← Table of contents
Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Note 223 — Sachlicher Theil. (continued 6)

Reading edition

Innerhalb sieben Jahren kamen an unserem Institute 58 an Stichverletzungen gestorbene Personen zur Obduction; siebenmal handelte es sich um Selbstmord, dreimal um Zufall, in allen übrigen Fällen um Mord oder Todtschlag. Das verletzende Werkzeug war vierzigmal ein Taschenmesser, einmal ein Federmesser, einmal ein dolchartiges Messer mit stellbarer Klinge, dreimal ein Fleischermesser, fünfmal ein Küchenmesser, je einmal ein Infanteriesäbel, ein Bistouri (Selbstmord eines Arztes durch Stich in die Art. femoralis), ein Schusterkneif, ein Tischlerschnitzer, ein Meissel und ein myrthenblattförmiges Polirinstrument, und in einem weiteren Falle musste unentschieden bleiben, ob die Verletzung mit einem Taschenmesser oder einem sogenannten Haubajonet beigebracht worden war. Endlich wurde eine Frau obducirt, die durch zahlreiche, mit einem starken vierkantigen Bilderhaken gegen Kopf und Hals geführte Stiche ermordet worden war.

Explore with AITake your curiosity a little further.

Reading settings