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Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Sachlicher Theil. (continued 10)

Reading edition

Untersuchung von Haaren. Fragen.

Kommen Haare zur gerichtsärztlichen Untersuchung, so handelt es sich zunächst um Beantwortung der Frage, ob Menschen- oder Thierhaare vorliegen? Denn es ist begreiflich, dass, wenn die betreffenden Haare als Menschenhaare erkannt werden, dadurch ein ebenso gravirendes Moment geliefert wird, wie im Gegentheil ein entlastendes, wenn diese sich als von einem Thiere herrührend herausstellen.

Ollivier (Oesterlen, l. c. 6) führte 1838 vor Gericht den Beweis, dass Haare an dem Beile eines des Mordes Verdächtigen keine Menschenhaare, sondern Thierhaare waren; dagegen wurden in einem anderen Falle an einem Hammer klebende Haare als Menschenhaare erkannt, obgleich man sie anfangs, da der Hammer auf einem Ziegenfell gelegen war, für Ziegenhaare gehalten hatte. — In einem Nothzuchtsfalle wurden uns zwei Haare übergeben, die die Mutter des angeblich genothzüchtigten Kindes am Hemde desselben gefunden hatte und für die Schamhaare des Mannes hielt, während sich dieselben bei der mikroskopischen Untersuchung als Thierhaare, höchst wahrscheinlich Hundshaare, herausstellten. — Unlängst wurde uns eine Hacke eingesendet, um zu constatiren, ob die daran befindlichen Flecken von Menschen- oder von Hasenblut herrühren. Der eines Mordversuches Beschuldigte hatte nämlich angegeben, er habe auf dem Felde einen todten Hasen gefunden und denselben, nachdem er den Balg abgezogen, mit der Hacke zerstückt, wobei die Blutflecke entstanden. Die mikroskopische Untersuchung ergab Blutkörperchen, die entschieden kleiner waren, als die menschlichen, so dass die Möglichkeit zugegeben werden musste, dass die Blutspuren von Hasenblut herrühren können. Entscheidend wäre aber erst das Auffinden der charakteristischen Hasenhaare an der Hacke gewesen, die sich aber trotz sorgfältiger Nachschau nirgends ergaben.

Menschliche Haare.

Unterziehen wir ein menschliches Haar (Kopfhaar) der mikroskopischen Untersuchung, so sind wir in der Regel im Stande, am Haarschaft drei Schichten zu unterscheiden: die Cuticula, die Rindensubstanz und die Marksubstanz. Die Cuticula oder das Oberhäutchen wird gebildet durch dachziegelförmig übereinanderliegende, äusserst feine Epidermisschuppen, welche, wenn sie mit ihren Spitzen etwas vom Schafte abstehen, diesem ein etwas gezähntes Aussehen geben. Da die Schuppen mit ihren abgerundeten Spitzen alle gegen das freie Ende des Haares gerichtet sind, so besitzen wir darin einen ausgezeichneten Anhaltspunkt, um vorkommenden Falles das periphere Ende eines Haares vom centralen zu unterscheiden. Die Rinden- oder Corticalsubstanz bildet die Haupt- und häufig die einzige Masse des menschlichen Haarschaftes. Sie besteht aus einem System langgestreckter, innig vereinter Hornzellen, die dem Haarschaft ein der Länge nach gestricheltes Aussehen geben, und zeigt je nach dem individuellen Colorit des betreffenden Haares eine verschiedene diffuse und meist gleichmässige Färbung, ausserdem besonders bei trockenen Haaren verschiedene Spalträume, die mit Luft gefüllt sind. Die Marksubstanz präsentirt sich, wenn gut entwickelt, entweder ohne weiters oder nach Behandlung mit aufhellenden Mitteln, wozu sich insbesondere verdünnte Salpetersäure eignet, als dunkler, ⅕–¼ der ganzen Haarbreite einnehmender, in der Regel aber ungleich dicker und mehr weniger unterbrochener Axenstrang, der meist vollkommen central gelegen ist. Die Marksubstanz bildet keinen constanten Bestandtheil des Haarschaftes, vielmehr fehlt sie ungemein häufig oder ist nur partiell entwickelt. Das Verhältniss der markhältigen zu den marklosen Haaren ist bei verschiedenen Individuen ein verschiedenes. Wie es scheint, überwiegen bei dunklen Haaren die markhältigen, während bei blonden das Umgekehrte der Fall ist. Constant fehlt die Marksubstanz bei den Wollhaaren und wahrscheinlich bei allen Haaren, die das neugeborene Kind zur Welt bringt.[304] Die Marksubstanz besteht aus winzigen Zellen, die an älteren Haaren Luft enthalten, wodurch dieselbe ein feinkörniges Aussehen und jene dunkle Farbe erhält, die man bis in die neueste Zeit irrthümlich als von Pigment herrührend gehalten, und davon die jeweilige Farbe des betreffenden Haares abgeleitet hat, während letztere nur durch die diffuse Pigmentirung der Rindensubstanz veranlasst wird.

Thierhaare.

Bei den Thierhaaren[305] begegnen wir im Allgemeinen denselben drei Schichten, die den menschlichen Haarschaft zusammensetzen; dieselben zeigen jedoch in ihrem Verhalten solche Unterschiede, dass es in der Regel gelingt, ein Thierhaar sofort als solches zu erkennen. Schon die Cuticula zeigt insofern Verschiedenheiten, als sie bei den meisten Thierhaaren in Folge ihrer absolut und relativ grösseren Zellen weit deutlicher hervortritt und der Oberfläche des Haares ein mitunter charakteristisches Aussehen verleiht, wie z. B. insbesondere die Schafwolle durch die grossen Zellen der Cuticula und die dadurch auffallend wellenförmige Zeichnung ihrer Oberfläche leicht zu erkennen ist (Fig. 79, 4 und 5). Bei gewissen Thierhaaren stehen die Spitzen der Cuticulaschuppen stark vom Haarschaft ab und geben dadurch dem Haare ein auffallend gezähntes oder sägeförmiges und selbst, wie u. A. bei den Fledermäusen, ein gefiedertes Aussehen (Fig. 79, 2).

Unterscheidung der Thier- und Menschenhaare.

Was die anderen Theile des Haarschaftes betrifft, so fällt zunächst das, jenem beim Menschenhaare ganz entgegengesetzte Massenverhältniss zwischen Rinden- und Marksubstanz in die Augen. Während beim menschlichen Haar die Corticalsubstanz die Hauptmasse des Haarschaftes bildet und die Marksubstanz nur einen dünnen, häufig gänzlich oder theilweise fehlenden Axenstrang darstellt, sehen wir bei den Thierhaaren als Regel, dass die grösste Masse des Haarschaftes von der ungewöhnlich breiten Marksubstanz eingenommen wird, während die Rindensubstanz nur eine dünne Schichte bildet und häufig sich auf einen saumartigen, meist wie hyalinen Streifen reducirt. Die Prävalenz des Markes zeigt sich besonders am eigentlichen Haarschaft, während gegen die Spitze zu die Rindensubstanz in dem Masse vorwiegt, als die Marksubstanz sich verdünnt und schliesslich noch vor dem Haarende vollkommen verschwindet.

Fig. 79.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

1

. Haar des Dachses;

2

. Haare der Fledermaus;

3

. Haare vom Fuchs;

4

. und

5

. Schafwolle. ⁴³⁰⁄₁ nat. Gr.

Charakteristisch ist ferner der Bau der Marksubstanz. Während beim menschlichen Haar die zellige Structur derselben so undeutlich hervortritt, dass bis in die neuere Zeit darüber gestritten wurde, ob sie überhaupt eine solche besässe, sehen wir beim Thierhaare die Zellenstructur in so ausgesprochener Weise entwickelt, dass sie sofort und schon bei Anwendung schwacher Vergrösserungen sich bemerkbar macht und dem betreffenden Haare ein desto eigenthümlicheres Aussehen verleiht, je mehr die Rindensubstanz zurücktritt. Wir finden bald runde oder ovale, bald polygonale Zellen, und, indem häufig einzelne derselben lufthältig sind, andere nicht, erhält die Marksubstanz ein scheckiges Aussehen. Manche Haare zeigen eine sehr zierliche reihenförmige Anordnung der dann meist polygonalen Markzellen und wir begegnen dann in den dünnen, sogenannten Flaumhaaren oft nur einer einzigen, meist rosenkranzförmig angeordneten solchen Zellenreihe, während in den dickeren Haaren mehrere Längsreihen die Marksubstanz bilden und dabei häufig einen spiraligen Verlauf zeigen, wie z. B. beim Kaninchen, Hasen u. dergl. Dieses Verhalten der Marksubstanz ist bei verschiedenen Thieren verschieden und gestattet nicht blos ein Thierhaar als solches zu erkennen, sondern auch bei einiger Uebung die Thierclasse zu bestimmen, von der es herrührt (Fig. 79 und 80).

Fig. 80.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

1

. Kopfhaar vom Menschen mit entwickelter Marksubstanz;

2

. Haar vom Rind;

3

. Haar vom Marder;

4

. Feines Rattenhaar;

5

. ein stärkeres Rattenhaar nach Behandlung mit Kalilauge;

6

. Hasenhaar. ⁴³⁰⁄₁ nat. Gr.

Thierhaare.

Doch gilt dies, wie auch neuestens Jaumes (l. c.) bestätigt, nicht unbedingt und ausnahmslos; es gibt vielmehr Thierhaare, welche ein gleiches oder wenigstens ähnliches Verhalten zeigen können, wie die Menschenhaare. Allerdings gibt es kein Thier, dessen Haare sämmtlich oder auch nur vorwaltend jenen des Menschen gleichen würden, da sich bei allen Thieren, selbst bei den dem Menschen am nächsten stehenden, z. B. den Affen, der beschriebene Thiertypus als Regel findet; wohl können aber einzelne Haare eines Thieres ein von diesem Typus abweichendes oder jenem des menschlichen Haares ähnliches Aussehen zeigen. Eine solche Aehnlichkeit kann besonders durch das Fehlen der Marksubstanz bewirkt werden. Letzteres kommt nämlich, freilich durchaus nicht so häufig als beim Menschen, auch bei Thieren vor, und damit fehlt eben der vorzugsweise charakteristische Theil des Haarschaftes, so dass die Unterscheidung desto schwieriger werden kann, je ähnlicher die Corticalsubstanz und die Cuticula jener sind, die wir am Menschenhaare finden. Namentlich sind es Hundehaare, die häufiger als andere Thierhaare eine mitunter auffallende Aehnlichkeit mit Menschenhaaren zeigen. Glücklicherweise sind es, wie gesagt, immer nur einzelne Haare, die sich so verhalten, so dass, wenn mehrere zur Untersuchung gelangen und keines den Thiertypus zeigt, mit Beruhigung erklärt werden kann, dass dieselben nicht von einem Thiere herstammen. Da auch bei Thieren die Marksubstanz nur partiell fehlen kann, was wieder namentlich beim Hundehaare vorkommt, so ist jedesmal das betreffende Haar seiner ganzen Länge nach, besonders unter Zusatz von verdünnter Salpetersäure, zu untersuchen, wobei es doch gelingen kann, an einzelnen Stellen dieselbe zu treffen und ihr Verhalten für die Diagnose zu benützen.

Wurden in einem gerichtlichen Falle die vorgelegten Haare als Menschenhaare erkannt, so entsteht die weitere Frage: von wem stammen die Haare und von welcher Stelle des Körpers. Der erste Theil der Frage verlangt eine Vergleichung der vorgelegten Haare mit jenen der betreffenden Person, eine Vergleichung, die sich natürlich nicht blos auf das makroskopische Verhalten derselben, sondern auch auf die mikroskopischen Eigenschaften wird erstrecken müssen.[306]

Haare der verschiedenen Körperstellen.

Was die Stelle betrifft, von welcher die Haare stammen, so kommen vorzugsweise Kopfhaare, Bart- und Schamhaare in Betracht, seltener andere, am menschlichen Körper vorkommende Haare, wie z. B. in unserem oben erwähnten Falle. Zur Unterscheidung ist die Länge des Haares, die Stärke, Form und die Beschaffenheit des freien Endes desselben zu berücksichtigen. Bezüglich der Länge ist es bekannt, dass die Kopf- und Barthaare im Längenwachsthum weniger beschränkt sind, als die Haare an anderen Körperstellen. Durch ihre grössere Länge lassen sich demnach in der Regel die erstgenannten Haare von den anderen unterscheiden und es sind namentlich die Frauenkopfhaare durch ihre bedeutende Länge meist sofort als solche zu erkennen. Die Stärke der Haare bietet nicht selten wichtige Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage, was für Haare vorliegen. Am stärksten sind im Allgemeinen die Barthaare, welche 0·14–0·15 Mm. im Querdurchmesser betragen. Dann kommen die weiblichen Schamhaare mit 0·15 Mm., ferner die Augenwimpern mit 0·12, die männlichen Schamhaare mit O·11, schliesslich die männlichen und weiblichen Kopfhaare mit 0·08 und 0·06 Mm. durchschnittlicher Dicke. Doch unterliegt bekanntlich die Stärke der Haare ungemeinen individuellen Unterschieden, welche die Verwerthung der angegebenen Maasse sehr erschweren. Von diesen sind die Altersunterschiede die wichtigsten, da, wie bekannt, die Haare bei Neugeborenen ungleich dünner und zarter sind als die älterer Kinder und diese wieder dünner als jene von Erwachsenen. Ueberdies ist nicht zu vergessen, dass ein und dasselbe Haar verschiedene Querdurchmesser bieten kann, einestheils, indem es sich gegen die Spitze, mitunter auch gegen die Wurzel zu verschmälert, anderseits, weil viele Haare keine vollkommen cylindrische oder vielmehr conische Form besitzen. Ausgeprägt cylindrische Form bietet noch am häufigsten das Kopfhaar, die jedoch schon bei krausen Haaren in die plattgedrückte übergeht, so dass man statt runder ovale Querdurchschnitte erhält. Die Barthaare geben in der Regel dreieckige, die Schamhaare meist ovale Querdurchschnitte, obgleich verschiedene Uebergangsformen vorkommen.

Veränderungen der Haarenden durch mechanische Insulte.

Behufs Beantwortung gegenwärtiger Frage muss auch das Verhalten des freien Endes der betreffenden Haare untersucht werden. Normal endigt jedes menschliche Haar in eine Spitze. Sämmtliche Haare der Neugeborenen, sowie die in der Pubertätsperiode neu hervorsprossenden und überhaupt alle Haare, die in ihrem natürlichen Wachsthum durch keine Insulte gestört wurden, zeigen das spitze Ende, ein Umstand, der, zusammengehalten mit den Durchmessern des Haarschaftes, auch gestatten kann, annäherungsweise das Alter des Individuums zu bestimmen, von welchem die betreffenden Haare herrühren. Diese ursprüngliche Endigung der Haare wird im Laufe der Zeit vielfach verändert, so dass sie sich bei Erwachsenen ungemein selten findet. Die Veränderung geschieht beim Kopf- und Barthaar in der Regel frühzeitig durch das übliche Verschneiden. Die verschnittenen Haare zeigen an ihren Enden anfangs scharfe quere Trennungen, später runden sich die Contouren der Trennung vom Rand aus ab und das Haar bietet nach einiger Zeit entweder ein abgerundetes oder, wenn das Verschneiden lange ausgesetzt wurde, ein ausgefasertes Ende, ein Verhalten, das eventuell für die Bestimmung der Zeit verwerthet werden könnte, welche seit der letzten Verschneidung verflossen ist.

Fig. 81.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Enden von Frauen-Kopfhaaren. ⁷⁰⁄₁ nat. Gr.

Abgesehen von dem Verschneiden wird die ursprüngliche Endigung der meisten Haare theils durch mechanische Insulte, theils durch die Einwirkung von Schmutz und ähnlichen Agentien verändert. Wiederholte mechanische Insulte, die das Haar getroffen haben, äussern sich als Ausfaserung oder als Abschleifung des freien Haarendes. Die Folgen ersterer Art sehen wir in exquisiter Weise an den freien Enden der Frauenkopfhaare (Fig. 81), die in der Regel nie oder nur sehr selten beschnitten werden. Schon makroskopisch lässt sich die Ausfaserung bemerken und noch deutlicher präsentirt sie sich unter dem Mikroskop. Die Abschleifung des Haarendes bemerken wir vorzugsweise an gewissen kurzen Haaren, die an Hautstellen sitzen, welche in Folge der Kleidung beständiger Reibung ausgesetzt sind, so an den Haaren der Extremitäten, welche in Folge dieser Usur eine mehr weniger abgerundete, meist keulenförmige Spitze zeigen (Fig. 82). Der Schweiss wirkt durch Maceration und Auflösung der Bindesubstanz der Hornfasern. Wir finden aus diesem Grunde Haare, welche an Stellen sitzen, die stark schwitzen und wo sich überdies meist noch die beständige Reibung geltend macht, wie z. B. in der Achselgegend, am After und an den Genitalien, nicht blos vielfach zerfasert und abgewetzt, sondern häufig gequollen und mit Schweisssedimenten wie incrustirt, die, indem sie sich zwischen die ausgefaserten Enden des Haarschaftes festsetzen, letzteren ein keulen- oder kolbenförmiges Aussehen verleihen, durchaus Befunde, die geeignet sind, auf die Provenienz vorgelegter Haare einen mehr weniger sicheren Schluss zu gestatten.

Ausgefallene oder ausgerissene Haare?

Entsteht die Frage, ob Haare ausgefallen oder ausgerissen wurden, so ist insbesondere das Verhalten der Haarwurzeln zu untersuchen. Ein sammt der Wurzel ausgerissenes gesundes Haar zeigt in der Regel eine nach unten offene, feuchte, kolbige Wurzel mit mehr weniger beträchtlichen Resten des Haarbalges, während ausgefallene Haare eine unten geschlossene, glatte, trockene atrophische Wurzel besitzen. Bei einzelnen Haaren kann die Untersuchung schwieriger sein, leicht ist sie, wenn ganze Haarbüschel als angeblich ausgerissen präsentirt werden, weil dann zahlreiche Wurzeln vorliegen und ihr Verhalten in der angegebenen Richtung geprüft werden kann. In den meisten der vorgekommenen Fälle (Maschka, Casper) wurden ausgekämmte Haare als ausgerissene Haarbüschel vorgelegt, jedoch als erstere sowohl bei der Besichtigung der Haare selbst, als des betreffenden Haarbodens erkannt.[307]

Fig. 82.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Haare vom Unterschenkel mit abgeschliffenen Enden. ⁷⁰⁄₁ nat. Gr.

Von anderen Objecten, deren Untersuchung und Constatirung theils zur Eruirung des Thäters, theils zur Aufklärung gewisser Umstände der That beizutragen im Stande ist, wollen wir hier nur noch die Untersuchung verschiedener künstlicher Gewebe und die von Gehirnsubstanz erwähnen, aber bezüglich der, auch für die Bestimmung der Todesart wichtigen Untersuchungen von Meconium, Fruchtwasserbestandtheilen, sowie von Cloakeninhalt auf die Besprechung des Kindesmordes verweisen, woselbst diese nähere Behandlung finden sollen.

Fasern künstlicher Gewebe.

Die Untersuchung künstlicher Gewebe und Gewebsfasern reiht sich in vielen Beziehungen an die Untersuchung der Haare an, da eine grosse Zahl solcher Gewebe, wie insbesondere Kleiderstoffe, aus Thierhaaren verfertigt werden. Wie wichtig die Constatirung solcher Gewebe in einzelnen strafgerichtlichen Fällen werden kann, beweisen zwei von Taylor (l. c. I, 490 und 513) mitgetheilte Fälle. In dem einen wurde bei einem Manne, der im Verdachte stand, ein Weib durch Halsabschneiden umgebracht zu haben, ein Taschenmesser saisirt, an welchem nicht blos zwischen dessen Schalen eingetrocknetes Blut, sondern in diesem eingebettet noch einzelne rothbraun gefärbte Fasern sich fanden, welche sich als gefärbte Schafwolle und in ihrem makro- und mikroskopischen Verhalten sich als identisch erwiesen mit den Gewebsfasern einer Wolljacke, die die Ermordete getragen hatte. — In einem zweiten Falle wurde ein Mann, den man zwei Stunden früher in ein Haus gehen gesehen hatte, in der Nähe desselben auf den Schienen einer Bahn liegend als Leiche gefunden, mit eclatanten Zeichen des Erwürgungstodes und Blutaustritt aus Mund und Nase, ohne Hut. Bei der Untersuchung des verdächtigen Hauses fand man Blutspuren und unter anderen einen eisernen Rechen, an welchem die Reste eines offenbar angebrannten Gewebes sassen. Unter dem Mikroskope erwies sich dieses als ein Stückchen eines Filzes aus Hasenhaaren, die mit Schellack verklebt waren, welches, wie der Vergleich und die weiteren Nachforschungen ergaben, von dem bei der Leiche nicht gefundenen Hute des Ermordeten herrührte, welchen die Thäter verbrannt hatten.

Schafwolle und andere zu Geweben verarbeitete Thierhaare werden sich als solche leicht erkennen lassen, wie schon oben angeführt wurde. Baumwollfasern präsentiren sich unter dem Mikroskope als etwas spiralig gewundene flache Bänder mit doppelten Contouren, Leinenfasern als durch Internodien abgetheilte, solide, meist ausgefranzte Fasern und Seide in gleichmässig cylindrischen, nirgends unterbrochenen soliden und structurlosen Fäden. Die meisten dieser Gewebe sind künstlich gefärbt und ihre Fasern treten daher bei der mikroskopischen Untersuchung noch deutlicher hervor.

Hirnsubstanz auf Werkzeugen.

Wie wichtig die Constatirung von Hirnsubstanz an verletzenden Werkzeugen werden kann, zeigt folgender, uns vor einigen Jahren vorgekommener Fall. Bei einer zwischen mehreren Personen entstandenen Rauferei, wobei mehrere derselben Messer gezogen hatten, erhielt der eine der Raufenden drei Messerstiche in den Kopf und blieb todt am Platze. Bei der Obduction fand ich eine Stichwunde über dem rechten Stirnhöcker, welche zwischen Kopfhaut und Knochen auf 4 Cm. eingedrungen war, ohne die Schädelknochen zu verletzen, weiter eine Stichwunde vor dem linken Scheitelhöcker, welche die weichen Schädeldecken und das Schädeldach bis auf die unverletzte Dura mater durchdrungen und in ersterem die abgebrochene Messerspitze zurückgelassen hatte und 3 Cm. hinter dieser eine dritte Stichwunde, von welcher ein Stichcanal senkrecht durch die weichen Schädeldecken, durch den Knochen und die Hirnhäute, sowie durch den Scheitellappen des Gehirns in die linke seitliche Hirnkammer sich verfolgen liess, woselbst er noch auf 2 Cm. in den Boden derselben eingedrungen war. Die Stichöffnung im Knochen lief nach beiden Enden zu in je eine, mehrere Centimeter lange Fissur aus und war mit hervorgequollener Hirnsubstanz ausgefüllt. Gleich nach der Rauferei wurde am Thatorte ein geöffnetes grösseres Taschenmesser und eine kurze Brotklinge eines anderen Messers, jedoch ohne Heft, gefunden. Letztere war blank und hatte eine wohlerhaltene Spitze und eine scharfe Schneide. Von der Klinge des ersteren jedoch war die Spitze frisch abgebrochen und das Bruchende passte genau zu dem der im Schädel stecken gebliebenen Messerspitze. Ferner zeigte das Messer angetrocknete Blutspuren, die als solche mikroskopisch und chemisch erkannt wurden. Ausserdem liess sich aber an der einen Fläche der Klinge nahe der Schneide in geringer Entfernung von der abgebrochenen Spitze ein schmaler Streifen einer wie erstarrtes Fett aussehenden Substanz nachweisen, und als diese unter dem Mikroskope untersucht wurde, liessen sich in derselben Ganglienzellen, zarte Capillaren und feine Arterienzweigchen in einer feinkörnigen Zwischensubstanz erkennen, so dass kein Zweifel darüber bestehen konnte, dass Hirnsubstanz vorlag, ein Befund, der für sich allein und zusammengehalten mit den Blutspuren mit Sicherheit den Schluss gestattete, dass die tödtliche Stichwunde mit diesem Messer zugefügt worden sei. Da ferner auch die im Schädelknochen steckende Messerspitze zu diesem Messer gehörte, somit auch diese Wunde von letzterem herrührte, und weil nicht anzunehmen war, dass die bis in das Gehirn eingedrungene Wunde mit einem Messer, dessen Spitze abgebrochen war, erzeugt worden sein konnte, so wurde das Gutachten dahin abgegeben, dass mit dem betreffenden Messer zuerst die tödtliche und hierauf erst diejenige Wunde beigebracht wurde, in welcher die Messerspitze stecken geblieben war.

Verletzungen nach ihrem Sitze.

Es erübrigt noch, die Verletzungen nach ihrem Sitze zu besprechen, da wir so Gelegenheit haben werden, einige für den Gerichtsarzt wichtige Punkte zu berühren, zu deren Behandlung sich bisher keine Gelegenheit ergab. Wir gedenken in anatomischer Ordnung vorzugehen und zuerst die Kopfverletzungen, dann die Verletzungen des Halses, der Brust, des Unterleibes und der Genitalien und schliesslich die der Extremitäten in ihren gerichtsärztlichen Beziehungen zu besprechen.

A. Die Kopfverletzungen.

Die Kopfverletzungen bilden gewiss die häufigsten zur forensischen Untersuchung gelangenden Verletzungen. Der Grund hiervon liegt einestheils in der exponirten Lage des Kopfes, zufolge welcher derselbe leichter von gewissen Gewalten getroffen wird als andere Organe, weiter in der Fragilität der knöchernen Schädelkapsel, sowie in der grossen Empfindlichkeit des Gehirns und anderer am Kopfe gelegenen Organe gegen Traumen, endlich aber auch in dem Umstande, dass der Kopf eben der bekannten Lebenswichtigkeit seiner Organe wegen häufiger der Zielpunkt gewaltsamer Angriffe wird als andere Körpertheile.

Wir unterscheiden die Verletzungen des Schädels und die Verletzungen des Gesichtes und der daselbst befindlichen Organe.

Bei der forensischen Beurtheilung der Schädelverletzungen ist ebenso wie bei der chirurgischen zunächst im Auge zu behalten, dass die Bedeutung jeder Kopfverletzung von dem Grade abhängt, in welchem dabei das Gehirn in Mitleidenschaft gezogen wurde; denn von der Mitleidenschaft des Gehirns hängt nicht blos der Verlauf einer Schädelverletzung ab, sondern auch die Erscheinungen, welche unmittelbar nach der Zufügung derselben auftreten, und es ist jedem Praktiker bekannt, dass eben diese ersten Erscheinungen häufig in foro Gegenstand der Frage werden, theils indem es sich darum handelt, zu beurtheilen, ob Jemand, nachdem er die betreffende Verletzung erhalten hatte, noch im Stande war, weiter zu gehen, gewisse Handlungen vorzunehmen, oder aber sofort zusammenstürzen musste, theils indem es sich frägt, wie bald nach zugefügter Verletzung der Tod eingetreten sein musste, oder indem in anderen Fällen die Erklärung verlangt wird, warum in einem concreten Falle die schweren Erscheinungen nicht sofort, sondern erst nachträglich und oft längere Zeit danach eingetreten sind.

Es ist in dieser Beziehung zu beachten, dass, wenn überhaupt bei einer Kopfverletzung das Gehirn in Mitleidenschaft gezogen wird, die Natur und Intensität der durch letztere hervorgerufenen unmittelbaren Erscheinungen durch drei Momente bedingt werden kann, erstens durch die Verletzung (Zusammenhangstrennung) der Hirnsubstanz selbst, resp. einzelner Hirntheile, zweitens durch die Hirnerschütterung und drittens durch den Druck, welcher auf die Gehirnoberfläche durch das aus den durchtrennten Meningealgefässen austretende Blut ausgeübt wird. Für die Anfangssymptome einer Schädelverletzung sind im Allgemeinen die zwei letztgenannten Momente von grösserer Bedeutung als die Zusammenhangstrennung des Gehirns selbst, wenn diese nicht ausgedehnte Gebiete der Hirnrinde oder der Stabkranzfasern oder wichtige motorische Centra oder Bahnen (Linsenkern, Streifenhügel, Hirnschenkel etc.) betraf. So erklärt sich, warum verhältnissmässig häufig Leute, die Messerstiche in den Kopf erhielten, unmittelbar nach dem Stiche nur geringfügige Erscheinungen darbieten, dieselben nicht weiter beachten, obgleich mitunter die abgebrochene Klinge im Gehirne stecken geblieben ist[308], ebenso wird es uns aber verständlich, warum Individuen nach einem gegen den Kopf erhaltenen Schlage bewusstlos zusammenstürzen, aber nach verhältnissmässig kurzer Zeit sich wieder erholen und entweder keine weiteren Erscheinungen einer Störung der Hirnfunctionen darbieten oder erst nachträglich solche zeigen können. Letzteres kann auch nach bedeutenden, insbesondere nach mit Schädelbrüchen verbundenen Verletzungen geschehen und die Literatur enthält eine ansehnliche Zahl von Fällen, in welchen derartige Verletzte anfangs gar nicht oder nur vorübergehend das Bewusstsein verloren und dann noch gewisse, selbst complicirte Handlungen mitunter überraschend lange zu verrichten im Stande waren. Die meisten dieser Fälle erklären sich daraus, dass die anfänglichen Symptome der Hirnerschütterung bald zurückgingen und eine intermeningeale Blutung nur allmälig und überhaupt erst später eintrat.

Handlungsfähigkeit nach Kopfverletzungen.

C. Emmert („Ueber die nächsten Folgen schwerer Schädelverletzungen.“ Friedreich’s Bl. 1884, pag. 241) hat über solche Fälle geschrieben. Maschka (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1884, XLI, 1) berichtet über einen Mann, der Morgens in einer 180 Cm. tiefen gemauerten Grube, in welche er Nachts wahrscheinlich im berauschten Zustande gefallen war, herumgehend getroffen wurde, sich auf erfolgtes Anrufen selbst herausschwang, wie ein Betrunkener taumelte und, nach Hause geführt, noch am selben Tage starb, bei dessen Obduction eine vom rechten Seitenwandbein durch das rechte Schläfebein bis zum Türkensattel ziehende Fissur, ein Einriss am linken Schläfelappen mit starkem Intermeningealextravasat, Fractur der vierten bis siebenten Rippe und eine kleine Ruptur der rechten Niere sich ergab. Jaumes (Montpellier méd. 1885, pag. 523) erzählt von einem 30jährigen Manne, der um 6 Uhr Abends einen Schlag auf die linke Schläfe mit einem Steine erlitten hatte, ohne das Bewusstsein zu verlieren nach Hause gegangen war, dort mit seiner Familie genachtmahlt und sich dann in’s Theater begeben hatte, wo er bis 11 Uhr blieb und, nach Hause zurückgekehrt, erst um 2 Uhr zu klagen anfing und um 4 Uhr Morgens starb, an dessen Leiche eine mit Depression verbundene Fractur der linken Schläfeschuppe, Verletzung eines Astes der Art. meningea media mit grossem Extravasat zwischen Knochen und Dura und eine, 1 Frank grosse Contusion der Rinde am linken Scheitel gefunden wurde. Wir selbst begutachteten mehrere analoge Fälle, darunter einen, der eine Frau betraf, die in betrunkenem Zustande von ihrem Manne eine Ohrfeige erhielt, so dass sie hinstürzte und mit dem Kopfe gegen die massive Leiste einer geschlossenen Thüre fiel. Sie blutete sofort aus einer Wunde am Hinterkopfe und war bewusstlos, erholte sich aber, nachdem sie der Mann abgewaschen hatte, war dann noch im Stande, ihre häuslichen Geschäfte zu verrichten, zu nachtmahlen und Branntwein zu trinken und starb plötzlich erst am anderen Morgen, nachdem sie ihrem Manne noch Wasser gebracht hatte. Die Obduction ergab einen mit partieller Splitterung verbundenen Sprung des Schädels, der sich von der Mitte der Hinterhauptsschuppe in das rechte Scheitelbein erstreckte. Verletzung des Gehirns oder intrameningeales Extravasat soll nicht vorhanden gewesen sein.

Hirnerschütterung.

Die Hauptsymptome der Hirnerschütterung, welche die neue Schule als vasomotorische Neurose auffasst und entweder durch traumatische Reflexparalyse der Hirngefässe (Fischer) oder durch Reizung und consecutive Lähmung des vasomotorischen Centrums (Koch und Filehne) sich erklärt, wobei die plötzliche, in der Richtung der comprimirenden Gewalt erfolgende Bewegung (Verdrängung) der Cerebrospinalflüssigkeit und die dadurch bewirkte mechanische Reizung namentlich des Bodens der vierten Kammer und der sensiblen Corpora restiformia eine wichtige Rolle zu spielen scheint (Duret, Gussenbauer), sind sofortige Bewusstlosigkeit, Coma, auffallend verlangsamter Puls, schwache Respiration, träg reagirende Pupillen und Blässe der Haut. In den meisten Fällen tritt sofort nach dem Insulte Erbrechen ein. Convulsionen sind selten. Die Bewusstlosigkeit kann nur minuten-, aber auch tagelang dauern (in einem Falle von Pirogoff sechs Wochen). Sehr constant ist ferner die zurückbleibende Amnesie.

Die Hirnerschütterung kann für sich allein, d. h. ohne auffällige anatomische Veränderungen bestehen, noch häufiger ist sie mit anderweitigen, wenn auch mitunter nur mikroskopischen Verletzungen des Gehirns, die ebenso wie die Hirnerschütterung als solche, sowie intermeningeale oder cerebrale Hämorrhagien auch ohne Verletzung des Schädels vorkommen können.

Zu ersteren gehören die capillaren Apoplexien in der Hirnsubstanz, die Rokitansky und Willigk nach heftigen Erschütterungen des Kopfes beobachteten, dann die Rhexis cerebri, die wir bereits bei Besprechung der Rupturen erwähnt haben, und ferner die so häufige Contusio cerebri. Den häufigsten Sitz der Contusio cerebri bilden die Stirnlappen, namentlich ihre untere und vordere Partie und die Spitzen und Aussenflächen der Schläfelappen, die Scheitelgegend und die hinteren Enden der Occipitallappen. Sie präsentirt sich in Form meist violett verfärbter, gewöhnlich zu Gruppen gestellter Stellen, an welchen die Rindensubstanz erweicht und von zahlreichen grösseren und kleineren punktförmigen Blutaustritten durchsetzt ist. Nach Duret ist die Wand und Umgebung der vierten Hirnkammer ein häufiger Sitz von traumatischen Hämorrhagien, weil bei plötzlichen Erschütterungen des Kopfes die Ventrikelflüssigkeit vorzugsweise gegen diese Partien hingedrängt wird. Auch die gewöhnliche Contusio cerebri entsteht sehr häufig durch Contrecoup und findet sich namentlich sehr gewöhnlich an jenen der Gewalteinwirkung entgegengesetzten Stellen. Bemerkenswerth ist die von Bollinger („Ueber traumatische Spätapoplexie.“ Festschrift zu Virchow’s 70. Geburtstag. II. Bd., pag. 233) gemachte Beobachtung von Erweichungsnecrosen in der Gegend des Aquaeductus Sylvii und am Boden der vierten Kammer nach Hirnerschütterung, welche Erweichungen nachträglich zu Apoplexien führen können. In einem Falle trat letztere am 32., in einem zweiten Falle erst am 52. Tage ein.

Der Grad, in welchem die einfache oder mit Contusio cerebri verbundene Hirnerschütterung erfolgt, wird einestheils von der Natur des gebrauchten Werkzeuges, anderseits von der Gewalt abhängen, mit welcher dasselbe geführt wurde. Bekanntlich sind vorzugsweise wuchtige stumpfe oder stumpfkantige Werkzeuge geeignet, Hirnerschütterung zu bewirken, und das plötzliche Zusammenstürzen der Individuen, die heftige Schläge mit solchen Werkzeugen gegen den Kopf erlitten haben, ist vorzugsweise auf die erfolgte Commotio cerebri zu beziehen, und zwar desto mehr, je geringfügiger die Läsionen waren, die das Gehirn selbst erlitten hatte, und mit je geringerer Blutung in die Schädelhöhle die Verletzung verbunden war. Bei Stichverletzungen spielt die Commotio cerebri in der Regel nur eine nebensächliche Rolle, eine wichtige dagegen bei den Schuss- und noch mehr bei den Hiebwunden. Bei letzteren zeigt sich der Einfluss der näheren Beschaffenheit des verletzenden Werkzeuges in exquisiter Weise, da z. B. bei Hieben mit einem Beil die Erscheinungen der Hirnerschütterung ungleich intensiver auftreten, als nach Hieben mit Säbeln und da auch bei letzteren ein wesentlicher Unterschied bezüglich des Auftretens der Symptome von Hirnerschütterung sich ergeben wird, je nachdem leichte oder schwere Säbel zur Anwendung gekommen sind. Aus diesem Grunde muss aber, und dies ist forensisch wichtig, zugegeben werden, dass unter sonst gleichen Umständen Jemand, der einen Hieb mit einem leichten und flachen Säbel erhielt, eher bei Bewusstsein bleiben kann oder noch eine Handlung zu unternehmen vermag, als Jemand, dem eine gleiche Wunde mit einem schweren und breitrückigen Säbel oder gar mit einem Beile zugefügt worden ist.[309]

Hirnerschütterung und Rausch.

Da eine grosse Zahl der Raufereien, bei welchen es Kopfverletzungen setzt, sich in Wirthshäusern und in vom Alkohol erregtem Zustande ereignen, so ist es nicht überflüssig, auf die Aehnlichkeit aufmerksam zu machen, die den Symptomen eines schweren Rausches und denen der Hirnerschütterung zukommt, und zu bemerken, dass sowohl Symptome, die von Alkoholexcess herrührten, für Hirnerschütterung genommen wurden, als umgekehrt, und zwar noch häufiger Fälle vorkamen, in denen letztere als Rauschzustand aufgefasst wurden und dementsprechend mit dem Verletzten verfahren worden ist. Zur Unterscheidung müssen die genossenen Alkoholmengen und die eventuellen Rauscherscheinungen, die schon vor der Verletzung bestanden, erwogen werden, vorzugsweise aber die Symptome, die in dem Momente auftraten, als der Schlag auf den Kopf etc. erfolgte, sowie der weitere Verlauf des von diesem Zeitpunkte aus sich datirenden Betäubungszustandes.

Was die mit einer Kopfverletzung verbundene Blutung in die Schädelhöhle, beziehungsweise auf die Oberfläche des Gehirns betrifft, so wird dieselbe desto rascher und desto intensiver Erscheinungen des Hirndruckes bewirken, je grösser die Menge des ausgetretenen Blutes war, und je rascher sich das Extravasat gebildet hatte. Es ist daher nicht blos die Zahl und das Caliber der gleichzeitig verletzten Meningealgefässe zu berücksichtigen, sondern auch, ob dieselben arterielle oder venöse Gefässe gewesen sind. Von den grösseren Arterien, die verhältnissmässig häufig bei den verschiedenartigsten Kopfverletzungen durchtrennt werden und besonders intensive Blutung und, wenn nicht etwa eine stärkere Haftung der Dura am Knochen bestand oder nur kleine Aestchen verletzt wurden, sofortige oder baldige Erscheinungen schweren Hirndruckes bewirken, erwähnen wir besonders die Art. meningea media und ihre Verzweigungen, wodurch mächtige kuchenförmige, die betreffende Grosshirnhälfte muldenförmig abflachende Extravasate zwischen Dura mater und seitlicher Schädelwand entstehen und von den venösen Gefässen die grossen Sinus der Dura mater. In vielen Fällen nimmt die intermeningeale Blutung ihren Ausgang von Contusionen des Gehirns, über welchen die Meningen mehr weniger zerrissen sind und kann auch erst nachträglich in Folge Erweichung eintreten.

Die bei weitem grösste Zahl der Kopfverletzungen, welche zur forensischen Untersuchung gelangen, ist durch stumpfe oder durch stumpfkantige Werkzeuge veranlasst worden. Den geringsten Grad des Effectes des letzteren bilden die Suffusionen der Kopfhaut, von denen wieder die meisten im lockeren Zellgewebe unter der Galea zwischen dieser und dem Pericranium und unterhalb des letzteren vorzukommen pflegen. Zu ihrer Entstehung genügen bei dem Blutreichthum der Kopfhaut und wegen der harten Unterlage schon geringe Gewalten, wie wir namentlich an den Blutbeulen der Kinder, die sie sich beim Fallen zuziehen, sehr gewöhnlich beobachten können, und es ist insbesondere zu bemerken, dass sie sich häufig auch zufällig bei den verschiedensten, auch natürlichen, plötzlichen Todesarten beim Niederstürzen des Körpers und Aufschlagen des Kopfes an harte Gegenstände bilden können. Bezüglich der Wunden der Schädeldecken wurde bereits oben (pag. 278) hervorgehoben, dass dieselben nicht immer unregelmässige und gezackte Ränder besitzen müssen, sondern der Spannung und harten Unterlage wegen häufiger als an anderen Körperstellen auch lineare Trennungen bilden können, und es wurden zugleich jene Momente erwähnt, welche in einem solchen Falle trotz der linearen Beschaffenheit der Hautwunde doch die Diagnose gestatten können, dass dieselbe nicht mit einem schneidigen, sondern durch ein stumpfes Werkzeug entstanden sei.

Fig. 83. Lochfractur im l. Scheitelbein durch einen sogen. „Todtschläger“ veranlasst. Nat. Gr. Fig. 84. Hintere Seite von Fig. 83. Nat. Gr.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
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Wunden der Schädeldecken. Lochfracturen des Schädels.

Das „Nullum vulnus capitis contemnendum“ der älteren Chirurgen bezog sich vorzugsweise auf die Wunden der Schädeldecken und auf die Häufigkeit der accidentellen Wundkrankheiten im Gefolge derselben, welche die Prognose solcher Wunden so trügerisch gestaltete. Die Warnung der alten Praktiker verdient auch heutzutage alle Beachtung, insoferne als erfahrungsgemäss bei Kopfwunden besonders günstige Bedingungen für den Eintritt gefährlicher septischer Processe (Erysipelas, Meningitis etc.) gegeben sind. Da wir jedoch gegenwärtig wissen, dass diese Processe, wenn auch nicht immer, so doch in der Regel durch correcte (antiseptische) Behandlung vermieden werden können, so werden wir bei der gerichtsärztlichen Begutachtung solcher Verletzungen die ursprüngliche Bedeutung und den weiteren ungünstigen Verlauf derselben wohl auseinanderhalten, beziehungsweise dem Richter auseinandersetzen, dass die Ursache der ungünstigen Complication keineswegs in der „allgemeinen Natur der Verletzung“, sondern in äusseren Schädlichkeiten begründet war, deren Hinzutreten in der Regel durch richtige Behandlung verhindert werden kann.

Ein sehr häufiger Effect stumpfer Gewalten sind Continuitätstrennungen des Schädels. Besass das betreffende Werkzeug nur eine kleine, zufolge der Untersuchungen von A. Paltauf (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLVIII) 4 Quadratcentimeter nicht überschreitende Oberfläche, so können lochförmige Verletzungen, sogenannte Lochfracturen, entstehen, aus deren Form sich mitunter die nähere Natur desselben vermuthen lässt. So besitzen wir in unserer Sammlung einen Schädel, an welchem eine 3 Cm. breite, kreisrunde Scheibe aus der äusseren Tafel des linken Scheitelbeines herausgeschlagen und kegelstutzförmig deprimirt sich findet, während von der gegenüberliegenden Glastafel ein noch einmal so grosses und vielfach gesplittertes, aber ebenfalls kreisrundes Stück abgesprengt erscheint. Das verletzende Werkzeug war ein sogenannter Todtschläger — Life preserver — gewesen (Fig. 83 u. 84).

Fig. 85. Lochfractur im linken Scheitelbein, durch einen runden Maurerhammer veranlasst, der mit voller Fläche getroffen hatte. ½ nat. Gr. Fig. 86. Terrassenförmige Lochfractur links von der Pfeilnaht, durch einen runden Hammer entstanden, der mit der unteren Kante des Hammerkopfes getroffen hatte. Der Hieb wurde von rechts geführt. ½ nat. Gr.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
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Fig. 87. Mit einem viereckigen Hammer erzeugte Lochfractur. Die im Bilde rechts gelegene durch die Fläche, die linke durch eine Ecke des Hammerkopfes entstanden. ¼ nat. Gr. Fig. 88. Viereckige Lochfractur, durch den Kopf einer beilstockartig geformten Hacke erzeugt, mit eingebrochenen, von der äusseren Knochentafel gebildeten Rändern. Etwas über ¼ nat. Gr.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
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Fig. 89.

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Dieselbe Lochfractur von Innen. Die von der Glastafel gebildeten Ränder in Form eines regelmässigen Rahmens abgeknickt und deprimirt. Etwas über ¼ nat. Gr.

Eine ähnliche Verletzung bewirkt der runde Kopf eines Schusterhammers, wenn derselbe mit der vollen Fläche die betreffende Schädelstelle traf. Fig. 85 zeigt hiervon ein Beispiel. War letzteres, wie häufig, nicht der Fall, so entsteht, indem die untere runde Kante des Hammerkopfes zuerst in den Knochen eindringt, die in Fig. 86 abgebildete Lochfractur, die wir als die terrassenförmige bezeichnen möchten, weil das deprimirte Knochenstück parallele bogenförmige Sprünge zeigt, die ihre Concavität der Stelle zukehren, wo die Kante des Hammers eingedrungen ist und die zugleich am meisten deprimirt erscheint. Es liegt nahe, dass eine solche Beschaffenheit der Verletzung auch für die Bestimmung der Stellung des Thäters zum Getroffenen verwerthet werden kann.

Als Seitenstück zeigt Fig. 87 zwei Lochfracturen, die durch einen vierkantigen Hammerkopf veranlasst wurden, welcher einmal mit voller Fläche, das anderemal mit einer Ecke den Schädel getroffen hatte, und Fig. 88 und 89 eine andere, welche mit dem viereckigen Kopfe einer beilstockartig geformten Hacke bewirkt wurde, und zwar bei einem der zwei Knaben des Wechslers Eisert, die bekanntlich sammt ihrem Vater im Jahre 1884 durch Anarchisten ermordet worden sind. Bemerkenswerth ist hier der regelmässige Einbruch der Ränder des viereckigen Loches, welche wie ein Rahmen ein inneres kleineres, ebenso geformtes Loch umgeben. Ob und in welchem Grade die Form der Angriffsfläche des verletzenden Werkzeuges an der Lochfractur zur Ausprägung kommt, hängt, wie die Versuche von A. Paltauf (l. c.) ergaben, ausser von den bereits erwähnten Momenten auch von der Schärfe der Ecken und Kanten des Werkzeuges und von der Dicke des Knochens, insbesondere aber von der Dicke der den Schädel bedeckenden Zwischenlagen (Schädeldecken, Haarwuchs, Kopfbedeckung) ab, welche desto mehr die Ausprägung der Form des Werkzeuges verhindern, je dicker sie sind.

Zertrümmerungen des Schädels. Fracturen und Fissuren des Schädels.

An die Lochfracturen schliessen sich die Zertrümmerungen grösserer Partien des Schädels oder des ganzen Schädels an, wie sie durch mit breiter Fläche einwirkende grosse Gewalten zu Stande kommen. Verhältnissmässig häufig sind die Fracturen des Planum temporale, so nach Sturz, Stoss oder Schlag auf oder gegen dieses. Sehr gewöhnlich kommt es dabei zu Rupturen von Aesten der Arteria meningea media und, wenn die Dura unverletzt bleibt, zu einem meist mächtigen Bluterguss zwischen diese und die Innenfläche des Schädels, wodurch die Dura abgehoben und die betreffende Grosshirnhälfte muldenförmig abgeflacht wird. Die grossartigsten Zertrümmerungen des Schädels finden sich nach Sturz von bedeutenden Höhen, Ueberfahrenwerden, besonders durch Waggons, und ähnlichen grossen Gewalteinwirkungen. Sehr häufig sind dann die Fracturen complicirte, indem mehr weniger zahlreiche Fragmente die Schädeldecke durchdringen. Ob letzterer Vorgang auch nach einem mit den Händen geführten Schlag, mit einem Knüttel, schweren Stein u. dergl. geschehen kann, ist zweifelhaft, nach wiederholten Schlägen wäre dieses nicht unmöglich. Dagegen ist zu beachten, dass auch nach einem einzigen Schlag mit einem solchen Gegenstande ein dünner oder spröder, z. B. seniler Schädel in zahlreiche Stücke auseinander gehen kann. So konnten wir 21 Scherben zählen bei einem Individuum, das einen einzigen Hieb mit einem dicken, schweren Prügel über den Kopf erhalten hatte und haben bei einem Manne, der in der Trunkenheit auf vorspringende Steine gefallen war, das Planum temporale in 12 grössere und mehrere kleinere Stücke zerbrochen gefunden, mit zwei einestheils in das betreffende Scheitelbein, anderseits durch die mittlere Schädelgrube bis zur Sella turcica sich erstreckenden Fissuren. In beiden Fällen war der Schädel dünn und compact. Ebenso fand Buchner (Lehrb. 1867, pag. 224) nach Schlag mit einer Zaunlatte den kaum 2 Linien dicken Schädel in 25 Stücke zerschlagen und in einem von Bujalsky (Bergmann, Kopfverletzungen, pag. 71) erwähnten Falle war ein im höchsten Grade verdünnter Schädel durch den Hufschlag eines Pferdes in 96 Fragmente getrennt. Bergmann selbst bildet den Schädel eines 13jährigen Mädchens ab, welcher durch Auffallen eines Steines in mehrere Stücke zerbrochen war. Auch Messerer (Friedreich’s Bl. 1888, pag. 374) berichtet über eine hochgradige Schädelzertrümmerung bei einem alten Manne, der sich nach einem Versuch der Aderndurchschneidung aus einer Höhe von nur 3 Meter auf eine Tenne herabgestürzt hatte.

Eine andere Kategorie von Schädelverletzungen entsteht durch Berstung des Schädels in Folge plötzlicher Compression. Die meisten Fissuren entstehen auf diese Weise. Interessante Versuche von N. Hermann, Schranz, insbesondere aber von Messerer[310] haben ergeben, dass nach plötzlich comprimirenden Gewalten der Schädel einfach berstet, etwa in ähnlicher Weise, wie man dieses z. B. bei einer comprimirten Haselnuss beobachten kann. Messerer fand dabei, dass solche Berstungen vom getroffenen Orte aus am Schädelsphäroid in der Richtung von Meridianen verlaufen, wobei Ablenkungen durch schwächere Stellen vorkommen können. Vom Scheitel aus können solche Fissuren sowohl quer als sagittal zur Basis ausstrahlen, dagegen entstehen Querfracturen der Schädelbasis, wie Messerer übereinstimmend mit Hermann fand, hauptsächlich durch eine seitliche, sagittale aber durch eine auf das Hinterhaupt oder die Stirn gerichtete Gewalt. Basisfracturen können aber auch durch plötzliche Einwirkung oder Eintreibung der Schädelbasis in das Lumen des Schädels, wie es beim Auffallen eines Gegenstandes auf den Kopf oder bei einem Fall auf den Scheitel, mitunter aber auch auf das untere Körperende erfolgt, zu Stande kommen. Eine besondere Kategorie derartiger Basisbrüche bilden die „Ringfracturen“, bei welchen die das Hinterhauptsloch umgebenden Partien herausgebrochen und nach einwärts getrieben wurden. Mitunter ist nur ein Theil des Ringes ausgebildet.

Combinationen von Fracturen und Fissuren sind häufig, insbesondere in der Art, dass von umschriebenen Einbrüchen eine oder mehrere Fissuren ausgehen. Die sogenannten Sternbrüche sind meistens solche Combinationen, indem von einer Stelle strahlenförmig Fissuren ausgehen und die um den Ausgangspunkt dieser Strahlen gelegenen Knochenpartien eingebrochen sind, mitunter in deutlich concentrisch angeordneter Weise. Auch bei einfachen Fissuren ist der Angriffspunkt der Gewalt, welche sie veranlasste, gewöhnlich durch mehr weniger ausgebildete umschriebene Fracturen oder Infractionen markirt, mitunter nur durch Absprengungen der Glastafel.

Indirecte Fissuren und Fracturen.

Durch Druck und Stoss können, wie die Versuche von Hermann und Messerer ergaben, auch indirecte, d. h. mit der Angriffsstelle der Gewalt nicht zusammenhängende Brüche entstehen. Zu ihrem Zustandekommen ist nach Messerer nöthig, dass die Gewalteinwirkung auf relativ starke Schädeltheile statthat, welche den Angriff auszuhalten und auf entferntere Theile zu übertragen vermögen, wo dann der indirecte Bruch entsteht. Unserer Meinung nach sind alle durch Berstung des Schädels veranlassten Fissuren indirecte, da die Berstung bei der plötzlichen Compression des Schädels nicht an dem Angriffspunkte der Gewalt, sondern entfernt davon an der Stelle der grössten Krümmung und Spannung der betreffenden Schädelpartie beginnt und erst von da aus in meridianer Richtung zur Stelle der Gewalteinwirkung sich fortsetzt. Daher klaffen auch solche Fissuren am meisten an den von dem Angriffspunkt der Gewalt entfernten Stellen, sind auch dort häufig am meisten suffundirt, während sie gegen letztere zu, sowie gegen das andere Ende der Zusammenhangstrennung zu sich verschmälern und in bis haarfeine Sprünge auslaufen.[311] Es kommen aber auch, obgleich bei Erwachsenen selten, Fissuren vor, die mit der Angriffsstelle der Gewalt in gar keiner Verbindung stehen. So haben wir bei einem 34jährigen Manne, dem ein Mörtelschaff gerade auf den Scheitel gefallen war und auf diesem eine 2·3 Cm. lange, bis zum Knochen dringende Quetschwunde erzeugt hatte, unter der getroffenen Stelle äusserlich am Scheitel keine Verletzung gefunden, dagegen einestheils eine Diastase des vorderen Drittels der Pfeilnaht, welche in einen bis über die Nasenwurzel reichenden und dort gegen die Augenhöhlen ziehenden Sprung überging, anderseits eine Diastase der linken Lambdanaht, von welcher am Uebergang des mittleren in das äussere Drittel ein Sprung senkrecht zur linken Hinterhauptsgrube zog und am Boden der letzteren endete. An der Innenfläche des Schädels war die vom Mörtelschaff getroffene Stelle durch eine 21 Mm. lange, senkrecht zur Pfeilnaht ziehende feine Fissur des linken Scheitelbeines markirt.

Verhältnissmässig am häufigsten kommen derartige indirecte Brüche bei Neugeborenen vor, bei welchen sich des radiären Baues der Schädeldeckknochen wegen, nach Fall oder Schlag auf den Scheitel sehr leicht „Compressionssprünge“ bilden, die in der Regel vom Tuber des Knochens, namentlich der Scheitelbeine ausgehen und zwischen den Ossificationsstrahlen verlaufen und häufig genug entweder gar nicht bis zur zunächst getroffenen Stelle reichen oder überhaupt gar nicht meridian, sondern, wenn man sich den Angriffspunkt als Pol des Schädelsphäroids denkt, in der Richtung von Breitekreisen verlaufen.

Von solchen Fracturen sind solche zu unterscheiden, die in der That durch Contrecoup entstehen. Hierher gehören die indirecten Brüche der Orbitaldächer durch Schuss (pag. 307), die auch durch einen heftigen Schlag oder Fall auf den Hinterkopf oder den Scheitel veranlasst werden können, aber auch dadurch, dass, während der Kopf auf einer festen Unterlage aufruht, auf die entgegengesetzte Seite eine Gewalt ausgeübt wird. Es kann darum geschehen, dass überhaupt nur an der dem Angriffspunkt der Gewalt entgegengesetzten Stelle eine Fractur entsteht.

In Fissuren eingeklemmte Haare.

Dass selbst haarfeine Fissuren im Momente ihrer Entstehung bedeutend klaffen müssen, beweisen die Haare, die man nicht selten in ihnen eingeklemmt findet. In den bogenförmigen Fissuren der sub Fig. 86 abgebildeten Lochfractur waren zahlreiche Haarstümpfe fest eingeklemmt und ragten palissadenartig über die Fissur heraus und ein gleicher Befund ergab sich bei einer durch ein Bierglas erzeugten Fissur und wiederholt fanden wir denselben an den haarfeinen Ausläufern von Berstungsfissuren an der Angriffsstelle der Gewalt, wenn sich dort gleichzeitig eine bis auf den Knochen dringende Wunde befand. Solche Befunde, auf welche schon Bruns (Oesterlen, „Das Haar etc.“ l. c. 143) aufmerksam gemacht hatte, gestatten einen doppelten Schluss: Erstens, dass die betreffende Gewalt gleichzeitig mit einer Wunde der Kopfhaut verbunden war, was namentlich dann von Wichtigkeit sein könnte, wenn die Weichtheile durch Fäulniss etc. zerstört oder unkenntlich geworden wären, und zweitens, dass die Verletzung mit einem nur in umschriebener Ausdehnung wirkenden und höchst wahrscheinlich kantigen Werkzeuge zugefügt worden sei, nicht aber durch Sturz mit dem Kopf auf eine Fläche und auch nicht durch Schlag mit einem breiten und flachen Werkzeuge entstanden sein konnte.[312]

Anschliessend an diesen Befund erwähnen wir, dass wir bei einem Selbstmörder, der sich mit einer Pistole in die Schläfe geschossen hatte, in einem von der Eingangsöffnung auslaufenden Knochensprunge ein grosses Stück der Dura mater eingeklemmt fanden, obgleich die Ränder des Sprunges nicht klafften, sowie, dass Friedberg (Virchow’s Archiv, LXIX, 93) einen Fall beschreibt, wo in einer Fractur der Schädelbasis die Arteria basilaris eingeklemmt gefunden wurde.

Brüchigkeit des Schädels.

Die grössere oder geringere Leichtigkeit, mit welcher Fissuren oder Fracturen entstehen, ist vielfach durch individuelle Verhältnisse bedingt. Wie leicht die dünnen und noch strahlenförmige Structur zeigenden Schädelknochen der Neugeborenen Continuitätstrennungen erleiden, werden wir bei der Lehre vom Kindesmorde erwähnen. Bei den Schädeln Erwachsener ist es wieder die verschiedene Dicke des Schädels, welche bewirkt, dass in einem Falle derselbe leichter bricht, als in einem anderen; auch ist es bekannt, dass einzelne Stellen der Schädelkapsel, da sie de norma dünner sind als andere, häufiger Fissuren und Fracturen unterliegen; so die Knochen der Schläfengegend.[313] Dass im Allgemeinen die Brüchigkeit des Schädels wächst, je mehr er sich consolidirt und eine starre Kapsel bildet, geht daraus hervor, dass bei Erwachsenen durch dieselben Gewalten leichter Fracturen entstehen als bei jugendlichen Individuen, besonders Kindern, insbesondere aber aus der Häufigkeit der Fissuren und Fracturen der Schädelbasis, die bei Erwachsenen so häufig, bei Kindern ungleich seltener, und bei Neugeborenen niemals, ausgenommen, wenn der ganze Schädel zerquetscht wurde, vorkommen.

War der Schädel an der zerbrochenen Stelle auffallend dünn, und die Gewalt eine unbedeutende, dann wäre die „eigenthümliche Leibesbeschaffenheit“ hervorzuheben. Solche abnorm dünne Stellen können entweder angeboren sein oder sich später entwickelt haben, wie z. B. die Usuren, die man bei sehr alten Leuten an den früher am meisten gewölbten Partien der Scheitelbeine sich ausbilden sieht und die mitunter einen solchen Grad erreichen können, dass der Schädel an solchen Stellen durchscheinend und selbst durchbrochen wird. In gleicher Weise wären abnorme Oeffnungen im Schädel zu beurtheilen, wovon wir oben ein seltenes Beispiel anführen konnten, wie wir auch bei Besprechung der „eigenthümlichen Leibesbeschaffenheit“ im Sinne der St. P. O. nicht unterlassen haben, auch auf die hydrocephalischen und anderen pathologischen Zustände des Gehirnes aufmerksam zu machen, welche bewirken können, dass verhältnissmässig unbedeutende Erschütterungen des Kopfes, wie sie namentlich bei Züchtigungen der Kinder zu Hause oder in der Schule sich ereignen, schwere und selbst letale Folgen nach sich ziehen.

Bezüglich der Stich-, Hieb- und Schussverletzungen des Schädels haben wir bereits bei der Besprechung dieser Verletzungen im Allgemeinen das Nöthige bemerkt. Hier wollen wir nur erwähnen, dass, wenn dieselben am Kopfe vorkommen, aber den Tod nicht nach sich gezogen haben, die Verletzung in der Regel als eine solche zu bezeichnen sein wird, welche mit einem solchen Werkzeuge und auf eine solche Art bewirkt wurde, womit gemeiniglich Lebensgefahr verbunden ist (Oesterr. St. G. B. 155a, St. G. Entw. §. 231, 2 und deutsch. St. G. §. 223a).

Folgen von Kopfverletzungen. Lähmung.

Von den Folgen der nicht letal endigenden Kopfverletzungen kommen ausser den bereits behandelten Geistesstörungen und der Aphasie noch die Lähmungen und die epileptischen und epileptoiden Zustände und der Diabetes in Betracht. Die Lähmungen, die nach Kopfverletzungen zurückbleiben, werden natürlich von dem Sitze und der Ausbreitung der Hirn-, respective Hirnnervenläsion abhängen. Man hat sowohl motorische Lähmungen als Anästhesien beobachtet. Zustände ersterer Art wären zweifellos „Lähmung“ im Sinne des Gesetzes (österr. Entw. §. 232, deutsch. St. G. §. 224), obgleich es eine Menge Gradunterschiede gibt, von unbedeutenden Paresen angefangen bis zur vollständigen Lähmung und daher vollständigen Unbrauchbarkeit der betreffenden Körpertheile. Der Umstand, dass erfahrungsgemäss solche Lähmungen im Laufe der Zeit wesentlich sich bessern und auch ganz verschwinden können, käme weniger in Betracht, da sie jedenfalls langwierige Leiden darstellen, und die genannten Gesetze nicht von unheilbarer, sondern nur von Lähmung überhaupt reden. Ob auch Anästhesien als „Lähmung“ im Sinne des Gesetzes aufzufassen wären, ist fraglich. Da jedoch solche Anästhesien gewiss nur ausnahmsweise für sich allein vorkommen, sondern meist mit motorischen Lähmungen sich combiniren, so wird eben dadurch die Schwierigkeit behoben. Dass viele solcher Zustände, z. B. die Hemiplegie, auch als „Siechthum“ aufzufassen sein werden, unterliegt keinem Zweifel.

Epilepsie.

Epileptische oder epileptoide Zustände nach Kopfverletzungen sind häufig. Diese Möglichkeit hat insbesondere durch die zahlreichen Studien über die psychomotorischen Rindencentren, namentlich durch die bekannten Versuche von Hitzig, eine festere Basis erhalten, bei welchen es gelang, durch Reizung der Grosshirnrinde allein epileptische Anfälle hervorzurufen. Insbesondere sind Verletzungen der Centralwindungen geeignet, Epilepsie nach sich zu ziehen (traumatische Rindenepilepsie). Auf die Möglichkeit von Entstehung von epileptischen Zuständen durch periphere Ursachen (Narben der Kopfhaut) wäre ebenfalls Rücksicht zu nehmen. Derartige Zustände wären wohl in der Regel unter den Begriff von „Siechthum“ zu subsumiren, da wir in epileptischen Anfällen, wenn sie auch nur in längeren Zwischenräumen auftreten, doch einen chronischen krankhaften Zustand erkennen müssen, der gewiss geeignet ist, das betreffende Individuum in, wenigstens temporäre Hilflosigkeit zu versetzen und ihm den Lebensgenuss zu verbittern, wobei auch zu bemerken ist, dass die traumatische Epilepsie von denselben psychischen Störungen begleitet sein kann und sogar gewöhnlich begleitet ist, wie wir sie bei Besprechung des „epileptischen Irrseins“ kennen lernen werden. Da, wie oben erwähnt, Geistesstörung vom Gesetze als eine besondere Verletzungsfolge ausdrücklich erwähnt wird und andererseits solche Individuen während und in Folge der epileptischen Geistesstörung strafbare Handlungen verüben können, so haben derartige Fälle eine besondere gerichtsärztliche Bedeutung.

Instructive Beispiele von traumatischer Epilepsie haben F. H. Rehm (Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med. 1882, pag. 440) und F. Zierl (Ibid. pag. 345) gebracht. Ersterer berichtet über einen 25jährigen Mann, welcher, bis dahin vollkommen gesund, am 1. Januar 1878 einen Schlag mit einem Prügel auf den Kopf erhalten hatte, wodurch eine Quetschwunde am linken Scheitel entstand. Er sank sofort bewusstlos zusammen und blieb es bis zum 7. Januar. Von da an begann das Bewusstsein wiederzukehren und er wurde am 22. als geheilt entlassen. Seitdem häufiger Kopfschmerz, blasses Aussehen, später zeitweilig starrer Blick und verminderte Sehkraft. Am 17. December maniakischer Anfall, der fünf Tage dauerte. Am 26. October 1881 wurde er in heftigen epileptischen Krämpfen liegend gefunden, welche sich innerhalb zweier Tage 16mal wiederholten. Am 8. November ein neuer Anfall, am 9. mehrere und fortan bis zum 13. zahlreiche mit nur 1–1½stündigen Zwischenpausen. Am 14. Tod im comatösen Zustand. Die Obduction ergab keine Spur einer Narbe am Kopfe, dagegen zu beiden Seiten des vorderen Endes der Pfeilnaht Verwachsungen der Dura mater mit den inneren Meningen und darunter beiderseits geheilte Contusionen der Hirnrinde in der bekannten Form der Plaques jaunes. Der causale Zusammenhang der Epilepsie und des Todes, respective der intermittirenden Geistesstörung mit dem vor fünf Jahren erlittenen Trauma war zweifellos und der Thäter wurde auch vom Schwurgericht wegen Todtschlag verurtheilt.

Zierl’s Fall gehört in die Kategorie der pag. 321 erwähnten „peripheren“ oder „Reflexepilepsie“ mit periodischem Irrsein und consecutiven verbrecherischen Handlungen. Der 34jährige, bis dahin ganz unbescholtene Colporteur und frühere Mühlbauer L. wurde seit dem Jahre 1872 11mal an verschiedenen Orten verurtheilt, und zwar 8mal wegen Unterschlagung und je einmal wegen Betrug, Diebstahl und Sachebeschädigung. Am 27. September 1881 wurde er in die Irrenanstalt gebracht, wo er sofort angab, dass er seit seiner Verwundung (Schuss) bei Sedan häufig an Schwindel und Kopfschmerz leide und eine grübchenförmige Narbe in der linken Schläfe zeigte, welche in den Knochen sich einsenkt und mit demselben verwachsen ist. Die Narbe selbst ist nicht empfindlich, wohl aber ein unter dieser gelegener Punkt. Anfangs zeigte L. nichts Krankhaftes, war heiter und benahm sich sehr anständig. Später zeigte er jedoch zeitweilig ein verändertes Wesen, wenn er seinen von ihm selbst so bezeichneten „Anfall“ bekam, welcher ganz plötzlich eintrat. L. wurde auf einmal still und ernst, auffallend blass und zog sich mürrisch zurück, wurde dann insolent, unartig, lärmend und begann über die unglückliche Lage, in die er durch seine Verwundung gerathen, in der heftigsten Weise zu raisonniren. Diese Anfälle, die mitunter weniger lärmend unter Trübsinn verliefen, verloren sich manchmal allmälig, meist aber verschwanden sie plötzlich. Für einzelne Vorgänge während des Anfalles fehlte die Erinnerung vollständig, für andere war sie nur im Allgemeinen vorhanden. Ausserdem wurden während 6 Wochen drei Krampfanfälle in einer Nacht beobachtet und L. will schon früher manchmal bemerkt haben, dass er sich in die Zunge gebissen habe, ohne zu wissen, wie das zugegangen war. Ueber die erst beschriebenen Anfälle macht L. folgende Angaben: Die Anfälle beginnen mit Kopfweh, das jedesmal von der Narbe oder eigentlich von einer etwas tiefer gelegenen Stelle ausgehe (!), zugleich wird der Kopf und bald der ganze Körper heiss; manchmal kommt Frost, oft Zittern. Im Kopfe wimmle und brause es durcheinander unter gleichzeitigem Druckgefühl, dass er sich nicht mehr auskenne; es kommt Schwindel, zu welchem er auch sonst geneigt sei, dabei verliere er allen Humor, fühle sich unglücklich, werde hitzig und empfindlich, habe einmal Selbstmord versucht und wiederholt während des Anfalles die Kleider oder die Bilder, die er colportirte, zerrissen, seine Uhr zertrümmert, in Wirthshäusern excedirt etc., ohne nachträglich etwas davon zu wissen. Ferner habe er in den meisten Anfällen einen unwiderstehlichen Zwang fortzulaufen und treibe sich dann zwecklos im Freien herum, wodurch er schon mehrere Stellen verloren habe! Häufig habe er gleichzeitig die Idee, sehr reich zu sein, und dass etwas, was er gerade vor sich sehe, auch ihm gehöre, was ihn mitunter zu unsinnigen Handlungen veranlasse! Seit einigen Jahren habe sein Gedächtniss und Denkvermögen gelitten, und er werde durch Alkoholica leichter berauscht als früher. Die Erhebungen ergaben, dass L. nach der Verwundung bei Sedan sofort bewusstlos wurde und es durch mehrere Tage blieb. Die Wunde heilte sehr langsam, wobei Knochensplitter abgingen. Seitdem Unfähigkeit zur früheren Berufsarbeit, Veränderung des Charakters und wiederholte strafbare Handlungen, die, wie aus dem Vorstehenden ersichtlich, offenbar alle während der Anfälle epileptischer Unbesinnlichkeit geschahen.

Diabetes nach Kopfverletzungen.

Diabetes scheint zu den häufigen Folgen von Kopfverletzungen zu gehören. Brouardel (Annal. d’hygiène publ. 1888, XX, 401) hat 33 solche Beobachtungen zusammengestellt, wovon einige auch kleine Kinder betreffen. In 25 Fällen trat die Krankheit fast unmittelbar nach der Gewalteinwirkung auf, in 12 in den ersten zwei, in den anderen nach mehreren Wochen oder nach (2–11) Monaten. In letzteren Fällen entwickelten sich die Erscheinungen allmälig, in den ersteren trat frühzeitig grosser Durst und Polyurie auf. In einzelnen Fällen verloren die Kranken 500–700 Grm. Zucker in 24 Stunden. Häufig bestand Dyspepsie, Anorexie, Trockenheit im Halse, Pruritus etc. Impotenz war eines der ersten Symptome. Der Verlauf ist bei den acuten Fällen meist ein günstiger und geht in 2–3 Monaten in Genesung über, bei den erst nach längerer Zeit sich entwickelnden Fällen ist der Ausgang meist letal. In letzteren ist der Nachweis des ursächlichen Zusammenhanges der Krankheit mit dem Trauma desto schwerer, je längere Zeit seit diesem verflossen ist. Auch nach anderen als Kopfverletzungen hat Brouardel Diabetes beobachtet und Thomayer (Wiener med. Presse. 1889, Nr. 34) berichtet über 4 Fälle von Diabetes nach Traumen des Abdomens. Eine sehr ausführliche, zur Zeit der Drucklegung des gegenwärtigen Buches noch nicht abgeschlossene Arbeit von W. Ascher (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII, pag. 219) behandelt das Krankheitsbild des traumatischen Diabetes vorwiegend vom forensischen Standpunkt.

Verletzungen des Gesichtes.

Die Verletzungen des Gesichtes haben vorzugsweise zweier Folgen wegen, die sie zurücklassen können, eine besondere gerichtsärztliche Bedeutung. Diese sind die Verunstaltung (Entstellung) und der Verlust (beziehungsweise die Schwächung) der Functionsfähigkeit der im Gesichte befindlichen Sinnesorgane, also Folgen, die von den Gesetzen als besonders erschwerend ausdrücklich angeführt werden.

Bei der exponirten Lage des Kopfes überhaupt und des Gesichtes insbesondere, sowie bei der hohen Bedeutung, die der Integrität des letzteren für das Fortkommen des Individuums (besonders des weiblichen) zukommt, können schon hässliche Narben der Haut, die nach Verletzungen zurückbleiben, eine auffallende Verunstaltung (Entstellung) im Sinne des Gesetzes bedingen. Dass auch hier nicht blos die Ausdehnung der Narbe, sondern auch die individuellen Verhältnisse in Betracht gezogen werden müssen, haben wir bereits (pag. 335) auseinandergesetzt. Bemerkenswerth ist übrigens, dass gerade an Mädchen häufig genug Verletzungen verübt werden, in der ausgesprochenen Absicht, um eine Entstellung zu verursachen, und wir wollen in dieser Beziehung nur das Begiessen des Gesichtes mit Schwefelsäure erwähnen, welches, namentlich als Act weiblicher Rache, in grossen Städten nicht selten vorkommt und in der Regel die entsetzlichsten Verunstaltungen des Gesichtes nach sich zieht. Der Verlust der Nase wird im §. 232 des österr. Entwurfes ausdrücklich erwähnt, was jedoch überflüssig erscheint, da es wohl niemals zweifelhaft werden kann, dass ein solcher Verlust eine bleibende Verunstaltung (erhebliche Entstellung) bildet, weshalb auch die ausdrückliche Erwähnung dieser Folge im deutschen St. G. unterblieb. Ausser dem Verluste können auch auffallende Formveränderungen der Nase eine erhebliche Entstellung bilden, so starke Einsenkungen des Nasenrückens, wie sie nach Zerschmetterung der Nasenbeine u. dergl. Verletzungen zurückbleiben können.

Verletzungen des Auges.

Bei Verletzungen des Auges wird sowohl die eventuell zurückbleibende Entstellung, als die Störung des Sehvermögens in Betracht kommen. Das gegenwärtige österr. St. G. (§. 156 a) hat den Verlust eines Auges neben dem Verluste oder der bleibenden Schwächung des Gesichtes ausdrücklich erwähnt, um auch ein Beispiel einer auffallenden Verunstaltung zu geben; es kann jedoch eine solche Verunstaltung nicht blos durch den vollständigen Verlust eines Bulbus, sondern auch durch Narben der Cornea u. s. w. entstehen, ebenso aber auch durch Verletzung der Hilfsapparate des Auges, worunter vorzugsweise die Augenlider und an diesen z. B. die Narbenektropie und die traumatische Ptose zu nennen sind.

Verletzungen des Bulbus können zu Stande kommen durch Contusion, durch Verwundungen mit stechenden und anderen in das Auge eindringenden Werkzeugen und durch Verbrühung oder Verätzung. Am häufigsten kommen in forensischen Fällen Contusionen des Bulbus zur Beurtheilung. Als mögliche Effecte solcher Contusionen nennt Arlt[314] ausser den Sugillationen der Conjunctiva die Prellung der Cornea (häufig zur Abscedirung führend), Berstung der Binnenhäute (Iris, Zonula Zinnii, der Linsenkapsel und Luxation der Linse, der Chorioidea und Retina), ferner die noch fragliche Commotio retinae, die Iridoplegie und traumatische Accommodationslähmung, endlich die Ruptur des Bulbus. Von anderen Verletzungen sind die oberflächlichen Wunden der Cornea (Untersuchung mit Focalbeleuchtung angezeigt), die penetrirenden Wunden derselben, meist mit Vorfall der Iris, die Verletzungen des Ciliarkörpers, die sehr oft schleichende sowohl als acute Entzündungen und leicht sympathische Iridocyclitis des anderen Auges zur Folge haben, sowie die Verletzungen der Linse und die consecutiven Trübungen derselben zu erwähnen. Es ist hier nicht der Ort, um auf die Diagnose dieser Verletzungen näher einzugehen und wir verweisen in dieser Beziehung auf Arlt’s oben genanntes treffliches Werk. Bezüglich der Ermittlung der zurückgebliebenen Sehstörungen müssen wir bemerken, dass zwar häufig eine äussere Besichtigung des Auges genügt, den Verlust oder Schwächung des Sehvermögens zu constatiren, dass aber, wo derartige auffallende Veränderungen am Bulbus nicht vorhanden sind, eine sorgfältige Untersuchung des Auges mit dem Ophthalmoskop niemals unterlassen werden soll, und dass ferner jedesmal das Sehvermögen lege artis durch Leseproben, Anwendung entsprechender Gläser und überhaupt mit dem gesammten Apparat zu geschehen hat, dessen sich auch der Kliniker zur Constatirung des Sehvermögens bedient.

Bei einer grossen Zahl von solchen Fällen, namentlich bei Amaurosen und Accommodationsanomalien, ist auch auf die Möglichkeit einer Simulation Rücksicht zu nehmen. Bei simulirter Kurz- oder Schwachsichtigkeit sind die Sehproben mit verschiedenen Gläsern und die Untersuchung mit dem Augenspiegel im Stande, die Simulation zu constatiren. Bei Amaurosen aber ist die Reaction der Pupille zu beachten und sind nach dem Vorgange von Graefe prismatische Gläser zur Anwendung zu bringen, welche, wenn sie zuerst auf beiden und dann auf jedem einzelnen Auge geprüft werden, besonders geeignet sind, einen Simulanten zu entlarven, worüber in Arlt’s Werk das Nähere nachzulesen ist.[315]

Dass Verletzungen der Supraorbitalgegend reflectorisch Blindheit bewirken können, wird von Einzelnen zugegeben, von Anderen geleugnet. In den meisten dieser Fälle dürfte es sich weniger um ein reflectorisches Leiden, als vielmehr um retrobulbäre, durch die Commotion veranlasste Processe handeln, namentlich um Fracturen des Canalis opticus (Hölder, Berlin, Schmidt-Rimpler), um Neuritis optica und consecutive Sehnervenatrophie (Blumenstok). Drei Fälle von Erblindung nach Gehirnerschütterung werden von Bergmeister (Bericht über die Landesblindenschule in Purkersdorf pro 1883) und drei Fälle von sofortiger vorübergehender Erblindung nach Erschütterung des Sehnerven von Schweigger (Arch. f. Augenhk. 1883, 13, 2 u. 3) mitgetheilt. Pflüger (Correspondenzbl. f. Schweizer Aerzte. 1885, pag. 139) beobachtete concentrische Einschränkung des Gesichtsfeldes am rechten Auge auf 10° nach einem Schlag über den Kopf, welche sich unter Strychninbehandlung auf 25° erweiterte. Es handelte sich um den von Graefe als Anaesthesia retinae bezeichneten Zustand.

Eine specifische Art von Augenverletzung kommt in den Alpenländern vor — das sogenannte Augenaushebeln, welches dadurch effectuirt wird, dass der Bulbus durch den in den inneren Augenwinkel eingesetzten Daumen aus der Orbita herausgedrängt (luxirt) wird. Wir haben in Innsbruck nur einmal Gelegenheit gehabt, einen einschlägigen Fall zu sehen, in welchem es aber nicht zur Luxation des Bulbus, sondern zur Verletzung der Cornea durch den Fingernagel und Prolapsus der Iris gekommen war. Verlässliche Angaben über den Effect des sogenannten Augenaushebelns konnten wir leider nicht erhalten. Wir haben uns jedoch durch Versuche an der Leiche überzeugt, dass ein solches Luxiren des Bulbus sich verhältnissmässig leicht vollführen lasse, ohne dass Zerreissung des Opticus oder gröbere Verletzungen desselben oder des Bulbus dadurch zu Stande kommen. Die Angabe, dass solche Verletzungen, da der Bulbus gewöhnlich sofort durch den Verletzten oder Andere reponirt werde, nur selten schwere Folgen nach sich ziehen, haben wir nicht für glaublich gehalten, doch wird von van Dooremaal (Med. Centralbl. 1888, pag. 903) über einen Metzger berichtet, dem durch Eindringen eines Fleischhakens der Augapfel so luxirt wurde, dass sich die Lider hinter demselben schlossen. Der Bulbus wurde in der Narkose reponirt und nach einigen Tagen wurde der Patient, der nach Abnahme des Druckverbandes einige Zeit lichtscheu war, mit voller Gesichtsschärfe geheilt entlassen. Aehnliche Fälle werden von Chalupecký und Barcal (Zeitschr. d. böhmischen Aerzte. 1892, pag. 373 und 406) mitgetheilt.

Verletzungen des Ohres.

Von den Verletzungen des Ohres wäre zunächst der Verlust der Ohrmuschel zu erwähnen. Diese anderswo gewiss seltene Verletzungsfolge haben wir in Innsbruck dreimal zu begutachten Gelegenheit gehabt. Alle drei Fälle stammten aus einem bestimmten Thale, wo es Usus ist, Raufereien durch — Abbeissen der Ohrmuscheln auszutragen. Wir sprachen uns in diesen Fällen immer dahin aus, dass die Verunstaltung, welche der Betreffende erlitt, genüge, um die Verletzung als eine „schwere“ im Sinne des §. 152 des gegenwärtigen österr. St. G. zu erklären, dass aber die Verunstaltung nicht als eine „auffallende“ im Sinne des §. 152a) aufgefasst werden könne, da dieselbe erstens durch das Haar leicht zu verbergen sei und da man den Verlust einer Ohrmuschel doch nicht in gleiche Linie stellen könne mit den Beispielen von auffallender Verunstaltung, die der §. 156a) anführt, und auch nicht mit den anderen schweren Verletzungsfolgen, die noch weiter in diesem Paragraph besonders hervorgehoben werden. Dieser Auffassung schloss sich auch jedesmal der Gerichtshof an und die Richtigkeit derselben wurde dadurch in drastischer Weise illustrirt, dass in dem dritten Falle erst bei der Hauptverhandlung zufällig durch uns eruirt wurde, dass der Betreffende auch das zweite Ohr bereits in einer früheren solchen Affaire verloren hatte, ohne dass Jemand von den bei der Hauptverhandlung Anwesenden früher davon eine Ahnung gehabt hätte. Aus den erwähnten Gründen würde man auch, wenn eine solche Verletzung im Sinne des §. 232 des österr. Entw. oder im Sinne des §. 224 des deutschen St. G. zur Beurtheilung käme, anstehen, sie unter allen Umständen als eine bleibende Verunstaltung (österr. Entw.) zu bezeichnen, sondern nur dann, wenn die Umstände des concreten Falles dieses verlangen sollten. Bei der untergeordneten Bedeutung, die der Ohrmuschel beim Hören zukommt, könnte auch bei einem Verluste derselben nicht von bleibender Schwächung, noch weniger aber vom Verluste des Gehörs auf dem betreffenden Ohre die Rede sein. Quetschungen der Ohrmuschel können hochgradige Verkrüppelungen derselben veranlassen. Die sogenannte Ohrblutgeschwulst (Haematoma auriculae) und ihre Folgen gehören hierher, obgleich sie von Einzelnen, da sie namentlich bei geisteskranken und anderweitig herabgekommenen Personen beobachtet wurde, auch auf constitutionelle Ursachen zurückgeführt wird.

Häufiger gelangen Gehörsstörungen zur Untersuchung, die von erlittenen Schlägen gegen die Ohrgegend hergeleitet werden. Als Folgen solcher Insulte kommen insbesondere die Rupturen des Trommelfells und die Lähmung der Hörnerven in Betracht.

Trommelfellruptur.

Die durch Schlag entstandene Trommelfellruptur findet sich nach Pollitzer (Wr. med. Wochenschr. 1872, Nr. 35) meist in der Mitte zwischen Hammergriff und Ringwulst, hat eine rundliche oder ovale Form und scharfe, mit Blut bedeckte Ränder. Die Erkennung einer traumatischen Ruptur als solcher ist nur in den ersten Tagen leicht; in der späteren Zeit hält es schwer oder ist sogar unmöglich, dieselbe von einer durch Suppuration entstandenen Perforation zu unterscheiden. Die traumatischen Rupturen heilen in der Regel in den ersten Wochen durch Vernarbung, seltener gehen sie in suppurative Entzündung über. Die nach einer Trommelfellruptur zu bemerkende Schwerhörigkeit hat schon kurz nach der Verletzung einen verschiedenen Grad und ist weniger durch die Läsion selbst als durch die gleichzeitige Erschütterung des Labyrinths bedingt. Nach erfolgter Vernarbung kann das Gehör vollkommen oder nahezu vollkommen zurückkehren. Nur selten tritt zu durch Ohrfeigen etc. erzeugten Trommelfellrupturen Entzündung des Mittelohrs hinzu; wohl aber leicht in Folge von Nichtschonung und ungünstigen äusseren Einflüssen anderer Art (ungeschickte therapeutische Eingriffe, Erkältungen etc.), in welchem Falle es zu lange dauernden entzündlichen Processen im Mittelohr kommen kann und auch schwere Hörstörungen zurückbleiben können.[316]

Erschütterung des Labyrinths.

Erschütterungen des Labyrinths können mit und ohne Ruptur des Trommelfells erfolgen und sind gewöhnlich sofort von bedeutender Schwerhörigkeit gefolgt, die auch persistiren kann. Der Ton einer auf den Scheitel aufgesetzten Stimmgabel wird nur im normalen Ohr wahrgenommen, was bezüglich der Differentialdiagnose zwischen Rupturen des Trommelfelles mit und ohne Labyrintherschütterung benützt werden kann, da bei letzteren die Stimmgabel nur im verletzten Ohr empfunden wird.

Lähmung der Hörnerven.

Aeusserst selten wird nach Schlag Lähmung des Hörnerven selbst beobachtet. Einen wahrscheinlich hierher gehörigen, von dem Münchener Medicinal-Comité begutachteten Fall bringen Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med. 1876, pag. 409, betreffend ein Individuum, welches mehrmals bei beiden Ohren gerissen und mit dem Kopfe gegen eine Thür gestossen worden war, sofort das Gehör verlor, ohne dass eine Trommelfellruptur oder Gehirnerscheinungen nachgewiesen werden konnten und auch Simulation ausgeschlossen werden musste.

Simulirte Taubheit.

Auch bei angeblich nach Verletzungen zurückgebliebener Taubheit ist an Simulation zu denken, die gerade hier durchaus nichts Seltenes ist. Besteht ein solcher Verdacht, so empfiehlt es sich, ausser dem erwähnten Stimmgabelversuche jene Verfahren einzuschlagen, die sich insbesondere den Militärärzten zur Entlarvung von Simulanten bewährt haben.[317] So das gleichzeitige leise Sprechen in beide Ohren und Nachsprechenlassen des Gehörten. Ist thatsächlich das eine Ohr taub, so kann der Betreffende sehr gut das nachsprechen, was ihm in das gesunde Ohr hineingelispelt wird, während, wenn auch das andere gesund ist, die gleichzeitigen und differenten Schalleindrücke sich so verwirren, dass der Betreffende gar nicht oder nur verwirrt nachzusprechen im Stande ist. Kahsnitz (Würzburger Diss. 1883) hat diese von L. Müller angegebene Untersuchungsmethode einer sorgfältigen Prüfung unterzogen und hat gefunden, dass die Ueberleitung der Schallwellen von einem Ohre zum anderen eine sehr minimale ist, was die Brauchbarkeit obigen Verfahrens zur Entdeckung der Simulation einseitiger Taubheit wesentlich erhöht. Ebenso spricht für Simulation, wenn der Betreffende eine Uhr auch dann nicht zu hören angibt, wenn sie dem angeblich kranken Ohr so weit genähert wurde, dass er sie schon mit dem gesunden hören müsste; auch kann der Umstand, dass der Simulant zwischen Tast- und Gehörseindrücken nicht zu unterscheiden versteht, zu seiner Entlarvung beitragen, wenn z. B. derselbe, nachdem plötzlich hinter ihm auf den Boden gestampft wurde, kein Zeichen eines wahrgenommenen Eindruckes verräth, obgleich auch ein Tauber, freilich nicht den Schall, wohl aber die Erschütterung wahrgenommen und darauf reagirt haben würde. Andere Methoden siehe Virchow’s Jahresb. 1891, I, pag. 497.

Auch Ohrenflüsse werden simulirt und meist durch mechanische Reizung des äusseren Gehörganges hervorgebracht. In einem von der Wiener Facultät begutachteten Falle gab eine Bauernmagd an, dass vier Monate nach einem erhaltenen Schlage auf den Kopf ein Ohrenfluss eingetreten sei, und producirte eine Menge kleiner Knochenstückchen, welche in der letzten Zeit aus dem Ohre abgegangen sein sollten. Diese Knochenstückchen waren auffallend gleich und einzelne zeigten deutliche Schnittränder. Die Annahme einer Simulation lag nahe und wurde auch durch unmittelbare Untersuchung der Magd ausser Zweifel gestellt.

Verletzungen der Lippen und der Zähne

Die Verletzungen der Lippen und der ziemlich häufig vorkommende Verlust von Zähnen durch Einschlagen mit den verschiedenartigsten stumpfen Werkzeugen können wegen der zurückbleibenden Entstellung eine gerichtsärztliche Bedeutung erhalten; man wird jedoch, wenigstens bezüglich des Verlustes von Zähnen, selten in der Lage sein, denselben als eine auffallende Verunstaltung, beziehungsweise für eine „erhebliche“ Entstellung zu erklären, weil es sich nur ausnahmsweise um den Verlust mehrerer Zähne oder einer ganzen Zahnreihe handelt, weil ferner ein solcher Verlust verhältnissmässig leicht künstlich ersetzt werden kann, und wohl auch darum, weil der Defect von Zähnen eine so häufige, freilich anderweitig veranlasste Erscheinung ist, dass er nicht gut in gleiche Linie mit jenen Verunstaltungen gesetzt werden kann, die das Gesetz offenbar vor Augen hatte. Ein „Verlust“ der Sprache kann durch Verletzungen der Lippen oder durch Verlust von Zähnen allein nicht entstehen, auch ist nicht wohl anzunehmen, dass nach derartigen Verletzungen eine solche Erschwerung oder Behinderung der Sprache zurückbleiben sollte, dass von „bleibender Schwächung der Sprache“ im Sinne des §. 156 allgem. österr. St. G. gesprochen werden könnte. Ob der Verlust von Zähnen, insbesondere von Vorderzähnen als eine „schwere Verletzung“ im Sinne des §. 152 des österr. St. G. zu erklären ist, wird von der Natur des concreten Falles abhängen, insbesondere auch von dem Umstand, ob die Zähne, respective das Gebiss vor derem Verluste gesund gewesen sind oder nicht.

B. Verletzungen des Halses.

Verletzungen des Kehlkopfes.

Von den durch stumpfe Werkzeuge bewirkten Verletzungen am Halse scheiden wir hier jene, die durch Strangulation in ihren verschiedenen Formen entstehen, aus, da wir diese anderwärts ausführlich besprechen werden. Von anderen nennen wir zunächst die Contusionen des Kehlkopfes. Eine heftige Contusion des nervenreichen Kehlkopfes kann nach Fischer[318] auch ohne sonstige Beschädigung desselben plötzlich durch Shock oder durch Glottiskrampf tödten, eine Möglichkeit, auf die wir beim Erwürgungstode zurückkommen wollen. Fracturen des Kehlkopfes oder seiner Hörner können, wenn derselbe seine jugendliche Elasticität verloren hat, nicht blos durch Strangulation, insbesondere durch Würgen, sondern durch die verschiedensten directen Gewalten, wie Schlag, Fall, Tritt, zu Stande kommen, ausserdem aber auch, wie mehrfache von uns gemachte Beobachtungen[319] ergaben, indirect durch

Verletzungen der Trachea.

Fall auf den Kopf und analoge Gewalten, und selbst durch den bei Durchschneidung des Vorderhalses stattfindenden Druck von vorne nach hinten, wenn das Messer stumpf oder plump war oder zunächst den verknöcherten Kehlkopf getroffen hatte. Fracturen des Zungenbeines können durch Würgen oder auch durch andere Gewalten erfolgen. Verletzungen des Kehlkopfes sind meist gefährliche Verletzungen, in Folge der Dyspnoe, die theils durch die verschobenen Bruchenden der Fractur, theils durch die rasch auftretende Schwellung der Kehlkopfschleimhaut und ausserdem durch mitunter hinzutretendes Emphysem der Weichtheile des Halses sehr rasch sich einzustellen pflegt und zum Tode führt, wenn nicht bald chirurgische Hilfe geleistet wird. Daher erklärt sich, dass nach Bruch des Kehlkopfes 80 Procent Sterbefälle verzeichnet sind.

Continuitätstrennungen der Trachea sind ebenfalls selten und kommen nur nach grossen Gewalten vor. Gurlt hat nur 9 Fälle in der Literatur gefunden, 4 isolirte und 5 mit Fractur der übrigen, das Skelet des Vorderhalses bildenden Knorpel. Nur einmal erfolgte Genesung, und zwar nach vorgenommener Tracheotomie. Ein Fall von wahrscheinlichem Querriss der Trachea durch einen Hufschlag mit Heilung ohne Tracheotomie wird von Lauenstein (Med. Centralbl. 1870, 52) mitgetheilt. Wir selbst haben die Ruptur der Trachea wiederholt, doch jedesmal combinirt mit anderen schweren Verletzungen, gefunden.

Halswirbelfracturen.

Direct den Nacken treffende stumpfe Gewalten können Commotion des Halsmarkes bedingen, auch Contusion desselben ohne Verletzung der Wirbelsäule; doch sind solche Folgen ebenso wie die Fracturen und Luxationen der Halswirbel selten, häufiger dagegen nach indirecter Gewalteinwirkung, so nach Fall auf den Kopf oder Auffallen schwerer Gegenstände auf diesen. So haben wir eine Fractur des 2. bis 3. Halswirbels bei einem Turner gefunden, der vom Reck auf den Kopf gefallen und sofort todt geblieben war, ebenso eine Fractur des 6. Halswirbels bei einem Manne, dem man ein 80 Pfund schweres Heubündel aus einer Dachlucke auf den Kopf geworfen hatte, der aber erst nach 12 Stunden starb. Verrenkungen und Fracturen der Halswirbel, namentlich der obersten, können ferner geschehen durch plötzliches Niederdrücken des Kopfes nach vorn, oder durch Aufheben des Körpers beim Kopfe, aber auch durch plötzliche Rotation (Halsumdrehen).

Bei einer von uns obducirten Frau war eine Fractur des 5. Halswirbels dadurch entstanden, dass, während die Frau am Boden kniete, ihr Mann sie bei den Zöpfen packte und bei gleichzeitig zwischen den Schulterblättern eingesetztem Knie den Kopf plötzlich nach hinten riss. Auf die Möglichkeit des Entstehens von Zerreissungen der Halswirbelsäule durch den sogenannten Prager Handgriff bei nachfolgendem Kopfe und durch ähnliche Manipulationen, die von den heimlich Gebärenden selbst unternommen werden können, werden wir am geeigneten Orte zurückkommen. Verletzungen der erwähnten Art bewirken in den meisten Fällen entweder augenblicklichen oder bald eintretenden Tod in Folge der meist unvermeidlichen Quetschung des Rückenmarkes, doch sind Heilungen durchaus nicht selten, namentlich bei sehr jungen Individuen.

Stichwunden am Halse.

Ueber die Schnittwunden am Halse haben wir das Nöthige bei Besprechung des Selbstmordes durch Halsabschneiden erwähnt. Bezüglich der Stichwunden sei bemerkt, dass dieselben ausser durch Verletzung der Luftwege und der grossen Halsgefässe auch durch isolirte Durchtrennung von Nerven eine besondere Wichtigkeit erlangen können. Einen Fall von Verletzung des einen Recurrens mit zurückgebliebener „Schwächung der Sprache“ haben wir oben mitgetheilt. Gleiche Folgen kann eine Verletzung des Vagus bewirken, die jedoch isolirt auch nach Stich nicht so leicht vorkommen dürfte. Einseitige Verletzung des N. hypoglossus ist ebenfalls möglich und thatsächlich beobachtet worden. Die consecutive Lähmung der betreffenden Zungenhälfte wäre theils als solche, theils bezüglich ihres Einflusses auf die Sprache zu beurtheilen. Endlich ist die Verletzung der einzelnen Nerven des Plexus brachialis zu erwähnen, welche Lähmung und consecutive Atrophie der betreffenden Extremität nach sich zu ziehen vermag.

Im Nacken können stechende Werkzeuge, besonders in der Lücke zwischen der hinteren Peripherie des Hinterhauptloches und dem hinteren Bogen des ersten Halswirbels, leichter eindringen. Solche Verletzungen sind natürlich meist sofort tödtlich (Genickfang). Doch haben wir einen Fall bei der Prager Facultät begutachtet, in welchem ein sehr kräftiger Fleischhauer einen an dieser Stelle eingedrungenen Messerstich überstand, insoferne, als er, nachdem er sofort gelähmt zusammengebrochen war, nach mehrmonatlichem Krankenlager sich soweit erholte, dass nur eine Lähmung derjenigen Körperhälfte zurückblieb, von welcher aus der Stich eingedrungen war. Offenbar hatte derselbe nicht das Rückenmark selbst, sondern nur dessen Häute getroffen, und die schweren Erscheinungen wurden durch die Blutung aus den getroffenen Gefässen in den Rückenmarkscanal erzeugt und durch den Druck, den das ausgetretene Blut auf das Rückenmark ausgeübt hatte.

C. Brustverletzungen.

Contusionspneumonie.

Heftige Erschütterung der vorderen Brustwand kann durch Shock gefährlich werden, über welchen bereits oben gesprochen wurde. Contusionen der Lunge, welche sich anatomisch entweder durch subpleurale oder durch parenchymatöse Blutextravasate in Verbindung mit interstitiellem Emphysem kundgeben, sind häufig. In letzterem Falle kann sich die Verletzung während des Lebens durch Hämoptoe, umschriebene Lungenverdichtung und Dyspnoe bemerkbar machen (siehe Demuth, „Zur Lehre von der Contusionspneumonie“. Münchener med. Wochenschr. 1888, XXV, Nr. 32), aber auch echte croupöse Pneumonien können sich, nach Litten, Weichselbaum (Wiener med. Jahrb. 1886, 8 und Wiener med. Wochenschr. 1886, Nr. 39), Petit (Gaz. hebdom. 1886, Nr. 7) u. A. entwickeln, indem durch die Contusion ein Locus minoris resistentiae für das entzündungserregende Agens geschaffen wird. Die Contusionen der Lunge, respective Läsionen der Alveolen können sowohl direct als auch indirect, d. h. an von den unmittelbar comprimirten Stellen des Organs entfernteren Partien durch plötzliches Eintreiben der Luft entstehen.

Rippenbrüche.

Eine ungemein häufige Folge von contundirenden Gewalten sind Rippenbrüche, deren häufigsten Sitz die grösste Convexität des Rippenbogens bildet. Es ist nichts Seltenes, alle Rippen einer Seite und selbst beider Seiten an dieser Stelle und daher in einer Linie gebrochen zu finden, wenn die Gewalt eine heftige und auf den ganzen Thorax wirkende gewesen war, wie z. B. beim Verschüttetwerden, Sturz von bedeutender Höhe u. dergl. Die geringere oder grössere Elasticität der Rippen hat einen wesentlichen Einfluss auf die grössere oder geringere Leichtigkeit, mit welcher Rippenfracturen entstehen. So ist bekannt, wie verhältnissmässig leicht Rippen alter Leute brechen, während uns bereits wiederholt vorgekommen ist, dass schwere Wägen über den Brustkorb von Kindern hinweggegangen waren und Rupturen der Lunge etc., aber keine Rippenbrüche erzeugt hatten. Die Rippenbrüche als solche geben in der Regel eine günstige Prognose, ihre Bedeutung wird aber dann eine schwere, wenn durch die Fracturen die Intercostalgefässe oder die Lunge selbst eingerissen wurden. Rascher Tod durch innere Verblutung ist dann die gewöhnliche Folge. Verletzungen des Herzens durch eingedrungene Rippen- oder Brustbeinfragmente werden von Fischer (Langenbeck’s Archiv. IX) und von Schuster (Ueber Verletzungen der Brust durch stumpfe Gewalt. Prager Zeitschr. f. Heilkunde. I, pag. 417) angeführt. Wir selbst haben sie oft gesehen und obducirten einen Verschütteten, bei welchem Fracturen fast sämmtlicher Rippen in der Achsellinie eine ausgebreitete Zerreissung der linken Lunge bewirkt hatten und das hintere Bruchende der 7. Rippe durch die Lunge in den Herzbeutel bis in die Pulmonalarterie unmittelbar über den Klappen eingedrungen war.

Rupturen der Brustorgane. Herzrupturen. Stösse etc. gegen den Rücken.

Rupturen der Brustorgane sind keineswegs selten und betreffen vorzugsweise die Lungen, und zwar häufiger die äusseren Partien der Lappen als die Gegend des Hilus; doch haben wir schon die Lunge vom Hilus fast vollständig abgerissen gesehen, und haben gefunden, dass die Lungengefässe eine viel grössere Resistenz gegen die betreffenden Gewalten zeigen als die Bronchien. Auch Rupturen des Herzens kommen in allen möglichen Formen vor, doch gehören zu ihrer Entstehung, ebenso wie zu jener der Lungen, bedeutende Gewalten, wie Auffallen von Lasten, Sturz von bedeutender Höhe u. s. w., ausgenommen, wenn gewisse pathologische Processe im Herzfleische, wie z. B. Myocarditis, bestehen, in welchem Falle die Ruptur nicht blos spontan, sondern auch nach geringfügigen äusseren Veranlassungen eintreten kann, ebenso wie die Ruptur der ungleich häufiger vorkommenden Aneurysmen des Anfangsstückes der Aorta.[320] In Fällen letzterer Art wäre selbstverständlich, wenn eine unbedeutende Gewalt die Ruptur und dadurch den Tod veranlasste, die Handlung nicht als eine ihrer allgemeinen Natur nach, sondern nur wegen der eigenthümlichen Leibesbeschaffenheit tödtlich gewordene zu begutachten. Die traumatischen Rupturen des Herzens betreffen in der Regel das rechte Herz seiner schwächeren Wandungen wegen, während der Hauptsitz der spontanen Rupturen im linken Herzen sich findet, dessen Wandungen, wenn die Circulation im Gange ist, den grössten Druck auszuhalten haben. Zu den Curiositäten gehört das vollständige Abreissen des Herzens von seinen Gefässen, wie es Fischer und Casper (l. c.) beschreiben. Letzterer obducirte sogar einen Fall, in welchem durch einen auffallenden Baumstamm der Thorax zum Bersten kam und das abgerissene Herz mehrere Schritte weit geschleudert wurde und Gleiches haben wir zweimal bei von Eisenbahntrains Zermalmten beobachtet. W. Stokes (Edinb. med. Journ. 1831) sah auch eine Dextrocardie bei einem Menschen entstehen, der unter ein Mühlrad gekommen war.

Rupturen des Herzens sind fast ausnahmslos sofort tödtliche Verletzungen. Sehr kleine oder blos partielle können einige Stunden überlebt werden.[321] Gleiches gilt in der Regel von den Rupturen der Lungen, obwohl bei diesen der Tod nicht immer augenblicklich eintreten muss, wenn dieselbe nur die eine Lunge betraf, grosse Gefässe nicht verletzt wurden oder die Lunge durch Adhäsionen an den Thorax fixirt war, da wir einen alten Mann zu obduciren Gelegenheit hatten, bei welchem die erwähnten Bedingungen bestanden und der, nachdem ihm durch Ueberfahren die Ruptur der einen Lunge zugefügt wurde, noch im Stande war, sich zu erheben und unter Beihilfe Anderer in ein nahe liegendes Haus zu gehen, woselbst er erst nach drei Stunden starb.

Von den Verletzungen der hinteren Brustwand sind ausser den Brüchen der Wirbelsäule, welche auch nur nach grossen Gewalten vorkommen, insbesondere die Läsionen des Rückenmarkes durch Erschütterung zu erwähnen, welche entweder in gröberen Contusionen etc., der Medulla oder ihrer Hüllen bestehen oder aus anatomisch unscheinbaren Veränderungen zu chronischen meningo-myelitischen Processen sich entwickeln und zu schweren Functionsstörungen, namentlich Lähmungserscheinungen, führen können.

„Eisenbahnlähmung.“

Zu letzterer Kategorie wurde die insbesondere aus Anlass von Entschädigungsklagen vielfach genannte „Eisenbahnlähmung“ (Railway-spine) gerechnet, welche ihren Namen daher führt, weil sie vorzugsweise nach Zusammenstoss von Eisenbahnzügen und ähnlichen Unglücksfällen beobachtet worden ist.

Als „Eisenbahnlähmung“ im engeren Sinne (Erichsen, Erb, Riegler u. A.) wurden insbesondere Fälle bezeichnet, in welchen unmittelbar nach dem Trauma keine oder nur geringfügige Erscheinungen auftraten und erst nachträglich allmälig, aber progressiv schwere, theils somatische, insbesondere Lähmungserscheinungen, theils psychische Symptome sich entwickeln, welche vorzugsweise in hypochondrischer Verstimmung und fortschreitender Demenz bestehen, so dass das sich entwickelnde Krankheitsbild einigermassen dem des paralytischen Irrsinnes oder, wie Westphal bemerkt, dem der multiplen Sclerose ähnelt.

Als Beispiel eines solchen Falles von „Eisenbahnlähmung“ möge ein von Moebius (Memorabilien. 1882, pag. 71) beobachteter dienen. Der bisher ganz gesunde, kräftige, 40jährige C. wurde bei einem Eisenbahnunfall von der Bank geschleudert, ohne dass er das Bewusstsein verlor, musste sich, nachdem er noch einige Stationen mitgefahren war, krank melden und bot schon nach 11 Tagen steife Haltung, vorsichtigen Gang, Steifigkeit im Nacken und Rücken, Schmerzhaftigkeit der Brustwirbel, wozu sich bald paretische Erscheinungen hinzugesellten, die in progressiver Entwicklung den C. vollkommen dienstunfähig machten. Die nach drei Jahren von Moebius vorgenommene Untersuchung ergab: Alle Einzelbewegungen erschwert, besonders das Heben der Arme, das Strecken der Unterschenkel und das Beugen der Wirbelsäule. Gang vorsichtig, unsicher. Unterschenkel zuckt beim Beklopfen der Patellarsehne. Schmerz- und elektrische Empfindlichkeit hochgradig herabgesetzt, ebenso das Tastgefühl. Schwanken nach Schluss der Augen. Schmerzhafte Punkte am Kopfe und an der Wirbelsäule; Gürtelgefühl; Taubheitsgefühl in Händen und Füssen. Rasche Ermüdung. Mässige Verminderung der Hörschärfe; gemüthliche Reizbarkeit, rasche geistige Ermüdung und zunehmende Gedächtnissschwäche. Ein Jahr darnach bestand derselbe Zustand, doch war mässige Verschlimmerung zweifellos.

Zahlreiche neuere Beobachtungen, insbesondere von Moeli, Putnan, Thomsen, Oppenheim[322], Charcot, welcher die Erkrankung als Hysterie nach Schreck mit Autosuggestion auffasst, Page (traumatische Neurasthenie), Vibert (Annal. d’hygiène. 1887, 1888 und 2 Kinder betreffend 1892), Strümpell (Ueber die traumatische Neurose. Berliner Klinik. 1888, Heft 3), Meynert (Zum Verständniss der traumatischen Psychose. Wiener klin. Wochenschr. 1889, Nr. 24) u. A. haben ergeben, dass das als „Eisenbahnlähmung“ bezeichnete Krankheitsbild wahrscheinlich gar nicht durch die Erschütterung und dadurch gesetzte materielle Veränderungen veranlasst wird, sondern als eine durch den psychischen Shock hervorgerufene Psychose und functionelle Neurose aufzufassen ist, dass die functionellen Störungen vorzugsweise vom Grosshirn abzuleiten sind, und dass es daher correcter wäre, den Ausdruck Railway-spine durch Railway-brain zu ersetzen. Auch wird das Krankheitsbild gegenwärtig allgemein als „traumatische Neurose“ bezeichnet, umsomehr, als sich ergab, dass dasselbe nicht blos nach Eisenbahnunfällen, sondern auch nach Erschütterungen und Verletzungen anderer Art, insbesondere nach Kopfverletzungen (Oppenheim), sich einstellen kann.

Nach Oppenheim bilden hypochondrisch-melancholische Verstimmung und abnorme Reizbarkeit den Kern der sich entwickelnden Seelenstörung, wozu meistens Gedächtnissschwäche, Verworrenheit und mitunter ausgesprochene Demenz hinzutreten. Hysterische Symptome, Schwindel, Kopfschmerz, Schlaflosigkeit, Parästhesien, insbesondere aber Anästhesien (in den typischen Fällen Hemianästhesien) der Haut und der Sinnesorgane, concentrische Gesichtsfeldeinengung, umschriebene Hyperästhesien und paretische Erscheinungen verschiedener Art wurden beobachtet. Impotenz und Darniederliegen der Geschlechtslust besteht meist schon frühzeitig, Heilung ist nicht ausgeschlossen, doch scheint sie selten zu sein, vielleicht, wie Oppenheim meint, der ungünstigen Verhältnisse wegen, in welchen viele der Verunglückten in Folge ihres Unfalles und in Folge Verzögerung der beanspruchten Entschädigung hineingerathen. Auch mag der Umstand, dass man solche Personen häufig für Simulanten hält und dementsprechend behandelt, das Seinige dazu beitragen. Einen solchen Fall hat neuestens v. Bergmann (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1889, LI, pag. 1) mitgetheilt. Dieser Ansicht ist auch Löwenfeld (Münchener med. Wochenschr. 1889, Nr. 38–40), welcher die Nothwendigkeit der Annahme einer eigenartigen traumatischen Neurose nach Erschütterungen nicht anerkennt, da ein für die „traumatische Neurose“ pathognomonisches Symptom nicht existirt. Ebenso negirend verhält sich Seligmüller (Deutsche med. Wochenschr. 1890, Nr. 30–34), welcher die grösste Reserve empfiehlt, da sich schon jetzt 2–30 Procent der Fälle als Simulation erweist.

Bei der Schwierigkeit solcher Beurtheilungen ist regelrechte und längere Beobachtung in einem Krankenhause und durch Specialsachverständige dringend angezeigt.

Stichwunden am Thorax.

Stichwunden der Brust sind häufig, namentlich jene der Herzgegend. Bezüglich dieser ist zunächst zu bemerken, dass nicht selten ein gegen die Brust gezielter Stoss nicht in den Brustkorb eindringt, weil das Instrument entweder Knochen (Brustbein, Rippen) traf oder an diesen abgeglitten war. Es wäre dies wieder ein Fall, in welchem mit Rücksicht auf den §. 155 a des österr. St. G., beziehungsweise auf den §. 231, 2, des österr. Entw. und den §. 223 a des deutschen St. G. erklärt werden müsste, dass die Verletzung mit einem solchen Werkzeuge und auf solche Art beigebracht wurde, womit gemeiniglich Lebensgefahr verbunden ist.

Stichwunden der Lungen.

Dass bei penetrirenden Stichwunden gerade am Thorax häufiger als anderswo eine Verschiebung der Stichöffnungen eines Stichcanals in den einzelnen Schichten der Brustwand eintreten kann, wurde bereits oben erwähnt. Penetrirende Stichwunden betreffen, von jenen der Wirbelsäule abgesehen, entweder die Lungen, oder das Herz oder die grossen Gefässe des Thorax. Stichwunden der Lunge erzeugen meist sofort Pneumothorax und je nach dem Caliber und der Zahl der getroffenen Lungengefässe mehr weniger intensive Blutung in den betreffenden Brustfellsack; gleichzeitig wird Blut ausgehustet. Die momentane Lebensgefahr ist vorzugsweise durch die innere Verblutung gesetzt, während, wenn diese nicht bedeutend ist, der Pneumothorax für sich allein den Tod nicht sofort herbeiführen muss. Einen wesentlichen Einfluss auf die Bedeutung einer Lungenstichwunde hat der Umstand, ob die betreffende Lunge überhaupt, namentlich aber an der getroffenen Stelle, frei war, oder ob Adhäsionen mit der Thoraxwand bestanden, da in letzterem Falle ein Pneumothorax nicht oder nicht so leicht sich bildet und die Lunge, wenn nicht grosse Gefässe verletzt wurden, weiter fungiren kann. Namentlich für die Beurtheilung des momentanen Erfolges einer Lungenstichwunde ist der erwähnte Umstand von Wichtigkeit, ebenso wie es begreiflich ist, dass pleuritische Schwarten desto mehr ein Eindringen des Stiches in die Lungen zu verhüten im Stande sein werden, je dicker und fester sie sind. Am Lebenden ist die Diagnose, dass eine Brustwunde penetrirt, durch Erwägung der Symptome, die sie veranlasst, sowie durch Percussion und Auscultation zu stellen, niemals aber durch Sondirung. In einem zur Oberbegutachtung an die Facultät gelangten Fall, eine Lungenstichwunde betreffend, wurde von dem betreffenden Referenten mit Recht hervorgehoben, dass wahrscheinlicher Weise der protrahirte und lebensgefährliche Verlauf, den die Verletzung genommen hatte, durch Untersuchung der Stichwunde mit der Sonde durch die Gerichtsärzte (!) veranlasst wurde, da der Betreffende sich bis zu dieser Untersuchung durch mehrere Tage relativ wohl befunden hatte und erst nach dieser septische Erscheinungen aufgetreten waren.

Stichwunden des Herzens.

Stichwunden des Herzens gehören zu den lebensgefährlichsten Verletzungen und haben in der Regel nach wenigen Augenblicken den Tod zur Folge. Die Ursache des letzteren ist nicht immer Verblutung, sondern häufiger die Behinderung der Herzbewegung durch das in den Herzbeutel austretende und schnell coagulirende Blut. Die Schnelligkeit, mit welcher der Tod nach einer Herzverletzung eintritt, wird abhängen von der Schnelligkeit, mit welcher das Blut aus der Stichöffnung austritt, und diese ist wieder bedingt durch die Länge des Stichcanals in der Herzwand (ob schief oder senkrecht diese durchdringend), ferner durch den Umstand, ob der Stich im Herzen, etwa versteckt zwischen den Trabekeln, endet oder auch die entgegengesetzte Herzwand durchbohrt, und ob nur eine oder beide Herzkammern, respective Vorkammern, eröffnet wurden.

Der Umstand, ob der Stich in longitudinaler oder in querer oder schiefer Richtung die Oberfläche des Herzens traf, ist wohl für den Verlauf der Wunde gleichgiltig, da die Faserung des Herzens eine so complicirte und verfilzte ist, dass von einem prävalirenden Einfluss bestimmter Muskelfasern auf das Klaffen einer Herzwunde nicht wohl die Rede sein kann. Dagegen lässt sich nicht leugnen, dass Verletzungen der linken Herzhälfte unter sonst gleichen Verhältnissen rascher den Tod, respective Bewusstlosigkeit, herbeiführen, als jene der rechten, da es sich bei diesen um Verlust venösen, bei jenen aber um Verlust arteriellen Blutes handelt.

Aus dem Gesagten geht hervor, dass nicht alle Herzverletzungen ein sofortiges Zusammenstürzen des Getroffenen bewirken müssen, sondern dass es ganz wohl denkbar ist, dass nach Manchen Jemand noch im Stande sein kann, eine Strecke weiter zu gehen oder andere Handlungen vorzunehmen. So konnte in einem Falle (Fischer l. c.) der Verletzte sich noch einige Zeit wehren, in einem anderen seinen Feind noch eine kurze Strecke verfolgen und wir selbst haben eine ganze Reihe von Fällen obducirt, in welchen der Tod, respective das Zusammenstürzen erst einige Zeit nach der Verletzung erfolgte, unter Anderen einen Mann, der, nachdem er bei einer Rauferei einen Messerstich in’s Herz (8 bis 9 Mm. langer penetrirender Querschlitz in der linken Kammerwand) erhalten hatte, vor der hinzugekommenen Polizei davongelaufen, in der zweiten Gasse erwischt und erst beim Rücktransport zusammengebrochen war; und weiter einen Selbstmörder, welcher nach dem Stiche das Messer zusammenklappen und in die Tasche zu stecken vermocht hatte, so dass dieses Umstandes wegen anfangs an Mord gedacht worden war. Auch enden keineswegs alle penetrirenden Herzwunden mit dem Tode.

Fischer fand unter 452 von ihm gesammelten Fällen von Herzverletzungen 72 Fälle von Heilung, und zwar 36 durch Section sichergestellt, 36 durch Symptome vermuthet. In 12 Fällen fanden sich fremde Körper im Herzen eingeheilt, und zwar 6mal Nadeln, 5mal Kugeln und 1mal ein Dorn. Bezüglich dieser Heilungen ist jedoch zu bemerken, dass sie auch nur unvollständig sein können, so z. B. darum, weil die vernarbte Stelle als Locus minoris resistentiae sich aneurysmatisch erweitern und nachträglich doch zum Tode führen kann. Ein höchst interessanter Fall einschlägiger Art ist der jenes, auch von Fischer erwähnten Schusters in Bologna, der zwar von einem Dolchstich, den er in das Herz bekam, genas, jedoch seitdem Zeichen der Insufficienz der Bicuspidalklappen darbot und nach mehreren Monaten in Folge dieses Leidens unter hydropischen Erscheinungen starb. Die Section ergab, dass das Messer in den linken Ventrikel eingedrungen war, die Zipfel der Bicuspidalis aufgeschlitzt und dadurch eine traumatische Insufficienz bewirkt hatte.

Nach unserem Gesetze wäre kein Zweifel, dass, wenn ein derartiger Fall noch während des Lebens zur Begutachtung käme, die Verletzungsfolge als „Verfall in Siechthum“ zu classificiren wäre.

Mitunter trifft man Fälle, wo bei einer Stichöffnung in der Haut zwei oder selbst mehrere in den Brustorganen, besonders im Herzen, sich finden. Bayard (Briand-Chaudé, Med. leg. 1879, I, 474), Elvert (Kopp’s Jahrb. I, 142) und Haschek (Wiener med. Bl. 1879, 671) theilen solche Fälle mit. Wir haben zweimal diesen Befund gesehen, und zwar jedesmal bei Selbstmördern; im ersten Fall war bei kleiner einfacher Hautöffnung die vordere Herzwand zweimal, im zweiten bei ebenfalls einfacher, jedoch 4 Cm. langer Hautwunde dreimal durchstochen. Ebenso fanden wir bei einem Gastwirth, der sich mit einem grossen Messer erstochen hatte, einen 5 Cm. langen Einstich in der linken Mamillarlinie über der achten Rippe, den betreffenden Rippenknorpel einfach schief durchschnitten, im Zwerchfell und im linken Leberlappen je drei, in der vorderen Magenwand fünf und in der hinteren Magenwand, sowie in der Vorderwand des oberen Stückes der Aorta je vier Stichöffnungen, welche nach hinten immer schmäler und in der Aorta nur 4–5 Mm. lang waren. Solche Befunde können zu Stande kommen, wenn die Stichwaffe wiederholt in eine und dieselbe Hautwunde eingestossen, oder nachdem sie theilweise herausgezogen, wieder vorgestossen wurde, wobei beidesmal auch eine Erweiterung der Hautwunde stattfinden kann. Blieb das spitzige Instrument in der Wunde stecken, so ist es auch möglich, dass die in die Herzwand gelangte Spitze bei einer Herzcontraction wieder frei werden und bei der Diastole die Herzwand angespiesst oder geritzt werden kann.

Schusswunden des Herzens.

Bezüglich der Schussverletzungen des Herzens gilt in den meisten Beziehungen dasselbe, was von den Stichen gesagt wurde. Da solche Verletzungen meist mit Substanzverlust verbunden sind und in der Regel auch die entgegengesetzte Herzwand durchdringen, so sind sie meist von sofortigem Tod begleitet. Dass aber auch nach solchen Verletzungen die Betreffenden manchmal noch einige Schritte zurücklegen können, lehren sichergestellte Beobachtungen.

So erzählt Bartholin von einem Hirsch, der noch 50 Schritte lief, obgleich die Kugel beide Kammern und das Septum durchdrungen hatte. Ebenso berichtet Hyrtl von einem Hirsch, der, obgleich in’s Herz getroffen, noch über einen Fluss zu schwimmen vermochte. Dass Selbstmörder sich mit kleinen Schusswaffen, insbesondere mit Revolvern, mehrmals durch’s Herz schiessen können, wurde pag. 413 erörtert. Erst unlängst fanden wir bei einem 19jährigen Kellner drei dicht beisammen stehende geschwärzte Schusswunden in der Herzgegend, von denen zwei das Herz durchbohrten und die dritte das Fleisch der linken Herzkammer durchdrang. Dass Herzschusswunden auch heilen können, geht aus den angeführten Angaben Fischer’s hervor. Nach Verletzungen mit kleinen Spitzkugeln, namentlich aus Revolvern, kann ein solcher Ausnahmsfall gewiss leichter vorkommen, als bei Projectilen älterer Art, die grössere und weitere, mit Substanzverlust verbundene Oeffnungen erzeugen. Hierher gehört der Fall von Heilung eines Schusses durch den rechten und linken Ventrikel mit Zurücklassung einer Communication beider, über welchen Conor berichtet und der ein Seitenstück zu dem Falle des oben erwähnten Bologneser Schusters bildet (Virchow’s Jahresb. 1877, II, 295), ebenso ein von Kundrat (Anzeiger der k. k. Gesellschaft d. Aerzte in Wien vom 7. Februar 1884) mitgetheilter, wo nach einem nicht penetrirenden Nahschuss gegen die Herzgegend, bei einem bis dahin ganz gesunden Manne sich linksseitige Klappeninsufficienz und ein partielles Herzaneurysma an der äusseren Wand des linken Vorhofes über dem Klappenring entwickelt und nach fünf Monaten unter Erscheinungen von allgemeinem Hydrops zum Tode geführt hatte.

Rupturen der Aorta.

Traumatische Rupturen der Aorta sind selten und kommen in der Regel nur nach sehr bedeutenden Gewalten und combinirt mit anderen Verletzungen vor. Spontanrupturen der aufsteigenden Aorta haben wir in der Form des Aneurysma dissecans wiederholt gefunden, und zwar auch ohne auffällige endarteritische Erkrankung. Zweimal war angeborene Stenose des Isthmus die Ursache. In einem Falle (Endarteritis deformans der absteigenden Aorta) vermochte der Mann, da sich das Blut zunächst unter die Adventitia und erst an einer entfernteren Stelle in die linke Pleurahöhle ergossen hatte, noch seine und seines Arztes Adresse anzugeben. Verletzungen der Aorta durch Schuss sind bei Selbstmördern, die sich in die Brust geschossen haben, häufig; auch kommen bei diesen, wie bereits oben (pag. 312) erwähnt wurde, Rupturen der Intima, durch Prellung der Aorta durch das vorbeifahrende Projectil nicht gar selten vor. Stichwunden der aufsteigenden Brustaorta, eventuell der sonstigen grossen Brustgefässe, von vorn begegnet man verhältnissmässig häufig. In einem unserer Fälle war nur die Messerspitze in den Arcus aortae durch das vordere Mediastinum eingedrungen, so dass die Oeffnung in der Intima nur 1 Mm. betrug. Die Verletzung wurde, da keine auffälligen Erscheinungen bestanden, für eine leichte erklärt und der Mann starb erst am 16. Tage an Pericarditis. Ueber Fälle von geheilten oder in Vernarbung begriffenen Stichwunden der Brustaorta berichtet Emmert (Friedreich’s Bl. 1880, pag. 129), sowie (Ibid. 1882, pag. 161) über einen anderen, erst nach 12 Stunden letalen, wo die Messerklinge durch den 3. Brustwirbel in die Brustaorta eingedrungen war und bei der Section in das Lumen der letzteren hineinragend gefunden wurde.

Verletzungen der des Zwerchfelles.

Verletzungen des Zwerchfells können sowohl vom Brustkorb als von der Bauchhöhle aus erfolgen. Als isolirte Verletzungen kommen sie nur selten vor, am seltensten wohl die Rupturen, deren Entstehung eine bedeutende Gewalt erfordert, die wohl kaum andere Organe intact lassen wird. Stichverletzung der Zwerchfellkuppe haben wir wiederholt beobachtet, und es ist wohl denkbar, dass eine solche isolirt oder wenigstens ohne schwere Läsion anderer Organe vorkommen kann. Die Gefahr solcher Verletzungen liegt vorzugsweise in dem Austritte der Baucheingeweide in die Brusthöhle und in der dann leicht erfolgenden Incarceration. In den Schmidt’schen Jahrb. 1853, I, 56, wird über eine 14jährige russische Officierstochter berichtet, welche an einem eingeklemmten Zwerchfellbruch starb, der von Stich- und Hiebwunden her datirte, die sie als 2jähriges Kind durch Tscherkessen erhalten hatte. Angeborene Zwerchfellhernien haben wir wiederholt gesehen. Ausserdem kam ein Fall eines Mannes zur Section, der plötzlich an Herzverfettung gestorben war, bei dem sich ein kindskopfgrosses Dünndarmconvolut im linken Brustfellsacke fand, welches mit den Rändern einer grossen Zwerchfelllücke verwachsen war und keine Incarcerationserscheinungen darbot. Es blieb zweifelhaft, ob die Hernie angeboren oder etwa durch traumatische Ruptur entstanden war.

D. Verletzungen des Unterleibes.

Rupturen des Magens.

Des Shockes durch Erschütterung des Bauches, sowie der Rupturen der grossen Drüsen des Unterleibes wurde bereits oben (pag. 280 und 357) Erwähnung gethan. Rupturen des Magens sind selten. Wir haben eine solche isolirt noch nicht beobachtet, dagegen wiederholt combinirt mit anderen Rupturen nach Sturz von bedeutender Höhe und ähnlichen grossen Gewalten. Wiederholt haben wir traumatische, meist mit lappiger Ablösung verbundene Rupturen der Magenschleimhaut gesehen, dreimal combinirt mit Rupturen anderer Bauchorgane nach Gerathen zwischen Puffer, Auffallen eines schweren Steines und nach Pferdehufschlag, dann bei einem 45jährigen Manne, der beim Umwerfen eines Wagens unter diesen gerathen war und eine complicirte Fractur des Unterschenkels erlitten hatte und endlich combinirt mit Milzruptur bei einer überfahrenen alten Frau. Derartige Rupturen können vielleicht auch isolirt vorkommen und zur Entstehung von Magengeschwüren Veranlassung geben. In der That berichtet Duplay (Virchow’s Jahrb. 1881, II, 178) über 3 Fälle, in welchen nach Insulten der Magengegend alsbald Blutbrechen und dann Erscheinungen von Magengeschwür auftraten, und Leube (Wiener med. Blätter, 1886, pag. 143) über zwei andere, von denen der eine, in welchem die Zufälle seit einem durch das Sprengstück eines explodirten Maschinenkessels erfahrenen Insult bestanden, zu forensischer Untersuchung wegen Schadenersatz Veranlassung gegeben hatte. Ritter (Zeitschr. f. klin. Med. XII) hat die Sache experimentell verfolgt und es gelang ihm bei Hunden durch Hammerschläge gegen die Magengegend während der Verdauung Hämorrhagien zwischen Muscularis und Mucosa zu erzeugen. Bemerkenswerth ist, dass auch spontane Magenrupturen vorkommen, und Chiari, Lantschner und wir haben ziemlich gleichzeitig je einen solchen Fall beobachtet (Virchow’s Jahresb. 1881, I, 177). Key-Aberg (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1891) sah Magenrupturen nach forcirter Ausspülung des Magens entstehen. Bei seinen Versuchen waren sie stets schlitzförmig und entlang der kleinen Krümmung situirt.

Rupturen des Darms.

Rupturen des Darms können im Allgemeinen desto leichter sich bilden, je mehr derselbe durch Gas oder sonstigen Inhalt ausgedehnt ist. Verhältnissmässig am häufigsten sind Rupturen des Duodenums und des Anfangsstückes des Jejunums und wir haben schon wiederholt eine vollständige Abreissung des letzteren vom ersteren, einmal sogar combinirt mit einem Querriss des Duodenums, gefunden. Die Fixirung dieser Darmschlinge einerseits und die harte Unterlage der Wirbelsäule anderseits spielen dabei offenbar eine wesentliche Rolle. Noch leichter können Darmrupturen entstehen, wenn in einem Bruchsack befindliche Darmschlingen von einer stumpfen Gewalt plötzlich getroffen werden, weil in diesem Falle der Darminhalt in Folge der momentan an der Bruchpforte entstehenden Knickung nicht in die Bauchhöhle entweichen kann. Wir haben drei solche Rupturen gesehen, von denen zwei durch Fusstritt und die dritte durch einen Pferdehufschlag veranlasst worden war.[323] Sind Geschwüre im Darm vorhanden, so reicht mitunter eine unbedeutende Gewalt hin, um dieselben zur Perforation zu bringen. In einem solchen, sowie in dem vorhergenannten Falle wäre die „eigenthümliche Leibesbeschaffenheit“ hervorzuheben.

Beachtenswerth sind die von Zillner (Virchow’s Archiv, Bd. 96, pag. 307 und A. Paltauf (Ibidem Bd. 111, pag. 491) beobachteten Spontanrupturen des mit Meconium gefüllten Dickdarms bei Neugeborenen mit nachfolgender Peritonitis, die wahrscheinlich während des Geburtsactes und durch denselben entstehen. Sie können eventuell für Klysmenverletzungen gehalten werden. A. Ludewig (Diss., Greifswald 1891) hat eine solche bei Atresia ani beobachtet.

Rupturen der Harnblase.

Rupturen der Harnblase als isolirte Verletzungen gehören zu den seltenen Vorkommnissen. Wir haben sie zweimal beobachtet, beide Male bei alten Männern, die im betrunkenen Zustande misshandelt worden waren, der eine durch Fusstritte, der andere, indem er aus dem Wirthshause über mehrere Stufen hinausgeworfen wurde. Beide Male sass die Ruptur am Scheitel der Blase näher der hinteren Fläche. Die meisten solcher in der Literatur enthaltenen Fälle sind durch Misshandlung oder Fall u. dergl. im trunkenen Zustande entstanden, und die Füllung der Blase mit Harn lässt dies erklärlich erscheinen. Ist die Blase entleert oder nur wenig gefüllt, so liegt sie so geschützt, dass nur ganz ausnahmsweise eine solche Ruptur wird entstehen können. Häufiger als die isolirten sind die secundären Rupturen der Harnblase bei Beckenzertrümmerungen, wovon wir mehrere Fälle und namentlich wiederholt vollständige Abreissung der Harnblase von der Urethra zu Gesichte bekamen. Auch durch forcirte Füllung der Harnblase, z. B. bei Steinoperationen, kann Ruptur der Blase eintreten (Ullmann, Wiener med. Wochenschr. 1887, Nr. 23).

Notes in this chapter

Note 1 · Ueber die Untersuchung eines Fetzens mit besonderer Rücksicht auf die Frage, ob die daran klebenden Haare von einem neugeborenen Kinde herstNote 2 · Vide unseren Aufsatz: „Ueber Haare in gerichtsärztlicher Beziehung.“ Prager Vierteljahrschr. CXII, 67.Note 3 · Bezüglich der Farbe muss bemerkt werden, dass Farbendifferenzen verhältnissmässig leicht zu constatiren sind, wenn ganze Haarbüschel vorliegNote 4 · Auch an falsche und künstliche Haare wäre in solchen Fällen zu denken. Letztere sind gegenwärtig stark verbreitet und bestehen meist aus AngNote 5 · Als Beweis, wie umschriebene Läsionen des Gehirnes vertragen werden können, möge der Geisteskranke dienen, über welchen Carpenter berichtet Note 6 · Auch durch wiederholte rasch aufeinanderfolgende Erschütterungen des Kopfes können ähnlich wie bei den Koch-Filehne’schen „VerhämmerungsversNote 7 · Ausser in früheren Arbeiten auch in Friedreich’s Blätter. 1885, pag. 81: „Ueber die gerichtlich-medicinische Bedeutung verschiedener KnochenNote 8 · Nach Körber (l. c.) beginnen bei doppelseitiger Compression des Schädels, die auch bei einseitigem Angriffe stattfindet, wenn die andere SeiNote 9 · Siehe auch: „Drei Fälle von Schädelverletzungen mit Einklemmung von Haaren“ von A. Schlemmer. Wiener med. Presse. 1876, Nr. 9–12.Note 10 · Eine häufige Folge von Fracturen oder Fissuren der Schläfegegend ist die Ruptura der Arteria meningea media mit consecutivem Blutaustritt zwNote 11 · „Die Verletzungen des Auges in gerichtlicher Beziehung.“ Wiener med. Wochenschr. 1874, Nr. 5 u. ff., und als Broschüre Wien bei Braumüller. Note 12 · Ein instructiver Aufsatz über Erkennung der Simulation einseitiger Amaurose von Schenkl findet sich auch im Prager ärztl. Correspondenzbl. 1Note 13 · Hassenstein, „Gerichtsärztliche Würdigung der Läsionen des Gehörorganes durch Schlag.“ Berliner klin. Wochenschr. 1871, Nr. 9; UrbantschitscNote 14 · „Der Feldarzt.“ Beilage zur Allg. Wiener med. Ztg. 1875, Nr. 1–8. Hier sei bemerkt, dass Durchbohrung des Trommelfells auch als SelbstverstüNote 15 · „Krankheiten des Halses.“ Pitha-Billroth’s Handbuch. III, I, pag. 58. Ebenso konnte Bert (Arch. de physiol. norm. et path. 1869) durch ZerdrNote 16 · „Zur Kenntniss der Entstehungsarten von Kehlkopffracturen.“ Wiener med. Wochenschr. 1887, Nr. 44 und 45.Note 17 · In den Berichten des Wiener Stadtphysikates aus den Siebziger-Jahren wird ein von Rokitansky secirter Fall mitgetheilt, wo bei einem älterenNote 18 · Eine von uns obducirte, von einem Gerüst gestürzte Taglöhnerin starb erst nach 6 Stunden, obgleich die Obduction ausser intermeningealer HämNote 19 · Ausführliche Angaben über die reiche Literatur des noch vielfach controversen Gegenstandes und Oppenheim’s eigene Untersuchungen finden sichNote 20 · Bei einem Manne, dem ein Zuckerhut auf die rechte Bauchseite gefallen und der unter Erscheinungen von Perforations-Peritonitis gestorben war
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