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Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Note 266 — Sachlicher Theil. (continued 8)

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Den Untersuchungen Corin’s („Ueber die Ursachen des Flüssigbleibens des Blutes bei der Erstickung und anderen Todesarten.“ Vierteljahrschr. f. gerichtliche Med. 1893, V, 234) zufolge behält das Blut seine postmortale Gerinnungsfähigkeit nur einige, allerdings unbestimmt lange Zeit.

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