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Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Note 326 — Sachlicher Theil. (continued 11)

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Ein forensisches Interesse hat auch die Thatsache, dass fremde Körper verschiedener Art auch in unzüchtiger Absicht in den eigenen und fremden After eingeführt werden (Fälle vide u. A. bei Tardieu, Attent. aux moeurs. 1878, pag. 231, und den unerhörten von C. Majer in Friedreich’s Blättern f. gerichtl. Med. 1882, pag. 457, in welchem ein 16jähriges Mädchen aus Geilheit 4 Kindern durch Bohren mit den Fingern den Mastdarm zerrissen und das Gleiche auch an einer Kalbin und an einem jungen Schwein ausgeführt hatte). Von Verbrechern wird das Rectum nicht gar selten als Depôt für gestohlene Gegenstände, Feilen etc. benützt. (Albert, Lehrb. der Chir. III, 565.) Endlich gehört hierher auch die Simulation, respective künstliche Erzeugung von Mastdarmvorfall, wie sie von Tillenbaum bei galizischen Recruten beobachtet wurde. („Der Militärarzt.“ Nr. 7 und 8; Beilage zu Nr. 16 der Wiener med. Wochenschr. 1878.) Eine ausführliche Zusammenstellung von Mastdarmverletzungen bringt Mantzel, Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1893, V, 249. Einen 10 Cm. langen Mastdarmvorfall nach Quetschung der Kreuzbeingegend durch einen Scheunthorflügel hat Hirschberg (Berliner klin. Wochenschr. 1894, Nr. 14) beobachtet.

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