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Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Note 320 — Sachlicher Theil. (continued 10)

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In den Berichten des Wiener Stadtphysikates aus den Siebziger-Jahren wird ein von Rokitansky secirter Fall mitgetheilt, wo bei einem älteren an Herzverfettung leidenden Mann, der sich erhängt hatte, eine Ruptur der linken Herzkammer gefunden wurde. Eine solche fand auch Haumeder einer mündlichen Mittheilung zufolge bei einem an Haemorrhagia cerebri gestorbenen Individuum. In der Pariser Société de médecine légale wurde im Jahre 1886 über einen von Monier (Annal. d’hygiène publ. XV, pag. 77) mitgetheilten Fall verhandelt, der ein angeblich erdrosseltes Kind betraf, bei dessen Section man eine unvollständige Querruptur der Vorderwand der linken Kammer gefunden hatte. Brouardel untersuchte das aufbewahrte Herz und fand, dass die Ruptur von einer ulcerösen Endokarditis und Myokarditis ausgegangen war und die Erhebungen machten es wahrscheinlicher, dass das Kind nicht erdrosselt, sondern aus seinem Bettchen herausgefallen war, neben welchem man es sterbend am Boden liegend gefunden hatte.

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