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Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Note 33 — Sachlicher Theil.

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Ein Seitenstück zu diesem Falle bildet ein von Braxton Hicks (Virchow’s Jahresb. 1885, I, pag. 499) mitgetheilter, wo die Ausübung des Coitus unmöglich war, weil die Frau wegen angeborener Verkürzung der Adductoren die Beine nicht auseinander zu geben vermochte und auch die Anziehung der Oberschenkel an den Bauch nur in beschränktem Grade gestattet war.

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