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Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Sachlicher Theil. (continued 9)

Reading edition

Es ist jedoch zu bemerken, dass Fälle vorkommen, in welchen auch Selbstmörder sich nicht in „typischer“ Weise den Hals durchschneiden, sondern den Schnitt seitwärts am Halse direct auf die grossen Halsgefässe zu führen, so dass der Schnitt wenig oder gar nicht über die Mittellinie des Vorderhalses hinüber reicht. Wir haben sogar einen Kellner obducirt, der sich beiderseits fast symmetrisch eine solche Wunde beigebracht hatte, zwischen deren inneren Enden die Kehlkopfpartie ganz intact geblieben war. Links war die Vorderwand der Vena jugularis interna, rechts nur Aeste der Art. und Vena thyreoidea superior durchschnitten. Es ist nicht unmöglich, dass bei einer derartigen Schnittführung der Selbstmörder bis zu der betreffenden Art. vertebralis gelangen und diese verletzen kann. Von Lacassagne und Jobert (Les Gauchers. Lyon 1855) wird ein solcher Fall erwähnt, wo allerdings die Verletzung mehr eine Stich- als eine Schnittwunde gewesen zu sein scheint. Der Mann war ein Linkshänder und hielt, als seine Leiche gefunden wurde, das Messer noch in der (linken) Hand. Die Wunde selbst sass rechts. Flintzer (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. XXXIV, pag. 189) berichtet sogar über einen kaum glaublichen Fall von Selbstmord, wo der Schnitt im Nacken (!) sass, 12 Cm. lang war, die Articulatio atlanto-occipitalis eröffnet und das Rückenmark durchschnitten hatte (!!). Es lag somit, sagt Flintzer, eine halbe Decapitation vor. Am Rande des linken Unterkiefers fand sich eine seichte, von oben nach unten ziehende Incision. Die Leiche war in einer von Innen verschlossenen Bodenkammer gefunden worden, mit dem Messer in der Hand. Merkwürdig war auch der Befund bei einem 60jährigen, von uns im März 1888 secirten Manne, welcher sich mit zwei (!) gleichzeitig angesetzten Rasirmessern den Hals durchschnitten hatte. Es fand sich beiderseits symmetrisch eine klaffende Wunde, die beide in der Mittellinie des Nackens, 1 respective 1½ Querfinger unter der Haarwuchsgrenze begannen. Die rechte, höher gelegene, zog sich bis zum hinteren Rand des Kopfnickers, durchtrennte die ganze seitliche Halsmusculatur bis zu den Querfortsätzen der Wirbelsäule und die Vena jugularis zur Hälfte. Die linke erstreckte sich bis zur Mitte des hinteren Randes des Schildknorpels und durchschnitt hinten die ganze Musculatur, vorn aber nur die Haut und den hinteren Rand des Kopfnickers ohne Verletzung der tiefen Gefässe. Innerlich ergaben sich geheilte Contusionen und senile Atrophie des Gehirns, sowie hochgradige Atheromatose.

Eine solche That kann nicht gut ohne Widerstand von Seite der angegriffenen Person geschehen, welcher wieder das Zurückbleiben von Spuren derselben erwarten lässt.

Da in einem solchen Falle die angegriffene Person instinctiv dem Angreifer in die Arme, beziehungsweise in das Messer fällt, so können Schnittwunden an den Händen, insbesondere an der Innenfläche der Finger oder Hohlhände als Zeichen geleisteter Gegenwehr zurückbleiben, deren Befund, da er bei einem Selbstmorde kaum vorkommt, für sich allein sofort die Natur des Falles in’s Klare stellt.[280] Wir begegnen dann in der Regel auch am Halse mehreren Schnittwunden und deren Lage (in einem unserer Fälle auch im Nacken) und ungleichmässige Richtung kann ebenfalls die Einwirkung fremder Hand errathen lassen.

Wir hatten Gelegenheit, zwei solche Fälle zu beobachten. Der erste Fall betraf ein 29jähriges Freudenmädchen, welches eines Abends blutend und halb bewusstlos in einem öffentlichen Garten gefunden wurde. Bei der Untersuchung im Spitale fand sich in der vorderen Halsgegend eine 4½ Zoll lange Schnittwunde, die links unter dem Ohre begann und schief über den Kehlkopf zum Innenrande des rechten Kopfnickers zog und blos die Brustbein-Zungenbeinmuskeln blosslegte; dann unter dem rechten Unterkieferwinkel eine 1 Zoll lange, bis in den Pharynx dringende, stark blutende Stichwunde, ferner zwischen Zungenbein und Kehlkopf eine 1½ Zoll lange, blos die Haut durchtrennende Schnittwunde und endlich an beiden Händen zahlreiche, schief über die Innenseite der Finger hinwegziehende oberflächliche Schnittwunden. Dass hier ein Mordversuch vorlag, war klar, und die Verletzte gab auch an, von einem ihr ganz Unbekannten unmittelbar nach dem Coitus ohne alle Ursache auf die erwähnte Weise verletzt worden zu sein und blieb auch bei dieser Aussage, obgleich die sonderbaren Umstände des Falles keinen Zweifel darüber übrig liessen, dass ihr der Thäter durchaus nicht fremd gewesen war. Die Heilung erfolgte. Die Person, welche bereits früher Zeichen der Geistesstörung dargeboten hatte, verfiel später in ausgesprochene Geisteskrankheit.

In einem zweiten Falle wurde eine rüstige 45jährige Frau in ihrer Wohnung von einem Manne überfallen und ermordet. Es fand sich eine 10 Cm. lange, bis in den Wirbelsäule-Arteriencanal dringende horizontale Schnittwunde an der rechten Halsseite, welche die Vena jugularis int. und den Vagus durchtrennt, die Carotis aber blos angeschnitten hatte; ferner eine Schnittwunde, die vom linken Unterkieferwinkel schräg nach rechts und unten über das Ligam. conoideum verlief, dieses eröffnend, dann eine nach unten abgeschrägte 5 Cm. lange Schnittwunde, entlang dem rechten Unterkiefer bis auf den Knochen dringend und weiter je eine kleine scharfrandige lappige Ablösung der obersten Hautschichten an beiden Unterkiefern. Die Kuppe des linken Zeigefingers war bis auf den Knochen vollständig und in einer Ebene schief abgekappt und in der linken Handfläche befand sich eine geradlinige, blos die Haut durchdringende Schnittwunde, welche vom unteren Theile des Ulnarrandes schief gegen die Wurzel des linken Zeigefingers verlief, so dass kein Zweifel darüber bestehen konnte, dass dieselbe, ebenso wie die Abkappung der Kuppe des linken Zeigefingers, durch das Greifen gegen das Messer des Thäters entstanden war. — Aehnliche Fälle werden von Taylor (l. c. I, pag. 492) beschrieben und abgebildet.

In einzelnen Fällen ist das Verhalten der Blutspuren an der betreffenden Leiche geeignet, Anhaltspunkte für die Unterscheidung, ob Selbstmord oder Mord vorliegt, zu bieten. So ist es begreiflich, dass, wenn der Hals durchschnitten wurde, während eine Person lag, was, wie oben erwähnt, beim Selbstmord nicht leicht vorkommt, das ausströmende Blut vorzugsweise zu einer oder zu beiden Seiten des Halses herabfliessen und auf der Unterlage sich verbreiten wird, während, wenn die Schnittwunden zugefügt wurden, als das Individuum stand oder sass, zu erwarten steht, dass das Blut nach abwärts, besonders über die Vorderfläche des Körpers, herabströmen werde. Doch ist zu beachten einestheils, dass eine Person, der im Liegen der Hals durchschnitten wurde, sich unter Umständen noch aufrichten kann, worauf das Blut auch über die Vorderfläche des Körpers herabfliesst, und dass umgekehrt Jemand, der sich z. B. im Bette sitzend den Hals durchschnitten hatte, sofort zurücksinken kann, worauf wieder die Hauptmasse des Blutes sich in derselben Richtung ergiesst, wie wenn das Halsdurchschneiden im Liegen geschehen wäre.

Auch die Besudlung der Hände der betreffenden Leiche mit Blut ist zu beachten. Findet sich z. B. die Hand, mit welcher, wenn ein Selbstmord vorläge, die betreffende Halswunde erzeugt worden sein musste, von Blut gänzlich frei, so ist der Fall schon durch diesen Umstand in hohem Grade verdächtig; denn es ist nicht gut denkbar, ausser wenn das Messer, insbesondere sein Griff, sehr lang war, dass die betreffende Hand während der Zufügung einer tödtlichen Wunde vollkommen blutfrei geblieben sein sollte, und zwar desto weniger, je grössere Gefässe verletzt worden sind; ganz auszuschliessen ist diese Möglichkeit aber nur dann, wenn mehrere tiefe Schnitte sich finden, da in einem solchen Falle die Hand der blutenden Stelle mehrmals genähert worden sein musste. Andererseits ist es begreiflich, dass auch bei thatsächlichem Mord die Hände des Opfers blutig sein können, sowohl in Folge der Gegenwehr, und dann in der Regel mit Wunden an den Fingern oder Hohlhänden verbunden, als auch in Folge des instinctiven Zugreifens an den verletzten Hals, und endlich einfach dadurch, dass die Hände nachträglich mit dem Blute in Berührung kamen, in welchem liegend die Leiche in der Regel gefunden wird. So fanden sich bei dem oben erwähnten Briefträger beide Hände über und über mit Blut besudelt, obwohl die Halswunde dem bereits durch einen Schuss gegen den Kopf Betäubten und auf dem Boden Liegenden beigebracht worden war.

Von anderen am Orte der That möglicherweise sich ergebenden Blutspuren werden wir später sprechen.

Festhalten des Messers.

Dass ein Selbstmörder das Messer noch in der Hand behält, ist ein seltener Befund, der aber wiederholt beobachtet worden ist. Es ist jedoch thatsächlich vorgekommen, dass das Messer, mit welchem Jemand umgebracht wurde, erst nachträglich der Leiche in die Hand gegeben worden ist, um Selbstmord vorzuspiegeln. Ein solcher Fall wird von Taylor (l. c. I, 491) beschrieben und abgebildet. Derselbe war insoferne klar, als beide Hohlhände seichte, tiefe Schnitte zeigten und das betreffende Tischmesser verkehrt, d. h. mit dem Rücken gegen den Körper, in die Hand der Leiche gegeben worden war. Dass Taylor auch eines Falles erwähnt, in welchem einer Frau, die durch Erstickung getödtet worden war, nachträglich der Hals durchschnitten wurde, um den Tod als durch Selbstmord erfolgt hinzustellen, wurde bei der Besprechung der postmortalen Verletzungen angeführt. Bei einer 1885 in Pest sammt ihrer Tochter durch Halsdurchschneiden ermordeten Frau fanden sich ausgebrochene Stückchen der Schneide eines Rasirmessers in den angeschnittenen Halswirbeln. Ein solcher Befund ist begreiflicher Weise wichtig, kann aber auch bei Selbstmord, und zwar sowohl in den Wirbeln als im Kehlkopf, wenn dieser hart war, vorkommen, und zwar desto leichter, je feiner das (Rasir-) Messer gewesen war.

Schreien des Verletzten.

Schliesslich wollen wir noch die Frage erwähnen, ob Jemand, dem der Hals durchschnitten wurde, noch schreien kann. Liman (l. c. II, 356) beschreibt einen Fall von Mord durch Halsdurchschneiden, in welchem unter Anderem auch diese Frage gestellt wurde. Die betreffende 4 Zoll lange Wunde hatte links die grosse Blutader durchschnitten und die Luftröhre vollkommen durchtrennt, den Oesophagus jedoch unbeschädigt gelassen. Liman sprach sich dahin aus, dass die Ermordete nach Durchschneidung der Luftwege nicht mehr „mein Hals, mein Hals!“ habe rufen und überhaupt keinen Ton, geschweige denn articulirte Töne habe hervorbringen können. Da in diesem Falle die Trachea vollkommen durchtrennt und wahrscheinlich eine oder gar beide Nn. recurrentes durchschnitten waren, so muss man dem Gutachten Liman’s zustimmen.

Es wäre jedoch Unrecht, in anderen Fällen, blos weil die Wunde in den Kehlkopf oder in die Luftröhre eingedrungen ist, die Möglichkeit, dass der Betreffende noch habe schreien können, in Abrede zu stellen, da, wenn diese Organe blos angeschnitten sind, die Wunde theils durch darüber sich vorschiebendes Gewebe, theils durch Beugung des Halses sich einigermassen verschliessen kann, so dass ein Sprechen und selbst ein Schreien noch immer möglich ist. So konnte der Selbstmörder, dessen Rust erwähnt, noch sprechen, obwohl Larynx und Pharynx bis auf die Wirbelsäule durchschnitten waren, und Albert (l. c. 481) sah im Wiener Irrenhause einen Selbstmörder, der sich mit einem Rasirmesser den Kehlkopf oberhalb der Stimmbänder und den Oesophagus vollkommen durchtrennt und bis auf die Wirbelsäule eingeschnitten hatte; trotzdem gab der Mann einen continuirlichen, trompetenartig gellenden Schrei von sich, Tag und Nacht unaufhörlich, bis er am vierten Tage an beiderseitiger Pneumonie starb.

Durchschneidung der Gelenksbeugen.

Selbstmord durch Durchschneidung der Adern in den Gelenksbeugen, insbesondere in den Ellenbogen- und Handgelenken, ist keineswegs selten. Am häufigsten betreffen die Schnitte die linke obere Extremität und sind dort auch am tiefsten. Das nicht seltene Vorkommen von Schnittwunden an beiden Armen beweist, dass die Betreffenden durch eine solche Aderdurchschneidung die Fähigkeit, ein Messer zu fassen und zu halten, beziehungsweise Schnitte zu führen, in der Regel nicht verlieren, was sich daraus erklärt, dass meist nur die Sehnen des oberflächlichen Fingerbeugers durchschnitten oder noch häufiger nur angeschnitten werden, die übrige Musculatur aber unverletzt bleibt, wobei ihre geschütztere Lage und insbesondere die oberflächliche Lage der Knochen und Gefässe eine Rolle spielt. Nur ausnahmsweise sind es noch andere oberflächlich gelegene Arterien, die der Selbstmörder durchschneidet. So obducirten wir die Leiche eines Arztes, der sich im Bade die Arterien in beiden Hand- und Ellenbeugen, aber auch beiderseits, und zwar mehrmals, die stark rigiden geschlängelten Art. temporales durchschnitten hatte, und in letzter Zeit kam hier ein Fall vor, wo bei einer Frau ausser Schnitten in beiden Ellen- und Handbeugen auch ein Schnitt unter jeder Mamma und ein weiterer über dem inneren linken Fussknöchel gefunden wurde. Am seltensten werden die Schnitte gegen die Kniekehlen gerichtet. Wir haben erst zwei solche Fälle gesehen, einmal bei einer Frau, die sich eine grosse Zahl leichter Schnitte in beiden Kniekehlen beigebracht, dann Hiebe mit einer Hacke gegen den Vorderkopf versetzt hatte und ein zweitesmal bei einer Frau, wo sich zahlreiche Schnitte an beiden Innenflächen der Kniegelenke fanden, gegen dort befindliche Varicositäten gerichtet waren und zwei der Varixknoten eröffnet hatten. Relativ häufig begegnet man an einem und demselben Individuum sowohl Schnitten am Halse als an den oberen Extremitäten, in welchem Falle diese meist später beigebracht worden sind als jene, und ein solcher Befund ist selbstverständlich in der Regel für sich genügend, um den Selbstmord klarzustellen, da wohl nur bei besonderem Raffinement des Thäters daran zu denken wäre, dass er einer von ihm durch Halsdurchschneiden getödteten Person noch Schnittwunden in den Gelenksbeugen beigebracht hätte, um der Sache den Anstrich eines Selbstmordes zu geben.

Doch ist die Möglichkeit, dass ein Mord durch Durchschneidung der Gelenksbeugen verübt werden könne, nicht unbedingt ausgeschlossen, wie ein in Prag vorgekommener Fall beweist, in welchem ein Vater vier seiner Kinder dadurch umbrachte, dass er ihnen theils den Hals, theils die Gelenksbeugen, darunter auch die Kniekehlen, durchschnitt, worauf er sich selbst durch Halsabschneiden das Leben nahm.

Die Schnitte laufen in der Regel entlang der betreffenden Gelenksbeugen. Doch haben wir bei einer Frau, die sich in einem von Innen versperrten Raum durch Leuchtgas getödtet hatte, ausser mehreren queren, mit einem bei der Leiche gefundenen Rasirmesser gemachten seichten Hautschnitten an der Innenfläche des linken Handgelenkes auch eine grosse Zahl paralleler, bis 6 Cm. langer, dicht bei einander stehender seichter Schnitte an der Innenfläche desselben Vorderarmes gefunden, die den Sehnen der Beuger der mittleren Finger entlang verliefen.

Die Möglichkeit, dass eine Wunde, wie sie sonst beim Selbstmord durch Schnitt in einer Gelenksbeuge vorkommt, auch zufällig erzeugt werden kann, ist nicht ausgeschlossen. So fanden wir bei einem Mann, der in schwer berauschtem Zustande in eine Glasthüre hineingefallen und verblutet in seinem Zimmer gefunden worden war, eine schief verlaufende lange Wunde im inneren Antheil der rechten Ellenbeuge, welche die Vena basilica durchschnitten hatte. Die Wunde unterschied sich nicht wesentlich von einer solchen, wie sie beim Selbstmord entsteht, und der Fall wurde anfangs wirklich für einen solchen gehalten.

Erstechen.

Selbstentleibung durch Erstechen ist verhältnissmässig selten, dagegen der auf diese Art ausgeübte Mord und Todtschlag ungemein häufig, ein Missverhältniss, welches bei der Beurtheilung eines angeblichen Selbstmordes durch Stichverletzung die grösste Vorsicht gebietet. Die Stelle, welche Selbstmörder wählen, um sich zu erstechen, ist am häufigsten die Herzgegend, seltener der Hals oder andere Stellen, z. B. in einem unserer Fälle (Arzt) die Schenkelbeuge, in einem anderen die Ellenbeuge. Erstere Gegenden sind aber gerade diejenigen, gegen welche auch von Dritten am häufigsten Stiche geführt zu werden pflegen, was zu doppelter Vorsicht mahnt.

Mord durch Erstechen.

Im Allgemeinen wird in einem solchen Falle ausser den Umständen, die gerade hier in der Regel den Ausschlag geben, zu erwägen sein, ob die Stelle, wo die Wunde sitzt, eine solche ist, dass gegen dieselbe bequem von der eigenen Hand des Individuums ein Stich geführt werden konnte, und ob die Richtung des Stichcanals auch jener entspricht, die bei einem solchen Selbstmorde zu erwarten wäre. Auch der Umstand, ob vor der Erzeugung des Stiches die Kleider bei Seite geschoben waren oder nicht, muss erwogen werden. Ersteres würde eher für einen Selbstmord sprechen, während, wenn wir einen Stich finden, der, bevor er den Körper traf, mehrfache Lagen von Kleidungsstücken oder gar andere vorgelagerte Gegenstände, z. B. ein Taschentuch, durchdringen musste, der Selbstmord an Wahrscheinlichkeit verliert oder ganz auszuschliessen ist. Zahlreiche, auf eine umschriebene Stelle, insbesondere z. B. nur auf die Herzgegend beschränkte Stichwunden können zwar, wie Fig. 54 zeigt, auch durch fremde Hand vorkommen[281], ungleich häufiger ist aber dieser Befund beim Selbstmord. Bei letzterem, besonders wenn er von Geisteskranken ausgeübt wird, findet man mitunter massenhafte Stichwunden. So fand Laugier in einem solchen Falle 142, Maschka sogar 285 Messerstiche. Bei einem Manne, der sich im Blatterndelirium mit seinem Taschenmesser erstach, fanden wir 12 Stichwunden, ferner bei einem Geisteskranken, der sich in gleicher Weise umgebracht hatte, 4 penetrirende und 10 blos die Haut betreffende Stiche an der linken vorderen Brustwand, besonders in der Herzgegend, ausserdem am linken Rippenbogen 2 und an der Innenfläche des linken Handgelenkes zahlreiche quere parallele oberflächliche Hautschnitte, endlich bei einem anderen Geisteskranken 4 Stiche in der Herzgegend, sowie je 3 seichte Hautschnitte an beiden Handgelenken und einen 4. schief über der linken Brustwarze. Auch jene bei den Verletzungen des Herzens zu erwähnenden Fälle, wo einer Eingangsöffnung mehrere Stichcanäle entsprechen, weil die Stichwaffe wiederholt in eine und dieselbe Wunde eingestossen wurde, kommen fast nur beim Selbstmord vor.[282]

Zufälliges Erstechen.

Gegenüber Angaben, dass Stichverletzungen zwar durch die Hand eines Zweiten, aber nur zufällig entstanden seien, ist natürlich die grösste Vorsicht zu empfehlen, insbesondere gegenüber der häufig vorkommenden, dass der Verletzte nur zufällig in das Messer des Anderen hineingerannt oder hineingefallen sei. Diese Möglichkeit könnte nur unter ganz besonderen Umständen zugegeben werden. In einem unserer Fälle war eine Frau angeklagt, ihren Mann mit einem Küchenmesser erstochen zu haben. Die Wunde sass zwischen der linken Axillarlinie und dem unteren linken Schulterblattwinkel und war durch den Latissimus dorsi und Serratus anticus major unter der achten Rippe in den Thorax eingedrungen und dann quer durch den obersten Theil des linken Unterlappens bis nahe unter die Innenfläche desselben. Der Tod war in wenigen Augenblicken durch Verblutung eingetreten. Die Frau gab an, sie sei, als sie Kartoffeln schälte, mit ihrem schwer betrunkenen Manne in Streit gerathen. Um zu verhindern, dass der Lärm gehört werde, habe sie das Fenster schliessen wollen, als sie von ihrem zwischen ihr und dem Fenster stehenden und mit dem Gesichte gegen letzteres gekehrten Manne einen Schlag mit dem Rücken der linken Hand über das Gesicht erhielt, wobei der Mann gleichzeitig auf sie stürzte, sie gegen die nahe Mauer andrückte und sich das Messer in den Leib rannte, ohne dass sie es verhindern konnte. — Da in diesem Falle das Messer scharf und spitzig war, der Mann nur mit dem Hemde bekleidet, notorisch schwer betrunken war und bei der Obduction eine über zuckererbsengrosse Neubildung (Angiom) im inneren Theile der linken hinteren Centralwindung sich ergab, die das Gleichgewichtsgefühl beeinträchtigt haben konnte (der Mann soll thatsächlich an Schwindel gelitten haben und sehr reizbar gewesen sein), da ferner die Situation der Frau im Momente, wo der Mann auf sie fiel, thatsächlich eine solche war, die sie am raschen Zurückziehen des Messers gehindert haben konnte, und die Richtung der Stichwunde eine solche, die besonders bei tieferer Stellung der linken Schulter und senkrechter Stellung des Messers zum Körper zu Stande kommen konnte, was wir durch mehrere Versuche an Leichen constatirten, so gaben wir angesichts der eigenthümlichen Verhältnisse des Falles die Möglichkeit zu, dass die betreffende Wunde nur zufällig auf die von der Frau angegebene Weise entstanden sein konnte, worauf mit Rücksicht auf die sonst unverdächtigen Umstände ein Einstellungsbeschluss gefasst wurde. — In einem anderen Falle hatte ein Mann seine Frau, welche ihm einen aufgesparten Nothpfennig gestohlen hatte, mit einem Tranchirmesser erstochen. Der Stich war durch die vordere Bauchwand in den Magen eingedrungen, und zwar von unten und vorne nach hinten und aufwärts. Der Mann gab an, dass er aus verschiedenen Anzeichen merkte, dass ihm die Frau Geld genommen haben müsse, und in grösster Aufregung das Messer ergriff, um den versperrten Kasten, in welchem er das Geld versteckt hatte, aufzubrechen. Auf der Stiege sei ihm aber sein Weib plötzlich entgegengekommen und wäre ihm in das Messer hineingerannt. Im Allgemeinen konnte die Möglichkeit eines solchen Vorganges nicht negirt werden, wohl aber musste dies geschehen mit Rücksicht auf die nicht besonders spitzige und scharfe Beschaffenheit des Messers und mit Rücksicht auf eine Reihe von Umständen, die dafür sprachen, dass die Verletzte die betreffende Wunde an einem anderen Orte als auf jener Stiege erhalten haben musste. — In einem dritten Falle hatte ein Officier in einer Gesellschaft einen Namenstag gefeiert und hatte nach Mitternacht beim Nachhausegehen letztere eingeladen, seine Waffensammlung anzusehen. In der Wohnung angelangt, kam dem Officier und einem Herrn aus der betreffenden Gesellschaft der Einfall, mit scharfen Säbeln ein Scheinfechten anzustellen, wobei jedoch der Officier das Unglück hatte, seinen Gegner mit dem Säbel am Kehlkopf zu verwunden, so dass derselbe zwei Stunden darauf, trotz herbeigeholter ärztlicher Hilfe, starb. Die Obduction ergab, dass die Säbelspitze unterhalb des rechten Schildknorpels durch den Kehlkopf bis in den Oesophagus eingedrungen war und eine rabenfederdicke Vene aufgeschlitzt hatte, und dass der Tod zunächst an Erstickung in Folge des aus diesem Gefässe in die Luftröhre eingedrungenen Blutes eingetreten war. Durch die Umstände dieses Falles, insbesondere dadurch, dass sich die ganze Scene vor einer grösseren Gesellschaft abspielte, war der Fall klargelegt und wurde auch nicht weiter verfolgt; aber man begreift, wie fatal die Situation für den Officier gewesen wäre, wenn das Unglück bei Abwesenheit von Zeugen sich ereignet hätte. — Ueber eine zufällige Stichverletzung, die dadurch zu Stande kam, dass ein im Zorne auf einen Verkaufstisch geschleudertes und davon abprallendes Messer einem eben in die Thür tretenden Knaben in den Kopf fuhr, berichtet Kumar (Wr. med. Blätter. 1879, pag. 891) und ein höchst interessanter Fall, in dem eine durch zufälliges Auffallen auf den eisernen Stiel eines Spucknapfes entstandene letale Bruststichwunde den Verdacht geschehener Ermordung erweckte, wird von Kuby (Friedreich’s Bl. 1879, pag. 214) mitgetheilt.

Zu den zufälligen Stichwunden gehören auch die nicht gar seltenen Durchbohrungen des Orbitaldaches von der Orbitalhöhle aus, die durch Auffallen oder Aufstossen auf vorspringende schmale Gegenstände oder durch zufälliges Eindringen solcher in die Orbita mit oder ohne Verletzung des Augapfels entstehen können. Von den uns vorgekommenen Gegenständen erwähnen wir Spitzen von Regenschirmen und Spazierstöcken, ein abgebrochenes Rapier, eine Pfeifenspitze, den Stiel eines Kinderhammers und einen beinernen Federstiel. Letzterer fand sich in einem Abscess des vorderen Stirnlappens steckend bei einem Kinde, welches mehrere Tage vor dem Tode, als es nachlässig schrieb, von seinem Vater einen Schlag mit der Hand auf den Hinterkopf erhalten hatte, wodurch das Gesicht plötzlich gegen den Federstiel und dieser in das Auge getrieben wurde, wobei er abbrach.

Selbstmord durch Schuss.

Zu den häufigsten Arten des Selbstmordes gehört der durch Erschiessen. In der überwiegendsten Zahl der Fälle sind es kurze Schusswaffen, welche zu diesem Zwecke benützt werden, Pistolen und der gegenwärtig so beliebte Revolver. Lange Gewehre, wie Jagd- und Soldatengewehre, kommen seltener zur Anwendung, weil sie weniger verbreitet und unbequemer zu handhaben sind, weshalb, wenn solche dennoch benützt werden und der Arm nicht ausreicht, um das Abdrücken zu bewirken, manchmal Vorrichtungen getroffen werden, die das Abdrücken ermöglichen sollen. Mitunter werden so eigenthümliche Schiesswerkzeuge gewählt, dass schon dadurch der Selbstmord ausser Zweifel gesetzt wird. So haben wir zweimal Selbstmörder obducirt, die sich mit einer aus einem hohlen grossen Schlüssel roh hergestellten Pistole erschossen hatten. In einem anderen Falle hatte ein Schlosser einen röhrenförmigen Maschinenbestandtheil, in welchen er ein Zündloch eingebohrt hatte, geladen, in einem Schraubstock eingezwängt und gegen sich abgefeuert, und in einem dritten hatte eine Kinderkanone dazu herhalten müssen. Manchmal wieder ist das Projectil von solcher Art, dass zunächst an Selbstmord gedacht werden muss. So haben wir wiederholt bei der Obduction erschossener Selbstmörder Steinchen, in einem Falle ausser einem Stück gehackten Bleies Sand, und in einem weiteren ein messingenes Quentchengewicht im Wundcanal gefunden. Ein origineller Befund ergab sich bei einem von uns obducirten Schlosser, der sich mit einem Revolver erschossen hatte. Es fand sich nämlich über der Herzgegend ein mit einer mit Flanell gepolsterten Pelotte versehenes Metallrohr, das mittelst eines um den Thorax verlaufenden Riemens befestigt war. Durch dieses Rohr, welches er sich selbst verfertigt hatte und welches ihm offenbar die Herzgegend markiren sollte, hatte der Selbstmörder den Schuss abgefeuert, der auch das Herz durchbohrte, aber ihn nicht sofort tödtete, worauf sich der Mann noch einen zweiten Schuss in die rechte Schläfe beibrachte.

Blinder Schuss.

Auch jene seltenen tödtlichen Schussverletzungen ohne Zusammenhangstrennung der äusseren Haut können wohl nur bei Selbstmördern vorkommen, die vielleicht in der Aufregung vergessen hatten, mit einem Projectil zu laden. Hierher gehört der in Wien vorgekommene und im Physikatsbericht vom Jahre 1871, pag. 123, erwähnte Fall, wo bei einem 40jährigen Manne, der sich durch einen Pistolenschuss das Leben genommen hatte, in der Gegend der linken Brustwarze eine handtellergrosse, schwarzbraune, trockene Hautstelle ohne Trennung des Zusammenhanges sich vorfand. Die hinter dieser Stelle gelegene Schicht der Brustwand war suffundirt und gequetscht, die Rippenknorpel gebrochen. Im Herzbeutel 1½ Pfund Blut, das Herz contrahirt, auf seiner Vorderseite in der Mitte des Sinus longitudinalis zwei etwa erbsengrosse Risse des Perikardiums, welche in die Höhlen beider Ventrikel führten.

In einem uns vorgekommenen Falle, wo leider die Section nicht gemacht werden durfte, fand sich bei dem betreffenden Selbstmörder, der sich mit einer Doppelpistole erschossen hatte, eine grosse Schussöffnung unter der linken Brustwarze und nach aussen und unten von dieser eine handflächengrosse geschwärzte, vertrocknete Stelle mit eingesprengten Pulverkörnern, die offenbar von einem blinden Schuss herrührte.

„Wasserschüsse.“

Um über die sogenannten Wasserschüsse, von denen bei Selbstmördern häufig die Rede ist, in’s Klare zu kommen, haben wir Versuche angestellt und darüber in der Wiener med. Wochenschr. 1878, Nr. 6 und 7, berichtet. Diese Versuche haben ergeben, dass, wenn ein wasserdichter, z. B. ein gefetteter Pfropf auf das Pulver aufgesetzt wird, allerdings statt eines festen Projectils auch Wasser geladen und der Schuss abgefeuert werden kann; dass aber die so verbreitete Ansicht von der besonderen, jener gewöhnlicher Projectile weit übersteigenden zerstörenden Wirkung geladenen Wassers jedenfalls eine übertriebene ist, indem auch bei Wasserschüssen, eben weil sie Nahschüsse sind[283], der Hauptantheil der Verwüstung, die sie erzeugen, der unmittelbaren Wirkung der Pulvergase zugeschrieben werden muss. Grossartig aber wäre die Zerstörung, wenn eine specifisch schwere Flüssigkeit, insbesondere Quecksilber, geladen würde. Im letzteren Falle würden die Quecksilberkügelchen in den zertrümmerten Körpertheil die Diagnose des Vorganges gestatten. Einen Wasserschuss jedoch zu diagnosticiren, ist wohl in der Regel unmöglich, höchstens könnte, wie dies bei unseren Versuchen constatirt wurde, die wie gespritzte Anordnung und in frischen Fällen noch feuchte Beschaffenheit der Pulverschwärzung um den Einschuss herum einen Anhaltspunkt gewähren. Aus der Verwüstung allein und aus dem Nichtauffinden eines Projectils auf einen „Wasserschuss“ zu schliessen, ist ganz unzulässig, da, wie unsere Versuche gezeigt haben, auch durch Pulver- oder Pfropfladung allein analoge Verwüstungen, z. B. beim Schuss in den Mund, Auseinandersprengungen des Schädels erzeugt werden können.[284]

Ein Fall, in welchem ein Selbstmörder sich den Mund mit Pulver ausstopfte und dieses anzündete, wurde von Casper beobachtet (l. c. II, 300).

Sitz der Schusswunde bei Selbstmord.

Die Stelle, gegen welche Selbstmörder den Schuss abfeuern, ist in der Regel der Kopf oder die Herzgegend. Am Kopfe wird meistens die Stirn- und noch häufiger die Schläfegegend gewählt. Sehr häufig sind auch die Schüsse in den Mund, selten die gegen das Unterkinn oder in das Ohr. Draper (Boston Journ. 6. März 1890) sah sogar einen Schuss in das rechte Nasenloch. Nur ausnahmsweise wird die Waffe an Körperstellen angelegt, die unbequem zu erreichen sind. So hat Maschka in einem Fall, den auch wir zu sehen Gelegenheit hatten, bei einem zweifellosen Selbstmörder die Eingangsöffnung des Schusses rückwärts am Kopfe in der Gegend des Lambdanahtwinkels gefunden, und drei Schädeldächer, an deren zwei sich der Einschuss auf der rechten Scheitelhöhe und beim dritten am — Hinterkopf befindet (das letztere stammt von einem Manne, der sich coram populo in einem Kaffeegarten erschossen hatte), besitzt unsere Sammlung. Der Fall wurde von Haberda (Vierteljahrschr. f. ger. Med. 1893, V, pag. 221) beschrieben und abgebildet. Wiederholt fanden wir den Einschuss in der Magengrube, die bekanntlich von den Laien auch mit dem Namen Herzgrube bezeichnet wird und einmal in der linken Axillarlinie in der Höhe des Herzens.

Pfropf.

Fast ausnahmslos wird die Schusswaffe unmittelbar an die betreffende Körperstelle angesetzt, nachdem in der Regel bedeckende Kleidungsstücke entfernt oder bei Seite geschoben wurden. Die betreffenden Schussverletzungen tragen daher fast immer jenen Charakter an sich, den wir für Nahschüsse an einer anderen Stelle auseinandergesetzt haben. Aus diesem Grunde wird auch, namentlich wenn ein Vorderlader benützt worden war, ausser dem Projectil in der Regel der Pfropf oder Reste desselben in dem Schusscanal, beziehungsweise in der durch den Schuss erzeugten Zertrümmerung gefunden, der seinerseits, wie wir schon oben bemerkten, wichtige Aufschlüsse geben kann.[285]

Das Auffinden der abgefeuerten Waffe neben der Leiche eines Erschossenen beweist natürlich für sich allein nicht den Selbstmord, da dieselbe absichtlich hingelegt worden sein konnte, andererseits ist es nichts Seltenes, dass die Waffe sich bei der Leiche nicht findet, weil sie von Denjenigen, die zuerst hinkamen, weggenommen worden ist.

Schusswaffe in der Hand.

Von dem Festhalten der Schusswaffe in der Hand des betreffenden Selbstmörders gilt dasselbe, wie von dem Festhalten des Messers beim Selbstmord durch Halsabschneiden. Es scheint jedoch, dass dieser Befund beim Erschiessen häufiger vorkommt, als bei letzterer Selbstmordart. Selbst das krampfhafte Festhalten der Waffe ist für sich allein nicht absolut beweisend, da die Erscheinung auch zu Stande gekommen sein konnte, wenn der Betreffende, während er die Schusswaffe in der Hand hielt, von einem Anderen einen sofort tödtlichen Schuss erhielt, z. B. im Duell.

Pulverschwärzung.

Die Hände sind jedesmal auf etwa vorhandene Pulverschwärzung zu untersuchen. Diese kann desto leichter zu Stande kommen, je mehr Pulver geladen war. Sie rührt theils vom Pulverrauch her, theils von zurücksprühenden Pulverkörnern, wovon wir uns bei unseren Schiessversuchen gegen Leichen überzeugt haben. Am meisten entwickelt sich dieser Befund bei Schüssen aus Pistolen, namentlich kurzen, aber auch bei grossen Revolvern, während bei kleineren die Schwärzung der betreffenden Hand entweder nur sehr gering ist oder ganz fehlt. In der Regel zeigt die rechte Hand die Pulverschwärzung, seltener die linke, in welchem Falle der Schluss berechtigt ist, dass der Betreffende ein Linkshänder gewesen. Bereits zweimal sahen wir die Pulverschwärzung an der linken Hand, während der Schuss die rechte Schläfe betraf, was vielleicht davon herrührte, dass der Betreffende mit der linken Hand den Lauf gegen die Schläfe andrückte, während die rechte den Kolben hielt. Selbstverständlich wäre auch auf andere Schwärzungen, die an den Händen vorkommen können, Rücksicht zu nehmen.

Verletzungen an der Hand. Mehrere Schusswunden.

Ausser der Pulverschwärzung kann man an der Hand, mit welcher ein Selbstmörder einen Schuss gegen sich abfeuerte, auch Verletzungen finden, und zwar nicht blos jene meist gröberen Verletzungen, die durch Zerspringen der betreffenden, häufig überladenen Schusswaffe entstehen können, sondern häufiger kleine, als Hautaufschürfungen, Risse u. dergl. sich präsentirende Verletzungen, die meist am Daumen oder am Zeigefinger der betreffenden Hand ihren Sitz haben und gewöhnlich als durch den Rückstoss der überladenen Waffe und dann durch das Anprallen des Bügels oder anderer vorspringender Theile am Schlosse der Waffe erzeugt, gedeutet werden. Zweifellos können jedoch solche Verletzungen auch durch Zurückspringen von Knochensplittern gegen die in unmittelbarer Nähe befindliche Hand entstehen, und es ist uns nicht blos aufgefallen, dass namentlich nach Schüssen gegen den Kopf, die mit grossen Zertrümmerungen desselben verbunden waren, solche Verletzungen vorkamen, sondern wir haben auch in einem Falle ein hanfkorngrosses Knochenstückchen in der Haut des Daumens eingesprengt gefunden. Auch kann man, wenn man Schiessversuche gegen Leichen anstellt und die Waffe unmittelbar anlegt oder aus nächster Nähe abfeuert, fühlen und sehen, wie kleine, meist aus Pulverkörnchen, aber auch aus Gewebsresten bestehende Theilchen gegen die Hand zurückprallen, während es bekannt ist, dass z. B. beim Scheibenschiessen mit Pistolen, Revolvern u. dergl. von einem Zurücksprühen von Pulver etc. nichts zu bemerken ist.

Verletzungen an der Hand, eventuell auch anderwärts können bei einem Selbstmörder auch durch ungeschicktes hastiges Handhaben und vorzeitiges Losgehen der Waffe zu Stande kommen. Bei einem jungen Manne, der sich durch einen Schuss in die linke Schläfe umgebracht hatte, fanden wir die rechte Hohlhand geschwärzt und einen vom Daumenballen bis zum Capitulum ulnae dringenden geschwärzten Canal, in dessen blindem Ende eine Spitzkugel von gleicher Beschaffenheit wie im Schädel stak, ein Befund, der wohl nur auf die obige Weise sich erklären lässt. Bei einem Anderen ergab sich ausser der Schusswunde in der rechten Schläfe eine nicht geschwärzte am rechten Darmbeinkamm, welche in das rechte Hüftgelenk eingedrungen war. Bei diesem Individuum fanden sich als Spuren eines früheren Selbstmordversuches Narben von Schnitten an beiden Handgelenken!

Mehrere Schusswunden.

Werden mehrere Schussverletzungen an der Leiche gefunden, so kann die Frage entstehen, ob der Betreffende, da an eine gleichzeitige Zufügung derselben nicht leicht gedacht werden kann[286], noch im Stande gewesen sein konnte, sich nach dem ersten Schuss noch einen zweiten und sogar noch andere beizubringen, eventuell ob er im Stande war, von Neuem zu laden und zu schiessen.

Es ist in solchen Fällen die Natur der einzelnen Verletzungen zu erwägen. Finden wir eine darunter, welche sofort das Individuum ausser Stand setzen musste, noch eine Handlung zu unternehmen, wie z. B. eine Zerschmetterung des Herzens oder des Kopfes, so ist es klar, dass diese die letzte gewesen sein musste, die von eigener Hand hatte zugefügt werden können. Ergibt sich noch eine zweite solche Wunde oder ein Anhaltspunkt dafür, dass die andere, nicht sofort tödtliche, erst später zugefügt wurde, dann ist natürlich Selbstmord auszuschliessen. Da, wie wir oben erwähnten, Pistolenschüsse ungleich grössere Verwüstungen anrichten als Schüsse aus Revolvern, und aus diesen rascher und mehrmals hintereinander gefeuert werden kann, so ist es begreiflich, warum bei ersteren verhältnissmässig seltener mehrere Schusswunden an einem Selbstmörder gefunden werden, als bei letzteren und bei diesen desto häufiger, je kleiner das Caliber des Revolvers gewesen ist und je weniger daher die unmittelbare Explosionsgewalt des Pulvers, sondern nur das meist kleine Projectil zur Wirkung gelangte. Dies gilt insbesondere von den Taschenrevolvern mit ihren winzigen Projectilen, die so enge Schusscanäle erzeugen, dass der Selbstmörder, selbst nachdem er bereits das Herz getroffen, nochmals zu feuern vermag. Fig. 73 zeigt die Eingangsöffnungen von zwei bei einem Selbstmörder gefundenen Revolverschüssen, von denen der eine durch die linke, der andere durch die rechte Herzkammer gegangen war, und unlängst kam ein Fall vor, wo an dem Selbstmörder, einem alten Officier, 6 Schussöffnungen sich fanden. Eine über der Glabella frontis, welche bis zur äusseren, eine kreisförmige Fissur zeigenden Tafel des 1 Cm. dicken compacten Schädels führte, der eine kuchenförmig plattgedrückte Spitzkugel von 7 Mm. Caliber aufsass, ferner eine zweite am rechten Jochbein, welche, ohne den Schädel zu eröffnen, in einen quer durch beide Orbiten ziehenden Canal führte, der beide Nn. optici durchtrennte und am linken Jochbein mit einer grossen Ausgangsöffnung endete und endlich 3 dicht beisammenstehende Einschüsse in der Herzgegend, von denen einer die linke Lunge und die zwei anderen die linke Herzkammer und die Brustaorta durchdrangen. Offenbar waren die 2 Schüsse in den Kopf die ersten, die Schüsse durch das Herz die letzten gewesen. Aus dem Gesagten erklärt sich, warum gegenwärtig ungleich häufiger verunglückte Selbstmordversuche durch Erschiessen und Heilungen solcher Selbstmörder vorkommen, als dies früher der Fall war, da sich herausstellt, dass die grösste Mehrzahl dieser Fälle Verletzungen betrifft, die mit Revolvern zugefügt waren.

Einen Fall, in welchem ein Selbstmörder 4 Schüsse gegen seine Brust abfeuerte und doch mit dem Leben davon kam, hat Lorinser (Wiener med. Wochenschr. 1871, XXI, 12) veröffentlicht. Die Schusswaffe war ein vierläufiger Revolver. Ein Schuss war zwischen der 2. und 3. Rippe links neben dem Brustbein, ein zweiter zwischen der 3. und 4., der dritte zwischen der 4. und 5. und der vierte zwischen der 5. und 6. Rippe in den Thorax eingedrungen. Alle Wunden waren in der Umgebung geschwärzt; unterhalb des linken Schulterblattes eine blau sugillirte Stelle, darunter eine Kugel zu fühlen. Pneumothorax, Heilung ohne Extraction der Kugeln. Aehnliche Fälle hat Kumar (Bericht des Rudolfspitales für 1875 und Wiener med. Blätter. 1879, Nr. 28 u. s. f.) mitgetheilt. Ueber 7 Fälle geheilter Schussverletzungen des Thorax berichtet Nedopil (Wiener med. Wochenschr. 1877, Nr. 18 bis 20). Nur in einem einzigen derselben war die Waffe eine kleine Pistole, in allen übrigen ein kleiner Handrevolver.

Fig. 73.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Zwei Revolverschüsse, die beide durch das Herz gegangen waren. (Selbstmord.) Nat. Gr.

Auch in einem von Casper-Liman (l. c. II, 74) mitgetheilten Falle, wo bei einem Selbstmörder zwei Schüsse in der Brust und ein Schuss mitten in der Stirne gefunden wurden, handelte es sich offenbar um Revolverschüsse, da unter dem linken Schulterblatt zwei Spitzkugeln extrahirt wurden. (Die Obduction wurde nicht gemacht.) Dagegen wird an einer anderen Stelle (pag. 297) ein Fall beschrieben, in welchem ein Mann, der sich einen Pistolenschuss in die Brust beigebracht hatte, der das Zwerchfell und die Milz durchbohrt hatte, noch im Stande war, den Rock und den Ueberrock bis an den Hals zuzuknöpfen und sich hierauf in einen wenige Schritte entfernten Teich zu stürzen.

Die Möglichkeit, dass Jemand, der sich eine perforirende Schusswunde am Schädel beigebracht, noch einen weiteren Schuss gegen sich abgeben kann, lässt sich nicht absolut negiren. Eine solche Möglichkeit ist vielmehr dann gegeben, wenn der Schuss mit keiner stärkeren Hirnerschütterung und keiner plötzlichen starken Blutung verbunden war und nur solche Hirntheile traf, deren Verletzung nicht sofort Bewusstlosigkeit oder Lähmung herbeiführt. Solche Bedingungen sind wieder bei kleinen Schusswaffen, namentlich kleinen Revolvern, gegeben, da bei diesen die unmittelbare Gewalt der Pulvergase weniger zur Geltung kommt und da daher nur das kleine Projectil wirkt, welches verhältnissmässig schmale canal- oder rinnenförmige Durchbohrungen erzeugt und der geringen Propulsionskraft wegen häufig genug nur in die peripheren Partien des getroffenen Hirntheiles eindringt. Nach solchen Verletzungen kann Handlungsfähigkeit noch bestehen, ebenso wie man diese, wie später erwähnt werden wird, auch bei anderen umschriebenen Verletzungen des Gehirnes, z. B. Stichwunden, und selbst nach Hiebwunden und mit Schädelfractur verbundenen Verletzungen mitunter in ganz auffälliger Weise beobachtet.

Nägeli (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1884, XLI, pag. 231) berichtet über einen Fall, wo, weil zwei in’s Gehirn gedrungene Schusswunden sich fanden, an dem Selbstmord gezweifelt wurde. Der eine Schusscanal begann mit einer erbsengrossen Oeffnung an der linken Incisura supraorbitalis, und durchbohrte von links nach rechts ziehend den rechten Stirnlappen, den vorderen Winkel der rechten Sylvi’schen Grube und den vordersten Theil des rechten Schläfelappens, ohne die innere Kapsel oder die Centralwindungen zu verletzen, während der andere etwas unterhalb des inneren linken Augenwinkels beginnend von vorn nach hinten und etwas nach rechts unter der Schädelbasis bis zur rechten Seite des Clivus verlief, die Carotis im Sulcus caroticus durchriss und, das rechte Kleinhirn quetschend, ohne Verletzung der centralen Theile rechts etwa in der halben Höhe des Hinterhauptbeines endete. Nägeli und alle anderen befragten Experten sprachen sich dahin aus, dass, wenn der Schuss, der durch den rechten Stirnlappen drang, der erste war, die Möglichkeit nicht absolut ausgeschlossen werden kann, dass der Untersuchte sich noch den zweiten Schuss hat beibringen können. Complicirend und befremdend war aber der Umstand, dass der Revolver, der rechts von der Leiche gefunden wurde, wegen Federbruches nur bei nach abwärts gerichteter Mündung repetirte und sowohl beim Aufziehen als Abdrücken sehr schwer ging. Kappeler, der den Fall auch begutachtete, erwähnte mehrere Fälle aus der Literatur, wo nach ähnlichen Schüssen, wie der durch den rechten Stirnlappen, das Bewusstsein durch einige Zeit erhalten blieb und eine eigene Beobachtung, wo ebenfalls zwei perforirende Schädelwunden bei einem Selbstmörder sich fanden. Es war ein kleiner Revolver benutzt worden. Der eine Schusscanal begann über der Nasenwurzel, drang durch den oberen Theil der rechten Grosshirnhemisphäre und war mit Blutung in den rechten Seitenventrikel verbunden; der zweite begann in der rechten Schläfegegend und endete, den Knochen durchbohrend, mit einer 2 Francstückgrossen Quetschung des Schläfelappens 3 Cm. hinter der Spitze desselben. Wir selbst besitzen in unserer Sammlung ein Präparat, welches eclatant darthut, dass nach einer in’s Gehirn eingedrungenen Schusswunde Bewusstsein und Handlungsfähigkeit sich noch durch einige Zeit erhalten können. Dasselbe stammt von einem Manne, der in seinem Zimmer mit einem Revolver sich zu erschiessen versucht hatte. Man fand ihn Morgens in seinem Zimmer am Boden sitzend mit einer Wunde über dem Ohre, von der er angab, dass sie durch Fall gegen eine Sophaecke entstanden sei. Auf Albert’s Klinik gebracht, war er bei Bewusstsein und gab an, dass er durch Jemanden gestossen worden und gegen eine Sophaecke gefallen sei. Die Form der Wunde sprach nicht dagegen, da dieselbe pfeilspitzenförmig war (ähnlich der in Fig. 59 abgebildeten). Die Versengung der Haare aber und die Schwärzung charakterisirte die Schusswunde. Noch am selben Tage trat Bewusstlosigkeit ein und am anderen der Tod. Die Obduction ergab einen fingerweiten geschwärzten Schusscanal, der am Zusammenstoss des rechten grossen Keilbeinflügels mit dem Schläfe- und Scheitelbein begann, quer durch die hintere Partie des rechten Stirnlappens bis zum grossen Hirnspalt verlief, von dem er nur durch die Hirnrinde getrennt war, die Spitze des Vorderhorns des rechten Seitenventrikels eröffnet und das vordere Ende des rechten Corpus striatum gestreift hatte. Der Canal enthielt ein stark deformirtes, nahezu gespaltenes Spitzgeschoss von beträchtlicher Grösse (der betreffende Revolver hatte ein Caliber von 11 Mm.!). Das Projectil hatte offenbar den ziemlich dicken Schädel schief durchbohrt, war an der scharfen Kante der vorderen Peripherie der Schussöffnung im Knochen nahezu vollständig gespalten worden und hatte dadurch so viel an Propulsionskraft verloren, dass es nur bis zur Falx vorzudringen vermochte. In einem anderen 1888 obducirten Falle war ein junger Mann, nachdem er seiner Geliebten einen Schuss in den Kopf und in’s Herz und sich selbst einen in die Vorderohrgegend beigebracht hatte, welcher die Unterfläche des rechten Stirnlappens streifte, noch im Stande, sich zum Fenster zu begeben und sich herabzustürzen. Analoge Fälle werden von Hayes-Agnew (Virchow’s Jahrb. 1887, I, pag. 508) mitgetheilt.

Combinirter Selbstmord durch Schuss.

Combination von Selbstmord, respective Selbstmordversuch durch Schuss mit anderen Tödtungsarten kommen nicht gar selten vor. Jene mit Ertrinken, wie der oben erwähnte Fall von Liman, sind verhältnissmässig am häufigsten, insbesondere solche, wo die Betreffenden im oder am Wasser sich erschiessen. Diese Fälle können am ehesten Verdacht erwecken, dass eine Einwirkung fremder Hand und nachträgliche Beseitigung der Leiche stattgefunden hat. Andere Combinationen sind in der Regel derart, dass sie als solche den Selbstmord ausser Zweifel stellen. In einem unserer Fälle hatte ein Mann einen blinden Schuss in den Mund abgefeuert und hierauf sich den Hals durchschnitten; in einem anderen hatte sich der Selbstmörder einen bis in das Herzfleisch dringenden Stich und einen Schnitt am linken Handgelenk beigebracht, worauf er sich durch einen Revolverschuss in die rechte Schläfe tödtete; in einem dritten wurde der Erschossene unter einem Baume mit einer Schlinge um den Hals gefunden, hatte sich daher entweder früher oder gleichzeitig zu erhängen versucht. Am seltensten ist die Combination von Erschiessen mit Vergiftung. Von Bělohradsky (Zeitschr. d. böhm. Aerzte. 1880, pag. 85) werden zwei solche Fälle aus dem Prager medicinisch-forensischen Institute mitgetheilt. In einem dieser Fälle ergab sich ausser der tödtlichen Schusswunde Phosphor-, im anderen Cyankaliumvergiftung. Anderseits berichtet Blumenstok (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1890, L, pag. 81) über einen Gensdarmen, bei dem ausser einer Schusswunde durch den Mund eine frische Hiebwunde am Kopfe gefunden wurde. Es war ihm kurz vor der That der Säbel entrissen und damit letztere Wunde beigebracht worden, worauf aus Kränkung darüber der Selbstmord erfolgte.

Selbstmord durch Sturz.

Nicht selten ist die absichtliche Selbsttödtung durch Sich-Herabstürzen von einer Höhe. In Wien betrug die Zahl solcher Fälle in den Jahren 1870–77 durchschnittlich 6·5 Procente aller Selbstmorde. In der Regel handelt es sich um Sturz aus dem Fenster, seltener besteigen Selbstmörder zu diesem Zwecke Höhen (Thürme, Monumente) oder stürzen sich in Abgründe. Der Sectionsbefund zeigt in der überwiegenden Zahl der Fälle keine auffallenden Verletzungen der allgemeinen Decken, mitunter sogar gar keine äusseren Verletzungen, ein Beweis der grossen Resistenzfähigkeit der Haut.

Meist finden sich blos Hautaufschürfungen, einzelne Sugillationen oder unbedeutende Hautwunden. Derartige geringfügige äussere Befunde ergeben sich insbesondere dann, wenn der Körper auf eine ebene Fläche auffiel. Doch sind offene Fracturen nichts Seltenes und wir haben besonders am Kopfe bei einer Geisteskranken, die aus dem Fenster gesprungen und gerade auf den Kopf gefallen war, ein vollständiges Auseinanderplatzen desselben in zwei fast symmetrische Hälften gesehen. Leichter können sich äussere Zusammenhangstrennungen entwickeln, wenn der Körper während des Fallens an vorspringende harte Gegenstände auffiel oder auf Steine oder ähnliche Dinge aufschlug.

Die Hauptbefunde ergeben sich bei der inneren Untersuchung und können bestehen in mehr weniger ausgebreiteten Fracturen oder Fissuren des Schädels, in Brüchen der Rippen, der Wirbelsäule und des Beckens, namentlich aber in Rupturen innerer Weichtheile in verschiedensten Combinationen.

Es ist selbstverständlich, dass sowohl die äusseren als die inneren Befunde die gleichen sein können, ob nun der betreffende Sturz durch Zufall oder in der Absicht, einen Selbstmord zu begehen, erfolgte, oder durch fremde Hand veranlasst wurde, dass daher die Obduction für sich allein nur selten im Stande ist, die Ursache des Sturzes nach einer dieser Richtungen aufzuklären[287], und nur von den sonstigen Umständen des Falles eine Aufklärung erwartet werden kann.

Zufälliges Verunglücken und Mord durch Herabstürzen.

Zufälliges Verunglücken durch Sturz ist namentlich in grossen Städten häufig. In Wien kamen im Jahre 1873 83, im Jahre 1874 52 und 1875 70 solche Fälle vor. Sie betrafen vorzugsweise Arbeiter, die bei Ausübung ihres Gewerbes von Dächern, Gerüsten etc., dann Dienstmägde, die beim Fensterputzen, und Kinder, die von Fenstern, Stiegenhäusern u. dergl. herabstürzten, seltener Individuen, die in unverwahrte Keller etc. hineingefallen waren.

Absichtliche Tödtung Anderer durch Herabstürzen kommt noch am häufigsten bei Neugeborenen vor und wir werden auf diesen Gegenstand bei der Besprechung der Sturzgeburt zurückkommen. Bei älteren Kindern oder gar bei Erwachsenen ist dieselbe selten.

In einem unserer Fälle hatte ein Vater in einem, einem Blatternausbruch vorangegangenen Delirium sein 4jähriges Kind aus dem dritten Stock auf die Strasse geworfen und dadurch getödtet. Aeusserlich fanden sich blos einige Hautaufschürfungen an der linken Wange, am Gesässe und am Rücken, innerlich ausgebreitete Suffusion der Kopfhaut und eine sagittale Fissur der Hinterhauptschuppe, Suffusionen der Hirnhäute, seichte Einrisse in beiden Lungen.

Wir hatten ferner einen Fall zu begutachten, in dem ein Weib beschuldigt wurde, ihren Mann an einem regnerischen Herbstabend von einem, längs eines 40 Schuh tiefen Abgrundes sich hinziehenden, unverwahrten und nur wenige Schuh breiten Bergpfade herabgestossen und dadurch getödtet zu haben. Der Mann war in einen Bach gefallen, hatte den Schädel zersplittert und bot zugleich Zeichen des Ertrinkungstodes. Der Fall war durch seine Umstände (nachgewiesener Ehebruch der Frau, Drohungen gegen ihren Mann etc.) im hohen Grade verdächtig; wir mussten jedoch erklären, dass vom ärztlichen Standpunkte, namentlich nur aus dem Sectionsbefunde, sich unmöglich entscheiden lasse, ob der Betreffende, wie die Frau angab, in der Dunkelheit und bei dem durch Regen schlüpfrigen Boden nur zufällig verunglückt oder von seinem Weibe absichtlich in die Tiefe heruntergestossen worden sei.

Bekannt ist der in Bozen zur Hauptverhandlung gelangte Fall Tourville, in welchem die Anklage erhoben wurde, dass T. seine Frau von der Stilfserjochstrasse in einen Abgrund gestürzt, beziehungsweise sie zuerst betäubt und dann zum Abgrund hingeschleift habe, während er selbst angab, dass seine Frau an der betreffenden Stelle einen Selbstmord begangen habe. Auch in diesem Falle waren es weniger die anatomischen Befunde an der Leiche, als die sonstigen Umstände des Falles, welche Verdacht erwecken mussten, dass kein Selbstmord vorliege. Sie bestanden unter Anderem darin, dass die Strasse an der betreffenden Stelle keineswegs senkrecht abfiel, sondern in eine allerdings stark geneigte, jedoch mit Steinen, Baumstrünken und ähnlichen Hindernissen besetzte Lehne überging, die erst in ziemlicher Entfernung in einen Absturz endete, so dass erstens die Stelle nicht wohl geeignet war zur Unternehmung eines Selbstmordes und dass sie auch die Angabe des Angeklagten, dass die Frau, nachdem sie von der kaum ein Meter über den Anfang der Lehne erhabenen Strasse herabgesprungen, eine weite Strecke heruntergerollt sei, nicht glaublich erscheinen liess; ferner in dem Umstande, dass schon in der nächsten Nähe der doch so niedrigen Strasse bereits Blutspuren bemerkt wurden, die in einer Linie sich bis zum Abgrund verfolgen liessen, und dass endlich zwischen dem Abgrund und dem Fusse der Lehne ein Streifen constatirt wurde, der zufolge seiner Breite und Gleichmässigkeit sich so verhielt, wie wenn er durch das Schleifen einer Person über den betreffenden Grasfleck erzeugt worden wäre.

Ungleich schwieriger war die Beurtheilung in dem von Kratter (Wiener klin. Wochenschr. 1889, Nr. 31) begutachteten Falle eines Touristen, dessen Leiche in einem Alpenthale unter einer 60 Meter hohen Felswand gefunden wurde und wo zu entscheiden war, ob Denatus zufällig abgestürzt und dann ausgeraubt oder früher umgebracht und dann herabgestürzt worden war, da die Leiche erst nach mehreren Wochen in hochgradig faulem Zustande zur Untersuchung kam und nur der Kopf, nicht aber auch die übrigen Körperhöhlen eröffnet worden waren.

Am 1. Mai 1892 secirten wir einen Arbeiter, der von einem Glasdache herabgestürzt und sofort todt geblieben war. Er hatte mit einem Zweiten Nieten an der Eisenconstruction einzuschlagen und Letzterer gab an, dass er fehlgeschlagen und zufällig seinen Kameraden mit dem Hammer auf die Brust getroffen habe, worauf dieser das Gleichgewicht verlor und herabstürzte. Es bestand aber der Verdacht, dass die Zwei am Dach in Streit gekommen waren und dabei der Sturz erfolgt sei. Positives konnte jedoch nicht herausgebracht werden.

Selbstmord durch Sichüberfahrenlassen.

Analoge Verletzungen wie beim Sturz von einer Höhe werden auch durch Ueberfahrenwerden erzeugt, eine Todesart, die nicht blos als zufällige häufig vorkommt, sondern in neuerer Zeit auch zum Behufe des Selbstmordes gar nicht selten gewählt wird. Fast ausnahmslos sind es Eisenbahntrains, von denen sich die Selbstmörder überfahren lassen. Die Verletzungen sind in der Regel colossal und lassen schon dadurch auf ihre Provenienz schliessen. Abtrennungen ganzer Körpertheile, auch des Kopfes, sind etwas sehr Gewöhnliches und lassen sich durch die Scheerenwirkung der Schiene einerseits und der Radkante anderseits erklären.

Ueberfahren durch Trains.

Zu bemerken ist, dass nicht alle Verletzungen, die an einer solchen Leiche gefunden werden, von den Rädern des Trains herrühren müssen, sondern dass auch die sogenannten Bahnräumer solche bewirken können, theils durch directe Beschädigung des Körpers, theils, indem sie denselben von der Bahn wegschleudern. Von verlässlicher Seite wird uns ein Fall mitgetheilt, in welchem sich bei einem offenbar im trunkenen Zustand von einem Zuge überfahrenen Mann ausser vielfachen Quetschungen und Zerreissungen auch eine Wunde am Halse befand, die ganz das Aussehen einer Stichwunde und eine beträchtliche Tiefe hatte, ohne jedoch wichtige Theile zu verletzen und wo sich mit grösster Wahrscheinlichkeit herausstellte, dass die Wunde durch einen der „Bahnräumer“, die aus steifen harten Besen bestanden, respective durch ein Reis dieses Besens erzeugt worden war. Uebrigens können, wie wir wiederholt bei von Trains Ueberfahrenen sahen, stichwundenähnliche Verletzungen sowohl der Haut, als innerer Organe durch Knochensplitter, insbesondere durch die eingedrungenen und wieder zurückgegangenen Bruchenden von Rippen, sich bilden.

In einem 1878 von uns obducirten Falle war eines Morgens ein Bahnwächter innerhalb eines der Wiener Bahnhöfe bewusstlos neben den Schienen gefunden worden, mit einer Impression in der rechten Hinterhauptgegend, und starb nach drei Tagen. Die Obduction ergab eine 2 Cm. breite, vollkommen kreisrunde Lochfractur der Hinterhauptschuppe, die auf ein, eine kugelige und kleine Oberfläche besitzendes Werkzeug schliessen liess. Zufolge den Erhebungen hatte sich der Betreffende in der Nähe der Schienen niedergelegt, um den ankommenden Zug zu hören, war aber von diesem überrascht und von dem abgerundeten und verhältnissmässig dünnen Ende einer der Kolbenstangen am Kopfe getroffen worden.

Auf die Möglichkeit, dass anderweitig getödtete Individuen auf die Schienen gelegt werden können, damit ein Selbstmord oder ein zufälliges Verunglücken vorgetäuscht werde, haben wir bereits oben aufmerksam gemacht.[288]

Selbstmord durch Hiebwunden.

Von anderen selteneren Selbstmordsformen wollen wir nur den Selbstmord durch Hiebwunden erwähnen. Eine solche Selbstmordart gehört jedenfalls zu den ganz ungewöhnlichen, ist aber wiederholt beobachtet worden.

Casper-Liman (l. c. II, pag. 262) citiren drei solche Fälle, ebenso berichtet Schauenstein von einem Lohnbedienten, welcher sich mit einem Beile 17 Hiebe an der Stirne und am Schädeldache beigebracht, von welchen einige den Knochen durchdrangen und den Tod durch Meningitis veranlassten. Ein anderer Fall dieser Art findet sich im Bericht des k. k. allgemeinen Krankenhauses in Wien vom Jahre 1871, pag. 79. Ein 32jähriger Tischler hieb sich in selbstmörderischer Absicht mit einem Hammer auf die rechte Schläfegegend. Es fand sich eine thalergrosse, den Knochen nicht blosslegende Quetschwunde. Der Mann war bewusstlos, beide untere Extremitäten gefühllos, blass, paretisch. Den nächsten Tag Wiederkehr des Bewusstseins. Nach zwei Monaten vollständige Genesung.

Wir selbst haben eine alte Frau obducirt, die sich zuerst einen Stich in die Leber versetzt hatte und als der Tod nicht eintrat, ein Küchenbeil ergriff und theils mit der Schneide, theils mit dem Rücken desselben so lange gegen die Stirne und den Scheitel (!) hieb, bis sie bewusstlos zusammensank. Als sie in’s Spital gebracht wurde, war das Bewusstsein wiedergekehrt, es fanden sich theils lineare Trennungen der Kopfhaut, theils Quetschungen derselben, es kam zur Verjauchung und necrotischer Abstossung grosser Partien der Kopfhaut und der Tod erfolgte nach mehreren Tagen an Pyämie. Bei der Section konnte nachgewiesen werden, dass einzelne der mit der Schneide geführten Hiebe die äussere Knochentafel des Schädeldaches durchtrennt hatten. Ferner sahen wir einen Mann, der im geistesgestörten Zustand sein Kind mit der Hacke erschlagen, seine Geliebte schwer verwundet und hierauf sich selbst mit dem Rücken der Hacke vier Contusionen an der Stirne beigebracht hatte. Ueber eine Combination von Selbstmord durch Erhängen und Hiebwunden mit einer Axt bei einem Typhuskranken hat Haumeder (Wiener med. Wochenschr. 1882, Nr. 18) berichtet.

Frank (Wiener med. Wochenschr. 1885, Nr. 15–17)hat die in der Literatur enthaltenen derartigen Fälle gesammelt und einen neuen in unserem Institute obducirten Fall mitgetheilt und abgebildet, der eine alte Frau betraf, die sich mit der Schneide einer Hacke eine grosse Zahl zum Theile in den Schädel eindringender, parallel von vorn nach hinten verlaufender, dicht beisammen liegender Hiebe mitten in der hinteren Stirngegend und ausserdem seichte Schnittwunden an der Innenfläche beider Oberarme und in beiden Kniekehlen beigebracht hatte. Einen ähnlichen Fall hat Blumenstok (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1888, L, pag. 81) mitgetheilt und Cissel (Wiener klin. Wochenschr. 1892, Nr. 16) einen anderen, wo sich ein alter schwachsinniger Mann fünf Nägel in den Kopf eingeschlagen hatte, ohne dass auffällige Functionsstörungen eintraten. — In einem von Kornfeld (Friedreich’s Bl. 1891) begutachteten Falle war die Frage zu beantworten, ob der Nagel, welcher in den Scheitel bis in den Sinus eingedrungen war und den Tod veranlasst hatte, von dem Manne selbst eingetrieben wurde oder durch einen Schlag mit einer Latte, in welcher er gesteckt haben konnte. Wahrscheinlich lag Selbstmord vor, da der Mann Tags zuvor Phosphorzündhölzchenköpfchen genommen hatte.

Fälle dieser Art könnten, wenn sie nicht durch die Umstände klargelegt sind, die grössten Täuschungen veranlassen. In der Regel betreffen sie jedoch entweder Geisteskranke oder Individuen, denen, wie eben Geisteskranken oder Gefangenen, andere bequemere Mittel zum Selbstmorde nicht zu Gebote stehen, doch sind thatsächlich solche Vorgänge auch von Personen unternommen worden, denen die Möglichkeit, sich durch andere und bequemere Methoden umzubringen, nicht benommen war.

Untersuchung von Blutspuren.

Blutspuren oder Flecke, die den Verdacht erregen, dass sie von Blut herrühren, können sich finden entweder beim Localaugenschein oder an Individuen, beziehungsweise ihnen gehörigen Gegenständen, insbesondere Waffen, die im Verdachte stehen, oder eben solcher Befunde wegen in den Verdacht kommen, die That begangen zu haben.

Befund von Blutspuren.

Das Verhalten der Blutspuren am Orte, wo eine vermeintlich verbrecherische That begangen wurde, kann mitunter die wichtigsten Aufklärungen geben über verschiedene, für die gerichtliche Untersuchung bedeutungsvolle Umstände, und es ist daher jedesmal darauf ein besonderes Augenmerk zu richten. Es ist sowohl das Verhalten der Blutspuren an der Leiche selbst, als in der Umgebung zu beachten.

Wir haben bereits bei der Besprechung des Selbstmordes durch Halsabschneiden darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig das Vertheiltsein der Blutspuren an der Leiche eines mit durchschnittenem Halse gefundenen Individuums für die Entscheidung der Frage sein kann, ob ein Selbstmord vorliegt oder ein Mord begangen wurde. Diese Verhältnisse sind sofort zu erheben, da es begreiflich ist, dass ihre Erhebung selten mehr einen Werth hat, wenn bereits mit der Leiche herummanipulirt worden war. Es ist ausser auf die Vertheilung des aus der Wunde herausgeflossenen Blutes und auf das Verhalten der Hände der Leiche auch darauf zu achten, ob sich nicht Spuren fremder blutiger Hände an der Leiche finden.

Blutspritzer.

Hochinteressant in dieser Beziehung ist der von Taylor (l. c. I, 522) erwähnte Fall, wo auf dem Rücken der linken Hand eines mit durchschnittenem Halse todt gefundenen Individuums der Abdruck einer blutigen, ebenfalls linken Hand constatirt und dadurch der Mord ausser Zweifel gestellt wurde. In einem von uns begutachteten Falle (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F., XIX, 89) ergaben sich an der Leiche eines erwürgten Mannes zahlreiche, blutig aufgekratzte Stellen in der Kehlkopfgegend, und am Hemde, mit welchem die Leiche allein bekleidet war, an beiden Oberarmen Blutspuren, die offenbar Abdrücke blutiger Hände darstellten, so dass kein Zweifel bestehen konnte, dass der Thäter mit seinen noch blutigen Händen den Erwürgten an den Oberarmen gefasst hatte, um gewisse Lageveränderungen vorzunehmen.

Blutspuren an anderen Stellen der Localität als an der, wo die Leiche lag, können Aufklärung darüber geben, wo die tödtliche oder zuerst eine andere Wunde gesetzt, respective das Individuum überfallen wurde, noch mehr, wenn von dieser Blutspur weitere Spuren bis zur Leiche sich verfolgen lassen, und es wäre dann weiter zu erwägen, ob von dieser Stelle der Verletzte noch selbst an den Ort, wo seine Leiche gefunden wurde, gelangen konnte oder hingebracht wurde. Der oben erwähnte Fall der angeblich von der Stilfserjochstrasse herabgestürzten Frau gibt ein solches Beispiel.

Wie wichtige Aufschlüsse in dieser Beziehung das Auffinden von Blutspuren bieten kann, zeigt ein von Taylor (l. c. I, 521) mitgetheilter Fall. Ein Weib wurde am Fusse einer Kellerstiege todt aufgefunden und die Section ergab, dass sie thatsächlich durch den Sturz an einer Fractur des Schädels und der Wirbelsäule gestorben war. Es fanden sich jedoch bei der Localbesichtigung an der obersten Stufe der Treppe in einer Höhe von 4–5 Fuss über dieser frische Blutspuren an der Ziegelwand, die zufolge ihrer Beschaffenheit offenbar von einer spritzenden Arterie herrührten. Die Leiche zeigte aber thatsächlich eine Wunde in der rechten Schläfegegend, welche die rechte Schläfearterie durchtrennt hatte. Es lag sonach nahe, zu erklären, dass das Weib diese Wunde oben auf der Stiege, während sie in der Nähe der betreffenden Wand stand, erhielt und dann erst in den Keller herabgestossen wurde, und diese Annahme wurde auch durch die weiteren Erhebungen bestätigt.

Bei dieser Gelegenheit sei erwähnt, dass die Blutspuren, die durch eine gegen eine Fläche schief spritzende Arterie an ersterer erzeugt werden, die Gestalt von in eine Spitze ausgezogenen Tropfen besitzen, deren dickeres abgerundetes Ende der Stelle entspricht, wo zuerst der ausspritzende Blutstropfen die Wand getroffen hatte, während die spitz auslaufende Fortsetzung dem bekannten Beharrungsbestreben des in Bewegung begriffenen Tropfens seine Entstehung verdankt, wobei die ganze Figur der Spur desto mehr in die Länge gezogen scheint, mit je grösserer Kraft der betreffende Tropfen gegen die Fläche angetrieben worden war. Die Beachtung dieses Verhaltens, zusammengehalten mit der Lage und dem Caliber der verletzt gefundenen Arterie, kann mitunter recht wichtige Schlüsse ergeben über die Stellung, die die betreffende Person in dem Momente eingenommen hatte, als sie jene Verletzung erhielt.

Abdrücke blutiger Hände und Füsse.

Wie wichtig das Auffinden blutiger Fussspuren oder von Abdrücken blutiger Hände am Orte der That werden kann, liegt auf der Hand.

In einem von Taylor (l. c. 517) mitgetheilten Falle fanden sich am Fussboden des Zimmers, in welchem eine offenbar ermordete Person lag, drei Spuren eines nackten blutigen Fusses, die ihrer Schmalheit wegen sofort den Verdacht erweckten, dass sie von einem weiblichen Fuss herrührten. Die eigenen Füsse der Ermordeten waren viel grösser und nicht blutig, konnten daher diese Spuren nicht erzeugt haben. Im Hause befanden sich nur noch zwei Personen, auf welche der Verdacht, die That begangen zu haben, fallen konnte, ein Mann und ein Weib. Die Füsse der Letzteren stimmten mit der Grösse der gefundenen Blutspuren überein, und als mit Rindsblut Versuche angestellt wurden, ergab sich, dass die so erzeugten Spuren sich in überraschender Weise gleich verhielten, wie jene, die im Zimmer der Ermordeten entdeckt worden waren. Dieser Befund war eines von den zahlreichen anderen Momenten, durch welches dieses Weib der That überführt wurde.

An gleicher Stelle wird von Taylor ein Fall mitgetheilt, in welchem sich von dem Hause, in welchem der Ermordete lag, Spuren blutiger Hände entlang des Hauses bis zu einem nach rückwärts gelegenen Wohnraume verfolgen liessen und so zur Entdeckung des Mörders führten, der, indem er in der Finsterniss der Nacht in seine Wohnung zurücktappte, jene Spuren hinterlassen hatte.

Bedeutung von Blutspuren.

Bei der Verwerthung solcher Spuren ist natürlich niemals zu übersehen, dass sie erst nachträglich durch zur Leiche hinzugekommene Personen erzeugt worden sein konnten, und nur wenn diese Möglichkeit sicher auszuschliessen ist, erhalten die gefundenen Spuren die betreffende Bedeutung. Als warnendes Beispiel in dieser Beziehung wird von Bayard (Ann. d’hyg. publ. 1847, 2, 219) ein Fall erzählt, in welchem durch den zuerst herbeigerufenen Arzt (!), der in das Blut getreten war, Blutspuren von dem Zimmer, in welchem die Leiche lag, in ein Nachbarzimmer vertragen wurden, und dadurch nachträglich der Bewohner des letzteren in Verdacht gerieth, die That begangen zu haben. Uns kam ein Fall vor, in welchem es wichtig gewesen wäre, zu constatiren, ob der eines Raubmordes Verdächtige im Blut herumgetreten sei, wo aber, wenn der Nachweis von Blut an den Stiefeln des Betreffenden gelangen wäre, dieser Befund deshalb keine Beweiskraft gehabt hätte, weil man den Mann wenige Stunden nach der That an den Thatort geführt und mit der Leiche confrontirt hatte, wobei erst derselbe in das Blut hineingetreten sein konnte. In der That wurden auch 15 offenbar gespritzte Blutflecken, die sich an der Vorderseite des Oberrockes des Angeklagten fanden, von dem Vertheidiger daraus erklärt, dass erst bei jener Confrontirung durch das Eintreten des Mannes selbst oder Anderer in das noch feuchte Blut sein Rock damit bespritzt worden sei.

Auch die Möglichkeit, dass die gefundenen Blutspuren vom Verstorbenen selbst erzeugt worden sein konnten, ist nicht aus dem Auge zu lassen. Auch in dieser Beziehung finden wir im Taylor’schen Buche eine interessante Angabe, betreffend einen Mann, der erhängt gefunden wurde, ausserdem aber eine blutende Wunde am Halse zeigte. Es fand sich eine grosse Blutspur in einem anderen Raume und in einer geöffneten Lade mit Blut befleckte Stricke, woraus, sowie aus den übrigen Umständen des Falles sich herausstellte, dass der Betreffende zuerst versucht hatte, sich den Hals abzuschneiden, und als dies missglückte, mit seinen blutigen Händen einen Strick aus jener Lade holte und damit sich erhing.

Conservirung dieser und anderer Spuren.

Bei der Bedeutung, die dem Auffinden derartiger Spuren, insbesondere Fussspuren, für die Eruirung des Thäters zukommt, ist es angezeigt, dafür zu sorgen, dass eine Vergleichung dieser Objecte noch nachträglich ermöglicht werde. Lässt sich die Spur nicht als solche aufbewahren, so ist ihre genaue Aufnahme zu veranlassen, wozu sich am besten die von Caussé (Annal. d’hygiène, pag. 2, Sér. I, 175) angegebene Methode des „Netzzeichnens“ eignet, welche darin besteht, dass man die Spur mit einem Rechteck gerader Linien umzeichnet, die Seiten des Rechteckes in möglichst kleine gleiche Theile theilt und die Theilungspunkte mit den gegenüberliegenden durch gerade Linien verbindet. Die Spur erscheint dann mit einem Netz von Linien bedeckt und kann, wenn man sich ein gleiches und ebenso eingetheiltes Rechteck auf das Papier zeichnet, auf dieses auch von einem Nichtzeichner mit Leichtigkeit übertragen werden.[289] Auf die Bedeutung von Blutspuren bei gewissen Nothzuchtsfällen haben wir bereits in den betreffenden Capiteln hingewiesen und auf jene für die Diagnose einer stattgehabten Entbindung werden wir noch bei der Behandlung des Kindesmordes zurückkommen.

Blutspuren an der That verdächtigen Personen. Fussabdrücke.

Die höchste Bedeutung kann der Befund von Blutspuren erlangen, wenn er sich an einem der That verdächtigen Individuum oder an diesem gehörenden Gegenständen ergibt. Dass in einer grossen Zahl der Fälle, in denen Jemand eine blutige That begeht, dieselbe auch Blutspuren am Thäter zurücklassen wird, ist begreiflich, doch wäre es irrig, sich der Meinung hinzugeben, dass nothwendig Blutspuren zurückbleiben müssen. Es wird dies abhängen zunächst von der Natur der Wunde oder der Wunden, und zwar einestheils von dem Blutverluste, der überhaupt, und zwar nach aussen, mit ihnen verbunden war, andererseits aber auch davon, ob das Blut aus der Wunde blos herausfloss oder spritzte. Ferner ist es klar, dass je nach der Stellung, die der Thäter zu seinem Opfer einnahm, in einem Falle leicht, in einem anderen schwerer und in einem dritten gar nicht Blutspuren zurückbleiben werden, ebenso dass, wenn einem Individuum im Schlafe der Hals abgeschnitten wurde, dies eher ohne Zurücklassung von Blutspuren an dem Thäter geschehen kann, als wenn dasselbe, während es wachte und sich wehren konnte, umgebracht worden ist. Dass ausserdem eine Menge anderer Zufälligkeiten mitwirken kann, liegt auf der Hand. Auch der Umstand, ob der Thäter die Leiche unangetastet liegen liess oder damit manipulirte, ferner das Raffinement des Thäters, die Vorsicht, mit der er vorgeht, sogar die Uebung, die er eventuell besitzt (Schlächter), können in dieser Beziehung sich geltend machen. Dies wird z. B. illustrirt durch die Thatsache, dass in einem von Taylor (l. c. I, 523) erwähnten Falle der Mord von einem Individuum begangen wurde, welches sich früher seiner Kleider vollständig entledigt hatte, und durch einen zweiten, welchen Dufour (Virchow’s Jahrb. 1880, I, pag. 654) mittheilt, wo der Thäter, ein an Verfolgungswahn leidender Geisteskranker (!), vor Begehung des Doppelmordes Leinwandfetzen über sein Gewand gezogen hatte, um dieses vor Besudlung mit Blut zu schützen!

Blutspuren auf Kleidern und Werkzeugen.

Ausser den Kleidern und Wäschestücken des Thäters sind es vorzugsweise diesem gehörig verletzende Werkzeuge, z. B. Messer, an denen Blutspuren oder ihnen ähnliche Flecke gefunden werden können. Die Möglichkeit, dass ein Instrument, mit welchem eine Stich-, Schnitt- oder Hiebwunde beigebracht wurde, unblutig bleiben könne, lässt sich nicht ganz wegleugnen, namentlich dann nicht, wenn das Instrument mit raschem Zuge geführt wurde und grössere Gefässe nicht verletzt worden sind, oder wenn das Blut an den ebenfalls durchstochenen Kleidungsstücken etc. beim Zurückziehen des Messers wieder abgewischt wurde. Casper hat (l. c. II, 168) aus Anlass eines Falles, wo bei einem Individuum, das sich selbst den Hals durchschnitten hatte, ein ganz blutfreies Tischlermesser gefunden wurde, auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht. Doch dürfte dies jedenfalls nur ausnahmsweise vorkommen, da zahlreiche Versuche, die wir in dieser Richtung hin anstellten, immer negativ ausgefallen sind, obwohl allerdings die Menge des Blutes, die dem gebrauchten Instrumente anhaftete, eine sehr verschiedene gewesen ist, und wiederholt nur unbedeutende Spuren daran zurückgeblieben waren. Auch kann man sich bei solchen Versuchen überzeugen, dass, wie begreiflich, unter sonst gleichen Verhältnissen desto weniger Blut an der Klinge eines verletzenden Instrumentes zurückbleibt, je blanker und glatter dieselbe gewesen war. In der Regel erklärt sich das Fehlen von Blutspuren an einem thatsächlich gebrauchten Werkzeuge ungezwungen daraus, dass dasselbe nachträglich gereinigt worden ist. Wurde diese Reinigung nicht sorgfältig vorgenommen, so z. B. das Messer nur einfach abgewischt, dann können sich trotzdem Blutspuren an rauheren oder vertieften Stellen des Heftes, besonders in dem Einschnitte, der zum Oeffnen der Klinge bestimmt ist, oder in dem Charnier der Klinge, in dem Spalt des Messers u. s. w., erhalten, ebenso bei Beilen in den Vertiefungen zwischen Stiel und dem Loche des Beiles, durch welches dieser durchgesteckt ist, durchaus Stellen, die, wenn solche Untersuchungen vorkommen, besonders beachtet werden müssen.

Zweifellos gibt es eine grosse Reihe von Fällen, in denen schon die makroskopische Besichtigung einer Spur hinreicht, um dieselbe als durch Blut erzeugt erkennen zu lassen; dies gilt namentlich von den Spuren, die sich bei der Vornahme des ersten Localaugenscheines ergeben. Finden sich jedoch solche Spuren an dem Thäter oder ihm gehörenden Dingen, dann genügt selbstverständlich niemals die blosse makroskopische Untersuchung, sondern es ist die Natur des verdächtigen Fleckes anderweitig sicherzustellen.

Es ist zu diesem Behufe zweierlei anzustreben: erstens der mikroskopische Nachweis der charakteristischen Blutkörperchen und zweitens der Nachweis des ebenso charakteristischen Blutfarbstoffes, des Hämoglobins und seiner Derivate.

Nachweis von Blutkörperchen.

Das Auffinden der Blutkörperchen beweist nicht blos in absoluter Weise die Gegenwart von Blut, sondern ermöglicht auch die Beantwortung gewisser Detailfragen, welche sich auf die Abstammung des betreffenden Blutes beziehen. In frischen Fällen unterliegt dieser Nachweis keinen Schwierigkeiten, da es blos nothwendig ist, etwas von der Substanz, wenn sie etwa noch feucht ist[290], unmittelbar, wenn nicht, mit ½procentiger Kochsalzlösung, Zuckerwasser oder verdünntem Glycerin unter das Mikroskop zu bringen, um, wenn die Spur von Blut als solchem und nicht etwa, wie so häufig, blos von blutigem Wasser herrührt, in der Regel sofort die charakteristischen Formelemente des Blutes zu erkennen. In solchen Fällen ist es natürlich auch leicht, nicht blos die runden und kernlosen Blutkörperchen der Säugethiere von den ovalen und kernhältigen und überdies viel grösseren der anderen Thierclassen zu unterscheiden, sondern es können auch mikroskopische Messungen die Lösung der Frage gestatten, ob die Grösse der vorliegenden runden Blutkörperchen mit jener übereinstimmt, die den menschlichen zukommt.

Unter den Säugethierblutkörperchen sind bekanntlich die menschlichen die grössten. Ihr durchschnittlicher Durchmesser beträgt 0·0077 Mm. (0·0074–0·0080). Ihnen zunächst stehen die des Hundes mit 0·0074 Mm. (0·0060–0·0074), dann folgen die des Kaninchens mit 0·0064, des Schweines mit 0·0062, des Rindes mit 0·0058, des Pferdes mit 0·0057, der Katze mit 0·0056 und des Schafes mit 0·0045 Mm.

Da die Blutkörperchen sowohl des Menschen als der einzelnen Säugethiere nicht alle gleich gross sind, sondern ihre Grösse innerhalb gewisser Grenzen schwankt, so wird man sich selbstverständlich nicht mit der Messung einzelner Blutkörperchen begnügen, sondern eine möglichst grosse Reihe von Messungen unternehmen und aus dieser die Durchschnittszahl berechnen.

Aber auch alte Blutspuren können den mikroskopischen Nachweis von Blutkörperchen gestatten, da sich dieselben im einfach eingetrockneten und weiter unverändert gebliebenen Blute selbst jahrelang erhalten, wovon man sich leicht und unmittelbar überzeugen kann, wenn man Blut in dünnen Schichten auf durchsichtigen Glasplatten eintrocknen lässt. Wir besitzen solche Präparate von Blutkörperchen sowohl des Menschen als verschiedener Thiere, die bereits mehr als zehn Jahre zu Demonstrationszwecken dienen und in welchen sich trotz dieser langen Zeit die Formelemente in ihrer charakteristischen Form unverändert erhalten haben. Hammerl[291] fand sogar, dass so angetrocknete Blutkörperchen selbst nach Erhitzung über 200° C. ihre Form erhalten.

In derartigen alten Blutspuren gelingt jedoch der Nachweis der Blutzellen nicht mehr so ohne Weiteres, wie bei frischen, sondern fordert eine bestimmte Behandlung des Objectes, namentlich mit gewissen Zusatzflüssigkeiten, die geeignet sind, die Blutkörperchen in der meist fest eingetrockneten und spröden Substanz wieder sichtbar zu machen.

Von diesen Zusatzflüssigkeiten können wir aus eigener Erfahrung[292] die etwas modificirte Pacini’sche Flüssigkeit (300 Theile Wasser, 100 Theile Glycerin, 2 Theile Kochsalz und 1 Theil Sublimat) empfehlen. Auch verdünnte, mit Glycerin versetzte Säuren leisten gute Dienste, so die von Roussin[293] angegebene Mischung von 3 Theilen Glycerin und 1 Theil concentrirter Schwefelsäure bis zum spec. Gewicht von 1·028 mit Wasser verdünnt.

Von Virchow (Archiv, XII, 336) wurde concentrirte 30procentige Kalilauge zu diesem Zwecke empfohlen, ebenso von Brücke (Vorlesungen, I, 76) und neuerdings wieder von A. Rollet[294], welcher fand, dass an eingetrocknetem Blute die rasch vorübergehenden Stadien der Schrumpfung und Quellung, welche man nach der Einwirkung concentrirter (32procentiger) Kalilauge an den feuchten Blutkörperchen hervortreten sieht, ausbleiben und dass hier sogleich das an feuchten Blutkörperchen jenen stürmischen Reactionen erst folgende Stadium der Härte auftritt, in welchem die Blutkörperchen sich lange Zeit in einer ihrer natürlichen Form ähnlichen Erscheinungsweise erhalten. Man kann auch concentrirte Cyankaliumlösung zu diesem Zwecke verwenden. H. Struve (Virchow’s Arch. 79. Bd., pag. 524) empfiehlt concentrirte Weinsäure oder noch besser die Anwendung der Kohlensäure. Zu diesem Behufe lässt er in einem Probirgläschen CO2 durch Wasser durchstreichen und legt dann die Spur sammt ihrer Unterlage in dieses hinein. Nach etwa 20 Stunden ist die Spur erweicht und kann untersucht werden. Rezzonico (Rivista sperim. XV, 214) hat mit 10procentiger Lösung von Oxalsäure gute Resultate erhalten.

Wir haben uns ferner bei einer grossen Zahl einschlägiger Untersuchungen überzeugt, dass, wenn schon sehr alte, hart gewordene Blutspuren vorliegen, auch die blosse Anwendung destillirten Wassers, welches bei frischen Blutspuren vermieden werden muss, da es sofort den Blutzellen den Farbstoff entzieht und diese durch Quellung verändert, sehr schöne Resultate ergibt, ein Verhalten, welches offenbar darin seinen Grund hat, dass die Blutkörperchen durch intensives Eintrocknen eine grössere Resistenz gegen Wassereinwirkung erlangen und auch die Löslichkeit des Hämoglobins und damit die Leichtigkeit, mit welcher es sonst durch Wasser den Blutkörperchen entzogen wird, sich vermindert.

Der Vorgang bei solchen Untersuchungen hat in der Weise zu geschehen, dass man zunächst winzige Partikelchen der betreffenden Substanz auf einen Objectträger bringt, indem man entweder mit einem Messerchen etwas von der angetrockneten Spur abschabt, oder, was sich besonders bei an Stoffen befindlichen Flecken empfiehlt, die Spuren unmittelbar über dem Objectträger mit einer Nadel ritzt, wobei, wenn wirklich Blut vorliegt, der braunrothe Strich auffällt, den die ritzende Nadel erzeugt und ein feines braunrothes Pulver auf den Objectträger fällt, welches sich zur weiteren Untersuchung vorzüglich eignet.

Man kann entweder sofort die auf dem Objectträger befindliche Substanz mit einer der erwähnten Zusatzflüssigkeiten behandeln oder früher, blos mit einem Deckgläschen bedeckt, unter das Mikroskop bringen und erst dann die Flüssigkeit zusetzen, ein Verfahren, das sich deshalb empfiehlt, weil man das Sichtbarwerden der Formelemente in den früher amorph erschienenen Schollen unmittelbar beobachten und auch das Verhalten der letzteren zu Wasser oder anderen Lösungsmitteln zu verfolgen im Stande ist.

Unterscheidung von Blutkörperchen.

In günstigen Fällen lässt sich nicht blos erkennen, dass die betreffenden Schollen aus gleichmässig grossen, meist dicht gedrängten, in ihrer Form und sonstigen Beschaffenheit jener der Blutkörperchen entsprechenden Elementen bestehen, sondern es kann auch gelingen, einzelne dieser Elemente isolirt zu Gesichte zu bekommen: letztere zeigen dann ihre charakteristische, ursprüngliche Form viel deutlicher, während die in den festen Schollen eingebetteten Blutkörperchen meist durch gegenseitigen Druck abgeplattet erscheinen und erst bei längerer Einwirkung einer entsprechenden Zusatzflüssigkeit aufzuquellen und dadurch eine der ursprünglichen sich nähernde Form anzunehmen pflegen.

Ausser den rothen Blutkörperchen lassen sich häufig in den betreffenden Schollen auch einzelne weisse unterscheiden, welche sogar eine grössere Resistenzfähigkeit zu besitzen scheinen, als erstere, da man sie mitunter noch findet, wenn bereits, wie z. B. bei stark verwitterten Blutspuren, die rothen schon durch feinkörnigen Zerfall mehr oder weniger unkenntlich geworden sind. Corin (Virchow’s Jahresb. 1893, I, pag. 486) fand die Angabe, dass die neutrophilen Körnchen in den Leucocythen, welche bei der Färbung des Blutes nach der Methode von Ehrlich sich violett und blau färben, nur beim Menschenblute vorkommen, bestätigt und empfiehlt daher diesen Nachweis zur Unterscheidung von Menschenblut vom Thierblut. Doch ergaben die Nachuntersuchungen von Tamassia[295], dass in dieser Beziehung kein Unterschied besteht.

Schwerer als die Säugethierblutkörperchen sind in alten Blutspuren die Blutkörperchen der übrigen Thierclassen in ihrer ursprünglichen Form zu erkennen, wovon die Ursache einestheils in der blässeren Färbung dieser Formelemente, dann aber besonders in der grösseren Geneigtheit derselben zu Schrumpfung beim Eintrocknen, sowie in dem weniger resistenten Verhalten des Stromas gegen die erwähnten Lösungsmittel gelegen ist, weshalb die Contouren der Blutkörperchen weniger scharf hervortreten, als dies unter sonst gleichen Verhältnissen bei den Menschen- und Säugethierblutkörperchen der Fall ist. Dagegen sind die von solchem Blut, insbesondere von Vogelblut, herrührenden Spuren durch die meist in grosser Menge in ihnen vorkommenden, das Licht stark brechenden Kerne charakterisirt, welche namentlich nach Zusatz schwacher Essigsäure deutlich hervortreten, während, wenn Säugethierblut vorliegt, die betreffenden Schollen nach einem solchen Zusatz sich sofort oder in wenigen Augenblicken auflösen und ein kaum erkennbares blasses Stroma zurücklassen.

Es ist begreiflich, dass, wenn die Blutkörperchen durch Eintrocknen verschrumpft und durch Anwendung der bezeichneten Flüssigkeit wieder sichtbar gemacht worden sind, die Unterscheidung, ob dieselben thatsächlich von Menschenblut oder von dem Blute von Säugethieren herrühren, grosse Schwierigkeiten haben wird. Da nämlich der Grad der Schrumpfung der Blutelemente von verschiedenen unberechenbaren Umständen abhängt und die Reconstruirung der Form und Grösse derselben mittelst obiger Reagentien auch nicht gleichmässig und vollständig erfolgt, übrigens auch von der Natur des Reagens und der Dauer seiner Einwirkung abhängt, und da es sich endlich bei der Unterscheidung von menschlichen Blutkörperchen von solchen der Säugethiere in der Regel nur um ganz minimale, zwischen 0·004 bis 0·008 schwankende Grössendifferenzen handelt, so lassen sich von mikroskopischen Messungen, selbst wenn sie mit aller Sachkenntniss und Accuratesse vorgenommen wurden, doch nur precäre Resultate erwarten, wie auch Struve (Virchow’s Archiv. 83. Bd., pag. 146) auf Grund sehr eingehender Untersuchungen betont. Trotzdem wird man nicht unterlassen, vorkommenden Falles solche Messungen zu unternehmen, da ihr Resultat, namentlich wenn es auf zahlreichen Messungen basirt, doch nicht jedes Werthes entbehrt, besonders dann nicht, wenn es sich um Unterscheidung von Blut von Thieren, wie z. B. von Rindern, Katzen, Pferden und Schafen, handelt, deren Blutkörperchen doch um ein Erkleckliches kleiner sind, als jene des Menschen.[296]

Nicht unerwähnt soll bleiben, dass die Sporen mancher niederen Pilze, insbesondere Schimmelpilze, eine grosse äussere Aehnlichkeit mit Blutkörperchen haben. So hat Erdmann die Aehnlichkeit mit Porphyridium cruentum und Rindfleisch die der Sporen von Achorion Schönleinii hervorgehoben. Wir können diese aus eigener Erfahrung bestätigen und müssen als unterscheidend auf die grosse Resistenzfähigkeit solcher Sporen gegen Säuren und Alkalien hinweisen. Auch Hefezellen und selbst Fetttröpfchen können Blutkörperchen vortäuschen. Zur Unterscheidung letzterer ist in zweifelhaften Fällen, wie schon Gwosdew rieth, Aether, Benzin u. dergl. zur Anwendung zu bringen.

Nachweis des Hämoglobins.

Die weitere Untersuchung der betreffenden Spur bezweckt den Nachweis des Hämoglobins, des Blutroths, jenes eigenthümlichen eiweisshältigen Farbstoffes, welcher im normalen Zustande den Inhalt der Blutkörperchen bildet und dem Blute die charakteristische rothe Farbe verleiht. Dieser Nachweis kann nur gelingen, so lange das betreffende Blut seine Löslichkeit in Wasser bewahrt hat, denn das Fehlen dieser ist ein Beweis, dass die betreffende Spur nicht mehr den genuinen Blutfarbstoff, sondern allenfalls nur dessen Derivate, insbesondere das im Wasser unlösliche Hämatin, enthält. Das Hämoglobin kann aber seine Löslichkeit einbüssen, einerseits durch coagulirende Einflüsse, anderseits durch Alter.

Löslichkeit von Blutspuren.

Von ersteren ist insbesondere die Einwirkung kochenden Wassers zu erwähnen, die einer Blutspur sofort die Löslichkeit benimmt, aber auch dieselbe auf der Unterlage mehr fixirt, so dass sie weiteren Insulten gegenüber resistenter wird, als einfach eingetrocknetes Blut, welches bekanntlich in diesem Zustande eine spröde, leicht zerreibliche Masse bildet, welche durch Reiben und ähnliche Einwirkungen leicht von der Unterlage weggebracht werden kann. Interessant ist ein von Liman (Virchow’s Archiv. 1886, pag. 395) mitgetheilter Fall, wo die Unlöslichkeit der an einem Sacke befindlichen Flecke durch heisses Bügeln veranlasst worden war. Aus Anlass dieser Beobachtung von Katayama (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLIX) angestellte Untersuchungen ergaben, dass durch eine Stunde auf 120° erhitztes Blut sich in Wasser und Boraxlösung nicht mehr löst, auf 140° erhitztes auch nicht mehr in Cyankaliumlösung, dagegen noch am besten in Natronlauge und in Eisessig, und wie Kratter („Ueber den Werth des Hämatoporphyrinspectrums.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1892, IV, 62), sowie Hammerl (Ibid. pag. 44) fanden, in concentrirter Salzsäure, besonders aber, selbst nach Erhitzung bis 210°, in concentrirter Schwefelsäure.

Alter von Blutspuren. Methämoglobin.

Was das Alter betrifft, so ist es bekannt, mit welcher Leichtigkeit frisches Blut im Wasser sich löst und welche Färbekraft demselben zukommt. Diese Löslichkeit behält eingetrocknetes Blut sehr lange und kann sie selbst Jahre lang bewahren, wenn von demselben die zersetzenden Einflüsse von Luft und Licht ferngehalten wurden. Blieb der Fleck der Luft frei ausgesetzt, so sind es die durch den Sauerstoff und das Ozon der Luft eingeleiteten langsamen Oxydationsvorgänge, vielleicht auch die in der Luft, namentlich in jener der Städte, enthaltenen Säuren (Sorby), insbesondere aber der Einfluss des Lichtes, welche die Löslichkeit der Spur allmälig vermindern und schliesslich ganz aufheben, indem sich das Hämoglobin anfangs unter Abscheidung von „Globulin“ zu noch in Wasser löslichem Methämoglobin und schliesslich zu unlöslichem Hämatin verwandelt. Die Schnelligkeit, mit welcher dies geschieht, hängt theils von der Dicke der betreffenden Blutspur ab, da die genannten Agentien desto rascher die Zersetzung erzeugen werden, je dünner und überhaupt je kleiner die betreffende Blutspur gewesen war, theils von der grösseren oder geringeren Intensität, mit welcher diese Agentien auf die Blutspur einwirken können. Am schnellsten und unseren Erfahrungen zufolge schon in wenigen Wochen, ja wenn derselbe klein war, schon in wenigen Tagen, kann ein Blutfleck unlöslich werden, wenn er dem directen Sonnenlicht ausgesetzt blieb, während unter anderen Umständen doch meistens lange Zeit hierzu erforderlich ist.

Sowohl die durch Coagulation, als die durch Luft- und Lichteinwirkung entstandenen Zersetzungen des Hämoglobins machen sich schon durch Veränderung der ursprünglichen Farbe der Blutspur kenntlich. Diese in verschiedenen Nuancen rothe und namentlich auf lichtem Untergrunde deutlich hervortretende Farbe wird durch Coagulation des Blutroths sofort missfärbig und bleibt es fortan. Durch die Einwirkung von Licht und Luft erhält jede Blutspur sehr bald einen Stich in’s Braunrothe, wird später immer mehr braun, dann graubraun und schliesslich vollkommen grau. Auch diese Farbenveränderungen erfolgen bei Einwirkung directen Sonnenlichtes ungleich rascher, und man kann dies in sehr instructiver Weise demonstriren, wenn man ein Stück in Blut getauchte Leinwand trocknet und nun in der Sonne liegen lässt. Man findet dann nach verhältnissmässig kurzer Zeit die der Sonne zugekehrte Seite der Blutspur grau, während die entgegengesetzte die ursprüngliche Blutfarbe noch fast unverändert zeigt. Bei Bestimmungen des Alters von Blutspuren ist es daher angezeigt, nicht blos den Grad der Löslichkeit und die Farbe derselben, sondern auch alle Momente zu erwägen, welche diese Veränderungen zu beschleunigen oder zu verzögern vermögen. In den meisten Fällen werden trotzdem solche Altersbestimmungen nur approximativ ausfallen können.

Spectrum des Oxyhämoglobins und reducirten Hämoglobins.

Die Untersuchung der aus einer verdächtigen Spur erhaltenen wässerigen Lösung geschieht mit dem Spectralapparat und hat den Zweck, die dem Hämoglobin zukommenden charakteristischen Absorptionserscheinungen zu constatiren. Seitdem Hoppe-Seyler[297] zuerst darauf aufmerksam machte, dass der Blutfarbstoff in eigenthümlicher Weise gewisse Strahlen des Spectrums absorbire, besitzen wir in der Spectralanalyse ein ausgezeichnetes und durch zahllose Beobachtungen bewährtes Mittel zur Erkennung von Blutspuren in forensischen Fällen.

Diese Absorptionserscheinungen bestehen bekanntlich darin, dass, wenn man Blut entsprechend mit Wasser verdünnt und die Lösung zwischen den Spalt eines Spectralapparates und eine Lichtquelle bringt, das violette Ende des normalen Spectrums wie ausgelöscht erscheint und zwei dunkle Absorptionsbänder in Gelb und an der Uebergangsstelle von Gelb in Grün zu bemerken sind, von denen das eine schmälere in Gelb unmittelbar neben der Stelle, wo im Sonnenspectrum die Fraunhofer’sche Linie D sich befindet und zwischen dieser und dem violetten Ende des Spectrums liegt, während das andere, fast noch einmal so breite, aber weniger scharf begrenzte und weniger dunkle an der Uebergangsstelle zwischen Gelb in Grün nahe bei der Fraunhofer’schen Linie E sich befindet (Fig. 74, 1). Dieses Spectrum ist das des sauerstoffhältigen Hämoglobins oder des Oxyhämoglobins.

Diese Absorptionserscheinung ist noch bei starker Verdünnung der Lösung zu bemerken, so zwar, dass ein geübtes Auge die Absorptionsstreifen noch unterscheiden kann, wenn die Lösung makroskopisch kaum mehr gefärbt erscheint. Wird die Verdünnung weiter fortgesetzt, so verschwindet zuerst der Streif im Grün und zuletzt erst der bei der Linie D.

Entzieht man der Lösung den Sauerstoff durch Hinzuthun reducirender Substanzen, wozu gewöhnlich Schwefelammonium benützt wird, so ändert sich das Spectrum, indem die Streifen des Sauerstoff-Hämoglobins gewissermassen zusammenfliessen und schliesslich nur ein einziges breites Absorptionsband zurückbleibt, welches den grössten Theil des Raumes zwischen den Fraunhofer’schen Linien D und E ausfüllt und ziemlich scharf von den übrigen Theilen des Spectrums sich abgrenzt (Fig. 74, 2). Es ist dies das Spectrum des sauerstofffreien Blutroths, des reducirten Hämoglobins, welches sofort in das des Oxyhämoglobins übergeht, wenn man die Lösung mit Luft schüttelt und so dem Sauerstoff wieder Zutritt verschafft.

Dieses spectrale Verhalten des Hämoglobins ist im hohen Grade charakteristisch und genügt für sich allein vollkommen, um einen aus einer verdächtigen Spur erhaltenen Farbstoff als Blut zu bezeichnen. Andere Farbstoffe zeigen entweder keine Absorptionsbänder oder solche, die sich wesentlich von denen des Blutroths unterscheiden. Nur eine ammoniakalische Carminlösung zeigt in starker Verdünnung Absorptionserscheinungen, die jenen des sauerstoffhältigen Hämoglobins gleichen, welche jedoch bei Zusatz von Schwefelammonium sich nicht verändern, ausserdem bei Zusatz von Essigsäure sich erhalten, während, wenn man zu einer Blutlösung diese hinzugibt, die Absorptionsstreifen sofort verschwinden.

Fig. 74.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

1.

Spectrum des Oxyhämoglobins;

2.

Spectrum des reducirten Hämoglobins.

Die spectrale Untersuchung unterliegt, wenn nicht zu geringe Mengen des Farbstoffes erhalten wurden, keinen besonderen Schwierigkeiten. Ist die Lösung, die man durch Maceration der Spur mit Wasser erhielt, wie bei älteren Flecken häufig, trüb, so empfiehlt es sich, eine Spur von Ammoniak zuzusetzen, wodurch dieselbe in der Regel sofort aufgehellt wird und auch brillanter roth erscheint.

Sind sehr kleine und wenig Farbstoff abgebende Blutspuren zu untersuchen, so sind entsprechend kleine Gefässe (dünne Röhrchen) mit der Lösung zu füllen und überhaupt bei der Behandlung so kleiner Flecke mit Lösungsmitteln das richtige Verhältniss zwischen der Menge dieser und der zu untersuchenden Substanz zu berücksichtigen. Allzu verdünnte Lösungen sind im Exsiccator einzuengen. Auch der nach dem vollständigen Eintrocknen der Lösung im Uhrglase zurückbleibende Fleck kann unmittelbar oder mit einer Spur von Wasser befeuchtet vor den Spectralapparat gebracht werden, obwohl die Methode sich meist nicht empfiehlt. Bei so geringen Mengen Farbstoffes ist das Mikrospectroskop besonders am Platze, mit welchem noch bei minimalen Mengen von Blut die charakteristischen Absorptionsstreifen erkannt werden können.

Dichroismus. Ozonprobe.

Andere als die spectralen Eigenschaften von Hämoglobinlösungen haben nur einen unterstützenden Werth. Hierher gehört der zuerst von Brücke constatirte Dichroismus, der namentlich nach Zusatz von etwas Kalilauge deutlich hervortritt und die z. B. in einem Uhrgläschen befindliche Lösung im reflectirten Lichte grünlich, im durchfallenden roth (meist burgunderroth) erscheinen lässt; ferner der durch Kochen oder durch Säuren, oder durch das Millon’sche Reagens nachweisbare Eiweissgehalt der Lösung, dann die Beständigkeit der Farbe gegen Ammoniak und schliesslich die ozonübertragende Eigenschaft des Hämoglobins. Auf letzterer Eigenschaft beruht die zuerst von van Deen und später auch von Taylor und Liman empfohlene sogenannte Guajacprobe oder Ozonprobe. Sie wird in der Weise vorgenommen, dass man zu einer alkoholischen bis zur weingelben Farbe verdünnten Lösung von Guajacharz, welche bekanntlich durch Ozon blau gefärbt wird und daher ein ausgezeichnetes Ozonreagens darstellt, einige Tropfen ozonisirten (d. h. länger unter nicht luftdichtem Verschluss an der Luft gestandenen) Terpentinöls[298] zusetzt und nun einen Tropfen der zu prüfenden Lösung hinzuträufelt. Wenn dieselbe Hämoglobin enthält, so färbt sich die Guajactinctur blau, indem ersteres die Eigenschaft besitzt, das im Terpentinöl festgehaltene Ozon frei zu machen, so dass es auf das Ozonreagens, die Guajactinctur, wirken kann und dieselbe bläut. Diese Probe ist sehr empfindlich, doch nicht vollkommen beweisend, da ausser dem Hämoglobin noch andere, wenn auch nur wenige Körper, die ozonübertragende Eigenschaft besitzen, wie z. B. der Eisenvitriol, und da es, was noch wichtiger ist, eine Reihe von Körpern gibt, die die Guajactinctur ohne Weiteres zu bläuen vermögen, wie z. B. Eisenchlorid, übermangansaures Kali u. a.

Methämoglobin.

Von den Derivaten des Hämoglobins ist zunächst das Methämoglobin nochmals zu erwähnen, weil dasselbe gewisse spectrale Erscheinungen zeigt, denen wir bei der Untersuchung nicht ganz frischer Blutspuren sehr häufig begegnen. Wenn nämlich ein Blutfleck durch Einwirkung der Luft oder insbesondere des Lichtes seine Farbe bereits merklich in’s Braunrothe verändert hat, was bei günstigen Umständen schon nach 3–10 Tagen geschehen kann, zeigt die daraus erhaltene Lösung einen mehr weniger ausgesprochenen Stich in’s Braune und vor dem Spectralapparat ausser den Oxyhämoglobinbändern noch ein drittes schmales und weniger scharf begrenztes Band in Orange zwischen den Fraunhofer’schen Linien C und D, näher bei C (Fig. 75, 1). Dieses Band ist sehr ähnlich dem sogenannten Säurebande, welches besonders deutlich zu sehen ist, wenn trockenes Blut mit säurehältigem Alkohol behandelt, respective gelöst wird, und wird dem sogenannten Methämoglobin[299] zugeschrieben, einem Zwischenproduct der Umwandlung des Hämoglobins in Hämatin, das sich von letzterem besonders durch seine Löslichkeit im Wasser unterscheidet. Das Auftreten des Methämoglobins und seines Absorptionsbandes geht mit einer mehr weniger ausgesprochenen Trübung der nun zu erhaltenden Lösungen einher. Setzt man aber einen Tropfen Ammoniak zu, so klärt sich die Lösung meist sofort, verändert ihre anfangs braunrothe Farbe in eine mehr rothe und die Oxyhämoglobinstreifen, die gewöhnlich bei der ersten Untersuchung weniger deutlich sich repräsentirten, treten nun sehr schön hervor, während der Streif in Roth (Methämoglobinstreif) verschwindet.

Fig. 75.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

1.

Combinirtes Spectrum des Oxy- und Methämoglobins;

2.

Spectrum des Hämatins;

3.

Spectrum des reducirten Hämatins.

Hämatin und reducirtes Hämatin.

Ein anderes Derivat des Hämoglobins, welches ein sehr charakteristisches spectrales Verhalten zeigt und deshalb zum Nachweis von Blut in verdächtigen, besonders in Wasser bereits unlöslichen Spuren sehr gut benützt werden kann, ist das reducirte Hämatin von Stokes.[300] Zu diesem Zwecke empfiehlt es sich am besten, die zu untersuchende Substanz mit concentrirter Cyankaliumlösung,[301] zu behandeln, und die so erhaltene, meist hellroth, braunroth oder röthlichbraun gefärbte Lösung vor den Spectralapparat zu bringen. Man sieht dann im Spectrum entweder ein deutliches breites Band in Grün, welches dem Bande des reducirten Hämoglobins sehr ähnlich ist, oder blos eine Beschattung dieses Theiles des Spectrums (Fig. 75, 2). Setzt man aber zu der Lösung einen oder einige Tropfen Schwefelammonium hinzu, so bemerkt man, wie sich sofort das breite Absorptionsband in zwei auflöst, welche auf den ersten Blick den Oxyhämoglobinstreifen gleichen, aber von diesen ausser durch ihre Genesis auch durch ihre dem violetten Ende des Spectrums näher gerückte Lage sich unterscheiden (Fig. 75, 3). Letzteres Spectrum kann man auch durch Anwendung concentrirter (32%) Kalilauge allein ohne Anwendung von Reductionsmitteln erhalten, und zwar schneller, wenn man mit Kalilauge kocht, als wenn man diese kalt anwendet. (Rollet, l. c.)

Der Nachweis des reducirten Hämatins auf spectroskopischem Wege, namentlich jener mit Cyankalium, welchem wir den Vorzug geben, ist nicht blos für die Anwesenheit von Blut ebenso beweisend, wie jener des Oxyhämoglobins, sondern gibt, wovon wir uns wiederholt überzeugt haben und betonen müssen, noch Resultate, wenn wegen Kleinheit des Objectes oder bereits in diesem stattgefundenen Zersetzungsprocessen der spectroskopische Nachweis des Sauerstoffhämoglobins nicht mehr gelingt. Bei sehr kleinen Flecken ist es daher rathsam, sofort auf reducirtes Hämatin zu untersuchen.

Hämatoporphyrin.

Den Untersuchungen von Kratter und Hammerl (l. c.) zufolge lässt sich aus verkohltem Blute, welches keine anderen Blutreactionen mehr gibt, durch Behandlung mit concentrirter Schwefelsäure noch das Hämatoporphyrinspectrum (Mulder, Hoppe-Seyler) darstellen. Dasselbe hat eine Aehnlichkeit mit dem Spectrum des Oxyhämoglobins, nur sind die Streifen weiter nach links verschoben, insbesondere der schmälere nach links von der Linie D.

Die isolirte Substanz wird mit 1–5 Ccm. concentrirter Schwefelsäure in einer Eprouvette wiederholt geschüttelt. Färbt sich die Säure schon in den ersten Minuten braungelb, so ist eine störende Beimischung vorhanden, die Säure ist dann abzugiessen und durch eine neue zu ersetzen. Ist das Object Blut, dann quillt dasselbe nach ½–1 Stunde auf, wird mehr weniger transparent und prächtig rothviolett. Meist hat sich auch die Säure zart violett gefärbt und gibt das erwähnte Spectrum, wobei zuerst das rechte breitere und dann das linke Absorptionsband auftritt. Hat sich die Säure nicht genügend gefärbt, dann gibt noch die zwischen 2 Glasplatten zerquetschte, gequollene Substanz das charakteristische Spectrum. Giesst man das in SO3 gelöste Hämatoporphyrin in die 10–20fache Menge destillirten Wassers, so fällt dasselbe in Form rothbrauner Flocken aus. Diese geben gewaschen und mit Alkalien gelöst das Spectrum des alkalischen Hämatoporphyrins, welches aus vier abwechselnd schmalen und breiten Absorptionsbändern besteht.

Häminkrystalle.

Eines der für den forensischen Nachweis von Blutspuren wichtigsten Derivate des Hämoglobins ist das Hämin, welches bei entsprechender Behandlung der Spur in Form der ungemein charakteristischen Häminkrystalle erhalten wird, die nach ihrem ersten Entdecker (1853) auch Teichmann’sche Blutkrystalle genannt werden. Diese Krystalle sind nach den Untersuchungen Hoppe-Seyler’s salzsaures Hämatin, für welches der Kürze wegen der Name Hämin allgemein gebräuchlich ist. Sie werden in der Weise dargestellt, dass man eine Partie der von der Unterlage losgelösten Substanz mit höchst concentrirter Essigsäure (sogenanntem Eisessig) unter Zusatz einer Spur Kochsalz in einem Uhrschälchen oder auf einem Objectträger unter dem Deckgläschen vorsichtig aufkocht und die so entstehende braune Lösung abdampft, worauf im Rückstande die Häminkrystalle mikroskopisch nachgewiesen werden können.

Struve (l. c.) empfiehlt die Darstellung der Häminkrystalle mittelst Tanninlösung, wobei er folgendermassen verfährt: Man behandelt den Fleck mit verdünnter Kalilauge, wobei man eine bräunliche Lösung erhält, welche filtrirt und darauf mit Tanninlösung versetzt wird, wodurch die Flüssigkeit sofort eine rothbraune Färbung annimmt. Darauf fällt man mit verdünnter Essigsäure bis zur deutlich sauren Reaction. Mit dem abfiltrirten und getrockneten Niederschlag verfährt man dann wie bei der gewöhnlichen Darstellung der Häminkrystalle.

Die Häminkrystalle finden sich in der Regel in grosser Menge und erscheinen als winzige, entweder vereinzelte (Fig. 76) oder zu Zwillingen und Mehrlingen verbundene (Fig. 77) rhombische Stäbchen, oder, wenn sie nicht vollständig ausgebildet sind, als hanfsamenförmige Krystalle (Fig. 78) von brauner Farbe in verschiedener Nuance. Sie sind unlöslich in Wasser, Aether und Alkohol, schwer löslich in Ammoniak, verdünnter Schwefelsäure und officineller Salpetersäure, leicht löslich in Kalilauge und englischer Schwefelsäure. Im polarisirten Lichte zeigen sie Pleochroismus und erscheinen, wie auch Jaumes hervorhebt, in verdunkeltem Gesichtsfeld wie Sterne leuchtend. Ihre Lösung in Eisessig zeigt Ozon übertragende Eigenschaften.

So leicht die Häminkrystalle in der Regel sich darstellen lassen, so kommt es doch manchmal vor, dass trotz zweifelloser Anwesenheit von Blut die Darstellung derselben nicht gelingt. Nach unseren Erfahrungen scheint es insbesondere die Beimengung fettiger Substanzen zu sein, welche dieselbe verhindert.[302] Wird diese vermuthet, so empfiehlt es sich, die zu untersuchenden Bröckchen früher mit Aether zu behandeln und dann nochmals die Darstellung der Häminkrystalle zu versuchen. Haftet Blut auf eisernen Werkzeugen, so kann auch die Rostbildung die Gewinnung der Krystalle erschweren und selbst ganz verhindern. Dagegen lassen sich dieselben aus durch siedendes Wasser u. dergl. für Wasser unlöslich gewordenen Blutspuren ganz gut darstellen.

Auch aus bis 140° und selbst darüber erhitzten Blutspuren konnten Katayama (l. c.) und Misuraca (Virchow’s Jahresb. 1889, I) noch Häminkrystalle gewinnen. Da in einem solchen Falle das coagulirte Blut fest an der Unterlage haftet, so kann man den Fleck sammt dieser mit Eisessig behandeln und so das Hämatin daraus gewinnen, was namentlich dann thunlich ist, wenn der Fleck auf Leinwand oder einem Stoffe sitzt, der durch Essigsäure nicht entfärbt wird. Höheres Alter der Spur hindert für sich allein die Gewinnung der Häminkrystalle nicht und wir haben solche noch aus Blutspuren dargestellt, die 5–6 Jahre alt und noch älter gewesen sind. Auch faules oder faul gewesenes und dann eingetrocknetes Blut gestattet diese Darstellung. Struve fand, dass Schimmelbildung die Darstellung von Häminkrystallen beeinträchtigt.

Fig. 76. Vollständig ausgebildete Häminkrystalle. Fig. 77. Zu Zwillingen und Mehrlingen vereinigte Häminkrystalle.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Fig. 78.

Illustration from Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Hanfsamenförmige Häminkrystalle.

Hämoglobinkrystalle.

Die Darstellung der Hämoglobinkrystalle aus Blutspuren, welche auch zur Erkennung der Blutart höchst wichtig wäre, bietet noch viele Schwierigkeiten. Misuraca (l. c.) empfiehlt zu diesem Zwecke das langsame Eintrocknen eines Tropfens der mit einer Spur Ammoniak oder Kochsalz versetzten Blutlösung unter einem Deckgläschen. Moncton Copemann (Brit. med. Journ. 1889, July 27) bemerkt, dass sich die Hämoglobinkrystalle ausser durch ihre Form auch dadurch unterscheiden, dass die menschlichen nur aus reducirtem, die der Säugethiere, mit Ausnahme der Affen, nur aus Oxyhämoglobin bestehen. Er behandelt das frische oder mit etwas Wasser gelöste Blut mit bereits etwas zersetztem Blutserum oder Pericardialflüssigkeit oder mit Galle oder Aether und lässt dann einen Tropfen auf einer Glasplatte eintrocknen, nachdem derselbe im Beginne der Eintrocknung mit einem Deckgläschen bedeckt worden ist.

Blutspuren ähnliche Flecke.

Die Erfahrung lehrt, dass alle möglichen röthlich oder braunröthlich gefärbten Flecke gelegenheitlich für Blutspuren gehalten werden können, so von Farben, insbesondere von Fruchtsäften oder Fruchtfleisch herrührende Flecken, sowie Rostflecke. Wiederholt erwiesen sich auf Holzprügeln oder dergleichen gefundene rothbraune Flecke als Rinden- (Bast-)reste. An den Kleidern eines aus dem Wasser gezogenen Mannes fanden sich ausser „Hautaufschürfungen“ im Gesichte, besonders am Mund und am Vorderhals zerstreute, wie Blutstropfen aussehende und auch als solche gedeutete Flecke. Die Obduction ergab Schwefelsäurevergiftung. Von der Säure rührten sowohl die „Hautaufschürfungen“ als die Flecke an den Kleidern her. Auch von Tabaksaft und sogar von Versengung herrührende Flecke wurden uns als blutverdächtig übergeben. Schliesslich können von Wanzen, Flöhen, Läusen oder Fliegen herrührende Flecke für Blutspuren gehalten werden. Dies ist um so wichtiger, als solche Spuren in der Regel die Blutreaction ergeben. Dass die Excremente solcher blutsaugenden Insecten Blut theils im zersetzten, theils im unzersetzten Zustande enthalten, ist lange bekannt und selbstverständlich. Insbesondere erwähnt schon A. Schauenstein in der zweiten Auflage seines Lehrbuches d. gerichtl. Med. 1875, pag. 484, dass man aus diesen Excrementen „stets Häminkrystalle, meist auch Blutzellen deutlich gewinnen kann“. Vor Kurzem hat Janeček[303] darauf aufmerksam gemacht, dass sich aus Excrementen von Fliegen leicht Häminkrystalle darstellen lassen und auch bei Behandlung mit der von uns empfohlenen Cyankaliumlösung (pag. 435), das Hämatinspectrum. Es ist dieses begreiflich, da die Fliegen sehr gewöhnlich Blut oder bluthältige Stoffe verzehren. Beachtenswerth ist diese Thatsache gewiss, eine Nichtbeachtung oder Verkennung derselben jedoch, bei den bekannten äusseren Eigenschaften solcher Excrementenflecke und bei gleichzeitiger und sich ergänzender mikroskopischer und chemischer Untersuchung durch gewiegte Sachverständige, kaum zu befürchten. Nicht selten sind in diesen Spuren Eier und Bruchstücke der betreffenden Thiere nachweisbar. Schöfer (Wiener klin. Wochenschr. 1893, Nr. 35) hatte eine Blutspur zu untersuchen, von welcher der des Mordes Angeklagte behauptete, dass sie von einer zerdrückten Wanze herrühre. Die Häminprobe ergab ein positives Resultat, auch liessen sich rothe, den menschlichen ähnliche Blutkörperchen nachweisen, aber auch Bruchstücke von Tracheen und Borsten, wie sie thatsächlich bei Wanzen vorkommen, so dass erklärt werden musste, dass die Spur thatsächlich von einer zerdrückten Wanze herrühren konnte, umsomehr, als auch ihre Form einer solchen Provenienz entsprach. In dem Halstheil eines von Läusen besudelten Hemdes konnte Schöfer Hämin- und Harnsäurekrystalle, hakenförmige Reste der Fresswerkzeuge und den Kleiderläusen eigenthümliche Borsten nachweisen.

Untersuchung von Haaren.

Die Untersuchung von Haaren kann unter Umständen für den Verlauf eines Criminalfalles, insbesondere für die Eruirung des Thäters, eine ebenso hohe Bedeutung erlangen, wie jene von Blutspuren, namentlich dann, wenn sich auf verletzenden Werkzeugen, welche einem des Mordes verdächtigen Individuum gehören, Haare finden.

Eine Reihe derartiger Fälle hat Oesterlen („Das menschliche Haar und seine gerichtsärztliche Bedeutung.“ 1874, und Maschka’s Handb. der gerichtl. Med., pag. 511) gesammelt. Darunter befindet sich der Fall von Lender, betreffend einen an sechs Personen begangenen Raubmord, wo es gelang, aus Haaren, die an mehreren meilenweit vom Orte der That in einer Höhle verborgenen Beilen anklebend gefunden wurden, den Beweis zu liefern, dass mit diesen die blutige That begangen worden ist; ferner der Fall von Lassaigne, in welchem der Nachweis, dass ein Mann nicht im Walde durch Räuber, sondern in seinem eigenen Hause ermordet und dessen Leiche erst dann verschleppt wurde, dadurch hergestellt werden konnte, dass man bei der Untersuchung des Hauses an einem Thürpfosten einen blutigen Gewebsfetzen fand, in welchem Haare eingebettet waren, die als dem Verstorbenen angehörend erkannt wurden. Wir selbst hatten Gelegenheit, ein Handtuch zu untersuchen, welches bei einem Individuum gefunden wurde, das im Verdachte stand, einen Hausgenossen erwürgt zu haben und welches in seinem oberen Theile Blutspuren ergab, welche deutlich den Abdruck einer blutigen Hand zeigten, die an diesem Handtuche abgewischt worden war. In zweien jener nach aufwärts abgerundeten Flecke, welche den Abdruck der Fingerkuppen darstellten, fand sich je ein schwarzes, geronnenem Blute ähnliches Klümpchen, welches bei näherer Untersuchung sich als ein Epidermisfetzen erwies, in welchem noch jene zarte Härchen nachweisbar waren, welche in der Haut zu sitzen pflegen. Da die Haut am Halse des Erwürgten vielfach zerkratzt war und die Nägel des Angeklagten die Fingerspitzen überragten und hart waren, so lag die Deutung nahe, dass jene Epidermisreste mit den darin steckenden Härchen vom Halse des Ermordeten herrührten, beziehungsweise dem Mörder hinter den Nägeln stecken blieben und beim Abwischen der Hände auf das Handtuch kamen, ein Umstand, der wesentlich dazu beitrug, den Angeklagten der That zu überführen. (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. N. F. XIX, pag. 89.)

Notes in this chapter

Note 1 · Dass auch solche Befunde nicht absolut den Mord beweisen, zeigt ein Fall von Porter-Wornum (Virchow’s Jahresb. 1887, I, 506), der zu einer FNote 2 · In unserem Museum bewahren wir den Schädel eines Ermordeten, an dem sich namentlich am Hinterkopf mehr als 20 Stichwunden finden.Note 3 · Tessier (Annal. d’hygiène publ. XXIV, pag. 5) sah bei einem im Duell Gefallenen eine Stichöffnung in der Brustwand und in der vorderen Wand Note 4 · Auf weitere Distanzen ist von einem „Wasserschuss“ kein Effect zu erwarten. Eine interessante diesbezügliche Angabe findet sich in Brehm’s „Note 5 · Neuere Versuche über die Wirkung „blinder Schüsse“ hat Salzmann (Virchow’s Jahresb. 1881, II, 321) angestellt und gefunden, dass die sogenanNote 6 · Im Februar 1877 kam ein derartiger Fall in Prag zur Hauptverhandlung. Am 29. September war ein Heger im Walde erschossen gefunden worden. DiNote 7 · Trelat (Casper-Liman, II, 75) berichtet über einen Selbstmörder, der sich gleichzeitig zwei Pistolen an je einer Schläfe ansetzte und abfeueNote 8 · So wäre z. B. der Fall als Selbstmord klargestellt, wenn die Obduction gleichzeitig Vergiftung ergeben würde, wie wir zwei solche Fälle obduNote 9 · Zahlreiche Beispiele von Eisenbahnverletzungen und deren Folgen, sowie von und in Trains begangenen Verbrechen enthält das Werk von L. BorriNote 10 · Bei dieser Gelegenheit sei erwähnt, dass auch die Fixirung anderer Fussspuren u. dergl. von Wichtigkeit sein kann, wobei besonders der GericNote 11 · Im Innern mehrfach zusammengelegter Kleidungsstücke kann sich, wie Vibert hervorhebt, das Blut mitunter auffallend lange feucht erhalten.Note 12 · „Untersuchungen über einige den Blutnachweis störende Einflüsse.“ Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1892, IV, 44.Note 13 · Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F., XIX, 113. Ausführliche Literaturangaben über forensische Untersuchungen von Blutspuren vide unsereNote 14 · Annal. d’hygiène publ. Januar 1885, 139.Note 15 · „Ueber das Verhalten des Blutes zu Kaliumhydroxyd.“ Mittheilungen des Vereines der Aerzte in Steiermark, 1875–1876.Note 16 · Valore delle granulazioni ventrofile dei globuli bianchi nella determinazione specifica dei sangue. 1894. Estratto dagli Atti del R. IstitutNote 17 · Die ihrer Zeit viel besprochene Behauptung Barruel’s (Annal. d’hygiène publ. 1829, Nr. 6 und 1854, pag. 413), dass man bei Behandlung einer Note 18 · Arch. f. path. Anat. und Physiol. 1862, XXIII, pag. 446.Note 19 · Ladendorf (Berliner klin. Wochenschr. 1880, Nr. 35) empfiehlt statt des Terpentinöls das Ol. Eucalypti. Wahrscheinlich sind die meisten ätheNote 20 · Ueber die weiteren Eigenschaften dieses Körpers vide: Hoppe-Seyler (Handb. der physiol. und path.-chem. Analyse. 1865, pag. 220); Preyer (BlNote 21 · Philos. Magazin. Ser. 4, XXVIII, pag. 391.Note 22 · Vide unseren Aufsatz: „Zur Kenntniss der Befunde nach Cyankaliumvergiftung.“ Wiener med. Wochenschr. 1876, Nr. 45 und 46. Als eine angeblichNote 23 · Tamassia erwärmt die Substanz über Wasserdampf, unter Zusatz einer 3procentigen Kochsalzlösung, bedeckt mit einem Deckgläschen, und gibt danNote 24 · „Die Grenzen der Beweiskraft des Hämatinspectrums und der Häminkrystalle für die Anwesenheit von Blut. Ein Beitrag zur Verhütung von Justizm
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