Dritter Abschnitt. Monarchien der Völkerwanderung.
Reading edition
§ 1. Vorbemerkung.

In den deutschen Reichen des fünften und sechsten Jahrhunderts ist die Staatsgewalt, wie Niemand bestreitet, von ganz anderer Qualität, als in den Volksgemeinden der alten Zeit. Anstatt der Civitates und Hundertschaften, der kleinen bundesstaatlich organisirten Republiken, erscheinen weit ausgedehnte Monarchien mit einer stark centralisirten Verwaltung. Das alte Königthum charakterisirt sich durch seine Machtlosigkeit, es ist nichts als die vollziehende Behörde für die Beschlüsse der souveränen Volksgemeinde; es wirkt, wie Tacitus sagt, durch den Einfluß der Überredung, nicht aber durch befehlende Gewalt. Dagegen finden wir die Amaler und Merovinger im unbestrittenen Besitze einer dem Rechte nach beinahe unumschränkten Souveränität, als Gesetzgeber und Feldherrn, als Lenker der Rechtspflege und der Verwaltung, als Inhaber einer reichen Finanzhoheit. Im 4. Jahrhundert setzt die Volksgemeinde der Burgunder nach ihrem Belieben ihre Hendinen ab; im fünften sagt Bischof Avitus zu König Gundobad: Du bist das Haupt des Volkes, nicht ist das Volk dein Haupt. Der Unterschied, wie man sieht, ist gewaltig; die Frage entsteht: aus welchen Ursachen ist er entsprungen. Die früher verbreitete Meinung, daß die alten Civitates sich in große Gefolgschaften aufgelöst und das Königthum seine neuen Rechte durch eine Entwicklung des Gefolgewesens gewonnen habe, findet heute keine nennenswerthen Vertreter mehr. Um so nachdrücklicher haben mehrere Forscher sich zu der Auffassung bekannt, daß die neue Monarchie aus der Wurzel des alten Volkskönigthums erwachsen, daß ihre Souveränität nichts als eine organische Fortbildung der alten Königsrechte gewesen sei. Wir haben in dem vorigen Abschnitte diese Rechte uns im Einzelnen vergegenwärtigt, und dort gefunden, daß die alte Verfassung allerdings einige Keime zu neuen monarchischen Schöpfungen enthielt, daß aber für deren Entfaltung das mächtige Übergewicht der populären Unbändigkeit äußerst geringe Aussicht gewährte. Das einzige Institut des alten Staates, welches seinem Inhaber eine umfassende Machtfülle verlieh und bei längerem Bestande also die Grundlage einer starken Monarchie hätte werden können, das Herzogthum im cäsarischen Sinne, war eine vorübergehende Dictatur, eine zeitweilige Suspension der Verfassung: hätte sich ein solcher Herzog einmal eine bleibende Souveränität angemaßt, so wäre seine Monarchie nicht aus einer Fortbildung, sondern aus dem Bruche der alten Verfassung hervorgegangen. Es hat sich uns dann auch gezeigt, daß wo nicht anderweitige Antriebe hinzutraten, der Charakter der Verfassung auf dem norddeutschen Continent im achten, bei den scandinavischen Germanen im neunten Jahrhundert derselbe war wie in der taciteischen Zeit. Thatsachen anderer Art also sind nöthig gewesen, um die neuen Monarchien des sechsten Jahrhunderts in das Leben zu rufen, und nicht weit haben wir diese Momente zu suchen. Es ist die Verbindung mit Rom, es ist der Eintritt in die römisch-christliche Culturwelt, welcher für die Germanen der Ausgangspunkt eines neuen politischen Daseins geworden ist.
Als das Kaiserthum die deutschen Stämme in seine Grenzen aufnahm, hatte es einen langen Weg politischer Ausbildung bis auf die letzten Schritte vollendet; alle Beziehungen, in welchen das Leben eines Menschen sich bewegen kann, hatten in seinem Organismus Scheidung und Verbindung, Inhalt und Gliederung erhalten. Daß seine Formen zum Theile mit abgestorbenem Stoffe erfüllt, daß sie selbst über den Höhenpunkt ihrer Entwicklung zum Theile hinaus waren, daß die Bevölkerung ihren physischen und sittlichen Gehalt, ihr geistiges Leben und ihre numerische Dichtigkeit eingebüßt hatte, darauf kommt es uns weniger an, da die Germanen diese Elemente nicht von ihr zu empfangen, sondern unter ihrem Einflusse nur zu entwickeln hatten. Den bildsamen Stoff besaßen sie in Fülle, die Frage war, ob die Formen des römischen Reiches eine erziehende Kraft darauf ausüben würden. Unter solchen Verhältnissen thut es ihrer Ehre, so weit ich sehe, geringen Eintrag, daß sie von Andern aufnahmen, was sie aus ihren Mitteln weder so rasch noch so vollständig hätten erlangen können. Selbst die begabteste Nation erscheint nothwendig untergeordnet einer minder talentvollen aber weiter entwickelten gegenüber; den politisch Unmündigen unterwirft sich die Idee des Staates, wo sie einmal praktisches Bewußtsein gewonnen hat, mit herrschender Gewalt. Der Barbar kann sich ihrem Einflusse entziehen, weil er kein Organ für ihre Erkenntniß besitzt; die Deutschen, welche sie sich bisher durch die Vermischung mit dem Privatrechte nur verdunkelt hatten, wurden bei aller materiellen Uebermacht von ihr eingenommen und besiegt. Hier ergriff sie das Bild des Staates, in reiner wenn auch nicht in vollkommener Gestalt; wie ihre religiösen wurden auch ihre politischen Anschauungen gründlich umgestaltet, und nothwendig erhielten die ersten Formationen, in denen sie sich versuchten, wenn nicht immer römischen Gehalt, so doch durchgängig römisches Gepräge.
Es bedarf kaum einer Erwähnung, daß hier von einer sclavischen Nachahmung, von einem bewußten Abschreiben römischer Satzungen nicht die Rede ist. Die Germanen sind niemals wie gallische oder spanische Provincialen vollständig zu Römern geworden; selbst bei den Ostgothen ist das Bewußtsein eigenartiger Volksthümlichkeit immer lebendig geblieben. Wie viel mehr noch bei Franken und Alamannen, bei allen Nationen des sächsischen Stammes. Hier handelt es sich um die Einrichtungen, in welchen die neuerweckte Idee des Staates, im Gegensatze zu dem Privatrechte, sich verkörperte: in diesen versuchen wir den Einfluß der römischen Umgebung, durch welche die Idee überhaupt erst Leben gewonnen hat, aller Orten nachzuweisen. Bei weitem nicht alle Schichten des nationalen Daseins sind von solchen Tendenzen ergriffen oder durchdrungen worden; die Vereinzelung der kleinen Gemeinden und die Ungebundenheit der Individuen behauptet sich bei Franken und Angelsachsen noch in wichtigen Beziehungen; die Vermischung des öffentlichen und privaten Rechtes, wenn auch für einen Augenblick verdrängt, macht sich unmittelbar nachher in neuen Formen Luft und wird sogar durch das Königthum selbst befördert. Dies Alles aber widerlegt den Satz noch nicht, daß römische Bestandtheile in den neuen Rechten des Königthums sich aufzeigen lassen, daß also weder die germanische Geschlechtsverfassung, noch freilich auch das römische Kaiserthum die Quelle des deutschen Staates ist, sondern die Verbindung beider und die Befruchtung der germanischen Natur durch die römische Bildung.
Diesem allgemeinen Verhältniß entsprechend zeigt sich denn auch, je nach dem Grade der Vermischung römischer und deutscher Elemente, eine große Mannichfaltigkeit der politischen Organisationen, und namentlich was uns zunächst interessirt, eine erhebliche Abstufung der königlichen Machtbefugnisse in den einzelnen Reichen. Wir sehen hier völlig ab von dem scandinavischen Norden, den wir schon im Früheren nur gelegentlich berührten, da bei ihm der Übergang aus der altgermanischen in die mittelalterliche Form sich erst mehrere Jahrhunderte später und unter völlig eigenthümlichen Einflüssen vollzieht. Er tritt erst ein in diese Entwicklung, als die übrigen Germanen sie längst vollendet haben; was er von den Resultaten der alten Welt empfangen, ist ihm erst durch den christlichen Feudalstaat vermittelt worden. Mit den weltgeschichtlichen Umwälzungen der Völkerwanderung hat er nichts zu schaffen. Aber auch unter den Nationen, welche seit der hunnischen Invasion die eigentlichen Träger dieser mächtigen Bewegung sind und auf dem Boden des Kaiserreichs ihre neuen Staaten gegründet haben, ist weiter zu unterscheiden. Am tiefsten unter ihnen haben sich die Gothen auf römisches Wesen eingelassen, und in ähnlicher, wenn auch nicht überall gleicher Weise haben die Vandalen und die Burgunder ihre Staaten organisirt; bei ihnen allen ist nach der Eroberung sehr wenig Germanisches, und am wenigsten altgermanische Volksfreiheit mehr anzutreffen. Sodann bei den Franken ist die Monarchie nicht weniger vollberechtigt als einst in Rom die kaiserliche Macht; auch die socialen Zustände gestalten sich nach der damaligen römischen Weise; aber wichtige Einrichtungen des Gemeinwesens, wie die Gerichts- und die Heerverfassung bleiben entweder rein germanisch oder erfahren höchstens eine neue Fortbildung, bei welcher römisch-christliche Gedanken nur einen ersten allgemeinen Antrieb geben. Alle diese Nationen haben rasch nach einander und zum Theile völlig gleichzeitig ihre Schöpfungen vollzogen; sie haben sehr oft in engen rechtlichen Beziehungen zu dem sinkenden Kaiserthum gestanden und gegenseitig auf ihre innern Zustände eingewirkt; so sind sie es gewesen, welche dem gesammten mittelalterlichen Staatsleben die charakteristische Richtung gegeben haben. Ihre Geschichte und ihre Verfassung wird also den wesentlichen Gegenstand unserer weiteren Betrachtung bilden. Anders steht es mit den letzten Völkern der großen Reihe, den Angelsachsen und Langobarden. Jene, deren Einwanderung in Britannien zwar eben so frühe wie die gothische in Gallien und die vandalische in Afrika beginnt, finden doch die Insel bereits von der kaiserlichen Regierung und deren Behörden aufgegeben; sie erfahren also nur in sehr indirecter Weise einige römische Einwirkungen; zunächst gründen sie eine Menge kleiner kriegerischer Gemeinwesen, von deren Rechtsverhältnissen wir lediglich nichts wissen; erst nach 150 Jahren beginnt mit der Bekehrung zum Christenthum eine neue Epoche, und von hier an erkennen wir deutlich den Einfluß der römischen Hierarchie und der fränkischen Staatsideen. Auch die Langobarden treten in Italien erst zu einer Zeit ein, wo der Typus der neuen Monarchien durch Gothen und Franken bereits vollständig ausgebildet ist; sie bleiben also im Ganzen und Großen auf dem einmal angebahnten Wege; nur findet bei ihnen so wenig wie bei den Angelsachsen noch eine unmittelbare Einwirkung des römischen Kaiserthums statt, und die Folge ist, daß die einzelnen Institutionen ihres Staates in noch weiterem Umfange als die des fränkischen deutsche Form behalten, ihre Monarchie aber, und damit die Consistenz ihres Reiches, ebenso wie die angelsächsische bei weitem nicht die innere Kraft wie jene der Amaler und Merovinger gewinnt. Wie bei den Gothen in positiver, erhellt bei den Langobarden in negativer Weise, daß die Germanen des sechsten Jahrhunderts zur Schöpfung einer monarchischen Souveränität des römischen Einflusses nicht entrathen konnten.
§ 2. Ursprung der Monarchien.
Jordanes sagt in seinem Buche de actu Getarum, bereits unter Kaiser Constantin seien die Gothen Föderaten des römischen Reiches geworden, der Vertrag mit Theodosius habe nur die Erneuerung, und der Krieg des Justinian die Vollendung und Verherrlichung des alten Bundes bezweckt. So fabelhaft dies klingt, so ist es doch Ausdruck einer Gesinnung, welche seit 377 von der Mehrheit des gothischen Volkes[196] getheilt wurde, eines unverholenen Strebens, die eigne Volksthümlichkeit mit römischen Elementen zu versetzen.
Der Andrang der Hunnen hatte die gothischen Völker gänzlich aus einander gesprengt. Die Hundertschaften der Thervingen, Greutungen, Taifalen und wie sie weiter hießen, zerstreuten sich durch die Lande; Athanarich fand noch eine Zeitlang eine feste Stellung im Norden der Donau aus, sein alter Gegner Fritigern aber trat in die Provinzen über, riß die sonstigen Einwanderer in seinen Krieg gegen Valens fort, vereinigte hunnische und alanische, ja sogar römische Zuzüge mit seinem Heer, und warf durch den Sieg von Adrianopel die bisherige Weltstellung Roms gegen die Barbaren zusammen. Das Heil des Reiches entsprang nochmals aus dem Gegensatze der beiden Gothenkönige; wir wiederholen die betreffenden Thatsachen unverbunden wie sie uns vorliegen, auch in dieser trümmerhaften Gestalt reden sie mit unzweifelhafter Deutlichkeit.
Die Kräfte, sein Heer gegen Fritigern zu recrutiren, zog Theodosius aus den Werbungen bei den überdonauischen Gothen[197].– Als Fritigern, dadurch von Constantinopel abgewehrt, einen Angriff auf Griechenland unternahm, wandten seine Bundesgenossen ihre Waffen gegen Athanarich in Caucaland[198]. – Athanarich kam mit seinem Volke über die Donau, ging die engste Verbindung mit Theodosius ein[199], und wurde, nach dem Ausdrucke des Jordanes, der Nachfolger Fritigerns in der Herrschaft[200]. – Theodosius behandelte ihn mit solcher Auszeichnung, daß nach seinem Tode die noch feindseligen Gothen über die Donau zurückgingen, die übrigen aber Föderaten des Reiches wurden, und sich weit umher in den Provinzen ansiedeln ließen. Sie traten der Form nach genau in die bekannten Verhältnisse barbarischer Heeresabtheilungen, wie diese seit dem Bündnisse Roms mit Bataven und Mattiaken ausgebildet worden waren: sie waren cum militia Romana in unum corpus redacti. Rasch genug hat die Masse des aufgenommenen Inhalts die stets lockere Unterthänigkeit gesprengt, die ihm dort gegebene Gestalt hat er niemals wieder verläugnet.
Die Föderaten dieser Zeit behielten ihr Privatrecht. Synesios sagt um 397[201]: alle fremden Truppen seien unter unrömischen Gesetzen geboren und herangewachsen, höchst gefährlich seien diese Untertanen, welche fortdauernd nach eigenen Gebräuchen lebten. Um 422 spricht das Verhältniß noch bestimmter Theodoret aus[202]: viele Völker, obgleich die Zügel der Knechtschaft tragend, haben eigne Gesetze behalten, weder die Aethiopen, noch die Lazen, weder die Ismaeliten noch die übrigen Barbaren schließen unter einander ihre Verträge nach römischem Recht. Man sieht, daß die fremden Rechte nur geduldet waren, so weit sie das Interesse der Provincialen nicht berührten; das römische Recht trat ein, sobald einer der paciscirenden Theile Römer war. So fest war dies Verhältniß gewurzelt, daß noch 489 Odoachar als Landesherr von Italien die Schenkung an Pierius unter römischen Formen und mit der Beobachtung der römischen Insinuation vollzog[203].
In dem Sturme des hunnischen Krieges, bei der Auflösung der Volksgemeinden waren, wie wir wissen, die Phylen oder Hundertschaften noch vereinigt, und unter dem Oberbefehl der Adalinge geblieben. Eine Menge der letztern muß aber mit Eriulf im Jahre 392 gefallen, die Zersetzung der Gemeinden schon durch die Ansiedlung weiter fortgeschritten sein, und um 409 bezeichnet Olympiodor die Bucellarier und Föderaten als eine bunt zusammenrottete Masse verschiedener Völkertheile. Dem einheimischen Fürstenthum war damit seine organische Grundlage von selbst entzogen. Die Einzelnen konnten an der Spitze eines oder einiger Geschlechter ein vorwiegendes Ansehen behaupten, in solcher Stellung erscheint Alarich noch vor seiner größern Laufbahn[204], und Sarus führt 200 bis 300 Mann, die ihm enger angehören, als die sonstigen römischen und barbarischen Streitkräfte unter seinem Befehl[205]. Suchen sie aber größere Macht, so ist der einzige gesetzliche Weg dazu die Ernennung durch das Reichsoberhaupt, und mit dem größten Eifer lassen sie sich auf dahin abzweckende Bestrebungen ein. Sie erfüllen den Senat, mit der Toga geschmückt, obgleich sie nachher mit Spott den heimischen Pelz hervorsuchen; sie romanisiren sich sogleich und finden sich mit Leichtigkeit, sie, die Ungebildeten, in den Wegen der Übercultur zurecht. Im Heere dienen sie unter römischen Befehlshabern und trachten den römischen Würden mit Eifer nach; der Kaiser ernennt und versetzt sie, bald deutsche Häuptlinge zu römischen Abtheilungen, bald stellt er umgekehrt Römer an die Spitze der föderirten Schaaren. Tribigild befehligt nach kaiserlicher Ernennung die Greutungen in Phrygien, Saulus, der Armenier Bakurius und der ganz romanisirte Gainas führen die Föderaten gegen Eugenius, dort erhält auch Alarich das erste bedeutendere Commando. In späterer Zeit dienen unter Belisar zehn Abtheilungen Föderaten, zusammen höchstens 3000 Mann, gegen die Vandalen, acht davon werden von Römern und nur zwei von einheimischen Anführern befehligt, und gerade einer von diesen setzt mit Verachtung seine angestammte Würde gegen das römische Amt herab[206]. Prokop sagt im Allgemeinen, früher habe man unter Föderaten verbündete Nationen verstanden, jetzt seien es römische Truppen, welche sich nur durch ihre Herkunft von den übrigen unterschieden. Bei allen Aenderungen des Thatbestandes ist das Princip dasselbe, wie in dem Worte des Jordanes: cum militia Romana in unum corpus redacti. Wir können nicht zweifeln, daß die Gerichtsbarkeit über sie – in so weit man die Händel der Einzelnen nicht dem Arbitrarverfahren oder dem Wege der deutschen Composition[207] überließ – von den vorgesetzten Duces und Comites wie bei den übrigen Truppen, also im Wesentlichen nach römischen Formen gehandhabt wurde. Von allen Seiten her mußten die deutschen Fürsten es lernen, sich ihren Untergebenen gegenüber ebenso als römische Machthaber zu fühlen, wie Angesichts der Reichsgewalt als fremde Eroberer; die gründlichste Mischung beider Elemente mußte erfolgen, und leicht erkennt man das Uebergewicht des römischen Typus und der keimenden monarchischen Gewalt. Dem Ätheling, welcher größere Ehre als die Leitung seiner Gentilen erstrebte, welche Mittel waren ihm geboten? Bei der Auflösung aller heimischen Gemeinden war ein Feldherrnthum wie das des Chnodomar und Athanarich, oder gar ein Volkskönigthum des alten Systems in sich eine Unmöglichkeit. Die Wahl stand ihm offen, auf der einen Seite, von Rom sich loszusagen und auf die persönliche Begeisterung eines ungeordneten Soldatenhaufens zu bauen, auf der andern, die Laufbahn eines römischen Großen zu verfolgen, und als Feldherr des Reiches ein römisch verwaltetes Heer für oder gegen die gegenwärtige Regierung zu gebrauchen. In Rom war man vertraut mit der Eigenmächtigkeit der Heerführer, mit dem Sturze eines Kaisers durch seine kriegerischen Diener, ohne daß das Reich dadurch verloren oder die herrschende Nationalität gewechselt worden wäre.
Entscheidend für alle Folgezeit ist es, daß Alarich ganz und gar den zweiten dieser Wege einhält. Nachdem er als Phylarch, wie Sokrates und Olympiodor seine ursprüngliche Stellung bezeichnen, mithin als Hundertfürst, in den kaiserlichen Dienst getreten, empfangt er in dem Kriege gegen Eugenius eine ansehnliche Amtsstellung im römischen Heere. Dann strebt sein Ehrgeiz weiter, aber die ersehnte Beförderung bleibt aus. Darüber stirbt Theodosius und die Theilung des Reiches erfolgt. Der leitende Minister in Constantinopel, Rufin, sieht sich, wir wissen nicht ob in seiner Stellung bedroht oder in seinen weiterstrebenden Plänen gehindert[208]; aus irgend einem, uns nicht näher erkennbaren Grunde findet er angemessen, seinen Hof durch neue Unruhen unter den Barbaren zu ängstigen, und fordert den bereits mißvergnügten Alarich heimlich auf, eine Schaar von Gothen und allerlei sonstigem Volke zusammen zu bringen, und mit dieser sich auf Griechenland zu werfen, wo der Minister durch Anstellung gleichgesinnter Officiere ihm alle Eingangspässe im Voraus eröffnet hat. So geschieht es, und unter entsetzlichen Plünderungen dringt Alarich in den Peloponnes ein. Hier aber tritt ihm ein Stärkerer entgegen; Stilicho landet mit einem italienischen Heere bei Korinth, drängt Alarich’s Schaar in das arkadische Gebirge Pholoe und schließt sie durch eine rasch aufgeworfene Schanzenlinie vollständig ein. Man sieht, daß Alarich’s Begleiter nicht sehr zahlreich gewesen sind, da man Stilicho’s Truppen, die zur See nach Griechenland herüber gekommen, eben deshalb höchstens auf 30 oder 40,000 Mann veranschlagen kann[209], diese aber stark genug sind, Alarich’s ganze Streitkraft in einem Gebirgsthale auf allen Seiten zu umringen. Auch stimmen alle Zeugnisse darin überein, daß Alarich nicht durch kriegerische Erfolge, sondern durch politische oder diplomatische Combinationen aus der Gefahr entronnen ist. Gleich nachher erlangt er dann trotz Rufin’s Sturz die gewünschte Beförderung: er wird zum Dux der illyrischen Präfectur ernannt, tritt wieder in den kaiserlichen Dienst zurück und verbessert die Ausrüstung seiner Truppen aus den römischen Waffenfabriken. Indessen sind die beiden Höfe von Rom und Constantinopel fortdauernd gegen einander in feindseliger Haltung, und insbesondere wünscht Stilicho dem Ostreiche den Besitz der illyrischen Präfectur zu entreißen. Unter diesen Verhältnissen geht Alarich 401 zum Angriffe auf Italien über, wird aber nach wechselnden Kämpfen von Stilicho wiederum übermeistert und kommt 403 mit stark geschmolzenen Kräften nach Illyricum zurück. Er wechselt darauf die Partei und tritt in weströmischen Dienst; er erhält die Ernennung als Heermeister und den Auftrag die Oströmer aus Epirus zu verjagen. Nachdem er dort eine Weile Krieg geführt, begehrt er eine große Geldzahlung als verheißene Entschädigung für seine Kosten und zugleich Verpflegung und Landanweisung für seine Truppen; Stilicho setzt beim Senate die Anerkennung dieser, wie er sagt, berechtigten Forderung durch. Aber bald nachher wird Stilicho gestürzt und ermordet; die neuen Machthaber mißhandeln die in Italien stehenden barbarischen Soldtruppen in so schlimmer Weise, daß diese, 30,000 Mann stark, revoltiren, und sich an Alarich anschließen. Diesem haben, wie es scheint, Stilicho’s Widersacher die stipulirte Zahlung zurückgehalten; jetzt in so erheblichem Maaße verstärkt, greift er wieder zur Selbsthülfe: er dringt in Italien ein, stellt aber mäßige Forderungen, Landanweisung in Pannonien und Geißelstellung für die versprochene Zahlung. Als diese verweigert werden, zwingt er die Stadt Rom zu einer starken Contribution, und vermehrt seine Streitkräfte nochmals durch den Zulauf von angeblich 40,000 Sclaven barbarischer Abkunft aus allen Theilen Italiens, sowie durch den Zuzug beträchtlicher Schaaren aus gothischem und hunnischem Stamme unter seinem Schwager Ataulf. Neue Unterhandlungen folgen; der kaiserliche Minister Jovius vereinbart mit Alarich die Bewilligung von Jahrgeldern und Getreide, Anweisung von Äckern in Venetien, Dalmatien und Noricum, so wie Alarich’s wiederholte Ernennung zum kaiserlichen Heermeister. Honorius aber weigert Alles; vergeblich stimmt Alarich seine Begehren herab; der Kaiser bleibt unerschütterlich. Man könnte denken, daß jetzt Alarich’s offener Bruch mit dem römischen Reiche unvermeidlich sei: man würde sich erheblich irren. Alarich zieht wieder nach Rom, und nöthigt den Senat, die Absetzung des Honorius und die Erhebung eines neuen Kaisers zu verfügen, dessen erstes Werk darauf die ersehnte Ernennung Alarich’s zum Heermeister ist. Sonst aber hat die Maaßregel keinen Erfolg, nur ein Theil Italiens erkennt Alarich’s Creatur an, und Honorius fühlt sich in Ravenna so sicher, daß er sogar, als Alarich den Gegenkaiser selbst wieder absetzt, auf keinen Vertrag eingeht. Alarich läßt seinen Zorn darüber an der armen Stadt Rom aus, welche sechs Tage lang geplündert wird, gibt aber die Hoffnung auf, bleibende Ansiedlung in Italien zu erlangen, und stirbt, als er eben versuchen will, sein Heer nach Africa überzusetzen. Seine Truppen erheben an seiner Statt seinen Schwager Ataulf zum Führer.
Ueberblickt man diesen Lebenslauf, so tritt zunächst die Thatsache deutlich hervor, daß Alarich’s Erhebung unmöglich als ein national-gothischer Act angesehen werden kann. Sein ursprüngliches Heer mag nach den oben angegebenen Daten vielleicht 20,000 Mann gezählt haben, und von diesen war nur ein Theil von gothischem Stamme. Im Jahre 408 kamen dazu die 30,000 Mann barbarischer Soldtruppen und die 40,000 barbarischen Sclaven, beide doch sicher von manichfaltigster Herkunft, und endlich die Hülfsschaar Ataulf’s, die ebenfalls aus Gothen und Hunnen gemischt war. Was diese bunten Elemente zusammenhielt und endlich zu der neuen Einheit eines westgothischen Volkes verschmolz, war lediglich die Persönlichkeit des Führers, die römische Kriegszucht und der Drang der äußern Verhältnisse: sie wußten, daß sie, die Plünderer und Empörer, verloren waren, wenn sie ihren Waffenbund lösten. Mit der alten, seit 374 zersprengten, Civitas der Thervingen, den Westgothen des Ablabius, hatte dies neue Wesen nichts gemein, als den factischen Umstand, daß der Führer und ein Theil seiner Krieger von thervingischen Vätern stammte[210]. Nicht minder sicher ist anzunehmen, daß Alarich’s Ehrgeiz niemals über den Gedanken einer mächtigen, festen und einträglichen Stellung innerhalb des römischen Staatswesens hinausgegangen ist. Der Zweck seines ersten Aufstandes ist Erlangung eines höhern römischen Amtes; er legt die Waffen nieder, als er Dux in Illyricum geworden ist. Sein erster Angriff auf Italien ist nur die Antwort eines oströmischen Feldherrn auf Stilicho’s Feindseligkeit gegen Ostrom. Sein zweiter Zug sucht Deckung gegen den fanatischen Haß der 408 in Ravenna triumphirenden Partei; aber unaufhörlich bietet er den Frieden, wenn man ihm ein höheres Generalat und seinen Leuten Lebensmittel und Aecker gebe. Nicht eine Sylbe liegt in unsern, freilich äußerst dürftigen Quellen vor, welche auf andere, umfassendere Ziele seiner Politik hindeutete. Daß er mehr als einmal gegen die eben vorhandene Regierung die Waffen ergreift, macht ihn ebensowenig zu einem Feinde des römischen Reiches, wie dergleichen bei der Erhebung des Prokop gegen Valens oder des Eugenius gegen Theodos, oder des Constantin gegen Honorius der Fall gewesen ist. Bei seinem ersten Auftreten erscheint auf der Welt kein anderes Streben, als es hundert andere der gleichzeitigen Häuptlinge, die Gainas, Fravitta, Sarus u. s. w. bethätigt haben; hätte Honorius seine Wünsche genehmigt, so würde vielleicht auch von ihm und seinen Schaaren nichts Besonderes mehr geschehen sein; nur die Verkettung der Umstände hat seine Nachfolger zu höheren, wenigstens halb nationalen Ergebnissen hingedrängt.
Noch muß ich mich auch an dieser Stelle mit Jordanes oder Cassiodor auseinandersetzen. Denn da die römischen Quellen in Alarich schlechterdings nichts Anderes als die Gesinnung eines zwar sehr eigenwilligen immer aber römischen Föderatenführers nachweisen, so ist es ganz ausschließlich ein Satz des Jordanes, aus welchem die neuern Forscher ihre Ansicht von einem echten, alt überlieferten, gothisch-nationalen Königthum des Alarich gewinnen. »Was man auch den Worten des Jordanes abdingen mag, sagt Köpke, daß darin der Gedanke einer volksthümlichen Sammlung der Westgothen ausgesprochen sei, scheint mir unläugbar, mochte Alarich auch seine Stellung benutzen, um seine Reihen mit verschiedenartigen Leuten zu füllen. Auf den leitenden Volksgedanken kam es an; die gothischen Schaaren, die ihn jetzt festhalten, sind das Volk; die Zurückbleibenden haben sich selbst davon ausgeschlossen.« In gleichem Sinne bemerkt Dahn[211]: »und war auch bei den Westgothen ein Stammkönigthum noch nie vorhanden gewesen, und selbst das Bezirkskönigthum verwischt und beinahe aufgelöst – das Rechtsinstitut des Königthums lebte dennoch als ein ganz bestimmt Gezeichnetes, als ein Alt-Nationales selbst damals im Bewußtsein auch dieses Germanenvolkes, und in jedem Augenblicke volksthümlicher Erhebung kann es in das Leben treten; um das Haupt eines altedeln und tapfern Führers konnten diese Anschauungen sofort kristallirend zusammenschießen.« Demnach preist er denn den alten Adel Alarich’s[212] (wir wissen, wie schwach es um die Legitimation desselben steht), er erhebt das liedergefeierte Geschlecht der Balthen (wo hat Dahn von balthischen Liedern gelesen?), und Köpke ertheilt demselben mythischen, also halbgöttlichen Ursprung (aus welcher Quelle?): natürlich ist dies Alles sehr erforderlich, um die nationale Erhebung anschaulich zu machen[213]. Ich wäre, scheint mir, nach allen frühern Erörterungen berechtigt, jede Bezugnahme auf Jordanes, wo er sich mit den römischen Quellen im Widerspruch befindet, a limine zurückzuweisen. Hier aber steht das Verhältniß für meine Gegner noch viel ungünstiger. Denn um die Summe gleich an dieser Stelle auszusprechen, die Betrachtung der westgothischen Geschichte bei Jordanes zeigt ein Doppeltes, einmal eine bodenlose Ungenauigkeit und Verworrenheit in der Erzählung der einzelnen Thatsachen, so daß immer wieder die völlige Unzuverlässigkeit Cassiodor’s deutlich wird, sodann aber eine allgemeine Auffassung der Verhältnisse, die, weit entfernt, Köpke’s und Dahn’s Angaben zu bestätigen, nur eine starke Übertreibung der meinigen liefert. Als der friedliebende Theodosius gestorben war, sagt Jordanes, begannen seine Söhne ihren Hülfsvölkern, den Gothen, die gewohnten Geschenke zu entziehen; im Ärger darüber, und damit in langem Frieden ihre Tapferkeit nicht einroste, setzen die Gothen sich den Alarich zum König; dieser sagt ihnen, es sei besser durch Kriegsarbeit Herrschaft zu erstreben, als in Muße Fremden zu dienen; er führt sie dann nach Italien und lagert vor Ravenna, wo er dem Kaiser erklärt, wenn er den Gothen die Ansiedlung in Italien verstatte, würden sie der Gestalt neben den Römern leben, daß Beide nur ein Volk bildeten. Honorius aber, um sie aus Italien zu entfernen, schenkt ihnen (sacra donatione) Gallien und Spanien; als sie darüber hoch erfreut, in Frieden abziehen, greift sie Stilicho verrätherisch an, sie aber besiegen ihn, marschiren rachedurstig gegen Rom, plündern die Stadt, aber schonen die Kirchen; dann stirbt Alarich nach einem vergeblichen Versuche, nach Africa überzugehen. Es bedarf keines Beweises, wie abenteuerlich hier die Ereignisse von 395, 401 und 408 durch einander geworfen sind, wie verkehrt es also wäre, mit irgend einem Worte dieses Wirrwarrs eine Angabe des Olympiodor oder Zosimus zu corrigiren, also z. B. den Anstoß zur ersten Erhebung nicht von Rufin und Alarich, sondern von einer populären Bewegung der Gothen ausgehen zu lassen. Fragen wir aber nach den Anschauungen und Gesinnungen, welche Jordanes seinen Landsleuten beilegt, so gibt er zunächst für Alarich’s Wahl die beiden Motive an, die Gothen wünschten mehr Geld zu haben und wieder einmal zu raufen; diese allerdings etwas realistischen Triebe, nicht aber ein emporstrebendes Nationalgefühl, bilden, um Köpke’s Ausdruck zu wiederholen, den leitenden Volksgedanken, auf den Alles ankommt. Darauf erst erklärt ihnen Alarich, es sei besser labore regna quaerere quam im otio alienis servire. Hier wäre denn, scheint es, der Abscheu gegen die Fremdherrschaft ausgesprochen und der bewaffnete Aufstand gegen dieselbe, also die ersehnte nationale Regung in der That berichtet. Aber wenige Zeilen weiter erfahren wir, daß es doch nichts als eine Redeblume gewesen und »der leitende Volksgedanke« nach wie vor Beute und Rauflust geblieben ist. Denn der Fremdenhaß ist gleich vor Ravenna so gründlich verschwunden, daß man gegen gute Bezahlung und Ackeranweisung bereit ist, sich mit den Römern zu einem Volke zu verschmelzen. Damals wird nach Jordanes bei dem Mißtrauen des Kaisers und Stilicho’s Verrätherei das schöne Ziel noch nicht erreicht. Aber gleich nach Alarich’s Tod kommt Ataulf darauf zurück: trotz der fortdauernden feindlichen Gesinnung des Kaisers heirathet er dessen Schwester Placidia, damit »auf diese Kunde der Vereinigung des Reiches mit den Gothen die Völker wirksamer erschreckt würden.« Und diese Wirkung wird denn in vollem Maaße erzielt, und damit verschwindet endlich auch der Argwohn des Kaisers, und mit König Wallia kommt es zu dem förmlichen Vertrage, wonach die Gothen das alte Födus erneuern, dem Kaiser Kriegshülfe versprechen und ihm die befreiten Provinzen, wo sie jetzt Ansiedlung erhalten, zurückgeben. Im Einzelnen sind auch diese Abschnitte von Jordanes oder Cassiodor mit völliger Nichtachtung der Chronologie und der wirklichen Begebenheiten niedergeschrieben[214]; die Geschichte der angeblichen Balthen ist ebenso freie Schöpfung des Senators, wie jene der angeblichen Amaler. Aber auf beiden Seiten ist es der überall gleiche und gleich erkennbare Grundgedanke, welcher durch diese confusen Schilderungen den Römern des 6. Jahrhunderts veranschaulicht werden soll. Es ist die Anschauung, die sich durch das ganze Buch des Jordanes hindurchzieht und in Cassiodor’s Varien an hundert Stellen gelehrt wird: Gothen und Römer seien zu Freundschaft und Verschmelzung bestimmt, die Gothen seien also seit dem großen Constantin Föderaten des Reichs geworden, und hätten stets nur aus Nothwehr, mißhandelt durch einen schlechten Kaiser oder bösen Minister, für kurze Zeit ihre wahre Gesinnung verläugnet. Wenn es also unzulässig ist, gegen den Widerspruch der historischen Quellen auf eine einzelne Angabe des Jordanes zu bauen, so ist es doppelt verkehrt, aus seinen Worten eine gothische Nationalbewegung gegen das römische Födus herauszulesen. Für eine solche gibt es demnach in dem ganzen Umfang unserer Quellen kein Zeugniß. Alles was man dafür vorgebracht hat, ist lediglich subjective Voraussetzung nach der so gerne angewandten Formel, es sei so gewesen, denn wie hätte es anders sein können.
Dahn zeigt sich frappirt durch die Wahrnehmung, daß weder Alarich noch Geiserich noch Theoderich die Hand nach der Kaiserkrone selbst ausgestreckt hätten; er fragt nach der Ursache dieser Erscheinung und gibt sich die Antwort: »offenbar machte Alarich sich deshalb nicht aus einem Germanenkönig zum römischen Imperator, weil zwischen diesen historischen, aus grundverschiedenen Rechtsanschauungen erwachsenen, selbständigen Rechtsinstitutionen in den Gedanken der Römer und Germanen eine unübersteigliche Kluft bestand – eben weil sie (Alarich, Ataulf u. s. w.) neben ihren römischen Würden echte Könige eines germanischen Volkes, und weil solche Könige etwas Anderes waren, als jene bloßen Abenteurer im römischen Dienst, die, wenn sie auch etwa als Gefolgsführer über germanische Schwerter geboten, doch als Basis ihrer Macht nur römische Würden hatten, und deshalb die höchste römische Würde erstreben mußten und konnten. Nichts zeigt klarer als diese Betrachtung den specifischen Rechtsunterschied zwischen dem alten nationalen germanischen Königthum und jenen römischen Civil- und Militärgewalten, aus deren Anhäufung in der Hand eines Germanen man das germanische Königthum hat entstehen lassen wollen.«
Die letzten Worte richten sich ausdrücklich an meine Adresse, und so verstatte ich mir einige Gegenbemerkungen. Zunächst ein Wort, den factischen Thatbestand betreffend. Dahn fragt: warum setzte Alarich sich nicht selbst die Kaiserkrone auf? Wer an genaue Forschung gewöhnt ist, wird hier kurz und rund antworten, daß wir das nicht wissen. Unser Quellenmaterial ist auch hier so fragmentarisch, daß das Feld für hundert Muthmaaßungen, eine gerade so gut und so schlecht wie die andere, offen ist. Warum griff Friedrich der Große nicht für sich anstatt für Karl VII. nach der deutschen Kaiserkrone? Oder warum wollte Alarich lieber der Gläubiger als der Vertreter einer überall bedrängten Staatsgewalt sein? Oder warum hielt Alarich Ravenna für unbezwinglich? Oder, was uns betrifft, warum sollen wir uns über Alarich’s etwa mögliche Motive den Kopf zerbrechen? Halten wir uns an die Prüfung seiner tatsächlich gegebenen Stellung. Dahn redet nun häufig von der Verschiedenheit der echten Volkskönige und der bloßen Abenteurer im römischen Dienst. In wie weit war denn Alarich ein Volkskönig im altgermanischen Sinne? Nicht das gothische Volk hatte ihn erhoben, sondern, wie Dahn selbst einräumt, ein zufällig in Thracien angesiedelter Bruchtheil desselben, und neben den Gothen gab es in seinen Schaaren Menschen von allerlei Art, von Anfang an und weiterhin in stets wachsender Masse. Thatsächlich hatte seine, nur von Jordanes berichtete, angebliche Königswahl keine andere Bedeutung, als daß eine Anzahl rauf- und beutelustiger »Abenteurer« aus aller Herren Länder ihn sich zum Führer setzte. Wieder erkennt Dahn selbst es an, daß unter den Thervingen niemals ein Volkskönigthum bestanden hatte, und wenn er dann in der oben angeführten Stelle sagt, daß trotzdem das Rechtsinstitut des Königthums in Bewußtsein dieses Germanenvolkes fortlebte, so kann ich lediglich mit der Bitte erwiedern, für ein solches Bewußtsein auch nur das Atom eines Quellenbelegs beizubringen. Daß die zunächst folgenden Ereignisse uns nicht zu diesem Schlusse, sondern zu dem entgegengesetzten nöthigen, habe ich vorher nachgewiesen, und am wenigsten wird Dahn darthun können, daß das westgothische Königthum des 5. Jahrhunderts nach der Qualität seiner Rechtsbefugnisse als eine Wiedererweckung des altgermanischen Volkskönigthums aufzufassen sei. Dem altgermanischen Königthum eigneten, wie wir sahen, vor Allem zwei charakteristische Attribute: die Erblichkeit der Würde, und die Ausführung der Beschlüsse der souveränen Volksgemeinde. Von beiden wesentlichen Momenten ist aber bei den Westgothen ein ganzes Menschenalter hindurch keine Spur zu entdecken. Es ist kein Gedanke an festen Erbgang der Krone in einem königlichen Geschlechte, und kein Schatten einer souverän entscheidenden Volksgemeinde gegenüber den Willensmeinungen des Königs. Auch von dieser Seite her zeigt sich also die Redewendung, daß Alarich das altnationale Königthum wieder hergestellt habe, oder daß er ein echter Volkskönig im alten Sinne gewesen, als das Gegentheil der Wahrheit. Er war der Führer nicht eines Volkes, sondern eines Heerhaufens, und seine Armada wurde allmählich zum Volke, weil sie längere Zeit zusammengehalten wurde, bis zum Frieden von 416 durch die Nothwehr gegen die Feindschaft des Honorius, und seit diesem Vertrage durch das Interesse des römischen Reiches, eine schlagfertige Streitmacht gegen Vandalen, Alanen und Sueven zur Verfügung zu haben. Erst von dort an consolidirt sich auch eine westgothische Staatsgewalt und eine erbliche Monarchie, und hier finde ich mich auch wieder in voller Uebereinstimmung mit Dahn[215], welcher für diese Zeit die starke Romanisirung der Westgothen rückhaltlos anerkennt.
Gleich der erste Nachfolger Alarich’s, sein Schwager Ataulf, läßt uns über das entscheidende Verhältniß keinen Zweifel mehr bestehen. Nicht bloß daß er nach kurzem Versuche offener Feindseligkeit bald wieder auf römische Tendenzen factisch einlenkt, die Placidia heirathet, auf der Hochzeit im römischen Gewande erscheint, vielfach die römischen Interessen in Gallien vertritt: sondern zum ersten Male vernehmen wir aus seinem Munde das unzweideutige Bekenntniß eines bewußten und planmäßigen Verfahrens, dessen Begründung allein hinreichen würde, den Gesammtcharakter der begonnenen Entwicklung in helles Licht zu setzen. Orosius berichtet uns, daß Ataulf häufig gesagt habe[216]: im Beginne seiner Laufbahn sei er fest entschlossen gewesen, Rom die Herrschaft zu nehmen, und Romanien in ein Gothien zu verwandeln; aber, fährt er fort, sein Vorsatz habe gewankt, als er an die Einrichtung seines gothischen Staates gegangen sei. Wie weit könne man mit seinen Landsleuten gelangen? sie seien in ihrer zügellosen Barbarei unfähig, irgend einer Gesetzgebung[217] sich zu fügen, aber kein Staat könne ohne eine solche bestehen. Deshalb ziehe er es vor (nicht etwa die Bande der Gefolgschaft enger zu ziehen, wie König Knut im Tingmannalith, sondern) in der Herstellung statt in der Zerstörung des römischen Namens seinen Ruhm zu suchen (wie Rollo in dem Anschluß an die karolingische Monarchie).
Der Grund der formalen Unterthänigkeit unter Rom, in welcher trotz aller Schwankungen der thatsächlichen Politik die Gothenkönige bis auf Eurich beharren, ist also nicht bloß das Streben nach einem Rechtstitel für ihre Eroberungen den Provincialen gegenüber. Es ist das Gefühl der Folgerichtigkeit, welches ihnen dem eignen Volke gegenüber ein officielles Aufgeben ihrer ersten Grundlage mißlich erscheinen läßt. Eine Reihe materieller Vortheile tritt hinzu, Geschenke des Imperators, Gewährleistung des bisherigen Gewinns, Einfluß auf die sonstigen Reichsangelegenheiten; wo aber die Hauptsache lag, darüber können wir nach Ataulf’s Worten nicht mehr im Zweifel sein. In dem gleichen Sinne erhob Alarich, als er den Honorius nicht in seine Gewalt bekommen konnte, seinerseits einen Gegenkaiser; hätte er gesiegt, so wäre dieser eben so legitim gewesen wie Galba und Vespasian, die Form der römischen Verfassung hätte sich nicht geändert, wohl aber hätte Alarich in kaiserlichem Auftrage seine Herrschaft über die Gothen weiter ausgebildet. So versuchte es Ataulf zuerst mit dem Usurpator Jovinus, dann, als dieser ihn sonst beleidigte, schloß er mit Honorius ab. So kam Wallia empor durch Beseitigung der antirömischen Partei unter den Gothen, nachdem deren Anführer Sigerich seine Gesinnung in den Mißhandlungen der Placidia offenbart hatte. So erscheinen die ersten Kämpfe Theoderich’s I. als vorübergehende Auflehnung, der er selbst im Jahre 439 entsagt und dann in dem Kriege gegen Sueven, Vandalen und Hunnen das römische Bündniß auf das Eifrigste bethätigt; so wird 454 Thorismund von seinen Brüdern ermordet cum ea moliretur quae et Romanae paci et Gothicae adversarentur[218]; 455 setzt Theoderich II. mit den Decurionen von Toulouse (der Hauptstadt des damaligen westgothischen Reiches) den Avitus als Kaiser, als ihrer Aller Kaiser ein und beginnt dann 456 cum voluntate et ordinatione Aviti imperatoris seinen siegreichen Krieg gegen die Sueven in Spanien[219].
Aehnliche Verhältnisse finden sich damals bei mehreren deutschen Stämmen. Die Römer halten sich, indem sie eine Kriegerschaar, sei es eine Hundert- oder eine Gefolgschaft, aufnehmen, bei ihrem Contracte, wie es unter solchen Umständen niemals anders sein kann, an den Anführer, und machen an diesen Anforderungen oder setzen Rechte bei ihm voraus, wie sie ein römischer Feldherr besitzt. Die Ansiedlung solcher Schaaren ändert darin nichts, seit langer Zeit war man im Reiche an Militärcolonien verschiedener Art gewöhnt, und man erinnere sich nun an die feste und offenbar technische Formel, womit die Landbewilligungen dieser Zeit erwähnt werden. Idatius redet noch unbestimmter: vocati a Constantio ad Gallias, sedes – acceperunt; genauer dagegen Prosper Aquitanus: Constantius pacem firmat cum Wallia, data ei ad habitandum Aquitania. Ebenso heißt es data Vandalis ad habitandum per Trigetium Africae portione; datis Galliae partibus Alanis ad habitandum; terrae Galliae cum incolis dividendae traditae; data Sabaudia Burgundionum reliquiis cum indigenis dividenda; deserta Valentinae urbis rura Alanis – partienda traduntur; Alani quibus terrae Galliae ulterioris cum incolis dividendae a patricio Aetio traditae fuerunt. Es wäre verkehrt, hier die völkerrechtliche Abtretung einer Provinz an eine fremde und souveräne Regierung vorauszusetzen: der Bezirk bleibt nach wie vor Bestandtheil des römischen Reichs und der Führer der hier mit Aeckern ausgestatteten Krieger ein kaiserlicher Militärbeamter. Seit langer Zeit bestand für das römische Heer die Einrichtung, daß der Soldat nicht in Casernen lag, sondern bei dem Bürger einquartiert war, wo ihm dann der Quartiergeber ein Drittel des Hauses einzuräumen hatte[220]. Die Verpflegung (annona) lieferte der Staat, jedoch nahmen die Klagen kein Ende, daß die Truppe von den Quartiergebern weitere Lieferungen von Salz, Holz, Oel u. dgl. erpreßte, und die Officiere darin mit gutem Beispiele vorangingen. Nun war zu Anfang des 5. Jahrhunderts in Folge der wirthschaftlichen Verhältnisse der Grundbesitz im römischen Reiche größten Theils in Latifundien zusammen geronnen, durch den unerträglichen Steuerdruck aber der Anbau vielfach ruinirt und das Immobiliarvermögen großen Theiles zu Ödland geworden, welches für den Eigenthümer keine Einnahmequelle mehr, sondern als Steuerobject eine drückende Last war. Da nun der Staatsschatz zur Beschaffung der annona militaris in den endlosen Kriegswirren nicht mehr ausreichte, da anderer Seits die Germanen von jeher mit dem Begehren von Ackeranweisung an die römische Behörde herangetreten waren, ergab sich aus den Verhältnissen ganz von selbst als eine in jeder Hinsicht zweckmäßige Lösung die Maaßregel, den deutschen Föderaten anstatt der Annona zu dem Drittel des Hauses auch ein Drittel des Ackers von dem Quartiergeber einräumen zu lassen. Nach dem bestimmten Zeugniß des Marius waren es nur die Senatoren, d. h. hier die Großgrundbesitzer, die von der Maaßregel betroffen wurden, und von diesen kann man sagen, daß sie dadurch in der Regel keinen wirklichen Verlust erlitten: was sie aufgaben, war oft genug eine verlassene Einöde, von der sie bisher nichts eingenommen, sondern nur eine schwere Grundsteuer bezahlt hatten[221]. Daß der germanische Hospes es jetzt wieder anbaute, war ein Segen für die ganze Landschaft und folglich ein weiterer Vortheil für jeden römischen Einwohner. Wie sehr dann auch wieder durch ein solches Nebeneinanderwohnen das Einleben der deutschen in römische Lebensgewohnheiten gefördert werden mußte, bedarf keiner weitern Ausführung, und nicht minder deutlich ergibt sich das wachsende Ansehen des deutschen Fürsten bei seinen kriegerischen Genossen, deren ganze ökonomische Existenz fortan auf dem Vertrage beruhte, welchen ihr Führer mit der römischen Reichsgewalt für sie abgeschlossen hatte.
So war es bei den Westgothen, so auch, wie wir oben bemerkten, bei den Alamannen, Vandalen, Burgundern. Bei allen diesen Völkern beginnt die neue Laufbahn wie bei den Westgothen mit einer gründlichen Zerstörung der alten Zustände, so daß die Herrschaft ihrer Könige nirgendwo als die Fortsetzung einer frühern nationalen Gewalt erscheint, sondern aus dem Zusammenwirken factischer Kriegserfolge und römischer Bestallung hervorwächst. Die Alanen, schon 374 von den Hunnen überwältigt, sind zum Theile mit diesen vereinigt, zum Theile wie die Westgothen vor den asiatischen Eroberern geflohen und in die römischen Provinzen ausgewandert. Dort finden wir sie in mehreren von einander getrennten Massen, einige Schaaren in Fritigern’s, und wohl auch später in Alarich’s Heer, andere mit Sueven und Vandalen auf dem Marsche von 406 nach Gallien, wo denn ein Theil sofort in römischen Dienst tritt, ein anderer eine Zeit lang feindselig gegen Rom bleibt, bald aber auch Födus und Landanweisung annimmt, und von Aetius als reipublicae fidelis gegen einheimische Aufrührer verwandt wird. Endlich die vielleicht bedeutendste Gruppe bleibt in enger Verbindung mit den Vandalen, anfangs als deren Beschützer, später nach wechselndem Kriegsglück eingereiht in Geiserich’s Heer. Die völlige Zersprengung des frühern Gemeinwesens ergibt sich aus diesen Thatsachen von selbst. Was die Vandalen betrifft, so meldet Jordanes, Get. 22., daß der Gothenkönig Geberich sie (um 330) vernichtend besiegt habe; der elende Rest sei aus den bisherigen Wohnsitzen nach Pannonien übergetreten; dort hätten sie sechzig Jahre lang als römische Unterthanen den kaiserlichen Befehlen Gehorsam geleistet. Im Anfang des fünften Jahrhunderts erheben sie sich von dort zu wilder Heeresfahrt mit Alanen und Sueven an den Rhein und über den Rhein. In einem Kampfe mit den Franken fällt hier ihr König Godegisclus mit 20,000 Mann; die übrigen, von den Alanen gerettet, überschwemmen Gallien und Hispanien in vielfachen Kämpfen mit Römern und Westgothen. Unter ihnen sondert sich ein Stamm der Silingen; von den Astingen aber sind nur noch die Königssippen erkennbar. Von der gothischen Übermacht bedrängt wird König Geiserich 429 durch den Statthalter von Africa, der mit dem Hofe von Ravenna im Streite lebt, zur Hülfe über die Meerenge geladen, ganz so wie einst Alarich den ersten Antrieb zur Erhebung von Rufin empfing. Wie dieser führt auch er außer seinen Landsleuten ἄλλως σύγκλυδας in das Feld, neben den Vandalen auch Alanen, Gothen, allerlei sonstiges Volk, eine Anzahl Römer darunter, im Ganzen 50,000 Mann, die er vor der Überfahrt in acht Heerhaufen unter Chiliarchen eintheilt, um damit den Schein einer größern Stärke im Lande umher zu verbreiten. Wenn er, der uneheliche Sohn des Godegisclus, doch als Erbe des alten astingischen Königshauses galt, so wird man die so zusammengesetzte Armada sicher nicht eine Fortsetzung der alten dacischen Civitas nennen können. Auch entwickelt sich sein Unternehmen für’s Erste ganz in dem Sinne, den wir bei Alarich haben kennen lernen. Als er einige Male siegreich gefochten, dann aber bei der Belagerung von Hippo Regius seine Kräfte nutzlos verbraucht hat, ist er 435 mit einem Vertrage, ganz ähnlich jenem des Wallia, zufrieden, Vandalis data ad habitandum Africae portione. Weder die Vandalen noch die Römer haben damals die Ansicht, daß hier eine römische Provinz verloren gegangen oder ein vandalisches Reich gegründet worden sei. Es ist eine deutsche Ansiedlung innerhalb des römischen Reiches, oder wenn man will, die uns bekannte Änderung der Verpflegungsweise einer Föderatenschaar, Äckeranweisung anstatt der Annona, hier sogar mit der Verpflichtung der Truppe, einen Theil des Ertrags an die kaiserliche Regierung einzuliefern, wahrscheinlich weil Italien das afrikanische Getreide nicht wohl entbehren konnte. So leben die Vandalen hier wie einst in Pannonien, als Diener der römischen Reichsregierung, und nichts ist begreiflicher, als daß ihr Oberhaupt unter solchen Verhältnissen ganz von selbst Herrscherrechte nach römischem Maaße gewinnt. Dies tritt bald nachher an das Licht, als Geiserich 439 im Anblick der Schwäche und Nachlässigkeit der römischen Behörden das Födus zerreißt, und nach dreijährigem Kriege den Kaiser zu einem Friedensvertrage nöthigt, durch welchen certis spatiis inter utrumque Africa divisa est, also ein Theil von Africa dem Vandalen zu souveränem Besitze abgetreten wird. Erst von dieser Wendung an datiren darauf die Zeitgenossen der Regierungsjahre Geiserich’s, und von hier an zeigt sich uns diese Herrschaft als schlechthin absolute Monarchie, unter welcher die einst souveräne Volksgemeinde ihre politischen Rechte ebenso gründlich wie die römischen Unterthanen eingebüßt hat.
Mit den Vandalen haben nach Orosius (VII, 23) und Hieronymus (ad Ageruchiam, ep. 123) auch burgundische Schaaren im Jahre 406 den gallischen Boden zum ersten Male betreten[222]. Aber erst im Jahre 411 gewinnen sie Wohnsitze auf dem linken Rheinufer, indem einer ihrer Hendinen Gundahar nebst dem Alanenfürsten Goar sich bei der Erhebung des Gegenkaisers Jovinus betheiligt, und für diese Unterstützung durch Landanweisung, wahrscheinlich in Germania prima belohnt wird. Jovinus wurde allerdings noch in demselben Jahre von Constantius, dem Feldherrn des Honorius, besiegt und umgebracht, von demselben Beamten, welcher 416 die Gothen in Aquitanien ansiedelte, Gundahar aber mit seinen Genossen in der neuen Heimath belassen[223]. Es war nicht das ganze Volk, welches hier in den römischen Reichsverband eintrat, denn noch im Jahre 430 kennt Sokrates ostrheinische Burgunder, und nach Olympiodor führte Gundahar den Titel eines Phylarchos der Burgunder (ὅς φύλαρχος ἐχρημάτιζε τῶν Βουργουντιόνων), den Titel also eines Hundertfürsten, dem wir bei Eunapius und Zosimus so vielfach und unzweideutig für kleine gothische Häuptlinge begegnet sind. Gundahar hat also hier eine Stellung, wie vor der hunnischen Invasion Athanarich bei den Thervingen, nach derselben Fritigern und Alarich bei den Westgothen: zu dem kriegerischen Abenteuer im römischen Dienste hat sich ihm die Mannschaft mehrerer Phylen freiwillig angeschlossen, und indem nach der Ansiedlung sein Oberbefehl fortdauert, bildet sich dann allmählich die spätere monarchische Gewalt heraus[224]. Zunächst sind seine Schaaren römische Föderaten; sie nehmen bald den katholischen Glauben an und leben, wie Orosius sagt, mit den Provincialen nicht wie mit Unterthanen sondern wie mit christlichen Brüdern. Zwanzig Jahre später aber regt sich wieder der germanische Drang nach weiterem Landgebiete; Gundahar bedrängt die belgische Provinz; da kommt Aetius über ihn und erzwingt neue Unterwerfung; im folgenden Jahr bricht der Hader nochmals los, eine hunnische Schaar, ohne Zweifel im Dienste des Aetius, vernichtet, nach dem Ausdrucke des Prosper, den Burgunderkönig mit seinem Geschlechte und seinem Volke, oder nach Tiro Prosper, in diesem denkwürdigen Kriege wird beinahe das ganze Volk mit seinem Könige durch Aetius vertilgt, ihrer 20,000 Mann nach Idatius. Man braucht hier nicht mit Jahn Übertreibung des Unheils durch die Chronisten anzunehmen: wer in drei Worten eine solche Niederlage erwähnt, kann die eben wiederholten Ausdrücke verwenden, ohne damit sagen zu wollen, daß auch nicht Einer dem Verderben entronnen, nicht Einer übrig geblieben sei. Prosper’s Glaubwürdigkeit bleibt demnach bestehen, wenn wir auch weiter erfahren, daß sieben Jahre nach der Schlacht Überreste der Burgunder in Savoyen angesiedelt werden, und daß diese in der folgenden Generation, durch Geburten und auch wohl durch heimathlichen Zuzug[225], wieder zu einem respectabeln Gemeinwesen heranwachsen. Offenbar durch römische Anordnung erhalten diese Trümmer des Volkes »Savoyen um es mit den Einwohnern zu theilen«: auch hier handelt es sich nicht um völkerrechtliche Abtretung der Provinz an einen fremden Staat, sondern um Überweisung von Ackerparzellen an die einzelnen Burgunder unter römischer Hoheit. War es also nur ein Theil der alten burgundischen Civitas, der sich 413 in Germania Prima niedergelassen, so war dreißig Jahre später auch dieses Gemeinwesen zertrümmert, und zum zweiten Male als Neugründung auf römischem Boden erscheint uns die spätere Monarchie Gundioc’s und Gundobad’s. Sie ist so zu bezeichnen, da nach Prosper’s bestimmtem Zeugniß mit Gundahar sein ganzes Geschlecht zu Grunde gegangen war, und im Jahre 456 ein neues Oberhaupt erscheint, welches Gregor von Tours einen Abkömmling Athanarich’s des Thervingen nennt[226]. Sie ist es ferner, da von nun an die ganz und gar römische Structur des Gemeinwesens unverkennbar ist. Der Ehrgeiz der neuen Dynastie geht nicht so weit, wie einst die Wünsche Ataulf’s, als Hersteller des römischen Reiches gefeiert zu werden. Aber mit höchstem Eifer bethätigt sie Ataulf’s Gesinnung, daß ihren Volksgenossen die römische Civilisation Noth thue, wenn ihr Staat gedeihen soll. Gundioc war römischer Heermeister, und vielleicht als solcher an die Spitze der Burgunder und Savoyens gekommen; dasselbe Amt bekleidete sein Bruder und Nachfolger Chilperich; Gundobad erhielt noch vor seiner Thronbesteigung die höchste Würde des damaligen Römerreichs, das Patriciat. Die Könige thaten Alles, um das Volk zu romanisiren: der Ostgothe Theoderich schreibt an Gundobad: per vos Burgundia propositum gentile deponit. Von einer politischen Bedeutung der Volksgemeinde, welche einst ihre Hendinen nach Belieben abgesetzt hat, ist keine Rede mehr; alle Rechte der Souveränität sind in der Hand des Königs und seiner großen Theils römischen Beamten vereinigt. Es ist nicht möglich zwischen der alten burgundischen Civitas, wie sie uns Ammian geschildert hat, und dieser romanisirten Monarchie einen äußern oder innern Zusammenhang herzustellen. Gewiß, ihre Gründer sind Germanen, und so bleibt, wie wir noch sehen werden, in ihren Einrichtungen manches germanische Element, im Ganzen aber ist die durch die Völkerwanderung gerissene Kluft zwischen dem alten und dem neuen Zustand durch keine Interpretation zu überbrücken.
Wenden wir uns noch einmal zu den Westgothen zurück, um ihr Wachsthum bis zu dem entscheidenden Wendepunkte ihrer Politik zu verfolgen. Eine Parallele zu der Stellung ihres Königs Theoderich’s II. liegt näher als man denken möchte; kein entsprechenderes Gegenbild hat sie als die Macht seines Nebenbuhlers Aegidius. Nachdem sie den Avitus erhoben haben, gelten beide für kaiserliche Beamten, und sind im Wesentlichen beinahe souverain; beide suchen durch Benutzung der Hofparteien weiter zu kommen, und stützen sich in Gallien auf halb römische, halb barbarische Kräfte, Theoderich auf die Gothen, Burgunder[227] und die Provincialen von Aquitanien, Aegidius auf seine Legionen und auf föderirte Franken und Armoricaner. Sie geriethen an einander, als die gewaltsame Erhebung Majorian’s das ganze Reich erschütterte; Aegidius wehrte den König von Arles ab, Theoderich erneuerte dann das Födus mit Majorian[228] und nöthigte dadurch Aegidius zu derselben Maßregel. In dem Kriege, welchen beide vereint gleich nachher gegen die Sueven führten, stieß ein römischer Heermeister zu den gothischen Schaaren und erhielt später einen Nachfolger durch Theoderich’s Ernennung; die Gothen sind also fortdauernd zu dem Reichsheere gezählt worden, und ohne Zweifel sind hier wie bei den Ostgothen Römer unter ihren Abtheilungen gewesen[229]. Bald entzweite der Sturz des Majorian die beiden Machthaber von Neuem. Aegidius, der sich innerlich und in Wahrheit als Vertreter des nationalen römischen Sinnes fühlte, hielt sich ohne Rücksicht auf die Form an den Kern des Verhältnisses und weigerte dem neuen Imperator den Gehorsam. Theoderich, welcher die Form nur für eigne Zwecke benutzte, stellte sich als treuen Unterthanen dar, und schloß sich der einmal emporgekommenen Reichsgewalt an. Auch hier behauptete im offenen Felde Aegidius, wo er erschien, die Oberhand, konnte jedoch nicht hindern, daß ein Beamter des Severus[230], der Comes Agrippinus, dem Gothenkönig die narbonensische Provinz überlieferte. Daß Burgund fortdauernd zu Theoderich, und mithin damals zu Severus hielt, zeigt die Thatsache, daß in jener Zeit, 463, einer ihrer Könige die bisherige Würde des Aegidius, das Heermeisterthum in Gallien, erhielt[231], so wie die Erweiterung des burgundischen Gebietes, als dessen Theile damals Die und Dauphiné genannt werden.[232]
Der Abschluß dieser Dinge erfolgte aber 466 gleich nach dem Tode Theoderich’s II. Die Nation, jetzt seit mehr als fünfzig Jahren in die neuen Verhältnisse eingelebt, auf dem römischen Boden im rechten Sinne grundbesitzend und ackerbauend geworden, durch die monarchische Verfassung zu Ruhm und Macht emporgestiegen, war reif zu der Erklärung, daß sie die Schule vollendet habe, daß von ihr auch auf eignen Füßen stehend kein Rückfall in den alten Zustand zu besorgen sei. Der neue Herrscher, Eurich, ein kriegsgewaltiger Mensch, »als er sah, wie die Kaiser häufig wechselten, dachte er daran, Gallien im eignen Namen zu regieren«[233]. Er zerriß das Födus, verband sich mit dem deutschen Fürsten, der wie Attila dem römischen Reiche trotz aller Bündnisse furchtbar geblieben war, mit Geiserich, und begann den unversteckten Kampf gegen das Kaiserthum selbst, gegen alle dessen Vasallen und Verbündete. Wie zwanzig Jahre früher der Vandale, erzwang er einen Friedensvertrag, durch welchen der machtlose Kaiser auf alles gallische Land im Westen der Rhone verzichtete[234]. So setzte Eurich durch, was Ataulf zu schwer gewesen: an seiner Stelle verwandelte er Romanien in Gothien, freilich in ein Gothien, welches von dem Reiche der Thervingen ungleich weiter als von einem romanischen Imperium abstand. Selbst den früheren Genossen, den Burgundern, war diese Wendung entweder zu bedenklich oder zu treulos: sie hielten an den bisher beobachteten Grundsätzen fest, unterstützten Eurich’s Widersacher und ließen sich von Rom oder Byzanz aus fortdauernd römische Würden übertragen[235]. Für sie war es kein leeres Wort, wenn noch ihr König Sigismund den Zeno versicherte, wie seine Vorfahren halte auch er ein römisches, vom Kaiser übertragenes Amt für eine höhere Würde als den ihnen angestammten Titel, auch in der Herrschaft über ihre Burgunder wollten sie für nichts anderes gehalten werden, als für kaiserliche Beamten (Avit. epist. 83.)
§ 3. Fortsetzung. – Ostgothen.
Bald nach den hier erörterten Vorgängen erfolgte auf dem Boden Italiens die, sie Alle an momentanem Glanze überragende Gründung des ostgothischen Staates durch den Amaler Theoderich. Auch hier, wie oben bei der Betrachtung der altgothischen Zustände, wird es sich empfehlen, zuerst durch Zusammenstellung der historisch beglaubigten Zeugnisse einen festen Ausgangspunkt zu gewinnen und dann erst zur Prüfung des von Jordanes oder Cassiodor uns überlieferten Berichtes zu schreiten.
Nach dem Einbruche der Hunnen war ein Theil der Gothen auf dem linken Donau-Ufer unter hunnischer Botmäßigkeit zurückgeblieben. Sehr zahlreich kann ihre Masse nicht gewesen sein, da die Thervingen sämmtlich, eine ansehnliche Schaar der Greutungen mit ihrem Könige, eine Abtheilung der Taifalen unter Farnobius binnen weniger Jahre nach der hunnischen Invasion in den römischen Provinzen Zuflucht gesucht hatten. Es ist ferner höchst wahrscheinlich, daß weitere Abflüsse bei dem Zuge des Rhadagais Statt gefunden haben, da dieser in den Quellen als König der Gothen bezeichnet wird, während von Zuzügen, die er aus den oströmischen Provinzen erhalten, nirgend Erwähnung geschieht. Den Rest also, welcher im Norden der Donau unter hunnischer Hoheit aushielt, wird man sich nicht als besonders erheblich vorzustellen haben. Es paßt dazu, daß Sidonius bei seiner Aufzählung der Völker, welche mit Attila 451 in Gallien einbrechen, die Gothen gar nicht nennt[236], daß selbst Jordanes eingesteht, die endliche Abschüttelung des hunnischen Joches sei nicht durch die Gothen, sondern durch die Gepiden bewirkt worden, und da hierauf die letztern Dacien für sich in Besitz genommen, seien die Gothen genöthigt gewesen, auf römisches Gebiet überzutreten und sich in Pannonien nieder zu lassen[237]. Jedenfalls finden wir sie seitdem mit der römischen Regierung in vielfachen, bald kriegerischen, bald friedlichen Beziehungen. Als sie mit den Scyren im Streite liegen, will Aspar, der mächtige Patricius gothischen Stammes in Constantinopel, neutral bleiben (Priscus 160), Kaiser Leo aber befiehlt den Scyren Hülfe zu senden. Trotzdem werden bald nachher die Gothen römische Föderaten. Dann aber hat Leo sich zu beschweren, (Priscus 217), daß sie das Födus gebrochen und römische Städte und Landschaften verheert haben; ihr Führer Walamer erläutert, der Mangel an allem Nothwendigen habe seine Leute zum Kriege gezwungen, und verheißt Frieden bei einem Jahressolde von 300 Pfund Gold. Der Sohn Walamer’s, Theoderich, ein junger Knabe wird dafür dem Kaiser als Geißel gegeben und in Constantinopel erzogen. Nach Walamer’s Tode folgt ihm sein Bruder Theodemer, dessen Kriegsglück von Ennodius gerühmt wird, diesem der junge Theoderich, welchen wir später mit seinen Schaaren in Mösien, bei Novä, an der Donau angesiedelt finden.
Weiter meldet Malchus (S. 234), daß ungefähr im Jahre 473 eine andere Gothenschaar in Thracien sich aufhält, dort Ansiedlung und für ihren Führer Theoderich Strabo, den Sohn des Triarius und nahen Verwandten Aspar’s, das Erbe und die amtliche Stellung des Letztern begehrt. Kaiser Leo weigert sich anfangs; die Gothen verwüsten das Land, leiden bald aber selbst Hunger; so kommt man zum Abschlusse. Leo bewilligt einen Jahressold von 1000 Pfund Gold und genehmigt, wie das folgende Fragment des Malchus zeigt, die Ansiedlung in Thracien; zugleich ernennt er den Theoderich zum Heermeister und verspricht, indem er ihn als König der Gothen anerkennt, keinen gothischen Überläufer bei sich aufzunehmen. Als König der Gothen wird dieser Theoderich, der Sohn des Triarius, auch von Marcellin erwähnt.
So sehen wir zwei selbständige Schaaren greutungischen Stammes in den römischen Provinzen. Daß Walamer dieser Abkunft ist, wird von Niemand bezweifelt; der Sohn des Triarius aber thut das Gleiche dar[238], indem er bei spätern Händeln mit Walamer’s Genossen sich auf die Blutsgemeinschaft beruft und sie damit zu Freundschaft und Bündniß bestimmt. Eine dritte, ebenfalls selbständige Abtheilung unter Sidimund, ebenfalls von gleicher Herkunft mit Walamer, hat in römischem Dienste Wohnsitze in Epirus, bei Epidamnus erhalten. Keine dieser Schaaren kann von großem Umfang und mächtiger Bedeutung gewesen sein. Von irgend einem politischen Zusammenhang zwischen ihnen, von der Existenz eines sie Alle beherrschenden Königthums, von einer Oberhoheit des einen Häuptlings über den andern ist in den römischen Berichten nichts zu entdecken. Wenn die Römer den einen wie den andern Theoderich als König der Gothen bezeichnen, wenn jeder von ihnen einen kleinen Heerhaufen wechselnden Bestandes führt, so ergeben die Thatsachen hier dasselbe Verhältniß, das wir früher in der Civitas der Thervingen beobachteten: es sind Phylarchen, die sich als Parteihäupter vor den andern Phylarchen hervorheben. Köpke und Dahn legen großes Gewicht auf den Umstand, daß der Sohn des Triarius sich von Leo als König der Gothen anerkennen lasse, während von Walamer und dessen Nachfolgern niemals dergleichen berichtet werde. Sie wollen daraus folgern, daß der Sohn des Triarius ohne nationale Fürstenwürde nur als römischer Beamter geherrscht, Walamer aber als »echter Volkskönig« einer fremden Anerkennung weder bedurft noch dieselbe begehrt habe. Wir werden nachher sehen, daß die letzte Behauptung unerweislich ist: aber selbst davon abgesehen wird hier eine schwere Schlußkette an einen schwachen Nagel gehängt. Worauf es dem Theodorich Strabo nach Malchus’ Bericht ankommt, ist das Begehren, daß kein ihm abgefallener oder feindlicher Gothe bei dem Kaiser Aufnahme finde; als Rechtsgrund für diese Bestimmung nimmt er in den Vertrag die Clausel auf, daß er »der König der Gothen« sei. Wie dies einen Beweis für die Behauptung geben soll, nicht er, wohl aber der Amaler sei ein »echter Volkskönig« gewesen, bekenne ich nicht abzusehen. Auch hören wir weiterhin von der Sache nicht das Geringste mehr; die Clausel war stets nur als eine Verpflichtung für den Kaiser gemeint, und sobald sich mit diesem neuer Streit entspinnt, geht auch die Clausel in Rauch auf – ohne daß die Stellung des Strabo zu seinen Gothen deßhalb irgend eine Änderung erlitte. Wenn Köpke S. 153 (und nach ihm Dahn) des Breiteren ausführt, daß er »nicht eigentlich« als Oberhaupt einer geschlossenen Volksmasse auftrete, daß seine Gothen nur ein Bruchtheil gewesen, der sich vor Kurzem »von der Hauptmasse« abgesplittert hätte, so sind dies willkürliche Vermuthungen ohne Anhalt in den historischen Quellen, nur ersonnen, um diese mit der unhistorischen Überlieferung des Jordanes stückweise zusammen zu koppeln.
Die weitere Entwicklung dieser gothischen Herrschaften zeigt sich nun ganz und gar abhängig von den Parteikämpfen des römischen Hofes. Kaiser Leo, gedrückt durch das Übergewicht seines Patricius Aspar hatte diesem 470 den Isaurier Zeno entgegen gestellt; darauf hatte Theoderich Strabo zu seinem Vetter, die Amaler zu dem Isaurier gehalten. Nach Aspar’s Ermordung und Zeno’s Thronbesteigung unterstützt Strabo 475 den Aufstand des Basiliscus, Theoderich Walamer aber kommt 477 auf Zeno’s Anrufen aus Novä dem Kaiser zu Hülfe und wirkt zur Beseitigung des Basiliscus mit, wobei es allerdings ohne schwere Beschädigung römischer Städte nicht abgeht. Immer aber wird er von Zeno mit römischen Ehren und Ämtern reichlich bedacht; er wird römischer Heermeister und Patricius, empfängt starke Geldzahlungen, und geht dann wieder nach Novä zurück. Dem Strabo aber hat der Kaiser die früher von Leo gemachten Concessionen entzogen; als eine von Strabo angeknüpfte Unterhandlung fruchtlos bleibt, zieht derselbe weitere Völkerhaufen an sich, während die Macht des amalischen Theoderich fortdauernd geringer und schwächer wird, und nimmt in Thracien eine die Hauptstadt bedrohende Stellung ein. Zum zweiten Male wendet sich Zeno um Hülfe an den Amaler; dieser zieht heran, aber als er dem Strabo im Hämus gegenüber steht, weigert sein Volk gegen den Stammesvetter zu kämpfen und zwingt ihn statt dessen zu einem Bündniß mit dem bisherigen Rivalen. Er dringt darauf verheerend bis in die nächste Umgegend von Constantinopel vor: da sendet Zeno an den Sohn des Triarius, bewilligt diesem alle seine Forderungen, zahlt ihm Sold für 13,000 Mann nach eigner Auswahl, stellt ihn in die früher besessenen Ämter her und entzieht dem Amaler die seinigen. Wir sahen vorher, daß damals Strabo der mächtigere unter den beiden Fürsten war; der Amaler also verfügte über eine Streitmacht von weniger als 13,000 Mann; die Geringfügigkeit dieser Herrschaften wird uns hiemit ziffermäßig bestätigt. Sie zeigt sich weiter in den folgenden Ereignissen. Theoderich zieht aus Thracien ab, und wendet sich mit plötzlichem Entschlusse nach Epirus zu den dort angesiedelten Gothen unter Sidimund hinüber; es gelingt ihm, mit deren Hülfe Epidamnus zu nehmen, aber einem herankommenden römischen Heere unter Sabinian ist er auch dann nicht gewachsen. Er erklärt sich bereit, eine von Zeno ihm angebotene Niederlassung in Pautalia anzunehmen, aber, sagt er dem kaiserlichen Unterhändler, seine Leute seien von allem Nothwendigen entblößt, und durch die bisherigen Strapazen zu ermattet, um ohne ein längeres Ausruhn den weiten Marsch anzutreten. Man möge also gestatten, daß sie in Epirus überwinterten; er werde dort all sein Geräth und das nicht streitbare Volk zurücklassen und mit 6000 Mann seiner besten Kämpfer nach Thracien eilen, um unter Mitwirkung der kaiserlichen Truppen die dortigen Gothen zu vernichten; wenn dies geschehen, möge der Kaiser ihn wieder anstatt des Strabo zum Heermeister ernennen und ihm, welcher dann nach römischer Weise verwalten werde, das römische Bürgerrecht ertheilen; er sei bereit, für die Erfüllung seiner Versprechungen seine Mutter und Schwester als Geißel zu stellen. Wie man sieht, ist er aus Novä nicht bloß mit seinen streitenden Kriegern, sondern mit der ganzen hungernden Volksmasse aufgebrochen; schlagfertige Combattanten zählt er nicht mehr als 6000, nachdem Sabinian 5000 durch einen glücklichen Überfall aufgerieben hat; seine ganze Hoffnung steht auf der Erneuerung der verlorenen römischen Amtsstellung; um diese zurück zu gewinnen, ist er bereit, in römischem Dienste für Vernichtung seiner Volksgenossen in Thracien mitzuwirken, ein Verhalten besonderer Art bei einem »echten Volkskönig.« Zeno aber weist Alles ab und befiehlt seinen Feldherrn, den Kampf mit dem Amaler fortzusetzen.
Über den weitern Verlauf fehlt uns ein gleich ausführlicher Bericht. Da bald darauf Strabo sich wieder rührt, mag Zeno von der Verfolgung des Amalers abgelassen haben. Strabo erscheint 479 und 481 vor Constantinopel, läßt sich aber beide Male ohne Schwertstreich durch schwere Geldzahlungen zum Abzug bestimmen und kommt noch in dem letztgenannten Jahre durch eine zufällige Verwundung um. Dieser Glücksfall macht dem Amaler Luft; wie es scheint, schließt sich ihm jetzt der Haufe des Strabo oder ein Theil desselben an; im Jahre 482 kann er Thessalien durchplündern, und sich damit Ackeranweisung in Thracien und die Verheißung des Consulats erzwingen. 484 hilft er als Consul eine römische Empörung unterdrücken, zieht im Triumphe in Constantinopel ein und erhält eine Reiterstatue. Doch dauert die Eintracht nicht lange, 487 finden wir ihn wieder feindlich vor der Hauptstadt, zugleich aber auch in gespannten und drohenden Verhandlungen mit Odoachar. Unter solchen Verhältnissen kommt es 489 zu dem großen Unternehmen gegen Italien. Der valesische Chronist sagt darüber[239]: Kaiser Zeno, welcher den Theoderich zum Consul und Patricius gemacht, schickte ihn nach Italien, unter dem Vertrage, daß Theoderich, wenn Odoachar besiegt wäre, dort regieren solle. Prokop gibt seinerseits den Hergang in gleichem Sinne an, berichtet aber weiterhin von einer spätern Unterhandlung zwischen den Gothen und Belisar, wo jene vorstellen, daß sie die rechtmäßigen Besitzer von Italien seien, da Zeno den Theoderich, der eben Constantinopel habe belagern wollen, überredet habe, statt dessen nach Italien zu ziehen und das Land von Odoachar’s Tyrannei zu befreien. Belisar aber entgegnet, Zeno habe den Theoderich ausgesandt, nicht daß er selbst Italien beherrsche, denn einen Tyrannen durch einen andern zu ersetzen, sei nicht Sache des Kaisers gewesen, sondern damit das Land wieder frei und dem Kaiser unterthänig werde; Theoderich aber habe nachher seine Verpflichtung vergessen und das Land dem rechtmäßigen Herrn nicht überliefert. Endlich läßt Ennodius erkennen, daß der Kaiser den Zug aus Mitleiden für das unterdrückte Italien veranlaßt habe.
Mag nun Zeno durch die Furcht vor neuen Angriffen Theoderich’s oder aus sonstigen Erwägungen zu seinem Vorschlage gekommen sein, die Quellen sämmtlich stimmen in dem Punkte überein, daß Theoderich im kaiserlichen Auftrage und als römischer Patricius sein Heer versammelt und zum Angriffe gegen Odoachar hinausführt. Nach Allem, was wir vorher über seine Mittel angeführt haben, ist es einleuchtend an sich, daß er ohne die Anwendung römischer Kräfte und Organisationen zur Eroberung Italiens entfernt nicht stark genug gewesen wäre. Wir bemerken ferner, hier wie bei Alarich’s und Geiserich’s Rüstung: es ist nicht das Heer eines geschlossenen Volkes, welches er aufbietet. Auf der einen Seite sehen wir, daß ein ansehnlicher Theil der Gothen in den oströmischen Ansiedlungen zurückbleibt[240], auf der andern finden wir unter seinen Schaaren neben den Gothen auch sonstiges Volk verschiedener Herkunft, Gepiden, Rugen, Breonen, Römer. Von einem nationalen Bewußtsein, auf welches er sich stützte, ist keine Spur erkennbar. Alles was Köpke in dieser Hinsicht vorbringt, ist völlig freie Voraussetzung; die Quellen wissen nichts davon, so wenig wie von einer innern Verschiedenheit in der Stellung der beiden Theoderiche. Köpke fragt, was die Gothen des Amalers in Hunger und Noth zusammen gehalten habe, und findet den Grund in der nationalen Idee, die sie trotz ihrer geringen Zahl belebt und gestärkt hätte: nur Schade, daß diese Idee lediglich eine Muthmaaßung des 19. Jahrhunderts, und allen Gewährsmännern des sechsten unbekannt ist. Nicht einmal Jordanes, wie wir gleich sehen werden, weiß davon: wir haben jetzt dessen Berichte über die Erlebnisse der Ostgothen zu überblicken.
Oben haben wir dargethan, wie wenig auf die von diesem mitgetheilte Stammtafel der Amaler zu geben, wie der erste historisch beglaubigte Amaler kein Anderer als der von Priscus erwähnte Walamer ist. Dieser theilt sich nun nach Jordanes mit seinen beiden Brüdern in die Regierung Pannoniens, und weist, obwohl mit kleiner Schaar, einen Angriff der Hunnen ab. Damals wird der große Theoderich geboren. Bald nachher entzieht Kaiser Marcian den Gothen die gewohnten Jahrgelder, während er sie dem Sohne des Triarius bezahlt; darüber entrüstet, verheeren die Gothen ganz Illyrien, und der Kaiser beeilt sich, den Frieden unter Bewilligung der Jahrgelder herzustellen; die Gothen senden dafür dem Kaiser Leo den Knaben Theoderich als Geißel. Bald finden übrigens die Ostgothen, genau so wie die Westgothen unter Alarich, nicht etwa, daß ihre Stellung der Ehre der Nation nicht entspreche, sondern daß das römische Geld zu ihrer Ernährung nicht ausreiche und daß sie Proben ihrer alten Tapferkeit ablegen müssen, und so beginnen sie eine Reihe gewaltiger und immer siegreicher Kriege gegen alle ihre Nachbarn, Scyren, Satagen, Sarmaten, Hunnen, Rugen, Sueven und Alamannen. Sie verfahren ebenso gründlich wie glorreich; die Scyren werden beinahe sämmtlich vertilgt; dann bilden alle die genannten Völker eine große Coalition gegen die Gothen, ein Bündniß also sämmtlicher Nationen des Donaugebietes von der Quelle bis zur Mündung des Stromes. Aber die Recken der Amaler sind ihnen Allen gewachsen; das Schlachtfeld ist mit zehntausend feindlichen Leichen bedeckt und sieht aus wie ein blutrothes Meer. Dann gehen sie über die gefrorene Donau und fallen vom Rücken her das Land der Suaven an, das im Osten die Baiern, im Süden die Burgunder, im Westen die Franken, im Norden die Thüringer zu Nachbarn hat[241] – offenbar also hat der Autor das Schwabenland im Sinn. Mit den Suaven vereinigt sind damals die Alamannen; König Theodemer aber hat sie beide besiegt, verwüstet, ja beinahe unterjocht. Als er nach Pannonien zurückkommt, tritt ihm sein Sohn Theoderich, aus Byzanz entlassen, nach zehnjähriger Abwesenheit entgegen; und kaum angelangt, rafft der heldenkühne Jüngling auf eigene Faust ein kriegerisches Gefolge zusammen, überfällt damit den hochfahrenden Sarmatenkönig Babai, tödtet ihn und erobert Singidunum. Als jetzt, bemerkt Jordanes, bei diesen Völkern keine Beute mehr zu hoffen ist, da fehlt den Gothen Kleidung und Nahrung; der Friede wird ihnen lästig und sie fordern weitere Kriegszüge von ihren Königen. Man sieht, es ist stets derselbe »leitende Volksgedanke, auf den Alles ankommt«, Rauflust und Beutelust. König Theodemer sendet darauf seinen Bruder Widemer gegen Italien und rückt seinerseits gegen Ostrom in das Feld. Widemer stirbt in Italien und sein gleichnamiger Sohn wendet sich unter Zustimmung und im Auftrage des Kaisers Glycerius nach Gallien, wo er sich mit den stammverwandten Westgothen verbindet, und so zu einer Einheit verwachsen, behaupten sie Gallien und Spanien zu eignem Rechte, so daß kein Andrer dort Macht hatte. Theodemer aber überschwemmt mit zahlreichem Heer Illyrien, erobert Naissus, so wie Larissa in Thessalien, belagert Thessalonike, und nimmt dann, gegen Landanweisung rings um diese Stadt, das römische Födus an. Als nach seinem Tode sein Sohn Theoderich König geworden, ladet Kaiser Zeno diesen nach Constantinopel, überhäuft ihn mit Ehren, macht ihn zum Consul, adoptirt ihn, setzt ihm eine Reiterstatue. Theoderich aber, der während seiner hauptstädtischen Genüsse erfährt, daß sein Volk in Illyrien nicht im Überflusse lebt, will lieber, »nach der gewohnten Sitte der Gothen, durch Kriegsarbeit Nahrung gewinnen, als müßig in der Herrlichkeit des römischen Reiches schwelgen«: noch einmal wörtlich der »leitende Volksgedanke«, wie bei Alarich. So tritt er den Kaiser an, und schlägt ihm den Krieg gegen Odoachar vor. »Warum soll dieser Tyrann Italien beherrschen? fragt er. Wenn ich ihn besiege, so möge ich, dein Diener und dein Sohn, jenes Reich besitzen, nach deiner Gnade und Schenkung; in jedem Falle ersparst du die Kosten unseres hiesigen Aufenthalts«. Zeno ist zwar betrübt, ihn zu verlieren, will ihm aber keinen Kummer machen, und entläßt ihn, indem er ihm Senat und Volk von Rom empfiehlt. Die Gothen erklären dem Könige ihr Einverständniß und so zieht das ganze Volk hinaus zur Eroberung Italiens.
Absichtlich habe ich diese Darstellung ohne jede kritische Zwischenbemerkung wiederholt, um ihre völlige Unvereinbarkeit mit der Ansicht der geschichtlichen Quellen in möglichst helles Licht zu setzen. Beiden gemeinsam ist nur die eine Anschauung, daß die Gothen, unfähig im Frieden sich zu ernähren, stets durch den Drang nach Beute, und sicher nicht aus irgend einem Nationalbewußtsein oder einer nationalen Idee zu den Waffen greifen[242]. In allem Übrigen steht Jordanes zu den Quellen in einem Gegensatze, der nicht stärker gedacht werden kann. Bei Malchus sind die aus Dacien auf römischen Boden übergetretenen Gothen in drei[243] kleine von einander unabhängige und einander feindselige Haufen zerfallen: nach Jordanes bilden sie eine kriegerische Großmacht, die einem gewaltigen Völkerbunde überlegen ist. Nach den römischen Autoren ist es Theoderich, der Jahre lang mit schlechtem Erfolge gegen Strabo zu kämpfen hat und endlich nur durch dessen Tod zu einigem Ansehen gelangt: nach Jordanes wird die Rivalität gegen Strabo ein Menschenalter früher durch die Amaler mit glänzendem Siege ausgefochten. Nach Eugippius sind zwischen 470 und 480 die Alamannen die gefährlichen und gefürchteten Bedränger Noricums, wo sie Jahr für Jahr den Strom hinab weiter vordringen: nach Jordanes werden sie in eben dieser Zeit von den Gothen in ihrer eignen Heimath besiegt und unterworfen. Nach den römischen Quellen zwingt Theoderich dem Kaiser Zeno durch wiederholte Angriffe und die endliche Drohung, Constantinopel zu belagern, die Vollmacht zum italienischen Zuge ab: nach Jordanes ist er seit dem Beginn seiner Herrschaft der liebe Gast und Adoptivsohn des Kaisers. Nach den römischen Quellen sendet ihn Zeno hinaus mit dem Auftrage das befreite Italien im Namen des Kaisers zu verwalten: nach Jordanes stimmt er dem Vorschlage Theoderich’s zu, ihm, wenn er den Odoachar besiege, als seinem Diener und Freunde Italien zu schenken. Mit einem Worte, der Widerspruch klafft durch alle Theile der Darstellung hindurch; unmöglich können beide neben einander bestehen, unmöglich ihre Einzelheiten in organische Verbindung gebracht werden.
Auch ist es nicht schwer, den Grundgedanken zu erkennen, aus welchem alle diese Fictionen des Jordanes oder Cassiodor herausgewachsen sind. Überall handelt es sich darum, die Rechtmäßigkeit der Herrschaft des großen Theoderich durch die Aufstellung eines entsprechenden historischen Hintergrundes zu veranschaulichen. Nun hat Theoderich die Scyren des Odoachar ausgerottet: Jordanes also zeigt die ererbte Feindschaft, denn nach ihm fällt des Königs Oheim gegen die Scyren, und zu deren Beistand bildet sich der Völkerbund, welcher die Existenz der Ostgothen bedroht. Theoderich hat Rugen in seinem Heer und beherrscht Noricum, das frühere Rugiland: Jordanes also gibt auch dazu die Vorbereitung; eben in jener Völkerschlacht werden auch die Rugen von Theoderich’s Vater besiegt. Theoderich schiebt die Ostgrenze seines Reichs im Kampfe mit Hunnen, Bulgaren und Byzantinern bis Sirmium und Singidunum vor[244]: nun wohl, die frühere Einnahme von Singidunum war die erste Siegesthat seines jugendlichen Armes, und ausdrücklich bemerkt Jordanes, daß er die gewonnene Stadt nicht den Römern zurückgegeben, sondern für sich behalten habe. Theoderich beherrscht ferner einen Theil der Alamannen als ihr Beschützer gegen die fränkische Übermacht: natürlich genug nach Jordanes, denn die Alamannen waren schon einmal durch Theodemer gothische Vasallen geworden. Theoderich führt die Vormundschaft über den minderjährigen Westgothenkönig und läßt durch seine Feldherrn den bedrängten Staat beschirmen und zusammenhalten: es ist nur die Fortsetzung der Verdienste, welche nach Jordanes die Amaler sich vorlängst um Westgothien gerade in den entscheidendsten Momenten erworben haben, Berimund durch weise Berathung des ersten Theoderich zur Zeit Attila’s, Widemer der Jüngere durch die herangeführte Verstärkung, die es Eurich möglich macht, Gallien suo jure zu beherrschen. Über Italien endlich regiert Theoderich in voller Souveränität, nur daß er in pietätvoller Erinnerung an das alte Freundesverhältniß dem Kaiser allerlei Höflichkeit erweist: wie sollte es anders sein, denn wie der Vater dem Sohne, so hat nach Jordanes Zeno dem Könige Italien als freies Geschenk überlassen. Gothen und Römer sind zu ewigem Födus bestimmt, nur versteht es sich, daß für die Amaler, die seit siebzehn Generationen ein königlicher Stamm sind, das foedus aequi iuris sein muß.
Wie wir sehen, haben wir hier wie bei der amalischen Stammtafel es nicht mit unbewußt schaffender Sage, sondern mit sehr bewußter tendenziöser Erfindung zu thun. Man mag einzelne Daten derselben, wo sie mit den Angaben der Quellen übereinstimmen, zur Erweiterung unserer Kenntniß benutzen; für ihre Gesammtauffassung aber der Dinge ist auf historischem Boden kein Raum. Dies Verhältniß setzt sich fort bei jedem weiteren Momente der Geschichte Theoderich’s. Nach Jordanes wird Odoachar in jeder Schlacht besiegt, dann durch Hunger zur Unterwerfung genöthigt, endlich wegen verrätherischer Umtriebe gegen Theoderich von diesem umgebracht. Dagegen erfahren wir durch den Valesischen Chronisten, daß erst die Ankunft eines westgothischen Hülfsheeres den Theoderich aus schwerer Bedrängniß errettet; Prokop und Johann von Antiochien aber berichten, wie Odoachar durch das Angebot einer gemeinsamen Regierung zum Friedensschluß verführt und dann durch Meuchelmord aus dem Wege geräumt wird. Nicht weniger unvereinbar mit den historischen Quellen sind die Angaben des Jordanes über die Königswürde des Theoderich. In der römischen Chronik meldet er, Theoderich sei nach Italien ausgezogen als rex gentium und consul Romanus; dann nach der Besiegung des Odoachar (Getica 57) habe er, consulto Zenone imperatore, die gothische Tracht und die private Kleidung abgelegt und sich, jetzt als König der Gothen und Römer, mit dem königlichen Gewande geschmückt. Jordanes also sieht hier wie immer in ihm den Nachfolger der alten Amaler; König der Gothen ist er durch seine Geburt; jetzt wird er durch Rathschluß des Kaisers nicht bloß consul, sondern rex Romanorum. Es ist stets derselbe Gedanke: amalische Souveränität in ewigem Bündniß mit Rom. Sehr verschieden aber lautet der Bericht des Valesischen Chronisten. Der Patricier Theoderich, heißt es hier, zieht aus mit dem gothischen Volke, ausgesandt vom Kaiser Zeno, um ihm Italien zu bewahren. Wie die Truppen des Odoachar ist demnach auch sein Heer römisch organisirt und befehligt: er selbst hat die oberste Leitung als Patricius oder Stellvertreter des Kaisers; unter ihm führt eine Zeit lang ein hohes militärisches Commando ein Magister Militum, an der Spitze der einzelnen Abtheilungen stehen Comites[245]. Als dann Odoachar nach drei verlorenen Schlachten in Ravenna hoffnungslos eingeschlossen ist, sendet, wie der Anonymus weiter meldet, der Patricius Theoderich einen Botschafter nach Constantinopel, in der Hoffnung, jetzt von Zeno das königliche Gewand zu erhalten. Unterdessen aber stirbt Zeno, und als nach Odoachar’s Sturz und Ermordung keine Antwort des neuen Kaisers Anastasius einläuft, da setzen die Gothen sich den Theoderich zum Könige, ohne einen Befehl des Kaisers abzuwarten. Sibi confirmaverunt regem Gothorum, sagte der Autor sehr ausdrücklich; sie rufen nicht etwa, wie es Dahn als selbstverständlich annimmt, den seit langen Jahren herrschenden Volkskönig der Ostgothen jetzt auch als König von Italien aus, sondern sie machen den Patricius Theoderich jetzt auch zum König der Gothen. Nach unsern frühern Erläuterungen ist der Hergang sehr einfach und begreiflich. Theoderich mochte früher als Phylarch den Titel kindins oder reiks geführt haben. Als solcher aber war er das geborene Oberhaupt nicht des greutungischen Volkes, nicht der Gothen des Sidimund, nicht jener des Strabo, nicht der Gothi minores, sondern nur seiner Hundertschaft und derer, die sich ihm bei der Räumung Daciens oder nach dem Tode des Strabo freiwillig anschlossen; wir haben gesehen, daß dies noch um das Jahr 480 ein kleiner Haufe von vielleicht 10,000 Kriegern war. Als die Rüstung für den italienischen Zug erfolgte, hatte er über alle andern Theile seiner Armada keinen Herrschertitel als die kaiserliche Vollmacht, die römische Amtsstellung des Patricius. Erst nach der Vollendung des Sieges, als aus Constantinopel keine Willensmeinung des Kaisers einläuft, proclamirt ihn das gesammte Heer als König, als ihrer Aller König, als König der Gothen. Dem Kaiser gegenüber war es ein Act, wenn nicht der offenen Unbotmäßigkeit, so doch einer unberechtigten Eigenwilligkeit. Bis dahin war der Kaiser unbestritten der höchste und unmittelbare Kriegsherr über jeden einzelnen Officier und Soldaten des Heeres, abgesehen etwa von den Genossen der amalischen Phyle; wenn er den Feldherrn gewechselt, dem Heere oder einzelnen Theilen desselben eine andere Bestimmung gegeben, so hätten die Germanen dagegen vielleicht, wie hundert Male früher auch römische Legionen, Empörung erhoben, aber es wäre eben Empörung gegen Fahneneid und Soldatenpflicht gewesen. Durch die Königswahl war diese Rechtslage völlig verändert. Sie enthielt die Erklärung des Heeres, ein für alle Male dem Theoderich untrennbar verbunden zu sein; so weit dieser dem Kaiser gewärtig bliebe, würde auch das Heer den kaiserlichen Intentionen nachleben; aus dem General in kaiserlichem Kriegsdienst war ein regierender Lehnsfürst geworden. Die Königswahl bedeutete mithin die Constituirung nicht bloß eines italienischen, sondern auch des ostgothischen Staates, ja des ostgothischen Volkes. Der Kaiser hatte zu erwägen, in wie weit er das hiedurch von Grund aus umgestaltete Verhältniß noch als ein Födus im bisherigen Sinne betrachten konnte. Anastasius besann sich fünf Jahre lang; endlich kam auf eine erneuerte Botschaft Theoderich’s die Vereinbarung zu Stande, pace facta, wie der Anonymus sagt, de praesumptione regni. Anastasius sandte dem Könige als Zeichen seiner Anerkennung die von Odoachar nach Constantinopel eingelieferten Zierrathen des kaiserlichen Palastes: daß Theoderich dafür die kaiserliche Oberhoheit in irgend welchen Formen anerkannte und Frieden und Bundeshülfe versprach, geht aus zahlreichen Handlungen und Documenten seiner Regierung unzweifelhaft hervor. Ebenso deutlich ist es allerdings auf der andern Seite, daß er thatsächlich nach Innen und Außen mit unbedingter Selbstherrlichkeit verfuhr, mit Anastasius Krieg führte, die kirchlichen Ordnungen Justin’s und Justinian’s mißachtete und in ihr Gegentheil verkehrte und dadurch den Byzantinern den Rechtsgrund für die spätere Kriegserklärung lieferte.
Es ist von Interesse, die Stellung und Politik Theoderich’s mit jener seines Vorgängers Odoachar zu vergleichen. Wie Theoderich Gothen, Gepiden, Breonen, Rugen in seinen kaiserlichen Heerschaaren versammelt, so vereinigt Odoachar mit einer Hauptmasse von Scyren verschiedene Haufen herulischer, turcilingischer, rugischer Föderaten. Jenen nennt Jordanes, wie wir sahen, einen rex gentium, diesen mit näherer Bestimmung einen rex gentium habens secum Scyros, Herulos, diversarumque gentium auxiliarios. Jordanes und Malchus, fanden wir, stimmen in einem Punkte, in »dem leitenden Volksgedanken« Walamer’s und Theoderich’s überein, nach welchem sie zu den Waffen greifen, weil ihr Volk bessere Verpflegung begehrt: ganz so erheben sich Odoachar’s Föderaten gegen Orest, weil sie neben ihrer Armee auch Äcker haben wollen und Orest diese Forderung abweist. Beide Machthaber beginnen ihre Regierung indem sie sich von ihren Heergenossen als Könige auf den Schild heben lassen; beide knüpfen unmittelbar daran eine Gesandtschaft nach Byzanz, mit dem Antrag auf kaiserliche Anerkennung, nur daß Odoachar sich mit dem Amte eines Patricius begnügen will, Theoderich aber die Genehmigung seiner Königswürde begehrt. Dem Odoachar gibt Zeno den Titel des Patricius, erklärt ihm aber, daß nur der (vertriebene) Kaiser Nepos das Amt ihm rechtmäßig verleihen könne; wie unsicher und zweideutig Theoderich’s Stellung zu dem legitimen Oberherrn blieb, haben wir eben gesehen. Die innern Einrichtungen beider Fürsten werden wir später noch zu erörtern haben: hier genügt die Bemerkung, daß Beide im Wesentlichen ein römisches Staatswesen begründeten, die römischen Ämter fortbestehen ließen, die römischen Steuern weiter erhoben, und dennoch, oder zum Theile eben deßhalb, am Schlusse ihrer Herrschaft gerade der römischen Bevölkerung in hohem Maaße verhaßt waren. Was die eigene Truppe betraf, so erlebte Odoachar bei Theoderich’s Anrücken keinen Abfall – denn sein zuerst treuloser Heermeister trat bald nachher wieder auf seine Seite zurück – und die Masse der Soldaten war ihm so ergeben, daß Theoderich sie nach der Unterwerfung, ohne Hoffnung, sie an seine Person zu fesseln, fast sämmtlich niedermetzeln ließ. Als später das ostgothische Reich seinerseits die Feuerprobe bestehen sollte, zeigte sich sein Material ungleich weniger zuverlässig. Während der ganzen Dauer des byzantinischen Krieges folgte Abfall auf Abfall, Verrath auf Verrath. Die gothischen Parteihäupter wetteiferten, dem Kaiser ihre Dienste entgegen zu tragen; die Könige selbst waren bereit, gegen gute Belohnung ihm ihre Souveränität zu verkaufen; von einem deutschen Nationalgefühl war so wenig die Rede, daß Regierung und Volk sich wiederholt bereit erklärten, den Belisar als ihren Herrn anzuerkennen, wenn er sich als Kaiser des weströmischen Reiches ausrufen ließe. Fassen wir Alles zusammen, so erhellt deutlich, daß die treibenden Kräfte im Reiche des Odoachar wie in jenem Theoderich’s überall dieselben gewesen sind. Günstige Conjunctur, zahlreichere Heeresmacht und persönliche Genialität haben dem letztern eine etwas längere Dauer als dem ersteren verschafft, die Institutionen aber und ihre Voraussetzungen sind auf beiden Seiten die gleichen. Von der moralischen Kraft volksthümlicher Zusammengehörigkeit ist bei Theoderich’s Schaaren noch weniger als bei Odoachar’s Truppen zu spüren; weder der Eine noch der Andere vermag ein innerlich gesundes und dauerndes Staatswesen zu gründen. Die Ostgothen sind ebenso wie ihre Vorgänger ein aus mannichfaltigen Völkertrümmern militärisch zusammengesetztes Conglomerat; so wenig wie jene kennen sie das Bewußtsein, die Fortsetzer eines altnationalen Staates zu sein; von dem historischen Königthum der Amaler reden zwar Theoderich und Cassiodor, aber an keiner Stelle bemerkt man eine Wirkung davon im Volke. Nicht auf germanische Überlieferungen also ist Theoderich’s Reich gegründet. Wie die Herrschaft Odoachar’s ist es das Erzeugniß siegreicher Waffen in römischer Umgebung. Die Ansicht, daß Theoderich ganz etwas Anderes als Odoachar, daß dieser ein glücklicher Abenteurer, jener ein »echter Volkskönig« gewesen, widerspricht allen Thatsachen.
§ 4. Fortsetzung. – Franken.
Wir haben in dem vorigen Abschnitte die Entwicklung der fränkischen Zustände bis ungefähr in die Mitte des 5. Jahrhunderts begleitet. Obgleich die Salier damals schon seit mehreren Menschenaltern auf römischem Boden unter der Hoheit der Imperatoren angesiedelt waren, finden wir kein Anzeichen einer erheblichen Veränderung in ihren Staatsverhältnissen. Die Nachrichten zeigen sich allerdings in hohem Grade dürftig; so weit aber die Zeugnisse reichen, melden sie innerhalb der salischen Civitas eine Mehrheit von Gaukönigen oder Hundertfürsten, einen entscheidenden Einfluß der nationalen Volksgemeinde auf die Gesetzgebung, mit einem Worte die Fortdauer des alten demokratischen, schwach centralisirten Gemeinwesens. Von einem Volkskönigthum, welches die Angelegenheiten der ganzen Civitas herrschend gelenkt hätte, ist keine Spur zu entdecken. Ganz neue Wendungen mußten auch hier eintreten, um eine große und starke Monarchie in das Leben zu rufen.
Allerdings es kam hier nicht zu einer plötzlichen Zertrümmerung der alten Volksverbände, wie bei den Gothen, Vandalen und Burgundern, deren zersprengte und aus der Heimath verjagte Elemente sich dann ohne jeglichen Zusammenhang mit ihrer politischen Vergangenheit um kühne Führer zuerst zu einem Heere und allmählich zu einem Staate zusammenschlossen. Vielmehr war bei den Saliern der Verlauf der Art, daß ihre kleinen Gaugemeinden in der belgischen Heimath ungeändert fortbestanden, bei der wachsenden Auflösung aber im römischen Gallien Einzelne ihrer Häuptlinge, ebenso wie Alarich und Theoderich nach Kampf und Ruhm und Beute trachtend, sich keck in das uferlose Meer der römischen Wirren hineinstürzten, gleichgesinnte Genossen jeder Farbe um sich sammelten, und mit fränkischen Streitkräften und römischen Staatsmitteln draußen die Macht gewannen, zuletzt auch bei den heimischen Gauen die Anerkennung ihrer Hoheit durchzusetzen. Das Ergebniß war, nicht eine völlige Romanisirung der Franken, sondern eine höchst eigenartige Mischung beider Nationen und ihrer politischen Einrichtungen. Der Mann, welcher sich und den Seinen diese Laufbahn eröffnete, war Childerich, der Vater des großen Chlodovech.
Childerich beherrscht als fränkischer Hundertfürst die Umgegend von Tournay, in welcher Stadt bekanntlich sein Grab gefunden wurde. Cambray und die Sommegegenden, Chlojo’s Eroberungen, besitzt er nicht, da diese sein Sohn Chlodovech nicht einem Bruder, sondern einem »Parens« Ragnachar abnimmt, er besitzt nicht Tungern, da dieses erst in der folgenden Generation der merovingischen Herrschaft unterworfen wird. Ueber Disparg und die nördlicheren Gegenden fehlen alle Nachrichten, jedenfalls ist es natürlicher sie im Besitze der Erben Chlojo’s als in dem der Herren von Tournay zu vermuthen – wenn man nicht auch hier, was mir wahrscheinlicher ist, selbstständige Gauherrschaften annehmen will.
Aus diesen beschränkten Verhältnissen begann Childerich eine weitere Laufbahn durch sein vielbesprochenes Verhältniß zu Aegidius. Seine Genossen verjagten ihn und traten in den Dienst des berühmten römischen Heermeisters; als die Neigung des Volkes sich Childerich wieder zuwandte, mischte sich Aegidius nicht ein, und ließ die Wiedererhebung des Fürsten zu, der ihm dafür in den gothischen Kriegen von 463 gute Dienste leistete[246]. Damit war Childerich auf den Boden verpflanzt, auf welchem damals jeder Kriegsgewandte des Gedeihns sicher war; hier legte er den Grund zu der Größe seines Hauses, abgetrennt von den heimischen durch Überfülle einengenden Umgebungen; hier kam er empor, ein römischer Parteigänger, weil er in den Trümmern des römischen Gemeinwesens sich einzuwohnen verstand. Die ersten Schritte that er gleich nach dem Tode des Aegidius, als Eurich die gothische Politik gegen Rom richtete; wie die Burgunder hielt auch er an dem römischen Födus, kämpfte neben einem römischen Comes gegen die Gothen und deren sächsische Verbündete, und eroberte Angers und sächsische Inseln, deren Lage ungewiß, jedenfalls aber an der gallischen Küste zu suchen ist.
Civitatem obtinuit, sagt Gregor in Bezug auf Angers, ohne irgend wie anzudeuten, daß Childerich die Stadt späterhin wieder aufgegeben. Ehe ich näher widerlege, was seit Dubos für die letzte Meinung angeführt worden ist, nehme ich Folgendes hinzu. Die Vita S. Genovefae meldet: Cum esset insignis Hildericus rex Francorum, venerationem qua eam dilexit, effari nequeo, adeo ut vice quadam, ne vinctos quos interemere cogitabat, Genovefa abriperet, egrediens urbem Parisiorum, portam claudi praeceperat etc. Hier hat man zunächst an dem Einflusse der Christin auf den heidnischen König gezweifelt: ich erinnere dagegen an Attila’s Verhalten gegen mehrere Geistliche, an Chlodovech’s Stellung zu Remigius vor seiner Taufe. Man hat ferner die vereinzelte Gewaltthat eines durchziehenden Heerführers in der Stelle finden wollen; es scheint aber die Gewaltsamkeit klar, mit welcher man dann den Anfang der Erzählung aufzufassen genöthigt ist. Als Childerich König der Franken war, widmete er der Heiligen unaussprechliche Verehrung, bei einem Anlasse ließ er sogar – eine solche Erzählung setzt doch unmittelbar neben dieser einen auch noch anderweitige, wenn auch nicht so schlagende Aeußerungen jener Ehrfurcht voraus. Der Schluß, daß Childerich ebenso wohl der Machthaber über Paris als fränkischer König gewesen, eben weil die Vita seine Thätigkeit dort nur mit den trocknen Worten einführt, cum esset rex Francorum, dieser erscheint mir, wenn nicht nothwendig, doch natürlicher als jede andere Interpretation[247].
Endlich sagt Gregor II. 23: cum iam terror Francorum resonaret in his partibus (in finibus Lingonum) et omnes eos amore desiderabili regnare cuperent. Es war im Jahre 473, kurz nach der Einsetzung des Sidonius als Bischof von Auvergne; die burgundische Regierung fürchtete eine fränkische Occupation in solchem Grade, daß sie sich zu einem Todesurtheil gegen den ihr verdächtigen Bischof von Langres veranlaßt fand. An Einfälle der Ripuarier ist hier nicht zu denken; sie hatten noch gegen Aegidius Cöln erobert[248], damals war auch Trier fränkisch, (jedoch nicht ripuarisch[249]) geworden, hatte aber gerade um 470 noch einmal römische Organisationen erhalten, so daß um so weniger fränkische Einwirkungen auf Langres von dieser Seite erweislich sind[250]. Man wird also mit Nothwendigkeit auf die Salier, und damit ohne Weiteres auf Chlodovech’s Vorgänger geführt, und erkennt deutlich, daß dessen Hauptmacht nicht in Tournay oder Brabant gewurzelt haben kann. Denn etwa der Schrecken seines Namens und seiner Waffen hätte sich von hier aus bis Langres verbreiten mögen, aber der Wunsch der Einwohner, ihn zum Landesherrn zu haben, setzt nothwendig voraus, daß er bereits in benachbarten Gauen seine Herrscherfähigkeit gezeigt hatte. Sicherlich wird damit jeder Beweis gegen unsere Ansicht beseitigt, der sich auf die Unmöglichkeit stützt, von Tournay aus über die Gebiete des Ragnachar, Chararich und Syagrius hinüber zwischen Seine und Loire ein Reich zu gründen. Wenn für Langres dies Hinderniß nicht wirksam war, so ist es auch für Paris und Anjou illusorisch.
Eine eigentliche Territorialherrschaft in den genannten Gegenden soll allerdings hiemit nicht behauptet werden. Wir befinden uns, von Langres abgesehen, auf dem Boden des Tractus Armoricanus, dessen Civitates, seit 409 selbstständig, von den römischen Behörden in dringender Noth als solche anerkannt (451 in dem Kampfe gegen Attila), sonst aber fortdauernd mit Waffengewalt und erneuerter Unterwerfung bedroht wurden (Exsuperantius 416, Litorius um 437). Aetius sandte die Alanenkönige Eorich[251] und später Sambida oder Sangiban[252] gegen sie, wies dem letztern 440 die öden Fluren von Valence zum Wohnsitze, später die Gegenden nördlich der Loire zur Hospitalität an; hier widersetzten sich die Possessoren und wurden von Sangiban schlimmer als die ärgsten Reichsfeinde behandelt. Eine ähnliche Stellung vermuthen wir für Childerich, der zu Aegidius und nach dessen Tode ohne Zweifel zu Paulus[253] und Syagrius dasselbe Verhältniß hatte, wie Sangiban zu Aetius. Auf diesem Boden schwankte Alles, die Possessoren waren seit mehreren Jahrzehnten gewohnt, ohne Rücksicht auf eine Reichsgewalt ihre Zustände selbst zu ordnen, und seit dem Sturze des Majorian erkannten auch die Staatsbehörden keinen Imperator außer dem entfernten oströmischen mehr an. Mit den barbarischen Condottieren hielten sie sich darum in keiner andern Weise, als früher im Auftrage eines wirklichen Kaisers; fortdauernd waren diese ihre Hauptstütze, bezogen von ihnen die Mittel zum Kampfe, Geld und Landanweisungen und recrutirten dadurch ihre Schaaren von allen Seiten her. Wenn wir also Childerich in Angers, in Paris mächtig finden, so bezeichnet dies nur eine militärische Station unter römischer Hoheit; das Verhältniß ist im Grunde ganz dasselbe, wie bei Westgothen und Burgundern, und nur dadurch verliert es seine Erkennbarkeit, daß bei dem lockeren Zusammenhange dieser Gegenden mit dem Reiche der Zustand sich nicht in eben so feste Ordnung bringen läßt. Deshalb herrscht der militärische Charakter vor, die Gegenden, über welche sich Childerich’s Einfluß erstreckt, bilden kein zusammenhängendes Territorium, zu einer geregelten Landabtretung in Form der Hospitalität kommt es nicht. Childerich ist ebenso wenig als Magister Militum wie als fremder Eroberer Gebieter des Landes, er kann weder auf so formelle Anerkennung wie der Westgothenkönig rechnen, noch braucht er so gewaltsam wie der Alane aufzutreten. Genug, wenn wir den uns wesentlichen Punkt erkennen, daß seine Macht für’s Erste auf ganz ähnlichen Grundlagen wie die des Sangiban und Theoderich, und nicht aus dem Boden eines salischen Volkskönigthums emporwächst. Er, der wie Alarich in der Heimath nichts gewesen wäre als der Älteste eines unbedeutenden Stammes, zieht als römischer Heeresfürst in den Landen zwischen Seine und Loire umher, ohne daß Jemand ihm in den Weg zu treten wagte; aus der Beute des einen Sieges gewinnt er die Kräfte zu weiteren Fortschritten; der römische Dienst, der ihm keine wahre Unterthänigkeit mehr auferlegt, gibt ihm die Formen, durch welche er überall herzuströmende Genossen im Gehorsam erhält.
Gegen diese Auffassung hat nun Junghans[254] Widerspruch eingelegt und, da sein Buch an andern Stellen sehr tüchtige Arbeit enthält, bei manchen Forschern ohne nähere Prüfung auch hier Beifall gefunden. Ich bedauere, ihm dieses Mal für wirkliche Belehrung nicht danken zu können. Er meint, daß, was wir von Childerich wissen, nicht ausreiche, um meine Annahme zu beweisen, während ich finden muß, daß unsere spärlichen Notizen eben nur diese enthalten und jedem Widerspruch den Gegenbeweis auferlegen. Childerich, erklärt Junghans, kämpfe als Bundesgenosse, nicht als Beamter der Römer: ich habe nichts einzuwenden, sondern nur zu bemerken, daß der damalige Föderat in der Lage war, beide Eigenschaften je nach den Umständen zu verwerthen. Der König, fährt Junghans fort, besetze Angers, aber ob er die Stadt dauernd behalten, das wissen wir nicht. Weiß Junghans denn das Gegentheil? Civitatem obtinuit, das ist Alles was wir wissen: ich sollte denken, diesen zwei Worten gegenüber hätte Junghans darzuthun, daß Childerich die Stadt wieder aufgegeben. Wenn Childerich, sagt darauf Junghans, »offenbar« auf einem seiner Züge, die ihn in jene Gegenden führten »einmal« die Thore von Paris schließen läßt, so kann man daraus nicht auf eine amtliche oder dauernde Machtstellung des fränkischen Königs in jenen Gegenden schließen. Es ist wieder dasselbe Verhältniß. Woher weiß Junghans, daß Childerich’s Autorität in Paris nur eine vorübergehende gewesen? Ich habe die Wahrscheinlichkeit des Gegentheils aus den Worten der Quelle eben entwickelt, Junghans hat sich nicht bemüßigt gefunden, diesen Gründen einen Gegengrund zu widmen, sondern läßt es bei der kahlen Versicherung des Gegentheils bewenden. Wie endlich, sagt er zum Schlusse, jener Wunsch der Bewohner von Langres zum Beweise dienen soll, daß Childerich bereits in benachbarten Gauen seine Herrscherfähigkeit gezeigt, begreift man nicht. Ich bedauere, glaube aber, daß die Thatsache, selbst nachdem Junghans sie nicht begriffen, einleuchtend genug ist. Wenn die Bewohner von Langres sich einen Frankenfürsten zum Herrscher wünschen, so wird man annehmen dürfen, daß sie dafür bessere Gründe gehabt haben, als etwa die von Frau Basina gepriesene Utilitas desselben. Der Schluß ist verstattet, daß er ihnen nicht bloß als Centfürst von Tournay, sondern in größerer Nähe als streitbarer Machthaber bekannt gewesen ist.
Noch einmal also: was wissen wir von Childerich? Als fränkischer Gaukönig beherrscht er nach seiner Rückkehr aus dem Exile Tournay und Umgegend, einen Bezirk, dem Kreise eines preußischen Landraths vergleichbar. Als römischer Föderat aber besiegt er ein gothisch-sächsisches Heer an der Loire, erobert Angers und mehrere sächsische Inseln, ist dauernd angesehen und mächtig in Paris, sein Ruhm bestimmt eine burgundische Stadt, sich ihn zum Landesherrn zu wünschen. Dies ist Alles, vollständig Alles, was uns für die Bildung unseres Urtheils zu Gebote steht. Und diesen Thatsachen gegenüber sagt Junghans mit kategorischer Trockenheit: »aus Childerich’s Auftreten in dem römischen Gallien läßt sich nicht beweisen, daß seine Macht auf römischen Grundlagen beruhte; für jeden Unbefangenen muß vielmehr im Gegensatz zu dieser Auffassung das Gaukönigthum als Grundlage von Childerich’s Macht erscheinen – es ist der feste Stützpunkt für alle seine Unternehmungen, zu denen er Franken auch aus den ihm nicht untergebenen Gebieten vereinigen mochte.« Leider sagen die Quellen von dieser Bedeutung des Kreises Tournay kein Wort; sie rühmen denselben nicht als Grundlage und nicht als Stützpunkt; sie reden nicht einmal von dem Zuströmen anderer Franken. Auch Junghans läßt uns im Dunkeln über die Wunderkräfte, mit welchen der Fürst von Tournay halb Frankreich ohne die Benutzung gallo-römischer Hülfsmittel kämpfend und erobernd durchziehen und der damals auf ihrem Höhenpunkte stehenden Macht der Westgothen siegreich in den Weg hätte treten können. Aber diese sachliche Unmöglichkeit hat Junghans wenig berührt. Er ist im voraus überzeugt gewesen, daß Chlodovech’s Monarchie aus den reinen Wurzeln der altgermanischen Verfassung erwachsen ist; im voraus ist ihm dies eine höchst gewisse Thatsache, die für jeden Unbefangenen offenbar sein muß. Dies also vorausgesetzt, fragt er triumphirend, ob sich die Thatsache durch die dürftigen Notizen über Angers, Paris und Langres widerlegen lasse. Ganz ähnlich wie Waitz das Privateigen am Acker als zweifellose Thatsache stillschweigend voraussetzt und daraus folgert, daß Cäsar’s widersprechende Notiz sich nur auf singuläre Ausnahmefälle beziehen könne. Leider bilden diese lästigen Notizen den einzigen, ganz und gar den einzigen Inhalt unserer geschichtlichen Kunde, und Alles was jene trefflichen Gelehrten darüber und dagegen sagen, ist freie Schöpfung ihrer subjectiven Wünsche.
Ohne eine solche vorgefaßte Meinung bleiben wir also bei den in den Quellen überlieferten Thatsachen, nach welchen Childerich, ohne gerade einen festbegränzten Staat zu gründen, durch sein römisches Födus in Nordgallien die Fundamente der merovingischen Monarchie legte. So weit waren die Dinge gediehen, als Chlodovech, in gleicher Weise wie Eurich der Westgothe, den letzten Rest römischer Reichsgewalt auszustoßen, und Gallien suo nomine zu beherrschen unternahm. Indem er den Syagrius vernichtete, änderte er ganz sicher nichts an der Verfassung dieser Provinzen, als die Person dessen, der hier als Stellvertreter des Imperators galt[255]. Nachdem er darauf zwei deutsche Kriege durchgefochten, wandte er sich zur endlichen Feststellung seines Verhältnisses zu den selbständigen Possessoren, und hier enthält Prokop’s Bericht kein Wort, was nicht den Stempel innerster Glaubwürdigkeit an sich trüge. »Die Franken wollen die Armorikaner unterwerfen«, Chlodovech fordert, daß sie zu seinen Gunsten die Selbständigkeit von 409 aufgeben, »sie plündern zuerst und greifen sie dann mit aller Kraft an«, hierher gehört wohl die Belagerung von Nantes, welche Gregor de gloria Martyr. I. 60 erwähnt. »Die Armorikaner, den Römern freundlich gesinnt, widerstehen tapfer«, seit 451 waren sie, wenn auch nicht in ein Unterthanen-, doch in ein Bundesverhältniß zu Rom zurückgekehrt, und wie die Bretonen oder Lidviccier gegen Eurich, so hielten auch sie gegen Chlodovech’s Abfall an der Sache der Republik. Während dieser Händel entschloß sich Chlodovech zur Annahme des Christenthums, ein Schritt, welcher dem Sohne eines Fürsten, der sein halbes Leben auf römischem Boden zugebracht hatte, nicht schwer fallen konnte und einer zwanzigjährigen Entwickelung nur den Abschluß gab. Damals, fährt Prokop fort, trugen die Franken den Armorikanern Vermischung zu einem Gemeinwesen an, worauf diese, da die Gegner Christen waren, bereitwillig eingingen und durch solchen Bund zu großer Macht gelangten. Was noch von römischen Besatzungen im Lande war, trat massenweis in fränkischen Dienst[256].
Damit war die Territorialität des fränkischen Königthums ausgesprochen und vollendet[257]. Vergleichen wir den Hergang mit der Entwickelung der gothischen und burgundischen Reiche, so zeigt sich vor Allem der Unterschied, daß eine Bezwingung der Provincialen, wie sie Chlodovech ausführen mußte, dort an keiner Stelle nothwendig war. Doch wäre es irrig, daraus auf einen Gegensatz der Principien zu schließen. Gerade umgekehrt zeigt sich der Ursprung aller dieser Herrschaften so entschieden von der Verbindung mit Rom abhängig, daß die Bewältigung der Provinzen den Franken am schwersten wird, weil hier die Provinzen schon früher sich von Rom losgesagt haben. In diesem Zusammenhange hat es allerdings einen prägnanten Sinn, daß Chlodovech nach seinem burgundischen und gothischen Kriege im Jahre 508 sich den Titel eines Proconsul von Constantinopel aus übertragen läßt[258]: es ist nach seinem bisherigen Verhalten eine Maßregel, die wir mit Ataulf’s römischem Bündnisse nach der Empörung Alarich’s vergleichen können. Ihre Bedeutung betrifft eben so sehr das germanische Heer wie die römischen Unterthanen: sie stempelt die monarchische Gewalt im Ganzen als ein Erzeugniß römischer oder romanischer Gesinnung.