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Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Note 415 — Sachlicher Theil. (continued 14)

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Auch vor der Beerdigung können auf und in die Leiche Giftstoffe hineingelangen, so durch „Balsamirung“, dann aber auch durch Desinfection der Leiche mit Carbolsäure, Sublimat u. dergl.; diese Stoffe können dabei auch in die Schling- und Respirationswege und von da durch nachträgliche Imbibition tiefer hineingelangen.

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