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Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Note 370 — Sachlicher Theil. (continued 13)

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Zu den gewöhnlichen Befunden gehört bei Ertrunkenen ein Oedem der aryepiglottischen Falten. Ob dieses während des Ertrinkens oder, wie wahrscheinlich, erst postmortal durch Imbibition mit Wasser zu Stande kommt, ist noch unerwiesen.

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