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Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Note 473 — Sachlicher Theil. (continued 17)

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Ausführliches hierüber findet sich in dem interessanten Aufsatze Blumenstok’s: „Zum 200jährigen Jubiläum der Lungenprobe.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1883, XXXVIII, pag. 252. In der unter Maria Theresia 1768 ausgegebenen oder vielmehr aus dem Jahre 1733 reproducirten Instruction für gerichtliche Wund- oder Todtenbeschau wird die Lungenschwimmprobe noch gar nicht berücksichtigt. Dagegen wird in der Sammlung „Medicinischer Gutachten“ von Dr. Joh. Gottlieb Kühn, Adjunctus des kg. Collegii medici und sanitatis, Kreis- und Stadtphysicus, Breslau und Hirschberg 1791 in den Sectionsprotokollen über neugeborene Kinder die Lungenschwimmprobe ausdrücklich erwähnt und beschrieben.

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