Sachlicher Theil. (continued 8)
Reading edition
Zu den traumatischen vasomotorischen Reflexlähmungen, die ebenfalls den Tod bewirken können, gehört ferner die Commotio cerebri, von welcher wir bei den Kopfverletzungen sprechen werden.
Erstickung.
e) Auch die Erstickung kann in vielen Fällen von Verletzungen als nächste Todesursache bezeichnet werden. Streng genommen gehört schon der eben besprochene Shok hierher, da auch bei diesem, sowie bei jedem plötzlichen Herzstillstand der Tod in letzter Linie durch Erstickung erfolgt. Ebenso tödten Verletzungen, die die Brusthöhle eröffnen und dadurch die Entfaltung der Lungen unmöglich machen, durch Erstickung. Ferner Verletzungen der Medulla oblongata, und es würde nicht schwer halten, die nächste, respective letzte Todesursache bei fast allen plötzlichen, durch Verletzung erzeugten Todesarten auf Erstickung zurückzuführen, da ja z. B. auch die Verblutung nur als Erstickungsform aufgefasst werden kann. Erstickung im engeren Sinne lässt sich nicht selten als nächste Todesursache erweisen bei Schnittwunden am Halse, wie solche besonders häufig bei Selbstmördern gefunden werden, und sie wird dadurch veranlasst, dass das aus den durchschnittenen Gefässen ausströmende Blut in die ebenfalls durchtrennten Luftwege geräth, beziehungsweise aspirirt wird.
Secundäre Todesursachen.
Zu den secundären oder mittelbaren nächsten Todesursachen gehören:
a) Entzündliche Processe einzelner Organe, wie Meningitis, Encephalitis, Pneumonie, Pleuritis, Peritonitis, Osteomyelitis etc.
b) Pyämie, Septicämie, Urämie.
c) Der Tetanus. Da den neuesten Forschungen zufolge auch der Wundstarrkrampf durch Infection mit einem specifischen, namentlich in Gartenerde (nach Tamassia auch im Staube der Spinnweben), auf schmutzigen Kleidern u. dergl. vorkommenden Bacillus veranlasst wird, so ist man sowohl dem Verständniss dieser bisher in der Provenienz dunkel gewesenen accidentellen Wundkrankheit als ihrer anatomischen Diagnose näher gerückt, letzterer insbesondere durch die Möglichkeit der Erzeugung des Tetanus bei Versuchsthieren durch Ueberimpfung der betreffenden Wundflüssigkeit auf diese. Letztere, eventuell Weichtheile aus der Umgebung der Wunde wären, wenn die Ueberimpfung nicht in loco geschehen könnte, an eine centrale Untersuchungsstation einzusenden.
d) Die Erschöpfung, mit welchem Ausdruck man sich behelfen muss, wenn nach längerer, insbesondere mit Inanition, profuser Eiterung etc. verbundener Krankheit das Individuum stirbt, ohne dass sich ausser der Verletzung und der allgemeinen Anämie und Abmagerung ein pathologischer Befund ergäbe, der als nächste Todesursache bezeichnet werden könnte.
2. Nachweis des ursächlichen Zusammenhanges der nächsten Todesursache mit der Verletzung.
Der Nachweis, dass die verschiedenen nächsten Todesursachen in der That durch Verletzung, also auf gewaltsame Weise, bewirkt wurden, wird geführt, indem wir darlegen, dass die betreffende Verletzung noch während des Lebens des Individuums ihm zugefügt wurde, und dass sie geeignet war, jene Veränderungen oder Störungen im Organismus zu bewirken, die wir als nächste Todesursache erkannt haben, sowie dadurch, dass wir sowohl den natürlichen, als den etwa durch anderweitige Gewalten herbeigeführten Tod auszuschliessen uns bestreben.
Ueber den Beweis, dass eine bestimmte Verletzung (Misshandlung) geeignet war, die als nächste Todesursache erkannten Veränderungen zu setzen, wollen wir uns nicht weiter ausbreiten, da derselbe nur nach allgemein klinischen und pathologisch-anatomischen Grundsätzen geschehen kann, und da wir bei der Besprechung der Verletzung, je nach ihrem Sitze, Gelegenheit haben werden, das noch Nothwendige zu bemerken. Dagegen bedarf das erste und letztgenannte Moment einer näheren Behandlung.
a) Die Unterscheidung vitaler und postmortaler Verletzungen.
Die Möglichkeit, dass eine bei der Obduction gefundene Verletzung erst an der Leiche entstanden sein konnte, ist immer im Auge zu behalten, namentlich bei der Untersuchung von Kindesleichen, da bei diesen durch die Art, wie sie beseitigt werden (Werfen in den Abort, Einzwängen in enge Verstecke, Vergraben und Beschweren mit Steinen u. dergl.), häufig Gelegenheit geboten ist zur Entstehung postmortaler Verletzungen. Aber auch bei Erwachsenen können solche sich finden und zu Täuschungen Veranlassung geben. Es gehören hierher z. B. die zufälligen Verletzungen, die bei vom Wasser fortgeschwemmten Leichen durch Schleifen über kiesigen Boden, durch Anstossen an Steine, Balken, Eisschollen u. dergl. sich bilden, und ebenso jene, die beim ungeschickten Abnehmen von Erhängten, in Folge des Herabfallens der Leiche, sowie auch die, welche unter gewissen Umständen durch Benagtwerden von Thieren[258] entstehen können. Auch ist es möglich, dass erst bei der Section gemachte Verletzungen für intra vitam entstandene genommen werden können. Hierher gehören ausser den Muskelzerreissungen beim Strecken oder Zerren todtenstarrer Glieder, von denen namentlich die der Kopfnicker leicht zu falschen Deutungen führen können (v. unseren Aufsatz: „Ueber postmortale Rupturen des Sternocleidomastoideus.“ Wiener med. Wochenschr. 1888, Nr. 39 u. ff.), die Sprengungen des Schädels bei ungeschickter Abnahme des Schädeldaches und die bei seniler Osteoporose so leicht sich bildenden Rippenbrüche, insbesondere aber die Fracturen der Halswirbelsäule an ihrer grössten Convexität, welche, wie wir uns wiederholt überzeugt haben, beim Ziehen der Leiche am Kopfe oder beim starken Rückwärtsbeugen des bereits entleerten Schädels, wie es zur Erleichterung der Eröffnung und Untersuchung des Halses geschieht, bei alten Leuten leicht zu Stande kommen. Es können ferner postmortale Verletzungen auch absichtlich zugefügt worden sein, so durch Zerstückeln der Leiche eines Getödteten, oder um einen Selbstmord vorzutäuschen, wie uns ein Fall bekannt ist, in welchem die Leiche einer höchst wahrscheinlich anderweitig getödteten Frauensperson in dieser Absicht auf die Schienen gelegt wurde.[259] Auch ist die Möglichkeit gegeben, dass in irgend einem Falle einem schon anderweitig getödteten Individuum eine Verletzung beigebracht worden sein konnte, in der Meinung, dass dasselbe noch am Leben sei.
So obducirten wir in Innsbruck die Leiche eines Italieners, der durch Zerschmetterung des Schädels ermordet worden war, der aber ausserdem ein langes Messer im Halse stecken hatte, welches offenbar erst nach dem Tode eingestochen worden war, da, trotzdem grössere Arterien und Venenzweige verletzt waren, keine Spur von Reactionserscheinungen an der Wunde gefunden wurde. Die Erkennung einer solchen Verletzung als einer postmortalen wäre namentlich dann von Wichtigkeit, wenn sie durch einen anderen Thäter veranlasst worden wäre, als die, welche während des Lebens zugefügt wurde und zum Tode führte.
Welche sonderbaren Möglichkeiten bezüglich der Entstehung postmortaler Verletzungen gegeben sind, zeigt der von Maschka (Gutachten I) mitgetheilte Fall, wo die Leiche eines offenbar im epileptischen Anfalle umgekommenen Knaben, der durch einige Tage im Freien gelegen hatte und bis auf den hervorragenden Kopf verschneit war, von Wilddieben, die letzteren bei Mondbeleuchtung für einen Hasen gehalten hatten, angeschossen worden war und wo der Befund von gehacktem Blei in den Schädelknochen und im Gehirne, trotz ganz minimaler Reactionserscheinungen, die Gerichtsärzte veranlasst hatte, den Tod des Obducirten von der Schussverletzung herzuleiten, bis erst nachträglich der wahre Sachverhalt sichergestellt wurde. Ein analoger Fall von Anschiessen der von einem Baume herabgefallenen, in einem Gebüsche liegendes Leiche eines erhängten Selbstmörders wird von Späth (Württemb. Correspondenzbl. 1890, Nr. 14) mitgetheilt.
Sehr beachtenswerth und gewissermassen den Uebergang von vitalen zu postmortalen Verletzungen bildend, sind die Läsionen, welche beim Zusammenstürzen aus einer anderen, insbesondere auch aus natürlicher Todesursache entstehen können. Je plötzlicher und vollständiger die durch letztere gesetzte Bewusstlosigkeit, respective Bewegungsunfähigkeit eintritt, mit desto grösserer Gewalt stürzt der Körper zu Boden und desto leichter können durch dieses Zusammenstürzen Verletzungen sich bilden, denen begreiflicherweise namentlich der Kopf ausgesetzt ist. Einfache Contusionen oder Quetschwunden am Hinterkopf, an der Stirn und der seitlichen Scheitelgegend sind häufig. Fig. 46 gibt ein solches Beispiel. Ausserdem haben wir eine ganze Reihe anderer Verletzungen aus dieser Ursache beobachtet, so Brüche der Nasenbeine, Bruch des Processus zygom. sin., Fractur der Schneidezähne, zweimal Fractur des Oberarmes (beidemale bei Greisen mit seniler Osteoporose, einmal bei plötzlichem Tod durch Pneumonie, einmal bei Haemorrhagia cerebri), je einmal Luxation des Humerus bei plötzlichem natürlichen Tod und beim Selbstmord durch Schuss, einmal Fractur der Halswirbelsäule bei einem alten, am Abort an Haemorrhagia in pontem plötzlich gestorbenen Mann, der mit dem Rupfe gegen die Abortthüre gefallen war, endlich einen Sprung des Hinterhauptbeines mit Diastase der Lambdanaht bei einem auf der Strasse an Endocarditis mycotica und Embolie der rechten Coronararterie plötzlich Verstorbenen. Dass unter ungünstigen Umständen, z. B. wenn der Verstorbene gerade auf einer Treppe stand, oder wenn er auf hervorragende Gegenstände auffiel, noch schwerere Verletzungen entstehen können, liegt auf der Hand.
Agonale und postmortale Verletzungen.
Zu den agonal oder postmortal entstandenen Verletzungen gehören auch die durch Wiederbelebungsversuche veranlassten. Bekannt sind in dieser Beziehung die durch Frottirungen entstehenden, an der Leiche als pergamentartige Vertrocknungen sich präsentirenden Hautaufschürfungen an den Beugeflächen der oberen Extremitäten, an der Vorderfläche der Brust und über den Schienbeinen, ferner die durch Aufträufeln von brennendem Siegellack auf die Brust und die durch Aderlässe bewirkten Verletzungen, die in ihrer Natur und Provenienz kaum zu verkennen sind. Wichtiger sind die durch subcutane Aether- oder andere zur Wiederbelebung gemachte Injectionen entstehenden Veränderungen an den betreffenden Hautstellen, da sie gelegenheitlich für etwas Anderes gehalten werden könnten. Diese Stellen präsentiren sich als bis thalergrosse rundliche oder ausgebuchtete, bleichgraue und derbe Stellen, an welchen beim Einschneiden Cutis sowohl als subcutanes Zellgewebe mehr weniger wie gekocht erscheinen. Dadurch sowohl, als noch mehr durch den häufig vorhandenen blassrothen Saum haben diese Stellen mitunter eine ganz auffallende Aehnlichkeit mit Verbrühungen dritten Grades oder mit den durch Schwefelsäure erzeugten Veränderungen. Auch können sie für Suffusionen gehalten werden, um so mehr, als mitunter wirklich eine vom Einstich herrührende Blutaustretung sich darunter findet. Auch mit gewissen Dermatosen ist eine Verwechslung nicht ausgeschlossen. Die Stichöffnung liegt fast immer excentrisch, häufig an der äussersten Peripherie der, wie erwähnt, veränderten Hautpartie und letztere zeigt beim Einschneiden meist den charakteristischen Geruch der Injectionsflüssigkeit, so dass bei einiger Aufmerksamkeit eine Verkennung des Befundes wohl vermieden werden kann.
Vitale Reactionserscheinungen.
Da wir bereits oben (pag. 270) das Verhalten vitaler und postmortaler Hautaufschürfungen besprochen haben und die Suffusionen bei den Wunden Erwähnung finden können, so wollen wir hier bei der Besprechung jener Momente, die geeignet sind, vitale von postmortalen Verletzungen zu unterscheiden, nur die Weichtheilwunden und die Knochenverletzungen im Auge behalten.
In dieser Beziehung ist zunächst die von Casper[260] zuerst hervorgehobene Thatsache zu beachten, dass an der Leiche sowohl Weichtheile als Knochen eine grössere Widerstandsfähigkeit gegen Gewalten, insbesondere gegen stumpfe Gewalten, zeigen, als dies während des Lebens der Fall ist. Diese Thatsache ist zwar von Krahmer[261] angezweifelt, dagegen von einer Reihe anderer Beobachter, wie insbesondere von F. Falk[262] und von Aeby[263], experimentell geprüft und bestätigt worden. Auch wir müssen auf Grund zahlreicher Versuche, die wir angestellt haben und jedes Jahr unseren Schülern vordemonstriren, mit den Angaben der genannten Beobachter übereinstimmen. Die Ursache dieser Erscheinung liegt unserer Meinung nach in der geringeren Turgescenz todter Gewebe und in der mehr teigigen Consistenz und grösseren Plasticität, die die Weichtheile in Folge der Todtenstarre erhalten.
Weiter muss das Vorhandensein oder Fehlen der vitalen Reactionserscheinungen berücksichtigt werden. Ist zwischen der Zufügung der Verletzung und dem Tode längere Zeit verstrichen, dann sind in der Regel so deutliche Erscheinungen von entzündlicher Röthung, Schwellung, Eiterung oder von Verklebung oder Granulation vorhanden, dass die Erkennung einer Verletzung als vitaler keinen Schwierigkeiten unterliegt, die übrigens, da solche Fälle meistens von vornherein in dieser Richtung klar sind, dann nur selten Gegenstand der Frage wird, obgleich bemerkt werden muss, dass der Grad und die Natur der Reactionserscheinungen sich verschieden gestalten wird, je nachdem der Wundverlauf ein aseptischer war oder nicht, und dass auch ganz unzweifelhaft und unverkennbar vorhanden gewesene Reactionserscheinungen durch die Fäulniss verwischt oder schwer unterscheidbar werden können.
Ungleich schwieriger kann sich die Sache gestalten, wenn postmortale von unmittelbar vor dem Tode erzeugten Verletzungen unterschieden werden sollen. In einem solchen Falle ist zur Unterscheidung vorzugsweise die Erfahrung heranzuziehen, dass während des Lebens entstandene Verletzungen mit entsprechender Retraction der durchtrennten Weichtheile und mit mehr weniger starker Blutung verbunden sind, während beide Erscheinungen bei postmortalen Verletzungen gar nicht oder mindestens ungleich schwächer sich auszubilden pflegen.
Retraction der Gewebe.
Die vitale Retraction macht sich insbesondere an der Haut bemerklich und veranlasst das Klaffen der Wundränder. Der Grad, in welchem diese Erscheinung bei während des Lebens entstandenen Verletzungen eintritt, hängt von localen Verhältnissen der betreffenden Hautstelle ab, namentlich ausser von der Faser- (Spaltbarkeits-) Richtung davon, in welcher Weise die Anheftung der Haut an die darunter liegenden Gewebsschichten eine grössere oder geringere Retraction gestattet. Am meisten wird sie deshalb sich einstellen, wenn die Haut über der betreffenden Stelle leicht verschiebbar und nur durch lockeres, grossmaschiges Bindegewebe mit der Unterlage verbunden war, während an anderen Orten, wie z. B. namentlich an der Kopfhaut oder am Rücken, einestheils die dichtere und dickere Beschaffenheit der Haut selbst, andererseits das kurze und straffe Unterhautgewebe ein stärkeres Zurückziehen der getrennten Haut nicht gestattet. Es ist begreiflich, dass diese localen Verhältnisse auch bei postmortalen Verletzungen sich geltend machen werden, wie überhaupt festzuhalten ist, dass auch die todte Haut bis zu einem gewissen Grade ihre Elasticität und Retractibilität behält, und dass daher auch postmortale Wunden mehr weniger klaffen, aber im Allgemeinen nicht in dem Grade, wie wir dies bei während des Lebens erfolgten Trennungen in der Regel beobachten können, weshalb auch die Verziehung der ursprünglichen Form einer Hautwunde bei postmortalen Wunden in weniger auffallender Weise erfolgt als bei vitalen. Nicht unbeachtet darf übrigens bleiben, dass sowohl bei
Retraction verletzter Gewebe.
vitalen als bei postmortalen Trennungen der Haut das Abstehen der Wundränder durch die Lage und Stellung des betreffenden Körpertheiles vielfach modificirt werden kann.
Mit grosser Energie äussert sich bei während des Lebens beigebrachten Verletzungen die Retractibilität der Musculatur; aber gerade bezüglich dieser ist bekannt, dass sie noch einige Zeit nach dem Tode besteht und eigentlich erst, nachdem die Todtenstarre eingetreten ist, sich nicht mehr äussert, woraus folgt, dass eine Verletzung ganz wohl erst nach dem Tode entstanden sein konnte, obwohl die durchtrennten Muskelbäuche retrahirt gefunden wurden, wenn nämlich die Verletzung, z. B. die Zerstücklung einer Leiche, unmittelbar oder so kurz nach dem Tode vorgenommen wurde, dass die Retractibilität der Musculatur sich noch zu äussern vermochte. Ist einmal die Todtenstarre eingetreten oder dieselbe schon abgelaufen, dann retrahirt sich die Musculatur, wenn sie durchtrennt wird, wenig oder gar nicht. Uebrigens muss auch hier bemerkt werden, dass die Retractionsfähigkeit eines durchschnittenen Muskels vielfach beeinflusst wird durch die Art und Weise seiner Insertion und sein Verhalten zu den Nachbartheilen.
Blutung.
Einen wichtigeren Anhaltspunkt für die Beantwortung vorstehender Frage bietet der Nachweis einer stattgehabten Blutung, entweder nach aussen oder nach einwärts in Körperhöhlen oder in das Nachbargewebe (Suffusion), beziehungsweise das Fehlen dieser Erscheinungen.
Während des Lebens entstandene Wunden bluten mehr oder weniger. Wir finden daher an der Leiche theils flüssiges, theils coagulirtes oder eingetrocknetes Blut an der Wunde und ihrer nächsten Umgebung, und zwar theils ausserhalb des Körpers, so z. B. an den Kleidern, oder innerhalb desselben zwischen den getrennten Gewebsschichten oder in Körperhöhlen ergossen. Wird eine Verletzung einer Leiche beigebracht, so tritt eine stärkere Blutung in der Regel nur dann ein, wenn grössere, mit flüssigem Blute gefüllte Gefässe getroffen wurden. So sehen wir z. B. bei Abnahme des Schädeldaches aus dem eröffneten Sinus oder beim Aufschneiden der Venae anonymae bei der Abnahme des Brustblattes mitunter sehr bedeutende Blutmassen ausfliessen.
Postmortale Blutungen.
Ebenso können wir, wenn das Blut in der Leiche flüssig war, auch nach postmortalen Verletzungen blutreicher parenchymatöser Organe, wie z. B. der Milz, bedeutende Mengen Blut austreten sehen. Postmortale Verletzungen peripherer Theile, insbesondere der Haut, sind in der Regel mit keiner oder nur mit ganz geringfügiger Blutung verbunden, da, wie bekannt und wie das Erblassen der Haut zeigt, schon im Sterben und noch mehr nach dem Tode, das Blut aus den Capillaren und den kleineren peripheren Gefässen sich entleert und vorzugsweise im rechten Herzen und den grossen Venenstämmen sich ansammelt. Doch macht auch hier die Stelle, wo man eine Verletzung zufügt, einen Unterschied. Während nämlich Wunden nach aufwärts gelegener Hautstellen gar nicht bluten, kann an abhängigen Körperpartien, der daselbst entstandenen oder nachträglich entstehenden Senkungshyperämie wegen, eine Blutung eintreten, obgleich es auch da nur zu einem Durchsickern des Blutes, zu einer profusen Blutung aber nur dann kommt, wenn die Wunde tiefer drang und grössere Venenstämmchen des Unterhautgewebes oder anderer Weichtheile getroffen hatte, und wenn bei so günstiger Lage des Körpers dem Ausfliessen des sich von oben herabsenkenden Blutes genügende Zeit gegönnt war.
Es folgt demnach aus dem Gesagten, dass wir nicht berechtigt sind, blos aus dem Umstande, dass eine Wunde geblutet hatte, zu folgern, dass dieselbe noch während des Lebens entstanden ist, sondern dass wir behufs einer solchen Folgerung früher die Lage der Wunde, die Tiefe derselben und die Qualität der getroffenen Theile, die Beschaffenheit des Blutes der betreffenden Leiche, sowie die Menge des aus der Wunde ausgetretenen Blutes in Betracht ziehen müssen. Handelt es sich um eine Verletzung grösserer Gefässstämme oder sehr blutreicher Organe, dann wird ausserdem zu erwägen sein, dass eine postmortale Verletzung, auch wenn sie grosse und blutreiche Organe traf, niemals diejenigen Allgemeinerscheinungen bewirken kann, die an Leichen thatsächlich Verbluteter sich ergeben.
Suffusion von Wunden.
Seit jeher wird, und zwar mit vollem Rechte, bezüglich der Diagnose, ob eine Verletzung während des Lebens geschah, auf den Befund von Suffusion unterhalb der betreffenden Verletzung oder in dem Nachbargewebe ein grosser Werth gelegt. Doch ist auch bezüglich dieses Befundes Folgendes zu bemerken.
Zunächst die Thatsache, dass auch bei vital entstandenen Verletzungen stärkere Suffusionen der Nachbarschaft vorzugsweise nur bei contundirten Wunden sich finden, während sie bei Schnitt- oder Stichwunden in geringerem Grade zur Ausbildung gelangen. Bei Wunden letzterer Kategorie ergiesst sich das Blut aus den getrennten Gefässen frei in die Wunde hinein, beziehungsweise aus dieser heraus, imbibirt sich auch, wenn es nach dem Tode mit den durchtrennten Geweben in Verbindung bleibt, in diese, aber es ist begreiflich, dass nur, wenn lockeres Bindegewebe in der Nachbarschaft sich findet, und wenn grössere arterielle Gefässe verletzt waren, die Verhältnisse darnach angethan sein werden, dass das ausgetretene Blut auf weitere Strecken in die Maschen des umgebenden Zellgewebes oder zwischen die Schichten verschiedener Gewebe einzudringen vermag, schon aus dem Grunde, weil das Blut aus den durchtrennten Gefässen in der Richtung des geringsten Widerstandes, also in den Wundspalt, fliessen wird. Waren diese Bedingungen nicht gegeben, so kann es geschehen, dass thatsächlich im Leben entstandene Stichverletzungen, wenn, weil das Blut nach innen sich ergoss, wenig oder kein Blut in der Wunde zurückblieb, mitunter gar keine Reactionserscheinungen darbieten und sich in Folge ihrer Blässe, namentlich in Folge des Fehlens der Sugillation der Nachbarschaft, wie solche verhalten, die erst nach dem Tode entstanden sind. Diese Thatsache wurde schon von Casper und Liman (l. c. II, 140) hervorgehoben und mit Recht bemerkt, dass auch die Schnelligkeit des Todes hierbei eine wesentliche Rolle spiele, insofern, als desto weniger Suffusion sich entwickeln kann, je rascher der Tod erfolgt. Bei penetrirenden Wunden kommt häufig noch das Moment der inneren Verblutung dazu, wodurch der peripheren Wunde gleichsam das Material zur Entstehung der Suffusion entzogen wird. Gleiches geschieht, wenn sofort nach Zufügung einer Verletzung eine andere, mit rapidem Blutverlust verbundene, gesetzt wird. So obducirten wir eine Frau, die von ihrem Manne eingestandenermassen durch zahlreiche bis in’s Gehirn dringende weitklaffende Hiebe mit der Schneide einer Hacke und durch nachfolgendes Halsabschneiden getödtet worden war. Die Kopfwunden zeigten keine Spur von Suffusion und auch die Halswunde, durch welche sämmtliche Halsgefässe getrennt worden waren, war nur unbedeutend suffundirt. Auch Operationswunden sind in der Regel nicht suffundirt.
A. Paltauf („Ueber reactionslose vitale Verletzungen.“ Wr. klin. Wochenschr. 1889, Nr. 37 und 39) hat auf eine bisher unbeachtet gebliebene Ursache des Ausbleibens einer Blutung in die Nachbarschaft peripherer Verletzungen aufmerksam gemacht und mehrere Beispiele dafür angeführt, nämlich auf den Einfluss einer gleichzeitigen Hirnerschütterung und der damit verbundenen intensiven Reizung des grossen Vasomotorencentrums, welcher später Gefäss- und Herzlähmung folgt. „Wir können uns,“ sagt Paltauf, „vorstellen, dass dem Blute nach dem Trauma zuerst durch die Verengerung, ja den Verschluss der Gefässe die Möglichkeit des Ausströmens benommen wird, hernach aber, in Folge der Erweiterung des Strombettes, des mangelnden Druckes und des Versagens des Herzens, der nöthige Druck zum Einströmen in die peripheren Gefässbezirke fehlt.“ Beim Hirndruck, der überdies meist mit Hirnerschütterung verbunden ist, kann Aehnliches durch andauernde Pulsverlangsamung und das stetige Sinken des Blutdruckes veranlasst werden; bei gewissen Formen des Shok durch die plötzliche Herzlähmung und bei traumatischer Lähmung des Splanchnicus durch diese.
Postmortale Bildung und Vergrösserung von Ecchymosen.
An der Leiche kommen in der Regel solche Suffusionen nicht zu Stande, aus dem Grunde, weil in den Theilen gewöhnlich das Material zur Bildung von Sugillationen, das Blut, mangelt und weil auch, selbst wenn dieses vorhanden war, dem sich entleerenden Blute der Druck fehlt, der erforderlich ist, um eine Infiltration des Nachbargewebes mit demselben zu bedingen. Aber es ist klar, dass die zur Bildung einer Suffusion nöthigen Bedingungen mitunter auch an der Leiche gegeben sein können. Schon Engel[264] hat gefunden, dass, wenn man Leichen in Stellungen bringt, bei welchen der Kopf den niedrigst gelegenen Theil bildet, nicht blos intensive Senkungshyperämien in demselben erzeugt werden können, sondern dass es auch, wenn man den Versuch genügend lange fortsetzt, zu Rupturen kleiner Gefässe und dadurch zur Bildung von Sugillationen in der Kopfhaut und zur Bildung von Ecchymosen in der Conjunctiva kommen kann. Auch wir[265] haben auf gewisse subepidermoidale stecknadelkopf- bis hanfkorngrosse Extravasate aufmerksam gemacht, die an den unteren Extremitäten von Erhängten ziemlich häufig gefunden werden, wenn diese lange am Stricke geblieben waren und entweder aus kleinen, vital gebildeten Ecchymosen durch Nachsickerung des Blutes oder dadurch entstehen, dass die Hautcapillaren schliesslich unter dem Drucke der sich von oben herabsenkenden Blutsäule bersten. Dieser Vorgang, insbesondere die Vergrösserung vital entstandener kleinerer Ecchymosen durch agonale oder postmortale Nachsickerung des Blutes, ist aber auch bei anderen Körperlagen, z. B. bei der Rücken-, Bauch- oder Seitenlage, an den am tiefsten und zugleich frei liegenden Hautstellen eine durchaus nicht seltene Erscheinung und lässt sich auch an tiefgelegenen Schleimhäuten und in den betreffenden Partien des subcutanen und anderweitigen Zellgewebes beobachten. Besonders instructiv, weil in ihrer Provenienz unverkennbar, sieht man die Erscheinung an vielen Leichen von Personen, die plötzlich unter Erstickungssymptomen gestorben und längere Zeit mit dem ganzen Körper oder auch nur mit dem Kopfe auf der einen Seite liegen geblieben sind. In den typischen Fällen ist die nach aufwärts gelegene Gesichtshälfte blass, die andere livid durch bis linsengrosse Ecchymosen gefleckt, die Conjunctiva auf ersterer Seite schwach injicirt, mit den gewöhnlichen punktförmigen bis stecknadelkopfgrossen Ecchymosen, auf der anderen aber stark und dicht injicirt mit bis bohnengrossen (nicht etwa blos durch Imbibition vergrösserten) Ecchymosen und bei Abnahme der Schädeldecken finden sich diese bedeutend blutreicher auf der lividen Seite als auf der anderen und die lockeren Zellgewebsschichten, selbst jene unter der Scheide des Schläfemuskels, sind mit Blutaustritten durchsetzt, welche linsen- bis bohnengross sein können. Noch auffälliger ist das Bild in Fällen, wo die Leiche längere Zeit am Bauche oder gar mit herabhängendem Oberkörper liegen geblieben war, und kann dann die hochgradige livide, mit Dunsung verbundene Färbung der Haut des Gesichtes, Vorderhalses und Brustkorbes, sowie das Auftreten zahlreicher und grösserer Ecchymosen in und unter der Haut und selbst in den tiefer gelegenen Zellgewebsschichten, z. B. des Vorderhalses, zu fatalen Täuschungen führen, namentlich insoferne, als an gewaltsame Erstickung, besonders durch Erwürgen oder Erdrosseln, gedacht werden kann, obgleich nur ein natürlicher Tod vorliegt.
Diesen Beobachtungen zufolge lässt sich erwarten, erstens, dass auch traumatisch unmittelbar vor dem Tode entstandene Extravasate sich postmortal bei entsprechender Lage durch Nachsickerung des Blutes vergrössern können und zweitens, dass auch nach postmortalen Verletzungen Extravasate sich bilden werden, wenn die verletzten Gefässe flüssiges Blut enthielten und die Leiche in eine solche Stellung gebracht wurde, bei welcher die verletzte Stelle, ohne einen Druck zu erleiden, nach abwärts zu liegen kam. In der That gelang es uns bei Hunden, die durch Erstickung getödtet wurden, durch selbst mehrere (2–4) Stunden nach dem Tode erzeugte Verletzungen der Kopfhaut durch Hammerschläge, noch mehr durch Einschlagen des Schädels, ausgebreitete Suffusionen der weichen Schädeldecke zu erhalten, wenn das Thier nach der Zufügung der postmortalen Verletzung bei den Füssen aufgehängt und in dieser Stellung mehrere Stunden belassen worden war. Ebenso konnten wir die Entstehung ausgebreiteter intra- und extrameningealer Extravasate post mortem und sogar von capillären Blutungen im Gehirne selbst beobachten, welche das bekannte Bild der Contusio cerebri darboten und, wie diese, vorzugsweise an der Spitze der Stirn- und Schläfelappen zu Stande kam. Modificirten wir aber den Versuch dahin, dass wir der Thierleiche mit einem Hammer die Knochen der unteren Extremitäten zerbrachen und die Leiche beim Halse aufhingen, so vermochten wir ausgebreitete Suffusionen in der Nachbarschaft der zertrümmerten Knochen und an den Knochenenden selbst zu constatiren, woraus folgt, dass wir nicht unbedingt berechtigt sind, blos aus dem Befunde einer Suffusion eine Verletzung für eine während des Lebens entstandene zu erklären, sondern auch erwägen müssen, ob nicht an der Leiche Bedingungen vorhanden waren, die das Zustandekommen einer postmortalen Suffusion ermöglichten.
Geronnenes Blut.
Seit jeher wurde auf die geronnene Beschaffenheit des Blutes im Bereiche von Verletzungen ein besonderes Gewicht gelegt und dieses Verhalten als für vitale Verletzungen charakteristisch bezeichnet. Wenn man damit sagen wollte, dass das Leichenblut nicht gerinnen könne, so ist dies entschieden unrichtig, da man sich bei Sectionen jeden Augenblick überzeugen kann, wie das in den Gefässen gefundene flüssige Blut, auch Erstickungsblut, nach verhältnissmässig kurzer Zeit gerinnt, wenn es der Luft ausgesetzt bleibt; ebenso kann demnach das aus postmortalen Wunden ausfliessende oder aussickernde Blut gerinnen. Wir haben uns aber bei unseren Versuchen überzeugt, dass auch bei Contusionen und überhaupt bei Verletzungen, bei welchen die Haut nicht durchtrennt wurde, somit das in das Gewebe ausgetretene Blut mit der äusseren Luft nicht in Contact kam, die postmortale Suffusion aus geronnenem Blut bestand, ein Umstand, der, weil die Versuche an erstickten Thieren geschahen, bei denen somit das Blut im Herzen und in den Gefässen flüssig blieb, beweist, dass erst in den Partien, in welche das Blut ausgetreten war, die Bedingung (das Ferment) gesetzt wurde, welche nothwendig ist, um aus den sogenannten Fibringeneratoren (Schmidt) Fibrin zu erzeugen. Dieses stimmt auch mit den Beobachtungen von C. Seydel (Deutsche med. Wochenschr. 1892, Nr. 7), wonach die Gerinnung proportional zu sein scheint mit der Zerstörung, respective Veränderung der Gewebstheile, die mit dem Bluterguss in Berührung kommen. Doch muss bemerkt werden, dass wir bei unseren Versuchen immer nur lockergeronnenes Blut in den postmortalen Suffusionen fanden, niemals aber so feste Gerinnsel, wie sie bei vital erzeugten Extravasaten, wenn auch nicht immer, so doch meistens beobachtet werden. Die eintretende Gerinnung des Blutes in den Maschen der zerrissenen Gewebe ist mit ein Grund, warum der Vergrösserung der Extravasate durch postmortale Nachsickerung des Blutes gewisse Grenzen gesetzt sind.[266] Der gerinnungsbefördernde Einfluss der Luft kann sich bei offenen Wunden auf weite Strecken in den Körper, respective in die Gefässe hinein äussern. So von Wunden der grossen Halsgefässe aus bis in’s Herz. Bei einem kräftigen, wegen Schulterlage durch Decapitation geborenen Kinde fanden wir die Stümpfe suffundirt und in den Sinus der Dura mater und im Herzen geronnenes, sonst überall flüssiges Blut. Auch die gerinnungserregende Wirkung der Herzbeutelflüssigkeit kann sich bei mit dem Pericard communicirenden Verletzungen bemerkbar machen, vielleicht auch bei unverletztem Pericard durch Imbibition, respective Transsudation derselben.
Reactive Schwellung.
Die Schwellung und reactive Hyperämie der Wundränder ist eine Erscheinung, zu deren Zustandekommen immer einige, wenn auch nur ganz kurze Zeit erforderlich ist; sie wird daher in jenen Fällen fehlen, in welchen der Tod sofort nach der Verletzung eingetreten war. Ueberdies kann eine Schwellung der Wundränder auch bei postmortalen Verletzungen entstehen, wenn diese an Stellen liegen, die in Folge von Hypostase succulenter erscheinen. Anderseits kann eine thatsächlich bestandene Schwellung an der Leiche verschwinden, theils durch Verdunstung, theils durch Senkung des Blutes und sonstiger Flüssigkeiten in die abwärtigen Theile, wie es ja bekannt ist, dass auch andere, namentlich ödematöse Schwellungen, die schon vor dem Tode bestanden, nach demselben durch Hypostase aus nach aufwärts gelegenen Hautstellen sich verlieren oder mindestens stark an Intensität abnehmen. Eine seröse Infiltration in der Umgebung von Blutextravasaten ist keineswegs ohne Weiteres als reactives Oedem aufzufassen, welches ein längeres Ueberleben der Verletzung voraussetzt, denn eine solche Infiltration kann sich auch bei unmittelbar vor dem Tode entstandenen Extravasaten finden und rührt nicht, wie Lesser („Ueber Lymphorrhagien in der Umgebung unmittelbar oder kurz vor dem Tode erlittener Verletzungen.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1883, XXXIX, pag. 1), sowie M. Lavallée und Köhler („Décollement traumatique.“ Deutsche Zeitschr. f. Chir. 1889, XXIX, pag. 44) meinten, von Lymphorrhagien her, sondern werden, wie wir bereits in der letzten Auflage dieses Buches andeuteten und wie von A. Paltauf („Ueber das falsche Lymphextravasat.“ Prager med. Wochenschr. 1892, Nr. 23) experimentell nachgewiesen und Drews (Berliner Diss. 1893) bestätigen konnte, durch den Gerinnungsvorgang im extravasirten Blute und Trennung des Blutserums vom Blutkuchen veranlasst.
Aus dem Gesagten ist zu entnehmen, dass die Unterscheidung vitaler von postmortalen Verletzungen und umgekehrt mitunter selbst an frischen Leichen recht schwierig werden kann und eine genaue Berücksichtigung aller erwähnten Verhältnisse erfordert, namentlich auch die Prüfung, ob sich, wie bei postmortalen Verletzungen gewöhnlich. das Blut leicht abspülen lässt oder nicht.
Faule Leichen.
Noch schwieriger kann sich die Unterscheidung gestalten an faulen oder anderweitig, z. B. durch Verbrennung, Zerstücklung u. s. w. veränderten Leichen. Insbesondere werden die Schwierigkeiten bei faulen Leichen, namentlich faulen Wasserleichen, grösser, da bei diesen einestheils die sogenannten Imbibitions-Erscheinungen Suffusionen vortäuschen, anderseits aber in Folge der Fäulniss, eventuell Auswässerung, auch wirklich bestandene Extravasate geronnenen Blutes unkenntlich gemacht werden können, wozu noch der Umstand kommt, dass gerade an verletzten und gequetschten Stellen sowohl die Fäulniss, als auch (bei Wasserleichen) die Auswässerung früher zu beginnen und rascher zu verlaufen pflegt als an anderen. Es ergibt sich aber eben aus dieser Thatsache, dass, wenn wir bei einer Leiche trotz des hochgradig faulen, respective macerirten Zustandes derselben in der Umgebung einer Verletzung einer Suffusion von geronnenem Blut begegnen, wir schon aus diesem Befunde berechtigt sind, auf vitalen Ursprung der Verletzung zu schliessen, da, wenn die Verletzung der schon faulen Leiche zugefügt worden wäre, Gerinnungen nicht entstehen konnten, wenn dieselbe aber noch an der frischen Leiche entstand, die Gerinnungen weicher gewesen und daher der Verflüssigung durch Fäulniss leichter unterlegen wären.
b) Der Ausschluss anderer Todesursachen.
Derselbe hat nicht blos andere gewaltsame Todesarten, sondern auch den natürlichen Tod zu betreffen. Es ist jedoch selbstverständlich, dass es nur in besonderen Fällen nothwendig sein wird, auf die Möglichkeit, dass blos ein natürlicher Tod vorliegen könnte, näher einzugehen; denn es ist klar, dass, wenn wir bei der Obduction einen vollkommen gesunden Organismus nachweisen und an diesem eine grobe, offenbar während des Lebens entstandene Verletzung lebenswichtiger Organe finden, die ihrer allgemeinen Natur nach geeignet ist, den Tod zu bewirken, gar kein Grund vorhanden ist, auch die Möglichkeit eines natürlichen Todes in Erwägung zu ziehen. Dagegen wird dies nothwendig erscheinen, wenn ausser der Verletzung und ihren Folgen noch anderweitige, früher bestandene oder nachträglich und unabhängig von der Verletzung eingetretene pathologische Processe sich finden, die erfahrungsgemäss auch den Tod bewirken können, oder wenn der als nächste Todesursache erkannte Befund ein solcher ist, dass er ebenso gut durch eine Verletzung (Misshandlung), als durch eine Krankheit im engeren Sinne hätte entstanden sein können.
So kann es geschehen und ist uns thatsächlich vorgekommen, dass ein altes marastisches Individuum während einer Rauferei, wo es Schläge gegen den Kopf erhielt oder bei den Haaren gerissen wurde, zusammenstürzt und sofort oder kurz darnach stirbt. Wenn man nun in einem solchen Falle als nächste Todesursache einen apoplectischen Erguss in’s Gehirn oder auf die Oberfläche desselben nachweist, so kann es recht schwer werden, zu bestimmen, ob die Ruptur des atheromatösen oder aneurysmatischen Hirngefässes durch die Misshandlung, beziehungsweise durch die mit derselben verbundene Erschütterung des Kopfes eingetreten ist, oder ob die während der Rauferei bestandene Gemüthsaufregung, gleichzeitiger Alkoholgenuss etc. die längst zu Rupturen disponirten Gefässe zur Berstung gebracht habe. In gleiche Lage könnten wir kommen, wenn die Misshandlung einen Alkoholiker betroffen hätte, und zwar nicht blos wegen der im Gefolge der chronischen Alkoholdyscrasie eintretenden fettigen Degeneration der Gefässe, sondern auch wenn die Blutung aus einer bei Säufern so häufigen Pachymeningitis vasculosa erfolgte, da Blutungen aus dieser sowohl spontan[267], als in Folge plötzlicher Erschütterungen eintreten können. Auch in solchen Fällen kann nur die sorgfältigste Erwägung aller Umstände nach einer oder der anderen Richtung ein Urtheil gestatten, doch ist es klar, dass meistens über eine blosse Wahrscheinlichkeitsdiagnose nicht wird hinausgegangen werden können, und dass, selbst wenn wir Grund haben, der Misshandlung die Hauptrolle bei der Entstehung der Hämorrhagie zuzuweisen, man doch jedesmal die „eigenthümliche Leibesbeschaffenheit“ wird betonen müssen, die die Veranlassung war, dass die betreffende Misshandlung (wenn sie eine sonst geringfügige gewesen ist) einen letalen Ausgang genommen hatte.
Wundinfectionen.
Bei der Beurtheilung des causalen Zusammenhanges einer Infectionserkrankung mit einer Verletzung müssen nach P. Dittrich („Ueber Wundinfectionen, besonders Wundeiterungen und ihre Folgen vom forensischen Standpunkte.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII, Suppl. pag. 1) in Betracht kommen: die Localisation der Infection, der Zeitraum zwischen der Verletzung und dem Auftreten der ersten Infectionserscheinungen und der Ausschluss anderweitiger Infectionsquellen. Bei von der Verletzung entfernten Entzündungen muss der Nachweis angestrebt werden, dass diese von der Wunde ausgegangen sind. Doch ist die anatomische (bakteriologisch-anatomische) Constatirung der Wege, auf welchen sich die Entzündungserreger fortpflanzten, keineswegs immer leicht. Auch ist es möglich, dass an der Wunde selbst keine oder nur geringe Infectionserscheinungen zu bemerken sind, obgleich die Infectionsstoffe von der Wunde aufgenommen worden waren, und entfernte Entzündungen erregt haben. Auch wurden von uns und von Anderen Fälle beobachtet, in denen die äussere Wunde per primam heilte, in der Tiefe aber die Eiterung fortdauerte oder nachträglich auftrat.
Natürl. Erkrankungen od. secund. Proc. nach Traumen.
Anderseits kann ein Individuum zur Zeit der erlittenen Verletzung bereits inficirt gewesen oder es kann die infectiöse Erkrankung unabhängig von der Verletzung erfolgt sein, welche Möglichkeiten sämmtlich erwogen werden müssen.
Verhältnissmässig häufig sind namentlich Schulkinder betreffende Fälle, wo Meningitis mit kurz vor der Erkrankung erlittenen Züchtigungen oder sonstigen kleineren Misshandlungen oder Verletzungen in ursächlichen Zusammenhang gebracht wird. Wir haben in einer besonderen Arbeit und gestützt auf zahlreiche Beobachtungen (Wiener med. Wochenschr. 1888, Nr. 7–9) dargethan, wie bedenklich gerade hier das „post hoc, ergo propter hoc“ ist und wie man eigentlich nur dann berechtigt ist, einen causalen Zusammenhang zwischen Misshandlung und Meningitis als erwiesen anzunehmen, wenn es gelingt, eine äussere oder innere Läsion nachzuweisen und darzuthun, dass von dieser eine pyogene Infection ausgegangen ist. Aber auch in diesen Fällen muss die Meningitis nur als eine accidentelle Wundkrankheit begutachtet werden. Der Verlauf der Erkrankung ist für sich allein nach keiner Richtung beweisend. Insbesondere beweist das Eingetretensein der Krankheitssymptome ganz kurz nach einer Misshandlung für sich allein durchaus nicht einen causalen Zusammenhang mit diesen. In den meisten Fällen ist, ganz abgesehen von der tuberculösen und der durch Otitis media veranlassten Meningitis, eine spontane Erkrankung das näher Liegende, besonders, wenn zur Zeit spontane Meningitis häufiger vorkommt und die Anamnese oder die anatomische Untersuchung des Nasenrachenraumes und seiner Nebenhöhlen, die in solchen Fällen niemals zu unterlassen ist, ergibt, dass das Individuum, insbesondere das Kind, an einer catarrhalischen oder gar eitrigen Entzündungen der jene Höhlen auskleidenden Schleimhaut gelitten hat. Auch ist nicht zu übersehen, dass in Folge entfernterer Entzündungen Meningitiden auftreten können und dass insbesondere im Verlaufe croupöser Pneumonien nicht selten Meningitis sich einzustellen pflegt (Weichselbaum).
Pneumonie nach Kopfverletzgn.
Hatte der Befund, den wir als nächste Todesursache erkannten, zu seinem Zustandekommen längere Zeit erfordert und es entsteht die Frage, ob derselbe mit einer früher erlittenen Misshandlung ursächlich zusammenhängt oder in Folge natürlicher Erkrankung entstand, so ist ausser auf die bisher besprochenen Momente besonders darauf Rücksicht zu nehmen, wann die ersten Erscheinungen des tödtlich gewordenen Leidens auftraten, ob diese mit der Misshandlung zusammenfielen oder kurz nach diesen oder im Gegentheil erst lange darnach begannen; denn es ist begreiflich, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein krankhafter Zustand von einer Misshandlung herrühre, desto geringer wird, je längere Zeit zwischen dieser und den ersten Symptomen einer Krankheit verfloss, von je geringfügigeren unmittelbaren Folgen die Misshandlung begleitet war, und je mehr Momente sich aus der Anamnese ergeben, die erfahrungsgemäss auch ohne das Trauma (die Misshandlung) die betreffende Erkrankung haben veranlassen können. Bei der Beurtheilung solcher Processe ist die grösste Vorsicht zu beobachten und jedesmal genau zu erwägen, ob nicht jener pathologische Process, den der Obducent, weil er etwa in einem von dem verletzten entfernteren Organe liegt, als einen spontanen aufzufassen geneigt ist, doch nur eine durch die Verletzung veranlasste secundäre Erkrankung darstellt, und wir möchten insbesondere davor warnen, pneumonische Erkrankungen ohne Weiteres als primäre Processe zu nehmen, da es bekannt ist, dass gerade die Lungen zu den Organen gehören, welche im Verlaufe von Verletzungen am häufigsten zu erkranken pflegen, wie die hypostatischen Pneumonien, die im Laufe schwerer Verletzungen sehr gewöhnlich sich einstellen, ferner die lobulären (metastatischen) im Verlaufe pyämischer Erkrankungen und jene Pneumonien lehren, welche nach verschiedenen, mit vorübergehender oder länger dauernder Bewusstlosigkeit einhergehenden Erkrankungen, wie namentlich nach Kopfverletzungen, beobachtet werden, und die entweder einer neuroparalytischen Hyperämie in der Lunge oder aspirirten Mundflüssigkeiten ihren Ursprung verdanken (Traube). Es bedarf demnach einer sorgfältigen Erwägung aller Umstände, bevor man eine Lungenaffection für eine primäre und mit der (Kopf-) Verletzung nicht im Zusammenhange stehende erklärt. Was die typische croupöse Pneumonie betrifft, so bemerkt Rochs („Ueber Kopfverletzungen mit Berücksichtigung ihres Zusammenhanges mit consecutiver Lungenentzündung.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1887, pag. 12) mit Recht, dass in einem solchen Falle der Nachweis eines ursächlichen Zusammenhanges der Pneumonie mit einer Kopfverletzung überhaupt nicht zu führen ist.
Variola oder pyäm. Metastasen.
Ein interessanter Fall hierhergehöriger Art war folgender: Der 13 Jahre alte J. T. soll 14 Tage vor seinem Tode von seinem Meister in der Art misshandelt worden sein, dass ihn dieser emporhob und zu Boden warf, ihn mit Füssen trat und mehrere Faustschläge gegen das Hinterhaupt versetzte. Am anderen Tage klagte er über Kopfschmerzen und Schmerzen im rechten Arm. Die linke Stirngegend soll geschwollen und blau gewesen sein. Acht Tage darauf nahm die Anschwellung zu, und es sollen am Kopfe und am übrigen Körper vereinzelte Pusteln aufgetreten sein, zu welchen im Verlaufe von drei weiteren Tagen noch andere hinzutraten. Am elften Tage verlor der Knabe die Besinnung und verblieb in diesem Zustande bis zu seinem Tode. Ein Arzt war nicht beigezogen worden. Bei der gerichtlichen Obduction ergab sich ein stark abgemagerter Körper mit etwas icterischen Hautdecken. Am linken Stirnhöcker eine thalergrosse geschwellte, oberflächlich vertrocknete fluctuirende Stelle. Das linke Augenlid geschwellt und verschlossen. Am ganzen Körper, besonders im Gesichte und an den Extremitäten, 30–50 zerstreute, erbsen- bis haselnussgrosse, schwappende, mit einer theils gelblichweissen, theils fleischwasserähnlichen Flüssigkeit gefüllte Pusteln, ohne Verhärtung der Umgebung. Nach Einstich entleert sich fast die ganze Pustel und fällt zusammen. Als weitere Metamorphosen dieser Pusteln sieht man besonders im Gesichte rundliche, bis in’s Unterhautzellgewebe dringende, mit einer Kruste bedeckte Geschwüre. Beim Einschnitt in die Stelle an der linken Stirne entleert sich viel dicker, gelber Eiter und es zeigen sich sämmtliche Weichtheile bis auf den Knochen mit Eiter durchsetzt. Auf der Schädelhöhe (?) unterhalb der Beinhaut ein kreuzergrosser Eiterherd. Schädeldach dünn, unverletzt. An der Innenfläche desselben, in der Gegend des vorderen oberen Winkels des linken Scheitelbeines, eine Schichte Eiter. Daselbst eine thalergrosse und etwas weiter nach vorn eine kleinere, zernagte, mit dickem Eiter belegte Stelle der Dura. Innere Meningen serös infiltrirt und ebenso wie das Gehirn blass. Schädelbasis unverletzt.
In beiden Lungen mehrere gelbliche, bis haselnussgrosse keilförmige Knoten; schlaffes Herz, Fettleber, sonst gewöhnliche Verhältnisse. Auf Grundlage dieser Befunde gab der Eine der Obducenten sein Gutachten dahin ab, dass J. T. zunächst an Pyämie in Folge von Quetschung und Vereiterung der weichen Schädeldecken der linken Stirngegend und consecutiver pyämischer Metastasen insbesondere der Haut gestorben sei. Der zweite Gerichtsarzt erklärte die Hautpusteln für Variola, die gerade in dem Orte herrschte und die Stelle an der linken Stirne für einen durch Variola confluens entstandenen brandigen Schorf und gutachtete, dass J. T. demnach an Variola und consecutiver Pyämie eines natürlichen Todes, keineswegs aber in Folge einer Misshandlung gestorben sei.
Das Gericht leitete den Fall an die Facultät, welche sich folgendermassen äusserte: Aus dem Sectionsbefunde geht zweifellos hervor, dass J. T. zunächst an eiteriger Entzündung der harten Hirnhaut und Pyämie in Folge des Stirnabscesses gestorben sei und dass dieser nicht durch Variola, sondern durch Quetschung veranlasst worden ist.
Gegen die Annahme, dass die betreffenden Eruptionen Blattern gewesen sind, spreche eine Reihe von Gründen. Zunächst die Angabe der Mutter, dass die Pusteln nicht auf einmal, sondern im Laufe von vier Tagen aufgetreten waren, während sich die Eruption der Blattern ungleich rascher, keineswegs in so protrahirter Weise vollzieht; ferner der Umstand, dass einzelne der Pusteln bereits vertrocknet oder noch mit dünner Flüssigkeit gefüllt waren, da bei Blattern, eben weil sie sämmtlich ziemlich gleichzeitig auftreten, auch die weiteren Veränderungen fast gleichzeitig erfolgen; ebenen die Angabe, dass grössere und kleinere und sogar bis haselnussgrosse „Pusteln“ vorhanden waren, was der Erscheinungsweise der Blattern nicht entspricht, endlich, dass einzelne weisslichen, andere fleischwasserähnlichen Inhalt führten und nach dem Einstechen zusammenfielen, was bei Blattern nicht vorkommt. Bedenkt man dazu, dass Eruptionen, wie sie vor der Obduction an der Haut des J. T. beobachtet wurden, thatsächlich, wenn auch nur ausnahmsweise, bei Pyämischen auftreten, und dass exquisite sonstige Erscheinungen der Pyämie bestanden, so ist nicht zu bezweifeln, dass auch die von einem der Aerzte für Blattern gehaltenen Pusteln pyämische Hautaffectionen gewesen sind. Erwägt man weiter, dass J. T. bereits am Tage seiner Ankunft im Heimatsorte eine Schwellung und blaue Verfärbung der linken Stirngegend, somit ausgesprochene Erscheinungen einer Contusion dieser Stelle an sich trug, bereits damals über Unwohlsein, sowie über Schmerzen im Kopf und rechten Arm klagte und fortan liegen blieb, dass ferner der Ausbruch der Hautaffection mit einer Vergrösserung der Schwellung über dem linken Auge zusammenfiel, so ist es klar, dass die Entstehung des Abscesses der linken Stirne und damit die umschriebene eitrige Entzündung der harten Hirnhaut, sowie die consecutive Pyämie mit jener Contusion in ursächlichem Zusammenhange stehen, und dass somit J. T. eines gewaltsamen Todes gestorben ist. Die betreffende Contusion war aber offenbar der Effect eines Stosses oder Schlages mit oder gegen einen stumpfen oder harten Gegenstand, und sie konnte in der That, wie der Knabe angab, durch 12 Tage vor dem Tode erlittene Schläge gegen den Kopf oder beim Niedergeworfenwerden und Aufschlagen mit dem Kopfe auf dem Boden entstanden sein.
Tuberculose nach Verletzung.
Kann Tuberculose durch Trauma entstehen? Diese Frage ergibt sich in der gerichtsärztlichen Praxis immer häufiger und gehört nicht zu den leicht zu beantwortenden. Bei der Obduction eines dreijährigen, von seinem Stiefvater durch volle fünf Monate in allerrohester Weise misshandelten Mädchens fand Brand (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXXII, pag. 259) zahlreiche Contusionen und Hautabschürfungen verschiedenen Datums, Miliartuberculose und einen bohnengrossen Hirntuberkel. Da Eiter- oder Käseherde nicht vorhanden waren, dagegen zahlreiche Verletzungen, durch welche Zerfall der Gewebe und daher Gelegenheit zur Verschwemmung von Detritusmassen durch den Kreislauf geboten war, wobei die schlechten hygienischen Verhältnisse begünstigend mitgewirkt haben konnten, so nahm Brand den ursächlichen Zusammenhang zwischen Miliartuberculose und Misshandlung als möglich und sogar als naheliegend an, worauf die Verurtheilung des Stiefvaters zum Tode erfolgte! Lebert (1872 und 1877), Brehmer („Die Aetiologie der chronischen Lungenschwindsucht“, Berlin 1885) und Mendelssohn („Traumatische Phthise.“ Zeitschr. f. klin. Med. 1885, X, pag. 108). Neun von Letzterem sehr eingehend analysirte Fälle sprechen sich für die Möglichkeit des Auftretens von Phthise nach Contusionen und Traumen der Lunge aus. Kraske („Ueber tuberculöse Erkrankung von Wunden.“ Centralbl. f. Chir. 1885, Nr. 47) hat Fälle beobachtet, in denen die tuberculöse Infection wahrscheinlich von Wunden aus erfolgte, und seitdem sind so viele einschlägige Beobachtungen gemacht worden, dass in dieser Beziehung kein Zweifel mehr bestehen kann. Besonders wichtig sind in dieser Hinsicht die Mittheilungen von Lehmann (Deutsche med. Wochenschr. 1886, Nr. 9) und Elsenberg (Berl. klin. Wochenschr. 1886, Nr. 35) über Inoculation der Tuberculose durch Beschneidung und die von Eiselsberg (Wiener med. Wochenschr. 1887, Nr. 53) über Impftuberculose, welcher einestheils eine reiche Literatur des Gegenstandes bringt, andererseits vier eigene Fälle von Einimpfung der Tuberculose durch unreine Instrumente (Nadel, Messer, Injectionsspritze) und durch Wäsche eines Tuberculösen mittheilt. (Siehe auch A. Salis, „Die Beziehungen der Hirntuberculose zu Traumen des Schädels“, Bern 1888, Diss. und Lacher, Friedreich’s Bl. 1891, pag. 321.) Neuere Arbeiten über den Gegenstand liegen vor von E. Grasser („Unfall als Ursache von Entzündungen und Gewächsen.“ Wiener med. Presse, 1893, Nr. 42) und P. Guder („Ueber den Zusammenhang zwischen Trauma und Tuberculose.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII, 1. und 2. Heft.) Am häufigsten scheint Tuberculose nach Brustverletzungen, insbesondere nach penetrirenden Brustwunden, sich zu entwickeln. Namentlich haben wir wiederholt Personen obducirt, die mehrere Wochen oder Monate, nachdem sie eine penetrirende Bruststichwunde erhielten, an tuberculöser Pleuritis und ihren Consequenzen gestorben waren. Der causale Nexus der Pleuritis als solcher mit der Stichverletzung ist in der Regel klar, weniger aber der Grund, warum dieselbe den tuberculösen Charakter bekam. War das Individuum zur Zeit der Verletzung entschieden tuberculös oder fanden sich bei der Obduction tuberculöse Schwielen, alte, käsige Herde in den Lungenspitzen oder verkäste Bronchialdrüsen u. dergl., dann ist die Annahme begründet, dass die Pleuritis wegen der bereits bestandenen Tuberculose oder wegen der Anlage hierzu, somit wegen „eigenthümlicher Leibesbeschaffenheit des Verletzten“, den tuberculösen Charakter erhalten hat. Ergeben sich solche Momente nicht, dann kann trotzdem kaum behauptet werden, dass die Verletzung „ihrer allgemeinen Natur nach“ die Tuberculose nach sich gezogen habe, sondern es muss erklärt werden, dass die durch die Verletzung bedingte Entzündung (die ja für sich allein auch keine absolut nothwendige Folge solcher Wunden ist) wegen gewisser mehr zufälliger und uns vorläufig unbekannter Verhältnisse den tuberculösen Charakter angenommen hat. Theoretisch muss zugestanden werden, dass sowohl das primäre Trauma, als die durch dasselbe herbeigeführten entzündlichen und Schwächezustände ein die Einwanderung von Tuberkelbacillen begünstigendes Moment bilden können, welche wieder dann leichter als sonst geschehen kann, wenn der Verletzte mit Tuberculösen im nahen Verkehre stand, weshalb von den erwähnten Beobachtern vor dem Zusammenlegen (Lungen-) Verletzter mit Phthisikern dringend gewarnt wird.
Carcinom durch Trauma.
Dass Traumen, insbesondere Stösse u. dergl., Carcinome veranlassen können, ist eine bei den Laien sehr verbreitete Anschauung. Wissenschaftlich muss die Möglichkeit im Allgemeinen zugegeben werden, doch dürfte es in concreten Fällen nur beim Zusammentreffen besonderer Verhältnisse gestattet sein, sich über einen derartigen causalen Zusammenhang positiv auszusprechen. In neuerer Zeit hat Cremer (Würzburger Diss. 1885) über ein Nierencarcinom berichtet, welches seit dem Auffallen eines schweren Balkens auf den Rücken sich entwickelt hatte und 10 Monate nach dem Trauma zum Tode führte. Aus der Literatur citirt Cremer 15 verwandte Fälle. Auch ist es möglich, dass bei bereits bestehendem Krebs ein Trauma die Gelegenheitsursache zur Verschleppung von Krebskeimen (Krebsmetastasen) geben kann. Eine solche Möglichkeit bestand vielleicht bei einem von uns secirten Maurer, der 6 Wochen nach einem Sturz vom Gerüste unter paraplegischen Erscheinungen und Decubitus gestorben war und bei dem sich ein ulcerirendes Carcinom des Oesophagus und eine bohnengrosse Krebsmetastase im Conus des Rückenmarkes ergab.
Concurrirende Todesursachen.
Wurden ausser der als tödtlich erkannten Verletzung noch eine andere oder mehrere andere gefunden, so wird es nothwendig, auch die Möglichkeit auszuschliessen, dass die zweite oder die anderen Verletzungen den Tod herbeigeführt hätten, und die gleiche Nothwendigkeit ergibt sich, wenn der Sectionsbefund oder die besonderen Umstände des Falles noch auf andere, als im engeren Sinne traumatische Gewaltthätigkeiten denken lassen, die den Verstorbenen getroffen und für sich den Tod desselben herbeigeführt haben konnten.
Die Ausschliessung der letzterwähnten Todesarten erfordert die sorgfältige Erwägung der Symptome, die diese zu erzeugen pflegen, und da wir dieselben speciell behandeln werden, so müssen wir in dieser Beziehung auf die betreffenden Capitel verweisen, in welchen auch auf die Möglichkeit des gleichzeitigen Vorkommens von Verletzungen Rücksicht genommen werden wird. Hier sei nur bemerkt, dass das Zusammentreffen solcher concurrirender Todesursachen, wie Skrzeczka[268] diese Eventualität richtig benennt, nicht blos beim Selbstmord, obzwar bei diesem am häufigsten, sondern auch bei durch Andere veranlasster Tödtung vorkommen kann.
Zusammentreffen mehrerer Verletzungen.
Wurden an einer Leiche mehrere Verletzungen gefunden, so kann sich zunächst der Fall ergeben, dass keine der gefundenen Verletzungen einzeln für sich im Stande war, den Tod herbeizuführen, dass aber alle Verletzungen zusammengenommen diesen bewirkt haben. Auf diese Möglichkeit bezieht sich der §. 143 des österr. St. G., ebenso der §. 236 des österr. St.-G.-Entwurfes und der §. 227 des deutschen St. G. Wir haben bereits oben auf solche Fälle aufmerksam gemacht und erwähnt, dass der Tod dann in der Regel durch Shok oder durch Summirung des Blutverlustes erfolgt.
Es kann ferner geschehen, dass neben einer offenbar letal gewordenen Verletzung eine oder mehrere andere leichte oder schwere, aber keine für sich oder im Zusammenwirken mit anderen lebensgefährliche Verletzungen gefunden werden. Auch solche Fälle bieten selten besondere Schwierigkeiten.
Hier haben wir aber vorzugsweise den Fall im Auge, dass an einem und demselben Individuum zwei oder mehrere Verletzungen sich finden, von denen jede für sich allein im Stande gewesen sein konnte, den Tod zu bewirken. Dies wäre eine „Concurrenz von Todesursachen“ im strengsten Sinne des Wortes und sie hätte insbesondere dann eine wichtige Bedeutung, wenn die betreffenden Verletzungen nicht alle von einem Thäter, sondern jede von einem anderen zugefügt worden wäre.
In solchen Fällen handelt es sich in der Regel um die Beantwortung von drei Fragen:
Welcher von den vorhandenen Verletzungen kommt ein tödtlicher Charakter zu?
Wurden die als tödtlich erkannten Verletzungen gleichzeitig zugefügt oder nicht und im letzteren Falle, welche früher?
Welche von denselben hat dem Leben zunächst ein Ende gemacht?
Concurrenz „tödtlicher“ Verletzungen.
Ad 1. Die Schwierigkeit bei der Beantwortung dieser Frage liegt darin, dass wir nicht, wie bei einer einzigen Verletzung, zu erklären haben, ob dieselbe im vorliegenden Falle den Tod thatsächlich bewirkt habe, sondern ob von zwei oder mehreren vorgefundenen Verletzungen jede einzelne den Tod bewirken konnte, beziehungsweise musste, wodurch dem Gerichtsarzt nicht mehr, wie im erstgenannten Falle, blos die Aufgabe zufällt, den Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung, zwischen Verletzung und Tod zu constatiren, sondern wodurch derselbe gezwungen wird, das Gebiet der Prognose zu betreten, dessen Unsicherheit sich nirgends mehr fühlbar macht, als in der gerichtsärztlichen Praxis.
Der §. 143 des österr. St. G. bestimmt, dass, wenn bei einer zwischen mehreren Personen entstandenen Schlägerei Jemand getödtet wurde, Jeder, der ihm eine (nicht die) tödtliche Verletzung zugefügt hatte, des Todtschlages schuldig sei. Aus dieser Fassung ergibt sich, dass das Gesetz unter einer „tödtlichen Verletzung“ nicht blos, wie wir dies bisher festgehalten haben, eine solche versteht, die den Tod wirklich zur Folge hatte, sondern auch eine solche, die ihn eventuell zur Folge gehabt hätte, und im gleichen Sinne äussert sich auch Herbst (l. c. 308) bei der Commentirung des §. 143, „dass unter tödtlicher Verletzung nur eine solche verstanden werden kann, welche für sich allein, nämlich unabhängig von den übrigen Verletzungen und Misshandlungen, den Tod herbeizuführen geeignet war“, indem er noch hinzufügt, dass, „wenn eine Verletzung diese Beschaffenheit hatte, es weiter nicht darauf ankommt, ob der Tod wirklich aus ihr oder aus einer von einem anderen Thäter zugefügten, gleichfalls tödtlichen Verletzung hervorging“. Wie unklar eine derartige Auffassung des Begriffes „tödtliche Verletzung“ ist, geht daraus hervor, dass einestheils bekanntlich häufig genug Verletzungen letal enden können, die anfangs die günstigste Prognose boten, anderseits aber selbst die lebensgefährlichsten Traumen heilen können, und dass es eigentlich nur wenige Verletzungen gibt, die als absolut letal bezeichnet werden müssen, woraus wieder folgt, dass die Gefahr gegeben ist, dass eine Verletzung für eine tödtliche im Sinne des genannten Paragraphes erklärt wird, die möglicher Weise, wenn das Individuum nicht durch eine andere Verletzung getödtet worden wäre, nicht mit dem Tode geendet hätte, sonach keine tödtliche gewesen wäre. So richtig aber dieser Einwurf ist, so werden wir doch in solchen Fällen mehr die Bedürfnisse der Strafrechtspflege, als die strengen Forderungen der Wissenschaft berücksichtigen und, wenn an der Leiche eine Concurrenz von Verletzungen sich ergibt, erklären, welche von diesen erfahrungsgemäss in der Regel den Tod herbeizuführen pflegt und daher auch im vorliegenden Falle geeignet war, für sich allein den Tod zu bewirken, und in diesem Sinne die Verletzung als eine tödtliche bezeichnen.
Ad 2. Die Frage, in welcher Aufeinanderfolge zwei oder mehrere tödtliche Verletzungen zugefügt wurden, erfordert zunächst die Erwägung des Grades der vitalen Reactionserscheinungen, welche die einzelnen Läsionen darbieten, da anzunehmen ist, dass im Allgemeinen Verletzungen, die den intacten Organismus getroffen hatten, verhältnissmässig in- und extensivere solche Erscheinungen zeigen werden, als später zugefügte. Dies trifft jedoch nur zu unter sonst gleichen Verhältnissen, denn da, wie wir oben erwähnt haben, die vitalen Reactionserscheinungen frischer Wunden vorzugsweise durch die Blutung aus der Wunde und in ihre Nachbarschaft veranlasst werden, so kann es ganz wohl geschehen, dass eine entschieden später zugefügte Verletzung ungleich stärkere Reactionssymptome zeigt, als eine früher beigebrachte, wenn diese blutgefässarmes, jene aber blutreiches Gewebe oder gar grössere Gefässe getroffen hatte. Am deutlichsten wird die Differenz in den Reactionssymptomen sich kundgeben, wenn eine zweite Verletzung in der Agone versetzt wurde, die durch eine andere veranlasst worden war, während Verletzungen, die nur in einem durch eine vorangegangene gesetzten Zustande von Bewusstlosigkeit oder Betäubung zugefügt wurden, nicht blos intensive, sondern noch intensivere Reactionserscheinungen bieten können als letztere, wie aus dem unten anzugebenden Fall erhellt.
In manchen Fällen sind es andere Momente, die es gestatten, die Aufeinanderfolge zweier oder mehrerer Verletzungen zu bestimmen. So bei Selbstmördern der Umstand, ob der betreffende, nachdem er sich eine bestimmte Verletzung beigebracht hatte, noch im Stande war, so viel Kraft zu entwickeln, um sich eine zweite ebenfalls lebensgefährliche zu versetzen, da es keinem Zweifel unterliegen kann, dass jene Verletzung die letzte war, welche bei einem Selbstmörder augenblicklichen Tod oder wenigstens sofortige Unfähigkeit zu weiteren Handlungen bewirken musste.
Welche der Verletzungen war die zunächst tödtliche?
Ad 3. Um zu unterscheiden, welche von den gefundenen Verletzungen zunächst den Tod bewirkte, kommt zuerst zu erwägen, welche derselben schneller den Tod herbeizuführen geeignet war als die andere. Die allgemeine Erfahrung muss uns in dieser Beziehung leiten und es wird sowohl die unmittelbare Lebenswichtigkeit des getroffenen Organes oder Organtheiles als die In- und Extensität der Verletzung dieses Organes und die sogenannte „nächste“ Todesursache, wie wir sie oben ausführlich besprochen haben, in Betracht kommen.
Ist letztere, z. B. Verblutung, klar ausgesprochen und lässt sie sich nur auf eine bestimmte Verletzung zurückführen, dann ist die Beantwortung obiger Frage verhältnissmässig leicht.
Waren mehrere Verletzungen da, von denen jede geeignet war, Verblutung zu bewirken, dann kann man allerdings häufig sagen, aus welcher Wunde das Blut rascher und in grösseren Mengen ausströmen musste, welche daher bei verschiedenen Menschen, aber unter sonst gleichen Verhältnissen, früher den Tod herbeigeführt haben würde. Bei einem und demselben Individuum aber lassen sich in der Regel zwei oder mehr durch profuse Blutung sofort lebensgefährliche Verletzungen gar nicht von einander trennen, da eine die andere beeinflusst, die Verblutung schliesslich durch den gleichzeitigen Blutverlust aus allen Wunden und eben deshalb früher erfolgt, als sie sonst nur aus einer erfolgt wäre. Dagegen sind wir berechtigt, z. B. von zwei Wunden, von denen die eine verhältnissmässig langsam, die andere äusserst schnell Verblutung bewirken konnte, die letztere für die zunächst tödtliche zu erklären, wenn wir nachzuweisen im Stande sind, dass letztere entweder früher als die erstere oder gleichzeitig mit dieser oder unmittelbar darnach gesetzt wurde, während wir dieselbe desto weniger als solche werden begutachten können, je weiter bereits zur Zeit ihrer Zufügung die durch die erste Wunde gesetzten Verblutungserscheinungen gediehen waren.
Bezüglich anderer Verletzungen wollen wir nur erwähnen, dass gerade bei den wichtigsten und am häufigsten vorkommenden, nämlich bei den Kopfverletzungen, die Beantwortung der Frage, ob und wann nach einer bestimmten Verletzung der Tod eingetreten wäre, die grösste Schwierigkeit bietet. Wir werden an einer anderen Stelle hören, wie trügerisch sich die Prognose der Kopf- (Gehirn-) Verletzungen gestalten kann, wie einestheils Verletzungen, die anfangs keine oder nur unbedeutende und vorübergehende Symptome erzeugten, nachträglich einen letalen Ausgang nehmen können und dass andererseits gar nicht selten Hirnverletzungen heilen, die in der überwiegenden Mehrzahl ähnlicher Fälle den Tod nach sich zu ziehen pflegen. Da wir sonach häufig gar nicht mit absoluter Bestimmtheit sagen können, ob eine bestimmte Kopfverletzung wirklich und nothwendig den Tod nach sich gezogen hätte, so sind wir noch weniger in der Lage, zu erklären, binnen welcher Zeit der Tod erfolgt wäre. Es wird also wieder nichts Anderes erübrigen, als eine Wahrscheinlichkeitsdiagnose zu stellen und zu diesem Behufe die Ausdehnung und Art der Verletzung und die Beschaffenheit, respective die Lebenswichtigkeit der getroffenen Hirntheile zu erwägen. In ersterer Beziehung wissen wir, dass ausgebreitete Hirnläsionen viel rascher zum Tode führen, als umschriebene Verletzungen, sowie dass ausser der unmittelbaren Zusammenhangstrennung eines Hirntheiles auch der durch gleichzeitige Gefässtrennung erfolgende Blutaustritt, insbesondere aber bei vielen Verletzungen die mit der Zufügung der eigentlichen Verletzung verbundene Hirnerschütterung einen wesentlichen Einfluss auf den Verlauf einer Kopfverletzung nehmen, was umsomehr zu beachten ist, als die Commotio cerebri keine anatomischen Veränderungen erzeugt und nur aus der Beschaffenheit der sonstigen Verletzung und den übrigen Umständen des Falles erkannt werden kann. In der zweiten Beziehung ist es wieder bekannt, dass die centralen Hirntheile im Allgemeinen eine viel grössere Wichtigkeit für das animale Leben besitzen, als die peripheren und dass daher die Verletzung ersterer ungleich lebensgefährlicher ist, also auch schneller zum Tode führt, als jene anderer Hirntheile. Am schnellsten tödten bekanntlich Verletzungen der Brücke und des verlängerten Marks. Doch haben wir einen Mann obducirt, der einen Messerstich hinter das rechte Ohr erhalten hatte, welcher entlang der rechten Felsenbeinpyramide bis in’s Centrum der rechten Hälfte der Varolsbrücke gedrungen war, der zwar sofort bewusstlos zusammenstürzte, jedoch erst nach 3½ Tagen starb. Hätte dieser Mann gleichzeitig oder früher oder später eine andere tödtliche Verletzung erlitten und wäre sofort gestorben, so hätte man leicht geneigt sein können, den Stich in den Pons als die nächste Todesursache zu erklären, während die andere Verletzung den Tod bewirkt haben konnte. Dass spontane Hämorrhagien im Pons nicht immer sofort tödten, haben wir wiederholt gesehen und erst unlängst eine Frau obducirt, die, trotzdem die Varolsbrücke bis auf eine schmale corticale Schichte ganz zerstört war, dennoch die Hämorrhagie noch 12 Stunden überlebt hatte.
Concurrenz mehrerer Todesursachen.
Wenn wir zu dem Gesagten noch erwägen, dass bezüglich der Schnelligkeit, mit welcher der Tod eintritt, auch verschiedene individuelle Verhältnisse eine Rolle spielen, insbesondere das Alter und der Gesundheitszustand, so bedarf es keiner weiteren Ausführung, um zu beweisen, wie sehr es nöthig ist, dass der Gerichtsarzt, wenn eine Concurrenz tödtlicher Verletzungen sich ergibt, alle Seiten des concreten Falles in Betracht ziehe, bevor er ein Urtheil dahin abgibt, dass gerade nur die eine der gefundenen Verletzungen den Tod veranlasst habe.
Als Beispiel einer Concurrenz mehrerer Todesursachen möge folgender unserer Fälle dienen:
Im October 1876 wurde in Wien ein Geldbriefträger ermordet und ausgeraubt. Bei der Obduction fand sich eine Schusswunde in der linken Schläfegegend, von einem Revolver kleinsten Calibers herrührend, wie aus der gleich hinter der Einschussöffnung im Knochen, in der Hirnrinde steckend gefundenen kleinen Spitzkugel geschlossen werden konnte. Die Verletzung des Gehirns war sonach keine ausgedehnte, doch war eine ziemlich starke Blutschichte zwischen den Meningen in der Umgegend, sowie an der Schädelbasis ausgetreten. Ferner fand sich eine klaffende, bis auf die Wirbelsäule durchdringende Schnittwunde am Vorderhalse, die zwischen Kehlkopf und Zungenbein eindrang, sämmtliche grossen Halsgefässe durchtrennt hatte und rechts bis in den Canalis arter. vertebralis eingedrungen war. Ausserdem eine deutliche Strangfurche unterhalb dieser Schnittwunde, welche die linke Hälfte des Halses umgreifend nach rechts und aufwärts aufsteigend sich einerseits am Kehlkopf in den rechten Theil der Halsschnittwunde, andererseits gerade in der Mittellinie des Nackens im behaarten Theile des Kopfes verlor.
Wir erklärten in unserem Gutachten, dass sämmtliche Verletzungen während des Lebens entstanden sind, dass jedoch der Tod zunächst in Folge der Durchschneidung des Halses durch Verblutung erfolgte, die bei der grossen Anämie der Leiche und da der Ermordete in einer grossen Blutlache gefunden worden war, keinem Zweifel unterlag. Ferner setzten wir auseinander, dass die Strangfurche offenbar vor Zufügung der Halswunde entstand, da, nachdem letztere erzeugt war, die um den Hals gelegte Schlinge keinen Halt mehr an der Haut des letzteren gefunden hätte. Bezüglich der Schussverletzung erklärten wir, dass sie zwar im höchsten Grade lebensgefährlich war, jedoch keineswegs sofort und nothwendig den Tod, wohl aber zunächst Bewusstlosigkeit herbeigeführt haben musste, und dass offenbar die Schnittwunde am Halse, erst als der Ermordete in Folge der Schussverletzung zusammengestürzt war, zugefügt wurde, da nicht abzusehen sei, warum der Thäter, nachdem er seinem Opfer eine so ausgedehnte und für jeden Laien als nothwendig und sofort tödtlich zu erkennende Schnittwunde am Halse zugefügt hatte, in ganz überflüssiger Weise diesem noch einen Schuss in den Kopf beigebracht haben sollte, der ihn durch den Knall zu verrathen im Stande war, während es sich gut denken lässt, warum der Thäter die Reihe der gegen den Ermordeten ausgeübten Gewaltacte mit einem Schuss gegen den Kopf eingeleitet haben mochte. In der That gestand der bald darauf eruirte Mörder, dass er den Briefträger zuerst mit einem Taschenrevolver niedergeschossen, dann ihn mit der Schnur gedrosselt, und als derselbe immer noch Lebenszeichen von sich gab, ihm endlich mit einem Jagdmesser den Hals durchschnitten habe.
3. Entstehungsursache der tödtlichen Verletzung.
Oesterr. St. P. O. §. 129: „Werden Verletzungen wahrgenommen, so ist insbesondere zu erörtern: 1. ob dieselben dem Verstorbenen durch die Handlung eines Anderen zugefügt wurden — — — —.“
Preuss. Regulativ, §. 29: „Auf jeden Fall ist das Gutachten zuerst auf die Todesursache — nächstdem aber auf die Frage der verbrecherischen Veranlassung zu richten.“
Da wir bereits oben über die Punkte gesprochen haben, aus welchen sich erkennen lässt, mit welchem Werkzeuge und auf welche Art eine Verletzung beigebracht wurde, und da wir noch bei der Behandlung der Verletzungen nach ihrem Sitze Gelegenheit haben werden, weitere Anhaltspunkte in dieser Richtung zu geben, so wollen wir uns hier blos darauf beschränken, den Selbstmord und seine Unterscheidung von anderen analogen Tödtungen zu besprechen, und ferner auf jene Untersuchungen einzugehen, welche geeignet sind, von ärztlicher Seite theils zur Eruirung des Thäters, theils zur Aufklärung besonderer Umstände des Falles beizutragen.
Der Selbstmord.
Wie häufig der Selbstmord geübt wird, ergibt die tägliche Erfahrung, und die Statistik lehrt, dass die Zahl der Selbstentleibungen in beständiger Zunahme begriffen ist, deren Grund nicht blos in dem Steigen der Population, sondern auch in anderen Verhältnissen gesucht werden muss. So kamen in den cisleithanischen Ländern Oesterreichs im Jahre 1871 in der Civilbevölkerung 1550, im Jahre 1872 1677 und im Jahre 1874 bereits 2151 Selbstmorde vor; in dem dichtbevölkerten Böhmen 1871 550, 1872 620 und 1874 767. In Wien allein sind zufolge den Physikatsberichten in den einzelnen Jahren 1870–1878 99, 132, 141, 152, 214, 205, 210, 198 und 193 Selbstmorde vorgekommen, in den Jahren 1881–1884 231, 224, 220 und 248, und in den Jahren 1888 und 1889 345 und 366. Die gleiche Erscheinung zeigt sich auch in anderen Ländern. So kamen in Bayern[269] in der 7jährigen Periode von 1857–1863 80, in jener von 1864–1870 bereits 90 Selbstmorde auf je eine Million Einwohner; ebenso kamen auf je eine Million Einwohner in Preussen 1820–1834 88, 1835–1841 103, 1849–1852 108 und 1869 134; in Frankreich 1830–1832 61, 1841–1842 81, 1852 103, 1858 110 Selbstmorde.
Diese steigende Häufigkeit der Selbstmorde verdient auch in gerichtsärztlicher Beziehung Beachtung bei der Beurtheilung gewaltsamer Todesarten, umsomehr, als Fälle, in denen die Frage gestellt wird, ob Selbstmord vorliegt oder gewaltsame Tödtung durch einen Dritten, verhältnissmässig häufig vorzukommen pflegen.
Geschlecht.
Die Statistik aller Länder zeigt unter den Selbstmördern eine auffallende Prävalenz des männlichen Geschlechtes. So waren von den im Jahre 1871 in Oesterreich constatirten Selbstmördern 1291 männlichen und blos 269 weiblichen Geschlechtes; von jenen im Jahre 1872 1365 männlichen, 312 weiblichen Geschlechtes und auch im Jahre 1874 wurden 1802 Männer und nur 349 Weiber gezählt. In Böhmen ergab das Jahr 1871 461 männliche, 89 weibliche, das Jahr 1872 490 männliche und 130 weibliche, das Jahr 1874 639 männliche und 128 weibliche Selbstmörder, und in Wien betrug der Antheil des männlichen Geschlechtes an der Summe der Selbstmorde im Jahre 1871 70·5, 1872 72·4, 1873 68·4, 1874 76·6 und 1875 80 Procent.
Die Ursache dieser Erscheinung liegt vorzugsweise in der grösseren körperlichen und geistigen Schwäche des Weibes, in der geringeren Energie desselben, sowie in der grösseren Sanftmuth und Duldsamkeit, in der grösseren Scheu vor Schmerz und Begehung gewaltsamer Handlungen, aber auch in der meist secundären Rolle, die das Weib im Kampfe um’s Dasein spielt und die bewirkt, dass im Ganzen jene Momente weniger intensiv auf dasselbe einwirken, deren Anstürmen so häufig das männliche Individuum bewegt, seinem Dasein ein Ende zu machen, Umstände, die den Grund bilden, warum auch in der Verbrecherstatistik das Percentualverhältniss der Männer und Weiber in analoger Weise sich gestaltet.
Selbstmord in den verschiedenen Lebensaltern.
Eine Uebersicht über die Zahl der Selbstmorde in den einzelnen Lebensaltern geben folgende Zusammenstellungen, die wir einerseits dem bekannten Werke Quetelet’s („Physique sociale de l’homme.“ 1869, Tom. II), andererseits der oben citirten Arbeit Majer’s über die Selbstmorde in Bayern entnehmen, wobei ersterer eine zehnjährige, letzterer eine vierzehnjährige Beobachtungsperiode zu Grunde gelegt ist.
Quetelet
Männer Weiber
Unter 16 Jahren 147 45
von 16–21 „ 862 469
„ 21–30 „ 3208 1121
„ 30–40 „ 5729 1045
„ 40–50 „ 4055 1270
„ 50–60 „ 3237 1156
„ 60–70 „ 2473 889
„ 70–80 „ 1287 422
„ 80– u. s. w. 278 68
Summe 19276 6485
Majer
Männer Weiber
Unter 20 Jahren 236 54
von 20–30 „ 851 245
von 30–40 „ 807 204
von 40–50 „ 923 200
von 50–60 „ 911 214
von 60–70 „ 631 103
von 70–80 „ 184 47
„ 80 und darüber 38 6
Summe 4581 1073
Aus dieser Zusammenstellung ergibt sich, dass die meisten Selbstmorde in die sogenannten besten Jahre fallen, und dass namentlich die Periode zwischen dem 40. und 50. Jahre die höchste Zahl der Selbstmorde aufweist, also die Zeit, in welcher zwar die Höhe des Lebens erreicht ist, aber auch die Sorgen um die eigene und der Familie Existenz am meisten sich zu häufen pflegen, und häufig auch eine gewisse Ernüchterung sich geltend macht, die das Erreichte und das noch zu Erwartende nicht im Verhältniss erscheinen lässt zu den Hoffnungen, die man in jüngeren Jahren hegte, und zu der Mühe und Arbeit, die darauf verwendet wurde.
Die grosse Zahl der Selbstmorde bei jungen Leuten resultirt aus der Prävalenz der Leidenschaften und Triebe, insbesondere aus sexuellen Einflüssen und aus der gesteigerten Genusssucht, also aus Momenten, die auch erklären, warum in grossen Städten gerade dieses Alter die grösste Menge der Selbstmörder liefert, weshalb sich hier das Altersverhältniss der Selbstmorde etwas anders gestaltet als im Grossen und Ganzen. So entfiel bei in Wien in den Jahren 1854–1878 vorgekommenen Selbstmorden das höchste Antheilsprocent (11·9) auf die Altersperiode von 20–25 Jahren; hierauf folgt in absteigender Ordnung die Altersgruppe von 25–30 Jahren (11·5), an welche sich jene von 15–20 Jahren (8·8) anschliesst. (S. Sedlaczek, „Die Selbstmorde in Wien in den Jahren 1854–1878“. Wiener statist. Monatschrift. 1879, IX u. X.)
Die Zeit vor erreichter Pubertät schliesst den Selbstmord keineswegs aus, es gibt vielmehr der bisher bekannten Selbstmorde von Kindern eine verhältnissmässig grosse Zahl.
Kinder.
Der jüngste Selbstmörder, den wir zu obduciren Gelegenheit hatten, war ein 12jähriger Knabe, der sich eines verunglückten Schulzeugnisses wegen erschossen hatte; in einem anderen Falle hatte sich ein 13jähriger, wahrscheinlich geisteskranker Gymnasiast vom zweiten Stockwerk herabgestürzt, und in einem dritten hatte die 13jährige Tochter eines Officiers sich erschossen — wegen unglücklicher Liebe.
In Wien betrug die Zahl der Selbstmörder unter 15 Jahren in den letzten 25 Jahren 1·8% (Sedlaczek). Auch macht sich eine Zunahme solcher Fälle bemerkbar, da im Jahre 1889 3 Knaben von 14 Jahren sich erhenkten und 1 Knabe von 7 Jahren (!) und 1 Mädchen von 14 Jahren sich durch Sturz aus dem Fenster das Leben nahmen. Im Mai 1894 kam sogar ein Doppelselbstmord zweier Kinder, eines Mädchens von 12 und eines Knaben von 9 Jahren, vor, welche sich schlechter Schulausweise wegen in’s Wasser stürzten. Die Kinder gingen entlang des Donaucanals mit einer anderen 10jährigen Kameradin. Plötzlich entledigten sich die zwei Erstgenannten der Kopfbedeckungen und das Mädchen auch der Schuhe; letzteres drückte der Kameradin einen Zettel in die Hand und Beide liefen gegen den Canal, in den sie sich hineinstürzten und nicht mehr zum Vorschein kamen. Der Zettel enthielt die Worte: „Liebe Emilie! Ich danke dir für die Begleitung. Sage der Mutter, dass es wahr ist. Bitte meine Mutter, dass sie mir verzeihe. Anna.“ Im Hute des Mädchens fand sich ein zweiter Zettel, lautend: „Wir haben sich zusammen in die Donau gestürzt. Wohnort Langegasse 39, 1. Stock, Thür 8. Bitte meiner armen Mutter das zu geben.“ (!)
Nach Durand-Fardel („Ueber den Selbstmord bei Kindern.“ Annal. méd. psych. Janv. 1855) fielen von 25.760 in Frankreich vorgekommenen Selbstmorden 192 in das Alter vor das 16. Jahr. Von diesen hat D. 26 selbst untersucht. Darunter war ein Kind von 5 Jahren, 2 von 9, 2 von 10, 5 von 11, 7 von 12, 7 von 13 und 2 von 14 Jahren. Von diesen Kindern hatten sich 10 ertränkt, 10 erhängt und 2 erschossen. Alle Mädchen hatten sich ertränkt. In der Regel sind es die geringfügigsten Ursachen, die solche Kinder zum Selbstmord bewegen, so schlechte Schulzeugnisse, Furcht vor Strafe u. s. w. In dem einen Falle Durand-Fardel’s tödtete sich ein 9jähriger Knabe aus Kummer über den Verlust eines Vogels. Es ist in solchen Fällen nicht die allgemeine Bedeutung der Selbstmordursache zu würdigen, sondern jene, die dieselbe für das betreffende Kind hatte und zu berücksichtigen, dass solche in den Augen Erwachsener geringfügige Ursachen Kinder ganz wohl zu raschen Thaten bewegen können, besonders dann, wenn diese, wie sich auch in den meisten derartigen Fällen constatiren liess, schon von Haus aus reizbaren Charakters oder sonst originär abnorm gewesen sind.
Während die Zahl der Selbstmorde von der Pubertät bis zum 50. Jahre rasch ansteigt, nimmt sie gegen das hohe Alter zu noch rascher ab. Dies zeigt sich bei beiden Geschlechtern. Die Abnahme ist jedoch keine absolute und erklärt sich zunächst daraus, dass im Alter die Zahl der Individuen bedeutend abgenommen hat. Wenn man aber das Procentverhältniss der Selbstmorde unter den Individuen der einzelnen Altersclassen berechnet, so kann man constatiren, dass das Verhältniss der Selbstmorde zu der Zahl der Lebenden jeder Altersclasse mit dem Alter beständig zunimmt bis zum 70., ja 80. Jahre, wodurch die frühere Ansicht, dass der Selbstmord mit dem Alter ab- und die Liebe zum Leben zunehme, ihre Widerlegung findet.[270]
Von 100.000 Lebenden desselben Alters sind in Preussen durch Selbstmord gestorben (Morselli, l. c. pag. 208):
Im Alter von 1876 1877 1878
männ- liche weib- liche männ- liche weib- liche männ- liche weib- liche
Personen Personen Personen
unter 15 Jahren 3 0·2 0·7 0·3 0·8 0·3
über 15–20 „ 13 5 15 7 16 7
„ 20–25 „ 29 9 32 8 31 9
„ 25–30 „ 23 6 28 6 31 7
„ 30–40 „ 33 6 32 7 37 8
„ 40–50 „ 46 10 50 10 55 10
„ 50–60 „ 58 12 75 9 73 13
„ 60–70 „ 72 13 75 14 82 13
„ 70–80 „ 72 13 67 13 75 19
80 und darüber 66 14 46 12 65 6
Wahl der Todesart.
Was die Wahl der Todesart anbelangt, so lehrt die Erfahrung, dass gewisse Selbstmordarten gegenüber anderen ungemein prävaliren. Dies ergibt sich z. B. aus der Selbstmordstatistik für das Königreich Preussen pro 1869.[271]
Todesart Männer Weiber Zusam- men Procentverhältniss
Männer Weiber Zusam- men
Erhängen 1641 266 1907 63·8 43·3 59·8
Ertränken 425 262 687 16·5 42·7 21·6
Erschiessen 320 1 321 32·4 0·1 10·1
Schnitt und Stich 89 22 111 3·5 3·6 3·5
Vergiften 61 52 113 2·4 8·5 3·5
Andere Mittel 37 11 48 1·4 1·8 1·5
Summe 2573 614 3187 100 100 100
Statistik der Selbstmordarten.
Von den im Jahre 1871 in Frankreich constatirten Selbstmorden[272] geschahen 1991 durch Erhängen, 1278 durch Ertränken, 591 durch Erschiessen, 215 durch Kohlendunst, 152 durch Schnitt und Stich, 143 durch Herabstürzen von Monumenten und anderen Höhen, 70 durch Gift, 50 durch diverse andere Mittel. Von den 1871 in Böhmen vorgekommenen 551 Selbstmördern haben sich 316 erhängt, 107 erschossen, 49 ertränkt, 53 vergiftet, 3 erstochen, 14 haben sich durch Halsschnitt, 3 durch Aderöffnen, 3 durch Ueberfahren auf der Eisenbahn, 1 durch Ersticken und 2 durch Sprung in einen Schacht das Leben genommen.
In Wien entfielen nach Sedlaczek von der Summe der Selbstmorde in Procenten:
Im Quinquennium Er- hängen Gift Er- schiessen Schnitt- u. Stich- wunden Herab- stürzen Er- trinken Andere Mittel
1854–1858 48·0 14·2 6·7 16·1 9·2 5·0 0·8
1859–1863 43·6 16·6 9·3 13·3 9·5 5·2 2·5
1864–1868 35·2 30·1 9·9 7·8 7·8 7·8 1·4
1869–1873 29·2 31·2 16·3 8·3 6·8 7·1 1·1
1874–1878 38·0 26·9 20·2 7·0 5·7 6·6 0·6
Bezüglich des Geschlechtes entfielen von der Gesammtsumme:
von Männern von Frauen

in Procenten
Auf den Selbstmord durch Erhängen 40·5 20·4
„ „ „ „ Gift 18·8 47·5
„ „ „ „ Erschiessen 17·9 3·2
„ „ „ „ Schnitt- u. Stichwunden 9·9 7·3
„ „ „ „ Herabstürzen 5·4 13·1
„ „ „ „ Ertränken 6·3 7·3
„ „ „ auf andere Weise 1·2 1·2
Was andere grosse Städte betrifft, so tödteten sich Personen in
Berlin (1869–1872 und 1874–1876) Prag (1874–1876) London (1860–1878) Paris (1874–1878)
Durch Erhängen 625 45 1460 1016
„ Ertränken 248 27 1001 723
„ Erschiessen 230 43 311 334
„ Gift 217 39 908 149
„ Sturz von einer Höhe 45 5 ? 217
„ Schnitt- u. Stichwunden 40 9 1141 101
Es ergibt sich aus vorstehenden statistischen Daten, dass überall das Erhängen die häufigste Selbstmordart bildet, dann aber im Allgemeinen das Ertränken und das Erschiessen folgt. Ferner ergibt sich, dass Weiber am häufigsten zum Ertränken, in grossen Städten zum Gift und dann zum Erhängen greifen, während Selbstmordarten durch Verletzungen, insbesondere durch Erschiessen, verhältnissmässig selten von ihnen gewählt werden. Die Häufigkeit des Erhängens und Ertränkens erklärt sich daraus, dass diese Selbstmordarten keiner besonderen Vorbereitungen und Hilfsmittel bedürfen, leicht auszuführen sind, den Tod sicher und schnell bewirken und auch als schmerzlos gelten. Bezüglich anderer Selbstmordarten machen sich verschiedene Einflüsse bemerkbar. So sehen wir den Selbstmord durch Erschiessen besonders bei Individuen vorkommen, die mit Feuerwaffen umzugehen verstehen, und denen sie leicht zur Hand sind. Dies beweist insbesondere die Selbstmordstatistik beim Militär. So weist der statistische Jahresbericht über die sanitären Verhältnisse des österreichischen Heeres vom Jahre 1869 229 Selbstmorde auf, von denen 173 durch Erschiessen, 44 durch Erhängen, 8 durch Ertränken, 2 durch Sturz von einer Höhe, 1 durch Vergiftung und 1 durch Ueberfahren auf der Eisenbahn geschahen. Die Häufigkeit des Selbstmordes durch Vergiftung in grossen Städten, wie namentlich in Wien, erklärt sich ungezwungen daraus, dass daselbst Gift ungleich leichter zu haben ist als auf dem Lande oder in kleineren Städten. Dass auch andere locale Verhältnisse verschiedener Orte und ganzer Länder sich in dieser Beziehung geltend machen, ergibt sich u. A. daraus, dass der Selbstmord durch Kohlenoxydgas (Kohlendunst) in Frankreich stark vertreten ist, während er in Deutschland (Berlin) nur selten, in Oesterreich, speciell in Wien, fast gar nicht vorkommt. Auch die Häufigkeit des Selbstmordes durch Sichherabstürzen von Monumenten und anderen Höhen bei den Franzosen mag in dem Charakter des Volkes liegen, welcher bewirkt, dass auch der Selbstmord mit mehr Ostentation ausgeübt wird, als dies anderwärts zu geschehen pflegt.
Nachahmung.
Ebenso ist auch der Einfluss des Beispieles unverkennbar. Es lässt sich dieser nicht blos an dem bereits im Alterthum beobachteten und auch gegenwärtig zeitweise vorkommenden epidemieartigen Auftreten der Selbstmorde erkennen, sondern auch daraus, dass auch bezüglich der Wahl der Todesart und sogar bezüglich der Wahl der Stelle, wo der Selbstmord ausgeführt wird[275] und bei Vergiftungen auch in der Wahl des Giftes sich die Nachahmung bemerkbar macht. So lehrt die Erfahrung, dass die Selbstmörder sich nicht selten von bestimmten Brücken in’s Wasser stürzen, und sogar dieselben Stellen der Brücke wählen, die bereits Andere vor ihnen benützt hatten, und jede grosse Stadt hat bestimmte Orte, Parke, Wälder etc., wo häufiger als anderswo Selbstmorde begangen werden.
Gemeinschaftlicher Selbstmord.
Psychologisch interessant ist der gemeinschaftliche Selbstmord. Verhältnissmässig am häufigsten ist der Doppelselbstmord von Liebespaaren. Seltener ist der von Ehepaaren, welcher meist durch Nothlage bedingt ist und mitunter mit Selbstmord, häufiger mit Tödtung der Kinder sich combinirt. Noch seltener ist der von Geschwistern. Doch kam im Mai 1894 ein vierfacher solcher Selbstmord vor, indem sich ein bekannter Maler mit 3 Schwestern durch Cyankalium vergiftete. Gemeinschaftlicher Selbstmord von Individuen gleichen Geschlechtes gehört zu den seltensten Vorkommnissen und betrifft dann meistens weibliche und nur ausnahmsweise männliche Personen. Vor einigen Jahren nahmen sich in Wien 4 in Noth gerathene Frauen aus guter Gesellschaft (Mutter und 3 erwachsene Töchter) gleichzeitig durch Erschiessen das Leben und vor Kurzem tödteten sich zwei Freundinnen ebenfalls durch Revolverschüsse wegen unglücklicher Liebe. Ende 1884 tödteten sich in Wien zwei fallite Kaufleute (Brüder) in ihrem Geschäftslocal durch Erschiessen. Beide hatten sich mit einem Revolver in die rechte Schläfe geschossen und man hatte nur einen Schuss gehört, so dass die That offenbar auf ein verabredetes Zeichen geschah. Die forensische Bedeutung solcher auf eine Art „psychischer Infection“ zurückzuführender Fälle liegt, abgesehen von dem Umstand, dass mitunter die Priorität des Todes in Frage kommt (s. pag. 377), vorzugsweise darin, dass gegen den etwa überlebenden Theil die Anklage wegen Mord erhoben werden kann, was auch dann geschieht, wenn die zweite Person mit ihrer vollen Einwilligung von der überlebenden getödtet worden ist. Am häufigsten kommt Gift, Erschiessen und Ertränken in Anwendung, seltener andere Tödtungsarten. Vor einiger Zeit kam hier ein durch Halsabschneiden begangener Selbstmordversuch eines Liebespaares vor die Jury. Der 24jährige Mann hatte in einem Walde seiner Geliebten mit deren Einwilligung den Hals durchschnitten und dann sich selbst eine gleiche Wunde beigebracht. Beide waren noch im Stande, sich nach Hause zu schleppen und genasen nach längerer Krankheit. Der Mann wurde unter Berücksichtigung der mildernden Umstände nur zu einjährigem Kerker verurtheilt.
Ursachen des Selbstmordes.
Die nächsten Ursachen des Selbstmordes sind sehr verschiedenartig, und es ist, wie wir schon bezüglich der Kinder angedeutet haben, ihre Bedeutung nicht vom allgemeinen Standpunkte aus zu beurtheilen, sondern mit Rücksicht auf die concreten Verhältnisse des betreffenden Individuums.
Zweifellos begeht eine grosse Zahl der Selbstmörder die Selbstentleibung im geistesgestörten Zustande, obgleich es irrig wäre, wenn man, wie dies insbesondere englische Psychiater thaten, jeden Selbstmord auf Geistesstörung zurückführen wollte. Der Natur der Sache zufolge sind es besonders melancholische Zustände, die mit Selbstmordsdrang einhergehen, Zustände, die schon in ihren ersten Stadien, ohne dass auffallende objective Symptome noch vorhanden wären, die Idee des Selbstmordes wecken und zur Ausführung bringen können, aber eben des Mangels objectiv auffallender Erscheinungen wegen nicht erkannt oder übersehen werden können. Ein grosses Contingent liefern die Alkoholiker, die Neurasthenischen, die Epileptiker und vielfach die originär Verrückten (Verfolgungswahn). Bekannt ist das häufige Vorkommen des Selbstmordes in einzelnen Familien als Theilerscheinung erblich degenerativer Zustände, neben moralischem Irrsein u. s. w.
In anderen, und zwar häufigeren Fällen lässt sich der Grund der Selbstentleibung auf Unglücksfälle, Vermögensverluste, drückende Sorgen zurückführen, die einestheils für sich im Stande sind, ein genügendes Motiv für die Begehung eines Selbstmordes zu bilden, andererseits zum Ausbruch von Geistesstörungen und dadurch mittelbar zum Selbstmord Veranlassung geben können. Weitere Motive bilden Furcht vor Strafe und Entehrung, heftige Gemüthsaufregungen in Folge von Familienzwistigkeiten und endlich unglückliche Liebe, die besonders in den ersten Jahren nach erreichter Pubertät, und namentlich beim weiblichen Geschlechte, verhältnissmässig häufig zur Selbstvernichtung führt. In wiederum anderen Fällen sind es körperliche Leiden, die das Individuum zum Selbstmord bewegen, besonders unheilbare und schmerzhafte Krankheiten, worunter syphilitische Erkrankungen eine grosse Rolle zu spielen scheinen.
Umstände des Selbstmordes.
Nach Majer tödteten sich von 5654 Selbstmördern 30·4% im Verlaufe einer Geistesstörung, 20·2 aus unbekannt gebliebenen Motiven, 18·6 wegen Kummer über Vermögensverluste und wegen Nahrungssorgen, 11·3 wegen körperlicher Leiden, 9·9 wegen Furcht vor Strafe, 5·2 aus Zorn und Rachsucht und 4·4 aus Furcht vor Entehrung. Bei den 4490 im Jahre 1871 in Frankreich vorgekommenen Selbstmorden konnte nur bei 4077 mit mehr weniger Gewissheit die Ursache des Selbstmordes sichergestellt werden und es ergaben sich als solche bei 1472 Gehirn- (Geistes-) Krankheiten, bei 950 schmerzhafte Zustände, bei 651 liederlicher Lebenswandel und Trunksucht, bei 620 Familienzwistigkeiten und bei 369 Unglücksfälle, ausserdem kam Selbstmord bei 15 Individuen vor, welche Capitalverbrechen begangen hatten.
Eigenthümlicher Weise fallen die meisten Selbstmorde auf die schönste Jahreszeit, und noch merkwürdiger ist es, dass nicht blos zufolge den Angaben Majer’s in Bayern der Mai die grösste Zahl der Selbstmörder lieferte, sondern auch in Wien durch drei Jahre hintereinander (1873 bis 1875) die meisten Selbstmorde im Mai verzeichnet wurden. Ganz besonders auffallend war dies im Jahre 1894, wo im Mai 39 Selbstmorde und 29 Selbstmordversuche vorkamen, darunter 6 an einem Tage (den 16.). Es scheint, dass ebenso wie in südlichen Ländern der Sirocco Unbehagen, Kopfschmerzen bewirkt und einen deprimirenden Einfluss auf die Stimmung ausübt, auch bei uns gewisse Witterungsverhältnisse (stürmische Perioden, tiefer Barometerstand) in ähnlicher Weise insbesondere auf neuro- und psychopathische Personen sich bemerkbar machen und so das periodisch häufigere Vorkommen der Selbstmorde erklären. — Es sind dies Perioden, in denen auch plötzliche Geistesstörung und Exacerbationen solcher häufiger vorkommen.[276] — Erfahrungsgemäss werden auch mehr Selbstmorde am Tage als in der Nacht begangen (nach Majer 60 gegen 40 Procent).
Verheimlichung des Selbstmordes.
Die meisten Selbstmorde geschehen heimlich, nicht selten an versteckten und abgelegenen Orten, in Kellern, am Dachboden, am Abort oder in anderen von innen verschliessbaren Localitäten. Mitunter wird aber der Selbstmord auch ganz ostentativ und in der offenbaren Absicht, Aufsehen zu erregen, vollbracht, so in Theatern, auf öffentlichen Spaziergängen. Andere geschehen in Hôtels, in öffentlichen Bädern, in Kirchen, im Wagen u. s. w., mitunter sogar bei Prostituirten. In einzelnen Fällen bemüht sich der Selbstmörder, die Sicherstellung seiner Person zu erschweren oder unmöglich zu machen, und es kommen sogar Fälle vor, in welchen der Selbstmord als solcher verheimlicht wird, entweder indem das Individuum die Ursache der noch während des Lebens gefundenen Verletzungen oder anderweitiger, insbesondere Vergiftungserscheinungen verschweigt oder absichtlich falsch angibt[277], oder indem dasselbe den Selbstmord in einer Weise ausübt, dass er für zufällig gewaltsamen (am häufigsten beim Tod durch Sturz) oder gar natürlichen Tod imponiren soll. So haben wir einen Mann obducirt, der im Kaffeehause, während er mit seiner gewohnten Gesellschaft Karten spielte und Kaffee trank, plötzlich zusammenstürzte und nach wenigen Augenblicken starb. Alles sprach für natürlichen Tod, die Obduction aber ergab eine exquisite Cyankaliumvergiftung. Die gleiche Todesart fand sich bei einem in bedrängten Verhältnissen befindlichen Fabrikanten, der in einem Tramwaywaggon todt, wie man meinte, vom Schlage gerührt, zusammengesunken war; ebenso bei einer versicherten Frau, die im Opernhause in einer Loge während der Vorstellung plötzlich zusammengesunken und in wenigen Augenblicken gestorben war. Es gibt verschiedene Gründe, die den Selbstmörder zur Verheimlichung seiner That veranlassen können, unter denen Rücksichten für die Hinterbliebenen die Hauptrolle spielen dürften, insbesondere die Bewahrung derselben vor socialem und materiellem Nachtheile (Verlust von Pensionen, Versicherungsprämien etc.).
Dass eine solche Verheimlichung nicht blos beim Selbstmord durch Verletzungen oder durch Gift vorkommen kann, beweist ein von Perl (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXVI, pag. 281) mitgetheilter Fall, in welchem ein 44jähriger Mann wenige Wochen, nachdem er sein Leben hoch versichert hatte, in einer Badeanstalt in einer Badewanne todt gefunden wurde, unter Umständen, die den Vertrauensarzt der Versicherungsgesellschaft veranlassten, zu erklären, dass ein Selbstmord durch Ertrinken vorliege und die Vermuthung auszusprechen, dass die seltsame Art der Ausführung auf das Bestreben hindeute, den Thatbestand des Selbstmordes zu verschleiern.
Die angedeuteten Gründe können aber auch die Angehörigen veranlassen, den Selbstmord zu verheimlichen, was unseren Erfahrungen zufolge namentlich beim Selbstmord durch Gift und beim Erhängen verhältnissmässig am häufigsten vorkommt. Auch von Seite des Wartpersonale in Kranken- und Irrenanstalten wird der Selbstmord von Patienten mitunter verheimlicht, um sich der Verantwortung zu entziehen. In einem solchen Falle (Erhängen) haben wir den Sachverhalt erst bei der Section entdeckt.
Beim Selbstmord durch Schuss kommt nicht gar selten die Angabe vor, dass der Betreffende sich in Folge eines amerikanischen Duells das Leben genommen habe. Solche Angaben dürfen, auch wenn sie vom Thäter selbst mündlich oder schriftlich gemacht worden sind, nicht ohne Weiteres als wahr angenommen werden. Häufig sind dieselben nur eine Form der Dissimulation des gewöhnlichen Selbstmordes, was umso beachtenswerther ist, als solche Angaben gelegenheitlich zu strafrechtlicher Verfolgung der Betheiligten, und zwar sowohl des Selbstmörders, wenn seine That misslingt, als seines angeblichen Gegners führen können. Thatsächlich ist ein solcher Fall in Wien am 19. Februar 1886 zur Verhandlung gekommen. Auch in einem Falle von Cyankaliumvergiftung hatte der in Folge eines Traumas geisteskranke Selbstmörder in einem hinterlassenen Schreiben ein amerikanisches Duell als Ursache der That bezeichnet, was sich als ganz unwahr herausstellte.
Wir übergehen zur Besprechung der einzelnen Selbstmordformen, wobei wir hier nur den traumatischen Selbstmord im Auge haben, da von den übrigen Selbstmordarten an anderen Stellen gesprochen werden wird.
Selbstmord durch Halsabschneiden.
Eine der häufigsten derartigen Selbstentleibungen ist die durch Durchschneidung des Vorderhalses (Halsabschneiden). In der Regel werden dazu Rasirmesser genommen, aber auch gewöhnliche Taschenmesser, seltener andere schneidende Instrumente, wie Schlächtermesser, Jagdmesser u. dergl. In einem uns bekannten Falle war von einem Gefangenen das Bruchstück des Bodens eines Glasgefässes benützt worden. Der Schnitt wird in der Regel beim Stehen (mitunter vor dem Spiegel) oder im Sitzen und gewiss nur ganz ausnahmsweise im Liegen geführt. Indem der Selbstmörder den Hals streckt, beziehungsweise den Kopf zurückbeugt, setzt er, wenn er, wie gewöhnlich, mit der rechten Hand das Messer hält, dies links und oben am Kopfnicker an und führt dasselbe in einem Zuge über den oberen Theil des Vorderhalses nach rechts. In diesem Falle zeigt die Wunde in der Regel einen etwas schräg nach rechts und abwärts ziehenden Verlauf. Es ist jedoch nichts Ungewöhnliches, völlig queren Schnittwunden zu begegnen und es ist begreiflich, dass, wenn der Schnitt mit der linken Hand geführt wurde, die Wunde schräg von rechts und oben nach links und unten verlaufen kann. Ist der schräge Verlauf der Wunde gut ausgesprochen, so wird man kaum irren, wenn man als Anfangsstelle des Schnittes das höher gelegene Ende der Wunde bezeichnet. Bei der Beurtheilung der Schnittrichtung ist jedoch nicht zu vergessen, dass dieselbe durch die Retraction der Wundränder, insbesondere aber durch andere Schnitte, die geführt wurden, unkenntlich werden kann; auch ist nicht zu übersehen, dass, wenn der Selbstmörder im Momente der Schnittführung den Hals nicht gleichmässig streckte, sondern, wie es gar nicht überraschen kann, den Kopf zugleich nach der Seite beugte, welche jener, wo er das Messer ansetzt, entgegengesetzt ist, der Schnitt nicht blos leichter eine quere, sondern auch eine gegen das Ende der Wunde zu aufsteigende Richtung erhalten kann, ein Fall, den wir thatsächlich bei einem zweifellosen Selbstmord beobachtet haben und in der eben erwähnten Weise uns erklärten. Der Schnitt dringt in der überwiegendsten Zahl der Fälle zwischen Kehlkopf und Zungenbein ein oder er trifft den Kehlkopf; seltener dringt der Schnitt in die Trachea und am seltensten findet er sich über dem Zungenbein.[278]
Die Tiefe der Wunde hängt zunächst von der Kraft ab, mit welcher der Schnitt geführt wurde und von der Schärfe des gebrauchten Messers, wird aber ausserdem durch die Theile beeinflusst, die das letztere auf seinem Wege traf. Sehr häufig setzt der zunächst getroffene Kehlkopf dem tieferen Eindringen des Messers eine Grenze, wenn er bereits verknöchert ist oder zu verknöchern beginnt. Waren solche Hindernisse nicht vorhanden, so kann auch ein Selbstmörder mit einem scharfen, kräftig geführten Messer durch sämmtliche Weichtheile des Vorderhalses bis auf die Wirbelsäule gelangen und selbst noch in diese einschneiden. Wurde das Messer in einem Bogen und in raschem gleichmässigen Zuge über die prominenteste Stelle des Halses hinweggeführt, so kann die Wunde vollkommen symmetrisch ausfallen und in beiden Hälften gleiche Organe verletzen. Häufiger betrifft die Verletzung vorzugsweise die eine Seitenhälfte des Halses, besonders wie begreiflich diejenige, an welcher das Messer zunächst angesetzt und im tangentiellen Zuge über dieselbe hinweggeführt worden war. Im letzteren Falle sind die Chancen für eine Verletzung der grossen Halsgefässe günstiger, weil der Schnitt direct gegen sie tendirt und weil derselbe weniger leicht durch den Kehlkopf aufgehalten wird, während, wenn der Schnitt gleichmässiger und tangentiell über die Mittellinie des Halses hinwegging, verhältnissmässig häufig die grossen Halsgefässe unverletzt gefunden werden. Die besonders von Luschka hervorgehobene geschützte Lage der tiefen Halsgefässe erklärt diese häufige Thatsache. Man findet dann gewöhnlich einen Schnitt, der von einem Kopfnicker zum andern sich erstreckt, oder auch diese durchtrennt und ausser der Vena jugularis ext. auf einer oder auf beiden Seiten nur kleinere Gefässzweige, insbesondere jene der Art. thyreoid. sup., oder diese selbst verletzt. Der Blutverlust aus diesen Gefässen reicht aber hin, um den Tod zu bewirken, theils durch Verblutung, theils, was jedesmal bei der Beurtheilung von Halsschnittwunden berücksichtigt werden muss, durch Eindringen des ausströmenden Blutes in die durchtrennten Luftwege, Aspiration desselben und consecutive Erstickung. Letztere kann auch durch die abgeschnittene und in den Kehlkopf eingetretene Epiglottis veranlasst werden, wovon mehrere Beispiele beobachtet worden sind. Auch durch Aspiration von Luft durch die eröffneten Halsvenen kann rascher Tod erfolgen.
Zahl und Sitz der Schnitte.
Ungleich häufiger als einem einzigen begegnen wir an dem Halse solcher Selbstmörder mehreren Schnitten, und zwar in der Regel neben einem tiefeindringenden Hauptschnitt mehreren kleinern, die entweder nur die Haut oder, was noch häufiger beobachtet werden kann, den durch die sich retrahirende Haut blossgelegten Kehlkopf betreffen. An letzterem lassen sie sich besonders gut unterscheiden, wobei man bemerken kann, dass sie ebenso häufig mit einander und der Hauptwunde parallel verlaufen, als verschiedene Richtungen zeigen oder sich kreuzen. Es kann auch geschehen, dass ein Schnitt in einen früheren geräth und auf diese Weise können selbst Schnitte an der Vorderfläche der Wirbelsäule zu Stande kommen, ebenso wie es geschehen kann, dass erst durch einen solchen Schnitt tiefere Gefässe verletzt werden, die nach dem früheren intact geblieben waren. Das häufige Vorkommen mehrerer Schnittwunden am Halse von Selbstmördern beweist, dass dieselben in der Regel, nachdem der erste und meist tiefste Schnitt geführt wurde, noch im Stande sind, sich andere zu versetzen, und dies ist besonders dann begreiflich, wenn, was, wie oben bemerkt, gewöhnlich geschieht, die tiefen Halsgefässe anfangs nicht verletzt wurden, obwohl auch in einem solchen Falle das Bewusstsein nicht sofort schwindet, sondern das Individuum noch ganz wohl im Stande ist, einige weitere rasche Schnitte zu führen. Aus der begreiflichen Hast und dem verwirrenden Einflusse des Momentes erklärt es sich, warum die secundären Schnitte häufig verschiedene Richtungen zeigen, und selbst andere Stellen als den Hals treffen können.
Ein Bauer, notorischer Trinker, war in seinem eigenen Keller mit durchschnittenem Halse todt aufgefunden worden. Es fand sich am Halse eine 2 Cm. unter dem linken Ohrläppchen beginnende, schief nach rechts und abwärts über die Mittellinie des Halses verlaufende 13 Cm. lange Schnittwunde, welche den linken Kopfnicker, die linke Carotis und die ersten Knorpelringe der Luftröhre durchtrennt hatte. Ausserdem fanden sich 2 je 10 Cm. lange, blos die Haut durchtrennende Schnittwunden auf der rechten Wange, welche unweit vom rechten Nasenflügel begannen und mit einander parallel schief zum rechten Unterkieferwinkel sich herabgezogen, und überdies zwischen sich eine dritte, blos die Epidermis durchdringende linienförmige Schnittwunde enthielten. Diese Wunden, sowie der Umstand, dass das neben der Leiche gefundene Rasirmesser nicht dem Verstorbenen, sondern einem Nachbar desselben gehörte, hatte den Verdacht erregt, dass nicht Selbstmord, sondern Mord vorliege.
Wir erklärten in unserem Gutachten, dass der Betreffende zunächst an Verblutung in Folge der grossen Schnittwunde am Halse gestorben sei, und dass letztere zufolge ihrer Lage und sonstigen Beschaffenheit ganz wohl von dem Verstorbenen sich selbst beigebracht worden sein konnte. Bezüglich der Schnittwunden an der rechten Wange äusserten wir uns, dass zwar ihr Sitz an einer Stelle, die auch von einem Laien nicht als lebenswichtige Organe enthaltend angesehen wird, allerdings eigenthümlich sei, aber der Annahme eines Selbstmordes nicht widerspreche, da sich dieser Befund dadurch erklären lasse, dass die betreffenden Wunden erst nach Zufügung jener am Halse und in der durch das Hervorstürzen des Blutes und die Gemüthsaufregung verursachten Verwirrung, die eine sichere Schnittführung nicht gestattete, von dem Verstorbenen erzeugt wurden, was umso leichter geschehen konnte, als in Folge der vollkommenen Durchschneidung des linken Kopfnickers der Kopf nach links gedreht und dadurch die rechte Wange in die Schnittrichtung gefallen sein konnte. Da ferner alle Schnitte an der Wange parallel verliefen und die gleiche Richtung zeigten, wie der tödtliche Schnitt am Halse, auch keine Spur einer geleisteten Gegenwehr bei dem grossen und noch rüstigen Manne gefunden wurde und für die Annahme, dass er damals berauscht oder anderweitig bewusstlos gewesen wäre, kein Grund vorlag, so gaben wir schliesslich unser Gutachten dahin ab, dass der Befund an der Leiche des Untersuchten der auch durch die Umstände nicht widerlegten Annahme, dass er einen Selbstmord begangen habe, nicht widerspreche.
Handlungsfähigkeit.
In gleicher Weise wie weitere Halswunden, können sich Selbstmörder, nachdem sie sich einen Schnitt in den Hals beigebracht haben, auch andere Wunden beibringen; so insbesondere Schnitte in die Ellbogen- und Handgelenke, eine Combination, die verhältnissmässig häufig sich ergibt und in der Regel schon für sich allein den Fall als Selbstmord erscheinen lässt. Häufiger ist es jedoch, dass, nachdem der Selbstmord früher auf eine andere Weise versucht worden, aber misslungen war, jener durch Halsabschneiden ausgeführt wird. So haben wir zweimal die Leichen von Selbstmördern mit durchschnittenem Halse obducirt, die sich früher durch einen Schuss, und zwar beidesmal in den Mund, zu entleiben versucht hatten, ohne dass sie mehr als eine Zertrümmerung des Gaumens erzeugt hätten. In einem dritten Falle war ein Strangulationsversuch und in einem vierten ein Stich in die Leber vorausgegangen. Ebenso folgt aus dem Gesagten, dass derartige Selbstmörder keineswegs an derselben Stelle zusammenstürzen müssen, wo sie sich die Halswunden beigebracht haben, und es kann selbst dann nicht die Möglichkeit einer stattgefundenen Locomotion ganz geleugnet werden, wenn die tiefen Halsgefässe verletzt worden waren, besonders wenn nicht beide Carotiden, sondern nur eine getroffen worden war.
In dem oben angeführten Falle mit der Schnittwunde an der Wange war der Todte 14 Schritte von einem mit Blut bespritzten Fasse liegend aufgefunden worden, und es wurde uns deshalb die Frage vorgelegt, ob der Untersuchte, nachdem er sich die Halswunde beigebracht, noch 14 Schritte weit gehen konnte. Wir erklärten, dass diese Möglichkeit umsomehr zugegeben werden muss, als nur die eine Carotis verletzt, und zwar vollkommen durchschnitten war, so dass sie sich retrahiren und dadurch die Verblutung verzögert werden konnte, wobei wir auch erwähnten, dass diese Schritte kaum in langsamen, sondern im schnellen Tempo und offenbar in der Absicht, um zur Kellerthüre zu gelangen, zurückgelegt worden sein mochten.
Was Individuen mit durchschnittenem Halse mitunter noch leisten können, beweist der von Amos (Fischer, Verletzungen des Halses, pag. 72) mitgetheilte Fall, in welchem eine Frau nach Durchschneidung der Carotis und Jugularis auf einer Seite noch 23 Yards weit zu gehen vermochte und jener von Rust (Albert, Lehrb. der Chirurgie. I, 479) erwähnte: Ein Tischler hatte sich im freien Felde mit einem Rasirmesser den Hals durchschnitten. Von Reue gequält, warf er das Messer weg, kroch in einen Schupfen und blieb dort bei grosser Kälte über Tag und Nacht. Den folgenden Tag begibt er sich in die Stadt zurück, sinkt dort zusammen, wird in eine chirurgische Officin gebracht, wo man ihn für betrunken hält und nach Hause führen lässt. Dort erst wird die Wunde am Halse entdeckt und der Verletzte in’s Spital gebracht, woselbst er erst nach 14 Tagen starb. Die Section ergab, dass sowohl Larynx wie auch der Pharynx bis auf die Körper der Wirbelsäule durchschnitten waren. Trotzdem hatte der Mann einen weiten Weg zurückgelegt und war sogar in einer chirurgischen Officin gewesen, ohne dass man eine Ahnung hatte, welche Verletzung das Halstuch barg.
Mehrere Fälle, in denen trotz solcher tiefer Verletzungen nur ganz unerhebliche Blutung eingetreten war, werden von Güterbock (l. c. 31) angeführt. Wir glauben, dass hierbei besonders das je nach der Grösse der Schilddrüse ungemein variirende Caliber der Art. und Vena thyreoidea superior von Einfluss sein dürfte.
Mord durch Halsabschneiden.
Mord durch Halsdurchschneidung ist kein besonders seltenes Vorkommniss. Am leichtesten ist derselbe bei schlafenden oder anderweitig bewusstlosen Personen ausführbar, und es ist begreiflich, dass in solchen Fällen selten Zeichen der Gegenwehr oder andere anatomische Anhaltspunkte für die Diagnose der durch einen Anderen bewirkten Tödtung sich ergeben werden. Am wenigsten wird die Richtung der Wunde am Halse Aufschluss geben, da dieselbe sich ebenso gestalten kann wie beim Selbstmorde, namentlich wenn der Mörder hinter dem Kopfe der schlafenden Person steht und das Messer mit der rechten Hand führt. Doch kann im Allgemeinen eher eine vollkommen quere und nach beiden Seiten zu symmetrische Wunde entstehen als bei einem Selbstmorde. Auch gelingt einer fremden Hand das Durchschneiden sämmtlicher Weichtheile des Vorderhalses mit einem Zuge bis auf die Wirbelsäule entschieden leichter als der eigenen. Eventuelle Schnitte in der Wirbelsäule können, wenn sie tief sind und zu ihrer Entstehung eine Kraft voraussetzen, die bei einem Selbstmörder nicht angenommen werden kann, für Mord sprechen.
In dem oben erwähnten Falle des ermordeten Briefträgers waren sämmtliche Weichtheile des Vorderhalses und links beide Gefässe, rechterseits nur die Carotis durchschnitten, und der Schnitt war zwischen den linken Querfortsätzen des dritten und vierten Halswirbels bis in den Canal für die Art. vertebr. sin. eingedrungen, ohne jedoch diese zu verletzen. Einen ganz gleichen Befund ergab die Leiche einer durch mehrere Halsschnittwunden ermordeten Frau, jedoch auf der rechten Seite (sie war im Stehen überfallen worden) und ausserdem den Umstand, dass blos die Vena jugularis interna und der N. vagus durchschnitten, von der Carotis aber blos die Adventitia angeschnitten war, obgleich die Carotis mit der Hälfte ihrer Breite das innere Ende des Schnittes bedeckte, der sich in der Wirbelsäule befand. Letztere Thatsache lässt sich daraus erklären, dass der Kopf im Momente der Schnittführung gegen die entgegengesetzte Seite gedreht gewesen sein musste, wodurch die betreffende Carotis mehr nach innen zu liegen kam und von dem über die rechte Halsseite geführten Schnitte nur tangirt wurde. — Von drei Kindern, welche ein Alkoholiker theils durch Hackenhiebe, theils durch Halsdurchschneiden getödtet hatte, zeigten zwei eine vollkommen durchschnittene Wirbelsäule, so dass der Kopf nur an der Nackenhaut hing, das eine Kind überdies einen tiefen Querschnitt in der Hinterhauptschuppe unmittelbar hinter dem Foramen occipitale!
Auch bei schlafenden oder anderweitig bewusstlosen Personen begnügt sich der Mörder nicht immer mit einem einzigen Schnitt, sondern führt nicht selten einen zweiten oder dritten, die jedoch meist in die Wunde selbst fallen, ähnlich wie dies auch Schächter zu thun pflegen, so dass in diesem Falle nur eine einzige Wunde vorhanden zu sein scheint, in deren Grunde jedoch die wiederholte Schnittführung sich erkennen lassen kann.
Die Ermordung wachender und wehrfähiger Personen ist ungleich schwieriger ausführbar; von vorne wohl nur unter besonderen Verhältnissen[279], eher dagegen, wenn der Thäter hinter dem Opfer steht und unerwartet von hinten den Schnitt führt, wodurch dieser, wie in unserem unten angeführten Falle, so weit nach rechts fallen kann, dass schon dadurch die Einwirkung einer fremden Hand und die Stellung des Thäters erkannt werden kann.