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Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Note 425 — Sachlicher Theil. (continued 14)

Reading edition

Eine zufällige Vergiftung von Mutter und Kind durch mit einem Klysma beigebrachte Schwefelsäure theilt Deutsch mit (Schmidt’s Jahrb. 1849, LXIII, 174). Wir haben einen gleichen Fall bei einem Kinde beobachtet, und einer, der eine gelähmte Frau betraf, welcher möglicherweise das Schwefelsäure-Klysma nicht irrthümlich, sondern absichtlich gesetzt worden war, findet sich in der älteren Literatur.

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