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Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Sachlicher Theil.

Reading edition

Die Intervention ärztlicher Sachverständiger wird von Seite der Gerichte im Allgemeinen in folgenden Fällen in Anspruch genommen:

1. Wenn die Zeugungsfähigkeit eines Individuums in Frage kommt;

2. bei Anklagen wegen gesetzwidriger Befriedigung des Geschlechtstriebes;

3. bei fraglicher Schwangerschaft und Geburt;

4. bei Anklagen wegen Schädigung eines Individuums an der Gesundheit oder wegen gewaltsamer Tödtung;

5. bei fraglichem Geisteszustand einer Person.

Es erscheint uns zweckmässig, entsprechend diesen Fällen den sachlichen Theil unseres Buches in bestimmte Hauptabschnitte einzutheilen, in denen wir zu behandeln gedenken:

im ersten Hauptabschnitte: die Zeugungsfähigkeit;

im zweiten Hauptabschnitte: Die gesetzwidrige Befriedigung des Geschlechtstriebes;

im dritten Hauptabschnitte: Die Schwangerschaft und Geburt;

im vierten Hauptabschnitte: Die gewaltsamen Gesundheitsbeschädigungen und den gewaltsamen Tod;

im fünften Hauptabschnitte: Die gerichtliche Psychopathologie.

In diesen Hauptabschnitten, welche wieder in Unterabschnitte getheilt werden sollen, lassen sich die wichtigsten in foro vorkommenden ärztlichen Fragen unterbringen.

Erster Hauptabschnitt. Die Zeugungsfähigkeit.

Oesterr. bürgerl. Gesetzbuch.

§. 53. Mangel an dem nöthigen Einkommen, erwiesene oder gemein bekannte schlechte Sitten, ansteckende Krankheiten oder dem Zwecke der Ehe hinderliche Gebrechen desjenigen, mit dem die Ehe eingegangen werden will, sind rechtmässige Gründe, die Einwilligung zur Ehe zu versagen.

§. 60. Das immerwährende Unvermögen, die eheliche Pflicht zu leisten, ist ein Ehehinderniss, wenn es schon zur Zeit des geschlossenen Ehevertrages vorhanden war. Ein blos zeitliches, oder erst während der Ehe zugestossenes, selbst unheilbares Unvermögen kann das Band der Ehe nicht auflösen.

§. 99. Die Vermuthung ist immer für die Giltigkeit der Ehe. Das angeführte Ehehinderniss muss also vollständig bewiesen werden, und weder das übereinstimmende Geständniss beider Ehegatten hat hier die Kraft eines Beweises, noch kann darüber einem Eide der Ehegatten stattgegeben werden.

§. 100. Insbesondere ist in dem Falle, dass ein vorhergegangenes und immerwährendes Unvermögen, die eheliche Pflicht zu leisten, behauptet wird, der Beweis durch Sachverständige, nämlich durch erfahrene Aerzte und Wundärzte, und nach Umständen auch durch Hebammen, zu führen.

§. 101. Lässt sich mit Zuverlässigkeit nicht bestimmen, ob das Unvermögen ein immerwährendes oder blos zeitliches sei, so sind die Ehegatten noch durch ein Jahr zusammen zu wohnen verbunden, und hat das Unvermögen diese Zeit hindurch angehalten, so ist die Ehe für ungiltig zu erklären.

§. 158. Wenn ein Mann behauptet, dass ein von seiner Gattin innerhalb des gesetzlichen Zeitraumes geborenes Kind nicht das seinige sei, so muss er die eheliche Geburt des Kindes längstens binnen drei Monaten nach erhaltener Nachricht bestreiten und gegen den zur Vertheidigung der ehelichen Geburt aufzustellenden Curator die Unmöglichkeit der von ihm erfolgten Zeugung beweisen.

§. 159. Stirbt der Mann vor dem ihm zur Bestreitung der ehelichen Geburt verwilligten Zeitraume, so können auch die Erben, denen ein Abbruch an ihren Rechten geschähe, innerhalb drei Monaten nach dem Tode des Mannes aus dem angeführten Grunde die eheliche Geburt eines solchen Kindes bestreiten.

Oesterr. St. G. B.

§. 156. Hat aber das Verbrechen a) für den Beschädigten — den Verlust der Zeugungsfähigkeit — nach sich gezogen, so ist die Strafe des schweren Kerkers zwischen 5 und 10 Jahren auszumessen.

Oesterr. St. G. Entwurf.

§. 232. Hat die Körperverletzung zur Folge, dass der Verletzte — — die Fortpflanzungsfähigkeit verliert — — so ist wegen schwerer Körperverletzung auf Gefängniss, nicht unter einem Monate, zu erkennen.

Preuss. Allg. Landrecht.

§. 669. Tit. 2, Th. II: Auch jüngeren (als 50jährigen) Personen kann es, aber nur unter besonderer landesherrlicher Erlaubniss, gestattet werden, Kinder zu adoptiren, wenn nach ihrem körperlichen oder Gesundheitszustande die Erzeugung natürlicher Kinder von ihnen nicht zu vermuthen ist.

§. 695. Ein Ehegatte, welcher durch sein Betragen bei oder nach der Beiwohnung die Erreichung des gesetzmässigen Zweckes derselben vorsätzlich hindert, gibt dem Anderen zur Scheidung rechtmässig Anlass.

§. 696. Ein auch während der Ehe erst entstandenes, gänzliches oder unheilbares Unvermögen zur Leistung der ehelichen Pflicht begründet ebenfalls Scheidung.

§. 697. Ein Gleiches gilt von unheilbaren körperlichen Gebrechen, welche Ekel und Abscheu erregen, oder die Erfüllung der Zwecke des Ehestandes gänzlich hindern.

Rhein. Civilgesetzb. (Code civil).

Art. 313. Der Mann kann nicht unter Anführung seines natürlichen Unvermögens das in der Ehe geborene Kind verleugnen.

Deutsches St. G. B.

§. 224. Hat die Körperverletzung zur Folge, dass der Verletzte — — — die Zeugungsfähigkeit verliert — — so ist auf Zuchthaus bis zu 5 Jahren, oder Gefängniss nicht unter einem Jahre zu erkennen.

Wann kommt die Zeugungsfähigkeit in Frage?

Aus vorstehenden gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich, dass die Zeugungsfähigkeit einer Person in folgenden Rechtsfällen in Frage kommen kann:

1. Bei beabsichtigten Eheschliessungen: wenn an der Zeugungsfähigkeit eines Theiles gezweifelt wird. (Bürg. Ges.-Buch §. 53.)

2. Wenn es sich um Auflösung einer bereits geschlossenen Ehe wegen Unvermögen zur Leistung der ehelichen Pflicht handelt. (Bürg. Ges.-Buch §§. 60, 99, 100, 101, Preuss. Landr. §§. 696, 697.)

3. Wenn die rechtliche Abstammung eines Kindes von einem bestimmten Vater (oder einer bestimmten Mutter) wegen Zeugungsunfähigkeit dieser in Zweifel gezogen wird. (Bürg. Ges.-Buch §§. 158, 159.)

4. Wenn Zeugungsunfähigkeit als Folge einer Verletzung zurückgeblieben sein soll. (Oesterr. St. G. B. §. 156, St. G. Entw. §. 236, Deutsches St. G. B. §. 224.)

5. Wenn jüngere als 50jährige Individuen Kinder adoptiren wollen. (Preuss. Landr. §. 669.)

In allen diesen Fällen kann entweder beim Manne oder bei der Frau die Zeugungsfähigkeit in Frage stehen, und es kann sich dabei entweder um ein immerwährendes oder um ein blos temporäres Unvermögen handeln.

Ein physiologisch normales geschlechtliches Vermögen erfordert: 1. die Fähigkeit zur Ausübung des Begattungsactes, 2. die Befruchtungsfähigkeit beim Manne, die Conceptionsfähigkeit beim Weibe, weshalb seit jeher eine Begattungs- oder Beischlafsunfähigkeit (Impotentia coëundi) und eine Befruchtungs-, beziehungsweise, Conceptionsunfähigkeit (Impotentia generandi, concipiendi) unterschieden wird.

Impotentia coëundi beim Manne.

Eine derartige Unterscheidung ist zweckmässig, einestheils, weil in der That die eine Unfähigkeit ohne die andere vorkommen kann und sogar nicht selten vorkommt, anderseits, weil auch das Gesetz in analoger Weise unterscheidet, da es u. A. im §. 53 des österr. Bürg. Ges.-Buch von „dem Zwecke der Ehe hinderlichen Gebrechen“ überhaupt spricht, während im §. 60 nur vom „Unvermögen, die eheliche Pflicht zu leisten“, also nur von der Impotentia coëundi die Rede ist.

Auch das preussische Landrecht spricht im §. 696 nur von einem Unvermögen zur Leistung der ehelichen Pflicht, und es ist nirgends angeführt, ob auch eine bei ungestörter Potentia coëundi bestehende Befruchtungs- oder Conceptionsunfähigkeit einen Scheidungsgrund bilden könne; doch sollte letzteres vermuthet werden, da im unmittelbar vorhergehenden Paragraph bestimmt wird, dass ein Ehegatte, welcher durch sein Betragen bei oder nach der Beiwohnung die Erreichung des gesetzmässigen Zweckes derselben vorsätzlich hindert, dem Anderen zur Scheidung rechtmässigen Anlass gibt.

Die Begattungsunfähigkeit beim Manne.

Die wichtigste Bedingung der Potentia coëundi beim Manne ist die Erectionsfähigkeit seines Gliedes, und der angebliche Mangel dieser gibt am häufigsten Veranlassung zur Einleitung von Eheauflösungsprocessen und deshalb zur gerichtsärztlichen Untersuchung.

Die Erection ist ein Reflexvorgang, der unter normalen Verhältnissen durch wollüstige, auf geschlechtliche Vereinigung gerichtete Vorstellungen, insbesondere unmittelbar vor letzterer, ausgelöst wird, aber auch durch periphere Reize anderer Art, z. B. durch Masturbation, hervorgerufen werden kann.

Dieser normale Reflexvorgang kann nun bei einem Manne entweder vollkommen fehlen oder nicht mit jener Präcision erfolgen, wie sie de norma beim Coitus gefordert wird.

Um solche Fälle zu verstehen, ist es nothwendig, festzuhalten, dass die Erection wie jeder Reflexact zu ihrem Eintreten zweierlei erfordert: einen entsprechenden peripheren Reiz und eine prompte Reaction des betreffenden specifischen Reflexcentrums und der zu- und ableitenden Nervenbahnen.

Der periphere Reiz ist eben die geschlechtliche Aufregung, in die ein Mann durch den unmittelbaren Verkehr mit einem weiblichen Individuum versetzt wird, und es ist klar, dass unter sonst normalen Verhältnissen der Grad dieser Aufregung und die Leichtigkeit, mit welcher sie eintritt, abhängig sein wird von dem Eindrucke, den das weibliche Individuum, mit welchem den Coitus auszuüben Gelegenheit geboten ist, auf die Sinne und durch diese auf den Begattungstrieb des betreffenden Mannes ausübt. Fehlt dieser Eindruck oder ist derselbe gar derart, dass er statt geschlechtlicher Zuneigung Widerwillen einflösst, dann ist es begreiflich, wenn die Erection trotz bestehender Fähigkeit hierzu und trotz zum Coitus gebotener Gelegenheit sich nicht einstellt, eben weil jenes Moment, welches dieselbe erweckt, die äussere geschlechtliche Erregung, nicht gegeben ist. Eine derartige natürliche oder relative Impotenz kann demnach vorkommen gegenüber alten oder hässlichen Frauen oder gegenüber solchen, welche an körperlichen Gebrechen leiden, die Ekel und Abscheu erregen. (§. 697 Preuss. Landr.)

Behinderung der Erection. Erectionscentrum.

Doch ist es bekannt, dass gerade in dieser Beziehung die eigene Individualität des Mannes sich auffallend geltend macht, und dass ungemein häufig Fälle vorkommen, dass trotz der abschreckendsten körperlichen Eigenschaften der Frau der geschlechtliche Verkehr anstandslos erfolgt, ein Umstand, der bei der Beurtheilung solcher Fälle ebenso zu berücksichtigen wäre, wie die Erfahrung, dass die Angabe von Ekel und Abscheu vor dem anderen Theile häufig nur als Vorwand genommen wird, um die lästig gewordenen Fesseln der Ehe zu lösen, und dass zu diesem Zwecke nicht selten die unverschämtesten Lügen und Uebertreibungen aufgeboten werden.

Von bei weitem grösserer forensischer Bedeutung als die eben erwähnte Behinderung der Erection ist jene, welche in abnormen Zuständen des Mannes selbst ihren Grund hat, und welche demnach als Impotentia coëundi katexochen zu bezeichnen ist.

Eine solche Behinderung kann begründet sein:

in mangelhafter oder fehlender Erregbarkeit der Erectionscentren;

in Störungen der Leitungsfähigkeit der den Reflexvorgang vermittelnden Nervenbahnen;

in psychischen Störungen des normalen Ablaufes des Reflexvorganges.

Ad 1. Nach dem gegenwärtigen Stande der Physiologie muss angenommen werden, dass ebenso wie für andere physiologische Functionen auch für den Geschlechtstrieb und seine Aeusserungen bestimmte Nervencentren existiren. Ueber den Sitz derselben ist jedoch noch wenig bekannt. Man hat denselben früher vorzugsweise im Kleinhirn vermuthet, und einzelne pathologische Beobachtungen scheinen dies zu bestätigen, z. B. jene von Serres, welcher fand, dass nach apoplectischen Ergüssen in’s Kleinhirn, speciell in der Wärme, Erection des Penis eintritt; dagegen erwähnt Brücke (Vorlesungen, II, 63) eines im Hospice des orphelins beobachteten Falles, in welchem eine Kranke bis zu ihrem Ende der Onanie ergeben war, obgleich bei der Obduction kein Kleinhirn gefunden wurde, sondern statt dessen eine gallertige Masse, und im Archiv für Psychiatrie, IV, 730, findet sich ein von A. Otto mitgetheilter Fall von hoher geschlechtlicher Erregbarkeit trotz verkümmerten Kleinhirnes.

Neueren Untersuchungen zufolge ist der Sitz des Erectionscentrums im Rückenmark zu suchen. Insbesondere ist nach Goltz (Pflüger’s Archiv, VIII, 460) das Lendenmark das selbstständige Centralorgan für die Erection, welches theils reflectorisch, theils durch Erregung der höheren Sinnesnerven auch von oberhalb gelegenen Theilen durch die im Rückenmark verlaufenden Bahnen erregt werden kann. Mit dieser Behauptung stehen im Einklange die Beobachtungen von mehrere Stunden andauernder Erection des Penis nach Verletzungen der Halswirbelsäule, wie eine solche von Tauszky (Wiener med. Presse. 1874, Nr. 31) und eine zweite von Reimann (Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med. 1875, pag. 461) veröffentlicht worden ist.[19]

Individuelle Erregbarkeit des Erectionscentrums.

Es unterliegt keinem Zweifel, dass es Männer gibt, bei welchen schon von Haus aus die Erregbarkeit der den geschlechtlichen Functionen, insbesondere der Erection vorstehenden Centren entweder fehlt oder im abnormen Grade vermindert erscheint. Es ist wohl denkbar, dass ein solcher Zustand bei sonst normalen Verhältnissen vorkommen kann, und die alten, in diesen Dingen sehr erfahrenen Canonisten haben denselben als „Natura frigida“ bezeichnet. Diese Möglichkeit hat eine festere Basis durch gewisse psychiatrische Beobachtungen gewonnen, aus welchen hervorgeht, dass als Theilerscheinung gewisser angeborener psychopathischer Zustände ein vollkommenes Fehlen des Geschlechtstriebes oder wesentliche Abweichungen desselben von der Norm vorkommen können.

Es gehören hierher manche Fälle von Blödsinn und Schwachsinn, obgleich bezüglich dieser bemerkt werden muss, dass der Geschlechtstrieb mit der Intelligenz in keinem wesentlichen Zusammenhange steht und als rein instinctiver Trieb sich äussern kann, auch wenn erstere fehlt oder sehr schwach entwickelt ist, und nicht selten gerade bei Blödsinnigen schrankenlos sich äussert, weil eben bei diesen das moralische Fühlen und Vorstellen fehlt, welches beim vollsinnigen Menschen dem Geschlechtstrieb gewisse Schranken zu setzen bestimmt ist. Ebenso muss bemerkt werden, dass die bei angeborenem Blödsinn häufig zu beobachtende Verkümmerung der Hoden keineswegs ein Fehlen des Geschlechtstriebes bedingt, noch weniger aber die Möglichkeit der Erection des Penis ausschliesst, wie wir ja auch bei Castraten (Eunuchen) und den später zu erwähnenden Formen von Hermaphrodisie trotz Fehlens oder Verkümmerung der Hoden geschlechtliche Regungen und insbesondere Erectionsfähigkeit des Penis constatiren können. In diesen Fällen ist eben das Centrum für die Geschlechtsempfindung functionsfähig. Es kommen jedoch noch häufiger Fälle vor, in welchen sich als Theilerscheinung des angeborenen Blödsinnes und Schwachsinnes entweder vollständiges Fehlen des Geschlechtstriebes oder ein Darniederliegen desselben beobachten lässt. Im letzteren Falle kann es vorkommen, dass das Individuum auf von einem Weibe ausgehende geschlechtliche Erregungen nicht reagirt, während sich das Vorhandensein des Geschlechtstriebes z. B. durch Masturbation äussert.

Angeborene abnorme Sexualempfindung. Erworbene Schwäche.

Insbesondere wichtig in vorliegender Beziehung und auch anderweitig forensisch bemerkenswerth sind die Fälle von angeborener Verschrobenheit und namentlich von angeborenem Defect des moralischen Fühlens, bei welchen trotz normaler Körperbildung und gut entwickelter männlicher Geschlechtsorgane der Geschlechtstrieb gegenüber dem Weibe entweder vollständig fehlt und selbst Abneigung und Abscheu gegen das weibliche Geschlecht besteht, oder die Geschlechtsempfindung eine durchaus verkehrte ist, so dass das Individuum sich gar nicht als Mann, sondern als Weib fühlt und dem entsprechend sich benimmt. Eine Zusammenstellung derartiger Fälle, insbesondere von sogenannter „conträrer Sexualempfindung“ (Westphal), hat Krafft-Ebing veröffentlicht (Arch. f. Psych. 1877, VII, 201). Dieselben zeigen in eclatanter Weise, dass auch der Geschlechtstrieb und seine Aeusserungen von der angeborenen Organisation nervöser Centren abhängen, und geben uns den Wink, auch bei fraglicher Impotenz die einschlägigen psychiatrischen Erfahrungen zu berücksichtigen.

In erworbener Weise kann die Erregbarkeit des Erectionscentrums herabgesetzt sein durch sexuelle Excesse (insbesondere Onanie) und andere schwächende oder die Erregbarkeit des Nervensystems herabsetzende Einflüsse, beziehungsweise Erkrankungen, wohin z. B. der Diabetes und die „traumatische Neurose“ gehören, sowie die Neurasthenie (Fürbringer, Impotentia virilis. Wiener med. Wochenschr. 1889, Nr. 40).

Zweifellos bedingen viele Erkrankungen des Gehirns und namentlich des Rückenmarks Beeinträchtigung und Verlust der Erectionsfähigkeit, theils durch pathologische Veränderungen der Centren selbst, theils durch Störungen der betreffenden Leitungen. Auf den Sitz und die Ausdehnung, sowie auf die Art und den Grad der Erkrankung würde Rücksicht genommen werden müssen. Da nach den oben angegebenen Untersuchungen von Goltz die Erection vorzugsweise vom Lendenmark ausgelöst wird, so muss insbesondere den Erkrankungen des unteren Theiles des Rückenmarkes ein schädigender Einfluss auf die Potenz zugeschrieben werden; doch haben wir in der Prager Siechenanstalt einen damals 50jährigen Mann beobachtet, der, obwohl seit vielen Jahren an den unteren Extremitäten fast vollständig gelähmt, im hohen Grade der Masturbation ergeben war und wiederholt mit erigirtem Penis überrascht wurde.

Dass in Folge vorgerückten Alters die Erregbarkeit der Erectionscentren abnimmt und vielleicht ganz erlöschen kann, ist gewiss anzunehmen, doch sind geschlechtliche Aeusserungen bei Greisen so häufig, dass gerade bei diesen weniger das Alter als der individuelle Körperzustand in Betracht zu ziehen sein wird.

Ad 2. Da der Anstoss zur Erection vorzugsweise von oberhalb dem Goltz’schen Erectionscentrum im Lendenmark gelegenen Nervenorganen ausgeht, insbesondere von den höheren Sinnesnerven, deren Erregung mittelst im Rückenmark verlaufenden Bahnen auf das Erectionscentrum fortgepflanzt wird, so wird es begreiflich, wie auch Erkrankungen des Gehirnes und der oberen Theile des Rückenmarkes die Erectionsfähigkeit schwächen und selbst Verlust derselben bedingen können.

Nervi erigentes. Psychische Störungen der Erection.

Die centrifugale, die Erection vermittelnde Leitung ist durch C. Eckhard nachgewiesen worden durch die Entdeckung der Nervi erigentes, Fasern, die aus dem 1., 2. und 3. Sacralnerven entspringen, in den Sympathicus übergehen und mit diesem zu den Gefässen des Penis gelangen, deren Erweiterung sie auf stattgehabte Reizung, und auf diese Weise die Erection bewirken. Durchschneidung dieser Nerven kann Erectionsunfähigkeit bedingen, wie durch Versuche an Pferden constatirt worden ist, ebenso nach Rémy (Journ. de l’anat. et phys. 1886, pag. 205) Durchschneidung der Nervi ejaculatorii; auch Verletzungen der Wurzel des Penis können Gleiches veranlassen.

Ad 3. Der glatte Verlauf des Reflexvorganges der Erection kann auch durch psychische Einflüsse verhindert werden.

Nach Goltz kann man bei Hunden, bei welchen in Folge Durchschneidung des oberen Theiles des Lendenmarkes die Erection des Penis schon auf geringe Reize eintritt, die Erection nicht auftreten oder verschwinden sehen, wenn stärkere Hautreize anderwärts eingeleitet werden.

Diese auch bei anderen Reflexen zu beobachtende Thatsache kann auch auf psychische Einflüsse übertragen werden. So wäre es begreiflich, wenn bei einem Individuum, das eben im Begriffe wäre, den Coitus auszuüben, z. B. in Folge eines plötzlichen Schrecks, die Erection ausbliebe oder unterbrochen würde. Aehnliches können jedoch auch weniger plötzliche Gemüthsaffecte bewirken, und es ist eine durch zahlreiche Erfahrungen constatirte Thatsache, dass insbesondere bei Neulingen im geschlechtlichen Verkehr, sowie bei Individuen, die wegen früher getriebener Masturbation mit einem schlechten Gewissen in die Ehe treten, einerseits übertriebene Scham, anderseits durch Vorstellungen etwaiger Impotenz geweckte Aengstlichkeit den Grund bildet, warum die Erection ausbleibt, ein Gang der Dinge, der in der Thatsache, dass es Männer gibt, die nicht in Gegenwart Anderer den Harn lassen können, sowie in der bekannten Erfahrung, dass auf Eisenbahnen nicht selten die Defäcation und Harnentleerung durch die Angst, den Zug zu versäumen, gehemmt wird, sein Analogon findet.

Diese psychische Reflexhemmung erklärt gewiss so manche Fälle angeblicher oder vermeintlicher Impotenz, welche, wie die Praktiker wohl wissen, gar nicht so selten bei jungen Ehemännern vorkommt und in der Regel, sobald durch einen gelungenen Beischlaf das Selbstvertrauen geweckt und die Angst vor vermeintlicher Impotenz damit gehoben wird, von selbst verschwindet. Es scheint hierher auch der grösste Theil jener Fälle zu gehören, in welchen das Individuum trotz normaler Erection doch keine Ejaculation beim Coitus zu Stande bringt, trotzdem bei nächtlichen Pollutionen Sperma entleert wird, wie Ultzmann („Ueber männliche Sterilität.“ Wiener med. Presse. 1878, Nr. 1) einen solchen mittheilt.

Mechanische Behinderung der Erection.

Ausser diesen in Innervationsstörungen gelegenen Ursachen der Erectionsfähigkeit des Gliedes gibt es Zustände, welche in mechanischer Weise Gleiches bewirken können. Es gehören hierher schwielige Narben und chronische Exsudate in den Corporibus cavernosis oder anderen Theilen des Penis, ebenso gewisse Neubildungen desselben, vielleicht auch einzelne Formen der Phimose, dann auch in vielen Fällen von Hypospadie eine angeborene Verkürzung des gespaltenen Frenulums, oder der die Unterfläche des Penis bekleidenden Haut, wodurch der letztere hakenförmig nach abwärts gekrümmt und in der Erection behindert erscheint, ebenso die Verwachsung des Penis mit dem Scrotum, deren Oesterlen in Maschka’s Handbuch, III, 13, erwähnt.

Defecte des Penis.

Weiter kommen Fälle vor, in welchen das Glied zwar die normale Erectionsfähigkeit besitzt, aber auch im Zustande der Erection so von Geschwülsten der Nachbarschaft bedeckt wird, dass es über das Niveau dieser gar nicht hervortritt, somit auch nicht in die weiblichen Genitalien eingeführt werden kann. Beispiele dieser Art liefern gewisse Fälle von Elephantiasis scroti und Scrotalhernien.

Einen exquisiten Fall ersterer Art haben wir selbst beobachtet. Das Scrotum reichte bis an’s Knie und hatte die Grösse von etwa drei Mannsköpfen. Der Penis war in diesem riesigen Tumor vollkommen vergraben, und durch eine excoriirte Stelle wurde die Oeffnung bezeichnet, aus welcher sich der Harn entleerte. Der Mann war verheiratet und konnte dieses Tumors wegen bereits seit Jahren den Coitus nicht mehr ausüben, da trotz vorhandener Geschlechtslust der Penis auch im erigirten Zustande durch die Geschwulst vollkommen verdeckt wurde.

Ein Fall, in welchem auf diese Weise durch einen grossen Scrotalbruch Impotenz herbeigeführt wurde, findet sich in Henke’s Zeitschrift, 1862, 44. Bd., pag. 379.

Von einer allzugrossen Dicke des männlichen Gliedes als Begattungshinderniss ist in älteren Büchern viel die Rede, doch wollen wir die betreffenden Angaben, als nicht durch thatsächliche Beobachtungen erwiesen, bei Seite lassen.

Vollständiger Defect des Penis, wie er wohl selten angeboren, häufiger aber durch Gangrän, Noma, fressende Geschwüre u. dergl. Processe bewirkt, vorkommt, bedingt selbstverständlich Begattungsunfähigkeit. Bei theilweisem Defect des Gliedes wäre nicht zu vergessen, dass die Anwesenheit der Eichel nicht unumgänglich zur Erection und zur Ejaculation nothwendig ist, und dass auch ein bei der Untersuchung kurz befundener Penisstumpf durch die Erection sich verlängert und auf diese Weise seine Einbringung in die weiblichen Genitalien ermöglicht werden kann.[20]

Allgemeine Bedingungen der männl. Beischlafsfähigkeit.

Wir haben bei der Besprechung der Ursachen der Impotentia coëundi bisher nur die Genitalverhältnisse für sich allein in Betracht gezogen; es ist jedoch klar, dass zur Ausübung eines Beischlafes ausserdem noch das allgemeine physische Vermögen gehört. Dieser Umstand kommt insbesondere in Betracht in jenen Fällen, in welchen bestritten wird, dass ein Kind zu einer bestimmten Zeit von einem bestimmten Manne erzeugt worden sein konnte.

Es gehören hierher somatische Zustände, die ihrer allgemeinen Natur nach einestheils die Geschlechtslust sistiren, anderseits, indem sie das Individuum zu selbstständigen Acten unfähig machen, auch die Möglichkeit ausschliessen, dass während eines solchen Zustandes von dem Manne ein Beischlaf hätte ausgeübt worden sein können. Ersteres wird der Fall sein bei den meisten fieberhaften Erkrankungen, und es ist kaum anzunehmen, dass z. B. während schwerer fieberhaften oder gar mit Delirien verbundenen Erkrankungen ein Beischlaf von dem betreffenden Individuum ausgeübt worden sein konnte. Letzteres Moment wird vorliegen bei gewissen Lähmungszuständen, z. B. nach Hämorrhagien des Gehirns und ihren Consequenzen, bei allgemeinen Hydropsien u. dergl., die umsomehr von Bedeutung sind, als sie nicht schnell vorübergehende, sondern meist lange dauernde Leiden darstellen.

Fälle, in denen die Legitimität posthum geborener Kinder wegen in der Zeit vor dem Tode bei dem angeblichen Vater bestandener schwerer Erkrankung und dadurch bewirkter Beischlafsunfähigkeit bestritten wurde, finden sich in Casper-Liman’s Handb. d. gerichtl. Med., I, pag. 92 und 237, sowie in Tailor’s Principles of medic. jurispr., 1873, II, pag. 297 u. s. f. In einem der von Casper-Liman mitgetheilten Fälle hatte ein 72jähriger Mann eine 30jährige Frau geheiratet, die, nachdem der Gatte nach vierjähriger kinderloser Ehe und nach endlicher sechswöchentlicher schwerer Krankheit gestorben war, 317 Tage nach dem Tode des Mannes einen Knaben gebar und denselben als legitim angesehen haben wollte!

Bei der Beurtheilung solcher Fälle ist jedoch zu erwägen, dass nicht alle schweren Erkrankungen die Möglichkeit eines Beischlafes ausschliessen. So ist es bekannt, dass namentlich Tuberculöse trotz weitgediehener Erkrankung den Coitus noch ausüben (Phthisicus salax) und uns ist insbesondere vorgekommen, dass ein sehr herabgekommener tuberculöser Bauer noch am Abend vor seinem Tode den Beischlaf ausübte, womit sein Weib ganz einverstanden war, die es nicht unterliess, dem Ortspfarrer gegenüber diesen Umstand lobend zu erwähnen. Ebenso kannten wir einen jungen, geschlechtlich sehr erregbaren Mann, der, obgleich an Syphilis der Leber und Ascites leidend, dennoch wiederholt in diesem Zustande den Coitus ausübte.[21]

Die Befruchtungsfähigkeit.

Impotentia generandi beim Manne.

Die Potentia generandi des Mannes ist an zwei Bedingungen geknüpft: an die Gegenwart leistungsfähiger Hoden und an die normale Beschaffenheit der Samenwege.

Die Hoden müssen nicht blos vorhanden sein, sondern auch befruchtungsfähigen Samen secerniren.

Mangel der Hoden. Castraten.

Vollständiger Mangel beider Hoden bedingt natürlich absolute Zeugungsunfähigkeit, wenn die Hoden entweder angeboren fehlen oder vor erreichter Pubertät verloren gegangen sind. Angeborener Hodenmangel ist wohl als selbstständige Missbildung bei sonst normaler Körperbildung gewiss ungemein selten und kommt wohl nur bei Missgeburten (Anaedoeus) vor. Castration im Kindesalter kommt ebenfalls nur äusserst selten zur Beobachtung. Wurde die Castration nach erreichter Pubertät ausgeführt, dann lässt sich die Möglichkeit nicht ganz wegleugnen, dass mit dem noch in den Samenblasen zurückgebliebenen Sperma noch ein einmaliger befruchtender Beischlaf ausgeübt werden kann. Dieses muss umsomehr zugegeben werden, als ein solcher Mann durch die Castration die Beischlafsfähigkeit, soweit sie durch Erections- und Immissionsfähigkeit des Gliedes bedingt wird, keineswegs einbüsst, da ja durch diese Operation weder die Erectionscentren, noch die betreffenden Nervenbahnen verletzt werden. Schon die ältere Literatur enthält Mittheilungen über Castraten, die den Beischlaf wiederholt ausübten (P. Frank, Otto, Henke, A. Cooper), und Gleiches wurde in neuester Zeit an den russischen Skopzen beobachtet, von denen Pelikan (Das Skopzenthum in Russland. Giessen 1867, pag. 93) angibt, dass jene vom „kleinen Siegel“, d. h. die blos castrirten Skopzen, die Fähigkeit zum Beischlaf nicht verlieren, sondern sogar von dieser noch ausgiebigen Gebrauch machen, indem sie heiraten und mitunter selbst zügelloser Wollust sich ergeben. Ferner sah Otto bei einem Individuum, das sich selbst castrirt hatte, einige Tage nach der Castration eine Pollution eintreten, und einen gleichen Fall beobachtete Krahmer (Handb. d. gerichtl. Med. 1857, pag. 303). Leider wurde in keinem dieser Fälle das ejaculirte Sperma mikroskopisch untersucht.

Dass der Verlust blos eines Hodens, wenn der andere leistungsfähig ist, keine Befruchtungsunfähigkeit bewirkt, ist selbstverständlich.

Kryptorchie.

Das Fehlen der Hoden im Hodensack wegen nicht erfolgtem Descensus testiculorum — die Kryptorchie — bedingt für sich allein keine Befruchtungsunfähigkeit. Taylor (l. c. II, 294) erwähnt vier Fälle dieser seltenen[22] Hemmungsbildung, die sämmtlich Männer betrafen, welche in, zum Theile wiederholter Ehe Kinder erzeugt hatten, und ein gleicher Fall wird von Pelikan (l. c. pag. 43–50) mitgetheilt; ebenso konnte Beigel (Virch. Arch. CVIII, pag. 144) in dem ejaculirten Samen eines 22jährigen Mannes mit doppelseitiger Kryptorchie Spermatozoiden in normaler Mengen nachweisen. Diese Thatsachen widersprechen den ältern, insbesondere von Hunter, Curling und Godard gemachten Behauptungen, wonach der nicht erfolgte Descensus der Hoden immer auch mit verkümmerter Beschaffenheit dieser verbunden sei, und es ist immerhin beachtenswerth, dass in drei solchen Fällen, die Taylor (l. c. 293) ebenfalls erwähnt, in dem ejaculirten Sperma keine Spermatozoiden gefunden werden konnten.[23] Bei dem Umstande jedoch, als, wie wir hören werden, die Aspermatozie auch bei normalem Situs der Hoden häufig genug vorkommt, erscheint es möglich, dass in jenen Fällen weniger der nicht erfolgte Descensus der Testikel als andere Ursachen das Fehlen der Samenfäden bedingt haben, wie ja schon in dem Umstande, dass überhaupt Spermaflüssigkeit ejaculirt wurde und die Beischlafsfähigkeit in dieser Richtung nicht gestört war, der Beweis liegen dürfte, dass die Hoden keineswegs verkümmert waren, wie dies von Hunter u. A. bei den Testiconden angenommen wird.

Die zur Befruchtung nothwendige Fähigkeit der Testikel, normalen Samen zu secerniren, wird zunächst von gewissen Altersverhältnissen beeinflusst.

Befruchtungsfähigkeit bei Knaben. Pubertät.

In dieser Beziehung ist es bekannt, dass erst mit dem Eintritte der Pubertät die Hoden die Fähigkeit erlangen, Sperma zu bilden. In unserem Klima stellt sich die Geschlechtsreife gewöhnlich zwischen dem 16.-18. Jahre ein; es ist jedoch klar, einestheils, dass dieselbe nicht mit einem Schlage auftritt, sondern allmälig sich entwickelt, und dass ferner eine Reihe der verschiedenartigsten Verhältnisse den früheren oder späteren Eintritt derselben modificirt. Insbesondere sind Race und Erziehung von Einfluss, und diese Momente, sowie etwa stattgehabte frühzeitige geschlechtliche Reizungen, die unzweifelhaft eine Frühreife bewirken können, werden in dieser Beziehung in Betracht zu nehmen sein, sowie überhaupt in solchen Fällen, wo die Zeugungsfähigkeit eines Knaben namentlich wegen angeschuldeter Vaterschaft in Frage kommt, an dem Grundsatze festgehalten werden muss, weniger das Alter des Individuums, als seine körperliche Entwicklung in Erwägung zu ziehen. Dass letztere und mit ihr die Geschlechtsreife früher als sonst, und mitunter ungewöhnlich frühzeitig sich einstellen kann, unterliegt keinem Zweifel. Es existiren darüber thatsächliche Beobachtungen. Ob der von Klose (Syst. der ger. Physik, pag. 250) bezeichnete Fall von durch einen 9jährigen Knaben bewirkter Schwängerung Glauben verdient, ist allerdings fraglich; ein solcher, einen 14jährigen Knaben betreffend, ist uns aber selbst bekannt. Ebenso erwähnt Taylor (l. c. 289) Fälle von Nothzucht, die von 15–16jährigen Knaben verübt wurden und zur Verurtheilung letzterer führten.

Anlässlich solcher Fälle möchten wir jedoch bemerken, dass geschlechtliche Regungen überhaupt, sowie Erections- und daher Beischlafsfähigkeit bei Knaben viel früher vorhanden sind als die Befruchtungsfähigkeit, wie ja die so häufige Masturbation und analoge Erfahrungen bei jungen Thieren, insbesondere Hunden, zur Genüge beweisen, dass daher aus der Thatsächlichkeit eines durch einen Knaben vollbrachten geschlechtlichen Actes nicht auch auf bereits vorhandene Geschlechtsreife, respective Befruchtungsfähigkeit geschlossen werden darf.

Wie die Erfahrung lehrt, gibt sich die eingetretene geschlechtliche Reife in der Regel durch gewisse mehr weniger auffallende Veränderungen in dem körperlichen Verhalten des betreffenden Individuums zu erkennen. Der Körper bekommt einen mehr männlichen Habitus, die Schamhaare kommen zum Vorschein, ebenso, jedoch in der Regel später, die ersten Spuren der Barthaare; die früher infantilen Hoden schwellen an und werden gegen Druck empfindlicher, das Glied wird turgescenter und stärker, die Stimme schlägt um u. s. w. Das Vorhandensein oder Fehlen dieser Symptome wäre zu constatiren, denn es ist nicht zu leugnen, dass dieselben sehr gut für die Frage, ob das Individuum bereits zeugungsfähig sei oder nicht, verwerthet werden können. Eine absolute Beweiskraft kommt jedoch keiner dieser Erscheinungen zu[24], und nur dem Befunde ejaculirten Spermas könnte eine solche zugeschrieben werden. Bei dem Umstande als nächtliche Pollutionen ein frühzeitig sich einstellendes Zeichen eingetretener Geschlechtsreife bilden und anderseits gerade in der Pubertätsperiode die Masturbation am häufigsten vorkommt, wäre in einem derartigen Falle nach Spermaflecken zu fahnden und der mikroskopische Nachweis der Spermatozoiden anzustreben.

Befruchtungsfähigkeit bei Greisen.

Obgleich im Allgemeinen angenommen werden kann, dass im Greisenalter mit den Jahren die Befruchtungsfähigkeit abnimmt, so lässt sich doch kein Zeitpunkt bestimmen, von welchem an dieselbe vollkommen aufhört, es scheint vielmehr, dass in dieser Beziehung, so lange das Individuum nicht in hohem Grade marastisch oder anderweitig herabgekommen ist, von der Natur keine Grenzen gesetzt sind, wie dies bezüglich der Conceptionsfähigkeit des Weibes der Fall ist. Es sprechen dafür nicht blos zahlreiche zweifellose Beobachtungen von durch Greise erfolgten Schwängerungen (Taylor, l. c. pag. 291), sondern auch die Thatsache, dass man auch in Leichen sehr alter Leute ungemein häufig Spermatozoiden in den Hoden sowohl als in den Samenblasen nachzuweisen im Stande ist. Duplay (Arch. génér., December 1852) hat das Sperma der Leichen von 51 Greisen untersucht und konnte in 37 Fällen Spermatozoiden nachweisen; 7mal war die Menge derselben ungeheuer gross, wie in früheren Jahren, 16mal war noch in jedem Tropfen eine grosse Zahl zu finden und 14mal waren nur einzelne nachweisbar. Aehnliche Untersuchungen hat A. Dien angestellt (Journ. de l’anat. et de la phys. 1867, 449) an den Leichen von 105 Greisen von 64 bis 95 Jahren. Es fanden sich Spermatozoiden in den Samenbläschen bei Greisen von 64–70 Jahren (14) bei 64·3%, von 70–80 (49) bei 44·8%, von 80–90 (38) bei 26·3%, während in den Leichen von 90–97jährigen Greisen (4) keine gefunden wurden. Uebrigens kann auch bei Greisen trotz fehlender Spermatozoiden Geschlechtslust und Beischlafsfähigkeit bestehen. So obducirten wir einen 74jährigen, noch ziemlich rüstigen Mann, der bei einer Prostituirten während des Coitus gestorben war, und zwar an Herzlähmung in Folge von Endarteriitis deformans und consecutiver Herzhypertrophie. Im Inhalte der Hoden und Samenblasen fand sich keine Spur von Samenfäden. Interessant war in diesem Falle auch der Befund einer ausgeheilten embolischen Erweichung des rechten Kleinhirns, welche fast ein Drittel desselben betraf (vide pag. 50).

Obige Beobachtungen, mit welchen die in unserem Institute gemachten übereinstimmen, mahnen zur Vorsicht bei der Beurtheilung der Befruchtungsfähigkeit von Greisen, umsomehr, als Fälle, in denen die Legitimität von Kindern wegen Alters des Vaters angefochten wird, verhältnissmässig nicht selten vorkommen. Auch hier wird weniger das Alter des betreffenden Mannes, als vielmehr sein Körperzustand zu würdigen sein, und es ist bekannt, dass in dieser Beziehung die grössten Verschiedenheiten sich ergeben.

Hodenatrophie.

Von den pathologischen Processen, welche die Functionsfähigkeit der Hoden aufheben oder gar nicht eintreten lassen können, sind insbesondere die atrophischen Zustände zu erwähnen.

Eine angeborene Verkümmerung der Hoden ist verhältnissmässig sehr selten. Häufiger ist ein Persistiren der Hoden in ihrem infantilen Zustand, welches insbesondere gleichzeitig mit dem Zurückbleiben der sonstigen Körperentwicklung, bei gewissen Formen des angeborenen Blödsinnes, aber auch ohne beides vorkommt.

Wir obducirten kurz hintereinander 3 Fälle einschlägiger Art. Der erste betraf einen 23jähr. Mann, welcher in Kohlendunst erstickt war. Es war ein sehr kräftiges, jedoch bartloses Individuum, ein wahres Modell; der Penis war normal, das Scrotum auffallend klein (kaum apfelgross), leer. Die Hoden unmittelbar am äusseren Leistenring knabenhaft klein. Weder in diesen, noch in den Nebenhoden, noch in den Samenblasen Spermatozoiden. Das äussere Genitale hatte eine auffallende Aehnlichkeit mit dem des von Pelikan (l. c.) abgebildeten Kryptorchen. Der zweite Fall betraf einen 40jähr. herabgestürzten Ziegeldecker von kleinem, zartem Körperbau, mit ziemlich dichtem Vollbarte, nicht verknöcherten Kehlkopf- und Rippenknorpeln und offenem Foramen ovale. Die Genitalien mässig behaart, doch von knabenhafter Kleinheit. Die Hoden blos haselnussgross, weich. Sowohl in den Samenblasen, als in den Hoden Spermatozoiden, doch nur sehr spärlich, in ersteren 1–3, in letzteren 3–5 in einem Gesichtsfelde. Im dritten Falle handelte es sich um einen 23jähr. Zimmermaler, der auf der Strasse plötzlich todt zusammengestürzt war. Als Todesursache ergab sich ein Struma mit hochgradiger säbelscheidenförmiger Compression der Trachea. Der Körper war 169 Cm. lang, schlank und mager. Die Genitalien von knabenhaftem Aussehen. Am Schamberg etwa 10 Flaumhaare, Penis 4 Cm. lang, 1·5 breit, vom Schamberg durch eine niedrige bogenförmige Hautfalte abgegrenzt. Hodensack klein, flach, leer. Hoden bohnengross, im Leistencanal unmittelbar hinter dem inneren Leistenring. Samenbläschen 2·3 Cm. lang, 0·5 breit. Nirgends Samenfäden. Das Individuum war seit seiner Jugend schwächlich, soll ein Liebesverhältniss gehabt haben, welches jedoch nach Coitusversuchen von Seite des Mädchens aufgegeben wurde. Seitdem soll der Untersuchte stets traurig und verschlossen gewesen sein. — Beachtenswerth sind auch die durch mehrere Fälle illustrirten Mittheilungen Boreli’s, wonach ein Zurückbleiben der Entwicklung des Zeugungsapparates auch als Theilerscheinung von Malariakachexie vorkommt. (Wiener med. Blätter. 1881, pag. 54.)

Bezüglich der senilen Atrophie gilt das, was oben über die Spermabildung bei Greisen gesagt wurde.

Die übrigen Formen der Hodenatrophie können durch locale oder durch entfernte Ursachen veranlasst werden.

Zu den ersteren gehören Excesse in venere, entzündliche Processe der Hoden und Nebenhoden und von den Nachbarorganen ausgeübter Druck.

Dass excessiver Missbrauch der Hoden Atrophie derselben bewirken kann, unterliegt keinem Zweifel, weniger ist es jedoch die allzuhäufige natürliche Befriedigung des Geschlechtstriebes, die solche Folgen nach sich zu ziehen vermag, als vielmehr die frühzeitige und excessiv geübte Masturbation, die ebenso, wie sie den Gesammtkörper herabbringt, auch die Leistungsfähigkeit der Hoden zu erschöpfen vermag. Curling (On sterility in Man, 1846) erwähnt derartige Fälle, und ein solcher, wo bei einem 29jährigen Onanisten Atrophie der Hoden gleichzeitig mit Atrophie der Prostata beobachtet wurde, findet sich im Jahresberichte des Wiener allgem. Krankenhauses pro 1871, pag. 141, von Albert beschrieben.

Von den entzündlichen Processen, welche Hodenatrophie herbeiführen können, sind die gonorrhoische Orchitis und Epididymitis zu erwähnen. Doch kommt eigentliche Atrophie und consecutive Aspermasie vorzugsweise nur in den chronischen indurativen Formen der Hodenentzündung zu Stande, indem die von dem intralobulären Bindegewebe oder von der Membrana propria der Samencanälchen ausgehende Bindegewebswucherung das Lumen der Samencanälchen comprimirt und den zelligen Inhalt derselben durch Druck zum Schwinden bringt (Rindfleisch, Steiner). Ungleich häufiger ist die gleich zu erwähnende Aspermatozie (Azoospermie) ohne Atrophie des Hodens die Folge der genannten Processe.

In gleicher Weise kann Hodenatrophie nach syphilitischer, sowie nach traumatischer Hodenentzündung zu Stande kommen.

Fortgesetzter Druck auf die Hoden kann dieselben ebenfalls zum Schwinden bringen. Es kann dies geschehen durch Hydro- und Varicocele (Hunter), durch grosse Scrotalhernien (Hunter) und nach Virchow auch durch Elephantiasis scroti. Die in einzelnen Fällen von Kryptorchie beobachtete Aspermasie (Aspermatozie) hat man ebenfalls mit durch Druck bewirkter Atrophie der Hoden in Verbindung gebracht. Es wäre dies namentlich möglich bei Hoden, die im Leistencanal stecken geblieben sind. So fanden wir bei einem erstochenen Manne blos den linken Hoden im Scrotum, den rechten aber im Leistencanal. Ersterer war normal gross und enthielt reichliche Spermatozoen, während im linken, um zwei Drittel kleineren, nur isolirte sich nachweisen liessen.

Von den entfernteren Ursachen der Hodenatrophie ist zunächst die von Obolensky (Med. Centralbl. 1867, pag. 497) experimentell geprüfte Durchtrennung des Nervus spermaticus zu erwähnen. O. fand, dass bei Thieren nach Durchschneidung des N. spermaticus progressive Atrophie des Hodens sich einstelle, dass sie schon 2–3 Wochen nach der Operation beginne und binnen 4 Wochen in der Regel so weit schreite, dass der betreffende Hode zu einem erbsengrossen Körper zusammenschrumpfe. — Pelikan und Blumberg sahen auch nach Durchschneidung der Samenstränge in toto Atrophie, manchmal aber auch Vereiterung der Hoden eintreten.

Nach der Operation erfolgte in der Regel Intumescenz des Hodens, in welchem Zustande derselbe bis zum 16.-20. Tage blieb, worauf sich derselbe allmälig bis zum Umfange einer Bohne oder Erbse verkleinerte, so dass der ganze Process in etwa zwei Monaten beendet war. Nach Durchschneidung des Vas deferens allein trat Atrophie des Hodens nicht ein, ebensowenig nach Unterbindung desselben.

Es unterliegt keinem Zweifel, dass ebenso, wie Verletzungen des N. spermaticus Hodenatrophie bedingen können, letztere auch bei Erkrankungen des N. spermaticus oder der centralen Nervenorgane, aus welchen er entspringt, erfolgen kann. Dies wäre insbesondere bei Erkrankungen der unteren Partien des Rückenmarkes in Betracht zu ziehen. Möglicher Weise kann eine solche Atrophie auch nach Erkrankung höher gelegener Rückenmarkstheile und selbst des Gehirns sich entwickeln, wofür auch die Beobachtung Larrey’s spricht, der bei einem Soldaten, dem in Egypten das kleine Gehirn verletzt worden war, Hodenatrophie und Impotenz eintreten sah.[25] Weiter kann Hodenatrophie eintreten nach Thrombose der Art. sperm. interna, welcher für den Hoden die Bedeutung einer Endarterie zukommt. J. Mifle (Arch. f. klin. Chir. XXIV, 399) und E. Niemann (Breslauer ärztl. Zeitschr. 1884, Nr. 2) berichten über solche Fälle.

Impotenz bei Alkoholismus und Morphinismus.

Die früher behauptete atrophirende Wirkung des Jod auf die Hoden wurde durch neuere Beobachtungen nicht bestätigt. Gleiches gilt vom Bromkalium, dem Huette ähnliche Wirkung zuschrieb (Krosz, Arch. f. experim. Path. VI, 3). Dagegen scheint dem Alkoholmissbrauch ein solcher Effect zuzukommen. Die meisten Säufer sind bekanntlich steril, und eine Zahl von Leichen derselben, die wir selbst untersucht haben, hat uns belehrt, dass die Hoden bei diesen Leuten in gleicher Weise der Verfettung unterliegen wie die übrigen Organe, und dass sich bei denselben verhältnissmässig selten Samenfäden im Hoden und in den Samenblasen finden. Anderweitig zu Stande kommende übermässige Fettbildung wird wahrscheinlich ebenfalls auf die Hoden einen Einfluss nehmen, wie wir ja wissen, dass sehr fette Individuen seltener Kinder zeugen als andere.[26]

Aspermatozie.

In allen Fällen von Atrophie, resp. Verfettung der Hoden scheint zuerst die Bildung der Spermatozoiden und hierauf erst jene der Spermaflüssigkeit zu sistiren. Aspermatozie (Azoospermie) geht demnach der Aspermie voraus. Es kann jedoch auch Aspermatozie bestehen ohne jegliche Atrophie, und sie kann sich finden bei Individuen, die ohne Anstand den Coitus auszuüben im Stande sind und dabei ganz normal ejaculiren. Casper (l. c. 129), Mantegazza und Hirtz (Prager Vierteljahrschr. 1863, 78. Bd., III) berichten bereits über solche Fälle, ebenso Gosselin, Curling und besonders Liégeois (Virchow’s Jahrb. 1869, I, 257), ferner in späterer Zeit aus unserem Institute Schlemmer[27], dann Ultzmann (l. c.), Kehrer (Beiträge zur Geburtsk. und Gynäk. Giessen 1879, II, 1 und 1887, pag. 262), Duncan (Virchow’s Jahrb. 1883, II, 554), Quedliot (Wiener med. Wochenschr. 1884, 78) und Fürbringer (Deutsche med. Wochenschr. 1888, Nr. 28). Die Mehrzahl dieser Individuen betrifft solche, die eine (meist beiderseitige) Entzündung der Samenstränge und der Nebenhoden überstanden haben, und es unterliegt mit Rücksicht auf die Häufigkeit einschlägiger Beobachtungen keinem Zweifel, dass letztere Processe zu den häufigsten Ursachen der Aspermatozie gehören. Es kommt zu Verwachsungen der entzündlich erkrankten Leitungswege, und die Flüssigkeit, welche später beim Coitus entleert wird, ist kein Sperma im engeren Sinne, sondern nur das Secret der oberhalb der Obliterationsstelle gelegenen Samenwege, insbesondere der Samenblasen. Es gibt jedoch auch Fälle von Aspermatozie im engsten Sinne, bei welchen, ohne dass Erkrankung der Hoden vorausgegangen wäre, das Secret derselben keine Spermatozoiden enthält. Casper erwähnt solcher Beobachtungen. Die Ursache dieser Erscheinung ist vorläufig unbekannt. Es ist möglich, dass vielleicht einzelne Individuen von Haus aus nicht fortpflanzungsfähig sind, wie wir dies z. B. bei den Bastarden von Thieren beobachten können. So ist eine Befruchtung vom Maulesel unmöglich, weil im Samen desselben wohl Epithelialzellen und Kerne, aber keine Samenfäden vorkommen, wie De Martini und Hausmann nachgewiesen haben. (Vierteljahrschr. für Veterinärk. 1874, XLI, Heft 1, pag. 6, Anal.[28])

Temporäre Abwesenheit der Spermatozoiden nach wiederholt geübtem Coitus hat Casper bei einem 60jährigen Manne direct beobachtet. Ueber die forensisch nicht unwichtige Frage, wie sich im Verlaufe gewisser Krankheiten oder einige Zeit nach diesen die Spermatozoidenbildung verhält, existiren Beobachtungen von Liégeois (l. c.), aus welchen derselbe den Schluss zieht, dass solche Processe die Bildung der Spermatozoiden nicht aufheben. Dagegen lehren die in unserem Institute an Leichen gemachten Untersuchungen, dass ebenso wie mit fortschreitendem Altersmarasmus, auch im Verlaufe langwieriger und erschöpfender Krankheiten die Neubildung der Spermatozoiden abnimmt und selbst ganz sistiren kann. Damit stimmen neuere Untersuchungen von A. Busch in München (Ueber Azoospermie beim gesunden und kranken Menschen etc. Zeitschr. f. Biologie. Bd. 18, pag. 496) überein, welcher bei 43 an Phthisis pulmonum und bei 37 an anderen chronischen Krankheiten Verstorbenen 12mal, beziehungsweise 11mal Azoospermie und 20mal, resp. 13mal nur wenige Spermatozoiden zu constatiren vermochte.

Dass in einem Sperma die Samenfäden fehlen, lässt sich nur durch mikroskopische Untersuchung constatiren. Doch kann ein solches Sperma schon makroskopisch durch seine wässerige oder stark pigmentirte oder colloide Beschaffenheit auffallen (Schlemmer, Ultzmann).

Samenwege.

Wie oben erwähnt, ist die Potentia generandi des Mannes ausser an die Gegenwart leistungsfähiger Hoden auch an die normale Beschaffenheit der Samenwege geknüpft. Diese Wege sind die Samengänge und die Harnröhre.

Einen vielleicht einzig dastehenden Fall von angeborenem Mangel der Vasa deferentia beschreibt Little (Dublin. Journ. LVIII, Aug. 1874). Er betraf einen kräftigen, gesunden Mann mit äusserlich gut entwickelten Geschlechtsorganen und normalen Hoden. Epididymis beiderseits unvollkommen entwickelt, Cysten mit Spermatozoiden enthaltend. Vas deferens fehlt beiderseits vollständig, ebenso die Ductus ejaculatorii. Von den Samenbläschen nur Rudimente. In einem von uns secirten Falle von Agenesie der linken Niere fehlte auch die linke Samenblase und das linke Vas deferens. Leider wurden die Hoden in der Leiche gelassen, so dass ihr Verhalten nicht mehr constatirt werden konnte, doch war an ihnen äusserlich keine Atrophie bemerkt worden.

Obliteration der Samengänge.

Obliteration der Vasa deferentia kann sowohl, wie schon erwähnt, durch entzündliche Processe, als durch Compression erfolgen. Duplay (Arch. génér. Août-Oct. 1855) will bei älteren Leuten häufig (?) Obliteration des Nebenhodencanals, seltener der Vasa deferentia beobachtet haben, wobei es ihm auffiel, dass die Hoden selbst nicht verändert waren und die Samenbildung noch stattfand. Diese Beobachtung würde mit der oben erwähnten Pelikan’s übereinstimmen, welcher fand, dass Durchschneidung der Vasa deferentia allein keine Atrophie der Hoden bewirke.

Seit jeher wurde die Möglichkeit besprochen, dass in Folge des Seitensteinschnittes durch Verletzung der Ductus ejaculatorii Sterilität entstehen könne. Cosmao-Dumenez (Schmidt’s Jahrb. 1863, 120. Bd., 308) beschreibt einen derartigen Fall. Ebenso (Virch. Jahrb. 1874, II, 312) werden von Teevan vier solche mitgetheilt, die sämmtlich im besten Mannesalter stehende Individuen betrafen, welche vom Zeitpunkte der Operation nicht blos kinderlos blieben, sondern auch übereinstimmend angaben, dass seit dieser Zeit während des Coitus keine Ejaculation mehr stattfinde. Anderweitige Verletzungen der betreffenden Partie der Harnröhre können offenbar Gleiches bewirken. In dieselbe Kategorie gehört auch der von G. Schmitt (Würzb. med. Zeitschr. III, pag. 361; Schmidt’s Jahrb. 1863, 119. Bd., pag. 39) erwähnte 35jährige, stets gesunde, sinnlich aufgeregte Mann, der nie, weder beim Coitus, noch bei nächtlichen Erectionen, Sperma entleert hatte, trotz Wollustgefühl.

Hypospadie.

Von den Anomalien der Harnröhre ist insbesondere die Hypospadie als die am häufigsten vorkommende zu erwähnen. Bei der Beurtheilung solcher Fälle muss man zunächst von der alten Anschauung abgehen, dass, damit Befruchtung eintreten könne, der Same tief in die Scheide eindringen oder gar gegen den Muttermund gespritzt werden müsse. Diese Anschauung ist durch eine Reihe von Thatsachen zweifellos widerlegt, worunter insbesondere die später zu erwähnenden Fälle gehören, in welchen Schwängerung erfolgte, obgleich eine Immissio penis wegen fast vollständiger Verwachsung des Scheideneinganges und selbst der Schamlippen gar nicht möglich war. Bei vielen Formen der Hypospadie, z. B. bei der verhältnissmässig häufig vorkommenden Ausmündung der Harnröhre an der Wurzel des Frenulums, in der Eichelfurche (Fig. 1), ist übrigens weder das tiefe Eindringen des Gliedes, noch das directe Ausspritzen des Spermas gegen den Muttermund wesentlich gehindert, denn in solchen Fällen ist der Penis in der Regel normal gebildet und auch die Entleerung des Harns erfolgt ohne Anstand im Strahle. Labalbary[29] sah eine solche Hypospadie bei einem Vater von zwei Kindern und erwähnt einer weiteren derartigen Deformität, die einen Vater von 5 Kindern betraf. P. Frank sah sogar in derselben Familie Hypospadie bei Vater, Sohn und Enkel.

Bei den hochgradigen Formen der Hypospadie, bei welchen die Harnröhre im Damme ausmündet (Fig. 2), gestalten sich die Verhältnisse auch dadurch ungünstiger für die Befruchtungsfähigkeit, als in der Regel gleichzeitig das Glied verkümmert und überdies häufig hakenförmig nach unten gekrümmt ist. Trotzdem kann auch in einem solchen Falle die Möglichkeit einer Befruchtung nicht ohne Weiteres in Abrede gestellt werden, und sie wird in eclatanter Weise durch den Fall Traxler’s[30] dargethan, der ein als Mädchen erzogenes und als Magd dienendes Individuum mit hermaphroditisch gebildeten Genitalien betraf, welches mit einer anderen Magd notorisch ein Kind gezeugt hatte, das eigenthümlicher Weise dieselbe Missbildung seiner Genitalien zur Welt brachte, wie sie sein Vater besass. Derartige Möglichkeiten erklären sich einestheils aus dem Umstande, dass auch ein verkümmert aussehender Penis durch die Erection sich verlängert, in der Weise, dass er wenigstens zwischen die Schamlippen eingebracht werden kann, sowie daraus, dass, indem eben dadurch die Schamlippen auseinander gedrängt werden, dem ausspritzenden Samen der Weg zur Vulva geöffnet wird.

Fig. 1. Hypospadie leichten Grades. Fig. 2. Hochgradige Hypospadie mit Verkümmerung des Penis.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Epispadie.

Die Epispadie ist viel seltener als die Hypospadie, auch kommen niedere Formen derselben, denen kein wesentlich störender Einfluss bezüglich der Befruchtungsfähigkeit zugeschrieben werden könnte, noch seltener vor als die hohen Grade, in welchen die Harnröhrenmündung unter der Symphyse sich befindet. Beschreibung und Abbildung einer Epispadie letzterer Art bei sonst normal gebildetem Penis findet sich in Bernt’s Beiträgen zur ger. Arzneikunde, 1822, V, pag. 200, sowie in Henke’s Zeitschrift, 1824, pag. 275 (Fig. 3), und zwei solche seltene Fälle werden von R. Bergh (Virchow’s Arch. 41. Bd., 305) beschrieben und theilweise abgebildet. Der eine derselben (Fig. 4) betraf einen Polizisten, der zweimal verheiratet war und viele lockere geschlechtliche Verhältnisse, jedoch niemals Kinder gehabt hatte. Er liess den Harn nach Art der Frauenzimmer und glaubt niemals im Stande gewesen zu sein, den Harn im Strahle zu entleeren. Der zweite Fall betraf einen 15jährigen Knaben, bei welchem bereits Pollutionen eingetreten waren. Der Harn kam bei diesem anfangs im Strahle, floss jedoch dann immer die Seiten des Penis herab.

In derartigen Fällen ist wohl nicht leicht anzunehmen, dass eine Befruchtung durch Coitus erfolgen könne, da ja der ejaculirte Samen gar nicht in die Vulva eindringt; absolut unmöglich wäre jedoch eine Befruchtung doch nicht, da das ejaculirte Sperma doch wenigstens mit der Vulva in Berührung kommt und durch fortgesetzte Cohabitation tiefer in die weiblichen Geschlechtstheile eingebracht werden kann. Die höchsten Grade der Epispadie sind mit Mangel einer geschlossenen Symphyse und Ecstrophie der Blase verbunden, und es müsste bei einem solchen Defect noch mehr an der Befruchtungsfähigkeit des Individuums gezweifelt werden, als bei den oben genannten Formen.

Fig. 3. Epispadie. Fig. 4. Epispadie.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

In gleicher Weise wie die angeborenen anormalen Ausmündungen der Harnröhre, müssten die etwa durch Traumen entstandenen beurtheilt werden.

Den Stricturen der Harnröhre, sowie der Phimose kommt bezüglich der Befruchtungsfähigkeit eine Bedeutung nicht zu.

Die Begattungsunfähigkeit beim Weibe.

Die Begattungsfähigkeit des Weibes erfordert das Vorhandensein der Scheide und die Zugänglichkeit derselben für das erigirte Glied. Sie kann demnach beeinträchtigt werden durch Unzugänglichkeit des Scheideneinganges, durch Verengerungen der Scheide selbst und durch Processe anderer Art, die die Immissio penis verhindern.

Atresien des Scheideneinganges.

Die verschiedenen Formen der Atresien des Scheideneinganges bilden das häufigste Begattungshinderniss beim Weibe. Es handelt sich dabei in der Regel entweder um Verwachsung oder nur epitheliale Verklebung der Schamlippen[31] oder um eine mehr oder weniger vollständige Atresia hymenalis, oder endlich um Verengerung des gesammten Scheideneinganges.

Meistens sind die betreffenden Anomalien angeboren, es kann jedoch eine Verwachsung oder Verengerung der äusseren Genitalien und des Scheideneinganges auch durch Narben veranlasst werden, wie solche Fälle nach Verbrennungen, diphtheritischen Processen, nach Variola, aber auch nach Verletzungen beobachtet worden sind.

Es wird von der näheren Beschaffenheit der betreffenden Anomalien abhängen, in welchem Grade sie als Begattungshindernisse gelten können, und bei der forensischen Beurtheilung wird es insbesondere darauf ankommen, ob dieses Begattungshinderniss ein durch Operation zu beseitigendes ist oder nicht. In den meisten Fällen ist ersteres möglich und damit ist in der Regel die forensische Seite derselben erledigt. Könnte dies nicht behauptet werden, dann wäre wohl der Umstand, dass, wie erwähnt werden wird, auch bei hochgradiger solchen Verengerungen Schwängerungen vorgekommen sind, sowie der, dass mitunter durch wiederholte Coitusversuche eine Art Scheide gebildet wurde, für die weitere gerichtliche Entscheidung einer aus diesem Anlasse eingeleiteten Ehetrennungsklage ohne Bedeutung, ebenso wie die Thatsache, dass statt der fehlenden oder verengerten Scheide schon die Harnröhre durch fortgesetzten Impetus in dem Grade erweitert wurde, dass in sie der Coitus ausgeführt werden konnte.

Grosse Labialhernien, sowie Elephantiasis labiorum können ebenfalls Unzugänglichkeit des Scheideneinganges bewirken.

Vaginismus.

Unter die in einem anormalen Verhalten des Introitus vaginae gelegenen Begattungshindernisse gehört auch der Vaginismus, ein Leiden, auf welches zuerst von Simpson und Sims aufmerksam gemacht wurde. Man versteht darunter nach Schröder (Ziemssen’s Handb. X, 487) eine excessive Empfindlichkeit des Scheideneinganges, verbunden mit krampfhafter Zusammenziehung des Constrictor cunni und der Muskeln des Beckenbodens. Die Empfindlichkeit ist mitunter so hochgradig, dass schon bei blossen Berührungen des Scheideneinganges Krämpfe ausgelöst werden. Ueber die Ursache dieser Erscheinung sind die Acten noch nicht geschlossen. Nach Scanzoni wird die Mehrzahl der Fälle durch das Trauma bei ungeschickten und wiederholten Begattungsversuchen verursacht, daher das Leiden am häufigsten bei jungen Frauen gesehen wird, womit auch Gallard („Du vaginisme.“ Annal. de Gyn. Avril 1879) übereinstimmt. Andere betonen den entzündlichen Charakter der Affection, und Martin hat dasselbe bei Tripperaffection beobachtet. Es scheint jedoch, dass dem Leiden häufig nur Fissuren des Introitus vaginae zu Grunde liegen, deren Sitz mitunter sehr versteckt und deshalb schwer zu entdecken ist. So beschreibt H. Fritsch (Arch. f. Gyn. 1876, X, 547) einen Fall, bei welchem sich in Folge des Vaginismus bald eine Geisteskrankheit entwickelt hätte, bis der Grund der enormen Empfindlichkeit des Scheideneinganges in einer kleinen Fissur unter der Clitoris entdeckt und diese durch Cauterisation zur Heilung gebracht wurde. In anderen Fällen beruhen die auftretenden Krämpfe auf entschieden psychischer Grundlage, besonders auf excessiver Angst vor Berührung. So hat Schröder bei einer 20jährigen Virgo heftige Krämpfe der ganzen Beckenmusculatur gesehen, die schon bei der Annäherung des Fingers auftraten. Wichtig ist zu wissen, dass in einzelnen der bisher beobachteten Fälle von sogenanntem Vaginismus der Grund der grossen Hyperästhesie gegenüber Coitusversuchen nicht in dem Scheideneingang selbst, sondern in Analfissuren gelegen war (Ewart, Fritsch). Auch soll erwähnt werden, dass Neftel (Schröder l. c.) den Vaginismus als Theilerscheinung einer Bleiintoxication auftreten sah.[32]

Anomalien der Scheide.

Von den Fehlern der Vagina kann der angeborene Defect derselben und die partielle oder vollständige Verwachsung der Scheide, die wieder angeboren oder erworben sein kann, als Begattungshinderniss vorkommen, dessen Beurtheilung keiner besonderen Besprechung bedarf. Gleiches gilt von der Ausfüllung oder Verengerung der Vagina durch Geschwülste.

Nicht unerwähnt soll bleiben, dass auch hochgradige Beckenverengerungen eine Impotentia coëundi des Weibes bedingen können. Ein solcher, zur gerichtsärztlichen Untersuchung gelangter Fall wird in Kopp’s Jahrbuch der Staatsarzneikunde, 8. Jahrg., 397, mitgetheilt und betrifft eine von geizigen Eltern zur Ehe gezwungene, verkrüppelte Person, die auf Ehescheidung klagte, weil sie bei brutalen Versuchen ihres Ehemannes, den Beischlaf gewaltsam auszuüben, seit zwei Jahren zu leiden hatte. Die Aerzte fanden eine 31jährige blasse, sehr abgemagerte, kyphoskoliotische Person, von Brüsten keine Spur vorhanden; das Becken verschoben und in dem Grade verengt, dass die Conjugata kaum einen Zoll betrug, dabei die Scheide sehr eng und kaum für den Finger durchgängig. Die Gerichtsärzte erklärten die Frau als zum Beischlaf absolut unfähig und veröffentlichten den Fall, um, wie sie sagen: „Ein Scherflein dazu beizutragen, dass man auf Fälle dieser Art, aus Menschenliebe und aus Achtung für die Heiligkeit des Zweckes der Ehe, von Staatswegen endlich einmal ernstlich Rücksicht nehme“, ein frommer Wunsch, der auch gegenwärtig noch vollkommen berechtigt erscheint.[33]

Ein reponibler Gebärmuttervorfall ist kein absolutes Begattungshinderniss, noch weniger ein Prolapsus vaginae; dass aber durch ein solches Leiden der Beischlaf erschwert und zugleich Abscheu erregt wird, ist sicher, und diese Thatsache kann unter Umständen, z. B. wenn das Leiden sich bei einer eben verheirateten Frau ergibt, einen begreiflichen Grund zu Ehescheidungsklagen abgeben. In einem von Mayer (Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med. 1877, 26) mitgetheilten Falle war die Frage zu entscheiden, ob der Mann, welcher, nachdem die Ehepacten rechtsgiltig geworden waren, mit der Braut das erste Mal, und zwar vor der Trauung, den Beischlaf ausüben wollte und dabei fand, dass dieselbe an einem Gebärmuttervorfall leide, dieselbe heiraten und sonst den Vertrag erfüllen müsse. Die befragten Gerichtsärzte betonten das Moment des Abscheues, und das Gericht theilte diese Meinung, indem es den Mann von der Erfüllung der Ehepacten entband, aber zur Leistung einer Deflorationssumme verurtheilte.

Abscheu.

Das Moment des Ekels und des Abscheues spielt, wie schon oben erwähnt, bei Ehescheidungsklagen eine häufige Rolle. Es ist jedoch natürlich, dass dasselbe auch von Seite der Frau gegenüber dem Manne geltend gemacht werden kann. Dieses Moment hat mit der eigentlichen Begattungsfähigkeit nichts zu thun und ist von so individueller und leicht vorzuschützender Natur, dass gegenüber solchen Angaben nochmals die grösste Vorsicht und Objectivität angerathen werden soll.[34]

Mangelnde Geschlechtslust.

Das Gleiche gilt vom Fehlen oder Darniederliegen der geschlechtlichen Erregbarkeit, welche thatsächlich beim Weibe häufiger vorzukommen scheint als beim Mann, nach Duncan (The Gulstonian lectures on the sterility of woman. Brit. med. Journ. 1883, pag. 343) besonders häufig bei sterilen Frauen. Unter 161 solchen fand D. 39 ohne Begierde und 62 ohne Geschlechtsgenuss. Es unterliegt keinem Zweifel, dass derartige Defecte das eheliche Zusammenleben beeinträchtigen und zu Ehescheidungsgesuchen führen können.[35]

Die Conceptionsunfähigkeit.

Die Zeit, wann die Geschlechtsreife und daher Conceptionsfähigkeit sich eingestellt hat, lässt sich beim Weibe leichter bestimmen als beim Manne, weil, seltene Ausnahmen abgerechnet, der Eintritt der Menstruation einen sehr sicheren Anhaltspunkt gewährt.

Dieser Zeitpunkt fällt bei uns im Durchschnitte zwischen das 15. und 16. Lebensjahr. Szukits (Wiener med. Ztg. 1857, XIII, 509) berechnete aus 2275 Beobachtungen, dass die Wienerinnen im Durchschnitt im Alter von 15 Jahren 8½ Monaten zum ersten Male menstruiren, während am Lande dieses erst mit 16 Jahren 2½ Monaten geschieht. In Frankreich fällt nach Brierre de Boismont der Eintritt der Menstruation im Mittel bei Mädchen aus den ärmeren Ständen auf 14 Jahre 10 Monate; beim Mittelstand auf 14 Jahre 5 Monate; bei Reichen auf 13 Jahre 8 Monate. Francis R. Hogg (Med. Times and Gaz. 1871, Nr. 4) constatirte unter 1948 Fällen den Eintritt der Menses 1mal mit 9 Jahren, 6mal mit 10, 59mal mit 11, 146mal mit 12, 253mal mit 13, 437mal mit 14, 502mal mit 15, 270mal mit 16, 157mal mit 17, 97mal mit 18, 45mal mit 19, 19mal mit 20, 4mal mit 21, 1mal mit 22 und 1mal mit 30 Jahren. In 17 Fällen erschien die Menstruation erst nach der Verheiratung.

Eintritt der ersten Menstruation. Frühreife.

Schon aus letzterer Zusammenstellung ist zu ersehen, dass in einzelnen Fällen die Menstruation ungewöhnlich bald eintreten kann. Es existiren jedoch verhältnissmässig zahlreiche Beobachtungen, wo dies noch früher geschah. Eine ganze Reihe derartiger Fälle hat Horvitz (Petersb. med. Ztg. VII. Jahrg., XIII. Bd.) zusammengestellt. Unter diesen findet sich ein Fall von Morand, betreffend ein Mädchen, das, blos 4 Monate alt, schon menstruirte; ein weiterer, wo die Menses bei einem 9monatlichen Mädchen schon sich zeigten, das bereits einen behaarten Mons veneris und entwickelte Brüste aufwies; ebenso eine gleiche, auch ein 9monatliches Mädchen betreffende Beobachtung von Lenhossek, aus welcher zu entnehmen ist, dass dieses Mädchen, als es 2 Jahre alt geworden war, die Entwicklung eines 17- bis 18jährigen Mädchens zeigte; ferner der Fall von Parvin, der ein 4½jähriges und der von Peakock, der ein 5jähriges Kind betraf. Im ersteren dauerte die Menstruation regelmässig stets 3 Tage; der äussere Habitus war wie bei einem 10jährigen Mädchen, Körperlänge 3´ 11´´, Gewicht 75 Pfund. Die äusseren Genitalien vollkommen entwickelt, jedoch haarlos, die Brüste wie bei einem 17jährigen Mädchen.[36]

Diesen Fällen gegenüber könnte man einwenden, dass der frühzeitige Eintritt der Menstruation nicht auch so frühzeitige Conceptionsfähigkeit bedeute. Gegen diese Auffassung spricht jedoch, ausser dem Umstande, dass zufolge der Beobachtungen Waldeyer’s die Eier in dem kindlichen Eierstock schon vorgebildet sind, und dass von Slaviansky (Med. Centralbl. 1871, 131 und 1875, 165) der Nachweis geliefert wurde, dass die Follikelreife nicht erst mit der Pubertät beginne, sondern dass schon beim Kinde reife Follikel sich finden, die Thatsache, dass wirklich in so frühem Alter Schwangerschaften beobachtet worden sind.

So sah Kussmaul ein 8jähriges Mädchen schwanger werden und im 9. Monate niederkommen. Rüttel beobachtete eine Schwangerschaft bei einem 9jährigen Mädchen, Boulet bei einem 10jährigen, das schon seit seinem ersten Lebensjahre regelmässig menstruirte, Macramara bei einem Hindumädchen von 10½, Cortis eine Niederkunft im Alter von 10 Jahren und 8 Monaten, Fox und Willand je eine Schwängerung im 11. und Horvitz eine im 12. Jahre.[37]

Geschlechtsreife ohne Menstruation.

Wichtig ist, dass die Geschlechtsreife früher als die Menstruation und schon ohne diese sich einstellen kann, z. B. bei Chlorotischen, aber auch bei sonst gesunden Individuen. Casper kannte eine 32jährige kräftige und gesunde Bäuerin, welche schon 3mal geboren hatte, ohne jemals menstruirt gewesen zu sein. Löwy (Wiener med. Wochenschr. 1868, Nr. 98) berichtet von einer gesunden 31jährigen Frau, die bereits 6 Kinder geboren und niemals menstruirt hatte. Erst nach der 6. Entbindung stellte sich die Menstruation zum ersten Male ein und erschien seitdem regelmässig.

Menopause.

Die Zeit, in welcher die Conceptionsfähigkeit des Weibes physiologisch aufhört, fällt bei uns in der Regel zwischen das 40. und 50. Lebensjahr. Das Aufhören der Menstruation, die Menopause, signalisirt in der Regel das Aufhören der Conceptionsfähigkeit. Der Zeitpunkt der ersteren unterliegt jedoch, je nach Klima, Race u. dergl., grossen Schwankungen. Bei 57 Frauen, die Francis Hogg beobachtete, hörte die Menstruation auf:

1 mal mit 23 Jahren

1 „ „ 34 „

1 „ „ 35 „

1 „ „ 37 „

5 „ „ 38 „

10 „ „ 40 „

2 „ „ 41 „

6 „ „ 42 „

3 „ „ 43 „

5 „ „ 45 „

3 „ „ 46 „

9 „ „ 47 „

2 „ „ 48 „

3 „ „ 49 „

2 „ „ 50 „

2 „ „ 53 „

Nach Evers (Schmidt’s Jahrb. 1873. 160 Bd., pag. 150), der die Menopause bei 123 Individuen verzeichnete, erfolgte dieselbe:

im 37. Jahre bei 1 Städterin, bei — Landbew., im Ganzen 1 mal

„ 38. „ „ — „ „ 1 „ „ „ 1 „

„ 40. „ „ 2 „ „ 2 „ „ „ 4 „

„ 41. „ „ — „ „ 1 „ „ „ 1 „

„ 42. „ „ 1 „ „ — „ „ „ 1 „

„ 43. „ „ 2 „ „ 3 „ „ „ 5 „

„ 44. „ „ 2 „ „ 3 „ „ „ 5 „

„ 45. „ „ 12 „ „ 2 „ „ „ 14 „

„ 46. „ „ 10 „ „ 2 „ „ „ 12 „

„ 47. „ „ 4 „ „ 2 „ „ „ 6 „

„ 48. „ „ 11 „ „ 3 „ „ „ 14 „

„ 49. „ „ 12 „ „ 7 „ „ „ 19 „

„ 50. „ „ 16 „ „ 5 „ „ „ 21 „

„ 51. „ „ 2 „ „ 2 „ „ „ 4 „

„ 52. „ „ 3 „ „ 1 „ „ „ 4 „

„ 53. „ „ 3 „ „ 2 „ „ „ 5 „

„ 54. „ „ 5 „ „ 1 „ „ „ 6 „

„ 55. „ „ 1 „ „ — „ „ „ 1 „

Climacterium. Conception im höheren Alter.

Abgesehen von diesen Schwankungen ist zu beachten, einestheils, dass aus pathologischen Gründen die Menses früher ausbleiben können, anderseits aber, dass die Fortdauer der Menstruation durch, gerade im climacterischen Alter nicht seltene, pathologische Blutungen vorgetäuscht werden kann. Ausserdem ist zu berücksichtigen, dass das Aufhören der menstrualen Blutungen eine Conception nicht unmöglich macht. Barker hat die einschlägigen Beobachtungen Anderer um zwei neue eigene vermehrt (Virchow’s Jahresb. 1874, II, 728), indem er von einer Frau berichtet, die, Mutter von 5 Kindern, mit 42 Jahren aufhörte zu menstruiren, aber mit 46 Jahren nochmals schwanger wurde; ebenso von einer zweiten, die, nachdem durch 3 Jahre die Menstruation bereits ausgeblieben war, im 47. Lebensjahre concipirte.

Dass Frauen nach dem 45. Jahre noch concipiren, ist im Ganzen eine seltene Erscheinung, und es kommt überhaupt nicht häufig vor, dass Frauen noch nach dem 40. Jahre entbinden. So hat Neverman statistisch nachgewiesen, dass unter 10.000 Geburten blos 436 nach dem 40. Jahre vorkommen, und von diesen fallen fast alle kurz nach Vollendung des 40. Jahres, von wo die Zahl der Entbindungen rapid abnimmt. Doch existiren vollkommen beglaubigte Fälle, dass Frauen noch in weit vorgerücktem Alter concipirten und niederkamen. Von Beobachtungen dieser Art erwähnen wir die von Barker, welcher in drei Fällen Geburten bei Frauen beobachtete, die bereits über 50 Jahre alt waren. Darunter befand sich eine Frau von 51 Jahren, welche nach 27jähriger Ehe zum ersten und im Jahre darauf zum zweiten Male niederkam.[38]

Die ältere Literatur enthält eine ziemliche Anzahl von Fällen, in denen die Entbindung in noch späterem Alter erfolgt sein soll; die Glaubwürdigkeit derselben muss jedoch dahingestellt bleiben. Zufolge den Angaben Barker’s gibt es nur einen einzigen authentischen, von Davies beobachteten Fall, in welchem eine Frau von 55 Jahren noch niedergekommen ist. Doch wird uns von Dr. Josef Mayer in Medenice in Galizien mit Schreiben vom 10. Jänner 1894 mitgetheilt, dass in der deutsch-evangelischen Colonie Josefsberg Ende December 1893 eine 59jährige Frau Namens Barbara Porr (bereits Urgrossmutter), unter Intervention der Hebamme Katharina Meier von einem lebenden Kinde entbunden worden sei, nachdem seit dem 55. Jahre die Menses nur unregelmässig und in langen Intervallen aufgetreten waren!

Conceptionsfähigkeit im höheren Alter.

Die Conceptionsfähigkeit bereits im höheren Alter stehender Frauen kann in Frage kommen, wenn die legitime Abkunft eines Individuums aus diesem Grunde angefochten wird, wie Taylor (l. c. II, 305) einen solchen Fall anführt, in welchem man die Legitimität eines Erbschaftsprätendenten bestritt, weil man bezweifelte, dass dessen angebliche Mutter noch in ihrem 49. Jahre empfangen haben konnte. Ebenso, wenn die gerichtliche Auszahlung einer Erbschaft oder anderweitig stipulirter Summen von der Beantwortung der Frage abhängt, ob von der betreffenden Frau noch Kinder erwartet werden können.

Ein Gentleman hatte die testamentarische Verfügung getroffen, dass sein Vermögen erst seinen Urenkeln ausbezahlt werden dürfe. Er hatte zwei Söhne hinterlassen und von diesen jeder Kinder. Einige von letzteren waren gestorben, ohne Kinder zu hinterlassen, und es blieben zwei Töchter von dem ältesten Sohn des Erblassers, die beide verheiratet waren, jedoch keine Kinder hatten, und zwei Töchter und ein Sohn von dem jüngeren. Die erstgenannten Töchter standen im Alter von 57 und 52 Jahren. Es handelte sich nun, da man annahm, dass von diesen zwei Frauen, des vorgerückten Alters wegen, keine Kinder mehr zu erwarten wären, um Uebertragung der Erbschaftsrechte an die jüngere Linie. Der Richter ging jedoch auf die Sache nicht ein, da ihm von dem Oberaufseher der Archive (Master of the Rolls) mitgetheilt wurde, dass in einem Falle ein Kind von einer Frau geboren wurde, welche um 6 Jahre älter war als die jüngere der beides Ladies. (Taylor, II, 306.)

Aehnliche Rechtsfälle finden sich bei Casper-Liman, I, 87 u. ff. Bei der Beurtheilung solcher wird man allerdings von dem Erfahrungssatze ausgehen, dass nach dem 40. Jahre eine Conception mit den zunehmenden Jahren immer unwahrscheinlicher wird, man wird jedoch nicht unterlassen, ausser dem Alter und dem Verhalten der Menses auch den Körperzustand der Frau in Betracht zu ziehen, und desto vorsichtiger seinen Ausspruch thun, je kräftiger und rüstiger derselbe noch ist.

Adoption.

Das österr. b. G. B. §. 180 sowohl als das preuss. Landrecht bestimmen, dass die Adoption von Kindern von Individuen gestattet ist, welche das 50. Lebensjahr bereits zurückgelegt haben, und es geht daraus, sowie aus der Bestimmung des §. 669 des preuss. Landrechtes, dass auch jüngeren Personen solches gestattet werden kann, „wenn nach ihrem körperlichen und Gesundheitszustande die Erzeugung natürlicher Kinder von ihnen nicht zu vermuthen ist“, hervor, dass das Gesetz das 50. Jahr als die gewöhnliche Grenze betrachtet, bis zu welcher die Fortpflanzungsfähigkeit als noch bestehend angenommen werden kann.

Diese Annahme trifft, wie aus dem Gesagten zu entnehmen, bei den Frauen für die bei weitem überwiegende Zahl der Fälle zu, bezüglich der Männer ist jene Grenze entschieden zu niedrig gegriffen.

Die Befruchtungsunfähigkeit des Weibes kann ferner bedingt sein durch pathologische Processe.

Defect und Erkrankungen der Ovarien, der Tuben etc.

Wenn wir in dieser Beziehung von den Ovarien ausgehen, so kommt zunächst der vollständige Mangel und die Verkümmerung derselben in Betracht. Beide können angeboren vorkommen, jedoch wohl nur ganz ausnahmsweise für sich allein. Die meisten derartigen Fälle sind von anderweitigen Missbildungen begleitet, namentlich mit unvollkommener Entwicklung des übrigen Genitalapparates, wie bei vielen Formen der sogenannten Hermaphrodisie. Erworbener Defect der Ovarien kann gegenwärtig, wo die Ovariotomie immer häufiger, und zwar nicht blos wegen Geschwülsten, geübt wird, leicht vorkommen, und es würde natürlich nach doppelseitiger Ovariotomie von einer Conceptionsfähigkeit der betreffenden Frau keine Rede mehr sein können.[39]

Die Anwesenheit von Tumoren der Ovarien berechtigt nicht zur sicheren Ausschliessung der Conceptionsfähigkeit. Conceptionen bei einseitigen Tumoren kommen häufig vor, aber auch bei doppelseitigen wurde mehrmals Schwangerschaft beobachtet, woraus hervorgeht, dass auch bei vorgerückter Tumorenbildung die Eireifung bisweilen fortbesteht. (Leopold und Olshausen, Virch. Jahrb. 1874, II, 738.)

Es unterliegt keinem Zweifel, dass eine Reihe anderer Erkrankungen des Ovariums die Functionsfähigkeit derselben sistirt und Conceptionsunfähigkeit bedingt; es ist jedoch begreiflich, dass die Mehrzahl dieser Processe für die Diagnose so schwer zugänglich ist, dass eine forensische Verwerthung in den seltensten Fällen thunlich sein wird. Gleiches gilt von der Erkrankung der Tuben, insbesondere von dem Unwegsamwerden derselben, wie sie durch peritonitische Processe, durch Salpingitis etc. herbeigeführt werden kann.

Defect, Lageveränderungen etc. des Uterus.

Angeborener Defect des Uterus bei blind endender, in der Regel stark verkürzter und häufig auch verengerter Scheide ist wiederholt beobachtet worden. Wir selbst haben ihn bei der Section einer alten, verheiratet gewesenen Frau gefunden. Die Scheide hatte eine Länge von 5–6 Centimeter und endete vollkommen blind. Anstatt des Uterus nur einige pyramidenförmig angeordnete Faserzüge im Lig. latum, Tuben fehlend, beiderseits rudimentäre, vielfach eingekerbte Ovarien. (Aehnliche Fälle siehe Virch. Jahrb. 1868, II, 601, und Schmidt’s Jahrb. 1874, Bd. 164, pag. 260.)

Hat in einem solchen Falle die Vagina eine entsprechende Länge und Weite, so kann Begattungsfähigkeit bei vollkommen fehlender Conceptionsfähigkeit bestehen, ebenso wie nach Exstirpation des Uterus.

In einem von Taylor (l. c. 310) mitgetheilten Falle wurde bei der aus Anlass einer Scheidungsklage vorgenommenen gerichtsärztlichen Untersuchung einer Frau eine blos ¾ Zoll tiefe Vagina, aber kein Uterus gefunden, und bei einer zweiten, sechs Monate darauf vorgenommenen Untersuchung wurde constatirt, dass die Scheide bereits eine Tiefe von 2 Zoll besass. Die Ehe wurde für null und nichtig erklärt, jedoch blos wegen der behinderten Begattungsfähigkeit, wobei der Richter die Ansicht aussprach, dass eine Conceptionsunfähigkeit bei ungestörter Begattungsfähigkeit keinen genügenden Grund für die Nullitätserklärung einer Ehe abgeben könne. Wäre demnach in diesem Falle die Scheide von natürlicher Beschaffenheit gewesen, so wäre trotz vollkommenem Defect des Uterus die Nullitätserklärung der Ehe nicht erfolgt, eine Anschauung, welcher gegenüber Taylor mit Recht bemerkt, dass sie mit dem eigentlichen Zweck der Ehe, als der nur die Erzeugung von Kindern angesehen werden könne, im offenbaren Widerspruche stehe.[40]

In gleicher Weise wie der vollständige Defect des Uterus wäre die rudimentäre Entwicklung der Gebärmutter und der Uterus infantilis zu beurtheilen, ebenso die Atresien des Uterus. Durch Versionen und Flexionen behinderte Wegsamkeit des Uterus scheint eine sehr häufige Ursache der Sterilität zu sein. Mayer fand bei 272 sterilen Frauen 97mal Lageveränderungen der Gebärmutter, ebenso Beigel (Wiener med. Wochenschr. 1873, Nr. 12) bei 114 solchen Frauen 22mal. Auch P. Müller („Die Sterilität der Ehe.“ Deutsche Chirurgie, Lief. 55) betont die Wichtigkeit der Flexionsstenose für die Sterilität. Dagegen sucht Grünewald (Arch. f. Gynäk. VIII, pag. 414) den Grund der Unfruchtbarkeit in solchen Fällen nicht in der behinderten Wegsamkeit des Uteruscanals, sondern in der mit letzterer gewöhnlich verbundenen anderweitigen Erkrankung des Uterus, indem er darauf hinweist, dass alle Widerstände, die ein geknickter menschlicher Uterus dem Vordringen der Spermatozoiden darbieten kann, ein Kinderspiel sind im Vergleiche mit den Schwierigkeiten, die sich demselben im physiologischen Cervicalcanal gewisser Thierarten (Sau, Schaf, Hündin) entgegenstellen, obgleich es bekannt, wie reichlich und regelmässig sich letztere fortzupflanzen vermögen.

Auch Stadfeldt (Virch. Jahrb. 1874, II, 756) hält die den Flexionen bezüglich der Sterilität zugeschriebene Bedeutung für übertrieben, indem er fand, dass Weiber mit Retroflexio uteri ganz tüchtig zur Vermehrung der Bevölkerung beigetragen, da die 36 Frauen, die er zu beobachten Gelegenheit hatte, 133mal zur rechten Zeit geboren hatten, so dass 3·7 Schwangerschaften auf jede Frau kamen, eine Zahl, die die gleiche ist, wie sie die Statistik für verheiratete Frauen im Allgemeinen berechnet.

Fibroide des Uterus und Carcinom desselben sind kein absolutes Hindernis für die Conception, doch wird letztere nach Schröder (Geburtsh., pag. 203) bei den interstitiellen und submucösen Fibroiden im hohen Grade erschwert und kann beim Carcinom in den späteren Stadien desselben nicht leicht erfolgen.

Krankheiten des Uterus.

Von den Gynäkologen wird noch eine Reihe von Erkrankungen des Uterus, so Deformitäten der Vaginalportion (Beigel), Entzündungsformen des Uterus und ihre Ausgänge (Grünewald), ferner mit Rücksicht auf ihre mechanische sowohl, als angeblich chemisch den Spermatozoiden schädliche Wirkung die Blennorrhoe (Kölliker, Scanzoni, Küchenmeister, Marion Sims) mit der Sterilität in ursächlichen Zusammenhang gebracht, und gewiss mit vielem Recht. Da jedoch solche Zustände keineswegs immer und absolut die Conceptionsfähigkeit aufheben, so sind dieselben für die forensische Beurtheilung der Conceptionsfähigkeit von sehr untergeordneter Bedeutung.

Scheidenstenose.

Behinderte Wegsamkeit der Vagina durch Verwachsungen, Tumoren, Pessarien u. dergl. bilden, wenn der Verschluss kein vollständiger ist, kein absolutes Conceptionshinderniss. So beobachtete Olshausen (Arch. f. Gyn. II, 278) zweimal Conception trotz permanent getragener Pessarien. Ausserdem existirt eine bereits grosse Zahl von Beobachtungen, die fast jährlich um neue sich vermehrt, von erfolgter Conception nicht blos bei hochgradiger Verengerung der Scheide, sondern selbst bei fast vollständigem Verschluss des Scheideneinganges.

Aus der grossen Menge solcher Fälle wollen wir einige der instructivsten hervorheben:

Hanuschke beobachtete Schwangerschaft, trotzdem die grossen Schamlippen fast vollständig bis auf eine nadelstichgrosse Oeffnung in der hinteren Commissurgegend mit einander häutig verwachsen waren. Die Verwachsung war angeboren, und die Person sah in Folge dessen aus, „wie wenn sie mit Tricots bekleidet wäre“.

Scanzoni (Allg. Wiener med. Ztg. 1864, 4) fand bei der Untersuchung eines blühend aussehenden, im vierten Monate schwangeren Mädchens die grossen und kleinen Schamlippen normal, den Scheideneingang aber durch eine prall gespannte Membran nach oben verschlossen und in deren Mitte nur eine hirsekorngrosse Oeffnung, durch welche man eine gewöhnliche Fischbeinsonde durchführen konnte. Nachdem die Muttermundsränder bereits verstrichen waren, zeigte sich an der Stelle, wo sich das mittlere mit dem oberen Drittel der Scheide verbindet, eine zweite, dünne, kreisförmig um die Vaginalwand ziehende Membran. Diese riss beim Herabrücken des Kopfes von selbst ein, das verdickte Hymen musste jedoch eingeschnitten werden.

Von Netzel wird folgender Fall berichtet (Virch. Jahrb. 1868, II, 606): Ein 35 Jahre altes Frauenzimmer hatte nie ihre Menstruation gehabt, noch Molimina gespürt; als sie 23 Jahre alt war, bekam sie starke Unterleibsschmerzen und es gingen mehrere Pfund ichorösen Eiters aus der Vagina ab. Im 33. Jahre hatte sie eine ähnliche Attaque und seit dieser Zeit litt sie an einem unbedeutenden gelben Ausflusse, der alle 14 Tage blutig wurde. Als sie dieses Leidens wegen in die Behandlung N.’s trat, fand dieser die Vagina blos 2–3 Cm. lang mit gesunder Schleimhaut. Links vorn bestand eine kleine Oeffnung, wodurch eine Sonde 3 Cm. eindrang. Die Oeffnung wurde dilatirt, und über der verengten Stelle fand nun N. wieder ein Stück Vagina, circa 4 Cm. lang, und in dem Fornix vaginae wieder eine kleine Oeffnung, passirbar für eine feine Sonde. Nach der Dilatation dieser Oeffnung fand man erst die Portio vaginalis uteri, mit infundibuliformem, klaffendem und mit kleinen Ulcerationen besetztem Orificium. Während der Dilatationsversuche, die mit Laminariasonden bewerkstelligt wurden, erkrankte die Person an Peritonitis und starb. Als man die Leiche aus dem Bette herausnehmen wollte, fand man in diesem — einen Fötus von 15 Cm. Länge, und die Obduction constatirte, dass die Patientin geboren hatte!

Conception trotz unmöglicher Immissio penis.

K. Braun (Wiener med. Wochenschr. 1872, Nr. 45 und 1876) publicirte mehrere Fälle von Conception bei Imperforatio hymenis und bestimmt nachgewiesener Unmöglichkeit der Immissio penis, worunter einen, wo bei der Untersuchung der im letzten Monate schwangeren Frau das Hymen keine, auch nicht die allerfeinste Oeffnung entdecken liess und die Vagina in den untersten Theil der Harnröhre 0·5 Cm. hinter dem hanfkorngrossen Orificium urethrae einmündete.

Fehling (Arch. f. Gyn. 1883, V, 342) beschreibt einen Fall, in welchem einer 32jährigen Frau, die von ihrer ersten Entbindung eine Blasenscheidenfistel davongetragen hatte, durch mehrfache Operationen derselben, schliesslich durch die gänzliche Obliteration der Scheide soweit geholfen worden war, dass sie nur in aufrechter Stellung, durch eine kleine, für eine feine Sonde eben durchgängige Oeffnung etwas Urin aus der Scheide verlor. Trotzdem wurde diese Person geschwängert.

Leopold (Arch. f. Gyn. XI) bringt zwei Fälle von Schwangerschaft bei vollständiger Impotentia coëundi. In beiden Fällen völlig erhaltenes Hymen, im zweiten ausserdem starker Vaginismus.

Diese Fälle beweisen, dass eine Conception manchmal unter den scheinbar ungünstigsten Bedingungen erfolgen kann, sowie sie auch darthun, dass zur Befruchtung keine vollständige und tiefe Immissio penis nothwendig ist, wie bis dahin allgemein gefordert wurde.

Künstl. Befruchtung. Befruchtungsvorgang.

Auch lassen diese Beobachtungen vermuthen, dass der Uterus bei der Conception sich nicht, wie man gewöhnlich annimmt und wofür auch die Beobachtungen Spalanzani’s und Marion Sim’s über künstliche Befruchtung[41] zu sprechen scheinen, passiv verhält, sondern auch eine active Rolle spielen dürfte. Wernich (Berliner klin. Wochenschrift. 1873, Nr. 9) hat neuerdings das Stattfinden einer Aspiration des Spermas bei der Cohabitation von Seite des Uterus, insbesondere von Seite des Cervix betont und beruft sich auf gewisse Bewegungserscheinungen, die von ihm und Anderen am Orificium uteri erregbarer Frauen beobachtet wurden. Untersuchungen, die v. Basch und wir über Uterusbewegungen an Hunden anstellten (Wiener med. Jahrbücher. 1878), haben in der That das Auftreten einer Erection der Portio vaginalis und ein Oeffnen des Muttermundes nach Reizung eines vom Aortenplexus des Sympathicus entspringenden und zum Uterus herabziehenden Nervenpaares ergeben, sind daher geeignet, die Theorie Wernich’s zu stützen und den Vorgang bei der Conception in den genannten merkwürdigen Fällen zu erklären.

Dass Urinfisteln kein wesentliches Hinderniss für die Conception bilden, hat Kroner gezeigt. (Ueber die Beziehungen der Urinfisteln zum Geschlechtsleben des Weibes. Arch. f. Gyn. 1882, XIX, 140.) Von 37 Fistelkranken sind 21 noch einmal, 12 zweimal, 3 dreimal und 1 mehrmal schwanger geworden.

Impotentia gestandi und generandi.

Es unterliegt keinem Zweifel, dass unter die „dem Zwecke der Ehe hinderlichen Gebrechen“ (§. 53 b. G. B.) auch die Impotentia gestandi und generandi des Weibes subsumirt werden müssen, und es ist bekannt, dass es eine Reihe theils localer, theils allgemeiner Zustände gibt, welche trotz vorhandener Beischlafs- und Conceptionsfähigkeit das Austragen oder normale Gebären des Kindes nicht zulassen. In letzterer Beziehung erinnern wir z. B. an die Beckenverengerungen höherer Grade. Der Gerichtsarzt dürfte vorkommenden Falls nicht unterlassen, eine nachweisbare Impotentia gestandi oder generandi im Gutachten in ihrer ganzen Bedeutung auseinanderzusetzen, und es wäre dann Sache der Behörde, eine derartige, vor dem Eingehen eines Ehebündnisses constatirte Impotenz eventuell als ein „dem Zwecke der Ehe hinderliches Gebrechen“ zu behandeln. Dass dies geschehen, respective eine solche Ehe nicht bewilligt werden möchte, wäre im Interesse der Moral sowohl als Humanität zu wünschen. Leider lehrt in dieser Richtung die tägliche Erfahrung, dass bei Eheschlüssen alle anderen Momente mehr in Betracht gezogen werden als die zu erwartenden gesundheitlichen Folgen, und dass, wie die Fälle von mehrmals an einer und derselben Frau vorgenommenem Kaiserschnitt beweisen, selbst die glücklich überstandene Lebensgefahr die Leute nicht abhält, sich von Neuem derselben auszusetzen.

In jenen Fällen, in welchen wegen angeblicher Impotenz des einen Theiles eine Eheauflösung oder Ehescheidung angestrebt wird, genügt es nicht, das thatsächliche Vorhandensein eines „Unvermögens zur Leistung der ehelichen Pflicht“ zu constatiren, sondern es fällt dem Gerichtsarzte noch die Aufgabe zu, darzuthun, ob dieses Unvermögen ein immerwährendes und unheilbares sei (§. 60 österr. B. G. B., §. 696 preuss. Landrecht), und nach dem österr. Gesetze (§. 60 B. G. B.), ob dasselbe bereits zur Zeit des geschlossenen Ehevertrages vorhanden war oder erst während der Ehe eingetreten ist.

Die Beantwortung der ersten Frage ist bei der Impotenz des Mannes in der Regel dann leicht, wenn derselben locale Defecte oder Erkrankungen zu Grunde liegen, und sie fällt zusammen mit der Beantwortung der Frage, ob etwa durch chirurgische Eingriffe die zur Ausübung des Coitus erforderlichen Verhältnisse hergestellt werden können.

Schwieriger gestaltet sich die Sache in jenen Fällen, in welchen bei normal beschaffenen Genitalien die Erection behindert ist, und wenn als Ursache dieser Behinderung nicht etwa ein schweres, durch anderweitige Symptome sich kundgebendes Leiden centraler Nervenorgane, insbesondere des Rückenmarkes, sich ergibt, sondern Innervationsstörungen anderer Art derselben zu Grunde liegen. Die Natur letzterer kann so versteckt sein, dass sie sich der Diagnose vollkommen entzieht. Da es sich jedoch in vielen solchen Fällen nur um eine psychische Hemmung des Reflexvorganges der Erection handelt und diese nicht selten durch Angewöhnung und fortgesetztes Zusammenleben sich wieder gibt, so wird man gut thun, in solchen Fällen ein unbestimmtes Gutachten zu erstatten und auf letztere Möglichkeit hinzuweisen. Es tritt dann die, offenbar auf einschlägige Erfahrungen basirende Bestimmung des §. 101 des österr. B. G. B. in Kraft, welche verordnet, dass, wenn es sich mit Zuverlässigkeit nicht bestimmen lässt, ob das Unvermögen ein immerwährendes oder blos zeitliches sei, die Ehegatten verbunden sind, noch durch ein Jahr zusammen zu wohnen, und dass die Ehe erst dann für ungiltig erklärt werden kann, wenn das Unvermögen diese Zeit hindurch angehalten hat.

Heilbarkeit der Impotenz.

In Folge der mehr passiven Rolle, welche beim Coitus dem Weibe zufällt, handelt es sich bei der Beurtheilung der Heilbarkeit einer erwiesenen Impotentia coëundi des Weibes ausschliesslich um die Frage, ob diese durch Operation zu beseitigen sei oder nicht. Wie aus dem oben Gesagten hervorgeht, sind viele der beim Weibe vorkommenden Begattungshindernisse der Art, dass sie durch chirurgischen Eingriff gehoben werden können, wie dies z. B. von den häutigen Verwachsungen der Schamlippen und von vielen Formen der Atresie des Scheideneinganges, insbesondere von der Atresia hymenalis, gilt. Ueberhaupt sind sämmtliche pathologische angeborene sowohl als erworbene Processe, die beim Weibe ein Begattungshinderniss bedingen können, so leicht der Untersuchung zugänglich, dass ebenso wie ihre Diagnose auch die Begutachtung der Heil- oder Unheilbarkeit keine besonderen Schwierigkeiten bieten wird.

Dauer des Unvermögens.

Was die durch §. 60 des österr. B. G. B. gegebene Frage betrifft, ob das immerwährende Unvermögen zur Leistung der ehelichen Pflicht schon zur Zeit des geschlossenen Ehevertrages vorhanden war, so ergibt sich die Beantwortung derselben dann von selbst, wenn das Begattungshinderniss seiner allgemeinen Natur nach als ein angeborenes oder in der Kindheit erworbenes sich darstellt. Bei den im mannbaren Alter acquirirten Impotenzen ist es theils die Natur und der Grad des ihnen zu Grunde liegenden Leidens, theils die Anamnese, welche behufs Beantwortung obiger Frage herangezogen werden muss. Ausserdem wären namentlich in Fällen, wo die Impotenz des Gatten in Frage kommt, auch die Genitalien des betreffenden Weibes zu untersuchen, ob sich aus ihrem Verhalten ein „matrimonium consummatum“ erkennen lässt oder nicht.

Bezüglich letzterer Diagnose muss auf die folgenden Capitel verwiesen werden.

Die Zwitterbildungen.

Dieselben kommen nicht blos mit Rücksicht auf die Zeugungsfähigkeit der betreffenden Individuen, sondern auch in anderen gerichtlich wichtigen Beziehungen in Betracht, verdienen daher eine besondere Behandlung.

Vollkommene Zwitterbildung, d. h. eine vollständige Entwicklung eines Individuums nach beiden Geschlechtsrichtungen kommt beim Menschen nicht vor. Dagegen ist eine annähernd vollkommene Zwitterbildung allerdings möglich, indem nicht blos beiderlei Geschlechtsgänge, sondern auch beiderlei Geschlechtsdrüsen an einem und demselben Individuum bis zu einem gewissen Grade sich entwickeln können. Derartige Fälle werden verständlich, wenn man festhält, dass die Geschlechtsanlage in den ersten Wochen der embryonalen Entwicklung jedesmal eine bisexuelle ist, und dass erst nach der sechsten Woche die Geschlechtsentwicklung nach der einen Geschlechtsrichtung geschieht, während die Embryonalanlage der Organe des anderen Geschlechtes verkümmert. Ausnahmsweise kann es nun geschehen, dass ausser der Anlage des einen Geschlechtes sich auch in mehr weniger ausgesprochener Weise jene des anderen entwickelt, wodurch eben jenes merkwürdige Verhalten der Genitalien entsteht, welches wir als Zwitterbildung, Hermaphrodisie, bezeichnen.

Arten der Hermaphrodisie.

Je nachdem die bisexuelle Entwicklung sowohl die Geschlechtsdrüsen als die Geschlechtsgänge, oder nur die letzteren betrifft, unterscheidet man den Hermaphrodismus verus und die Pseudohermaphrodisie.

Vom Hermaphrodismus verus unterscheidet man wieder den H. v. bilateralis, wenn beiderseits sowohl Hoden als Eierstöcke vorhanden sind, dann den H. v. unilateralis, wenn die Geschlechtsdrüse auf der einen Seite einfach, auf der anderen aber sowohl Hode als Ovarium sich findet, und endlich den H. v. lateralis, wenn auf der einen Seite ein Hode, auf der anderen ein Ovarium zur Entwicklung gelangte.

Letztere Form ist wiederholt beobachtet worden. Ein solcher ausführlich beschriebener und mikroskopisch untersuchter Fall ist der von H. Meyer in Zürich (Virchow’s Archiv. XI). Es fanden sich bei dem betreffenden Individuum, einem Kinde, hermaphroditische äussere Genitalien, die Vagina in die Harnröhre einmündend, ein Uterus mit zwei Tuben, rechts Ovarium mit Parovarium, links ein Hode mit Rosenmüller’schem Organ. Seltener sind die Fälle von H. v. unilateralis und am seltensten der H. v. bilateralis. Das Vorkommen des letzteren wurde vielfach angezweifelt. Doch hat Heppner (Dubois-Reymond’s Archiv. 1870, pag. 679) einen derartigen höchst interessanten Fall veröffentlicht, in welchem hermaphroditische äussere Genitalien, Vagina, Uterus mit Tuben und unter diesen beiderseits sowohl langgestreckte Ovarien, als rundliche Hoden sich fanden, die durch die mikroskopische Untersuchung als solche constatirt wurden.

Die Fälle des Vorkommens beiderlei Geschlechtsdrüsen auf einer Seite sind uns durch die wichtigen Untersuchungen Waldeyer’s (Eierstock und Ei, 1870) begreiflich geworden, aus welchen hervorgeht, dass in der Embryonalanlage nicht blos die Ausführungsgänge beider Genitalien vorhanden sind, sondern auch die Geschlechtsdrüsen einen ursprünglich bisexuellen Charakter an sich tragen.

Die häufigste Form der Zwitterbildungen ist die Pseudohermaphrodisie, welche entweder blos darin besteht, dass nur die äusseren Genitalien des betreffenden Individuums eine Bildung zeigen, wie sie jener des anderen Geschlechtes entspricht, oder darin, dass mit oder ohne eine solche Missbildung der äusseren Genitalien auch die Ausführungsgänge der Genitalien des anderen Geschlechtes zu mehr weniger ausgesprochener Entwicklung gelangt sind. Sind dabei die Keimdrüsen männlich, so nennt man eine solche Zwitterbildung Pseudohermaphrodismus masculinus, sind sie aber weiblich, Pseudohermaphrodismus femininus, indem man dann von beiden einen Pseudohermaphrodismus internus, einen completus (internus und externus) und einen externus unterscheidet.

Aeussere Zwitterbildung.

Das Zustandekommen einer Zwitterbildung der äusseren Genitalien erklärt sich aus der Thatsache, dass in der ersten Zeit des embryonalen Lebens die Anlage der äusseren Genitalien sich ganz gleich verhält und erst später in verschiedener Weise sich entwickelt. Zwischen der 5. bis 6. Woche sehen wir über dem Sinus urogenitalis ein kleines, an seiner unteren Seite mit einer Furche versehenes Wärzchen und zu beiden Seiten des Sinus je eine wulstige Erhebung der Haut. Entwickelt sich das Individuum zu einem männlichen, so bildet sich aus dem Wärzchen der Penis, und die Furche an der Unterfläche desselben schliesst sich zur männlichen Harnröhre, die seitlichen Wülste aber verwachsen zum Scrotum, dessen Raphe auch später die ursprünglich bestandene Trennung beider Scrotalhälften andeutet. — Wird die Frucht eine weibliche, so entwickelt sich aus dem Wärzchen die Clitoris und seine Furche schliesst sich nur am centralen Ende zur Urethra. Der Sinus urogenitalis bleibt offen, bildet den Introitus vaginae und aus den seitlichen Hautfalten werden die grossen Labien.

Fig. 5.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Aeussere Genitalien eines Zwitters; die obere Sonde ist in die Harnröhre, die untere in die Vagina eingeführt.

Aus diesem Entwicklungsgange ergibt sich, dass eine äussere Hermaphrodisie sich beim Manne dadurch entwickeln kann, dass der Penis verkümmert bleibt, die Harnröhre sich nicht vollkommen schliesst (Hypospadie) und dass die Scrotalhälften nicht vollständig mit einander verwachsen, sondern eine mehr weniger tiefe, mit schleimhautartiger Membran überkleidete Grube zwischen sich lassen, die als Rest des ehemaligen Sinus urogenitalis dann den Introitus vaginae vortäuscht. Ist mit einer solchen Bildungshemmung, wie nicht selten, gleichzeitig Kryptorchie verbunden, so wird die Aehnlichkeit solcher äusserer Genitalien mit weiblichen noch auffallender. Dagegen können wieder die äusseren weiblichen Geschlechtstheile dadurch eine gewisse Aehnlichkeit mit männlichen erhalten, wenn die Clitoris sich ungewöhnlich entwickelt, oder wenn ausserdem die grossen Schamlippen mit einander verwachsen und eine mehr weniger vollständige Atresie des Scheideneinganges sich ausbildet. Letztere Form ist die bei weitem häufigere. Seltener kommt erstere vor, namentlich eine so bedeutende Vergrösserung der Clitoris, dass sie für einen Penis genommen werden kann. Doch haben wir bei einem alten, zur Section gekommenen Weibe, trotz vollkommen weiblicher Genitalien, eine Clitoris von 4–5 Cm. Länge gesehen, mit vollständig entwickelter, aber undurchbohrter Eichel und gut ausgebildetem Präputium.

Von derartigen hermaphroditischen Bildungen der äusseren Genitalien sind blosse Verkümmerung des Penis, dann Hypospadien und beim Weibe die einfachen Atresien des Introitus vaginae zu unterscheiden, obwohl zugestanden werden muss, dass sich zwischen diesen und den ersteren eine scharfe Grenze nicht ziehen lässt.

Die inneren Pseudohermaphrodisien kommen zu Stande, indem sich beim Manne auch die Müller’schen Gänge oder beim Weibe auch die Wolff’schen Canäle entwickeln. Auch hier sind erstere Fälle die bei weitem häufigsten und sie bestehen darin, dass sich bei einem Individuum von vorwiegend männlichem Geschlechtscharakter auch eine mehr weniger ausgebildete Vagina und ein eben solcher Uterus vorfinden, eine Bildung, die in rudimentärer Weise in der Vesicula prostatica (Utriculus masculinus) bei jedem Manne nachzuweisen ist.

Fig. 6.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Innere Genitalien eines „Zwitters“.

Bl

Blase,

Ur

Ureter,

U

Uterus,

V

Vagina,

T

rechte Tuba,

O

rechtes,

O′

linkes Ovarium,

P

Parovarium,

L O

Ligam. ovarii,

A

und

A′

Faserzüge im Ligam. latum, die sich zum Lig. rotundum vereinigen,

C

und

C′

Endigungen des Lig. rotundum,

B

und

B′

sackartige Ausstülpungen des Peritoneums (nach vorn gedreht), bei

X

Sonde in die Bauchhöhle eingeführt.

Geschlechtsbestimmung bei Zwittern.

Bei solchen Zwitterbildungen kann es sich in foro zunächst einzig und allein um die Bestimmung des Geschlechtes handeln, dem das betreffende Individuum angehört. Das Geschlecht bestimmt die sociale Stellung des Individuums, und es knüpfen sich auch an dasselbe wichtige Interessen und Rechte, die häufig nicht blos die Person selbst, sondern auch jene Dritter berühren, und die Verkennung der Sachlage kann sowohl die Betroffenen selbst, als Andere in die unangenehmsten Situationen versetzen.[42] Die Wichtigkeit solcher Untersuchungen und Begutachtungen ist daher mitunter eine bedeutende. Leider aber gehören dieselben zu den schwierigsten, die sich für den Gerichtsarzt ergeben können. Namentlich gilt dies bei Kindern, da bei diesen blos die äusseren Genitalien für die Unterscheidung verwerthet werden können, das unbestimmte Aussehen dieser aber eben das fast allen sogenannten Hermaphrodisien Gemeinschaftliche bildet.

Der Nachweis von in den zu beiden Seiten des ehemaligen Sinus urogenitalis sich erhebenden Hautfalten befindlichen Hoden würde natürlich in erster Linie anzustreben sein. Häufig sind jedoch solche Missbildungen der Genitalien mit Kryptorchie verbunden, was die Diagnose wesentlich erschwert. Anderseits können auch die Ovarien durch den Leistencanal herabsteigen, und es können Lymphdrüsen, Bruchsäcke und selbst vielleicht kolbig endigende Ligamenta rotunda (Fig. 6) Täuschungen veranlassen.

Klebs[43] hält den Nachweis von Nymphen als wichtig für die Geschlechtserkennung, da entwickelte Nymphen bei einer einfachen Hemmungsbildung des Penis und Perineums nicht wohl entstehen können, und weist darauf hin, dass Andeutungen dieser auch in dem oben angegebenen Falle von Meyer, sowie bei der Katharina Hohmann, die sich an den meisten Universitäten als Zwitter vorstellte, gefunden wurden.

Habitus und Haarwuchs bei Zwittern.

Im späteren Alter, nämlich nach erreichter Pubertät, kann sich manchmal die richtige Diagnose aus dem Auftreten gewisser Geschlechtseigenthümlichkeiten ergeben, und als solche werden zur Beachtung empfohlen: der sogenannte Habitus, das Verhalten des Kehlkopfes und der Stimme, das Auftreten gewisser specifischer Neigungen und sexueller Regungen, insbesondere aber der Nachweis der Samenbildung einerseits oder der Menstruation anderseits.

Die Beweiskraft der erst erwähnten Erscheinungen ist erfahrungsgemäss keine absolute, gibt vielmehr zu verschiedenen Täuschungen Veranlassung.

Haarwuchs bei Zwittern.

Insbesondere gilt dies vom sogenannten Habitus. Bekanntlich zeigt der Körpertypus auch bei geschlechtlich vollkommen normal entwickelten Individuen mannigfache Verschiedenheiten, und knochige, musculöse und selbst bebartete Weiber[44] sind nichts besonders Seltenes, ebensowenig wie Männer ohne Spur von Bart und von weibischen Aussehen. Ferner ist bekannt, dass Castraten ein mehr weibliches Aussehen erhalten, insbesondere bartlos bleiben, und es ist zu erwarten, dass auch bei angeborenem Mangel oder angeborener Verkümmerung der Hoden ein solcher Habitus sich entwickeln könne. Umgekehrt sehen wir bei „Zwittern“ von zweifellos oder mindestens vorwiegend weiblichem Geschlechte mitunter entschieden männlichen Habitus und gut entwickelten Bartwuchs. Einen solchen Fall, der ein als Kammerdiener (!) bedienstetes Individuum betraf, beschrieb De Crecchio[45], und einen fast gleichen haben wir in den Wiener med. Jahrbüchern, 1877, III, pag. 293, veröffentlicht. Der Fall betraf einen 38jährigen ledigen Kutscher (!), welcher in Folge eines Hufschlages an Septicämie gestorben war. Die Leiche war von kräftigem Knochenbau, stark entwickelter Musculatur, von entschieden männlichem Habitus. Die Haut erdfahl. An der Oberlippe ein schütterer, 5–7 Mm. langer Schnurrbart, das Gesicht umrahmt von einem 1–1·5 Cm. langen, dichten, krausen und beschnittenen Barte. Die Beschaffenheit der äusseren und inneren Genitalien ist aus beiliegenden Abbildungen (Fig. 5 und 6) ersichtlich. Interessant ist in dieser Beziehung der von Debierre (Arch. de l’anthropologie criminelle et des sciences pénales. 1886, I, pag. 314) beschriebene Fall des „Hermaphroditen“ Marie-Madeleine Lefort, dessen Abbildung, sowie seiner Genitalien, wie sie sich bei der Section ergaben, wir in Fig. 7 und 8 wiedergeben und der ebenfalls ein weibliches Individuum betraf.

Fig. 7.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Der „Hermaphrodit“ Marie-Madeleine Lefort in seinem 65. Jahre. Nach

Debierre

.

Casper hat auch das Verhalten der Schamhaare zur Unterscheidung des Geschlechtes benützen wollen, indem nach seiner Angabe der umschriebene Kranz von Haaren auf dem Schamberge das Weib und die, wenn auch geringe, Fortsetzung des Haarwuchses vom Schamberg gegen den Nabel den Mann erweisen soll. B. Schultze hat aber häufig Ausnahmen von dieser Regel gefunden, so bei 100 Frauen 5mal das Hinaufreichen des Haarwuchses bis zum Nabel, und unter 120 Soldaten wiederholt eine kranzartige Anordnung der Haare um den Schamberg, wie bei Weibern. In dem Falle von De Crecchio zog sich eine Haarlinie bis zum Nabel und auch in unserem liess sich eine solche Fortsetzung des Haarwuchses constatiren. Wir haben ausserdem in zwei Fällen beobachtet, dass bei jungen weiblichen Individuen, von denen das eine stark brünett war, sich eine Haarlinie bis zum Nabel und in dem einen Falle sogar über diesen hinaus bis zwischen die Brüste verfolgen liess. In einem von Ruggieri mitgetheilten Falle hat sogar der übermässige, auf den ganzen Bauch sich ausdehnende Haarwuchs zur Scheidungsklage Veranlassung gegeben.

Becken bei Zwittern.

Auch das Verhalten des Beckens gibt keine sicheren Anhaltspunkte für die Geschlechtsbestimmung. In dem Falle De Crecchio’s, sowie in dem unserigen, die doch entschieden weibliche Individuen betrafen, war das Becken ein ausgesprochen männliches, und ebenso bei einem anderen wahrscheinlich weiblichen „Zwitter“, den wir unlängst während des Lebens zu sehen und zu untersuchen Gelegenheit hatten. Dieses Verhalten scheint die Ansicht Schröder’s (Lehrb. d. Geburtsh. 4. Aufl., pag. 9) zu unterstützen, zufolge welcher die Verschiedenheiten des weiblichen und männlichen Beckens bedingt werden durch die Entwicklung der beim Weibe im kleinen Becken liegenden Genitalien, eine Annahme, für welche nach Schröder die Fälle von geistig und körperlich verkümmerten Frauen sprechen, die, mit unentwickelten Genitalien versehen, auch an allgemeiner Beckenenge leiden, sowie die Beobachtung von Roberts, dass bei weiblichen Castraten unter den Hindus der Schambogen eine ganz ungewöhnliche Enge zeigt.

Fig. 8.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Aeussere und innere Genitalien des „Zwitters“ Marie-Madeleine Lefort. Die Sonde ist unterhalb der penisartig vergrösserten Clitoris in den stark verengerten Introitus vaginae eingeführt. Nach

Debierre

.

Dagegen hat Leopold (Arch. f. Gyn. 1875, VIII, 487) in einem Falle, der seiner Meinung nach einen männlichen Scheinzwitter betrifft, bei vollständigem Mangel des Uterus ein entschieden weibliches Becken constatirt.

Kehlkopf, Brüste und Benehmen der Zwitter.

Weiters wird empfohlen, das Verhalten des Kehlkopfes und der Stimme zur Differentialdiagnose heranzuziehen. Grössere Dimensionen des Kehlkopfes und stärkeres Hervortreten des „Adamsapfels“ sollen den Mann erkennen lassen, ebenso die rauhe Stimme. Die Erfahrung lehrt aber, dass auch unter gewöhnlichen Umständen bezüglich dieser Verhältnisse grosse Verschiedenheiten herrschen. Rauhe Stimme bei Weibern und hohe bei Männern ist eine häufige Erscheinung. Ausserdem kann die hohe Stimme, respective das Ausbleiben des sogenannten Umschlagens der Stimme in der Pubertät, sowie das geringe Volum des Kehlkopfes, ebenso wie bei Castraten, Folge der Nichtentwicklung der obgleich männlichen Geschlechtsdrüsen sein, und Verkümmerung letzterer geht ja gewöhnlich mit sogenannter Hermaphrodisie Hand in Hand. Dagegen wurde bei unserem weiblichen Zwitter erhoben, dass er eine männliche Stimme besessen, die nur im Affecte in’s Hohe umgeschlagen habe, auch prominirte der Kehlkopf in ziemlich deutlicher Weise. Gleiches war bei dem Zwitter von De Crecchio der Fall.

Das Vorhandensein oder Fehlen der Brustdrüsen ist ebenfalls nicht absolut beweisend. Sowohl in dem Falle von De Crecchio als in unserem fehlten sie. Dagegen waren in dem Falle von Leopold, der, wenigstens seiner Angabe nach, ein männliches Individuum betraf, Brüste vorhanden und ebenso bei der Katharina Hohmann trotz notorisch erwiesener Spermasecretion. Fälle von mehr weniger entwickelten Brüsten bei Männern wurden wiederholt beobachtet, und es ist bekannt, dass Schwellung der Brustdrüsen und Milchsecretion (Hexenmilch) bei neugeborenen Kindern, und zwar bei beiden Geschlechtern gleich häufig, zur Beobachtung gelangt.

Seit jeher wurde empfohlen, behufs Unterscheidung des eigentlichen Geschlechtes eines „Zwitters“ dessen Neigungen, Gewohnheiten und sexuelle Aeusserungen in Betracht zu ziehen. Es ist jedoch erwiesen, dass eine grosse Zahl der Eigenschaften, die ein Individuum sowohl als Kind, als in späterer Zeit zeigt, blosse Erziehungsresultate darstellen, und dass hierbei der Einfluss des Geschlechtes des Individuums nur indirect zur Geltung kommt. Es kann daher nicht verwundern, wenn später zweifellos als männlich erkannte Individuen ihr ganzes Leben lang weibliche Geschäfte betrieben und weibliches Gebahren zeigten, wenn es constatirt ist, dass sie seit ihrer Kindheit als dem weiblichen Geschlechte angehörend angesehen und darnach erzogen wurden, wie solche Fälle verhältnissmässig zahlreich vorgekommen sind.

Auch die Körperentwicklung und das Temperament, welche beide keineswegs nur allein vom Geschlechte abhängen, spielen in jener Beziehung eine wesentliche Rolle, und schon bei den Spielen der Kinder sind diese Momente von Einfluss. Ohne Zweifel dürfte es bei „Hermaphroditen“ weniger das durchschlagende männliche Geschlecht, als das in Folge stärkerer Körperentwicklung gesteigerte Kraftgefühl sein, welches das als Mädchen erzogene und behandelte Individuum männlichen Beschäftigungen zuführt. Dies kann aber geschehen ebensowohl bei entschieden männlichen „Zwittern“, als auch bei zweifellos weiblichen Individuen; ebenso wie anderseits Fälle vorkamen, dass eben die zurückgebliebene schwächliche Körperbildung Veranlassung wurde, dass das seinem Geschlechte nach vorwiegend oder ausschliesslich männliche Individuum stets für ein weibliches gegolten hatte.

Neigungen und sexuelle Aeusserungen der Zwitter.

Was die Zuneigung zum anderen Geschlechte und die sexuellen Regungen überhaupt anbelangt, so können diese allerdings in einzelnen Fällen das eigentliche Geschlecht der betreffenden Person verrathen, dass aber gerade in dieser Beziehung die gröbsten Täuschungen unterlaufen, ist thatsächlich.

Es ist zunächst zu constatiren, dass geschlechtliches Fühlen und geschlechtliche Triebe nicht ausschliesslich von der Gegenwart und vollständigen Entwicklung der betreffenden Sexualdrüsen abhängen. Beweise für diese Thatsache liefern die Kinder, die ja so häufig Onanie treiben, während ihre Geschlechtsdrüsen noch weit vom Zustande der Functionsfähigkeit entfernt sind, ferner junge Thiere, die, geschlechtlich noch ganz unentwickelt, schon Coitusversuche anstellen, und endlich die Castraten, bezüglich deren Beischlafsfähigkeit und mitunter stürmisch sich äussernden Geschlechtstriebes überraschende Angaben sowohl in der älteren als in der neueren Literatur sich finden. Wir verweisen in dieser Richtung insbesondere auf das oben erwähnte Werk Pelikan’s: „Gerichtlich-medicinische Untersuchungen über das Skopzenthum in Russland“, aus welchem zu ersehen ist, dass bei den Adepten der Skopzensecte vom „kleinen Siegel“ die Beischlafsfähigkeit, respective die Erectionsfähigkeit sich erhält, und dass die Skopzen von dieser Fähigkeit nicht blos Gebrauch machen, sondern sich sogar in einzelnen Fällen Zügellosigkeiten und excessiver Wollust hingeben.

Unser weiblicher „Zwitter“ hatte notorisch den Coitus nach Männerart versucht, und ebenso hören wir von De Crecchio, dass das seinen inneren Genitalien nach doch entschieden weibliche Individuum den Weibern nachstieg, wiederholt den Coitus ausübte und dabei zweimal mit Tripper angesteckt wurde; und umgekehrt sehen wir nachträglich entschieden als Männer anerkannte „Hermaphroditen“ als Weiber verheiratet und auch als solche den Coitus ausübend.

Von dem seinerzeit viel genannten Hermaphroditen Rosina Göttlich, einem zweifellosen Manne mit Hypospadie und gespaltenem Scrotum, erzählt Ammon („Die angeb. chirurg. Krankheiten des Menschen.“ Berlin 1842, pag. 93): „Nicht ohne Frechheit sagte das Subject, dass es den Coitus als Mann und als Weib ausüben könne, dass es ihn aber in letzterer Geschlechtsbeziehung vorziehe und sich des ersteren schäme. Es ist dies sehr erklärlich. Bei der Kleinheit und Difformität des Penis würde der ganze Act sehr unvollkommen ausfallen. Uebt ihn die Person als Weib aus, so ist dies viel leichter und auch angenehmer für sie, indem hier die ausgedehnte Urethra zwischen beiden Hodensackhälften als Substitut der Vagina fungirt.“

In dem von Tortual beschriebenen Falle („Ein als Weib verheirateter Androgynus vor dem kirchlichen Forum.“ Vierteljahrsschr. für gerichtl. Med. X, 18) war das wahrscheinlich männliche Individuum als Weib verheiratet und eifersüchtig auf den Ehegatten, welcher, da er den Coitus mit seiner Frau nicht zu Wege bringen konnte, sich anderweitig umsehen wollte.

Die Marie Arsano (Casper-Liman, Handb. 1768, I, 75) war 84 Jahre alt, hatte stets als Weib gegolten, war als solches lange Jahre verheiratet und erst bei der Obduction wurde sie als Mann erkannt.

Geschlechtstrieb bei Hermaphroditen.

Wir haben demnach allen Grund, anzunehmen, dass ein Geschlechtstrieb auch bei jenen Formen von Hermaphrodisie existiren wird, bei welchen die Geschlechtsdrüsen entweder fehlen oder ganz verkümmert und zweifellos functionsfähig vorhanden sind. Zur letzteren Kategorie scheinen die meisten „Zwitter“ und darunter auch der unserige zu gehören. Wir müssen aber vermuthen, dass in diesen Fällen die Qualität des Geschlechtstriebes einen ebenso unbestimmten Charakter besitzen wird wie die Genitalien, respective die Geschlechtsdrüsen selbst, und dass es mehr von zufälligen Umständen abhängen wird, ob der Geschlechtstrieb in dieser oder in jener Richtung zur Aeusserung gelangt.

Auch ergibt sich aus den in der Literatur verhältnissmässig häufig verzeichneten Fällen, dass Männer jahrelang mit männlichen hermaphroditisch gebildeten Individuen verheiratet, und sogar glücklich verheiratet waren, die für das Verständniss der Aeusserungen des Geschlechtstriebes interessante Thatsache, dass nicht blos wirkliche, sondern auch vermeintliche Weiblichkeit den Mann anzuziehen und geschlechtlich aufzuregen im Stande ist.

Erwägen wir zu dem Gesagten, dass perverses sexuelles Fühlen auch als psychopathologische Erscheinung vorkommen kann, so folgt, dass die Anwesenheit männlicher oder weiblicher Geschlechtsdrüsen sich nicht nothwendig durch specifischen Nixus sexualis kundgeben muss, und umsoweniger kundgeben wird, je weniger die Sexualdrüsen zur Entwicklung gekommen sind.

Sperma.

Der Nachweis von Sperma würde allerdings jedem Zweifel über die rechtliche Stellung des betreffenden Individuums ein Ende machen. Bei der Katharina Hohmann wurde ein solcher Nachweis geliefert, indem Schultze (Virchow’s Archiv, 43, pag. 429) Spermatozoiden in dem Schleime constatirte, welcher dem Catheter anklebte, mit welchem die Harnröhre des genannten „Zwitters“ untersucht worden war. Vorausgesetzt, dass die Möglichkeit, dass die gefundenen Spermatozoen vielleicht von einem kurz zuvor zugelassenen Coitus herrührten, positiv ausgeschlossen würde, könnte, wenn solche in Frage gewesen wären, nicht daran gezweifelt werden, dass der Katharina Hohmann die Rechte des Mannes gebühren, und es wäre in dieser Beziehung ohne Bedeutung, dass bei diesem Individuum die Coexistenz eines oder beider Ovarien, sowie der weiblichen Genitalgänge keineswegs ausgeschlossen werden kann.

Notes in this chapter

Note 1 · Eine Mittheilung über andauernde Erection des Penis nach Schussverletzung des Kleinhirns findet sich im Med. Centralbl., 1865, pag. 910, ebeNote 2 · Bei einem von uns obducirten 62jährigen Israeliten fanden wir ausgebreitete tiefe und wulstige Hautnarben in beiden Leistengegenden, am PromNote 3 · Dass in dieser Beziehung Unglaubliches geschehen kann, beweist ein, Herrn Collegen G. Henke vorgekommener und mir durch Herrn Hofrath SuchieNote 4 · Wie Taylor angibt, fand Marshall unter 1000 Recruten blos einen Fall, in dem ein Hode in der Bauchhöhle zurückgeblieben war, und unter 10.00Note 5 · Auch Liégeois vermisste bei einem 37jährigen kinderlosen Kryptorchen trotz zahlreicher Untersuchungen die Samenfäden. An einem alten SpirituNote 6 · Wir hatten Gelegenheit, die Leiche eines gerade 14jährigen Knaben, der an eitriger Meningitis gestorben war, zu obduciren. Obgleich der HabiNote 7 · Aehnliche Beobachtung von Montmollin vide Virchow’s Jahrb. 1876, II, 110.Note 8 · Interessant ist die Thatsache, dass auch bei Morphiumsucht, sowie bei Opiumrauchern verhältnissmässig frühzeitig Impotenz sich einstellt (LeNote 9 · „Zur Histologie des menschlichen Sperma nebst forensischen Bemerkungen über Aspermatozie.“ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F. XXVII.)Note 10 · Unter die in ihren späteren Stadien mit Aspermatozie einhergehenden Krankheiten der männlichen Sexualorgane gehört nach Marris Wilson und AlNote 11 · Prager Vierteljahrsschr. 1864, 82. Bd., 114. Siehe auch Kopp, „Ueber Hypospadiäen und ihre Zeugungsfähigkeit“; mit ausführlicher Literatur. Note 12 · Prager Vierteljahrsschr. 52. Bd., pag. 103; Wiener med. Wochenschr. 1856. 18.Note 13 · Zwei derartige von Ziemssen mitgetheilte Fälle siehe Monatschr. f. Geburtsk. 1865, XXV, 240.Note 14 · Hierher gehört auch der von Hillebrand (Arch. f. Gyn. III, 221) beschriebene Fall von Krampf des Levator ani, den eine junge, sehr erregbareNote 15 · Ein Seitenstück zu diesem Falle bildet ein von Braxton Hicks (Virchow’s Jahresb. 1885, I, pag. 499) mitgetheilter, wo die Ausübung des CoituNote 16 · Belehrend in dieser Beziehung, sowie auch für die Frage der Conceptionsfähigkeit ist ein von Gusserow (Berliner klin. Wochenschr. 1879, Nr. Note 17 · Krafft-Ebing, Pollutionsartige Vorgänge beim Weibe. Wiener med. Presse. 1888, Nr. 14 und Hanc, Wiener med. Blätter. 1888, pag. 649. Als CuriNote 18 · Andere Fälle vide: Virchow’s Jahrb. 1876, II, 625; 1878, II, 555; 1884, II, 607 und Wachs, Zeitschr. f. Geburtsh. u. Gyn. I, 173, und einen Note 19 · Ein interessanter, vom königl. Medicinalrath in Calm begutachteter Fall, in welchem es sich darum handelte, ob ein 12½jähriges Kind abortirtNote 20 · Aehnliche Fälle s. Wiener med. Ztg. 1875, pag. 85 und Louis Mayer (Virchow’s Jahrb. 1875, II, 595).Note 21 · Dass übrigens zurückgebliebene kleine Partien normalen Ovariums noch eine Conception ermöglichen können, beweisen die von Badlehner (1883), Note 22 · In einem von Levi (Virchow’s Jahrb. 1888, II, 482) mitgetheilten Falle entschied der Turiner Cassationshof, dass der Mangel des Uterus einenNote 23 · Die künstliche Befruchtung ist bereits Gegenstand einer gerichtlichen Verhandlung geworden, und zwar in einem von Leblond (Ann. d’hyg. publ.Note 24 · Debierre (l. c.) hat nicht Unrecht, wenn er, um solchen Situationen vorzubeugen, verlangt, dass jedes neugeborene Kind ärztlich untersucht, Note 25 · Handb. der pathol. Anat. 1876, I, pag. 732 und 744.Note 26 · Beigel, „Ueber abnorme Haarentwicklung beim Menschen“. Virchow’s Archiv, XLIV, 418; Durval, „Zwei Fälle von bärtigen Frauen“. Virchow’s JahrNote 27 · „Sopra un caso di apparenze virili in una donna.“ Il Morgagni. 1865.
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