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Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Sachlicher Theil. (continued 14)

Reading edition

In unseren Gegenden kommt der zufällige Erfrierungstod, der in nördlichen Ländern häufig ist, nur selten zur Beobachtung. Von Selbstmord durch Erfrieren ist unseres Wissens kein Fall bekannt. Dagegen ist eine absichtliche Tödtung von hilflosen Individuen durch Aussetzen grosser Kälte möglich, und namentlich bei kleinen Kindern, besonders Neugeborenen, vorgekommen, bei welchen letzteren, wie schon erwähnt, geringe Kältegrade genügen, um den Tod herbeizuführen.

V. Tod durch Vergiftung.

Gesetzliche Bestimmungen.

Oesterr. Strafgesetz, §. 135: Arten des Mordes sind: 1. Meuchelmord, welcher durch Gift oder sonst tückischer Weise geschieht ...

Oesterr. Straf-P.-Ordnung, §. 131: Liegt der Verdacht einer Vergiftung vor, so sind der Erhebung des Thatbestandes nebst den Aerzten nach Thunlichkeit auch zwei Chemiker beizuziehen. Die Untersuchung der Gifte selbst aber kann nach Umständen auch von den Chemikern allein in einem hierzu geeigneten Locale vorgenommen werden.

Minist.-Vrdng. vom 2. August 1856, Nr. 145 R. G. Bl.: Sind Objecte zur Vornahme einer chemischen Untersuchung an einen anderen Ort zu versenden, so muss: 1. jedes Object, z. B. ein Organ, Organtheil, ein Giftstoff, Giftträger u. dergl. für sich, von jedem andern gesondert in einem eigenen Gefäss verpackt werden; 2. hierzu sind vor Allem Glas- und Porzellangefässe zu verwenden und durch zweckmässige äussere Verpackung vor Beschädigung zu verwahren; 3. die Gefässe sind mit einem geriebenen Glas- oder gereinigten Korkstöpsel zu verschliessen und die Stöpsel mit Siegellack derart luftdicht zu verkitten, dass weder von dem Inhalte etwas nach aussen, noch von aussen etwas zu dem Inhalte gelangen kann; 4. das zur Verpackung zu verwendende Material muss vollkommen rein sein, damit der zu untersuchende Gegenstand dadurch nicht verunreinigt oder vergiftet werde; 5. die Verpackung hat durch einen Sachverständigen, womöglich durch einen erfahrenen Chemiker zu geschehen.[397]

Oesterr. Straf-G.-Entwurf, §. 237: Wer einem Anderen, um dessen Gesundheit zu beschädigen, Gift oder andere Stoffe beibringt, welche die Gesundheit zu zerstören geeignet sind, wird mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren bestraft. Ist durch die Handlung eine schwere Körperverletzung verursacht worden, so ist auf Zuchthaus von 5–15 Jahren, und wenn durch diese Handlung der Tod verursacht worden, auf Zuchthaus nicht unter 10 Jahren zu erkennen.

Deutsches Strafgesetz, §. 229: Im Wesentlichen gleichlautend mit §. 237 des österr. St.-G.-Entwurfes.

Deutsche St.-P.-Ordnung, §. 91: Liegt der Verdacht einer Vergiftung vor, so ist die Untersuchung der in der Leiche oder sonst gefundenen verdächtigen Stoffe durch einen Chemiker oder durch eine für solche Untersuchungen bestehende Fachbehörde vorzunehmen. Der Richter kann anordnen, dass diese Untersuchung unter Mitwirkung oder Leitung eines Arztes stattzufinden habe.

Preuss. Regulativ über Obduction Vergifteter.

Regulativ vom 13. Februar 1875, §. 22: Bei Verdacht einer Vergiftung beginnt die innere Besichtigung mit der Bauchhöhle. Es ist dabei vor jedem weiteren Eingriff das äussere Aussehen der oberen Baucheingeweide, ihre Lage und Ausdehnung, die Füllung ihrer Gefässe und der etwaige Geruch zu ermitteln. In Bezug auf die Gefässe ist hier, wie an anderen wichtigen Organen, stets festzustellen, ob es sich um Arterien oder Venen handelt, ob auch die kleineren Verzweigungen oder nur Stämme und Stämmchen bis zu einer gewissen Grösse gefüllt sind, und ob die Ausdehnung der Gefässlichtung eine beträchtliche ist oder nicht. Alsdann werden um den untersten Theil der Speiseröhre, dicht über dem Magenmunde, sowie um den Zwölffingerdarm unterhalb der Einmündung des Gallenganges doppelte Ligaturen gelegt und beide Organe zwischen denselben durchgeschnitten. Hierauf wird der Magen mit dem Zwölffingerdarm im Zusammenhange herausgeschnitten, wobei jede Verletzung desselben sorgfältig zu vermeiden ist. Es wird sofort der Inhalt nach Menge, Consistenz, Farbe, Zusammensetzung, Reaction und Geruch bestimmt und in ein reines Gefäss von Glas oder Porzellan gethan.

Sodann wird die Schleimhaut abgespült und ihre Dicke, Farbe, Oberfläche, Zusammenhang untersucht, wobei sowohl dem Zustande der Blutgefässe, als auch dem Gefüge der Schleimhaut besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und jeder Hauptabschnitt für sich zu behandeln ist. Ganz besonders ist festzustellen, ob das vorhandene Blut innerhalb von Gefässen enthalten oder aus den Gefässen ausgetreten ist, ob es frisch oder durch Fäulniss oder Erweichung (Gährung) verändert und in diesem Zustande in benachbarte Gewebe eingedrungen (imbibirt) ist. Ist es ausgetreten, so ist festzustellen, wo es liegt, ob auf der Oberfläche oder im Gewebe, ob es geronnen ist oder nicht u. s. w. Endlich ist besonders Sorgfalt zu verwenden auf die Untersuchung des Zusammenhanges der Oberfläche, namentlich darauf, ob Substanzverluste, Abschürfungen (Erosionen), Geschwüre vorhanden sind. Die Frage, ob gewisse Veränderungen möglicherweise durch den natürlichen Gang der Zersetzung nach dem Tode, namentlich unter Entwicklung gährenden Mageninhaltes, zu Stande gekommen sind, ist stets im Auge zu behalten. — Nach Beendigung dieser Untersuchung werden der Magen und der Zwölffingerdarm in dasselbe Gefäss mit dem Mageninhalt gethan und dem Richter zur weiteren Veranlassung übergeben. In dasselbe Gefäss ist auch später die Speiseröhre, nachdem sie nahe am Halse unterbunden und über der Ligatur durchschnitten worden, nach vorgängiger anatomischer Untersuchung, sowie in dem Falle, dass wenig Mageninhalt vorhanden ist, der Inhalt des Leerdarmes zu bringen. — Endlich sind auch andere Substanzen und Organtheile, wie Blut, Harn, Stücke der Leber, der Nieren u. s. w., aus der Leiche zu entnehmen und dem Richter abgesondert zur weiteren Veranlassung zu übergeben. Der Harn ist für sich in einem Gefässe zu bewahren, Blut nur in dem Falle, dass von einer spectralanalytischen Untersuchung ein besonderer Aufschluss erwartet werden kann. Alle übrigen Theile sind zusammen in ein Gefäss zu bringen. — Jedes dieser Gefässe wird verschlossen, versiegelt und bezeichnet. — Ergibt die Betrachtung mit blossem Auge, dass die Magenschleimhaut durch besondere Trübung und Schwellung ausgezeichnet ist, so ist jedesmal, und zwar möglichst bald, eine mikroskopische Untersuchung der Schleimhaut, namentlich mit Bezug auf das Verhalten der Labdrüsen, zu veranstalten.

Auch in den Fällen, wo sich im Mageninhalt verdächtige Körper, z. B. Bestandtheile von Blättern oder sonstige Pflanzentheile, Ueberreste von thierischer Nahrung finden, sind dieselben einer mikroskopischen Untersuchung zu unterwerfen. — Bei Verdacht einer Trichinenvergiftung hat sich die mikroskopische Untersuchung zunächst mit dem Inhalt des Magens und des oberen Dünndarmes zu beschäftigen, jedoch ist zugleich ein Theil der Musculatur (Zwerchfell, Hals- und Brustmuskeln) zur weiteren Prüfung zurückzulegen.

Begriff „Gift“.

Unter Giften versteht man Substanzen, welche, schon in verhältnissmässig kleiner Menge in den Organismus gebracht, auf andere als mechanische oder thermische Weise die Gesundheit zu schädigen oder den Tod herbeizuführen vermögen. Diese Begriffsbestimmung lässt zwar vom streng toxicologischen Standpunkte manchen Einwand zu, entspricht jedoch dem allgemeinen Sprachgebrauche und dürfte umsomehr genügen, als es bis jetzt nicht gelungen ist, den Begriff „Gift“ vollkommen genau zu definiren. Ueberdies hat der Wunsch nach einer genauen Präcisirung dieses Begriffes gegenwärtig dadurch an Dringlichkeit verloren, dass die neuen Gesetze (österr. Entw. §. 240 und deutsches St. G. §. 229) der Schwierigkeit, ja Unmöglichkeit einer genauen Begriffsbestimmung von „Gift“ dadurch Rechnung tragen, dass sie nicht blos die Beibringung von Gift, sondern auch „anderer Stoffe, die die Gesundheit zu zerstören geeignet sind“, im Auge halten und mit Strafe belegen.

Bedingungen der Giftwirkung.

Absolute Gifte, d. h. Substanzen, die, in den Organismus gebracht, unter allen Umständen die Gesundheit oder das Leben zu zerstören im Stande wären, gibt es nicht, sondern es können jene Substanzen, die wir als Gifte bezeichnen, immer nur unter bestimmten Bedingungen ihre schädliche Wirkung äussern. Da aber von dem Grade, in welchem diese Bedingungen im concreten Falle gegeben sind, auch der Verlauf der Vergiftung, insbesondere die Intensität derselben und die Schnelligkeit, mit welcher die ersten Symptome auftreten, abhängen, so verdienen dieselben zuerst besprochen zu werden. Diese Bedingungen können liegen 1. in der Substanz selbst, 2. in der Art ihrer Beibringung und 3. in gewissen individuellen Verhältnissen.

Dosis.

Ad 1. Alle Substanzen, die wir als Gifte kennen, werden dies erst von einer gewissen Dosis angefangen. Die kleinste Menge der betreffenden Substanz, die bereits krankmachende Wirkungen äussert, nennen wir die Dosis toxica und jene, die bereits den Tod zu bewirken im Stande ist, die Dosis toxica letalis. Es bedarf keiner weiteren Erörterung, wie schwierig es ist, beim Menschen sowohl die Dosis toxica als die Dosis letalis für jedes einzelne Gift zu bestimmen, und dass, wenn solche Dosen aufgestellt werden, dieselben sich immer nur auf durchschnittliche Verhältnisse beziehen können. Am leichtesten ist die Bestimmung solcher Dosen bei local wirkenden Giften, schwierig dagegen bei solchen, denen ausschliesslich oder vorzugsweise eine Wirkung zukommt, die erst durch Resorption der toxischen Substanz, also secundär, sich äussert. Da die experimentelle Toxicologie als Gesetz aufstellt, dass die Allgemeinwirkung eines Giftes eine der Grösse des Thieres proportionale Dosis erfordert, weshalb man mit Rücksicht auf die verschiedene Grösse der Thiere bestrebt ist, zu bestimmen, wie viel Gift im Stande ist, 1 Kilo des betreffenden Thieres krank zu machen oder zu tödten, so wäre in gleicher Weise auch beim Menschen vorzugehen und wenigstens zwischen der Dosis toxica bei Erwachsenen und jener bei Kindern eine Unterscheidung zu machen. Da die österreichische sowohl als andere Pharmakopöen die Maximaldosen der heroischen Arzneimittel zusammenstellen (siehe eine solche Zusammenstellung verschiedener Pharmakopöen in Eulenburg’s Real-Encyclop., Art. „Recept“), so empfiehlt es sich, wenn an den Gerichtsarzt die Frage herantritt, ob die Jemandem beigebrachte Menge einer Substanz schon im Stande war, schädliche Wirkungen hervorzubringen, von den bezeichneten Maximaldosen der behördlich autorisirten Pharmakopöen auszugehen.

Dass ausser der Dosis und ausser den allgemein chemischen Eigenschaften der betreffenden Substanz, wovon wir insbesondere den Aggregatzustand und die Löslichkeit, sowie die Reinheit derselben nennen, noch andere in der Substanz selbst gelegene Verhältnisse einen Einfluss auf die Wirkung der letzteren ausüben, zeigen namentlich giftige Pflanzentheile, von denen es bekannt ist, dass ihr Giftgehalt mit dem Alter und selbst mit dem Standort[398] der Pflanze wechselt und dass viele derselben im frischen Zustande wirksamer sind als im getrockneten und durch längeres Liegen sogar jede Wirksamkeit verlieren können. Als Beispiel nennen wir die Frondes sabinae, welche frisch so giftig sich erweisen (pag. 235), während alten ausgetrockneten Zweigen, da aus ihnen das giftige ätherische Oel verflüchtigt ist, keine oder nur eine sehr geringe Giftwirkung zukommt. Gleiches gilt von vielen anderen Pflanzen, deren wirksames Princip ein ätherisches Oel bildet, und ebenso von Secale cornutum, das im Laufe der Zeit ebenfalls seine Wirksamkeit verliert. Auch bei giftigen Chemikalien kann im Laufe der Zeit unter gewissen Umständen eine Zersetzung eintreten, die die Giftigkeit derselben wesentlich zu ändern im Stande ist, wovon die Blausäure ein Beispiel liefert, die sich von selbst unter Bildung von ameisensaurem Ammonium zersetzt, ebenso das Cyankalium, welches beim Liegen an der Luft schon durch die Kohlensäure der letzteren zersetzt wird und dessen wässerige Lösung sich besonders bei Zutritt organischer Substanzen sehr bald in eine braune, nach Ammoniak riechende Flüssigkeit verwandelt.

Vehikel.

Ad 2. Es kommt sowohl das Vehikel in Betracht, in welchem, als der Weg, auf welchem das Gift beigebracht worden ist.

In ersterer Beziehung lehrt die Erfahrung, dass die Gifte, ausgenommen die flüssigen, selten als solche, d. i. in Substanz, sondern meist in einem Vehikel genommen oder beigebracht werden. Insbesondere sind es verschiedene Getränke und Speisen, die als Vehikel des, namentlich heimlich beizubringenden Giftes dienen müssen. Ein solches Vehikel kann je nach seinen Eigenschaften die Giftwirkung bald befördern, bald verzögern oder abschwächen und selbst ganz aufheben. Ist die Substanz in dem Vehikel löslich, so wird die Wirkung des Giftes desto intensiver und desto früher eintreten, je vollständiger sich das Gift zu lösen vermochte, bevor es einverleibt wurde, was ausser von der Natur (auch Temperatur) des Vehikels, allerdings auch von der Löslichkeit der Substanz und von der Zeit, durch welche diese mit dem Vehikel in Berührung stand, abhängig sein wird. Welcher Einfluss dem erwähnten Umstande zukommt, lehrt am deutlichsten die Arsenikvergiftung. Wurde das bekanntlich schwer lösliche Gift sofort als solches oder Speisen beigemischt gegeben, so können selbst Stunden verfliessen, bevor die Giftwirkung sich zeigt und es prävaliren dann die Symptome der sogenannten Gastroenteritis toxica; wurde jedoch der Arsenik gelöst genommen, so tritt die Wirkung nicht blos ungleich früher auf, sondern sie zeigt nicht selten auch ein anderes Bild, das des sogenannten Arsenicismus cerebrospinalis, in welchem, weil die Resorption sehr rasch erfolgt, weniger die localen, als die secundären Symptome vorwiegen. Ebenso wird die Giftwirkung befördert werden, wenn das Vehikel aus einer an und für sich giftigen Verbindung einen noch giftigeren Körper frei macht. Bekanntlich wird Cyankalium schon durch die schwächsten Säuren zersetzt und entwickelt Blausäure und man kann sich sofort eine wässerige Blausäurelösung darstellen, wenn man grobgestossenes Cyankalium mit diluirter Weinsäure übergiesst (Clark). Der gleiche Vorgang wird aber stattfinden, wenn Jemand Cyankalium in saurem Wein nimmt, in welchem Falle nicht blos eine intensivere Wirkung des Giftes sich zeigt, sondern auch, da gleichzeitig das Kalium durch die Säure gebunden wird, jene aufquellende Wirkung des Kaliumhydroxyds entfällt oder abgeschwächt wird, welche, wenn wässerige Cyankaliumlösung genommen wurde, sich an der Magenschleimhaut gewöhnlich in auffallender Weise zu äussern pflegt.[399]

Einfluss des Vehikels auf die Giftwirkung.

Eine Abschwächung, beziehungsweise Verzögerung der Giftwirkung kann durch das Vehikel zunächst insoferne veranlasst werden, als dasselbe das Gift diluirt, vertheilt oder einhüllt, und es wird sich dies desto mehr bemerkbar machen, je grösser die Menge des Vehikels war, in welchem das Gift genommen wurde. Es kann jedoch eine Abschwächung, ja selbst eine vollständige Aufhebung der Giftwirkung auch erfolgen, wenn das Vehikel das Gift chemisch zu binden oder zu neutralisiren vermag. Dies könnte geschehen, wenn z. B. Gifte, deren Wirkung vorzugsweise auf ihrer grossen Affinität zu Eiweisskörpern beruht, in einem eiweisshältigen Vehikel, z. B. Sublimat in einer Eierspeise, oder Gifte, die, wie viele Alkaloide, durch Tannin gefällt werden, in schwarzem Kaffee oder Theeabsud oder mit anderen Worten, wenn sie in einem solchen Vehikel gegeben würden, welches bei einer Vergiftung mit dem betreffenden Körper als Gegenmittel am Platze gewesen wäre.

Weg.

Der häufigste Weg, auf welchem Gifte in den Organismus gelangen, ist der obere Theil des Verdauungstractes, d. h. sie werden geschluckt. Nur ganz ausnahmsweise werden sie durch den After eingebracht, z. B. durch Klysmen oder Suppositorien, oder beim Narcotisiren per rectum (Wiener med. Blätter. 1884, pag. 788). Ein Unicum ist der am 22. April 1878 vorgekommene Fall von (eingestandenem) Selbstmord eines jungen Mädchens durch — ein Klysma mit Wanzengift (alkoholische Sublimatlösung!). Medicinale Vergiftungen von der Scheide, respective von der Uterushöhle aus sind wiederholt vorgekommen, aber auch verbrecherische Einbringung von Gift auf diesem Wege wurde beobachtet, und zwar nicht blos zu Fruchtabtreibungszwecken, sondern auch behufs absichtlicher Tödtung. Insbesondere werden von Ansiaux und Mangor mehrere Fälle erzählt, in denen Frauen durch Einbringung von Arsenik in die Scheide umgebracht worden sind (Henke’s Zeitschr. I, 3. Heft). Auch von der äusseren Haut aus können Vergiftungen erfolgen, wobei das Gift entweder die unverletzte Haut durchdringt, oder zuerst die Haut erodirt, oder indem es mit von der Epidermis entblössten wunden Stellen der Haut in Berührung kommt oder subcutan beigebracht wird. Auf diese Weise können insbesondere medicinale Vergiftungen geschehen, so z. B. bei hypodermatischer sowohl als namentlich subcutaner Anwendung von Medicamenten oder bei der antiseptischen Wundbehandlung, insbesondere mit Sublimat oder mit Carbolsäure. Auch viele septische Vergiftungen und solche mit vergifteten Waffen, sowie die durch Biss giftiger oder wüthender Thiere gehören hierher und sind in vielen Beziehungen analog jenen, welche in der experimentellen Toxicologie durch unmittelbare Einbringung des Giftes in den Kreislauf erzeugt werden. Endlich sind die Respirationswege zu erwähnen, durch welche gasförmige oder flüchtige Gifte in den Körper gelangen können, eine Vergiftungsform, die nach jener per os am häufigsten vorzukommen pflegt.

Der Weg, auf welchem Gifte in den Organismus gebracht werden, ist keineswegs gleichgiltig, denn einestheils hängt die Schnelligkeit und Intensität der Giftwirkung von der Applicationsweise ab, anderseits aber gibt es Substanzen, die überhaupt nur dann eine giftige Wirkung äussern, wenn sie auf bestimmtem Wege eingeführt worden sind. Am schnellsten und intensivsten zeigt sich die Giftwirkung, wenn das Gift unmittelbar in den Kreislauf gelangte, da ja alle Gifte, ausser die local wirkenden, zuerst in’s Blut aufgenommen (resorbirt) werden müssen, wenn sie wirken sollen. Es gilt dies jedoch nicht ausnahmslos. So hat Strychnin, wie Leube und Rossbach (Med. Centralbl. 1873, Nr. 24) angeben, vom Magen aus eine intensivere Wirkung, als wenn es subcutan applicirt wird, und vom Arsenik sagt Boehm (Arch. f. exp. Path. 1874, pag. 96), dass die kleinste letale Dose bei Application per os noch nicht genügt, um, direct in eine Vene eingespritzt, ein gleiches Thier zu tödten, und dass bei letzterem Applicationsmodus der Tod immer etwas später erfolgt, als bei der Vergiftung durch den Magen. Ebenso hat Mosso (Virchow’s Jahrb. 1875, I, 463) die schon von Anderen beobachtete Thatsache bestätigt, dass der Brechweinstein von Venen aus erst nach viel grösseren Dosen (2–2½ Dgrm.) emetisch wirkt, als dies vom Magen aus der Fall ist.

Ein Beispiel für die Thatsache, dass manche Gifte, wenn sie auf bestimmtem Wege applicirt werden, ungleich giftiger wirken als auf anderen, liefern gewisse Kaliumsalze, die, wenn sie direct in den Kreislauf gebracht werden, sich als heftige Herzgifte erweisen, während vom Magen aus erst verhältnissmässig grosse Dosen giftige Wirkung äussern.

Die Ursache dieser Erscheinung ist nach L. Herrmann darin zu suchen, dass diese Salze vom Magen aus langsam resorbirt, dafür aber sehr rasch ausgeschieden werden, so dass bei Application des Salzes per os der Giftgehalt des Blutes nicht hoch genug steigt, um Allgemeinwirkungen hervorzurufen. Auch vom Curare werden, wenn dieses geschluckt wird, grosse Dosen ohne Schaden vertragen, während schon geringe Mengen in das Blut injicirt rasch die bekannte lähmende Wirkung äussern.

Einfluss der individuellen Verhältnisse und der Angewöhnung.

Ad 3. Von den individuellen Verhältnissen, die auf die Giftwirkung einen Einfluss üben können, kann man allgemeine und locale unterscheiden. Zu ersteren gehört insbesondere das Alter, und wir haben bereits oben erwähnt, dass Kinder auf ungleich kleinere Dosen eines Giftes reagiren als Erwachsene, auch lehrt die Erfahrung, dass gegenüber gewissen Giften, so namentlich gegenüber den Opiaten, die Empfindlichkeit der Kinder sogar eine unverhältnissmässig grosse sein kann.[400] Ebenso ist die Annahme berechtigt, dass Individuen, deren Resistenzfähigkeit durch Krankheit oder Alter herabgesetzt ist, auch empfindlicher gegen Gifte sich erweisen werden, als gesunde und kräftige Individuen. Von einer Idiosynkrasie gegen bestimmte giftige Substanzen könnte nur dann die Rede sein, wenn bei einem Individuum schon nach erfahrungsgemäss nicht toxischen Gaben derselben Intoxicationserscheinungen auftreten würden, ohne dass man einen Grund hierfür nachzuweisen im Stande wäre. Für die Möglichkeit einer solchen eigenthümlichen und ungewöhnlichen individuellen Reaction sprechen ausser dem erwähnten Verhalten kleiner Kinder gegen Opiate auch verschiedene Erfahrungen, die man in dieser Beziehung bei erwachsenen Patienten gegenüber bestimmten Heilmitteln, sowie auch bei gesunden Personen gegenüber entschieden unschädlichen Nahrungs- oder Genussmitteln zu machen in der Lage war.

Dass bis zu einem gewissen Grade auch eine Angewöhnung an einzelne Gifte möglich ist, so dass, wenn diese besteht, Dosen einer toxischen Substanz vertragen werden können, die sonst heftige und selbst lebensgefährliche Erscheinungen hervorgerufen hätten, ist eine vielfach sichergestellte Thatsache. Bekannt sind in dieser Beziehung die Arsenikesser in den Alpenländern[401], noch mehr aber die Erfahrungen bei der therapeutischen Anwendung des Morphins, welche lehren, dass im Laufe derselben mit der Dose gestiegen werden muss, wenn die betreffende Wirkung erzielt werden soll, und dass die Kranken schliesslich, allerdings nicht immer ohne Nachtheil (Morphinismus), bis zu Dosen gelangen können, die sonst bei denselben Individuen sich als letal erwiesen hätten und selbst zur Tödtung mehrerer Personen genügen würden. Ausserdem liefert uns aber der Alkohol und das Nicotin alltägliche Beispiele der Möglichkeit der Angewöhnung an Gifte, auch lehrt die experimentelle Toxicologie, dass Versuchsthiere auf neue Dosen gewisser Gifte häufig ungleich schwächer reagiren, als auf frühere, und dass manchmal, so z. B. beim Nicotin, auch nach der Restitution eine verminderte Empfänglichkeit, und zwar selbst durch lange Zeit, also eine „erworbene Immunität“, zurückbleibt.[402]

Zustand des Magens.

Von den localen, die Giftwirkung beeinflussenden Verhältnissen ist insbesondere der Zustand des Magens zu beachten. Zuvörderst ist es nicht gleichgiltig, ob der Magen zur Zeit, als das Gift gereicht wurde, leer oder mit Speisen gefüllt war. Im letzteren Falle kann die Giftwirkung verzögert und selbst bedeutend abgeschwächt werden, besonders wenn das Gift in Substanz gegeben wurde, während im ersteren, da das Gift sofort mit der Magenwand in Contact kommt, die Wirkung schnell und intensiv eintritt. Aber auch die chemische Beschaffenheit des Mageninhaltes ist von Wichtigkeit und kann in gleicher Weise die Giftwirkung entweder beschleunigen oder verzögern, wie wir dies vom Vehikel, in dem das Gift gegeben wurde, auseinandergesetzt haben. Ob auch der gesunden oder kranken Beschaffenheit der Magenschleimhaut ein wesentlicher Einfluss auf den Verlauf einer Vergiftung zugeschrieben werden kann, ist fraglich. Quetsch (Berliner klin. Wochenschr. 1884, Nr. 23) fand bei seinen Versuchen die Resorptionsfähigkeit des Magens bei chronischem Magencatarrh und bei Carcinom entschieden verlangsamt, bei Ulcus rotundum dagegen beschleunigt.

Die Diagnose stattgehabter Vergiftung.

Die Diagnose, dass eine Vergiftung stattgefunden habe, insbesondere, dass Jemand den Vergiftungstod gestorben sei, muss sich stützen: 1. auf die Erwägung der dem Tode vorhergegangenen Krankheitserscheinungen, 2. auf das Resultat der Obduction, 3. auf das Resultat der chemischen Untersuchung der Leichentheile, und 4. auf die Erwägung der Umstände des Falles.

1. Die dem Tode vorausgegangenen Erscheinungen.

Dieselben werden zunächst abhängen von der Natur und Wirkungsart des betreffenden Giftes, die wir bei Besprechung der einzelnen Gifte kennen lernen werden. Hier wollen wir nur bemerken, dass sie im Allgemeinen von dem Umstande bedingt sind, ob die Veränderungen und Functionsstörungen, die das Gift veranlasst, zunächst nur die Applicationsstelle betreffen, oder erst secundär durch die Aufnahme des Giftes in’s Blut und Uebertragung auf andere entferntere Organe veranlasst werden. Ersterer Wirkung begegnen wir bei den sogenannten irritirenden, insbesondere bei den ätzenden Giften, und bezeichnen das ganze Krankheitsbild, welches durch die Ingestion dieser in dem Magen hervorgebracht wird, als „Gastroenteritis toxica“.

Locale und entferntere Vergiftungserscheinungen in vivo.

Die Symptome derselben bestehen im Allgemeinen in sofort oder bald nach der Ingestion des Giftes eintretenden Schmerzen in der Magengegend, beziehungsweise auch in den Schlingorganen, in Brechneigung und meist wirklichem und heftigem Erbrechen, zu welchem sich Spannung des Unterleibes, unstillbarer Durst, grosse Unruhe, häufig auch Diarrhöe und Tenesmus hinzugesellen, und führen diese meistens in wenigen Stunden unter Collapsus zum Tode, wenn sie nicht eine protrahirtere Erkrankung bedingen, welche entweder ebenfalls mit dem Tode oder mit vollständiger oder unvollständiger Genesung enden kann. Die genannten Symptome sind für sich allein weder für ein bestimmtes Gift, noch für eine Vergiftung überhaupt absolut charakteristisch, können vielmehr auch durch natürliche Erkrankung hervorgerufen werden, und zwar sowohl durch solche localer als allgemeiner Natur. Zu ersteren gehören acute Magen- und Darmcatarrhe, Incarcerationen, namentlich innere, und die Peritonitis, insbesondere die P. perforativa und, wie in einem von Späth (Württemb. Correspondenzbl. 1882, Nr. 26) mitgetheilten Falle, die Embolie des Stammes der Gekrösarterien, zu letzteren acute Infectionskrankheiten und von diesen in erster Linie die Cholera, und zwar sowohl die epidemische, als die Cholera nostras, deren Aehnlichkeit mit Arsenikvergiftung immer wieder und mit vollem Recht hervorgehoben wird. Auch die innere Verblutung, besonders die abdominale, wie sie nach Berstung der schwangeren Tuba, oder von Aneurysmen der Art. lienalis etc. nicht gar selten vorkommt, führt unter gastrischen Erscheinungen, namentlich auch unter Erbrechen, zum Tode.

Jene Gifte, welche erst nach erfolgter Resorption ihre Wirkung äussern, bewirken entweder Störungen im Stoffwechsel, oder sie rufen Reizung oder Lähmung von Nervenapparaten hervor.

Vergiftungssymptom ante mortem.

Im ersteren Falle sehen wir entweder den Tod unter Erstickungserscheinungen erfolgen, so z. B. wenn durch das in das Blut gelangte Gift die respiratorische Function desselben unmöglich gemacht wurde, wie bei der Vergiftung mit Kohlenoxydgas, oder es treten subacute oder auch chronische Ernährungsstörungen auf, von denen viele auf körnige oder fettige Degeneration der Organe zurückgeführt werden können, wovon insbesondere die Phosphorvergiftung und die chronische Arsenikvergiftung ein Beispiel liefert. Im letzteren Falle ist der Verlauf der Vergiftung in der Regel ein sehr acuter, häufig ein fulminanter, ein Umstand, der bewirkt, dass von einer Beobachtung und Verfolgung der dem Tode vorausgegangenen klinischen Erscheinungen durch Andere, insbesondere durch einen Arzt, meist gar keine Rede sein kann und das Plötzliche oder Unerwartete des Eintrittes des Todes in der Regel das Einzige ist, was man zu erheben vermag. Bei so fulminantem Verlauf tritt der Tod fast immer unter den Erscheinungen der Erstickung auf, die sich durch Dyspnoe, rasche Bewusstlosigkeit und Convulsionen kundgibt. In nicht so rapiden Fällen lassen sich eher klinische Symptome constatiren, die diagnostisch verwerthet werden können; so die Erscheinungen der Narcose, die auf ein narcotisches Gift, die des Tetanus, die auf Strychnin und ihm verwandte Gifte schliessen lassen.

Auch die genannten Symptome sind für sich allein nicht im Stande, eine Vergiftung zu beweisen, da gleiche oder ähnliche auch bei verschiedenen natürlichen Erkrankungen, respective Todesarten, vorkommen können. So erinnern wir an die Aehnlichkeit des Krankheitsbildes der Phosphorvergiftung mit acuter Leberatrophie, mit pyämischen und septischen Processen und selbst mit jenen eines heftigen Gastroduodenalcatarrhs, und an die Thatsache, dass alle möglichen plötzlichen oder mindestens raschen Todesarten, wie Hirnhämorrhagie (besonders H. intermeningealis, welcher in der Regel Berstung eines Aneurysmas einer der Basilararterien zu Grunde liegt), der so häufige Tod durch Herzlähmung, ferner jener durch innere Verblutung, dann der plötzliche Tod im Wochenbett u. dergl. schon zum Verdacht bestehender Vergiftung Veranlassung gegeben haben, und dass auch Septicämie, Urämie (Eclampsie der Schwangeren), Acetonämie und manche andere acute Processe für eine äussere Intoxication gehalten werden können und thatsächlich gehalten wurden, wovon wir eine ganze Reihe von Fällen aus unserer eigenen Erfahrung anzuführen im Stande wären.[403] Unter diesen waren zwei, wo die in dem einen Falle durch Pericarditis, im anderen durch Pneumonie bewirkte Agonie für eine durch medicinale Anwendung von Morphium veranlasste letale Narcose gehalten worden war.

Es ist ferner zu beachten, dass bei vielen Giften eine locale mit der Resorptionswirkung sich combinirt, und dass es, wie bereits vom Arsenik bemerkt wurde, auch nur von den Umständen abhängen kann, ob die eine oder die andere Wirkung stärker hervortritt, beides Thatsachen, die nicht geeignet sind, die Diagnose einer stattgehabten Vergiftung und noch weniger die Erkennung des Giftes selbst blos aus den während des Lebens aufgetretenen Erscheinungen zu erleichtern. Ausserdem ist noch zu bemerken, dass selbst dann, wenn Gelegenheit war, die Symptome während des Lebens zu beobachten, diese Beobachtung häufig nur durch Laien gemacht wird, nicht aber durch einen Arzt, der entweder gar nicht oder bereits zu spät gerufen wurde, wodurch die einschlägigen Angaben, abgesehen davon, dass sie auch absichtlich gefälscht werden können, an Verlässlichkeit und diagnostischem Werth einbüssen müssen.

Eintritt und Verlauf der Vergiftungssymptome.

Der Zeitpunkt des Eintrittes der ersten Intoxicationserscheinungen fällt keineswegs immer zusammen mit dem der Einverleibung des Giftes. Augenblickliche Wirkung treffen wir nur bei den stark ätzenden Giften, und diese macht sich schon geltend in dem Momente, in welchem die Substanz geschluckt wird. Bei allen übrigen Giften verstreicht zwischen der Einverleibung des Giftes und den ersten Intoxicationserscheinungen eine gewisse Zeit, die allerdings von wenigen Augenblicken bis zu mehreren Stunden variiren kann. Die Dauer derselben wird abhängen einerseits von der Natur der Giftsubstanz, anderseits von der Grösse der Gabe und den bereits oben erwähnten Verhältnissen, welche die Giftwirkung theils zu befördern, theils zu verzögern im Stande sind. Sehr rasch und in der Regel schon wenige Augenblicke nach der Ingestion treten die Vergiftungserscheinungen nach Blausäure und nach Cyankalium auf, doch werden wir Fälle kennen lernen, die zeigen, dass auch bei diesen Giften die Wirkung nicht immer sofort sich einstellt, sondern die betreffenden Individuen noch im Stande sein können, nicht blos eine Strecke zu gehen, sondern selbst complicirtere Handlungen zu unternehmen. Die Wirkung der metallischen Gifte sehen wir keineswegs immer schon in der ersten halben Stunde nach der Ingestion sich einstellen, sondern können häufig beobachten, dass über eine Stunde, mitunter selbst mehrere Stunden vergehen, bevor Vergiftungserscheinungen sich zeigen. Bei diesen Giften ist besonders der Umstand von Einfluss, ob dasselbe bereits im gelösten Zustande oder ungelöst gegeben wurde, und namentlich im letzteren Falle, ob der Magen gerade leer oder mit Speisen gefüllt gewesen ist. Bezüglich der giftigen Alkaloide wissen wir ebenfalls, dass die Wirkung selten früher als nach beiläufig einer halben Stunde eintritt und selbst stundenlang auf sich warten lassen kann; dies gilt besonders vom Morphium und vom Strychnin. Hierbei ist ausser der Dosis, dem Mageninhalt etc. auch der Umstand von Einfluss, ob das reine Alkaloid oder ein Salz desselben genommen wurde, da es bekannt ist, dass ersteres nur schwer, letzteres dagegen leicht im Wasser sich löst, daher dieses früher als jenes zur Resorption gelangen wird.

Die Resorption von den Lungen aus geht sehr rasch vor sich, daher ist auch die Wirkung gasförmiger oder flüchtiger Gifte, die inspirirt werden, eine meist schnelle, und zwar eine desto schnellere, je mehr davon in der Respirationsluft enthalten ist. Kommen die giftigen Gase ausschliesslich oder nur mit wenig atmosphärischer Luft vermischt zur Einathmung, so kann das Zusammenstürzen schon nach wenigen Athemzügen erfolgen, wie dies z. B. häufig beim Reinigen von Abtrittsgruben oder Brunnen der Fall ist, während in einem Raume, in welchem die Luft mit dem giftigen Gase nicht übersättigt war, erst nach mehr weniger längerem Verweilen Intoxicationserscheinungen sich einstellen, die aber selten plötzlich dem Leben ein Ende machen, sondern erst nach fortgesetzter Inhalation zum Tode führen, wie wir z. B. bei der Vergiftung durch Kohlenoxydgas sehen.

Bei acuten und letal endenden Vergiftungen halten die Vergiftungserscheinungen in der Regel vom Momente ihres ersten Auftretens bis zum Tode an und nehmen an Intensität gleichmässig zu. Nur ausnahmsweise geschieht es, dass die Intoxicationserscheinungen für einige Zeit nachlassen, um, nachdem sich der Kranke scheinbar erholt, neuerlich und meist mit vermehrter Heftigkeit einzutreten. Solches wurde in ganz vereinzelten Fällen von Vergiftung mit mineralischen Giften beobachtet, wiederholt dagegen nach Vergiftungen mit Narcoticis und als remittirende Form der betreffenden Vergiftung beschrieben. Es handelt sich in solchen Fällen entweder um neuerliche Resorption von anfangs nicht mit den Schleimhäuten in Berührung gekommenen Giftmengen oder um Folgezustände, die durch die Vergiftung veranlasst wurden und die acut zum Tode führen können, nachdem der erste Sturm der Vergiftungserscheinungen bereits abgelaufen ist. Wir werden auf diesen Umstand bei Besprechung der narcotischen Gifte zurückkommen und wollen hier nur bemerken, dass ein solcher Verlauf deshalb von grosser Wichtigkeit ist, weil eine neuerliche Exacerbation der Erscheinungen auf eine abermalige Beibringung von Gift bezogen werden könnte, also auf einen Vorgang, der bei Giftmorden wiederholt eingeschlagen worden ist. Von solchen acuten Folgezuständen, die noch als primäre Giftwirkung aufgefasst werden können, sind die Erkrankungen zu unterscheiden, die erst nachträglich in Folge der durch das Gift gesetzten Veränderungen, insbesondere in Folge der reactiven entzündlichen Processe, eintreten und mitunter erst nach langer Zeit zum Tode führen können.

Genesung. Ausscheidung von Giften.

Der Ausgang in Genesung erfordert erstens die Ausscheidung des im Körper befindlichen Giftes und zweitens die Beseitigung der durch das Gift veranlassten Veränderungen. Ein gewisser Theil des Giftes wird häufig, noch bevor er zur Wirkung gelangt, durch Erbrechen aus dem Körper entfernt. Je früher das Erbrechen eintritt und je intensiver sich dasselbe gestaltet, von desto günstigerem Einflusse ist dasselbe und es kann allein dadurch besonders bei schwerer löslichen und schwerer resorbirbaren Substanzen die Wirkung grosser Giftdosen paralysirt oder wesentlich abgeschwächt werden. Solche Substanzen können aber auch unverändert in den Darm gelangen, und wenn sie nicht von hier aus zur Resorption kommen oder anderweitig gebunden oder zerstört werden, mit dem Stuhle abgehen. Die Ausscheidung resorbirter Gifte geschieht vorzugsweise durch die Nieren, ausserdem aber auch durch die Speicheldrüsen, die Galle, den Darmcanal und die äussere Haut, und, wodurch Vergiftung von Säuglingen erfolgen kann, auch durch die Milch (Brouardel, Annal. d’hygiène publ. 1885, pag. 73; Fehling, Arch. f. Gyn. XXVIII), jene der flüchtigen auch durch die Lungen. Die Ausscheidung der resorbirten Gifte durch den Darmcanal scheint häufiger vorzukommen als man bisher dachte. Vom Arsenik ist dieses schon lange bekannt, jetzt kann dieses auch vom Sublimat und anderen Quecksilberverbindungen als erwiesen angesehen werden und neuestens auch von der Carbolsäure.[404] Tauber (Arch. f. experim. Path. 1890, XXVII, pag. 335) hat dieses auch bezüglich des Morphins gefunden, insbesondere dargethan, dass subcutan einverleibtes Morphin unverändert durch den Magendarmcanal, respective durch die Fäces ausgeschieden wird. An den Ausscheidungsstellen kann es zu krankhaften Veränderungen kommen, so z. B. zu Nephritis, toxischen Dermatosen, katarrhalischen und selbst nekrotischen Erscheinungen an der Schleimhaut des Respirations- oder Darmtractus. Bei einzelnen Giften, namentlich bei den gasförmigen, sowie bei den Alkaloiden und bei den leichtlöslichen mineralischen Giften erfolgt die Ausscheidung schnell und die meisten lassen sich schon in den ersten Stunden, d. h. bald nach dem Auftreten der ersten Intoxicationserscheinungen im Harne nachweisen, eine Thatsache, die uns den Wink gibt, in allen solchen verdächtigen Krankheitsfällen zu trachten, den Harn zu sammeln und der chemischen Untersuchung zu übergeben. Bei Giften, welche mit den Bestandtheilen des Organismus festere Verbindungen eingehen, erfolgt die Ausscheidung ungleich langsamer. Hierher gehören viele metallische Gifte, die eine grosse Affinität zu den Eiweisskörpern besitzen oder durch Assimilation im Körper verbleiben, selbst in der Art, dass normale anorganische Bestandtheile des Körpers durch sie ersetzt werden können.[405]

Die meisten der forensisch wichtigen Gifte werden unverändert ausgeschieden, andere, nachdem sie im Körper gewisse Veränderungen, namentlich durch Oxydation erlitten haben. Zu ersteren gehören insbesondere die metallischen Gifte und Alkaloide[406], zu letzteren der Phosphor und das Kohlenoxydgas, dann die Säuren und Alkalien, welche im Harne und in anderen Ausscheidungen als Salze erscheinen.

Die Restitutio ad integrum erfolgt nach Vergiftung mit Alkaloiden, sowie mit flüchtigen und gasförmigen Giften in der Regel sehr bald und vollständig, keineswegs aber immer. Namentlich können in jenen Fällen, wo der Stoffwechsel wichtiger Nervencentren, insbesondere des Gehirns, durch längere Zeit gestört oder verhindert war, schwere Functionsstörungen zurückbleiben, an denen, wie z. B. schwere Kohlenoxydvergiftungen zeigen, die Betreffenden monate- und jahrelang zu laboriren haben. Die Vergiftungen mit mineralischen Giften zeigen nicht blos häufig einen protrahirten Verlauf, sondern enden auch nicht selten mit nur unvollständiger Genesung. Insbesondere sehen wir nach Vergiftungen mit ätzenden Substanzen Stricturen des Oesophagus, hochgradige Verdauungsstörungen und in deren Folge Zustände zurückbleiben, die sogar als „Siechthum“ im Sinne des Gesetzes bezeichnet werden müssen. Auch nach Vergiftungen mit metallischen Giften können langdauernde Ernährungsstörungen, namentlich in Folge der meist eingetretenen körnigen und fettigen Degenerationen, restiren, in anderen Fällen wieder Störungen der Nervenfunctionen, wie wir sie manchmal nach Arsenikvergiftung, am häufigsten aber nach Vergiftungen mit Bleisalzen beobachten können.

2. Der Sectionsbefund.

Bei einzelnen Vergiftungen zeigt schon die äussere Besichtigung der Leiche gewisse auffallende Befunde. Es gehört hierher die icterische Färbung der Haut und der Schleimhäute bei der Phosphorvergiftung und die auffallend hellrothe Farbe der Todtenflecke bei Individuen, die im Kohlenoxydgas um’s Leben gekommen sind, sowie die graue bei der typischen Vergiftung mit Kaliumchlorid. Ebenso sehen wir bei Vergiftungen mit ätzenden Flüssigkeiten, besonders mit Schwefelsäure, nicht blos die Lippen und die Mundschleimhaut verschorft, sondern können häufig von den Mundwinkeln herabziehende, lederartige, meist hellbraun verfärbte Streifen bemerken, die vom Ueberfliessen der ätzenden Flüssigkeit herrühren. In anderen Fällen kann die Leiche einen auffallenden Geruch, z. B. nach bitteren Mandeln, ausströmen, und es ist vorgekommen, dass bei sehr acuten Phosphorvergiftungen (mit Phosphorpaste) im Dunkeln leuchtende Dämpfe von der Leiche ausgingen und schon dadurch die Todesart ausser Zweifel stellten.

In den meisten Fällen unterscheiden sich die Leichen Vergifteter äusserlich nicht wesentlich von anderen, oder bieten wenigstens kein äusseres Merkmal, welches, wie einzelne der oben genannten, schon für sich allein den Schluss gestattet, dass eine Vergiftung stattgefunden habe.

Die innere Untersuchung kann locale oder solche Befunde ergeben, die erst durch Resorption des Giftes veranlasst wurden.

Mageninhalt.

Der Sitz der wichtigsten localen Befunde ist der Magen, und es ist in dieser Beziehung sowohl der Mageninhalt als das Verhalten der Magenwand zu beachten.

Geruch.

Ersterer kann zunächst einen eigenthümlichen Geruch bieten, so z. B. nach Phosphor, nach bitteren Mandeln, nach Alkohol, Chloroform, Sabina, Opium etc. Solche Erscheinungen sind äusserst wichtig und machen sich besonders in dem Momente bemerkbar, in welchem man den Magen eröffnet, auch tritt der Geruch deutlicher hervor, wenn man den Mageninhalt in ein Gefäss verschliesst und nach einiger Zeit wieder dazu riecht.

Nicht jeder eigenthümliche Geruch, den der Mageninhalt bietet, ist auf eine stattgehabte Vergiftung zu beziehen. So findet sich der Alkoholgeruch ungemein häufig bei den verschiedensten Todesarten, welche mit dem Alkoholgenuss in keiner oder doch nur in entfernter Beziehung stehen; ebenso kann ein ätherischer oder diesem ähnlicher Geruch von Medicamenten herrühren, die gegeben wurden, und es sind uns nicht einmal, sondern wiederholt Fälle vorgekommen, wo nicht blos der Magen, sondern, wie dies auch bei vielen der erwähnten Vergiftungen häufig sich findet, auch die Lungen und das Gehirn einen eigenthümlichen Geruch entwickelten, obgleich die Personen zweifellos eines natürlichen Todes verstorben waren, und wo sich herausstellte, dass derselbe von belebenden Tropfen (meist Aethertropfen), die kurz vor dem Sterben gereicht worden waren, oder von subcutanen Aether- oder Kampherinjectionen herrührten. Einmal fanden wir einen auffallenden Geruch nach Moschus, der als Analepticum gegeben worden war und wiederholt den Geruch nach ätherischen Oelen, der von Genussmitteln herrührte.

Blutiger Mageninhalt ist nach Vergiftung mit ätzenden sowohl als mit irritirenden Giften sehr häufig und rührt meist von Läsionen der Gefässe der Magenschleimhaut her, die durch Arosion veranlasst wurden. Nicht selten kommt jedoch der blutige Mageninhalt erst postmortal zu Stande, entweder durch Transsudation des Blutes aus der hochgradig injicirten oder ecchymosirten Magenschleimhaut in die Magenhöhle, oder dadurch, dass der stark sauere oder alkalische Mageninhalt das Blut aus der hyperämischen Magenwand in sich aufnimmt, wobei das Hämoglobin gleichzeitig zum grössten Theile in Hämatin sich zersetzt. Je weiter diese Zersetzung, sei es schon während des Lebens oder erst nach dem Tode, gediehen ist, desto mehr ist das Blut in seiner Farbe verändert und kann schwarzbraun bis schwarz erscheinen. Doch kann auch die gewöhnliche Magensäure eine kaffeesatzfärbige Zersetzung des ausgetretenen Blutes bewirken. Nach gewissen Vergiftungen, wie z. B. nach Cyankaliumvergiftung, kann der blutige Mageninhalt auffallend roth oder braunroth erscheinen, was in einer specifischen Wirkung des Giftes auf den Blutfarbstoff seinen Grund hat.

Farbe und Reaction.

Auch andere als durch Blut veranlasste und mitunter eigenthümliche Verfärbungen des Mageninhaltes können vorkommen, so grüne nach Vergiftung mit chlorophyllhaltigen Pflanzentheilen (Sabina) oder, wie wir wiederholt sahen, nach Vergiftungen mit Arsengrün, gelbe, wenn Laud. liq. Sydenhami, Jod oder chromsaures Kali, blaue, wenn Kupfervitriol genommen wurde u. s. w. Sie können auch von einem Farbstoff herrühren, mit welchem das Gift gemengt war, was z. B. bei Zündhölzchenköpfchen und bei Sublimatpastillen vorkommt.[407]

Die Reaction des Mageninhaltes zu prüfen darf niemals unterlassen werden, und kann namentlich bei Vergiftungen mit stark sauren oder stark alkalischen Substanzen eine hohe Bedeutung erlangen. Doch ist nicht zu übersehen, dass die ursprüngliche Reaction theils durch gereichte Gegengifte, theils erst nachträglich an der Leiche sich ändern kann. Von noch höherer Bedeutung sind verdächtige Substanzen, die im Magen gefunden werden können, so verdächtige Pflanzentheile, insbesondere aber körnige oder krystallinische Körper, die entweder im Mageninhalt oder in dem der Magenschleimhaut anhaftenden Schleime eingebettet sind. Letzterer Befund ergibt sich am häufigsten bei der Arsenikvergiftung und ist hier besonders in der schweren Löslichkeit des Arseniks begründet. Der Befund anderer Gifte in Körnchen- oder Krystallform ist im Ganzen selten, doch fanden wir in einem Falle Bleizucker, in einem anderen Sublimat in Substanz und in einem dritten eine Menge Krystalle von Strychninum purum. Grössere Körner oder Krystalle sind verhältnissmässig leicht aufzufinden, kleinere müssen mehr mit dem Gefühl, als mit den Augen aufgesucht werden, ein Verfahren, das uns schon wiederholt, namentlich bei Arsenikvergiftungen, ausgezeichnete Dienste geleistet hat. Bei sehr faulen, insbesondere bei exhumirten Leichen finden sich häufig krystallinische, sandig anzufühlende Niederschläge auf der Magen- und Darmschleimhaut und auf anderen freien Flächen, welche entweder aus Tyrosinkrystallen oder aus Tripelphosphaten bestehen und, wie auch Auerbach (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XL, pag. 66) angibt, für Arsenikkörnchen gehalten werden können. Unser Museum bewahrt schöne solche Präparate.

Magenwand nach Vergiftungen.

Von den Localbefunden an der Magenwand selbst, sowie an den übrigen Theilen des Verdauungstractes sind insbesondere diejenigen wichtig, welche durch Aetzgifte zu Stande kommen. Sie sind zunächst verschieden, je nachdem die primären oder bereits die secundären Aetzwirkungen vorliegen. Erstere präsentiren sich in der Regel als Coagulationsnecrose, als sogenannte graue Verätzung. Die betreffende Schleimhaut, insbesondere ihr epithelialer Ueberzug, erscheint weissgrau, getrübt, starrer, wie gekocht. Diese Veränderung ist eine reine Coagulationserscheinung, zu welcher sich bei jenen Aetzgiften, denen, wie z. B. der Schwefelsäure, eine starke wasserentziehende Eigenschaft zukommt, auch die Wirkung dieser hinzugesellt, welche eine gewisse Brüchigkeit, namentlich der zunächst getroffenen epithelialen Schichten, erzeugt, während sonst eine Consistenzvermehrung und dadurch bedingte lederartige Beschaffenheit sich findet. Die Intensität des Verätzungsbildes hängt zunächst theils von der Natur der ätzenden Substanz, theils von ihrer Concentration ab. In ersterer Beziehung ist es bekannt, dass einzelne Säuren viel intensiver ätzen, respective Eiweiss coaguliren als andere. Von den Mineralsäuren kommt insbesondere der Schwefel-, Salz- und Salpetersäure eine starke Aetzwirkung zu; auch unter den organischen Säuren besitzen einzelne eine hohe Aetzkraft, so die Oxalsäure, insbesondere aber die Carbolsäure, die auffallend weisse und derbe Schorfe erzeugt. Ebenso ätzt Sublimat und Chlorzink sehr stark, während Bleizucker, Alkohol, arsenige Säure in dieser Beziehung ungleich schwächer wirken. Die Intensität des primären Aetzungsbildes ist keineswegs bei allen corrosiven Giften proportional der Concentration, sondern nur bei solchen, welche das ausgeschiedene Eiweiss im Ueberschuss des Fällungsmittels nicht lösen. Bei anderen aber, die dies thun, kann die weissgraue Färbung bei starker Concentration der Substanz viel schwächer sich gestalten als nach Einwirkung diluirter Säure und sogar einer Aufhellung des Gewebes Platz machen. In exquisiter Weise sieht man dieses bei der Schwefelsäure. Träufelt man nämlich dieselbe im concentrirten Zustande auf eine Schleimhaut, so wird die getroffene Stelle aufgehellt und transparent, ähnlich wie dieses z. B. die Aetzlaugen thun und nur an den Rändern, wo sie durch den Wassergehalt des Gewebes sich verdünnt, bemerkt man weissgraue Verätzungen. Begiesst man aber die betroffene Stelle mit Wasser, so erscheint sofort das typische Verätzungsbild, indem die von der concentrirten Schwefelsäure gelösten Eiweisskörper durch den Wasserzusatz wieder ausgefällt werden.

Verätzung. Primäre und secundäre Aetzwirkung.

Aetzgifte, welche die Eiweisskörper nicht coaguliren, sondern im Gegentheil lösen, also die Aetzalkalien (Kali- und Natronlauge, Ammoniak), können natürlich keine Coagulationsnecrose, respective die geschilderte graue Verätzung und wie gekochte Beschaffenheit als primäre Wirkung bedingen, sondern nur eine Quellung und Vermehrung der Transparenz des getroffenen Gewebes, dagegen können allerdings die auf diese Art mortificirten Gewebe nachträglich sich trüben und so ebenfalls das Bild der grauen Verätzung bieten, wenn die durch das Alkali in Lösung erhaltenen Eiweisskörper wieder ausgefällt werden, was schon durch Neutralisation oder schwache Ansäuerung geschieht.

Die secundären Erscheinungen, welche an und neben den verätzten Stellen eintreten, sind theils durch den nachträglich fortdauernden Contact der ätzenden Flüssigkeit, theils durch reactive Entzündung bedingt. Erstere werden begreiflicherweise besonders im Magen sich entwickeln.

Längerer Contact der corrosiven Flüssigkeit mit einer bestimmten Schleimhautpartie beeinflusst, abgesehen von den gleich zu besprechenden secundären Wirkungen, auch die Intensität des primären Verätzungsbildes. Zunächst die Tiefe der Aetzung. An Stellen, über welche, wie z. B. in den Schlingorganen, das Gift rasch hinweggleitet, ist auch die Verätzung eine oberflächlichere als an solchen, wo dasselbe durch einige Zeit verweilt, weil die ätzende Flüssigkeit im letzteren Falle in die tieferen Gewebsschichten sich imbibirt. Bei jenen Aetzgiften, welche die Eiweisskörper nur fällen, nimmt natürlich die Intensität der grauen Verätzung mit der Dauer der Einwirkung der Substanz zu bis zur Erschöpfung der Aetzkraft der letzteren; bei denjenigen, welche im Ueberschuss die ursprünglichen Eiweissfällungen wieder lösen, kann durch längere Einwirkung eine mehr weniger starke Wiederaufhellung und selbst Transparenz des Gewebes erfolgen, was namentlich bei der Oxalsäurevergiftung verhältnissmässig häufig zu geschehen scheint.

Im weiteren Verlaufe kann es durch die überschüssige Aetzflüssigkeit zu einem Zerfall der gebildeten Aetzschorfe kommen, namentlich bei Einwirkung von Schwefelsäure, welche, wie von A. Lesser[408] ganz richtig hervorgehoben wurde, weniger durch Zerfall der Gewebselemente, die in den Schorfen noch nachweisbar sind, als vielmehr durch Auflösung der Bindesubstanz erfolgt, eine Eigenschaft der (concentrirten) Schwefelsäure, die bekanntlich in der Mikroskopie schon lange zur Isolirung von Hornzellen und glatten Muskelfasern benützt wird. Dieser Zerfall kann für sich allein zum vollständigen Durchbruch der Magenwand führen, in anderen Fällen ist die Ursache des raschen Zerfalls der einzelnen geätzten Gewebsschichten die durch die Wasserentziehung bewirkte Brüchigkeit der Magenwand, die namentlich bei Einwirkung sehr concentrirter Schwefelsäure eine sehr hochgradige werden kann, in wieder anderen und vielleicht den meisten werden die necrotischen Partien einfach verdaut. Letzteres ist deshalb in der Regel möglich, weil nur ausnahmsweise die ganze Magenschleimhaut verätzt wird, sondern in der Regel grössere oder geringere Partien intact oder wenigstens minder lädirt bleiben, insbesondere die Vertiefungen zwischen den Falten und die etwa durch Mageninhalt geschützt gewesenen Stellen.[409]

Die weiteren Veränderungen, welche überschüssige Aetzgifte im Magen ausüben, hängen zunächst von der Wirkung ab, welche der betreffenden Flüssigkeit auf das Blut zukommt, und in dieser liegt die Hauptursache einestheils der Verschiedenheit des anatomischen Befundes im Magen bei verschiedenen Vergiftungen mit ätzenden Substanzen, anderseits der Grund, warum gewisse chemisch differente, ja sogar, wie z. B. die Säuren und die Aetzalkalien, einander entgegengesetzte Aetzgifte Befunde im Magen erzeugen, die wenigstens für den ersten Anblick einander ähnlich sind. In dieser Beziehung kann man zwei Hauptgruppen der Aetzgifte unterscheiden, die eine, deren Glieder das Blut einfach ohne Farbstoffentziehung coaguliren, wobei sich meist rothe oder braunrothe Gerinnsel bilden, die andere, deren Glieder mit oder ohne vorausgegangene Coagulation den Blutkörperchen den Blutfarbstoff entziehen, gewissermassen auslaugen und gleichzeitig in Hämatin in saurer, respective alkalischer, in der Regel schwarzer oder schwarzbrauner Lösung verwandeln. Zu den ersteren gehört vorzugsweise die Carbolsäure, das Sublimat, Bleizucker und der absolute Alkohol, zur zweiten Gruppe die käuflichen Mineralsäuren, von den Pflanzensäuren insbesondere die Oxalsäure und von den Alkalien insbesondere die Aetzlaugen und Ammoniak. Bei den Giften der ersten Kategorie erhält sich das primäre Verätzungsbild verhältnissmässig lange und ist, insbesondere in acuten Fällen, noch zur Zeit der Obduction deutlich ausgeprägt. Bei den Giften zweiter Kategorie gestaltet sich die Sache wesentlich anders. Da nämlich die Auslaugung des Blutes gleich nach erfolgter Verätzung beginnt, und desto rascher vorschreitet, je concentrirter die corrosive Flüssigkeit ist, und je grössere Mengen im Magen zurückbleiben, und da überdies diese Auslaugung nicht blos das durch die Corrosion ausgetretene, sondern auch das innerhalb der Gefässe der verätzten Partien zurückgebliebene Blut betrifft, so geht auch frühzeitig die ursprüngliche weissgraue Farbe der verätzten Gewebsschichten, wenn sie überhaupt vorhanden war, verloren und letztere erhalten die Farbe und das sonstige Aussehen, wie es der Imbibition derselben mit der betreffenden Hämatinlösung entspricht. Dem entsprechend erscheinen auch die verätzten Partien braun bis schwarz in verschiedenen Nuancen gefärbt, und es ist insbesondere die „wie verkohlte“ Farbe der Schorfe, der wir nach Schwefelsäure- oder Salzsäurevergiftung begegnen, wenn auch nicht ausschliesslich, so doch vorzüglich durch die Imbibition der verschorften Magenwand mit Hämatin in saurer Lösung bedingt. Hat die Hämatinlösung in Folge specifischer Wirkung der corrosiven Substanz eine besondere Farbe, so kommt diese auch in dem imbibirten Gewebe zur Geltung, was wir insbesondere häufig bei der typischen Cyankaliumvergiftung sehen, wo der Mageninhalt und die gequollene Magenwand roth- bis rothbraun gefärbt, respective imbibirt erscheinen. Von diesen Färbungen sind diejenigen zu unterscheiden, welche durch directe Färbung der Schorfe durch gewisse Gifte erzeugt werden, so die Gelbfärbung, wie sie nach Chromsäurevergiftung und, von Xanthoproteïnsäurebildung herrührend, durch concentrirte Salpetersäure veranlasst wird.

Blutveränderung. Durch Aetzgifte bewirkte Localbefunde.

Eine andere Kategorie von Veränderungen, welche secundär an den verätzten Partien eintreten, sind reactiver Natur und bestehen zunächst in reactiver Hyperämie, entzündlicher, respective ödematöser Schwellung der unter und neben den verschorften Partien gelegenen Gewebe, womit sich gewöhnlich Ecchymosenbildung verbindet. Von diesen Ecchymosen sind diejenigen wohl zu unterscheiden, welche durch directe Läsionen der Gefässe, durch Verätzung bewirkt werden, wie insbesondere die bei der Schwefelsäurevergiftung, welche bis Walnussgrösse und darüber erreichen, der Magenwand ein höckeriges Aussehen verleihen und eben ihrer Grösse wegen nur auf Läsion grösserer Gefässäste zurückgeführt werden können. Die Brüchigkeit der verätzten Partien, wahrscheinlich auch die starke Contraction des Magens in Folge des heftigen Reizes befördert das Zustandekommen solcher Rupturen. Reactive Hyperämie und Ecchymosenbildung kommen frühzeitig zu Stande, während die entzündliche Schwellung längere Zeit erfordert. Im weiteren Verlaufe kommt es zur Abstossung der necrotischen Partien, Geschwürsbildung und Vernarbung. Nicht gar selten kommt es zu phlegmonösen Entzündungen, in Folge welcher grosse Partien der Magen-, respective der Oesophagusschleimhaut, namentlich der letzteren, in Form von Fetzen oder Röhren abgestossen und ausgebrochen werden können. Noch häufiger sind croupöse Entzündungen besonders nach blos oberflächlichen Verätzungen. Insbesondere häufig haben wir sie bei Kindern, welche Laugenessenz getrunken hatten, im Rachen und am Kehlkopfeingang beobachtet. Sehr häufig übergreifen solche croupöse Entzündungen auf die Luftwege und sehr gewöhnlich sind es in beiden Fällen circumscripte (Aspirations-) Pneumonien, die meist die eigentliche Todesursache bilden. Auch Croup des Oesophagus und des Magens haben wir nach solchen Vergiftungen beobachtet, und es kann auch noch, nachdem die verätzte Schleimhaut abgestossen wurde, auf der blossliegenden Muscularis ein croupartiger Belag sich bilden.

Secundäre Aetzwirkungen.

Die zurückbleibenden Narben können noch nachträglich schwere Erscheinungen und selbst den Tod veranlassen, insbesondere durch Stricturen des Oesophagus.[410]

Eine weitere secundäre Wirkung der Aetzgifte besteht in der Transsudation derselben durch die Wände des Magens und Imbibition in die ihm anlagernden Organe. Dieselbe erfolgt meist erst postmortal, kann aber auch, wie sich Lesser durch directe Beobachtung überzeugte, schon während des Lebens eintreten. Wir werden auf dieselben bei den einzelnen Giften zurückkommen. In jenen Fällen, wo als höchster Grad der Aetzwirkung Durchbruch des Magens erfolgt, sei es noch während des Lebens oder postmortal, tritt der Mageninhalt frei in die Bauchhöhle aus und kann dort mehr weniger ausgebreitete Verätzungen, besonders an den abhängigen Stellen, bewirken.

Irritationserscheinungen.

Aetzgifte, die wegen starker Verdünnung wenig oder gar nicht mehr ätzen, können noch mehr weniger heftige Irritationserscheinungen hervorrufen. Sehr deutlich kann man dies bei Vergiftungen mit Mineralsäuren im Darm beobachten, wo verhältnissmässig häufig graue Verätzung sich findet, die, nach abwärts zu an Intensität abnehmend, allmälig in catarrhalische Schwellung und Röthung und diese wieder allmälig in die normale Beschaffenheit der Schleimhaut übergeht, ein Verhalten, das solche, blos durch locale Giftwirkung entstandenen Veränderungen wesentlich von jenen diffusen entzündlichen Veränderungen unterscheidet, die erst secundär durch Resorptionswirkung des Giftes veranlasst werden. Die irritative Wirkung der Aetzgifte ist keineswegs proportional der Aetzkraft der letzteren, scheint vielmehr von anderweitigen Eigenschaften der Substanz abzuhängen. So besitzt z. B. die arsenige Säure bei unbedeutender Aetzkraft eine hochgradige Irritationsfähigkeit. Auch gibt es Substanzen, die gar nicht ätzen, aber auf die Schleimhäute eine mehr weniger intensive Reizwirkung ausüben. Auch scheint zufolge den Beobachtungen Lesser’s die Irritabilität der einzelnen Schleimhäute eine verschiedene zu sein, insbesondere die der Magenschleimhaut eine grössere als jene der Schleimhaut des Darmcanals, was sich aus dem grösseren Gefässreichthum der ersteren ganz wohl begreift.

Magenerweichung.

Von den Befunden im Magen, die irrthümlich auf die Einwirkung irritirender und ätzender Gifte bezogen werden können und schon wiederholt bezogen wurden, seien hier erwähnt die durch katarrhalische Processe oder durch Stauungshyperämie bewirkten Schwellungen und Röthungen der Magenschleimhaut, die „Verdauungsröthe“, die Injection und Ecchymosirung, wie sie so häufig gefunden wird; grosse hämorrhagische Erosionen (hämorrhagische Necrosen), die diphtheritische und die phlegmonöse Magenentzündung, endlich die an der Leiche durch Imbibition, sowie durch cadaveröse Verfärbung und Erweichung zu Stande kommenden Veränderungen, von denen wir insbesondere die sogenannte „Magenerweichung“ hervorheben wollen, und zwar sowohl die sogenannte weisse oder graue Erweichung, welche als reine Leichenerscheinung gewöhnlich bei Säuglingen, die mit vollem Magen gestorben sind, am Magengrunde sich findet und durch sauere Gährung des Mageninhaltes bedingt wird, als namentlich die mit Ecchymosen verbundene und wahrscheinlich aus hämorrhagischen Erosionen hervorgegangene oder wenigstens auf hyperämischer Grundlage entstandene sogenannte schwarze oder braune Erweichung, welche auch bei Erwachsenen, insbesondere häufig bei an schweren Hirnkrankheiten (auch Verletzungen) Gestorbenen sich findet und wahrscheinlich schon in der Agone sich zu entwickeln beginnt. Beide Formen können auch in den unteren Abschnitten des Oesophagus vorkommen und beide zum Durchbruch und Austritt des Mageninhaltes in die Bauch-, respective in die Brusthöhle führen. In beiden Fällen reagirt der Mageninhalt stark sauer, bewirkt opake Trübungen der serösen Häute, mit denen er in Contact kommt und zersetzt auch das Hämoglobin zu Hämatin, woraus sich bei der „schwarzen Erweichung“ die kaffeesatzartige Farbe der Ecchymosen, die braune und schwärzliche Imbibition der erweichten Gewebe und die schwarze Farbe der in ihr befindlichen Gefässnetze erklärt. Kommt ein solcher, bereits in saurer Gährung begriffener oder zu dieser geneigter Inhalt in die Lungen, was sowohl in den letzten Lebensmomenten als erst postmortal geschehen kann, so bewirkt er in dieser ähnliche Erweichungen. Wir haben solche wie gangränös aussehende Stellen insbesondere bei Säuglingen gesehen, denen Milch, Mehlbrei u. dergl. in die Lungen gerathen war. Auch wollen wir hier bemerken, dass wir bereits wiederholt ähnlich aussehende, jedoch nach Essig riechende, mitunter mit schwacher opaker Trübung der Schleimhäute des Halses verbundene Stellen in den Lungen bei plötzlich Verstorbenen begegneten, denen offenbar Essigsäure als Belebungsmittel gereicht worden war.

Allgemeinbefunde nach Vergiftungen.

Die durch Resorption von giftigen Stoffen veranlassten anatomischen Allgemeinbefunde betreffen entweder das Blut oder die Gewebe.

Das Blut spielt neben der Lymphe bei der Resorption von Giften die Hauptrolle, doch scheint ihm bei den meisten Vergiftungen nur die Rolle eines Trägers des Giftes zuzufallen, ohne dabei selbst wesentlich verändert zu werden. In einzelnen erleidet es aber auffallende Veränderungen, von welchen insbesondere jene forensisch wichtig sind, welche eine Alteration des normalen Verhaltens des Blutfarbstoffes des (Hämoglobins) bedingen, die sich theils makroskopisch durch Farbveränderung des Blutes, theils durch geändertes chemisches (spectrales) Verhalten kundgibt. Hierher gehört die Umwandlung des Hämoglobins in Kohlenoxydhämoglobin bei Vergiftungen mit Kohlenoxyd, ferner die mehr weniger ausgedehnte Zersetzung des Blutfarbstoffes zu Hämatin bei Vergiftung mit Säuren und Alkalien, mit chlorsaurem Kali etc.

Eine sehr beachtenswerthe, durch Resorption von gewissen Giften veranlasste Veränderung in den Geweben ist die körnige und fettige Degeneration derselben. Wir sehen sie vorzugsweise nach Phosphorvergiftung und dann nach Vergiftung mit Arsenik, aber auch bei subacuten Vergiftungen mit Säuren und Alkalien und den meisten metallischen Giften, dann bei fast allen chronischen Vergiftungen, von denen in erster Reihe die chronische Alkoholvergiftung zu nennen ist.

Parenchymatöse Degeneration.

Wir haben hier vorzugsweise die acuten oder subacuten Degenerationen im Auge. Die körnige Degeneration zeigt sich besonders im Parenchym drüsiger Organe, namentlich an der Magenschleimhaut, an den Nieren und an der Leber. Diese Organe präsentiren in den höheren Graden der körnigen Degeneration ein Bild, welches Virchow sehr treffend als „trübe Schwellung“ bezeichnet. Die Magenschleimhaut erscheint etwas geschwellt, die Leber, insbesondere aber die Nieren, etwas vergrössert, dabei jedoch schlaff und zeigen sich eigenthümlich getrübt von matter, grauer oder graugelblicher Farbe, die namentlich an der Schnittfläche auffällt. Unter dem Mikroskope finden sich die Labdrüsen, beziehungsweise die Leberzellen und die Nierenepithelien etwas vergrössert, erstere mehr abgerundet und alle mit einer feinkörnigen Masse erfüllt, deren einzelne Körnchen das Licht stark brechen und unter dem Mikroskope schwarz erscheinen. Die körnige Degeneration ist nur eine Vorstufe der fettigen, bei welcher die Organe noch mehr an Volum zunehmen, immer deutlicher gelb sich färben, einen fettigen Glanz, sowie etwas teigige Consistenz annehmen und unter dem Mikroskop eine mehr weniger reichliche Ablagerung von Fetttröpfchen in den Drüsenzellen zeigen. Doch erhalten die Organe nicht jenes pralle Aussehen und jene rein gelbe und transparente Farbe, wie wir sie z. B. bei der einfachen Fettleber so häufig zu Gesicht bekommen. In den meisten Fällen begegnen wir den verschiedensten Uebergängen von körniger zu fettiger Degeneration. In den ersten Stadien der „trüben Schwellung“ löst sich ein Theil der die Drüsenzellen erfüllenden Körnchen noch in Essigsäure, später nur in kaustischen Alkalien, sowie in Alkohol, Aether u. dergl. Anfänglich sind dieselben daher wahrscheinlich albuminöser, später zweifellos fettiger Natur.

Körnige und fettige Degeneration.

Gleichzeitig wie in den genannten Organen stellt sich die körnige und dann fettige Degeneration noch in anderen Geweben ein, vorzugsweise in den Muskeln, besonders im Herzen und in den Gefässwandungen. Das Herz erscheint in den vorgerückteren Graden schlaff, das Herzfleisch ist leicht zerreisslich, von eigenthümlich trübem Glanz und grauer, mitunter lehmartiger Farbe, und das Mikroskop zeigt undeutliche oder ganz unkenntlich gewordene Querstreifung der Muskelfasern und letztere in verschiedenen Stadien des körnigen und fettigen Zerfalles, in deren ersten die Muskelfasern wie bestäubt, in den späteren von deutlichen Fettkügelchen und das Licht stark brechenden Körnchen durchsetzt erscheinen. Gleiche Veränderungen, jedoch in verschiedener Intensität, zeigt die Musculatur des Stammes und der Extremitäten. Was die Gefässe betrifft, so lässt sich die körnige und fettige Degeneration vorzugsweise an den kleinen Gefässen der Pia, der Hirnsubstanz, sowie der serösen Membranen gut verfolgen und sowohl in der Adventitia als in der Muscularis bemerken. Mit der fettigen Entartung der Gefässwandungen geht eine grössere Zerreisslichkeit derselben einher, welche die Entstehung von Ecchymosen und selbst grösserer Hämorrhagien bedingen kann.

Ueber die Ursachen der acuten körnigen und fettigen Degeneration bei gewissen Vergiftungen ist man noch nicht vollständig im Klaren, doch neigt man sich gegenwärtig der Ansicht zu, dass jene Veränderungen eine partielle Mortification der Gewebe, namentlich des Inhaltes der Drüsenzellen, bedeuten, die theils durch die unmittelbare Wirkung des Giftes selbst, theils durch behinderte Sauerstoffzufuhr veranlasst wird.[411] Das Zusammenwirken beider Factoren bewirkt ein Missverhältniss zwischen Zersetzung der Eiweisskörper und Verbrennung der Zersetzungsproducte (worunter vorzugsweise Fett), welches in der fettigen Degeneration einen eclatanten Ausdruck findet (Fränkel).

Daraus folgt schon theoretisch, dass die betreffenden Veränderungen nicht ausschliesslich nach gewissen Vergiftungen vorkommen, sondern auch nach anderweitigen Erkrankungen sich entwickeln können, die mit Vermehrung des Eiweisszerfalles und Herabsetzung der Oxydationsvorgänge einhergehen. Thatsächlich finden wir die gleichen Degenerationserscheinungen sowohl bei einer Reihe natürlicher Todesarten, wovon wir insbesondere die acuten Infectionskrankheiten, namentlich die exanthematischen, dann die mit allgemeinen Ernährungsstörungen einhergehenden Krankheiten (Tuberculose, protrahirte Anämie) anführen, als auch nach gewissen gewaltsamen Todesfällen, von denen z. B. der Tod in Folge von Brandwunden und die septischen und pyämischen Processe zu nennen sind.[412] Auch die Fäulniss bewirkt Veränderungen, die der „trüben Schwellung“ sehr ähnlich sind, da auch durch sie die Organe anfangs succulenter werden, sich trüben und selbst einen Stich in’s Gelbliche annehmen und dann sowohl der Zelleninhalt, als die Musculatur mit körnigen Massen durchsetzt erscheinen, sie selbst zu kleinen Fetttröpfchen zusammentreten können.

Nach vielen Vergiftungen, namentlich nach solchen mit organischen Giften, ergibt die Obduction nichts Auffallendes, noch weniger aber Charakteristisches. Verhältnissmässig häufig ist der Befund jenem nach Erstickung ähnlich, was sich daraus erklärt, dass viele der betreffenden Gifte, so z. B. die meisten Alkaloide, sowie die gasförmigen und flüchtigen Gifte den Tod durch rasche Lähmung des Respirationsapparates bewirken.

3. Der chemische Nachweis.

Der chemische Nachweis von Gift in Leichentheilen ist nicht Sache des Gerichtsarztes, sondern des Gerichtschemikers, dagegen ist es Aufgabe des ersteren, diesem das Materiale für seine Untersuchung zu liefern. Wie dabei vorzugehen ist, ist aus den oben angeführten Verordnungen zu ersehen, aus welchen sich ergibt, dass nebst dem Magen- und Darminhalt auch der Magen und die Speiseröhre mit einem Stück des Darmes, ferner Stücke der einzelnen Organe, besonders der Leber und der Nieren[413], sowie Blut und Harn zur Untersuchung zurückgelegt werden sollen. Es empfiehlt sich und ist auch theilweise vorgeschrieben, die im Magen gefundenen verdächtigen Substanzen für sich in einem eigenen Gefässe aufzubewahren, ebenso den Magen und Zwölffingerdarm sammt Inhalt, geschieden von den eventuell ebenfalls zu übergebenden unteren Darmpartien und in gleicher Weise die Stücke der übrigen Organe. Weshalb das Regulativ die besondere Aufbewahrung des Harnes fordert, ist aus dem oben über die Ausscheidung der Gifte Gesagten ersichtlich. Eine gesonderte Reservirung des Blutes wird nur dann gefordert, wenn eine spectral-analytische Untersuchung angezeigt erscheint.

Sowohl das preussische Regulativ als die österreichische Vorschrift haben vorzugsweise nur die oberen Partien des Darmes im Auge. Die unteren sollten jedoch auch nicht vernachlässigt werden, namentlich nicht bei der Phosphorvergiftung, da es uns wiederholt gelungen ist, im unteren Ileum und im Dickdarm Phosphor nachzuweisen, während dies im Magen und den oberen Darmpartien nicht mehr möglich war. Die Behauptung Scolosuboff’s (Annal. d’hygiène publ. 1876), dass bei Arsenikvergiftung die grösste Menge des resorbirten Giftes im Gehirn und im Rückenmark sich finde und daher bei solchen und anderweitigen Vergiftungsfällen insbesondere die genannten Organe dem Gerichtschemiker übergeben werden sollen, muss in Folge der gründlichen Untersuchungen unseres Collegen Prof. E. Ludwig („Ueber die Localisation des Arsens im Organismus nach Einverleibung von arseniger Säure.“ Wiener med. Blätter. 1879, Nr. 48–52) als ganz unbegründet zurückgewiesen werden. Dagegen ist es bei Vergiftungen mit flüchtigen Substanzen, z. B. Chloroform, Blausäure, angezeigt, das Gehirn für sich aufzubewahren und chemisch zu untersuchen, da aus diesem der knöchernen Kapsel wegen, in welcher das Gehirn eingeschlossen ist, die genannten Stoffe schwerer verflüchtigen als aus anderen Organen. So vermochte E. Ludwig bei einem von uns obducirten Selbstmordfall durch Chloroform dieses noch im Gehirn, nicht aber in den übrigen Organen nachzuweisen. — In Fällen, wo die Vergiftung per rectum, per vaginam etc. geschah, ist es natürlich geboten, auch diese Organe separirt dem Chemiker zu übergeben. — Dass, insbesondere bei leicht zersetzbaren Giften, die Uebergabe der Leichentheile an den Chemiker thunlichst rasch erfolgen und daher von den Gerichtsärzten betrieben werden soll, ist selbstverständlich. Zusatz von Alkohol ist nur bei längerem Transport und zu befürchtender rapider Fäulniss (die auch die Gefässe sprengen kann) indicirt; in diesem Falle ist aber stets die Beigabe einer Probe des betreffenden Alkohols angezeigt.

Von Wichtigkeit, was auch den Kostenpunkt anbelangt, ist es, dass dem Chemiker von Seite der Gerichtsärzte im Einverständnisse mit dem Untersuchungsgericht eine Information über den concreten Fall und über die vom chemischen Standpunkte erforderlichen Aufklärungen gegeben werde, damit derselbe einestheils nicht überflüssige Untersuchungen anstellt und andererseits nicht allzu summarisch verfährt, so dass z. B. wohl ein Giftstoff nachgewiesen, aber nicht auf dessen quantitative Bestimmungen und auf die Vertheilung desselben in den verschiedenen Organen Rücksicht genommen wird.

Chemische Untersuchung der Leichentheile.

Das Resultat der chemischen Untersuchung der Leichentheile kann entweder positiv oder negativ ausfallen, d. h. es wird entweder wirklich eine als giftig bekannte Substanz nachgewiesen oder es wird nichts gefunden.

Der positive Ausfall der chemischen Untersuchung ist natürlich von höchster Bedeutung und in der Regel für sich allein im Stande, den Thatbestand der Vergiftung ausser Zweifel zu stellen. Doch sind in jedem einzelnen Falle jene Möglichkeiten zu erwägen, durch welche die betreffende Substanz auch ohne Vergiftung, entweder noch während des Lebens oder erst nach dem Tode in die Leiche gelangt sein konnte.

In ersterer Beziehung wurde von Devergie und Orfila behauptet, dass kleine Mengen Arsen normal im menschlichen Körper, namentlich in den Knochen, vorkommen. Diese Behauptung ist in so weiter Fassung gewiss unrichtig, doch dürften bei der allgemeinen Verbreitung der Arsenikalien, insbesondere der arsenhältigen, auch zur Färbung von Nahrungs- und Genussmitteln benützten Farben, Spuren von Arsen im menschlichen Körper nicht besonders selten sein. Ungleich häufiger scheinen, besonders bei älteren Leuten, Spuren von Kupfer, Zink und von Blei vorzukommen, was bei der grossen Verbreitung dieser Metalle nicht verwundern kann.

Durch Medicamente in den Körper gelangte Gifte.

Von grösserem Gewicht ist der Umstand, dass giftige Stoffe, weil sie als Medicamente genommen oder als Antiseptica angewendet wurden, im Organismus gefunden werden können. Auf diese Weise kann Arsen, das namentlich als Tinctura Fowlerii häufig gegeben wird und in manchen Mineralwässern (Roncegno, Levico, Guberquelle) in grösserer Menge enthalten ist, ebenso Antimon, Sublimat und metallisches Quecksilber, Blei, und von Alkaloiden besonders das so häufig gebrauchte Morphium in den Körper gelangen und dann bei der chemischen Untersuchung darin gefunden werden. Es handelt sich dabei nicht immer blos um kleine Mengen, da die betreffenden Medicamente häufig durch längere Zeit genommen werden und da man bei einzelnen mit der Dosis steigt und nicht selten so weit kommen kann, dass die schliesslich zur Anwendung kommenden Dosen die Dosis toxica letalis weit übersteigen, wie wir dies vom Arsen und vom Morphium bereits erwähnt haben.

In einem unserer Fälle hatte ein in Folge Nierenschrumpfung an hochgradiger Herzhypertrophie leidendes, sehr fettes Individuum kurz vor seinem Tode Tart. stib. genommen, welches ihm von einem Arzte als Brechmittel gegeben worden war. Dieser wurde sowohl im Magen als in den Gedärmen und in der Leber nachgewiesen. Bei einem mit Emphysem und chronischem Bronchialcatarrh behafteten und an Herzverfettung verstorbenen Fiaker zeigte die Magenschleimhaut orangenrothe Streifen einer pulverigen Substanz, welche sich als Sulf. aur. antim., dem Bestandtheil eines kurz vor dem Tode vorgenommenen Hustenpulvers, erwies. In drei anderen Fällen, in deren einem bei der Section Strictur der Harnröhre, Cystitis und Pyelitis, in dem anderen Tuberculose und im dritten Herzverfettung sich fand, wurde auch Morphium im Mageninhalt und in den Leichentheilen gefunden, da dasselbe von allen drei Kranken durch längere Zeit, und zwar von dem einen in subcutaner Injection, von den anderen in Pulverform gebraucht worden war. Nur in dem einen der drei Fälle (Tuberculose) konnte eine Vergiftung mit Morphium angenommen werden, da das Individuum unter entschiedener und länger dauernder Narcose gestorben war, bei den zwei anderen aber musste dies mit Rücksicht darauf, dass der rasche Tod auch durch die bei der Section nachgewiesene Erkrankung bewirkt worden sein konnte, unentschieden gelassen werden. Da bei allen dreien auch der Verdacht eines Selbstmordes bestand, so erklärten wir, dass, um sich in dieser Beziehung aussprechen zu können, einestheils die Menge des in den Leichentheilen vorhandenen Giftes, andererseits aber auch die Dosis bekannt sein müsste, bis zu welcher die Betreffenden bereits mit dem Morphium gekommen waren. Leider konnten weder nach der einen, noch nach der anderen Richtung sichere Anhaltspunkte gewonnen werden. Bourneville und Yvon (Med. Centralbl. 1875, pag. 830) fanden in der Leber einer ohne Erfolg mit Kupferoxydammoniak behandelten epileptischen Person die enorme Quantität von 0·295 Grm. Kupfer, dagegen in der Leber von zwei Individuen, die sich mit Kupfersalzen vergiftet hatten, blos 80, respective 120 Mgrm.

Durch habituellen Genuss etc. in den Körper gelangte Gifte.

Käme die erwähnte Möglichkeit in Frage, so müsste auf die quantitative Bestimmung des in der Leiche gefundenen Giftes einerseits und die Anamnese anderseits besonderes Gewicht gelegt werden. Letztere hätte sich auf die Natur des Leidens, gegen welches das Medicament gebraucht wurde, zu beziehen; ferner darauf, wie lange die Anwendung schon dauerte, insbesondere aber darauf, zu welcher Dosis der Betreffende bereits gekommen war. Ausserdem dürfte die grössere oder geringere Schnelligkeit, mit welcher das Gift aus dem Körper ausgeschieden wird, nicht ausser Acht gelassen werden, da bei acuten Intoxicationen mit Giften, die erfahrungsgemäss rasch eliminirt werden, die Menge des in der Leiche gefundenen Giftes mit grösster Wahrscheinlichkeit, ja mit Bestimmtheit die Dosis gibt, die kurz vor dem Tode genommen wurde, während, wenn Gifte gefunden wurden, die schwer den Organismus verlassen, die nachgewiesene Menge nicht blos von den zuletzt genommenen, sondern auch von den bereits früher einverleibten, aber nicht ausgeschiedenen Dosen herrühren kann. Die Leiche selbst kann insoferne einen Anhaltspunkt für die Entscheidung liefern, als sie krankhafte Befunde ergibt, gegen welche erfahrungsgemäss häufig bestimmte gifthältige Medicamente angewendet werden, z. B. Syphilis, ebenso wenn sich Zeichen subcutaner Anwendung von Medicamenten finden, wie dies bei dem oben erwähnten Individuum der Fall war, bei welchem an den Armen und selbst an der Brust zahlreiche, theils geheilte, theils in Heilung begriffene, theils frische, feine Stichwunden constatirt wurden, wie sie nach subcutanen Injectionen zurückbleiben.

Eine andere zu erwägende Möglichkeit ist die, dass das Gift dadurch, dass der Verstorbene in Folge seines Geschäftes, Gewerbes etc. damit zu thun hatte, in den Körper desselben hineingelangt sein konnte. Diese Möglichkeit wäre bei Berg- und Hüttenarbeitern, bei Arbeitern in chemischen, Farbwaaren- oder in Spiegelfabriken[414] und bei zahlreichen Handwerken, Gewerben, die mit Gift zu thun haben, in Betracht zu ziehen und auf die Anamnese und die oben angeführten Momente Rücksicht zu nehmen. Gleiches hätte zu geschehen gegenüber Arsenessern, Opiophagen etc., obwohl an derartige Möglichkeiten nur unter besonderen Umständen gedacht werden könnte. In allen solchen Fällen ist nicht blos die Menge des in der Leiche gefundenen Giftes, soweit sie sichergestellt werden kann, sondern auch das Verhältniss der Menge des nicht resorbirten, respective des im Magen und Darm befindlichen Giftes zu der in den übrigen Organen nachweisbaren zu constatiren, da im Allgemeinen anzunehmen ist, dass bei chronischen Vergiftungen die letzteren, in acuten Fällen die ersteren prävaliren werden, woraus, sowie auch aus anderen bereits angedeuteten Gründen sich die Zweckmässigkeit der Forderung ergibt, dass die zur chemischen Untersuchung zurückgelegten Objecte separirt in Gefässe gegeben werden sollen.

Bei Beurtheilung und diagnostischer Verwerthung des Umstandes, ob und wieviel von einem Gifte bereits in die sogenannten zweiten Wege und wie weit dasselbe gelangt ist, ist die Erwägung wichtig, dass bei älteren, namentlich bei exhumirten Leichen, sowohl vom Magen als von anderen Stellen aus das gelöste Gift diffundiren und mitunter auf weite Strecken sich verbreiten kann, und zwar in weit ausgedehnterer Weise, als wir dies bereits bei den ätzenden Giften (pag. 636), kennen gelernt haben. Es ist das Verdienst von Torsellini (1889), Prescot und Reese (Virchow’s Jahrb. 1890, I, pag. 498), diesen Vorgang experimentell constatirt zu haben, indem sie Arsenik, Sublimat, Brechweinstein, welche sie todten Thieren mit einem Schlundrohr in den Magen injicirten, nach 3–7 Wochen in den Lungen, im Herzen, in Milz, Nieren und in der Harnblase nachweisen konnten. Strassmann hat mit Kirstein (Zeitschr. f. Medicinalbeamte, 1893, pag. 191, und Virchow’s Arch. 1894, CXXXVI, pag. 127) diese Angaben nachgeprüft und namentlich bezüglich des Arseniks bestätigt gefunden, der nach postmortaler Einführung in den Magen nach einigen, sicher nach 12 Tagen in den sogenannten zweiten Wegen nachgewiesen werden konnte, ebenso in unserem Institute Haberda und Wachholz (Zeitschr. f. Medicinalb., 1893, pag. 393) bezüglich Arsen, Antimon, Sublimat, Cuprum sulfuricum, Nitrobenzol und wahrscheinlich Kali chloricum. Die Diffusion geht durchaus stetig centrifugal vorwärts und folgt vorzugsweise den Gesetzen der Schwere. Zur Unterscheidung einer solchen postmortalen Imbibition von einer vitalen Resorption empfiehlt Strassmann die getrennte Untersuchung der paarigen Organe, insbesondere der Nieren auf ihren Giftgehalt.

Postmortale Diffusion von Giften. Verpackung.

Dem Einwurf, dass die von dem Chemiker gefundene giftige Substanz erst an der Leiche hineingerathen sein konnte, ist zunächst durch correcte Verpackung der Leichentheile zu begegnen, die in der Weise zu geschehen hat, dass weder von Aussen etwas zu den betreffenden Objecten gelangen, noch von diesen etwas verloren gehen kann. Man sollte principiell nur gläserne Gefässe mit eingeriebenen Glasstöpseln benützen, die gegenwärtig leicht zu haben sind und allen Anforderungen entsprechen. Im Nothfall sind gut gereinigte Glasflaschen und neue Korkstöpsel zu benützen. Zweckmässig ist das Ueberbinden des Stöpsels und Halses des betreffenden Gefässes mit Schweinsblase (auch Pergamentpapier), wie es die österr. Vorschrift verlangt. Darüber ist dann Papier zu binden und auf diesem der Inhalt des Gefässes zu signiren. Sache des Chemikers aber ist es, dafür zu sorgen, dass nur vollkommen reine und als solche geprüfte Reagentien zur Verwendung kommen, eine Vorsicht, die namentlich bei Untersuchungen auf Arsen nicht genug strenge zu beachten ist.

Stammen die zu untersuchenden Objecte von einer exhumirten Leiche, so ist auch die Möglichkeit zu erwägen, dass erst im Grabe eine giftige Substanz in die Leichentheile hineingelangt sein konnte.[415] Es ist zunächst daran zu denken, dass den Leichen verschiedene mit metallischen Farben gefärbte Dinge, wie künstliche Blumen und Blätter, Heiligenbilder, sowie metallische Gegenstände, insbesondere Kreuze, in’s Grab mitgegeben werden, dass häufig der Sarg metallische Verzierungen zu besitzen pflegt, und dass auch der Anstrich des Sarges mit metallischen Farben geschehen sein konnte. So lange Leiche und Sarg, sowie die mitgegebenen Dinge noch wohl erhalten sind, ist nicht anzunehmen, dass von letzteren aus giftige Stoffe in die Leiche gekommen sein konnten. Je weiter jedoch die Fäulniss und Verwesung der Leiche und damit auch die Zerstörung des Sarges und der mitgegebenen Dinge vorwärts schreitet, desto eher ist es möglich, dass die exhumirten Leichentheile aus dieser Quelle giftige Substanzen enthalten können. Man kann sich dieser Thatsache gegenüber nicht verschliessen, wenn auch zugegeben werden muss, dass grössere Mengen von Gift nicht wohl auf diese Art in das Innere der verwesenden Leiche gelangen, und dass es eher denkbar ist, dass nur local, d. h. dort, wo ein metallischer oder mit metallischen Farben gefärbter Gegenstand zu liegen kam, von diesem aus der giftige Körper in die Leichentheile gelangt sein konnte.

Schauenstein (l. c. pag. 547) fand im Inneren einer schmierigen Masse, die aus der Magengegend einer nach 7 Jahren exhumirten Leiche entnommen war, einen zerfressenen Messingknopf und die umgebenden Partien der erwähnten Masse enthielten deutliche Mengen von Kupfer und Zink, ausserdem aber auch, sowie die entfernteren Organe, Spuren von Arsen, welches in dem Knopfe allein nicht nachgewiesen werden konnte. Tardieu und Roussin (l. c. pag. 78) fanden in einem Falle eine kupferige Auflagerung an der Magenschleimhaut, die von einer Nadel herrührte, die nach der Section dort zurückgelassen worden war, und jener merkwürdige Fall Casper’s (l. c. II, 436), in welchem bei einer nach 11 Jahren ausgegrabenen Frau nur in den Kopfhaaren Arsen gefunden wurde, lässt sich kaum anders erklären, als durch die Annahme, dass arsenikhältige Gegenstände (Blumen, Nadeln etc.) in den Haaren staken, als die Leiche in’s Grab gelegt worden ist, wie dieses auch in einem von Ludwig und Mauthner (Wr. med. Bl. 1884, Nr. 1) mitgetheilten Falle nachgewiesen wurde, wo der Arsengehalt der Kopfhaut einer exhumirten Leiche von einem Kranz von künstlichen Blumen herrührte. Derartige Möglichkeiten zeigen wieder, wie nothwendig es ist, auch bei Exhumationen verschiedene Theile der Leiche zur chemischen Untersuchung zu übergeben und separirt zu verpacken, wie sie uns auch auffordern, bei Exhumationen nicht blos der Leiche selbst, sondern auch den Resten der ihr mitgegebenen Gegenstände ein besonderes Augenmerk zu schenken und alle derartigen Funde sowohl aufzubewahren, als in ihrer Lage und Beschaffenheit genau zu Protokoll zu bringen.

Exhumation. Zufällig in die Erde gelangte Gifte. Arsenhältige Erde.

Auch der Möglichkeit, dass das Erdreich des betreffenden Begräbnissplatzes giftige Metalle, insbesondere Arsen, enthalten kann, welche dann in die lange in solcher Erde liegende Leiche gelangt sein konnten, ist Rechnung zu tragen. Dass das Erdreich einzelner Kirchhöfe Arsen enthält, ist eine vielfach constatirte Thatsache. Zufolge der Untersuchungen Sonnenschein’s[416] kann dasselbe schon primär im Boden enthalten sein und von arsenhältigem Eisenoxyd herrühren, welches wieder grösstentheils aus verwittertem Schwefelkies entsteht, der in der Regel Arsen zu enthalten pflegt. In anderen Fällen stammt der Arsenik noch von der Benützung des betreffenden Platzes als Feld, dem dieser und andere metallische Substanzen durch gegen Feldmäuse gestreutes Gift, oder wie wir hinzufügen, durch den (insbesondere aus den Aborten und Mistgruben der Städte stammenden) Dünger zugeführt worden sein konnten, während in wieder anderen der Arsenikgehalt von den Dämpfen benachbarter Sodafabriken stammt, die durch den herrschenden Wind über den betreffenden Friedhof geführt und dort niedergeschlagen wurden.[417] Die Bedeutung dieser Thatsache wird dadurch sehr abgeschwächt, dass zufolge der Untersuchungen Orfila’s und Sonnenschein’s der Arsenik im Boden nur in im Wasser unlöslichen Verbindungen vorkommt und auch, wenn er als solcher in das Erdreich gelangt, mit Thonerde, Kalk, Eisenoxyd etc. im Wasser unlösliche Verbindungen eingeht, was schon in den obersten Schichten des betreffenden Bodens geschieht, aus welchen beiden Umständen sich begreift, warum selbst bei Leichen, die thatsächlich durch 6–16 Monate in arsenikhältiger Friedhoferde gelegen waren, doch kein Arsenik aufgefunden werden konnte (siehe Sonnenschein, l. c. 146, und Mayet, Annal. d’hygiène publ. 1879, pag. 148). Ludwig und Mauthner (Wiener klin. Wochenschr. 1890, Nr. 36) fordern, dass in jedem Fall geprüft werden soll, ob das in der Friedhoferde enthaltene Arsen mit gewöhnlichem oder mit ammoniakalischem Wasser ausgezogen werden kann. Es ist daher bei jeder Exhumation dafür Sorge zu tragen, dass sowohl von dem den Sarg umgebenden Erdreich, als von dem an entfernteren Stellen des Friedhofes, Proben zur chemischen Untersuchung zurückgelegt werden, ersteres schon deshalb, weil es möglich und leicht begreiflich ist, dass bei der colliquativen Fäulniss mit den aus der Leiche austretenden Flüssigkeiten auch darin gelöste Giftstoffe in das umgebende Erdreich sich imbibiren und darin zurückbehalten werden können. Aus gleichem Grunde sind auch Stücke vom Sargholz, insbesondere von den abwärtigen Theilen desselben, für die chemische Untersuchung zu reserviren.

Der §. 109 der österreichischen Vorschrift für die gerichtliche Todtenbeschau bestimmt hierüber wie folgt: Ist wegen Verdacht einer Vergiftung eine bereits beerdigte Leiche zu exhumiren, so soll bei der Exhumation wenigstens einer der Chemiker, welche die chemische Untersuchung der Leiche vornehmen werden, gegenwärtig sein. Es wird dabei zu bestimmen sein, ob die Reinigung des Cadavers mit Bleichkalklösung zulässig ist, oder ob diese Desinfectionsart die Auffindung des Giftes unmöglich machen würde. — Handelt es sich um die Ausmittlung einer Vergiftung entweder mit Arsenik, oder mit Blei oder mit Kupfer, so sind, insbesondere bei der erstgenannten, vorzüglich solche Körpertheile zur chemischen Untersuchung zu wählen, welche mit der die Leiche umgebenden Graberde am wenigsten in Berührung kamen. — Ueberdies aber muss immer sowohl von der den Leichnam zunächst umgebenden, als auch von der entfernteren Graberde, sowie von der Erde an anderen Stellen des Friedhofes etwas mitgenommen und chemisch untersucht werden. Auch von dem Sargholze, vorzüglich von jenen Stellen, wo man bemerkt, dass eine grössere Ansammlung von Feuchtigkeit stattgefunden habe, sollen Stücke gesammelt und chemisch untersucht werden.

Negativer chem. Befund. Widerstandsfähigkeit d. Gifte gegen Fäulniss.

Ergibt die chemische Untersuchung ein negatives Resultat, so ist damit der Vergiftungstod keineswegs ausgeschlossen. Es gibt zunächst eine Reihe von Giften, die die Chemie gegenwärtig nachzuweisen noch nicht im Stande ist, z. B. die meisten thierischen und Pflanzengifte, weiter kann aber der Nachweis misslingen, weil das Gift bereits wieder ausgeschieden oder zersetzt worden ist. Ersteres geschieht schon zum grossen Theile durch das meist eintretende Erbrechen, sowie durch die Stuhlgänge, später aber durch den Harn und andere Excrete und desto vollständiger, je diffusibler das Gift gewesen war und je länger der Betreffende gelebt hatte. Die vollständige Ausscheidung des Giftes hindert nicht das Eintreten des Todes, da das Individuum zunächst nicht an Gift, sondern an den Veränderungen und Functionsstörungen in den Organen stirbt, die dasselbe veranlasst und die die Elimination des Giftes sehr wohl überdauern können, wie z. B. die Kohlenoxydvergiftung zeigt, die sehr häufig den Tod bedingt, obgleich der Betreffende noch lebend aus der giftigen Atmosphäre gebracht wurde und hierauf, wie die Spectralanalyse ergibt, sämmtliches Kohlenoxyd bereits aus dem Blute verschwunden war. Ueber die Veränderungen, die Gifte im Organismus erleiden und wodurch sie unkenntlich gemacht werden können, wurde bereits oben bei der Art der Elimination von Giften aus dem Körper gesprochen.

Bezüglich der Fäulniss ist bekannt, dass mineralische Gifte derselben in dem Grade widerstehen, dass sie, wenn die Leiche selbst bis auf die Knochen verwest ist, noch nachgewiesen werden können und thatsächlich nachgewiesen wurden. Aber auch viele Alkaloide zeigen einen grossen Widerstand gegen Fäulniss. So fand Stas Morphin in allen Theilen einer Leiche, die seit 13 Monaten begraben war, und ebenso konnte A. Taylor meconsaures Morphin, welches fäulnissfähigen Substanzen zugefügt war, die dann 14 Monate dem Luftzutritt ausgesetzt blieben, wieder auffinden. Strychnin konnte Tardieu („Die Vergiftungen“, pag. 533) in den faulenden Eingeweiden eines Stieres noch nach 11 Jahren nachweisen und E. Heintz[418] bestätigt die grosse Dauerhaftigkeit des salpetersauren Strychnins, da es ihm gelang, aus einem Stücke Fleisch, in welches einige Krystalle davon gelegt wurden, das Gift noch nach 3 Jahren darzustellen. Dagegen waren Jos. Ranke, L. A. Buchner, Wislicenus und Gorup-Besanez nicht im Stande, bei mit 0·1 Grm. salpetersaurem Strychnin vergifteten Hunden das Gift nachzuweisen, wenn die Thiere 100, 130, 200 bis 300 Tage in der Erde gelegen waren. Ipsen (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VII, 1) ist der Meinung, dass das Gift einfach mit den Fäulnissflüssigkeiten aus den Objecten durch Diffusion verschwunden war, da es ihm bei Beachtung dieses Vorganges (siehe oben pag. 636 und 644) gelang, das Strychnin selbst nach jahrelanger Verwesung in Thier- und Kinderleichen nachzuweisen. Pellacani (Virchow’s Jahrb. 1885, I, 530 und 1888, I, 479) konnte Physostigmin, Atropin, Pilocarpin und Daturin, welche er mit Blut faulen liess, noch nach 7, Picrotoxin, Veratrin, Santonin, Codein und Gurarin noch nach 4 Monaten nachweisen, nicht aber Digitalin. Severi (ibid. 1888, I, 480) konnte sogar Chloroform bei einem damit vergifteten und durch 103 Tage begrabenen Hunde noch in den Leichentheilen nachweisen. Ueber die Nachweisbarkeit der Blausäure und des Phosphors längere Zeit nach dem Tode werden wir später sprechen.

Physiologischer Versuch.

Für jene Fälle, in denen es nicht gelang, in der Leiche eine giftige Substanz chemisch nachzuweisen und dennoch der Verdacht einer stattgehabten Vergiftung besteht, empfahlen Tardieu und vor ihm schon Orfila, Magendie und Christison die Vornahme eines physiologischen Versuches an Thieren, und zwar letztere mit dem Mageninhalt als solchem, Tardieu aber mit den aus dem Mageninhalt oder aus den Leichentheilen gewonnenen Extracten. Es ist solchen Versuchen ein unterstützender Werth nicht abzustreiten, ebensowenig wie dem nicht selten vorkommenden Umstande, dass Thiere (Hühner, Hunde, Schweine etc.), die von dem von einem plötzlich erkrankten Individuum Erbrochenen oder von den betreffenden weggeschütteten Speisen genossen hatten, zu Grunde gingen. Ein solcher Werth kommt aber dem physiologischen Experimente nur dann zu, wenn die durch die Chemie aus den Organen extrahirte Substanz wenigstens einige chemische Eigenschaften zeigt, die diese als eine von aussen in den Körper hineingelangte und bekannten Giftstoffen analoge erkennen lassen, und die betreffenden Reactionen, nicht weil sie vollständig fehlen, sondern weil sie nicht ganz ausgesprochene Resultate liefern, einer Ergänzung bedürfen. So kann die durch den physiologischen Versuch constatirte, blasenziehende oder pupillenerweiternde oder die Herzaction verlangsamende oder die tetanisirende Wirkung einer Substanz jedenfalls ungemein viel dazu beitragen, um die Natur des betreffenden Giftes sicherzustellen, doch ist hierbei die verschiedene Empfindlichkeit und selbst Immunität einzelner Thiere gegen gewisse Gifte wohl zu beachten. So berechnet F. A. Falk (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1874, XX) die niedrigste letale Dosis von Strychnin auf ein Kilo Thier bei der Ringelnatter mit 23·1, beim Weissfisch mit 12·5, beim Igel mit 2·97, beim Frosch mit 2·1, beim Hahn mit 2·0, bei der Katze mit 0·75, beim Kaninchen mit 0·6 und beim Hund schon mit 0·45 Mgrm. Besonders empfindlich gegen Strychnin sind junge weisse Mäuse, die nach Falk (ibidem. XLI, 345) noch nach 0·002 Strychninnitrat das charakteristische Muskelschwirren zeigen. Tauben sind gegen Solanin sehr empfindlich, während sie gegen Opium, Morphium und Atropin immun sich zeigen (Th. Husemann, Arch. f. experim. Path. IV, 313). Igel, sowie Hühner und Frösche fressen Canthariden ohne Schaden, ebenso Drosseln und Amseln Belladonnabeeren und Kaninchen Belladonna- und Tabakblätter, wobei zu bemerken ist, dass der Genuss des Fleisches solcher Thiere den Menschen vergiften kann.[419] Anderseits sind Fische gegen Pikrotoxin in so hohem Grade empfindlich, dass nach der Angabe Depaire’s ein Fisch von 200 Grm. Gewicht, den man in ein Gefäss mit 2 Liter Wasser gibt, welches nur 0·01 Pikrotoxin enthält, sich sofort auf den Rücken legt und stirbt (Roth und Lex, Militärgesundheitspflege, II, 681), ebenso Hühner gegen Blausäure, da wir diese schon nach dem Genusse einiger Pfirsichkerne verenden sahen. Rossbach („Ueber die feinsten Giftproben.“ Berliner klin. Wochenschr. 1880, pag. 509) findet, dass Infusorien ungemein empfindlich gegen Pflanzengifte reagiren und verspricht sich viel von der „Infusorienreaction“ für den physiologischen Nachweis der Alkaloidvergiftung[420], da z. B. bei Atropin Verdünnungen von 1 : 1000, bei Strychnin schon solche von 1 : 15.000 auf Infusorien giftig wirken. Andererseits wirken aber für den Menschen ungiftige Alkaloide, z. B., wie schon Binz nachwies, das Chinin in gleicher Weise toxisch auf die genannten Organismen und Langfeldt-Sommerfeldt (Virchow’s Jahrb. 1880, I, 604) constatirte, dass auch Citronensäure in einer Verdünnung von 1 : 2000 Infusionsthiere binnen 2 Minuten tödtet.

Ptomaine.

Was jedoch die Verwerthung des physiologischen Versuches mit aus Leichentheilen gewonnenen und nicht näher chemisch bestimmbaren Extracten anbelangt, so muss gegenüber diesen nur die grösste Vorsicht angerathen werden, da die von Lussana, Moriggia und Bastini[421] angestellten Versuche ergeben haben, dass die aus frischen, noch mehr aber aus faulen Leichen mit Wasser, Alkohol und Amylalkohol (nicht aber mit Aether) gewonnenen Extracte an und für sich giftige Eigenschaften zeigen und Thiere zu tödten vermögen, und da weitere von Bangnatelli und C. Lombroso[422] gemachte Untersuchungen, welche ergaben, dass aus verdorbenem Mais sich mit Alkohol eine Substanz ausziehen lasse, welcher theils strychninartige, theils narcotische Eigenschaften zukommen, darauf hinweisen, dass sich bei den verschiedenen, durch Fäulniss und Verderbniss veranlassten Zersetzungen organischer Substanzen Körper zu bilden vermögen, die sich extrahiren lassen und giftige Eigenschaften zeigen können, womit auch die Untersuchungen von W. Zuelzer (Arch. f. experim. Path. VIII, 133) übereinstimmen, ebenso jene von Selmi über die von ihm „Ptomaine“ genannten Fäulnissalkaloide (Rivista sperim. di med. leg. Ann. IV, 777). Durch Arbeiten von Brouardel und Boutmy, Nencki, Gramm, Gautier, Brieger, Bocklisch u. A. wurde eine Reihe solcher Alkaloide isolirt, zugleich aber dargethan, dass nur verhältnissmässig wenige derselben giftig sind (Toxine) und diese mit Pflanzenalkaloiden nicht leicht verwechselt werden können, ausgenommen mit Muscarin und gewissen, der Pyridin- und Hydropyridinreihe angehörigen Alkaloiden, die auch als Ptomaine vorkommen können. Neuere Publicationen über die Bedeutung der Ptomaine für die gerichtliche Medicin von Wolff und Kratter s. Virchow’s Jahresb. 1890, I, 500. Ipsen (Tagbl. d. Wiener Naturforscherversamml., pag. 397) hat in mit Strychnin versetzten Culturen von Tetanusbacillen und anderer pathogener Bacterien, sowie in mit Tetanusgift und Strychnin vergifteten Thieren letzteres ohne weiteres nachweisen können.

4. Die Umstände des Falles.

Es gehören hierher alle die Umstände, die eben den Verdacht erweckt haben, dass eine Vergiftung vorliege und Veranlassung gaben, dass die gerichtliche Untersuchung eingeleitet worden ist. Diese Umstände sind allerdings häufig derart, dass sie auch der Laie zu beurtheilen und zu würdigen vermag, doch hat sie auch der Arzt zu prüfen und für die Begutachtung des Falles zu verwerthen. In der Regel ist es schon das Unerwartete oder gar Plötzliche des Todes, was auffällt, doch ist in dieser Beziehung zu bemerken, dass auch scheinbar kräftige und gesunde Individuen plötzlich und rasch eines natürlichen Todes sterben können, und dass andererseits Morde und Selbstmorde durch Gift keineswegs immer an und von ganz gesunden und rüstigen Leuten, sondern auch an und von alten gebrechlichen oder anderweitig kranken verübt werden. Dass die Krankheitserscheinungen, die durch Gifte hervorgerufen werden, auch durch natürliche Krankheiten erzeugt werden können, ist bereits erörtert worden, und dies ist umso wichtiger, wenn nach dem Tode des Individuums keine Section gemacht und die Exhumation vorgenommen wurde, nachdem die pathologisch-anatomische Untersuchung wegen vorgerückter Fäulniss oder Verwesung kein Resultat mehr zu geben, also eine natürliche Todesart nicht mehr auszuschliessen vermochte. Der Umstand, dass Jemand kurz nach einer Mahlzeit u. dergl. plötzlich starb, beweist für sich allein eine Vergiftung nicht, da der natürliche Tod in der Verdauung durch Herzlähmung, Apoplexie etc. ungemein häufig vorkommt und der vermehrten Peristaltik wegen auch Incarcerationen, Perforationen von Geschwüren u. dergl. leichter als sonst geschehen können. Wichtiger wäre es, wenn nachgewiesen werden könnte, dass die erfahrungsgemäss nach Vergiftungen auftretenden Erscheinungen in mehr weniger langen Intervallen auftraten, und dass diese Verschlimmerungen des Zustandes immer zusammenfielen mit der Darreichung bestimmter Speisen oder Getränke, oder Medicamente, oder wenn die Speise oder das Getränk, nach dessen Genusse Jemand erkrankte, solche Erscheinungen darbot, dass aus diesen schon auf die Anwesenheit einer fremdartigen Substanz geschlossen werden musste, so einen auffallend bitteren oder brennenden Geschmack oder den Geruch nach Zündhölzchen zeigte, oder wenn ein Leuchten im Dunkeln[423], oder das Vorhandensein harter, zwischen den Zähnen knirschender Körnchen beobachtet worden wäre u. dergl. Ebenso wichtig wäre die Constatirung der Thatsache, dass Thiere, die von dem Erbrochenen oder Weggeworfenen gefressen hatten, erkrankten oder zu Grunde gingen. Auch die Thatsache, dass Gift in den angeblich genossenen Speisen oder Getränken, oder auch blos im Besitze des Verstorbenen selbst oder Anderer gefunden wurde, wäre in Erwägung zu ziehen, doch ist es klar, dass der Verwerthung solcher Umstände gewisse Grenzen gesetzt sind, die der Gerichtsarzt nicht überschreiten darf, wenn er nicht in die Rolle eines Untersuchungsrichters oder Anklägers oder in die eines Geschworenen fallen will.

Eigene oder fremde Schuld?

Die Erwägung der genannten Umstände muss auch herangezogen werden behufs Entscheidung der Frage, ob eine Vergiftung zufällig oder in selbstmörderischer Absicht oder durch fremde Einwirkung zu Stande gekommen sei und es ist natürlich, dass in den meisten Vergiftungsfällen einzig und allein die äusseren Umstände im Stande sind, diese Frage zu lösen. Es ist begreiflich, dass zu Giftmorden vorzugsweise nur solche Gifte benützt werden, die heimlich beigebracht werden können, so dass, wenn eine Vergiftung mit einem Gifte vorliegt, welches, wie z. B. die ätzenden Säuren, schon auf den Lippen und auf der Zunge heftiges Brennen veranlasst, schon dieser Umstand den Selbstmord wahrscheinlicher macht als eine zufällige Vergiftung oder gar einen Giftmord; doch können solche Gifte Kindern und anderen hilflosen Personen[424] gewaltsam beigebracht werden und auch das zufällige Verschlucken ist nicht ausgeschlossen, kommt sogar bei einzelnen ätzenden Substanzen, wie z. B. bei der sogenannten Laugenessenz, häufig vor und ist sowohl von uns, als von Anderen selbst bei Schwefelsäure und Salzsäure beobachtet worden. Auch der Phosphor verleiht, wenn er Speisen oder Getränken beigemengt wird, diesen so auffallende Eigenschaften, dass man kaum glauben sollte, dass damit Giftmorde geschehen könnten; trotzdem sind solche wiederholt vorgekommen und wurden auch von uns beobachtet, vorzugsweise bei Kindern und solchen Leuten, die sich über den schlechten Geschmack einer Speise hinwegzusetzen vermögen oder wegen Hungers hinwegsetzen müssen. Auch kann Geschmack und Geruch durch das Vehikel verdeckt gewesen sein. Bei gewissen Alkaloiden, insbesondere bei Strychnin, ist es die enorme Bitterkeit, die auffällt. Dessen ungeachtet sind zahlreiche solche Giftmorde bekannt, und es ist klar, dass solche Stoffe, wenn auch nicht gut in Nahrungsmitteln und Getränken, so doch sehr leicht in Medicamenten oder als Medicamente heimlich beigebracht werden können.

Mitunter ist es die grosse Menge des in der Leiche gefundenen Giftes, in anderen Fällen wieder der grobkörnige Zustand desselben, der für den Selbstmord spricht. So fanden wir in einem Falle von Arsenikvergiftung ausser einer Unzahl sandkorngrosser Arsenikstücke auch solche von Erbsen- bis Bohnengrösse; ebenso in einem zweiten, deren Gewicht 16·802 und mit dem im Erbrochenen gefundenen 91·878 Grm. (!) betrug, ausserdem in einem dritten noch einen zuckererbsengrossen Kieselstein, ferner bei einem Apotheker, der sich mit Strych. pur. vergiftet hatte, zahlreiche Krystalle davon, nicht blos im Magen, sondern auch im Munde, namentlich zwischen den Zähnen, durch welche Befunde in allen vier Fällen der Selbstmord ausser Zweifel gestellt wurde. Ebenso ist, wenn giftige Pflanzentheile, wie Beeren, Blätter, Zweige etc., im Magen gefunden werden, nicht leicht an Giftmord zu denken, wohl aber an zufällige Vergiftung oder unter Umständen an eine solche, die durch einen Fruchtabtreibungsversuch veranlasst worden ist.

Dass in solchen Fällen auch jene Umstände, welche eventuell das betreffende Individuum zum Selbstmord bewogen haben konnten, in Betracht zu ziehen sind, ist selbstverständlich.

Combinirter Gifttod.

Combination von Vergiftung und anderweitiger Gewalteinwirkung kommt wohl beim Selbstmord, aber nur ganz ausnahmsweise beim Mord vor. Bělohradský hat, wie er in einer Arbeit über den combinirten Selbstmord (Zeitschr. d. böhm. Aerzte. 1880, pag. 85) mittheilt, von Combination von Giftmord und anderweitiger Gewalt nur 2 Fälle in der Literatur gefunden, den einen in Casper-Liman’s Handbuch, betreffend den Buchbinder Melchior, der seine Frau und seine Kinder zuerst mit selbstbereiteter Blausäure vergiftet und dann erwürgt hatte und den zweiten in Friedreich’s Blätter, 1884, pag. 71, wo eine Frau einer anderen Arsenik in Branntwein gereicht, und, als die Vergiftungserscheinungen lange nicht eintraten, dieselbe in’s Wasser gestossen hatte. Wir obducirten unlängst einen Mann, der von seinem Schlafkameraden im Schlafe erwürgt und beraubt worden war. Letzterer gestand die That und dass er vor dem Erwürgen dem Schlafenden Cyankalium in den Mund zu schieben versucht hatte, welches jedoch ausgespuckt wurde. Thatsächlich wurden Stückchen von Cyankalium im Bette gefunden, die chemische Untersuchung des Magens und der Mundhöhle aber ergab in dieser Beziehung ein negatives Resultat. Hierher würde noch der von uns besprochene Todesfall der Prostituirten Ballogh (Wiener med. Wochenschrift. 1882, Nr. 29 u. ff.) gehören, wo der Thäter behauptete, dass er das Mädchen nur deshalb gewürgt habe, weil dasselbe einen mit Blausäure vermengten Kaffee, mit dem er sich selbst vergiften wollte, getrunken hatte und röchelnd zusammengestürzt war, — wenn diese Angabe nicht jeder Glaubwürdigkeit entbehren würde.

Die einzelnen Gifte.

Die einzig richtige Eintheilung der Gifte wäre die, welche die Elementarwirkungen derselben zur Grundlage hätte. Die Kenntniss der letzteren ist aber leider noch eine so mangelhafte, dass vorläufig an eine auf ihnen beruhende Classification der Gifte gar nicht zu denken ist. Andere Eintheilungen haben nur einen relativen Werth und sind, wenn wir von der ganz werthlosen nach den Naturreichen absehen, nicht scharf durchführbar. Für forensische Zwecke ist eine systematische Eintheilung der Gifte keineswegs nothwendig, und es genügt, die einzelnen Gifte getrennt zu behandeln, wobei es allerdings opportun ist, zwischen local und den durch Resorption wirkenden Giften zu unterscheiden.

Die Vergiftung mit Schwefelsäure.

Vergiftungen mit käuflicher Schwefelsäure sind besonders in grossen Städten häufig, wo dieselbe nicht blos zum Reinigen metallischer Gegenstände, sondern auch in den verschiedensten Gewerben benützt wird und daher leicht zu haben ist. Da die Säure auf den Lippen sofort heftig brennt, so handelt es sich bei Erwachsenen fast immer um Selbstmord und nur ausnahmsweise um zufällige Vergiftung. Mord ist nur bei Kindern und hilflosen Personen beobachtet worden, und wurde bei diesen, ebenso wie die zufällige Vergiftung, sowohl durch Eingiessen von Schwefelsäure in den Mund, als auch in einzelnen Fällen durch Beibringung mittelst Klysma ausgeführt.[425]

Die Vergiftungserscheinungen treten augenblicklich nach dem Verschlucken auf und bestehen in einem heftigen brennenden Schmerz in den gesammten Schlingorganen und im Magen, in Würgebewegungen und meist sofort auftretendem Erbrechen, mit welchem stark saure und anfangs braun, später fast schwarz gefärbte Massen entleert werden. Der Gesichtsausdruck ängstlich. Haut blass und kühl, Puls schnell und klein, Bewusstsein erhalten, Harn- und Stuhlgang unterdrückt. Im Harn tritt sehr bald Eiweiss und Blut auf, und eine starke Vermehrung der schwefelsauren Salze, niemals aber freie Schwefelsäure. Der durch Säurezufuhr zum Blute bedingten Alkalientziehung, die der Körper nur bis zu einem gewissen Grade verträgt, wird von Salkowski, Lassar und Walter ein wesentlicher Einfluss auf den Eintritt des Todes zugeschrieben. Bei sehr acut verlaufenden Fällen tritt schon nach 2–3 Stunden, selten früher, häufiger später, Collapsus und bald darauf der Tod ein, der meist ruhig, seltener unter Convulsionen erfolgt.

Schwefelsäurevergiftung. Krankheitsbild und Sectionsbefund.

In einzelnen Fällen hört das heftige Erbrechen plötzlich auf, während die übrigen Erscheinungen noch stärker sich entwickeln; es ist dann Perforation des Magens eingetreten. Meist besteht Heiserkeit bis zur Stimmlosigkeit, nicht selten ist starke Athemnoth vorhanden und der Tod erfolgt unter Erstickungserscheinungen. Diese Symptome lassen auf Anätzung der Schleimhaut der Luftwege und auf Glottisödem schliessen.[426] Nicht selten ist der Verlauf ein protrahirter, und dauert nicht blos mehrere Tage, sondern auch noch länger. In solchen Fällen kommt es zur Abstossung verätzter Schleimhautpartien, namentlich des Oesophagus, die sogar in toto in Schlauchform ausgebrochen werden können, und in der Regel zu pneumonischen Processen. Eine sehr ausführliche Zusammenstellung der klinischen Symptome der Schwefelsäurevergiftung bringt Schuchardt in Maschka’s Handbuch, II, pag. 71.

An der Leiche finden sich häufig von den Mundwinkeln herabziehende braune lederartige Streifen, die durch das Ueberfliessen der Säure erzeugt wurden. Die Schleimhaut der Mundhöhle und des Oesophagus findet sich in frischen Fällen entweder nur oberflächlich oder bis in die tieferen Schichten wie gekocht oder gegerbt, d. h. weissgrau verfärbt, zäh, in starre Falten gelegt, trocken und von erstarrtes Blut enthaltenden Gefässen durchzogen. Der Magen fällt meist schon äusserlich durch seine schiefergraue Farbe und die Verdickung seiner Wandungen auf. Die Kranzgefässe erscheinen injicirt, das Blut in ihnen entweder theerartig eingedickt oder so eingetrocknet, dass sich dasselbe aus den durchschnittenen Gefässen in langen braunrothen bis schwarzbraunen bröcklichen Cylindern ausdrücken lässt. Im Magen findet sich ein meist kaffeesatzfärbiger, mitunter ganz schwarzer, stark sauer reagirender, theils breiiger, theils flüssiger Inhalt, die Innenwand des Magens in verschiedener Tiefe und Ausdehnung in einen durch Imbibition mit Hämatin schwarzbraun bis schwarz gefärbten Schorf verwandelt und unregelmässig höckerig. Letztere Eigenschaft rührt theils von der Ungleichmässigkeit der Verätzung und der durch sie bedingten entzündlichen Wandverdickung her, theils von nachträglicher partieller Abschmelzung (Erweichung, Verdauung) der necrotischen Schleimhaut, theils von den entstandenen submucösen Extravasaten, die eine bedeutende Grösse erreichen können und in denen das Blut durch Wasserentziehung ebenso eingetrocknet wird, wie das innerhalb der verschorften Partien in den Gefässen zurückgebliebene. Dementsprechend ist auch die Consistenz der Magenwand, respective ihrer Innenfläche, eine verschiedene und man kann dicht neben starren Partien erweichten und leicht zerreisslichen begegnen, ebenso Stellen, die nur von der Submucosa oder gar nur vom Peritoneum gebildet werden. Verhältnissmässig häufig ist der Magengrund durch die Säure zerstört und der Mageninhalt in die Bauchhöhle ausgetreten, woselbst die Organe an allen Stellen, welche mit demselben in Berührung kamen, getrübt erscheinen. Der Durchbruch des Magens erfolgt häufig schon während des Lebens, kann aber auch erst nach dem Tode entstehen durch fortdauernde Einwirkung der Säure. Nicht selten zerreisst er erst bei der Section. Die Wirkung der Säure lässt sich häufig weite Strecken in den Darm verfolgen, woselbst die Schleimhaut in nach abwärts abnehmendem Grade weissgrau, wie gekocht, starr, das submucöse Bindegewebe mehr weniger injicirt und nicht selten stellenweise blossgelegt und dann gallig oder blutig imbibirt und ecchymosirt sich erweist.

Die Nieren zeigen in der Regel das Bild der „trüben Schwellung“, und zwar desto ausgesprochener, je länger das Individuum gelebt hatte. Häufig finden sich Fibrincylinder. Das Blut in der Nähe des Magens reagirt häufig sauer, seltener in entfernteren Gebieten, ist auch in letzteren meist flüssig, in ersteren aber entweder locker coagulirt[427] oder auf die oben angegebene Art durch Eintrocknung verändert, und wir haben nicht selten das Blut nicht blos in den Kranzgefässen des Magens, sondern auch in der Vena cava ascendens und selbst noch im rechten Herzen zu einer in Cylindern ausdrückbaren, brüchigen Masse eingedickt gefunden. Diese Veränderung kommt theils während des Lebens, theils erst nach dem Tode durch Imbibition der Säure in die Nachbarschaft des Magens zu Stande, und ebenso die wie gegerbte Beschaffenheit der dem Magen anliegenden Organe, wie namentlich der Milz, der linken Niere, des linken Leberlappens, die nicht selten auch auf das Zwerchfell und den unteren Theil der linken Lunge übergreift und in einzelnen Fällen sich auch an der vorderen Bauchwand, sogar schon bei der äusseren Besichtigung derselben, bemerkbar machen kann. In gleicher Weise können die dem Magen oder verätzten Darmpartien anlagernden Darmschlingen durch Imbibition von ersteren aus verätzt werden, ebenso diejenigen, welche, wie insbesondere die im Becken gelagerten Schlingen, mit dem nach Durchbruch des Magens in die Bauchhöhle ausgetretenen noch stark saurem Mageninhalt durch längere Zeit in Berührung gestanden sind. In solchen Fällen kann man auch noch in tief nach abwärts gelegenen Darmpartien, insbesondere, wie wir wiederholt sahen, noch im Ileum oder Colon transversum, ja selbst im C. descendens circumscripten, mitunter intensiven Corrosionen der ganzen Darmwand begegnen, während dazwischen mehr weniger ausgedehnte intacte Darmpartien liegen. Es wäre ein grober Beobachtungsfehler, wenn man solche von aussen erzeugte discontinuirliche Darmverätzungen noch auf directe Wirkung des Aetzgiftes beziehen wollte.

In protrahirteren Fällen finden wir die necrotischen Schleimhautpartien in Abstossung begriffen, das darunter liegende Gewebe, insbesondere das submucöse, entweder hämorrhagisch infiltrirt, ödematös mit mehr weniger intensiver Hämatinimbibition, zu welcher sich auch häufig die gallige[428] hinzugesellt oder im weiteren Verlaufe in verschiedenen Stadien der Entzündung und Eiterung, und die parenchymatösen Organe sowohl als die Musculatur in verschiedenen Graden der körnigen und fettigen Degeneration, in den Lungen pneumonische Processe entweder hypostatischen oder croupösen Charakters.

Wirkung von SO3 auf organische Gewebe.

Die Ursache der zerstörenden Wirkung der Schwefelsäure liegt vorzugsweise in ihrer Eiweisssubstanzen coagulirenden und wasserentziehenden Kraft. Erstere bedingt die Trübung und die wie gekochte Beschaffenheit der Gewebe durch Gerinnung des in ihnen enthaltenen Albumens und letztere die Trockenheit und Brüchigkeit der frisch verätzten Gewebe, sowie die eigenthümliche Eindickung und Eintrocknung des Blutes innerhalb der Gefässe der verätzten Partien. Wie bereits oben erwähnt, werden Eiweisskörper nur durch verdünnte Schwefelsäure gefällt, während concentrirte solche Fällungen wieder auflöst. Hämoglobin wird sowohl durch concentrirte, als durch verdünnte Schwefelsäure den Blutkörperchen entzogen und in braunes bis schwarzbraunes Hämatin verwandelt, und von diesem rührt die schwarzbraune bis schwarze Farbe des Mageninhaltes und der verschorften inneren Magenwand her. Doch entstehen bei längerer Einwirkung von concentrirter Schwefelsäure auch auf blutleere Organe braune und violette Verfärbungen in verschiedener Nuance, denen ein Einfluss auf die dunkle Färbung der Schwefelsäureschorfe im Magen nicht abgestritten werden kann, obgleich eine „Verkohlung“, wie sie bisher gewöhnlich angenommen wurde, nicht stattfindet. Da, wenn Schwefelsäure in Wasser gegossen wird, die Mischung sich stark erhitzt, so ist es für den Verlauf der Vergiftung nicht gleichgiltig, ob wässerige oder breiige Substanzen gerade im Magen sich befanden und das Vorhandensein der ersteren trotz der Verdünnung, welche die Säure erfährt, gefährlich. Die käufliche Schwefelsäure enthält häufig nicht unbeträchtliche Mengen von Arsenik, was einestheils das Krankheitsbild compliciren, anderseits, insbesondere bei Exhumationen, eine Arsenikvergiftung vortäuschen kann, wie ein von Schlagdenhauffen (Annal. d’hygiène publ. 1884, pag. 227) mitgetheilter Fall beweist.

Notes in this chapter

Note 1 · Der von der Vorschrift für die gerichtliche Todtenbeschau vom 28. Jänner 1855 im §. 105–107 vorgeschriebene Vorgang bei der Untersuchung desNote 2 · Der Einfluss dieses Momentes ist insbesondere bei Digitalis und Aconitum bekannt, und es wird behauptet, dass Linné in Lappland AconitumkrauNote 3 · Dass Substanzen erst durch das Vehikel zu Giften gemacht werden können, zeigt das Amygdalin, welches für sich allein nicht giftig ist, jedocNote 4 · Gegenüber Strychnin scheinen sich die Verhältnisse anders zu gestalten, da nach Falck in Kiel (Arch. f. d. ges. Physiologie. XXXIV, pag. 531Note 5 · Vide Werber über Arsenikesser. Deutsche Klinik, 1870, 19; ferner die Berichte der Grazer Naturforscherversammlung. Binz und Schulz, Arch. f.Note 6 · L. Herrmann, Lehrb. d. exper. Toxicologie. 1874, pag. 94.Note 7 · Bemerkenswerth ist, dass auch schwere entzündliche oder infectiöse Erkrankungen latent verlaufen und nachdem die Krankheit bereits einige ZeNote 8 · Langerhans, Deutsche med. Wochenschr. 1893, Nr. 48. Ungar, Tagblatt der Wiener Naturforscherversammlung, pag. 299 u. Wachholz, ebenda.Note 9 · Vertretung von Kalksalzen der Knochen durch isomorphe Blei- und Barytsalze und die Vertretung von phosphorsauren Salzen durch isomorphe arseNote 10 · Ueber die Schicksale dieser im Organismus sind die Acten keineswegs geschlossen. So wird von Boyer (Virchow’s Jahrb. 1881, I, 562) unter BerNote 11 · Solche Verfärbungen sind nicht mit unschuldigen von Nahrungs- und Genussmitteln herrührenden zu verwechseln. So können grüne ausser von GallNote 12 · Die anatomischen Veränderungen des Verdauungscanales durch Aetzgifte. Virchow’s Archiv. LXXXIII, pag. 193.Note 13 · Grosse Mengen wässerigen Mageninhaltes können bei schwacher Concentration des genommenen Aetzgiftes dasselbe so verdünnen, dass wohl VerätzuNote 14 · Letztere können ausser durch Inanition auch durch Perforation zum Tode führen, welche allerdings auch durch forcirte Sondirung, aber auch gaNote 15 · Vide u. A. Kossel, „Zur Kenntniss der Arsenwirkungen“. Arch. f. exp. Path. 1876, V, pag. 135, und Fränkel, „Ueber den Einfluss der verminderNote 16 · Auch die acute Fettdegeneration bei Neugeborenen und Wöchnerinnen ist zu beachten. Vide Buhl, Klinik der Geburtskunde. 1861, I, pag. 296. HeNote 17 · Es empfiehlt sich, eine ganze Niere und etwa ein Drittel der Leber zu nehmen, was wir ausdrücklich bemerken, weil in einem hierher zur chemiNote 18 · Gorup-Besanez fand in der Leiche einer Frau, welche Spiegelarbeiterin gewesen, aber bereits über ein Jahr vor ihrem Tode den Dienst verlasseNote 19 · Auch vor der Beerdigung können auf und in die Leiche Giftstoffe hineingelangen, so durch „Balsamirung“, dann aber auch durch Desinfection deNote 20 · Handbuch der gerichtl. Chemie. 1869, pag. 144 u. s. f. Ferner „Ueber die Verbreitung des Arseniks in der Natur“. Vierteljahrschr. f. gerichtNote 21 · Bekanntlich wurde zur „Einbalsamirung“ (Conservirung) der Leichen häufig Arsenik verwendet. Ein solcher Vorgang macht nicht blos die ErkennuNote 22 · Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1872, XVI, 328.Note 23 · „Vergiftung mit Atropin durch Kaninchenfleisch.“ Med. Centralbl. 1865, 832.Note 24 · Diese Reaction ist bereits von Joh. Andreas Scherer angegeben worden: Abhandl. der böhm. Ges. der Wissensch. auf das Jahr 1876, pag. 254–271Note 25 · Med. Centralbl. 1875, pag. 176 und Friedreich’s Bl. 1876, pag. 166.Note 26 · Med. Centralbl. 1876, pag. 228.Note 27 · Das Leuchten von aufbewahrten Nahrungsmitteln im Dunkeln wird mitunter durch Mikroorganismen veranlasst (Forster und Tilanus, 1888). Wir habNote 28 · In einem unserer Fälle hatte ein 3jähriges Mädchen seinem in der Wiege liegenden Brüderchen Laugenessenz zu trinken gegeben, welche unter deNote 29 · Eine zufällige Vergiftung von Mutter und Kind durch mit einem Klysma beigebrachte Schwefelsäure theilt Deutsch mit (Schmidt’s Jahrb. 1849, LNote 30 · Auch die unvorsichtige Darreichung von Gegenmitteln kann Erstickung bewirken, da wir mehrmals Kehlkopf- und Luftröhre bis tief in die BronchNote 31 · In einem sehr acuten Falle, wo offenbar grosse Mengen der Säure genommen worden waren (die Abends noch gesunde Frau war früh todt in ihrem BNote 32 · Diese kann Salpetersäurevergiftung vortäuschen, wie ein von Wunschheim publicirter Fall zeigt (Virchow’s Jahresb. 1891, pag. 520).
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