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Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Note 358 — Sachlicher Theil. (continued 12)

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Seitdem haben wir aber wiederholt auch bei einem notorischen Selbstmörder einen ähnlichen Verlauf der doppelten Strangfurche beobachtet. Doch betrug die Distanz nur wenige Centimeter. Ferner fanden wir eine doppelte Strangfurche, trotzdem der Betreffende an einem einfachen Strick hing, bei einem Manne, der, wie die Localbesichtigung ergab, zuerst an einem Nagel und weil dieser ausgerissen war, an einem Comptoirgitter sich erhängt hatte. Erwähnung verdient auch hier der von Orfila (l. c. II, 357) notirte Fall, in welchem sich bei einem Erhängten deshalb eine horizontal um den Hals und eine zweite gewöhnlich verlaufende Strangrinne ergab, weil derselbe den Strang von hinten nach vorn um den Hals gelegt, die Enden am Vorderhalse gekreuzt, dann hinter den Ohren nach aufwärts geführt und daran sich suspendirt hatte. Solche Fälle haben wir wiederholt obducirt und ausserdem einen, wo sich zwei circulär und ziemlich parallel um den Hals verlaufende, zwischen Kehlkopf und Zungenbein sich kreuzende, im Nacken einen Querfinger von einander entfernte rinnenförmige Strangfurchen und noch eine dritte, wie beim typischen Erhängen verlaufende, ergaben, weil der Betreffende den Strick sich von vorn um den Hals gelegt, die Enden über den Nacken zurückgeführt, am Vorderhals gekreuzt und dann erst am Nagel befestigt hatte. Derartige Fälle wurden auch von Freund, Wiener klin. Wochenschr. 1893, Nr. 7, und Erhardt (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, 102) beschrieben und abgebildet.

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