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Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Note 474 — Sachlicher Theil. (continued 17)

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Man hat behufs Beantwortung der Frage, ob die Lunge geathmet habe oder nicht, das specifische Gewicht derselben auch volumetrisch bestimmt und auch das Volum für sich allein verwerthet. Schon Bernt (Handbuch der gerichtlichen Arzneikunde. 1846, 5. Aufl., 206 u. ff.) hat dies gethan. Neuestens hat H. Bernheim (Deutsche med. Wochenschr. 1869, Nr. 43) eine neue „Lungenathemprobe auf volumetrischem Wege“ angegeben. Ungar (Ebenda, Nr. 49) fand jedoch diese Probe bei minimalem Luftgehalt unsicher, ja bedenklich, bei reichlicherem aber überflüssig.

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