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Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Note 499 — Sachlicher Theil. (continued 18)

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Das Meconium besteht vorzugsweise aus Vernix caseosa und Gallenfarbstoff, namentlich enthält es eine Menge schon makroskopisch kennbarer Wollhaare. Es kann daher kein Zweifel darüber bestehen, dass der Fötus auch noch in den späteren Perioden der Schwangerschaft Fruchtwasser schluckt. Zu welchem Zwecke ist allerdings vorläufig unbekannt. Bemerkt sei hier, dass nicht selten das Meconium nur in den unteren Abschnitten des Dickdarms die bekannte dunkelgrüne, in den oberen, namentlich im aufsteigenden Ast, eine gelblichbraune Farbe zeigt. Letzteres, welches vorzugsweise die Elemente geschluckten Fruchtwassers enthält, nennt Huber (Friedreich’s Bl. 1884, pag. 24) das M. amnioticum, ersteres aber das M. hepaticum, welches reichlichen Schleim, Gallenfarbstoff und abgestossene Darmepithelien enthält. Der Gallenfarbstoff findet sich theils diffus, theils in Schollen (Huber’s „Meconkörper“), die vielleicht nur gallig imbibirte gequollene Darmepithelien sind. — Der Darminhalt der Neugeborenen ist frei von Bacterien, doch finden sich solche schon 3–7 Stunden post partum im Inhalte des Rectums (Escherich, Virchow’s Jahrb. 1886, I, pag. 222).

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