Note 519 — Sachlicher Theil. (continued 19)
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Die sogenannte Gänsehaut ist vielleicht eine Fixirung der vitalen Contraction glatter Muskelfasern durch die Todtenstarre. Bezüglich des Herzens hat Strassmann (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1889, LI, 300) an Thieren constatirt, dass es bei keiner Todesart zu einem systolischen Herzstillstand kommt. Immer, selbst nach Strychninvergiftung, fand sich das Herz in Diastole und weich. Erst durch die Todtenstarre ändert sich dieses Verhältniss und man findet bei der späteren Untersuchung fast stets den linken Ventrikel fest contrahirt und seines Inhaltes grösstentheils oder ganz entleert. Wir dagegen haben bei eben getödteten Thieren das Herz nicht selten contrahirt gefunden (Wiener med. Presse, 1890, Nr. 37). A. Paltauf (Prager med. Wochenschr. 1892, Nr. 6), fand, dass nach Strychninvergiftung mit geringen Dosen die Todtenstarre in gewöhnlicher Weise, nach grösseren schon nach 5 Minuten eintrete, ebenso nach Vergiftung mit Picrotoxin, nicht aber mit Veratrin und Physostigmin. In der Wiener Naturforscherversammlung berichtete aber Schlesinger über zwei genau beobachtete Fälle von Tetanie bei Magenerweiterung, in welchen der Tod im Krampfanfalle eingetreten war und sofortige Fixation der Krampfstellung durch die Todtenstarre constatirt wurde. Da Trismus bestanden hatte, öffnete sich auch der Mund an der Leiche nicht!