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Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Note 508 — Sachlicher Theil. (continued 18)

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Wir obducirten ein unreifes Kind, welches an Verbrühung durch heissen Camillenthee gestorben war. Das Kind stammte von einem 16jährigen Mädchen, welches von seiner Mutter der vermeintlichen Kolikschmerzen wegen auf ein mit dem Theeaufguss gefülltes Gefäss gesetzt worden war und in dieser Lage entbunden hatte.

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