Note 407 — Sachlicher Theil. (continued 14)
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Solche Verfärbungen sind nicht mit unschuldigen von Nahrungs- und Genussmitteln herrührenden zu verwechseln. So können grüne ausser von Galle von grünem Gemüse, rothe und violette von Weinbeeren, Rothkraut, Hollunderbeeren, rothen Rüben u. dergl. stammen. In dem gewöhnlich in saurer Gährung begriffenen Inhalte des Coecum und Colon ascendens, wo die Nahrungsstoffe auch länger verweilen, lösen sich die betreffenden Farbstoffe besonders intensiv und färben dann durch Imbibition die betreffenden Darmschlingen und das anstossende Peritoneum mitunter ganz auffallend wein- oder anilinroth, wegen welcher Färbung in einem uns mitgetheilten Falle von den Obducenten an eine Anilinvergiftung gedacht und deshalb die chemische Untersuchung eingeleitet worden war.