Das Militärstrafgesetz
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In Esseg stand ein Kanonier vor dem Kriegsrecht — er war angeklagt, einen Feldwebel bei Nacht und Nebel schwer verprügelt zu haben.
Zu allgemeiner Verwunderung kam er mit anderthalb Jahren Kerker davon.
In der Urteilsbegründung hieß es aber ausdrücklich:
Dem Angeklagten hätte nach dem Wortlaut des Gesetzes eine viel, viel härtere Strafe gedroht; wenn das Gericht diesmal so ungewöhnliche Milde walten ließ, geschah es nur aus der Erwägung: daß dem Angeklagten seine Täterschaft in keiner Weise, nicht einmal im entferntesten, nachgewiesen werden konnte.