Note 282 — Sachlicher Theil. (continued 9)
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Tessier (Annal. d’hygiène publ. XXIV, pag. 5) sah bei einem im Duell Gefallenen eine Stichöffnung in der Brustwand und in der vorderen Wand der Aorta, dagegen drei in einem Dreieck gestellte, nur die oberen Schichten betreffende, in der Hinterwand der letzteren, und erwähnt eine Beobachtung von Coutagne, wo sich bei einem verwundeten Manne ein Stich in der Bauchwand und 2 in der Leber fanden.