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Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Note 214 — Sachlicher Theil. (continued 6)

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Körber in Dorpat (Vierteljahrschr. für gerichtl. Med. 1883, pag. 266) fand bei der Obduction zweier gelynchter Pferdediebe unzählige mit Blut unterlaufene Striemen, bei dem einen auch eine Schädelfissur und intermeningeale Hämorrhagie am Scheitel und meint, dass in solchen Fällen der Tod zunächst durch Verblutung in Folge der ausgebreiteten Blutaustritte unter die Haut erfolgt.

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