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Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Note 456 — Sachlicher Theil. (continued 16)

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Wenn man in frisches Blut SH einleitet, so wird das Blut bald grünlich missfarbig, indem sich der SH mit dem Blutfarbstoff (Hämatin oder Hämoglobin) zu einem grünlich gefärbten Körper verbindet. Das Blut zeigt dann ein eigenes Spectrum, nämlich verwaschene Hämoglobinstreifen und einen Absorptionsstreif in Roth. Dieses Spectrum wird bei in SH verunglückten Menschen, wenn ihre Leichen frisch sind, niemals gefunden, ebensowenig bei damit getödteten Thieren, und man überzeugt sich durch Versuche leicht, dass zur Erzeugung sowohl der grünen Verfärbung, als des eigenthümlichen Spectrums ein sehr hoher SH-Gehalt des Blutes nothwendig ist, zu welchem es bei SH-Vergiftungen niemals kommen kann. In einem unserer neueren Fälle, wo zwei Arbeiter beim Ausräumen eines Canales erstickt waren, wurde behauptet, dass dieselben nicht durch Cloaken-, sondern durch Leuchtgas um’s Leben gekommen wären. Die Obduction ergab aber nur gewöhnliche Erstickungsbefunde und aspirirte Cloakenstoffe, sehr dunkles Blut und in diesem keine Spur von CO, so dass letztere Angabe als unbegründet zurückgewiesen werden musste.

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