Sachlicher Theil. (continued 19)
Reading edition
Das geschilderte Verhalten der inneren Hypostasen bezieht sich auf Leichen, die nach dem Tode in der üblichen Rückenlage geblieben sind. Selbstverständlich werden diese Senkungserscheinungen die ganz entgegengesetzten Stellen einnehmen, wenn die Leiche auf dem Bauche gelegen war, und können dann leicht beirren. Bei Erhängten, wenn sie nicht bald abgeschnitten wurden, werden die Hypostasen natürlich vorzugsweise an der unteren Körperhälfte sich entwickeln. Wir finden dann die Gedärme stärker injicirt, die Nieren sehr blutreich und insbesondere die venösen Geflechte der Beckenhöhle strotzend mit Blut gefüllt, alles Erscheinungen, die als für den Erhängungstod pathognomonisch angegeben worden sind, ohne es im Geringsten zu sein, da sie, ebenso wie die früher so hochgehaltene Turgescenz der äusseren Genitalien, auch zu Stande kommen, wenn man eine frische Leiche in die hängende Lage bringt und einige Zeit in derselben belässt.
Todtenstarre.
Eine bald nach dem Tode eintretende Leichenerscheinung ist die Todtenstarre. Bei den Leichen Erwachsener pflegt sie durchschnittlich schon in den ersten 2–4 Stunden zu beginnen und in weiteren 4–6 Stunden den ganzen Körper zu ergreifen. Die Angabe, dass die Leichen herabgekommener und alter Individuen früher von der Leichenstarre befallen werden als jene kräftiger Personen, bedarf noch weiterer Bestätigung. Dagegen scheinen Neugeborene und Säuglinge thatsächlich früher zu erstarren als Erwachsene (Feis, „Intrauterine Leichenstarre“. Arch. f. Gyn. 1894, XLVI, pag. 384). Aus analogen Erfahrungen bei Thieren lässt sich schliessen, dass nach rapider Verblutung, nach Verletzung des Halsmarkes, nach gewissen Vergiftungen (mit Säuren, mit Strychnin), vielleicht auch nach Insolation und Blitzschlag die Todtenstarre ungleich früher eintreten könne als sonst; doch fehlen auch in dieser Beziehung sichergestellte Beobachtungen an menschlichen Leichen. Bei abortirten Früchten scheint die Todtenstarre gar nicht einzutreten. Aber auch bei Erwachsenen kann sie mitunter ausbleiben oder nur ganz schwach sich bilden, so namentlich bei acuter parenchymatöser Degeneration der Musculatur, wie nach Phosphorvergiftung, nach manchen Vergiftungen mit Schwämmen (Sahli) und nach infectiösen und septischen Processen.
Da die Degeneration nicht alle Muskelgruppen gleichmässig ergreift, so erklärt sich auch, warum in solchen Fällen auch die Ausbildung des Rigor an verschiedenen Körpertheilen verschieden sich gestalten kann. Die von uns häufig gemachte Beobachtung findet ihr Analogon in dem Verhalten des Herzens, das so häufig und frühzeitig der parenchymatösen Degeneration verfällt und dann selbst bei Frühsectionen schlaff angetroffen wird, welche Schlaffheit proportional ist mit der Intensität der Degeneration.
Zeitpunkt des Eintrittes der Todtenstarre. Kataleptische Todtenstarre. Festhalten der Waffe.
In neuerer Zeit wurde wiederholt die Frage angeregt, ob die Leichenstarre den ganzen Körper oder wenigstens einzelne Muskelgruppen auch schon im Momente des Todes ergreifen könne. Als Beweis für eine solche Möglichkeit wurden gewisse, auf den Schlachtfeldern der letzten Kriege gemachte Beobachtungen herangezogen, die Soldaten, aber auch Pferde betrafen, deren Leichen in Stellungen erstarrt gefunden wurden, welche, wie z. B. die des Ladens, Sturmlaufens, Sprungstellung, als im letzten Augenblicke des Lebens bestandene und gewollte aufgefasst wurden. Zuletzt hat Seydel (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1889, L, 76) über solche Fälle berichtet. Du Bois-Reymond hat für diese Art des Rigor mortis die Bezeichnung kataleptische Todtenstarre vorgeschlagen, welche, obgleich nicht ganz passend, der Kürze wegen acceptirt werden kann. Versuche, namentlich die von Schroff junior und von Falck angestellten (vide unsere Leichenerscheinungen l. c.), haben ergeben, dass bei Thieren, die durch Verletzung des oberen Theiles des Rückenmarkes getödtet wurden, die tetanische Contraction der Musculatur unmittelbar in die Todtenstarre überging, und es ist denkbar, dass auch beim Menschen nach analogen Verletzungen solches erfolgen kann[519]; ob jedoch auch die durch den Willen im Augenblicke des Todes bestandene Contraction von Muskelgruppen sofort durch den Rigor mortis fixirt oder einige Zeit nach dem Tode bis zum Eintritte desselben erhalten werden kann, muss noch dahingestellt bleiben. Vorläufig lassen sich die eben angeführten Beobachtungen viel ungezwungener daraus erklären, dass die betreffenden Leichen jene Stellungen nur zufällig beim Niederstürzen angenommen hatten und in diesen erstarrten, oder dass sie durch gewisse Zufälligkeiten am Niederstürzen gehindert worden waren. Thatsächlich kommen eigenthümliche Stellungen der Leichen und namentlich der Gliedmassen in der gewöhnlichen forensischen Praxis gar nicht selten vor, da die Leichen in denjenigen, mitunter ganz sonderbaren Stellungen erstarren, in denen sie nach dem Tode liegen geblieben waren, und diese Stellungen häufig derart sind, dass sie scheinbar gewollten entsprechen. Dazu kommt noch, dass die durch den Eintritt des Todes bewirkte Erschlaffung der Musculatur, respective gewisser Muskelgruppen, nicht immer von Lageveränderung der betreffenden Theile gefolgt sein muss, sondern dass sich die durch die letzte Muskelaction bewirkte Stellung eines Körpertheiles, wegen gleichzeitiger Erschlaffung der Antagonisten, dort erhalten kann, wo die Schwere der betreffenden Theile nicht zur Geltung kommt. So haben unsere Untersuchungen ergeben, dass die Faustbildung ungemein häufig, sowohl an den Händen der Leichen Erwachsener, als namentlich von Kindern vorkommt, ebenso andere, offenbar im Momente des Todes bestandene und noch durch vitale Contraction des Muskels entstandene Stellungen der Finger. Es liegt kein Grund vor, die Ursache der Persistenz dieser Stellungen, insbesondere der Faustbildung, in der Fortdauer der Contraction der betreffenden Muskeln nach dem Tode oder in plötzlich eingetretener Todtenstarre zu suchen, sondern einfach darin, dass die während des Todes geschlossen gewesene Faust auch nach erfolgtem Tode keineswegs sich öffnen muss, da gleichzeitig mit den Beugern auch die Strecker erschlaffen, also eine Lageveränderung nur durch die eigene Schwere der Theile erfolgen kann, die nicht immer zur Geltung kommt. Dieser Gang der Dinge hat nichts Besonderes an sich, da ja auch im Leben, nachdem wir die Finger zur Faust geballt haben, die Fingerbeuger erschlaffen können, ohne dabei die Faust öffnen zu müssen, und er wird noch weiter bestätigt durch die Thatsache, dass sich die Fauststellung auch erhält, nachdem die Todtenstarre bereits vollkommen verschwunden war. Daraus wird auch begreiflich, wie bei Leichen von Individuen, die sich selbst erschossen oder erstochen haben etc., die betreffende Waffe noch in der Hand derselben gefunden werden kann, ein Befund, der allerdings auch wird zu Stande kommen können, wenn der Betreffende, während er die Waffe o. dergl. in der Hand hielt, von Anderen getödtet worden ist.[520]
Verlauf der Todtenstarre.
Die Leichenstarre befällt nicht die ganze Musculatur auf einmal, sondern beginnt fast immer zunächst im Nacken und am Unterkiefer und übergeht dann auf den Rumpf, dann auf die oberen und hierauf auf die unteren Extremitäten; Ausnahmen von diesem Gange, welcher sich unserer Ansicht nach aus der nach unten zunehmenden Masse der Musculatur erklärt, sind selten. Den Untersuchungen Pellacani’s zufolge (Virchow’s Jahrb. 1884, I, 462) scheint der Typus descendens die Norm bei kräftigen, der Typus ascendens die bei schwächlichen und herabgekommenen Individuen zu sein. Was die Dauer der Todtenstarre betrifft, kann als feststehend angenommen werden, dass letztere desto früher abläuft, je weniger die Musculatur entwickelt oder je mehr sie in ihrem Ernährungszustand herabgekommen war. Am schnellsten verläuft sie bei unreifen Früchten, so dass von diesen behauptet wurde, dass sie überhaupt nicht vom Rigor ergriffen würden. Bei reifen und gut genährten Neugeborenen kann man sie noch nach 24–36 Stunden, selten länger, finden. Bei Säuglingen beträgt die Dauer der Todtenstarre durchschnittlich etwa 40 Stunden und wird durch Alter und Ernährungszustand modificirt. Was die Leichen Erwachsener betrifft, so lehren unsere Erfahrungen, dass bei dem Gros derselben die Todtenstarre noch nach 48 Stunden vollkommen ausgebildet ist, dass sie von da an allmälig zu schwinden beginnt und dass die vollkommene Lösung derselben gewöhnlich zwischen die 72. und 84. Stunde nach dem Tode zu fallen pflegt. Bei abgezehrten und marastischen Leichen schwindet die Starre ungleich früher, ebenso bei wassersüchtigen. Dass der Eintritt der Fäulniss die Starre löse, ist insoferne unrichtig, als es nichts Seltenes ist, dieselbe noch bei grünfaulen und bereits stark aufgedunsenen Leichen zu finden. Trotzdem scheinen es doch in die Classe der Fäulnissvorgänge gehörige Processe zu sein, die das Myosin, dessen Gerinnung, wie die Physiologen lehren, die Todtenstarre bedingt[521], wieder lösen und so dem Rigor ein Ende machen, denn wenn man, wie wir seit einigen Jahren in unserem Institute zu thun im Stande sind, Leichen im Winter in kalten Räumen und unter Bedingungen aufbewahrt, wo sie nicht faulen, aber auch nicht gefrieren können, so kann man dieselben wochenlang in todtenstarrem Zustande erhalten. Das Gefrieren der Leiche macht die Verwerthung der Starre für Todeszeitbestimmungen illusorisch, wobei bemerkt werden muss, dass nach Brücke die Todtenstarre sogar das Aufthauen der betreffenden Leiche zu überdauern vermag.
Dauer der Todtenstarre.
Der Rigor mortis schwindet nicht überall gleichzeitig, sondern in der Regel in denjenigen Muskelgruppen früher, in welchen er früher aufgetreten war, doch ist es nichts Seltenes, die Starre in den Extremitäten früher schwinden zu sehen als am Kopfe und am Halse. Am längsten und sehr constant pflegt sich die Todtenstarre in den Sprunggelenken zu erhalten.
Postmortale Vertrocknungen.
Zu den Leichenerscheinungen, die ebenfalls schon in der ersten Zeit nach dem Tode und noch vor Eintritt der Fäulniss sich einstellen können, gehören auch die Vertrocknungen der Haut, die sich an von der Epidermis entblössten, oder früher feucht gehaltenen oder auch comprimirt gewesenen Stellen in Folge der Einwirkung der Luft sehr bald entwickeln, deren wir bereits a. a. O. (pag. 271 und 529) erwähnt haben; ferner gewisse Veränderungen am Auge, die zunächst darin bestehen, dass das Auge meist schon gleich nach dem Tode seine Spannung und damit seinen Glanz in Etwas einbüsst, dass später der Bulbus zu collabiren beginnt und die Cornea sich trübt. Letztere erscheint anfangs wie bestäubt, dann legt sich die Oberfläche in feine Runzeln, worauf die Hornhaut immer trüber und undurchsichtiger wird, bis sie später eine ganz opake Beschaffenheit erhält. Sehr bald nach dem Tode beginnt auch die Conjunctiva, wenn die Lider nicht vollkommen geschlossen waren, an den mit der Luft in Berührung stehenden Stellen zu vertrocknen, wodurch gelblichbraune, dreieckige Flecken zu beiden Seiten der Cornea sich bilden, die wiederholt als verlässliche Zeichen des wirklich eingetretenen Todes hervorgehoben worden sind. Weiterhin collabirt der Bulbus immer mehr, indem der Glaskörper sich verflüssigt und die Häute des Augapfels sich blutig imbibiren, und man findet schliesslich letzteren als sackartiges Gebilde, welches seiner fibrösen Beschaffenheit wegen dann noch lange der Zerstörung widersteht. Alle diese Veränderungen scheinen bei geschlossenen Augenlidern langsamer vor sich zu gehen als bei offenen.
Aeussere Fäulnisserscheinungen.
Die weiteren Veränderungen, die mit der Leiche geschehen, gehören der Fäulniss an. In der Haut äussert sich der Beginn derselben zuerst durch Imbibitionsvorgänge. Die Todtenflecke werden diffuser und missfärbig, und livide diffuse Flecken treten auch an anderen relativ abhängigen Körperstellen auf und nehmen an Ausdehnung zu. Gleichzeitig beginnt eine eigenthümliche schmutzig-grüne Verfärbung der Haut an einzelnen Stellen aufzutreten, und zwar gewöhnlich zuerst in den Leistengegenden, von wo aus sie sich zunächst über den Bauch und, indem sie auch anderwärts, insbesondere zunächst im Gesicht und am Oberkörper, auftritt, über den ganzen Körper verbreitet.[522] Mit dem Fortschreiten der Imbibition in der Haut wird diese, namentlich entsprechend den Hypostasen und den grünverfärbten Stellen, succulenter, und es beginnt die Transsudation missfärbigen blutigen (an weniger abhängigen Stellen mitunter nur leicht gelblich gefärbten) Serums auf die äussere Fläche des Corium, zwischen dieses und die Epidermis. Die Epidermis wird dadurch entweder in Blasen abgehoben oder der Zusammenhang zwischen ihr und dem Corium wird so gelockert, dass sich die Epidermis leicht in Fetzen abstreifen lässt. Es kommt dann, oder wenn die erwähnten Blasen platzen, das feuchte missfärbige, später schmierige Corium zum Vorschein, welches entweder der weiteren Colliquation anheimfällt oder durch die Einwirkung der Luft vertrocknet. Gleichzeitig mit den erwähnten Vorgängen beginnt die Entwicklung von Fäulnissgasen im Unterhautzellgewebe, das Fäulnissemphysem, besonders im Gesichte, am Halse, am oberen Theile des Brustkorbes, an den Genitalien und Extremitäten. Solche Stellen erscheinen aufgetrieben, elastisch, unter dem Fingerdrucke crepitirend und lassen in sich von Gasblasen ausgedehnte und in Folge der Imbibition der Gefässwand und der Nachbarschaft als missfärbige Streifen durchscheinende Venennetze erkennen. Da gleichzeitig der Unterleib meteoristisch vorgewölbt wird, so wird der ganze Körper schliesslich in solchem Grade aufgetrieben, dass er, wie Casper sehr bezeichnend sich ausdrückt, ein „gigantisches“ Aussehen erhält. Der Brennbarkeit der Fäulnissgase wurde bereits oben (pag. 607) Erwähnung gethan.
Die weiteren Veränderungen, welche mit der Leiche vor sich gehen, erfolgen verhältnissmässig zu den bisher geschilderten langsam. Die Epidermis löst sich in immer weiterer Ausdehnung vom durchfeuchteten und missfärbigen Corium ab, und Nägel und Haare werden so gelockert, dass sie einem leichten Zuge folgen; die grünen Hautstellen werden immer dunkler und schliesslich fast schwarz, die roth und braunroth imbibirten Partien immer missfärbiger, die Gasbildung im Unterhautgewebe und in den Körperhöhlen nimmt immer mehr zu, bis die Fäulnissgase an irgend einer Stelle durchbrechen, worauf der Leib zusammensinkt[523] und die Weichtheile der putriden Colliquation, eventuell der Eintrocknung und hierauf der Verwesung verfallen.
Innere Fäulnisserscheinungen. Imbibitions- u. Transsudationserscheinungen.
Auch in den inneren Organen sind es Imbibitions- und Transsudationserscheinungen, welche die Reihe der Fäulnissveränderungen eröffnen, und diese beginnen wieder zunächst an den Stellen, an welchen Hypostasen sich entwickelt haben, daher an den abwärtigen Partien der verschiedenen Organe, indem blutiges Serum durch die Gefässwandungen transsudirt und theils die Gewebe selbst durchtränkt, theils die Organe verlässt und ausserhalb dieser, besonders innerhalb der serösen Säcke, sich ansammelt. Frühzeitig bilden sich Imbibitionen an der Schleimhaut des Rachens, des Kehlkopfes und der Luftwege, ferner an der hinteren Wand des Magens, an den abhängigen Darmpartien, an der Intima der Gefässe und am Endocard, ebenso an den Meningen, und die dadurch sich bildenden diffusen, fleckigen oder streifigen Röthungen sind wohl zu unterscheiden von anderweitig entstandenen; ebenso die erst an der Leiche entstandene stärkere Durchfeuchtung und blutige Durchtränkung ganzer Organe, namentlich der Lungen, von pathologischen Processen. Dass die im Pleurasack sich bildenden Leichentranssudate bei Neugeborenen die Luft aus den Lungen zum grossen Theile und unter Umständen selbst gänzlich verdrängen können, wurde pag. 759 erwähnt. Je mehr die Fäulniss vorwärts schreitet, desto mehr verschwindet das Blut durch Imbibition und Transsudation aus den Gefässen, und es wäre daher ein unverzeihlicher Irrthum, bei einer hochfaulen Leiche aus der Leere der Gefässe und des Herzens etwa auf eine stattgehabte Verblutung zu schliessen. Je flüssiger das Blut ursprünglich war, desto schneller verschwindet es aus den Gefässen. Da die wässerigen Bestandtheile früher versickern als die festeren, so kommt es, wie wir uns wiederholt, besonders bei Leichen Erstickter, die längere Zeit, ohne zu faulen, gelegen sind, überzeugt haben, anfangs mitunter zu einer Eindickung des Blutes. Aber auch geronnenes Blut wird schliesslich durch Fäulniss verflüssigt, wobei sich nach Falk das Fibrin in Globulin verwandelt. Ebenso wie das Blut in den Gefässen, verflüssigt auch extravasirtes Blut und traumatische Blutaustretungen können bei hoher Fäulniss auf diese Weise vollkommen verschwinden oder wenigstens unkenntlich werden. Uebrigens verfallen auch andere Flüssigkeiten, wie z. B. seröse Ergüsse, Oedemflüssigkeit, Galle und andere gelöste Farbstoffe (pag. 631) und, wie oben (pag. 644) erwähnt, auch gelöste Gifte der Imbibition und Transsudation.
Die sonstigen makroskopischen Veränderungen, die sich in Folge der Fäulniss in den einzelnen Organen einstellen, bestehen im Allgemeinen ausser im Missfärbigwerden in einer fortschreitenden, mit Gasbildung einhergehenden Erweichung und schliesslich in vollkommenem Zerfall der betreffenden Gewebe in eine schmierige Masse.
Mikroskop. Veränderungen.
Die mikroskopischen Veränderungen, welche die Gewebe durch die fortschreitende Fäulniss erleiden, sind vorzugsweise durch F. Falk und Tamassia, sowie auch durch uns (vide „Leichenerscheinungen“, l. c. pag. 259) verfolgt worden. Diese Beobachtungen haben ergeben, dass schon sehr frühzeitig die Muskelfasern sowohl, als die Drüsenepithelien sich trüben und von körnigen, stark lichtbrechenden Massen durchsetzt erscheinen, wodurch Bilder entstehen, die mit jenen, welche wir bei der sogenannten körnigen Degeneration oder „trüben Schwellung“ beschrieben haben, eine grosse Aehnlichkeit besitzen. Da letzterer eine hohe diagnostische Bedeutung bei gewissen Vergiftungen, aber auch für viele andere, namentlich infectiöse Erkrankungen zukommt, so ist die Thatsache, dass die Fäulniss ähnliche Bilder erzeugt, wohl im Auge zu behalten (vide pag. 640).
Fäulnissbedingungen.
Die Zeit des Eintrittes der Fäulniss und die Schnelligkeit ihres Verlaufes hängt von gewissen Bedingungen ab, deren Kenntniss von grösster Wichtigkeit ist, da nur bei sorgfältiger Berücksichtigung dieser Schlüsse aus dem Grade der Verwesung einer Leiche auf den Zeitpunkt des eingetretenen Todes gestattet sind. Man kann äussere und innere Fäulnissbedingungen unterscheiden.
Mumification. Luft u. Wasser. Maceration.
Zu den äusseren, besonders wichtigen, gehören zunächst gewisse Luft-, Wasser- und Wärmeverhältnisse. Der Zutritt der atmosphärischen Luft ist zur Unterhaltung der Fäulniss unbedingt nothwendig, weil sie einestheils den nöthigen Sauerstoff, anderseits die Fäulnissfermente (Bakterienkeime) zuführt. Je freier derselbe gestattet ist, desto rascher geht unter sonst gleichen Verhältnissen die Zersetzung vor sich. Eine Ausnahme machen scharfe oder trockene Luftströmungen, die gerade das Gegentheil, nämlich Eintrocknen oder die sogenannte Mumification der Leiche, bewirken können, welche dann zunächst die am meisten exponirten und zugleich am wenigsten fleischigen Theile ergreift. So fanden wir bei einem Manne, der sich in einem luftigen Keller erhängt hatte und erst nach 20 Tagen gefunden wurde, den Kopf sammt dem Gesicht, die Hände und die nackten Füsse mumificirt, den sonstigen Körper verhältnissmässig frisch. Am raschesten beginnt und verläuft daher die Fäulniss, wenn die Leiche frei an der Luft liegen blieb, weniger rasch unter Wasser und bei vergrabenen Leichen; im letzteren Falle desto langsamer, je weniger der betreffende Boden die Luft durchlässt und je reichlicher die über der Leiche lagernde Schicht desselben ist. Dass sowohl bei freiliegenden als bei beerdigten Leichen auch die Kleidung und andere Hüllen die Fäulniss, wegen Erschwerung des Zutrittes der Luft, der Fäulnisskeime, der Fliegenmaden und anderer die Zerstörung befördernder Organismen verlangsamt, und zwar desto mehr, je dichter die Hülle ist, davon haben die Erfahrungen auf den französischen Schlachtfeldern Belege geliefert. Nach Créteur sollen Gummimäntel am meisten verzögernd gewirkt haben. Dass schon die gewöhnlichen Holzsärge einen verzögernden Einfluss auf die Fäulniss ausüben, wurde wiederholt constatirt; noch mehr macht sich derselbe unseren Erfahrungen zufolge bei den immer mehr in Anwendung kommenden Metallsärgen bemerkbar, da wir bei Exhumationen noch nach mehreren, in einem Falle noch nach 10 Jahren (!) die Leiche in stinkender Fäulniss und von Fäulnissjauche umgeben, vorfanden, ein Umstand, der unserer Ansicht nach die Anwendung von Metallsärgen bei gewöhnlichen Beerdigungen unstatthaft erscheinen lässt. Ein gewisser Grad von Feuchtigkeit ist zur Unterhaltung der Fäulniss unbedingt nothwendig. Da der menschliche Körper etwa 85 (nach Voit nur 63) Procent Wasser enthält, so genügt anfangs die eigene Körperfeuchtigkeit, um die Fäulniss einzuleiten und zu unterhalten. Geht aber, wie gewöhnlich, ein Theil der Fäulnissjauche durch Transsudation und Verdunstung verloren, wie an trockenen, luftigen Orten, oder wird diese von der Unterlage aufgesaugt, wie im trockenen, porösen Boden, so kommt bald ein Zeitpunkt, wo die eigene Feuchtigkeit der Leiche zur Unterhaltung der Fäulniss nicht mehr ausreicht. Es kommt dann zur Eintrocknung und langsamen Vermoderung der noch übrigen Theile. Eine Reihe der sogenannten natürlichen Mumien verdankt diesem Gange der Dinge ihre Entstehung. Eine gewisse Menge von aussen kommender Feuchtigkeit ist daher für den vollständigen Verlauf der Fäulniss in der Regel nothwendig, und je grösser sie ist, desto flotter gestaltet sich die letztere. Ausser der chemischen kommt hierbei auch die auflockernde macerirende Wirkung des Wassers in Betracht. Bleibt die Leiche unter Wasser, so wird der Eintritt und Verlauf der Fäulniss desto mehr verzögert, je frischer das Wasser ist, daher im strömenden Wasser mehr als im stehenden und in kühler Jahreszeit mehr als in der wärmeren. Auch bleibt die Leiche von Fliegenmaden und anderen nur in der Luft lebenden Organismen geschützt, was ebenfalls zu ihrer Conservirung beiträgt. Dafür verfällt die Leiche der sogenannten Maceration, worunter man theils die Auswässerung, theils gewisse, durch die lockernde und Imbibitionswirkung des Wassers bewirkte Veränderungen versteht. Der reinsten, das heisst mit Fäulniss nicht combinirten Form der Maceration begegnen wir bei während der Schwangerschaft abgestorbenen und bei uneröffneten Eihäuten im Uterus oder in der Bauchhöhle zurückgebliebenen Früchten. Dieselbe wird, wie bereits oben (pag. 778) beschrieben wurde, durch Imbibitions- und Transsudationsvorgänge eingeleitet, wozu frühzeitig eine Lockerung des Zusammenhanges der Epidermis, beziehungsweise Abhebung derselben durch Transsudat hinzutritt. Im weiteren Verlauf kommt es zu fortschreitender Entblutung und Entwässerung der Frucht mit consecutiver Auslaugung und Volumsverminderung derselben, während die Organe nicht blos in ihren groben, sondern selbst in feineren Eigenschaften jahrelang sich erhalten können und nur das Fett sich in Fettsäuren umwandelt. Solche Früchte werden fälschlich als in lipoider Umwandlung begriffen bezeichnet und können im weiteren Verlaufe, durch Resorption der flüssigen Theile und hinzutretender Abscheidung von Kalksalzen, zu sogenannten Lithopädien werden. Der Vorgang bei unter Wasser liegenden Leichen ist im Allgemeinen ein ähnlicher, wird jedoch einestheils durch die wenn auch langsam vorwärtsschreitende Fäulniss, anderntheils durch den Einfluss des beständigen Contactes mit Wasser, insbesondere durch die mit der Dauer des Contactes zunehmende, bleichende und lockernde, sowie auch bei strömendem Wasser durch die mechanisch trennende Wirkung des letzteren modificirt, durch welche Einflüsse ein allmäliger Zerfall der Leiche eingeleitet wird.
Fettwachsbildung.
Hier ist der Ort, der sogenannten Fettwachsbildung oder Saponification von Leichen zu erwähnen. Seitdem zuerst Fourcroy aus Anlass der Ueberlegung des Friedhofes „des Innocents“ in Paris auf solche Befunde aufmerksam gemacht hatte, wurde die Fettwachs- (Leichenfett- Adipocire-) Bildung als ein Umwandlungsprocess sämmtlicher Weichtheile, namentlich der Muskeln, aufgefasst, indem man annahm, dass unter gewissen Bedingungen, zu welchen insbesondere das Liegen der Leiche im Wasser oder im feuchten Boden und ungenügender Luftzutritt gerechnet wird, die Weichtheile, statt der colliquativen Fäulniss zu verfallen, in Fett sich umwandeln, welches später verseift. An dieser Anschauung hält auch noch Kratter (Oesterr. ärztl. Vereins-Ztg. 1879, Nr. 11, Zeitschr. f. Biologie. 1880, XVI und „Berichte des X. internationalen medicinischen Congresses in Berlin“) fest.[524] Wir haben jedoch mit Rücksicht auf unsere Beobachtungen schon 1879 („Bemerkungen über das sogenannte Fettwachs.“ Wiener med. Wochenschr. Nr. 5–7) die Ansicht ausgesprochen, dass in vielen und vielleicht den meisten Fällen die als Fettwachs angesprochenen Massen nicht aus einer postmortalen Verfettung der Weichtheile hervorgegangen sind, sondern nur das subcutane und anderweitige Fett darstellen, welches nach der Colliquation der übrigen Weichtheile, besonders der Muskeln (deren Scheiden in einzelnen unserer Fälle noch ausgezeichnet erkennbar waren), zurückblieb, nachdem es sich in Fettsäuren verwandelt hatte. Weitere uns vorgekommene Fälle, von denen mehrere in unserem Museum aufgestellt sind, haben diese Anschauung bestätigt und wir haben darüber am X. internationalen Congress berichtet (Wiener med. Presse. 1890, Nr. 37). Ebenso gelangten E. Ludwig (Artikel „Leichenfett“ in Eulenburg’s Real-Encyclopädie der gesammten Heilkunde. Wien 1881) auf Grund chemischer Untersuchung, H. Reinhard („Beobachtungen über die Zersetzungsvorgänge in den Grüften und Gräbern auf den Friedhöfen.“ 11. Jahresbericht über das Medicinalwesen in Sachsen auf das Jahr 1880, pag. 148, insbesondere Absatz „Fettwachsbildung“, pag. 165), Ermann (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1882, XXXVII, pag. 51 und 1884, XL, pag. 29) und Reubold (Sitzungsber. d. Würzburger physiol.-med. Gesellsch. 1885) auf Grund positiver Beobachtungen theils an beerdigten, theils an aus dem Wasser gezogenen Leichen zu gleichen Resultaten. Zweifellos gibt es verschiedene Zwischenstufen der sogenannten Fettwachsbildung. In den ausgeprägten Formen, d. h. nach mehrmonatlichem Liegen in Wasser, sieht der Körper wie versteinert aus und man findet bei näherer Untersuchung, dass das Skelet kürassartig von einer kalk- oder stearinartigen, meist grauweissen, an der Oberfläche grobkörnigen Masse umgeben ist, welche im frischen Zustande einen stark fäculenten, im getrockneten mehr ranzigen Geruch verbreitet, über Wasser schwimmt, beim Erhitzen schmilzt und bei der mikroskopischen Untersuchung vorzugsweise aus kugeligen, von radiär angeordneten, nadelförmigen Fettsäurekrystallen gebildeten Körnern bestehend sich erweist. Derartige Leichen wurden wegen der mitunter merkwürdig erhaltenen Körperformen, sowie wegen der festen Consistenz und des kalkartigen Aussehens der Fettwachsmassen schon wiederholt für „verkalkte“ Leichen gehalten und können noch nach Jahren Abdrücke von Kleidern, Riemen und selbst von Strangfurchen erkennen lassen (Ganner, Wiener med. Ztg. 1887, Nr. 8 und Kratter, Virchow’s Jahrb. 1887, I, pag. 511). Je stärker das Fett zur Zeit des Todes entwickelt war, desto leichter bilden sich compacte, die Form der Körpertheile conservirende Adipociremassen, doch scheint auch die Natur des Fettes, insbesondere der Gehalt desselben an Fettsäuren, von Einfluss zu sein. Namentlich bildet sich leicht Fettwachs bei Kindern und Potatoren. Schöne Präparate haben wir aus Säufer- und aus Phosphorlebern erhalten.
Den sehr eingehenden Untersuchungen zufolge, welche der leider so früh verstorbene Zillner (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1885, XLII, 1) in unserem Institute ausführte, spielt bei der Adipocirebildung ein Vorgang eine wichtige Rolle, welchen er als „Wanderung des Fettes während des Verwesungsprocesses“ bezeichnet, welcher darin besteht, dass in den späteren Stadien der Maceration die bei gewöhnlicher Temperatur flüssigen Neutralfette in ähnlicher Weise sich imbibiren und transsudiren, wie dieses in früheren Stadien die Blutflüssigkeiten thun, woher es kommt, dass sich dann Fett in Räumen findet, die früher leer oder von anderen Körpern (Muskeln) eingenommen waren.[525] Diese sowohl, als die in ihrer Heimat zurückgebliebenen Fette zersetzen sich zu Glycerin und freien Fettsäuren, von denen die bei gewöhnlicher Temperatur flüssige Oelsäure sammt dem Glycerin verschwindet und nur die höheren Fettsäuren in Krystallform zurückbleiben, welche sich theilweise mit Kalk und Magnesia zu einer Seife verbinden, wodurch, sowie durch Niederschläge aus dem Wasser, der Adipocirepanzer an Festigkeit gewinnt. Zillner wies ferner nach, dass die „mammelonirte“ Beschaffenheit der Oberfläche typischer Adipocireleichen davon herrührt, dass die Cutis wegfault und die körnige subcutane erstarrte Fettschichte nun blossliegt.
Einfluss der Wärme.
Eine weitere, für den Eintritt und Verlauf der Fäulniss wichtige Bedingung ist ein gewisser Grad von Wärme des umgebenden Mediums. Wärme, namentlich feuchtwarme Luft, ist besonders fördernd für Fäulnissprocesse, und es ist bekannt, wie sich gewisse Jahreszeiten in dieser Beziehung geltend machen. Ebenso tritt in geheizten Localen, aber auch in Düngerhaufen, Abtrittsgruben u. dergl. die Fäulniss ungemein rasch auf. Warme trockene Luft und noch mehr höhere Hitzegrade bewirken dagegen Eintrocknung und Mumification. Dass Gefrierkälte den Eintritt der Fäulniss verhindert oder die bereits eingetretene sistirt, ist bekannt.
Organismen in faulenden Leichen. Zerstörung d. Leichen durch Thiere. Schimmelpilze. Innere Fäulnissbedingungen.
Eine wichtige und offenbar die wesentlichste Rolle bei der fauligen Zerstörung von Leichen spielen thierische und pflanzliche Organismen. Constante Begleiter der stinkenden Fäulniss sind die Bacterien, und es ist bekannt, dass diese als die septische Processe einleitenden Fermente anzusehen sind.[526] Ihr Vorkommen gehört mit zum Begriffe der Fäulniss und diese Thatsache wird jedenfalls gegenüber den jetzt so häufig genannten mycotischen Processen wohl zu beachten sein. Fliegenmaden können sich im Sommer schon in den ersten 12 Stunden finden, namentlich in den Augen- und Mundwinkeln. Ihr zerstörender Einfluss ist bekannt. Die ganz frische Leiche eines 6 Wochen alten, gut genährten Kindes, welche wir am 12. Juli offen im Secirsaale liegen liessen, war bereits am 15. mit winzigen Maden besetzt, wimmelte am 18. von diesen und war am 22. von ihnen bis auf Haut, Sehnen und Knochen aufgezehrt. Durch weitere Versuche haben wir uns überzeugt, dass die Maden der Schmeissfliege schon am nächsten Tage nach der Deponirung der Eier auskriechen, ungemein rasch wachsen, schon am 8. Tage sich zu verpuppen beginnen, worauf nach weiteren 10 Tagen die Fliegen aus der Puppe auskriechen. Ausserdem helfen in der warmen Jahreszeit Raub- und Aaskäfer und deren Larven, sowie Ameisen an der Luft liegende Leichen zu zerstören.[527] Krahmer, Dommes und Locherer berichten von Leichen Erwachsener, die im Hochsommer, im freien Felde liegend, binnen 4–8 Wochen angeblich von Ameisen (unserer Meinung nach wohl zunächst durch Fliegenmaden) skelettirt worden waren. Dass Leichen von Ratten benagt und die von Kindern sogar grösstentheils aufgezehrt werden, kommt namentlich bei in oder nahe bei Düngerhaufen und Ställen oder in Abtritten liegenden Leichen ungemein häufig vor. Auch Raubthiere und Schweine können Leichen beschädigen, aufzehren und verschleppen. Begrabene Leichen werden ebenfalls von Fliegenmaden durchwühlt, die, wenn die Leiche nicht etwa nur oberflächlich verscharrt war, aus Eiern stammen, die, als die Leiche noch an der Luft lag, deponirt wurden. In zu einem schmierkäseähnlichen Brei verfaulten Weichtheilen exhumirter Leichen haben wir bis jetzt jedesmal massenhaft winzige, lebhaft sich bewegende Nematoden angetroffen, der Gattung Pelodera angehörig. Diese Nematoden leben nach Schneider in feuchter Erde und suchen in diese gelangende faulende Substanzen auf, die sie verzehren. Bei Wasserleichen kommen, so lange sie unter Wasser liegen, nur Wasserkäfer, Wasserratten und Krebse in Betracht. Fische sollen faules Fleisch verschmähen. Sobald jedoch die Leiche über Wasser kommt, etabliren sich, besonders im Sommer, sofort zahlreiche Maden und befördern die Zerstörung (vide auch pag. 817). Weisse und gelbe Schimmelpilze finden sich bei nach längerer Zeit exhumirten Leichen häufig. Aber auch in feuchter Luft liegen gebliebene Leichen schimmeln, so z. B. die in Kellern aufbewahrten, die nach einiger Zeit mit einem dichten Rasen von Schimmelpilzen bewachsen sein können. Letztere hat Heim (Annal. d’hygiène publ. 1893, XXX, pag. 97) näher bestimmt. Diese Pilze hinterlassen in abgestorbenem Zustande schwärzliche Flecke, welche der Haut und den Wäschestücken ein wie getigertes Aussehen geben können. Ueber die Algenbildung auf Wasserleichen wurde bereits oben gesprochen.
Was die inneren oder individuellen Fäulnissbedingungen betrifft, so kann zunächst als Regel gelten, dass die Fäulniss desto rascher die betreffende Leiche zerstört, je geringer die Masse des Körpers gewesen ist, daher die von Kindern früher als die von Erwachsenen. Auch die grössere Zartheit und der grössere Wassergehalt der Gewebe macht, dass erstere früher der Fäulniss unterliegen als letztere. Bei Neugeborenen kann der Umstand, dass die Gedärme noch keinen fäculenten Inhalt führen, eine verhältnissmässige Verzögerung des Eintrittes der Fäulniss bedingen. Weiter ist, ausser dem Ernährungszustand, besonders die Todesart von Einfluss. Vor Allem sind es die an septischen Processen Verstorbenen, die ungemein rasch der Fäulniss anheimfallen und die man, namentlich im Sommer, schon nach 12–24 Stunden in einem Grade grünfaul finden kann, zu welchem sonst mehrere Tage erforderlich sind. Frühzeitigen Eintritt und raschen Verlauf der Fäulniss sehen wir ferner bei Erstickten, und der reichliche Blutgehalt der Organe, sowie die flüssige Beschaffenheit des Blutes ist hiervon die Ursache. Gleiches beobachten wir bei Vergiftungen, die in letzter Linie durch Erstickung tödten oder nach welchen das Blut aus anderen Gründen flüssig bleibt, wie z. B. nach Phosphorvergiftung. Eine merkwürdige Verzögerung der Fäulniss will man nach Vergiftungen mit Carbolsäure, Alkohol, Arsenik und Sublimat beobachtet haben, ebenso nach Vergiftung mit Schwefelsäure. Dieselbe könnte wohl nur dann stattfinden, wenn grössere Mengen dieser antiseptischen Stoffe im Körper zurückblieben, und kann sich dann wohl local, z. B. im Magen, nicht leicht aber am ganzen Körper bemerkbar machen. Die rapide Fäulniss nach Insolation und Blitzschlag ist weniger in der Todesart als in den Umständen begründet, unter welchen sie sich ereignet. Hohe Beachtung verdient die schon von Casper hervorgehobene Thatsache, dass erheblich verletzte oder verstümmelte Leichen sehr schnell faulen, und sie ist begreiflich, wenn man bedenkt, dass die inneren Organe ihrer Gewebsbeschaffenheit und ihres Blutgehaltes wegen rasch der Fäulniss unterliegen, und dass bei Verletzungen der Schutz entfällt, den sonst die intacte Haut gegenüber der Fäulniss für einige Zeit gewährt. Die Fäulniss ergreift dann zunächst die blossgelegten Theile und schreitet von da aus rasch vorwärts. Ist aber die Haut unverletzt geblieben, so ist es wieder die gequetschte Beschaffenheit der verletzten Organe selbst, besonders die Durchtränkung derselben und der Nachbargewebe mit extravasirtem Blut, welche bewirken, dass an solchen Stellen frühzeitig Fäulnisserscheinungen auftreten und von hier aus rasch sich verbreiten. Von dieser Thatsache kann man sich schon bei oberflächlichen Sugillationen überzeugen.
Resistenz der einzelnen Organe gegen Fäulniss. Gehirn und Knochen.
Die Widerstandsfähigkeit der einzelnen Organe gegen Fäulniss ist keineswegs eine gleiche, vielmehr lehrt die Erfahrung, dass manche sehr lange sich erhalten, während andere verhältnissmässig viel früher unterliegen. Blutgehalt des betreffenden Organs, Festigkeit seines Gewebes und erleichterter oder erschwerter Luftzutritt ist in dieser Beziehung von Einfluss, Blut fault ungemein schnell und zuerst. Je blutreicher daher ein Organ, desto früher wird es von der Fäulniss ergriffen, und eben deshalb sehen wir die Fäulniss in der Regel von Hypostasen aus beginnen. Je fester die Structur eines Organs, desto widerstandsfähiger ist dasselbe gegen den Fäulnissprocess. Das lockere subcutane und intermusculäre Zellgewebe fault sehr rasch und wird auch frühzeitig von Fäulnissgasen durchsetzt. Fascien und Sehnen dagegen erhalten sich ausser den Knochen am längsten. Eine grosse Widerstandsfähigkeit zeigt auch die Haut und die Arterienstämme, insbesondere die Aorta. Auch der Uterus widersteht ungemein lange und kann mitunter noch gut erhalten gefunden werden, nachdem sämmtliche Weichtheile unkenntlich geworden sind. Bei einer wegen Verdacht auf Fruchtabtreibung nach einem Jahre exhumirten Frau konnten wir den dem 2. Schwangerschaftsmonat entsprechenden Uterus und ein Stück des Chorion deutlich erkennen. Wie sich der Luftgehalt der Organe bezüglich der Fäulniss geltend macht, ist namentlich am Magen und den Gedärmen ersichtlich; doch ist nicht zu übersehen, dass die dort enthaltene Luft schon ursprünglich den Charakter von Fäulnissgasen besitzt. Vom Fett fault nur das Zwischengewebe. Das eigentliche Fett fault nicht, sondern verwandelt sich in Fettsäuren (wird ranzig), welche, wenn sie in compacten Massen vorkommen, die oben erwähnte Adipocire (Leichenfett, Leichenwachs) darstellen, die den weiteren Zersetzungsvorgängen jahrelang zu widerstehen vermag. Auch die an Leichen zehrenden kleinen Organismen scheinen lieber die stickstoffhaltigen Organe als das Fett aufzusuchen, und wir haben bei den oben (pag. 586) erwähnten Versuchen mit unter Wasser liegenden Leichen Neugeborener bemerkt, dass die mit Vernix caseosa bedeckten Stellen vom Algenrasenansatz freigeblieben sind.[528] In ähnlicher Weise scheint sich das Gehirn zu verhalten, was sich aus seinem grossen Gehalt an Fett, Cholesterin und fettähnlichen Körpern (Lecithin, Cerebrin) erklärt. Wir haben deutlich als solche erkennbare Hirnreste bei einem durch Zertrümmerung des Schädels ermordeten und nach 2 Jahren in Gartenerde verscharrt gefundenen Manne gesehen, in einem anderen Falle noch nach 4 Jahren und bei Gelegenheit der Exhumationen auf einem alten Cholerafriedhofe als schwarze bröcklige, stellenweise aber noch schmierige Masse noch nach 50 Jahren! Zahlreiche Beobachtungen über das Erhaltensein des Gehirns bei nach 10 und mehr Jahren exhumirten Leichen bringen Moser, Schwandler und Kirn (vide unsere „Leichenerscheinungen“, l. c.) und neuere Reinhardt (l. c. pag. 160 und 164), sowie, Wasserleichen betreffend, Ermann in seiner oben citirten Arbeit: „Zur Kenntniss der Fettwachsbildung.“ Bei Leichen Erwachsener genügen durchschnittlich 2–3 Jahre Liegens in der Erde, um die Weichtheile verschwinden zu machen. Die Bänder und Knorpel halten sich länger und werden erst nach 5 und mehr Jahren vollkommen zerstört. Die weiteren Veränderungen in den Knochen gehen nur äusserst langsam vor sich und ihre Entfettung und Austrocknung beansprucht noch viele (durchschnittlich 10) Jahre. Noch später werden die Knochen morsch und brüchig, können sich aber unter günstigen Umständen durch Jahrzehnte und Jahrhunderte erhalten. Wichtig ist, zu wissen, dass auch uralte und selbst aus geologischen Zeiten stammende Knochen noch Knochenknorpel enthalten. 600 Jahre alte Menschenknochen, die Orfila untersuchte, gaben noch 27% Gallerte und beinahe 10% Fett. Auch Kornfeld (Wiener med. Wochenschr. 1886, Nr. 43) fand bei etwa 100jährigen ausgegrabenen Knochen nur geringe Unterschiede in ihrer Zusammensetzung im Vergleich mit frischen Menschenknochen.
Todeszeitbestimmung bei faulen Leichen.
Die genannten äusseren und inneren Momente werden sorgfältig zu erwägen sein, wenn es sich darum handeln sollte, aus dem Fäulnissgrade die Zeit zu bestimmen, die seit dem Tode eines Individuums verflossen ist; es ist jedoch aus der grossen Zahl dieser Momente und aus der Schwierigkeit, den Einfluss jedes einzelnen derselben zu bestimmen, begreiflich, dass in der Regel nur approximative Schlüsse gestattet sein werden, wobei festzuhalten ist, dass, bei dem Umstande, als die späteren Fäulnissveränderungen langsamer verlaufen als die ersten, die äussersten Grenzen des Zeitraumes, innerhalb dessen der Tod erfolgt sein konnte, desto weiter zu stecken sind, je weiter die Fäulniss oder Verwesung der Leiche bereits gediehen ist. Da die Möglichkeit und der Grad der Einwirkung der wichtigsten, nämlich der äusseren Fäulnissbedingungen, vorzugsweise durch das Medium beeinflusst werden, in welchem die Leiche lag, so ist besonders dieser Umstand zu berücksichtigen.
Die Sicherstellung der Identität von Leichen.
Oesterr. Vorschrift für die Vornahme der gerichtlichen Todtenbeschau vom 28. Januar 1855.
§. 11. Ehe zur Eröffnung der Leiche geschritten wird, ist, um deren Identität ausser Zweifel zu setzen, die Besichtigung der Leiche durch Personen, welche den Verstorbenen gekannt haben, sowie durch den etwa schon bekannten Beschuldigten zu veranlassen. Ist der Verstorbene ganz unbekannt und noch keine Beschreibung der Person, der Kleidungsstücke und der vorgefundenen Effecten vorhanden, so ist eine solche noch vor der Leichenöffnung zu verfassen, eine etwa von dem Todtenbeschauer bereits vorgelegte Beschreibung zu prüfen und das ihr Fehlende, wo es nöthig ist, zu ergänzen.
§. 15 bestimmt, dass der Kopf des Sectionsprotokolles auch die Anerkennung der Identität zu enthalten hat.
§. 31. Hierauf wird zur Untersuchung und Beschreibung der Kleidungsstücke geschritten, welche schon deshalb von besonderer Wichtigkeit ist, weil sie nebst der der übrigen vorgefundenen Effecten bei Unbekannten zur Constatirung der Identität der Person Aufschlüsse gibt.
§. 32. Die Beschreibung der Kleidungsstücke kann in derselben Ordnung, wie sie am Leibe getragen wurden, geschehen, und es müssen der Stoff, seine Färbung, der Schnitt, das Futter, die vorhandenen Taschen und ihr Inhalt, die alte und abgenützte oder neue und noch brauchbare Beschaffenheit derselben berücksichtigt werden. Bei Stücken, die gewöhnlich mit Märkzeichen versehen sind, ist diesen nachzuforschen, die vorgefundenen, so viel als möglich ähnlich mit Bemerkung ihrer Farbe und Art im Protokolle anzugeben, wo sie aber fehlen, ist auch dieser Umstand anzuführen.
§. 48. Bei Unbekannten hat die äussere Besichtigung mit der Personalbeschreibung zu beginnen, in welcher die Grösse mit genauer Angabe des Masses, das Geschlecht, das beiläufige Alter, die Körperbeschaffenheit überhaupt, die Farbe der Haare und Augen, die Form des Gesichtes, die Bildung der Stirne, der Nase, der Lippen und des Mundes, die Art des allenfalls vorhandenen Bartes, die Beschaffenheit der Zähne, andere auffallende Kennzeichen: als Narben, Warzen, Muttermäler, durchstochene Ohrläppchen, Missbildung u. s. w. aufzunehmen sind.
§. 127. St.-P.-O. bestimmt: ...... Ehe zur Oeffnung der Leiche geschritten wird, ist dieselbe genau zu beschreiben und deren Identität durch Vernehmung von Personen, die den Verstorbenen gekannt haben, ausser Zweifel zu setzen. Diesen Personen ist nöthigenfalls vor der Anerkennung eine genaue Beschreibung des Verstorbenen abzufordern. Ist aber der letztere unbekannt, so ist eine genaue Beschreibung der Leiche durch öffentliche Blätter bekannt zu machen. Bei der Leichenschau hat der Untersuchungsrichter darauf zu sehen, dass die Lage und Beschaffenheit des Leichnams, der Ort, wo, und die Kleidung, worin er gefunden wurde, genau bemerkt, sowie Alles, was nach den Umständen für die Untersuchung von Bedeutung sein könnte, sorgfältig beobachtet werde.
Preussisches Regulativ vom 13. Februar 1875:
§. 10. ...... Die Obducenten sind verpflichtet, in den Fällen, in denen ihnen dies erforderlich scheint, den Richter rechtzeitig zu ersuchen, dass vor der Obduction ihnen Gelegenheit gegeben werde, die Kleidungsstücke, welche der Verstorbene bei seinem Auffinden getragen, zu besichtigen.
In der Regel wird es jedoch genügen, dass sie ein hierauf gerichtetes Ersuchen des Richters abwarten.
§. 13. ...... Demgemäss sind betreffend den Körper im Allgemeinen, soweit die Besichtigung solches ermöglicht, zu ermitteln und anzugeben: 1. Alter, Geschlecht, Körperbau, allgemeiner Ernährungszustand, etwa vorhandene Krankheitsresiduen, z. B. sogenannte Fussgeschwüre, besondere Abnormitäten (z. B. Mäler, Narben, Tätowirungen, Ueberzahl oder Mangel an Gliedmassen) ...... Betreffend die einzelnen Theile ist Folgendes festzustellen: 1. Bei Leichen unbekannter Personen die Farbe und sonstige Beschaffenheit der Haare (Kopf und Bart), sowie die Farbe der Augen.
Identität.
Aus diesen Bestimmungen ergibt sich zunächst, dass bei jeder Obduction die Identität der vorliegenden Leiche sicherzustellen und eine diesbezügliche Bemerkung in dem Kopfe des Protokolles einzuschalten ist. Ist die Person, wie in den meisten Fällen, bekannt, so ist es Sache des Untersuchungsrichters, die Agnoscirung durch Personen, welche den Verstorbenen während des Lebens gekannt haben, zu veranstalten. Gehört die Leiche einem unbekannten Individuum an, oder lässt sich die Identität vorläufig noch nicht mit genügender Bestimmtheit sicherstellen, so ist es Aufgabe des Gerichtsarztes, eine möglichst genaue Personsbeschreibung aufzunehmen, damit auf Grundlage dieser noch nachträglich die Constatirung der Identität ermöglicht werden könnte, welche begreiflicher Weise nicht blos in strafrechtlicher, sondern auch in polizeilicher und civilrechtlicher Beziehung (Todeserklärung §. 24 a. B. G. B.) eine grosse Bedeutung besitzt.
Kleidungsstücke und Effecten.
Zu diesem Behufe sind zunächst die Kleidungsstücke zu beschreiben, ebenso die Effecten, die das Individuum bei sich hat. Die Wichtigkeit dieser Gegenstände für die Agnoscirung ist klar, es liesse sich jedoch darüber streiten, ob die Aufnahme und Beschreibung derselben in das Ressort des Gerichtsarztes und nicht vielmehr in das des Untersuchungsrichters gehöre. Vorläufig kommt nach den Bestimmungen der §§. 31 und 33 der citirten österr. Vorschrift die betreffende Aufgabe dem Gerichtsarzte zu und es ist dabei nach den in diesen Paragraphen enthaltenen Angaben vorzugehen.
Wie übrigens, wenn man bei Agnoscirung einer Leiche nur auf deren Kleider und Effecten Rücksicht nehmen wollte, fatale Irrthümer unterlaufen könnten, beweist folgender in Ungarn vorgekommener Fall: Im April 1880 wurde im Walde bei Neusohl die verstümmelte Leiche eines Mannes gefunden, der dort ermordet worden war. Bei dem Ermordeten wurden Kleider und Notizen des Viehhändlers G. aus Z. gefunden und wurde in der Leiche die Person des abgängigen G. agnoscirt. Auch G.’s Frau hatte die Leiche als die ihres Mannes sofort erkannt. G. hatte bei zwei Pester Assecuranzgesellschaften sein Leben versichert, und zwar bei der einen mit 10.000 fl., bei der anderen mit 5000 fl., welche Summen nach seinem Ableben seiner Frau ausbezahlt werden sollten. Eine der betreffenden Assecuranzen leitete auch ihrerseits die nöthigen Schritte zur Constatirung des Todes G.’s ein, und so gelangte sie auch in den Besitz der Photographie des Ermordeten. Die Aerzte der Assecuranzgesellschaft, welche G. früher beim Abschlusse des Lebensversicherungsvertrages untersuchten, und vier Verwandte G.’s konnten jedoch in der Photographie des Ermordeten G. nicht erkennen, ja nicht einmal eine Aehnlichkeit mit demselben herausfinden. In Folge dessen wurden genauere Nachforschungen gepflogen, und es stellte sich bald heraus, dass der ermordet geglaubte G. noch lebe. Nach einer telegraphischen Anzeige wurde derselbe auch bald eruirt und verhaftet. Wie nun hervorkam, hatte G. selbst im Walde bei Neusohl einen unbekannten Mann ermordet, demselben einen Theil seiner eigenen Kleider angezogen und auf den Namen G. lautende Notizen in dessen Tasche gesteckt, um die Behörden irrezuführen, augenscheinlich zu dem Zwecke, dass seiner Frau die erwähnten Lebensversicherungsprämien anstandslos ausbezahlt würden („N. Fr. Pr.“ 8. Mai). — Auch Ossiander (Maschka’s Handb. I, 656) berichtet über einen Fall, wo einer in’s Wasser geworfenen Leiche die Kleider eines von Werbern gewaltsam entführten Mannes angezogen wurden. Endlich ist es bekannt, dass auch im Tisza-Eszlár-Fall behauptet wurde, dass die aufgefischte Leiche nicht dem vermissten Mädchen, sondern einem anderen Individuum angehörte, dem man nur die Kleider des ersteren angezogen hätte. — Im Jahre 1893 hatte ein Kammerdiener defraudirt und war mit Hinterlassung eines Briefes verschwunden, worin er angab, dass er den Tod suchen wolle. Am nächsten Tage wurde ein Mann in Livré und mit nach Bedientenart ausrasirtem Bart erhängt in einem Vororte Wiens gefunden. Die Leiche wurde für die des verschwundenen Kammerdieners gehalten, welcher jedoch einige Tage darauf eruirt und verhaftet wurde.
In gleicher Weise, wie die Kleidungsstücke, sind auch andere Hüllen, in welche eingewickelt namentlich Kindesleichen häufig getroffen werden, aufzunehmen, ebenso das Bändchen, mit welchem etwa die Nabelschnur unterbunden war, u. dergl. Alle diese Dinge sind nach erfolgter Beschreibung dem Gerichtsbeamten zu übergeben.
Das Gesagte bezieht sich zwar zunächst auf gewöhnliche, mehr weniger frische und nicht weiter veränderte Leichen, es ist aber begreiflich, dass Resten von Kleidungsstücken und Effecten eine noch höhere Bedeutung zukommt, wenn es sich um die Constatirung der Identität hochgradig verfaulter, verstümmelter oder anderweitig unkenntlich gemachter Leichen handelt.
In drastischer Weise wurde dieses illustrirt durch einen von uns mitgetheilten Fall[529], der ein aus dem Wasser gezogenes, hochgradig verstümmeltes männliches Skelet betraf. Kopf, Hals und theilweise auch die Extremitäten fehlten und von Weichtheilen waren nur die Bandapparate und einige Adipocirereste vorhanden. Die Agnoscirung dieses Individuums wäre, trotzdem die unteren Extremitäten noch in Röhrenstiefeln steckten und ein Stück einer blauen Barchentunterhose, sowie ein um die Lenden geschnallter Riemen vorhanden war, kaum je möglich gewesen, wenn sich nicht im kleinen Becken (!) eine lederne Geldbörse mit Stahleinfassung gefunden hätte, die ausser verschiedenen Kleinigkeiten eine zusammengelegte, mit Nr. 710 bezeichnete Quittung einer Gesellencasse enthielt, die dem Zimmergesellen Mathias Thymal über einen für das erste Quartal 1877 eingezahlten Betrag von 40 Kreuzern ausgestellt und in allen ihren Details, inclusive Stampiglie der Casse, vollkommen deutlich zu lesen war. An der Hand der so gegebenen Daten gelang es mit Leichtigkeit, zu constatiren, dass das Skelet dem genannten Zimmergesellen angehörte, der seit 16. April 1877 vermisst wurde und somit nahezu sechs Monate im Wasser gelegen war.
Kleiderreste bei exhumirten Leichen.
Bei exhumirten Leichen lässt sich der Befund von Kleiderresten auch für die Bestimmung der Zeit verwerthen, die seit dem Verscharren verstrichen war. Im Allgemeinen lassen noch erhaltene Reste von Kleidern auf keinen allzu langen Zeitraum schliessen. Doch fand Moser[530] in einem seiner Fälle noch nach zwanzig Jahren die Sohlen der Fussbekleidung in ganz gutem Zustande, in einem anderen noch nach vierzehn Jahren von den Kleidungsstücken viele recht gut erhaltene Ueberreste, z. B. Bänder mit noch ganz frischen grünen und weissen Farben; die weissen baumwollenen Strümpfe noch wenig morsch und die Schuhe fast noch brauchbar. H. Reinhard bemerkt in seinen werthvollen: „Beobachtungen über die Zersetzungsvorgänge in den Gräbern und Grüften der Friedhöfe“[531]: „Der Zerfall der Kleidungsstücke geht, ausser bei Adipocireleichen, immer langsamer von statten, als der der Weichtheile und so findet man sie nicht selten in Särgen, wo von den Weichtheilen nur die Humusreste vorhanden sind, noch in erkennbarem Zustande vor, wenn auch zum Theile morsch, zerreisslich und dunkel gefärbt. Am frühesten verschwinden die aus vegetabilischen Fasern hergestellten, die leinenen und baumwollenen Stoffe. Später erst, d. h. nach acht bis zehn Jahren. sind die wollenen Stoffe bis zur Unkenntlichkeit zerstört und am längsten dauern die seidenen Stoffe, die oft noch nach zwanzig und mehr Jahren in ziemlich festem Zustande gefunden werden, während alle übrigen Theile der Bekleidung vollständig verschwunden sind.“
Unter den Knochen, die wir von einem seit etwa 80 Jahren aufgelassenen Friedhofe erhielten, fand sich auch ein dicker Zopf rothbrauner Haare, in welchen ein noch ganz gut erkennbares schwarzes Seidenband eingeflochten war.
Man darf jedoch nicht übersehen, dass diese Beobachtungen an in Särgen auf Friedhöfen beerdigten Leichen gemacht wurden. Bei ohne eine solche Hülle und oberflächlich verscharrten Leichen wird der Zerfall der Kleidungsstücke zweifellos rascher vor sich gehen.
In einem von Orfila und Lesueur[532] mitgetheilten Falle, der das nach kaum drei Jahren ausgegrabene Skelet eines unter verdächtigen Umständen verschwundenen Italieners betraf, fanden sich ausser einem zusammengelegten Taschenmesser, die Schuhe und einige hölzerne und metallene Knöpfe, sonst aber nur einige um den Hals geschlungene Fetzen und Reste von Tuch und Sammt. In einem anderen von diesen Autoren erwähnten Falle wurden an den verseiften Ueberresten einer in einem feuchten Keller durch beiläufig drei Jahre vergraben gewesenen männlichen Leiche nur Reste der Gamaschen und einige Fetzen grober Leinwand, sowie eine verrostete, an einem Stück Leder hängende Schnalle gefunden.
Ebenso konnten wir an dem Skelette eines vor zwei Jahren ermordeten und 1·5 Meter tief im Gartengrunde vergraben gewesenen Mannes, das wir zu untersuchen Gelegenheit hatten, ausser dem zu einer Doppelschlinge geknüpften Bande einer Unterhose mit einem Reste der letzteren, sowie zwei Knöpfen, nur unkenntliche, zunderartig morsche Reste der sonstigen Kleider vorfinden, dagegen aber ein um die linke Hand gebundenes Sack- oder Halstuch, welches, ausgebreitet, ursprüngliche Farbe und das Dessin in allen seinen Einzelheiten ganz gut erkennen liess.
Auch bei Flammen ausgesetzt gewesenen und mehr weniger verkohlten Leichen können sich mitunter noch ansehnliche Kleiderreste, Effecten u. s. w. wohl erhalten finden, wovon namentlich die von uns und Zillner untersuchten Ringtheaterleichen höchst interessante Beispiele lieferten, worüber a. a. O. nachzulesen ist.
Personsbeschreibung.
Die zweite Aufgabe des Gerichtsarztes besteht in der Personsbeschreibung im engeren Sinne, d. h. in der Aufnahme jener Körpereigenschaften, welche die Agnoscirung der betreffenden Person ermöglichen. Auf welche Eigenschaften hierbei besonders Rücksicht zu nehmen ist, wird im §. 48 der oben angeführten Todtenbeschauordnung näher ausgeführt. Letztere hat zwar in dieser Bestimmung nur die äusseren Körpereigenschaften im Auge, es ist jedoch selbstverständlich, dass bei der Constatirung einzelner derselben auch auf den inneren Befund Rücksicht genommen werden muss, besonders dann, wenn wegen Fäulniss, Verstümmelung etc. die äussere Besichtigung keine genügende Aufklärung ergibt.
Es sind aufzunehmen: Die Körpergrösse, das Geschlecht, das beiläufige Alter, die Körperbeschaffenheit überhaupt, Kopf und Gesichtsbildung und endlich die besonderen Kennzeichen.
Messen der Leichen.
A. Die Körpergrösse. Die Aufnahme dieser ist nicht blos wegen der bekannten Verschiedenheiten der Statur der gleichalterigen Individuen von Wichtigkeit, sondern auch mit Rücksicht auf die Altersbestimmung von nicht erwachsenen Individuen. Die Aufnahme der Körperlänge hat durch Messung zu geschehen und erfolgt am besten mit einem steifen Massstabe, auf welchem die Leiche im gestreckten Zustande gelegt wird. Bei ganzen Leichen wird vom Scheitel bis zur Ferse gemessen, wobei der Fuss rechtwinklig zum Unterschenkel zu stellen ist.[533] Bei verstümmelten Leichen[534] misst man die einzelnen Körpertheile, soweit sie ein anatomisch abgeschlossenes Ganze bilden und einen Schluss auf die gesammte Körpergrösse gestatten.
Die Möglichkeit, dass eine Leiche selbst bei genauester Messung etwas länger erscheinen kann, als der Körper im Leben gewesen war, ist nicht abzuleugnen, da sowohl unmittelbar nach dem Tode, als insbesondere, wenn bereits die Todtenstarre nachgelassen und die Fäulniss begonnen hat, eine Erschlaffung der Weichtheile, insbesondere auch der Bandapparate besteht und bei faulen Leichen, namentlich bei Wasserleichen, noch die Schwellung der Haut und anderer Weichtheile hinzutritt. Grössere Längendifferenzen kommen jedoch auf diese Weise nicht zu Stande.
Geschlechtsbestimmung. Behaarung.
B. Das Geschlecht. Unter gewöhnlichen Verhältnissen unterliegt die Bestimmung desselben natürlich keinen Schwierigkeiten, wohl aber können sich solche bei hochgradig verfaulten, bei verstümmelten und bei verkohlten Leichen ergeben.
Auch bei sehr faulen, verstümmelten und selbst bei partiell verkohlten Leichen können schon die Kleider und ihre Reste, ebenso Schmucksachen, sowie der Haarwuchs das Geschlecht verrathen. Lange, nach Frauenzimmerart geflochtene und geknotete Haare lassen bezüglich des Geschlechtes kaum einen Zweifel übrig, und diese Verhältnisse sind noch nach sehr langer Zeit zu constatiren, da die Haare der Fäulniss sehr lange widerstehen. Beweis der oben angeführte, noch nach beiläufig 80 Jahren aufgefundene Zopf und zahlreiche Erfahrungen bei Exhumationen. So wurden z. B. nach Gaultier (Annal. d’hygiène publ. Janv. 1843) bei der nach 10 Jahren vorgenommenen Ausgrabung der Ueberreste der Juli-Gefallenen die Köpfe der Frauen sofort an den langen Haaren erkannt. Bartwuchs lässt den Mann desto zweifelloser erkennen, je mächtiger derselbe entwickelt ist. Dass auch bei Frauen, besonders bei älteren, mitunter Bartenwicklung vorkommt, ist allerdings nicht unberücksichtigt zu lassen. Eine Zusammenstellung exquisiter solcher Fälle bringt Taylor (Med. Jurisprudenz, 1873, II, 279). Beachtung verdient auch die sonstige Behaarung des Körpers, so der Vorderfläche der Brust und der Extremitäten, die im stärkeren Grade fast nur bei Männern vorkommt. Casper hat auch das Verhalten der Schamhaare zur Unterscheidung des Geschlechtes benützen wollen, indem nach seiner Angabe (Handb. 1876, II, 119) der umschriebene Kranz von Haaren auf dem Schamberge das Weib, die, wenn auch noch so geringe Fortsetzung des Haarwuchses vom Schamberge gegen den Nabel den Mann erweisen soll. B. Schultze dagegen (Jena’sche Zeitschrift. Bd. IV, 312) hat häufig Ausnahmen von dieser Regel gefunden, so bei 100 Frauen 5mal ein Hinaufreichen des Haarwuchses bis zum Nabel und unter 140 Soldaten wiederholt eine kranzartige Anordnung der Haare um den Schamberg, wie bei Weibern. Wir selbst haben ebenfalls solche Abweichungen vom Normalen bei beiden Geschlechtern beobachtet, unter Anderem bei einer 18jährigen Selbstmörderin, bei der sich zwischen den Brustdrüsen ein bis zum Brustbeingriff aufsteigender schmaler Streif ziemlich dichter, brauner, offenbar beschnittener (!) Haare fand, der sich nach unten in einen, über der Magengrube kaum angedeuteten, dann aber immer stärker und breiter werdenden, bis zu den Schamhaaren herabsteigenden Haarstreif fortsetzte (Wiener med. Presse. 1877, Nr. 3 bis 4). Auch sind wir der Meinung, dass, wenn in einem Falle noch derartige Details erkennbar sind, und nicht etwa blos die Bauchhaut vorliegt, wohl noch andere und wesentlichere Anhaltspunkte für die Geschlechtsbestimmung zu finden sein werden.
Bekannt ist es, dass bei Fäulniss und Maceration der Zusammenhang der Epidermis mit dem Corium sich lockert und diese dann sammt den Haaren und Nägeln theils von selbst abgeht, theils leicht abgestreift werden kann. In Folge dessen ist es insbesondere bei macerirten Wasserleichen sehr gewöhnlich, dass mit der Epidermis auch die Haare fehlen, wodurch die Geschlechts- und auch die Altersbestimmung aus dem äusseren Aussehen erschwert und mitunter ganz unmöglich gemacht wird.
Ebenso können die Haare an den Leichen Verbrannter fehlen, wenn die betreffenden Theile von der Flamme erreicht worden sind. Durch letztere kann selbst der ganze Haar- und Bartwuchs in wenigen Augenblicken vollständig weggesengt und dadurch Kopf und Gesicht zur Unkenntlichkeit entstellt werden. Ein dichter Haarwuchs widersteht der Flamme länger als ein schütterer; geflochtene Haare (Zöpfe) länger als ungeflochtene, und, wie es scheint, auch gefettete länger als trockene. Aus dem Zusammentreffen solcher Momente erklärt sich, warum mitunter selbst bei stark verbrannten Leichen noch Haarreste gefunden wurden, wie dies bereits von anderen Beobachtern, neuerdings von Jastrowitz („Ueber den Tod durch Verbrennen.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1880, XXXII, pag. 11) bemerkt wird und auch bei den Ringtheaterleichen beobachtet wurde.
Auf den weiblichen oder männlichen „Habitus“ des ganzen Körpers oder seiner Theile allein ist nicht viel zu geben, da bei beiden Geschlechtern Abweichungen vorkommen, und bei noch nicht geschlechtsreifen Individuen kein wesentlicher Unterschied in dieser Beziehung besteht. Ueberdies können die ursprünglichen Körperformen durch Fäulniss, Verkohlung etc. ganz auffallende Veränderungen erleiden.
Entscheidend für die Geschlechtsbestimmung ist der Nachweis des weiblichen oder männlichen Geschlechtsapparates oder charakteristischer Theile desselben.
Mammae.
Der Nachweis der Mammae ist von begreiflicher Wichtigkeit, doch ist es bekannt, dass dieselben mitunter bei Mädchen und Frauen ganz unentwickelt bleiben oder nachträglich atrophiren können, während anderseits bei Männern, wenn auch seltener, eine Entwicklung der Drüsensubstanz, so doch häufig in Folge Wucherung des Fettpolsters eine Vorwölbung der Brustdrüsengegend vorkommt. Bei Neugeborenen oder Säuglingen aus einer Anschwellung der Brustdrüsen und aus dem Ausfliessen von milchartiger Flüssigkeit (Hexenmilch) beim Drucke auf weibliches Geschlecht des Kindes schliessen zu wollen, wäre ein Fehler, da diese Erscheinung bei beiden Geschlechtern gleich häufig sich findet.
Aeussere und innere Genitalien bei faulen Leichen.
Von den Genitalien können am leichtesten die äusseren unkenntlich werden. So zunächst durch colliquative Fäulniss, weniger durch Mumification, ferner durch Verstümmelung durch Fliegenmaden, Ratten u. dgl., was besonders häufig bei Kindesleichen vorkommt. Ganz unkenntlich können die äusseren Genitalien durch Verkohlung werden, wovon die Ringtheaterleichen zahlreiche Beispiele lieferten. Sowohl in diesen als in den früher genannten Fällen kann noch die innere Untersuchung positive Resultate ergeben. So zunächst das Auffinden des Uterus, welches wegen der bekannten Derbheit und Festigkeit des normalen Uterus selbst noch dann gelingen kann, wenn die übrigen Weichtheile durch Fäulniss bereits zur Unkenntlichkeit zerstört sind. Ein interessantes Beispiel dafür bringen Casper-Liman (l. c. II, 55).
Ein junges Dienstmädchen, das angeblich sehr hübsch gewesen sein sollte, war plötzlich verschwunden. Alle Nachforschungen nach ihr blieben vergeblich und ein auftauchendes Gerücht, dass sie von einem ihr nahestehenden verheirateten Manne im Hause geschwängert und von diesem beseitigt worden, machte den Fall noch bedenklicher. Nach fast 9 Monaten wurde die Abtrittsgrube des Hauses gereinigt. Ganz unerwartet fanden die Arbeiter bei dieser Gelegenheit im Kothe einen ganz und gar verwesten menschlichen Körper, und es lag die Vermuthung nahe, dass es der des verschwundenen Mädchens sei. „Einen höheren Grad von Verwesung,“ sagt Casper, „werde ich wohl nie wieder zur Beobachtung bekommen!“ Von einer eigentlichen Obduction musste natürlich Abstand genommen werden. Doch wurde die Bauchhöhle untersucht mit Rücksicht auf die aufgeworfene Frage, ob Denata zur Zeit ihres Todes schwanger gewesen sei oder nicht. Sämmtliche Gedärme, ebenso Leber, Milz und Nieren waren in eine unkenntliche schwarze, schmierige Masse verwandelt. Trotzdem fand sich noch der Uterus. Derselbe war hellroth gefärbt, hart und fest zu fühlen und zu schneiden, von jungfräulicher Form und Grösse und leer. Somit konnte wenigstens mit Gewissheit das Urtheil dahin abgegeben werden, dass Denata im Augenblicke ihres Todes nicht schwanger gewesen sein könne, womit jenes bei der Auffindung der Leiche mit Lebendigkeit wieder aufgetauchte Gerücht in Nichts zerfiel und der angezweifelte gute Ruf des angeblichen Schwängerers und muthmasslichen Mörders, eines bis dahin unbescholtenen Mannes, wieder hergestellt war.
Genitalien an verkohlten Leichen.
Auch bei hochgradig verkohlten Leichen kann sich der Uterus noch finden, wovon ausser in der Festigkeit des Uterus, auch in der geschützten Lage desselben der Grund zu suchen ist. Bei einer Reihe der Ringtheaterleichen, bei denen die Bauchhöhle eröffnet und die Baucheingeweide ganz verkohlt gefunden wurden, liess sich trotzdem der Uterus, wenn auch äusserlich verkohlt, erkennen, und zwar nicht blos durch seine äussere Form, sondern auch durch seine Lagerung zu den Nachbarorganen, die ihrer geschützten Lage wegen ebenfalls weniger als andere Gebilde gelitten hatten. In einzelnen Fällen war der Uterus zu einem unförmlichen, äusserlich ganz harten Körper verkohlt, war jedoch beim Aufschneiden deutlich als solcher erkennbar und liess sogar Details, z. B. Gefässdurchschnitte, Endometrium, Plicae palmatae etc., unterscheiden. In anderen Fällen konnte schon aus dem Fehlen eines massigen Gebildes zwischen Harnblase und Rectum geschlossen werden, dass ein männliches Individuum vorliege.
Nicht selten waren trotz hochgradiger Verkohlung der Bauchorgane noch die Ovarien aufzufinden und an der Form, Lage, sowie am Durchschnitte als solche zu erkennen. Gleiches war bei der Harnblase der Fall und auch bezüglich des centralen Antheiles der Harnröhre, was insoferne wichtig, als an diesem wesentliche Geschlechtsunterschiede sich bemerkbar machen, nämlich beim Manne der Befund des Schnepfenkopfes, der an der weiblichen Harnröhre fehlt, und der Corpora cavernosa penis. Aus solchen Befunden allein können schon positive Schlüsse auf das Geschlecht des Individuums gemacht werden, und wir wollen hier bemerken, dass wir auch bei dem oben erwähnten, nach einem halben Jahre aus dem Wasser gezogenen Individuum in den scheinbar zur Unkenntlichkeit verfaulten Weichtheilen der Beckenhöhle noch deutliche Reste der Corpora cavernosa penis, sowie die hintere Partie der Harnröhre mit dem Schnepfenkopfe gefunden haben, welcher Nachweis für sich allein genügt haben würde, das Individuum für ein männliches zu erklären. Dagegen war bei dem, ebenfalls oben angeführten, vor 2 Jahren ermordeten und dann vergrabenen Manne von dem Urogenitalapparate nichts mehr zu erkennen.
Skelet.
Am Skelet lassen sich für die Geschlechtsbestimmung folgende Verhältnisse verwerthen: Im Allgemeinen ist beim Weibe das ganze Skelet kleiner und schwächer als das männliche und auch die einzelnen Knochen sind verhältnissmässig weniger stark entwickelt, doch ist es bekannt, in welcher Weise äussere und individuelle Verhältnisse dieses im Ganzen richtige Gesetz alteriren können. Der Thorax ist beim Weibe im Allgemeinen kürzer, aber weiter, besonders im oberen Theile. Nach Henle ist die Flächenkrümmung des hinteren Theiles der Rippen stärker, dagegen die Kantenkrümmung (nach unten) schwächer als beim Manne. Die erste und zweite Rippe sind absolut länger (Meckel). Das Brustbein ist meist kürzer und breiter als beim Manne, erscheint daher plump, während das des Mannes schlanker und graciler aussieht (M. Strauch). Die Längendifferenz beruht vorzugsweise auf der Kürze des Körpers des weiblichen Sternums.
Geschlechtsunterschiede des Beckens.
Das Becken ist derjenige Theil des Skelettes, in welchem sich der Geschlechtsunterschied am bestimmtesten, und zwar ebensowohl in der Form, wie in den Dimensionen, ausspricht. Henle beschreibt diesen Unterschied folgendermassen: Die Flächen der Darmbeine nähern sich beim Weibe in der Regel mehr der horizontalen Lage als beim Manne; das Promontorium springt beim männlichen Becken meistens weiter vor, und so ist für das männliche Becken die Herzform, für das weibliche Becken die quer-elliptische Form der oberen Apertur die normale. Das untere Becken des Weibes ist absolut niedriger als das männliche, aber geräumiger. Bei beiden Geschlechtern nimmt die Weite der Höhle des unteren Beckens gegen den Ausgang ab, bei dem Manne aber in stärkerem Masse als beim Weibe, so dass also die untere Apertur des weiblichen Beckens absolut und relativ weiter ist. Hiermit steht in Verbindung, dass die unteren Ränder des Leistenbeins am männlichen Becken unter einem spitzigeren Winkel zusammenstossen als am weiblichen. Der Schambogen des Weibes ist eine Curve, der Schambogen des Mannes gleicht mehr einer gebrochenen Linie. Das weibliche Kreuzbein ist breiter und kürzer.
Nach Toldt (Maschka’s Handb. III, 562) können als die mittleren Masse für die wichtigsten Beckendurchmesser gelten:
Weib Mann


Im Beckeneingang: Conjugata vera 118 Mm. 113 Mm.
Querdurchmesser 135 „ 127 „
Schräger Durchm. 124 „ 120 „
Im Beckenraum: Gerader Durchmesser 126 „ 114 „
Querer „ 124 „ 120 „
Im Beckenausgang: Gerader „ 90 – 110 „ 75 – 95 „
Querer „ 110 „ 82 „
Alle diese Angaben beziehen sich auf das typisch-weibliche, respective männliche Becken, doch kommen Abweichungen und Zwischenformen vielfach vor. Auch ist es selbstverständlich, dass die genannten Geschlechtsunterschiede erst beim erwachsenen Weibe deutlicher ausgebildet sind, obgleich den Beobachtungen von Fehling zufolge schon das Becken neugeborener Mädchen und Knaben gewisse Verschiedenheiten bieten soll.
Die Richtigkeit der Angabe, dass beim Weibe der Winkel, der die Längsachse des Oberschenkelbeines mit der des Schenkelhalses bildet, ein nahezu rechter, beim Manne aber ein stumpfer ist, wird von Merkel bestritten.
Altersbestimmung an der Leiche.
C. Das Alter. Die oben citirte österreichische Instruction für die gerichtliche Todtenbeschau verlangt nur die Angabe des beiläufigen Alters, und zwar mit Recht, da wegen Mangel ganz zweifelloser und nur einzelnen Lebensjahren zukommender Kennzeichen blos eine Diagnose der Altersperiode, nicht aber des genauen Alters möglich ist. Selbst bei frischen und ganzen Leichen und nach Erwägung aller äusseren sowohl als inneren Merkmale ist stets nur eine approximative Schätzung innerhalb eines gewissen, je nach der Natur des Falles mehr weniger weiten Spielraumes zulässig. Noch mehr Vorsicht ist angezeigt, wenn es sich um verfaulte, verstümmelte oder verkohlte Leichen, oder gar nur um Reste derselben handelt.
Bei erhaltenen Leichen gestattet zwar schon das äussere Aussehen häufig einen approximativen Schluss auf das Alter des Individuums, und es können Länge des Körpers, Ernährungszustand, Beschaffenheit der Haare und der Zähne in dieser Beziehung verwerthet werden. Dass aber bei einseitiger Auffassung dieser Eigenschaften grosse Irrungen geschehen können, ist begreiflich. Die Statur schwankt bekanntlich in weiten Grenzen, ein Grauwerden oder Ausfallen der Haare in jüngeren Jahren ist nichts Seltenes und ebenso kann ein marastisches Aussehen auch bei verhältnissmässig jungen Personen vorkommen und man weiss, wie sehr auch das Verhalten der Zähne bezüglich ihrer Festigkeit, Gesundheit und sonstigen Aussehens variirt! Es muss daher auch bei solchen Leichen auf die inneren Verhältnisse recurrirt werden, noch mehr aber bei faulen oder anderweitig veränderten.
Diese Verhältnisse betreffen vorzugsweise die Knochen und die Knorpel, aber auch gewisse Weichtheile.
Für Altersbestimmungen innerhalb der Periode von der Geburt bis zum vollendeten Wachsthume muss die zunehmende Höhe des ganzen Skelettes und die wachsende Dimension der einzelnen Knochen, namentlich aber der Grad der Verknöcherung der einzelnen Skelettheile, herbeigezogen werden.
Körperlängen in den einzelnen Wachsthumsperioden.
Die Höhe des Skelettes, respective des ganzen Körpers, unterliegt in den einzelnen Perioden des Wachsthums eben solchen Verschiedenheiten, wie nach Vollendung des letzteren, so dass in einer und derselben Altersclasse weit auseinanderstehende Körpergrössen vorkommen, wovon namentlich die Erfahrungen an Schulkindern eclatante Beispiele liefern. Die Verwerthung der Körperlänge für die Altersbestimmung muss daher immer mit Vorsicht und unter Berücksichtigung anderer Verhältnisse geschehen und kann überhaupt stets nur zu approximativen Schlüssen führen.
Unsere an Leichen vorgenommenen Messungen haben für die Periode von der Geburt bis zum vollendeten 6. Jahre folgende Körperlängen ergeben:
Alter Knaben Mädchen
Zahl der Be- obach- tungen Längenmasse in Centimetern Zahl der Be- obach- tungen Längenmasse in Centimetern
Dschn. Maxim. Minim. Dschn. Maxim. Minim.
bis 1 Mon. 280 50·9 64 35 245 50·1 56·5 35
1 – 2 „ 78 53·3 61 40 62 53·7 68·5 47
2 – 3 „ 54 55·4 69 41 60 54·7 63 47
3 – 4 „ 61 57·5 72 50 61 57·4 74 50
4 – 5 „ 40 57·9 67 45 37 57·7 72 47
5 – 6 „ 33 60·8 68 52 20 58·8 75 52
6 – 7 „ 27 62 75 56·5 26 61·6 67 56
7 – 8 „ 23 63·5 72 54 15 61·2 70 53
8 – 9 „ 22 62·5 71 53 15 62·2 69 56
9 – 10 „ 11 65·8 70 60 14 61·7 68 54
10 – 11 „ 8 66·8 72 63 10 64·7 71 52
11 – 12 „ 9 66·5 74 56·5 7 66·4 70 61
1 – 1½ Jahr 48 70·9 85 51 51 69·2 80 54
1½ – 2 „ 40 73·4 83 49 30 71·3 83 60
2 – 2½ „ 34 76·2 88 68 34 75·2 86 61
2½ – 3 „ 22 79·8 91 68 17 75·3 88 58
3 – 3½ „ 22 83 102 68 16 79·1 88 53
3½ – 4 „ 12 88·8 104 77 7 85·6 95 75
4 – 4½ „ 20 89·9 106 60 25 88·5 100 72
4½ – 5 „ 3 97·3 99 94 3 96·6 98 96
5 – 5½ „ 12 100·4 111 93 9 97·1 108 92
5½ – 6 „ 3 104·3 108 100 8 93·3 106 84
Alter Knaben
Zahl der Be- obach- tungen Längenmasse in Centimetern
Dschn. Maxim. Minim.
bis 1 Mon. 280 50·9 64 35
1 – 2 „ 78 53·3 61 40
2 – 3 „ 54 55·4 69 41
3 – 4 „ 61 57·5 72 50
4 – 5 „ 40 57·9 67 45
5 – 6 „ 33 60·8 68 52
6 – 7 „ 27 62 75 56·5
7 – 8 „ 23 63·5 72 54
8 – 9 „ 22 62·5 71 53
9 – 10 „ 11 65·8 70 60
10 – 11 „ 8 66·8 72 63
11 – 12 „ 9 66·5 74 56·5
1 – 1½ Jahr 48 70·9 85 51
1½ – 2 „ 40 73·4 83 49
2 – 2½ „ 34 76·2 88 68
2½ – 3 „ 22 79·8 91 68
3 – 3½ „ 22 83 102 68
3½ – 4 „ 12 88·8 104 77
4 – 4½ „ 20 89·9 106 60
4½ – 5 „ 3 97·3 99 94
5 – 5½ „ 12 100·4 111 93
5½ – 6 „ 3 104·3 108 100
Alter Mädchen
Zahl der Be- obach- tungen Längenmasse in Centimetern
Dschn. Maxim. Minim.
bis 1 Mon. 245 50·1 56·5 35
1 – 2 „ 62 53·7 68·5 47
2 – 3 „ 60 54·7 63 47
3 – 4 „ 61 57·4 74 50
4 – 5 „ 37 57·7 72 47
5 – 6 „ 20 58·8 75 52
6 – 7 „ 26 61·6 67 56
7 – 8 „ 15 61·2 70 53
8 – 9 „ 15 62·2 69 56
9 – 10 „ 14 61·7 68 54
10 – 11 „ 10 64·7 71 52
11 – 12 „ 7 66·4 70 61
1 – 1½ Jahr 51 69·2 80 54
1½ – 2 „ 30 71·3 83 60
2 – 2½ „ 34 75·2 86 61
2½ – 3 „ 17 75·3 88 58
3 – 3½ „ 16 79·1 88 53
3½ – 4 „ 7 85·6 95 75
4 – 4½ „ 25 88·5 100 72
4½ – 5 „ 3 96·6 98 96
5 – 5½ „ 9 97·1 108 92
5½ – 6 „ 8 93·3 106 84
Für die Körperhöhe in der Periode vom 6. bis zum 19. bis 20. Jahre existiren sehr zahlreiche und sorgfältig ausgeführte Messungen von Schulkindern, die insbesondere aus Anlass der Schulbankfrage in verschiedenen Ländern vorgenommen wurden. Von diesen mögen, weil auf grossen Zahlen beruhend, insbesondere die Messungen der Frankfurter Commission hier Aufnahme finden, welche die Jugend der Frankfurter öffentlichen Schulen, und zwar 3459 Knaben und 2448 Mädchen, umfassen (Vierteljahrschrift f. öffentl. Gesundheitspflege. IV, pag. 300).
Knaben.
Alter Anzahl der Gemessenen Durch- schnittliche Körpergrösse Minimum Maximum
6– 7 96 119·9 100·0 126·2
7– 8 349 117·3 103·0 134·5
8– 9 409 122·8 104·5 141·4
9–10 452 126·4 104·0 144·5
10–11 438 131·3 114·5 153·9
11–12 407 135·8 111·0 164·5
12–13 389 140·6 122·0 178·0
13–14 388 147·0 129·0 172·6
14–15 357 152·3 122·8 172·0
15–16 153 161·7 137·0 184·0
16–17 66 165·0 132·4 181·5
17–18 31 169·1 145·0 185·0
18–19 13 167·6 146·0 179·0
19–20 5 171·8 167·0 178·0
20–21 6 169·1 166·0 172·5
Mädchen.
Alter Anzahl der Gemessenen Durch- schnittliche Körpergrösse Minimum Maximum
6– 7 44 115·0 101·5 124·9
7– 8 44 116·3 99·0 129·0
8– 9 353 121·2 106·0 139·9
9–10 335 125·1 106·0 140·1
10–11 345 129·8 112·0 156·5
11–12 307 135·7 118·0 154·0
12–13 305 141·1 124·0 161·0
13–14 233 143·4 119·0 170·0
14–15 151 150·9 122·0 169·0
15–16 49 156·6 142·0 172·2
16–17 16 156·5 151·0 168·8
17–18 4 161·2 153·8 170·0
18–19 2 155·5 154·0 157·0
Beim erwachsenen Mann beträgt die Länge des Skelettes zwischen 157 und 180 Cm. Beim erwachsenen Weib zwischen 153 und 166 Cm.
Wenn man von der Länge der reifen Neugeborenen von 50 Cm. ausgeht, erreicht der Mensch etwa im 5. Jahre die doppelte (100 Cm.), in weiteren 10 Jahren, nämlich bis zum 15. Lebensjahre, die dreifache Länge (150 Cm.) des Neugeborenen. Im ersten Jahre geschieht das Längenwachsthum am raschesten und beträgt monatlich 1–2, somit im Ganzen 12–24 Cm., vom 1. bis 5. Jahre jährlich blos 7–8, vom 5. bis 15. blos jährlich 5 Cm. Zur Zeit der Pubertät ist das Wachsthum wieder ein rascheres und erreicht der Körper nahezu die künftige Länge, zu welcher dann bis zur Beendigung des Wachsthums meist nur noch wenig hinzukommt.
Dimensionen der einzelnen Knochen.
Der Schluss aus den Dimensionen einzelner aufgefundener Knochen, respective Körpertheile, auf das Alter, respective die Statur des betreffenden Individuums ist natürlich stets ein prekärer und wird sich in der Regel noch in weiteren Grenzen bewegen müssen als bei ganzen Leichen, beziehungsweise vollständigen Skeletten.
Sue (Orfila’s Lehrbuch der gerichtl. Medicin. I, 103) hat in dieser Beziehung folgende Verhältnisse gefunden: Ein Kind von einem Jahre, dessen Grösse 66 Cm. betrug: Länge des Stammes 39 Cm., der oberen Extremitäten 27 Cm., der unteren Extremitäten 27 Cm. Kind von drei Jahren, dessen Grösse 99 Cm. betrug: Länge des Stammes 57 Cm., obere Extremitäten 42 Cm., untere 43 Cm. Kind von 10 Jahren, dessen Grösse 132 Cm. betrug: Länge des Stammes 72 Cm., der oberen Extremitäten 57 Cm., der unteren Extremitäten 61 Cm., Kind von 14 Jahren von 1 M. 65 Cm. Grösse: Länge des Stammes 84 Cm., der oberen Extremitäten 73 Cm., der unteren Extremitäten 81 Cm. Individuen von 20 bis 25 Jahren, deren Gesammthöhe 1 M. 92 Cm. betrug: Länge des Stammes 96 Cm., der oberen Extremitäten 90 Cm., der unteren Extremitäten 96 Cm.
Maasse einzelner Knochen.
Tabellarische Zusammenstellungen des Verhältnisses der Dimensionen einzelner Knochen zur Höhe des ganzen Skelettes finden sich an der citirten Stelle bei Orfila, in Taylor’s Medical Jurisprudence, 1873, I, 154, bei Langer (Wachsthum des menschlichen Skelettes mit Bezug auf den Riesen. Denkschrift der k. Akademie der Wissenschaften, mathematisch-naturwissenschaftl. Classe. 1872, XXXI) und insbesondere bei Toldt (l. c. 531). Letzterer Autor constatirte an der Wirbelsäule und an den Extremitätenknochen folgende Maasse (in Millimetern):
Alter Länge der Wirbel- säule Clavi- cula Scapula Humerus Ulna Radius Hand- länge Hüftknochen Femur Tibia Fibula Fuss- länge
Länge Breite von Spina oss. ilei ant. bis tuber ischii von Spina oss. ilei post. zu Symph. oss. pub.
M. Embryo Ende des 6. Mon., K.-L. 30 Cm. 133 25 25 16 50 40 36·5 34 29 27 56 43 43 39
Knabe, Neugeb., reif, K.-L. 48·8 Cm. 235 43·5 41 29 80 70 61 61 51 46 90 73 71 70
Knabe, Neugeb., reif, K.-L. 52·5 Cm. 260 46 46 26·5 83 71 60 71 57 53 99 80 81 72
Mädchen, 1½ Jahre alt, K.-L. 74 Cm. 346 64 58 45 119·5 98 84 87 71 68 151 122 123 104
Mädchen, 2½ Jahre alt, K.-L. 83 Cm. 378 66 63 52 134 110 94 101 88 89 179 147 148 124
Mädchen, 4 Jahre alt, K.-L. 96 Cm. 444 80 80 64 166 125 110 110 100 106 213 178 181 140
Knabe, 6½ Jahre alt, K.-L. 106 Cm. 494 84 84 65 186 150 133 123 108 113 256 203 226 169
Knabe, 12 Jahre alt, K.-L. 137·8 Cm. 584 110 116 78 270 219 191 154 145 141 383 308 302 208
Knabe, 15 Jahre alt, K.-L. 152 Cm. 646 134 125 97 297 230 206 179 156 162 422 353 350 226
Mann, 24 Jahre alt, K.-L. 163 Cm. 765 140 141 113 300 236 221 175 161 175 417 335 342 225
Mann, 24 Jahre alt, K.-L. 175 Cm. 775 161 160 114 326 264 235 190 191 179 477 375 371 246
Alter Länge der Wirbel- säule Clavi- cula Scapula Humerus Ulna Radius Hand- länge
Länge Breite
M. Embryo Ende des 6. Mon., K.-L. 30 Cm. 133 25 25 16 50 40 36·5 34
Knabe, Neugeb., reif, K.-L. 48·8 Cm. 235 43·5 41 29 80 70 61 61
Knabe, Neugeb., reif, K.-L. 52·5 Cm. 260 46 46 26·5 83 71 60 71
Mädchen, 1½ Jahre alt, K.-L. 74 Cm. 346 64 58 45 119·5 98 84 87
Mädchen, 2½ Jahre alt, K.-L. 83 Cm. 378 66 63 52 134 110 94 101
Mädchen, 4 Jahre alt, K.-L. 96 Cm. 444 80 80 64 166 125 110 110
Knabe, 6½ Jahre alt, K.-L. 106 Cm. 494 84 84 65 186 150 133 123
Knabe, 12 Jahre alt, K.-L. 137·8 Cm. 584 110 116 78 270 219 191 154
Knabe, 15 Jahre alt, K.-L. 152 Cm. 646 134 125 97 297 230 206 179
Mann, 24 Jahre alt, K.-L. 163 Cm. 765 140 141 113 300 236 221 175
Mann, 24 Jahre alt, K.-L. 175 Cm. 775 161 160 114 326 264 235 190
Alter Hüftknochen Femur Tibia Fibula Fuss- länge
von Spina oss. ilei ant. bis tuber ischii von Spina oss. ilei post. zu Symph. oss. pub.
M. Embryo Ende des 6. Mon., K.-L. 30 Cm. 29 27 56 43 43 39
Knabe, Neugeb., reif, K.-L. 48·8 Cm. 51 46 90 73 71 70
Knabe, Neugeb., reif, K.-L. 52·5 Cm. 57 53 99 80 81 72
Mädchen, 1½ Jahre alt, K.-L. 74 Cm. 71 68 151 122 123 104
Mädchen, 2½ Jahre alt, K.-L. 83 Cm. 88 89 179 147 148 124
Mädchen, 4 Jahre alt, K.-L. 96 Cm. 100 106 213 178 181 140
Knabe, 6½ Jahre alt, K.-L. 106 Cm. 108 113 256 203 226 169
Knabe, 12 Jahre alt, K.-L. 137·8 Cm. 145 141 383 308 302 208
Knabe, 15 Jahre alt, K.-L. 152 Cm. 156 162 422 353 350 226
Mann, 24 Jahre alt, K.-L. 163 Cm. 161 175 417 335 342 225
Mann, 24 Jahre alt, K.-L. 175 Cm. 191 179 477 375 371 246
Für die Kopfknochen fand Toldt folgende Maasse:
Alter Hinter- haupts- schuppe Scheitel- bein Stirn- bein- schuppe Schläfen- bein- schuppe Querabstand der Warzen- fortsätze Grösste Breite des Keilbeines Grösste Breite des Oberkie- fers Höhe des Ober- kiefers Querab- stand der Unterkie- ferwinkel Länge des Un- terkiefers
Höhe Breite Höhe Breite Höhe Breite Höhe Breite
Reifer neugeborener Knabe, K.-L. 51·6 Cm. 67 66 85 80 62 57 23 32 55 62 51 24 42 33
Mädchen, 3 Monate alt 78 83 111 94 76 65 24 37 71 86 57 31 51 40
Mädchen, 6 Monate alt 83 92 112 104 80 61 25 33 74 90 58 32 51 41
Mädchen, 9 Monate alt 91 104 123 120 95 75 40 46 79 101 64 39 59 51
Knabe, 13 Monate alt 91 108 113 117 93 72 33 50 85 99 64 41 59 47
Knabe, 2 Jahre alt 100 120 133 124 108 83 33 51 89 111 70 41 67 50
Knabe, 3 Jahre alt 108 115 131 121 116 81 45 52 84 100 75 43 59 50
Knabe, 4 Jahre alt 101 122 130 125 104 81 41 54 99 103 68 45 65 53
Knabe, 5 Jahre alt 105 131 133 125 116 90 42 55 108 115 76 54 76 60
Knabe, 7 Jahre alt 110 125 136 125 110 85 42 59 110 116 80 54 76 63
Knabe, 9 Jahre alt 115 128 130 129 111 84 43 61 116 114 86 51 77 69
Knabe, 12 Jahre alt 117 130 125 124 114 88 40 68 113 114 89 63 86 74
Knabe, 16 Jahre alt 112 128 137 139 121 91 42 62 112 124 86 60 84 72
Ausgewachsener Mann 105 128 130 120 108 80 42 60 120 120 90 69 86 72

bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis
120 145 140 142 125 94 54 80 130 136 98 73 102 86
Ausgewachsenes Weib 100 120 122 120 106 78 37 58 112 114 87 54 82 70

bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis
130 130 140 130 120 94 48 70 118 120 92 92 88 94
Alter Hinter- haupts- schuppe Scheitel- bein Stirn- bein- schuppe Schläfen- bein- schuppe
Höhe Breite Höhe Breite Höhe Breite Höhe Breite
Reifer neugeborener Knabe, K.-L. 51·6 Cm. 67 66 85 80 62 57 23 32
Mädchen, 3 Monate alt 78 83 111 94 76 65 24 37
Mädchen, 6 Monate alt 83 92 112 104 80 61 25 33
Mädchen, 9 Monate alt 91 104 123 120 95 75 40 46
Knabe, 13 Monate alt 91 108 113 117 93 72 33 50
Knabe, 2 Jahre alt 100 120 133 124 108 83 33 51
Knabe, 3 Jahre alt 108 115 131 121 116 81 45 52
Knabe, 4 Jahre alt 101 122 130 125 104 81 41 54
Knabe, 5 Jahre alt 105 131 133 125 116 90 42 55
Knabe, 7 Jahre alt 110 125 136 125 110 85 42 59
Knabe, 9 Jahre alt 115 128 130 129 111 84 43 61
Knabe, 12 Jahre alt 117 130 125 124 114 88 40 68
Knabe, 16 Jahre alt 112 128 137 139 121 91 42 62
Ausgewachsener Mann 105 128 130 120 108 80 42 60

bis bis bis bis bis bis bis bis
120 145 140 142 125 94 54 80
Ausgewachsenes Weib 100 120 122 120 106 78 37 58

bis bis bis bis bis bis bis bis
130 130 140 130 120 94 48 70
Alter Querabstand der Warzen- fortsätze Grösste Breite des Keilbeines Grösste Breite des Oberkie- fers Höhe des Ober- kiefers Querab- stand der Unterkie- ferwinkel Länge des Un- terkiefers
Reifer neugeborener Knabe, K.-L. 51·6 Cm. 55 62 51 24 42 33
Mädchen, 3 Monate alt 71 86 57 31 51 40
Mädchen, 6 Monate alt 74 90 58 32 51 41
Mädchen, 9 Monate alt 79 101 64 39 59 51
Knabe, 13 Monate alt 85 99 64 41 59 47
Knabe, 2 Jahre alt 89 111 70 41 67 50
Knabe, 3 Jahre alt 84 100 75 43 59 50
Knabe, 4 Jahre alt 99 103 68 45 65 53
Knabe, 5 Jahre alt 108 115 76 54 76 60
Knabe, 7 Jahre alt 110 116 80 54 76 63
Knabe, 9 Jahre alt 116 114 86 51 77 69
Knabe, 12 Jahre alt 113 114 89 63 86 74
Knabe, 16 Jahre alt 112 124 86 60 84 72
Ausgewachsener Mann 120 120 90 69 86 72

bis bis bis bis bis bis
130 136 98 73 102 86
Ausgewachsenes Weib 112 114 87 54 82 70

bis bis bis bis bis bis
118 120 92 92 88 94
Die wichtigsten Anhaltspunkte für die Altersbestimmung ergeben die Ossificationsverhältnisse der einzelnen Skelettheile. Dieselben gestalten sich zufolge der Angaben Henle’s, Langer’s, Toldt’s u. A., sowie zufolge unserer eigenen Untersuchungen im Allgemeinen in nachstehender Weise, wobei jedoch bemerkt werden muss, dass individuelle, Geschlechts- und Racenverhältnisse den Gang der Ossification vielfach beeinflussen. Insbesondere scheint, wie auch Wachholz („Altersbestimmung aus dem Verhalten der Ossification des oberen Humerusendes“. Friedreich’s Bl. 1894) bestätigte, beim weiblichen Geschlechte die Ossification des Skelettes früher sich zu vollenden als beim männlichen, und bei Individuen (Racen) von kleiner Statur früher als bei solchen von grosser.
Skelet im 1. Lebensjahre.
Im Laufe des ersten Lebensjahres beginnt die Verschmelzung der beiden Stirnbeinhälften vom unteren Ende der Stirnnaht aus und schon in den ersten Monaten nach der Geburt verschwinden die seitlichen Fontanellen, während sich die grosse verkleinert. Der Warzentheil verwächst mit dem übrigen Schläfebeine und es bildet sich die Andeutung eines Warzenfortsatzes. Die fötalen Spalten am Occiput verschwinden; die Temporalflügel des Keilbeines wachsen an den Körper an und es vereinigen sich die beiden Unterkieferhälften. Der vordere Bogen des Atlas enthält einen Knochenkern und es beginnt die knöcherne Vereinigung der Wirbelbögen zuerst an den Brust- und unteren Hals-, dann an den Bauchwirbeln und zuletzt am Atlas. Die Knochenkerne im Brustbeine vermehren sich und es entstehen neue im Proc. coracoideus, im Caput humeri und im Oberschenkelkopf. In der Regel im 7. Monate erfolgt der Durchbruch der Milchzähne meist in folgender Ordnung: Zuerst brechen die unteren mittleren Schneidezähne hervor und bald darauf die Schneidezähne des Oberkiefers; nach einigen Wochen die oberen äusseren Schneidezähne und dann die unteren äusseren, so dass mit Ende des ersten Jahres in der Regel alle 8 Schneidezähne zum Vorscheine gekommen sind.[535]
Skelet im 2. Lebensjahre.
Im Verlaufe des zweiten Jahres verknöchert die Stirnnaht vollständig und am Ende desselben ist die Verschliessung der grossen Fontanelle vollendet. Die knöcherne Vereinigung der Wirbelbögen schreitet vor und Knochenkerne bilden sich im grösseren Höcker des Oberarmkopfes, in den unteren Enden des Radius, der Tibia und Fibula und in den Köpfchen der Mittelhand- und Mittelfussknochen. Der Durchbruch der Milchzähne macht weitere Fortschritte. Etwa im 15. Monate zeigen sich die ersten Backenzähne, im 18. bis 22. die Spitzzähne und zuletzt die zweiten Backenzähne, so dass mit Ende des zweiten Jahres in der Regel 20 Zähne in den Kiefern sich finden.
Skelet vom 3. Lebensjahre bis zur Pubertät.
Im dritten Lebensjahre verwächst die Hinterhauptsschuppe mit dem Körper; der Warzenfortsatz des Schläfenbeines erhält die dem reifen Zustande entsprechende Grösse, der Zahnfortsatz verschmilzt mit dem Körper des Epistropheus und die knöcherne Vereinigung der Wirbelbögen wird vollendet. Im vierten Jahre bilden sich Ossificationspunkte im schwertförmigen Fortsatze, Knochenkerne treten auf im kleinen Höcker des Oberarmkopfes (häufig schon Ende des dritten Jahres), im grossen Trochanter und im oberen Ende der Fibula und die Verknöcherung der Patella beginnt. Im fünften Jahre sind Kopf und Höcker des Humerus zu einer Epiphyse verwachsen; Knochenkerne bilden sich im medialen Epicondylus des unteren Endes des Humerus und im oberen Ende des Radius. Im sechsten Jahre synostosirt die vordere Interoccipitalfuge, zwischen Gelenk- und Basilartheil des Hinterhauptbeines (Toldt), beginnt Verknöcherung der beiden Enden der Ulna und die Verknöcherung der Patella und der aufsteigenden Aeste des Sitzbeines ist vollendet. Im siebenten Jahre erfolgt der Zahnwechsel. Nachdem bereits früher in der Regel der erste Mahlzahn durchgebrochen, fallen die abgenützten Milchzähne aus und werden durch die bleibenden ersetzt. Mit dem Beginne des achten Jahres sind meist sämmtliche bleibende Schneidezähne bereits zum Durchbruchs gekommen, denen dann die beiden Backenzähne und im 10. und 11. Jahre die wahren Eckzähne folgen. Um dieselbe Zeit vollzieht sich die Verknöcherung der Steisswirbel und beginnt die Verwachsung der Kreuzbeinwirbel, und zwar zuerst der unteren und der Querfortsätze früher als der Körper. Im 12. Jahre tritt ein Knochenkern im Olecranon und in der Trochlea des Oberarmbeins, im 13. und 14. Jahre ein solcher im lateralen Epicondylus dieses Knochens auf und es verknöchert gleichzeitig der kleine Trochanter. Der zweite Mahlzahn ist bereits vorhanden. Im 14. bis 15. Jahre bilden sich Knochenkerne im Processus coracoideus und im Acromion.
Skelet in der Pubertät und bis zum 40. Lebensjahre.
Um die Zeit der Pubertät finden sich unbeständige kleine Knochenkerne an den Spitzen der Dorn- und Querfortsätze sämmtlicher Wirbel; beständig besitzt jeder Wirbelkörper an der oberen und unteren Fläche eine scheibenförmige Epiphyse, welche ein zusammenhängendes Kalkplättchen enthält, das durch Verschmelzung kleiner Kalkeinlagerungen entsteht, die als distante Körnchen bereits vom 10. bis 11. Lebensjahre an sich finden (Toldt). Gleichzeitig entstehen an Köpfchen und Höcker der Rippen besondere Knochenkerne, welche bald mit dem Körper verschmelzen. Der Proc. coracoid. verwächst mit dem Schulterblatte und die wagrechte Fuge im oberen Theile der Gelenkspfanne des letzteren verstreicht. Die Knochenkerne des Acromion verschmelzen und verwachsen etwa im 18. bis 19. Jahre mit der Gräte, auch bildet sich ein Knochenstreif längs der Basis und ein Knochenkern im Winkel der Scapula. Am Sternalende der Clavicula tritt eine Epiphyse auf in Form einer dünnen Lamelle, welche einige Jahre später mit dem Körper verwächst. Die obere Epiphyse der Ulna verschmilzt mit der Diaphyse. In der Pfanne vereinigt sich das Darmbein mit dem Sitzbein, dann mit dem Schambein. Im 17. bis 18. Jahre verschmilzt das hintere Ende des Fersenbeins mit dem Vorderstücke. Im 18. bis 22. Lebensjahre verschmelzen die Kreuzwirbel mit einander vollkommen. Zwischen dem 16. bis 20. Jahre obliterirt die Naht zwischen Keil- und Hinterhauptbein, verschwindet die letzte Quernaht des Körpers, des Brustbeins[536] und verschmilzt die Epiphyse des Humerus[537] des unteren Endes der Ulna, des Radius, die Epiphysen des Femur, der Tibia und Fibula, sowie die der Mittelhand- und Mittelfussknochen und Phalangen mit den betreffenden Diaphysen. Vom 22. bis zum 25. Jahre erfolgt die vollständige Verknöcherung des Schulterblattes, die völlige Verwachsung der Epiphysenplatten der Wirbelkörper und endlich die vollständige Verwachsung der Epiphysen des Hüftbeins, am spätesten die der Epiphyse am oberen Rande des Darmbeins und am Schambeinwinkel, und die Entwicklung des Knochengerüstes ist vollendet. Um diese Zeit erfolgt häufig erst der Durchbruch des sogenannten Weisheitszahns, in der Regel aber schon um das 18. Jahr.
Skelet im Greisenalter. Schwund der Knochen.
In der Periode bis zum 40. Lebensjahre treten keine wesentlichen Veränderungen am Skelette auf und der Grad der Abnützung der Zähne ist so ziemlich der einzige Anhaltspunkt, auf welchem Altersbestimmungen sich basiren können. In der Periode von 40 bis 50 Jahren verwächst Körper und Schwertfortsatz des Brustbeins, seltener Körper und Griff, und es beginnen häufig schon früher die Kehlkopfknorpeln und die Rippenknorpeln zu verknöchern.[538] Im höheren Alter findet eine Obliteration der Schädelnähte statt, welche von der inneren Tafel gegen die äussere fortschreitet, zuerst gewöhnlich in der Scheitelnaht, dann in der Kronen- und Hinterhauptsnaht, zuletzt in der Warzennaht, doch ist es nach Zuckerkandl (Mittheilungen der anthropologischen Gesellschaft in Wien. 1884, IV) nicht besonders selten, dass die Synostose der Pfeil- und Kranznaht schon im 20., die der Pfeilnaht schon um das 27. Lebensjahr beginnt. Auch Dwight (Medicinisches Centralblatt. 1890, pag. 624) erwähnt diesen Umstand und überhaupt den vielfach unregelmässigen Gang, welchen die Verwachsung der Schädelnähte nimmt. Die höchsten Altersstufen werden am Skelette durch den fortschreitenden senilen Schwund der Knochen gekennzeichnet. Derselbe macht sich in der Regel am Schädel am deutlichsten bemerkbar. Der Schädel wird im Ganzen leichter, seine Wandungen dünner. Der Schwund zeigt sich namentlich an schon früher dünn gewesenen Stellen des Schädels, so entsprechend den Pacchionischen Granulationen, an der Decke der Paukenhöhle, an den grossen Flügeln des Keilbeins, besonders aber an den Orbitalwänden, woselbst die Knochen papierdünn, durchscheinend und sehr häufig ganz durchbrochen werden. Häufig finden sich die Scheitelbeinhöcker durch Usur wie abgeschliffen. In Folge des Ausfallens der Zähne atrophiren und verstreichen schliesslich die Alveolarfortsätze, der Oberkiefer verschmälert sich und tritt immer mehr zurück; der Körper des Unterkiefers bildet, nachdem die Alveolen abgeschliffen sind, einen rippenförmigen Bogen, der mit seinem mittleren Theile immer weiter über den Rand des Oberkiefers hervortritt und seine Aeste bilden wieder mit dem Körper einen stumpfen Winkel, ähnlich wie in der ersten Zeit nach der Geburt. — Auch an den Knochen des Rumpfes wird der senile Schwund immer deutlicher. Die Knochen werden dünner, leichter und brüchiger und es schwindet die spongiöse Substanz, was sich in bekannter Weise besonders am oberen Ende der Oberschenkelknochen, dann am Schulterblatte und den Darmbeinen bemerkbar macht. Gleichzeitig schreitet die Ossification in dem Kehlkopfe und den Rippenknorpeln vor und schliesslich verknöchern auch die Zwischenwirbelscheiben.
Bei der Beurtheilung der letzterwähnten Befunde ist nicht zu vergessen, dass die senile Körperbeschaffenheit überhaupt nicht immer durch hohes Alter bedingt ist, und dass Schwund, der gesammten sowohl, als insbesondere nur gewisser Knochen, z. B. der Kiefer, sich auch aus anderen Ursachen ausbilden kann.
Altersbestimmung aus Weichtheilen.
Auch das Verhalten der inneren Weichtheile kann bis zu einem gewissen Grade zu approximativen Altersbestimmungen verwerthet werden. So lässt sich in der Regel schon aus der Grösse der einzelnen Organe schliessen, ob sie einem Kinde oder einem älteren Individuum angehören. Vorsicht in dieser Beziehung ist nur gegenüber stark verkohlten Organen angezeigt, da dieselben in Folge der successiven Einwirkung der Flammenhitze unter Erhaltung ihrer Form so geschrumpft sein können, dass sie, obgleich erwachsenen Individuen angehörend, wie die von Kindern aussehen können (s. pag. 607).
Von den physiologischen Zuständen innerer Organe, welche gewisse Altersbestimmungen gestatten, wollen wir nur den Zustand des Herzens und der weiblichen Genitalien erwähnen. Bezüglich des ersteren muss zunächst auf das Verhalten der sogenannten fötalen Wege, worunter auch die Nabelgefässe gehören, hingewiesen werden, die erst mehrere Wochen nach der Geburt verwachsen und daher die Entscheidung gestatten, ob man es mit einem neugeborenen oder bereits älteren Kinde zu thun habe, ebenso auf die bekannte Thatsache, dass beim Neugeborenen eine Differenz der Ventrikel bezüglich der Dicke ihrer Wandungen nicht besteht, da der linke Ventrikel erst nachträglich hypertrophirt.
An den weiblichen Genitalien ist der infantile Uterus von dem geschlechtsreifen und von dem senilen zu unterscheiden, und ausserdem der jungfräuliche von dem gravid gewesenen, was ebenfalls für die beiläufige Altersbestimmung verwerthet werden kann, ebenso wie das Verhalten der Ovarien, aus deren fehlender, spärlicher oder stärkerer Kerbung man schliessen kann, ob und wie viele Ovulationsperioden beiläufig stattgefunden haben.
Dass eine Reihe pathologischer Zustände ausschliesslich oder vorzugsweise dem vorgerückteren Alter zukommt, ist bekannt und kann vorkommenden Falles für die Altersbestimmung benützt werden.
Ernährungszustand.
D. Die Körperbeschaffenheit überhaupt. Darunter versteht die Todtenbeschauordnung offenbar ausser den bei den „besonderen Kennzeichen“ zu erwähnenden Abweichungen vom normalen Körperbaue insbesondere den Ernährungszustand. Bei frischen Leichen unterliegt die Constatirung desselben natürlich keinen Schwierigkeiten, dagegen können bei faulen Leichen Täuschungen insoferne vorkommen, als die „gigantische“ Auftreibung des Körpers durch Fäulnissgase, insbesondere das subcutane Fäulnissemphysem und die dadurch bewirkte Volumsvermehrung und Prallheit der Theile für eine durch reichlichen Fettpolster und stark entwickelte Musculatur bewirkte imponiren kann.
Dies gilt namentlich von faulen Wasserleichen. Ganz magere und selbst marastische Individuen können hier ein wohlgenährtes Aussehen erhalten, und es ist begreiflich, wie sehr dadurch die Agnoscirung der Leiche erschwert werden kann, umsomehr, als die durch Fäulnissgase bewirkte Völle der Glieder, des Gesichtes, bei Frauen auch der Brüste, selbst bei ganz alten Leuten die Meinung vortäuschen kann, dass ein noch junges Individuum vorliege. Man darf sich daher in solchen Fällen nicht mit der blossen Inspection begnügen, sondern muss sich durch Einschneiden überzeugen, welcher Antheil an dem Volumen des betreffenden Theiles dem Fettpolster und der Musculatur und welcher der Auftreibung durch Fäulnissgase zukommt.
Das Gegentheil bewirkt die Mumification, die unter gewissen Bedingungen sowohl an der Luft als in der Erde eintreten kann. Die dabei stattfindende Einschrumpfung der Theile, insbesondere des Gesichtes, erzeugt ein greisenhaftes oder abgezehrtes Aussehen, das sowohl bei Bestimmung des Alters als bei der des ehemaligen Ernährungszustandes irreführen könnte.
Durch Verkohlung kann der Ernährungszustand ganz unkenntlich werden, um so leichter, als zu der Einschrumpfung durch Wasserverlust noch hinzukommt, dass das Fett theils schmilzt, theils, und zwar leichter als die übrigen Weichtheile, verbrennt.
Kopf- und Gesichtsbildung.
E. Die Kopf- und Gesichtsbildung. Kopf und Gesicht sind bekanntlich die am meisten charakteristischen Körpertheile der einzelnen Individuen, und es ist begreiflich, dass der Beschreibung der Eigenschaft dieser Theile ein besonderes Augenmerk zugewendet werden muss.
Photographie.
Aber selbst die detaillirteste Beschreibung gibt nur eine unvollkommene Vorstellung des Aussehens der betreffenden Person und steht weit zurück hinter dem Werthe, der einer bildlichen Aufnahme zukommt. Ganz besonders ist hier die photographische Aufnahme am Platze, und von diesem gegenwärtig leicht ausführbaren Mittel sollte so viel als möglich Gebrauch gemacht werden, umsomehr, als die Vervielfältigung einer solchen Photographie keinen Schwierigkeiten unterliegt und eine Verbreitung, respective öffentliche Ausstellung gestattet, die ungleich mehr geeignet ist, die nachträgliche Agnoscirung einer Person zu ermöglichen, als selbst die ausführlichste Personsbeschreibung in den öffentlichen Blättern.[539]
Eventuell wäre auch die Abnahme einer Gypsmaske vortheilhaft und ist diese ebenfalls leicht ausführbar.
Conservirung von Leichen.
Doch ist weder die letztgenannte, noch die photographische Aufnahme im Stande, die unmittelbare Besichtigung des Originalobjectes vollkommen zu ersetzen, und letztere ist daher wenigstens in wichtigeren Fällen so lange als thunlich zu ermöglichen. Es ist daher angezeigt, die Beerdigung der Leichen unbekannter Personen so lange zu verschieben, als dies ohne sanitäre Gefahr zulässig erscheint. In Wien ist es Usus, unter gewöhnlichen Verhältnissen 3 Tage zuzuwarten, und wird diese Frist bei frischen Leichen und kalter Jahreszeit auch auf längere Zeit erstreckt. Auch ist es begreiflich, dass selbst in der warmen Jahreszeit, wenn es möglich ist, das Faulen der Leiche durch gewisse Vorkehrungen (Kälte, Balsamirung) zu hindern oder wenigstens zu verlangsamen, die Leiche lange Zeit im agnoscirbaren Zustande erhalten werden kann.
In grösseren Städten, wo häufig Leichen unbekannter Personen aufgefunden werden, empfiehlt sich eine analoge Einrichtung, wie sie in Paris als Morgue schon seit Decennien besteht, d. h. von Leichenhallen, in welchen die Leichen Unbekannter öffentlich ausgestellt werden unter Bedingungen, welche den Eintritt oder das Fortschreiten der Fäulniss so lange als möglich hintanzuhalten bestimmt sind.[540]
Ist die Aufbewahrung der ganzen Leiche nicht mehr möglich, so ist es in wichtigen Fällen angezeigt, wenigstens den Kopf zurückzubehalten und am besten in Alkohol zu conserviren, wie wir bereits mehrmals gethan haben.
Was nun die protokollarische Beschreibung des Kopfes und Gesichtes betrifft, so kommt die Kopf- und Gesichtsbildung im Allgemeinen in Betracht, ferner aber die nähere Beschaffenheit der Haare (Kopf- und Barthaare, Augenbrauen, eventuell auch Augenwimpern), der Gesichtshaut, der Augen, der Nase, der Zähne und der Ohren. Da die meisten Eigenschaften, auf welche hierbei Rücksicht zu nehmen ist, selbstverständlich sind, so wollen wir uns darauf beschränken, blos bezüglich der Haare, der Augen, der Nase und der Zähne Einiges zu bemerken.
Verhalten der Haare.
Bei den Haaren kommt bekanntlich, ausser der Dichte, Länge, Stärke und Anordnung vorzugsweise die Farbe in Betracht. Aber gerade in Bezug auf diese Eigenschaft ist in vielen Fällen Vorsicht geboten. Dies gilt insbesondere bei exhumirten Leichen, bei welchen, wie bereits oben erwähnt wurde, die Haare noch nach vielen Jahren erhalten gefunden werden können und daher die Verwerthung ihrer Eigenschaften für die Sicherstellung der Identität besonders nahe liegt.
Es ist nämlich eine durch zahlreiche Beobachtungen constatirte Thatsache, dass die Haare durch langes Liegen im Grabe ihre Farbe verändern, und zwar fast immer in’s Rothbraune. Schon Chevalier (Annal. d’hygiène publ. 1856, pag. 444) hat in einem solchen Falle gefunden, dass weisse Haare sich in braune verwandelt hatten, ebenso beobachtete Moser (l. c. pag. 65) bei einer 79jährigen, seit 4 Jahren beerdigten Frau eine ähnliche Farbenveränderung. Auch Orfila und Lesueur berühren in ihren „Gerichtlichen Ausgrabungen“ diese Thatsache und Casper (l. c. pag. 121) fand bei einer nach 11 Jahren ausgegrabenen Leiche die Kopfhaare hellblondröthlich und die Verwandten erklärten, dass sich die Farbe im Grabe verändert haben müsse. Hauptmann (Virchow’s Archiv. XLVI) berichtet über die Exhumation der Leiche eines Mannes nach 20 Jahren, wobei die früher dunkelbraun gewesenen Haare jetzt roth gefunden wurden. Eine gleiche Veränderung constatirte Sonnenschein (Handbuch der gerichtl. Chemie. 1869, pag. 122 und 343) bei einer nach 24 Jahren ausgegrabenen Leiche. Auch die von uns an nach mehreren Jahren exhumirten Leichen beobachteten Haare waren sämmtlich rothbraun. Die Ursache dieser Verfärbung kann zunächst in der Einwirkung der Fäulnissjauche liegen, wie dieses auch Chevalier und insbesondere O. Oesterlen („Das menschliche Haar und seine gerichtsärztliche Bedeutung.“ Tübingen 1874, pag. 139) durch Versuche constatirten; Gleiches können aber auch die Humussubstanzen bewirken; endlich aber ist es bekannt, dass, wie das „Fuchsigwerden“ alter Perrücken beweist, todte Haare überhaupt im Laufe der Zeit röthlich werden. So sind auch die Haare der egyptischen Mumien fast durchaus rothbraun und H. Schaffhausen (Archiv f. Anthropol. V, pag. 125) fand in den Grüften einer Kirche zu Bonn aus dem 15. Jahrhunderte das Haar fast aller Leichen noch erhalten und in allen Fällen röthlich. Diese Verblassung des Haarpigmentes scheint in einzelnen Fällen bis zur vollkommenen Ausbleichung des Haares gehen zu können, da Moser (l. c. pag. 54) bei einem nach 7 Jahren exhumirten 37jährigen Manne und (pag. 64) bei einer 42jährigen, nach 6 Jahren exhumirten Frau die früher schwarzen, beziehungsweise braunen Kopfhaare nun weiss fand. Diese Beobachtungen stehen aber ganz vereinzelt da, so dass es nahe liegt, daran zu denken, dass vielleicht die Haare während des Lebens gefärbt gewesen sein mochten.
Dass die Haare auch durch grössere Hitze eine Farbenveränderung in’s Röthliche erleiden, ist bekannt, und kann beim sogenannten Brennen der Haare oft genug beobachtet werden. Bei den Leichen Verbrannter, wo mitunter, wie schon oben erwähnt, nur Reste der Haare gefunden werden, ist auf diesen Umstand Rücksicht zu nehmen. Wir haben dieses Verhalten an den Haaren der Ringtheaterleichen in verschiedenen Graden beobachtet, noch häufiger eine Verdeckung der eigentlichen Haarfarbe durch intensive Schwärzung durch Russ, so dass erstere erst nach Abwaschung des Haares zum Vorscheine kam.
Abgehen der Haare.
Dass die Haare einer Leiche mitunter absichtlich entfernt werden, um die Agnoscirung des Individuums zu erschweren, beweist der unten anzuführende Fall. Doch kann auch andererseits ein erst nachträglich an der Leiche durch Maceration oder Fäulniss oder zufällige mechanische Insulte erfolgter Abgang der Haare als eine absichtlich vorgenommene Entfernung der Haare gedeutet werden. Bekannt ist in dieser Beziehung der bereits pag. 586 erwähnte Tisza-Eszlárer Fall, wo es sich um eine über 2 Monate im Wasser gelegene Leiche handelte und die Haare theils mit den Wurzeln abgegangen, theils an und in der Haut abgebrochen und abgerissen waren, welcher Befund auf ein stattgehabtes Abrasiren der Haare bezogen wurde. Auch hatten wir ein Gutachten über eine 3½ Monate im Freien gelegene weibliche Leiche abzugeben, bei welcher die Obducenten die offenbar durch die hochgradige Fäulniss und durch Thiere bewirkte Entblössung des Schädels von Weichtheilen und von Haaren von einer absichtlich zum Zwecke der Entstellung vorgenommenen Scalpirung der Leiche abgeleitet hatten, obgleich die betreffenden Haarzöpfe wenige Schritte von der Leiche entfernt gefunden worden waren!
Verhalten der Augen.
Bei den Augen kommt namentlich die Farbe der Iris in Betracht. Unter gewöhnlichen Verhältnissen ist dieselbe leicht zu constatiren, schwerer, wenn die Cornea durch Fäulniss oder anderweitig getrübt oder ganz undurchsichtig geworden ist. Im ersteren Falle kommt zur Trübung der Cornea noch die bald sich einstellende und fortschreitende blutige Imbibition der Iris, welche die ursprüngliche Farbe der Iris ganz unkenntlich machen kann.[541] Gleiches kann durch Einwirkung von Hitze geschehen.
Veränderung der Cornea durch Hitze.
Bei vielen der Ringtheaterleichen, mitunter selbst bei stark verbrannten, zeigten sich die Bulbi ganz unverletzt und man sah deutlich, dass die in allen Fällen geschlossen gefundenen Augenlider dieselben geschützt hatten. In vielen anderen dagegen, besonders bei den verkohlten Leichen, war die Cornea trotz geschlossener Augenlider in verschiedenem Grade milchig getrübt, welche Trübung, besonders in ihrer niederen Entwicklung, bei oberflächlicher Betrachtung „blaue