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Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Note 468 — Sachlicher Theil. (continued 16)

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Wir hatten zweimal Gelegenheit, mehrere Tage anhaltende Sprachlosigkeit nach plötzlichem Begiessen mit kaltem Wasser, ein drittes Mal nach zufälligem Sturze in’s Wasser zu beobachten. In einem der ersteren Fälle war das betreffende (chlorotische) Mädchen auf diese Weise aus dem Schlafe geweckt worden. Einen einschlägigen Fall (achttägige Sprachlosigkeit) bringt Maschka (Gutachten. III, 33).

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