Note 393 — Sachlicher Theil. (continued 13)
Reading edition
Laut eines von Anderle in der Sitzung der Section für öffentliche Gesundheitspflege des Wiener med. Doctoren-Collegiums vom 7. Jänner 1885 vorgetragenen Protokolls über die „Feuerbestattung“ einer Frau dauerte die Verbrennung 1 Stunde 24 Minuten und das Gewicht des grössten Theils aus ganz kleinen Knochenstückchen bestehenden Rückstandes betrug 1·5 Kgrm. — Aus Anlass des Processes Pel haben Brouardel und L’Hôte (Annal. d’hygiène publ. 1886, pag. 12 und 106) sich durch den Versuch überzeugt, dass man in einem eisernen Kochherd binnen 40 Stunden eine ganze, etwa 60 Kgrm. schwere, zerstückelte Leiche verbrennen könne, wobei etwa 6 Kgrm. Asche zurückblieb, und sich nach aussen kein auffälliger Geruch entwickelte. Die auf den französischen Schlachtfeldern angestellten Versuche, Thiercadaver durch Begiessen mit Theer und Petroleum zu verbrennen, haben entgegen den Angaben Créteur’s ungünstige Resultate ergeben, da es der Metzer Commission selbst nach fünfstündiger Bemühung und nachdem wiederholt Theer und Petroleum aufgegossen worden war, nicht gelang, Pferdecadaver vollständig zu verkohlen (Roth und Lex, l. c., I, 556.