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Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Note 67 — Sachlicher Theil. (continued 2)

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Auch Tardieu war dieser Ansicht; in der letzten Auflage seiner Attent. aux moeurs aber (1878, pag. 83) glaubt er, bei kleinen Kindern eine derartige Möglichkeit zugeben zu können, indem er, jedoch ganz flüchtig, zweier „zu seiner Kenntniss gekommener“ Fälle erwähnt, in welchen beim Sturz kleiner Kinder bei gleichzeitigem heftigen Auseinanderspreizen der Schenkel ein scharf begrenzter Einriss der untersten Partie der Vulva entstand, den Hymen und einen Theil der hinteren Commissur (Fourchette) begreifend. Diese Beobachtungen hätten wohl verdient, etwas genauer beschrieben zu werden. Jedenfalls wird in solchen Fällen früher die Commissur als der Hymen einreissen.

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