahe oder in demselben Locale befindlichen Personen hätte gehört werden müssen. In diesen Fällen wird man sich mit desto mehr Wahrscheinlichkeit dafür aussprechen können, dass das Kind geschrieen haben musste, je kräftiger dasselbe gewesen und je vollständiger dasselbe geathmet hatte. Bei schwächlichen Kindern, oder bei solchen, welche aus inneren oder äusseren Gründen nicht vollständig zu athmen vermögen, kann das Geschrei entweder ausbleiben oder so schwach ausfallen, dass es nur aus nächster Nähe gehört wird.
Die Veränderungen, welche in den Lungen Neugeborener durch den Beginn des Luftathmens sich einstellen, sind es, welche uns die wichtigsten Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage gewähren, ob ein zur Obduction gelangtes Kind lebend geboren worden ist. Diese Veränderungen, auf welchen alle sogenannten „Lungenproben“ basiren, werden dadurch veranlasst, dass erstens die bis dahin luftleer gewesenen Lungen mit Luft sich füllen, und zweitens, dass der kleine Kreislauf zur vollen Entwicklung gelangt.
Die durch Aspiration von Luft erzeugten Veränderungen der Lungen.
Die Veränderungen, welche fötale[471] Lungen durch die Aspiration von Luft erfahren, betreffen das Volumen, die Farbe, die Consistenz und das specifische Gewicht.