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Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Note 523 — Sachlicher Theil. (continued 19)

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Bevor dies geschieht, können durch den Druck der Fäulnissgase verschiedene Veränderungen geschehen. Eine der gewöhnlichsten ist das Heraustreiben des Mageninhaltes durch den Oesophagus nach aussen, wodurch dieser dann auch in die Luftwege gelangen kann. Ebenso gewöhnlich ist die Vortreibung der Augäpfel. Weniger bekannt ist die Vortreibung der Schleimhaut des Mastdarms und der weiblichen Genitalien, welche Vorfälle vortäuschen kann. Mitunter können aber auch bei weiblichen sehr faulen Leichen Eingeweide durch das Becken herausgedrängt werden (Swaving in Batavia: „Austritt von Darmschlingen durch die Genitalien bei faulen Wasserleichen.“ Schmidt’s Jahrb. 1855, LXXXVIII, pag. 368), oder bei Schwangerschaft die betreffende Frucht. Dies scheint namentlich bei während der Entbindung Gestorbenen leichter vorzukommen. Einen derartigen Fall nebst Zusammenstellung zahlreicher Fälle von sogenannter „Sarggeburt“ bringt Bleisch (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1892, III, pag. 38) und einen neueren von Perrando und Moriz (Virchow’s Jahrb. 1893, I, pag. 490).

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