Sachlicher Theil. (continued 13)
Reading edition
Aeussere Befunde bei Ertrunkenen.
Als äussere Leichenbefunde bei Ertrunkenen sind folgende zu erwähnen:
1. Die auffallende Kälte der Leiche. Dieses zuerst von Mertzdorf hervorgehobene Symptom erklärt sich aus der stärkeren Durchfeuchtung der Haut und den stärkeren Wärmeverlusten durch die rege Wasserverdunstung. Diese Erscheinung beweist selbstverständlich nicht den Ertrinkungstod, da sie auch zu Stande kommen wird, wenn ein Körper erst als Leiche in das Wasser gelangte.
2. Eine auffallende Blässe der Leiche, wie sie von älteren Autoren hervorgehoben und auf stärkere Contraction der Hautgefässe zurückgeführt wurde, konnten wir nicht beobachten, häufig dagegen erscheinen die Leichenflecken und mitunter die ganze Haut auffallend hellroth, wenn die Leiche in sehr kaltem Wasser gelegen ist, namentlich also im Winter.
3. Ecchymosen in der Conjunctiva und in der Gesichtshaut haben wir bei Wasserleichen nur ganz ausnahmsweise gesehen, dagegen dieselben wiederholt bei Individuen, besonders Kindern, beobachtet, die in Abortjauche oder ähnlichen dicklichen Flüssigkeiten erstickt waren.
4. Schaum vor Mund und Nase ist bei Ertrunkenen häufig, in frischen Fällen feinblasig und wenn das Ertrinken in gewöhnlichem Wasser geschah, rein weiss.
Gänsehaut.
5. Die sogenannte Gänsehaut ist bei Ertrunkenen ein sehr constanter Befund. Sie ist offenbar ein Effect der Contraction der glatten Muskelfasern der Haut, wodurch die Mündungen der Haarbälge (und Hautdrüsen) stärker hervortreten. Es kann als sichergestellt angenommen werden, dass diese Contraction noch während des Lebens, theils in Folge der Kälte des Wassers, theils in Folge des Affectes, sich entwickelt, da es bekannt ist, dass beide diese Momente während des Lebens Gleiches bewirken, und das Persistiren dieser Erscheinung wird so gedeutet, dass die contrahirten Muskelfasern nach dem Tode nicht erschlaffen, sondern in ihrem contrahirten Zustande von der Todtenstarre ergriffen werden. Trotzdem ist die Gänsehaut für den Ertrinkungstod nicht charakteristisch, da sie sich nicht selten auch nach anderen Todesarten, insbesondere plötzlichen, findet und auch bei Ertrunkenen nicht immer in gleicher Intensität zur Entwicklung gelangt. Ueberdies kann sich die Gänsehaut auch erst postmortal bilden, wie einschlägige Beobachtungen Anderer (Robin’s) und unsere Versuche ergeben haben.
In gleicher Weise wie die „Gänsehaut“ entwickelt sich die Schrumpfung des Penis, des Hodensackes, sowie der Brustwarzen und Warzenhöfe. Der Reichthum der Haut dieser Organe an glatten Muskelfasern, sowie die Verschiebbarkeit der Haut bewirkt, dass an diesen Stellen sich die Contraction der Haut noch stärker entwickelt, als an der Haut des Rumpfes und der Extremitäten. Die Schrumpfung dieser Theile ist immerhin eine beachtenswerthe Erscheinung, doch können wir derselben keinen grossen Werth für die Diagnose des Ertrinkungstodes vindiciren, da wir uns durch Versuche an frischen Leichen überzeugt haben, dass das Phänomen auch postmortal zu Stande kommen kann.
Quellung dicker Epidermislagen.
6. Blieb eine Leiche nach dem Tode mindestens einige Stunden im Wasser, so bemerkt man, dass die Epidermis an solchen Stellen, wo sie dickere Schichten bildet, wie namentlich an den Hohlhänden und Plattfüssen, an der Innenfläche der Finger und Zehen, aber auch bei einzelnen Individuen an den Knien und Ellenbogen eigenthümlich ausgebleicht, verdickt und gerunzelt erscheint. Diese Veränderung ist eine Quellungs- (Imbibitions-) Erscheinung, die erst an der Leiche zu Stande kommt und auch sich bildet, wenn man z. B. abgetrennte Extremitäten in’s Wasser legt, oder auch nur mit feuchtgehaltenen Tüchern umhüllt. Sie beweist daher nur, dass die Leiche im Wasser gelegen war, und der Grad ihrer Entwicklung gestattet gewisse approximative Schlüsse auf die Zeit, wie lange die Leiche im Wasser gelegen haben mag. Je dicker die betreffenden Epidermislagen waren, desto früher und intensiver entwickelt sich das betreffende Symptom, daher bei Individuen der arbeitenden Classe mehr als bei solchen mit zarten und dünnen Händen.
Wir sehen sonach, dass alle die genannten äusseren Symptome zwar beweisen, dass eine Leiche im Wasser gelegen ist, und dass die Erwägung des Grades ihrer Entwicklung auch zu schliessen gestattet, wie lange dieselbe der Einwirkung des Wassers ausgesetzt war, dass aber darunter kein einziges sich befindet, welches als dem Ertrinkungstod pathognomonisch zukommend angesehen werden könnte.
Innere Befunde.
Die inneren Befunde sind im Allgemeinen keine anderen, als wie sie nach jedem Erstickungstode vorkommen können: dunkelflüssiges Blut und venöse Hyperämien in einzelnen Organen, die jedoch keineswegs constant sind, eine Thatsache, die frühere Beobachter veranlasste, Ertrunkene bald an „Stickfluss“, bald an „Stickschlagfluss“, bald an „Nervenschlag“ sterben zu lassen.
Von den mehr specifischen Befunden verdient der Befund der Ertränkungsflüssigkeit in den Lungen, im Magen und in den Paukenhöhlen eine besondere Beachtung, weil derselbe, wenn mit Vorsicht verwerthet, noch am ehesten gestattet, die Frage zu beantworten, ob ein Individuum in einer Flüssigkeit ertrunken oder in dieselbe erst als Leiche gerathen ist.
Ertränkungsflüssigkeit in den Lungen.
Das Eindringen der Ertränkungsflüssigkeit in die Luftwege erfolgt in der Regel erst mit den terminalen Athembewegungen, nachdem die Bewusstlosigkeit eingetreten und die Reflexerregbarkeit, wenn auch nicht vollkommen erloschen, so doch bedeutend herabgesetzt worden ist. Während der Dyspnoe erfolgt die Aspiration der Ertränkungsflüssigkeit nicht, oder nur ausnahmsweise, weil der Reiz der eindringenden Flüssigkeit anfangs sofort rasche Exspirationen hervorruft, und in dem convulsiven Stadium der Dyspnoe durch den dabei sich einstellenden Exspirationskrampf mit dem Schaum auch die eventuell eingedrungene Flüssigkeit ausgetrieben wird. Von diesem Gange der Dinge kann man sich leicht durch den Versuch überzeugen. Legt man nämlich Thieren, bevor man sie in eine chemisch leicht nachweisbare Ertränkungsflüssigkeit (wir benützen dazu verdünnte Ferrocyankaliumlösungen, die bekanntlich mit Eisenchlorid einen intensiv blau gefärbten Niederschlag — Berlinerblau — geben) bringt, eine Schlinge um den Hals und zieht diese zu, bevor noch die terminalen Athembewegungen eingetreten sind, so findet man keine oder nur wenig Ertränkungsflüssigkeit in den Lungen, wohl aber bereits im Magen, während, wenn man die terminalen Athembewegungen ihren Verlauf nehmen lässt, die Flüssigkeit bis in die feinsten Bronchien, und gar nicht selten bis in die Alveolen hinein nachgewiesen werden kann, und zwar desto tiefer und in desto grösseren Mengen, je länger die terminalen Inspirationen gedauert hatten, und je intensiver sie gewesen sind.[367] Daraus geht hervor, dass auch bei ertrinkenden Menschen in der Regel die Ertrinkungsflüssigkeit aspirirt wird und daher in den Luftwegen gefunden werden kann. Gleichzeitig folgt aber aus dem Gesagten, dass nicht immer und nicht stets gleich grosse Mengen der Ertränkungsflüssigkeit aspirirt werden, da, wie wir oben bemerkt haben, die terminalen Athembewegungen bei verschiedenen Individuen verschieden lange dauern und selbst ganz ausbleiben können. Damit befinden sich auch die Beobachtungen von Seydel (Tagblatt der Wiener Naturforscherversammlung, pag. 243) in Uebereinstimmung, wonach bei narkotisirten Thieren grössere Mengen der Ertrinkungsflüssigkeit aspirirt werden und ebenso wenn das Ertränken im warmen statt im kalten Wasser geschah.
Daraus erklären sich auch die verschiedenen Befunde bei Ertrunkenen. In der Mehrzahl der Fälle finden wir mehr weniger beträchtliche Mengen der Ertränkungsflüssigkeit in den Luftwegen, und zwar, wenn, wie gewöhnlich, das Ertrinken im Wasser geschah, letzteres theils als solches, theils in Form von Schaum, der entweder gleich beim Eröffnen des Kehlkopfes und der Luftröhre sich zeigt, oder aus dieser beim Druck auf den Brustkorb oder die Lungen mitunter in grossen Mengen hervorquillt. Ein solcher Befund verdient alle Beachtung, doch wird sein Werth dadurch eingeschränkt, dass sich Schaum und wässerige Flüssigkeit auch bei anderen Todesarten finden können, und zwar nicht blos bei natürlichen mit Lungenödem einhergehenden Todesarten, sondern auch beim gewaltsamen Erstickungstode, wenn die Agonie lange gedauert hatte.
Bei acuten gewaltsamen Erstickungen dagegen erreicht die Schaum- und Serumbildung in den Lungen niemals einen so hohen Grad, wie man ihn bei Ertrunkenen in typischen Fällen zu beobachten Gelegenheit hat. In Folge des in sie eingedrungenen Wassers verhalten sich die Lungen so, wie von acutem Oedem befallene, sie erscheinen nämlich mehr weniger gedunsen, collabiren nur unvollständig beim Eröffnen des Thorax, fühlen sich besonders in den abwärtigen Partien teigig an und entleeren am Durchschnitt schaumiges Serum in mitunter beträchtlichen Mengen. Diese Erscheinung (Hypervolumen, Balonirung der Lungen) hat Casper von einem acuten Emphysem, v. Cerardini (l. c.) und Lesser (Vierteljahrschr. für gerichtl. Med. XL, pag. 1) von einer während des Ertrinkens zu Stande kommenden starken Schleimabsonderung in den Bronchien abgeleitet, woher einestheils die Schaumbildung, anderntheils durch Verlegung der kleinen Bronchien das Ausbleiben des Lungencollaps herrühren soll. A. Paltauf („Ueber den Tod durch Ertrinken.“ 1888) dagegen hat gefunden, dass der Grund der „ballonartigen“ Auftreibung der Lungen vorzugsweise in einem schon während des Ertrinkens stattfindenden Eindringen von Ertränkungsflüssigkeit aus den Alveolen in das Zwischengewebe zu suchen sei, welches theils auf präformirten Wegen (Kittleisten, Saftspalten), theils durch kleine Läsionen der Alveolarwand erfolgt. So erklärt sich auch die schon von Falk (Virchow’s Arch. XLVII und Vierteljahrschr. für gerichtl. Med. XIX, pag. 228), sowie von Brouardel und Vibert (Virchow’s Jahrb. 1880, I, pag. 663) gemachte Beobachtung, dass ein Theil der Ertränkungsflüssigkeit bis in’s linke Herz und selbst darüber hinaus gelangen und dadurch, wie Brouardel und Vibert constatirten und Paltauf durch Untersuchungen mit dem Fleischel’schen Hämometer bestätigte, Blutverdünnung zu Stande kommen kann.[368]
Lungen und Magen bei Ertrunkenen.
Derartige exquisite Fälle sind nicht allzu häufig. Nicht selten zeigen die Lungen eine gewöhnliche Beschaffenheit, und es finden sich nur geringe Mengen der Ertränkungsflüssigkeit als Schaum in den oberen Luftwegen und noch weniger davon in den Lungen selbst, wobei überdies zu bemerken ist, dass solche geringe Mengen der Ertränkungsflüssigkeit, wenn dies Wasser gewesen ist, sich gar nicht von gewöhnlichem Serum unterscheiden lassen[369], während specifische Flüssigkeiten (z. B. Abtrittsflüssigkeit, Blut, Fruchtwasser), selbst wenn nur geringe Mengen aspirirt wurden, bis in die feinsten Bronchien und manchmal bis in die Alveolen deutlich verfolgt und unterschieden werden können. Doch ist bezüglich letzterer zu bemerken, dass im Allgemeinen desto weniger davon tief in die Lungen aspirirt werden kann, je dicker und zäher sie gewesen sind.[370]
Bei längerem Liegen der Leiche im Wasser und mit fortschreitender Fäulniss, respective Maceration, verschwindet der Schaum aus den Luftwegen, ebenso verliert sich auch allmälig durch Imbibitions- und Transsudationsvorgänge das aspirirte Wasser aus den Lungen und man findet dann allerdings, dass letztere beim Eröffnen des Thorax sich aus diesem hervordrängen, diese Erscheinung ist aber nicht mehr durch stärkere Blähung der Lunge, sondern durch die blutig-serösen Transsudate im Pleurasack veranlasst, auf welchen die Lungen schwimmen und durch welche sie nach vorne gedrängt werden. Am Schnitt finden sich dann solche Lungen desto trockener, je weiter schon die Transsudation vorgeschritten ist.
Auch im Magen kann sich die Ertränkungsflüssigkeit finden. Sie gelangt dahin offenbar in den ersten Stadien der Dyspnoe, indem das eindringende Wasser theils instinctive, theils reflectorische Schlingbewegungen veranlasst. Die Mengen, die verschluckt werden, variiren sehr. Stärkere Anfüllungen des Magens mit Wasser haben wir nur ausnahmsweise beobachtet (mitunter sogar eine ausgesprochene Auswässerung der Magenschleimhaut), und bei kleinen Mengen ist es schwer, ja unmöglich, dieselben von anderweitiger Magenflüssigkeit zu unterscheiden, während, wenn das Ertrinken in specifischen Flüssigkeiten geschah, die Unterscheidung leicht gelingt. Bei faulen Leichen kann allerdings ein Theil und selbst das ganze aufgenommene Wasser durch Imbibition wieder verschwinden.
Bezüglich des Befundes der Ertränkungsflüssigkeit in den Lungen und im Magen liegt die Frage nahe, ob diese Stoffe nicht auch an der Leiche hineingelangen können. Diese Möglichkeit wurde vielfach bestritten, ist jedoch durch zahlreiche Versuche Liman’s, denen wir auch eine grosse Zahl unserer Versuche anschliessen können, thatsächlich sichergestellt. Am leichtesten dringen wässerige Flüssigkeiten ein, schwerer dagegen schlammige oder dicke und zähe, so dass, wenn letztere tief in den Bronchien gefunden werden, nicht anzunehmen ist, dass sie erst an der Leiche hineingelangten. Auch haben wir uns überzeugt, dass schon ein geringes Verlegtsein der Luftwege oder des Oesophagus mit Schleim genügt, um das tiefere Eindringen von Flüssigkeiten zu verhindern, sowie wir auch gefunden haben, dass postmortal niemals grosse Mengen der Flüssigkeit in die Lunge oder in den Magen eindrangen.[371] Engel hat auch darauf aufmerksam gemacht, dass durch Compression und Nachlassen des Thorax der in einer Flüssigkeit liegenden Leiche die letztere künstlich aspirirt werden kann, ein Vorgang, der unabsichtlich beim Herausziehen von Leichen aus Flüssigkeiten sich ereignen könnte. Doch ist dies nicht erwiesen.
Postmort. Eindringen d. Ertränkungsflüssigkeit. Darm u. Paukenhöhle.
Nicht selten findet sich die Ertränkungsflüssigkeit im Duodenum und oberen Dünndarm und wir haben dieselbe sogar wiederholt bis in’s Ileum hinein verfolgen können, was namentlich bei specifischen Flüssigkeiten (Blut, Abortsjauche u. dergl.) leicht möglich ist. Ein solcher Befund ist von grösstem Werth und für das Ertrinken in der betreffenden Flüssigkeit fast absolut beweisend, da, wie in unserem Institute von Fagerlund („Ueber das Eindringen von Ertränkungsflüssigkeit in die Gedärme.“ Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1890, LII) angestellte Versuche ergaben, ein postmortales Eindringen solcher Flüssigkeiten unter gewöhnlichen Verhältnissen niemals, sondern nur dann stattfindet, wenn dieselben unter starkem Druck in den Magen eingetrieben werden.
Nachdem, wie wir bei der Lehre vom Kindesmorde erwähnen werden, Wreden und Wendt die Behauptung aufgestellt hatten, dass beim sogenannten fötalen Erstickungstod der Früchte durch die dabei stattfindenden vorzeitigen Athembewegungen Fruchtwasser und Meconium nicht blos in die Lungen und in den Magen, sondern auch in die Paukenhöhlen gelangen könne, lag es nahe, dieses Verhalten auch für die Diagnose des Erstickungstodes zu verwerthen. Nachdem wir darauf aufmerksam gemacht hatten, konnte Blumenstok[372] bei einem Kinde, das von seiner Mutter in schmutzigem Wasser ertränkt worden war, die in diesem suspendirten fremden Substanzen auch in den Paukenhöhlen nachweisen; ebenso waren wir bereits wiederholt in der Lage, bei in Abortflüssigkeit oder Spülicht erstickten Kindern die Bestandtheile der letzteren (verschiedene Pflanzenzellen und Fasern, Reste quergestreifter Muskelfasern, Gallenfarbstoff, Amylumkörner, Tripelphosphate etc.) in den Paukenhöhlen aufzufinden. Dagegen gelang uns bei anderen ähnlichen Fällen dieser Nachweis nicht und ebenso auch nicht bei zwei Männern, die beim Canalräumen durch die Canalgase erstickt worden waren, obgleich in beiden Fällen sowohl in den Luftwegen als im Magen Canalinhalt gefunden wurde. Auch Lesser („Zur Würdigung der Ohrenprobe.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXX, 1) fand bei einem im Koth erstickten Neugeborenen Fruchtwasser im Mittelohr, aber keine Kothpartikel. Es scheint daher die Ertränkungsflüssigkeit beim Ertrinken keineswegs immer, sondern nur häufig einzudringen und im letzteren Falle wäre ein solcher Befund diagnostisch höchst werthvoll, vorausgesetzt, dass das Trommelfell unverletzt war, wenn die Möglichkeit eines postmortalen Eindringens der Ertränkungsflüssigkeit positiv ausgeschlossen werden könnte. Leider ergaben in unserem Institute von Hněvkovský ausgeführte Versuche[373], dass nicht blos klare, sondern auch corpusculäre Elemente enthaltende Flüssigkeiten auch erst postmortal in das Mittelohr eindringen können, indem bei 45 theils mit ganzen Kindesleichen, theils mit abgeschnittenen Köpfen Erwachsener unternommenen Submersionen in Ferrocyankaliumlösung, sowie in Stärkemehl oder Lycopodium enthaltenden oder aus zerriebenem Fleisch bereiteten Flüssigkeiten 13mal die betreffende Flüssigkeit, respective die in ihr suspendirten Fremdkörper in der Paukenhöhle nachgewiesen werden konnten. In den meisten Fällen fand sich die betreffende Flüssigkeit in beiden Paukenhöhlen, bei einigen war sie nur in die eine eingedrungen. Die so häufig bei Kindern vorkommende Entzündung des Mittelohres und der Tuben erschwerten in vielen Fällen das Eindringen der Flüssigkeit, woraus sich erklärt, dass bei den 28 Kindesleichen die Flüssigkeit nur siebenmal, bei den 17 Köpfen Erwachsener aber ebenfalls siebenmal, daher verhältnissmässig häufiger in den Paukenhöhlen gefunden wurde.
Mord und Selbstmord durch Ertränken.
Wird eine Leiche aus dem Wasser oder einer anderen Flüssigkeit gezogen und finden sich an derselben keine anderen Erscheinungen als solche, wie sie gewöhnlich bei Ertrunkenen beobachtet werden, dann ist es selbstverständlich nicht möglich, blos aus dem Obductionsbefunde die Frage zu beantworten, ob das Individuum einen Selbstmord begangen habe, oder zufällig ertrunken oder durch Schuld eines Anderen in die Flüssigkeit gerathen sei, und es sind einzig und allein die Umstände des Falles, die in dieser Richtung Aufklärung zu geben im Stande sind.
Selbstmord oder Zufall?
Mord durch Ertränken kommt bei Erwachsenen nur selten vor, häufig dagegen bei Kindern, namentlich bei Neugeborenen. Selbstmord durch Ertränken ist sehr gewöhnlich und fast ebenso häufig, wie jener durch Erhängen, wobei sich die Betreffenden mitunter die Füsse und Hände zusammenbinden, sich mit Steinen, die sie am Halse oder an den Füssen, seltener an den Händen (bei einem 82jährigen Mann, der sich eines acquirirten Schankers wegen ertränkt hatte, war an jeder Hand ein Bügeleisenstahl angebunden) befestigen oder in die Taschen stecken, beschweren. Ebenso ist es bekannt, dass zufälliges Verunglücken durch Ertrinken ein sehr häufiges Ereigniss bildet, besonders im Rausche oder im Sommer beim Baden, in welchem letzteren Falle die Nacktheit der Leiche oder Schwimmkleider einen Anhaltspunkt bieten.[374]
Vitale Verletzungen an Wasserleichen.
Wurde das Individuum auf eine andere Weise getödtet und erst als Leiche in’s Wasser geworfen, so können Verletzungen oder Spuren anderweitig stattgefundener Gewalteinwirkung an der Leiche sich finden, die einen solchen Vorgang klarstellen. Bei der Beurtheilung derartiger Befunde sind jedoch analoge Vorsichten zu beobachten, wie wir sie aus gleichem Anlasse bei Erhängten zu beobachten empfohlen haben. Es ist zunächst möglich, dass Jemand thatsächlich früher durch fremde Hand eine Verletzung erlitt, so z. B. bei einer vorausgegangenen Rauferei, und bald darauf, etwa beim Nachhausegehen im berauschten Zustande, zufällig ertrank. Es ist ferner möglich, dass Jemand früher auf eine andere Weise sich umzubringen versuchte und dann erst in’s Wasser sprang, oder dass er absichtlich am Rande eines Wassers oder in diesem stehend sich erschoss, den Hals durchschnitt und dergleichen, also einen combinirten Selbstmord beging, der keineswegs zu den Seltenheiten gehört. Weiter besteht die Möglichkeit, dass eine an einer Wasserleiche gefundene Verletzung beim Sturz in’s Wasser und beim Auffallen auf harte, über oder unter dem Wasser befindliche Gegenstände entstanden sein konnte. Geschah der Sturz von bedeutender Höhe (von Brücken oder in Brunnen), so können schwere Verletzungen zu Stande kommen. So obducirten wir einen Mann, der beim Sprung von einer Brücke in den Fluss, wie Augenzeugen sahen, zuerst auf einen vorspringenden Mauerpfeiler und dann erst in’s Wasser gefallen war und wenige Augenblicke darnach todt herausgezogen wurde, bei dessen Section sich eine bis auf die Schädelbasis sich fortsetzende Fissur des Scheitelbeins mit Suffusion der Kopfhaut und Blutaustritt in die Schädelhöhle und ausserdem ein Bruch zweier Rippen fand, und einen anderen, der sich beim Sturz in den seichten Wienfluss einen hölzernen Pflock eingestossen hatte, der von der rechten Leistengegend bis in den rechten Schenkelkopf eingedrungen war. Dass auch das einfache Auffallen des Körpers auf das Wasser Verletzungen zu erzeugen im Stande wäre, kann nur bei Sturz aus bedeutender Höhe angenommen werden, und es wäre möglich, dass bei flachem Auffallen des Körpers Muskelzerreissungen oder Rupturen innerer Organe sich bilden könnten. Letztere haben wir bisher nicht gesehen, wohl aber wiederholt und mitunter zahlreiche Ecchymosen von bis Bohnen-, selbst Thalergrösse in der Musculatur, besonders der Hals- und Brustmuskeln, welche auch Dr. Paltauf (l. c.) erwähnt. Sie können vom Sturz in’s Wasser oder von der heftigen Muskelaction bei den Versuchen, sich zu retten, oder von den Erstickungskrämpfen, aber auch von Wiederbelebungsversuchen, z. B. nach Sylvester, herrühren.[375] Am häufigsten haben wir sie bei im Winter Ertrunkenen beobachtet, so dass wir meinen, dass auch die lebhafte Haut- und Muskelcontraction durch die Kälte mitwirken kann. Taylor hat bei einer Frau, die von einer Brücke in die Themse gesprungen war, eine Verrenkung beider Oberarme gefunden. Schädelbrüche und ähnliche Verletzungen können durch einen blossen Fall in’s Wasser, selbst wenn er aus bedeutender Höhe geschah, nicht entstehen. Ueber Fracturen und Luxationen der Halswirbelsäule, die durch Kopfsprung in seichtes Wasser entstanden, berichten Taylor und Bamberger („Wiener med. Presse.“ 1882, pag. 287). Chimani in Wien erwähnt in seinem Berichte über die 1867–1877 behandelten 5041 ohrenkranken Soldaten auch einen Fall von Trommelfellruptur durch Sturz in’s Wasser aus grosser Höhe.
Postmortale Verletzungen an Wasserleichen.
Ferner ist zu beobachten, dass an Wasserleichen gefundene Verletzungen auch erst nach dem Tode entstanden sein konnten. Zunächst dadurch, dass die Leiche durch stark strömendes Wasser über kiesigen Boden fortgeschleift wurde. Solche Verletzungen sahen wir bei einem 20jährigen Manne, der in Wien in den hochgehenden Donaucanal gesprungen war und noch am selben Tage an einer über ¼ Stunde entfernten Stelle an’s Ufer geschwemmt wurde. Wir fanden die ganze Stirne, den Nasenrücken und die Wangen aufgeschunden, ferner streifenförmige Hautaufschürfungen an beiden Handrücken und an beiden Knien, sämmtlich ohne Reactionserscheinungen. Ebenso können Verletzungen, namentlich am Kopfe, beim Treiben der Leiche durch Anstossen an feste Gegenstände, Brückenpfeiler, Eisschollen sich bilden und noch mehr, wenn sie unter Mühlräder, die Radschaufeln von Dampfschiffen[376] etc. geräth. Eine solche Entstehungsweise nahmen wir an bei einer Fissur des Stirnbeins, die vom For. supraorb. bis zur Kranznaht sich hinaufzog und bei einer hochgradig verfaulten Wasserleiche sich fand, deren Knochen, namentlich jene des Schädels, von Weichtheilen ganz entblösst waren und die höchst wahrscheinlich den Eisgang durchgemacht hatte.
Auch Verletzungen durch Wasserthiere sind möglich, solche durch Ratten in Cloaken häufig. Andere können erst beim Herausziehen der Leiche aus dem Wasser, beim Heraushacken aus dem Eise oder auch dadurch entstehen, dass die irgendwo angeschwemmte Leiche wieder in den Fluss zurückgestossen wird. Dass letzteres nicht selten geschieht, und zwar um Mühe und Begräbnisskosten zu ersparen, beweist die Thatsache, dass eine eigene Verordnung erlassen werden musste, welche den Bewohnern der unterhalb Wiens gelegenen Donauufer ein derartiges Gebahren verbietet.[377] Im Laufe weit vorgerückter Fäulniss lösen sich einzelne Theile ab, oder werden von der Wasserströmung abgerissen und fortgeschwemmt, weshalb die Verstümmlung alter Wasserleichen zu den gewöhnlichen Befunden gehört.
Bezüglich der Erkennung solcher Verletzungen als postmortaler müssen wir auf das an einer anderen Stelle (pag. 359) Gesagte verweisen.
Bei faulen Wasserleichen kommen mitunter ganz eigenthümliche postmortale Verletzungen vor. So obducirten wir die Leiche einer alten Frau (Selbstmörderin), die erwiesenermassen einen Monat im Wasser gelegen war. An zahlreichen Stellen des Körpers, insbesondere dicht stehend an der linken Scheitelgegend, hinter beiden Ohren, am Halse, an der rechten Seite des Bauches und am Promontorium fanden sich theils rundliche, theils schlitzförmige, hanfkorngrosse Oeffnungen in der Cutis, die bis zum Fettgewebe reichten, so dass die Haut wie zerstochen aussah. Offenbar waren diese Oeffnungen durch Herausfallen der Haar- und Drüsenbälge entstanden. Einen noch merkwürdigeren Befund ergab die nackte und stark macerirte Leiche eines 10–12jährigen Knaben, die im Juli aus dem Wasser gezogen wurde. Sie kam zur gerichtlichen Obduction, weil der Polizeiarzt „Stichwunden am Kopf und einen haarseilartig durch diese durchgezogenen Strick“ bemerkte. In der That war der Anblick ein ganz frappirender. Die Schädeldecken waren nahezu haarlos und bildeten einen schlaffen Sack, ähnlich wie man dieses bei macerirten Früchten gewöhnlich bemerkt. In beiden Scheitelgegenden fanden sich mehrere schlitzförmige, ½ bis 1½ Cm. lange, durch die Galea dringende Oeffnungen in der Kopfhaut, aus deren einer scheinbar ein macerirter Strick heraushing, der im Ganzen eine Länge von 29 Cm. besass. Bei näherer Besichtigung ergab sich jedoch, dass das innere Drittel dieses Strickes ein schnurartig zusammengedrehtes Stück des herausgeschwemmten Pericraniums war, an dessen Ende sich ein Stück macerirten Schilfrohres angehängt hatte. Auch fand sich, dass auch aus mehreren der übrigen Oeffnungen schnurartig zusammengedrehte Pericraniumreste heraushingen. Der Schädel war vollkommen unverletzt, auch sonst wurde keine Spur einer Gewaltthat gefunden. Es handelte sich somit um eine blosse Leichenerscheinung. Die Oeffnungen waren entweder aus den durch Herausfallen der Haarbälge gebildeten Lücken oder von Innen durch den Druck der Fäulnissgase entstanden, oder endlich durch Anstossen der Leiche an irgend welche Gegenstände, wobei zu bemerken ist, dass, wie Versuche ergaben, die Richtung der Schlitze genau der localen Spaltbarkeitsrichtung der Haut, respective der Galea entsprach.
Strangfurchen an Wasserleichen.
Würden sich an einer Wasserleiche Strangulationsmarken finden, so wäre nicht zu übersehen, dass ähnliche Befunde sich auch anderweitig entwickeln können. Auf, von Hemdkrägen etc. herrührende Streifen am Halse, die, namentlich wenn die Fäulniss den Hals auftreibt, stärker sich entwickeln können, haben wir bereits aufmerksam gemacht. Eine wirkliche Strangmarke ohne Strangulation kann aber auch dadurch entstehen, dass der Betreffende sich absichtlich einen schweren Gegenstand um den Hals gebunden hatte.
So bekamen wir einen Mann zur Obduction, der wenige Tage, nachdem er sich ertränkt hatte, aus der Donau gezogen worden war. An seinem Halse hing an einem doppelten dünnen Strick ein mehrere Kilo schwerer Ziegelstein und ersterem entsprach eine scharf markirte doppelte Strangfurche, die einen gleichen Verlauf zeigte, wie man ihn bei Erhängten zu sehen pflegt. Würde sich die Schlinge im Wasser gelöst haben, so hätte der Befund der Strangmarke am Halse den Verdacht erregen können, dass der Betreffende durch einen Anderen strangulirt und dann in’s Wasser geworfen worden sei. In der That kam uns seitdem ein solcher Fall vor, betreffend einen 40jährigen Israeliten, dessen Leiche 7 Tage nach seinem Verschwinden mit einer losen Strickschlinge um den Hals aus der Donau gezogen worden war. Es bestand Verdacht auf Mord, weil der Mann angeblich Schulden eincassiren gegangen war; anderseits wurde constatirt, dass derselbe wiederholt Selbstmordgedanken geäussert habe. Am Halse der ziemlich faulen Leiche fand sich eine deutliche Strangrinne zwischen Kehlkopf und Zungenbein, wie bei Erhängten hinter den Ohren gegen die Mitte des Nackens verlaufend, ohne Verletzungen darunter. Auch sonst äusserlich keine Verletzung. Dagegen waren die Schädeldecken stark blutig imbibirt und an der vorderen Partie bis zur Mitte der Pfeilnaht deutlich suffundirt. Sonst keine innerliche Verletzung. Kyphoscoliosis, Schwielen in den Lungenspitzen, Herzhypertrophie und Cholelithiasis. Offenbar hatte der kranke Mann einen Selbstmord begangen und der am Strick befestigt gewesene Stein hatte sich abgelöst. Die Suffusion an der Stirnpartie des Schädels war durch den Sturz in’s Wasser leicht erklärlich. In der Wiener med. Wochenschr., 1862, Nr. 33 und 34, bringt Keckeis einen Fall, in welchem ein Ertrunkener in der Weise aus einem Brunnen herausgebracht wurde, dass man ihm die Kette des Brunneneimers um den Hals band und ihn dann mit der Winde heraufzog, worauf allerdings eine sehr ausgeprägte Strangfurche am Halse der Leiche gefunden worden ist.
Wie lange lag die Leiche im Wasser?
Bei der Beantwortung der Frage, wie lange eine Leiche im Wasser gelegen sei, wird, wenn es sich um eine noch frische Leiche handelt, vorzugsweise das oben erwähnte Verhalten der Epidermis an den Händen und Füssen in Erwägung kommen. Am frühesten zeigt sich die Entfärbung, Quellung und Runzelung der Epidermis an den Fingerspitzen, und zwar schon nach 2–3 Stunden, und schreitet dann, indem sie sich auch an der Hohlhand, und zwar zunächst an den Ballen derselben, zeigt, successive vorwärts, so dass gewöhnlich in 2–3 Tagen die gesammte Epidermis der Innenseite der Hand in der erwähnten Weise verändert erscheint. Später quillt die Epidermis, und zwar auch am Handrücken, immer mehr auf, wird schliesslich (in 5–8 Tagen) kreideweiss und ihr Zusammenhang mit dem Corium beginnt sich zu lockern. An den Füssen geschehen die Veränderungen dann langsamer, wenn dieselben bekleidet waren, sonst aber der dickeren Epidermislage wegen meist rascher als an den Händen. Einfrieren hemmt den Eintritt dieser Macerationserscheinungen.
Fäulniss und Maceration bei Wasserleichen. Auftauchen derselben.
In den weiteren Perioden ist blos der Grad der Fäulniss, respective Maceration für die immer nur approximative, Zeitbestimmung zu verwerthen. So lange die Leiche unter Wasser bleibt, schreitet die Fäulniss nur langsam vorwärts, und zwar desto langsamer, je kälter die Jahreszeit, respective das betreffende Wasser ist. Auch im strömenden Wasser langsamer als im stehenden. Sobald aber die Leiche an die Oberfläche gelangt[378], nimmt die Fäulniss der Leiche einen desto rapideren Fortgang, je weiter die Maceration bereits gediehen war und je wärmer das Wasser sowohl als noch mehr die Luft ist. Dann erst entwickelt sich ungemein rasch die schmutzig-grüne Fäulnissfarbe und ein rapides Fäulnissemphysem, welches im Sommer in wenigen Stunden die Leiche, die, so lange sie unter Wasser war, noch ziemlich gut erhalten sein konnte, „gigantisch“ auftreibt und zur Unkenntlichkeit entstellt. Die Auftreibung und Missfärbung betrifft vorzugsweise das Gesicht, den Hals, den oberen Theil des Brustkorbes und die äusseren Genitalien, besonders den Hodensack, wegen der lockeren Beschaffenheit des Unterhaut- und intermusculären Bindegewebes.
Veränderungen an unter Wasser liegenden Leichen. Algenbildung. Alte Wasserleichen.
Die Veränderungen, denen die Leiche verfällt, wenn sie längere Zeit unter Wasser bleibt, bestehen zunächst in einem Fortschreiten der äusseren Macerationserscheinungen. Der Zusammenhang sowohl der gequollenen und ausgebleichten Epidermis der Hände und Füsse, als auch derjenigen am übrigen Körper wird mit der Cutis immer mehr gelockert, so dass später schon geringe Gewalten, z. B. die des strömenden Wassers, genügen, um grosse Partien der Epidermis sammt den Epidermoidalgebilden abzustreifen. Frühzeitig pflegen die Kopfhaare auszugehen, ebenso handschuhartig die Epidermis der Hände und Füsse sammt den Nägeln. Das Abgehen der Haare erfolgt nicht gleichförmig, sondern zuerst an den gewölbtesten und daher am meisten exponirten Partien des Kopfes, so dass man z. B. häufig an den Schläfen und am Hinterkopf Haare findet, während der übrige Schädel kahl ist, so dass ein kahlköpfig gewesenes Individuum vorzuliegen scheint; doch sind noch die Haarfollikel zu erkennen, die der Cutis ein wie mit Nadeln zerstochenes Aussehen verleihen. Auch finden sich häufig, trotz des Abganges der Epidermis, noch einzelne Haare in ihren Follikeln steckend.[379] Der Abgang der Epidermis sammt den Nägeln an den Händen und Füssen kann zu Täuschungen in Bezug des Standes des Individuums Veranlassung geben, da die blossliegende Cutis den Händen und Füssen ein zartes, wohlgepflegtes Aussehen verleiht und die blossliegenden Nagelbetten, die sogar eine Lunula zeigen, für schön gepflegte Nägel imponiren können. Längere Zeit im Wasser gelegene Leichen sind gewöhnlich mit „Schlamm“ überzogen, der häufig ziemlich fest adhärirt. Die nähere Untersuchung ergab jedoch, dass dieser „Schlamm“ wenigstens an den aus unseren Gewässern stammenden Leichen kein eigentlicher Schlamm, sondern ein sehr dichter, im collabirten und nicht mit wirklichem Schlamm verunreinigten Zustande wie nasse Watte aussehender Rasen fädiger Algen (nach Haberda Phycomyceten oder Algenpilze) ist, die, wie angestellte Versuche ergaben, in fliessendem Wasser sich mit Vorliebe auf Leichen und Leichentheilen ansetzen und eine sehr rege Wucherung zeigen. Vielleicht sind es dieselben Algen (Leptomites lacteus, Oscillaria alba), welche in stark mit organischen Substanzen, insbesondere mit den Abgängen von Zuckerfabriken, Bierbrauereien etc. verunreinigten Gewässern sich mitunter massenhaft entwickeln und sanitäre Uebelstände bedingen können (Eulenburg, Gesundheitswesen. II, pag. 1124). An einer in fliessendes Hochquellenwasser gelegten frischen Leiche eines Neugeborenen konnten wir schon am 8. Tage stellenweise einen feinen Algenflaum bemerken und schon am 11. zerstreute, bis nussgrosse Ballen eines pinselförmig angeordneten Algenrasens, der rapid wucherte, so dass schon am 18. Tage die Leiche in Pelz von Algen gehüllt war, welcher nach vollendeter Fructification (am 28. bis 30. Tage) collabirte, worauf nach etwa 8 Tagen eine neuerliche Wucherung erfolgte, die denselben Verlauf nahm, wie die frühere. Es dürfte somit diese Algenwucherung bei Zeitbestimmungen nicht unbeachtet bleiben. Ausser diesen fädigen Algen siedeln sich nach einigen (10–12) Tagen eigenthümliche Schleimpilze (Lycogale) an, welche als punktförmige prachtvoll anilinblau oder zinnoberroth gefärbte Flecken auftreten, die bis Linsengrösse erreichen können. Gleichzeitig mit den erwähnten Vorgängen geht ein Auswässerungsprocess der Cutis einher, so dass letztere an eben aus dem Wasser gezogenen Leichen blass fleischroth, wie frisch erscheint, eine Farbe, die später immer bleicher wird, aber allerdings an der Luft bald in die gewöhnliche schmutzig-grüne Fäulnissfarbe übergeht.
Im Innern des Körpers kommt es zunächst zu Imbibitions- und Transsudationsvorgängen, so dass im Verlaufe der ersten Wochen die Organe in ähnlicher Weise blutig imbibirt erscheinen und die serösen Säcke blutige Transsudate enthalten, wie wir dieses bei macerirt geborenen Früchten sehen. Später beginnt auch hier, indem das Blut theils durch die der Epidermis beraubte Cutis, theils durch die frühzeitig entstehenden Continuitätstrennungen der Haut austritt, eine Auswässerung und zugleich ein Zerfall durch Maceration und Fäulniss und schliesslich bleibt, nachdem auch die Cutis der Colliquation verfallen, ausser den Knochen und den sehnigen Gebilden, Muskelscheiden etc. nur das subcutane und anderweitige Fett, welches, indem es sich in Fettsäuren umwandelt, die sogenannte Adipocire oder das Leichenwachs darstellt, auf welches wir später noch zurückkommen werden.
Wiederbelebte Ertrunkene.
Ueber die Erscheinungen bei vorläufig oder definitiv vom Erstickungstode Geretteten ist wenig bekannt. Viele sterben, ohne das Bewusstsein wieder erlangt zu haben, nach kurzer Zeit, bei Anderen kehrt das Bewusstsein vorübergehend, mehr weniger vollständig zurück, sie sterben aber meist im Laufe des ersten Tages unter Erscheinungen des Lungenödems. Nachträglich können bronchitische oder pneumonische Processe eintreten, besonders wenn Schmutzflüssigkeiten aspirirt wurden. Dass auch epileptische Symptome und retroactive Amnesie sich einstellen können, wie bei wiederbelebten Strangulirten (s. pag. 570), beweist ein von Knopf (Zeitschr. f. Medicinalbeamte, 1894, pag. 625) mitgetheilter Fall. Gelegenheitlich kommen auch die Folgen des Schreckes und die Kältewirkung in Betracht. In einem von uns obducirten Falle wurde eine Lungentuberculose von einem 9 Monate vor dem Tode erfolgten Sturz in eine Senkgrube abgeleitet, und in einem anderen von gleicher Ursache der einige Tage darnach an Pneumonie und Meningitis eingetretene Tod eines älteren Mannes. In beiden Fällen konnte nur ein unbestimmtes Gutachten abgegeben werden. Am häufigsten kommt es vor, dass Neugeborene aus Aborten oder Canälen noch lebend herausgezogen werden und an pneumonischen Processen erkranken oder sterben. Der Nachweis des causalen Zusammenhanges ist auch in diesen Fällen nicht immer leicht, da bekanntlich bronchitische und pneumonische Processe gerade bei Neugeborenen sich leicht und häufig anderweitig entwickeln. Bei einem 9 Tage nach dem Sturz in den Abort gestorbenen Neugeborenen ergab die Obduction eiterige Mediastinitis anterior, Pleuritis, Pericarditis, Peritonitis superior und Bronchopneumonie. Der ursächliche Zusammenhang dieser Processe mit der Infection durch Abortstoffe konnte nicht bezweifelt werden, umsoweniger, als in der von der Lungenschnittfläche abgestreiften Flüssigkeit Steinzellen und andere Pflanzentheilchen mikroskopisch nachgewiesen wurden. — Die Resorption grösserer Mengen von Wasser von den Lungen aus (s. pag. 576) kann wohl für sich allein als irrelevant betrachtet werden.
Andere Formen gewaltsamer Erstickung.
Von diesen wollen wir nur die, durch Verschluss der Respirationsöffnungen, ferner jene durch Verstopfung der Respirationswege durch fremde Körper und die Erstickung durch Behinderung der Excursionen des Thorax erwähnen.
Erstickung durch Verstopfen der Luftwege.
Die Erstickung durch Verschluss der Respirationsöffnungen kann besonders bei kleinen Kindern vorkommen und entweder durch Zuhalten des Mundes und der Nase mit der Hand oder mit anderen, besonders weichen Gegenständen geschehen. Im ersteren Falle können Druckspuren zurückbleiben, deren Anordnung und etwa den Fingernägeln entsprechende Form allein im Stande wäre, über die Erstickungsursache Aufschluss zu geben. Bei Neugeborenen ist zu beachten, dass solche Spuren auch von Selbsthilfe der Gebärenden, d. h. davon herrühren können, dass die letzteren mit den Fingern den Kopf oder Körper des Kindes zu entwickeln bestrebt waren. Symmetrische und ausschliesslich um die Respirationsöffnungen gelagerte Druckspuren kommen auf diese Weise allerdings nicht zu Stande. Hüten wird sich der Gerichtsarzt, die Vertrocknung der Lippen, die als Leichenerscheinung bei kleinen Kindern ganz gewöhnlich vorkommt, auf einen auf diese Theile stattgefundenen Druck zu beziehen. Die Erstickung durch Verschluss der Respirationsöffnungen mit weichen Gegenständen, Tüchern, Betten u. dergl. kann sowohl absichtlich unternommen werden, als zufällig vorkommen dadurch, dass kleine Kinder unter Betten etc. gerathen oder auf das Gesicht zu liegen kommen. Da solche Vorgänge meist keine äusseren Spuren zurücklassen, so ist der Gerichtsarzt auch nicht in der Lage, dieselben aus dem Sectionsresultat zu erkennen, und er wird sich damit begnügen, zu erklären, dass der Tod an Erstickung erfolgt sei und dass keine innere Ursache derselben nachgewiesen werden konnte, worauf er nicht unterlassen wird, die Umstände des Falles zu verwerthen.
Erstickung durch fremde Körper.
Die Erstickung durch Verstopfung der Luftwege durch fremde Körper ist meistens ein zufälliges Ereigniss. Auf diese Weise ausgeführter Selbstmord ist nur ganz ausnahmsweise beobachtet worden. Mehrere solche mit Strangulation combinirte Fälle haben wir oben mitgetheilt. Handyside (Schmidt’s Jahrb. 1843, XXXVIII, 232) berichtet über einen Selbstmord durch Ausstopfen des Rachens mit Baumwolle, Wosidlo (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F., I, 293) über einen gleichen Fall, in welchem Heu eingestopft wurde, und eine Reihe sehr interessanter anderer Fälle, worunter auch ein Selbstmord durch einen in den Oesophagus eingezwängten Schlüssel, findet sich in Schmidt’s Jahrb. 1845, LXVIII, pag. 83 u. s. f. In unserer Sammlung bewahren wir ein Convolut von Halsschleifen (Cravatten), die ein Bursche in selbstmörderischer Absicht sich in den Rachen gestopft, dann aber verschluckt hatte und die dann per anum abgegangen waren.
Noch seltener kommt die Tödtung Anderer durch Verstopfung der Luftwege zur Beobachtung und dann fast ausschliesslich nur bei neugeborenen Kindern. Wir selbst hatten ein Gutachten abzugeben über die Todesart eines sechsjährigen Knaben, in dessen Rachen zwei Stücke Brotkrume gefunden wurden, wobei der Verdacht bestand, dass der Stiefgrossvater dieselben gewaltsam dem Knaben eingestopft und ihn dadurch getödtet habe. Da ein zufälliges Steckenbleiben der Brotkrume im Rachen nicht ausgeschlossen werden konnte, blieb der Fall unentschieden, obgleich die Umstände sehr verdächtig waren.[380] Ferner obducirten wir die Leiche eines etwa sechsmonatlichen Kindes, welches im Prater mit durch Semmelkrume vollkommen ausgestopfter Mund- und Rachenhöhle todt aufgefunden worden war. Der Mund war weit geöffnet und die Backen so ausgestopft, dass schon das äussere Aussehen die absichtliche Ausstopfung erkennen liess.
Zufällig können solche Erstickungen erfolgen beim Steckenbleiben grosser Bissen im Schlund. Dies kann geschehen bei Kindern, bei Berauschten, Blödsinnigen u. s. w., seltener bei vollsinnigen Personen. Derartige Fälle gibt es eine grosse Menge und kommen uns solche jedes Jahr mehrmals vor. Namentlich sind es grosse sehnige Fleischstücke, die ihrer Grösse wegen den Schlund nicht passiven können, sich dann auf den Kehlkopfeingang legen und selbst in diesen hineinragend gefunden werden. In anderen Fällen sind es Substanzen, die während des Erbrechens in die Luftröhre geriethen, beziehungsweise aspirirt wurden. Auch dieses Vorkommniss betrifft vorzugsweise Säuglinge, die bekanntlich leicht erbrechen und dann, namentlich wenn das Erbrechen während des Schlafes erfolgt, die erbrochenen Substanzen leicht in die Luftwege bekommen und ersticken.
An gleicher Todesart sterben nicht selten schwer Betrunkene, ebenso anderweitig Bewusstlose, bei welchen einestheils die mit dem bewusstlosen Zustand verbundene Hilflosigkeit, anderseits das Darniederliegen der Reflexe das Eindringen der erwähnten Substanzen in die Luftwege erleichtern kann. Hier muss jedoch bemerkt werden, dass nicht in allen Fällen, in welchen Mageninhalt in den Luftwegen gefunden wird, davon der Tod abgeleitet werden darf; denn einestheils konnte erst während einer, durch eine andere Todesursache gesetzten Agone Erbrechen und Aspiration des Erbrochenen erfolgt, anderseits konnte der Mageninhalt erst an der Leiche theils durch Manipulationen mit derselben oder durch günstige Lage oder durch den Druck der im Unterleibe sich entwickelnden Fäulnissgase in den Rachen und von da aus in die Luftwege gelangt sein.
Auch andere Körper können die Luftwege obturiren, so z. B. zufällig hineingerathene Bohnen, Münzen u. dergl. Solche Fälle betreffen fast ausnahmslos Kinder und haben kaum ein forensisches Interesse. Wir hatten eine Frau zu obduciren, welche eines Morgens todt im Bette gefunden worden war. Die Section ergab Erstickung und als Ursache derselben ein falsches Gebiss, welches im Kehlkopf steckte und in der Stimmritze fest eingekeilt, somit nicht etwa, wie dieses häufig vorkommt, erst postmortal zufällig nach hinten gefallen war.
Bronchitis. Thymus- und Kropftod.
Als eine sehr häufige Ursache des plötzlichen Todes von Säuglingen ist noch die Verstopfung der Luftwege durch bronchitischen Schleim zu erwähnen. Es werden uns ungemein häufig Kinder zur Obduction übergeben, welche plötzlich meist unter „Fraisen“ gestorben waren, ohne ausser Husten irgend welche krankhafte Erscheinungen während des Lebens geboten zu haben und deren Obduction ausser den Zeichen der Erstickung, insbesondere, meist zahlreichen, Ecchymosen an den Lungen und am Herzen, blos eine Ansammlung von Bronchialsecret in den Bronchien und die sonstigen Merkmale der Bronchitis ergibt. Die grosse Geneigtheit der Säuglinge zu katarrhalischen Processen einerseits und die Hilflosigkeit (Muskelschwäche) der Kinder anderseits erklärt die Häufigkeit dieser Vorkommnisse. Grawitz (Deutsche med. Wochenschr. 1888, Nr. 22) fand bei zwei plötzlich verstorbenen Säuglingen eine vergrösserte Thymusdrüse und ist geneigt, in einer plötzlichen Anschwellung derselben und consecutivem Verschluss der Luftwege die Todesursache zu sehen. Nordmann (Schweizer Correspondenzbl. 1889, XIX) erklärt sich auf diese Weise den Tod eines jungen Mannes mit persistenter Thymusdrüse, der plötzlich nach einem Seebade gestorben war. A. Paltauf (Ueber die Beziehungen der Thymusdrüse zu plötzlichen Todesfällen. Wiener klin. Wochenschr. 1889, Nr. 46 und 1890, Nr. 9) dagegen führt auf Grund zahlreicher Beobachtungen aus, dass sich die Annahme eines Verschlusses der Luftwege durch eine abnorm grosse Thymusdrüse nicht rechtfertigen lasse, dass aber, wie auch Nordmann andeutet, die sogenannte „lymphatische Constitution“, die sich ausser durch Vergrösserung (Persistenz) der Thymusdrüse auch durch Schwellung der übrigen lymphatischen Apparate kundgibt, ein zum plötzlichen Tode disponirendes Moment bildet, der bei Hinzutritt von Gelegenheitsursachen (febrilen Erkrankungen, körperliche Anstrengung, Affect u. dergl.) wahrscheinlich durch „Herzlähmung“ erfolgt. Seydel (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1893, V, pag. 55) meint, dass bei rückwärts gestrecktem Halse eine plötzliche Thymusschwellung plötzlichen Tod veranlassen kann, welche Möglichkeit auch Kob (ibidem, VI, pag. 121) zugibt, während Tamassia (Atti del Istituto Veneto. 1894) der Meinung der meisten Kinderärzte sich anschliesst, dass das sogenannte Asthma thymicum und seine Consequenzen mit der Thymus als solcher nichts zu thun hat, vielmehr eine Neurose ist, die besonders bei rachitischen und lymphatischen Kindern vorkommt. Auch fand er bei seinen Versuchen, dass ein 15–20mal grösseres Gewicht als das der normalen Thymus erforderlich ist, um die Trachea des Neugeborenen in nennenswerthem Grade zu comprimiren. Hierher gehört auch der sogenannte Kropftod, d. h. eine Erstickung durch völligen Verschluss der durch eine Struma comprimirten Trachea, durch acute Schwellung der Trachealschleimhaut oder durch acute Anschwellung des Kropfes selbst, die durch Hyperämie, Entzündung oder Hämorrhagien erfolgen kann (S. Ewald, „Ueber Trachealcompression durch Struma und ihre Folgen“. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII. Suppl. pag. 33). — Bei Kindern kann auch der Durchbruch verkäster Bronchialdrüsen in einen Bronchus plötzlichen Erstickungstod veranlassen.
Erstickung durch Verschüttetwerden.
Die Erstickung durch mechanische Behinderung der Excursionsfähigkeit des Thorax kann erfolgen beim Verschüttetwerden und beim Erdrücktwerden aus anderen Ursachen. Beim Verschüttetwerden erfolgt der Tod in der Regel durch mechanische Verletzungen, insbesondere durch Rupturen innerer Organe; er kann jedoch auch nur durch Ersticken eintreten, indem die auf dem Körper (Thorax und Unterleib) lastende Masse die Respirationsbewegungen unmöglich macht. Geschieht letzteres nicht oder nicht vollständig, so kann das verschüttete Individuum desto längere Zeit in der betreffenden Situation aushalten, je poröser die über dem Körper lagernde Masse ist, da durch dieselbe atmosphärische Luft den Respirationsorganen zugeführt wird. Daher konnte A. Berenguier[381] bei seinen Versuchen die in Asche, Mehl u. dergl. eingegrabenen Thiere noch 15 Stunden lang am Leben erhalten. So erklärt sich auch, dass verschüttete Erwachsene, aber auch eingegrabene Kinder noch nach vielen Stunden lebend zu Tage gefördert wurden. Bereits Bohn berichtet von zwei Neugeborenen, die nach der Geburt sogleich verscharrt und nach mehreren Stunden noch lebend ausgegraben wurden. Einen ähnlichen Fall erzählt Maschka, ebenso Bardinet (Schmidt’s Jahrb. 1886, II). In letzterem Falle hatte die Mutter das Kind, welches sie für todt hielt, in ein Tuch eingewickelt und 25 Cm. tief unter die Erde vergraben. Nach 8 Stunden (!) wurde es ausgegraben, zum Leben gebracht und lebte noch 4 Tage.
Besteht die Substanz, mit welcher der Körper bedeckt wurde, aus beweglichen Theilchen, so können dieselben aspirirt werden, besonders mit jenen Respirationsbewegungen, die im bewusstlosen Zustande noch erfolgen. Berenguier konnte in seinen oben angeführten Versuchen die staubförmigen Substanzen zwar im Rachen und im oberen Theile des Oesophagus, niemals aber in der Glottis oder im Magen nachweisen. Dagegen fanden wir bei einem Manne, der beim Einsturz eines Speichers durch mehrere hundert Zollcentner Kornfrucht verschüttet worden war, Kehlkopf und Trachea und deren beide Hauptäste mit Getreidekörnern verstopft und einzelne sogar in den grossen Bronchien der linken Lungenpforte. Da solche Stoffe auch an der Leiche ohne Schwierigkeit in die Mundhöhle gelangen können, so werden wir auf eine erfolgte Aspiration nur dann schliessen, wenn wir dieselben tief in den Luftwegen oder im Magen oder gar, wie Maschka (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLV, pag. 242) einen solchen Fall mittheilt, im Dünndarm finden.
Ersticken durch Erdrücktwerden.
Erstickung durch Erdrücktwerden kann auch geschehen im Gedränge oder bei Kindern durch den Körper der Mutter oder einer anderen in demselben Bette schlafenden Person. Letztere Todesart ist nur selten durch die Section allein zu constatiren, sondern muss nur aus dem Zusammenhalten der Resultate dieser mit den Umständen des Falles erschlossen werden. Uebrigens wird diese Todesart ungleich häufiger angenommen, als sie wirklich vorkommt, da in den meisten der von uns obducirten Fälle eine natürliche Ursache des unerwarteten Absterbens, insbesondere Bronchitis, nachgewiesen wurde. Fälle, wo die Erstickung durch Auffallen schwerer Lasten (Wägen, Balken, Steine etc.) bewirkt wurde, haben wir wiederholt obducirt. Dass auch gegenüber solchen, in der Regel durch die Umstände klargestellten Fällen Vorsicht geboten ist, beweist eine Mittheilung Blumenstok’s (Maschka’s Handbuch. I, 422), betreffend einen durch Kopfverletzungen umgebrachten Bergmann, auf welchen nachträglich, um den Tod als zufällige Verunglückung hinzustellen, ein 5–6 Centner schwerer Felsblock gewälzt worden war!
Nach Tamassia’s Versuchen (1892) erfolgt der Tod nach blosser Belastung des Thorax, auch wenn dieselbe das Gewicht des Körpers um ½–⅓ übersteigt, erst nach ½–1¾; Stunden, früher, wenn zugleich der Bauch belastet wird, niemals aber plötzlich. Wenn letzteres geschieht, so hat noch eine andere Ursache mitgewirkt.
III. Tod durch Verhungern.
Die Zeit, wie lange ein Mensch ohne Nahrung auszuhalten vermag, ohne zu sterben, lässt sich nicht genau bestimmen. Alter, früherer Ernährungszustand und der Umstand, ob nur die Nahrung oder gleichzeitig auch das Getränk (Wasser) entzogen wurde, werden von Einfluss sein.
Wie lange lebt man ohne Nahrung?
Wie lange neugeborene Kinder ohne Nahrung leben können, lässt sich aus den keineswegs seltenen Fällen von angeborener Atresie des Duodenums und der minder häufigen des Oesophagus schliessen. R. Meier (Klebs, Path. Anat. 165) sah ein Kind mit angeborener Abschnürung des oberen Stückes des Oesophagus vom unteren erst am siebenten Tage sterben. Eine grosse Reihe von Fällen von angeborenem Verschluss des Duodenums hat Hempel (Jahrb. f. Kinderheilkunde. 1873, VI, pag. 381), ebenso Theremin (Deutsche Zeitschr. f. Chirurgie. 1877, VIII. pag. 34) zusammengestellt. Die Kinder starben durchschnittlich 3–5 Tage nach der Geburt, doch hatte das Leben in einem Falle 12 Tage gedauert. Von zwei von uns obducirten Kindern mit angeborener Verwachsung des Duodenums über dem Diverticulum Vateri lebte das erste einen, das andere 2½ Tage. Auch F. A. Falk fand bei seinen Studien an verhungernden Hunden (Med. Centralbl. 1876, pag. 472), dass neugeborene und junge Thiere ungleich rapider an Gewicht abnehmen und ungleich früher sterben, als ältere Hunde, von denen ein dreijähriger, der auch Wasser erhielt, erst am 61. Tage starb. Ob Greise, von denen schon Hippokrates sagt: „Senes facillime jejunium ferunt“, länger das Hungern ertragen, als Menschen im durchschnittlichen Alter, ist zwar nicht sichergestellt, kann jedoch mit Rücksicht darauf, dass der Stoffwechsel bei alten Leuten ein trägerer ist und dieselben thatsächlich weniger zu ihrer Ernährung brauchen, im Allgemeinen zugegeben werden.
Wie lange Erwachsene durchschnittlich das Hungern vertragen, lässt sich schwer bestimmen. Im Allgemeinen werden 7–8 Tage angenommen (Moleschott). Doch sah Schleifer (Oesterr. Wochenschr. 1843, Nr. 24) einen Gefangenen 17, Casper einen anderen 10 Tage lang hungern, ohne zu sterben, beide hatten jedoch Wasser getrunken. Caussé (Annal. d’hyg. publ. 1876, Nr. 92, pag. 328) erwähnt eines Mädchens, welches 11 Tage nach dem Einsturz eines Hauses lebend ausgegraben wurde. Ein Kind von 4 Monaten, welches sie auf dem Schosse hatte, war am vierten Tage gestorben. Falret und andere Irrenärzte wollen Kranke 40 Tage und länger alle Nahrung verweigern gesehen haben, ohne dass diese dabei zu Grunde gingen (Prager Vierteljahrschr. 1864, LXXXII, pag. 111), dagegen sagt Pellevoisin (ibidem. LXXXIII, pag. 95), dass in solchen Fällen der Tod bei beschränkter Nahrung in 60, bei gänzlicher Abstinenz in 8 Tagen erfolgt. Die bekannten Hungerproductionen Tanner’s und seiner Nachfolger (1886 und 1887) sprechen dafür, dass bei unbehinderter Zufuhr von Wasser der Mensch viel länger ohne Nahrung auszuhalten vermag, als gewöhnlich angenommen wird. Auch Laborde (Wr. med. Presse. 1887, pag. 183) konnte bei einem Hunde, dem er nach Belieben Wasser gab, das Fasten ohne Gefahr bis zum 40. Tage fortführen, während ein anderer Hund, dem zugleich das Getränk entzogen wurde, am 20. Tage verendete. Im Juli 1892 wurden bei Bilin mehrere Bergleute verschüttet und drei davon nach 17 Tagen noch lebend, obgleich sehr entkräftet, aufgefunden und am Leben erhalten. Sie hatten die ganze Zeit nur von Grubenwasser gelebt.
Erscheinungen bei Verhungern.
Von den während des Lebens eintretenden Erscheinungen ist zu erwähnen, dass das anfängliche Hungergefühl sehr bald schwindet. Dieses wurde in mehreren der erwähnten Fälle constatirt und auch Ranke[382] beobachtete bei einem an sich selbst angestellten Hungerversuch, dass das Hungergefühl schon am zweiten Tage verschwunden war. Dann erfolgt rascher Schwund des Fettes, Abnehmen der Kräfte, Obstipation, bei Abstinenz von Wasser auch Erhöhung des specifischen Gewichtes des Harns und Verminderung der Menge des Harns, in welchem der Harnstoff sich nicht oder wenigstens nicht constant vermindert, wohl aber die Chloride, welche auch ganz aus dem Harn verschwinden können.[383] Magendrücken, Brechneigung und das Auftreten eines fötiden Geruches aus dem Munde wurde ebenfalls beobachtet, ebenso die Bildung von Ecchymosen in der Conjunctiva und auf der Haut (Schleifer). Liessen sich in diesem Stadium die Individuen zum Essen bewegen, so erfolgte die Erholung sehr rasch und vollständig. In den späteren Stadien stellt sich unter hochgradiger Zunahme der Schwäche Somnolenz und Delirium ein und darauf der Tod (O. Schultze).
Die Leichen solcher Individuen faulen schnell (Recklinghausen), sind hochgradig abgemagert und anämisch, das Fett auch in den inneren Organen geschwunden (nach Cantalamessa 1893, niemals vollständig), Magen und Darm auffallend verengt, leer. Leber, Milz und Nieren, bei Kindern nach Seydel (1894) auch die Thymus verkleinert, blutarm, das Blut manchmal theerartig eingedickt.
Das Verhungern kommt in foro selten in Frage. Es kann dies geschehen bei Kindesweglegung, bei absichtlicher Verminderung oder vollständiger Entziehung der Nahrung, wie sie sowohl als unvernünftiges und herzloses Züchtigungsmittel, aber auch als grausame Tödtungsart hier und da vorzukommen pflegt[384], und fast immer entweder hilflose Kinder oder Geisteskranke, insbesondere Blödsinnige, betrifft. Viele solche Fälle erweisen sich bei näherer Untersuchung als Uebertreibungen, wie wir denn bereits zweimal Gelegenheit hatten, Kinder zu obduciren, die angeblich an absichtlicher Entziehung der Nahrung gestorben waren, während die Section in dem einen Falle eine käsige Pneumonie, im anderen Syphilis als Todesursache und in beiden Fällen grosse Mengen von fäculentem Darminhalt ergab. Ebenso könnte der nach Stricturen oder Verwachsungen des Oesophagus in Folge Vergiftung mit ätzenden Substanzen eintretende Inanitionstod zur gerichtlichen Verfolgung Veranlassung geben, und Casper berichtet über einen Fall, in welchem an einer Frau eine Inunctionscur in so leichtsinniger Weise durchgeführt wurde, dass Verwachsungen der Kiefer erfolgten und die Patientin schliesslich am Hungertode starb. Der fahrlässige Wundarzt wurde zu Festungsstrafe verurtheilt.
Selbstmord durch Verhungern ist wiederholt von Gefangenen, namentlich aber von Geisteskranken, unternommen, doch nur ausnahmsweise zu Ende geführt worden. Eine forensische Bedeutung kann auch der lange fortgesetzten Enthaltung von Nahrung zukommen, wenn sie als solche oder combinirt mit anderen auffälligen Erscheinungen, wie Ekstase, Stigmatisirung, vorkommt und als Wunder proclamirt wird. Solche Fälle kommen bekanntlich immer wieder von Zeit zu Zeit vor, und die Neuzeit hat ebenfalls solche geliefert. Die Mehrzahl derselben läuft auf Betrug hinaus und letzterer ist durch scharfe Controle als solcher sicherzustellen, welche sich nicht blos auf die heimliche Zusichnahme von Nahrung, sondern auch auf das Verhalten des Körpergewichtes, des Fettpolsters, insbesondere aber der Ausscheidungen (Harn, Koth) zu erstrecken hätte. In einer anderen Reihe von Fällen ist zweifellos gleichzeitig ein neuro-, beziehungsweise psychopathischer Zustand vorhanden, als Theilerscheinung dessen ein geringeres Nahrungsbedürfniss existirt, und in wieder anderen ist ein solcher Zustand mit Betrug combinirt und analog den bekannten Uebertreibungen, sowie der Sucht, Interesse und Aufsehen zu erregen, denen wir bei Hysterischen begegnen.
IV. Der Tod durch allzuhohe oder allzuniedrige Temperatur.
A. Tod durch abnorm hohe Temperatur.
Durch Einwirkung hoher Temperatur auf den Körper erzeugte Läsionen bezeichnet man als Verbrennung. Dieselbe kann erfolgen durch Flamme, durch heisse Flüssigkeiten, durch heisse Gase und Dämpfe, durch glühende (geschmolzene) oder heisse, feste Körper, durch strahlende Wärme und durch die Wärme, die sich bei gewissen chemischen Zersetzungen entwickelt, wie insbesondere beim Kalklöschen. Die Verbrennung mit heissen Flüssigkeiten und heissen Dämpfen nennt man gewöhnlich Verbrühung.
Den genannten Agentien ähnlich wirken ätzende Flüssigkeiten, z. B. Schwefelsäure, Carbolsäure und Aetzlauge. Dieselben bewirken entweder erythematöse oder eczematöse Dermatitis oder mehr weniger tiefgehende Necrose (meist Coagulationsnecrose) der Haut, ganz ausnahmsweise Blasenbildung (Zillner nach Carbolsäureverätzung, Wiener med. Wochenschr. 1879, Nr. 47), niemals Verkohlung. Am häufigsten kommen Verätzungen durch Schwefelsäure vor, namentlich des Gesichtes durch absichtliches Schleudern der Flüssigkeit in letzteres aus Rache oder Eifersucht, worauf häufig höchst entstellende Narben, Ectropium der Augenlider und Narben der Cornea zurückbleiben.
Ferner muss bemerkt werden, dass auch mässig, d. h. nicht bis zum Verbrennungseffect gesteigerte Temperaturgrade unter Umständen gesundheitsschädliche Folgen und selbst den Tod herbeiführen können. Speck (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1874) berichtet über einen solchen Fall, in welchem ein contractes 12jähriges Mädchen auf Rath eines Quacksalbers in eine frische Schafhaut gewickelt, mit Decken bedeckt und mit frisch gebackenen, heissen Broden umstellt, liegen gelassen und nach 3 Stunden todt gefunden wurde. Speck leitet den Tod von der Erhöhung der Eigenwärme ab und Eulenburg in einer dem Aufsatz zugefügten Anmerkung von einer durch die Erhöhung der Temperatur über die Blutwärme bewirkten Ausdehnung der Blutgase, welche bis zum Freiwerden der letzteren und zur Herzlähmung und Luftembolien führen können.
Hierher gehört auch der sogenannte Hitzschlag (Insolation, Sonnenstich), der theils auf der Erhöhung der Blutwärme durch die Sonnenhitze, theils auf der durch starken Wasserverlust bewirkten Eindickung des Blutes zu beruhen scheint.[385] Andererseits ist es bekannt, dass gewisse Feuerarbeiter bedeutende Temperaturgrade aushalten, so insbesondere die sogenannten Puddler, welche täglich 8 bis 10 Stunden in einer Temperatur von etwa 58 °C. arbeiten (Hirt, „Krankheiten der Arbeiter“. Gasinhalationskrankheiten. 1873, pag. 126). Ueber das Verhalten von Menschen in überhitzten Räumen (55–80 °C.) hat Hartwich (Virchow’s Jahrb. 1885, I, 239) Versuche angestellt. Dittrich (Zeitschr. f. Heilkunde. 1893, XIV, 4. Heft) hat 12 Fälle von Hitzschlag obducirt und fand stets Ecchymosen am Endo- und Epicard, sowie in den Schädeldecken und an den Lungen, selten an den Schleimhäuten des Halses, fast immer pathologische Veränderungen des Herzens, die er als ein zum Hitzschlag disponirendes Moment ansieht.
Verbrennungsgrade.
In der Chirurgie unterscheidet man bekanntlich vier Verbrennungsgrade, von denen der erste durch Erythem, der zweite durch Blasenbildung, der dritte durch oberflächliche Verschorfung des Corium sich charakterisirt, der vierte alle weiteren Verbrennungseffecte umfasst, deren höchste, nämlich die Verkohlung ganzer Körpertheile oder des ganzen Körpers bis zur Calcinirung von Knochen, in der Chirurgie selten oder gar nicht, wohl aber in der forensischen Praxis vorkommen können.
Lebensgefahr.
Die Lebensgefahr nach Verbrennungen hängt weniger von dem Grade der Verbrennung, als von ihrer Ausbreitung ab, und es ist eine anerkannte Thatsache, dass selbst Verbrennungen der höchsten Grade, wenn sie blos auf einen umschriebenen Körpertheil sich beschränken, ungleich weniger gefährlich sind, als Verbrennungen des ersten und zweiten Grades, wenn diese grosse Strecken der Körperoberfläche betreffen. Bezüglich letzterer gilt bei den Chirurgen als Erfahrungssatz, dass, wenn die Verbrennung (Verbrühung) auf mehr als ein Drittel der Hautoberfläche sich erstreckt, der Tod erfolgt. Dieser Satz gilt nur für die überwiegende Zahl der Fälle und ist nicht so zu nehmen, dass bei einer solchen oder noch stärkeren Ausdehnung der Verbrennung eine Heilung absolut unmöglich wäre.
So hat Maschka einen Fall beschrieben, der einen jungen Mann betraf, welcher im hochgradig betrunkenen Zustande mit Branntwein übergossen wurde, den man dann muthwilligerweise anzündete. Die Verbrennung erstreckte sich auf mehr als die Hälfte der Körperoberfläche und doch erfolgte Genesung nach 9 Monaten. Es blieben jedoch ausgebreitete Narben zurück, von denen die am Bauche und in den Leistengegenden sich so contrahirten, dass der Betreffende nur in stark gebeugter Stellung zu gehen vermochte. Anderseits ist es gar nicht selten, dass namentlich kleine Kinder nach Verbrennungen sterben, die verhältnissmässig geringe Hautstrecken, so nur eine Extremität oder den Hals, betroffen haben, und zwar nicht immer erst in Folge der secundären Entzündungs- oder Eiterungsprocesse, sondern kurze Zeit nach erlittener Verbrennung.
Todesursache nach Verbrennungen.
Ueber die Ursache des bald nach Verbrennungen oder Verbrühungen der Haut meist unter Delirien und Somnolenz erfolgenden Todes ist viel geschrieben worden und trotzdem ist die Frage noch keineswegs erledigt. Die intensive Reizung der Hautnerven genügt für sich, durch Shock den Tod zu erklären. Andere legen ein grosses Gewicht auf die paralytische Erweiterung der massenhaften Hautgefässe und die consecutive plötzliche Erweiterung des Strombettes, die auch durch Sinken des Blutdruckes sich kundgibt, wodurch Insufficienz der Herzpumpe, Stauung im Kreislauf und der Tod entsteht (Goltz). Auch die hochgradigen Wärmeverluste durch die entblösste Haut werden mit dem Tode in Verbindung gebracht, ferner die aufgehobene Functionsthätigkeit der Haut als Ausscheidungsorgan für gewisse deletäre Stoffe, weiter mit Rücksicht auf die von Schultze und Rollet am erwärmten Objecttisch beobachtete Theilung der Blutkörperchen und das Absterben der Blutkörperchen bei Erwärmung auf 45 °C., diese Veränderungen des Blutes und die dadurch bewirkten Störungen (Ponfick), ferner auch die plötzliche Gerinnung des Blutes in der Haut, sowie des Muskelfibrins (Wärmestarre), endlich auch die rapide und massenhafte Aufnahme septischer Stoffe in den Kreislauf von der wunden Hautfläche aus. Chemisch wurde das Blut nach ausgedehnten Verbrennungen von Hoppe-Seyler und Tappeiner (Virchow’s Jahrb. 1881, I, pag. 237 und 251) untersucht. Ersterer fand in einem Falle 2·4, in einem anderen 5 Procent des gesammten Hämoglobingehaltes in das Serum übergetreten; letzterer in 4 Fällen eine starke Eindickung des Blutes theils durch Wasserverlust, theils durch enorme Transsudation von Blutplasma. Foa (ibidem, pag. 559) will den Tod durch Selbstintoxication mit fibrinogener Substanz erklären, welche in Folge Destruction des Blutes sich bildet. Nach Kijanitzin (Virchow’s Archiv 1893, CXXXI, pag. 436) findet sich nach ausgedehnten Hautverbrennungen wirklich ein Gift im Blut, in den Organen und im Harn, welches darstellbar ist und in seiner Function und Wirkung der Gruppe des Leichenmuscarins, Neurins und Peptotoxins entspricht. Das klinische Bild bei einer acut zum Tode führenden Verbrennung ist nicht constant, indem bald Symptome des Shocks, bald solche prävaliren, die auf localen Hyperämien oder auf Aufnahme pyrogener, vielleicht auch ptomaineartiger Stoffe in den Kreislauf zu beziehen sind. Das Auftreten von Hämaturie (in einem unserer Fälle schon nach 2 Stunden) und Nephritis im acuten Verlauf von Verbrennungen ist sehr constant und wurde besonders von Wertheim[386] experimentell geprüft. Im chronischen Verlauf von Verbrennungen kann der Tod durch Erschöpfung oder durch entzündliche und embolische Processe innerer Organe erfolgen, worunter insbesondere jene der Lungen zu erwähnen sind.
Ueber innere Verbrennungen, und zwar der Respirationswege und des Verdauungscanals hat Severi (Virchow’s Jahrb. 1885, II, 287) Versuche angestellt. Zweimal haben wir bei äusseren Verbrennungen auch solche zweiten Grades in der Mundhöhle und in den oberen Antheilen der Schling- und Respirationswege gefunden, und zwar einmal nach Verbrennung durch Flammen und das andere Mal bei einem Kinde, welches einen Topf mit heissem Wasser auf sich herabgerissen hatte.
Leichenbefund nach Verbrennungen.
Die äusseren Befunde an den Leichen Verbrannter werden von dem Verbrennungsgrade, von der Ursache der Verbrennung und von der Zeit abhängen, die von der Verbrennung bis zum Tode verflossen war.
Wir haben hier nur die acut zum Tode führenden Verbrennungen, und zwar nur die der ersten drei Grade im Auge, da wir auf die höhergradigen Verbrennungen und Verkohlungen später zurückkommen werden. Das durch Verbrennung oder Verbrühung erzeugte Hauterythem ist an der Leiche in der Regel nicht mehr zu erkennen, da es durch Hypostase verschwindet, doch bleibt, wenn der Tod nicht allzuschnell erfolgte, manchmal eine Schwellung der betreffenden Hautpartie, häufiger aber eine kleienförmige Abschilferung der Epidermis an jenen Stellen zurück, wo während des Lebens das Erythem gewesen war. Nach Verbrennungen zweiten Grades finden wir an der Leiche entweder ausgebildete, serumgefüllte Blasen oder dieselben geplatzt und collabirt oder von mehr weniger weiten Strecken der Haut die Epidermis in Fetzen abgelöst und den Rändern der so veränderten Hautpartie meist in geschrumpftem Zustande anhaftend. Von Händen und Füssen lässt sich mitunter die Epidermis sammt den Nägeln wie ein Handschuh abstreifen. Bleibt das Corium, von welchem die Epidermis abgehoben wurde, von letzterer bedeckt, so erscheint es an der Leiche meist feucht und blass, seltener und meist nur an abwärtigen Stellen geröthet. War jedoch eine solche Stelle frei der Luft ausgesetzt, so vertrocknet sie und erscheint nach einiger Zeit als eine leder- oder pergamentartige, hart zu schneidende und beim Anschlagen tönende, in verschiedenen Nuancen gelb, braun bis braunroth gefärbte, Netze durchscheinender Hautgefässe und mitunter Ecchymosen enthaltende Schwarte, somit in gleicher Weise verändert, wie wir dies bei Hautaufschürfungen oder bei auf andere Art von der Epidermis entblössten Stellen beobachten können. Die Verbrennungen dritten Grades sind im frischen Zustande durch die weissgraue, mehr weniger tief gehende Verschorfung sämmtlicher Hautschichten kenntlich, welche wie gekocht oder (nach Einwirkung von Flamme) wie leicht gebraten erscheinen.
Die übrigen äusseren Befunde hängen von der Art der Verbrennung ab. War diese durch Flamme entstanden, so finden wir Verrussung der Haut und Versengung der Haare, eventuell auch der Nägel an den getroffenen Stellen. Beides findet sich bei der Verbrühung mit heissen Flüssigkeiten und heissen Dämpfen nicht, was behufs der Differentialdiagnose zu beachten ist. Die Zerstörung der Haare kann auch bei Verbrennung mit glühenden Körpern, weniger leicht bei solchen mit ätzenden Flüssigkeiten erfolgen. In einzelnen Fällen findet sich die Substanz, welche die Verbrennung veranlasste, der Haut anhaftend. So sahen wir in einem Falle den grössten Theil des Körpers mit einer schwarzen, glänzenden Masse incrustirt, welche aus einem schwarzen Lack bestand, der während des Kochens aus dem Kessel geschleudert wurde und den Mann verbrannt hatte; bei einem mit schwarzem Kaffee verbrühten Kinde wurden zahlreiche Partikel des Kaffeesatzes gefunden, und bei einem Manne, der in eine Grube mit eben gelöschtem Kalk gefallen war, letzterer in verschieden dicker Schicht an der Haut. Die Verbrennungen durch Pulverflamme sind durch Schwärzung der betreffenden Stelle erkennbar, die nicht blos vom Pulverschmauch, sondern auch von eingesprengten Pulverkörnern herrührt.
Die Vertheilung der Verbrennung kann manchmal ebenfalls für die Erkennung der Provenienz derselben verwerthet werden. Geschah die Verbrennung durch Flamme, so lässt sich häufig erkennen, dass die Verbrennung von unten nach aufwärts ihren Gang genommen hatte, wie dies namentlich bei Kindern und Frauen, deren Kleider brennend wurden, begreiflich ist. Hier ist die Verbreitung mitunter schwimmhosenartig. Bei Verbrühungen, wenn diese im bekleideten Zustande geschahen, bleiben die von den Kleidern bedeckten Stellen entweder verschont oder zeigen geringe Verletzungsgrade, auch geht die Verbrühung häufig von oben nach abwärts, ausser es wäre das Individuum in eine heisse Flüssigkeit hineingefallen und nicht, wie gewöhnlich, blos damit begossen worden. Eng anliegende Kleidungsstücke bilden auch gegenüber der Flamme einigen Schutz, weshalb Verbrennung durch Fangen der Kleider beim männlichen Geschlecht ungleich seltener ist, als beim weiblichen, bei welchem das Abstehen der Kleider vom Leibe, besonders vom Unterkörper, das Aufgehen derselben in Flammen wesentlich erleichtert. Noch mehr erkennt man den Schutz eng anliegender Kleidungsstücke daraus, dass man sehr häufig entsprechend der Taille oder den Strumpfbändern Streifen wohlerhaltener Haut trifft, während die Umgebung oft die höchsten Verbrennungsgrade zeigt. Verbrennungen durch strahlende Wärme, durch heisse Luft oder explodirende Gase sind ebenfalls meist auf die unbedeckt getragenen Körpertheile beschränkt, doch kann auch die Wirkung durch diese durchgehen, sowie es z. B. bei Explosionen schlagender Wetter, wenn auch nur selten, geschieht, dass die Kleider selbst zu brennen anfangen.[387]
Eine Verwechslung der beschriebenen, durch Verbrennung veranlassten Veränderungen der Haut mit anderen Processen ist bei einiger Aufmerksamkeit und Beachtung des eben Gesagten in der Regel zu vermeiden. Dass jene Ablösungen und blasigen Abhebungen der Epidermis, wie sie bei bereits weit gediehener Fäulniss vorkommen, für Verbrennungseffect gehalten würden, wäre ein unverzeihlicher Irrthum, ist aber in einem uns bekannten, ein neugeborenes, im Sommer aus einem Düngerhaufen (!) gezogenes Kind betreffenden Fall thatsächlich vorgekommen. Am ehesten wäre eine Verwechslung mit mit Hautröthung oder Blasenbildung einhergehenden Hautkrankheiten möglich. So beschrieben Casper-Liman (l. c. 320) und Friedberg (Gerichtsärztl. Gutachten. 1875, pag. 296) Fälle, wo durch Hebammen veranlasste Verbrühungen von Kindern als „Blätterrose“ erklärt worden waren und die Erstgenannten auch einen Fall, in welchem umgekehrt ein Hautausschlag für Verbrennung genommen wurde. In einem unserer Fälle stellte sich die angebliche Verbrennung eines Kindes im Bade als Pemphigus heraus, in einem anderen war Verbrennung diagnosticirt worden, während blos Decubitus vorlag und in einem dritten, in welchem die Amme dem Säugling den Mund mit heissem Camillenthee verbrüht haben sollte, fand sich ausgebreitete Rachendiphtherie. Ausgebreitete postmortale, theils blasige, theils fetzige Ablösungen der Epidermis können bei im Ausbruchsstadium acuter Exantheme Verstorbenen vorkommen und dann eine Verbrühung vortäuschen. Wir haben sie fast über den ganzen Körper ausgebreitet im Jänner 1886 bei einem kräftigen Manne gesehen, der unwohl und über Kreuzschmerzen klagend nach Hause gekommen und nach zwei Tagen unter auffallender Hautröthung gestorben war. Vor dem Tode hatte man keine Epidermisabhebungen beobachtet, der Todtenbeschauer fand sie jedoch bereits vor und bezeichnete den Befund als eine „seltene Form von Hautbrand“. Auch haben wir noch am Obductionstisch denselben für eine Verbrühung durch heissen Dampf oder heisse Umschläge gehalten, welche Annahme sich aber durch die weiteren Erhebungen als ganz unhaltbar erwies. Drei Monate darnach hatten wir Gelegenheit, einen ganz gleichen Befund bei einem Säugling zu beobachten, der unter Variolaverdacht gestorben war. Auch ist uns ein Fall vorgekommen, wo ein durch Petroleumumschläge veranlasstes Ekzem für Verbrennung gehalten wurde.
Verbrennung und Verbrühung. Innere Befunde.
Der innere Befund ist in ganz acuten Fällen meist negativ. Franz fand bei 7 durch schlagende Wetter umgekommenen Bergleuten Ecchymosen am Herzen, doch dürfte bei diesen, wie Franz selbst zugiebt, die nächste Todesursache nicht Verbrennung, sondern Erstickung in irrespirablen Gasen gewesen sein. Dagegen finden sich Ecchymosen unter den serösen Häuten, aber auch auf Schleimhäuten ziemlich häufig bei Individuen, die noch einige Tage gelebt hatten, und ihre Bildung fällt mit der körnigen Degeneration zusammen, die sowohl die Gefässwände, als namentlich die Musculatur und die parenchymatösen Organe rasch ergreift. Von letzteren zeigt die Niere am frühesten sich verändert und bietet das Bild der „trüben Schwellung“. Bei dem oben erwähnten, durch siedenden Lack verbrannten Manne fanden wir sie nebst blutigem Harn, obwohl das Individuum die Verbrennung nur sechs Stunden überlebt hatte. Hyperämien innerer Organe sind nicht constant. Hyperämie der Meningen und Erscheinungen von Hirnödem haben wir wiederholt beobachtet. Das Blut ist fast ausnahmslos geronnen.
Haben die Individuen noch länger gelebt, so finden sich ausser noch weiter vorgeschrittener körniger (fettiger) Degeneration der Organe, namentlich pneumonische Processe häufig, welche theils hypostatischen, theils embolischen Ursprunges sind, aber auch durch bronchitische, selbst croupöse Processe, durch das Einathmen von Rauch und heisser Luft veranlasst werden. In noch weiteren Stadien marastische Erscheinungen. Das zuerst von Curling angegebene Duodenalgeschwür nach Verbrennungen haben wir wiederholt beobachtet. Wir halten dasselbe ebenso wie Klebs (Pathol. Anat. 278) für eine Corrosionserscheinung, die sich aus Ecchymosen bildet, welche an der Duodenalschleimhaut ebenso wie im Magengrunde, nicht blos nach ausgebreiteten Verbrennungen, sondern auch nach anderen mit Ecchymosenbildung einhergehenden Todesarten (Erstickung) häufiger als an anderen Stellen des Verdauungstractes aufzutreten pflegen.
Tod durch Verbrennung. Eigene und fremde Schuld.
Der Tod durch Verbrennung ist in den bei weitem meisten Fällen ein zufälliger oder wurde durch unabsichtliches Verschulden herbeigeführt. Selbstmord ist selten.
Zwei Fälle von Selbstmord durch Verbrühung, die beide Brauergesellen betrafen, welche sich in den Braukessel gestürzt hatten, theilt Bělohradsky (Prager Zeitschr. f. Heilk. 1880, pag. 47 und 48) mit. Wir haben mehrere einschlägige Fälle beobachtet. Der eine betraf eine 29jährige geisteskranke Frau, die Petroleum in einen Nachttopf gegossen, ihren Unterrock darin eingetaucht, diesen dann angezogen und angezündet hatte; der zweite einen in der Irrenanstalt untergebrachten Geisteskranken, der, nachdem er sich zwei oberflächliche Stiche in den Bauch versetzt hatte, den Kopf in ein Ofenloch hineinsteckte und auf die glühenden Kohlen legte, wodurch bis auf den Knochen dringende Verbrennungen der einen Kopfseite entstanden. Im ersten Fall erfolgte der Tod in 12 Stunden, im zweiten erst nach 12 Tagen. In einem dritten hatte eine junge Branntweinersgattin nach einem Streite mit ihrem Manne ihre Kleider mit Spiritus begossen und diese dann angezündet und in einem vierten wurde ein Mann, wie sich nachträglich herausstellte, ein 72jähriger pensionirter Officier, brennend in einem öffentlichen Pissoir angetroffen, wo er sich mit Petroleum übergossen und dann seine Kleider in Brand gesteckt hatte.
Ebenso selten ist der Mord durch Verbrennen. Ein Gattenmord, begangen durch Begiessen des Gatten mit Petroleum und Anzünden, kam im Winter 1876 in Znaim vor das Schwurgericht und endete mit Verurtheilung; ein anderer durch Anzünden des Bettes, in welchem der betrunkene Mann lag, wurde 1877 in Spandau verhandelt. Eine Reihe ähnlicher Fälle, worunter auch von durch Verbrühung versuchter Tödtung, bringt Taylor (l. c. I, 693 u. ff.). Auch Verbrennung Neugeborener ist vorgekommen.
Verbrennungen vor und nach dem Tode.
Häufiger sind Fälle, in denen anderweitig getödtete Personen dem Feuer ausgesetzt wurden, entweder um die Leiche zu zerstören oder um ein zufälliges Verunglücken vorzutäuschen. In solchen Fällen ist es Aufgabe des Gerichtsarztes, zu sehen, erstens ob die Verbrennung während des Lebens oder erst nach dem Tode entstanden ist und zweitens, ob sich nicht Zeichen einer anderen Todesart nachweisen lassen.
In ersterer Beziehung ist Folgendes zu erwägen: Das Hauterythem, welches den ersten Verbrennungsgrad darstellt, kann an der Leiche nicht entstehen, da es auf reactiver Hyperämie beruht. Finden wir daher ein solches Erythem namentlich in unmittelbarer Nähe höherer Verbrennungseffecte, so ist dies ein Befund, der den Schluss gestattet, dass die Einwirkung der Hitze noch während des Lebens stattgefunden habe. Leider schwindet die Injectionsröthe des ersten Verbrennungsgrades an der Leiche häufig entweder vollständig oder sie verblasst, wie dies auch mit anderen Exanthemen, wenn sie blos auf Hyperämie beruhen, der Fall ist. Im Allgemeinen ist das Erythem desto deutlicher vorhanden, je länger nach der Verbrennung das Individuum noch gelebt hatte. In dem Vorhandensein von „Brandblasen“, die dem zweiten Verbrennungsgrade zukommen, suchte man den absoluten Beweis, dass eine Verbrennung den noch lebenden Körper getroffen habe, indem man behauptete, dass an der Leiche zwar durch Flamme etc. ebenfalls blasige Abhebungen der Epidermis erzeugt werden können, dass aber diese entweder sofort platzen, oder wenn sie stehen bleiben, was nur ausnahmsweise geschieht, nur Gas, niemals aber Serum enthalten. Diese Behauptung wurde einigermassen durch die Versuche von Leuret, Champouillon, Maschka, Chambert und Wright erschüttert, denen es gelang, freilich nur ausnahmsweise, auch an Leichen serumgefüllte Blasen zu erzeugen, und Duvernoy[388] fand grosse Brandblasen am Halse eines Mannes, der sich mit einer Flinte in die Brust geschossen und dessen Kleider dabei Feuer gefangen hatten, obgleich, da Herz und Aorta gänzlich zerrissen und der zwölfte Brustwirbel zerschmettert war, der Tod, respective der Stillstand der Circulation, augenblicklich eingetreten sein musste, ebenso Bernt („Beiträge.“ 1818, I, 122) bei einem Mädchen, welches von ihrem Geliebten durch einen Schuss in’s Herz getödtet worden war. Casper-Liman dagegen (l. c. II, 306) sahen trotz zahlreicher Versuche niemals serumhältige Brandblasen nach dem Tode entstehen und auch uns ist dies niemals gelungen, weshalb der Befund von solchen mit grösster Wahrscheinlichkeit dafür sprechen wird, dass die Verbrennung noch während des Lebens (eventuell in der Agone) des Individuums entstanden ist.
Verletzungen bei Verbrannten.
Die Röthung der Basis der Brandblasen ist für die Diagnose nicht zu verwerthen, da einestheils die während des Lebens bestandene Röthung an der Leiche meist verschwindet oder erblasst, anderseits auch die erst an der Leiche blossgelegte Cutis sich durch die Einwirkung der Luft etwas zu röthen vermag. Auch muss bemerkt werden, dass eben solche bald blässere, bald dunklere „Schwarten“, wie sie nach vitaler Verbrennung sich durch postmortale Vertrocknung bilden, auch nach Verbrennung der Leichenhaut entstehen können.
Sind Verbrennungen dritten Grades vorhanden, so kann die Untersuchung der noch frischen oder vertrockneten Schorfe wichtige Anhaltspunkte für die Beantwortung vorliegender Frage ergeben. Da nämlich, wenn höhere Hitzgrade die Haut treffen, während die Circulation noch im Gange ist, das in den Hautgefässen eben enthaltene Blut sofort durch die Hitze coagulirt, so finden wir die betreffende verschorfte Hautstelle wie injicirt, welche Injection sich, wenn diese Stelle zu einer Schwarte vertrocknet ist, theils makroskopisch durch ein sehr dichtes[389] Netz durchscheinender Gefässe kundgibt, noch mehr aber bei mikroskopischer Untersuchung der betreffenden „Schwarte“ zeigt, während, wenn die Hitze die todte Haut getroffen hatte, ein solches Bild höchstens an abhängigen Stellen, wo sich Senkungshyperämien bilden, zu Stande kommen kann, da sich, wie bekannt, die Hauptcapillaren schon während der Agone und noch mehr nach dem Tode entleeren. Nicht selten finden sich in den aus Verbrennungen 2. und 3. Grades entstandenen „Schwarten“ punktförmige bis hanfkorngrosse Ecchymosen, mitunter in grosser Zahl, deren Befund natürlich den vitalen Ursprung der Läsion beweist.
Die Verbrennungen höherer Grade bis zur Verkohlung geben keine Anhaltspunkte für die Unterscheidung und es ist begreiflich, dass diese, wenn sie einige Ausdehnung besitzen, überhaupt erst nach dem Tode zu Stande kommen können.
Wurde das Individuum früher getödtet und dann erst dem Feuer ausgesetzt, so können sich die Zeichen der anderweitigen Todesart ergeben.
Werden Verletzungen gefunden, so ist nicht zu übersehen, dass dieselben auch nur zufällig entstanden sein konnten, so z. B. beim Brande eines Hauses durch das Einstürzen von Balken, Mauern oder durch Sprung, respective Sturz von einer Höhe, welchen der von den Flammen Bedrohte unternahm. Diese Verletzungen und die sie begleitende Blutaustretung lassen sich mitunter noch bei stark verkohlten Leichen deutlich erkennen.
So fand Zillner (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXXVII, 1 u. 2) an der hochgradig verkohlten, am Grunde eines Lichthofes des Ringtheaters gefundenen Leiche eines Mannes noch deutlich mit geronnenem Blut ausgefüllte Fracturen am Schädel, ein starkes Extravasat geronnenen Blutes zwischen den Meningen und auf diesen, sowie in der verkohlten Bauchhöhle und ein blutleeres Herz, so dass mit voller Bestimmtheit geschlossen werden konnte, dass der Mann nicht durch Verbrennung, und, da das spärliche Blut in den inneren Organen kein Kohlenoxyd enthielt, auch nicht durch Erstickung im Rauch, sondern durch Sturz in den Lichthof um’s Leben gekommen ist.
Bei Explosionen können Verletzungen auch durch die Gewalt dieser entstehen. So fand Franz unter 14 Bergleuten, die durch schlagende Wetter verunglückt waren, sieben, welche theils Schädelfracturen, theils Rupturen innerer Organe zeigten. Ferner ist zu beachten, dass die Einwirkung der Flamme auf Knochen, insbesondere auf den Schädel, nicht blos Abblätterungen der äusseren Tafel, sondern auch Sprünge des Knochens und, wie unsere Versuche ergaben, selbst Löcher im Schädeldach erzeugen kann, die theils durch Ausdehnung der Knochen in Folge der Hitze und die Aufblähung der verkohlenden, in den Knochen enthaltenen organischen Substanzen, theils aber auch von innen aus durch die Gewalt der innerhalb der Schädelhöhle entwickelten Dämpfe sich bilden.[390] Anderseits haben wir uns aus Anlass eines Falles, in welchem in einem Hause, wo vor drei Jahren ein Mann verschwunden war, in einem vermauerten Backofen ausser calcinirten Resten von Rippen das calcinirte Stück eines grösseren Röhrenknochens (Schienbeins?) gefunden wurde, an welchem deutliche scharfrandige und glatte Hiebscharten zu sehen waren, durch Versuche überzeugt, dass am feuchten Knochen erzeugte Hiebspalten, Sägeschnitte u. dergl. auch an calcinirten deutlich sich erhalten und leicht als solche zu erkennen sind. Auch Berstungen der Haut können durch die Einwirkung der Hitze zu Stande kommen, besonders in den Gelenksbeugen, wo sie sich auch erst nachträglich bei Streckversuchen leicht bilden. In einem von Curling mitgetheilten Falle, in welchem bei einem aus dem Brandschutte eines Hauses ausgegrabenen Knaben quere Sprünge der Haut in beiden Kniebeugen gefunden wurden, hatte man diese anfangs für Schnittwunden gehalten. Doch zeigte die nähere Besichtigung, worauf auch in anderen solchen Fällen zu achten wäre, dass in der Tiefe die Gefässe und Nerven unverletzt waren und brückenartig von einer Wundwand zur anderen verliefen. Wiederholt fanden wir bei verbrannten Kindern Berstungen der verbrannten Haut an der hinteren Peripherie des Scheideneinganges in der Mittellinie des Dammes, welche beim Auseinanderziehen der Beine sich vergrösserten oder erst dabei sich bildeten. Eine unrichtige Deutung solcher Befunde wäre möglich.
Gewaltspuren bei Verbrannten. CO-hältiges Blut.
Dass auch andere als durch mechanische Verletzung herbeigeführte gewaltsame Todesarten noch an verkohlten Leichen erkannt werden können, beweist ein von O. Schüppel veröffentlichter Fall, wo am Halse eines 10jährigen, als verkohlte Leiche aus dem Brandschutt eines Hauses hervorgezogenen Knaben noch deutlich eine Strangfurche erkannt werden konnte, und die Versuche Schüppel’s haben ergeben, dass sich die Strangrinne dann an verkohlten Körpertheilen erhielt, wenn das strangulirende Band (Strick) fest um den letzteren zusammengezogen und daran belassen worden war. Es ist dies eine analoge Erscheinung, wie das Erhaltenbleiben unversehrter Hautstreifen an der Taille von Frauen oder entsprechend den Strumpfbändern, worauf wir oben aufmerksam gemacht haben. Wie sich auch an sehr verkohlten Leichen einzelne, durch Kleider oder anderweitig, z. B. durch Beugung eines Körpertheiles oder durch Aufliegen geschützte Partien des Körpers erhalten können, haben zahlreiche der aus dem unglückseligen Ringtheaterbrande in Wien stammenden Leichen gezeigt, über die von uns in der Wiener med. Wochenschr., 1882, Nr. 2 u. ff. und von E. Zillner (l. c.) berichtet wurde. Diese Untersuchungen haben zugleich die von uns bereits 1876 (Wiener med. Wochenschr. Nr. 7 und 8) vertretene Ansicht bestätigt, dass in vielen solchen Fällen die Betreffenden entweder zunächst im Rauch ersticken oder, noch bevor sie in Folge der Verbrennungen sterben, mehr weniger Rauch einathmen, ein Vorgang, der sich an der Leiche durch Verrussung der Respirations-, eventuell auch Schlingwege, vorzugsweise aber durch den Kohlenoxydgehalt des Blutes kundgibt, so dass, was praktisch besonders wichtig, selbst an hochgradig verkohlten Leichen noch erkannt werden kann, dass die Individuen zur Zeit, als der Brand ausbrach, noch lebten, respective Gelegenheit hatten, einige Zeit Rauch einzuathmen. Auch die Leichen der 319 bei dem Grubenbrande in Přibram Verunglückten zeigten wie Křiz (Virchow’s Jahrb. 1892, I, pag. 479) mittheilt, sämmtlich kohlenoxydhältiges Blut. War diese Zeit nur ganz kurz, so ist trotz Flammentod kein Kohlenoxyd im Blute nachzuweisen. Zu bemerken ist, dass auch im ausgetretenen Leichenblut, das einer Rauchatmosphäre ausgesetzt ist, sich das Hämoglobin in Kohlenoxydhämoglobin verwandelt, dass aber, so lange das Blut in unverletzten Abschnitten des Gefässsystemes eingeschlossen ist, eine solche postmortale Veränderung nicht eintritt. Daher fand sich in dem oben erwähnten, von Zillner untersuchten Falle wohl in dem in der Bauchhöhle frei zu Tage liegenden Blutkuchen, nicht aber im Blute der Aorta Kohlenoxydhämoglobin. Die rothe Farbe des Blutes stark verbrannter Leichen beweist aber für sich allein nicht, dass dasselbe Kohlenoxyd enthält, da dieses auch durch die Einwirkung der Hitze allein postmortal eine auffallend rothe Farbe erhalten kann. Man kann dann zinnober- oder ziegelrothe Gerinnsel im Herzen und den grossen Gefässen finden, die keine Spur von CO enthalten. Falk (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. LXII, pag. 281 und 1888, XLIX, pag. 28) fand, dass diese Hellfärbung des Blutes von einer directen physikalischen Wirkung der Hitze auf das Blut herrührt, da sich auch flüssiges Blut beim langsamen Erhitzen im Wasserbad vor dem Eintritte der Coagulation auffallend hellroth färbt. Daher rührt wahrscheinlich auch die auffallend hellrothe Farbe der Muskeln unterhalb gebratener oder verkohlter Stellen.
Dauer der Feuereinwirkung.
Ueber die Zeit, welche erforderlich ist, um Verkohlung, beziehungsweise vollständige Verbrennung der Leiche oder einzelner Theile derselben zu bewirken, wurden aus Anlass des Processes gegen den Mörder der Gräfin Görlitz, welcher nach Tödtung dieser Feuer angelegt hatte, von verschiedenen Aerzten Versuche angestellt.[391] Unsere eigenen haben uns überzeugt, dass in einem grösseren, gut ziehenden, mit Holz geheizten Zimmerofen die Leiche eines neugeborenen Kindes oder Säuglings, wenn sie eine Stunde der Flamme und eine weitere der Kohlengluth ausgesetzt blieb, bis auf die calcinirten Knochen verbrannte. Auch bei einzelnen Körpertheilen Erwachsener, wie bei Extremitäten und abgeschnittenen Köpfen, genügte die erwähnte Zeit, um die äusseren Weichtheile zu zerstören und die Knochen zu calciniren. Die Verbrennung ganzer Leichen Erwachsener im gewöhnlichen Feuer ist keineswegs leicht, Beweis dessen, dass aus dem Schutt abgebrannter Häuser in der Regel verkohlte, keineswegs aber vollständig bis auf die calcinirten Knochen verbrannte Leichen herausgezogen werden. Wir wissen, dass bei den Alten mächtige Scheiterhaufen nöthig waren, um die überdies meist in brennbare Substanzen gehüllten Leichen zu verbrennen, und auch Filleau[392], der über eine Hinrichtung durch Feuer berichtet, sagt, dass nach Aussage des Scharfrichters, den er befragte, zwei Klafter Holz und noch mehr Reisig und Stroh erforderlich seien, um einen menschlichen Körper zu zerstören. Endlich haben die Versuche, die man in neuerer Zeit anstellte, um die Leichenverbrennung als Bestattungsmodus einzuführen, gelehrt, dass selbst im Siemens’schen Regenerationsofen mehr als eine Stunde erforderlich ist, um die Leiche zu verbrennen.[393]
Verkohlung von Leichen.
Im gewöhnlichen Feuer verkohlen die Haut und die obersten Schichten der Weichtheile, und diese Verkohlung hält, namentlich am Rumpfe, die Einwirkung der Hitze von den tieferen Organen ab, welche centripetal gebraten werden, und wenn die Hitze andauert, allmälig zusammenschrumpfen, ohne ihre Form zu verlieren. Letztere Thatsache ist am Gehirn bereits früher von Anderen (Günsburg) beobachtet und von uns experimentell geprüft worden, gilt aber auch für andere Organe. So wurde aus dem Schutte einer abgebrannten grossen Kerzenfabrik ein mit verkohlter Musculatur umgebenes männliches Becken und ein über mannskopfgrosser Klumpen verkohlter Weichtheile hervorgezogen. Letzterer erwies sich als aus den Lungen, dem Herzen, dem Magen und der Leber bestehend, welche Organe zwar bedeutend zusammengeschrumpft, aber nur oberflächlich verkohlt, sonst in ihrer Form und groben Structur gut erhalten waren. In einem andern Falle wurde die ganz verkohlte Leiche eines 48jährigen Mannes aus dem Brandschutt eines Hauses gezogen. Die Genitalien waren so geschrumpft, dass sie ein knabenhaftes Aussehen boten. Die Scrotalhaut war geborsten und geschrumpft, die Hoden blossgelegt, kaum haselnussgross. Dieses Verhalten hat sich auch an den Ringtheaterleichen im Grossen bestätigt und ist insofern wichtig, als es selbst noch bei stark verkohlten Leichen vor der Verbrennung bestandene Läsionen zu erkennen gestattet, wie durch den oben erwähnten Fall und durch entsprechende, von Jastrowitz (l. c.) angestellte Thierversuche constatirt ist, dann aber für den Fall, wenn die Altersbestimmung eines so verkohlten Individuums in Frage käme. In unserem Falle stammten die verkohlten Organe von einem erwachsenen Manne, und es wurde auch Niemand ausser ihm vermisst. Wäre dies nicht sichergestellt gewesen und hätte man nicht gleichzeitig das Becken eines erwachsenen Mannes gefunden, so wäre es möglich gewesen, dass man die so stark geschrumpften Organe als einem Kinde von 4–6 Jahren angehörend hätte ansehen können.
Selbstverbrennung.
Ueber die Frage der Selbstverbrennung, d. h. Selbstentzündung des menschlichen Körpers durch innere Ursachen, worunter insbesondere der Alkoholismus hervorgehoben wurde, sind wohl die Acten geschlossen, trotzdem noch Bertholle (L’Union. 1870, 19) und A. Ogston (Schmidt’s Jahrb. 1870, Nr. 5, pag. 196) die Sache wieder anregten. Letzterer überzeugte sich in einem Falle, dass das in den Ventrikeln gefundene alkoholhältige Serum beim Nahen eines Lichtes Feuer fing. Diese Thatsache mag richtig sein, beweist aber nichts für die Möglichkeit einer Selbstverbrennung. Uebrigens sind unter Umständen auch Darm- und Fäulnissgase brennbar, und man kann insbesondere, wenn man einer hochfaulen Leiche die durch Fäulnissgase aufgetriebene Haut durchsticht, das ausströmende Gas entzünden und ein einige Zeit brennendes Flämmchen erhalten. Bei Säufern dürfte auch der grosse Fettreichthum die Verbrennbarkeit des Körpers erhöhen, wie Booth (Brit. Journ. April 1888, 21) aus Anlass eines von ihm mitgetheilten und abgebildeten Falles von sogenannter Selbstverbrennung hervorhebt.
Fig. 116.

„Blitzfiguren“ an den Oberschenkeln eines vom Blitz getödteten Knaben. (
Haberda
, Wiener klin. Wochenschr. 1851, pag. 588.)
Tod durch Blitz. Blitzfiguren.
Verletzungen und Tod durch Blitz bieten nur ein geringes forensisches Interesse. Nach letzterem wurden häufig gar keine oder nur unbedeutende Verletzungen gefunden, in einzelnen Fällen wieder blos Verbrennungen (Contusionen) oder vasoparalytische Veränderungen der Haut, die mitunter in jenen baumartigen Verästelungen sich präsentiren, die man als „Blitzfiguren“ bezeichnet, welche den Eindruck machen, dass der elektrische Funke in der Haut selbst durch seitliche Ausstrahlung sich erschöpft (Fig. 116). Quetschungen und Rupturen innerer Organe wurden wiederholt beobachtet, von Liman sogar eine Herzruptur, ganz ausnahmsweise aber Abreissungen von Gliedern oder ähnliche Verletzungen, während, wie bekannt, Zerreissungen und Spaltungen von Bäumen, die vom Blitze getroffen wurden, sehr gewöhnlich sind. Höchst interessant sind die Versuche B. Richardson’s (Med. Times. 1869, Nr. 985 u. 988) mit einem riesigen Inductionsapparat, welche lehrten, dass je nach der Art, wie die Entladung geschah, die Wirkung des Funkens eine ganz verschiedene war, d. h. in dem einen Falle starke Verbrennungen, im anderen sofortigen Tod veranlasste, während, wenn z. B. der secundäre Draht mit dem primären einfach geladen und dann entladen wurde, der obgleich 29 Zoll lange Funke für die Versuchsthiere sich fast unschädlich erwies.[394] Auch von anderen Beobachtern wird die Vermuthung ausgesprochen, dass es verschiedene Arten von Blitzschlag gebe, je nachdem positive oder negative Elektricität primär oder secundär zur Wirkung gekommen ist. In nicht letalen Fällen wurden kürzer oder länger dauernde Erscheinungen von Hirnerschütterung und diverse Neuropathien, auch Augenaffectionen (Pagenstecher), hysterische Erscheinungen (Charcot, Wiener med. Wochenschr. 1890, Nr. 1–3; Laveran, Med. Centralbl. 1892, pag. 239), sowie Lähmungen (Limbeck, Prager med. Wochenschr. 1891, Nr. 13) beobachtet, abgesehen von den gröberen Verletzungen und Verbrennungen. Für den Moment des Blitzschlages besteht in der Regel Amnesie und die meisten der betäubt Gewordenen geben an, weder den Blitz gesehen, noch den Donner gehört zu haben. Diese Thatsache wurde auch in dem von Heusner (Wiener med. Blätter. 1884, Nr. 40) mitgetheilten Falle constatirt, wo bei einem Wettrennen 20 Personen gleichzeitig vom Blitz getroffen wurden. Vier blieben todt, die übrigen erholten sich binnen wenigen Minuten bis zu einer Stunde, trugen aber der Mehrzahl nach erhebliche Beschädigungen davon, die theils in Verbrennungen und „Blitzfiguren“, bei vielen aber, was bisher nicht beobachtet oder wenigstens nicht beschrieben worden ist, in mehr weniger zahlreichen weissgrau umsäumten Durchlöcherungen der Haut an den Fusssohlen, besonders an den Fusskanten und den entsprechenden Stellen der Fussbekleidung bestanden, die wie die Löcher aussahen, welche der elektrische Funke durch Kartenblätter schlägt. In einem von Kratter (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1891, II, 18) mitgetheilten Falle fanden sich Kupfermünzen, die der vom Blitz Getroffene bei sich trug, zusammengeschmolzen, was für sich allein die Diagnose der Todesart gestattete. Bei Versuchen mit dem Strome eines elektrischen Beleuchtungsetablissements konnte Kratter ähnliche Zusammenschmelzungen erzielen.
Eine forensische Bedeutung könnte der Blitzschlag insoferne erhalten, als der durch ihn bewirkte Tod, beziehungsweise ein anderer Effect, auf andere Ursachen bezogen werden könnte, aber auch das Umgekehrte möglich wäre. Wie Blumenstok bei Besprechung der zweiten Auflage dieses Buches (Wiener med. Presse. 1881, pag. 181) bemerkt, erwähnt schon Fidelis (De relation. med. lib. IV, cap. ult.) eines einschlägigen Falles: „Iter extra urbem simul sodales faciebant; oborta tempestate unum ex his fulmen confecit; hujus propinqui miserium illum a suis sodalibus perditum enectumque fuisse suspicati, jure egerunt, ut digna de eis poena sumeretur; nec antea illi judicio soluti sunt, quam per medicorum relationes constitit, fulmine illum neque aliter fuisse percussum.“ — In Rouen geschah es 1845, dass während eines Gewitters mehrere Gebäude zerstört und einige darin befindliche Menschen getödtet wurden, und von der einen Seite die Zerstörung vom Blitz, von der Assecuranz aber, bei welcher die Gebäude versichert waren, von einem Wirbelwind hergeleitet wurde. Das von Pouillet abgegebene Gutachten schloss sich letzterer Ansicht an („Compt. rend.“ Sept. 1845). — In einem anderen von uns begutachteten Falle war im Juni 1879 während eines heftigen, von Hagelschlag begleiteten Gewitters ein Fensterflügel einer im dritten Stock gelegenen Wohnung so heftig zugeworfen worden, dass der Rahmen brach und sämmtliche Scheiben zertrümmert und weit in das Zimmer hineingeschleudert wurden. Zwei fingerlange, messerklingenartig geformte Glassplitter waren einem 17jährigen Mädchen unter der einen Clavicula in die Brust gedrungen und hatten sofortigen Tod durch innere Verblutung veranlasst. Obgleich ein im Zimmer anwesender Mann in dem Augenblicke, wo das Fenster in Trümmer ging, weder den Blitz gesehen, noch den Donner gehört hatte, so wurde doch von den herbeigeholten Angehörigen eine Tödtung durch Blitzschlag angenommen, ebenso von dem Todtenbeschauer, der auch in diesem Sinne den Todtenschein ausstellte, worauf die Beerdigung erfolgte. Erst nach drei Wochen wurde der Fall durch genauere Erhebungen aufgeklärt, leider aber, da derselbe nicht weiter verfolgt wurde, keine Obduction veranlasst. — Fredet endlich (Annal. d’hygiène publ. 1880, Nr. 21, pag. 247) erwähnt eines Falles, wo die durch den Blitz erzeugten Sugillationen am Vorderhalse eines Mannes jenen ähnlich sahen, wie sie nach Erwürgen vorkommen, und ausserdem hinter dem linken Ohre ein kleines Loch mit Suffusion der Umgebung und Versengung der Haare, somit eine Verletzung gefunden wurde, die eine Schusswunde vortäuschen konnte.
Tod durch Elektricität.
Tödtungen und Verletzungen durch elektrische Ströme, namentlich von elektrischen Leuchtapparaten kommen immer häufiger vor. Biraud (La mort et les accidents causés par les courents électriques de haute tension. Lyon 1892) hat im Ganzen 39 solche Fälle zusammengestellt, wozu seitdem mehrere neue hinzugekommen sind. Solche Unglücksfälle haben sich am häufigsten bei Wechselströmen mit hoher Spannung (Starkstromleitungen) ereignet. Der Tod erfolgt meist plötzlich durch plötzlichen Herz- und Respirationsstillstand, wahrscheinlich centralen Ursprungs. Die Obduction ergibt in der Regel Verbrennungen (Brandblasen) an den Contactstellen ohne sonstige äussere Verletzungen, innerlich wie es scheint in der Mehrzahl der Fälle ausser „Erstickungsbefunden“ keine auffälligen Veränderungen. In einzelnen Fällen wurden innere Hämorrhagien gefunden, so in einem von Kratter (Wiener klin. Wochenschr. 1894, Nr. 21) mitgetheilten Falle, wo bei dem durch Berührung des blanken Kabelendes einer Wechselstromanlage von 1600–2000 V. Spannung Verunglückten ausser Verbrennungen der Haut ausgebreitete symmetrische Blutaustritte entlang der Wirbelsäule und in der linken Vagusscheide gefunden wurden. Auch bei Thierversuchen fand Kratter solche Blutungen.
Grange (Annal. d’hygiène publ. XIII, pag. 53) berichtet über den Obductionsbefund von zwei Männern, die am 6. August 1882 bei einem grossen Feste im Tuilleriengarten, welcher mit alternativ wirkenden Siemens-Maschinen, respective -Lampen beleuchtet wurde, beim Uebersteigen der Gartenmauer in die in einem Graben liegenden Leitungsdrähte geriethen und sofort todt blieben. An der Leiche fanden sich in dem einen Falle Ecchymosen in der Haut, an den Lungen und am Herzen und ein furchenförmiger Eindruck, der von der linken Wange über den Hals bis zur linken Schulter zog, beim zweiten kleine streifige Verbrennungen an der linken Hand, bei beiden dunkelflüssiges Blut. Bei Versuchen mit einer 16pferdekräftigen, 16 Brush’sche Elemente enthaltenden Maschine fand Grange, dass der nicht unterbrochene Strom gut vertragen wurde, der mit multiplen Interruptionen aber sofort tödtete. Bei allen vier Versuchshunden fanden sich capilläre Hämorrhagien in der Medulla oblongata. Friedinger (Wr. klin. Wochenschr. 1891, Nr. 48) fand bei einem Manne, der mit durchnässten Kleidern in die Drähte einer mit 50.000 Volt-Ampère Stärke arbeitenden Wechselstrommaschine gerathen und sofort todt geblieben war, lochförmige Verbrennungen der Kleider und lochförmige geschwärzte Durchbohrungen der Haut an verschiedenen Stellen, die wie die von Heubner (s. oben) bei vom Blitz Erschlagenen beobachteten Durchlöcherungen aussahen. — Wir haben im Juni 1892 einen 32jährigen Arbeiter obducirt, der in der „Rheostatenkammer“ eines mit Wechselstrom grosser Spannung arbeitenden Elektricitätswerkes mit Ausschöpfen des in einer Grube angesammelten Wassers beschäftigt war, dicht neben dem Rheostaten stand und plötzlich mit einem gellenden Schrei auf das Gesicht hinfiel und sofort starb. Allem Anscheine nach hatte er sich an den Rheostaten angelehnt. Die Obduction ergab streifige Hautaufschürfungen an beiden Schultern mit gerötheter Umgebung, von denen einzelne deutliche Verschorfung und Andeutung von Blasenbildung zeigten und unter der rechten Achsel zwei stecknadelkopfgrosse Durchlöcherungen der Haut, von ähnlicher Beschaffenheit wie in dem von Friedinger publicirten Falle. Die sehr defecten Kleider waren nicht angebrannt, aber stark durchnässt. Die Spannung des Stromes betrug 2000 Volt. Bekanntlich wurde die Elektricität in Amerika auch zu Hinrichtungen („Elektrocution“) verwendet, worüber von Lecassagne, Biraud und insbesondere von Donald (Virchow’s Jahresb. 1892, I, pag. 480) berichtet wurde. Die Section der Hingerichteten ergab Brandblasen an den Applicationsstellen, dunkelflüssiges Blut und kleine Hämorrhagien im Gehirn und am Herzen, aber keine gröberen Verletzungen. Biraud führt auch einen Fall von Selbstmord durch den elektrischen Strom an. — Vorübergehende Betäubungen durch den elektrischen Strom sind wiederholt vorgekommen, meist ohne weitere Folgen. Mitunter sind Erscheinungen wie nach Blitzschlag zurückgeblieben, auch wurden solche von „traumatischer Neurose“ beobachtet. Andere Mittheilungen über den Gegenstand s. Med. Centralbl. 1887, pag. 596: „Ueber Hinrichtungen durch Elektricität.“ Ebenda. 1889, pag. 315, Virchow’s Jahresb. 1890, pag. 497 und Stricker, „Ueber strömende Elektricität“. Wien 1894, welcher Angaben über die Spannungsgrenzen macht, bei denen der elektrische Strom bei einseitiger Ableitung für den Menschen gefährlich werden kann. Er fand, dass ein Strom von nur 440 Volt Spannung bei Ableitung von einem Pole durch den Menschen zur Erde so heftige Zuckungen auslöst, dass er entschieden widerräth, dieses Experiment zu wiederholen, ausser wenn man, wie er es thut, zur Abschwächung der Wirkung einen Leiter zweiter Ordnung einschaltet. Wohl kommen solche heftige Wirkungen nur bei Ableitung von einem Pole zu einer empfindlichen Stelle vor, doch ist die Gefahr bei zufälliger Berührung einer solchen mit Kabelstellen oder nackten Polen gross, da ja, wie z. B. bei Arbeitern in elektrischen Anlagen, durch nasse Kleider und nassen Boden die Ableitung zur Erde erfolgen kann.
B. Tod durch Erfrieren.
Dass der erwachsene Mensch bei guter Kleidung und unter sonst normalen Verhältnissen die strengsten Kältegrade zu ertragen vermag, lehren die Polarexpeditionen, bei welchen die Theilnehmer durch längere Zeit eine Kälte von 40 bis 50 Grad C. auszustehen hatten, ohne dass Jemand erfror. Dagegen ist es sichergestellt, dass unter gewissen Umständen eine geringere Resistenzfähigkeit gegen Kälte besteht, so dass selbst unbedeutende Kältegrade, und selbst noch über dem Gefrierpunkt stehende Temperaturen den Tod bewirken können.
Von diesen ist zunächst das Alter des Individuums zu erwähnen. Kinder, besonders neugeborene, sind sehr empfindlich gegen Kälte, und es kann bei letzteren, zumal wenn sie, wie gewöhnlich, unbedeckt und mit feuchter Haut liegen bleiben, schon eine den Gefrierpunkt noch nicht erreichende Temperatur der Aussenluft, namentlich wenn diese bewegt ist, eine solche Abkühlung des Körpers veranlassen, dass daraus der Tod erfolgt. Ebenso müssen wir annehmen, dass alte marastische Leute, bei welchen die wärmebildenden Processe bereits geschwächt sind, leichter der Kälte unterliegen werden, während jüngere, kräftige, gut genährte und namentlich einen stärkeren Fettpolster besitzende Individuen hohe Kältegrade mit Leichtigkeit ertragen können. Insbesondere ist es aber Krankheit, sowie Erschöpfung durch Hunger und Anstrengung, welche die Resistenzfähigkeit gegen Kälte herabsetzt und den Erfrierungstod begünstigt. Auch geistig deprimirenden Einflüssen muss eine solche Wirkung zugeschrieben werden, wie die Schicksale der flüchtigen französischen Armee in Russland beweisen.
Dass der Schlaf schon für sich allein die Resistenzfähigkeit gegen Kälte herabsetzt, muss im Allgemeinen zugegeben werden; doch ist der Schlaf, in welchen, wie zahlreiche Fälle lehren, die Individuen vor dem Erfrieren verfallen, kein normaler, sondern theils durch die Ermüdung und den herabgekommenen Zustand, theils aber auch durch die in Folge der Kälte selbst auftretende Somnolenz bedingt.
In welchem Grade ungenügende Bekleidung die Gefahr des Erfrierens erhöht, bedarf keiner weiteren Erörterung. Die schon früher verbreitete Ansicht, dass Alkoholgenuss das Erfrieren begünstigt, hat durch den Nachweis der temperatur-herabsetzenden Wirkung kleiner sowohl als grosser Alkoholdosen eine weitere Stütze gefunden. Am meisten wächst die Gefahr bei Berauschung durch die bekannten Symptome derselben.
Besonders gefährlich ist grosse Kälte bei starkem Wind. In den Karstländern ist in dieser Beziehung die Bora berüchtigt, ebenso die Schneestürme in den Alpenländern.
Leichenbefund nach Erfrierungstod.
Ueber die Vorgänge, die nach Einwirkung starker Kälte im Organismus geschehen, sind zahlreiche Versuche angestellt worden.[395] Uebereinstimmend wird vor Allem eine Contraction der Hautgefässe angegeben, welche eine Congestion in den inneren Organen (Herz, Lungen, Gehirn) veranlassen soll, die von den meisten Beobachtern als hauptsächlichste Todesursache angesehen wird. Es scheint uns jedoch, dass die Contraction der Hautgefässe bei Einwirkung der Kälte nur anfangs eintritt, später aber einer Verminderung des Gefässtonus (Gefässlähmung) Platz macht, da die Haut nur anfangs blass, später aber meist livid gefärbt erscheint, wie wir uns im Winter an uns selbst zu überzeugen Gelegenheit haben. Damit stimmen auch die Untersuchungen Horwath’s überein, aus welchen hervorgeht, dass die Kälte vorzugsweise die glatten Muskeln lähme, und zwar schon zu einer Zeit, in welcher die quergestreiften ihre Contractionfähigkeit noch nicht eingebüsst haben. Auch die venösen Stauungen und localen Oedeme, die Beck bei seinen Versuchen sah, lassen sich auf Gefässlähmung zurückführen und ebenso die allgemeinen Erscheinungen, wie schwacher Herzschlag, Präcordialangst, Sinken des Blutdruckes, schwache Respiration, die gesteigerte Kohlensäureausscheidung (Wertheim) und der unter Lethargie auftretende Tod. Pouchet hat ferner gefunden, dass die Blutkörperchen durch die Kälte zerstört werden und spricht sich dahin aus, dass desto weniger Hoffnung auf die Rettung eines Erfrorenen bestehe, je grösser die Menge der Blutkörperchen ist, die durch die Kälte zerstört wurden. Crecchio betont die ertödtende Wirkung der Kälte auf die Nerven, Horwath wieder jene auf die Musculatur, wobei er mit Recht bemerkt, dass man bei der Beurtheilung der Erfrierungseffecte nicht blos die Temperatur des Mediums, sondern auch den Grad der Abkühlung des Körpers im Auge behalten muss, welche gegen die Tiefe zu immer langsamer erfolgt, so dass z. B. ein frisches Froschherz, welches er bis zur Steinhärte gefrieren liess, wieder zu pulsiren anfing, wenn es aufgethaut wurde, während wenn die Musculatur durchwegs auf nur -5° C. abgekühlt wurde, die Contractibilität derselben vollkommen erloschen war.[396]
Bezüglich des Leichenbefundes bei Erfrorenen ist zu erwähnen, dass die festgefrorene Beschaffenheit der Leiche für sich allein nicht beweist, dass Jemand erfroren ist, da eine solche Veränderung überhaupt erst nach dem Tode entstehen kann, möge dieser thatsächlich durch Kälte oder auf eine andere Art eingetreten sein. Ebenso ist ein Auseinandergewichensein der Kopfnähte, wie es Krajewski mehrmals bei Erfrorenen beobachtete, eine Leichenerscheinung, die durch die Ausdehnung des gefrierenden, stark wasserhältigen Gehirns zu Stande kommen kann. Auch können fest gefrorene, besonders periphere Körpertheile durch Manipulationen abbrechen. Bei einem bei strenger Kälte im Freien gefundenen erhängten Selbstmörder fanden wir an der Wurzel des Penis eine quere reactionslose Hautberstung, ebenso einen Querriss der Haut über der rechten Wade. Beide Verletzungen waren offenbar postmortal, letztere beim Stiefelausziehen entstanden. Von einzelnen Beobachtern (Ogston, Blumenstok) werden hellrothe Hautfärbungen (Todtenflecke) als Leichenbefund bei Erfrorenen angegeben. Dieselben sind zweifellos blosse Leichenerscheinungen, da sie auch an in Eiskellern aufbewahrten Leichen sich entwickeln. Ebenso bekommt, wie bekannt, auf Eis aufbewahrtes Fleisch eine rothe Farbe. Nach Falk’s Untersuchungen (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLVII, pag. 76 und XLIX, pag. 28) wird die hellrothe Färbung der Todtenflecke durch Diffusion des Sauerstoffes von aussen und Fixirung desselben durch das Hämoglobin bewirkt. In die Tiefe, namentlich bis zum Herzen, dringt deshalb die Röthung nicht. Keferstein (Zeitschr. f. Medicinalb. 1893, pag. 201) legt einen Werth auf fleckige Röthungen an nicht abhängigen Stellen, die seiner Meinung nach dadurch entstehen, dass das Blut an den am meisten der Kälte exponirten Hautpartien erstarrt, durch das noch circulirende warme Blut aber wieder aufgethaut wird.
Von Blosfeld, Ogston, De Crecchio und von Blumenstok (Maschka’s Handb. I, 785) wird die hellrothe Farbe des Blutes in den inneren Organen hervorgehoben, von Anderen aber (Samson-Himelstiern) als nicht constant angegeben; auch Dieberg („Beitrag zur Lehre vom Tode durch Erfrieren“, Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. XXXVIII, 1) gibt an, dass ihm bei den 31 von ihm ausgeführten Sectionen Erfrorener eine besonders helle Farbe des Blutes nicht aufgefallen sei, dass aber doch das Blut nicht jene dunkle Farbe besitzt wie Erstickungsblut. Ob dieser Erscheinung eine specifische Wirkung der Kälte auf das Hämoglobin zu Grunde liegt oder ein Zurückbleiben von Sauerstoff im Leichenblute, wie Alb. Schmidt (Med. Centralbl. 1874, pag. 725) meint, mag dahin gestellt bleiben. Wenn, wie Blumenstok angibt, die Färbung nur eine postmortal eintretende ist und auch bei absolut ausgeschlossenem Zutritt von Sauerstoff sich einstellt, dann wäre wohl nur an erstere Wirkung zu denken.
Das Blut ist nach Dieberg fast immer locker geronnen, was sich wohl aus dem protrahirten Verlauf des Todes erklärt, verflüssigt sich aber, wenn es gefroren war, beim Aufthauen. Derselbe Autor fand in allen seinen 31 Fällen von zweifellosem Erfrierungstod eine ungewöhnlich starke Ueberfüllung des Herzens in allen seinen Theilen mit Blut (durchschnittlich 0·293 Kgrm.) und hält daher diese Erscheinung, die er sich aus dem Zurückgedrängt werden des Blutes aus den peripheren Gebieten erklärt, für charakteristisch. In zwei von uns begutachteten Fällen wurden zahlreiche bis bohnengrosse Ecchymosen in der Musculatur des Halses und Brustkorbes gefunden, die schon während des Erfrierens, aber auch erst durch nachträgliche Manipulationen (Wiederbelebungsversuche, Transport) sich gebildet und durch Imbibition beim Aufthauen sich vergrössert haben konnten.
Von Blosfeld und auch von Brücke wurde angegeben, dass die Todtenstarre bei Erfrorenen das Aufthauen überdauern könne, eine Angabe, die von Anderen (Sommer) bestritten wurde. Aufgethaute Leichen faulen sehr rasch, namentlich machen die Imbibitions- und Transsudationsvorgänge rapide Fortschritte. Casper hat darauf aufmerksam gemacht (l. c. 785), dass, wenn man im Schnee oder Eis einen bereits in Verwesung übergegangenen Leichnam findet, daraus mit Sicherheit geschlossen werden könne, dass der Mensch nicht den Erfrierungstod gestorben sei, da in Schnee oder Eis liegende Leichen nicht faulen. Diese Angabe ist im Allgemeinen richtig, es ist jedoch dabei nicht zu übersehen, dass Jemand thatsächlich erfroren, dann beim Eintritt milder Witterung aufgethaut und in Fäulniss übergegangen, hierauf aber wieder verschneit und gefroren sein konnte. Es wären also auch die in der betreffenden Zeit bestandenen Witterungsverhältnisse in Betracht zu ziehen.