Note 378 — Sachlicher Theil. (continued 13)
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Die Leichen Ertrunkener tauchen desto früher auf, je günstiger die Fäulnissbedingungen sind. Im Sommer kann dieses schon nach 2–3 Tagen, seltener schon nach einigen Stunden, geschehen, während im Winter die Leichen wochen- und monatelang unter Wasser bleiben können. Die Fettentwicklung, sowie die Menge der im Körper zur Zeit des Todes gewesenen Luft (Lungen- und Darmluft) ist hierbei ebenfalls von Einfluss. Enthielt der Körper keine Luft, wie z. B. bei todtgeborenen Kindern, so bleibt derselbe verhältnissmässig länger unter Wasser, als wenn Lungen und insbesondere der Darm Luft enthalten hatten. In manchen Fällen können Wasserleichen unter Flösse etc. gerathen, oder durch andere Gegenstände festgehalten werden, welche Möglichkeit ebenfalls in Betracht gezogen werden muss. Gleiches kann eine Beschwerung der Leiche bewirken, wie sie bei Selbstmördern, aber auch bei Beseitigung von Leichen vorkommt. Dass selbst raffinirte derartige Vorkehrungen das Aufsteigen der Leiche nicht absolut verhindern, beweist der im August 1882 in Paris behandelte Fall Aubert, dessen Leiche nach 11 Tagen auftauchte, obgleich sie von den Mördern mit Bleiröhren umwickelt, in die Seine geworfen worden war. Meistens scheint zuerst der Oberkörper aufzutauchen, einestheils wegen der Residualluft in den Lungen, anderseits wegen der raschen Gasentwicklung im subcutanen Zellgewebe des Oberkörpers. In einem von Freyer mitgetheilten Falle (Virchow’s Jahrb. 1886, I, pag. 506) stand die Leiche im Wasser, was zusammengenommen mit den übrigen Umständen des Falles den Verdacht erregte, dass die Untersuchte erdrosselt und dann in das Wasser gebracht worden war. In einem unserer Fälle war aber die Leiche eines in einem See Ertrunkenen 3 Tage darnach plötzlich neben einem Schiffer, der nach ihr gesucht hatte, aufgetaucht und stand senkrecht im Wasser. Ob die Leiche mit dem Rücken oder mit der Vorderfläche nach oben gekehrt im Wasser schwimmt und schliesslich auftaucht, wird vielleicht von Zufälligkeiten abhängen. Lacassagne (Virchow’s Jahrb. 1891, I, pag. 520) behauptet, dass bei weiblichen Leichen meistens letzteres, bei männlichen ersteres der Fall ist, da sich bei jenen meist die Fersentheile, bei diesen meist die vorderen Partien der Beschuhung abgewetzt finden. Auf der Wiener Naturforscherversammlung hat Haberda über das Auftauchen der Wasserleichen und darüber angestellte Beobachtungen berichtet.