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Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Note 268 — Sachlicher Theil. (continued 8)

Reading edition

„Ueber concurrirende Todesursachen.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1866, V, 284. Liman (l. c. II, 60) gebraucht dafür die Bezeichnung „Priorität der Todesart“. Obwohl diese Bezeichnung ganz richtig ist, so liegt doch eine Verwechslung nahe mit der in civilrechtlicher Beziehung wichtigen Frage nach der „Priorität des Todes“, die sich ergibt, wenn Zweifel darüber entstehen: „welche von zwei oder mehreren verstorbenen Personen zuerst mit dem Tode abgegangen sei“ (§. 25 österr. b. G. B.), namentlich, „wenn zwei oder mehrere Menschen ihr Leben in einem gemeinsamen Unglücke oder auf andere Art gleichzeitig verloren haben“ (Preussisches allgemeines Landrecht. I, Tit. 1, §. 39). Es verdient daher die von Skrzeczka angegebene Bezeichnung den Vorzug. Einen Fall dieser Art, wo es sich um die Verunglückung eines Ehepaares bei einer Kahnfahrt, respective um die Ueberlebungsfrage, handelte, hat Lacassagne („Question de survie. Consultation médico-légale dans l’affaire Rivoire.“ Lyon 1883) begutachtet.

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