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Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Sachlicher Theil. (continued 21)

Reading edition

Von grösster Bedeutung ist das Vorkommen einer sogenannten conträren Sexualempfindung beim männlichen Geschlecht, da es nahe liegt, gewisse Fälle von Päderastie mit einer solchen Anomalie des Geschlechtstriebes in Verbindung zu bringen. Dass es eine Menge von Motiven gibt, die vollkommen normale Menschen zur Päderastie führen können, und dass es daher nicht angeht, in allen solchen Individuen pathologische Naturen zu sehen, wurde bereits a. a. O. (pag. 171) ausgeführt, dies darf jedoch nicht abhalten, daran zu denken, dass eine Neigung zu derartiger abnormer geschlechtlicher Befriedigung, sowie überhaupt eine auffällige geschlechtliche Zuneigung zu Individuen desselben Geschlechtes als Theilerscheinung einer angeborenen fehlerhaften Organisation thatsächlich bestehen kann, und dann ganz anders beurtheilt werden muss, als gewöhnliche Päderastie.

Perversitäten des Geschlechtstriebes.

Einen einschlägigen, mit entschiedenem angeborenen Schwachsinn, moralischer Verkehrtheit und periodisch auftretenden Erregungszuständen (Folie circulaire) verbundenen Fall hat Servaes (Arch. f. Psych. 1876, VI, 485) mitgetheilt: Ein 25jähriger Mann, Franz E., wurde Abends auf der Strasse verhaftet, weil er an einen Nachtwächter unzüchtige Zumuthungen stellte, und da man Spuren von Geistesstörungen an ihm bemerkte, in die Beobachtungsabtheilung der Irrenanstalt gebracht. Es fand sich männlicher, mässig starker Habitus, aschblonde Haare, spärlicher blonder Bart, gesucht weibliche Stimme, auffallend lüsterner Blick. Der Untersuchte gibt sich sofort als Päderast zu erkennen und vertheidigt seine Gelüste mit unverholenem Cynismus, so dass sich deutlich der Mangel jeder Regulirung seiner Gedanken durch ein sittliches Gefühl kundgab. Die Mutter geistig beschränkt, bigott, Erziehung vernachlässigt. Im 9. Jahre päderastischer Missbrauch durch einen Hauslehrer, seitdem fortgesetzte (passive) Päderastie, die er als den köstlichsten und erhabensten aller Genüsse schildert. Niemals Neigung zu Frauen, deren Umgang er perhorrescirt. F. ist ein äusserst beschränkter Mensch, seine Schulkenntnisse im hohen Grade mangelhaft. Selbstständige geistige Arbeit unmöglich. Läppisches Wesen, unmotivirter Stimmungswechsel, hochgradige Gemüthlosigkeit, Hang zur Lüge. Während des Aufenthaltes in der Irrenanstalt periodische Exaltationszustände mit nachfolgender melancholischer Depression (Folie circulaire), während ersterer grosse sexuelle Erregung, keine anderen Gedanken als seine päderastischen Neigungen, die er mit grosser Redseligkeit vertheidigt.

Von hohem Interesse sind die Selbstbekenntnisse einzelner Päderasten, wie sie bei Casper-Liman (l. c. pag. 183 und 195) und bei Tardieu (Attent. aux moeurs. 7me édit. 1878, pag. 210) sich finden, weil aus diesen hervorgeht, dass ganz eigenthümliche und uns vorläufig ganz unverständliche Perversitäten im Bereiche des Geschlechtstriebes auch ohne auffallende Störungen der Intelligenz bestehen können, obgleich sich bei näherem Studium dieser „Selbstbekenntnisse“ meist unschwer erkennen lässt, dass die eigenthümliche Geschlechtsempfindung keineswegs ein isolirtes Symptom, sondern die Theilerscheinung eines originär oder erworben psychopathischen Zustandes und in einem der Fälle (Cajus) zweifellosen Schwachsinns gewesen ist. Sehr beachtenswerth sind die Worte, welche Tardieu der Mittheilung der „Selbstbekenntnisse“ des betreffenden Päderasten anschliesst: „Es gibt Fälle, in welchen es schwer fällt, bei Päderasten eine wirkliche und krankhafte Verkehrung der moralischen Gefühle zu negiren. Wenn man sieht, wie tief Menschen von Erziehung und Stellung sich erniedrigen und Individuen von empörendem Schmutz aufsuchen oder zulassen, so wird man häufig versucht, zu glauben, dass diese Menschen in ihrem Fühlen und in ihrem Verstande irre sind, und man kann nicht leicht daran zweifeln, wenn man Thatsachen erwägt, wie sie einer der in der Verfolgung von Päderasten geschicktesten und energischesten Beamten, C. Busserolles, berichtet. Einer dieser Unglücklichen stieg von einer hohen Stellung herab zum untersten Grad der Erniedrigung, lockte schmutzige Kinder von der Gasse zu sich, vor welchen er sich niederkniete und ihnen mit der tiefsten Leidenschaft die Füsse küsste, bevor er sie missbrauchte, und einem anderen verursachte es den höchsten Genuss, wenn er sich von einem Individuum der verächtlichsten Sorte — derbe Fusstritte auf den Hintern versetzen liess! Wie kann man solche monströse Handlungen begreifen, wenn man sie nicht auf Irrsinn bezieht?“

Neuere Beobachtungen bestätigen diese Anschauungen, und wir verweisen in dieser Beziehung, sowie was andere Perversitäten des Geschlechtstriebes anbelangt, insbesondere auf die monographischen Bearbeitungen des Gegenstandes von B. Tarnowsky („Die krankhaften Erscheinungen des Geschlechtssinnes“, Berlin 1885) und insbesondere auf das bekannte, bereits in mehreren Auflagen erschienene Werk von Krafft-Ebing: „Psychopathia sexualis.“ Stuttgart. Letzterer berichtet auch („Zur conträren Sexualempfindung in klinisch-forensischer Beziehung.“ Allg. Zeitschr. f. Psych. XXXVIII, pag. 211) über folgende Fälle: Beobachtung 1. Graf Z., 37 Jahre alt, hereditär belastet, Onanist, seit dem 13. Jahre an Neurasthenia spinalis, in den letzten Jahren an elektromagnetischem Verfolgungswahn leidend, fühlte sich seit dem 13. Jahre zu Männern hingezogen, bei deren Annäherung und Berührung er bis zur Extase wollüstig aufgeregt wird. Seit einem missglückten Beischlaf im 20. Jahre verabscheut er geschlechtlichen Verkehr mit Weibern. Patient ist weder unglücklich über seine verkehrte Geschlechtsempfindung, noch vermag er sie als eine krankhafte zu erkennen. Er zeigt einen männlichen Habitus, einen offenen, noblen Charakter und seine edle Empfindung gibt sich auch in seinen Gedichten kund. Nur gewisse Männer ziehen ihn an. Umarmung, Küssen genügt ihm und erzeugt Samenergiessung. Päderastie verabscheut er. Beobachtung 2. G., 50 Jahre alt, Dr. phil., wurde von einem Soldaten angezeigt, der sich ihm hingegeben hatte. Erblich veranlagt, cynisch, coquett, von männlichem Habitus, Onanist seit der Kindheit. Er berichtet mit grossem Behagen, dass er eine angeborene „conträre Sexualempfindung“ besitze! Schon mit 5 Jahren war es seine grösste Lust, sich als Mädchen zu kleiden, einen Penis zu sehen, weshalb er um die Anstandsorte herumlungerte. Neigung zu Weibern empfand er nie. Er sucht seine verkehrte Geschlechtsrichtung philosophisch zu erklären. Mit Entrüstung weist er die Zusammenwerfung der „Urninge“ mit Päderasten zurück. Der Verkehr der ersteren sei nur gegenseitige Onanie. G. macht den Eindruck eines originär verrückten Menschen. Beobachtung 3. Herr v. H., 30 Jahre alt, von einer neuropathischen Mutter stammend, selbst seit der Kindheit neuropathisch mit auffällig weiblichen Neigungen. Onanie wird geleugnet, ist aber wahrscheinlich. Seit der Pubertät schlaffe, weibliche, träumerische Gedankenrichtung, Neigung zu Tändeleien, kein Verständniss für ernste Angelegenheiten. Will im 22. Jahre mit Weibern geschlechtlich verkehrt, aber keine Befriedigung dabei gefunden haben. Dagegen empfindet er geschlechtliche Zuneigung zu Männern. Das Aeussere erinnert entschieden an weibliche Verhältnisse. Thorax und Becken weiblich, Körper fettreich, zart. Genitalien zwar gut entwickelt, doch der linke Hode im Leistencanal zurückgeblieben. Stimme hoch, spärlicher Bartwuchs, weibliche Züge, geziertes Wesen, bringt stundenlang am Toilettentisch zu. Neurasthenie, Mattigkeit, ziehende Schmerzen in den Extremitäten, Proc. spinosi der Brustwirbel empfindlich. Patient schrickt leicht zusammen und geräth bei Bewegung mit antipathischen Leuten in Zustände eigenthümlicher Angst und Verwirrung.

Zwei analoge, wegen widernatürlicher Unzucht verurtheilte Sträflinge betreffende Fälle werden von L. Kirn („Ueber die klinisch-forensische Bedeutung des perversen Sexualtriebes.“ Allg. Zeitschr. f. Psych. XXXIX, pag. 216) mitgetheilt. Der erste Fall betrifft einen 30jährigen Kattundrucker, ohne erbliche Anlage, von weiblichem Aussehen, normalen Genitalien, verstrichenen Afterfalten, eine weichliche poetische Natur. Als Kind mädchenhafte Neigungen, Vorliebe für Romanlectüre, Demoralisirung durch Umgang mit Fabriksarbeitern. Onanie seit dem 15. Jahre. Sah Männer immer auffallend gern, doch wurde ihm erst im 16. Jahre der Grund zu dieser Neigung klar, als ihn ein Herr auf’s Zimmer nahm. Seitdem wiederholt geschlechtlicher Verkehr mit Männern, der meist nur in gegenseitiger Onanie, selten in Päderastie bestand. Knüpfte absichtlich eine Bekanntschaft mit einem Mädchen an, um sich von seinem räthselhaften Triebe zu heilen, versuchte auch dreimal den Beischlaf ohne Erfolg, wobei er Abscheu und Ekel empfand. Schriftliche Selbstbekenntnisse liegen vor. In der Strafanstalt musterhaftes Betragen. Periodicität in der Herrschaft seiner sexuellen Richtung liess sich nicht feststellen, doch tritt dieselbe entschieden zeitweise mehr hervor, sowie auch Zustände leichter Exaltation mit solchen von Depression wechseln. — Der zweite Fall betrifft einen 31jährigen Naturforscher aus hochachtbarer Familie, welcher wiederholt Knaben an sich gelockt und deren Hinterbacken, niemals aber die Genitalien betastet hatte, wobei manchmal Samenergüsse eintraten. Päderastie hat er niemals geübt, auch nicht Onanie. Mütterlicherseits erbliche Veranlagung, im 6. Jahre schwere Hirnentzündung, an welche sich in den zwei folgenden Jahren nervöse und psychische Störungen, namentlich Gesichtsillusionen anschlossen. Auch litt er an Chorea und im 14. Jahre an nervösen Erscheinungen: Stottern, Absterben der Finger, Gefühl, als ob die Gegenstände seinen Auges zustrebten. Im 18. Jahre schwerer Typhus. War stets still und schüchtern, pflog nie geschlechtlichen Umgang mit Frauen, dagegen litt er schon als Student periodisch an lüsternem Begehren zur Betastung von Knaben, das ihm schon damals zum Selbstmordversuch bewog. Auch nach der Verhaftung Selbstmordversuch durch Stich in die Herzgegend, welcher Hämatopneumothorax zur Folge hatte. Inculpat ist mittelgross, von mässig kräftigem Körperbau, ohne Hemmungsbildungen. Schädel symmetrisch; timides, schülerhaftes Benehmen, unsicherer Blick, Stottern, sobald er in Verlegenheit kommt. Somit erbliche Belastung und organischer Zwang. Trotzdem Verurtheilung.

Anthropophagie und Necrophilie.

In anderen Fällen äussert sich die Perversität des Geschlechtstriebes darin, dass das betreffende Individuum statt im Coitus oder ausser in diesem in Misshandlung oder Tödtung und selbst Zerfleischung seines Opfers und sogar in Anthropophagie eine geschlechtliche Befriedigung findet. Die Literatur enthält wahrhaft entsetzliche Beispiele dieser Art, die fast alle Individuen betrafen, welche als originär psychisch abnorme Menschen angesehen werden müssen und auch sonstige Zeichen eines psychischen Degenerationszustandes darboten. Anderseits kommen Fälle vor, in denen ein Individuum in an ihm vom Weibe, respective Manne ausgeübten Misshandlungen (Flagellation etc.) sexuelle Befriedigung findet. v. Krafft-Ebing, bezeichnet diese Form als „Masochismus“.

Eine ausführliche Zusammenstellung solcher Fälle bringt insbesondere Krafft-Ebing („Psychopathia sexualis“), ferner Lombroso („Verzeni e Agnoletti.“ Roma 1873), ebenso Tardieu (Attent. aux moeurs, l. c. pag. 1882 u. s. f.).

Der von Lombroso begutachtete Verzeni hatte in verschiedenen Zwischenräumen vier Frauen nahezu erwürgt, ferner ein 14jähriges Mädchen erstickt, die Leiche in ein Feld geschleppt, Gedärme und Genitalien herausgerissen, die Schenkel zerbissen und das Blut ausgesaugt und sogar ein Stück der rechten Wade, nachdem er es ausgesaugt, mitgenommen, um es zu Hause zu rösten; endlich eine 28jährige Frau in ähnlicher Weise überfallen, getödtet und verstümmelt. Verzeni war 22 Jahre alt, hatte einen asymmetrischen Schädel, enorm entwickelte Kieferknochen und schielte. Zwei Onkel sind Cretins, ein dritter Mikrocephal. Der Vater leidet an Hypochondria pellagrosa, ein Vetter an Hirncongestionen, ein anderer ist Gewohnheitsdieb. In der Untersuchungshaft zeigte V. gewöhnliche Intelligenz, war verschlossenen Wesens, cynisch und der Masturbation ergeben. Er gestand nach längerem Leugnen sämmtliche Thaten. Stuprirt habe er die Frauen nie, doch habe ihn schon das blosse Würgen unbeschreiblich aufgeregt und Erection und Samenergiessung verursacht, und das wollüstige Gefühl sei ein weit höheres gewesen, als wenn er onanirte. Es sei ihm gleich gewesen, ob die Frauen jung oder alt, schön oder hässlich waren. Gewöhnlich sei schon bei dem Würgen die Ejaculation eingetreten und dann habe er die Frauen am Leben gelassen, in den übrigen Fällen habe ihr Eintritt sich verzögert und dann habe er seine Opfer zu Tode gewürgt.

In einem analogen Falle hatte ein 24jähriger Winzer (Leger) ein 12jähriges Mädchen genothzüchtigt, die Geschlechtstheile verstümmelt, das Herz herausgerissen und verzehrt; in einem anderen, von Maschka begutachteten, ein 55jähriger Mann ein altes Weib erwürgt, ihr die Brüste und Genitalien abgeschnitten und zu Hause mit Knödeln und Brühe gegessen. Beide diese Monstra waren von Haus aus verschlossene, finstere und offenbar erblich belastete Individuen.

Aehnliche Verstümmelungen sind mit päderastischem Missbrauch auch an Knaben vorgekommen (vide den schrecklichen Fall Zastrow, Casper-Liman’s Handb. I, pag. 204, und den ebenso grässlichen, von Tardieu in den Attent. aux moeurs, pag. 272, mitgetheilten, der einen 3½jährigen Knaben betraf), und Lombroso (L’uomo delinquente, pag. 200) berichtet sogar von einem gewissen Artusio, der einen Knaben durch eine — Bauchwunde geschlechtlich missbrauchte, die er ihm zugefügt hatte!

Hierher gehört endlich auch der von Tardieu (Étude sur la folie. 1872, pag. 112, und Attent. aux moeurs. 1878, pag. 114) publicirte Fall des Sergeanten Bertrand, der eine entschieden originär und hereditär psychopathologische Natur und seit seinem 8. Lebensjahre Onanist, anfangs Thiere tödtete und während er ihnen die Gedärme ausriss, sich durch Masturbation befriedigte, später auf verschiedenen Friedhöfen Frankreichs eine grosse Zahl von weiblichen Leichen ausgrub und diese entweder geschlechtlich missbrauchte oder mit ihnen ebenso verfuhr, wie er es früher mit Thierleichen gethan hatte!

Es unterliegt keinem Zweifel, dass auch manche Fälle von Sodomie auf ähnliche psychopathologische Zustände, insbesondere auf eine eigenthümliche Verkehrung des Geschlechtstriebes zu beziehen sind und wahrscheinlich auch jene merkwürdigen Fälle, in denen der Anblick von sterbenden oder in Schmerzen sich windenden Thieren mit wollüstigen Empfindungen sich verband. Viel Aufsehen erregte im Jahre 1878 in Wien der Process Steiner-Ballogh (Erwürgung einer Prostituirten) auch dadurch, dass mehrere Prostituirte übereinstimmend eines Mannes erwähnten, den sie als „Hendelmann“ bezeichneten, weil derselbe sich vor den geschlechtlichen Acten durch Martern und Tödten von Hühnern, Tauben, Gänsen und anderen Vögeln aufzuregen pflegte. Diese Thatsache steht nicht vereinzelt da, denn auch Lombroso (L’uomo delinquente, pag. 201) berichtet von 2 Individuen, die Ejaculationen bekamen, wenn sie Hühner und Tauben erdrosselten oder schlachteten, und von einem Dritten, einem ausgezeichneten Dichter, der beim Anblick des Zerlegens eines geschlachteten Kalbes und selbst beim Erblicken des aufgehängtes blutigen Fleisches in geschlechtliche Aufregung gerieth.

Exhibitionisten.

Mit den angeführten sind die bei originär psychopathischen Individuen möglichen perversen Aeusserungen des Geschlechtstriebes noch keineswegs erschöpft. Auch noch andere Erscheinungsformen kommen vor. In einem von Arndt (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F. XVII, pag. 49) beschriebenen Falle hatte ein 32jähriger Student wiederholt jungen Mädchen auf offener Strasse seine heraushängenden Genitalien gezeigt, indem er die Schösse seines Rockes auseinanderschlug. In einzelnen Fällen hatte er die Mädchen verfolgt, sich an sie herangedrängt und ohne ein Wort zu sprechen — sie mit seinem Urine beschmutzt. Mutter und Vater des jungen Mannes sind nervös, ein Bruder leidet an Epilepsie. Der Untersuchte selbst war seit der frühesten Jugend nervös und der Onanie ergeben, litt häufig an Ohnmachten und kataleptischen Zuständen, klagte während der Beobachtung über zeitweise melancholische Verstimmung, selbstquälerische Gedanken und perverse Antriebe, zu denen er selbst kein Motiv finden könne. — Analoge Unzuchtsacte scheinen in grossen Städten keine sehr seltene Erscheinung zu sein. Laségue nennt solche Individuen „Exhibitionisten“ und hat sie (Union médicale. 1877, Mai) ebenso wie Langier (Annal. d’hyg. publ. 1878, Nr. 106, pag. 164) zum Gegenstande eigener Abhandlungen gemacht.[568] Es wäre ein grosser Irrthum, alle derartigen Fälle auf psychopathische, insbesondere aber auf originär psychopathische Zustände zu beziehen, aber ein ebenso grosser Fehler, in solchen Acten nur den Ausdruck wohlbewusster unlauterer Absichten zu erblicken; es zeigen vielmehr gerade die „Exhibitionisten“, wie ein und dieselbe Handlung einmal als Symptom einer originär fehlerhaften psychopathischen Anlage, ein andermal als Symptom einer erworbenen Psychose (maniakische Exaltation, paralytisches Irrsein, erworbene psychische Schwächezustände) vorkommen[569], und ein drittesmal einen im vollkommen zurechnungsfähigen Zustande begangenen Act darstellen kann, dass somit nicht die Handlung für sich allein, so auffällig sie sein mag, den Schluss auf geistige Störung begründet, sondern nur die Erwägung ihrer psychischen Genese. So sind auch jene hier und da beobachteten Fälle der „Zopfabschneider“[570], „Mädchenstecher“ u. dergl. aufzufassen. In vielen dieser Fälle mag es sich blos um muthwillige oder boshafte Streiche gehandelt haben, wie Casper-Liman (l. c. I, 766) meinen, in einzelnen aber lag zweifellos eine geistige Störung, insbesondere ein originär psychopathischer Zustand der betreffenden Handlung zu Grunde, wie z. B. bei dem von Roser (Annal. der Staatsarzneikunde. 1842, VI. Jahrg.; Schmidt’s Jahrb. 1843, XXXVII, pag. 94) mitgetheilten Fall des Innsbrucker „Mädchenstechers“, der zu verschiedenen Zeiten 7 Mädchen mit einem Messer in die Schamgegend gestochen hatte, weil, wie es im Gutachten heisst: „sein periodisch (sic!) bis zur Wuth gesteigerter Geschlechtstrieb darin eine unnatürliche Befriedigung fand“. Es war dies ein von Haus aus anormales Individuum, das, seit dem 10. Jahre der Onanie ergeben, wiederholt unsittliche Acte mit unreifen Mädchen begangen und sogar Sodomie getrieben hatte.

Impulsives Irrsein. Monomanien.

Aus mehreren der bisher angeführten Fälle, insbesondere aus den letzteren, lassen sich bereits zwei weitere, wenn auch nicht absolut constante und charakteristische Eigenthümlichkeiten im psychischen Verhalten hereditär belasteter Individuen erkennen: das Instinctive, Triebartige mancher ihrer Handlungen und die periodische Wiederkehr der Antriebe zu diesen. Letztere sind bei Individuen der genannten Kategorie mitunter so auffällig und scheinbar so isolirt dastehend, dass von vielen Psychiatern ein impulsives Irrsein als eigene Aeusserungsform angeborener psychischer Degeneration aufgestellt wird. Man spricht von diesem insbesondere dann, wenn das Individuum Handlungen, z. B. Brandlegungen, Diebstähle, unzüchtige Acte, Selbstmorde oder gar Morde begeht, die mit seinem sonstigen Fühlen und Denken ganz contrastiren und zu welchen dasselbe nicht durch äussere begreifliche Motive, aber auch nicht durch Wahnvorstellungen oder überwältigt durch melancholische oder maniakische Verstimmungen,

sondern durch unwiderstehliche und ihm selbst unverständliche Antriebe gezwungen wird. Das Vorkommen solcher Impulse ist auch den älteren Psychiatern nicht entgangen und hat in der Aufstellung einer Mania sine delirio, insbesondere aber in den sogenannten „Monomanien“ ihren Ausdruck gefunden, indem man das Vorkommen einer isolirten Mordmonomanie, Kleptomanie, Pyromanie u. s. w. annahm, eine Annahme, gegen welche von gerichtsärztlicher Seite sowohl (Casper-Liman), als noch mehr von juristischer Seite gekämpft und selbst entschieden protestirt wurde, was bei dem Missbrauch, welcher mit der Annahme solcher Monomanien getrieben werden konnte und thatsächlich getrieben wurde, wohl begreiflich erscheint. Heutzutage ist das Vorkommen solcher impulsiver Antriebe und die Möglichkeit der Ueberwältigung des Individuums durch diese zweifellos constatirt, und von den Psychiatern (Maudsley, Krafft-Ebing, Schüle, Legrand du Saulle) allgemein anerkannt, und es ist daher auch in der gerichtlichen Psychopathologie mit dieser Thatsache zu rechnen; doch wird man festhalten, dass solche impulsive Antriebe niemals als vollkommen isolirte krankhafte Erscheinungen auftreten, so sehr dieses mitunter den Anschein hat, sondern nur als Symptom einer auch anderweitig sich kundgebenden Erkrankung, insbesondere einer originär psychopathischen Constitution gemeinschaftlich mit anderen, mehr weniger deutlich hervortretenden Eigenthümlichkeiten der letzteren, deren Existenz nachzuweisen die Aufgabe des Gerichtsarztes sein wird. Der Antrieb kann ganz plötzlich auftreten und auch sofort in die betreffende Handlung übergehen, oder der Antrieb besteht längere Zeit, bis er sich den Uebergang in die That erzwingt. Im ersten Falle gehen fast ausnahmslos gewisse Symptome voraus, die den Anfall gewissermassen einleiten, namentlich Veränderung der Stimmung, unbestimmte Angst, grosse Reizbarkeit, Kopfschmerz oder Schwindel. Während der That ist der Betreffende der Handlung, die er begeht, entweder vollkommen sich bewusst, oder nur momentan verwirrt, und weiss sich auch des Geschehenen zu erinnern, obgleich er über die Ursache derselben sich selbst keine Rechenschaft zu geben vermag. Durch den Ausfall der Bewusstseinsstörung und der Amnesie unterscheidet sich das „Impulsive Irrsein“ von analogen impulsiven Acten, wie sie bei Epileptikern vorkommen, mit denen dasselbe auch wegen des periodischen Auftretens viele Aehnlichkeit hat[571], ebenso auch von den mitunter ganz plötzlichen Gewaltthaten, wie sie im Raptus melancholicus durch den melancholischen Angstanfall zu Stande kommen. Im zweiten Falle besteht der Antrieb durch einige, meist nur kurze Zeit, anfangs vielleicht nur als unbestimmter Drang, später in bestimmter Richtung, und der Kranke ist sich nicht blos desselben bewusst, sondern kann ihn auch noch beherrschen, bis sich derselbe den Uebergang in die That erzwingt. Die Aehnlichkeit mit den „Zwangsvorstellungen“ bei Melancholischen und den aus diesen hervorgehenden Acten ist eine auffällige und eine Unterscheidung häufig schwer, mitunter unmöglich.[572] Der Nachweis der originär psychopathischen Constitution, sowie die periodische Wiederkehr solcher Impulse muss für die Differentialdiagnose herangezogen werden.

Fälle von impulsivem Irrsein.

Zu den Fällen erster Kategorie gehört der merkwürdige Fall Nichol’s (Krafft-Ebing, l. c. 174). Ein gewisser S. überfiel eines Morgens ein Mädchen auf der Strasse, riss ihr einen Schuh vom Fusse, entfloh und wurde unmittelbar darauf verhaftet und wegen Strassenraub angeklagt. Die That ist ihm erinnerlich, doch weiss er kein Motiv hierfür anzugeben. Es kam hervor, dass er bereits mehrmals solche Attentate ausgeübt hatte, und dass er alle 3–4 Monate von einem solchen Gelüste nach Schuhen ergriffen wurde. Einmal hatte er sogar seiner eigenen Schwester einen Schuh aus dem Schlafzimmer entwendet. S. war bei der Verhaftung stark aufgeregt, aber keineswegs geistesgestört. Sein moralisches Gebahren und seine Lebensweise waren untadelhaft. Seine Intelligenz gewöhnlich. Zahlreiche Irrsinnsfälle in der Ascendenz. Wiederholte Hirnerschütterung. Seit dem 14. Jahre Anfälle von Kopfweh mit jenen sonderbaren Antrieben. S. wurde freigesprochen und beging bald darauf einen ähnlichen Diebstahl — an seiner eigenen Frau.

Ein analoger Fall wurde vor einiger Zeit (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1878, XXVIII, pag. 61) von Passow mitgetheilt, der einen 45jährigen Mann betraf, der seit längerer Zeit eine grosse Menge Diebstähle begangen hatte, aber niemals etwas Anderes als Damenwäsche gestohlen und bei sich behalten hatte, so zwar, dass man schliesslich an 300 Stück diverser Damenhemden, Damenbeinkleider, Strumpfbänder, Corsette, Damenstrümpfe u. dergl. bei ihm fand. Eine erbliche Anlage zu Geistesstörungen liess sich nicht erweisen, doch war der Untersuchte seit frühester Jugend wunderlich und sonderbar in seinem Benehmen. Eigenthümlich ist in beiden Fällen die zweifellos sexuelle Färbung der betreffenden periodisch wiederkehrenden Antriebe.

Ein Beispiel der zweiten Kategorie bringt u. A. Legrand du Saulle (Annal. d’hygiène publ. 1875, Nr. 88, pag. 427). Ein gewisser Th., 24 Jahre alt, verliess am 11. Juni 1874 ohne einen Grund seinen Dienstgeber, irrte durch die Strassen, kaufte ein Taschenmesser und traf ein öffentliches Mädchen, mit welchem er die Nacht zubrachte. Am anderen Morgen, nach dem gemeinschaftlich genossenen Frühstück, zog er das Messer aus der Tasche, prüfte dasselbe und erwog, ob er nicht das Mädchen erstechen solle: da er jedoch fand, dass man seine That leicht als behufs Diebstahl ausgeführt nehmen könnte, und, wie er sich ausdrückte, nicht für einen elenden Mörder (égorgeur) Prostituirter genommen werden wollte, unterliess er dieselbe, streifte hierauf, das offene Messer in der Tasche haltend, in den Strassen herum, entschlossen, den ersten besten Passanten zu erstechen, ohne jedoch seinen Entschluss auszuführen. Mittags trat er in ein Restaurant, forderte ein Déjeuner und schrieb, während dieses bereitet wurde, nieder, dass er ein Verbrechen begehen müsse und nicht mehr widerstehen könne, dass er aber nicht wisse, ob er die Dame des Comptoirs oder die Kellnerin ermorden solle. Letztere stach er in der That nieder, als sie das Essen brachte. Sofort arretirt, betrug er sich ruhig und blieb es auch in der Untersuchungshaft, ohne seine That zu leugnen oder zu beschönigen. — Th. ist ein uneheliches Kind, wurde im Gefängniss St. Lazare geboren, seine Mutter war damals 15, sein Vater 63 Jahre alt, Letzterer war reich, geizig und gewaltthätig. Th. hatte ein sehr bewegtes Vorleben und hatte es mit verschiedenen Geschäften versucht. Seit dem 14. Lebensjahre wiederholte Ohnmachtsanfälle, später häufiger Schwindel. Seit einiger Zeit periodische Antriebe, Jemanden zu ermorden, gleichzeitig mit Unruhe und grosser Reizbarkeit. — Legrand du Saulle und Falret hielten den Fall für larvirte Epilepsie, Laségue, der dritte Sachverständige, sprach sich namentlich mit Rücksicht auf das vollkommen erhaltene Bewusstsein für „impulsives Irrsein“ aus und gegen Epilepsie.

Bekannt ist der von Marc mitgetheilte Fall des Chemikers und Dichters R., welcher selbst die Irrenanstalt aufsuchte, weil er durch den Trieb, Jemand zu morden, in Angst versetzt wurde, so dass er sich selbst vor den Altären niederwarf und Befreiung von dem entsetzlichen Triebe erflehte. Er beruhigte sich erst, nachdem man ihm die Hände gebunden hatte. Später machte er dennoch den Versuch, einen Freund zu ermorden und starb selbst im maniakischen Anfalle.

ImPeriodischespulsives Irrsein. Circuläres Irrsein.

Eine weitere Eigenthümlichkeit der originär psychopathischen Zustände besteht in dem periodischen Auftreten gewisser anomaler Erscheinungen oder wenigstens in der Geneigtheit zu periodischen Exacerbationen gewisser mehr habitueller Zustände. Solche „Paroxysmen“ können spontan oder in Folge verschiedener Gelegenheitsursachen (von Affecten, Excessen, besonders in Alkoholicis, im Gefolge von sexualen Zuständen) auftreten, und besonders im ersten Falle an gewisse epileptiforme Zufälle sich anschliessen, was nicht überraschen kann, da Epilepsie und epileptoide Erscheinungen ebenfalls als Folge einer angeborenen und namentlich hereditär überkommenen fehlerhaften Constitution der centralen Nervenapparate bestehen und, wie wir hören werden, mit verschiedenen psychischen Störungen sich combiniren können. Diese Exacerbationen können in der Form der genuinen Melancholie oder Manie verlaufen oder in der Art, dass Manie und Melancholie unmittelbar aufeinander folgen, sich zu einem Anfalle verbinden, dann in ein Intervall übergehen, um nach kürzerer oder längerer Zeit abermals und in gleicher Reihenfolge aufzutreten. Diese Form des Irrseins wird als periodisches Irrsein und die letztere Erscheinungsform insbesondere als circuläres Irrsein („Folie circulaire“, Falret) bezeichnet. Beide Erscheinungsformen scheinen überhaupt nur bei originär bestehender psychischer Degeneration vorzukommen. Die periodische Melancholie oder Manie können Wochen bis Monate dauern, ebenso die aus Manie und consecutiver Melancholie sich zusammensetzenden Paroxysmen des circulären Irrseins. Die Dauer des Intervalls ist eine verschiedene, selbst Monate lange, in einem und demselben Falle aber eine ziemlich gleiche, beinahe gesetzmässige. Die Paroxysmen treten in der Regel ohne auffällige Prodromalsymptome ein und bestehen meist nur in den entsprechenden krankhaften Verstimmungen und den mit diesen einhergehenden Veränderungen des Charakters, ferner in impulsiven Antrieben zu verschiedenen Handlungen, während die Vorstellungsthätigkeit allerdings im Sinne der betreffenden Verstimmung formell gestört, aber inhaltlich meist wenig alterirt erscheint und insbesondere Wahnvorstellungen seltener aufzutreten pflegen als bei den analogen genuinen Formen des Irrseins. Diese Thatsache, sowie der Umstand, dass namentlich die periodische Manie sich nur in der Form der maniakischen Exaltation (vide diese) mit perversen Trieben und unsittlichen Neigungen zeigen kann, verleiht dem periodischen Irrsein ein besonderes forensisches Interesse, einestheils weil während dieser Paroxysmen das Individuum leicht Thaten begehen kann, die es mit dem Strafgesetz in Collision bringen, andererseits weil die maniakische Aufregung mit ihren Consequenzen als Psychopathie verkannt oder anderweitig gedeutet werden kann.

Im Allgemeinen lässt sich bei allen Individuen der hier im Auge gehaltenen Kategorien, selbst wenn sie noch kein auffallendes, im strengen Sinne pathologisches Verhalten des Geistes darbieten, eine ungleich grössere Labilität des psychischen Gleichgewichtes constatiren, vermöge dessen verhältnissmässig geringe Anlässe genügen, um letzteres zu stören, beziehungsweise Geistesstörung herbeizuführen. Daher die Geneigtheit (Disposition) solcher Individuen zu periodischen, aber auch zu dauernden Geisteskrankheiten, daher aber auch eine beachtenswerthe Eigenschaft derselben: die Intoleranz gegen Alkoholica, in Folge welcher einerseits schon geringe Quantitäten alkoholischer Getränke Rauschzustände veranlassen, andererseits letztere einen pathologischen Charakter annehmen können, worauf wir bei Besprechung der durch Alkohol bewirkten psychischen Störungen noch zurückkommen wollen.

C. Die erworbenen Geistesstörungen.

Wir verstehen darunter die psychopathischen Zustände, von denen der Mensch nach bis dahin normaler psychischer Entwicklung, insbesondere nach bereits erlangter psychischer Reife, befallen werden kann, und zwar einestheils die Geisteskrankheiten katexochen, die sich in mehr weniger dauernden Krankheitsbildern kundgeben, andererseits die transitorischen Bewusstseinsstörungen, wie sie theils durch physiologische Zustände (Traum, Schlaftrunkenheit), theils durch toxische Einflüsse (Rausch) oder durch fieberhafte Erkrankungen veranlasst werden. Bei den Geisteskrankheiten katexochen erscheint es wieder opportun, die einfachen Geisteskrankheiten von jenen zu trennen, die mit anderweitigen Neuropathien sich compliciren und dadurch mitunter ein ganz eigenthümliches Gepräge erhalten.

1. Die einfachen Geisteskrankheiten.

Primäre und secundäre Geisteskrankheiten.

Man unterscheidet primäre und secundäre Formen. Unter primären Geisteskrankheiten versteht man im Allgemeinen diejenigen Formen psychischer Störungen, die sich unmittelbar aus psychischer Gesundheit entwickelt haben, unter secundären aber solche, die aus den primären hervorgegangen sind und daher die Folgezustände der letzteren darstellen. Die primären Geisteskrankheiten sind dadurch charakterisirt, dass sich die Erkrankung vorzugsweise durch ein anormales Verhalten der Stimmung äussert, während intellectuelle Störungen, insbesondere fixirte Wahnvorstellungen oder Zeichen von Schwäche des Intellects, nicht, wenigstens nicht im auffallenden Grade, bestehen, und man unterscheidet dann, je nachdem die krankhafte Verstimmung sich gestaltet, die psychischen Depressions- und die psychischen Exaltationszustände, erstere unter der Bezeichnung Melancholie, letztere unter Manie zusammenfassend. Dagegen kennzeichnen sich die secundären Geisteskrankheiten durch Störungen des Intellects, welche entweder in fixirten Wahnvorstellungen bestehen, die, je nach der primären Form, aus welcher sie hervorgegangen, einen deprimirten oder exaltirten Charakter besitzen, oder in allgemein psychischer Schwäche verschiedenen Grades sich äussern. Erstere Zustände bezeichnet man als Wahnsinn, depressiven und exaltirten Wahnsinn unterscheidend, letztere als erworbene psychische Schwächezustände, als erworbenen Blödsinn.

Diese bisher ziemlich allgemein festgehaltene Eintheilung der Psychosen in primäre und secundäre, insbesondere aber die erwähnte allgemeine Charakterisirung derselben hat, abgesehen davon, dass sie den primär erworbenen Blödsinn ziemlich unberücksichtigt liess, in der neueren Zeit durch die von zahlreichen Psychiatern (Snell, Morel, Sander, Westphal, Meynert, Schüle u. A.) gewonnene Erkenntniss eine wesentliche Aenderung dadurch erfahren, dass bei einer grossen Zahl der das Bild des Wahnsinns (insbesondere des Verfolgungswahns) oder der sogenannten partiellen Verrücktheit bietenden Fälle, welche bisher als secundäre Formen im obigen Sinne erklärt wurden, die betreffenden Wahnvorstellungen keineswegs secundär, das heisst erst aus melancholischen oder maniakischen Zuständen sich bilden, sondern direct in Folge unmittelbarer Umwandlung von Vorstellungen oder Sinnesperceptionen zu fixirten Wahnvorstellungen entstehen, durch welche dann erst nachträglich die dem Inhalte des Wahnes entsprechende Verstimmung erzeugt wird, wobei die sonstige psychische Mechanik erhalten bleibt. Diese Psychosen werden als primäre Verrücktheit, Paranoia, bezeichnet und die ihnen ähnlichen secundären Wahnsinnsformen bereits zu den erworbenen psychischen Schwächezuständen gerechnet. Letztere unterscheiden sich von ersterer ausser durch die Genese dadurch, dass bei ihnen auch ausserhalb der betreffenden Wahnvorstellungen mehr weniger intellectuelle Schwäche besteht, insbesondere aber dadurch, dass sie in der Regel in exquisiten Blödsinn übergehen, während die primäre Verrücktheit, respective die sie constituirende Wahnvorstellung, das ganze Leben bei sonst nicht auffallend gestörter Intelligenz bestehen kann.

Diese veränderte Auffassung einzelner, und zwar häufig vorkommender Psychosen ist natürlich, sowie für das Verständniss der erworbenen Geistesstörungen überhaupt, so insbesondere auch für die gerichtsärztliche Beurtheilung von Wichtigkeit; da jedoch die primären und secundären intellectuellen Störungen gemeinschaftlich behandelt werden können, wollen wir aus Opportunitätsgründen uns an das alte Schema halten und nach diesem wenigstens die wichtigsten Erscheinungsformen der erworbenen Geisteskrankheit besprechen, wobei wir bemerken, dass vom Gerichtsarzte keineswegs verlangt wird, dass er, wie dies leider in civilrechtlichen Fällen noch das österr. bürgerl. Gesetzbuch (§§. 21, 48, 270, 566) fordert, eine bestimmte Form der Geistesstörung herausbringe, sondern im Sinne des §. 2a und b des österr., des §. 51 des deutschen St.-G. und des §. 56 des österr. St.-G.-Entwurfes, sowie entsprechend den Bestimmungen der Strafprocessordnung (österr. §. 134) constatire, ob überhaupt eine krankhafte Störung, beziehungsweise Hemmung der Geistesthätigkeit vorliegt und ob durch dieselbe das Individuum verhindert wurde, seinen Willen frei zu bestimmen oder das Strafbare seiner Handlung einzusehen.

Die Melancholie und der melancholische Wahnsinn.

Erschwerter Ablauf (Hemmung), sowie schmerzliches Empfinden der psychischen Vorgänge und die damit verbundene traurige, peinliche Verstimmung charakterisiren die Melancholie.

Eine äusserlich nicht motivirte traurige Verstimmung bildet das erste objectiv erkennbare Symptom der Erkrankung, und dem entsprechend zeigt sich das Verhalten des Individuums in mehr weniger auffälliger Weise verändert. Für den Kranken beginnt das Leiden mit vagen Gefühlen von Druck, Beklemmung und unbestimmtem Seelenschmerz, über die er sich keine Rechenschaft zu geben im Stande ist. Der Kranke fühlt, dass etwas mit ihm vorgeht, und wird desto mehr geängstigt, je mehr er sich der mit ihm geschehenden Veränderung, insbesondere der unheimlichen Veränderung, seines Fühlens, bewusst wird und je weniger er sich dieselbe zu erklären vermag. Im weiteren Verlaufe beherrschen peinliche Gefühle das Bewusstsein immer mehr, und da gleichzeitig die psychische Hyperästhesie zunimmt, erscheint dem Kranken die Aussenwelt in ganz verändertem trüben Lichte, und weil jeder Eindruck, selbst der früher angenehm gewesene, schmerzlich empfunden wird und überhaupt jede psychische Arbeit peinlich erscheint, ist es begreiflich, wenn der Kranke sich von der Gesellschaft und selbst von seiner eigenen Familie zurückzieht, die Berührung mit der Aussenwelt möglichst vermeidet, die Einsamkeit aufsucht, ein verschlossenes Wesen annimmt u. s. w., ebenso wenn er auf äussere, besonders an und für sich unangenehme Eindrücke, seiner Verstimmung entsprechend, d. h. unverhältnissmässig heftig reagirt.

Der peinliche Seelenzustand wird immer drückender und überwältigender, die Unlust und Traurigkeit steigert sich zu Affecten der Furcht und des Schreckens, die den geängstigten Kranken schliesslich zur Verzweiflung treiben oder zu einer solchen, mitunter plötzlichen Steigerung des Angstgefühles (besonders in der Form der Präcordialangst) führen, dass dadurch das Bewusstsein vollkommen aufgehoben wird und der Affect in sinnlosem Wüthen, dem sogenannten „Raptus melancholicus“, sich entladet. In anderen Fällen macht sich auch in motorischer Beziehung eine Hemmung, ein gewisses Gebundensein bemerkbar, welches sich durch Passivität und Energielähmung äussert. Die Willensschwäche kann bis zur vollkommenen Willenslähmung sich steigern (M. attonita) oder es können die Willensäusserungen einen ganz einseitigen, insbesondere einen gegen sich selbst oder Andere feindseligen Charakter annehmen.

Die Vorstellungsthätigkeit ist in den ersten Stadien blos formal gestört, insoferne als der Ablauf der Vorstellungen mehr weniger gehemmt ist. Diese Hemmung, welche der Kranke fühlt, wirkt für sich deprimirend auf das Gemüth des letzteren, andererseits bewirkt sie im Vereine mit der Verstimmung des Kranken, indem dieser nur mit Vorstellungen sich beschäftigt, die auf seinen Zustand sich beziehen und meist durch diesen hervorgerufen werden, eine gewisse Einseitigkeit der Vorstellungsthätigkeit, die bis zur Monotonie sich steigern kann. Mit dieser blos formalen Störung des Vorstellens kann der Zustand lange bestehen und selbst ablaufen. Wahnvorstellungen gehören meist nur den späteren Stadien der Erkrankung an.

Zwangs- und Wahnvorstellungen.

Einen Uebergang zu diesen bilden die sogenannten Zwangsvorstellungen, d. h. entweder aus hypochondrischen Sensationen oder durch äussere Veranlassungen, z. B. Hinrichtungen, Selbstmorde, Erblicken von Waffen u. dgl. entstandene Vorstellungen mit peinlichem, meist provocirendem Inhalt, die sich immer wieder aufdrängen und schliesslich so fixiren, dass der Kranke ihrer nicht mehr los werden kann. Aehnliche Vorstellungen können zwar auch bei Gesunden auftreten, indem bei manchen Gelegenheiten, z. B. am Rande eines Abgrundes, beim Erblicken von Gift, Ergreifen geladener oder anderer Waffen unwillkürlich der Gedanke an Selbstmord oder Mord im Bewusstsein aufsteigt. Der Gesunde kennt solche Vorstellungen und weiss sie zu corrigiren, bemerkt jedoch nicht selten, dass dieselben nicht immer so rasch verschwinden, wie sie auftauchten, sondern dass sie nicht selten länger haften, ja dass man mitunter einige Mühe hat, solcher Ideen wieder los zu werden. Man wird es dann begreiflich finden, dass eine solche Vorstellung in einem kranken Gemüth sich fixiren und bei der bestehenden Einseitigkeit des Vorstellens zur That werden kann.

Eigentliche Wahnvorstellungen bilden sich meistens entweder aus der pathologischen Verstimmung selbst und den aus dieser sich entwickelnden Affecten oder aus Erklärungsversuchen des Kranken, oder aus Sinnestäuschungen. Meist wirken mehrere oder alle diese Momente zusammen.

Hallucinationen und Illusionen.

In ersterer Beziehung kann die deprimirte Gemüthsstimmung für sich allein einen Kleinheitswahn hervorrufen, z. B. den Wahn, verloren oder verdammt zu sein. Die peinlichen Erwartungsaffecte (Bangigkeit, Furcht, Angst) veranlassen den Wahn drohenden Unglückes, bevorstehender Verluste an Geld oder des Amtes, den Wahn, die Familie nicht mehr ernähren zu können oder Hungers sterben zu müssen u. s. w., wobei häufig die thatsächlich bestehende und vom Kranken gefühlte Unfähigkeit zum Arbeiten und die Energielähmung eine Rolle spielt, indem sie dem Inhalt der Wahnvorstellung die entsprechende Färbung ertheilt. Da der Kranke den eigentlichen Grund der mit ihm vorgegangenen Veränderung, nämlich die Hirnerkrankung, nicht zu erkennen vermag, sucht er sich dieselbe anderweitig zu erklären. Er bringt dann mitunter die sonderbarsten äusseren oder inneren Einflüsse, respective Zustände, in ursächliche Verbindung mit seinem Leiden. Die betreffenden Vorstellungen haben, der pathologischen Verstimmung entsprechend, stets einen peinlichen Inhalt, entstehen mitunter plötzlich und nehmen zunächst den Charakter von Zwangsvorstellungen an, die der Kranke anfangs als unmotivirt noch zu erkennen vermag, später aber nicht mehr zu corrigiren im Stande ist und für reell nimmt. Auf diese Weise entwickelt sich der Wahn, schwere Verbrechen oder grosse Sünden begangen zu haben und analoge Wahnvorstellungen. Häufig lassen sich die Wahnvorstellungen auf Sinnestäuschungen zurückführen, denen Melancholische sehr gewöhnlich unterworfen sind. Es sind dies entweder Sinnestäuschungen im engeren Sinne, Hallucinationen, indem der betreffenden Wahrnehmung kein äusserer Sinneseindruck entspricht, sondern erstere im Gehirne selbst entstanden ist, oder Illusionen, indem äussere Sinneseindrücke ganz verfälscht wahrgenommen und gedeutet werden. Am häufigsten sind Sinnestäuschungen des Gesichtes (Gespenster, Dämone und Gestalten verschiedener Art, drohende oder höhnische Geberden etc.) und des Gehörs (Stimmen), nicht selten solche des Geschmackes und Geruches. Immer sind es unangenehme Wahrnehmungen und ihnen entsprechend gestaltet sich der Inhalt der aus diesen entstehenden Wahnvorstellungen.

Verfolgungswahn.

Wenn sich die auf eine oder die andere Weise entstandenen Wahnvorstellungen im Bewusstsein fixiren und nachdem die allgemein melancholische Verstimmung sich beruhigt, nur in ihrem Sinne das Bewusstsein verfälschen, während sonst normale oder wenigstens nicht auffallend gestörte Intelligenz besteht, so lässt sich der Zustand als melancholischer Wahnsinn bezeichnen. Entsprechend der pathologischen Verstimmung, aus welcher sie sich entwickelten, sind die betreffenden Wahnvorstellungen sämmtlich peinlichen, unangenehmen, finsteren Charakters. Der Hauptrepräsentant dieser Wahnsinnsform ist der Verfolgungswahn, das ist der Wahn der Bedrohung oder Schädigung der eigenen Individualität und ihrer Interessen durch Personen oder anderweitige Mächte. Nachstellung und Lebensdrohung durch eingebildete Feinde überhaupt oder durch bestimmte Personen spielt die Hauptrolle, häufig ist ferner der Vergiftungswahn, sowie der Wahn polizeilicher Beachtung und Verfolgung, dann der Wahn ehelicher Untreue, der Wahn der Beeinflussung durch elektromagnetische Kräfte (besonders häufig bei Onanisten) oder durch Dämone, welche Formen fast alle mit entsprechenden Hallucinationen und Illusionen einhergehen, welche der Betreffende ebensowenig zu corrigiren im Stande ist, wie die aus ihnen entstehenden Vorstellungen. Die betreffenden Ideen und die ihnen zu Grunde liegenden Sinnestäuschungen bestehen häufig in ganz latenter Weise und treten nur gelegentlich zu Tage. Der Kranke kann sie lange verbergen und die aus ihnen entspringenden Impulse beherrschen, so dass er desto mehr für einen geistig Gesunden gelten kann, je weniger seine sonstige Intelligenz von der Norm abweicht, was insbesondere bei jenen Formen der Fall, die gegenwärtig als primäre partielle Verrücktheit bezeichnet werden, bei welchen, wie pag. 917 erwähnt wurde, die betreffenden Wahnvorstellungen durch unmittelbare Verfälschung von Sinneswahrnehmungen oder Vorstellungen entstanden sind, wobei eine melancholische Verstimmung entweder gar nicht voranging oder unauffällig verlief.

Querulantenwahn.

Eine besondere Art des Verfolgungswahnes ist der sogenannte Querulantenwahn, bei welchem das betreffende Individuum von dem Wahne erlittenen Unrechtes, insbesondere durch behördliche Entscheidungen erlittenen Unrechtes, beherrscht wird und durch beständige Eingaben an die Gerichte und andere Behörden sein vermeintliches Recht zu erlangen sich bestrebt. Diesem Wahne liegen nicht selten wirkliche Vorkommnisse zu Grunde, die aber ganz entstellt aufgefasst und wiedergegeben werden. Dieser Umstand, sowie die durch neuerliche Abweisung gesteigerte Irritation, führt immer wieder zu neuen und immer schärferen Eingaben, sowie zu neuen Behelligungen und selbst Insultirungen der Behörden, bis endlich, und zwar nicht selten nachdem das Individuum wegen letztgenannter Delicte wiederholt in Untersuchung gezogen und bestraft worden ist, der Querulant als ein Wahnsinniger erkannt und entsprechend behandelt wird.

Gewaltthaten aus melancholischer Verstimmung.

Die Gewaltthaten Melancholischer können hervorgehen: 1. aus der melancholischen Verstimmung als solcher, 2. aus Angstgefühlen, besonders dem Raptus melancholicus, 3. aus Zwangs- und Wahnvorstellungen.

Ad 1. Die melancholische Verstimmung bewirkt zunächst eine veränderte Reaction gegen äussere Eindrücke. Da letztere überhaupt schmerzlich empfunden werden, selbst solche, die früher angenehm gewesen waren, so ist es begreiflich, dass insbesondere auf solche Eindrücke leicht unverhältnissmässig heftige Reactionen erfolgen können, die an und für sich provocirender Natur sind. Auf diese Art können äusserlich mehr weniger motivirt erscheinende Gewaltacte zu Stande kommen, deren pathologischer Charakter aber desto deutlicher hervortreten wird, je weniger die Heftigkeit der Reaction mit der äusseren Ursache derselben im Verhältnisse steht. Die veränderte Selbstempfindung, sowie die immer peinlicher sich gestaltenden Beziehungen zur Aussenwelt, welche nur im trüben Lichte und jedes Reizes bar erscheint, erklären die Häufigkeit des Selbstmordes schon in den ersten Stadien der Melancholie, da es für den Kranken nahe liegt, sich durch eine solche That von seiner Seelenqual zu befreien.

Dieselben Ursachen, sowie die bangen Erwartungsaffecte, von denen der Kranke beherrscht wird, können bewirken, dass demselben auch die Existenz und Zukunft seiner Angehörigen in einem so trüben Lichte erscheint, dass er darin ein Verdienst erblickt, sie aus einer solchen Existenz zu befreien und vor einer so traurigen Zukunft zu bewahren. Diese Logik kann den Melancholiker auch ohne eigentliche Wahnvorstellungen zum Morde seiner Angehörigen veranlassen und spielt insbesondere bei dem Morde der eigenen Kinder eine beachtenswerthe Rolle. Zu gleicher That kann jedoch den Kranken auch die häufig ganz begründete Befürchtung veranlassen, dass den Kindern eine Nothlage bevorstehe, wenn er, der bisherige Ernährer der Familie, einen Selbstmord begehe. Es wäre ein Fehler, wenn man aus einem solchen, für sich genommen richtigen Urtheile auf Zurechnungsfähigkeit des betreffenden Individuums schliessen wollte.

Weniger verständlich sind die bei Melancholikern wiederholt vorgekommenen, sogenannten „indirecten Selbstmorde“, d. h. Morde und andere Gewaltthaten, die in der Absicht begangen wurden, um dafür hingerichtet zu werden. Hier handelt es sich offenbar bereits um tiefere Störungen der Intelligenz, insbesondere um eine durch fehlerhafte Logik sich kundgebende Schwäche der Intelligenz und um eine eigenthümliche Verkehrung der Willensenergie, die dem Betreffenden nicht gestattet, sich selbst das Leben zu nehmen, wohl aber an Anderen eine solche That zu begehen.

Die peinliche Verstimmung kann jedoch den Kranken auch so überwältigen, dass er in seiner Verzweiflung in irgend einer Gewaltthat eine Erleichterung zu finden glaubt. Zerstörungen lebloser Gegenstände, aber auch Angriffe auf Lebende können in dieser Weise als „Entäusserungsversuche“ des Kranken zu Stande kommen, bei deren Beurtheilung nicht zu übersehen ist, dass die Verstimmung als solche nur ihr entsprechende Vorstellungen im Bewusstsein aufkommen lässt, und dass die Vorstellungsthätigkeit im Allgemeinen krankhaft gehemmt ist, wodurch insbesondere das rechtzeitige Auftauchen contrastirender Vorstellungen und damit die Correctur der betreffenden Impulse behindert wird.

Die Antriebe zu den durch die Verstimmung allein veranlassten Gewaltthaten können, besonders im letztgenannten Falle, plötzlich sich einstellen, und eben so rasch zur That führen. Häufiger trägt sich der Melancholische längere Zeit mit seinen Ideen, bis er sie zur Ausführung bringt, wobei gelegentliche Ursachen, äussere sowohl als innere, die nächste Anregung geben können. Ein planmässiges Vorgehen, ein Abpassen günstiger Gelegenheit kann dabei ganz gut vorkommen, in welchem Falle weniger die Handlung als solche, als vielmehr ihre Genese das Krankhafte erkennen lässt. Während der That ist das Bewusstsein erhalten oder wenigstens nicht auffallend getrübt; der Thäter erinnert sich daher an das Geschehene, sieht auch nachträglich das Unrechte und Strafbare seiner Handlung meistens ein und überliefert sich nicht selten selbst dem Gericht. Geschah die That in Folge der bis zur Verzweiflung gediehenen Verstimmung und als Entäusserungsversuch derselben, dann fühlt sich der Kranke nach Begehung derselben wirklich entlastet, doch meist nur für kurze Zeit, d. h. um nachträglich wieder in die Verstimmung zu verfallen, welche die Erinnerung an die begangene That nur noch düsterer gestaltet.

Angstanfall

Ad 2. Sehr leicht kann es zu schweren Gewaltthaten kommen, wenn die die Melancholie begleitende Beklemmung zum Angstanfall sich steigert. Das entsetzliche, wahrscheinlich im vasomotorischen Krampf begründete Gefühl unsäglicher Angst fordert dringend Entlastung, welche schliesslich bei aufgehobenem Bewusstsein durch motorischen Reflex erfolgt. Die Natur der daraus resultirenden Gewalthandlung hängt von zufälligen Momenten ab, da letztere nicht ihrer selbst willen erfolgt. Möge aber die That welche immer sein, möge sie in Tödtung oder Verletzung Anderer, in mechanischer Zerstörung lebloser Objecte oder in Brandlegung u. s. w. bestehen, immer trägt sie mehr weniger den Charakter planlosen, blinden Wüthens an sich und lässt schon dadurch ihre Genesis wenigstens vermuthen.

Der Angstanfall erfolgt entweder ganz plötzlich oder es gehen demselben Prodromalsymptome voraus. In beiden Fällen liegt die Aehnlichkeit mit gewissen epileptischen Affectionen nahe, die später Besprechung finden sollen. Diese Aehnlichkeit wird noch gesteigert durch die Amnesie oder blos traumhafte Erinnerung gegenüber der That, die aus der hochgradigen Bewusstseinsstörung und selbst Bewusstseinsaufhebung auf der Höhe des Anfalles sich erklärt. Nach der That kehrt die Besinnung meistens ziemlich rasch, selbst plötzlich zurück. Der Kranke sieht dann die Bedeutung seiner That ein, fühlt Reue darüber und handelt dem entsprechend, indem er z. B. sich selbst dem Gerichte stellt oder einen Selbstmord begeht. In anderen, wie es scheint selteneren Fällen hält die Bewusstseinsstörung auch nach der That an und der Kranke kehrt allmälig zur Besinnung zurück.

Ad 3. Inwiefern Zwangsvorstellungen zu Gewaltthaten führen können, wurde bereits oben auseinandergesetzt. Mit einer solchen Vorstellung kann sich der Kranke mitunter lange tragen und den aus ihnen sich ergebenden Impulsen längere Zeit widerstehen, bis sie sich den Uebergang in die That erzwingt. Dabei ist sich derselbe des Unrechten eines solchen Antriebes wohl bewusst, und sowohl diese Thatsache, als der Gedanke an die Möglichkeit der Ausführung ängstigen den Kranken in der Art, dass dadurch dessen peinliche Verstimmung nur noch vermehrt wird und im weiteren Verlaufe, namentlich unmittelbar vor Begehung der That, ein Angstanfall der oben beschriebenen Art ausgelöst werden kann. Letzteres gilt noch mehr von den bei Melancholischen so häufig und mitunter ganz plötzlich auftauchenden Sinnestäuschungen. So bemerkt Schüle (l. c. 443), indem er hervorhebt, dass man wegen der leicht auftretenden Angstanfälle keinem Melancholiker trauen dürfe, dass insbesondere die mit Hallucinationen und Illusionen verbundenen Melancholien oft eine plötzliche Angst auslösen können, welche die Waffe des Selbstmordes oder der Lebensgefährdung Anderer sofort dem Kranken in die Hand drückt und hat einen Kranken beobachtet, der in einem solchen Augenblicke sein Kind, welches er plötzlich schwarz werden sah, zerschellte, aus Angst, dass soeben ein feindlicher Geist in dasselbe seinen Einzug halte. Von den eigentlichen Wahnvorstellungen sind es zunächst die aus langen Erwartungsaffecten entspringenden, welche den Kranken zu Gewaltacten, insbesondere zum Selbstmord und Tödtung der Angehörigen zu bewegen vermögen, so der Wahn, verhungern zu müssen, brodlos zu werden u. s. w. Ausserdem können, insbesondere unter dem Einfluss von Sinnestäuschungen, Wahnvorstellungen der verschiedensten Art auftauchen, die sämmtlich einen Inhalt besitzen, der der peinlichen und geängstigten Stimmung des Kranken entspricht.

Am häufigsten kommen religiöse, insbesondere dämonomanische Wahnvorstellungen und solche vor, deren Inhalt auf Beeinträchtigung oder Bedrohung der eigenen Persönlichkeit durch Feinde hinauslaufen, die, wenn sie im Bewusstsein sich fixiren, den Verfolgungswahn in seinen verschiedenen Formen constituiren, und es ist begreiflich, dass bei diesem die Verfolgungsideen desto leichter zu Gewaltthaten führen können, je ängstigender und provocirender ihr Inhalt sich gestaltet und je reeller sie dem Kranken erscheinen. Diese Kategorie von Irren gehört zu den gefährlichsten, umsomehr, als die betreffenden Wahnvorstellungen lange und von der Umgebung ungeahnt bestehen können, bis sie in einer Gewalthandlung zum Ausbruch kommen.

Die Manie und der exaltirte Wahnsinn.

Die Manie ist in ihren Grundzügen das gerade Gegentheil von der Melancholie. Statt der die letztere charakterisirenden Depression des Gemüthes und der daraus sich ergebenden traurigen, peinlichen Affecte finden wir bei der Manie eine äusserlich unmotivirte heitere Stimmung, statt der Hemmung der psychischen Thätigkeit das Gefühl einer gewissen Leichtigkeit und Ungebundenheit derselben mit consecutiven Wonnegefühlen und statt der nur durch peinliche Affecte höchsten Grades zu überwindenden psychomotorischen Lähmung einen auffallenden, durch erhöhtes Kraft- (Muskel-) Gefühl bedingten Bewegungsdrang, der schliesslich in Tobsucht ausartet.

Man kann die einfache maniakalische Exaltation von der Manie auf der Höhe ihrer Entwicklung oder der Tobsucht unterscheiden.

Die maniakalische Exaltation kann längere Zeit für sich bestehen und auch ablaufen, ohne in eigentliche Tobsucht überzugehen. Ihrem Auftreten geht in der Regel ein melancholisches Stadium voraus, welches sich durch entsprechende Charakterveränderung kundgibt und daher in diagnostischer Beziehung werthvoll ist. Die Erscheinungen in den ersten Stadien der maniakischen Exaltation haben eine grosse Aehnlichkeit mit jenen, wie wir sie, allerdings vorübergehend, im Anfange von Rauschzuständen beobachten: die Stimmung wird eine heitere, aufgewecktere, die Vorstellungsthätigkeit ist erleichtert, der Kranke spricht viel und rasch, die Triebe sind erhöht und in Folge des gesteigerten Muskelgefühles besteht ein erhöhter Bewegungsdrang. Dieses Verhalten ruft nicht blos beim Kranken ein Wohlbehagen hervor, das ihn veranlasst, seinen Zustand zu loben und sich für gesünder als je zu halten, sondern kann auch bei der Umgebung den Eindruck voller geistiger Gesundheit hervorrufen oder es wird die erhöhte Lebhaftigkeit des Kranken als Alkoholwirkung aufgefasst, umsomehr, als die heitere Verstimmung das Individuum thatsächlich zum Alkoholgenusse verleitet, andererseits eine gewisse Intoleranz gegen Alcoholica besteht und schon geringe Mengen der letzteren das bereits kranke Gehirn zu afficiren vermögen. Im weiteren Verlaufe wird die Stimmung immer exaltirter, aufgeregter, die Verletzungen der Rücksichten der Convenienz und des Anstandes werden immer auffälliger, die Reizbarkeit und Geneigtheit zu Affecten, insbesondere des Zornes, nimmt zu, die anfangs erleichterte Vorstellungsthätigkeit erhält in Folge des Wegfalles jeglicher Hemmung immer mehr den Charakter des Ueberstürzten und gestaltet sich schliesslich zur förmlichen Ideenflucht, die motorische Aufregung wird immer auffälliger, sich durch Unruhe, Wandertrieb, scheinbar muthwillige Handlungen und Drang nach Zerstörung lebloser Objecte, aber auch durch unmotivirte Angriffe auf Personen äussernd, wozu die immer ungebundener sich äussernden Triebe, insbesondere der Geschlechtstrieb und die Leichtigkeit, mit welcher namentlich durch Widerstand Affecte ausgelöst werden, ihrerseits beitragen.

Tobsucht.

Die eigentliche Tobsucht charakterisirt sich durch die höchsten Grade motorischer Aufregung. Der Kranke lärmt und schreit. Der innere Drang nach Bewegungen explodirt förmlich zu diesen, ohne schliesslich mehr durch Vorstellungen vermittelt zu werden und die Bewegungen erhalten immer mehr den Charakter nicht intendirter Bewegungen, obgleich sie niemals wie krampfartige, sondern stets wie gewollte sich verhalten. Die Ideenflucht gestaltet sich zu einem ganz ungeordneten Auftauchen, Jagen und Verdrängen der Vorstellungen, deren Inhalt theils zufällig ganz verschieden und beständig wechselnd sich gestaltet, theils durch Hallucinationen und Illusionen beeinflusst wird. Letztere, sowie die daraus resultirenden Wahnvorstellungen, sind nur flüchtiger Natur und ebenso wechselnd wie die Stimmung, die ohne Uebergänge aus lärmend heiterer in die finstere und drohende überspringt und selbst durch melancholische Depressionszustände vorübergehend unterbrochen wird.

Es gibt vielfache Abweichungen von diesem Verlaufe der Manie, die insbesondere die Dauer der ganzen Erkrankung und ihre einzelnen Stadien betreffen, aber auch die einzelnen Symptome, wobei die Ursachen der Psychose, namentlich aber der Umstand, ob die nächste Krankheitsursache ein bisher gesundes, rüstiges Gehirn oder ein von Haus aus oder in Folge bereits überstandener oder noch bestehender Erkrankungen schon defectes getroffen hatte, eine wesentliche Rolle spielt.

Handlungen in maniakalischer Exaltation.

In gerichtsärztlicher Beziehung hat im Allgemeinen die maniakische Exaltation eine viel grössere Bedeutung als die eigentliche Tobsucht, weil letztere sich meist durch ausgesprochene, auch dem Laien auffallende Symptome charakterisirt, während erstere besonders in ihren Anfängen leicht verkannt werden kann, und nicht selten selbst von den nächsten Angehörigen mitunter lange Zeit verkannt wird. Und doch ist leicht einzusehen, dass, wie schon die durch Alkoholgenuss bewirkte Exaltation, mit welcher die maniakische eine so grosse Aehnlichkeit besitzt, so häufig zu strafbaren Handlungen verleitet, noch leichter die maniakische zu Conflicten mit dem Strafgesetze führen kann, da es sich bei dieser meist um dauernde und zugleich viel intensivere Störungen des Fühlens und des Vorstellens handelt, denen gegenüber eine Correctur oder Beherrschung von Seite des Individuums schon frühzeitig nicht mehr möglich ist, was bei Rauschzuständen bekanntlich erst in den späteren Stadien geschieht. Die betreffenden Handlungen haben jedoch insofern eine gewisse Aehnlichkeit, als sie in beiden Fällen meist in Excessen verschiedener Art, Widersetzlichkeiten gegen behördliche Organe, Ehren- und Majestätsbeleidigungen, unsittlichen Attentaten, scheinbar muthwilligen Beschädigungen fremden Eigenthums, Misshandlungen und selbst Tödtungen von Personen bestehen, und in beiden Fällen theils durch die reizbare und übermüthige Stimmung, theils durch den erhöhten Drang nach Kraftäusserungen, theils durch die abnorm erhöhten Triebe veranlasst werden, während Sinnestäuschungen oder gar Wahnvorstellungen erst in den späteren Stadien des Krankheitsverlaufes in’s Spiel kommen.

Mania transitoria.

Eine besondere Erwähnung verdient die sogenannte Mania acutissima oder transitoria. Es handelt sich nach Krafft-Ebing, der diese Form der Manie besonders eingehend behandelte[573], um einen bei vorher ganz Gesunden auftretenden, in 20 Minuten bis 6 Stunden verlaufenden Tobsuchtsanfall mit hochgradiger Verworrenheit, massenhaften Sinnesdelirien und nachfolgender vollständiger Amnesie. Charakteristisch ist auch die gleichsam kritische Lösung des Anfalles mit einem Stadium tiefen Schlafes, aus welchem der Betreffende psychisch wieder ganz frei erwacht. Solche im Leben des Betreffenden meist ganz vereinzelte Anfälle wurden fast ausschliesslich bei Männern, insbesondere bei jungen Männern beobachtet. Vollblütigkeit, Geneigtheit zu Congestionen gegen den Kopf scheinen ein prädisponirendes Moment zu bilden, und auch das den Anfall zunächst auslösende dürfte in acuten Hyperämien des Gehirnes und diese veranlassenden Ursachen, wie Alkoholgenuss, grosse Hitze (Sonnenstich), Affecte u. dergl. m., zu suchen sein. Es besteht eine grosse Aehnlichkeit solcher Anfälle mit gewissen, aus epileptischer Ursache auftretenden Manien, weshalb sie von Einzelnen auch als vereinzelt dastehende Anfälle psychischer Epilepsie aufgefasst wurden. Auch die Gewaltthätigkeit und Gefährlichkeit ist in beiden Fällen die gleiche. Jedenfalls wäre auf etwa schon früher bestandene Anfälle ähnlicher Art, sowie auf Epilepsie, insbesondere larvirte oder unbeachtet gebliebene, zu reagiren. Die Beurtheilung solcher Vorkommnisse kann auch nur nach den bei jener des einzelnen epileptischen Manieanfalles zu beobachtenden Grundsätzen erfolgen. Das Plötzliche und Unmotivirte des betreffenden Gebahrens, der wuthartige, planlose, verworrene Charakter desselben, dann der allerdings nicht so leicht zu liefernde Nachweis von Delirien und insbesondere der nie fehlenden Amnesie sind Momente, die die Unterscheidung eines solchen Anfalles von etwa blos in hochgradiger Gemüthserregung, Jähzorn etc. begangenen Handlungen gestatten werden.

Zwei Fälle dieser Art werden von Netolitzky (Prag. med. Wochenschr. 1879, pag. 310) mitgetheilt. Der erste Fall betraf einen 63jährigen, bisher ganz gesund gewesenen Holzhacker. Derselbe kaufte sich am 4. April Morgens um 4 Kreuzer Schnaps, trank gegen die Gewohnheit sofort die Hälfte aus, um sich wegen einer durch schwere Arbeit veranlassten Erschöpfung zu stärken, klagte über Kopfschmerzen und schickte sich an, in den Wald zu gehen. Er trank den Rest des Branntweines und gerieth alsbald mit seinem Weibe ohne Ursache in Streit. Die Nachbarn hörten ihn toben, sahen, wie er barfuss zum Schuster lief, der ihm Stiefel flicken sollte; er borgte unter Drohungen von einem Nachbar einen Schlitten, zerschlug seinen eigenen in Stücke, zankte heftig mit dem Nachbar, agirte mit den Händen, schien sich gegen eine ihn bedrohende Macht zu vertheidigen, rannte schliesslich in sein Haus, woselbst er unmittelbar darauf an einem Dachsparren hängend gefunden wurde. Abgeschnitten und zu Athem gebracht, verfiel er in einen 7stündigen Schlaf, aus welchem er mit vollständiger Amnesie erwachte.

Im zweiten Falle war eine kräftige, bisher stets gesunde Lehrersfrau, nachdem sie den ganzen Tag angestrengt gewaschen, bei starker Schwüle eine halbe Stunde weit gegangen und hatte darauf gegen ihre Gewohnheit einen halben Liter Bier getrunken. Zurückgekehrt klagte sie über Kopfschmerzen und legte sich um 10 Uhr in’s Bett. Gegen 1 Uhr erwachte ihr 7jähriger Knabe, sah die Mutter mit einem Stricke in der Hand im Zimmer herumlärmen, aus dem Kasten ein Messer hervorholen und die Schärfe desselben prüfen, wobei sie heftig gesticulirte und, nachdem sie mit drohender Miene zum Bette des Knaben getreten war, das Zimmer verliess. Der Knabe weckte den Vater, der ihr nacheilte und sie in der Dachkammer aus einer tiefen Halswunde blutend traf, als sie sich eben aufhängen wollte. N., sofort herbeigeholt, fand die Frau in grosser Unruhe, von schreckhaften Wahnideen befallen, mit geröthetem Gesichte. Um 3 Uhr Nachts verfiel die Frau in einen tiefen Schlaf, der 8 Stunden dauerte und aus dem sie ohne jegliche Erinnerung an das Vorgefallene erwachte. Epilepsie war in keinem dieser Fälle nachweisbar.

Grössenwahn.

Wenn im weiteren Verlaufe der Manie die Aufregung sich legt und einzelne der Wahnvorstellungen sich fixiren, so entwickelt sich in analoger Weise, wie wir dies bei der Melancholie gesehen haben, als Ausgangsform der Tobsucht exaltirter Wahnsinn oder der Grössenwahn.

Die Wahnideen, von denen ein solches Individuum beherrscht wird, haben, entsprechend der exaltirten Stimmung, aus welcher sie hervorgingen, einen durchwegs exaltirten Charakter, während ihr sonstiger Inhalt je nach äusseren oder individuellen Umständen verschieden sich gestaltet. Am häufigsten kommt der Wahn grossen Besitzes an Geld und Gut vor, sowie der hohen Bedeutung und Macht, ebenso ungewöhnlich hoher geistiger oder körperlicher Leistungsfähigkeit, der bewirkt, dass sich der Kranke im ersteren Falle z. B. für einen bedeutenden Staatsmann, Gelehrten oder Dichter, im letzteren für einen Riesen oder einen Ausbund von Ausdauer, geschlechtlicher Potenz etc. hält. In anderen Fällen halten sich die Kranken für Kaiser, Könige etc., für weltbedeutende Reformatoren, Propheten oder Erfinder, und nicht selten geht der Wahn noch weiter, indem sich die Betreffenden mit wirklich bedeutenden, der Geschichte oder der Gegenwart angehörigen Personen identificiren. — Dass durch solche Wahnvorstellungen leicht Gewaltthaten veranlasst werden können, ist begreiflich. Trotzdem sind dieselben bei weitem nicht so gefährlich, wie jene des depressiven Wahnsinns, einestheils weil sie im Allgemeinen weniger provocirenden Charakters sind, als z. B. Verfolgungsideen, andererseits weil sie ihrer Natur nach nicht latent bleiben, sondern meist offen vorgebracht und dann von der Umgebung in der Regel leicht als Wahnideen erkannt und darnach behandelt werden, desto leichter, je mehr sie, wie meist der Fall, mit den factischen Verhältnissen im Widerspruche stehen.

Der erworbene Blödsinn.

Jene psychischen Schwächezustände, in welche der Mensch verfällt, nachdem er bereits die geistige Reife erreicht hatte, bezeichnet man als erworbenen Blödsinn und nennt denselben einen primären, wenn er sich unmittelbar aus geistiger Gesundheit entwickelte, einen secundären aber, wenn er als Ausgangsstadium anderweitiger Geistesstörung aufgetreten ist.

Primärer Blödsinn kann sowohl nach spontanen Erkrankungen, als nach gewaltsamen Einwirkungen auf die psychischen Centren sich entwickeln. In ersterer Beziehung sind zunächst die schweren, sowohl acuten als chronischen Erkrankungen des Gehirns und seiner Häute, wie Meningitis, Encephalitis, Neubildungen, insbesondere aber die senile Hirnatrophie und die Apoplexie, sowie die Embolie zu erwähnen, ferner schwere Allgemeinerkrankungen, z. B. Typhus, in letzterer vor Allem die Kopfverletzungen (pag. 318), aber auch Vergiftungen, sowohl acute, z. B. mit Kohlenoxyd, als chronische (Alkohol, Blei) und wie einzelne, allerdings seltene Fälle lehren, auch intensive Erstickungsgefahr, z. B. bei Strangulation (Erhängen, Fall: Griesinger, 3. Aufl., pag. 325).

Der secundäre Blödsinn bildet das Endstadium anderweitiger Psychosen, aus welchen er seltener unmittelbar, sondern meist mittelst der Durchgangsformen des Wahnsinnes (Verfolgungs- sowohl als Grössenwahnsinn) sich entwickelt.

Secundäre Verrücktheit.

Das Hauptsymptom aller Formen des erworbenen Blödsinns ist ebenso wie beim angeborenen die Schwäche der Intelligenz, welche wieder, wie bei letzterem, in verschiedenem Grade vorhanden sein kann. Man pflegt auch hier die weniger hochgradigen Fälle als Schwachsinn, die höheren als Blödsinn im engeren Sinne zu bezeichnen. Erstere sind forensisch ungleich wichtiger als die auch für Laien leicht als solche erkennbaren schweren Formen. Viele dieser Fälle sind derart, dass die Schwäche der Intelligenz gar nicht als solche auffällt und sich erst ergibt, wenn man die gegenwärtige psychische Leistungsfähigkeit mit jener vergleicht, die früher, z. B. vor der Verletzung oder schweren Hirnerkrankung, bestand, wobei sich ergibt, dass das gesammte Denken langsamer

und schwerer erfolgt als früher, dass das Gedächtniss abgenommen habe, dass schon verhältnissmässig geringe geistige Anstrengungen ermüden, sowie dass die Urtheils- und Selbstbestimmungsfähigkeit, sowie die ganze geistige Energie eine geringere geworden ist. Diese geistige Decadenz ist desto auffälliger, je intelligenter und geistig lebhafter das Individuum früher gewesen war. Von diesen niederen Graden des Schwachsinns bis zum vollständigen Erlöschen jeder geistigen Thätigkeit gibt es eine Menge von Abstufungen. Dabei ist es eigenthümlich, dass selbst in den schweren Formen des erworbenen Blödsinns noch einzelne oder ganze Reihen correcter Vorstellungen und Urtheile aus der früheren gesunden Zeit sich erhalten können, was bei einseitiger Beurtheilung und oberflächlicher Prüfung das Individuum, namentlich Laien gegenüber, als ein geistig gesundes erscheinen lassen kann. Wahnvorstellungen sind namentlich bei jenen Formen des Blödsinns nicht selten, die sich entweder aus der Manie oder Melancholie entwickelt haben; ihr Inhalt zeigt dann die diesen Zuständen entsprechende Färbung, ohne dass jedoch die Stimmung und das Gebahren des Individuums derselben entsprechen würde, so dass es sich meistens nur um eine mechanische Reproduction der früher bestandenen Wahnvorstellungen depressiven oder exaltirten Charakters handelt, die meist weder untereinander, noch mit den sonstigen Vorstellungen in einem logischen Zusammenhange stehen und mitunter als systematisirter Unsinn zu Tage gefördert werden. Derartige Formen bilden die sogenannte secundäre Verrücktheit, zu welcher der secundäre Verfolgungs- und Grössenwahn nur die Uebergänge bildet. Von den Formen primären Blödsinns ist es insbesondere der Altersblödsinn, bei welchem Wahnvorstellungen auftauchen, insbesondere Verfolgungswahn; aber auch bei den übrigen können solche intercurrirend auftreten, und es muss überhaupt festgehalten werden, dass ebenso wie bei der angeborenen (namentlich hereditären) psychischen Degeneration auch bei dem nachträglich defect gewordenen Gehirn eine grössere psychische Labilität besteht als bei dem rüstigen, daher auch solche psychische Störungen leichter auftreten können, wie wir sie bei angeboren fehlerhafter psychischer Anlage theils als affectives und impulsives Irrsein, theils als primäre Verrücktheit kennen gelernt haben.

Was das Verhalten des Fühlens betrifft, so kann man ebenso wie beim angeborenen Blödsinn apathische und agitirte Formen unterscheiden. Doch kommen letztere ungleich häufiger vor, und die leichte Reizbarkeit gehört sogar zum charakteristischen Bilde mancher Formen des erworbenen Schwachsinns und Blödsinns, wie z. B. namentlich jenes nach Verletzungen, sowie in vielen Fällen des Blödsinns nach Apoplexie und des Greisenblödsinns. Weiter begegnen wir häufiger unmotivirtem Stimmungswechsel, der bis zu intercurrirenden Melancholien oder Aufregungszuständen mit oder ohne entsprechende Wahnvorstellungen (Verfolgungswahn bei Greisen und Apoplektikern häufig) sich steigern kann. Inwieferne, theils aus der Intelligenzschwäche, theils aus dem eben besprochenen krankhaften Verhalten der Stimmung, eventuell aus Wahnvorstellungen, Handlungen, die sonst strafbar sind, hervorgehen können, bedarf keiner besonderen Auseinandersetzung. Eine specielle Erwähnung verdient aber die forensisch äusserst wichtige Thatsache, dass die erworbenen Formen des Schwachsinns sich auch als moralisches Irrsein in der Weise kundgeben können, dass entweder nach der Genesung von einer schweren Affection, an welcher auch das Gehirn betheiligt war, eine gewisse moralische Insensibilität zurückbleibt, die mit mehr oder weniger ausgesprochenem Schwachsinn verbunden ist, oder, wie dies insbesondere beim Greisenblödsinn sich findet, das erste Symptom bildet, welches den psychischen Schwächezustand einleitet und lange bestehen kann, bevor noch die übrigen Erscheinungen des letzteren eclatant zu Tage treten. Es sind dies sehr beachtenswerthe Formen des sogenannten erworbenen moralischen Irrseins, auf welche bereits bei Besprechung der angeborenen moralischen Idiotie (pag. 897) hingewiesen wurde, welche sich vorzugsweise durch eine sonst unmotivirte Veränderung des Charakters ad pejus kundgeben und insbesondere auffallen, wenn man das Gebahren des Individuums mit dem früher bei demselben bemerkten vergleicht. Personen, die früher die Forderungen der Sitte, der Convenienz etc. beobachteten, fangen an, ihr Aeusseres zu vernachlässigen, die Gesetze des Anstandes zu verletzen, sich in Wirthshäusern herumzutreiben, in geschlechtlicher Beziehung zu excediren u. s. w. Verhältnissmässig häufig pflegt eine solche Charakterveränderung den Greisenblödsinn einzuleiten, und es ist insbesondere eine Reihe der von Greisen begangenen unzüchtigen Handlungen, anrüchiger Liaisonen etc. ausser auf die Schwäche der Intelligenz auf die pathologische Abnahme des moralischen Fühlens zurückzuführen, nicht aber, wie man gewöhnlich glaubt, auf eine Art Wiedererwachen des Geschlechtstriebes.

2. Complicirte Irrseinszustände.

Es gehören hierher die paralytische Geistesstörung, das epileptische Irrsein, die Hysterie und das Irrsein der Säufer.

a) Die paralytische Geistesstörung.

Das paralytische Irrsein oder Irrsein mit progressiver Paralyse bildet eine gegenwärtig allgemein als specifisch anerkannte Form der Geistesstörung. Diese Geistesstörung, deren anatomische Grundlage noch nicht genügend aufgedeckt ist (Meynert, Erkrankung des Vorderhirns mit Atrophie; Leidesdorf, Chronische interstitielle diffuse Encephalitis), ist eine Krankheit der besten Jahre (meist zwischen 40–50) und betrifft vorzüglich Männer und nur ausnahmsweise Frauen. Die psychischen Störungen gehen in der Regel den paralytischen voraus oder beide treten gleichzeitig und allmälig auf. Sehr selten ist das Umgekehrte.

Man kann bei dieser Geistesstörung ein Initialstadium, ein Stadium der vollen Entwicklung und ein Ausgangsstadium unterscheiden. Letzteres besteht immer in vollständigem Blödsinn, daher auch die ganze Krankheit häufig als paralytischer Blödsinn bezeichnet wird.

Initialstadium.

Das Initialstadium kann mehrere Jahre dauern und geht in der Regel mit Remissionen und Exacerbationen einher, von denen erstere Monate und selbst Jahre lang anhalten und daher Genesung vortäuschen können, während die Erfahrung lehrt, dass wenigstens die typische paralytische Geistesstörung (nicht etwa die ihr ähnliche, auf luetischer Grundlage oder auf Alkoholismus beruhende) zu den unheilbaren Erkrankungen gehört und den einmal von ihr Befallenen, trotz der langen Remissionen, allmälig, aber sicher dem Blödsinne und dem Tode zuführt.

Das erste Symptom der Erkrankung ist eine meist mit einem kurzen melancholischen Vorstadium beginnende, allmälig sich vollziehende Aenderung des bisherigen Wesens, insbesondere des Charakters. Das Individuum zeigt eine gewisse Unruhe, vermehrte Reizbarkeit, ein geändertes Verhalten in seinen Gewohnheiten, seinem Verkehre mit anderen und in seinen Geschäften, das mitunter nur in Kleinigkeiten oder Einzelheiten sich kundgibt und nur bei genauerer Beobachtung und Prüfung auffällt. Der Kranke fängt an, die Gesetze des Anstandes und der Convenienz zu verletzen, sein Aeusseres und die Reinlichkeit zu vernachlässigen oder Excesse in Baccho oder Venere zu begehen. Dabei macht sich schon frühzeitig in dem Gebahren des Individuums ein Accent des Blödsinns bemerkbar (Meynert), der im weiteren Verlaufe der Krankheit immer deutlicher hervortritt. Der Kranke wird vergesslich, macht Fehler in Rechnungen, lässt beim Schreiben einzelne Buchstaben, selbst Worte aus, irrt sich häufig im Datum, und in den Geschäften, Büchern etc. des Betreffenden vermisst man die gewohnte Pünktlichkeit und begegnet Fehlern, Lücken, Unregelmässigkeiten u. s. w. Bald machen sich die ersten Lähmungserscheinungen bemerkbar, Ungleichheit der Pupillen, Zittern der Lippen, Zittern der hervorgestreckten Zunge, leichte Behinderung der Sprache bis zum Stottern, erschwerte Articulation. Später treten die ersten Lähmungserscheinungen an den Extremitäten hinzu; zunächst an den oberen als Tremores oder atactische Störungen, die insbesondere gegenüber feineren, eine grössere Präcision erfordernden Bewegungen, z. B. beim Schreiben, Nähen, Clavierspielen, sich bemerkbar machen, während an den unteren der Beginn der Lähmung meist erst später als Unsicherheit des Ganges sich zeigt. Sämmtliche genannte Lähmungserscheinungen können während der Remissionen zurückgehen, um bei den Exacerbationen wieder und stärker hervorzutreten.

Letztere tragen im Allgemeinen den Charakter maniakalischer Exaltation an sich, doch ist die Verworrenheit und das confuse Wesen meist viel ausgesprochener als bei der gewöhnlichen Manie. Häufig zeigen solche Exacerbationen das Bild der Folie raisonnante, wobei bereits mehr weniger erkennbare Grössenwahnideen zum Vorschein kommen.

Collisionen mit der Polizei und dem Strafgesetz sind in diesem Stadium der Erkrankung häufig. Insbesondere führt die erhöhte Reizbarkeit, die durch Alkoholmissbrauch bei Intoleranz gegen Alkoholica noch gesteigert wird, und der gesteigerte Geschlechtstrieb zu denselben. Misshandlungen und Körperverletzungen Anderer, Injurien, Majestätsbeleidigungen, Widersetzlichkeiten gegen behördliche Organe, öffentliches Aergerniss erregende Unsittlichkeiten und geschlechtliche Excesse anderer Art kommen auf diese Weise zu Stande. Die Unruhe führt zur Vagabondage, die bereits bestehende Verworrenheit und Vergesslichkeit zu Aneignungen fremden Eigenthums, die als Diebstähle, sowie zu Fehlern in Rechnungen, in Geschäftsbüchern, die als absichtliche Fälschungen genommen werden können. Auch die zufälligen Brandlegungen, welche aus dieser Quelle stammen, können den Betreffenden als absichtliche imputirt werden.

Volle Entwicklung.

Das Stadium der vollen Entwicklung ist charakterisirt durch meist exorbitanten Grössenwahn, hochgradige Verworrenheit mit maniakischer Aufregung und ausgesprochene Lähmungserscheinungen. Die Unruhe wird auffallend und die Kranken treiben sich auf den Strassen, in Wirthshäusern, Spaziergängen etc. herum, verfallen aus einer Unternehmung in die andere, machen zahlreiche zwecklose Besuche und entfalten überhaupt eine immer auffälligere äusserlich unmotivirte Lebhaftigkeit. Die Verworrenheit und Gedächtnissschwäche wird immer hochgradiger, und immer auffälligere für den Kranken und seine Umgebung gefährliche Handlungen, insbesondere Aneignungen fremden Eigenthumes, Brandlegungen etc. gehen daraus hervor. Die Rücksichten des Anstandes werden ganz bei Seite gesetzt, und ein solcher Kranker ist ebenso im Stande, mitten in feiner Gesellschaft über den Tisch zu spucken, als auf der Strasse seine Genitalien zur Schau zu stellen, zu onaniren u. s. w.

Dabei besteht aufdringliches, rechthaberisches Wesen, grosse Redseligkeit, mit Ueberstürzung oder Incohärenz des Vorgebrachten, insbesondere aber Grössenwahn, der ausser durch das Gebahren im Allgemeinen, durch immer exorbitanter sich gestaltende und eben dadurch den zunehmenden Schwachsinn documentirende Wahnideen sich kundgibt. Der Kranke fühlt sich als Ausbund an Kraft oder Gesundheit, ist enorm reich und lässt seinen Reichthum von Millionen zu Milliarden steigen, besitzt die kostbarsten Sachen, ist ein Mann von höchster Bedeutung, heiratet in die höchsten Familien, jene der regierenden Häuser nicht ausgenommen, ist in geschlechtlicher Beziehung, in Alcoholicis ganz enorm leistungsfähig u. s. w., während in Wahrheit die körperliche und geistige, sowie die gesellschaftliche Decadenz immer krasser zum Vorschein kommt und im grellen Widerspruche steht zu dem Gebahren und den Aeusserungen des armen Irren. Derartige Kranke entfalten nicht selten auch im Schreiben eine ungewöhnliche Rührigkeit, sie verfassen Eingaben, Projecte etc., deren Inhalt von Grössenwahnideen strotzt, und unterzeichnen sie mit eingebildeter Titulation. Solche Schriften sind ungemein werthvoll für die Diagnose, weil aus ihnen oder ihrem Inhalte nicht blos die krankhafte Vorstellungsthätigkeit leichter zu erkennen ist, sondern auch, weil die Schrift als solche, durch ihre Schleuderhaftigkeit, Incorrectheit, durch die Auslassung von Buchstaben, Worten und selbst Sätzen die geistige Verworrenheit und Ideenflucht ebenso documentirt, wie die zittrigen, schliesslich in Gekritzel ausartenden Schriftzüge, die zunehmende Lähmung. Letztere ist nun auffallend und gibt sich insbesondere durch schwankenden, taumelnden Gang, Zittern der Hände und der vorgestreckten Zunge, sowie durch auffallende Sprachstörungen (Stottern) kund.

Auch in diesem Stadium kommt es zu mitunter wochen- und selbst monatelangen Remissionen, die aber insoferne keine ganz vollständigen sind, als meist nur die Aufregung und das Delirium sich legt, während die geistige Schwäche und die Lähmungserscheinungen in mehr weniger erkennbarer Weise zurückbleiben. Diese Thatsache ist von grosser forensischer Wichtigkeit, weil es nahe liegt, dass eine solche Remission desto mehr für ein vollständiges Lucidum intervallum angesehen und eine darin begangene Handlung als vollkommen imputabel betrachtet werden könnte, je intensiver die psychischen Symptome zurückgegangen sind.

Endstadium.

Das Endstadium ist charakterisirt durch ausgesprochenen Blödsinn bis zum vollständigen Erlöschen jeder psychischen Thätigkeit und hochgradige Lähmung bis zur vollständigen Unfähigkeit zu jeglicher Bewegung. Eine forensische Bedeutung kommt diesem Stadium kaum zu, da die Krankheit schon in den letzten Uebergangsformen zu diesem auch von Laien erkannt wird, die enorme Bewusstseinsstörung, der Mangel der Orientirungsfähigkeit, die grosse Unreinlichkeit etc. immer mehr auffällt und die Unterbringung solcher Individuen in Versorgungsanstalten etc. veranlasst und weil in den allerletzten Stadien der Kranke sich ganz passiv verhält und zu jeder Handlung unfähig ist.

b) Epileptisches Irrsein.

Das in Begleitung von Epilepsie auftretende Irrsein bildet eine der forensisch wichtigsten Irrseinsformen, deren nähere Kenntniss wir vorzugsweise neueren Studien verdanken.[574] Diesen zufolge muss man ein habituelles Irrsein der Epileptiker von demjenigen unterscheiden, welches transitorisch in Begleitung eines epileptischen Anfalles oder vicariirend statt diesem auftreten kann.

Epileptische Degeneration.

Unter habituellem Irrsein der Epileptiker oder, wie Krafft-Ebing sich ausdrückt, unter epileptischer Degeneration versteht man die allgemeine und dauernde Anomalie des psychischen Verhaltens der mit Epilepsie behafteten Personen. Es wäre irrig, zu meinen, dass bei allen Epileptikern solche Anomalien bestehen müssen, im Gegentheil lehrt die Erfahrung, dass es manche Epileptiker gibt, die ausserhalb der Anfälle kein vom gewöhnlichen abweichendes psychisches Verhalten zeigen, und man weiss, dass sogar geistig sehr hoch stehende Personen Epileptiker gewesen sind.

Trotzdem kann als das Häufigere angesehen werden, dass Epileptiker auch ausserhalb der Anfälle in ihrem psychischen Verhalten mehr weniger ausgesprochene Abweichungen vom Normalen zeigen. Diese Abweichungen betreffen im Allgemeinen weniger die Intelligenz, als vielmehr die Gefühls- und Willenssphäre, und können sich in einzelnen Fällen als erhöhte Reizbarkeit, misstrauisches, mürrisches, oder im Gegentheil exaltirtes Wesen, in anderen als habituelle oder intercurrirende melancholische Verstimmung mit Neigung zum Selbstmord, ferner als Hypochondrie oder Hysterie äussern, während bei einer weiteren Kategorie solcher Individuen sich die psychische Degeneration in der Form einer gewissen moralischen Verkehrtheit als „moralisches Irrsein“ mit triebartigen Impulsen kundgeben kann. Mit derartigen Charaktereigenthümlichkeiten, aber auch ohne diese, bestehen häufig intellectuelle Schwächezustände und nicht selten leiden Epileptiker an ausgesprochenem Blödsinn, wobei zu bemerken ist, dass der epileptische Schwachsinn und Blödsinn ungleich häufiger die Form des agitirten bietet, als des apathischen, weshalb auch solche Individuen ungleich gefährlicher sind als gewöhnliche Blödsinnige. Wird noch hinzugefügt, dass bei den Epileptikern häufig eine gewisse Intoleranz gegen Alcoholica besteht, insoferne als entweder schon geringe Quantitäten Rauschzustände veranlassen oder letztere abnorm sich gestalten, so haben wir allen Grund, bei der Beurtheilung des Geisteszustandes von Epileptikern auch ausserhalb der Anfallszeit vorsichtig zu sein.

Transitorisches Irrsein.

Noch wichtiger sind die transitorischen Geistesstörungen, die mit den einzelnen epileptischen Anfällen in Beziehung stehen. Es muss hier zunächst vorausgeschickt werden, dass der epileptische Einzelninsult sich keineswegs immer unter dem bekannten Bilde der classischen Epilepsie präsentirt, sondern auch unter der Form unvollständiger (epileptiformer oder epileptoider) Anfälle auftreten kann, so insbesondere in der Form periodisch wiederkehrender Schwindelanfälle (Vertigo) mit vorübergehender Verworrenheit, ohne Convulsionen oder nur unbedeutenden motorischen Störungen, oder in der Form von periodischen Ohnmachtsanfällen, Congestionen, Präcordialangst u. dergl. Die Anfälle letzterer Art, welche man auch als abortive oder larvirte Epilepsie zu bezeichnen pflegt, haben insoferne eine besondere Wichtigkeit, weil sie leicht verkannt und selbst übersehen werden können, und weil gerade in Begleitung solcher Anfälle verhältnissmässig häufiger specifische Geistesstörungen vorzukommen pflegen, als bei den ausgesprochenen epileptischen Insulten. Auch ist zu bemerken, dass derartige epileptoide Formen häufig bei Individuen vorkommen, welche in ihrer Jugend an gewöhnlicher Epilepsie gelitten haben.

Eine transitorische Geistesstörung kann nun auftreten, entweder vor dem betreffenden Anfall oder nach demselben, oder endlich vicariirend statt diesem.

Vor dem Anfall ist sie verhältnissmässig selten, hat dann die Bedeutung einer Aura, wiederholt sich in ganz typischer Weise vor jedem folgenden (Krafft-Ebing) und besteht entweder in Hallucinationen, meist schreckhaften Charakters, oder in Angstgefühlen, melancholischer Depression, grosser Reizbarkeit, oder in Umnebelung des Bewusstseins, rauschartiger Verwirrtheit.

Epileptoide Zustände. Präepileptisches Irrsein.

Mendel (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLII, 292) berichtet ausführlich über präepileptische psychische Störungen. Verhältnissmässig häufig sind Hallucinationen des Gesichtes (Lichterscheinungen: ein Kranker sah eine Frau im rothen Mantel auf sich zulaufen, welche ihm einen Schlag auf den Kopf versetzte, worauf er umfiel) und des Gehöres, seltener die der anderen Sinne. In anderen Fällen traten unter Trübung, nicht aber Aufhebung des Bewusstseins triebartige, den Zwangsvorstellungen analoge Ideen auf, so bei einem 16jährigen Burschen der Trieb, sich Frauenkleider anzuziehen. Er holte sich dann vom Boden die Kleider der Dienstboten und wurde wiederholt mit diesen angethan im epileptischen Anfall auf der Treppe getroffen.

Bei einem anderen Kranken trat, in der Regel schon mehrere Tage vor dem Anfalle, die Vorstellung auf, er müsse Jemanden umbringen, und er selbst bat, man möge entfernt von ihm bleiben. In einem dritten Falle kam einem epileptischen Alkoholiker in der Bodenkammer die Idee, Feuer anzulegen, seine Frau, mit der er in Unfrieden lebte, werde so seiner am besten los. Er holte Spähne, zündete sie an und ging dann in die Werkstatt, sah dort wild um sich, rollte die Augen und sein Gesicht war grauschwarz. Als man ihn auf sein Aussehen aufmerksam machte, verlangte er einen Spiegel, wollte dann am hellen Tage, weil er nichts sehe, Petroleum auf die Lampe giessen, holte Streichhölzer hervor, indem er sagte: „Jetzt stecke ich die Bude an“, und verfiel dann vor den Augen seiner Mitgesellen in einen epileptischen Anfall. Als dieser nach 5 Minuten vorüber, geht er in seine Wohnung und verlangt Mittagessen. Nun ertönt Feuerlärm, und jetzt kommt ihm der Gedanke, dass er Feuer gelegt habe. Er läuft in die brennende Etage, rettet, was er kann und stellt sich dann dem Gerichte. Mit dem Ertönen des Feuerlärmes ist erst der epileptische Anfall, der in der Bodenkammer mit präepileptischem Irrsein begann, vorüber.

Das postepileptische Irrsein erscheint entweder unter dem Bilde des von Falret sogenannten Petit mal oder des Grand mal, oder in der Form des postepileptischen Stupor (Samt), oder unter dem Bilde eigenthümlicher Dämmer- und Traumzustände (Krafft-Ebing, Legrand du Saulle). Das Petit mal äussert sich durch melancholische Verstimmung mit Angstanfällen, grosser Unruhe und Verworrenheit und hochgradiger Bewusstseinsstörung mit Antrieben zu gewaltsamen Handlungen, insbesondere Selbstmord und Mord, welcher in für diese Form des epileptischen Irrseins sehr charakteristischer Weise mit auffallender Brutalität, z. B. Zerfleischung des Opfers oder mehrerer Opfer, geübt wird. Aus diesem, in der Regel nur einige Stunden dauernden Anfall erwacht der Kranke ziemlich plötzlich, entweder ohne jede oder blos mit summarischer Erinnerung an das Vorgefallene, wobei es nach Samt auch geschehen kann, dass der Kranke unmittelbar nach der That sich des Geschehenen erinnert, dann aber in Stupor verfällt, aus welchem er mit vollkommener Amnesie erwacht. Das Grand mal verläuft unter dem Bilde einer furibunden, mit den schreckhaftesten Delirien und enormen Angstgefühlen verbundenen Tobsucht. Der Anfall tritt fast plötzlich ein und endet nach einigen Stunden, seltener Tagen, ebenso plötzlich mit vollständiger Amnesie. Während desselben sind die Kranken höchst gefährlich und die von ihnen begangenen Gewaltthaten zeigen ebenfalls einen höchst brutalen Charakter.

Hierher gehört der von Combes (Annal. médico-psychologique. 1880, IV, pag. 49) mitgetheilte Fall, welcher einen Epileptiker betrifft, der am 20. Mai in’s Spital aufgenommen worden war, woselbst in derselben Nacht drei, in der darauffolgenden Nacht zwei und in der dritten ein epileptischer Anfall erfolgte. Am nächsten Tage stürzte er sich plötzlich auf eine Nonne und verwundete sie mit einem Messer, ebenso eine zweite Nonne und einen Mann, die zur Hilfe herbeieilten, sprang hierauf, blos mit dem Hemde bekleidet, in den für Frauen bestimmten Krankensaal, wo er eine der Patientinnen durch einen Stich in den Hals tödtete, drei andere schwer verwundete und nur mit Mühe gebändigt werden konnte. Vollständige Amnesie. Bereits vor 7 Jahren hatte er eines Morgens, nachdem in der betreffenden Nacht epileptische Anfälle aufgetreten waren, ohne irgend ein Motiv Alles zertrümmert und mit einem Messer seine Angehörigen bedroht. In den letzten Jahren hatte er sein Weib verlassen und trieb sich unstät herum. Epileptische Anfälle wurden in dieser Zeit wiederholt beobachtet, und eine Zeugin sagt aus, dass er nach den Anfällen häufig verstimmt und verwirrt gewesen sei und einen wilden Blick gezeigt habe.

Postepileptisches Irrsein.

Der postepileptische Stupor (Samt) ist charakterisirt durch ein stummes, ängstliches Verhalten des Kranken, mit religiösen, um Höllenstrafen, Sünde u. s. w. sich drehenden Delirien und triebartiger Gewaltthätigkeit. Er kann Stunden und Tage dauern, um dann ebenfalls ziemlich brüsk zu verschwinden. Die epileptischen Dämmer- oder Traumzustände sind Zustände von meist kurzer, wenige Minuten oder Stunden, seltener 2–3 Tage anhaltender, traumartiger Geistesabwesenheit mit Hallucinationen, impulsiven Antrieben und nachträglicher vollständiger Amnesie, die sich namentlich an Anfälle sogenannter larvirter Epilepsie, besonders an den epileptischen Vertigo anschliessen. Diese Anfälle können entweder ruhig verlaufen oder die Individuen treiben sich zwecklos umher, oder sie verüben Handlungen, die mit ihrem sonstigen Charakter in auffallendem Widerspruche stehen, worunter insbesondere Aneignungen fremden Eigenthums (namentlich Ladendiebstähle) eine häufige Rolle spielen, wobei es eigenthümlich ist, dass bei jedem neuerlichen Anfall immer wieder dasselbe Gebahren sich zeigt und dieselben Handlungen verübt werden, wie bei den früheren.

Ein charakteristisches Beispiel eines solchen epileptischen Dämmerzustandes bringt Legrand du Saulle (Annal. d’hygiène publ. 1875, pag. 423). Es betraf einen jungen, sehr intelligenten Mann aus reicher Familie, von noblen Manieren und höchst anständigem Charakter. Drei- oder viermal des Jahres bekam er ein eigenthümliches Gefühl in der Magengegend, wurde einige Secunden darauf wie von einem Nebel umgeben, worauf er sofort das Bewusstsein verlor. Zu sich gekommen, nach wenigen Stunden, mitunter auch nach 2–3 Tagen, fand er sich zu seinem Erstaunen ganz abgeschlagen, fern von seiner Wohnung, auf der Eisenbahn oder im Gefängniss mit derangirten, schmutzigen Kleidern, ohne die geringste Erinnerung, wie er in diesen Zustand gekommen, mit Portemonnaies, Bijoux, Sacktüchern, Cigarrentaschen, Federmessern, Zahnstochern und eine Menge diverser anderer, mitunter ganz werthloser Dinge in den Taschen, deren Provenienz er nicht anzugeben vermochte. Wiederholt wurde der junge Mann wegen in Theatern, in Läden oder an anderen öffentlichen Orten begangener Diebstähle verhaftet und deren gerichtliche Verfolgung nur durch den zweifellos geführten Nachweis der periodischen, auf epileptischer Basis beruhenden Geistesstörung verhindert.

Ein anderer von uns beobachteter Fall betraf eine seit ihrer Kindheit halbseitig unvollständig gelähmte Frau, die im Prager Siechenhause versorgt war, aber öfters zu kleinen Botengängen verwendet wurde. Sie hatte in ihrer Kindheit an exquisiten epileptischen Anfällen gelitten, die später immer seltener wurden und alle Jahre kaum einmal in der Form mit Bewusstlosigkeit verbundener Krampfanfälle sich einstellten. Dafür traten zeitweilig abortive Anfälle auf, welche darin bestanden, dass die Frau plötzlich von Schwindel und Zuckungen in den Gesichtsmuskeln befallen wurde, wobei sie sich anhalten musste, einige Augenblicke in einem katalepsieartigen Zustande verharrte, dann mit ängstlichem Ausdruck im Gesichte anfing, die ersten besten Gegenstände, die sich in ihrer unmittelbaren Nähe befanden, zusammenzuraffen, mitunter auch bei ihr stehenden Personen aus den Händen zu reissen und damit sich hastig zu entfernen. Dieses Gebahren dauerte meist nur wenige Minuten, worauf die Frau wie aus einem Traum zu sich kam, sich die Gegenstände ruhig abnehmen liess und nicht die geringste Erinnerung von dem besass, was mit ihr geschehen war. Diese Anfälle und ihre Folgen waren im Hause wohlbekannt, führten aber zu Collisionen, wenn die betreffende Person auf der Gasse von ihnen befallen wurde, so dass ihr, namentlich als sie einmal in einem Fleischerladen, wo sie einen Einkauf zu besorgen hatte, sämmtliches am Verkauftisch aufliegende Fleisch zusammenpacken und damit sich aus dem Staube machen wollte, der Ausgang verboten werden musste.

Psychisch-epileptisches Aequivalent.

Höchst bemerkenswerth ist die Thatsache, dass die eben besprochenen Geistesstörungen auch vicariirend statt eines epileptischen Anfalles auftreten können. Samt hat für diese die Bezeichnung „psychisch-epileptisches Aequivalent“ eingeführt, während Andere mit Vorliebe die Bezeichnung „psychische Epilepsie“ gebrauchen. Sie unterscheiden sich von den postepileptischen Irrseinsformen nur durch den Abgang eines vorhergehenden epileptischen Anfalles. Deshalb und weil die wirkliche Existenz eines solchen, besonders eines blos abortiven Anfalles auch übersehen und larvirt sein kann, leugnen Einzelne, insbesondere Legrand du Saulle, das vicariirende Vorkommen derartiger Psychosen und behaupten, dass Psychosen von dem Charakter der beschriebenen immer nur im Zusammenhange mit einem epileptischen oder epileptoiden Anfalle auftreten. Erfahrungen deutscher Forscher sprechen gegen die allgemeine Giltigkeit dieser Ansicht und dafür, dass der ganze epileptische Anfall nur unter dem Bilde der beschriebenen Psychosen verlaufen kann. Der epileptische Charakter der letzteren ergibt sich dann aus dem periodischen typischen und zugleich brüsken Auftreten der Psychose, aus der kurzen Dauer und dem fast plötzlichen Aufhören derselben, aus den ängstlichen Delirien, dem triebartigen, ganz unmotivirten Charakter der während des Anfalles begangenen Handlungen, der grossen Brutalität, mit welcher sie verübt werden, und endlich aus der hochgradigen Bewusstseinsstörung und consecutiven, meist vollständigen Amnesie oder wenigstens blos traumhaften, summarischen Erinnerung an das Vorgefallene.[575] Noch zweifelloser wird derselbe durch den Nachweis früher bestandener oder vielleicht noch bestehender gewöhnlicher epileptischer oder epileptiformer Anfälle. In dieser Beziehung ist festzuhalten, dass selbst in frühester Jugend bestandene und scheinbar geheilte Epilepsie noch im reifen Alter eine gewisse Geneigtheit zu periodischen Geistesstörungen bedingen kann und dass häufig die Anfälle evidenter Epilepsie zwar aufhören, dafür aber abortive (epileptoide) zurückbleiben, die mitunter so selten auftreten und unter so unscheinbaren Formen sich verbergen, dass sie der Umgebung gar nicht auffallen und sogar vom Kranken selbst nicht besonders beachtet werden. Insbesondere ist es der epileptische Vertigo, der am häufigsten verkannt wird. Aber auch Anfälle classischer Epilepsie können der Beobachtung entgehen, wenn sie während des Schlafes eintreten. Derartige Anfälle können sich aber durch periodisch eintretende nächtliche Urinincontinenz verrathen, auf welches Symptom, daher wie schon Trousseau hervorhob, reagirt werden muss, wenn der Verdacht auf Epilepsie besteht, ebenso wie darauf, ob nicht unmittelbar nach solchen Nächten an den betreffenden Individuen gewisse Veränderungen des psychischen Verhaltens, der Stimmung, Reizbarkeit oder andere Erscheinungen, wie Kopfschmerz u. dergl., bemerkt wurden. Zwei von Legrand du Saulle mitgetheilte Beispiele mögen das Gesagte illustriren.

Transitorisches Irrsein einen epileptischen Anfall vicariirend.

Im Mai 1867 erstach ein gewisser Philibert V., 20 Jahre alt, einen friedlichen Familienvater, den er früher nie gesehen hatte, ohne allen Grund auf der Strasse, als dieser gerade aus einem öffentlichen Brunnen Wasser schöpfte. Er wurde in der nächsten Strasse eingeholt und mit dem blutigen Messer in der Hand arretirt. Als der Mann nach einem summarischen Verhör in die Irrenanstalt zur Prüfung seines Geisteszustandes gebracht worden war, fand Legrand du Saulle einen sanften und vernünftigen Burschen, der sich an nichts erinnerte, was mit ihm vorgegangen war, über die Einschliessung sich ganz verwundert zeigte und entlassen zu werden verlangte. Die Anamnese ergab, dass Philibert V., sonst ein fleissiger, ruhiger und nüchterner Arbeiter, von Zeit zu Zeit in eine reizbare, drohende Stimmung verfiel, im aufgeregten Zustand seine Wohnung verliess, meist in der Richtung gegen den Wald von Meudon forteilte und nach 24 bis 48 Stunden in ganz abgehetztem Zustande zurückkehrte, ohne beim besten Willen angeben zu können, was er während der Zeit gemacht, wo er gegessen und wo er geschlafen habe. Den Tag vor der That hatte er in der Weltausstellung zugebracht, hatte darauf die ganze Nacht gelesen, trotz wiederholter Aufforderung seiner Mutter, sich zur Ruhe zu begeben. Am Morgen war er höchst aufgeregt, hatte sich mit Lärm angekleidet, seine Mutter beschimpft und war dann, nachdem er sich in der Küche eines Messers bemächtigt hatte, auf die Strasse gerannt, woselbst er offenbar den ersten Besten, der ihm begegnete, niederstach. Die Amnesie war eine vollständige und auch in der Anstalt selbst wurde noch in demselben Jahre ein analoger Fall von Geistesstörung beobachtet. Der Vater des Mannes litt ebenfalls an Epilepsie und befand sich zur Zeit der That seines Sohnes in einem Irrenhause.

Psychische Epilepsie.

Der zweite Fall betrifft einen gewissen G., ehemaligen Soldaten und dann Cassadiener bei einem Notar. Dieser Mann, welcher während 18 Jahren ein musterhafter Soldat von exemplarischer Nüchternheit gewesen war, erschien von Zeit zu Zeit unruhig, verstimmt, abgespannt und gab dann stets in unbestimmter Weise zu verstehen, dass er wegen der grossen Verantwortung beim Cassadienst seine Stelle niederlegen wolle, erholte sich aber stets schnell von seiner Verstimmung und sprach über die Sache nicht mehr. Eines Tages legte er ganz unerwartet Rechnung, verliess das Haus des Notars, begab sich ganz aufgeregt zu seiner Schwester, sprach mit dieser freundschaftlich, fiel dann plötzlich ohne alle Ursache über sie her und ermordete sie durch 63 (!) Hiebe mit einem Hackmesser. Nach Bicêtre gebracht, wusste er seine That nicht zu erklären und konnte sich nur ganz dunkel an sie erinnern, war von einer herzbrechenden Traurigkeit, weinte häufig und sprach fast gar nicht. Es stellte sich heraus, dass G. schon als Soldat sich zeitweise in der Nacht bepisst hatte, und dass auch in Bicêtre dies von Zeit zu Zeit geschah, dass G. dann immer ganz ermattet erwachte und deshalb liegen blieb. Er selbst hatte wiederholt Militär- und Civilärzte der nächtlichen Harnincontinenz wegen consultirt, jedoch stets die Antwort erhalten, dies geschehe im Traume und könne Jedermann passiren. An Epilepsie dachte Niemand, die doch zweifellos bestand.

c) Das hysterische Irrsein.

Abnorm gesteigerte spinale Reflexerregbarkeit, Geneigtheit zu allgemeinen sowohl als localen Convulsionen, Hyperästhesien und Anästhesien, sowie ganz eigenthümliche Organgefühle bilden bekanntlich den Kern der in ihren Erscheinungsformen ungemein variablen Neurose, die wir Hysterie nennen, welche fast nur beim weiblichen Geschlechte vorkommt, obwohl das männliche davon nicht ganz ausgeschlossen ist (Morel, Charcot). Dieses anomale, wie es scheint, meist in angeborener (ererbter) fehlerhafter Organisation begründete Verhalten des Nervensystemes kommt bei den Hysterischen auch in psychischer Beziehung mehr weniger zum Ausdruck.

Die wichtigste Anomalie besteht im Bereiche des Fühlens als erhöhte Empfindlichkeit und Reizbarkeit, welche bedingt, dass schon durch verhältnissmässig geringe Veranlassungen Affecte ausgelöst werden. Charakteristisch ist der häufige und unmotivirte oder wenigstens unverhältnissmässige und meist in Extremen sich bewegende Stimmungswechsel, der sich unter Anderem auch durch krankhafte Neigung oder Abneigung gegen Personen, Thiere, Beschäftigungen etc., überhaupt durch Launenhaftigkeit kundgibt. In anderen Fällen findet sich eine gewisse Gemüthsstumpfheit, die sich durch boshafte, selbst grausame Handlungen äussert, und nicht selten erreicht die Gemüthlosigkeit, die moralische Verkehrtheit, sowie der daraus entspringende Egoismus einen solchen Grad, dass sich das Bild des moralischen Irrseins ergibt. Häufig sind gewisse Anomalien des geschlechtlichen Fühlens vorhanden, die man seit jeher mit den Begriffen der Hysterie verband, und welche entweder in erhöhter geschlechtlicher Erregbarkeit oder in perversen Aeusserungen des Geschlechtstriebes bestehen, häufig zu Onanie und anderen geschlechtlichen Excessen führen, die wieder für sich auf Körper und Geist ungleich schädigender einwirken als bei sonst gesunden Individuen. Zu den Abnormitäten des Fühlens gehören auch verschiedene eigenthümliche Gelüste, die bekanntlich ebenfalls den Hysterischen häufig zukommen, ebenso wie Capricen anderer Art. Von anderen Eigenschaften Hysterischer ist insbesondere die krankhaft erhöhte Einbildungskraft, die Sucht Aufsehen zu erregen, sowie der Hang zur Lüge und Uebertreibung zu erwähnen; doch ist in letzterer Beziehung zu bemerken, dass Angaben Hysterischer, die sich als unwahr oder als Uebertreibung herausstellen, keineswegs immer auf absichtlicher Feststellung der betreffenden Thatsachen beruhen müssen, sondern auch nur in exaltirter Auffassung des Geschehenen oder, worauf insbesondere Krafft-Ebing aufmerksam machte, in Fehlern der Reproductionstreue begründet sein können, so dass das Individuum von der Richtigkeit seiner Angaben vollkommen überzeugt sein kann, obzwar die Unrichtigkeit derselben ausser allem Zweifel steht.

Hysterisches Temperament.

Die forensische Beurtheilung der leichteren Formen der Hysterie, des sogenannten „hysterischen Temperamentes“, ist im Allgemeinen viel schwieriger, als die des eigentlichen hysterischen Irrsinnes, obwohl gerade erstere wegen der Unverträglichkeit, Reizbarkeit und der Gefühlsperversitäten der betreffenden Personen, ungemein häufig zu Collisionen Veranlassung geben. Insbesondere sind es Ehrenbeleidigungen, Verleumdungen, boshafte und selbst grausame Handlungen, deren sich solche Individuen schuldig machen, oder sie veranlassen Eifersuchts- und andere Scandalscenen, die mit ihrem krankhaften sexuellen Fühlen in irgend einem Nexus stehen, worunter auch fälschliche Anschuldigungen von an ihnen begangener Nothzucht eine Rolle spielen. Auch Diebstähle sind häufig, deren Ursache sich mitunter auf blosse Bosheit oder auf die erwähnten krankhaften Gelüste zurückführen lässt. Sämmtliche diese Handlungen tragen im Allgemeinen das Gepräge wohlbewusster und berechneter Acte, die desto mehr als solche imponiren, je deutlicher ein äusseres Motiv für ihre Begehung nachweisbar ist. Mitunter lässt allerdings das Missverhältniss zwischen letzterem und der That, und die habituelle Geneigtheit zu solchen Handlungen die krankhafte Basis dieser vermuthen, im Allgemeinen ist jedoch diese weniger aus der betreffenden einzelnen Handlung zu erkennen, sondern aus dem Vorhandensein der klinischen Symptome der Hysterie. Diese und ihren Grad zu constatiren und ihren Einfluss auf das Fühlen, Denken und Handeln des betreffenden Individuums zu erörtern, ist Aufgabe des Gerichtsarztes. Wohl selten wird er sich berechtigt fühlen, zu erklären, dass durch das abnorme Fühlen die freie Willensbestimmung vollkommen ausgeschlossen gewesen sei (§. 51 deutsch. St.-G.), oder ganz unmöglich geworden sei (§. 56 österr. St.-G.-E.), noch weniger aber, dass eine gänzliche Beraubung der Vernunft im Sinne des §. 2, lit. a, des gegenwärtigen österr. St.-G.-B. bestanden habe; dagegen wird er häufig zugeben müssen, dass die betreffende Person in Folge ihres Leidens weniger im Stande war, sich zu beherrschen, respective den durch äussere Motive oder durch innere Gefühle aufgetretenen Impulsen zu widerstehen, als unter analogen Verhältnissen der normale Mensch. Sache des Gerichtes wird es sein, diese Thatsache als Milderungsumstand aufzufassen und bei dem Ausmasse der Strafe in Anrechnung zu bringen.

In den schwereren Formen des Hysterismus sind Sinnesdelirien verschiedener Art eine häufige Erscheinung, und diese, sowie die verschiedenen hypochondrischen Sensationen können leicht zur Ausbildung entsprechender Wahnvorstellungen führen, da bei der Hysterie, ebenso wie bei anderen Erscheinungsformen der psychischen Degeneration eine grosse Geneigtheit zur einseitigen Fixirung gewisser Vorstellungen im Bewusstsein und zur primären Verfälschung desselben besteht. In der That ist das Bild, welches solche Individuen dann bieten, jenem der primären Verrücktheit sehr analog, und insbesondere ist hier wie dort der Verfolgungswahn eine häufige Erscheinung, sowie, und zwar noch häufiger, gewisse Formen des religiösen Wahnsinns, namentlich die Besessenheit und die visionär-ekstatischen Zustände.

Maniakische sowohl als melancholische Verstimmungen mit entsprechenden Delirien, sowie die letztgenannten Zustände können im Anschlusse an periodische Anfälle von „hysterischen Krämpfen“ auftreten, denselben vorangehen oder vicariirend für diese sich einstellen. In diesem Falle können wir denselben Aeusserungen begegnen, wie bei den besprochenen analogen Formen der Epilepsie, insbesondere denselben schreckhaften Delirien und Angsthandlungen. Doch sind die Details des ganzen Paroxysmus ungleich variabler als bei der Epilepsie und die Bewusstseinsstörung im Allgemeinen seltener so hochgradig als bei dieser, weshalb auch die Amnesie, welche bei den epileptischen Paroxysmen die Regel ist, bei den rein hysterischen die Ausnahme bildet (Schüle).

Dämonomanie.

Von diesen Erscheinungsformen des hysterischen Irrseins haben die dämonomanischen, sowie die visionär-ekstatischen noch eine besondere Bedeutung einestheils insoferne, als dieselben gläubigen Seelen als Aeusserung der Einwirkung höherer Mächte imponiren, und von religiösen Fanatikern oder Proselytenmachern in ihrem Sinne ausgebeutet werden, anderseits aber, weil sie auch bei anderen disponirten Individuen den Anstoss zum Ausbruch ähnlicher psycho- oder neuropathischer Erscheinungen und so selbst zum Auftreten förmlicher hystero-dämonomanischer, insbesondere unter der Form des Besessenseins sich präsentirender Epidemien Veranlassung geben können, die keineswegs nur dem Mittelalter angehören, sondern auch in unseren Zeiten vorkommen und trotz aller Aufklärung immer wieder zu denselben Verwirrungen bezüglich ihrer Deutung führen.

Besessenheit.

Eine derartige Epidemie ist im Jahre 1878 und 1879 in Verzegnis in Oberitalien vorgekommen, worüber in der „Rivista sperimentale“, 1879, pag. 89 von Dr. Franzolini berichtet wird. Dieselbe ging aus von einem 26jährigen Mädchen Namens Vidusson, welches bereits seit 8 Jahren Symptome von Hysterie gezeigt hatte, insbesondere Globus hystericus und häufigen unmotivirten Stimmungswechsel. Seit Januar 1878 hatten sich hysterische Krämpfe eingestellt, die anfangs von Jedermann für krankhaft gehalten und darnach behandelt wurden. Allmälig entstand jedoch das Gerede, dass die Krämpfe und das mit diesen verbundene Schreien eine ungewöhnliche Ursache haben müsse und bald war das ganze Dorf sammt Umgebung der Ueberzeugung, dass die V. besessen sei, umsomehr, als auch die Geistlichkeit dieser Ansicht war und öffentliche Exorcismen einleitete, die das Uebel nur verschlimmerten. Trotzdem blieb die V. durch 7 Monate mit ihrer Krankheit isolirt. Erst im Juli fing ein anderes, ebenfalls schon früher hysterisch gewesenes Mädchen an, ähnliche Symptome zu zeigen und sofort darauf ein drittes und viertes, und nachdem diese Erkrankungen ruchbar geworden waren und einen grossen Zusammenlauf von Volk veranlasst hatten, namentlich aber, nachdem die Geistlichkeit im Hause und öffentlich zahlreiche Exorcismen vorgenommen hatte, wurde die Krankheit epidemisch, so dass im Ganzen etwa 40 Frauen und Mädchen von derselben ergriffen wurden. Bei allen bestanden schon früher Erscheinungen gewöhnlicher Hysterie, Globus hystericus, Hyperästhesien, allgemeine sowohl als einzelner Sinne, besonders des Gehörs, vorübergehende motorische und sensible Lähmungen, hohe Reizbarkeit etc. Unter dem Einflusse der obgenannten Umstände steigerten sich diese Erscheinungen nicht nur, sondern es traten auch neue auf in der Form von dämonomanischen, anfallsweise auftretenden Delirien von meist einstündiger Dauer, die meist durch Gemüthsaufregungen, insbesondere durch religiöse Vorgänge (Exorcismen) hervorgerufen wurden. Inhalt des Deliriums bildete stets die Idee des Besessenseins, wobei die Kranken von einem in ihrem Körper sich aufhaltenden bösen Geiste sprachen und sich so benahmen, wie wenn die Schreie und Schimpfworte, die sie ausstiessen, von diesem bösen Geiste ausgehen würden. Nach dem Anfalle verblieben einige in einem Zustand von Somnolenz oder Ermattung, andere dagegen boten ausser mässiger Erregung keine sonstigen Erscheinungen. Alle erklärten, nichts von dem zu wissen, was während des Anfalles mit ihnen geschah, was die untersuchenden Aerzte bezweifeln. Ueberhaupt zeigte sich in diesen wie in anderen Fällen ein sonderbares Gemisch von entschieden pathologischen Erscheinungen und zweifelloser Simulation, eine Thatsache, durch welche sich der begutachtende Arzt nicht beirren lassen wird, um so weniger, als gerade bei Hysterischen die Neigung zu Uebertreibungen, Entstellungen etc. mit zum Krankheitsbilde gehört und ebenso gegenüber thatsächlichen äusseren Vorkommnissen als gegenüber den eigenen Sensationen und pathologischen Symptomen sich geltend machen kann, wobei überdies nicht zu übersehen ist, dass manche Aeusserungen, die als Simulation imponiren, auch nur auf krankhafter Störung der Reproductionstreue beruhen können.

Visionär-ekstatische Zustände.

Auch die visionär-ekstatischen Zustände entwickeln sich aus Hysterie und Hysteroepilepsie, treten ebenfalls anfallsweise auf, meist in Verbindung mit Convulsionen und bestehen in einseitiger traumhafter Fixirung des Bewusstseins durch religiöse Hallucinationen und Wahnvorstellungen in religiös-hallucinatorischer Verzückung mit mehr weniger vollständiger Amnesie für die Dauer des Anfalles. Auch hier begegnen wir, ebenso wie bei den „Besessenen“, in der Regel jener eigenthümlichen Combination mit offenbar simulirten Angaben und Handlungen, deren Grund meist auf von den Kranken selbst oder ihrer Umgebung beabsichtigte Irreführung oder Ausbeutung gläubiger Seelen zu beziehen ist, im besten Falle aus der durch die gefundene Beachtung und vermeintliche Bedeutung geweckten Eitelkeit sich erklärt.

Eine interessante Beobachtung dieser Form hysterischen Irrseins bringt Krafft-Ebing (Lehrb. d. for. Psychop., pag. 200, und Friedreich’s Blätter, 1874, pag. 374), betreffend eine 15jährige, schon als Kind schreckhafte, nervöse Bauerstochter, welche in der Entwicklungsperiode an polymorphen Krämpfen zu leiden hatte, zu welchen sich im weiteren Verlaufe Verlust des Bewusstseins und visionär-ekstatische Zustände hinzugesellten, während deren sie den messelesenden Priester und den Empfang himmlischer Speisung darstellt, später allerhand andere religiöse Pantomimen hinzufügt und im offenbaren Einverständnisse mit ihren Angehörigen eine vollständige Enthaltung von irdischer Nahrung simulirt hatte, weshalb sie wegen Betrug in Anklagestand versetzt wurde.

d) Die alkoholische Geistesstörung.

Es ist zu unterscheiden der Rausch oder die transitorische Geistesstörung, die durch den vereinzelten Genuss grösserer Mengen von alkoholischen Getränken zu Stande kommt, von dem eigentlichen alkoholischen Irrsein, welches in Folge habituellen Missbrauches derselben sich entwickelt.

Der Rausch.

Depressionsstadium.

Man kann eine Exaltations- und eine Depressionsperiode des Rausches unterscheiden. Das Exaltations- oder Excitationsstadium umfasst die verschiedenen Grade der erregenden Wirkung des Alkohols. Die niedersten Grade dieser Wirkung, wie sie nach mässigen Dosen dieses Reizmittels sich einstellen, sind allgemein bekannt und bestehen in Hebung der Stimmung, Erhöhung des Muskelgefühls und in Erleichterung der Vorstellungsthätigkeit, somit zunächst in einer Erhöhung der körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit, deren Erzielung den Hauptgrund des so verbreiteten Genusses alkoholischer Getränke bildet. Von dieser erwünschten Wirkung des Alkohols bis zum eigentlichen Rausche gibt es mannigfache Uebergänge. Die Stimmung wird immer erregter, übermüthiger, die Reizbarkeit wird erhöht, das Benehmen lärmend, streitsüchtig, die Vorstellungsthätigkeit anfangs abnorm beschleunigt, später überstürzt und ungeordnet und daher weniger im Stande, die Handlungen des Betreffenden zu reguliren, insbesondere die gleichzeitig erhöhten Triebe, namentlich den Geschlechtstrieb, in entsprechender Weise zu beherrschen. Mit diesen Erscheinungen geht eine zunehmende Röthung des Gesichtes und Pulserregung einher und die ersten Zeichen beginnender Störung im Bereiche der Sinnesperception, sowie motorische Störungen machen sich bemerkbar. Die Sinneswahrnehmungen, besonders jene des Gesichtes, stehen mit den betreffenden Objecten nicht mehr im richtigen Verhältnisse, werden unrichtig aufgefasst, es kommt zu Fehlern in der Localisation der Objecte, die Sprache wird überstürzt, später lallend, der Gang unsicher, das freie Stehen erschwert. Hiermit ist der Uebergang zum Depressionsstadium gegeben.

Die Sinnesperception wird immer trüber, matter, die Objecte erscheinen wie verschleiert und verschwommen und schliesslich werden nur die gröbsten Sinneseindrücke empfunden. Das Vorstellen wird ungeordnet, die Betäubung immer auffälliger, das Sprechen immer schwerer und geht schliesslich in unverständliches Lallen über; die Unfähigkeit zum Gehen und Stehen nimmt zu, bis endlich das Individuum bewusstlos zusammensinkt und in einen soporösen Zustand verfällt, aus welchem es selbst durch Rütteln, Schreien und ähnliche Eindrücke gar nicht oder nur unvollkommen erweckt werden kann und der dann in tiefen Schlaf übergeht.

Volle Berauschung.

Von den hier in Betracht genommenen Gesetzen erwähnt nur das gegenwärtige österr. St.-G. die Rauschzustände ausdrücklich, indem es in §. 2 c eine Handlung oder Unterlassung auch dann für nicht zurechenbar erklärt, wenn dieselbe in einer ohne Absicht auf das Verbrechen zugezogenen „vollen Berauschung“ begangen worden ist. Wie der Gesetzgeber diesen Ausdruck verstanden haben wollte, geht aus dem Nachsatze derselben Alinea hervor, welcher lautet: „oder einer anderen Sinnesverwirrung, in welcher der Thäter sich seiner Handlung nicht bewusst war“. Es wäre demnach dieser Begriff im Allgemeinen identisch mit dem der „Bewusstlosigkeit“, wie ihn der §. 56 des österr. St.-G.-E. und der §. 51 des deutschen St.-G. gebrauchen, ohne die Trunkenheit speciell zu erwähnen.[576]

Einfluss des Rausches auf die Einsicht und Willensbestimmung.

Der Gesetzgeber scheint also ein berauschtes Individuum erst von dem Zeitpunkte an als unzurechnungsfähig anzusehen, von welchem an dessen Unterscheidungsvermögen (in dem oben auseinandergesetzten weiteren Sinne) als gänzlich aufgehoben oder wenigstens hochgradig getrübt anzusehen ist. Dies ist der Fall in den höheren Graden des Depressionsstadiums des Rausches; es unterliegt jedoch keinem Zweifel, dass schon in den früheren Stadien des Rauschzustandes und noch bevor das Unterscheidungsvermögen in dem vom Gesetze offenbar gemeinten Grade alienirt ist, die Fähigkeit des Betreffenden, gewissen Impulsen zu widerstehen, so wesentlich beeinträchtigt sein kann, dass auch schon deshalb die Zurechnungsfähigkeit als aufgehoben angesehen werden muss. Dies muss umsomehr zugegeben werden, als sich aus dem Gebahren Berauschter unschwer erkennen lässt, dass überhaupt der Einfluss des Alkohols sich früher in Störungen der Selbstbestimmungs- (Selbstbeherrschungs-) Fähigkeit und in Alterationen des Fühlens bemerkbar macht, als in solchen der Intelligenz.[577]

Obgleich im Allgemeinen die verschiedenen Grade der Störung, die sowohl die Intelligenz, als die Selbstbestimmungsfähigkeit im Rausche erleidet, so bekannt sind, dass man meinen sollte, dass Richter und Geschworene allein im Stande wären, sich über das Vorhandensein derselben und ihren Einfluss auf die Zurechnungsfähigkeit selbst ein Urtheil zu bilden, und obzwar, weil diese Meinung allgemein verbreitet ist, in solchen Fällen, wo blos die Trunkenheit des Thäters in Frage kommt, in der Regel eine ärztliche Begutachtung des Geisteszustandes nicht gefordert wird, so ist doch die Beurtheilung solcher Fälle keineswegs eine leichte, einestheils der vielfachen Uebergänge wegen, die zwischen vollkommener und bereits beeinträchtigter Selbstbestimmungsfähigkeit, sowie noch mehr zwischen letzterer und vollkommener Aufhebung derselben existiren, anderseits weil schon unter normalen Verhältnissen eine ganze Reihe individueller und äusserer Umstände die Intensität der Alkoholwirkung beeinflusst, so z. B. von ersteren die Angewöhnung, von letzteren die Qualität (Stärke) des Getränkes, die Menge, die in einer bestimmten Zeit getrunken wurde, die Temperatur des betreffenden Raumes, anderweitige Aufregung etc. Auch ist leicht einzusehen, dass es im Verlaufe des Rausches, so lange das Individuum überhaupt noch handlungsfähig ist, keine Erscheinung gibt, deren Auftreten für sich allein etwa die Grenze zwischen blos geminderter und bereits aufgehobener Selbstbestimmungsfähigkeit bezeichnen würde. Eine solche Erscheinung wäre allerdings der Verlust der Erinnerung, und auf dieselbe zu reagiren ist von besonderer Wichtigkeit. Die Amnesie ist aber natürlich erst nachträglich constatirbar, ihr Nachweis auf objectivem Wege nicht leicht zu führen und Vorsicht in dieser Beziehung umsomehr angezeigt, als bei Individuen, die im Rausche irgend eine strafbare That begangen haben, nichts gewöhnlicher ist, als die naheliegende Angabe der Amnesie. Anderseits schliesst vollkommene Erinnerung an das Vorgefallene eine Unfähigkeit zur Selbstbestimmung keineswegs aus, da ja, wie oben erwähnt, letztere auch bestehen kann, ohne dass der Rausch bis zur „Bewusstlosigkeit“ gediehen sein musste. Letzterer Umstand ist auch deshalb beachtenswerth, weil man bei Laien ganz gewöhnlich der Ansicht begegnet, dass in hoher Trunkenheit begangene Handlungen nothwendig einen confusen verworrenen Charakter an sich tragen müssen, während trotz aufgehobener oder hochgradig beeinträchtigter Selbstbestimmungsfähigkeit noch Handlungen vorkommen können, die sich in ihrer äusseren Erscheinung von frei gewollten nicht wesentlich unterscheiden.

Notes in this chapter

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