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Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Sachlicher Theil. (continued 6)

Reading edition

Ehe zur Oeffnung der Leiche geschritten wird, ist dieselbe genau zu beschreiben und deren Identität durch Vernehmung von Personen, die den Verstorbenen gekannt hatten, ausser Zweifel zu setzen. Diesen Personen ist nöthigenfalls vor der Anerkennung eine genaue Beschreibung des Verstorbenen abzufordern. Ist aber der Letztere unbekannt, so ist eine genaue Beschreibung der Leiche durch öffentliche Blätter bekannt zu machen.

Bei der Leichenschau hat der Untersuchungsrichter darauf zu sehen, dass die Lage und Beschaffenheit des Leichnams, der Ort, wo, und die Kleidung, worin er gefunden wurde, genau bemerkt, sowie Alles, was nach den Umständen für die Untersuchung von Bedeutung sein könnte, sorgfältig beachtet werde. Insbesondere sind Wunden und andere Spuren erlittener Gewaltthätigkeit nach ihrer Zahl und Beschaffenheit genau zu verzeichnen, die Mittel und Werkzeuge, durch welche sie wahrscheinlich verursacht wurden, anzugeben und die etwa vorgefundenen, möglicherweise gebrauchten Werkzeuge mit den vorhandenen Verletzungen zu vergleichen.

§. 129. Das Gutachten hat sich darüber auszusprechen, was in dem vorliegenden Falle die den eingetretenen Tod zunächst bewirkende Ursache gewesen und wodurch dieselbe erzeugt worden sei.

Werden Verletzungen wahrgenommen, so ist insbesondere zu erörtern:

1. ob dieselben dem Verstorbenen durch die Handlung eines Anderen zugefügt wurden, und falls diese Frage bejaht wird,

2. ob diese Handlung

a) schon ihrer allgemeinen Natur wegen,

b) vermöge der eigenthümlichen persönlichen Beschaffenheit oder eines besonderen Zustandes des Verletzten,

c) wegen der zufälligen Umstände, unter welchen sie verübt wurde, oder

d) vermöge zufällig hinzugekommener, jedoch durch sie veranlasster oder aus ihr entstandener Zwischenursachen den Tod herbeigeführt habe, und ob endlich

e) der Tod durch rechtzeitige und zweckmässige Hilfe hätte abgewendet werden können.

Insoferne sich das Gutachten nicht über alle für die Entscheidung erheblichen Umstände verbreitet, sind hierüber von dem Untersuchungsrichter besondere Fragen an die Sachverständigen zu richten.

§. 132. Auch bei körperlichen Beschädigungen ist die Besichtigung des Verletzten durch zwei Sachverständige vorzunehmen, welche sich nach genauer Beschreibung der Verletzungen insbesondere auch darüber auszusprechen haben, welche von den vorhandenen Körperverletzungen oder Gesundheitsstörungen an und für sich, oder in ihrem Zusammenwirken, unbedingt oder unter den besonderen Umständen des Falles als leichte, schwere oder lebensgefährliche anzusehen seien: welche Wirkungen Beschädigungen dieser Art gewöhnlich nach sich zu ziehen pflegen, und welche in dem vorliegenden einzelnen Falle daraus hervorgegangen sind, sowie durch welche Mittel oder Werkzeuge, und auf welche Weise dieselben zugefügt worden seien.

Deutsches Strafgesetz:

§. 211. Wer vorsätzlich einen Menschen tödtet, wird, wenn er die Tödtung mit Ueberlegung ausgeführt hat, wegen Mordes mit dem Tode bestraft.

§. 212. Wer vorsätzlich einen Menschen tödtet, wird, wenn er die Tödtung nicht mit Ueberlegung ausgeführt hat, wegen Todschlages mit Zuchthaus nicht unter 5 Jahren bestraft.

§. 221. Gleichlautend mit §. 228 des österr. Entwurfes.

§. 222. Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Gefängniss bis zu 3 Jahren bestraft.

§. 223. Wer vorsätzlich einen Anderen körperlich misshandelt oder an der Gesundheit beschädigt, wird wegen Körperverletzung mit Gefängniss bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 300 Thalern bestraft.

Ist die Handlung gegen Verwandte aufsteigender Linie begangen, so ist auf Gefängniss nicht unter einem Monat zu erkennen.

§. 223 a.[213] Ist die Körperverletzung mittelst einer Waffe, insbesondere eines Messers oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges, oder mittelst eines hinterlistigen Ueberfalls, oder von Mehreren gemeinschaftlich, oder mittelst einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen, so tritt Gefängnissstrafe nicht unter 2 Monaten ein.

§. 224. Hat die Körperverletzung zur Folge, dass den Verletzte ein wichtiges Glied des Körpers, das Sehvermögen auf einem oder beiden Augen, das Gehör, die Sprache oder die Zeugungsfähigkeit verliert, oder in erheblicher Weise dauernd entstellt wird, oder in Siechthum, Lähmung oder Geisteskrankheit verfällt, so ist auf Zuchthaus bis zu 5 Jahren oder Gefängniss nicht unter einem Jahre zu erkennen.

§. 225. War eine der vorbezeichneten Folgen beabsichtigt und eingetreten, so ist auf Zuchthaus von 2 bis 10 Jahren zu erkennen.

§. 226. Ist durch die Körperverletzung der Tod des Verletzten verursacht worden, so ist auf Zuchthaus nicht unter 3 Jahren oder Gefängniss nicht unter 3 Jahren zu erkennen.

§. 227. Ist durch eine Schlägerei oder durch einen von Mehreren gemachten Angriff der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung (§.224) verursacht worden, so ist — — — (gleichlautend mit §. 236 des österr. Entwurfes).

§. 230. Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung eines Anderen verursacht, wird — — — — — — — — — — — — — — — — — — —

§. 239. Wer vorsätzlich und widerrechtlich einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise des Gebrauches seiner persönlichen Freiheit beraubt, wird mit Gefängniss bestraft. Wenn eine schwere Körperverletzung des der Freiheit Beraubten durch die Freiheitsentziehung oder die ihm während derselben widerfahrene Behandlung verursacht worden ist, so ist auf Zuchthaus nicht unter drei Jahren (bei mildernden Umständen nicht unter 3 Monaten) zu erkennen.

§. 251. Mit Zuchthaus wird bestraft, wenn bei dem Raube ein Mensch gemartert, oder durch die gegen ihn verübte Gewalt eine schwere Körperverletzung oder der Tod desselben verursacht worden ist.

Eine gewaltsame Gesundheitsbeschädigung, beziehungsweise der Tod, kann erfolgen:

I. durch Verletzung im engeren Sinne (durch Trauma); II. durch Entziehung der atmosphärischen Luft; III. durch Entziehung der Nahrung; IV. durch unverhältnissmäsig hohe oder niedrige Temperatur; V. durch Gifte und ihnen analog wirkende Stoffe; VI. durch psychische Insulte.

I. Von der Gesundheitsbeschädigung und dem gewaltsamen Tod durch Verletzung (Trauma) im engeren Sinne.

Wir reden von einer Verletzung im engeren Sinne, wenn Störungen des Zusammenhanges oder der Function gewisser Organe oder Organgewebe durch mechanische Mittel veranlasst wurden.

Derartige Verletzungen können sowohl an Lebenden, als an Leichen zur Untersuchung und Begutachtung gelangen, im letzteren Falle namentlich dann, wenn der Verdacht besteht, dass die betreffende Verletzung den Tod veranlasst habe.

In beiden Fällen ist es Aufgabe des Gerichtsarztes, erstens das Werkzeug zu bestimmen, mit welchem die betreffende Verletzung zugefügt wurde, und zweitens letztere im Sinne des Strafgesetzes, beziehungsweise drittens der Strafprocessordnung zu qualificiren.

A. Bestimmung des verletzenden Werkzeuges.

Man unterscheidet im Allgemeinen stumpfe oder stumpfkantige, scharfe, stechende und Schusswerkzeuge und diesen entsprechend 1. Verletzungen mit stumpfen oder stumpfkantigen Werkzeugen, 2. Schnitt- und Hiebwunden, 3. Stichwunden und 4. Schusswunden.

1. Verletzungen mit stumpfen oder stumpfkantigen Werkzeugen.

Von allen Verletzungen, die zur gerichtsärztlichen Beurtheilung gelangen, sind diese die häufigsten. Die Werkzeuge, die hierbei in Anwendung kommen, sind ungemein differenter Natur. Es gehören hierher, ausser den Extremitäten des Menschen, eventuell auch der Thiere (Hufe), theils gewisse, wirklich zum Angriff, respective zur Vertheidigung verfertigte Werkzeuge, wie die sogenannten „Todtschläger“ (Life preservers) und die Schlagringe der Alpenbewohner, theils Werkzeuge, die ursprünglich zu anderen Zwecken bestimmt, bei den verschiedenen Raufereien als improvisirte Waffen zum Dreinschlagen benützt werden, wie Stöcke, Stuhlbeine, Steine etc., und es ist begreiflich, dass bei solchen Gelegenheiten und überhaupt dort, wo ohne besondere Vorbereitung Thätlichkeiten verübt werden, zu allen möglichen wuchtigen und zugleich handlichen Gegenständen gegriffen wird. Stumpfe oder stumpfkantige Körper kommen ferner zur Geltung beim Ueberfahrenwerden, beim Gerathen zwischen Stossballen, beim Einsturz von Bauten, Gerüsten etc., sowie beim Sturz von einer Höhe, in welch letzterem Falle nicht, wie in den übrigen, das verletzende Werkzeug gegen das betreffende Individuum geführt worden ist, sondern, wie dies im kleineren Massstabe auch beim Hinschleudern gegen feste Gegenstände geschieht, das Umgekehrte erfolgt.

Obgleich sich die Wirkung aller stumpfen und stumpfkantigen Werkzeuge auf mehr oder minder heftige und plötzliche, mit mehr weniger starker Verschiebung des Gewebes verbundene Compression von Körpertheilen zurückführen lässt, so ist es doch bei der Mannigfaltigkeit und ganz heterogenen Beschaffenheit der Werkzeuge, die in Anwendung kommen können, insbesondere bei der so ungemein verschiedenen Grösse der ihnen zukommenden Gewalt, selbst abgesehen von einer ganzen Reihe von Umständen, die modificirend einwirken können, begreiflich, wie mannigfaltig der Effect sein wird, der durch sie am menschlichen Körper veranlasst werden kann. Doch können wir im Allgemeinen, indem wir von den geringsten ausgehen, folgende Effecte der genannten Gewalten unterscheiden: a) Hautaufschürfungen, b) Blutunterlaufungen, c) Wunden, d) Erschütterungen des centralen Nervensystems, e) Rupturen und Lageveränderungen innerer Weichtheile, f) Continuitätstrennungen und Lageveränderungen der Knochen und endlich g) Zermalmungen und Abtrennungen ganzer Körpertheile.

a) Die Hautaufschürfungen.

Hautaufschürfungen (Excoriationen) entstehen vorzugsweise durch tangentiale Wirkung stumpfer oder stumpfkantiger Werkzeuge, durch welche die Epidermis von einer Hautstelle abgeschunden und das darunter liegende Corium blossgelegt wird. Sie können entweder für sich allein oder in Begleitung anderer Verletzungen vorkommen, namentlich als Theilbefund einer und derselben Verletzung. So findet man sehr gewöhnlich die Haut über einer Sugillation oder einer schwereren Beschädigung tiefer gelegener Theile excoriirt, und ebenso gewöhnlich kann man bemerken, dass die Ränder der mit stumpfen oder stumpfkantigen Werkzeugen erzeugten Wunden excoriirt erscheinen. Den Hautaufschürfungen als solchen kommt, da sie nur eine geringfügige, meist auf kleine Stellen der allgemeinen Decken beschränkte Läsion darstellen, eine Bedeutung im chirurgischen Sinne nicht oder nur ganz ausnahmsweise, z. B. bei Hinzutritt einer Infection, zu. Von grosser Wichtigkeit sind sie aber in forensischer Beziehung, da sie die Stelle markiren, auf welche eine Gewalt eingewirkt hatte und bei Erwägung dieser, sowie der Form und Anordnung solcher Excoriationen nicht selten mit grosser Sicherheit erkennen lassen, von welcher näheren Beschaffenheit die betreffende Gewaltthätigkeit gewesen war. Dies gilt insbesondere von den Hautaufschürfungen in der Nähe der Respirationsöffnungen und der Respirationswege am Halse, deren Bedeutung für die Diagnose gewisser Attentate nahe liegt, besonders dann, wenn sich in der Form derselben deutlich jene der Fingernägel oder eines Stranges erkennen lässt. Wir werden auf diese Befunde ausführlicher an einer anderen Stelle zurückkommen. Gleich wichtig sind die Hautaufschürfungen als Zeichen eines stattgefundenen Kampfes, beziehungsweise geleisteter Gegenwehr, deren Constatirung in vielen, sowohl Leichen als Lebende betreffenden Fällen von grosser Bedeutung sein kann.

Verhalten der Excoriationen am Lebenden und an der Leiche.

Unmittelbar nach ihrer Zufügung bluten die Excoriationen in der Regel wenig oder gar nicht. Kommt es zur Blutung, so stammt dieselbe aus den verletzten Capillaren der Papillarspitzen. aus welchen Blutpunkte hervortreten. Bleibt das Individuum am Leben, so bedeckt sich das blossgelegte Corium schon im Laufe der ersten Stunden mit einer Schichte fibrinösen Exsudates, welches, wenn die Stelle der Luft ausgesetzt bleibt, zu einer Kruste vertrocknet, unter welcher die Heilung in der Regel binnen wenigen Tagen und ohne Narbenbildung erfolgt. Ist der Tod während oder gleich nach der Entstehung einer Excoriation erfolgt, so ist eine Blutung aus dem blossgelegten Corium noch seltener oder noch geringfügiger als im vorigen Falle, da eine der ersten Erscheinungen des eintretenden Todes das Leerwerden der Capillaren der Cutis bildet, wie sich aus dem Blasswerden der Haut erkennen lässt, das während der Agonie sich fast regelmässig, wenn auch nicht überall gleichzeitig, einzustellen pflegt. Unmittelbar nach dem Tode zeigt demnach eine derartige Hautaufschürfung, wenn sie nicht etwa an abhängigen Körperstellen liegt, gegen welche das Blut sich senkt, die Farbe des anämischen Corium und erscheint feucht. Bleibt die betreffende Stelle der Luft ausgesetzt, so beginnt sie kurz nach dem Tode einzutrocknen (an den oberen und an den unbedeckten Stellen früher, als an den abhängigen oder von Kleidungsstücken bedeckten), und schon in wenigen Stunden erscheint die Lederhaut in eine gelbbraun bis braunroth gefärbte, harte und daher schwerer zu schneidende Stelle verändert, oder wie man sich gewöhnlich auszudrücken pflegt, pergament- oder lederartig vertrocknet. Diese Vertrocknung ist eine reine Leichenerscheinung und sie kommt auch zu Stande, wenn die Epidermis auf andere als mechanische Weise, z. B. durch Verbrennung, Vesicans etc., abgängig gemacht wurde, und, was forensisch besonders wichtig ist, in gleicher Weise, ob die betreffende Hautaufschürfung kurz vor dem Tode oder während des Todes oder erst nach demselben, z. B. durch Wiederbelebungsversuche erzeugt wurde. Es folgt daraus, dass wir, wenn nicht Suffusionen im Unterhautgewebe sich befinden, in der Regel nicht im Stande sind, aus der Beschaffenheit einer solchen Hautvertrocknung zu entscheiden, ob die ihr zu Grunde liegende Hautaufschürfung während des Lebens entstanden ist oder nicht. Die Farbe der vertrockneten Stelle kann, entgegen der Ansicht älterer Autoren, für eine solche Entscheidung nicht verwerthet werden, da auch die Farbe postmortal erzeugter und dann vertrockneter Hautaufschürfungen die verschiedenartigsten Nuancen zeigt und überdies nicht blos der Blutgehalt der Lederhaut, der ja an der Leiche ebenfalls ein verschiedener ist, sondern auch die bereits verstrichene Zeit und der Grad der Eintrocknung die lichtere oder dunklere Farbe einer solchen Stelle bedingt. Auch der Nachweis kleiner, vertrockneter, aus den Papillarspitzen stammender Blutpunkte ist nicht absolut beweisend, da auch bei einer postmortalen Hautaufschürfung die Papillen lädirt werden, und wenn die betreffende Stelle an einer abhängigen Partie des Körpers sitzt, auch erst an der Leiche Bluttröpfchen aus den verletzten Capillaren austreten können, wie man sich durch entsprechende Versuche leicht zu überzeugen vermag.

Uebrigens sei schon hier bemerkt, dass eine ähnliche postmortale Vertrocknung, wie wir sie an der Epidermis beraubten Hautpartien eintreten sehen, auch ohne eine Ablösung der Oberhaut erfolgen kann, und zwar entweder an solchen Stellen der allgemeinen Decken, an welchen die Epidermis für gewöhnlich feuchter gehalten wird, wie z. B. am Scrotum, ferner an den freiliegenden Schleimhäuten, namentlich an den Lippen, dann aber auch an solchen Hautstellen, die einer starken Compression ausgesetzt waren, wodurch Blut und andere Feuchtigkeiten ausgedrückt und dadurch die Stelle zur Eintrocknung geeigneter gemacht wurde als die umliegende Haut, wie wir z. B. an Strangfurchen oder an durch Aufliegen oder festes Anfassen der Leiche gedrückt gewesenen Stellen beobachten können, und endlich an den Rändern verschiedener, insbesondere gequetschter Wunden, an denen die Vertrocknung ausser in Folge gewöhnlich vorhandener Hautaufschürfung auch deshalb früher sich einstellt, weil aus den durchtrennten Gewebspartien die in ihnen enthaltene Feuchtigkeit besonders leicht verdunsten kann.

b) Die Blutunterlaufungen.

Wir haben hier vorzugsweise jene im Auge, welche sich durch subcutane Quetschung des Unterhautzellgewebes oder der darunter liegenden Weichtheile zu bilden pflegen. Sie entstehen durch Zerreissung kleinerer Gefässe und consecutiven Austritt von Blut in das umgebende Gewebe und kommen entweder ohne weitere Verletzung oder mit solcher verbunden vor, insbesondere ganz regelmässig im Bereiche gerissener und gequetschter Wunden. Günstige Bedingungen für die Entstehung derselben sind, abgesehen von der Intensität der ausgeübten Gewalt, eine nahe unterhalb der Oberfläche der betreffenden Hautstelle liegende feste Unterlage und grössere Zerreisslichkeit der von dem Druck oder Stoss getroffenen Gewebe. In ersterer Beziehung ist es bekannt, dass namentlich dort, wo die Haut über Knochen hinwegzieht, so insbesondere am Kopfe, leichter Suffusionen entstehen als anderswo, und in letzterer Beziehung wissen wir, dass bei Kindern sich leichter Blutunterlaufungen bilden als bei Erwachsenen, und zwar häufig schon nach verhältnissmässig ganz geringen Gewalteinwirkungen. Gleiches gilt aber auch von zarten Frauen und von sehr alten Leuten, bei denen die Gefässe in und unter der Haut so zerreisslich sein können, dass schon unbedeutende Veranlassungen genügen, um Suffusionen zu erzeugen.

Suffusionen. Ausdehnung und Form.

Die Ausdehnung der Blutunterlaufungen ist bedingt durch den Gefässreichthum der getroffenen Stelle, durch das Caliber und die Natur der betreffenden Gefässe (Verletzung arterieller Gefässe veranlasst ausgedehntere Blutaustretungen, weil das Blut unter höherem Drucke ausströmt, als aus venösen), aber auch durch die mehr oder weniger lockere und grossmaschige Beschaffenheit der Gewebsschichten, in welche der Bluterguss erfolgt. Letzterer Umstand ist der Grund, warum z. B. die Suffusionen in der Kopfhaut im Allgemeinen eine viel beschränktere Ausdehnung besitzen, als jene, die sich in dem lockeren Bindegewebe zwischen Galea und Pericranium entwickeln, und warum die Suffusionen der Augenlider und des Scrotums oder der Labien mitunter so beträchtliche Ausbreitung erreichen können.

Die häufigste äussere Form der Sugillationen ist die rundliche und sie erklärt sich daraus, dass einestheils die meisten Werkzeuge, die sie veranlassen, mit einer abgerundeten oder ebenen Oberfläche einwirken und wegen der abgerundeten Form der meisten Körpertheile mit letzteren in der Regel nur in umschriebene Berührung kommen, woraus wieder hervorgeht, dass die verschiedenartigsten Werkzeuge Sugillationen von gleicher oder ähnlicher Form hervorbringen können. In anderen Fällen trägt die Sugillation in ausgesprochener Weise die Form des Werkzeuges an sich, durch welches sie entstanden ist, wie wir z. B. an den striemigen Blutunterlaufungen sehen, die nach Stockschlägen besonders dort zurückbleiben, wo, wie am Rücken, das Instrument mit einem grösseren Theile seiner Länge mit der Körperoberfläche in Berührung kommen konnte. Ausser der Form der Blutunterlaufungen kann auch ihre Anordnung und Zahl ein Licht werfen auf ihre Entstehungsweise, ebenso die Stelle, an welcher sie sich befinden. Dies gilt wieder besonders von den streifenförmigen und meist parallel verlaufenden, in anderen Fällen wieder mannigfach sich kreuzenden, meist mit erythematöser Schwellung verbundenen Suffusionen (Striemen) nach Stockstreichen, vorzugsweise aber von den Suffusionen am Vorderhalse zu beiden Seiten des Kehlkopfes, die nach Würgeversuchen und wirklich erfolgtem Erwürgen zurückbleiben können und in der Regel mit den gewöhnlich gleichzeitig vorhandenen, von Fingernägeln herrührenden Hautaufschürfungen für sich allein genügen, die Art des Angriffes, beziehungsweise die Todesart in’s Klare zu stellen.

Ausdehnung, Farbe und Bedeutung der Blutunterlaufungen.

Ein in gesundheitlicher Beziehung schwerer Charakter kommt einzelnen Sugillationen als solchen selten zu, so z. B. bei ausgebreiteten subcutanen Hämatomen. Dagegen können zahlreiche Suffusionen, von denen jede einzelne vielleicht nur eine unbedeutende Verletzung bildet, in ihrem Zusammenwirken, auch abgesehen von der mit ihrer Zuführung etwa verbundenen heftigen Reizung peripherer Nervenendigungen und theils reflectorischer, theils direct durch Erschütterung bewirkter Reizung der Nervencentren, zu intensiven Reactionserscheinungen und länger dauernder Gesundheitsstörung führen, wie insbesondere nach Misshandlungen durch zahlreiche Stockschläge (Lynchen) wiederholt beobachtet worden ist.[214]

Im frischen Zustande präsentiren sich sugillirte Hautstellen als umschriebene, mitunter etwas prominirende, bläulich oder blauroth verfärbte, in der Regel etwas empfindliche Flecke, welche, wenn sie keine besondere Ausdehnung besitzen, in der Regel schon nach Ablauf von 24 Stunden in Folge der Resorption der flüssigen Theile des Extravasates sich verkleinern, abflachen und hierauf, indem sich die Farbe des Fleckes von den Rändern aus in’s Blaugraue, dann in’s Grünliche und schliesslich in’s Gelbliche verändert, nach verschieden langer Zeit vollkommen verschwinden. Die Farbenveränderung ist anfangs durch die Eindickung bedingt, später durch Umwandlung des Blutfarbstoffes theils in braunes Methämoglobin und später theils in amorphes, theils in krystallinisches Pigment (Hämatin und Hämatoidin).

Differentialdiagnose von Blutunterlaufungen.

An der Leiche kommt den Blutunterlaufungen ausser in den bereits bezeichneten Beziehungen, sowie überhaupt als Spuren angethaner Gewalt, beziehungsweise geleisteter Gegenwehr, eine gerichtsärztliche Bedeutung insoferne zu, als sie die wichtigsten Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage bieten, ob eine frische Verletzung während des Lebens oder erst nach dem Tode entstanden sei, eine Frage, welche wir an einer anderen Stelle näher zu besprechen gedenken. Es handelt sich bei derartigen Befunden an der Leiche immer zunächst darum, ob thatsächlich eine Blutunterlaufung vorliegt, und in dieser Beziehung hat sich der Gerichtsarzt jedesmal vor einer etwaigen Verwechslung von blossen äusseren sowohl als inneren Leichenhypostasen und ihren Consequenzen (der Imbibition und Transsudation blutigen Serums) mit Sugillationen sicherzustellen, eine Cautele, die leider sehr häufig versäumt wird und nachträglich zu den peinlichsten Situationen Veranlassung geben kann. Das blosse äussere Verhalten einer Hautstelle darf dem Obducenten niemals genügen, um dieselbe als eine suffundirte zu erklären, er hat vielmehr, wie es sowohl die österr. Todtenbeschau-Ordnung als das preuss. Regulativ vorschreibt, die betreffende Stelle einzuschneiden und sich zu überzeugen, ob derselben thatsächlich ein Extravasat entspricht oder nur eine Leichenfärbung zu Grunde liegt. Auch hat er nicht blos den einen oder den anderen Befund zu constatiren, sondern darf auch nicht unterlassen, denselben und den ganzen von ihm eingeschlagenen Vorgang zu Protokoll zu dictiren, um auf diese Weise nachträglichen Einwürfen im Vorhinein zu begegnen. Gleiches hat bei der Untersuchung und Constatirung tiefer liegender Blutaustretungen zu geschehen. An dieser Stelle sei noch erwähnt, dass nicht blos Leichenhypostasen Sugillationen vortäuschen können, sondern auch nach dem Tode comprimirt gebliebene Hautstellen, welche theils in Folge der Compression der Haut selbst, theils in Folge des durch die Verdünnung der letzteren ermöglichten Durchschimmerns der Musculatur eine bläuliche Färbung erhalten, wie wir uns namentlich an Strangfurchen leicht überzeugen können.[215]

Unterscheidung und Altersbestimmung von Suffusionen.

Schliesslich sei noch erwähnt, dass Suffusionen sowohl der Haut als innerer Organe auch ohne äussere Gewalteinwirkung entstehen können. Es gehören hierher die Ecchymosen der Haut und innerer Organe bei scorbutischen Processen[216], bei Hämophilie, aber auch nach Phosphorvergiftung, deren Bildung eine grössere, meist durch fettige Degeneration bedingte Zerreisslichkeit der peripheren Gefässe zu Grunde liegt. Eine Verwechslung dieser Ecchymosen mit traumatischen Suffusionen ist nicht unmöglich und wir haben oben eines Falles erwähnt, in welchem, offenbar als Theilerscheinung einer Phosphorvergiftung, zur Entwicklung gekommene grosse Ecchymosen unter dem Peritoneum als Producte einer Quetschung des Unterleibes aufgefasst worden sind. Derartige Verwechslungen werden sich bei genauer Erwägung des Sectionsbefundes unschwer vermeiden lassen. Auch gewisse Erythemformen, namentlich das Erythema nodosum oder contusiforme (!), können als Suffusionen imponiren, letzteres umsomehr, als es insbesondere bei jugendlichen Individuen, Säuglinge und Kinder mit inbegriffen, sich findet. Dasselbe erscheint nach Kaposi (Hautkrankheiten, 1880, pag. 284) in Gestalt haselnuss- bis nussgrosser, sehr schmerzhafter Beulen oder Knollen sehr acut über Nacht, zuweilen an beiden Unterschenkeln und Fussrücken, seltener an den Vorderarmen, Oberschenkeln und Nates. Die Knollen sind im Centrum blauroth, an der Peripherie rosenroth, bestehen 2 bis 3 Tage unverändert und involviren sich dann binnen 8 bis 14 Tagen, indem das lebhafte Roth in Blauroth, Gelb und Grün sich umwandelt. Die knollige Form der Eruptionen, das mitunter typische oder schubweise Auftreten derselben und die Anfangs rosenrothe Oberfläche erleichtern die differentiale Diagnose.

Würde es sich an der Leiche um Altersbestimmungen von Suffusionen handeln, so müsste ausser dem erwähnten äusseren Verhalten der betreffenden Hautstelle auch die nähere Beschaffenheit des extravasirten Blutes herangezogen werden. Je älter die Sugillation, desto eingedickter ist das betreffende Blut und desto mehr ist die ursprüngliche Farbe desselben verändert. In den ersten Tagen finden wir das Blut von theerartiger Consistenz und in dicken Schichten von fast schwarzer Farbe, während in dünnen Schichten noch die gewöhnliche Blutfarbe sich zeigt. Später wird die Farbe mehr bräunlich und weiter missfärbig mit mehr weniger deutlichem Stich in’s Rostfarbige. Die rothen Blutkörperchen sind Anfangs vollständig erhalten; mit dem Eintritt der Farbveränderung stellt sich auch der Zerfall derselben ein, ihre Zahl vermindert sich, während massenhaft contractile Zellen auftreten, die rothe Blutkörperchen in sich einschliessen, welche in ihnen zu körnigem Pigment zerfallen. Frühzeitig treten in solchen Extravasaten Hämatoidinkrystalle auf, deren Zahl in dem Grade zunimmt, als die Eindickung und Verfärbung des Extravasates vorwärts schreitet. In frischen Leichen lassen sich derartige Befunde, insbesondere die Hämatoidinkrystalle, zu approximativer Zeitrechnung allerdings verwerthen; nicht so bei der Untersuchung fauler Leichen, da sich Hämatoidinkrystalle auch in faulenden Geweben, und zwar sehr rasch, bilden können. Im Blute fauler Leichen neugeborener, besonders todtgeborener Kinder finden sich gewöhnlich massenhaft Hämatoidinkrystalle, und Virchow hat sie in abgestorbenen Amputationslappen schon am vierten, in Extravasaten schon am siebzehnten Tage gefunden.[217]

c) Wunden.

Durch stumpfe Werkzeuge bewirkte Wunden.

Die Beschaffenheit von Wunden, welche durch stumpfe oder stumpfkantige Werkzeuge entstehen, hängt vorzugsweise von der Richtung ab, in welcher das Werkzeug die betreffende Oberfläche getroffen hatte. War die Richtung eine senkrechte, so entstehen einfach gequetschte Trennungen der Haut, und zwar entweder durch Platzen der Haut oder dadurch, dass das Werkzeug wirklich die Weichtheile durchdringt; wurde aber die Körperstelle schief getroffen oder gleitet das Werkzeug von der Stelle ab, so bilden sich meist Lappenwunden, indem das Instrument nicht blos die Haut durchtrennt, sondern auch von der Unterlage abreisst. Sowohl die gequetschten als die gerissenen Wunden sind in den meisten Fällen an der unregelmässigen Form, den gequetschten, aufgeschürften und vielfach gezackten und meist im weiten Umfange suffundirten Rändern, sowie an der meist unregelmässigen gequetschten Beschaffenheit der Basis zu erkennen.

Scharfrandige Wunden durch stumpfe Werkzeuge.

Es können jedoch auch durch stumpfe oder stumpfkantige Werkzeuge mitunter lineare Trennungen der Haut entstehen, mit so ebenen und scharfen Rändern, dass sie sich äusserlich schwer oder gar nicht von Schnitt- oder Hiebwunden unterscheiden. Derartige Wunden bilden sich namentlich leichter an solchen Stellen, an welchen die Haut über eine feste, insbesondere gewölbte Unterlage hinweggespannt ist, und zwar in der Regel dadurch, dass die Haut durch die Einwirkung des Werkzeuges meist entsprechend ihrer später zu erwähnenden localen Spaltbarkeitsrichtung zum Bersten gebracht wird. Solche günstige Bedingungen, wozu noch die gleichmässige Structur des Gewebes und die geringe Verschiebbarkeit hinzukommt, sind insbesondere an der Kopfschwarte gegeben, in welcher auch thatsächlich solche Befunde am häufigsten zur Beobachtung gelangen. Gleiche Wunden können auch an über Knochenkanten verlaufenden Hautstellen entstehen. So haben wir bei einem Verschütteten eine lineare und scharfrandige Trennung der Haut längs der Kante der Tibia gesehen und in einem zweiten Falle ebenfalls bei einem Verschütteten eine 15 Cm. lange, vollkommen geradlinige und scharfrandige Wunde der Bauchhaut, welche quer über die Schambeinfuge hinwegzog, so dass der Einfluss der letzteren, sowie der horizontalen Schambeinäste unverkennbar war. Von solchen „Platzwunden“ sind jene zu unterscheiden, welche von innen aus durch eingetriebene und perforirende Kanten oder Ecken gebrochener Knochen entstehen. An den Extremitäten sind solche Befunde als complicirte Fracturen allgemein bekannt. Aber auch am Kopfe findet ein solcher Vorgang statt, indem bei grösseren Zertrümmerungen des Schädels Knochenfragmente die Schädeldecken perforiren. Hier hat diese Thatsache eine besondere Bedeutung, da erstens eine solche secundär entstandene Wunde für eine primäre gehalten werden kann, und zweitens, weil mehrfache solche Wunden auf wiederholte Gewalteinwirkung bezogen werden könnten.

Die Unterscheidung der Platzwunden von Schnitt- oder reinen Hiebwunden ergibt sich insbesondere aus dem Verhalten des Grundes derselben. Während bei Schnitt- oder Hiebwunden die Wunde gegen den Grund zu sich keilförmig vertieft und auf diesem Wege alle Gewebe gleichmässig und in einer Ebene durchtrennt, finden wir bei durch stumpfe Werkzeuge veranlassten linearen Wunden in der Regel trotz scharfer und geradliniger Beschaffenheit der Ränder eine unregelmässig gequetschte Basis, und sind nicht selten, da die Wunde in der Regel durch Platzen der Haut entsteht, im Stande, im Grunde resistentere Gewebstheile, insbesondere Gefässe, nachzuweisen, welche von einer Seite der Wunde zur anderen brückenförmig hinweg verlaufen, ein Befund, der für sich allein genügt, die Entstehungsweise der Verletzung sicherzustellen (Fig. 46). Ebenso kann der Umfang der der Wunde entsprechenden Suffusion, der nach stumpfen Werkzeugen grösser auszufallen pflegt und die etwaige nach mehreren Richtungen sich erstreckende Ablösung der Wundränder von ihrer Unterlage zur Unterscheidung herangezogen werden. Eine blos einseitige Ablösung des einen Wundrandes kann sowohl nach stumpfen Werkzeugen als bei Hiebwunden vorkommen.

Fig. 46.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Lineare, fast scharfrandige Wunde am Hinterhaupt mit Gewebsbrücken in der Tiefe, durch Sturz auf ebenem Boden entstanden. Gefunden bei einem Manne mit Cor taurinum, welcher in einem Gasthause plötzlich todt zusammengestürzt war. Nat. Gr.

Quetschwunden.

Gerissene und gequetschte Wunden heilen selten durch erste Vereinigung, ungleich häufiger auf dem Wege der Granulation und Narbenbildung. Der Grad der Quetschung der getroffenen Theile, beziehungsweise die darnach zurückgebliebene grössere oder geringere Lebensfähigkeit derselben bedingt vorzugsweise den Verlauf, und für den Eintritt sogenannter accidenteller Wundkrankheiten, wie langwieriger Eiterungen, phlegmonöser Entzündungen, Erysipele, Eitersenkungen etc. sind günstigere Bedingungen gegeben als sonst. Aus gleichem Grunde hinterlassen derartige Verletzungen selten lineare, sondern meist unregelmässige Narben, die desto grösseren Umfang besitzen, je ausgedehnter die Abstossung der necrotischen Partien und die consecutive Eiterung gewesen ist.

Bisswunden.

Eine besondere Art von Quetschungen bilden die Bisswunden. Dieselben können sowohl durch Menschen, als durch Thiere veranlasst werden. Erstere betreffen in der Regel vorspringende, mit den Zähnen leicht fassbare Körpertheile, wie die Finger und die Nase. Abbeissen der letzteren aus Eifersucht oder Rache kommt öfters zur Beobachtung. In einzelnen Thälern Tirols ist das Abbeissen der Ohrmuschel bei Raufereien üblich und kam uns während unseres Aufenthaltes in Innsbruck dreimal zur Begutachtung. Die Ränder solcher Wunden, beziehungsweise Abtrennungen kleinerer Körpertheile, sind vielfach sugillirt und lassen nicht selten die Abdrücke der Zähne erkennen, welcher Befund die Erkennung der Provenienz der Verletzung erleichtert.

Bisswunden durch Thiere können die verschiedensten Körpertheile betreffen, und wenn sie von grösseren Thieren, z. B. grossen Hunden, Pferden etc., herrühren, ungleich ausgedehntere Verletzungen verursachen als die Bisse der Menschen. Ein schrecklicher Fall von Zerfleischung eines 13jährigen Mädchens durch Hunde kam im Jahre 1878 zur gerichtlichen Obduction. Das Mädchen war, weil es sich eines Vergehens wegen fürchtete nach Hause zu gehen, spät am Abend über die Umzäunung eines Bauplatzes gestiegen, der von zwei grossen Fleischerhunden und einem kleinen Bastardhunde bewacht wurde, und wurde kurz darauf, nachdem wüthendes Hundegebell und Hilferuf gehört worden waren, aus zahlreichen Wunden blutend und sterbend aufgefunden. Bei der Obduction fand sich die ganze Kopfhaut vom Schädel abgerissen, die Haut der rechten Halsgegend vielfach gequetscht und stellenweise inclusive des rechten Kopfnickers und der rechten Vena jugularis externa unregelmässig eingerissen, ebenso die Haut und die oberflächlichen Muskeln am inneren oberen Theile des rechten Oberschenkels mit Verletzung der Vena saphena. Ausserdem eine Unzahl von theils unregelmässigen, theils rundlichen, stellenweise in bogenförmigen Reihen stehenden Hautaufschürfungen und kleinen Trennungen der Haut, die deutlich den Abdruck der Zähne erkennen liessen. Einzelne dieser Wunden hatten eine rundliche Eingangsöffnung und setzten sich in einen kurzen, nur die Haut durchdringenden, kegelförmig zulaufenden Canal fort. Dieselben waren offenbar durch die kegelförmigen Eckzähne der Hunde entstanden und sie boten insoferne ein Interesse, als sie ursprünglich für Stichwunden gehalten worden waren.[218]

Bei durch Thiere veranlassten Bisswunden kommt ausser der Wunde als solcher auch die Möglichkeit der Infection mit Wuthgift in Betracht. Charakteristische Sectionsbefunde gibt es bei Lyssa nicht, doch kann diese, wie zuerst Pasteur angab, durch subdurale Impfung trepanirter Thiere mit Medullatheilchen auf diese übertragen und so die Diagnose sichergestellt werden. In unserem Institute wurde von diesem werthvollen Hilfsmittel wiederholt und stets mit positivem Erfolge Gebrauch gemacht. A. Paltauf (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1889, LI, 312) hat darüber berichtet, sowie über Versuche, die von ihm mit Rücksicht auf die gegen die Beweiskraft solcher Impfungen erhobenen Bedenken angestellt wurden.

d) Erschütterungen wichtiger Nervencentren.

Von diesen kommt insbesondere die Hirnerschütterung, die Erschütterung des Rückenmarkes und der Bauchgeflechte in Betracht. In eine nähere Besprechung dieser gedenken wir erst bei der Behandlung der Verletzungen der einzelnen Körpertheile einzugehen.

e) Rupturen innerer Organe.

Berstungen innerer Organe können entweder durch directen Stoss oder durch Contrecoup entstehen. Ihr Zustandekommen setzt in der Regel eine grosse Gewalt voraus, und man findet sie daher am häufigsten nach Sturz von bedeutender Höhe, bei Verschütteten und Ueberfahrenen, bei Individuen, die zwischen die Stossballen von Eisenbahnwaggons gerathen sind, und nach ähnlichen intensiven Gewalteinwirkungen. Seltener genügen geringere Gewalten zur Erzeugung derselben, wie z. B. Fusstritte, Kolbenstösse, Hinschleudern auf den Boden u. dergl. Uns ist ein Fall bekannt, in dem ein Arzt eine tödtliche Ruptur der Niere sich dadurch zuzog, dass er, im schnellen Gange begriffen, seiner Kurzsichtigkeit wegen eine hölzerne Barrière übersah und gegen dieselbe mit Heftigkeit anrannte.

Rupturen innerer Organe.

Vorzugsweise sind es parenchymatöse Organe, die Rupturen ausgesetzt sind und unter diesen am meisten die Leber, sowohl ihrer Grösse und Brüchigkeit, als ihrer weniger geschützten Lage wegen.[219] Nächst ihr kommen die Milz und dann die Nieren, ferner die Lungen und das Herz, seltener der Magen, die Gedärme oder die Blase, und am seltensten das Gehirn. Fälle letzterer Art, d. h. Zerreissungen der Hirnsubstanz bei intactem Schädel, haben Cooper, Adams, Casper-Liman und Zaaijer (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1893, XI, pag. 239) beobachtet. Im letzteren Falle hatte die Ruptur eine Länge von 13·5 Cm. und ging sagittal durch den einen Linsenkern. Centrale Rupturen des Gehirns bei Schädelbrüchen sind uns wiederholt begegnet. Selbstverständlich ist für die grössere oder geringere Leichtigkeit der Entstehung einer Ruptur unter sonst gleichen Verhältnissen auch die individuelle Resistenzfähigkeit des betreffenden Organes von Einfluss. Dies gilt insbesondere von der Milz, insoferne als das vergrösserte und namentlich das acut geschwellte Organ ungleich leichter und schon nach geringfügigeren Veranlassungen bersten kann, als die normale Milz.

Diese Thatsache ist namentlich in Fiebergegenden zu berücksichtigen. Pellereau (Annal. d’hyg. publ. 1882, Nr. 2, pag. 223), Polizeiarzt in Port-Louis (Insel Mauritius), einer bekannten Fiebergegend, hat von Anfang 1879 bis September 1881 13 Fälle von Milzruptur beobachtet, von denen 8 zweifellos traumatischen Ursprungs. Sämmtliche Fälle betrafen fieberkranke und mit weichen Milztumoren behaftete Männer. In zweien dieser Fälle hatte ein Stoss mit der Faust, in einem dritten ein Fusstritt die Ruptur bewirkt. In solchen Fällen kann es, was forensisch sehr wichtig ist, auch zu spontaner Ruptur der Milz kommen. In 4 der Beobachtungen von Pellereau handelte es sich zweifellos, in einer fünften wahrscheinlich um eine Spontanruptur. Ueber analoge Vorkommnisse berichtet Corre aus Guadeloupe (Arch. de l’anthrop. crim. 1889). Auch in unserem Institute ist ein Fall von Spontanruptur der Milz zur Obduction gekommen und von Schlemmer (Allg. Wr. med. Ztg. 1878, Nr. 11 u. ff.) unter Anführung von sechs anderen Fällen aus der Literatur beschrieben worden. Weitere Fälle vide Med. Centralbl. 1878, pag. 686 (Markham) und 1879, pag. 127 (Sidney Stone), sowie Maschka, Allg. Wr. med. Ztg. 1877, pag. 348 (forensischer Fall, angebliche Misshandlung; in der Milz multiple Angiome, wovon eines geborsten) und Schwing (Ueber Milztumoren während der Schwangerschaft und Geburt. Centralbl. f. Gyn. 1880, Nr. 13). Beachtenswerth ist der Umstand, dass Milzschwellungen auch bei Säuglingen, sogar bei Neugeborenen vorkommen und gelegentlich sowohl zu spontanen, als traumatischen Rupturen führen können. Birch-Hirschfeld hat einen und Steffen (Jahrb. f. Kinderheilk. XVII, 1. Heft) zwei Fälle von Ruptur der kindlichen Milz während des Geburtsactes beobachtet, und wir haben zwei Säuglinge obducirt, bei welchen sich als Todesursache innere Verblutung in Folge eines Kapselrisses der acut geschwellten und sehr blutreichen Milz ergab, müssen jedoch ausdrücklich bemerken, dass uns wiederholt Fälle vorkamen, wo, wie aus der flüssigen, leicht abspülbaren Beschaffenheit des in der Bauchhöhle gefundenen Blutes und aus dem Abgang von Verblutungserscheinungen geschlossen werden musste, die mitunter ganz unscheinbare Ruptur der sehr zarten und gespannten Kapsel offenbar erst postmortal entstanden war.

Bezüglich der Leber bestehen analoge, obgleich seltenere Erfahrungen. Chiari berichtet über eine Ruptur einer mit medullaren Knoten durchsetzten Leber, die beim Umwenden im Bette entstanden war und Heinzelmann (Friedreich’s Bl. 1886, pag. 360) über einen ähnlichen Fall im Verlaufe einer Pleuropneumonie und Pericarditis, wo die acute parenchymatöse Degeneration das die Ruptur begünstigende Moment gebildet hatte. Ebenso sah Tamassia eine Ruptur einer verfetteten und Ecchinococcusblasen enthaltenden Leber nach einem unbedeutenden Stoss eintreten. Die Ruptur sass über einer Ecchinococcusblase.

Verlauf der Rupturen innerer Organe.

Rupturen des Herzens und der grossen Gefässe oder ausgedehnte Rupturen der Lungen, der Leber und der Milz bewirken in der Regel sofortigen Tod durch Verblutung. War die Blutung wegen geringerer Ausdehnung des Risses oder wegen geringerer Bluthältigkeit des Organes nicht sofort eine profuse, oder wurde dieselbe durch besondere locale Verhältnisse verzögert, dann kann der Tod auch erst nach einiger Zeit durch innere Verblutung oder durch secundäre Processe erfolgen. Auch ist es unter Umständen möglich, dass selbst nach höhergradigen Rupturen innerer Organe die betreffenden Individuen sich noch zu erheben und weiter zu gehen vermögen.

So vermochte in einem von Zühlin[220] mitgetheilten Falle ein Individuum, welches durch Auffallen eines Balkens eine Ruptur der Milz und eine vollständige Zerreissung der linken Niere erlitten hatte, sich noch zu erheben und 20 Schritte weit zu gehen und starb erst nach 7½ Stunden, und wir haben einen 30jährigen kräftigen Eisenbahnarbeiter obducirt, welcher, vom Waggon gegen eine Wand gedrückt, sofort ohnmächtig zusammenstürzte, sich aber nach Essigwaschungen wieder erholte, auf sein eigenes Verlangen in’s Spital gebracht wurde und erst auf dem Transporte starb, obwohl, wie die Obduction ergab, eine totale Zerreissung der Milz, mehrfache Leberrupturen (wovon eine 11 Cm. lang und 1 Cm. tief), vollständige Querruptur der rechten Niere und eine Fractur der linken sechsten Rippe mit oberflächlicher Lungenverletzung bestand; ebenso einen Kutscher, der einen Hufschlag in den Bauch und dadurch eine fast vollständige Abreissung des linken vom rechten Leberlappen, sowie eine hochgradige Nierenberstung erlitten hatte, aber noch im Stande war, in den ersten Stock eines Hauses auf den Abort zu gehen, wo er erst zusammensank. Endlich sahen wir einen Fall, wo sogar eine Herzruptur erst nach 10 Stunden zum Tode führte. Der Fall betraf einen 17jährigen Pferdewärter, welcher um 9 Uhr Morgens einen Hufschlag auf die Brust erhielt und dadurch gegen eine Mauer geschleudert worden war. Ein sofort herbeigeholter Arzt fand den Burschen bewusst- und pulslos, cyanotisch, die Extremitäten kalt, unwillkürlichen Kothabgang. Trotzdem erfolgte der Tod erst um 7½ Uhr Abends. Die Obduction ergab zwei über bohnengrosse Hautvertrocknungen am unteren Ende des Sternums, drei Querfinger von einander entfernt und durch einen ½ Cm. breiten vertrockneten Streifen mit einander verbunden. Im Herzbeutel eine grosse Menge theils flüssigen, theils geronnenen Blutes. Das Herz contrahirt, an seiner Unterfläche unmittelbar unter der Einmündung der Vena cava ascendens eine über 1 Cm. lange, quere, schlitzförmige, suffundirte Oeffnung in der Herzwand, welche mit dem rechten Vorhof communicirt und gerissene Ränder besitzt. Wahrscheinlich war letztere ursprünglich kleiner und wurde erst nachträglich durch das sich vordrängende Blut erweitert, woraus die lange Agonie sich erklärt.

Oberflächliche Einrisse der drüsigen Organe können heilen. Namentlich gilt dies von oberflächlichen Einrissen der Leber, insbesondere jenen verhältnissmässig häufig vorkommenden, die nur das Peritoneum betreffen. Wir haben bei einem Säufer, der an einer Hämorrhagie aus einer pachymeningitischen Membran gestorben war, einen 8 Cm. langen und blos auf 0·5 Cm. in die Tiefe dringenden Riss der Leber gefunden, den sich der Betreffende zwei Tage vor seinem Tode durch einen Fall von der Treppe zugezogen hatte. Der Riss war verklebt und zeigte keine entzündlichen Reactionserscheinungen in seiner Umgebung, auch war die aus demselben ausgetretene Blutmenge eine nur sehr geringe, so dass aller Grund vorhanden war zur Annahme, dass, wenn die Hirnhämorrhagie nicht eingetreten wäre, der Leberriss wahrscheinlich geheilt haben würde. Auch Klob[221] hat über eine in Verheilung begriffene, und zwar 6–8 Cm. tiefe Leberruptur berichtet. Zwei in Heilung begriffene Milzrupturen bewahrt unser Museum. In beiden Fällen handelte es sich um Sturz von bedeutender Höhe und in beiden war der Tod durch Schädelfracturen eingetreten, in dem einen Falle nach 10, im anderen nach 11 Tagen. Mitunter beobachtet man sowohl nach Leber-, als nach Milzrupturen anämische Necrose mehr weniger ansehnlicher Partien.

Von der Ruptur des Magens und der Gedärme werden wir bei den Verletzungen des Unterleibes sprechen.

Beachtung verdient die Thatsache, dass selbst grossartige Quetschungen der inneren Organe zur Ausbildung kommen können, ohne dass Spuren der denselben zu Grunde liegenden Gewalt an den Hautdecken zurückbleiben müssen.

Wir hatten häufig Gelegenheit, die Leichen Verschütteter, von Höhen Herabgestürzter oder zwischen Puffern Erdrückter zu obduciren, bei welchen sich keine Spur einer Aufschürfung oder Sugillation der Haut bemerken liess, obgleich die innere Untersuchung vielfache Berstungen innerer Organe, Brüche sämmtlicher Rippen etc. ergab. Insbesondere ergab die Untersuchung eines 20jährigen Mädchens, welches sich vom dritten Stockwerk auf das Strassenpflaster herabgestürzt hatte und erst eine Stunde darnach gestorben war, blos eine Anfangs nicht bemerkte thalergrosse, blau verfärbte Stelle in der linken Schenkelgefässfalte, sonst aber nicht die geringste Spur einer äusseren Verletzung. Trotzdem fanden sich Rupturen der linken Lunge, der Milz und einer Niere, sowie ferner eine Fractur der Lendenwirbelsäule und eine ausgebreitete Zertrümmerung des Beckens. Die Abwesenheit äusserer Verletzungen hatte in diesem Falle Zweifel erregt, ob der Tod wirklich durch Sturz erfolgt sei, weshalb auch die Obduction veranlasst wurde.

Resistenz der Haut.

Derartige Befunde erklären sich aus der grösseren Resistenzfähigkeit der Haut, die ein Zerdrücktwerden der Organe durch dieselbe ebenso gestattet, wie wir z. B. einen in ein Tuch gewickelten Apfel ohne Verletzung des Tuches zerdrücken und selbst mit einem nicht allzu scharfen Messer zerschneiden können. Auch die in den meisten Fällen sofort eintretende Verblutung mag die Entwicklung von Sugillationen im Unterhautgewebe verhindern, da bei einer solchen Todesart zur Bildung der Blutunterlaufungen sowohl die Zeit als das Material fehlt.

f) Continuitätstrennungen und Lageveränderungen der Knochen.

Knochenfracturen und Luxationen sind eine häufige Folge der Gewalteinwirkung stumpfer Werkzeuge. Bezüglich ihrer forensischen Würdigung verweisen wir auf die Besprechung der Verletzung der einzelnen Körpertheile, insbesondere auf die des Kopfes und der Extremitäten.

g) Zermalmungen und Abreissung ganzer Körpertheile.

In der Regel sind es ganz enorme Gewalten, die solches bewirken. Wir beobachten sie nach Eisenbahnunglücksfällen, bei von Trains Ueberfahrenen, bei Individuen, die in Maschinen gerathen sind, u. dergl. Die grossartigsten Zerstörungen finden sich bei durch Explosion von Pulverstampfen, Dynamitfabriken etc. Verunglückten, da bei diesen die Zerreissungen des Körpers mitunter einen so hohen Grad erreichen können, dass von diesem überhaupt nur noch unkenntliche Reste aufgefunden werden, und dass es Mühe hält, die Identität solcher Individuen sicherzustellen.[222] Doch bewährt sich auch gegenüber so enormen Gewalten die grosse Resistenzfähigkeit der Haut in mitunter ganz auffallender Weise.

In einem uns mitgetheilten Falle fand sich bei einem durch Zusammenstoss von zwei Bahnzügen verunglückten Manne der ganze Kopf zu einem flachen Kuchen zusammengedrückt, sämmtliche Knochen und Weichtheile zu Brei zermalmt, die Kopf- und Gesichtshaut jedoch, bis auf einige keineswegs ausgedehnte Einrisse, unverletzt. Wir hatten wiederholt Gelegenheit, Individuen zu untersuchen, denen Bahnzüge oder schwere Wägen gerade über den Hals gegangen waren. In einigen dieser Fälle war der Kopf vollkommen vom Rumpfe getrennt worden, in andern hatte sich jedoch die stellenweise aufgeschürfte Haut als Ganzes erhalten und bildete einen schlaffen Sack, durch welchen der Kopf mit dem Rumpfe in Verbindung stand, obwohl Wirbelknochen und Weichtheile des Halses zu Brei zerquetscht waren.

Aus dieser grossen Widerstandsfähigkeit der Haut erklärt sich auch die Seltenheit von isolirten Berstungen der Körperhöhlen nach Sturz von einer Höhe, Verschüttetwerden und ähnlichen Gewalten.

Wir haben dieselben erst dreimal beobachtet, und zwar einmal bei einem durch eine Erdmasse Verschütteten, bei welchem die Bauchhaut ihrer ganzen Breite nach aufgeplatzt war und die Gedärme sich vorgedrängt hatten, ein anderesmal bei einer geisteskranken Frau, die sich vom dritten Stockwerke auf das Strassenpflaster herabgestürzt hatte und offenbar senkrecht auf den Kopf gefallen war. Letzterer fand sich in sagittaler und vollkommen medianer Richtung so auffallend geborsten, dass der erste Eindruck ein solcher war, wie wenn der Kopf durch einen Schwerthieb in zwei seitliche Hälften gespalten worden wäre, umsomehr, als die mitten durch Stirn, Nase und Oberlippe geborstene Gesichtshaut und ebenso der vordere Theil der geborstenen Kopfhaut blos feingezackte Ränder zeigten. Die Ränder des hinteren Theiles der Berstung waren vielfach eingerissen, der Schädel in zahllose Stücke zertrümmert, und vom Gehirne waren nur noch unbedeutende Reste vorhanden. Der dritte Fall betraf eine Taglöhnerin, welche von einem 19 Klafter hohen Gerüste herabgestürzt war. Es fand sich nebst Zertrümmerung des Schädels und mehrfachen Fracturen der Extremitäten eine sagittale Berstung der Haut von der Mitte der Lendenwirbelsäule bis zum After, aus welcher das vielfach ecchymosirte und geborstene ganze Jejunum, ein Theil der S-förmigen Schlinge, das der Länge nach gebrochene Kreuzbein und — der Uterus in Form eines mannskopfgrossen Klumpens hervorragten. Auch in diesen Fällen ist es möglich, dass es sich weniger um eigentliche Berstungen der allgemeinen Decken, sondern nur um ein Einreissen derselben von Innen aus durch scharfe Knochenkanten handelte.

2. Schnitt- und Hiebwunden.

Reine Schnittwunden charakterisiren sich durch ihren meist geradlinigen Verlauf, durch scharfe, nicht gezackte Ränder, durch die meist bedeutend die übrigen Dimensionen der Wunde übertreffende Länge und das gegen die Tiefe keilförmig sich verschmälernde Querprofil der durch sie veranlassten Gewebstrennung.

Der geradlinige Verlauf kann fehlen bei Schnittwunden, die über gewölbte Körpertheile hinweggeführt wurden, die Beschaffenheit der Wundränder aber kann modificirt werden durch die Beschaffenheit des Werkzeuges. War z. B. das betreffende Messer stumpf oder gar schartig, so können die Ränder einer damit erzeugten Wunde mehr weniger gezackt, unter Umständen selbst eingerissen ausfallen. Eine gezackte Beschaffenheit der Wundränder kann sich auch bilden, wenn der Schnitt über Hautfalten schief hinweggegangen ist. Man erhält in diesem Falle, wenn man die Falte wieder ausgleicht, eine Z-förmige Trennung der Haut, die, wenn man die Ränder nicht zusammenfügt, respective die entstandenen Zipfel nicht richtig zusammenlegt, zwei und selbst drei Wunden vortäuschen kann, ein Verhalten, welches namentlich bei Schnittwunden am Halse zu berücksichtigen sein wird. Auch kann bei der Schnittführung das Faltenthal übersprungen werden, so dass durch einen Schnitt zwei, eventuell mehrere Wunden entstehen.

Wurde der Schnitt senkrecht auf die betreffende Stelle geführt, so sind die inneren Flächen der Schnittwunde von gleichmässiger Beschaffenheit; traf aber der Schnitt schief, dann erscheint der eine Wundrand abgeschrägt, der andere zugeschärft und der zugeschärfte Wundrand wird desto spitzwinkliger ausfallen, je schiefer der Schnitt geführt worden ist; auch kann derselbe bei flacher Führung der Klinge einen förmlichen Lappen bilden. Vorragende, insbesondere kleine Körpertheile, wie z. B. Nase, Fingerglieder, können vollkommen abgeschnitten werden und die Schnittwunde präsentirt dann eine mehr weniger ebene Fläche mit scharfen Rändern.

Die Tiefe einer Schnittwunde wird ausser durch die bei der Schnittführung angewandte Kraft und die Schärfe des Instrumentes auch durch die gegebene Möglichkeit des Eindringens bedingt. Häufig vereiteln Knochen ein tieferes Eindringen und ebenso nicht selten am Halse, wo verhältnissmässig am häufigsten und die tiefsten Schnittwunden vorkommen, der verknöcherte Kehlkopf. Grössere Körperhöhlen eröffnende Schnittwunden sind selten, häufiger solche, die in Gelenkshöhlen eingedrungen sind.

Der Grad, in welchem Schnittwunden klaffen, hängt von der Retractibilität der betreffenden Hautpartie ab, beziehungsweise von der Richtung der Fasern des Hautgewebes und von der Richtung, in welcher diese getrennt wurden. So klaffen z. B. Schnittwunden der Kopfhaut fast gar nicht, wohl aber, wenn sie auch die Galea durchtrennt haben. Nicht unberücksichtigt darf gelassen werden, dass auch die gestreckte oder gebeugte Stellung des verletzten Körpertheiles ein grösseres oder geringeres Klaffen einer Schnittwunde bewirken kann. Dies gilt insbesondere von Wunden des Vorderhalses und der Gelenksbeugen.

Die Bedeutung der Schnittwunden hängt vorzugsweise von ihrer Tiefe ab. Blossen Hautwunden kommt nur ausnahmsweise eine besondere Bedeutung zu. Die Heilung erfolgt in der Regel, wenn die Wunde nicht vernachlässigt wurde, per primam, mit Hinterlassung einer feinen linearen Narbe, deren geradliniger Verlauf und Verschiebbarkeit ihre Provenienz leicht erkennen lässt. Tiefe Schnittwunden werden insbesondere durch Verletzung grösserer Gefässe gefährlich, beziehungsweise tödtlich, und wir erinnern in dieser Beziehung namentlich an die Schnittwunden am Halse, durch welche häufig Selbstmord, nicht selten aber auch Mord verübt zu werden pflegt. Ausserdem veranlassen tiefere Schnittwunden mitunter langwierige oder bleibende Functionsstörungen, und können namentlich am Halse Sprachstörungen und an den Extremitäten eine Behinderung oder vollständige Aufhebung der Brauchbarkeit der betreffenden Extremität zur Folge haben.

Hiebwunden.

Hiebwunden werden ebenfalls durch mit einer Schneide versehene Werkzeuge zugefügt; während jedoch die Schnittwunden durch ziehenden Gebrauch des einem Körpertheil aufgesetzten schneidenden Werkzeuges entstehen, geschieht die Zufügung einer Hiebwunde in der Regel in einer gegen das Organ senkrechten Richtung. Schon diese Art der Anwendung, die gewöhnlich mit grosser Kraft erfolgt, noch mehr aber die Wucht der betreffenden Instrumente haben zur Folge, dass sich die Hiebwunden von den Schnittwunden schon durch eine verhältnissmässig grössere Tiefe unterscheiden, und dass, während Schnittwunden in der Regel durch Knochen u. dergl aufgehalten werden, Hiebwunden häufig dieselben durchdringen und eben dadurch einen viel gefährlicheren Charakter erhalten, als derselbe durchschnittlich den Schnittwunden zukommt.

Hiebwunden der Knochen.

Das äussere Verhalten einer Hiebwunde hängt zunächst von der Richtung ab, in welcher der Hieb geführt wurde. War dieselbe eine gegen das Organ senkrechte, so entstehen lineare, gleichmässig keilförmig gegen die Tiefe sich verjüngende Wunden; wird das Organ schief getroffen, so bilden sich mehr weniger stark abgeschrägte Lappen, die selbst vollständig durch den Hieb abgetragen werden können. Die Reinheit der Hiebwunde hängt von der Schärfe der Schneide ab und von der geringeren oder stärkeren Dicke des Keiles, der in die Schneide ausläuft, ausserdem aber auch von der Wucht der Waffe. Scharfe leichte Säbel erzeugen viel reinere Hiebwunden, als z. B. ein Beil. Namentlich sind Hiebwunden mit letzterem oder einem ihm ähnlichen Werkzeuge in der Regel mit Quetschung der Wundränder und mit Knochenbrüchen, sowie mit Absprengung und Depression von Splittern verbunden, welche sich allerdings meist von einer spaltförmigen Durchtrennung der Knochen verfolgen lassen. Bei Knochenwunden, die durch scharfe und nicht besonders wuchtige Werkzeuge, wie z. B. durch leichte Säbel, erzeugt wurden, ist Splitterung des verletzten Knochens seltener zu beobachten. Dagegen sind Splitterungen der Glastafel auch in diesem Falle sehr gewöhnlich.

Fig. 47.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Hiebwunden des Schädels, mit einem Faschinenmesser erzeugt.

Eine Hiebwunde des Knochens klafft desto mehr, unter je weniger spitzem Winkel die Seitenflächen der Hiebwaffe zur Schneide zusammenliefen. Je dicker aber der schneidige Keil, desto mehr treibt er die Knochenränder auseinander und desto leichter kommt es zu Absprengungen derselben oder zu einer Fortsetzung der Enden der Hiebspalten in einen Knochenriss. Fig. 47 zeigt ein Schädeldach mit zwei mittelst eines sogenannten Faschinenmessers erzeugten Hiebwunden, wovon die eine den rechten Scheitelbeinhöcker abgetragen hatte, die andere einen typischen Spalt darstellt, von dessen vorderem Ende ein Knochenriss abgeht.

Bei der Beurtheilung von Hiebwunden ist nicht blos die Qualität der getroffenen Theile, sowie der Umstand, ob sie etwa in Körperhöhlen penetriren, zu berücksichtigen, sondern auch die Wucht der Waffe und deren Einfluss. Insbesondere hat dieses bei Kopfhiebwunden zu geschehen, da bei diesen, wenn sie durch wuchtige Werkzeuge, z. B. durch ein Beil, erzeugt wurden, zu der aus der Trennung der Theile durch die Schneide des Instrumentes resultirenden Gefahr sich auch jene hinzugesellt, die durch die Erschütterung des Gehirns bewirkt worden ist.

3. Stichwunden.

Stichwunden entstehen durch spitzige, im Verhältniss zu ihrer Länge schmale Werkzeuge, welche in der Richtung ihrer Längsachse eingestossen wurden. Es sind vorzugsweise messerartige, einschneidige Werkzeuge, die in Betracht kommen, meistens gewöhnliche Taschenmesser, seltener dolchartige zwei- oder mehrschneidige oder konische Instrumente.[223]

Form der Stichöffnung.

An typischen Stichwunden lässt sich eine Eingangsöffnung und ein von dieser in die Tiefe sich fortsetzender Stichcanal unterscheiden.

Fig. 48.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Mit einem conischen Dorn zerstochene Haut der Hinterfläche des Stammes. (Nach

Langer

.)

Stichwunden mit conischen Instrumenten.

Die Form der Eingangsöffnung in der Haut entspricht nur selten der Form des Querschnittes des betreffenden Werkzeuges. Dies ist eigentlich nur bei zweischneidigen Instrumenten der Fall, da bei letzteren in der That die schlitzförmige, beiderseits in einen spitzen Winkel auslaufende Gestalt der Stichöffnung der Form des Querschnittes der Stichwaffe gleicht. Man würde jedoch sehr irren, wenn man aus einer solchen Form der Eingangsöffnung schliessen wollte, dass das betreffende Werkzeug ein zweischneidiges gewesen war, da auch nach Stichen mit gewöhnlichen, also einschneidigen Taschenmessern oder solchen mit konischen und selbst nach jenen mit gewissen kantigen Instrumenten gerade solche schlitzförmige und an beiden Enden gleiche spitze Winkel bildende Eingangsöffnungen entstehen, wie sie mit zweischneidigen Stichwaffen zu Stande kommen. Am auffälligsten ist die Sache bei conischen Instrumenten. Bereits Dupuytren und Malgaigne hatten darauf aufmerksam gemacht, dass mit solchen Werkzeugen nicht, wie man erwarten sollte, rundliche, sondern schlitzförmige Trennungen der Haut entstehen und Filhos (Briand et Chaudé, Manuel de médecine légale. 1879, I, 473) hatte schon 1833 constatirt, dass diese Schlitze an verschiedenen Körperstellen eine verschiedene Richtung besitzen. Langer („Ueber die Spaltbarkeit der Cutis.“ Sitzungsber. der mathem.-naturw. Classe der kais. Akademie der Wissenschaften. 1861, XLIV) verfolgte dieses Verhalten weiter und fand reguläre Spaltbarkeit, indem er constatirte, dass die mit einem conischen Dorn erzeugten Stichöffnungen nicht blos immer spitzwinklige Schlitze darstellten, sondern dass die Längsachse dieser Schlitze an bestimmten Körperstellen immer eine bestimmte Richtung zeigte, so dass, wenn die gesammte Haut zerstochen wurde, regelmässige Figuren sich ergaben, die unverkennbar als der Ausdruck der regelmässigen Faserung und davon herrührenden regulären Spaltbarkeit der Haut genommen werden müssen (Fig. 48).

Fig. 49.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Schlitzförmige Stichöffnung, durch eine conisch zugespitzte 2·5 Cm. dicke Eisenstange erzeugt. Nat. Gr.

Die Form der durch conische Werkzeuge bewirkten Hautspalten ist ganz gleich derjenigen, wie sie nach Stichen mit messerartigen Instrumenten gewöhnlich zu Stande kommen, nämlich ein Schlitz mit scharfen, bogenförmig auseinanderweichenden und beiderseits zu einem spitzen Winkel zusammenlaufenden Rändern. Die Länge der Spalten ist proportional der Dicke des Instrumentes, so dass man, wenn sehr dicke Werkzeuge zur Anwendung kamen, selbst mehrere Centimeter lange Wundspalten erhalten kann, die dann eben ihrer Länge wegen noch leichter für Messerstiche gehalten werden können (Fig. 49).

Stiche von Taschenmessern. Spaltbarkeit der Haut.

Auch nach Stichen mit einschneidigen Instrumenten, insbesondere mit gewöhnlichen Taschenmessern, zeigt die Stichöffnung nur ausnahmsweise die Gestalt eines schmalen Keils, dessen Rücken jenem des Messers entspricht, sondern fast regelmässig die eines Schlitzes, indem die Wundränder in flachem Bogen auseinander treten und an beiden Enden spitzwinklig zusammenlaufen (Fig. 50). Die Ursache dieser Erscheinung liegt einfach in der Thatsache, dass die betreffende Stichöffnung nur von der Schneide des Messers erzeugt wird, so dass sie eigentlich nur eine Schnittwunde darstellt. Man kann sich hiervon leicht überzeugen, wenn man sich an der Leiche eine Linie zieht und nun mit einem Messer in der Weise zusticht, dass die Spitze des Messers jene Linie trifft und die Schneide rechts oder links von dieser liegt. Man sieht dann, dass das eine Ende des erzeugten Wundschlitzes stets in die betreffende Linie fällt, der Wundspalt aber stets auf jene Seite, gegen welche die Schneide gekehrt gewesen war. Es folgt daraus, dass es in der Regel ganz unmöglich ist, aus der Hautwunde allein zu erkennen, wohin der Rücken und wohin die Schneide des Messers gekehrt gewesen war. Bei manchen Taschenmessern, z. B. bei den von Raufern besonders häufig gebrauchten „stellbaren“ Messern, hat auch der Rücken der Klinge schneidige Kanten. Das Instrument wirkt dann wie ein dreikantiges und erzeugt pfeilspitzenförmige Eingangsöffnungen, indem auch die Rückenkanten die Haut etwas einschneiden (Fig. 51).

Fig. 50.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Neun, mit einem zum Schneiden von Kautschuk dienenden einschneidigen Messer beigebrachte Stichwunden in der Herzgegend. Selbstmord.

Fig. 51. Stichöffnung, durch eine Messerklinge mit schneidigem Rücken erzeugt. Nat. Gr. Fig. 52. Stichöffnungen, erzeugt durch einen dreiseitigen scharfkantigen Stachel.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Stichöffnungen von kantigen Waffen.

Bei kantigen Werkzeugen, wie z. B. Stiletten, Feilen, gewissen Bajonetten, ist die Form der Stichöffnung und der Haut wesentlich bedingt durch die Beschaffenheit der Kanten. Sind dieselben schneidig, so wird die Haut durch das senkrecht eingestochene Instrument nach so vielen Richtungen aufgeschlitzt, als Schneiden vorhanden sind, und es entstehen daher im Allgemeinen sternförmige Wunden, an welchen die Zahl der Strahlen der Zahl der schneidenden Kanten entspricht (Fig. 52). Man überzeugt sich jedoch bei Versuchen leicht, dass auch bei scharfkantigen Stichwaffen dem geschilderten Verhalten gewisse Grenzen gesetzt sind, und zwar durch die Zahl der Kanten. Da nämlich mit der Zahl der Kanten die Schneidigkeit derselben abnimmt, weil die Winkel, unter welchen die Seitenflächen zur Schneide zusammenlaufen, wenn erstere nicht etwa gekehlt sind, immer stumpfer werden, so wird das Aufschlitzen der Haut durch die einzelnen Schneiden immer undeutlicher und hört schliesslich ganz auf, so dass vielkantige Stichwaffen schliesslich nicht mehr schneiden, sondern nur die Hautfasern in der Spaltbarkeitsrichtung auseinanderdrängen, d. h. in gleicher Weise einfache Schlitze erzeugen, wie dieses bei conischen Instrumenten der Fall ist (Fig. 53). Hatte das Instrument stumpfe oder abgerundete Kanten, dann wirkt dasselbe schon bei geringer Zahl der Kanten nur wie ein conisches Werkzeug, d. h. erzeugt einen einfachen Schlitz, doch kann man häufig aus Einkerbungen und Eindrücken der Ränder des letzteren nachträglich erkennen, dass ein mehrkantiges Werkzeug eingewirkt habe.

Atypische Stichspalten.

Von dem erwähnten typischen Verhalten der Form der Eingangsöffnungen kommen Abweichungen vor. So bei conischen Instrumenten insoferne, als an jenen Hautstellen, welche zwischen zusammenstossenden Systemen von Spaltbarkeitscurven der Haut meist als parabolische Dreiecke der Haut (Wirbel) zurückbleiben, nicht einfache Schlitze, sondern dreieckige oder pfeilspitzenförmige Wunden entstehen (Fig. 48).

Fig. 53.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Durch einen achtseitigen scharfkantigen Stachel erzeugte Stichwunden, von denen einzelne bereits den Uebergang zu einfachen, der Spaltbarkeit der Haut entsprechenden Schlitzen erkennen lassen.

Auch Messerstiche zeigen nicht immer die einfache Schlitzform. Nicht selten erscheinen sie winklig, was wohl dadurch geschieht, dass beim Herausziehen des Messers die Haut in einer anderen Richtung als der ursprünglichen aufgeschlitzt wird, wovon wieder die Ursache entweder in einer unmerklichen Wendung des Messers oder in einer Verschiebung oder Retraction der Haut selbst gelegen ist. Ebenso kann sich eine zickzackförmige Eingangsöffnung bilden, wenn der Stich eine Hautfalte schief getroffen hat. Fig. 54 zeigt diese beiden Formen.

Länge der Stichöffnungen.

Die Länge der Wundspalte entspricht nicht immer der Breite der Stichwaffe an der Stelle, bis zu welcher sie eingestochen wurde. Bei conischen, schmalen Instrumenten ist sie in der Regel etwas grösser, bei dicken dagegen mitunter bedeutend kleiner, weil die Spaltbarkeit der Haut gewisse Grenzen hat und beim Einstich eine Dehnung des ursprünglich gesetzten Wundspaltes stattfindet.

Mit Messern erhält man nur bei vorsichtigem Einstechen und Ausziehen derselben Schlitze, die in ihrer Länge der Breite der Klinge an der Stelle, bis zu welcher sie eingestochen wurde, entsprechen. Meist ist der Wundspalt länger, indem beim Ein- oder Ausstechen derselbe weiter aufgeschlitzt wurde. Unter Umständen können auf diese Weise colossale Wunden, respective Aufschlitzungen erfolgen.

Fig. 54.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Winklige Stichöffnung auf der vorderen Brustwand, mit einem starken Taschenmesser erzeugt. Links oben eine zickzackförmige. (Todtschlag.)

Forensisch wichtig ist aber die Thatsache, dass auch bei messerartigen Instrumenten die Stichöffnung mitunter kürzer ausfallen kann, als die Breite des Messers. Häufig liegt nur eine Täuschung vor und die Kürze des Wundschlitzes ist blos bedingt durch die Retraction der, besonders in der Mitte, auseinander weichenden Ränder, daher solche Schlitze niemals im klaffenden Zustand, sondern nach Aneinanderlegung der Ränder gemessen werden dürfen. Unter Umständen kann jedoch der Schlitz absolut, und zwar mitunter um ein Beträchtliches kürzer ausfallen, und zwar dann, wenn das Messer eine stumpfe Schneide besass. Dies wird verständlich, wenn wir uns erinnern, dass jede typische Stichwunde eigentlich eine Schnittwunde ist, welche durch die Schneide des Messers entsteht, und dass diese normale Wirkung eines Messers desto weniger zur Geltung kommen und schliesslich ganz entfallen muss, je stumpfer die Schneide sich gestaltet. Das Instrument dehnt dann den durch die Spitze gemachten Wundschlitz einfach aus, wobei sich die Haut trichterförmig einstülpt und nach Ausziehung des Messers wieder retrahirt. Bei den plumpkantigen, messerartigen und zugleich breiten Instrumenten, z. B. bei einem ungeschliffenen sogenannten Haubajonet, ist das Missverhältniss zwischen Länge des Schlitzes und Breite der Klinge am auffälligsten, und wenn die Kante bis zur Spitze stumpf ist, so wirkt auch ein solches messerartiges Instrument schliesslich nur wie ein conisches, indem es nämlich die Haut nur in der localen Spaltbarkeitsrichtung auseinander treibt, und es kann dann geschehen, dass der erzeugte Schlitz eine ganz andere Richtung hat, als die Breite des Messers, wenn nämlich die Klinge nicht parallel mit der localen Spaltbarkeitsrichtung, sondern schief oder quer auf diese aufgesetzt worden war. Im letzteren Falle kommen entsprechende, von den Kanten des Messers herrührende Eindrücke an den Rändern des Wundschlitzes zu Stande.[224]

Der Einfluss der Retraction der durchtrennten Haut auf die Form einer Stichöffnung muss immer im Auge behalten werden. Eine stärkere Verziehung der Wunde durch dieselbe kann insbesondere dort stattfinden, wo die Haut über ihrer Unterlage leichter verschiebbar ist. Auch die Richtung, in welcher die Faserzüge einer Hautstelle durch einen Stich durchtrennt wurden, ist von Einfluss, weshalb Stichwunden, welche auf der Längsachse einer Extremität senkrecht stehen, im Allgemeinen mehr klaffen werden als die, welche mit ihr parallel verlaufen. Eine Verziehung kann auch dort vorkommen, wo die Haut, wie z. B. über Gelenken oder am Halse, durch Bewegungen dieser Theile verschoben wird. Dass durch den Heilungsvorgang, Eiterung etc. die ursprüngliche Form einer Stichöffnung vielfach verändert werden kann, bedarf keiner weiteren Besprechung.

Stichöffnungen in Knochen.

Ungleich einfacher gestalten sich Stichöffnungen in Knochen, besonders am Schädel, wo Stiche verhältnissmässig häufig vorkommen. Hier entspricht die Form der Stichöffnung wegen der Plasticität, die das Knochengewebe bis zu einem gewissen Grade besitzt, in der Regel genau jener des Querschnittes des gebrauchten Instrumentes, so dass man in der Regel leicht entscheiden kann, nicht blos ob der Stich mit einem Messer, oder conischen, oder kantigen Werkzeug beigebracht wurde, und wohin bei Messern die Schneide gerichtet war, sondern auch mitunter, welches von zwei oder mehreren vorgewiesenen Messern etc. die Verletzung bewirkt haben konnte. Aus Anlass eines Falles von Todtschlag durch Stich in die linke Schläfe hatten wir nachträglich die Frage zu beantworten, ob das verletzende Werkzeug ein Taschenmesser oder die spitze Branche einer Schneiderscheere gewesen sei. Ein einfacher Vergleich der Form der Stichöffnung in der aufbewahrten Schläfeschuppe mit den vorgelegten Werkzeugen genügte, um die Möglichkeit, dass die Scheere diese Oeffnung erzeugt haben konnte, vollkommen auszuschliessen. In dem pag. 288 erwähnten Fall von Mord durch einen grossen Bilderhaken fanden sich regelmässige viereckige Oeffnungen im Schädel, in welche der Haken vollkommen genau hineinpasste. Bei Stichwunden am Schädel (auch bei Messerstichen) sind Absprengungen der Glastafel sehr gewöhnlich und solche der äusseren Tafel nicht selten. Weniger häufig setzen sich die Enden des Wundspaltes in Knochenrisse fort, wovon Fig. 55 ein exquisites Beispiel liefert, bezüglich dessen näherer Besprechung wir auf das Capitel „Hirnsubstanz auf Werkzeugen“ verweisen.

Fig. 55.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Keilförmige, von einem starken Taschenmesser erzeugte Stichöffnung im linken Scheitelbein mit von den Enden ausgehenden Knochenrissen. Vor derselben die abgebrochene Messerspitze im Knochen steckend.

Stichöffnungen in Weichtheilen.

Was die Stichöffnungen in den Weichtheilen anbelangt, so gestalten sich dieselben im Allgemeinen in gleicher Weise, wie in der Haut. Auch hier hängt die Beschaffenheit der Stichöffnung von dem Umstande ab, ob die Stichwaffe eine schneidende war oder nicht. Im ersteren Falle treffen wir bei ein- und zweischneidigen Waffen scharfrandige Schlitze, bei mehrschneiden sternförmige Wunden, deren Strahlenzahl die Zahl der Schneiden erkennen lässt. War das Instrument ein conisches oder stumpfkantiges, wenn auch vielleicht messerartig geformtes, so drängt es die Fasern des getroffenen Gewebes einfach, entsprechend der localen Spaltbarkeitseinrichtung des letzteren, auseinander. Da nun die Spaltbarkeitsrichtung in den heterogenen Geweben eine verschiedene ist, so kommt die interessante Erscheinung zu Tage, dass durch einen und denselben Stich Schlitze zu Stande kommen, die, ohne dass etwa eine Verschiebung stattgefunden hätte, nicht blos in der Haut eine andere Richtung haben als in den inneren Organen, sondern auch in den verschiedenen Stratis der letzteren verschieden gestellt sind, ja sogar sich unter einem rechten Winkel kreuzen können. So erzeugt z. B. ein mit einem conischen Instrument bewirkter penetrirender Stich der Magenwand im Peritonealüberzug einen Schlitz, dessen Längsachse parallel zu den Curvaturen verläuft, in der Muscularis einen anderen, der meist quer auf dem erstgenannten steht und endlich in der Schleimhaut einen dritten, der wieder eine andere Richtung besitzt.

Inwiefern diese von Katayama (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1887, XLVI) weiter verfolgte Thatsache für die Erkennung der Natur des verletzenden Werkzeuges benützt werden kann, liegt auf der Hand, und wir hatten unter Anderem Gelegenheit, sie in folgendem Fall zu verwerthen: Ein geisteskranker Optiker hatte seine Frau erstochen, war dann verschwunden und wurde erst einige Tage darnach als Leiche aus der Donau gezogen. Bei der Obduction der Frau fanden sich drei schlitzförmige Stichwunden von 10–12 Mm. Länge. Die eine am inneren Rande des oberen Antheils des rechten Kopfnickers parallel mit diesem, die zwei anderen am inneren Ende der linken Clavicula, beide mit der Längsachse der letzteren gleichlaufend. Die erste war in die Carotis interna eingedrungen und hatte dieselbe innerhalb ihrer partiell erhaltenen Scheide vollkommen quer durchtrennt, unter den zwei anderen fand sich eine vollkommen quere Durchtrennung der A. subclavia und 0·5 Cm. davon entfernt am centralen Antheil des durchtrennten Gefässes eine ebenfalls ganz quere schlitzförmige Durchbohrung der vorderen und hinteren Wand. Da sich somit die Hautschlitze mit den Trennungen in den darunterliegenden Arterien kreuzten, so war es klar, dass keine schneidige Stichwaffe, sondern ein conisches oder ein stumpfkantiges Werkzeug zur Anwendung gekommen war. In der That ergaben die Erhebungen, dass die Stiche mit einem myrthenblattförmigen, aus einer Feile (sogenannten Vogelzunge) gefertigten Polirinstrument mit schmalovalem Querschnitt beigebracht worden waren.

Stichcanal.

Der Verlauf des Stichcanals entspricht nicht immer der Richtung, in welcher der Stoss geführt wurde, da die Waffe auch abgeglitten sein konnte. Auch muss der Stichcanal, namentlich wenn er penetrirte und bewegliche Organe, wie z. B. jene des Thorax oder die Gedärme, betraf, nicht immer die unmittelbare Fortsetzung der Stichöffnung bilden, ein Umstand, der namentlich dann, wenn mehrere Stiche vorliegen, wohl zu beachten ist. Ein eigentlicher, nach allen Seiten abgeschlossener Stichcanal kann auch fehlen, so z. B. wenn ein Stich einen Körpertheil blos tangirte und, was natürlich nur bei einer schneidigen Stichwaffe geschehen kann, die Theile blos aufschlitzt, wodurch eine Schnittwunde vorgetäuscht werden kann. Am leichtesten kann dieses an gewölbten Körpertheilen, z. B. an den Extremitäten oder, besonders wenn das Messer an dem Knochen abgleitet, am Kopfe geschehen. Aber auch am Halse kann dieses vorkommen und Pilz (Ueber Stichverletzungen. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII. Suppl., pag. 192) bildet einen Fall ab, wo die Haut vor dem Kehlkopfe durch einen Messerstich quer aufgeschlitzt worden war, so dass es aussah, wie wenn der Versuch einer Halsdurchschneidung gemacht worden wäre. An inneren Körpertheilen sind solche Aufschlitzungen nicht selten, so haben wir einen Messerstich gesehen, der zwischen der 7. bis 8. Rippe in der Axillarlinie eingedrungen war, die linke Kuppe des Zwerchfells und den unteren Rand der linken Lunge aufgeschlitzt, an der Hinterfläche des Herzens beide Kammern eröffnet und das Septum durchtrennt hatte, so dass in keinem der verletzten inneren Organe ein eigentlicher Stichcanal, sondern rinnenförmige Trennungen gefunden wurden. Stichwunden, die einen grösseren Körpertheil, z. B. die Brust, vollkommen durchdringen, sind selten. Es kommt dies nur bei sehr langen Stichwaffen, z. B. Degen, Bajonetten, ganz ausnahmsweise auch bei langen Küchenmessern vor, nicht gar selten aber bei peripheren Körpertheilen, insbesondere an den Extremitäten, wenn sie mehr tangential getroffen werden. Auch kann dann das Instrument noch in einen anderen Körpertheil eindringen. Pilz bildet solche Fälle ab, die eine besondere Bedeutung auch dadurch besitzen, dass die Ausgangs-, respective secundären Oeffnungen für ebensoviele isolirte Stichwunden gehalten werden können.

Endlich haben wir in zwei Fällen von Messerstichen in’s Gehirn statt eines eigentlichen Stichcanals eine hämorrhagische Höhle gefunden, die offenbar durch das aus verletzten grösseren Hirnarterien ausströmende Blut in ähnlicher Weise durch Zerwühlung der Hirnsubstanz entstanden war, wie dies nach spontaner Berstung dieser Gefässe zu geschehen pflegt. Ein Steckenbleiben abgebrochener Klingen oder deren Spitzen in Knochen kommt häufig vor, besonders am Schädel. Sie heilen mitunter ohne Schaden ein, häufiger kommt es, und zwar manchmal erst nach längerer Zeit, zu Erweichungen, Abscessbildung etc. und zum Tod.

4. Schussverletzungen.

An einer Schusswunde kann man in der Regel die Eingangsöffnung (Einschuss) und den Schusscanal unterscheiden, welcher entweder blind endet oder in eine Ausgangsöffnung (Ausschuss) mündet.

Nahschüsse.

Die Beschaffenheit der Eingangsöffnung hängt vorzugsweise von der Entfernung ab, aus welcher geschossen wurde. Bei Schüssen aus unmittelbarer Nähe wirkt ausser dem Projectil (und dem Propf) auch die unmittelbare Gewalt der Explosionsgase und die Pulverflamme.

In Folge der combinirten Wirkung des Projectils und der directen Gewalt der Pulvergase ist der Einschuss in der Regel unverhältnissmässig gross und desto grösser, je mehr Pulver geladen war, daher wir nach Schüssen aus Gewehren oder Pistolen ungleich grössere, mitunter colossale Eingangsöffnungen finden, als nach einem Revolverschuss, und nach Schüssen aus sogenannten Taschenrevolvern kleinere als nach jenen, die aus Revolvern grösseren Kalibers abgefeuert wurden.

Wirkung der Explosionsgase und der Pulverflamme.

Die Oeffnung erscheint entweder als Substanzverlust und dann meist vollkommen rund, wie mit einem Locheisen ausgeschlagen (Fig. 56 und 58) oder unregelmässig sternförmig eingerissen (Fig. 57 und 59). Letztere Form findet sich ungleich häufiger bei Pistolen- oder Gewehrschüssen als nach solchen aus Revolvern, und am häufigsten dann, wenn der Schuss eine Stelle traf, an welcher die Haut nahe über Knochen (Schädel, Rippen) gespannt gewesen war. Die Bildung solcher Lappen und Einrisse kommt wahrscheinlich dadurch zu Stande, dass die Explosionsgase sofort nach erfolgter Durchlöcherung der Haut durch das Projectil des geringeren Widerstandes wegen zwischen dieser und der festeren Unterlage sich ausbreiten, wodurch die Haut aufgehoben und vom Lochschuss aus zum Bersten gebracht wird. Dafür spricht die Thatsache, dass die Ränder sowohl der lappenförmig eingerissenen, als der runden Eingangsöffnungen fast immer mehr weniger unterminirt sind, und dass entsprechend diesen unterminirten Partien das Unterhautgewebe im weiten Umfange vom Pulver geschwärzt erscheint. In seltenen Fällen erfolgt eine einfache lineare Berstung der Haut, bei welcher die Spaltbarkeit derselben eine Rolle zu spielen scheint (Fig. 60).

Fig. 56. Runde Eingangsöffnung eines aus unmittelbarer Nähe gegen das Herz abgefeuerten Pistolenschusses. (Selbstmord.) Nat. Gr. Fig. 57. Pistolenschuss. (Selbstmord.) Grosse sternförmig zerrissene Eingangsöffnung. ⅔ nat. Gr.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
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Die Wirkung der Pulverflamme äussert sich durch Versengung der Haare oder Härchen in der nächsten Umgebung der Eingangsöffnung, eventuell auch durch Verbrennung der Kleidungsstücke. Auch die an der Leiche gewöhnlich als lederartiger, vertrockneter Saum sich präsentirende Zone der Einschussöffnung bringt man mit einer Verbrennung der Haut durch die Pulverflamme in ursächlichen Zusammenhang, sie als „Brandsaum“ bezeichnend. Doch verdankt derselbe nicht nur einer Verbrennung, sondern auch der Contusion und Aufschürfung der die Eingangsöffnung begrenzenden Hautpartie seine Entstehung. Man sieht einen solchen „Brandsaum“ besonders bei rundlichen und kleinen Schussöffnungen und kann dann, wie Fig. 58 zeigt, in der Regel zwei, meist scharf von einander getrennte Zonen unterscheiden, eine innere, verhältnissmässig schmale und dunkler gefärbte und eine äussere, viel breitere. Letztere entspricht offenbar der Basis des Luftdruck-, respective Flammenkegels, der die betreffende Hautpartie getroffen hatte, ersterer dagegen dem Umfange des Projectils, welches die Haut kegelförmig nach einwärts stülpte und an der Spitze des Kegels durchriss. Dieser Saum, dessen Bildung man sehr schön verfolgen kann, wenn man gegen Kautschukplatten schiesst, entsteht somit nur durch Quetschung und Aufschürfung der betreffenden Hautpartie und kommt auch bei Fernschüssen zur Entwicklung.

Fig. 58. Schuss in der Herzgegend mit einem Revolver mittlerer Gattung. (Selbstmord.) Runde Eingangsöffnung. Nat. Gr. Fig. 59. Sternförmige Eingangsöffnung von einem gegen die Stirn abgefeuerten Revolverschusse. (Selbstmord.) Nat. Gr.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
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Pulverschwärzung.

Ein weiterer Effect der Pulverflamme ist die Schwärzung der Umgebung des Einschusses, die theils durch den Pulverschmauch, theils durch eingesprengte, halbverbrannte Pulverkörner (Pulverkohle) bewirkt wird. Ersterer lässt sich abwischen, letztere aber nicht. Die eingesprengten Pulverpartikelchen sind meist schon mit freiem Auge, noch deutlicher aber mit der Loupe oder unter dem Mikroskop zu erkennen (Fig. 61). Die Schwärzung ist natürlich am deutlichsten, wenn die Waffe an den nackten Körper angelegt worden war, kann aber auch in diesem Falle mitunter sehr unscheinbar ausgebildet sein, dann nämlich, wenn die Mündung des Laufes fest angedrückt gewesen war und so der ganze Schuss sofort in das Innere eindrang. Dafür ist dann die Schwärzung unter der Haut und in der vorderen Partie des Schusscanals desto stärker. War die betreffende Stelle von Kleidungsstücken bedeckt gewesen, so ist die Schwärzung um den Einschuss desto weniger entwickelt, je dicker die ersteren gewesen waren. Schwärzung und der sogenannte „Brandsaum“ sind um die Einschussöffnung, wenn der Schuss senkrecht auf den betreffenden Körpertheil abgefeuert wurde, concentrisch angeordnet, excentrisch dagegen, wenn die Waffe schief aufgesetzt war. In diesem Falle bildet Schwärzung und Brandsaum ein mehr weniger lang-gezogenes Oval, dessen grösserer Antheil jenseits der Schussöffnung liegt und die Pulvereinsprengungen erscheinen mehr weniger beistrichförmig, mit dem dickeren Ende gegen die Mündung der Schusswaffe gekehrt (Poix, Étude médico-légale sur les plaies d’entré par coups de revolver. Lyon 1885).

Fig. 60.

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Schlitzförmige Schusswunde bei einem Selbstmörder, der sich mit einer kleinen Pistole in’s Herz geschossen hatte. Darunter eine nachträglich mit einem conischen Stichel gemachte schlitzförmige Oeffnung, deren paralleler Verlauf mit dem durch den Schuss bewirkten Wundschlitz beweist, dass auch bei diesem die Sprengung der Haut in der localen Spaltbarkeitsrichtung erfolgte. Nat. Gr.

Spaltförmiger Einschuss.

Schliesslich kann, wie A. Paltauf[225] berichtet, auch der Kohlenoxydgehalt der Pulverflamme, der namentlich bei den feineren und kohlenreicheren Pulverarten ein ansehnlicher ist, durch Röthung des extravasirten Blutes und das für Kohlenoxydhämoglobin charakteristische spectrale Verhalten sich bemerkbar machen.

Fernschüsse.

Nach Schüssen aus einiger Entfernung wird desto mehr nur das Projectil die Beschaffenheit der Eingangsöffnung bedingen und es wird desto mehr die Wirkung der anderen oben erwähnten Einflüsse entfallen, je grösser die Entfernung war, aus welcher gefeuert wurde.

Fig. 61.

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Eingangsöffnung einer mit einem Taschenrevolver erzeugten Schusswunde unter der ersten Brustwarze nach Wegwischung des Pulverschmauches. Eingesprengte Pulverkörner. (Selbstmord.) Nat. Gr.

Zündende Wirkung der Pulverflamme.

Zuerst entfällt die unmittelbare Wirkung der Explosionsgase, deren Druck schon bei geringen Distanzen und desto früher sich nicht mehr geltend macht, je geringer die Pulverladung gewesen, also bei Revolvern früher als bei Pistolen. Dann verschwindet die wegwischbare Schwärzung durch Pulverschmauch, sowie die sengende und zündende Wirkung der Pulverflamme, und zwar auch diese bei Revolvern früher als bei Pistolen und bei diesen früher als bei Gewehren. Tourdes[226] konnte mit Pistolenschüssen (Sattelpistole) noch auf eine Distanz von einem halben Meter ein Papier entzünden, und wir haben nach Schüssen mit einem Revolver von 9 Mm. Durchmesser noch auf eine Entfernung von 10–15 Cm. ein Versengtwerden der Haare constatirt. Bei Pistolen und Gewehren kann ein Brandeffect auch durch den mitgerissenen brennenden Pfropf veranlasst werden, und zwar bei Gewehrschüssen noch auf ziemlich weite Distanzen. Zuletzt schwindet die Schwärzung der Haut durch eingebrannte Pulverkörner. Letztere stellen gewissermassen winzige Projectile dar, die ziemlich weit getragen werden können und einen Zerstreuungskegel bilden, wie wir dies im Grossen bei den Schrotschüssen sehen. Tourdes fand, wenn er mit einer gewöhnlichen Sattelpistole schoss, noch bei einer Entfernung von 2 Metern Pulverkörner eingesprengt, bei einem grösseren (amerikanischen) Revolver noch bei einer Entfernung von 1 Meter, nicht mehr aber, wenn diese 1½ Meter betrug; bei einem gewöhnlichen sechsläufigen Revolver Schwärzung blos bis zu 40 Cm. Mit letzterer Angabe stimmen auch unsere Versuche überein. Bezüglich der Schüsse aus Gewehren ist anzunehmen, dass die Pulverkörner ungleich weiter getragen werden.

Schüsse aus grösseren Entfernungen. Form der Eingangsöffnung.

Bei grösseren Entfernungen wirkt blos das Projectil, und es hängt, allerdings nicht ausnahmslos, so doch in der Regel von seiner Form ab, wie die Form der Eingangsöffnung ausfällt. Die Kugelschüsse erzeugen meist rundliche, mit Substanzverlust einhergehende Wunden, während sich, wenn mit Spitzkugeln geschossen wurde, häufig schlitzförmige Eingangsöffnungen finden. Letztere Form trifft man insbesondere bei Revolverschüssen, und bei diesen kann, namentlich wenn das Projectil klein war, mitunter eine ganz unbedeutende schlitzförmige Trennung der Haut entstehen, welcher selbst eine Aehnlichkeit mit einer Stichwunde zukommen kann. In der That ist die Verletzung des Victor Noir, der, wie bekannt, durch Peter Bonaparte mit einem Revolver erschossen wurde, anfangs für eine Stichwunde gehalten worden, und Braun[227] berichtet über eine Spitzkugelschusswunde, deren Eingangsöffnung wie eine Kratzwunde aussah und per primam heilte, wie er auch bei angestellten Versuchen fand, dass die mit Spitzkugeln erzeugten Wunden mitunter so aussehen, als wären sie mit der Lancette gemacht worden. Auch Casper-Liman[228] betonen die Verschiedenheit der Eingangsöffnung bei Schüssen mit gewöhnlichen Kugeln und solchen mit Spitzkugeln und erwähnen (pag. 289) eines Falles, wo die durch einen Spitzkugelschuss veranlasste Eingangsöffnung wie ein Stich aussah. Uns sind derartige Fälle wiederholt vorgekommen, sowie auch ein Fall, in dem die durch einen Taschenrevolver erzeugte Wunde der behaarten Kopfhaut ihrer Kleinheit wegen ganz übersehen und erst bei der Section entdeckt wurde. Die Fig. 62 bis 67 zeigen die verschiedenen Formen der Eingangsöffnungen bei Revolverschusswunden, insbesondere die Fig. 65, 66 und 67 Beispiele von solchen, die für Stichwunden gehalten werden könnten.

Fig. 62. Revolverschuss. Rosettenförmige Eingangsöffnung. Nat. Gr. Fig. 63. Revolverschuss. Dreieckige, von einem contundirten Hof umgebene Eingangsöffnung. Nat. Gr.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
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Sowohl bei den Kugel- als bei den Spitzkugelschüssen kommt die Dehn- und Spaltbarkeit der Haut in Betracht, welche der Grund ist, warum die Oeffnung gewöhnlich kleiner ist als das Projectil. Es ist in dieser Beziehung, wie auch die Versuche von Busch[229] mit Schüssen gegen Kautschukplatten ergaben, anzunehmen, dass jedes Projectil zunächst die Haut kegelförmig vor sich hertreibt und dieselbe an der Spitze des Kegels durchbohrt, worauf sich die Haut wieder retrahirt. Busch fand, wenn er mit einem Chassepotgewehr gegen eine Kautschukplatte schoss, nur ein winziges Loch, welches kaum ein Drittel des Durchmessers der Chassepotkugel hatte, aber einen schwärzlichen, dem Caliber der Kugel entsprechenden Hof besass. Letzterem Befund entspricht, wie bereits oben erwähnt, die Hautaufschürfung und Contusion, die als innerste Zone die Eingangsöffnungen von Kugel- sowohl als Spitzkugelschüssen einzusäumen pflegt.

Fig. 64. Revolverschuss. Breite schlitzförmige Eingangsöffnung. Nat. Gr. Fig. 65. Revolverschuss. Feine schlitzförmige, von einem contundirten Hof umgebene Eingangsöffnung. Nat. Gr.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
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Fig. 66. Stichwundenähnliche Eingangsöffnung einer Revolverschusswunde. Nat. Gr. Fig. 67. Revolverschuss. Schmale schlitzförmige, einem Messerstich ähnliche, von einem „Brandsaum“ umgebene Eingangsöffnung. Nat. Gr.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
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Schusscanal.

Auch die Beschaffenheit des Schusscanals gestaltet sich, wenn aus unmittelbarer Nähe geschossen wurde, in der Regel anders, als wenn der Schuss aus grösserer Entfernung kam. Im ersteren Falle wirkt ausser dem Projectil auch die Pulverflamme, welche Schwärzung des Schusscanals in centripetal abnehmendem Grade bedingt, und die zertrümmernde Gewalt der Explosionsgase. Letztere meist in noch intensiverer Weise als an der Haut, weil sich die Explosionsgewalt kegelförmig verbreitert und weil nun auch die etwa mitgerissenen Gegenstände, wie insbesondere häufig die von den zunächst getroffenen Theilen herrührenden Knochensplitter, ebenfalls sich geltend machen. Ueberhaupt ist die Unterlage der zunächst getroffenen Stelle von wesentlichem Einfluss auf die Beschaffenheit einer aus unmittelbarer Nähe beigebrachten Schussverletzung. Wird diese Unterlage von Knochen gebildet, wie z. B. am Kopfe, so werden entweder Stücke des Knochens lochförmig herausgerissen und vorwärtsgetrieben oder die Knochen werden durch den Explosionsdruck auseinandergesprengt, wozu, wenn der Schuss gegen die Schädelhöhle abgefeuert wurde, auch der hydraulische Seitendruck des plötzlich auseinander getriebenen Inhaltes der Schädelhöhle hinzukommt, welche Momente in ihrem Zusammenwirken desto grössere Verwüstungen anrichten, je grösser die Pulvermenge gewesen ist, mit welcher geladen war, daher wir, z. B. nach Pistolenschüssen, sehr gewöhnlich den ganzen Schädel sammt den weichen Schädeldecken auseinandergesprengt und selbst das ganze Schädeldach abgerissen finden. Unter solchen Umständen ist ein eigentlicher Schusscanal gar nicht zu unterscheiden, und man hat mitunter Mühe, die Stelle zu erkennen, die vom Schuss zunächst getroffen wurde. Mit Revolvern werden so hochgradige Verwüstungen seltener erzeugt und nur, wenn Revolver grösseren Calibers benützt wurden. Die kleinen Taschenrevolver bewirken, auch wenn sie gegen den Schädel abgefeuert wurden, in der Regel nur einen Lochschuss, obgleich auch bei dieser häufig von der lochförmigen Oeffnung im Knochen abgehende Risse beobachtet werden.

Auch bei Nahschüssen gegen die Brust begegnen wir, wenn aus Pistolen oder grossen Revolvern geschossen wurde, bedeutenden Verwüstungen der inneren Organe, doch pflegt sich häufig die Gewalt in den zunächst liegenden Organen zu erschöpfen, so dass schliesslich doch nur das Projectil wirkt und, einen mehr weniger langen Schusscanal bildend, entweder irgendwo stecken bleibt oder penetrirt.

Bei Schüssen aus einiger Ferne wird der Schusscanal nur durch das Projectil veranlasst; allerdings ist aber auch in einem solchen Falle der Effect keineswegs immer der gleiche.

Werden blos Weichtheile getroffen, so findet sich in der Regel ein einfacher Schusscanal, der entweder blind endet oder zu einer Ausgangsöffnung führt. Wurden Knochen getroffen, so kommt es wohl mitunter zu einem einfachen Lochschuss, ungleich häufiger aber finden sich entweder von einem Lochschuss ausgehende Sprünge und Risse der Knochen, oder es werden letztere mehr weniger gesplittert und die Splitter mitgerissen, wodurch die weitere Beschaffenheit des Schusscanals wesentlich beeinflusst wird.

Splitterungen am Knochen.

Bedeutende Splitterungen der Knochen werden vorzugsweise durch die modernen Hinterlader, insbesondere durch die jetzigen Militärgewehre, verursacht. Bekanntlich waren die Erfahrungen, die man in dem deutsch-französischen Kriege gegenüber dem Chassepotgewehre machte, derart, dass anfangs gegen die Franzosen die Beschuldigung erhoben wurde, dass sie mit Explosionskugeln geschossen hätten. Versuche aber, die sowohl mit dem Chassepotgewehre, als mit anderen Hinterladungsgewehren von Busch[230], Wahl[231], Küster[232], Richter[233], Heppner, Garfinkel[234] und später von Kocher (Virchow’s Jahrb. 1881, II, 319) angestellt wurden, haben ergeben, dass durch jene von diesen Gewehren, denen eine besonders hohe Propulsionskraft zukommt, wenn aus nicht sehr weiten Distanzen (20 Schritte, Busch) geschossen wird und die Kugel noch mit voller lebendiger Kraft aufschlägt, mitunter colossale Verwüstungen, z. B. Auseinanderreissungen des Schädels, erfolgen können.

Bezüglich der Ursache solcher Zerstörungen sind Einzelne (Busch) der Meinung, dass das, meist aus weichem Blei bestehende Projectil vermöge seiner Geschwindigkeit beim Durchtritt durch den festen Körper (Knochen) so erwärmt werde, dass von ihm, das schon in Folge der Reibung im Laufe und in der Luft erhitzt anlangt, Theilchen abschmelzen, die in einem Zerstreuungskegel auseinanderfahren. Manche lassen solche Theilchen mechanisch absplittern, während Andere, insbesondere Kocher, sich die Verwüstungen aus dem enorm schnellen Rotiren der Kugel erklären, dessen centrifugale Wirkung sich vorzugsweise im Gehirne, beziehungsweise im Knochenmark geltend macht und Schädel- und Röhrenknochen durch plötzlichen hydraulischen Druck auseinandersprengt. Höchst interessante und sinnreiche Versuche von Reger (Die Gewehrschusswunden der Neuzeit. Strassburg 1884), worüber derselbe auch in der Berliner Naturforscherversammlung berichtete, und von Beck (Ueber die Wirkung neuerer Gewehrprojectile etc. Leipzig 1885) bestätigen Kocher’s Anschauung, sowie die Thatsache, dass die Zerstörungen proportional sind mit der Weichheit des Geschossmaterials. Diese Beobachtungen haben insbesondere deshalb eine forensische Bedeutung, da man aus so bedeutenden Verwüstungen leicht schliessen könnte, dass der Schuss aus unmittelbarer Nähe gekommen sei. Es wäre jedoch anderseits irrig, zu meinen, dass Derartiges nur bei modernen Gewehren vorkommen könne. Auch Gewehre alten Systems können mitunter auf ziemlich weite Distanzen ungewöhnliche Zertrümmerungen, z. B. Auseinandersprengungen des Schädels, bewirken. Beweis dessen der in Fig. 68 abgebildete Fall, wo die hochgradige Zertrümmerung des Schädels bei einem Duell auf 30 Schritte durch den Schuss aus einer glatten Sattelpistole alten Systems mit fast haselnussgrosser Rundkugel zu Stande kam.

Militärgewehre. Knochenzertrümmerung durch Fernschuss.

Eine besonders hohe Durchschlagkraft besitzen die neuen Kleinkaliber-Gewehre. So nach P. Bruns („Die Geschosswirkung der neuen Kleinkaliber-Gewehre.“ Tübingen 1889) das Mauser-Gewehr der belgischen Armee. Das 8 Mm. breite, aus einem Weichbleikern und einem Mantel aus Kupfernickelblech bestehende Geschoss vermag auf 100 Meter Distanz durch 4–5, auf 800–1200 Meter durch 2–3 Glieder einer Compagnie durchzudringen, selbst wenn hierbei die stärksten Knochen getroffen wurden. Doch sind die Erscheinungen von Sprengwirkung entschieden seltener und weniger ausgesprochen wie bisher und lassen die Schüsse auf den Schädel die höchsten Grade der Höhlenpressung wahrnehmen. Der Einschuss ist kreisrund und auch bei Nahschüssen (12–100 Meter) kleiner als der Durchmesser des Projectils, der Ausschuss stellt meist einen Hautriss dar, der bei Nahschüssen eine Länge von bis 15 Cm. erreichen kann. — Analoge Beobachtungen bezüglich des österr. 8 Mm. Mannlicher-Stahlmantelgeschosses wurden von dem k. u. k. Regimentsarzt Dr. Habart (Wien 1892) veröffentlicht.[235]

Fig. 68.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Hochgradige Zertrümmerung des Schädels durch einen aus der Entfernung von 30 Schritt abgefeuerten Pistolenschuss.

Richtung des Schusscanals.

Die Richtung des Schusscanals entspricht nicht immer der Schussrichtung, da das Projectil, wenn es auf Knochen aufschlägt, entweder unter einem Winkel ricochetiren oder im Bogen abgelenkt werden und selbst entlang dieser um ganze Körpertheile herumgehen kann (Bogen-, Contour-, Ringelschuss). Eine solche Ablenkung kann unmittelbar unter dem Einschuss, aber auch erst im weiteren Verlaufe des Schusscanals stattfinden. Letzteres ist innerhalb des Schädels an dessen Concavität nicht selten der Fall. Ebenso ist die Möglichkeit nicht zu übersehen, dass ein Schuss gar nicht gegen die betreffende Person abgefeuert, sondern die Kugel irgendwo abgeprallt und gegen den Körper gelenkt worden sein konnte. Auch kann das Projectil in Folge seiner eigenen Schwere sich nachträglich senken.

Indirecte Schussfractur.

Nicht unwichtig ist es ferner, zu wissen, dass am Schädel auch ausserhalb des Bereiches des Schusscanals Läsionen sowohl der Weichtheile als der Knochen durch sogenannten Contrecoup sich bilden können, und zwar sowohl bei Schüssen aus unmittelbarer Nähe, als bei solchen aus grösserer Entfernung. Von den Verletzungen der Weichtheile erwähnen wir vorzugsweise die oberflächlichen Contusionen des Gehirns, die z. B. bei einem Schusse quer durch die Schläfe an der Spitze der Stirn- oder Hinterhauptlappen sitzen können, von den indirecten Knochenverletzungen namentlich die indirecten und isolirten Fracturen der Orbitaldächer. Solche entfernte Verletzungen bilden sich durch den plötzlich erhöhten Seitendruck im Innern des Schädels, der bei Schüssen aus der Ferne durch die centrifugale Rotationswirkung des Projectils, bei Nahschüssen ausserdem durch die seitliche Expansion der Pulvergase entsteht. Ueber solche indirecte Schussfracturen des Schädels hat Messerer (Centralbl. f. Chir. 1884, Nr. 19) geschrieben und zu den in der Literatur bekannten 17 Fällen einen neuen hinzugefügt. Unseren Beobachtungen zufolge sind dieselben, wenigstens bei Nahschüssen, keine Seltenheit.

Formveränderung des Projectils.

Am blinden Ende eines Schusscanals findet sich das Projectil. Hatte der Betreffende die Kugel längere Zeit im Leibe getragen, so kann sich dieselbe senken und an einer ganz anderen als der ursprünglichen Stelle gefunden werden. Aber auch in frischen Fällen ist dieses möglich. So haben wir bereits in zwei Fällen von Revolverschüssen quer durch das Gehirn das Projectil nicht im Schusscanal, sondern im Hinterhorn des dem Ende des ersteren näheren Ventrikels gefunden. Das aufgefundene Projectil zeigt sich selten in seiner ursprünglichen Form erhalten, sondern in der Regel mehr weniger verändert, und zwar immer dann, wenn es Knochen durchbrochen hatte oder in Knochen stecken geblieben war.[236] Die Kugel wird in dem Augenblicke, in dem sie den Knochen berührt, plattgedrückt, woraus sich erklärt, dass die Schussöffnungen im Schädelknochen fast immer grösser sind als das Projectil, wie wir denn auch ein von einem Revolverschuss herrührendes Präparat besitzen, wo die kuchenförmig plattgedrückte Kugel dem Stirnbeine aufsitzt und letzteres darunter eine kreisförmige Fissur der äusseren Tafel von gleichem Durchmesser zeigt, welcher eine kreisförmige, jedoch noch einmal so grosse Absprengung der Glastafel entspricht. In anderen Fällen wird das Projectil nicht blos plattgedrückt, sondern halbirt oder gar in mehrere Stücke getheilt, wodurch, indem jedes Fragment weiterdringt, zwei oder mehrere Schusscanäle durch einen Schuss entstehen und dadurch, sowie durch die abgesprengten Knochenfragmente grosse Verwüstungen angerichtet werden können.

In einem 1877 obducirten Falle war eine Kellnerin von ihrem Liebhaber mittelst einer durch’s Fenster abgeschossenen Pistole getödtet worden. Die Kugel war in der linken seitlichen Stirngegend eingedrungen, hatte die betreffenden Knochen zertrümmert, sich aber gleichzeitig halbirt und die eine Hälfte der Kugel war zwischen den weichen Schädeldecken und dem Stirnbein bis zum rechten Stirnhöcker vorgedrungen, woselbst sie unter der Haut stecken blieb, während die andere in die Schädelhöhle eindrang und, beide Stirnlappen schief durchsetzend, an der Innenfläche des rechten Stirnbeines gefunden wurde. Einen analogen Fall, in welchem der Befund auf zwei Schüsse bezogen wurde, vide Annal. d’hygiène publ. 1887, pag. 465. Mehrere Oeffnungen können auch durch ein einziges Projectil dann entstehen, wenn dasselbe nach Penetration eines Körpertheiles in einen anderen eindringt. Am häufigsten geschieht dies, wenn zuerst Extremitäten getroffen wurden. Bei einer Frau, welche von ihrem Manne mit einem einzigen Revolverschuss aus grösserer Distanz getödtet worden war, fanden wir in der Herzgegend drei Oeffnungen. Das Projectil war nämlich durch die hängende Mamma und dann in die Brust eingedrungen.

Fig. 69.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Deformirtes Spitzgeschoss eines Militärgewehres, welches den Oberschenkel zersplittert hatte. (Nach J.

Baaz

, Wr. med. Presse, 1881, pag. 44.)

a

Delle,

b

umgekrämpter Rand.

Uebergänge zur völligen Spaltung findet man nicht selten, indem z. B. das zum Theile gespaltene Projectil auf irgend einer Knochenkante „reitet“. Ausser in dieser Richtung ist die Formveränderung des Projectils in gerichtsärztlicher Beziehung deshalb von Bedeutung, weil dadurch die mitunter wichtige Diagnose, ob mit einer Kugel, Spitzkugel oder mit gehacktem Blei geschossen wurde, erschwert werden kann. Doch sind die Spitzkugeln in der Regel trotz hochgradiger Formveränderung dennoch leicht als solche zu erkennen, da sich meist die basale Delle und der sie umgebende Ring erhält (Fig. 69). Ebenso ist auf die nachträgliche Formveränderung Rücksicht zu nehmen, wenn es sich um die Entscheidung handeln sollte, ob das gefundene Projectil aus einer bestimmten Schusswaffe abgeschossen worden sein konnte.[237]

Pfropf.

Von anderen Dingen, die im Schusscanal gefunden werden können, sind ausser mitgerissenen Stücken der Kleider etc. bei Nahschüssen eingesprengte Pulverkörner und der Pfropf zu erwähnen. Letzterer Befund ist von besonderer Wichtigkeit, da derselbe nicht blos beweist, dass aus nächster Nähe geschossen wurde, sondern weil das Material des Pfropfes und etwaige besondere Merkmale, die derselbe an sich trägt, zur Entdeckung des Thäters beitragen können. Es ist daher angezeigt, jedesmal den gefundenen Pfropf, ebenso wie das Projectil, näher zu beschreiben und dann dem Gerichte zu übergeben.

Ausgangsöffnung von Schusswunden.

Hat ein Schuss einen Körpertheil durchdrungen, so erwächst die Aufgabe, zu bestimmen, welche von den zwei Oeffnungen, die der Schusscanal verbindet, die Eingangs- und welche die Ausgangsöffnung (der Ausschuss) sei. In dieser Beziehung ist Folgendes zu beachten:

Bei Schüssen aus unmittelbarer Nähe ist der Einschuss in der Regel durch die Versengung und Verbrennung der Nachbarschaft, durch die Schwärzung der Umgebung, insbesondere durch die eingesprengten Pulverkörner so gekennzeichnet, dass schon in diesen Befunden der Beweis liegt, dass die entgegengesetzte Oeffnung die Ausgangsöffnung sei. In diesem Falle ist auch der Einschuss in der Regel ungleich grösser als der Ausschuss, da ersterer nicht blos durch das Projectil, sondern auch durch die unmittelbar wirkenden Explosionsgase erzeugt worden ist, während beim Ausschuss entweder blos das Projectil oder ausser diesem nur die mitgerissenen Knochensplitter sich geltend machen. Eine Ausnahme von diesem Verhalten zeigen natürlich jene aus unmittelbarer Nähe entstandenen Schussverletzungen, durch welche ganze Körpertheile abgerissen oder unregelmässig zersprengt worden sind, bei welchen es eben der ausgebreiteten Zerstörung und des Mangels eines eigentlichen Schusscanals wegen, wenn nicht die Pulverschwärzung Aufschluss gibt, mitunter nicht leicht ist, die Stelle zu bestimmen, wo der Schuss eingedrungen ist.

Ein- oder Ausschuss?

Bei Schüssen aus der Ferne ist die Ausgangsöffnung meistens grösser als der Einschuss. Dies ist fast immer der Fall, wenn Knochen getroffen wurden, indem einestheils Knochensplitter mitgerissen werden, anderseits das Projectil, indem es plattgedrückt oder anderweitig in seiner Form verändert wird, an Breite gewinnt.

Fig. 70. Eingangsöffnung einer Revolverschusswunde im Stirnbein. ⅓ Gr. Fig. 71. Hintere Seite der in Fig. 70 abgebildeten Oeffnung. ⅓ Gr.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Sehr grosse Ausgangsöffnungen können insbesondere nach Schüssen aus Gewehren vorkommen, denen, wie z. B. den Militärhinterladern, eine grosse Propulsionskraft zukommt; der Schusscanal kann dann von der Stelle, wo die Kugel auf Knochen aufschlug, nach Art eines Kegels sich erweitern, dessen Basis eben die Ausgangsöffnung darstellt. Aber auch bei blossen Weichtheilwunden hat man bei den genannten Gewehren nach Schüssen aus nahen Distanzen eine kegelförmige Erweiterung des Schusscanals beobachtet. Bei Schüssen aus Vorderladern kann, wenn keine Knochen getroffen wurden, die Ausgangsöffnung ebenso weit und selbst kleiner ausfallen als der Einschuss, da die Eingangsöffnung häufig mit Substanzverlust verbunden ist, während die Ausgangsöffnung blos durch Berstung und nicht durch Substanzverlust entsteht (Pirogoff, Schmidt’s Jahrbuch. 1850, II, 116).

Die Angabe Devergie’s, dass die Ränder der Eingangsöffnung eingestülpt, jene der Ausgangsöffnung aber nach auswärts gekehrt sind, mag wohl für viele Fälle zutreffen, doch gewiss nicht immer. So haben Casper und Liman (l. c. II, 280) darauf hingewiesen, dass sowohl durch sich hervordrängendes Fett, als durch den Fäulnissprocess die Ränder einer Eingangsöffnung nach auswärts gestülpt werden können. Wir können Gleiches aus eigener Erfahrung bestätigen und möchten noch hinzufügen, dass bei Schüssen aus unmittelbarer Nähe die Ränder der Eingangsöffnung dann fast immer nach auswärts gestülpt sind, wenn unter der getroffenen Stelle Knochen lagen, weil sich in diesem Falle, wie oben erwähnt wurde, die Explosionsgase zwischen Haut und harter Unterlage ausbreiten, dadurch erstere nach auswärts drängen und mitunter sogar auf diese Art zum Platzen bringen.

Schussöffnungen im Knochen.

Verhältnissmässig leicht lässt sich an Lochschusswunden der Knochen, insbesondere am Schädel erkennen, wo das Projectil ein- und wo es ausgedrungen ist, und diese Frage lässt sich sogar beantworten, wenn nur eine der im Schädel entstandenen Oeffnungen vorliegt. Jede dieser Oeffnungen ist nämlich auf der Seite, wo die Kugel zuerst aufschlug, kleiner als auf der entgegengesetzten und besitzt auf ersterer vollkommen scharfe, auf letzterer stark abgeschrägte Ränder, weil durch das Projectil aus begreiflichen Gründen ein flach kegelförmiges Knochenstück herausgeschlagen wird (Fig. 70 bis 72).

Schrot-, Prell- und Streifschüsse.

Das Gesagte gilt vorzugsweise von Kugelschüssen. Nächst diesen kommen am häufigsten Schrotschüsse vor. Aus unmittelbarer Nähe erzeugen dieselben noch grössere Zerstörungen als gewöhnliche Schüsse. Kam der Schuss aus einiger Entfernung, dann finden wir eine grössere oder geringere Zahl kleiner, mehr weniger auseinanderstehender Schussöffnungen, welche sich in die entsprechenden Schusscanäle fortsetzen. Da die Schrotladung in dem Momente, in welchem sie die Mündung des Gewehrlaufes verlässt, in einen langgestreckten Zerstreuungskegel auseinanderfährt, so ist es begreiflich, dass unter sonst gleichen Verhältnissen desto weniger Schrote den Körper treffen und die Eingangsöffnungen desto weiter auseinanderstehen werden, je grösser die Distanz gewesen war, aus welcher geschossen wurde. Dieses Verhalten schliesst jedoch die Möglichkeit nicht aus, dass auch auf grössere Distanzen mehrere Schrote beisammen bleiben können, wie denn nicht zu übersehen ist, dass die Dispersion der Projectile sich in den peripheren Partien des Zerstreuungskegels viel stärker bemerkbar machen wird als in den centralen.

Fig. 72.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Ausgangsöffnung eines in den Mund abgefeuerten Pistolenschusses am Scheitel. ⅓ Gr.

Von anderweitigem Schussmaterial und gewissen atypischen Schussverletzungen werden wir bei Besprechung des Selbstmordes durch Erschiessen reden.

Hier sei nur noch der Prell- und der Streifschüsse erwähnt. Erstere entstehen durch das meist stumpfwinklige Anschlagen matter Geschosse, wodurch Contusionen veranlasst werden können. Gröbere äussere Verletzungen werden wohl, wenigstens bei Kleingewehrprojectilen, zu den grössten Seltenheiten gehören; bei groben Geschossen sind sie wiederholt beobachtet worden.[238] Dagegen sind Prellungen innerer Organe in der Nachbarschaft des Schusscanals nichts Seltenes. Hierher gehören ausser Contusionen am Herzen und der Lunge insbesondere die von uns wiederholt gesehenen Rupturen der Intima grösserer Arterien, namentlich der Aorta an jener Stelle des Gefässrohres, an welcher das Projectil knapp vorbeigefahren war. Es sind dies einfache oder mehrfache Querrupturen von verschiedener Ausdehnung, die sich nicht wesentlich von jenen unterscheiden, die nach Ligatur von Arterien oder in den Carotiden durch Strangulation zu Stande kommen.

Streifschüsse können entweder blosse Excoriationen oder rinnenförmige Schusscanäle erzeugen, die sich bilden, indem das Projectil blos tangential eine Körperstelle trifft. Ein solcher rinnenartiger Schusscanal könnte möglicher Weise eine Riss- oder selbst Schnittwunde vortäuschen. Bezüglich der sogenannten Luftstreifschüsse haben Grossmann und Pelikan (Schmidt’s Jahrb. 1858, 97, pag. 265) Versuche mit schweren Geschossen angestellt, jedoch keine oder eine mir ganz geringe Wirkung constatirt. Umsoweniger hat demnach die Sache bei Kleingewehrkugeln eine Bedeutung.

Verletzungen durch Sprengstoffe.

Zu den Schusswunden im weiteren Sinne gehören auch die durch Sprengstoffe, insbesondere Nitroglycerin und seine Präparate (Dynamit, Dualin etc.), verursachten Verletzungen. Dass mit diesen Mitteln nicht immer blos zufällige Verletzungen, beziehungsweise Tödtungen veranlasst werden, beweisen ausser dem bekannten Falle Thomas in Bremen und den Attentaten in Russland, England etc. die von Blumenstok publicirten Fälle (Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med. 1877, pag. 171), deren einer einen Mord durch eine auf die Brust gelegte Dualinpatrone, der andere eine Tödtung durch eine vielleicht absichtlich in den Ofen gesteckte Dynamitpatrone betrifft. Auch ein Selbstmord mittelst Dynamit wird erwähnt und auch uns ist ein solcher Fall bekannt. — Vor Kurzem obducirten wir eine Frau, welche in einer Kapselfabrik durch Explosion von Knallquecksilber verunglückt war. Sie hatte letzteres auf einer Zinktasse getragen, als die Explosion erfolgte. Stirnhaare und Wimpern waren versengt, das ganze Gesicht wie von Rauch geschwärzt und nach dem Abwischen zahlreiche punktförmige schwärzliche Einsprengungen zeigend. Die rechte Hand fast vollständig abgerissen, der Stumpf geschwärzt. In der rechten Leistengegend eine handflächengrosse Wunde, aus welcher ein Convolut mehrfach eingerissener Dünndarmschlingen und ein über handflächengrosses, verbogenes, scharfrandiges Zinkblech hervorragte, welches fest in der Wunde stak und die Art. iliaca ext. unmittelbar vor dem Schenkelring quer durchtrennt hatte. An der Vorderfläche des rechten Oberschenkels ein fingerweiter und eben so langer Canal mit einem Zinkblechstück im blinden Ende. Die abgerissene Hand lag in etwa 30 geschwärzten Trümmern vor. Bei Behandlung mit Wasser setzte sich ein Theil der schwärzenden Substanz als schwarzes Pulver ab, welches mikroskopisch keine Quecksilberkügelchen zeigte, aber, chemisch untersucht, Quecksilber ergab.

B. Qualification der Verletzung im Sinne des Strafgesetzes.

Nicht tödtliche Verletzungen.

Bei der forensischen Beurtheilung der nicht tödtlich gewordenen Verletzungen wäre die Aufgabe des Gerichtsarztes eine verhältnissmässig leichte, wenn es genügen würde, vom rein ärztlichen Standpunkte aus die vorübergehenden oder bleibenden Folgen auseinanderzusetzen, die eine Verletzung nach sich gezogen hat. Leider ist dies nicht der Fall. Da nämlich das Strafgesetz je nach der Art und den Folgen einer Verletzung bestimmte Verletzungskategorien unterscheidet, eine Unterscheidung, die aus allgemein strafrechtlichen sowohl als processualischen Gründen nothwendig erscheint, aber ihrer Natur nach ärztliche Mitwirkung fordert, so wird vom Gerichtsarzte verlangt, dass er eine concrete Verletzung nicht blos vom rein medicinischen Standpunkte begutachte, sondern auch im Sinne der strafgesetzlichen Unterscheidung classificire, eine Forderung, welche der gerichtsärztlichen Beurtheilung von Verletzungen einen ganz specifischen Charakter verleiht und sie wesentlich von der rein klinischen unterscheidet.

Das Princip, welches der strafrechtlichen Classification der Verletzungen zu Grunde liegt, ist nicht überall das gleiche. Während z. B. das französische Strafgesetzbuch (Code pénal) eine Verletzung blos nach der Dauer der Gesundheitsstörung oder Berufsunfähigkeit taxirt und das deutsche Strafgesetz vorzugsweise die Folgen einer Verletzung zum Ausgangspunkte seiner Classification nimmt, sehen wir im gegenwärtig in Oesterreich zu Recht bestehenden Strafgesetz und im Strafgesetz-Entwurf beide Principien zur Anwendung kommen, wobei wir überdies ausser der Wirkung, die eine Verletzung thatsächlich hatte, auch jene, welche möglicherweise hätte erfolgen können, in Betracht ziehen müssen, da auch dem Instrumente, mit welchem eine Verletzung beigebracht wurde und der mit dessen Gebrauche etwa verbundenen Lebensgefahr ein Einfluss auf die strafrechtliche Qualification einer Verletzung vindicirt worden ist.

Eine Uebereinstimmung des österr. Strafgesetzes und des Strafgesetz-Entwurfes mit dem deutschen Strafgesetz besteht auch darin, dass in allen der Ausdruck „schwere Verletzung“ vorkommt, gewissermassen die Grösseneinheit bildend, welche der gesammten strafrechtlichen Eintheilung der Verletzungen in Kategorien zu Grunde liegt.

Während jedoch im gegenwärtigen österr. Strafgesetz die „schwere Verletzung“ nur einen Bestandtheil des strafrechtlichen Begriffes der „schweren körperlichen Beschädigung“ bildet und nicht näher definirt wird, so dass dieser Begriff eine verhältnissmässig weite, jedenfalls nicht scharf begrenzte Anwendung zulässt, begegnen wir im österr. Strafgesetz-Entwurfe und im deutschen Strafgesetze der „schweren Körperverletzung“ in ungleich engerer Fassung, da unter diesen Begriff blos solche Verletzungen subsumirt werden, welche gewisse, vom Gesetze ausdrücklich angegebene Folgen nach sich gezogen haben, so dass alle anderen fortan als im strafrechtlichen Sinne „leichte Verletzungen“ bezeichnet werden müssen, obgleich darunter eine grosse Reihe solcher sich findet, die als „schwere Verletzungen“ im Sinne des gegenwärtigen österr. Strafgesetzes zu erklären kein Gerichtsarzt Bedenken tragen würde.

Diesen Verhältnissen zufolge scheint es uns oportun, zunächst die einschlägigen Bestimmungen des gegenwärtigen österr. Strafgesetzes zu besprechen und diesen die Behandlung der Bestimmungen des österr. Strafgesetz-Entwurfes und des deutschen Strafgesetzes folgen zu lassen.

Gerichtsärztliche Beurtheilung der nicht tödtlichen Verletzungen im Sinne des österr. Strafgesetzes.

Von den hierher gehörigen gesetzlichen Bestimmungen sind jene der §§. 152, 155 und 156 die wichtigsten. Der erstgenannte Paragraph enthält gleichsam die Definition des strafrechtlichen Begriffes der „schweren körperlichen Beschädigung“, die §§. 155 und 156 aber die Umstände, namentlich jene Folgen, bei deren Vorhandensein das österr. Strafgesetz höhere Strafsätze bestimmt, als bei einer nicht durch solche complicirten, also einfachen „schweren körperlichen Beschädigung“. Wir wollen dieselben der Kürze wegen als die erschwerenden Umstände bezeichnen.

Die schwere körperliche Beschädigung.

Nach §. 152 ist der Thatbestand einer „schweren körperlichen Beschädigung“ vorhanden, wenn aus einer in feindseliger Absicht gegen einen Menschen unternommenen Handlung entweder a) eine Gesundheitsstörung oder Berufsunfähigkeit von mindestens zwanzigtägiger Dauer oder b) eine Geisteszerrüttung oder c) eine schwere Verletzung desselben erfolgte.

Gesundheitsstörung. Berufsunfähigkeit.

Ad a) Gesundheitsstörung oder Berufsunfähigkeit von mindestens zwanzigtägiger Dauer. Der strafrechtliche Begriff der Gesundheitsstörung ist keineswegs identisch mit Heilungsdauer. Da nämlich das Gesetz die Gesundheitsstörung von der Berufsunfähigkeit trennt, letztere aber ohne Vorhandensein einer organischen Störung nicht gedacht werden kann, so wäre, wenn der Gesetzgeber unter Gesundheitsstörung die Heilungsdauer verstanden hätte, die specielle Anführung der Berufsunfähigkeit neben der Gesundheitsstörung überflüssig und ein reiner Pleonasmus.[239] Es folgt daraus, dass Gesundheitsstörung gleichbedeutend mit „Krankheit“, mit einer Störung des Allgemeinbefindens, wie sie sich durch Fieber, Unwohlsein, Schmerz u. dergl. kundgibt, genommen werden muss, da im gegentheiligen Falle so manche unbedeutende Verletzung, z. B. eine einfache Sugillation, die häufig mehr als zwanzig Tage zum völligen Verschwinden braucht, schon als Gesundheitsstörung erachtet werden müsste, was sowohl den Intentionen des Gesetzes, als der vulgären Auffassung des Begriffes „Gesundheitsstörung“ widersprechen würde, während es wohl denkbar ist, dass eine verhältnissmässig unbedeutende Verletzung, ohne eine Krankheit zu bedingen, während ihres Bestandes mit Berufsunfähigkeit verbunden sein kann, so z. B. gewisse Verletzungen der Finger bei Individuen, welche derselben zu feiner Händearbeit (Nähen, Schreiben, Telegraphiren, Violinspielen etc.) bedürfen.

Unter „Berufsunfähigkeit“ ist die Unfähigkeit zur gewohnten oder pflichtmässigen Arbeit zu verstehen, insbesondere zu derjenigen, welche das betroffene Individuum bisher behufs Erwerbes ausgeübt hatte. Berufsunfähigkeit ist daher nicht Unfähigkeit zur Arbeitsleistung überhaupt, sondern zu einer speciellen Art von Arbeit, die nach dem Stande und der bisherigen Beschäftigung des Individuums eine verschiedene sein kann („Travail personnel“ des Code Napoléon).

Notes in this chapter

Note 1 · Nachträglich (1876) hinzugefügt.Note 2 · Körber in Dorpat (Vierteljahrschr. für gerichtl. Med. 1883, pag. 266) fand bei der Obduction zweier gelynchter Pferdediebe unzählige mit BluNote 3 · Aehnlichen, mitunter auffallend blauen Stellen begegnen wir auch bei abgemagerten Individuen dort, wo die dünne Haut über oberflächlich liegNote 4 · Ueber derartige Hauthämorrhagien schrieb v. Kogerer, Zeitschr. für klin. Med. X, 234.Note 5 · Vide über diesen Gegenstand unsere Besprechung der forensisch wichtigsten Leichenerscheinungen: Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1877, XXVNote 6 · Das Aussehen der durch Hundebiss gesetzten Wunden hat H. Coutagne („Notes sur les morsures des animaux domestiques considérées au point de vNote 7 · An der Leber, seltener an anderen Organen, beobachtet man mitunter centrale oder subseröse Rupturen. Einmal sahen wir eine Ruptur des DuctusNote 8 · Virchow’s Jahresb. 1874, I, 291. Zwei ähnliche Fälle (Ueberlebung einer Leberruptur durch 48 und einer Milzruptur durch 43 Tage; vide WienerNote 9 · Sitzungsbericht der k. k. Gesellschaft der Aerzte in Wien vom 26. Januar 1877 und Wiener med. Blätter. 1878, Nr. 13. Ferner: Hofmeier, VirchNote 10 · Vide Maschka’s Bericht über die Explosion der Dynamitfabrik bei Prag. Wiener med. Wochenschr. 1871, Nr. 8.Note 11 · Innerhalb sieben Jahren kamen an unserem Institute 58 an Stichverletzungen gestorbene Personen zur Obduction; siebenmal handelte es sich um Note 12 · Näheres über den Gegenstand sammt entsprechenden Abbildungen von E. Hofmann: „Ueber Stichwunden in Bezug auf das verletzende Werkzeug und deNote 13 · „Ueber die Einwirkung von Pulvergasen auf das Blut und einen neuen Befund beim Nahschusse.“ Wiener klin. Wochenschr. 1890, Nr. 51.Note 14 · „Observation de blessure mortelle fait an moyen d’un revolver avec quelques remarques médico-légales sur ce genre de blessure.“ Strassburg 1Note 15 · In Friedreich’s Blättern, 1873, pag. 361, ebendaselbst, 1879, pag. 145, bringt Kuby einen höchst interessanten Fall, in welchem wieder eine Note 16 · l. c. pag. 281.Note 17 · Arch. f. klin. Chir. XVIII, pag. 201.Note 18 · Arch. f. klin. Chir. XVII, Heft 2 und XVIII, Heft 2.Note 19 · „Mechanik der Schussverletzungen.“ Ibidem. XVI u. XVII.Note 20 · „Ueber die Wirkungen der neueren Geschosse.“ Berliner klin. Wochenschrift, 1874, Nr. 15.Note 21 · „Chirurgie der Schussverletzungen.“ Med. Centralbl. 1874, pag. 601.Note 22 · „Untersuchungen über die Wirkungen der modernen Kleingewehrprojectile.“ Centralbl. f. Chir. Nr. 14 u. 15.Note 23 · Weitere Mittheilungen über die Geschosswirkung der Mannlichergewehre wurden von Bogdanik (Wiener Klinik, 1890, Heft 12) und von Habart („DieNote 24 · Auch die durch die „Züge“ des Laufes bewirkten Streifungen des Projectils können mitunter eine Bedeutung besitzen. In einem von Lacassagne (Note 25 · Ueber eine merkwürdige Schussverletzung und eigenthümliche Formveränderung der Kugel, wobei die Frage wichtig war, ob erstere durch directenNote 26 · Wahl, Langenbeck’s Archiv. XV und XVII.Note 27 · Herbst, Commentar, pag. 317.
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