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500 Schwänke

Fatum

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Ich war nach Aussig berufen worden, um eine Vorlesung zu halten. Der Unternehmer sagte sie im letzten Augenblick ab.

Ich verlangte Schadenersatz. Es kam zum Prozeß. Der Unternehmer siegte.

In der Begründung des Urteils heißt es:

„Der beklagte Unternehmer beruft sich mit Recht darauf, daß ihm die Veranstaltung der Roda Roda-Vorlesung von seiten des k. k. Bezirkshauptmanns verboten worden ist, demnach eine schuldbare Unterlassung des Unternehmers nicht vorliegt. Ein Verbot des k. k. Bezirkshauptmanns ist vielmehr einer vis major gleichzuachten, da es, wie ein Elementarereignis, einen nicht vorhersehbaren blinden Zufall bildet, welchen abzuwehren die menschlichen Kräfte übersteigt.“

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