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Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Sachlicher Theil. (continued 17)

Reading edition

Es ist begreiflich, dass die Lungen desto mehr an räumlicher Ausdehnung, an Volumen gewinnen müssen, je vollständiger sie sich mit Luft füllen. In Folge dessen erscheinen die Lungen, die im fötalen Zustande als kleine lappige Organe blos den hinteren Thoraxraum einnehmen und deshalb bei Wegnahme des Brustblattes nicht sofort gesehen werden, wenn sie vollständig geathmet haben, in der Weise ausgedehnt, dass sie jetzt den grössten Theil des Brustraumes ausfüllen und mit ihren Rändern in der Weise in den vorderen Brustraum hineinragen, dass letztere die Seitentheile des Herzbeutels übergreifen, diesen desto mehr bedecken, je mehr sie sich gegenseitig nähern und in Folge dessen beim Eröffnen des Thorax sofort erblickt werden können. Dieses Aufblähen der Lunge verändert auch die Beschaffenheit der Oberfläche und der Ränder des Organs. Während nämlich die Oberfläche einer fötalen Lunge vollkommen glatt sich darstellt in gleicher Weise, wie z. B. jene der Leber, und während ihre Ränder gleichmässig unter einem sehr spitzen Winkel sich verdünnen und deshalb in ihren äussersten Partien häutig und transparent erscheinen, finden wir die durch Luftathmung aufgeblähte Lunge an ihrer Oberfläche wegen der Hervorwölbung der luftgefüllten Lungenbläschen weniger glatt und desto unebener, je ungleichmässiger die einzelnen Lungenläppchen von der aspirirten Luft ausgedehnt worden sind, dabei die aufgeblähten Ränder mehr weniger abgestumpft.

Veränderung der Farbe der Lungen durch Luftathmen.

Die Farbe luftleerer Lungen ist wesentlich durch ihren Blutgehalt bedingt. Eigentlich fötale Lungen sind anämisch, da der kleine Kreislauf noch nicht zur vollen Entfaltung kam, zeigen deshalb jenen blassen Fleischton, der vielfach mit der Farbe einer Milchchocolade verglichen worden ist, sich aber doch mehr der rothbraunen zuneigt. Die gleiche Farbe finden wir auch bei luftleeren Lungen, die nachträglich anämisch geworden sind, so an den Lungen macerirter Früchte mit bereits reichlichem blutigen Transsudat in den Brustfellsäcken. Starb die Frucht suffocatorisch und unter vorzeitigen Athembewegungen, so wird die Farbe der Lungen desto dunkler erscheinen, je bluthaltiger dieselben geworden sind, und zeigt dann die verschiedensten Nuancen von Violett bis zum Dunkelblauroth. Die Farbe ist desto gleichmässiger, je anämischer das Organ ist, aber auch bei blutreichen solchen Lungen tritt die durch die Hypostase bewirkte dunklere Färbung der nach abwärts gelegenen Partien nicht so auffallend hervor, wie wir dies bei lufthaltigen Lungen gewöhnlich zu treffen pflegen.

Mit dem Beginne des Luftathmens ändert sich die Farbe der Lungen in’s Hellrothe, verliert zugleich ihre frühere Gleichmässigkeit und erhält eine marmorirte Beschaffenheit. Da diese Farbe sich zusammensetzt aus der Grundfarbe des bluthaltigen Lungengewebes und dem optischen Eindruck der in den Lungenbläschen enthaltenen Luft, so ist es begreiflich, dass verschiedene Farbennuancen entstehen werden, je nachdem das eine oder das andere Moment prävalirt. So gehört es zur Regel, dass die vorderen Partien der Lungen die hellrothe Farbe ausgesprochener zeigen als die abwärtigen, in welchen der Hypostase wegen der Blutgehalt vorwiegt. Aus gleichem Grunde werden anämische Lungen ungleich heller als blutreiche und ebenso werden wir die Lungen desto heller roth finden, je vollständiger sie geathmet haben, und umgekehrt desto dunkler, je weniger die Lungenbläschen von Luft ausgedehnt sind. Da in letzteren Fällen in der Regel des Suffocationstodes wegen Hyperämie der Lungen besteht, so können wir selbst auffallend dunkle Lungen zu Gesichte bekommen, obgleich sich dieselben, wenn auch nur wenig aufgebläht, so doch als lufthaltig erweisen. In der That haben wir in einzelnen Fällen bei gleich nach der Geburt erstickten Kindern Lungen gefunden, deren Farbe auf den ersten Blick wie jene von Kindern sich verhielt, die schon vor der Entbindung den sogenannten fötalen Erstickungstod gestorben waren, obgleich sowohl die nähere Besichtigung als die Lungenschwimmprobe eine gleichmässige, jedoch geringe Füllung der Lungenbläschen mit Luft ergab. Es folgt daraus, dass die Begriffe hell und dunkel einerseits und die lufthaltig und luftleer anderseits sich nicht unter allen Umständen decken, wie schon Falk[472] mit Recht hervorgehoben hat. Auch ist nicht zu übersehen, dass die hellere und dunklere Farbe der Lunge auch von dem grösseren oder geringeren Gehalt des Blutes an Sauerstoffhämoglobin, und dieser wieder davon abhängt, ob der Zutritt der atmosphärischen Luft zu den Lungen behindert war oder nicht. Daher kommt auch die bekannte Erscheinung, dass ebenso wie andere Organe auch die Lungen, wenn man sie an der Luft liegen lässt, eine hellere Färbung annehmen.

Luftgefüllte Alveolen.

Betrachten wir eine durch Luftathmen lufthaltig gewordene Lungenpartie genauer, namentlich mit der Loupe, so sieht man, wie die scheinbar gleichmässige, in der Regel mehr weniger hellrothe Farbe sich in ein dichtes Netzwerk injicirter Gefässe auflöst, deren Maschen die luftgefüllten Alveolen umspinnen, wodurch eine Art Mosaik entsteht, die ein sehr charakteristisches Bild liefert. Da ferner zwischen den einzelnen Lungenläppchen stärkere Gefässe verlaufen, so erscheinen diese deutlicher abgegrenzt als im fötalen Zustande und die Lungenoberfläche erhält dadurch ein marmorirtes Aussehen, welches nicht zu verwechseln ist mit jenem, welches dann zu Stande kommt, wenn einzelne Lungenpartien mehr, andere weniger mit Luft sich füllen, oder zwischen lufthaltigen hellen, atelectatische, dunkle und dann eingesunkene Partien verbleiben. Auf das gleichmässige Verhalten der mit Luft gefüllten, wie Perlbläschen sich präsentirenden Alveolen (Fig. 117) ist sehr zu achten, da dasselbe schon für sich allein den Schluss gestattet, dass die Luft in die betreffende Lungenpartie nicht durch Fäulniss hineingekommen ist. Beim Druck auf die Umgebung treten sie stärker hervor und können schliesslich zum Bersten gebracht werden.

Luftgefüllte Alveolen. Consistenz und specif. Gewicht der Lungen.

Eine weitere Veränderung, die die Lungen durch stattgehabte Luftathmung erfahren, betrifft ihre Consistenz. Luftleere Lungen zeigen eine mehr weniger fleischige Consistenz und ein gleichmässig festes, zähes Gefüge, lassen sich fleischartig einschneiden, erweisen sich am Durchschnitt gleichmässig dicht und entleeren aus letzterem beim Darüberstreifen schaumloses Blut. Solche, die Luft geathmet haben, fühlen sich polsterartig an, knistern beim Einschneiden, zeigen am Durchschnitt ein aufgelockertes schwammiges Gefüge und entleeren blutigen feinblasigen Schaum, welcher auch beim Einschneiden oder Drücken der Lungen unter Wasser aufsteigt und ausser im eigentlichen Lungenparenchym auch in den Bronchien sich findet. Auch diese Veränderung zeigt verschiedene Grade der Ausbildung, und ist desto deutlicher, je vollständiger das Kind zum Athmen gekommen ist.

Fig. 117.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Ein Stückchen der Lungenoberfläche eines neugeborenen Kindes nach erfolgter Luftathmung bei Loupenvergrösserung. Gleichmässig mit Luft gefüllte, als „Perlbläschen“ sich präsentirende Alveolen.

Die diagnostisch wichtigste Veränderung der Lungen durch erfolgtes Luftathmen ist die Verminderung des specifischen Gewichtes, und diese Thatsache bildet die Grundlage der Lungenschwimmprobe oder hydrostatischen Lungenprobe, deren Vornahme, sowie der dabei zu beobachtende Vorgang sowohl in der österr. Vorschrift für die gerichtliche Todtenbeschau (§. 129 bis 131), als im preussischen Regulativ (§. 24) besonders vorgeschrieben ist.

Lungenschwimmprobe.

Es wird angegeben, dass der Physikus Rayger in Pressburg 1670 der Erste war, welcher den Vorschlag machte, behufs Entscheidung der Frage, ob ein Kind lebend oder todt geboren wurde, die Lungen desselben auf ihre Schwimmfähigkeit zu prüfen, dass jedoch erst 1681 Schreyer im sächsischen Städtchen Zeitz diesen Vorschlag zum erstenmale bei der gerichtlichen Obduction eines Neugeborenen zur Ausführung brachte, aber erst 1683 durch einen Bericht über diese Obduction in die Literatur einführte.[473] Es ist jedoch zweifellos schon Galen die Veränderung des specifischen Gewichtes bekannt gewesen, da er die Veränderungen, welche die Lungen durch die erste Athmung erfahren, kurz und treffend mit den Worten bezeichnet: Substantia pulmonum (per respirationem) ex rubra, gravi ac densa in albam, levem et raram transfertur. Auch Bartholin (1663, Mende, l. c. I, 176) gab schon als bekannte Thatsache an, dass Lungen, die nicht geathmet haben, im Wasser untersinken, solche aber, die geathmet haben, schwimmen.

Die Vornahme der Lungenschwimmprobe geschieht nach der österreichischen Vorschrift in der Weise, dass man, nachdem der Stand des Zwerchfells erhoben, der Thorax eröffnet, die Ausdehnung der Lungen und ihr Lageverhältniss im Thorax constatirt wurde, erstens die Lungen sammt dem Herzen und der Thymus aus der Brusthöhle herausnimmt, das Verhalten ihrer Oberfläche, sowie der Bänder und der Consistenz beschreibt und hierauf alle genannten Organe in ungetrennter Verbindung in ein hinreichend tiefes, mit reinem kalten Wasser gefülltes Gefäss bringt und auf ihre Schwimmfähigkeit prüft, dann zweitens das Herz und die Thymus abtrennt und mit jeder einzelnen Lunge die Schwimmprobe vornimmt, wobei man nicht unterlassen darf, früher die Bronchien des Hylus auf ihren etwaigen Inhalt zu untersuchen. Hierauf wird drittens jede einzelne Lunge kunstgerecht eingeschnitten und untersucht und, nachdem alle Verhältnisse zu Protokoll gebracht wurden, in Stücke zerschnitten und gesehen, ob alle über dem Wasser sich erhalten, oder ob einzelne, und welche zu Boden sinken, oder ein Bestreben zum Sinken zeigen.

Oesterreichische und preussische Vorschrift.

Das preussische Regulativ bestimmt über diesen Vorgang Folgendes:

§. 24. Ist anzunehmen, dass das Kind nach der 30. Woche geboren worden, so muss untersucht werden, ob es in oder nach der Geburt geathmet hat. Es ist deshalb die Athemprobe anzustellen und zu diesem Zwecke in nachstehender Reihenfolge vorzugehen:

a) Schon nach Oeffnung der Bauchhöhle ist der Stand des Zwerchfelles in Bezug auf die entsprechende Rippe zu ermitteln, weshalb bei Neugeborenen überall die Bauchhöhle zuerst und für sich und dann erst die Brust- und Kopfhöhle zu öffnen sind.

b) Vor Oeffnung der Brusthöhle ist die Luftröhre oberhalb des Brustbeins einfach zu unterbinden.

c) Demnächst ist die Brusthöhle zu öffnen und die Ausdehnung und die von derselben abhängige Lage der Lunge (letztere namentlich in Beziehung zum Herzbeutel), sowie die Farbe und Consistenz der Lungen zu ermitteln.

d) Der Herzbeutel ist zu öffnen und sowohl sein Zustand, als die äussere Beschaffenheit des Herzens festzustellen.

e) Die einzelnen Abschnitte des Herzens sind zu öffnen, ihr Inhalt ist zu bestimmen und ihr sonstiger Zustand festzustellen.

f) Der Kehlkopf und der Theil der Luftröhre oberhalb der Ligatur ist durch einen Längenschnitt zu öffnen und sein etwaiger Inhalt, sowie die Beschaffenheit seiner Wandungen festzustellen.

g) Die Luftröhre ist oberhalb der Ligatur zu durchschneiden und in Verbindung mit den gesammten Brustorganen herauszunehmen.

h) Nach Beseitigung der Thymusdrüse und des Herzens ist die Lunge in einem geräumigen, mit reinem kalten Wasser gefüllten Gefäss auf ihre Schwimmfähigkeit zu prüfen.

i) Der untere Theil der Luftröhre und ihre Verzweigungen sind zu öffnen und namentlich in Bezug auf ihren Inhalt zu untersuchen.

k) In beide Lungen sind Einschnitte zu machen, wobei auf etwa wahrzunehmendes knisterndes Geräusch, sowie auf Menge und Beschaffenheit des bei gelindem Druck auf diese Schnittflächen hervorzuquellenden Blutes zu achten ist.

l) Die Lungen sind auch unterhalb des Wasserspiegels einzuschneiden, und zu beobachten, ob Luftbläschen aus den Schnittflächen emporsteigen.

m) Beide Lungen sind zunächst in ihre einzelnen Lappen, sodann noch in einzelne Stückchen zu zerschneiden und alle insgesammt auf ihre Schwimmfähigkeit zu prüfen.

n) Der Schlund ist zu öffnen und sein Zustand festzustellen. Endlich ist

o) falls sich der Verdacht ergibt, dass die Lungen wegen Anfüllung ihrer Räume mit krankhaften (Hepatisation) oder fremden (Kindsschleim, Kindspech) Stoffen Luft aufzunehmen nicht im Stande waren, eine mikroskopische Untersuchung derselben vorzunehmen.

Da das specifische Gewicht der Lungen (Gewebe + Blut) nach Krause nur 1·045–1·056 beträgt, so genügen schon geringe Luftmengen, um dieselben über Wasser zu erhalten, und die Schwimmprobe ist daher im Stande, schon geringen Luftgehalt der Lungen anzuzeigen.[474] Dieser Umstand, sowie der, dass bei correctem und systematischem Vorgehen die Schwimmfähigkeit der einzelnen Lungentheile uns sehr deutlich die Vertheilung der Luft in den einzelnen Lungenpartien demonstrirt, verleihen der Lungenschwimmprobe einen besonderen Werth als diagnostischem Hilfsmittel, welche jedoch niemals die Erhebung der anderen für oder gegen Luftgehalt sprechenden Verhältnisse, noch weniger aber die sonstige anatomische Untersuchung des Organs entbehrlich macht. Leider ist es nichts Seltenes, zu sehen, dass über der Prüfung der Lungen auf ihre Schwimmfähigkeit die Untersuchung der übrigen Verhältnisse, wenn auch nicht vollständig übergangen, so doch vernachlässigt wird, und dass es besonders häufig vorkommt, dass der letzte (dritte) Act der Lungenschwimmprobe, bei welchem die Lungen in Stückchen zerschnitten werden, um diese auf ihre Schwimmfähigkeit zu prüfen, vorgenommen wird, bevor die anatomische Untersuchung der einzelnen Lungenlappen geschah, wodurch diese selbstverständlich ganz unmöglich gemacht wird.

Die Lungen können bei der Vornahme der hydrostatischen Probe entweder mehr weniger schwimmfähig gefunden werden oder im Wasser untersinken. Im ersteren Falle ist vor Allem festzuhalten, dass die Schwimmfähigkeit der Lungen für sich allein nichts weiter beweist, als dass Luft in denselben sich befindet, keineswegs aber, dass diese Luft durch Athmen hineingekommen sei, und dass letzterer Schluss erst dann erlaubt ist, wenn andere Vorgänge, durch welche Luft in die Lungen gelangen konnte, ausgeschlossen werden können.

Diese Vorgänge sind aber a) die Fäulniss, b) ein etwa stattgehabtes künstliches Einbringen der Luft, insbesondere durch Lufteinblasen.

Luftgehalt durch Fäulniss.

a) Die Möglichkeit, dass die Schwimmfähigkeit der Lungen von Fäulnissgasen herrühren könnte, ist selbstverständlich nur dann in Betracht zu ziehen, wenn die Leiche bereits Zeichen von Fäulniss zeigt und sie entfällt vollständig, wenn eine frische Leiche vorliegt. Ebenso entfällt eine solche Annahme, wenn bei bereits anderweitig begonnener Fäulniss die Lungen noch ein vollkommen frisches Aussehen bewahrt haben, namentlich noch nicht als missfärbig sich erweisen.

Wenn die Lungen zu faulen beginnen, so werden sie zunächst missfärbig, welche Farbenveränderung anfangs durch Imbibition, später durch die Fäulnissveränderungen des Lungengewebes selbst bedingt wird, vorzugsweise aber vom Blute ausgeht, dessen Hämoglobin in braunes Methämoglobin und dann in Hämatin und seine grün und schwarzbraun gefärbten Verbindungen sich zersetzt. Die ersten Fäulnissblasen zeigen sich im Blute der grossen Gefässe, welches dadurch eine schaumige Beschaffenheit zu erhalten beginnt, später tauchen solche sowohl einzeln, als in Gruppen im Lungenparenchym, namentlich in den blutig imbibirten Partien auf, sind unter der Pleura schon äusserlich sichtbar, indem sie diese später in grösseren oder kleineren, verschiebbaren Blasen abheben. In diesem Stadium der Fäulniss halten sich die Lungen desto leichter über Wasser, je mehr sie von Luftblasen durchsetzt sind.

Zur Unterscheidung fauler, von durch Athem lufthaltig gewordenen Lungen wird zunächst empfohlen, wenn nur grössere Luftblasen vorhanden sind, dieselben aufzustechen und dann die Schwimmfähigkeit zu untersuchen. Dieses Verfahren verdient jedenfalls Beachtung und gestattet, wenn nach erfolgtem Aufstechen der Luftblasen die Lunge sinkt, den Schluss, dass nur Fäulnissblasen vorgelegen sind. Doch ist in dieser Beziehung zu bemerken, dass diesem Verfahren nur in den früheren Stadien der Fäulniss ein Beweiswerth zukommt, da in den Endstadien derselben, wenn die Lunge bereits breiig zerfällt, auch früher lufthaltig gewesene Organe nur grössere Luftblasen enthalten, nach deren Entleerung sie im Wasser zu Boden sinken. In den früheren Stadien ist es auch angezeigt, zu versuchen, durch Fingerdruck die Luft aus den einzelnen Lungenstücken auszutreiben. Gelingt dies mit Leichtigkeit, so dass die ausgedrückten Stücke im Wasser sinken, so spricht dieses ebenfalls für Fäulnissgase, da es sehr schwer hält und nur durch vollständiges Zerquetschen der Lungen möglich ist, aus dem durch Athem aufgeblähten Gewebe die Luft durch Druck auszutreiben. Bei bereits begonnenem Zerfall des Lungengewebes hat auch dieser Vorgang keinen Werth.

Ungleich wichtiger für die Unterscheidung als das erwähnte Verhalten ist die Vertheilung der Luft im Lungengewebe, da eine gleichmässige Füllung der Alveolen mit Luft, wie sie Fig. 117 zeigt, nur durch Athmen, eventuell durch Lufteinblasen, niemals aber durch den Fäulnissprocess zu Stande kommen kann, und zwar deshalb nicht, weil einestheils der zur Füllung der Lungenbläschen nöthige gleichmässige Druck fehlt, anderseits aber die Bildung der Fäulnissgase mit gleichzeitigem Zerfall des Lungengewebes einhergeht, welcher dort, wo die Fäulniss bis zur Blasenbildung gediehen ist, die Lungenbläschen zerstört. Sind wir daher noch im Stande, bei Besichtigung der Lungen mit freiem Auge, noch mehr aber mit der Loupe eine gleichmässige Füllung der Alveolen mit Luft nachzuweisen, so sind wir umsomehr berechtigt, Fäulniss auszuschliessen, über je weitere Strecken dieses Verhalten ausgebreitet ist, während wenn im Lungengewebe nur unregelmässig vertheilte und ungleich grosse Luftblasen sich finden, die Fäulnissprovenienz derselben keinem Zweifel unterliegen kann. In den höheren Graden der Fäulniss, in welchen das Lungengewebe bereits zu einer breiigen, weichen, missfärbigen Masse verwandelt ist, entfällt selbstverständlich jede differentielle Diagnose, und es ist geboten, in jedem Falle, in welchem die erwähnten Anhaltspunkte nicht mehr verwerthet werden können, offen zu erklären, dass wegen allzuweit gediehener Fäulniss eine Entscheidung, ob das Kind nach der Geburt Luft geathmet habe, nicht mehr möglich sei.

Differentialdiagnose.

Bei faulen Leichen Neugeborener sollte jedesmal auch mit der Leber und Milz, eventuell auch mit anderen Organen die Schwimmprobe vorgenommen und dieses im Protokoll notirt werden, da diese Organe in der Regel früher und rascher faulen als die Lungen und daher aus dem Umstande, dass nur letztere, nicht aber auch Leber, Milz etc. Luft enthielten, für sich allein in der Regel sich schliessen lässt, dass jener Luftgehalt nicht von Fäulniss herrührt und weil anderseits, wenn Leber, Milz etc. schwimmen, die Lungen aber nicht, dieses, seltene Fälle ausgenommen, klar beweist, dass ein Luftathmen nach der Geburt nicht stattgefunden hat. Bei einer während des Geburtsactes an Uterusruptur verstorbenen Frau, die hochgradig faul und „gigantisch“ gedunsen zur Obduction kam, fanden wir auch das in die Bauchhöhle ausgetretene und durch Fäulnissgase aufgetriebene, ungewöhnlich grosse und schwere Kind hochgradig faul. Es schwammen nicht blos Leber, Milz, Nieren, Magen und Darmcanal (!), sondern sogar die ganze Kindesleiche, nicht aber die Lungen, die nur blutig imbibirt und vollkommen atelectatisch waren.

Durch Fäulniss oder Lufteinblasen lufthältig gewordene Lungen.

b) Die Möglichkeit, dass der in der Lunge constatirte Luftgehalt von mittelst Lufteinblasens vorgenommenen Belebungsversuchen herrühren könnte, entfällt in der Regel von selbst, da nicht anzunehmen ist, dass eine heimlich Gebärende an dem todtgeborenen Kinde Belebungsversuche anstellen wird, und da, wenn dies von ihr oder von Anderen thatsächlich unternommen worden wäre, spontane Angaben darüber gemacht werden möchten.

Würde ein Fall vorkommen, in welchem die Möglichkeit eines stattgehabten Lufteinblasens in Betracht gezogen werden müsste, so wäre weniger das Verhalten der Lunge, als jenes des Verdauungstractus im Stande, Aufschluss in dieser Richtung zu geben. Da nämlich die experimentelle Erfahrung lehrt, dass, wenn Luft von Mund zu Mund, oder mit einer, nicht in den Kehlkopf, sondern blos in die Mundhöhle eingeführten Röhre eingeblasen wird, dieselbe in der Regel weniger in die Lungen als in den Magen und, wenn mit grosser Gewalt eingeblasen wird, auch in den Darmcanal gelangt und letzteren aufbläht, und da anderseits, wie später erwähnt werden wird, Magen und Darm eines todtgeborenen Kindes luftleer sind und daher im Wasser untersinken, so wird, wenn wir im concreten Falle Magen- und Darmcanal eines neugeborenen und nicht etwa faulen Kindes von Luft auffallend aufgebläht finden, dieser Befund die Angabe, dass Luft eingeblasen wurde, unterstützen, während dieselbe widerlegt erscheint, wenn weder im Darmcanal, noch in dem Magen Luft oder nur ganz geringe Mengen davon enthalten waren. Die Lungen selbst würden nur dann einen diagnostischen Anhaltspunkt gewähren, wenn durch forcirtes Lufteinblasen ein Emphysem, insbesondere interstitielles Emphysem, erzeugt worden wäre. Doch auch dieses wäre nur von geringem Werth, da interstitielle Emphyseme bei Neugeborenen auch auf andere Weise, so namentlich durch forcirte Exstirpationen, in Folge von in die Luftwege gerathenen fremden Körpern, entstehen können. Kotelewski (Wiener med. Blätter, 1882, Nr. 18) sieht in der durch die Injection der interalveolaren Gefässe bewirkten „rosafarbigen Marmorirung“ der Lungen ein charakteristisches Merkmal stattgehabter Athmung, wogegen das Fehlen dieses Merkmals ein Zeichen für künstliche Lufteinblasung sei. Nun ist aber zwar allerdings richtig, dass durch das Lufteinblasen wohl Luft in die Lungen gelangt, aber keine Vermehrung des Blutgehaltes eintritt, weil eben der beim

Luftathmen gleichzeitige Beginn des kleinen Kreislaufes ausbleibt; da jedoch auch an der luftleeren Lunge die interalveolaren und interacinösen Gefässe Blut enthalten und namentlich bei asphyctisch geborenen Kindern viel Blut enthalten können, so wird auch bei aufgeblasenen Lungen die „rosafarbige Marmorirung“ nicht vollständig fehlen, allerdings aber desto unvollkommener entwickelt sein, je weniger Blut die interstitiellen Gefässe von dem Lufteinblasen enthielten und je weiter letzteres getrieben worden war.

Uns kam es bisher nur ein einzigesmal vor, dass eine des Kindesmordes Angeklagte mit der Angabe hervortrat, dass sie dem Kinde Luft eingeblasen habe. Letzteres war noch frisch in einer Abortsgrube gefunden worden, zeigte vollständig lufthaltige Lungen, freie Luft im Magen und im oberen Drittel des Dünndarmes, Cloakeninhalt in der Luftröhre und im Magen, endlich deutlich sugillirte Schädelfracturen. Unmittelbar nach der Verhaftung gab die Mutter an, sie habe über der Abtrittsbrille hockend geboren, die Nabelschnur abgerissen und das Kind in den Abort fallen lassen, welche Angabe sie später dahin modificirte, dass sie das Kind, an welchem sie kein Lebenszeichen bemerkte, in den Abortschlauch hineingezwängt habe. Bei der Hauptverhandlung dagegen gab sie an, sie habe stehend am Fussboden des Abortes geboren und im letzten Momente sich niedergehockt, dann die Schnur abgerissen, das Kind aufgehoben und demselben einigemale in den Mund hineingeblasen, nachdem sie diesen geöffnet hatte, weil sie gehört habe, dass man scheintodten Kindern dies zu thun pflege. Nach ½ Stunde hätte sie das Kind in den Abort geworfen, da sie es für todt hielt. Die Unwahrheit dieser Aussage konnte ausser durch die vollständige Füllung der Lungen mit Luft und die verhältnissmässig geringe des Darmcanals auch durch den Befund von Cloakenstoffen im Magen und die suffundirte Beschaffenheit der Schädelfracturen leicht erwiesen werden.

Lufthältigwerden der Lungen durch Schultze’sche Schwingungen.

Die bisher wenig beachtete Frage, ob nicht auch durch anderweitige Methoden der künstlichen Respiration die Lungen eines todt geborenen Kindes lufthaltig werden können, wurde in der letzten Zeit durch M. Runge[475] angeregt und insbesondere bemerkt, dass vor Allem durch die sogenannten Schultze’schen Schwingungen, wobei das Neugeborene am Oberkörper gefasst und so nach aufwärts geschwungen wird, dass die untere Körperhälfte auf die obere fällt, die Lungen in ausserordentlich sicherer Weise in geringerer oder grösserer Ausdehnung mit Luft sich füllen, so dass sie sich von solchen, die Luft geathmet haben, nicht wesentlich unterscheiden. Wenn die Luft in die Lungen in der That so leicht eindringen würde, wie Runge angibt, so wäre dies natürlich von grosser Wichtigkeit. Denn wenn auch bei heimlichen Entbindungen die Möglichkeit, dass von Jemanden „Schwingungen“ unternommen würden,

gewiss nur höchst ausnahmsweise in Betracht kommen dürfte, so müsste man doch per analogiam zugeben, dass ebenso wie durch Schwingungen auch durch andere alternirende Compressionen und Expansionen des Thorax, wie sie auch nur zufällig bei den mit der Leiche unternommenen Manipulationen geschehen können, Luft in die Lungen gebracht werden kann. Wir haben in der drittletzten Auflage dieses Buches unsere Zweifel ausgesprochen, ob die Sache selbst bei „Schwingungen“ so leicht geht, wie Runge meint, da Schwingungen, die wir an zweifellos vor dem Blasensprunge abgestorbenen oder erst bei der Obduction dem Mutterleib entnommenen Kindern unternahmen, resultatlos geblieben sind. Auch in den seitdem von uns an solchen Kindern angestellten Versuchen erhielten wir kein oder (in einem Falle, wo sich nicht positiv ausschliessen liess, dass der äusserst spärliche Luftgehalt der Lungen schon vor den Schwingungen bestand) nur ein unsicheres Resultat (siehe auch Wiener med. Blätter. 1884, Nr. 34 und Wiener med. Wochenschr. 1885, Nr. 10). Auch haben wir bei zwei vollkommen reifen todtgeborenen Kindern, an welchen auf Späth’s Klinik 10 und 15 Schwingungen gemacht worden waren, ganz anectatische Lungen gefunden. Unsere Zweifel haben Schauta (Wiener med. Blätter. 1884, Nr. 29), B. S. Schultze (ibid. 1885, Nr. 1), Nobiling (Wiener med. Wochenschr. 1885, Nr. 8), Torggler (Wiener med. Blätter. 1885, Nr. 8), Runge (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. XLII, 1), Sommer (ibid. XLIII, 253), Skutsch (Deutsche Med.-Ztg. 1886, Nr. 1) und Reinsberg in Prag (Sbornik lékařský. 1886, pag. 131) zu Versuchen, respective Mittheilungen veranlasst, aus welchen hervorgeht, dass ihnen Allen, mit Ausnahme Nobiling’s, dessen Versuche negativ ausfielen, gelang, die Lungen todtgeborener, ausgetragener Kinder durch Schwingungen lufthältig zu machen. Unsere Misserfolge werden theils daraus erklärt, dass von uns meist unreife Kinder benützt wurden, während Schultze selbst bereits vor Jahren angegeben hatte, dass ihn seine Methode bei nicht reifen Kindern, wegen Weichheit des Thorax und der Trachealknorpeln, im Stiche gelassen habe, theils aus der Art der Ausführung unserer Versuche, da durch Schwingungen „keineswegs leicht Luft in die Lungen eintritt“ und die Ausführung, wenn sie Erfolg haben soll, auf das Minutiöseste nach Schultze’s Vorschrift geschehen muss (Skutsch), theils aus der geringen Zahl der von uns vorgenommenen Schwingungen, da bei Leichen „mindestens 30 Schwingungen stattfinden müssen, wenn ein nur halbwegs merklicher Erfolg erzielt werden soll“ (Reinsberg). Es geht aus diesen Einwänden hervor, dass unsere Zweifel nicht ungerechtfertigt waren, indem durch Schultze’sche Schwingungen weder immer, noch leicht Luft in die Lungen todtgeborener Kinder gebracht werden kann und jedenfalls an dem bereits einige Zeit todten Kinde schwerer als an dem eben verstorbenen.[476] Da jedoch diese Möglichkeit wirklich besteht, so ist mit derselben in Fällen, wo solche Schwingungen angeblich vorgenommen worden sind, zu rechnen und sind dabei jene Umstände zu erwägen, die den eben genannten Untersuchungen und Angaben zu Folge den Effect derselben zu begünstigen oder zu erschweren vermögen. Eine stärkere Blähung der Lungen scheint selbst nach energischen und zahlreichen Schwingungen nicht zu Stande zu kommen und eine vollständige Füllung der Lungen in allen ihren Theilen mit Luft wurde bisher nicht beobachtet.[477] Ein Eindringen von Luft in den Magen durch „Schwingungen“ konnte in der Regel nicht constatirt werden, nur Sommer fand in einem Falle im Magen so viel Luft, dass derselbe schwamm. Wir selbst fanden bei den zwei oben erwähnten Kindern, mit welchen auf Späth’s Klinik Schwingungen gemacht worden waren, zwar ganz atelectatische Lungen, aber bei beiden Luft im Magen, und zwar beim ersten eine erbsengrosse und eine kleinere Blase in dem im Magen enthaltenen Fruchtschleim, beim zweiten eine haselnussgrosse und mehrere kleinere. Nur im letzteren Falle schwamm der Magen und war auch schon vor der Obduction tympanitischer Schall über demselben nachweisbar.

Künstliche Respiration.

Ob auch durch andere Methoden der künstlichen Respiration Luft in die Lungen todtgeborener Kinder einzudringen vermag, ist von Pellacani (Rivista sper. di freniatria e di med. leg. XV; Virchow’s Jahrb. 1889, I) bezüglich der Pacini’schen Methode und auf Anregung Messerer’s von Merkel (Friedreich’s Blätter. 1892, pag. 401) bezüglich der Methode von Marshall-Hall geprüft worden. Bei ersterer wurde schon bei der zweiten bis siebenten Respirationsbewegung das Eindringen der Luft vernommen. Pellacani schliesst jedoch aus seinen Versuchen, dass durch die genannte und ähnliche Methoden der künstlichen Respiration eine gleichmässige Luftfüllung der Lungen wie bei vollständigem Leben niemals zu Stande komme. In einem Falle waren 163 (!) Respirationsbewegungen gemacht worden und trotzdem war nur eine ungleichmässige Luftfüllung der Lunge zu Stande gekommen. Merkel konnte kein positives Resultat erzielen und fand in einem Falle trotz 50 Marshall-Hall’schen Schwingungen sowohl Lungen als den Magen luftleer. Unter diesen Umständen muss wohl die Möglichkeit, dass auch schon durch zufällige vorübergehende Compressionen des Thorax, wie sie beim Manipuliren mit der Leiche geschehen können, Luft in die bis dahin atelectatisch gewesenen Lungen gelangen kann, entschieden negirt werden.

Luftathmen während der Geburt.

Ist die Fäulniss, eventuell das Lufteinblasen u. dergl. ausgeschlossen, so kann man in den wegen Verdacht auf Kindesmord zur Obduction gelangenden Fällen mit Beruhigung erklären, dass das Kind nach der Geburt Luft geathmet habe, daher lebend geboren worden sei. Die Möglichkeit, dass ein Kind noch während der Geburt Luft athmen könne, kommt bei heimlichen Geburten nur insoferne in Betracht, als ein Kind, das nur mit dem Kopfe geboren ist, schon Luft zu athmen vermag. Dieses Ereigniss scheint sogar häufig vorzukommen, da Schwartz (l. c. 381) bemerkt, dass die Inspirationsbewegungen des Kindes meistens gleich nach dem Durchschneiden des Kopfes, nächstdem am häufigsten während des Durchganges des Fruchtkörpers durch die Schamspalte und nicht ganz selten auch erst nach völliger Austreibung des Kindes erfolgen. In der Regel folgt dem geborenen Kopfe sofort der übrige Körper, es kann sich jedoch ereignen, dass dies nicht geschieht, und dass das mit den Schultern stecken gebliebene Kind stirbt und todt geboren wird, obzwar es bereits Luft geathmet hatte. Teichmeyer bemerkt bereits in dieser Richtung (Inst. med. leg. 241): „Fieri potest, ut infans capite exclusus, antequam totus excludatur, respiraverit, statim vero, antequam reliquo corpore egressus fuerit, moriatur, et quidem absque malitia matris.“ Einen solchen Fall beschreibt Martin (Monatsschr. f. Geb. 1863, XXII, 204), einen anderen, verwachsene Zwillinge betreffend, Rothe (Arch. f. Gyn. 1870, I, 341; zahlreiche ältere Fälle von Henke, Lehrb, d. gerichtl. Med. 1841, pag. 373). In einem zur Facultät gekommenen und von uns mitbegutachteten Falle hatte eine Bauernmagd, die auf freiem Felde geboren hatte, angegeben, dass das Kind schon, als es mit dem Kopfe gekommen war, geschrieen habe, dass es aber, nachdem es nach einiger Zeit vollständig geboren wurde, nicht mehr schrie, sondern unter Röcheln verschied. Diese Angaben wurden von den Obducenten bestritten, mussten jedoch von der Facultät als wohl möglich zugegeben werden.

Ein Luftathmen des Kindes noch vor geborenem Kopfe kann allerdings dann erfolgen, wenn, wie dies bei schweren Geburten geschieht, durch Instrumente oder die Hand des Geburtshelfers Luft in den Uterus eingeführt wurde. In solchen Fällen kann das Kind noch im Uterus nicht blos Luft athmen, sondern selbst schreien (Vagitus uterinus). Es ist selbstverständlich, dass bei gewöhnlichen, verheimlichten Geburten etwas Aehnliches nicht geschehen kann. Da jedoch mehrere theils von Anderen, theils von uns beobachtete Fälle (vide Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1875, XXII, pag. 58 u. 240) gezeigt haben, dass bei verzögerten Geburten schon das blosse Touchiren mit dem Finger genügt, um Luft zu den Respirationsöffnungen der Frucht zu bringen, und dass bei erschlafftem Uterus auch durch Lageveränderungen des Körpers ein Einsaugen von Luft in die Gebärmutter erfolgen kann (Schatz, Hegar), so wäre in solchen, gewiss nur äusserst selten vorkommenden Fällen, in denen eine verheimlichte Geburt verzögert verlief, oder während des Entbindens Manipulationen in den Genitalien durch eventuelle Helfershelfer stattfanden, zu erwägen, ob nicht auch schon während des Geburtsactes ein Luftathmen möglich gewesen war.

Nicht unerwähnt soll bleiben, dass auch ganz luftleere Lungen schwimmfähig sein können, so in Folge des Gefrorenseins oder durch längeres Liegen in Alkohol, da letzterer bekanntlich specifisch leichter ist als Wasser. Im ersteren Falle sinken die Lungen nach erfolgtem Aufthauen, im zweiten, nachdem sie einige Zeit im Wasser gelegen waren.

Luftleere Lungen.

Es fragt sich nun, welche Schlüsse sind gestattet, wenn die Lungen luftleer gefunden werden. In der Regel beeilt man sich in einem solchen Falle zu erklären, dass das Kind bereits todt zur Welt gekommen ist. Ein solcher Schluss ist, wenn er sich blos auf die luftleere Beschaffenheit der Lungen stützt, keineswegs absolut berechtigt, da es eine ganze Reihe von Möglichkeiten gibt, die bewirken können, dass, trotzdem ein Kind lebend zur Welt gekommen ist, doch bei der Obduction luftleere Lungen sich ergeben. Es sind insbesondere drei Möglichkeiten, die in dieser Beziehung in Betracht kommen: 1. dass bei einem obgleich lebend geborenen Kinde die Respirationsbewegungen ausgeblieben sein konnten; 2. dass trotz normal erfolgter Athembewegungen die Aspiration von Luft behindert gewesen sein konnte, und 3. dass durch Athmung lufthaltig gewordene Lungen unter gewissen Umständen nachträglich wieder luftleer werden können.

Ad 1. Bei Früchten, die vor der 28.-30. Woche geboren werden, gehört es desto mehr zur Regel, dass dieselben, wenn sie auch lebend zur Welt kommen, sterben, ohne Respirationsbewegungen gemacht zu haben, je weiter sie noch von der erwähnten Periode entfernt sind. Die Ursache hiervon liegt wohl vorzugsweise in der noch ungenügenden Entwicklung und Leistungsfähigkeit der Respirationsmuskeln, aber auch darin, dass die anatomischen Athmungscentren noch nicht so weit ausgebildet sind, um auf die in Folge Aufhebung der Placentarrespiration eintretende Sauerstoffverarmung des Blutes mit Auslösung von Respirationsbewegungen zu reagiren. Daher kommt es, dass wir bei den meisten abortirten Früchten, auch wenn sie nicht vor der Geburt starben, luftleere Lungen finden.[478] Auch noch nach der 28. Woche, insbesondere in der ersten Zeit, kann eine solche Insufficienz der Respirationsmusculatur oder des Respirationscentrums bestehen und es fällt auf, dass die meisten Beobachtungen von luftleeren Lungen bei Kindern, die einige Zeit nach der Geburt gelebt haben, nicht ausgetragene Früchte betreffen. So berichtet Pellacani (l. c.) über 14 Neugeborene, worunter nur 3 ausgetragene, welche vollständig oder grösstentheils luftleere Lungen zeigten, obzwar sie lebend geboren wurden und meistens auch geschrieen hatten (einzelne durch 24 und mehr Stunden) und erklärt sich diese Erscheinung daraus, dass die „respiratorischen Kräfte“ nicht im Stande waren, eine Lungenblähung zu bewirken, respective die betreffenden Hindernisse zu überwinden, so dass nur eine Bronchialathmung stattfand. Auch die von Nikitin („Die zweite Lebensprobe.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1888, XLIX, pag. 44) beobachteten 3 derartigen Fälle betrafen sämmtlich nicht ausgetragene Früchte, doch leitet Nikitin das Fehlen der Luft von einer „secundären Atelectase“ ab.

Lebensschwäche oder Apnoë.

Bei lebensfähigen Früchten kann der Beginn der extrauterinen Athmung sich verzögern. Nach K. Schröder[479] ist es der gewöhnliche Fall, dass ein neugeborenes, lebensfrisches Kind wenn auch nur kurze, so doch messbare Zeit extrauterin lebt, ohne zu athmen. Diese Angabe stimmt mit den oben angeführten Angaben von Schwartz, zufolge welchen die Kinder meistens schon beim Durchschneiden des Kopfes Athembewegungen machen, nicht überein, doch erwähnt auch dieser, dass nicht selten ganz lebensfrische Kinder, nachdem sie völlig geboren wurden, noch einige Zeit ruhig daliegen, die Augen aufschlagen und erst dann anfangen, mit successive zunehmender Energie zu respiriren. Einen solchen Fall hat Kehrer (Arch. f. Gyn. I, 478) ausführlich beschrieben. Die Ursache dieser Erscheinung ist die Apnoë, d. h. jener Zustand, in welchem die Sauerstoffverarmung des Blutes noch nicht einen solchen Grad erreicht, dass dadurch das Athemcentrum zur Auslösung von Athembewegungen angeregt wird, und dieser Zustand tritt bei Neugeborenen dann ein, wenn nach erfolgter Entbindung die Placenta mit dem Uterus in Verbindung bleibt und eine Wehenpause erfolgt, so dass die fötale Athmung durch die Placenta fortdauert. Dieser Zustand, der selbst minutenlang (im Kehrer’schen Falle 2 Minuten) andauern kann[480], unterscheidet sich von Asphyxie dadurch, dass, während bei dieser nur ein schwacher, seltener und unregelmässiger Herzschlag besteht, bei der Apnoë das Herz kräftig und in normaler Frequenz weiterschlägt. Derselbe hat unter normalen Verhältnissen keine Bedeutung, da nach kurzer Zeit die Lungenathmung von selbst sich einstellt, wohl aber insoferne, als während einer solchen Apnoë dem Leben des Kindes ein Ende gemacht werden kann, ohne dass es zum Luftathmen gelangt.

Luftleere Lungen wegen Asphyxie oder behinderter Aspiration.

Eine der häufigsten Ursachen des Ausbleibens der Athembewegungen bei neugeborenen, obgleich noch lebenden Kindern ist die Asphyxie. Jene Vorgänge, welche, wie wir später hören werden, verhältnissmässig häufig während des Geburtsactes eintreten und vorzugsweise durch vorzeitige Unterbrechung der Placentarathmung den suffocatorischen Tod des Kindes noch vor Beendigung der Geburt herbeizuführen vermögen, bewirken auch häufig, dass die Kinder noch nicht vollkommen todt, sondern nur asphyctisch geboren werden. Solche Kinder können sich entweder wie todte verhalten oder das noch bestehende Leben durch gewisse Erscheinungen, wie z. B. schwache (terminale) Athembewegungen oder durch noch nachweisbaren Herzschlag, verrathen. Es lässt sich keine Grenze bestimmen, von welcher an man solche Kinder als unrettbar bezeichnen muss, es geht daher nicht an, wie vorgeschlagen wurde, dieselben als sterbend oder gar wie todtgeboren zu betrachten, da man mit Rücksicht darauf, dass die Asphyxie der Neugeborenen die verhältnissmässig günstigsten Chancen für die Wiederbelebung bietet und thatsächlich viele derartige Kinder wieder zum Leben gebracht wurden, niemals mit Bestimmtheit die Möglichkeit zu negiren vermag, dass das betreffende Kind vielleicht noch hätte gerettet werden können.

Endlich kann auch durch intermeningeale Extravasate bewirkter Hirndruck und consecutive Lähmung der Athmungscentren Ausbleiben oder ein verzögertes Eintreten der Respirationsbewegungen bedingen (Poppel, Kehrer).

Verlegung der Luftwege durch Eihäute, aspirirte Stoffe etc.

Ad 2. Die Aspiration von Luft kann zunächst dadurch behindert sein, dass das Kind in unverletzten Eihäuten geboren wurde oder die Respirationsöffnungen durch Eihautstücke verlegt waren.

Ersteres ist bei bereits lebensfähigen, namentlich bei völlig ausgetragenen Früchten ungemein selten. Fälle dieser Art werden in Henke’s Zeitschr.[481] von Buttler Lane u. A.[482] angegeben. Vor einigen Jahren kam ein solcher Fall in Wien zur gerichtlichen Obduction und betraf eine Person, die im Eisenbahncoupé in Gegenwart zweier erwachsener Mädchen ein 44 Cm. langes und 1800 Grm. schweres Kind auf diese Weise geboren hatte. Sowohl die Entbundene, als die Zeugen gaben an, dass sie, wie dies auch im Buttler Lane’schen Falle geschah, nicht wussten, was die abgegangene Masse zu bedeuten habe und was sie damit anstellen sollten. Dies musste auch im Gutachten zugegeben werden, und wurde deshalb die Anklage wegen Tödtung des Kindes durch absichtliche Unterlassung des bei der Geburt nöthigen Beistandes, respective der Befreiung des Kindes aus dem Eihautsack fallen gelassen. In einem zweiten Falle hatte die Hebamme unterlassen, das 42 Cm. lange Kind aus den unverletzten Eihäuten zu befreien, da sie es für todt hielt, weil der Inhalt des Eisackes „ganz schwarz“ erschien. Die auf Antrag des Todtenbeschauers eingeleitete gerichtliche Section ergab aber, dass die schwarze Färbung von Meconium herrührte und dass das Kind offenbar nur asphyctisch war. Verlegung der Respirationsöffnungen durch Eihautstücke ist häufiger beobachtet worden. Ein neuerer Fall wird von Schröder[483] mitgetheilt, welcher, zu einer Mehrgebärenden gerufen, dieselbe noch 10 Minuten nach der Geburt in der Lage fand, in welcher sie geboren hatte. Das Kind lag vor den Genitalien und dessen ganze obere Körperhälfte war von den Eihäuten bedeckt, namentlich das Gesicht und der Mund, in welchen sie hineingezogen waren. Das Kind war tief asphyctisch, rührte sich nicht und hatte einen langsamen Herzschlag, wurde jedoch nach einer Viertelstunde zu sich gebracht.

Weiter kann die Luftathmung durch Verstopfung der Luftwege mit während des Geburtsactes aspirirten Stoffen (Fruchtwasser, Fruchtschleim, Meconium) verhindert werden, dann nämlich, wenn Früchte, welche in Folge drohender „fötaler Erstickung“ vorzeitige Athembewegungen gemacht hatten, noch zu einer Zeit geboren wurden, in welcher die Erregbarkeit des Respirationscentrums noch nicht erloschen war und daher noch extrauterine Athembewegungen stattfinden konnten. Ebenso kann zufällig während des Geburtsactes Fruchtschleim in die Respirationsöffnungen gelangen und dann das Eindringen der Luft in die Lungen verhindern.

Ferner gibt es gewisse pathologische Processe, die trotz erfolgender Athembewegungen eine Aspiration von Luft unmöglich machen. Solche Processe können zunächst die Lunge selbst betreffen und ihre Entfaltbarkeit verhindern.

Behinderte Aufblähung der Lunge.

Das Vorkommen einer angeborenen Verwachsung der Alveolarwände, wie sie von Weber und Elsässer angenommen wurde, ist nicht erwiesen. Wohl aber können angeborene Hepatisationen der Lunge vorkommen, von denen wir insbesondere die weisse oder die sogenannte Pneumonia alba nennen, die wir bereits zweimal beobachtet haben. Letztere beruht auf einer krankhaften Wucherung des Alveolarepithels mit fettiger Metamorphose desselben, findet sich vorzugsweise, aber nicht ausschliesslich, bei Syphilitischen[484] und ist auch deshalb bemerkenswerth, weil einestheils die weissgelbliche Farbe solcher Lungen, anderseits die gleichmässige Füllung der Alveolen mit verfetteten Epithelien einen Luftgehalt derselben vortäuschen können. In zwei Fällen fanden wir hochgradige Hyperplasie des interstitiellen Zellgewebes, einmal combinirt mit partiellem Situs perversus viscerum (Leber median, Magen rechts, keine Milz), das anderemal mit hochgradigem Hautödem, Hydrothorax, Glottisödem und Lebercirrhose. Beide Kinder waren lebend geboren worden, starben jedoch sofort. Im ersten Falle fand sich sehr spärlicher Luftgehalt in den nicht schwimmfähigen Lungen, im zweiten Luftleere der Lungen, aber Luftblasen im Magen. In beiden Fällen handelte es sich wahrscheinlich um Syphilis. Verhältnissmässig häufiger finden sich in den Lungen Gummaknoten. Auch ausserhalb der Lungen bestehende Zustände können die Aspiration von Luft dadurch verhindern, dass sie eine Ausdehnung der Lungen nicht gestatten. Von einer manchmal vorkommenden auffallenden Vergrösserung des Thymus als Respirationshinderniss wird in der älteren Literatur viel gesprochen (Asthma thymicum), unseren Erfahrungen zufolge scheint jedoch eine solche Vergrösserung zu den grössten Seltenheiten zu gehören, da uns trotz der so hohen Zahl von Neugeborenen und Säuglingen, die wir zu obduciren Gelegenheit hatten, niemals eine so ungewöhnliche Vergrösserung dieses Organes vorkam. Dagegen kann ein angeborener Kropf ein Athmungshinderniss bilden, wie wir wiederholt gesehen haben. Von anderen Processen ist der angeborene Zwerchfellbruch und die angeborene Cystenniere zu nennen. Ersterer geht häufig mit verkümmerter Entwicklung der Lungen einher, kann aber auch, indem bei dem ersten Inspirationsversuche die Baucheingeweide in den Thorax gedrängt werden, die Aspiration der Luft verhindern. Ueber einen solchen Fall haben wir in der Vierteljahrschr. f. gerichtl Med., XIX, 429, berichtet. Die angeborene Cystenniere ist ein ziemlich häufiger Befund, und sie kann eine solche Grösse erreichen, dass sie nicht blos ein Respirations-, sondern sogar ein Geburtshinderniss zu bilden vermag.[485]

Geburt in Flüssigkeiten.

Die genannten Processe bilden im Allgemeinen keine Schwierigkeiten für die Diagnose. Ungleich wichtiger in forensischer Beziehung ist die Thatsache, dass die Aspiration der Luft nach erfolgter Geburt durch von aussen, sowohl zufällig, als absichtlich einwirkende Einflüsse verhindert werden kann. So, wenn das Kind sofort nach seiner Geburt in Flüssigkeiten geräth (Geburt im Bade, über mit Flüssigkeiten gefüllten Gefässen, Ertrinken im Fruchtwasser), oder wenn die Geburt unter Umhüllungen (Betten, Decken, Kleidern) erfolgt, die den Zutritt der atmosphärischen Luft nicht gestatten, ebenso wenn sofort nach Durchtritt des Kindskopfes die Respirationsöffnungen absichtlich verschlossen, der Hals zugeschnürt oder auf andere Weise die Respiration unmöglich gemacht werden würde. Einzelne dieser Vorgänge, worunter namentlich die erstgenannten, kommen verhältnissmässig häufig vor und es ist kein Zweifel, dass es sich keineswegs immer oder auch nur häufig um Zufälligkeiten, sondern mitunter um raffinirte Tödtungen Neugeborener handelt, und dass viele Fälle von angeblicher Sturzgeburt und das häufig vorgeschützte Gebären im bewusstlosen Zustande unter Decken etc. auf berechnete Handlungen hinauslaufen, wenn es auch in der Regel unmöglich ist, solche von blossen Zufälligkeiten zu unterscheiden.

Resistenz Neugeborener gegen asphyxirende Einflüsse.

Bei der Beurtheilung der erwähnten Vorkommnisse muss die grosse Resistenzfähigkeit berücksichtigt werden, welche Neugeborene gegen asphyxirende Einflüsse zu äussern vermögen. Für diese Thatsache sprechen sowohl Beobachtungen an Thieren, als solche bei menschlichen Neugeborenen. In erster Beziehung sind die Versuche von Legallois, Brown-Séquard und die neueren von Bert (vide unsere Zusammenstellung in der Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XIX, 246) bemerkenswerth, welche gelehrt haben, dass neugeborene Thiere 28–36 Minuten unter Wasser leben oder die Entfernung der Medulla oblongata überleben können, während erwachsene schon nach 3 Minuten sterben, wobei constatirt wurde, dass diese Resistenzfähigkeit von der Geburt an allmälig abnimmt, aber erst in 14 Tagen jener der erwachsenen Thiere gleichkommt. In letzterer Beziehung ist zu erwähnen, dass der Herzschlag bei asphyctischen Kindern mitunter noch überraschend lange Zeit persistirt, obgleich es nicht gelingt, die Kinder zum Leben zurückzubringen. Fälle, wo das Herz ½–¾ Stunde weiterschlägt, sind häufige Beobachtungen, wir haben diese Erscheinung in einem Falle noch durch 2 Stunden, bei einigen neugeborenen Thieren noch durch 5 Stunden (Wiener med. Presse. 1878, Nr. 10) verfolgen können. Maschka beschreibt sogar einen Fall, in welchem bei einem als todt beiseite gelegten neugeborenen Kinde noch nach 20 Stunden der Herzschlag durch Auscultation wahrgenommen wurde; ebenso sah Fili (Schmidt’s Jahrb. 1874, pag. 9) das Herz eines 17·5 Cm. langen Embryo noch nach 15 Stunden und Rawitz (Med. Centralbl. 1880, pag. 462) das eines 8 Cm. langen noch nach 4 Stunden fortpulsiren. Ferner gehören hierher die merkwürdigen Fälle, in denen Neugeborene unter den für die Respiration ungünstigsten Verhältnissen lebend sich erhielten. So berichtet Bohn von zwei Fällen, in denen Kinder, die gleich nach der Geburt verscharrt wurden, nach mehreren (7) Stunden noch lebend ausgegraben worden sind. Ein gleicher Fall, in welchem das Kind 8 Stunden lang 25 Cm. unter der Erde vergraben war, wird von Bardinet, und ein anderer, der ein 1 Schuh tief durch 5 Stunden vergraben gewesenes Kind betrifft, von Maschka beschrieben.

Die Ursache dieser Resistenzfähigkeit ist noch nicht aufgeklärt. Offenbar ist das Sauerstoffbedürfniss in der ersten Zeit nach der Geburt kein so grosses, wie in späterer Zeit, und dies stimmt auch mit der Beobachtung von Schwartz und Pflüger überein, dass die Sauerstoffaufnahme durch die Placenta eine so geringe ist, dass sie nicht einmal einen Farbenunterschied in dem Nabelvenenblut bedingt. Wahrscheinlich verhalten sich aber auch die einzelnen Organe des Neugeborenen, namentlich die centralen Nervenapparate, in vielen Beziehungen anders, als wir dies bei Erwachsenen constatiren können. Wenigstens lässt die noch auffallend weiche und wegen des grossen Wassergehaltes fast zerfliessliche Beschaffenheit des Gehirns und Rückenmarks, sowie die noch nicht eingetretene Scheidung zwischen weisser und grauer Substanz erwarten, dass diese Organe in ihrer Erregbarkeit sich anders verhalten werden, als in späteren Stadien ihrer Ausbildung. Thatsächlich hat O. Soltmann bei seinen interessanten Versuchen (Med. Centralbl. 1875, Nr. 14, 1876, Nr. 23, 1877, Nr. 26, 1878, Nr. 19) gefunden, dass Neugeborene (Hunde) auf Reize, und zwar wie Westphal (ibid. 1886, Nr. 943) nachwies, besonders gegen elektrische, ungleich schwächer reagiren als Erwachsene und ebenso hat Gusserow (Arch. f. Gyn. XIII, 66) constatirt, dass eben geborene Junge von Kaninchen, Hunden etc. nach Injection von Strychnin keine Krämpfe bekommen und Dosen von O·1–0·15 ohne besondere Erscheinungen überleben. — Auch Zuntz (Pflüger’s Arch. 1888, pag. 364) nimmt eine geringere Erregbarkeit des Athmungscentrums beim Fötus an, die erst nach der Geburt von Tag zu Tag sich steigert.

Nachträgliches Luftleerwerden der Lungen. Entweichen der Luft aus den Lungen während der Agonie.

Ad 3. Die Frage, ob Lungen, die durch Athmen lufthältig geworden waren, wieder luftleer werden können, ist vielfach discutirt worden. Thatsächlich ist die Zahl der in der Literatur enthaltenen Fälle von Kindern, die einige Zeit nach der Geburt lebten, deutlich respirirten und selbst schrieen und dennoch bei der Obduction luftleere oder fast luftleere Lungen zeigten, keine geringe. Zu den älteren von Zeller, Heister, Torres, Loder, Remer, Schmitt, Orfila, Bardinet, Taylor u. A. mitgetheilten Fällen sind neuere hinzugekommen, die von Hudin, Pincus, Thomas, Leyden und insbesondere von Schröder (l. c.) beobachtet worden sind. Wir müssen in dieser Beziehung zunächst jene Fälle ausscheiden, in denen lufthaltig gewesene Lungen durch nachträglich hinzugetretene pathologisch entzündliche Processe (Hepatisation) oder durch Bildung von Pleuraexsudaten u. dergl. luftleer geworden sind. Derartige Processe entfallen in der Regel bei Neugeborenen und sind auch als solche unschwer zu erkennen; überdies betreffen sie niemals die gesammten Lungen, sondern entweder nur die eine, oder blos Theile beider, mitunter allerdings in so hohem Grade, dass nur wenige Partien der Lungen, besonders die Spitzen oder Ränder, lufthaltig bleiben. Da hepatisirte Lungenpartien des in ihnen enthaltenen Exsudates wegen ungleich schwerer sind als atelectatische, so können solche Lungen im Wasser sinken, obgleich noch beträchtliche Theile derselben Luft enthalten. Ebenso müssen wir absehen von partiellen Atelectasen, die ungemein häufig bei Neugeborenen vorkommen und sich als dunkelviolette eingesunkene Stellen präsentiren, die entweder wegen schwacher oder allzu kurz dauernder Respiration oder wegen Verlegung des zuführenden Bronchialastes nicht zur Aufblähung gekommen sind; solche Atelectasen können auch grössere Lungenpartien und selbst ganze Lungenlappen betreffen und es kann nicht Wunder nehmen, dass, trotzdem nur Theile der Lunge fungirten, die Kinder einige Zeit am Leben blieben, da wir ja oben gehört haben, dass Neugeborene mit einem Minimum von Sauerstoff für einige Zeit ihr Leben zu fristen vermögen, und es ist möglich, dass vielleicht, wie Krahmer, Tamassia (Del ritorno spontaneo del polmone allo stato atelectasico. Rivista sperim. di fren. et di med. leg. VIII, pag. 185) und Pellacani (l. c.) meinen, auch blos bronchiales Athmen solche Kinder durch einige Zeit am Leben erhalten kann. Wir haben so hochgradig atelectatische Lungen wiederholt bei im Gebärhause geborenen und erst einige Zeit nach der Geburt gestorbenen Kindern gefunden. Die meisten Fälle betrafen unausgetragene schwächliche Kinder, einzelne aber auch solche, die alle Zeichen der Reife an sich trugen.[486] In letzteren Fällen gelang es meist, die Verstopfung der betreffenden Bronchien durch Fruchtschleim nachzuweisen. Auch interstitielle Hämorrhagien können grössere Lungenpartien luftleer machen. Schröder erklärt seine Fälle, von denen einzelne Kinder betrafen, die ruhig geathmet und kräftig geschrieen hatten, in der Art, dass er annimmt, dass bei denselben die Inspirationsfähigkeit aus inneren, nicht nachweisbaren Ursachen erlahmte, so dass bei den durch die Elasticität des Lungengewebes bewirkten Exspirationen mehr Luft ausgetrieben wurde, als durch die jedesmalige Inspiration hineinbefördert werden konnte. Diese Anschauung ist bei der grossen Elasticität der Lungen, die bei Neugeborenen verhältnissmässig kräftiger sich geltend machen kann, als wenn die Lungen schon längere Zeit in Action waren, ziemlich plausibel. Auch Ungar (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1883, XXXIX, 1) ist der Meinung, dass diese Fälle nicht anders gedeutet werden können, als dass die Luft aus den Lungen während des allmäligen Erlöschens der Athembewegungen verschwunden ist, kommt aber auf Grund seiner Versuche zum Schlusse, dass es sich vorzugsweise um Absorption der Lungenluft von Seite des in den Lungen circulirenden Blutes handelt, wobei einestheils der schon von Gerlach hervorgehobene Umstand in Betracht kommt, dass in der „exspiratorischen“ Lunge die Communication zwischen Lungenbläschen und Bronchien aufgehoben ist, und anderseits die Schnelligkeit, mit welcher sich die Luft aus abgesperrten Lungenpartien durch Absorption verliert.

Postmortales Luftleerwerden der Lunge.

Dass, wie Krahmer meint, Fäulnissgase in den Pleurasäcken sich anhäufen und durch ihren Druck die Lungen luftleer machen können, wird wohl nur ganz ausnahmsweise vorkommen. Dagegen sind die so häufigen blutig-serösen Transsudate, die im Verlaufe der Fäulniss in die Pleurasäcke erfolgen, im Stande, unter günstigen Bedingungen, z. B. wenn die Leiche im Wasser liegt, die Luft aus den Lungen auszutreiben, da dieselben nur auf Kosten des Lungenvolumens sich bilden können und die Menge des Transsudates im verkehrten Verhältniss stehen muss zum Luftgehalt der betreffenden Lunge. Dass ein solcher Vorgang thatsächlich stattfindet, davon haben wir uns durch Versuche überzeugt (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XIX, 261). Werden exenterirte Lungen in frisches fliessendes Wasser gelegt und darin belassen, so sinken dieselben nach einigen (3–8) Tagen unter. Diese Thatsache wäre zu berücksichtigen, wenn eine zerstückelte oder eine solche Kindesleiche im Wasser gefunden würde, bei welcher in Folge von Wunden dem Wasser der Eintritt in den Thorax gestattet war. (Aehnliche Beobachtungen bringt Giovanardi, Riv. sper. di med. legale. 1877, pag. 738, und auch der von Eberty, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1885, XLIII, 241, mitgetheilte Fall ist wohl nur auf diese Weise zu deuten.) Badstübner („Ueber Verschwinden der Luft aus den Lungen Neugeborener.“ Berliner Diss. 1893) hat bei Strassmann dieses Verhalten verfolgt und gefunden, dass nur in fliessendem Wasser bei eröffnetem Thorax sich die Lungen mit Wasser vollsaugen und untersinken, aber, wie auch Giovanardi angab, nach dem Trocknen wieder schwimmen. Was an der Luft liegende Lungen Neugeborener anbelangt, so hat Pellacani (l. c.) gefunden, dass dieselben, auch wenn sie vor dem Eintrocknen geschützt werden, nur in den peripheren Partien luftleer werden, und zwar desto langsamer, je vollständiger sie gebläht waren. Das Entweichen der Luft geschieht, wie Pellacani durch einen Versuch mit dem Pneumo-Plethismograph sich überzeugte, durch Diffusion und die so entstehende periphere Atelectasie verhindert das Luftleerwerden der centralen Partien. De Arcangelis aber (Giornale di medic. legale, 1894, I, pag. 22) dagegen fand, dass Lungen nicht ausgetragener Hunde in der feuchten Kammer nach 5–11 Tagen, ohne zu faulen, ihre Schwimmfähigkeit verloren, wie er meint, theils durch die eigene Elasticität, theils durch vermehrten interalveolaren Druck. Unserer Meinung nach kann die eigene Elasticität der Lunge das Verschwinden der Luft durch Diffusion etc. befördern, desto mehr, je weniger die Lunge gebläht war und je grösser die Elasticität der concreten Lunge gewesen ist. Dass in dieser Richtung individuelle Unterschiede bestehen, ist kaum zu bezweifeln. Namentlich in den bereits oben (pag. 755) erwähnten Fällen von stärkerer Entwicklung des interstitiellen Lungengewebes ist die Elasticität eine ungleich grössere als sonst und kann einestheils ein Respirationshinderniss bilden, anderseits das nachträgliche Entweichen der Luft befördern. Wir haben sogar bei einem 6monatlichen Kinde, welches eine Stunde gelebt und gewimmert hatte und luftleere, in der erwähnten Weise verdichtete Lungen zeigte, gesehen, wie letztere, nachdem sie mässig aufgeblasen worden waren, unter unseren Augen sofort sich contrahirten und wieder im Wasser untersanken, als mit der Insufflation ausgesetzt wurde. Endlich muss noch erwähnt werden, dass lufthaltige Lungen unter gleichzeitiger Schrumpfung auch durch Kochen und durch Flammenhitze[487], sowie durch Einlegen in Alkohol oder andere coagulirende Flüssigkeiten luftleer werden, worauf vorkommenden Falles Rücksicht genommen werden müsste.

Gutachten bei luftleeren Lungen.

Es ergibt sich aus dem Gesagten, dass wir nicht mit gleicher Sicherheit, wie aus dem Luftgehalte der Lungen auf stattgehabtes extrauterines Leben, aus luftleeren Lungen auf Todtgeburt schliessen können, ja dass wir eigentlich nur bei macerirt geborenen Kindern berechtigt sind, mit absoluter Bestimmtheit zu erklären, dass das Kind bereits vollkommen todt zur Welt gekommen sei. Selbst wenn wir ausgesprochene Zeichen „fötaler Erstickung“, wie wir sie unten kennen lernen werden, finden, können wir nicht bestimmt behaupten, dass das betreffende Kind, als es geboren wurde, bereits vollkommen todt war, da es blos scheintodt gewesen sein konnte. Dagegen wären wir in dem Falle, wenn die Lungen zwar luftleer, aber in ihnen fremde Substanzen, wie Spülicht, Abtrittsinhalt etc., und zwar in solcher Weise sich fänden, dass sie nur extrauterin aspirirt worden sein konnten, in der Lage, uns trotz des negativen Ausfalles der Lungenschwimmprobe dahin auszusprechen, dass das Kind lebend geboren worden sei. Ebenso dann, wenn wir bei einem noch nicht faulen Kinde zwar keine Luft in den Lungen, wohl aber diese im Magen, oder in diesem und den obersten Darmschlingen finden würden, worauf wir noch zurückkommen werden, endlich wenn sich offenbar extrauterin entstandene Verletzungen mit deutlichen Zeichen vitaler Reaction finden würden. Ergeben sich keine Befunde solcher Art, so ist zwar die Todtgeburt wahrscheinlich, aber nicht gewiss, welcher Thatsache wir dadurch Rechnung tragen werden, dass wir in einem solchen Falle, wie dies Casper vorschlug, unser Gutachten in vorsichtiger Weise dahin abgeben: dass der Sectionsbefund, insbesondere der in den Lungen, keinen Anhaltspunkt geboten habe, aus welchem auf ein Leben nach der Geburt geschlossen werden könnte.

Die Veränderungen des Blutgehaltes der Lungen.

Lungenblutprobe.

Die erste Inspiration hat nicht blos die Aspiration des umgebenden Mediums zur Folge, sondern auch die Entfaltung des kleinen Kreislaufes, weshalb die Lungen nach erfolgter Athmung mehr Blut enthalten müssen, als vor derselben. Diese zweifellos richtige Thatsache bildet die Grundlage der sogenannten „Lungenblutproben“, insbesondere jener von Daniel und von Ploucquet, welche Beide von dem Satz ausgehen, dass Lungen, die respirirt haben, schwerer sein müssen als vordem. Während jedoch Daniel nur das absolute Gewicht der Lungen im Auge hatte und angab, dass dieses bei fötalen Lungen durchschnittlich 469 Gran betrage, durch die Athmung aber um 2 Unzen zunehme, verglich Ploucquet das Gewicht der Lungen mit jenem des ganzen Kindeskörpers und stellte auf Grund seiner Wägungen den Satz auf, dass sich vor der Athmung das Gewicht der Lungen zum Gewichte des ganzen Körpers verhalte wie 1 : 70, nach dem Athmen aber wie 2 : 70. Die Verwerthung der Zunahme des absoluten Gewichtes für die Frage des Gelebt- oder des Nichtgelebthabens wurde als vielfach variirend bald verlassen; der Satz Ploucquet’s jedoch galt lange als Dogma, bis er durch zahlreiche, von Schmitt, Lecieux (400 Kinder in der Maternité von Paris), Elsässer, Devergie und Casper unternommene Wägungen als ganz unrichtig sich erwies. Später (1868) hat Ogston in Aberdeen solche Wägungen wieder aufgenommen und gefunden, dass sich das Verhältniss des Lungengewichtes zu jenem des ganzen Körpers verhalte: bei Todtgeborenen wie 1 : 50·302, bei Lebendgeborenen wie 1 : 53·819.

Solche Wägungen haben für die Lebensfrage so gut wie gar keinen Werth, und zwar nicht blos deshalb, weil, wie von den genannten Forschern hervorgehoben wurde, sowohl das absolute, als das relative Gewicht der Lungen vielfachen individuellen Schwankungen unterliegt und auch der Fäulnissgrad in dieser Beziehung einen Einfluss ausübt, sondern vorzugsweise aus dem Grunde, weil die meisten der todtgeborenen Kinder keine fötalen Lungen mehr besitzen, sondern solche, die durch vorzeitige Athembewegungen verändert worden sind, und weil gerade diese sehr blutreich sich erweisen, da bei den vorzeitigen Athembewegungen entweder gar kein oder nur ein zähes Medium in die Lungen eindringt, daher die Aufgabe, den durch die Thoraxerweiterung sich bilden wollenden Raum auszufüllen, vorzugsweise oder ausschliesslich dem Blute zukommt, weshalb auch solche Lungen dunkel von Farbe, etwas vergrössert und schwer erscheinen. Es kann daher nicht überraschen, wenn bei Wägungen nicht selten sowohl das absolute, als das relative Gewicht der Lungen bei todtgeborenen Kindern grösser gefunden wird, als durchschnittlich bei Kindern, die gelebt und Luft geathmet hatten.

Aus denselben Gründen erscheint auch die von Zaleski (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1888, XLVIII) angegebene „Eisenlungenprobe“ nicht verwerthbar, welche darauf beruht, dass Lungen, welche geathmet haben, mehr Blut und daher auch mehr Eisen enthalten müssen, als solche, die nicht zur Athmung gekommen waren. Zu diesem Urtheil ist sowohl Blumenstok (Internat. klin. Rundschau. 1888, Nr. 2) aus theoretischer Erwägung, als Jolin und Key-Aberg (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1888, LI, pag. 343) auf Grund positiver Untersuchungen gelangt.

Anderweitige Lebensproben.

Entleerung von Meconium.

Da, wie aus dem bisher Gesagten hervorgeht, das Verhalten der Lungen nicht unter allen Umständen darüber Aufschluss gibt, ob ein Kind lebend geboren wurde oder nicht, war man bemüht, in anderen Organen nach Anhaltspunkten für die Beantwortung dieser Frage zu suchen. Einigen Werth glaubte man in dieser Beziehung auf die erfolgte oder nicht erfolgte Entleerung von Harn und Meconium legen zu sollen, da die Erfahrung lehrt, dass Kinder in der Regel sofort, wie sie zur Welt kommen, jene Stoffe zu entleeren pflegen. Dieser Werth wird bedeutend eingeschränkt durch die Thatsache, dass sich nicht selten die Entleerung von Harn und noch mehr jene von Meconium verzögert, vorzugsweise aber durch den Umstand, dass die Kinder, welche während des Geburtsactes suffocatorisch sterben, während der Suffocation Harn und Meconium entleeren, wie ja bekanntlich der Abgang von Meconium während des Geburtsactes ein wichtiges Zeichen ist, dass sich das Kind in Lebensgefahr befindet. Daher ist es gar nichts Ungewöhnliches, gerade bei todtgeborenen Kindern die Blase vollkommen entleert und den Dickdarm theilweise oder ganz frei von Meconium zu finden.

Leberblutprobe. Harnsäureinfarct.

Die sogenannte „Leberblutprobe“ von Schäffer, welche die Verminderung des Blutgehaltes und daher auch des Gewichtes der Leber nach erfolgter extrauteriner Athmung, respective Abnabelung zur Grundlage hatte, besitzt nur noch einen historischen Werth. Die im fötalen Zustande senkrechte Stellung des Magens ändert sich keineswegs, wie man glaubte, sofort nach der Geburt durch das Herabsteigen des Zwerchfells, sondern geht erst nachträglich und allmälig in die horizontale über. Das Verhalten der sogenannten fötalen Wege (Nabelgefässe, Foramen ovale und Ductus Botalli) ändert sich ebenfalls erst nachträglich, worauf wir noch zurückkommen werden. Darüber, ob ein neugeborenes Kind lebend oder todt zur Welt gekommen ist, geben sie keinen Aufschluss. Dem sogenannten Harnsäureinfarct in den Nieren, auf dessen Vorkommen zuerst Cless aufmerksam machte, und von welchem Schlossberger behauptete, dass er nur bei Kindern, die nach der Geburt gelebt haben, vorkomme, kommt eine Bedeutung als Lebensprobe nicht zu. Man bezeichnet als Harnsäureinfarct eine Anfüllung der Bellini’schen Röhrchen in den Nierenpyramiden mit orangerothem Harnsäuresediment, wodurch dieselben auf dem Durchschnitte wie geflammt erscheinen. Dieses Sediment findet sich dann in der Regel gleichzeitig in dem in der Harnblase enthaltenen Harn. Der Erscheinung liegt eine pathologische Vermehrung der Harnsäure bei fieberhaften Processen zu Grunde, welche nach Abfall des Fiebers und vielleicht zum grössten Theil postmortal aus dem ausgekühlten Harn ausfällt. Bei einem todtgeborenen Kinde haben wir noch niemals den Harnsäureinfarct gesehen, doch wurde derselbe wiederholt von Anderen beobachtet. (Vide Casper-Liman, l. c. II, 909; Birch-Hirschfeld, Lehrbuch d. path. Anat. 1877, pag. 1034, ebenso mündlicher Mittheilung zufolge einmal von Heschl und einmal 1887 von A. Paltauf bei einem Kinde, dessen Mutter gefiebert hatte.) Derselbe kommt zwar ungleich häufiger bei Kindern vor, die schon einige Tage gelebt haben, wir haben ihn jedoch schon bei einem Kinde gefunden, das 23 Stunden nach der Geburt an Erstickung während eines Brechactes gestorben war. Ausserdem fanden wir einmal bei einem 3950 Grm. schweren und 57 Cm. langen Kinde, welches nach 13stündiger Wehendauer spontan geboren wurde und 15 Minuten post partum starb und bei der Section nur partiell lufthaltige Lungen zeigte; die Nieren waren sehr blutreich und die eine obere Pyramide der linken durch in den Harncanälchen enthaltenes Harnsäuresediment orangeroth gestreift.

Breslau’sche Magendarm-Schwimmprobe.

Von ungleich höherem Werth als die genannten „Lebensproben“ ist die Breslau’sche Magendarm-Schwimmprobe. Sie beruht auf der lange übersehenen Thatsache, dass Magen und Darm der noch ungeborenen Frucht ebenso luftleer sind wie die Lunge, und dass erst nach der Geburt, gleichzeitig mit dem Beginn der selbstständigen Athmung, Luft auch in den Magen und in die obersten Darmschlingen gelangt und später von da aus durch den ganzen Darm sich verbreitet. Ob die ersten Luftblasen in den Magen durch Schlingbeschwerden gelangen oder aspirirt werden, ist noch nicht entschieden. Breslau, dem das Verdienst zufällt, 1866 zuerst auf diese Thatsache aufmerksam gemacht zu haben, hat vorgeschlagen, den Magen und Darmcanal ebenso durch die Schwimmprobe auf ihre Lufthaltigkeit zu prüfen, wie die Lungen, und sprach sich auf Grund seiner Beobachtungen dahin aus, dass dieser Magendarm-Schwimmprobe ein gleicher Werth als Lebensprobe zukomme, wie jener, die seit Langem mit den Lungen vorgenommen wird. Auch will er gefunden haben, dass der Grad des Luftgehaltes des Magens und des Darmes einen Schluss gestatte auf die Energie, mit welcher, und die Zeit, wie lange ein Kind nach der Geburt Luft geathmet habe, und stellte schliesslich die Behauptung auf, dass durch Fäulniss allein die genannten Organe nicht lufthaltig, beziehungsweise schwimmfähig werden, weshalb die Darmschwimmprobe auch bei faulen Kindesleichen verwerthet werden könne.

Eine grosse Reihe von Beobachtungen, die wir in dieser Richtung anstellten, hat uns zunächst die Richtigkeit des ersten der Breslau’schen Sätze bestätigt, dass in der Regel schon mit den ersten extrauterinen Athembewegungen Luft in den Magen gelange, und denselben schwimmfähig mache, weshalb wir dieser Thatsache einen hohen diagnostischen Werth zuschreiben müssen. Der Umstand, dass in vereinzelten Fällen auch bei Kindern, die nach der Geburt gelebt und Luft geathmet hatten, Magen und Darm luftleer gefunden wurden, ist nicht geeignet, den Werth der Breslau’schen Probe wesentlich zu vermindern, da wir ja auch in dem Verhalten der Lungen Ausnahmen begegnen, ohne deshalb den Werth der Lungenschwimmprobe zu unterschätzen. Unter Anderem ist es klar, dass Magen und Darm trotz stattgehabten extrauterinen Lebens dann luftleer bleiben werden, wenn durch irgend eine der oben erwähnten Ursachen der Zutritt der Luft zu den Respirationsöffnungen unmöglich war. Dagegen kann, und das ist eine besonders werthvolle Seite der Magendarm-Schwimmprobe, Luft in den Verdauungstractus auch dann gelangen, wenn eine Aspiration derselben in die Lungen wegen Muskelschwäche oder Verstopfung des Kehlkopfes oder der Trachea nicht möglich war, und wir haben aus mehrfachen Beobachtungen die Ueberzeugung gewonnen, dass gerade in solchen Fällen mehr Luft in den Magen und in den Darm gelangt, als bei unbehinderter Respiration. Wir haben in einzelnen Fällen, in welchen die Lungen wegen Lebensschwäche oder Verstopfung der Bronchien fast vollkommen atelectatisch blieben, den Magen und den ganzen Dünndarm luftgebläht gefunden, obgleich die Frucht wenige Augenblicke nach der Entbindung gestorben war, während bei Kindern, die, ohne dass die Lungenrespiration behindert war, gleich nach der Geburt starben, in der Regel nur im Magen und im Zwölffingerdarm, höchstens im Anfangsstücke des Jejunum und nur sehr selten tiefer herab Luft gefunden wird. Lebhafte Schluck- und Aspirationsbewegungen, sowie die vermehrte, noch nach dem Tode einige Augenblicke andauernde Darmperistaltik sind wohl die Ursache obiger Erscheinung, woraus sich auch erklärt, warum man bei sofort nach der Geburt in Abortsstoffen u. dergl. ertrunkenen Kindern die Ertränkungsflüssigkeit mitunter weit in den Dünndarm, sogar bis in’s untere Ileum hinein verfolgen kann (vide Fagerlund, l. c.). Maschka (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLV, 242) konnte bei einem lebend vergrabenen Neugeborenen Erde im Magen und auf weite Strecken im Dünndarm nachweisen und auch eine von Winter (l. c.) gemachte Beobachtung gehört hierher, die ein vor der Wendung nach dem Blasensprunge abgestorbenes ausgetragenes, Kind betraf, bei welchem die Trachea meconiumhältigen Schleim, die Lungen fast keine, der Magen aber und der Dünndarm bis kurz vor dem Colon viel Luft enthielten. Es geht daraus hervor, dass der zweite von Breslau aufgestellte Satz, dass der Luftgehalt des Magens und Darmcanals gleichen Schritt halte mit der Intensität der Luftathmung und der Dauer derselben, nicht so richtig ist wie der erste, und dass insbesondere wenn man den Grad der Luftfüllung des Verdauungstractus für Bestimmungen der Zeit, wie lange das Kind gelebt haben konnte, verwerthen wollte, jedesmal auch darauf Rücksicht genommen werden müsste, ob die Lungenrespiration frei oder behindert gewesen ist.

Der dritte Satz Breslau’s, dass ein luftleer gewesener Verdauungstractus auch bei vorgeschrittener Fäulniss luftleer bleibe, ist entschieden unrichtig. Wir haben zwar wiederholt bei todtgeborenen Kindern, die wir faulen liessen, Magen und Darm luftleer gefunden, konnten jedoch in den meisten Fällen die Entwicklung von Gasblasen nicht blos unter der Magen- und Darmschleimhaut, sondern im Lumen selbst beobachten und natürlich auch die Schwimmfähigkeit dieser Organe constatiren. Auch sahen wir wiederholt den Dickdarm schwimmen und das enthaltene Meconium mit Gasblasen durchsetzt, wie dies auch Falk (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. XLII, 281) beobachtete. Es scheint auch, dass die Fruchtwässer rasch der Fäulniss unterliegen, und wenn sie geschluckt wurden bei todtgeborenen Kindern Fäulnissgase im Magen entwickeln und diesen aufblähen können. So erklären sich die von Mittenzweig und Strassmann (Berliner klin. Wochenschr. 1889, Nr. 6) beobachteten Fälle, in welchen bei in unverletzten Eihäuten geborenen und in diesen eine kurze Zeit liegen gelassenen Früchten Luft im Magen gefunden wurde. Auch im Uterus kann sich durch Fäulniss Luft entwickeln (Tympania uteri) und geschluckt werden, wie Winter einen solchen Fall mittheilt.

Dem Gesagten zufolge müssen wir in der Magendarm-Schwimmprobe ein werthvolles Mittel sehen zur Beantwortung der Frage, ob ein Kind nach der Geburt gelebt habe oder nicht, namentlich ein solches, welches die Lungenprobe, wenn auch nicht zu ersetzen, wohl aber zu unterstützen und zu ergänzen vermag. Die Vornahme dieser Probe ist daher niemals zu unterlassen, und geschieht in der Weise, dass man den Magen am Pylorus und an der Cardia unterbindet und ebenso wie die Darmschlingen herausnimmt und auf’s Wasser legt. Man kann dann sehr genau beobachten, ob und bis auf welche Strecke der Verdauungstractus Luft enthält.

Zu denselben Schlüssen sind E. Ungar (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1887, XLVI, 62 und XLVIII, pag. 234) und Nikitin („Die zweite Lebensprobe.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1888, XLIX, pag. 44) gelangt. Nach Ungar’s eingehenden Untersuchungen gelangt die Luft vorzugsweise durch Schluckbewegungen oder durch Combination dieser mit Athembewegungen in den Magen und ist schon im letzteren wenige Minuten nach der Geburt durch Percussion nachweisbar. Kehrer vermochte dieses schon nach dem ersten Athemzuge, was Ungar nicht bestätigen konnte. Auch fand er bei durch Sectio caesarea entwickelten und nach 4–7 Athemzügen getödteten Thierföten den Magen in der Regel noch luftleer. Anderseits ergaben sich ihm bei Föten Magen und ein Theil des Magens als lufthältig, nachdem die früher lufthältig gewesenen Lungen durch künstlichen Pneumothorax oder allmälige Ausschaltung der Athembewegungen wieder atelectatisch geworden waren (s. pag. 744). Einen analogen Fall beim menschlichen Neugeborenen hat Ermann (Virchow’s Archiv. LXVI, pag. 395) und einen anderen Winter (l. c. 7. Fall) beobachtet. Auch können, wie Ungar bemerkt und wie uns zahlreiche Beobachtungen bestätigen können, Neugeborene, welche wegen Unreife oder Lebensschwäche ihre Lungen nicht zu entfalten vermögen, dennoch Luft in ihren Magen hineinbringen. Auch bei „fötaler Erstickung“ kann, wenn zu dieser Zeit Luft vor den Respirationsöffnungen steht, diese durch vorzeitige Schluckbewegungen ebenso in den Magen gelangen wie durch vorzeitige Athembewegungen in die Lungen (pag. 764). Doch hat dies nur bei Entbindungen eine Bedeutung, bei welchen operirt oder wenigstens untersucht wurde. Winter (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1889, LI, pag. 101), Maschka (Wiener med. Wochenschr. 1889, Nr. 30) und Pellacani (Virchow’s Jahrb. 1889, I) bringen solche Fälle. Auch durch Schultze’sche Schwingungen kann Luft in den Magen gebracht werden, wie wir, Winter (l. c.) und Haun („Ueber die Magen- und Darmschwimmprobe.“ Berl. Diss. 1889) gefunden haben, während dies nach Pellacani (l. c.) mit der Pacini’schen Methode nicht gelang. Durch die Peristaltik kann die Luft aus Magen und Darm nach abwärts getrieben werden; dass sie auch durch Aufsaugung verschwinden kann, geben sowohl Falk (l. c.) als Ungar zu, doch könnte dieses, unserer Meinung nach, nur von kleineren Luftmengen zugegeben werden.

Paukenhöhlenprobe.

Schliesslich ist noch die Wendt-Wreden’sche Paukenhöhlenprobe zu erwähnen. Nachdem zuerst Wreden (1868) darauf aufmerksam gemacht hatte, dass das fötale Schleimgewebe (fötale Sulze, Schleimhautpolster), welches, wie schon Tröltsch (1858) nachwies, die Paukenhöhle des Fötus vollkommen ausfüllt, schon in den ersten Stunden nach der Geburt sich rückbilde, wodurch die Paukenhöhle erst ein Lumen erhalte, trat Wendt[488] mit der Behauptung auf, dass die Verkleinerung des gallertigen Schleimhautpolsters und damit die Bildung eines Lumens in der Paukenhöhle sofort mit dem Eintritt kräftiger Athembewegungen erfolge, indem das aspirirte Medium gleichzeitig in die Paukenhöhle dringe und das Schleimhautpolster verdränge.

Durch die Arbeiten von Lesser (l. c.) und Hněvkovský[489], insbesondere durch letztere, ist die Ohrenprobenfrage endgiltig, und zwar zu ihrem Ungunsten, erledigt worden.

Aus letzterer, welche in unserem Institute ausgeführt wurde, ergibt sich Folgendes: Die embryonale Paukenhöhle ist thatsächlich von einem aus sogenanntem Virchow’schen Schleimgewebe bestehenden „Schleimhautpolster“ ausgefüllt. Dasselbe schwindet jedoch in der Regel frühzeitig (im 5.-7. Monat), indem es sich allmälig zur Paukenschleimhaut umbildet, wodurch ebenso allmälig die Paukenhöhle ein Lumen erhält, das theils durch von der Schleimhaut stammende Flüssigkeit, theils durch von der Tuba aus mechanisch oder bei den Schlingbewegungen des Fötus eindringende Fruchtwässer ausgefüllt wird. Nur ausnahmsweise erhält sich das Schleimhautpolster bis in die letzten Monate der Schwangerschaft. Auch in diesem Falle schwindet dasselbe und erfolgt die Bildung eines Paukenlumens nur allmälig, keineswegs aber schon mit den ersten Respirationsbewegungen und durch das Eindringen des Respirationsmediums, da das „Paukenhöhlenpolster“ seiner Structur wegen eine rasche Verdrängung desselben gar nicht gestattet, sondern, wie die directe Beobachtung erkennen lässt, eine nicht unbeträchtliche Resistenzfähigkeit zeigt. Ist das Lumen der Paukenhöhle, wie gewöhnlich, bereits gebildet, so kann das umgebende Medium allerdings in die Paukenhöhle eindringen; dies kann aber ebenso gut wie durch Respirations- oder Schlingbewegungen auch erst nach dem Tode mechanisch durch Diffusion der betreffenden Flüssigkeiten oder durch capillare Thätigkeit geschehen, da, wie Hněvkovský durch zahlreiche Versuche nachwies, auch wenn Leichen in Flüssigkeiten gelegt werden, letztere in die Paukenhöhle eindringen, was nicht blos von klaren, sondern auch von corpusculäre Elemente enthaltenden Flüssigkeiten gilt (vide pag. 579). Insbesondere durch letzteren Nachweis wird die sogenannte Paukenhöhlenprobe für die Diagnose des Gelebthabens, respective auch für die des Ertrinkungstodes, nahezu bedeutungslos.

B. Wie lange hat das Kind nach der Geburt gelebt?

Die Nothwendigkeit einer speciellen Beantwortung dieser Frage erhellt aus dem Begriffe des Kindesmordes. Da nämlich das Strafgesetz die Tödtung eines Kindes durch die eigene Mutter nur dann als Kindesmord betrachtet und milder bestraft, wenn dieselbe bei, respective in (während) oder gleich nach der Geburt erfolgte, so ergibt sich daraus, dass die Tödtung als gewöhnlicher Mord behandelt wird, wenn sie erst einige Zeit nach der Geburt vorgenommen worden ist.

Abnormer Zustand der Entbundenen.

Die Zeit nach der Geburt, bis zu welcher die Tödtung eines Kindes durch die Mutter noch als Kindesmord behandelt wird, ist im Gesetze nirgends fixirt; es ergibt sich jedoch aus dem Umstande, dass, wie bereits oben erwähnt wurde, vorzugsweise die abnorme somatische und psychische Aufregung, in der sich eine Gebärende befindet, den Grund bildet, warum unser Strafgesetz dem Kindesmord eine mildere Auffassung zu Theil werden lässt, dass vom Kindesmord nur so lange die Rede sein sollte, als jener Zustand abnormer Aufregung besteht, wegen dessen das Gesetz eine mildere Auffassung der Tödtung platzgreifen lässt. Dass sich in dieser Beziehung eine bestimmte Frist nicht fixiren lässt, liegt in der Natur der Sache, und daher kommt es, dass die von älteren Gesetzbüchern aufgestellte Frist, binnen welcher die Tödtung eines Kindes durch die eigene Mutter noch als Kindesmord qualificirt werden sollte, sehr verschieden ausgefallen ist. So betrug dieselbe nach dem bayerischen St.-G. 3 Tage, nach jenem für Sachsen, Württemberg, Braunschweig und Baden 24 Stunden. Das gegenwärtige österreichische St.-G. sowohl, als der St.-G.-Entw. und das deutsche St.-G. haben eine präcise Fristbestimmung nicht für nothwendig erachtet, doch unterliegt es keinem Zweifel, dass trotz des Ausdruckes „gleich nach der Geburt“, der sich offenbar nur auf die Zeit unmittelbar nach der Entbindung bezieht, dennoch die Tödtung eines Kindes durch die eigene Mutter auch dann als Kindesmord behandelt werden würde, wenn dieselbe erst nachträglich, aber noch unter dem Einflusse des durch den Gebäract gesetzten somatischen und psychischen abnormen Zustandes, begangen worden wäre. Erfahrungsgemäss kommt aber eine nachträgliche Tödtung des Kindes nur ganz ausnahmsweise vor und wäre ein solcher Fall ganz concret zu beurtheilen.

Eine Entscheidung des obersten Gerichtshofes vom 7. Juni 1854 erklärte aus Anlass eines derartigen Vorkommnisses für wünschenswerth, dass in jedem solchen zweifelhaften Falle sachverständige Aerzte befragt werden sollen, ob bei den vorwaltenden Verhältnissen nach medicinisch-psychologischen Grundsätzen anzunehmen sei, dass die Beschuldigte zur Zeit der That sich noch in jenem abnormen Zustande befunden habe, den das Gesetz bei Begehung eines Kindesmordes voraussetzt (Herbst, Commentar, pag. 300). Ein Fall, in welchem eine, erst eine Stunde nach der Entbindung begangene Tödtung des Kindes vom Oberlandesgericht doch noch als Kindesmord qualificirt wurde, wird in Nr. 15 der „Gerichtshalle“ vom Jahre 1873 mitgetheilt.

Im Allgemeinen werden wir zugeben müssen, dass die durch den Geburtsact gesetzte psychische Aufregung in der Regel noch mehrere Stunden nach der Geburt das Handeln der Entbundenen beeinflussen kann. Für die spätere Zeit könnte dies nur ausnahmsweise zugegeben werden und es wäre eine solche Ausnahme durch die concreten Verhältnisse des Falles zu motiviren. Bei der Beurtheilung solcher Fälle ist im Auge zu behalten, dass die Gemüthsaufregung, wegen welcher das Gesetz den Kindesmord milder behandelt als den gewöhnlichen Mord, von dem Gesetzgeber als ein bei Gebärenden, namentlich bei heimlich Gebärenden, gewissermassen de norma bestehender Zustand aufgefasst wird, dessen Dauer eine variable ist, dass aber darunter nicht Einflüsse gemeint sind, die pathologisch die freie Selbstbestimmungsfähigkeit einer eben Entbundenen oder einer Wöchnerin beeinträchtigen oder aufheben können, weshalb letztere, wenn sie vorhanden wären, speciell beurtheilt und als psychopathische Zustände im engeren Sinne behandelt werden müssten.

Ein Kind, das soeben zur Welt gekommen ist, nennt man ein neugeborenes und den Zustand desselben, den des Neugeborenseins. Bei Untersuchung von Kindesleichen wegen Verdacht auf Kindesmord handelt es sich eben darum, ob dieselben die Kennzeichen des genannten Zustandes bieten oder nicht. Zu diesem Behufe ist sowohl das äussere als das innere Verhalten der Leiche in Betracht zu ziehen.

Kennzeichen der Neugeborenen.

Von den äusseren Kennzeichen des Neugeborenseins hat die Verunreinigung der Leichen mit Blut den geringsten Werth. Allerdings ist es sehr gewöhnlich, die Haut neugeborener Kinder mit Blut mehr oder weniger befleckt zu finden, welches theils von der Mutter, theils aus den durchtrennten Nabelgefässen, eventuell auch von der Placenta stammt. Häufig fehlt aber eine solche Besudlung, namentlich dann, wenn die Leiche in Flüssigkeiten gelegen war. Anderseits kann auch bei älteren Kindern die Haut sich besudelt zeigen, so z. B. in Folge einer Nabelblutung oder in Folge von Verletzungen.

Vernix.

Wichtiger ist der Befund von „käsiger Schmiere“ (Vernix caseosa). Es ist dies das fettige, mit Epidermisbestandtheilen vermengte Secret der Talgdrüsen, welches vorzugsweise in den Gelenkbeugen, namentlich in der Achsel- und Leistengegend, mehr angehäuft zu sein pflegt, aber auch an anderen Körperstellen, besonders am Kopfe und in den Falten des Halses, sich finden kann. Die Menge der Vernix caseosa ist bei verschiedenen Kindern verschieden. Mitunter sind dieselben damit ganz überzogen, nicht selten findet sich aber keine Spur davon, so dass die Kinder wie gewaschen erscheinen. Sie besteht unter dem Mikroskop aus einer grossen Menge von Fett, aus Fettkrystallen, worunter namentlich Cholesterinkrystalle, zahlreichen Epidermiszellen und aus Wollhaaren. Flocken derselben sind massenhaft dem Fruchtwasser und dem Fruchtschleim beigemengt und lassen letztere daran erkennen, wenn sie in den Lungen oder in den Paukenhöhlen sich finden. Das Vorhandensein der käsigen Schmiere auf der Haut beweist mit ziemlicher Sicherheit den neugeborenen Zustand des betreffenden Kindes, doch ist es begreiflich, dass die Vernix tagelang sich finden kann, wenn das Kind nicht gereinigt worden ist. Uebrigens ist die käsige Schmiere als fettige Masse nicht immer so leicht wegzubringen, was auch den Grund abgibt, warum wir sie mitunter noch bei Kindern sehen können, die einige Zeit im Wasser u. dergl. gelegen waren. Längeres Liegen in Flüssigkeiten, sowie die Fäulniss kann dieses Zeichen, das, wie gesagt, auch bei entschieden neugeborenen Kindern fehlen kann, zerstören.

Die Färbung der Haut der Leichen Neugeborener geht in der Regel etwas in’s Röthliche, respective Violette, und zwar bei frühzeitigen Kindern mehr als bei ausgetragenen, doch ist diese Färbung nicht constant und wird auch durch die Todesart, sowohl bei neugeborenen als bei älteren Kindern beeinflusst. Einige (2–10) Tage nach der Geburt beginnt sich die Oberhaut abzuschilfern, entweder kleienartig oder auch in grösseren Partien. Diese Erscheinung haben wir wiederholt schon bei kaum einen Tag alten Kindern und sogar einmal bei einem todtgeborenen Kinde beobachtet und sehen darin nur eine Austrocknung und consecutive Abschuppung der früher durchfeuchtet gewesenen obersten Schichte der Epidermis, aus deren Befund allein keineswegs auf ein mehrtägiges Leben des Kindes geschlossen werden kann.

Nabelschnur.

Von den äusseren Befunden sind für die vorliegende Frage am wichtigsten diejenigen, die sich am Nabel und an der Nabelschnur ergeben. Findet sich mit dem Kinde noch die ganze Nabelschnur sammt der Placenta in Verbindung, dann ist der neugeborene Zustand des Kindes schon durch diesen Befund ausser Zweifel gesetzt. Gleiches ist der Fall, wenn der am Nabel haftende Nabelschnurrest noch vollkommen frisch sich erweist. Ist dieser Rest durch Fäulniss verändert oder im Vertrocknen begriffen oder schon vollkommen mumificirt, so lässt sich aus der Beschaffenheit der Nabelschnur allein nicht entscheiden, ob das Kind ein neugeborenes ist oder nicht, da beide Veränderungen eben so gut während des Lebens als bei einem wirklich neugeborenen erst nach dem Tode erfolgt sein konnten. Bleibt das Kind am Leben, so beginnt allerdings die Nabelschnur in der Regel schon am anderen Tage welk zu werden und einzutrocknen und mumificirt schliesslich zu einem starren, höckerigen, rothbraunen Strang; doch ist es gar nichts Seltenes, dass auch während des Lebens die Nabelschnur fault, besonders wenn sie dick und saftig war. Die Häufigkeit des ersteren Vorganges hat ihren Grund darin, dass der Nabelschnurrest trocken gehalten und eingehüllt wird durch Stoffe, welche die in ihm enthaltene Feuchtigkeit aufsaugen. An der Leiche eines Neugeborenen fault die Schnur in der Regel, weil meistens die Bedingungen dazu günstig sind; liegt jedoch der Körper in freier Luft oder an trockenen Orten, so mumificirt sie eben so schnell und unter Umständen noch schneller als im Leben, wobei ebenso wie im letzteren Falle die Vertrocknung vom freien Ende des Nabelschnurrestes beginnt und gegen den Nabel fortschreitet.

Verhalten der Nabelschnur.

Bleibt das Kind am Leben, so erfolgt das Abfallen der, wie erwähnt veränderten, Nabelschnur durchschnittlich um den fünften Tag. Die Abstossung geschieht de norma ohne Entzündungserscheinungen, indem vom zweiten Tage angefangen centripetal die den Nabelstrang zusammensetzenden Schichten mortificiren und vom lebenden Gewebe des Nabels sich ablösen, so dass zuletzt die Nabelschnur nur an den Gefässen hängt, die schliesslich ebenfalls sich abstossen. Gleichzeitig scheint dabei eine Verengerung des Nabelringes und das Verkürzungsbestreben der im Bauche gelegenen Nabelgefässe, namentlich der Nabelarterien, eine Rolle zu spielen, respective die Abstossung des Nabelschnurrestes zu befördern. In welcher Weise dieses Verhalten des Nabelschnurrestes für die Bestimmung der Zeit verwerthet werden kann, wie lange ein Kind nach der Geburt gelebt habe, braucht nicht besonders erörtert zu werden, doch verdient zweierlei Erwähnung. Erstens, dass innerhalb der ersten 2 Tage aus dem Nabel und Nabelstrang, wenn letzterer nicht mehr frisch ist, nicht erkannt werden kann, ob das Kind gleich nach der Geburt oder später innerhalb der genannten Frist gestorben ist, da während dieser Zeit an den genannten Organen keine charakteristischen Veränderungen geschehen: und zweitens, dass ein Fehlen des Nabelstranges auch bei zweifellos Neugeborenen vorkommen kann, dann nämlich, wenn er entweder bei einer Sturzgeburt oder nachträglich von der Mutter ausgerissen worden ist. Im frischen Zustande ist dann die blutende Nabelwunde leicht als solche zu erkennen, namentlich wenn, wie gewöhnlich, Fetzen der Amnionscheide der Nabelschnur ihr noch anhaften, oder die Stümpfe der Nabelgefässe aus ihr hervorragen. Bei vorgerückter Fäulniss muss weniger die äussere Beschaffenheit des Nabels als das innere Verhalten desselben und der Nabelgefässe Aufschluss geben.

Innere Zeichen d. neugeb. Zustandes. Lungen u. Verdauungstractus.

Von den inneren Befunden, die für die Bestimmung der Zeit, wie lange ein Kind nach der Geburt gelebt habe, verwerthet werden können, sind zunächst die in den Lungen zu erwähnen. Es ist in dieser Beziehung selbstverständlich, dass, wenn bei einem Kinde die Lungen luftleer gefunden werden und für die Annahme eines nachträglichen Verdrängtwordenseins der Luft kein Grund vorliegt, ein Zweifel über den neugeborenen Zustand des betreffenden Kindes nicht bestehen kann. Finden wir die Lungen lufthaltig, so werden wir zunächst vor der Frage stehen, ob schon ein einziger oder einige wenige Athemzüge genügen, um die Lungen eines eben geborenen Kindes vollständig zu füllen, oder ob dazu mehrere Inspirationen nothwendig sind. Diese Frage wurde uns in strafgerichtlichen Fällen wiederholt vorgelegt. Wir stehen nicht an, sie dahin zu beantworten, dass, wenn die Luftwege vollkommen frei sind, schon der erste kräftige Athemzug, jedenfalls aber einige wenige Athemzüge genügen, um alle Theile der Lungen lufthaltig zu machen. Dafür spricht nicht nur die grosse Zahl der Fälle, die von uns und von Anderen beobachtet wurden, in welchen, trotzdem die Kinder sofort nach der Geburt umgebracht worden waren, doch vollkommen lufthaltige Lungen sich fanden, sondern auch einige Thierversuche, welche ergaben, dass, wenn man der Reife nahe Früchte aus dem Uterus der lebenden Mutter rasch ausschneidet und dieselben sofort nach den ersten Inspirationsbewegungen erdrosselt, in allen Theilen lufthaltige Lungen sich finden, wenn nicht etwa, was bei solchen Vivisectionen leicht geschieht, vorzeitige Athembewegungen stattgefunden haben. Damit stimmen auch die Beobachtungen Ungar’s („Ueber den Nachweis der Zeitdauer des Lebens Neugeborener“, Vortrag in der Naturforscherversammlung in Wien 1894), welcher zugleich die Angaben von Dohrn, Eckerlein (1869), dass der Luftwechsel der Neugeborenen bei ruhiger Athmung am ersten Tage noch ein schwacher sei und erst im Laufe der nächsten Tage ansteige, bestätigt, diese Thatsache aber nicht wie die Genannten von unvollständiger Füllung der Lungen mit Luft, sondern nur von geringer Blähung der bereits entfalteten Alveolen ableitet. (Siehe auch die Bonner Diss. Büchner’s, 1892). Finden sich Atelektasen in den Lungen, so wird im Allgemeinen desto weniger ein längeres Gelebthaben angenommen werden können, je ausgedehnter die atelektatischen Partien gewesen sind. Ein solcher Schluss mag besonders dann gerechtfertigt sein, wenn die atelektatischen Partien über die lufthaltigen prävaliren. Doch ist zu berücksichtigen, dass Neugeborene ihres geringen Sauerstoffbedürfnisses wegen mit beträchtlichen Atelektasen lange fortleben können, und dass es nichts Seltenes ist, auch bei mehrere Tage und selbst Wochen alten Kindern solche Atelektasen zu finden, die allerdings erst nachträglich entstanden sein konnten.

Wichtige Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage nach der extrauterinen Lebensdauer kann der Verdauungstractus ergeben. So zunächst sein Luftgehalt. Wenn wir den ganzen Darmcanal eines Kindes mit Luft gefüllt finden und Lufteinblasen und Fäulniss ausgeschlossen ist, so können wir schon aus diesem Befunde schliessen, dass das Kind nicht gleich nach der Geburt gestorben sei, doch kann unserer Erfahrung zufolge schon im Verlaufe des ersten Tages der ganze Darmcanal Luft in sich aufnehmen. Dass der Luftgehalt des Verdauungstractus nicht immer gleichen Schritt hält mit der Intensität und der Dauer der ersten Athembewegungen, wurde bereits oben bemerkt. Anderseits ist es nichts Seltenes, auch bei Kindern, die mehrere Tage gelebt haben, einzelne Darmschlingen und, insbesondere wenn derselbe keine fäculenten Stoffe enthält und zusammgezogen ist, den ganzen Dickdarm luftleer zu finden. Meconium im Dickdarm spricht für den neugeborenen Zustand, da dasselbe in der Regel schon im Laufe des ersten Tages, aber nicht immer schon in den ersten Stunden entleert wird. Würde man entweder aus dem Magen- oder aus dem Darminhalt nachweisen können, dass dem Kinde bereits Nahrung gereicht wurde, dann würde selbstverständlich die Annahme, dass das Kind gleich nach der Geburt gestorben ist, entfallen, man wäre aber nicht berechtigt, aus diesem Befunde allein zu schliessen, dass das Kind mehrere Tage gelebt haben müsse, da dasselbe schon in den ersten Stunden nach der Geburt Nahrung bekommen haben konnte.[490]

Fötale Wege.

Die sogenannten fötalen Wege, nämlich die Nabelarterien und die Nabelvenen, der Ductus Arantii, das Foramen ovale und der Ductus Botalli, gehen in den ersten Tagen nach der Geburt keine wesentlichen Veränderungen ein und schliessen sich erst nach Wochen vollständig. Ihr Verschluss würde daher allerdings beweisen, dass das Kind nicht blos nicht neugeboren, sondern schon mehrere Wochen alt ist. Am frühesten obliteriren die Nabelarterien, indem man diese schon zur Zeit des Nabelabfalles stark verengert und in ihren Wandungen relativ verdickt findet, wobei sich gleichzeitig ihre peripheren Enden vom Nabelringe zurückziehen, indem später nur noch die Adventitia zurückbleibt. Die Obliteration der Nabelarterien erfolgt nur bis zum Abgange der Collateraläste, welche der centrale Theil der Nabelarterien zur Blase abschickt, und sie geschieht in der Regel nicht durch Thrombusbildung, sondern durch allmälige Verengerung und Verwachsung. Pathologische Thrombose und Arteriitis umbilicalis ist häufig und betrifft immer den peripheren Theil der Nabelarterien, welche an der betreffenden Stelle meist schiefergrau verfärbt und spindelförmig aufgetrieben sind. Die Wandungen sind dann selbst verdickt und der von ihnen eingeschlossene Thrombus häufig eiterig zerfallen. Unter normalen Verhältnissen scheint die vollständige Obliteration des peripheren Theiles der Nabelarterien 4–6 Wochen zu beanspruchen.

Geburtsgeschwulst.

Zu den inneren Kennzeichen des neugeborenen Zustandes gehört auch die Geburts-, insbesondere die Kopfgeschwulst (Caput succedaneum), welche, wenn sie nicht mit bedeutenden Extravasaten verbunden war, schon innerhalb des ersten Tages sich zurückzubilden oder wenigstens bedeutend abzuschwellen pflegt. Braune Färbung der extra- oder intracraniellen Extravate oder gar der Befund von Hämatoidinkrystallen in diesen oder der Befund des typischen Kephalhämatoms lassen auf längeres Leben nach der Geburt schliessen.

Skelet. Knochenkerne nach der Geburt.

Das Skelet des Kindes erfährt in den ersten Tagen nach der Geburt keine wesentlichen Veränderungen, es wird daher das Skelet eines schon mehrere Tage alten Kindes von jenem eines neugeborenen kaum zu unterscheiden sein. Skelete von Kindern, die mehrere Wochen nach der Geburt gelebt hatten, werden sich in der Regel durch die jene reifer Neugeborener übertreffende Länge, sowie insbesondere durch die Grösse des Knochenkerns in den unteren Epiphysen der Oberschenkel erkennen lassen, dessen Durchmesser bei Neugeborenen 9 Mm. nur ganz ausnahmsweise übersteigt.

Knochenkerne nach der Geburt.

Vor Kurzem untersuchten wir eine bis auf die Knochen von Ratten zerfressene, in einem Abortcanal gefundene Kindesleiche. Die Umstände sowohl, als der Befund an der Leiche (4 Mm. breiter Knochenkern in der unteren Femurepiphyse) sprachen für den neugeborenen Zustand. Nachträglich ergab sich aber, dass das Kind bereits 11 Tage alt, von der Mutter durch Andrücken an die Brust getödtet und dann erst in den Abort geworfen worden war! Nach Filomusi-Guelfi (Virchow’s Jahrb. 1889, I) lässt ein Kern von 8 Mm. Durchmesser mit Wahrscheinlichkeit, ein solcher über 9 Mm. mit Gewissheit darauf schliessen, dass das Kind nach der Geburt längere Zeit gelebt habe. Fagerlund (Wiener med. Presse, 1890, Nr. 5) hat in unserem Institute an 40 Kindesleichen das Verhalten der Knochenkerne der Gliedmassen im ersten Lebensjahre studirt und gefunden, dass der Kern in der unteren Femurepiphyse so grossen Schwankungen in seiner Grösse unterliegt, dass aus ihm keine sicheren Schlüsse auf das Alter des Kindes gezogen werden können. Ebenso ist der Kern im Caput humeri wenig verwerthbar, denn wenn er auch regelmässig bei 11–12 Wochen alten Kindern gefunden wird, so kommt er doch häufig schon früher, mitunter schon am Ende des letzten Schwangerschaftsmonates vor. Dagegen scheint das Auftreten eines Kernes in der Eminentia capitata ossis humeri, im Os capitatum, Os hamatum, in der unteren Epiphyse der Tibia und im Caput femoris zu gewissen Schlüssen zu berechtigen, da der im Caput femoris nicht vor einem halben Jahr, die übrigen nicht vor 3 Monaten sich finden.

C. Todesursache des Kindes.

Es ist Aufgabe des Gerichtsarztes, nicht blos denjenigen Vorgängen, welche erst nach der Geburt des Kindes dessen Tod bewirken können, sein Augenmerk zu schenken, sondern auch jenen, welche schon vor und namentlich während der Geburt den Tod herbeizuführen vermögen, umsomehr, als erst das Verständniss dieser, sowie die Kenntniss der Symptome, die sie an der Leiche zurücklassen, den Gerichtsarzt in den Stand setzt, die Todtgeburt zu diagnosticiren, da, wie aus dem oben Gesagten hervorgeht, es durchaus nicht angeht, blos aus der luftleeren Beschaffenheit der Lungen mit jener Bestimmtheit auf Todesgeburt zu schliessen, mit welcher leider so häufig darauf geschlossen wird.

Tod des Kindes vor der Geburt.

Inwieferne Erkrankungen der Mutter oder der Frucht, sowie pathologische Processe in der Placenta und in der Nabelschnur das Absterben der Frucht bewirken können, haben wir bereits bei Besprechung der Ursachen des spontanen Abortus erörtert (pag. 224) und darauf aufmerksam gemacht, dass gerade in der Zeit, in welcher die Lebensfähigkeit bereits beginnt, das Absterben der Frucht häufig vorkomme. Dasselbe kann aber auch, obgleich seltener, in den späteren Perioden der Schwangerschaft und selbst kurz vor dem normalen Ende derselben erfolgen.

Die Möglichkeit, dass eine Frucht noch vor der Geburt auf gewaltsame Weise getödtet oder wenigstens verletzt werden könne, ohne dass dabei auch die Mutter das Leben verliert, muss sowohl vom theoretischen, als vom Standpunkt der Erfahrung zugegeben werden, obgleich derartige Fälle zu den durch die Umstände des Falles gewöhnlich klargelegten Curiositäten gehören, die eben deshalb nur eine untergeordnete gerichtsärztliche Bedeutung besitzen. Von der Vagina aus könnte selbstverständlich eine intrauterine Tödtung oder Verletzung am leichtesten vorkommen, und zwar in diesem Falle kaum durch Zufall, sondern in gleicher Intention, wie wir sie bei der mechanischen Fruchtabtreibung kennen gelernt haben. Durch die Bauchdecken bis in den schwangeren Uterus eindringende Verletzungen bewirken natürlich entweder den Tod der Mutter oder bringen diese in grosse Lebensgefahr, doch finden sich bei Gurlt[491] zwei Fälle, in deren einem die Schwangere und das Kind durch eine Sense, in dem anderen durch eine Heugabel verletzt wurden, in Folge dessen die Kinder getödtet wurden, die Mütter aber am Leben blieben. Eine solche Verletzung durch Schuss bringt Kehr (Med. Centralbl. 1894, pag. 336).

Intrauterine Verletzungen der Frucht.

Die Entstehung intrauteriner Beschädigungen der Frucht durch stumpfe Gewalten, die den Unterleib trafen und ohne Verletzung des letzteren, wird begreiflich, wenn wir uns erinnern, dass schwere Verletzungen innerer Organe und selbst Knochenzertrümmerungen ohne Spur von äusseren Continuitätstrennungen sich entwickeln können (pag. 283). Heftige Stösse gegen den Unterleib, namentlich aber Sturz von Höhen, sind geeignet, solche Verletzungen zu erzeugen. Dieselben können zunächst die Weichtheile betreffen. So fanden wir bei einer im fünften Monat Schwangeren, die sich vom vierten Stock herabgestürzt hatte, den Uterus unverletzt, dagegen die Placenta theilweise abgelöst und die Eihäute eingerissen, und an der äusserlich unverletzten Frucht eine hochgradige Zertrümmerung des rechten Leberlappens mit starkem Blutaustritt in die Bauchhöhle, und in einem andern analogen Falle an der sechsmonatlichen Frucht einen suffundirten Hautriss hinter dem linken Ohr, je eine bohnengrosse Ecchymose unter der Haut der rechten hinteren Brustseite und an der Vorderfläche des linken Oberschenkels und einen suffundirten Querriss des Peritoneums über dem rechten Leberlappen. Paul (Prager med. Wochenschr. 1894, Nr. 45) sah einen vollständigen Querriss der Bauchwand bei einem reifen Kinde, dessen Mutter 2 Tage vor der Entbindung von einer Treppe herabgefallen war und Charcot[492] eine Ruptur der Milz des Fötus in Folge eines Sturzes der Mutter. Dietrich (Württ. Corresp.-Bl. 1883, pag. 5) beschreibt einen Fall, in welchem sich bei dem Kinde einer Frau, welche in der 36. Woche ihrer Schwangerschaft von einer steilen Treppe herabgefallen war und 16 Tage darauf geboren hatte, auf beiden Stirnbeinhöckern eine Wunde von der Grösse eines Groschens fand, deren Rand in Vernarbung begriffen und deren Grund mit schönen Granulationen bedeckt war. Im Jahre 1872 hat Tarnier (Union médicale. 1872, Nr. 33) in der Pariser Société de chirurgie ein einen Tag altes Kind vorgestellt, welches mit einer Narbe am Scheitel zur Welt gekommen war. Die Provenienz dieser Narbe blieb unaufgeklärt, doch wurde unter Anderem auch die Vermuthung aufgestellt, dass die Narbe von einem mechanischen Fruchtabtreibungsversuche herrühren könne. Unserer Meinung nach handelte es sich in diesem und wahrscheinlich auch in dem früher angeführten Falle nur um angeborene Defecte der Kopfhaut, die wir bereits viermal beobachtet haben (darunter einen von Hebra in den Mittheilungen des Wiener embryol. Institutes. 1882, II, beschriebenen an beiden Kopfseiten) und von denen wir zwei in Fig. 118 und 119 abbilden, von welchen der erstere von einem mechanischen Fruchtabtreibungsversuche abgeleitet wurde. Diese Defecte sind wahrscheinlich durch fötale Anlöthungen der betreffenden Kopfpartien an die Eihäute entstanden.[493] Auch multiple solche Defecte haben wir beobachtet.

Angeborene Hautdefecte am Kopfe.

Die intrauterinen Verletzungen des Skeletes betreffen vorzugsweise die langen Knochen, und die Zahl der Fälle, in welchen Neugeborene in Verheilung begriffene oder durch Callus geheilte Knochenbrüche der Extremitäten zur Welt brachten, ist eine beträchtliche, obgleich zweifellos so manche von Ossificationsdefecten oder sogenannter Rachitis congenita herrührende Beweglichkeit der Knochen, im Uterus entstandene Verkrümmung der Knochen, syphilitische Lockerung der Epiphysen etc. als Fractur genommen worden ist.[494] Beschädigungen der Schädelknochen aus solchen Anlässen gehören zu den grössten Seltenheiten. Dass sie vorkommen können, beweist insbesondere der Fall von Maschka (Prager Vierteljahrschr. 1856, IV, pag. 105), der ein im 8. Monat schwangeres Mädchen betraf, das vom zweiten Stock herabgesprungen war und 6 Stunden darauf starb. Bei der Section fanden sich an dem noch im Uterus befindlichen Fötus mehrfache Brüche beider Scheitelbeine mit Extravat. Ein ähnlicher Fall findet sich bei Neugebauer (Virchow’s Jahresb. 1890, I, 501) und bei Gurlt (l. c. 343).

Fig. 118. Angeborener rundlicher Defect der Kopfhaut bei einer abortirten Frucht. (Nat. Gr.) Fig. 119. Angeborener Hautdefect am Wirbel eines ausgetragenen Kindes.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Macerirte Früchte. Eigenschaften derselben.

Während der Schwangerschaft abgestorbene Früchte, namentlich diejenigen, welche aus natürlichen Ursachen starben, gehen nur ausnahmsweise bald nach erfolgtem Tode ab, sondern erst nach einiger Zeit, in welchem Falle sie dann im macerirten Zustande geboren werden.

Solche Früchte sind, wenn sie nicht nachträglich durch Fäulniss verändert worden sind, leicht zu erkennen. Sie erscheinen, wenn die abgestorbene Frucht mehrere Tage oder gar Wochen im Mutterleibe zugebracht hatte, auffallend matsch, in sich selbst zusammengesunken, in allen Gelenken auffallend biegsam. Die Oberhaut ist entweder in grossen Strecken fetzig abgelöst oder sehr leicht abgängig. Das darunter liegende Corium schmutzig braunroth imbibirt, welche Farbe in verschiedenen Nuancen, aber meist ziemlich gleichmässig, über den ganzen Körper oder grosse Strecken desselben verbreitet ist und namentlich bei unreifen Kindern besonders auffällt. Dabei ist das Corium feucht und schlüpfrig. Der Kopf wie plattgedrückt. Die Schädeldecken sackartig schlaff, durch dieselbe die aus ihren Nähten gelösten, verschiebbaren Schädelknochen zu fühlen. Die Bulbi[495] und Bindehäute blutig imbibirt. Der Hals sackartig, schlaff, der Unterleib seitlich überhängend, schlaff, schwappend, die Nabelschnur blutig, häufig auch gallig imbibirt. Bei der inneren Untersuchung finden wir alle Weichtheile und selbst die Knorpel blutig imbibirt und von gleichmässig schmutzig rothbrauner Farbe, in verschiedenen Nuancen; blutig-seröse Transsudate in allen serösen Säcken, besonders im Pleura- und im Peritonealsack, die Lungen luftleer, schlaff und mitunter als Zeichen vorzeitiger Athembewegungen und des suffocatorischen Todes, verwaschene Ecchymosen an der Pleura oder am Pericardium und Fruchtwässer in den Luftwegen, die allerdings auch erst post mortem hineingelangen können.

Je früher nach erfolgtem Absterben die Geburt eintrat, desto weniger sind die genannten Erscheinungen ausgebildet, und Kinder, die kurz vor dem Beginn des Geburtsactes abstarben, sind, wenn die Leiche nicht sofort zur Beobachtung kommt, was begreiflicher Weise in forensischen Fällen fast niemals geschieht, von während des Geburtsactes abgestorbenen meist nicht zu unterscheiden. Selbst der Befund einer Kopfgeschwulst würde nicht das erst während der Geburt erfolgte Absterben mit absoluter Gewissheit beweisen, da eine sulzige Infiltration der Kopfhaut auch bei abgestorbenen Kindern sich bildet, und zwar theils als Senkung, theils als postmortale Transsudationserscheinung, die überdies rasch zu Stande kommt.

In der Regel gehen die während der Schwangerschaft abgestorbenen Früchte sammt der Placenta ab. Dies erleichtert insoferne die Diagnose, als häufig die Ursache des Absterbens, die meist in Erkrankungen der Placenta oder in Torsionen der Nabelschnur gelegen ist, durch unmittelbare Untersuchung nachgewiesen werden kann. Dass mitunter die durch Maceration erzeugten Veränderungen für pathologische Processe gehalten wurden, beweist der alte Name „Hydrops foetus sanguinolentus“, mit welchem ältere Autoren die blutig-serösen Transsudate bezeichneten, die sich ganz gewöhnlich innerhalb der serösen Säcke macerirter Früchte finden. Ausserdem ist es vorgekommen, dass die Dislocation und Beweglichkeit der Schädelknochen einer macerirten Frucht für den Effect eines Trauma gehalten wurde (vide Annal. d’hyg. publ. 1876, Nr. 96, pag. 492). Anderseits ist es nicht überflüssig zu bemerken, dass mit angeborenem Pemphigus behaftete lebende (!) Früchte für macerirte gehalten worden sind. Solche Fälle werden in den Annalen der Staatsarzneikunde, 1838, pag. 555, und andere von Hammer („Beobachtungen über faultodte Früchte mit besonderer Berücksichtigung von 6 Fällen scheinbar faultodter Früchte.“ Leipziger Diss. 1870) mitgetheilt. Wirkliche Fäulniss tritt innerhalb der geschlossenen Eihäute nicht ein, und es ist ganz unrichtig, wenn man, wie es häufig geschieht, die Begriffe macerirt und faultodt identificirt. Wird die macerirende Frucht monatelang im Uterus oder in der Bauchhöhle zurückgehalten, so findet, indem das Blut durch Imbibitions- und Transsudationsvorgänge immer mehr sich aus dem Körper verliert, eine förmliche Ausbleichung der Frucht statt, die dem Körper ein wie verfettetes Aussehen verleiht und wahrscheinlich vielfach als sogenannte „lipoide Umwandlung“ genommen wurde, während die nähere Untersuchung zeigt, dass die Organe, z. B. insbesondere die Musculatur, jahrelang sich erhalten können. So fand Zillner bei einer 2½ Jahre nach der Extrauteringravidität durch Laparotomie entfernten, 44 Cm. langen Frucht die Organe nicht blos makroskopisch, sondern auch in ihrer mikroskopischen Structur noch erhalten (Arch. f. Gyn. XIX, 2. Heft), insbesondere noch die Querstreifung der Musculatur, welche H. Chiari sogar bei einem 50 Jahre getragenen Lithopädion noch nachzuweisen vermochte (Wr. med. Wochenschr. 1876, Nr. 42).

Tod des Kindes während (in) der Geburt.

In dem Geburtsacte liegt eine Lebensgefahr für das Kind und es scheint, dass während der Geburt das Leben reifer oder der Reife naher Früchte mehr bedroht ist, als vor derselben. Nach einer genauen Statistik starben in Genf von 280 Todtgeborenen 136 (48%) vor und 144 (52%) während der Geburt, während nach einer minder genauen Zusammenstellung in Belgien die Zahl der vor der Geburt gestorbenen 64, jene der während der Geburt gestorbenen nur 36% betrug.[496] Es ist kein Zweifel, dass ebenso wie sich die Zahl der Todtgeburten überhaupt bei unehelichen Kindern fast 2 mal höher stellt, als bei ehelichen[497], auch die Zahl der während der Geburt gestorbenen unehelichen Kinder ungleich grösser sein wird als bei ehelichen Entbindungen, insbesondere aber bei heimlich Gebärenden, da bei diesen jede sachverständige Beihilfe entfällt, die durch ihre rechtzeitige Intervention nicht selten die Ursache der Lebensgefahr, in welcher das Kind schwebt, zu beseitigen, eventuell durch rasche Beendigung der Geburt das Kind zu retten vermag.

Während des Geburtsactes sind es zwei Momente, welche das Leben des Kindes bedrohen: 1. die vorzeitige Unterbrechung der Placentarathmung und 2. der Druck, den der Kopf des Kindes erleidet.

1. Die vorzeitige Unterbrechung der Placentarathmung.

Normal fällt die Aufhebung der Placentarrespiration zusammen mit der Ausstossung der Frucht, indem, sobald letztere erfolgt, der Uterus auf das vorläufig mögliche Minimum sich zusammenzieht und dadurch die, bereits durch die vorausgegangenen Wehen in ihrem Zusammenhang mit dem Uterus gelockerte Placenta sich löst. Erfolgt diese Aufhebung früher und wird das Kind nicht noch rechtzeitig geboren, so geht dasselbe suffocatorisch zu Grunde.

Compression der Nabelschnur.

Die Vorgänge, welche während des Geburtsactes eine vorzeitige Unterbrechung der Placentarathmung zu bewirken vermögen, sind fast durchwegs solche, die auch bei leichten, demnach auch bei verheimlichten Geburten vorkommen können. Es gehört hierher zunächst die Compression der Nabelschnur, und zwar in erster Linie diejenige, welche durch Vorfall der letzteren bedingt wird. Bei 743 von Scanzoni zusammengestellten Nabelschnurvorfällen wurden 408mal die Kinder todt geboren, also fast 55 von 100. Bei den von Kleinwächter (Prager Vierteljahrschr. 1870, III, 84) beobachteten Fällen gestaltete sich das Verhältniss der Todtgeborenen zu den Lebendgeborenen sogar wie 56·62% zu 43·48%. Dass bei heimlich Gebärenden sich das Sterblichkeitsverhältniss ungleich höher stellen wird, liegt auf der Hand.

Weniger gefährlich sind Umschlingungen der Nabelschnur, obgleich nicht zu leugnen ist, dass dieselben ebenfalls eine bis zur vollständigen Unwegsamkeit der Nabelgefässe sich steigernde Compression der Nabelschnur bewirken können, insbesondere dann, wenn wegen Kürze der Nabelschnur oder mehrfacher Umschlingung, der Nabelstrang während des Vorrückens des Kindskörpers stark gespannt und fest um den betreffenden Kindstheil zusammengezogen wird. Nach Hohl (l. c. 456) kamen in 181 Fällen von Nabelschnurumschlingung 163 lebende und nur 18 todte Kinder zur Welt. Mayer (Casper-Liman’s Handb., pag. 940) berichtet aus der Nägele’schen Klinik sogar von 685 mit Nabelschnurumschlingungen geborenen Kindern, von denen nur 18 erweislich dadurch den Tod gefunden haben. Auch Kleinwächter beobachtete unter 20 Fällen nur einmal Todtgeburt. Doch wird auch hier die Zahl der Todtgeburten bei heimlich Gebärenden sich zweifellos weit höher stellen, zumal wenn man die Häufigkeit der Nabelschnurumschlingungen berücksichtigt. (Hohl hat unter 200 Geburten 181mal Nabelschnurumschlingungen gesehen.) Sehr leicht kann eine tödtliche Compression der Nabelschnur bei Beckenendlagen zu Stande kommen. Bei solchen Geburten kommt natürlich die Nabelschnur, abgesehen von dem nicht seltenen „Reiten auf der Nabelschnur“, jedesmal in’s Gedränge, da sie zwischen Beckenring und den nachfolgenden Kopf geräth, und es ist begreiflich, wie leicht dieser Umstand, wenn der Kopf stecken bleibt, für das betreffende Kind fatal werden kann. Bekanntlich wird von den Geburtshelfern eben aus diesem Grunde rasche Entwicklung des nachfolgenden Kopfes gefordert und zu diesem Zwecke eine Reihe besonderer Handgriffe empfohlen. Trotzdem ist selbst in Gebäranstalten die Zahl der Todtgeburten bei Beckenendlagen eine viel höhere als bei Schädellagen. In der Prager Gebäranstalt betrug nach Kleinwächter das Verhältniss der in der Steisslage lebend- und todtgeborenen Kinder 84·37 : 15·63%. Ungleich grösser ist natürlich die Lebensgefahr für das Kind bei heimlichen Entbindungen, wo Niemand bei der Hand ist, der den etwa steckengebliebenen Kopf sofort entwickelt, woraus sich ergibt, dass die Erforschung der Lage, in welcher das Kind geboren wurde, auch bei forensischen Untersuchungen wegen Verdacht auf Kindesmord nicht übergangen werden sollte, wozu einestheils die Erwägung des Sitzes der Geburtsgeschwulst, anderseits die Aussagen der Mutter zu verwerthen sind.

Notes in this chapter

Note 1 · „Ueber die verschiedene Farbe der Lungen Neugeborener.“ Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1869, X, 1.Note 2 · Ausführliches hierüber findet sich in dem interessanten Aufsatze Blumenstok’s: „Zum 200jährigen Jubiläum der Lungenprobe.“ Vierteljahrschr. Note 3 · Man hat behufs Beantwortung der Frage, ob die Lunge geathmet habe oder nicht, das specifische Gewicht derselben auch volumetrisch bestimmt uNote 4 · „Luft in den Lungen todtgeborener Kinder.“ Berliner klin. Wochenschrift. 1882, Nr. 18 und Charité-Annalen. 1883, VIII, pag. 683.Note 5 · Auch in den von Winter (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1887, XLVI, 81) mitgetheilten Fällen von fruchtlosen Wiederbelebungsversuchen tieNote 6 · Klein („Ueber einige forensisch wichtige Befunde Neugeborener.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1892, III, pag. 20) berichtet über einen Note 7 · Näheres darüber vide E. Hofmann, „Ueber vorzeitige Athembewegungen“. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1873, XIX, 233 u. s. f.Note 8 · „Ueber die Möglichkeit des vollständigen Entweichens der Luft aus den Lungen Neugeborener.“ Arch. f. klin. Med. 1869, VI, 398.Note 9 · Bossi (Virchow’s Jahrb. 1889, I, pag. 505) hat in 99 Fällen die Dauer des apnoischen Stadiums verfolgt und constatirt, dass die Dauer desselNote 10 · 1836, pag. 235 und 1837, pag. 280, 1840, Ergänzungsheft 203.Note 11 · 8monatliches Kind. Schmidt’s Jahrb. 1846, L, 235.Note 12 · Deutsches Arch. f. klin. Med. VI, 398.Note 13 · Virchow’s Archiv. 1867, XXXVIII, 135; 1868, XLIV, 472; „Geschwülste“, II, 469.Note 14 · Klebs, Path. Anat. 658. Ferner Schmidt’s Jahrb. 1856, II, 313.Note 15 · Winter (l. c.), Eckervogt (Zeitschr. f. Medicinalb. 1892, pag. 269), Olshausen und Pistor, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1892, IV, SuppNote 16 · Montali (Virchow’s Jahrb. 1887, I, 521 und 1890, I, 503) hat dieses durch Versuche constatirt und gefunden, dass dabei Berstungen der AlveolNote 17 · „Ueber das Verhalten der Paukenhöhle beim Fötus und beim Neugeborenen.“ Arch. f. Heilk. 1873, XIV, pag. 97. Vide ferner: E. Hofmann, ViertelNote 18 · „Das Schleimhautpolster der Paukenhöhle beim Fötus und Neugeborenen und die Wreden-Wendt’sche Ohrenprobe.“ Wiener med. Blätter. 1883, Nr. 26Note 19 · Einen Fall, in welchem die Mutter behauptete, sofort nach der heimlichen Entbindung das Kind gesäugt und dann erst getödtet zu haben, theiltNote 20 · „Ueber intrauterine Verletzungen des fötalen Knochengerüstes.“ Monatsschrift f. Geburtskunde. 1857, IX, 321 und 401. Weitere Literatur des GNote 21 · Gaz. des hôp. 1858, 144. Schmidt’s Jahrb. 1859, CII, 42.Note 22 · E. Hofmann, „Zur Casuistik der intrauterinen Verletzungen der Frucht“. Wiener med. Presse. 1885, Nr. 18 u. ff. Seitdem haben wir wiederholt,Note 23 · Braun (Arch. f. klin. Chir. XXXIV, pag. 668) und P. Link (Arch. f. Gyn. XXX), Wiener med. Wochenschr. 1892, Nr. 36 und Sperling, Zeitschr. fNote 24 · Nach Runge („Die Veränderungen der brechenden Medien des Auges bei macerirten Früchten.“ Berliner klin. Wochenschr. 1882, Nr. 34) färbt sichNote 25 · Oesterlein, Handb. d. med. Statistik, pag. 100.Note 26 · Ibidem, pag. 101. Die Zahl der Todtgeborenen beträgt 4–5% aller Geborenen, so dass durchschnittlich auf 20 Geburten eine Todtgeburt kommt.
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