← Table of contents
Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Note 401 — Sachlicher Theil. (continued 14)

Reading edition

Vide Werber über Arsenikesser. Deutsche Klinik, 1870, 19; ferner die Berichte der Grazer Naturforscherversammlung. Binz und Schulz, Arch. f. exper. Path. XI, 223 und Knapp, Med.-chir. Rundschau. 1886, 1. Heft. Dass das „Arsenikessen“ auch vor Gericht eine Rolle spielen kann, beweist der von Dittrich (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. VIII, Suppl. pag. 212) begutachtete Fall, in welchem ein Mann wegen Giftmord zum Tode verurtheilt, in einer neuerlichen Verhandlung jedoch einstimmig freigesprochen wurde, weil sich durch verlässliche Zeugen herausstellte, dass der Verstorbene Arsenik als Genussmittel zu nehmen pflegte.

Explore with AITake your curiosity a little further.

Reading settings