Note 83 — Sachlicher Theil. (continued 2)
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Eine Uebertragung von venerischem Virus auf die Genitalien, eventuell auch auf andere Körperstellen kann auch ohne Coitus erfolgen. Ryan berichtet über einen Fall, in welchem zwei Schwestern von 1 und 4 Jahren im Bade mit Gonorrhoe angesteckt wurden, und zwar durch einen Schwamm, mit welchem sich kurz zuvor eine mit Tripper behaftete Person die Genitalien gereinigt hatte. Bosc und Berggrün (Virchow’s Jahrb., 1893, I, pag. 475) und ebenso Haberda in seiner unten zu erwähnenden Arbeit über die Gonokokken theilen solche Fälle, die insbesondere bei Kindern möglich sind, mit; es wird demnach bei derartigen Untersuchungen auch die Möglichkeit einer solchen Provenienz im Auge zu behalten sein. Vor einigen Jahren wurde ein 10jähriges Mädchen und dessen Mutter auf die hiesige Klinik für Syphilis mit breiten Condylomen und Macula syphil. aufgenommen. Das Kind hatte angeblich die Mutter, mit der es in einem Bette zusammenschlief, angesteckt und behauptete, von seinem Stiefvater missbraucht worden zu sein. Bei letzterem, welcher mit seinem Weibe seit Monaten nicht mehr geschlechtlich verkehrte, wurde keine virulente Affection gefunden und er leugnete entschieden, das Kind missbraucht zu haben. Bei der Hauptverhandlung entschlug sich dieses der Aussage, und da sich herausstellte, dass die Familie im Hause eines vielbeschäftigten Syphilidiaters wohnte, und dass der zur Wohnung gehörende Abort von den Patienten des letzteren häufig benützt wurde, somit die Infection des Kindes am Abort als möglich zugegeben werden musste, erfolgte Freisprechung.