Die staatlichen Gewalten
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In Gumbinnen wollten sie einmal den Biberpelz aufführen.
„Nee,“ sagte der Polizeigewaltige, „en Stück, wo drin en Amtsrichter lächerlich jemacht wird, könn wa nich erlooben. Sie haben die Wahl, Herr Theaterdirektor: entweder Se machen aus Wehrhahn ’n bürgerlichen Refrendar: denn können Se det Stück vor jeladene Jäste jeben. Wollen Se aber ne öffentliche, richtiche Aufführung haben, denn müssen Se Wehrhahn schon als jüdischen Rechtspraktikanten spielen lassen.“